Kroatien Gruppenreisen 2022

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AGB

Vertragsbedingungen der Firma I.D. Riva Tours GmbH für Verträge mit Wiederverkäufern 1. Vertragsgegenstand, Stellung der Vertragsparteien, Rechtsgrundlagen, Geltung von Geschäftsbedingungen 1.1 Die vertragliche Leistungspflicht der Firma I.D. Riva Tours GmbH, besteht in der Verschaffung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen (einzelne Reiseleistungen oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen, diese nachfolgend „Reisepakete“ genannt) an den Auftraggeber bzw. an die Teilnehmer seiner Reisen oder Veranstaltungen. Die Leistungspflicht von I.D. Riva Tours bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und diesen Vertragsbedingungen. 1.2 I.D. Riva Tours ist gegenüber dem Auftraggeber unmittelbar zur Leistungserbringung verpflichteter Vertragspartner, soweit nicht I.D. Riva Tours nach Ziff. 9.7 dieser Vertragsbestimmungen oder nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen lediglich Vermittler von Reiseleistungen an den Auftraggeber ist. 1.3 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sodann diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Werkvertragsrechts, §§ 631 ff. BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 1.4 I.D. Riva Tours hat nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters. Die Vorschriften der §§ 651a-y BGB, der Art. 250–253 EGBGB sowie sonstige gesetzliche Vorschriften für Pauschalreisen und Pauschalreiseveranstalter finden in Übereinstimmung mit § 651a BGB und der Gesetzesbegründung zur Ausnahme von Paketreiseveranstaltern im neuen Reiserecht (vgl. Begründung im Regierungsentwurf zu § 651a BGB vorletzter Absatz) auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Die Anwendung solcher Vorschriften wird in Form einer ausdrücklichen Rechtswahl ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Bestimmungen der Europäischen Union über Pauschalreiseverträge, Pauschalreiseveranstalter und verbundene Reiseleistungen. Deshalb ist der Auftraggeber nicht berechtigt, im Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise gemäß § 651d BGB, Art. 250 EGBGB statt des Auftraggebers I.D. Riva Tours als Unternehmen zu benennen. 1.5 Diese Geschäftsbedingungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung und ersetzen alle früheren Vereinbarungen über Leistungserbringung ab dem 01.07.2018. Liegt keine aktuelle Fassung vor, so gilt, soweit nicht etwas anderes im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde, die vorliegende Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen I.D. Riva Tours und dem Auftraggeber. 1.6 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen Kunden, welche die vertragsgegenständlichen Reiseleistungen als Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreiseverträgen oder in sonstigen Tätigkeitsformen als unmittelbarer Vertragspartner ihrer Kunden vermarkten. Sie gelten demnach nicht für Verträge mit einzelnen Verbrauchern oder Verbrauchergruppen (Verbraucher i.S. von §13 BGB). 2. Vertragsabschluss 2.1 I.D. Riva Tours wird auf der Grundlage der Interessenbekundung des Auftraggebers zunächst Auskunft über die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen erteilen und Vorschläge zu den möglichen Reiseleistungen und zum Reiseablauf unterbreiten. Derar-

