> Einleitung > > > > > > > > > > > > > > > > > 3 > Kinderkram > > > > > > > > > > > > > > >
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Meine Eltern – unsere Kinder
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Die Elternrolle in der Entwicklung der Kinder
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> Die Familie im Ausnahmezustand > > > > > > > 10 Die Trennungssituation der Eltern
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Reaktionen der Kinder auf die Trennung
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Entfremdung zwischen Eltern und Kind
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Eltern, das Jugendamt und die Gerichte
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Kontaktabbruch durch den Vater
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> Kühle Köpfe – Neugestaltung des Familienlebens > > 30 Mediation – Hilfe in Konfliktsituationen
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Das elterliche Sorgerecht
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Kindgerecht gestalteter Umgang
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Informationen zum Kindesunterhalt
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Ein Kind, zwei Betten – Wohnen bei beiden Eltern
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> Die Gesellschaft – ein Appell > > > > > > > > > > 44 Quellenverzeichnis
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Literatur
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Stichwortverzeichnis
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Familien heute – Geburtsort der Gesellschaft von morgen Seit den Siebziger Jahren haben sich die Rolle der Frau und die Lebensbedingungen für Frauen in europäischen Ländern grundlegend geändert. Selbstbestimmung, Sicherheit und Demokratie prägen ihr Leben. Ihre Bildungschancen haben sich deutlich verbessert, was dazu führt, dass sie viel Zeit und Kraft in ihr berufliches Fortkommen investieren. So erhalten sie die Bestätigung ihrer Fähigkeiten in der Arbeitswelt und sichern ihre finanzielle Versorgung oft selbst. Trotzdem möchten sie Mutter sein. Oft geraten dann der Wunsch nach der bestmöglichen Erfüllung der mütterlichen Rolle und die Ausübung eines zufriedenstellenden Berufes in Konflikt. Die Verknüpfung des Idealbildes der Gesellschaft von einer Mutter und ihren Aufgaben und ihre Beschäftigung in der Arbeitswelt überfordert viele Frauen. Die überhöhten Erwartungen an Mütter resultieren aus einer Art Muttermythos. Er »entspringt einer Zeit, als Frauen als Geheimnisträger der Schöpfung galten«, da der Zusammenhang »zwischen Zeugung und Geburt noch unbekannt war«1. Aufgrund der Fähigkeit zu gebären stilisierte man sie zu Göttinnen. Dieses Bild prägt bis heute das Bild von Müttern in der Gesellschaft. Zu diesem Druck auf die Mutter kommt hinzu, dass auch die Ansprüche, die Partner aneinander haben, stark gestiegen sind. Männer suchen nach einer Partnerin, die trotz Kindern und Haushalt zu jeder Tages- und Nachtzeit sexy und verführerisch ist, die trotz größtem Stress vorzeigbar aussieht und selbst beim Zubereiten des Abendessens gute Laune versprüht. Und Frauen suchen einen gutaussehenden Mann, der im Beruf erfolgreich ist, aber die Freizeit eines Hausmannes hat. Da die Realität meist stark von ihren Vorstellungen abweicht, sind die Partner eher früher als später enttäuscht voneinander. Realitätsferne Ansprüche, der damit verbundene Druck und unausgesprochene Lebensvorstellungen sind schlechte Grundlagen für eine beständige Partnerschaft. »Fast jede fünfte Familie in Deutschland ist eine Einelternfamilie. Über 2 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben bei einem allein erziehenden Elternteil.«2 Davon sind 90 Prozent Mütter. Die gesellschaftliche Anerkennung dieser Familienform darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Alleinerziehen für denjenigen mehr Verantwortung bedeutet, mehr Kraft kostet und Organisation erfordert, als für Familien mit zwei Elternteilen. Auch die finanziellen Folgen sind nicht zu unterschätzen.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bestätigt, dass »über ein Drittel aller Einelternfamilien Sozialleistungen vom Staat«3 beziehen. Zu der erhöhten finanziellen Belastung kommen die Probleme, die die Kinder mit der Trennung ihrer Eltern haben. In der Diskussion um Umgang und Unterhalt geraten die Bedürfnisse der Kinder oft ungewollt in den Hintergrund. Unter schwelenden oder auch offen eskalierenden Streitigkeiten leiden Kinder oft mehr als es von außen sichtbar ist. »Wie den Männern das Geld, so dienen die Kinder den Frauen als Waffe, deren Einsatz als Kampfmittel ihr Leben unerfreulich macht und nicht selten mit dem Verlust des Vaters endet.«4 Kinder, Frauen und Männer sind in diesem Konflikt Opfer. Kinder haben die Einheit aus Vater und Mutter verloren. Frauen »sind Opfer des Systems und eines ideologischen Trends.« Sie finden sich in einem ›Beratungsnetz‹ wieder, dass auf ihr gutes Recht als Frau und Mutter verweist. So verlieren sie ihre eigene Entscheidungskompetenz im Durcheinander von Empfehlungen, Hinweisen und Gesetzen und geben sie oft unfreiwillig an Anwälte, das Jugendamt und andere ›Trennungsexperten‹ ab.5 Männer sind Opfer, weil sie nur auf die ›Ernährerrolle‹ reduziert werden. So müssen sie nicht nur finanzielle Einschränkungen verkraften, sondern vor allem den Verlust ihrer Rolle als fürsorglicher Vater oder sogar den Kontaktabbruch zu ihren Kindern hinnehmen. Es ist schwer vorstellbar, dass aus der Mischung aus traurigen Kindern, überforderten Müttern und verletzten Vätern eine angenehme Gesellschaft entstehen kann. Eine Gesellschaft, die die Wichtigkeit von gewachsenen sozialen Beziehungen freiwillig oder unfreiwillig verkennt, ist unmenschlich. Ziel ist nicht, Trennungen zu verhindern, die notwendig sind, sondern die Aufklärung darüber, was die Trennung der Eltern in den Kindern auslöst und wie die Trennung die Eltern selbst verändert. Eltern sollen erfahren, wie viel sie gemeinsam für sich und vor allem für ihre Kinder im Rahmen einer Trennung tun können, um ihnen trotz dessen eine schöne Kindheit zu ermöglichen, damit aus ihnen glückliche und selbstsichere Erwachsene werden können.
Kinder können sich ihre Eltern nicht aussuchen. Sie haben ein natürliches Bedürfnis danach, ihre biologischen Eltern zu kennen und von ihnen Liebe und Fürsorge zu erhalten. Eltern haben sich mit der Zeugung eines Kindes dazu entschieden, die persönliche und soziale Entwicklung dieses Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern und ihn mit der Fähigkeit zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement auszustatten. Dabei ist es laut
Ursula Kodjoe für das Kind ohne Bedeutung, welche rechtliche Qualität die Beziehung der Eltern zueinander hat. Durch gegenseitigen Respekt und gute Kommunikation ermöglichen die Eltern sich, dem anderen Elternteil und ihren Kindern ein angenehmes Leben, trotz Trennung. Ist dem Kind der Zugang zu einem Elternteil aufgrund dessen Todes nicht möglich, kann dieser Verlust durch intensive soziale Beziehungen zu anderen wichtigen Bezugspersonen wie Verwandten, Freunden oder Nachbarn in seiner Stärke zumindest gemindert werden.
