D9009 Leitfaden Sozialversicherungen 2022

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Hilfsmittel: Die Leistungen im Überblick

4.2

Seit dem 1.1.2008 (Inkrafttreten des NFA) ist es Sache der Kantone, im Einzelnen festzulegen, welche Hilfsmittel, Pflegehilfs- und Behandlungsgeräte unter welchen Voraussetzungen von den Ergänzungsleistungen vergütet werden. Die Kantone bestimmen auch, ob die Hilfs­ mittel und Pflegehilfsgeräte leihweise oder zu Eigentum abgegeben werden und ob auch die Kosten für das Gebrauchstraining sowie die Reparatur-, Anpassungs- und Betriebskosten ­ersetzt werden. ➔ Art. 14 ELG

5. Die Leistungen der Krankenversicherung

4

Die Übernahme von Hilfsmitteln gehört an sich nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Allerdings figurieren in der Liste der von den Krankenkassen zu übernehmenden «Mittel und Gegenstände, die der Untersuchung und Behandlung dienen» (Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung) auch einzelne Hilfsmittel (wie z.B. Krücken, Orthesen, Prothesen der Extremitäten, Brust-Exoprothesen, Augenprothesen sowie Brillengläser und Kontaktlinsen). Die Krankenkassen haben für diese Hilfsmittel nur aufzukommen, wenn die IV nicht leistungspflichtig ist.

Ein Beitrag an Brillen und Kontaktgläser wird nur in Spezialfällen (z.B. bei krankheitsbedingten Refraktionsänderungen im Falle eines Katarakts, bei Diabetes, Makulaerkrankungen, Augenmuskelstörungen oder Amblyopie) sowie bei Minderjährigen gewährt. Er variiert je nach Augenerkrankung zwischen Fr. 180.– und Fr. 630.–. Verschiedene Kassen übernehmen Beiträge an Hilfsmittel im Rahmen von Zusatzversicherungen: Wer eine solche Zusatzversicherung abgeschlossen hat, tut gut daran, das Reglement einlässlich zu studieren. ➔ Anhang 2 KLV (MiGeL) 97


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9.3 Gesetze, Wegleitungen, Merkblätter

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pages 218-219

9.2 AHV/IV/EL-Organe

6min
pages 208-217

9.1 Adressen

14min
pages 185-207

5. Waisenrenten

0
page 181

6. Todesfallentschädigung

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page 182

2. Witwenrenten

1min
page 179

2. Witwerrenten

0
page 176

3. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

1min
pages 169-170

2. Die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung

4min
pages 165-168

3. Höhe der Invalidenrenten

1min
pages 162-163

4. Ausländerinnen und Ausländer

2min
pages 155-156

4. Verfahren

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page 171

2. Wann besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse?

3min
pages 159-161

3. Rentenkürzungen

0
page 154

2. Beginn des Rentenanspruchs

2min
pages 152-153

2. Bemessung des IV-Taggeldes

1min
pages 139-142

2. Bemessung des Invaliditätsgrades

3min
pages 146-148

3. Dauer des Anspruchs

1min
pages 135-136

2. Höhe des Taggeldes

1min
page 134

3. Übertritt in die Einzelversicherung

3min
pages 128-130

4. Übertritt in andere Kollektivversicherung

1min
pages 131-132

2. Abschluss der Versicherung

2min
pages 126-127

4. Fristlose Entlassung

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page 119

3. Kündigung durch Arbeitnehmer

1min
page 118

2. Information ohne entsprechende Fragen

0
page 124

3. Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers

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page 122

3. Erstmalige Ausbildung und Umschulung

2min
pages 112-114

3. Die Leistungen der Krankenversicherung

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page 108

2. Berufsberatung und Arbeitsvermittlung

2min
pages 110-111

6. Elektrobetten

1min
page 104

3. Die Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
page 94

2. Perücken

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page 102

2. Anrechenbare Kosten

2min
pages 84-86

2. Die Leistungen der AHV

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page 79

2. Leistungen der IV

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page 68

5. Die Leistungen der Krankenversicherung

1min
page 100

2. Zusatzversicherungen

1min
page 76

2. Leistungspflicht der Unfallversicherung

1min
pages 23-24

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

1min
pages 65-66

2. Beendigung des Versicherungsverhältnisses

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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3. Umfang des Versicherungsschutzes

3min
pages 30-32

2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

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2. Leistungen der IV bei Geburtsgebrechen

2min
pages 54-55

3. Leistungspflicht der Krankenversicherung

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