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tige Vorschläge sind für I.D. Riva Tours und den Auftraggeber unverbindlich und freibleibend. Sie begründen keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines entsprechenden Vertrages. Dies gilt auch für die mehrfache oder wiederholte Unterbreitung solcher Vorschläge. Soweit nichts anderes zuvor ausdrücklich vereinbart ist, sind solche Vorschläge und Auskünfte über die Verfügbarkeit für den Auftraggeber kostenfrei. Auf der Grundlage der Abstimmungen nach Ziff. 2.1 unterbreitet I.D. Riva Tours dem Auftraggeber in Textform ein verbindliches Vertragsangebot und bietet dem Auftraggeber damit den Vertragsabschluss verbindlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen, aller Angaben und Hinweise im Angebot, sowie gegebenenfalls im Angebot als Angebotsgrundlage ausdrücklich in Bezug genommener Preislisten, Unterlagen oder ergänzenden Informationen an. Soweit im Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, kann das Angebot nur in Textform angenommen werden. I.D. Riva Tours ist an sein Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Ist im Angebot eine abweichende Frist für die Annahme des Angebots ausdrücklich bezeichnet, so gilt diese. Das Angebot ist für I.D. Riva Tours nur bis zum Ablauf der geltenden Frist verbindlich und kann vom Auftraggeber nur innerhalb dieser Frist mit Zugang der Annahmeerklärung bei I.D. Riva Tours zu geschäftsüblichen Zeiten angenommen werden. I.D. Riva Tours ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Annahmeerklärungen anzunehmen. In diesem Fall wird I.D. Riva Tours den Auftraggeber unverzüglich vom verspäteten Eingang und darüber unterrichten, ob sie die Annahme des Angebots trotz des verspäteten Eingangs akzeptiert. Soweit der Auftraggeber gegenüber I.D. Riva Tours keine abweichende Verabredung getroffen hat, gilt jeder Mitarbeiter des Auftraggebers als berechtigt, das Angebot rechtsverbindlich für den Auftraggeber anzunehmen. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich mit dem Eingang der Annahmeerklärung des Auftraggebers bei I.D. Riva Tours zu Stande, ohne dass es einer Eingangsbestätigung oder Buchungsbestätigung bedarf. I.D. Riva Tours wird dem Auftraggeber jedoch im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung in Textform bestätigen und gleichzeitig oder nachfolgend die entsprechende Rechnung für vereinbarte Anzahlungen und/oder die Restzahlung übermitteln. Soweit die Annahmeerklärung des Auftraggebers Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, kommt der Vertrag nur dann zu Stande, wenn I.D. Riva Tours eine entsprechende Rückbestätigung unter Einschluss dieser Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen vornimmt. Ansonsten kommt der Vertrag nicht zu Stande. Entsprechendes gilt, soweit der Auftraggeber in der Annahmeerklärung Bedingungen bezüglich der Reiseleistungen oder des Reiseablaufs stellt, die nicht Inhalt des Angebots von I.D. Riva Tours waren. Hierunter fallen insbesondere Bedingungen für ganz bestimmte Flugzeiten, Flugstrecken, Hotels, bestimmte Reiseleitungspersonen oder Streckenführungen). Soweit I.D. Riva Tours Reiseleistungen oder Reisepakete auch zur sofortigen Direktbuchung ohne vorangehendes schriftliches Angebot anbietet, kommt der Vertrag, abweichend von den vorstehenden Bestimmungen, dadurch zu Stande, dass der Auftraggeber an I.D. Riva Tours schriftlich oder per Fax eine verbindliche Buchungserklärung (soweit vorgesehen mit einem entsprechenden Buchungsformular von I.D. Riva Tours) übermittelt und I.D. Riva Tours die Buchung in Textform

