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von Mag. Christian Sec

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Schuldlos schuldig

Schuldlos schuldig

Tipps für Klein- und Mittelbetriebe in der Pandemie

von Mag. Sigrid Hofmann

Niemand kann derzeit voraussagen, wie lange die Krise noch dauern wird. Die Zahl der Infizierten steigt trotz verhängter „strenger“ Ausgangssperre mit wenigen Ausnahmen. Die als „Gamechanger“ versprochenen Impfungen kommen, nach einigen wenigen „Show-Impfungen“ im Dezember, nicht in die Gänge. Regierung und Behörden scheinen heillos überfordert. Die Corona-Pandemie verbunden mit großen wirtschaftlichen Verwerfungen stellt die österreichischen Betriebe, unter ihnen viele Klein- und Mittelbetriebe, vor große Herausforderungen. Was können Sie neben der Inanspruchnahme von staatlichen Hilfs- und Unterstützungsleistungen tun, um Ihre Mitarbeiter und Kunden effizient zu schützen und somit die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern?

Sicherheitskonzepte und Schutzmaßnahmen

Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Werden Schutzmaßnahmen nicht eingehalten bzw. gibt es kein Sicherheitskonzept, können Verwaltungsstrafen bis zu 16.000 Euro verhängt werden. Das Arbeitsinspektorat kann nach Anzeige von echten oder vermeintlichen Missständen Kontrollen, auch direkt vor Ort, durchführen. Hilfestellungen bieten bei der Erstellung solcher Konzepte die AUVA und das Arbeitsinspektorat mit fertigen branchenabhängigen Konzepten. Klären Sie vorab Zuständigkeiten und legen Sie Ansprechpersonen fest. Das heißt: Wer ist wofür zuständig, wer entscheidet was bzw. wer vertritt diese Personen. Im Zweifelsfall holen Sie sich bei einem Arzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Rat. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter ergänzend zu den bereits bekannten allgemeinen Hygienemaßnahmen auch über für den Arbeitsplatz relevante Verhaltensvorschriften.

Das betrifft vor allem Sozialräume und Büroflächen, wie zum Beispiel Vorraum, Gänge oder den Lift und das Treppenhaus, welche von allen Mitarbeitern gleich genutzt werden müssen. Schutzmaßnahmen müssen überall eingehalten werden. Betriebe müssen die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Wenn es möglich ist und Ihr Betrieb über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt, lassen Sie Ihre Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten.

Was zu tun ist, wenn ein Mitarbeiter erkrankt

Zeigt ein Mitarbeiter Symptome eines Atemwegsinfekts, schicken Sie ihn oder sie sofort nach Hause und fordern Sie ihn oder sie dazu auf, unverzüglich den Sachverhalt mit einem Arzt oder über die Gesundheitsnummer 1450 abzuklären. Bei einem positiven Ergebnis veranlasst das Gesundheitsamt die entsprechenden Maßnahmen.

Der Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, Sie darüber zu informieren. Klären Sie unvermittelt ab, mit wem der oder die Betroffene einen über mehr als 15 Minuten hinausgehenden engen (weniger als 2 Meter) Kontakt in den letzten 24 Stunden hatte und schicken Sie diese Mitarbeiter ebenfalls nach Hause, bis ein Ergebnis vorliegt. Bei positiver Testung informieren Sie die Gesundheitsbehörden über diese Mitarbeiter und Kunden! Die Gesundheitsbehörden werden gegebenenfalls eine diagnostische Abklärung/Testung veranlassen. Ein Anspruch auf die Rückerstattung des Entgelts für die Dauer einer Quarantäne setzt das Vorliegen eines behördlichen Absonderungsbescheides voraus.

Homeoffice

Bieten Sie Ihrem Personal die Arbeit im Homeoffice an, wann immer es möglich ist. Je weniger Menschen sich treffen, umso schneller werden wir diese Krise überwinden. Homeoffice oder Telearbeit kann in Österreich allerdings nicht einseitig angeordnet werden. Die Arbeit im Homeoffice muss in Österreich immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Homeoffice kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung geregelt sein oder durch konkrete Einzelvereinbarungen, jedoch immer im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine entsprechende Dokumentation des Einverständnisses sollte im Arbeitsvertrag oder in einem Zusatz dokumentiert sein. Befindet sich ein Arbeitnehmer ohne Symptome in Quarantäne, kann er, unter obigen Voraussetzungen, von zu Hause arbeiten. Bezüglich der Datensicherheit muss geklärt werden, welche Unterlagen die Firma verlassen dürfen. Was passiert, wenn sie verloren gehen oder von Unternehmensfremden eingesehen werden? Klären Sie mit Ihrem EDV-Fachmann, ob bei Verwendung eines Privatgerätes alle technischen Sicherheitsstandards erfüllt werden.

Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind derzeit sehr schwammig formuliert. Das Arbeitsministerium hat die Sozialpartner beauftragt, neue Regelungen für die Materie zu erarbeiten. Leider lässt man sich sehr lange Zeit, angepeilter Termin ist der März 2021.

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