Die Entwicklungspsychologie geht davon aus, dass ein Kind etwa ab dem achten Lebensmonat versucht, sich aus der symbiotischen Verbindung mit der Mutter zu lösen. Diese Loslösung von der Mutter ist ein wichtiger Schritt in der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit. In dieser Phase schwankt das Kind zwischen dem Wunsch nach Wiederherstellung der Einheit mit der Mutter und dem unbedingten Willen zur Abgrenzung und Selbstständigkeit. Diese Gegensätze äußern sich durch das Suchen der Nähe der Mutter einerseits und der Entwicklung von Trotz und Abwehr ihr gegenüber andererseits. Die Präsenz des Vaters gibt dem Kind dann den notwendigen Halt. Er mildert dessen Verlustängste und hilft dem Kind damit über die Trennung von der Mutter hinweg. Die Entwicklung dieser Dreiecks-
zu verstehen. Der Junge erlebt seinen Vater als groß, stark, allwissend und allmächtig und will so werden wie er. Doch da er sich immer öfter dem Vater unterlegen fühlt, entstehen in ihm Gefühle der Ohnmacht und Wut. Die Anerkennung seiner wachsenden Fähigkeiten durch den Vater hilft dem Jungen, diese Zwiespältigkeit zu überwinden.9 Während Jungen in dieser Zeit körperlich herausfordernde Spiele vorziehen, bevorzugen Mädchen soziale, kommunikative Spiele, beispielsweise das Spiel mit Puppen. Sie identifizieren sich stärker mit der Mutter und ihrer Weiblichkeit und Mütterlichkeit. Wächst der eigene Wille der Mädchen und das Gefühl eigener Identität, wird auch der Wunsch zur Abgrenzung zur Mutter größer. Es ist folgerichtig, dass Mädchen in dieser Zeit stärker Zuwendung und Trost vom Vater benötigen, Jungen
Mutter und Vater sind gleich wichtig. Beide sind nur in verschiedenen Phasen der beziehung zwischen Mutter, Vater und Kind findet zwischen dem neunten und vierzehnten Lebensmonat des Kindes statt und wird Triangulierung genannt. Durch dieses Beziehungsdreieck bekommt das Kind Liebe und Zuwendung von zwei verschiedenen Menschen. Sie bieten eine weibliche und eine männliche Identifikationsmöglichkeit. Erst durch die Integration beider Anteile kann das Kind seine Persönlichkeit aufbauen.6
dagegen emotionalen Halt bei der Mutter suchen. Entwicklungspsychologen erachten es als wichtig, die wachsende Stärke, Aggression und den sich entwickelnden Egoismus der Kinder mit festen Regeln und Grenzen einzuschränken, um ihnen das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit zu vermitteln. Daraus erwächst wiederum eigene Selbstsicherheit im Umgang mit inneren und äußeren Konflikten.10
Eine gelungene Triangulierung stellt einen »Kreislauf mit wechselseitig positiven Beziehungen zueinander dar«. Bestätigt der Mann die Frau in ihrer Mutterrolle und akzeptiert er sie als Partnerin, ist sie innerlich ausgeglichen genug, um das Kind freizugeben. Fühlt sich der Mann von der Frau in seinem väterlichen Engagement bestätigt und von ihr geliebt, wird er seine Vaterrolle umso besser ausfüllen.7
In der Pubertät treffen widersprüchliche körperliche, seelische und soziale Entwicklungen aufeinander. Die Veränderungen des Körpers und seiner Funktionen gehen mit Verunsicherungen des Körpergefühls einher. Jugendliche sollen in dieser Zeit außerdem die Normen und Werte der Gesellschaft übernehmen, sich dabei von ihren Eltern innerlich und äußerlich eindeutiger trennen und den Sinn ihres eigenen Lebens finden. Aufgrund dieser Herausforderungen kommt es in dieser Phase zur typischen Identitätskrise mit Selbstzweifeln.11 Laut Petri benötigen die Jugendlichen »in dieser Krise [ … ] die Väter stärker als die Mütter«12. Während die Mutter ab der Geburt mit ihren körperlichen und sozialen Fähigkeiten die wichtigere Person darstellt, ist die Verantwortung des Vaters für die Kinder in der Pubertät und Adoleszenz am größten.13 Die Identität des Sohnes kann aus »der Konfrontation und der Identifikation mit dem Vater«14 stark werden. Dabei spielt das eigene Identitätsgefühl des Vaters in sofern eine wichtige Rolle, als dass er dem Sohn und auch der Tochter Zuversicht für ihr Leben geben kann, wenn er trotz Widrigkeiten mutig und hoffnungsvoll wirkt.15 Die Tochter identifiziert sich zwar mit der Mutter, »und doch braucht sie den Vater, um ein positives Männerbild verinnerlichen zu können«16. Durch die Bestätigung ihrer weiblichen Identität durch den Vater entwickelt sie ein stabiles Frauenbild und eine angstfreie Sexualität.17
In diesem Kreislauf vereinen sich zwei Systeme: das Bindungsverhaltensystem zwischen Eltern und Kind, das zu dessen Schutz und Sicherheit dient, und das Explorationsverhaltensystem, das den Erkundungsdrang des Kindes unterstützt und fordert. Beide Systeme greifen eng ineinander, sind also in idealer Weise gegensätzlich, weil sie die wechselnden Bedürfnisse des Kindes nach Bindung und Freiheit befriedigen. Die Emotionalität und die sprachliche Kommunikation der Mutter gibt dem Kind in dieser Phase die nötige Sicherheit. Der Vater vermittelt dem Kind die Umwelt durch aktive Konfrontation mit der Umgebung und fordert dessen Erkundungswillen verbunden mit Mut, Wagnis und Risiko heraus. Die Verbindung dieser zwei Systeme gibt dem Kind Selbstsicherheit und hilft bei der Bewältigung der späteren Lebensaufgaben.8 Die Kraft und die motorischen Fähigkeiten eines Jungen wachsen im Alter von drei Jahren sprunghaft an. Durch die Unterstützung seiner motorischen Fähigkeiten durch den Vater lernt er den kontrollierten Umgang mit seinen Aggressionskräften und bildet dadurch moralische Werte aus. Laut Petri ist die Beherrschung der Kraft und das Erlernen von Kontrolle der Aggression durch Regeln und Gemeinsamkeit eine wichtige Sphäre des Mannes und nicht nur als Ergänzung zur mütterlichen Fürsorge
Entwicklung des Kindes von Bedeutung
Was Kindern nach der Trennung bleibt, sind Vater und Mutter als Einzelwesen Viele Paare, die sich trennen wollen, halten diese Entscheidung oft aus Rücksicht so lange wie möglich vor den Kindern geheim. Die meisten Kinder bemerken aber doch Veränderungen und fühlen sich von dieser Ungewissheit bedroht. Die Wahrheit zu erfahren, macht es ihnen möglich, »auf die grundsätzliche Weltveränderung mit Gefühlen reagieren zu können, die den anstehenden Umbrüchen angemessen sind«18. Diese können sie offen gegen die Eltern als Verursacher der Trennung richten. Es muss ihnen möglich sein, ihren Zorn und die Enttäuschung über die Trennung ausleben zu dürfen, ohne die Angst, dafür bestraft zu werden. Wird ihnen diese Möglichkeit genommen, richten die Kinder ihre »negativen Gefühle gegen sich selbst«19. Studienergebnisse von Anneke Napp-Peters zeigen, dass sie körperliche oder psychische Krankheiten entwickeln können, »die einen in minderer Form, die anderen in schwerer, die einen unmittelbar, die anderen später«20. Nicht nur für die Eltern ist die Trennung eine Krise, auch für Kinder stellt sie eine Belastung dar. Diese kann sich durch »Einnässen, Nägelkauen, Hautausschlag, nervöses Augenzucken oder psychosomatisches Leid wie gestörten Schlaf, Aufmerksamkeitsstörungen, [ … ] Verträumtheit und Niedergeschlagenheit« äußern. Oder ganz allgemein: »die Kinder sind einfach nicht mehr so glücklich wie früher«21. Eine Trennung der Eltern ist für Kinder ein großer Eingriff in ihr Leben, denn sie nimmt ihnen den gewohnten Alltag mit beiden Elternteilen. Daher versuchen Eltern oft, die Trennung möglichst wenig belastend für ihre Kinder zu gestalten. Der Versuch, den Kindern diese große Veränderung angenehmer machen zu wollen, ist für Kinder unerheblich, da sie Vater und Mutter »nicht mehr in der verbundenen Elterlichkeit erleben«22 werden. »Kinder nehmen es als Zeichen der elterlichen Abkehr wahr«,23 dass ihre Eltern sie nicht mehr als Paar aufwachsen sehen werden.
Kinder können durch den Glauben geschwächt werden, einen wichtigen und einen verzichtbaren Elternteil zu haben Mehr noch als von der Trennung selbst, sind die langfristigen Folgen für Kinder von den Bedingungen danach abhängig. Aufgrund von Schuldgefühlen versuchen Eltern manchmal, die Kinder an anderer Stelle für Entbehrtes zu entschädigen. Möglicherweise versuchen sie, ihnen Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen, die sie ihnen ohne die Trennung zugemutet hätten. Wiederholt sich dieses Verhalten, können die Kinder dadurch hohe Erwartungen entwickeln, da sie gelernt haben, dass ihre Eltern für die Bewältigung von ihren Schwierigkeiten zuständig sind. Eltern, denen es schwerfällt, klare Forderungen zu stellen, werden zum Spielball der Kinder.24 Oft versuchen Kinder aber auch zum Helfer ihrer Eltern zu werden, da sie deren Probleme spüren. Zu früh für ihr Alter und ihre Kräfte übernehmen sie zu viel und teilen die Sorgen und Pflichten von Mutter und Vater. Häufig fühlen sie sich für die Atmosphäre zu Hause verantwortlich und gehen manchmal sogar davon aus, dass sie und ihr Fehlverhalten die Ursache der Streitigkeiten der Eltern sind. Der Verlust ihres Selbstwertgefühls und die Entstehung von Schuldgefühlen und kindlicher Depression können die Folgen dessen sein. Oftmals verhalten sie sich aggressiv oder aber sehr destruktiv.25 »Ältere Kinder glauben, der Streit findet statt, weil es sie überhaupt gibt,« was im Extremfall auch zur Entstehung von Suizidgedanken führen kann.26 Da das Beziehungsdreieck zwischen Mutter, Vater und Kind in den Gedanken und Gefühlen der Kinder weiterhin wirksam ist, beschäftigen sie sich außerdem damit, was sie von dem Elternteil ›geerbt‹ haben, bei dem sie nicht dauerhaft leben. Laut Heinz Offe spielt der nichtbetreuende Elternteil in den Vorstellungen und Phantasien der Restfamilie weiterhin eine wichtige Rolle, besonders wenn der Kontakt abgebrochen ist.27 Dabei können Kinder teilweise stark idealisierte, aber auch völlig negative Phantasiebilder entwickeln, die Auswirkungen auf ihre Identitätsbildung haben, was problematisch ist, da Kinder dazu neigen, Merkmale ihrer Eltern in ihr eigenes Selbstbild aufzunehmen.