an den Auftraggeber bestätigt. In die- 4.1 Es gelten die im Einzelfall zwischen I.D. sem Fall ist der Auftraggeber 5 WerkRiva Tours und dem Auftraggeber vertage ab Zugang seiner Buchung bei I.D. einbarten Preise. Sind solche Preise, Riva Tours an sein diesbezügliches Verinsbesondere bei Zusatzleistungen und tragsangebot gebunden. Weicht in dieEinzelleistungen nicht vereinbart, gelsem Fall die Buchungsbestätigung von ten die Preise in Werbe- und BuchungsI.D. Riva Tours von der Buchung des grundlagen von I.D. Riva Tours, die dem Auftraggebers ab, so liegt darin ein Auftraggeber nachweislich bei Verneues Angebot von I.D. Riva Tours. Auf tragsabschluss vorlagen oder zugängder Grundlage dieses neuen Angebots lich waren oder in sonstiger Weise von kommt der Vertrag zu Stande, wenn der I.D. Riva Tours für anwendbar erklärt Auftraggeber dieses geänderte Angeoder in Bezug genommen wurden. bot durch ausdrückliche Erklärung oder Hilfsweise ist die übliche oder taxmädurch schlüssiges Verhalten, insbesonßige Vergütungen gem. § 632 BGB zu dere durch Leistung der Anzahlung oder bezahlen. Restzahlung annimmt. 4.2 I.D. Riva Tours kann Preiserhöhun3. Leistungen und Leistungsänderungen verlangen, wenn dies im Einzelgen, Fremdprospekte, Auskünfte fall vertraglich vereinbart wurde. Dies und Zusicherungen gilt insbesondere bei Preisabsprachen, bei denen der vereinbarte Preis 3.1 Die Leistungsverpflichtung von I.D. von der Zahl der Teilnehmer, der Art Riva Tours bestimmt sich bei Verträgen, und/oder dem Umfang der tatsächlich die auf der Grundlage eines schriftliin Anspruch genommenen Leistungen chen Angebots von I.D. Riva Tours abgeoder vom Zeitpunkt der Konkretisierung schlossen werden, aus den darin entund Festlegung von Reiseleistungen haltenen Angaben über Preise und oder Teilnehmerzahlen abhängig ist. Leistungen nach Maßgabe sämtlicher Entsprechendes gilt bei vereinbarten im Angebot oder in zusätzlich überPreiserhöhungen im Rahmen der Redumittelten Unterlagen enthaltenen Hinzierung oder Erhöhung von Teilnehmerweise und Erläuterungen. zahlen, Leistungen oder Kontingenten. 3.2 Bei Verträgen, die auf der Grundlage 4.3 Unabhängig von Preiserhöhungen nach einer Prospektausschreibung oder den vorstehenden Bestimmung und einer Internetwerbung durch unmitgegebenenfalls zusätzlich zu danach telbare Buchung des Auftraggebers zulässigen Preiserhöhungen, behält und entsprechender Buchungsbestäsich I.D. Riva Tours vor, die vertraglich tigung von I.D. Riva Tours (Siehe Ziff. vereinbarten Preise zu erhöhen, soweit 2.7) abgeschlossen werden, bestimmt sich die Leistungspflicht von I.D. Riva 4.3a eine Erhöhung des Preises für die BeförTours nach der Prospektausschreibung, derung von Personen aufgrund höherer bzw. den Angaben im Internet in VerKosten für Treibstoff oder andere Enerbindung mit der darauf Bezug nehmengieträger, den Buchungsbestätigung von I.D. Riva 4.3b eine Erhöhung der Steuern und sonstiTours. gen Abgaben für vereinbarte Reiseleis3.3 I.D. Riva Tours ist ausdrücklich nicht tungen, wie Touristenabgaben, Hafenverpflichtet, dem Auftraggeber vor Veroder Flughafengebühren, oder tragsschluss sämtliche Informationen 4.3c eine Änderung der für die betreffende zur Verfügung zu stellen, die der AufPauschalreise geltenden Wechselkurse traggeber bezüglich der vertragsgesich unmittelbar auf die vertraglich vergenständlichen Leistungen im Hinblick einbarten Preise auswirkt. auf die vorvertraglichen Informations4.4 I.D. Riva Tours wird den Auftraggeber pflichten des Auftraggeber nach Art. über die Gründe unterrichten und hier250 § 3 EGBGB gegenüber seiner Reibei die Berechnung der Preiserhöhung seteilnehmer von I.D. Riva Tours benömitteilen. tigt. I.D. Riva Tours wird die der I.D. Riva Tours vorliegenden Informationen nach 4.5 Die Preiserhöhung berechnet sich wie Feststehen der Reisedurchführung an folgt: den Auftraggeber übermitteln. Bei Erhöhung des Preises für die Beför3.4 Grundsätzlich sind I.D. Riva Tours Leisderung von Personen nach 4.3a kann tungsänderungen gestattet, wenn die I.D. Riva Tours den Reisepreis nach Teilnehmer des Auftraggebers nach Maßgabe der nachfolgenden Berechden gesetzlichen Bestimmungen und nung erhöhen: der einschlägigen Rechtsprechung ver– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen pflichtet sind, derartige Änderungen Erhöhung kann I.D. Riva Tours vom Kunohne Anspruch auf eine erhebliche Minden den Erhöhungsbetrag verlangen. derung des Reisepreises oder ein Recht – Anderenfalls werden die vom Beförauf Rücktritt vom Vertrag hinzunehderungsunternehmen pro Befördemen. rungsmittel geforderten, zusätzlichen 3.5 Bei Flugreisen dienen An- und AbreiseBeförderungskosten durch die Zahl der tage der Beförderung, nicht der ErhoSitzplätze des vereinbarten Befördelung oder dem Programm, falls etwas rungsmittels geteilt. Den sich so ergeanderes nicht ausdrücklich vereinbart benden Erhöhungsbetrag für den Einist. Mit Änderungen von Flugzeiten zelplatz kann I.D. Riva Tours vom ist grundsätzlich zu rechnen. Der AufKunden verlangen. traggeber ist gehalten, seine eigenen Programmteile, seine eigenen Beförderungsleistungen und –zeiten, insbesondere seinen Bus- und Personaleinsatz, hierauf auszurichten und die Bewerbung entsprechend auszugestalten. Er hat sich solche Änderungen gegenüber seinen Teilnehmern rechtswirksam vorzubehalten.

Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.3b kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.3c kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für I.D. Riva Tours verteuert hat.