»Für die eigene Identitätsentwicklung ist es daher wichtig und hilfreich, den anderen Elternteil zu kennen und konkrete Erfahrungen mit ihm zu machen, um sich nicht mit Phantasien auseinander setzen zu müssen. Dies gilt auch dann, wenn die konkreten Erfahrungen möglicherweise enttäuschend sind, weil der andere Elternteil sich nicht kümmert.«28 Für Kinder kann die Folge dieser fehlenden Identifikationsmöglichkeit eine Minderung im Selbstwertgefühl und ihrer Selbstsicherheit sein. Mangelndes Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten kann das Ergebnis davon sein, dass sie glauben, dass nur ein Teil von ihnen in Ordnung ist. Nach außen wirken sie stark und positiv, doch innerlich haben diese Kinder häufig Probleme mit eigenem Versagen, mit normaler Zerrissenheit. So kommt es im frühen Erwachsenenalter bei normalen Erfahrungen mit eigenem Versagen möglicherweise zu Schuldzuschreibungen an die Eltern und andere, da es immer ein zuverlässiges Feindbild in ihrem Leben gegeben hat, dem man die Schuld geben konnte. Auf diese Weise haben die Kinder nicht gelernt, ihr eigenes Verhalten zu hinterfragen oder anzupassen. Außerdem fällt es ihnen schwer, »Gefühle und Einstellungen ihrer Mitmenschen zu akzeptieren, wenn sie von den eigenen abweichen«. In späteren Freundschaften kann dies Schwierigkeiten bereiten, »denn es gibt nur die polarisierte Sicht auf die Welt und die Menschen. Entweder sie sind ihrer Meinung, dann sind sie als Verbündete akzeptiert oder sie sind es nicht und die Beziehungen werden abrupt abgebrochen«. Weitere Folgen von fehlenden Identifikationsmöglichkeiten können das Auftreten von Leistungs- und Beziehungsängsten, Depressionen oder aggressives Ausagieren und selbstschädigendes Verhalten im jungen Erwachsenenalter sein.29 Der bereits beschriebene Mangel an Identifikationsmöglichkeiten kann sich auch für die Ausbildung der Geschlechtsrollenidentität bei Jugendlichen als schwierig gestalten. Jungen, die ihren Vater ablehnen müssen, fühlen sich gezwungen, die eigene männliche
Seite abzulehnen.30 Der Versuch, sich aus der »femininen Identifikation mit der Mutter zu befreien«,31 äußert sich oftmals durch antisoziales Verhalten. Dieses erklärt sich damit, dass ihnen das männliche Vorbild zur Ausbildung ihrer Moral und Selbstkontrolle fehlt.32 Für Mädchen, die ihren Vater ablehnen müssen, kann es sich als schwierig herausstellen, »Vertrauen in ihre Weiblichkeit zu entwickeln«33. Ihnen fehlt der liebevolle Blick ihrer Väter und dessen positive männliche Bestätigung ihrer Attraktivität. Auch die spätere Anerkennung durch andere Männer kann die Selbstzweifel nicht ausräumen. Diese Frauen verlangen oft nach mehr Aufmerksamkeit und mehr Nähe, sind sehr liebebedürftig und anhänglich. Doch häufig können sie die emotionale Leere trotzdem nicht füllen und für sich kein angenehmes Maß an Zufriedenheit erreichen. Zusätzlich dazu leiden sie aufgrund ihres schwach ausgeprägten Selbstbewusstseins häufiger an Essstörungen und Zwangskrankheiten und werden im jungen Erwachsenenalter häufiger Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch.34 Mädchen, deren Mutter als ihre ›Freundin‹ gelten will, wird die Loslösung von ihr noch mehr erschwert, da die Tochter für die notwendige Distanzierung zu wenig Möglichkeiten hat. »Eine der gravierendsten Auswirkungen lang anhaltender, ungelöster Elternkonflikte ist das fehlende elterliche Modell, auch mit scheinbar schwierigen Beziehungen umgehen zu lernen.«35 Ihnen fehlen die direkten Vorbilder für soziale Verhaltensweisen und Rollenverteilungen, weshalb Kinder häufig nur vermindert konfliktfähig sind. Sie vermeiden Auseinandersetzungen, da sie nicht gelernt haben, wie man Probleme miteinander löst. »Diesen Kindern« fehlt »die Übung mit Dreier-Beziehungen. Ihre Ur-Erfahrung bleibt auf Zweierkonstellationen beschränkt.«36 Deshalb fordern sie nicht selten Exklusivität in ihren Beziehungen zu anderen Menschen, »was in der Regel zu sozialer Isolation führt«37 und besonders problematisch wird, wenn diese Kinder im Erwachsenenalter selbst ein Kind bekommen und dann im Beziehungsdreieck Mutter-Vater-Kind agieren müssen.
Die Psychologie beschreibt eine Störung, die vor allem im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten auftritt, als das Parental Alienation Syndrome, PAS. Es äußert sich hauptsächlich in der Ablehnungshaltung des Kindes gegenüber einem Elternteil, da Entfremdungsgefühle entstehen, die sich verfestigen. Sie erreichen verschiedene Ausmaße, welche im Extremfall bis hin zur krankhaften Ausprägung im Sinne des Parental Alienation Syndrome reichen können, also einer dauerhaften, starken Ablehnung eines Elternteils. Im Deutschen hat sich der Begriff des Eltern-Kind-Entfremdungssyndroms etabliert.38 Die Entfremdung ist gekennzeichnet durch negative Gefühle, wie Ablehnung, Ärger und Furcht gegenüber einem Elternteil, die das Kind wiederholt und von sich aus zum Ausdruck bringt. Sie erscheinen, »gemessen an den Beziehungserfahrungen, die das Kind tatsächlich mit diesem Elternteil gemacht hat, als unverhältnismäßig stark«.39 Dabei kann es einen Elternteil als ›nur gut‹ und den anderen als ›nur schlecht‹ wahrnehmen. Es kann vorkommen, dass die Ablehnungshaltung auch auf Verwandte und Freunde des entfremdeten Elternteils ausgeweitet wird.
Der Rückzug von einem Elternteil ist für das Kind oft der einzige Die Psychologie macht deutlich, dass das entfremdete Kind aufgrund eines hohen familiären Konfliktniveaus den Elternteil bevorzugt, bei dem es seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und mit dem es aus Mitleid und Angst, diesen auch noch zu verlieren, eine Allianz eingegangen ist. Da das Kind sich in dieser Situation in einem »schweren Loyalitätskonflikt« befindet und unter hohen Druck steht, sieht es den einzigen Weg, sich dem zu entziehen, im Rückzug von einem Elternteil.40 Die Entfremdung geschieht unbewusst oder bewusst durch den betreuenden Elternteil. Der Wunsch, nach der Trennung den Kontakt mit dem Partner zu meiden, ist mitunter sehr groß und
es kann passieren, dass der betreuende Elternteil die Diskrepanz zwischen den eigenen Bedürfnissen und den Bedürfnissen des Kindes nicht mehr wahrnimmt.41 Vielfach wird versucht, die Enttäuschung oder Trauer über die gescheiterte Partnerschaft durch die komplette Aufmerksamkeit und Zuwendung des Kindes auszugleichen. Um das Kind ›zur Ruhe‹ kommen zu lassen, werden die Kontakte zum anderen Elternteil nicht selten eingeschränkt und dessen Besuch im ehemaligen gemeinsamen Haushalt untersagt, da der ›Entfremder‹ sich sicher ist, dass sein Handeln zum Wohl des Kindes beiträgt. »Später lehnt das Kind den Besuch von sich aus ab«, womit es versucht, dem inneren Konflikt zwischen dem Wunsch des betreuenden Elternteils und seinem eigenen zu entkommen.42 Wenn das ablehnende Verhalten des Kindes als »dessen ureigenster und unbeeinflusster Wille aufgefasst wird,« ist es auf die Stufe eines gleichwertigen Partners gestellt worden. Da die Ableh-
Ausweg aus dem Loyalitätskonflikt nung des Kindes dem entfremdenden Elternteils entgegen kommt, wird er es »daher auch nicht auffordern, diese Parteinahme zu unterlassen,« und den Kontakt zum ›Schutz des Kindes‹ weiter unterbinden«43. Diese Eltern betonen zwar nachdrücklich, dass das Kind frei über Umgangskontakte entscheiden kann, doch werden die Versuche der Kontaktaufnahme durch den anderen Elternteil »häufig als Störung wahrgenommen, was mehr oder weniger direkt an das Kind vermittelt wird.«44 Das Auftreten des Entfremdungssyndroms wird häufig bedingt durch die »offene Verachtung und verbale Abwertung des anderen Elternteils«. Die Aussagen des Kindes sind dann von der Sprache des entfremdenden Elternteils und nicht kindgerechten Formulierungen geprägt. Oft fördert die Angst, das Kind zu verlieren, Aktionen, die das Kind vom anderen entfremden. Klinische Untersuchungen zeigen, dass bei dem Entfremder mit krankhaften Auffälligkeiten zu rechnen ist, wie Probleme mit der inneren Abgrenzung vom Kind. In Folge von extremen
Trennungs- und Verlustängsten leiden die entfremdenden Elternteile an einer »unzureichenden Realitätsprüfung sowie projektiver Identifikation mit dem Kind«45. Aber auch der abgelehnte Elternteil weist kritische Verhaltensweisen auf, »wobei diese Aspekte [ … ] keine extremen Auffälligkeiten beinhalten und demzufolge [ … ] keine ausreichende Erklärung für die Verweigerungshaltung des Kindes und für die radikale Sicht des betreuenden Elternteils darstellen«46. Oft können abgelehnte Elternteile » nicht zwischen Bedürfnissen und Verhalten des Kindes und Motivation und Verhalten des betreuenden Elternteils trennen«. Sie nehmen den Willen des Kindes oft nicht ernst, da das Verhalten des Kindes ausschließlich auf den Einfluss des betreuenden Elternteils zurückgeführt wird.47 Einige entfremdete Elternteile versuchen dann auf gerichtlicher Ebene, »in Anbetracht der Realität, irrationale Wünsche durchzusetzen«48. Andere resignieren und ziehen sich nach erfolglosen Versuchen, Kontakt zum Kind aufzunehmen, zurück. Beides kann die ablehnende Haltung des Kindes bestätigen, da das Bild des ›bösen‹ Elternteils verstärkt wird. Zusätzlich dazu lässt sich der Rückzug des Kindes damit erklären, dass bei den Eltern oft zwei unterschiedliche Erziehungsstile zu finden sind, welche die Verunsicherung und damit den Rückzug des Kindes von einem hervorrufen kann. Die Entfremdung des Kindes von einem Elternteil und eine Verstärkung des Elternkonflikts können vermieden werden, in dem Eltern möglichst frühzeitig und eigenverantwortlich Vereinbarungen für die Zeit nach der Trennung treffen, »denn es hat einen wesentlichen Einfluß auf die Entwicklung der Kinder, ob die Eltern nur bis nach der Trennung streiten oder auch noch Jahre danach.«49 Ein guter Kontakt des Kindes und dem betreuenden Elternteil zu Bezugspersonen außerhalb ihrer Familie, wie Nachbarn, Lehrer, Freunde, Sportvereine und Eltern von Freunden des Kindes vermindert die soziale Isolation und damit auch die Intensität des Entfremdungssyndroms.
Nach Auseinandersetzungen von Eltern nehmen diese anwaltliche Hilfe in Anspruch, woraufhin das Familiengericht einberufen wird und unter der Mitwirkung des Jugendamtes und Gutachtern die streitige Entscheidung getroffen wird, dass ›Ruhe einkehren muss‹. Damit ist das vorübergehende, und das meist darauf folgende endgültige Ausscheiden eines Elternteils aus dem Leben des Kindes gemeint. Der betroffene Elternteil klagt in nächster Instanz, die aufgrund der gleichen Verfahrensweise zu dem gleichen Ergebnis gelangt. Es folgt die nächste Instanz. Diese Verfahren dauern nicht selten drei bis acht Jahre und verfestigen die Konfliktfronten weiter, trotz des (auch volks-)wirtschaftlich aufwendigen Einsatzes vieler ›Trennungsexperten‹.50
Der Rechtsstreit zwingt Eltern
In anhaltenden Konfliktsituationen entsteht eine verzerrte Wahrnehmung bei beiden Eltern. Sie nehmen oft nur noch die negativen Züge des Partners wahr und kämpfen deshalb gegen »unvollständige Bilder voneinander«51. Sie glauben, »ihre eigenen Interessen seien mit denen der Kinder identisch«,52 da es ihnen in dieser Situation schwer fällt, die wirklichen Interessen ihrer Kinder wahrzunehmen. Im Rechtsstreit wird deutlich, dass »weniger das Recht des Kindes als vielmehr überwiegend das Recht auf das Kind im Mittelpunkt«53 steht, womit der Streit auf Interessenebene der Eltern ausgetragen wird. Dieser Konflikt macht außerdem gemeinsame Entscheidungen der Eltern nach der Trennung schwierig. »Während Misstrauen und Ärger in verschiedenen Graden bis zur Trennung vorhanden sind, kann ein intensivierter Konflikt während und nach der Trennung direkt auf den Rechtsstreit zurückgeführt werden«.54 Da der Rechtsstreit Sieger und Verlierer produziert, kann der Elternkonflikt auf diese Weise nur schwer beigelegt werden. Das Jugendamt vertritt als öffentliche Einrichtung offiziell das Interesse des Kindes. Väter und Mütter werden hier als »zwei fast gegensätzliche Pole beschrieben, denen unterschiedliche Funktionen zugeschrieben werden«55. Beim Jugendamt gilt die traditionelle geschlechtliche Aufgabenteilung: »Die Mutter sorgt, der Vater versorgt«,56 was Eltern mit abweichenden Vereinbarungen in der Beziehung nach einer Trennung wieder in die klassische Rollenverteilung zwingt. Laut Schölper gibt es Väter, die nur ernähren sollen und Mütter, die auf Kindererziehung reduziert werden. Daraus ergibt sich die »Verknüpfung von Frau und Mutter«57 als grundlegend unselbstständige und abhängige Personen. Damit gelten sie als unterstützungsbedürftig. Väter aber nicht, da ihnen »infolge einer allgemeinen Vorstellung von der Überlegenheit der Männlichkeit unterstellt«58 wird, dass sie grundsätzlich unabhängig und selbstständig sind. Daher ist Überforderung nach einer Trennung nur den Müttern, nicht aber den Vätern gestattet. Zusätzlich dazu finden die Belange der unterhaltspflichtigen Väter beim Jugendamt keine Berücksichtigung, da ihr Anliegen als gegensätzlich zum Interesse des Kindes verstanden wird. Dieses wird definiert als: »viel Geld vom Vater [ … ] bekommen.« Auf diese Weise wird ihnen nicht nur ihr
Sie »lassen sich regelmäßig entmündigen, um ihre Macht gegenüber dem Expartner zu demonstrieren. Sie überlassen Richtern die Entscheidungen über das weitere Leben ihrer Kinder, anstatt eigene Entscheidungen zu treffen.«65 »Die Übertragung der höchst privaten Angelegenheiten auf Professionelle«66 ist damit verbunden, dass alle anderen zu Laien erklärt werden und den Betroffenen die eigene Problemlösungskompetenz abgesprochen wird. Die Professionellen haben aus sich heraus kein Interesse an der Beseitigung dieser unsozialen Vorgehensweise, denn »deren ständige Wiederkehr« sichert zugleich ihre Arbeitsplätze.67 Der Staat ermöglicht und finanziert ein Helfersystem, dessen Existenz die Auseinandersetzung mit diesen gesellschaftlichen Missständen verhindert und damit gleichzeitig die Nachfrage nach den Experten gesichert wird, »da sich auf diese Weise keine Selbstlösungskompetenz bei den Eltern entwickeln kann«. Die fehlenden Fähigkeiten der Eltern, ihre Probleme zu lösen, werden staatlich aufrecht erhalten.68
in extreme Positionen. Sie sind Gegner, keine Verbündeten mehr Recht auf Beratung, sondern auch ihr Recht auf Fürsorge und die emotionale Verbindung zu ihrem Kind abgesprochen. Sie sollen ›Essen und Trinken sichern‹.59 Dag Schölper merkt an, dass einige Mitarbeiter der Jugendämter Unstimmigkeiten im unterschiedlichen und diskriminierenden Umgang mit Müttern und Vätern bemerken, doch sie berufen sich oft darauf, dass sie die Gesetze nicht beschließen, sondern danach handeln.60 So werden offensichtliche Missstände nicht nur weiter reproduziert, sondern auch als normal und gerecht in der Gesellschaft etabliert. Die Vorgehensweise des Jugendamtes verschärft den vorhandenen Konflikt zwischen getrennten Eltern oder lässt einen entstehen. Viele Eltern sind unzufrieden mit den auferlegten Entscheidungen des Jugendamtes, da die Konsequenzen nicht ihren Vorstellungen von ihrem Leben und der Realität entsprechen. Abgesehen davon »wird das natürliche Bedürfnis des Kindes nach seinen zwei sorgenden Elternteilen nicht berücksichtigt«,61 wenn sich die Sorge des Vaters nur durch Geld ausdrückt. Noch schwerer als die allgemeine Verfahrensweise des Jugendamtes wiegt diese Beschuldigung: Im Streit um das Umgangsrecht ist der Vorwurf des Kindesmissbrauchs zur gängigen Taktik geworden. In etwa 40 Prozent der Sorgerechtsstreitigkeiten wird dieser Vorwurf erhoben, um den anderen Elternteil aus dem Leben des Kindes auszugrenzen, »wobei etwa 95 Prozent der Vorwürfe sich als haltlos und frei erfunden herausstellen«62. Karin Jäckel betont, dass jedes missbrauchte Kind eines zu viel ist, genauso wie jede falsch beschuldigte Person eine zu viel ist. Wer sich einer »bereits als Verdacht gesellschaftlich so nachhaltig ausgrenzenden [ … ] Beschuldigung wie dem sexuellen Kindesmissbrauch« als Mittel gegen den anderen bedient, »hat sich damit selbst die Qualifizierung abgesprochen, Kinder zu verantwortungsbewussten Erwachsenen heranzubilden«.63 In Gerichtsverfahren um das Sorge- oder Umgangsrecht werden nicht selten Gutachter hinzugezogen, die entscheiden sollen, wer der Elternteil ist, der dem Kindeswohl mehr entspricht. Die Beantwortung dieser Frage ist im Grunde unmöglich, da beide Elternteile gleich wichtig für die Entwicklung des Kindes sind. Diese Fragestellung verschärft nicht nur den Elternkonflikt, da sie Sieger und Verlierer produziert. Ferner empfinden selbst die meisten Gutachter diese Aufgabe als unbefriedigend, da die Interessen des Kindes bei dieser Vorgehensweise stark vernachlässigt werden. Trotzdem wird diese Art Gutachten weiterhin eingefordert und auch erstellt.64 Da viele Eltern nicht kompromissbereit sind, geben sie ihre elterliche Verantwortung an den Staat und seine Mitarbeiter ab.