3.6 Darüber hinaus sind Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei4.6 Im Falle einer nachträglichen Ändeseleistungen von dem vereinbarrung des Preises hat I.D. Riva Tours ten Inhalt des Vertrages, die nach Verden Kunden unverzüglich nach Kennttragsabschluss notwendig werden und nis von dem Änderungsgrund zu inforvon I.D. Riva Tours nicht wider Treu mieren. Preiserhöhungen sind nur bis und Glauben herbeigeführt wurden, zum 25. Tag vor Reisebeginn eingehend I.D. Riva Tours vor Reisebeginn gestatbeim Auftraggeber zulässig. Bei Preitet, soweit die Abweichungen nicht serhöhungen von mehr als 8% ist der erheblich sind und den GesamtzuAuftraggeber berechtigt, ohne Storschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. nierungskosten vom Vertrag zurückEventuelle Gewährleistungsansprüche zutreten. Der Auftraggeber hat das des Auftraggebers bleiben unberührt, Rücktrittsrecht beim Vorliegen der entsoweit die geänderten Leistungen mit sprechenden Voraussetzungen unverMängeln behaftet sind. züglich nach der Mitteilung von I.D. Riva Tours über die Preiserhöhung 4. Preise, Preiserhöhungen

gegenüber I.D. Riva Tours geltend zu machen. 4.7 Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Preise für vertraglich vereinbarte Reiseleistungen ist I.D. Riva Tours berechtigt, vom Auftraggeber eine entsprechende Preiserhöhung zu fordern, soweit I.D. Riva Tours nachweist, dass sie zur entsprechenden Abführung der erhöhten Mehrwertsteuer verpflichtet ist. 4.8 Die Berechtigung zur Preiserhöhung nach den im Einzelfall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, nach den vorstehenden Bestimmungen sowie auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, ist unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Auftraggeber sachlich und rechtlich in der Lage ist, derartige Preiserhöhungen an seine Kunden weiterzugeben oder zur Preissenkung verpflichtet ist. 5. Zahlung, Zahlungsverzug, Erfüllungsort für Zahlungen, Mahnungen, Verzugszinsen, Sicherheitsleistung 5.1 Die Zahlung des Gesamtpreises wird fällig wie vertraglich vereinbart. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, ist die Zahlung des Gesamtpreises spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn der ersten vereinbarten Leistung der jeweiligen Reise fällig. 5.2 Zahlungen sind grundsätzlich in der ausdrücklich vereinbarten Zahlungsart zu leisten. Sind ausdrückliche Vereinbarungen über die Zahlungsart nicht getroffen worden, sind Zahlungen ausschließlich durch Banküberweisung zu leisten. 5.3 Erfüllungsort für jedwede Zahlungen ist der Ort des Sitzes der Bank der von I.D. Riva Tours für die Zahlung angegebenen Bankverbindung mit der Maßgabe, dass die Zahlungsverpflichtung nur dann ordnungsgemäß erfüllt ist, wenn der fällige Betrag dieser Bank auf die angegebene Kontoverbindung rechtzeitig gutgeschrieben wird. 5.4 Im Verzugsfall hat der Auftraggeber fällige Forderungen mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist I.D. Riva Tours vorbehalten. 5.5 Soweit I.D. Riva Tours zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers gegeben ist, gilt: – Es besteht ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten kein Anspruch des Auftraggebers auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen. – Leistet der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht zu den vereinbarten Fristen, ist I.D. Riva Tours nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Auftraggeber die Bezahlung von Stornokosten im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere nach diesen Vertragsbedingungen oder auf gesetzlicher Grundlage zu verlangen. 5.6 Ein Aufrechnungsrechts des Auftraggebers mit Forderungen gegen I.D. Riva Tours wird vertraglich ausgeschlossen. Macht der Auftraggeber gegenüber fälligen Zahlungsforderungen von I.D. Riva Tours ein Zurückbehaltungsrecht geltend und wird dies von I.D. Riva Tours nicht anerkannt, so kann I.D. Riva Tours verlangen, dass der Auftraggeber in Höhe der fälligen Zahlungen Sicherheit durch unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bankbürgschaft einer deutschen Geschäftsbank oder Sparkasse leistet oder den entsprechenden Betrag nach den gesetzlichen Bestimmungen beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. 6. Vertragliche Obliegenheiten des Auftraggebers; Reiseausschrei-

Beratung und Buchung : + 49 / (0) 89 / 23 11 00 77


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