Zusammenfassend kann man sagen, dass gerichtliche Entscheidungen in Sorgerechts-, Aufenthalts-, und Umgangsstreitigkeiten die Konflikte zwar regeln, sie aber so gut wie nie lösen. Damit ist es im Interesse der Kinder und auch verantwortlichen Eltern, die Konflikte außerhalb der Gerichte zu klären und konstruktiv gemeinsame Kompromisse zu erarbeiten.69
Da Kindererziehung immer noch als Aufgabe gilt, die primär von Frauen ausgeübt wird, leben Kinder nach einer Trennung der Eltern zu 90 Prozent bei ihren Müttern.70 Aufgrund dieser hohen Zahl hat sich fälschlicherweise das Bild geprägt, dass die Anzahl kontaktabbrechender Väter ähnlich hoch sei. Doch statistisch beläuft sich diese Zahl auf etwa 24 Prozent.71 Da die Anzahl alleinerziehender Väter so gering ist, gibt es keine statistischen Erhebungen zum Kontaktabbruch durch die Mutter, doch auch solche Fälle kommen vor.72 Mitunter brechen Väter mit dem Ende der Partnerschaft die Beziehung zu ihren Kindern ab, weil die Arbeitsteilung in der Partnerschaft sie nicht als aktiven Vater vorsah. Allerdings brechen Väter den Kontakt meistens als Reaktion auf eine Vorgeschichte ab. Sie ist von offenen Streitigkeiten und unausgesprochenen Konflikten geprägt und zeugt meist von der Unfähigkeit, sich über Probleme verständigen zu können.73 Die berufliche Tätigkeit des Vaters wird ihm nach einer Trennung sinnlos erscheinen, wenn »deren Sinn zuvor in Familie bestand. Wenn der Sinn im verdienten Geld lag, dann wird von diesem Sinn wenig übrig bleiben.«74 Hinzu kommt, dass die meisten
Abwertung, die ihr Selbstwertgefühl verletzt und ihre väterliche Autorität untergräbt. Sie ist eine »rückwirkende Aberkennung ihrer Bedeutung in der Familie«79. Sie glauben, dass ein Kontaktabbruch in den Kindern eher das Bild des »sicheren und selbstbewussten Vaters hinterlässt«80. Sie möchten sich ihnen nicht – in ihrem Empfinden – entwürdigt und rechtlos gegenüber der Expartnerin, dem Jugendamt und den Gerichten zeigen. Diese Männer scheitern an der »uneingeschränkten Macht der Mutter über die Kinder«, »mitunter ist es bloß die eigene Phantasie, die die Exfrau als übermächtig erscheinen lässt.«81 Gerhardt Amendt, Professor für Geschlechter- und Generationenforschung an der Universität Bremen fasst die wichtigsten Begründungen für den Rückzug von Vätern aus dem Leben ihrer Kinder so zusammen: Manche Väter verzichten auf ihre Kinder, um sie schlicht vor noch schlimmeren Erfahrungen zu bewahren. Sie glauben, ihrem Kind geht es besser, wenn sie die Beziehung aufgeben. Gemäß der Weisheit ›Der Klügere gibt nach‹ glauben sie der Vorstellung vom guten Vater näher zu kommen, selbst wenn ihr Kind auf den Vater verzichten muss.82 Einige Männer verzichten auf den Kontakt mit ihrem Kind, weil sie meinen, als Vater nicht gut genug und für das Kind nicht geeignet oder für dessen Entwicklung sogar abträglich zu sein. Sie sind verstrickt in Schuld– und Schamgefühle, in Schuldzuweisungen und Versuche, Vorwürfe nicht auf sich sitzen zu lassen. Sie erreichen nicht ihr Idealbild und auch nicht die hoch gesteckten Ziele, von denen sie glauben, dass sie alles umfassen, was eine zufriedenstellendere Beziehung zu den Kindern ermöglichen würde.83
Die Männer, die die meiste Bestätigung ihrer Vaterrolle durch die Expartnerin erhalten, Männer das Scheitern der Partnerschaft und die eigene Unfähigkeit, die Familie zusammenzuhalten, als Versagen erfahren. Die ihnen anerzogene Einstellung, »als Sieger durch das Leben gehen zu müssen«,75 lässt sie diese Situation nur schwer ertragen. Deshalb drängt ihr Selbstschutz sie oft dazu, alles, was mit diesem Versagen zusammenhängt, aus ihrem Leben auszuklammern. Für einige bedeutet dies die Verweigerung des Unterhalts. Schwarzarbeit, frisierte Einkommenssteuernachweise, offiziell gesenkte und frei auf die Hand ausbezahlte Gehälter sowie willentlich aufrechterhaltene Arbeitslosigkeit, Geschäftsaufgaben oder Flucht ins Ausland stehen auch auf der Liste.76 Wenn Männer den Kontakt zu ihren Kindern einstellen, »dann tun sie das zumeist nicht aus Mangel an Interesse, sondern nach Kämpfen mit der Expartnerin und Unzufriedenheit über die gerichtlichen Umgangsfestsetzungen«77. Die Selbstverständlichkeit, als Vater geliebt und geachtet zu werden, gilt nach der Trennung nicht mehr. So ziehen es einige Väter vor, ganz auf Kontakt zu verzichten, als sich »ihren Kindern machtlos, gekränkt und unerwünscht zu präsentieren«78. Sie erleben eine
Die Trennungsväter, die sagen, dass das Kind sie nicht mehr sehen wollte, haben aufgegeben und entziehen sich gekränkt und wütend zugleich allen Auseinandersetzungen. Sie scheinen noch weniger als andere die Familie als Beziehungsgefüge zu sehen, in dem sie einen aktiven Part spielen, egal ob sie sich aktiv oder passiv verhalten. Diese Väter sind zu sehr mit ihren Machtkämpfen beschäftigt, als dass sie die Kinder als eigenständige Akteure wahrnehmen. Manchmal brechen auch Kinder die Beziehung ab. Sie wollen einen Elternteil nicht mehr sehen, um sich vor Überforderung zu schützen, und nicht weil sie den einen Elternteil mehr lieben als den anderen.84 Es gibt Väter, die sich trotzig verhalten. Der Trotz ist die indirekte Bestrafung für Ungerechtigkeiten, die dem Mann widerfahren sind. Dabei entgeht den Vätern, dass sie nicht nur die Mütter bestrafen, sondern auch die Kinder. Die Unterstützung und das Engagement der Expartnerin dabei, den Kontakt zu den Kinder aufrecht zu erhalten und eine neue Elternrolle zu entwickeln, ist von großer Bedeutung für die Väter. Diejenigen, die wenig oder keine Bestätigung ihrer Vaterrolle durch die
Expartnerin erhalten, werden sich am wahrscheinlichsten aus dem Leben ihrer Kinder zurückziehen. Zur Gruppe, für die das Risiko des Kontaktverlustes zu ihren Kindern am größten ist, gehören auch diejenigen, die während der Partnerschaft aktiv in die Sorge und Erziehung involviert waren und große Befriedigung daraus zogen.85 Die Abwesenheit der Kinder ändert die Funktion der Väter als Elternteil. Sie fühlen sich laut der Studie von Ursula Kodjoe als Elternteil entwertet und sich selbst entwurzelt, sind angstvoll und niedergeschlagen,86 da sie nicht nur die Kinder, sondern auch die Rolle als Vater verloren haben. Das war eine wichtige Komponente ihrer Identität. Ihre permanente Beziehung wird durch gesetzlich vorgegebene Muster eingeschränkt, die entgegengesetzt zu ihren Vorstellungen stehen. Für sie bedeutet wirkliche Vaterschaft, mit ihren Kindern das tägliche Leben zu teilen und sie in ihrer Entwicklung zu begleiten. Sie wollen keine Freizeitväter sein. Deshalb gelingt es ihnen nur schwer, sich an die »Beschränkungen einer ›Besuchs‹-Beziehung« anzupassen. Für viele ist es aufgrund der ›Termine‹ und der damit verbundenen geringen Teilnahme am Leben ihrer Kinder unmöglich, den Kontakt aufrechtzuerhalten. »Der Schmerz über die Besuche, ihre Kürze, Künstlichkeit und Oberflächlichkeit, verschärft die Empfindung der Väter für den Verlust.« Sie symbolisieren das abrupte Ende der Vater-Kind-Bindung und heben die Entbehrungen immer wieder schmerzhaft hervor.87
beteiligen sich am aktivsten an der Sorge für ihre Kinder Eine Vater-Kind-Beziehung befriedigt Bedürfnisse wie Liebe und Status sowohl für den Vater als auch für das Kind. Kinder befriedigen das Verlangen nach Zuneigung, Vertrautheit, Familienleben und die eigenen Gene weiterzugeben. Dieses Verlangen ist ein ausschlaggebendes Entwicklungsstadium der gesunden erwachsenen Persönlichkeit. Eine Weiterentwicklung der Persönlichkeit macht die Ausübung einer aktiven Elternschaft also zwingend erforderlich. Die fehlende Möglichkeit, dieses Verlangen nach der Trennung weiter auszuleben, kann bei betroffenen Erwachsenen zu einer gewissen Stagnation und zwischenmenschlicher Verarmung führen. Die Belastung für Väter, die ihre Kinder seit Jahren nicht gesehen haben, ist genauso groß wie für diejenigen, die seit kurzer Zeit keinen Kontakt mehr haben. Die vergangene Zeit kann die Trauer nicht verringern. Der Vater hat sein Kind verloren, doch es lebt weiter. Deshalb kann er mit seinem Verlust nicht abschließen und der Trauerprozess kann zu keinem Ende kommen.
Eltern ohne Streit vor der Mediation
Mediation bedeutet ›Vermittlung‹ und ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die am Trennungsprozess von Eltern beteiligten Professionen wie das Jugendamt, Anwälte und Gerichte des Landkreises Cochem-Zell nutzen diese Methode bei Sorgerechtsstreitigkeiten schon seit mehr als zehn Jahren. Erst langsam setzt sich die Mediation bundesweit als eine geeignete Vorgehensweise bei Paar- und Elternkonflikten durch.
Die Mediation hilft Eltern, die Bedürfnisse und Interessen ihrer Kinder an erster Stelle zu sehen Die aus psychosozialen und juristischen Berufsgruppen stammenden Mitarbeiter dieser Projekte arbeiten wie Moderatoren. In Paar- und Einzelgesprächen suchen sie gemeinsam nach Lösungen für die Auseinandersetzungen. Jürgen Rudolph, der zuständige Familienrichter im Landkreis Cochem-Zell erklärt, dass »die Kommunikation und Kooperation zwischen den Eltern [ … ] maßgeblich verbessert«88 wird. Sie lernen, die Paarebene von der Elternebene zu trennen. Es werden für beide Seiten befriedigende Vereinbarungen getroffen, die aufgrund dessen viel nachhaltiger sind als Urteile. Eine betreute Trennungsphase dauert bis zu einem halben oder dreiviertel Jahr. Zerstrittene Paare finden in diesem Prozess oftmals wieder zueinander, obwohl die Mediation weder eine Psycho-, Paar-, oder Familientherapie beinhaltet. Für den Fall der endgültigen Trennung bereitet der neutrale Vermittler gemeinsam mit dem Paar einen Vertrag vor, in dem sowohl die Aufteilung des Besitzes als auch gemeinschaftliche Regelungen zum Sorgerecht für Kinder und deren Wohnort getroffen werden. Die Mediation stärkt die Selbstständigkeit der Eltern als Eltern. Sie führt dazu, dass sie lernen, auch in Zukunft vernünftig mit Uneinigkeiten umzugehen, sodass gerichtliche Entscheidungen vermieden werden können. Die Entschärfung des Konflikts und die Stabilität in Elternschaftsfragen sind nicht nur für das Kind positiv, sondern auch für die getrennten Eltern.
Eltern ohne Streit nach der Mediation
Aus dem Paragraph 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches geht hervor, dass, wenn die Eltern verheiratet waren oder jeweils Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben haben, sie auch nach der Trennung die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Sie integriert Kinder und Eltern und sichert ihren Unterhalt. »Sie bietet dem betreuenden Elternteil bessere Möglichkeiten zur eigenen Berufstätigkeit und dem umgangsberechtigten Elternteil einen intensiven Kontakt zu seinen Kindern. Das gemeinsame Sorgerecht und ein verlässlicher Umgang dienen insofern nicht nur dem Kindeswohl, sondern auch der Entlastung des hauptbetreuenden Elternteils.«89 Bei gemeinsamer elterlicher Sorge trifft der Elternteil die Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung, beispielsweise den Schlafenszeiten oder der Ernährung, entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil, solange sich das Kind bei ihm aufhält. Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung treffen die Eltern gemeinsam. Hierbei handelt es sich um Angelegenheiten, die nicht häufig vorkommen und deren Entscheidung nur schwer zu ändern ist, beispielsweise der Wohnort des Kindes, die religiöse Erziehung, die Gesundheitsfürsorge wie Operationen oder Impfungen, die Wahl der Schule oder die Schulart sowie Entscheidungen über das Vermögen des Kindes. Auch in Familien, die zusammen leben, gehen Mutter und Vater unterschiedlich mit bestimmten Situationen um. Die Deutsche Liga für das Kind betont, dass Kinder durchaus in der Lage sind, mit unterschiedlichen Erziehungsstilen umzugehen. Deshalb sollten auch getrennt lebende Eltern die Entscheidungen und den Erziehungsstil des anderen Elternteils akzeptieren und auch vom Kind erwarten, dass es dies tut.
Alltäglicher Umgang ermöglicht dem Kind und dem
Laut Paragraph 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat »jedes Kind [ … ] ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern«90. Die Eltern haben das Recht und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. »Es wird nicht mehr dahingehend unterschieden, ob die Eltern des Kindes verheiratet waren. Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist.«91 Der Kreis der umgangsberechtigten Personen umfasst auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern, frühere Pflegeeltern und andere enge Bezugspersonen des Kindes. Die im Gesetz verankerte ›Wohlverhaltensklausel‹ beschreibt die wechselseitige Pflicht der Eltern, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil belasten würde. Die Eltern müssen über Kinderthemen kommunizieren (lernen). Es sollte eine Elternvereinbarung geschlossen werden, um die Rahmenbedingungen klar abzustecken und nicht immer wieder ausdiskutieren zu müssen. Es genügt, wenn die Eltern so eine Vereinbarung formlos aufsetzen. Sie kann aber auch mit Hilfe des Jugendamts oder Mediatoren erstellt werden. Dabei müssen gemeinsam langfristige Umgangsregelungen gefunden werden, die der Lebensrealität beider Elternteile entsprechen: Zu beachten sind dabei der Ort der Arbeit, die Arbeitszeiten der Eltern, Ferienzeiten in Kindertagesstätten und Schulen, Elternabende und Kinderfeste, Regelungen für Fest- und Feiertage, Freizeitaktivitäten der Kinder, gemeinsame Erziehungsziele, das Abholen und Zurückbringen des Kindes vom anderen Elternteil und der Umgang mit anderen Bezugspersonen. Haben sich die Eltern dafür entschieden, dass das Kind dauerhaft bei einem Elternteil lebt, so muss der Wohnort des Kindes von den Eltern festgelegt und beim Amt
gemeldet werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend macht darauf aufmerksam, dass die Zeitabstände zwischen den Treffen mit dem anderen Elternteil nicht zu groß sein sollten, damit das Kind nicht immer wieder der Erfahrung ausgesetzt wird, der andere Elternteil verlässt es jetzt endgültig. Dies steht »dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung im Wege«92. Laut Fthenakis spielt das Alter des Kindes bei der Häufigkeit der Kontakte eine entscheidende Rolle. Nicht immer können vereinbarte Termine eingehalten werden. Diese »Termine sollten nach einer festen Regel nachgeholt werden«93. Bei kurzfristigen Absagen ist es wichtig, zuerst den anderen Elternteil und dann persönlich das Kind zu informieren. »Grundsätzlich ist der Ort des Umgangs beim umgangsberechtigten Elternteil. Allerdings ist es aus der Sicht von Säuglingen und Kleinkindern günstig, wenn der Umgang an dem für das Kind gewohnten Lebensort stattfinden kann«.94 Die »Übergabesituation sollte zeitlich nicht zu knapp kalkuliert«95 werden. Eine kurze Unterhaltung der Eltern vermittelt dem Kind das Gefühl von Sicherheit und Vertrauen gegenüber beiden. Es sollte Gelegenheit haben, mit dem umgangsberechtigten Elternteil erst wieder warm zu werden, bevor sich der betreuende Elternteil aus dem Geschehen zurückzieht.96 Es sollten weder Konfliktthemen zur Sprache kommen, noch Schweigen herrschen. Die Eltern sollten sich um eine warme Atmosphäre bemühen. Wenn es schwerfällt, sich mit dem Expartner zwanglos zu unterhalten, kann das Kind dazu ermuntert werden, von seinem Erlebnissen zu erzählen.
umgangsberechtigten Elternteil eine intensive Beziehung
Umgangskontakte sollten nicht nur den Besuch von Eisdielen, sondern auch den Alltag einschließen. Der umgangsberechtigte Elternteil wird vom Kind als erziehende und fürsorgliche Autorität akzeptiert, wenn Übernachtungen stattfinden und er Einfluss auf die täglichen Dinge des Kindes wie seine Schularbeiten, Sorgen mit Freunden oder seine Kleidung nimmt.97 Wenn ein Kind nach einem Wochenende bei dem umgangsberechtigten Elternteil aufgewühlt oder auch sehr ruhig ist, also von seinem ›normalen‹ Verhalten abweicht, bringt es dadurch oft seine ganz normale Trauer über die Trennung der Eltern zum Ausdruck. Das Pendeln zwischen den Elternteilen ist für die Kinder anfangs oft mit Ängsten verbunden: Angst, dass der umgangsberechtigte Elternteil nicht kommen könnte oder auch die Angst, den anderen allein zu lassen, ›zu verraten‹. Zuverlässigkeit in den Umgangskontakten ist also von großer Bedeutung für das Sicherheitsgefühl des Kindes.98 Die Eltern müssen dem Kind deutlich machen, dass es in Ordnung ist, zu dem jeweils anderen Elternteil zu gehen, dass es nicht verlassen wird und es auch niemanden verlässt. Sie sollten dem Kind signalisieren, dass sein Verhalten richtig ist. Nur so kann es sich auf beide Eltern einlassen und sich bei ihnen wohlfühlen.99 Durch regelmäßigen Umgang können Eltern und Kind Erfahrungen mit den festgelegten Regeln sammeln. Jede Umgangsregelung muss nach einer gewissen Zeit »überprüft und gegebenenfalls angepasst [ … ] werden«100. Mindestens einmal im Jahr sollte die bestehende Regelung von den Eltern geprüft werden. Sie sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle Umstände, die für das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlich sind, zu informieren. Es kann sinnvoll sein, in größeren Abständen ein Elterngespräch zu vereinbaren, um sich in Ruhe über die Entwicklung des Kindes austauschen zu können.101
Laut Paragraph 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches hat jedes minderjährige, nicht verheiratete Kind ab seiner Geburt einen Unterhaltsanspruch, unabhängig davon, ob seine Eltern miteinander verheiratet waren.102 Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Unterhalt durch die Pflege und Erziehung des Kindes und der Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, durch finanzielle Zuwendungen. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Richtlinie hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle, deren Grundlage der gesetzlich definierte Mindestunterhalt bildet. Die Düsseldorfer Tabelle ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar. Damit gesichert ist, dass der unterhaltspflichtige Elternteil für den eigenen Lebensunterhalt sorgen kann, gibt es einen gesetzlich geregelten Mindestbetrag, den Selbstbehalt, den der unterhaltspflichtige Elternteil einbehält. Wohnt das Kind abwechselnd bei beiden Eltern, kann die Unterhaltspflicht ganz oder teilweise entfallen. Der Unterhaltspflichtige ist nicht berechtigt, seine Zahlungen davon abhängig zu machen, ob die vereinbarten Umgangskontakte stattfinden. Verweigerter Unterhalt ist auch kein zulässiges Mittel, um eine gewünschte Änderung der Umgangsvereinbarung oder im Verhalten des anderen Elternteils zu erzwingen. Ausbleibende oder zu geringe Unterhaltszahlungen berechtigen den betreuenden Elternteil ebenso wenig dazu, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil einzuschränken oder auszuschließen. Das gilt selbst dann, wenn der Unterhaltspflichtige seine Zahlungen trotz Leistungsfähigkeit verringert oder einstellt.
Beim Doppelresidenzmodell
Die zwei häufigsten Wohnformen für Kinder nach Trennungen sind das häufiger praktizierte Residenz– oder Einzelresidenzmodell und das Doppelresidenzmodell. Beim Doppelresidenzmodell bieten beide Elternteile dem Kind ein Zuhause, in dem es sich abwechselnd aufhält. Dieses Modell wird auch als Wechsel– oder Paritätmodell bezeichnet. Im Gegensatz zum Einzelresidenzmodell, bei dem das Kind sich überwiegend bei einem Elternteil aufhält, sind beim Doppelresidenzmodell die Betreuungszeiten beider Elternteile (nahezu) gleich. Beim Doppelresidenzmodell verbringen die Kinder typischerweise jede zweite Woche sowie die Hälfte der Ferien beim jeweils anderen Elternteil. Bei Kindern unter sechs Jahren sind auch kürzere Intervalle üblich, da diese einen Wochenzeitraum noch schwer überblicken können. Umgekehrt können bei größeren Kindern die Intervalle auch ausgedehnt werden. Zu den Voraussetzungen gehört die räumliche Nähe der Eltern, sodass gewährleistet werden kann, dass das Kind seine Kontakte zu Schulfreunden ohne größeren Aufwand pflegen kann. Bei älteren und sehr jungen Kindern sind auch Modelle mit größerer Entfernung denkbar. Außerdem ist es wichtig, dass die Kinder diese Art des Wohnens akzeptieren und beide
Eltern genug Zeit haben, die Hälfte der Betreuungszeit zu übernehmen. Die erfolgreiche Verwirklichung des Doppelresidenzmodells hängt von gut organisierten Abläufen und guter Kommunikation zwischen den Eltern ab. Aber auch streitenden Eltern kann die Durchführung dieser Wohnform dabei helfen, dass sie wieder lernen, gemeinsam Entscheidungen zu treffen und respektvoll miteinander umzugehen. Die Vorteile des Doppelresidenzmodells sind vielfältig. Der mit Sicherheit größte ist »der gleichwertige und regelmäßige Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen. Es erlebt Alltag und Sonntage bei beiden Eltern«103. Sie bleiben in der Verantwortung für ihre Kinder, sind finanziell und im Alltag gleichermaßen belastet (und damit auch entlastet) und in die Kindererziehung integriert. So besteht außerdem für beide Eltern die Möglichkeit, ihren Beruf auszuüben, anstatt einen Elternteil
gibt es weder Alltagsmama, noch Wochenendpapa
als Hauptbetreuer des Kindes einzusetzen und ihn so von seinem beruflichen Fortkommen auszuschließen.104 Die finanzielle Belastung durch die Unterhaltspflicht ruht auf beiden Eltern statt auf einem Elternteil, da die Unterhaltsansprüche sich gegeneinander aufheben. Außergewöhnliche Aufwendungen, beispielsweise für Klassenfahrten, werden entsprechend der elterlichen Einkommenssituationen aufgeteilt. Zur Regelung des Doppelresidenzmodells gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. So darf das Kind melderechtlich nur einen Hauptwohnsitz eintragen lassen, obwohl es zwei hat und das Kindergeld ist unteilbar an einen Elternteil auszuzahlen. Im Doppelresidenzmodell benötigt das Kind bei beiden Eltern seinen eigenen Bereich. Dies erscheint im ersten Moment als finanzielle Mehrbelastung. Doch rechnet man diese Kosten gegen die wegfallenden Unterhalts- und Umgangskosten, ergibt sich oft eine geringere Gesamtbelastung. Verringern die Doppelresidenz-Eltern ihre Arbeitszeit zugunsten der Kinder, ist natürlich mit Einschnitten im Einkommen zu rechnen. Sollte trotz Ausübung des Doppelresidenzmodells eine Unterhaltspflicht bestehen, beispielsweise weil die Betreuungszeit nicht zu gleichen Teilen auf beide Eltern verteilt ist, so werden die Zahlungen im Gegensatz zum Einzelresidenzmodell zuverlässiger erbracht. Das wird darauf zurückgeführt, dass die hohe Beteiligung am weiteren Leben des Kindes, den Eltern das Gefühl gibt, immer noch Teil der Familie zu sein. So haben sie nicht das Gefühl, den Partner, das Familienleben und auch die Kinder verloren zu haben. Abwechselnd betreuende Eltern haben weniger Konflikte mit dem Expartner und wenden sich seltener an Gerichte.105 In verschiedenen Studien von Steinman, Irving und Benjamin beschreiben Doppelresidenz-Mütter ihren Expartner als verständnisvoll und als Stütze und schätzen seine väterlichen Fähigkeiten als hoch ein. Sie empfinden ihren Alltag weniger als Last, begrüßen den fehlenden Druck durch die geteilte Verantwortung und sind zufriedener mit ihrem Leben. Die Doppelresidenz-Väter fühlen sich nach der Trennung stärker in ihre Rolle als Vater eingebunden und betrachten die NachzDie Eltern sind über die positive Entwicklung der Kinder trotz
der Trennung zufrieden, und die Kinder darüber, dass die Spannungen zwischen den Eltern vermindert sind und dass sie so beide Eltern und auch ihre Freunde ›behalten‹ können. Für die Kinder ist das Doppelresidenzmodell die beste aller Nachtrennungssituationen. Susan Steinman erklärt, dass, obwohl die Kinder die »Trennung ihrer Eltern als unerwünscht erfahren, [ … ] sie trotzdem nicht das überwältigende Gefühl der Abweisung [erleben], das man bei den Kindern aus der üblichen Aufenthaltsregelung vorfindet«106. Nur eine Minderheit der Kinder zeigt ein gewisses Maß an Schwierigkeiten, sich an die Bedingungen der abwechselnden Beherbergung anzupassen, aber: Der Prozentsatz solcher Kinder und die Intensität ihrer Probleme sind nicht höher, als die der Kinder, die von nur einem Elternteil versorgt werden. Kinder können sich sehr gut in verschiedenen Lebenswelten orientieren. Sie »schaffen das auch in der Schule, bei Internatsaufenthalten, längeren Besuchen bei anderen Verwandten, in den Ferien. Kein Kind lebt immer nur in einer Umgebung, genauso wenig wie Erwachsene«107. Der vorhersehbare Wechsel bedeutet auch Kontinuität. Laut Deutscher Liga für das Kind ist es lediglich notwendig, dass die Eltern die Unterschiede akzeptieren können und dass sie den anderen Elternteil und dessen Erziehungsstil respektieren.
Der Verlust des Vaters ist nicht nur durch die Eltern verschuldet, sondern wird  
auch durch die Gesellschaft mitproduziert
Die Sorge für das Kind wird immer noch als Sinn des mütterlichen Lebens und die finanzielle Sicherung für Kind und Familie als Sinn der väterlichen Erwerbsarbeit rekonstruiert, wodurch das Bild von der geschlechtsspezifischen Rollenverteilung weiter gefestigt wird. Die Vorstellung des ›Familienernährers‹ lässt sich immer noch in Gesetzen finden: Das Steuerrecht gewährt Ehepaaren Steuervorteile, deren Einkommen sehr unterschiedlich sind, weil er Vollzeit arbeitet und sie nur Teilzeit oder gar nicht. Das Sozialversicherungsrecht lässt erwerbslose Ehefrauen die kostenlose Kranken- und Pflegeversicherung ihrer Männer in Anspruch nehmen. Wolfgang Uchatius erläutert, dass die Hartz-Gesetze festlegen, dass »arbeitslose Frauen berufstätiger Männer keinen Anspruch auf Stellenangebote von der Bundesagentur für Arbeit haben«, da sie mit ihren Männern Bedarfsgemeinschaften bilden. »Soll heißen: Er ernährt sie.«108 Selbst in Tarifverträgen lässt sich diese Rollenvorstellung wieder finden, bemerkt die Sozialwissenschaftlerin Karin Tondorf.109 Aus denselben Vorstellungen ergibt sich auch die schlechtere Bezahlung von Frauen meint Elke Holst, Ökonomin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin: »Ein Vorgesetzter, der glaubt, eine Frau habe sich in erster Linie um Haushalt und Kinder zu kümmern, während ein Mann die Familie ernähre, wird einer Frau immer ein niedrigeres Gehalt anbieten als einem Mann, denn sie ist in seinen Augen ja nur die Zuverdienerin.«110 Von der Partnerin getrennte Männer, die arbeitslos sind, bekommen durch das Beharren auf ihre Ernährerrolle oft das Gefühl, in ihrer ›Lebensaufgabe‹, ihre Familie zu versorgen, versagt zu haben. Diese Kombination aus materieller Not und psychischer Belastung führt bei vielen fast zwangsläufig nach mehr oder weniger kurzer Zeit zum Rückzug von der
Familie. Unterstützt und beschleunigt wird er durch Reaktionen der Umwelt, besonders der Partnerin und Kinder. »Ein Vater, der nicht zahlt und damit seine ›Hauptpflicht‹ nicht erfüllt, verwirkt seine Rechte.«111 Doch Kinder brauchen das Gefühl, dass sie ihre Beziehung zu beiden Eltern nach einer Trennung weiterhin ausreichend ausleben dürfen. Sie müssen erfahren, dass sie vom betreuenden Elternteil nicht am Kontakt zum anderen gehindert und vom anderen Elternteil nicht aufgegeben werden. Wenn Eltern lernen, ihre Sprachlosigkeit zu überwinden und die Paarebene von der Elternebene zu trennen, dann können sie über die direkte Kommunikation Fragen klären, die die Kinder betreffen, auf deren Probleme eingehen und ihnen Unterstützung bei der Bewältigung dieser Lebensveränderung bieten. Da Kinder jetzt erst recht emotional und real verfügbare Eltern benötigen, ist es von großer Bedeutung, dass Eltern trotz emotionaler Turbulenzen ihre Erziehungsfähigkeit nicht verlieren. So ist es wichtig für Kinder, dass von beiden Eltern realitätsnahe Bilder erhalten bleiben. Deshalb sollten keine Idealisierungen des einen oder Abwertungen des anderen Elternteils stattfinden. Des Weiteren brauchen Kinder klare Grenzen und Regeln, altersgemäße Forderungen und Aufgaben, die an die neue Situation angepasst sind. Ein liebevolles und verständnisvolles Eingehen auf die Kinder ist unabdingbar.112 Es hilft Kindern in dieser Situation sehr, wenn die Veränderungen ihrer Lebenswelt auf einen minimalen Teil beschränkt bleiben. So sollten Rituale bei Tisch oder beim Zubettgehen, die Spielsachen, der Kontakt zu Freunden, der Tagesmutter, Kindertageseinrichtung oder Schule, Sportverein oder Musikunterricht beibehalten werden. Ratsam wäre auch das Vermeiden eines Kindergarten- oder Schulwechsels. Es ist sinnvoll, die Kontakte zu den Großeltern oder anderen für das Kind bedeutsamen Personen weiterhin zu pflegen. Joop meint, dass Kinder auch »keine Freunde oder Geschwister als Eltern wollen – die haben sie hoffentlich sowieso. Sie brauchen Eltern, mit denen sie sich auseinandersetzen können. Und: zu denen sie aufschauen und welche sie respektieren können. Dafür ist es wichtig, dass Eltern ihre Probleme nicht vor den Kindern austragen und sich mit Respekt behandeln.«113
Petri meint: »Auch wenn der Verlust des Vaters nicht ersetzt werden kann, so ist er doch insoweit kompensierbar, als positive Bindungen an andere Menschen gröbere Fehlentwicklungen verhindern können. Dieser für die Mutterentbehrung gesicherte Erkenntnisstand [ … ] gilt ebenso für die Vaterentbehrung«114 . Bei aller berechtigter Kritik an Eltern und Politik darf man nicht verkennen, dass wir uns noch nie so intensiv mit dem Wohl unserer Kinder beschäftigen konnten wie in unserer heutigen Gesellschaft. Die außerfamiliäre Umwelt bietet unseren Kindern viele neue Erfahrungsräume, in denen es zu reichen Begegnungen mit Gleichaltrigen und anderen Erwachsenen kommt. Besonders für traumatisierte Kinder sind das so gewonnene Gefühl der Gemeinschaft und diese Bindungen elementar, weil sie die soziale und emotionale Isolation überwinden helfen. Leider arbeiten in diesen Institutionen überwiegend Frauen, was männliche Vorbilder vermissen lässt.115 Der Appell von Soziologen gilt vor allem natürlich allen Eltern, ob getrennt lebend oder nicht, aber auch Arbeitgebern, Unternehmern und Gewerkschaften, familienorientierte Mitarbeiterprogramme einzurichten, damit es erwerbstätigen Eltern in Vollzeit oder Teilzeit möglich ist, ihre Arbeitszeiten unabhängig von Kindergartenplätzen und Schulzeiten einzuteilen. So könnten ein Ausbau von Teilzeitarbeitsmöglichkeiten, noch flexibleren Arbeitszeiten, die Möglichkeit, sich zu zweit einen Arbeitsplatz zu teilen und Maßnahmen zur Beteiligung von Vätern an der Erziehungsarbeit eine neue Form von Familie begründen. Damit könnten tatsächlich alte Rollenmuster durchbrochen werden und somit langfristig eine gleichbe-
rechtigte Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben garantiert werden. Auch Männer sind hier strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt, da die patriarchalisch organisierte Arbeitswelt wenig Raum für die Neuordnung der Aufgaben innerhalb der Familie lässt. Bei staatlich finanzierten Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Beruf werden Männer als Zielgruppe nicht berücksichtigt. Die Solidarität der momentanen Politik orientiert sich am Geschlecht und nicht am Problem. Wenn aber Politik und Wirtschaft Männern die Möglichkeit geben würden, einen Teil ihrer Macht über das Geld an Frauen abzugeben, sind Frauen wahrscheinlich viel eher bereit, ihre Macht über die Kinder mit den Männern zu teilen. Deshalb sollten die Männer genauso wie Frauen daran interessiert sein, dass beide für ihr berufliches Engagement gleich entlohnt werden. Wenn Frauen ihr Recht einfordern, in die ›Männerdomäne‹ Arbeit einzudringen, sollten sie den Männern in gleichem Maß deren Recht zugestehen, am Leben ihrer Kinder genauso aktiv teilzunehmen wie sie selbst. Wenn wirkliche Gleichberechtigung entstehen soll, dann müssen beide Geschlechter die Spielregeln der öffentlichen und der privaten Welt beherrschen und auch einsetzen.116 Eine angenehme Gesellschaft kann erst entstehen, wenn jeder Bürger lernt, den Wandel in den Geschlechterrollen und den damit verbundenen Veränderungen der Lebensrealitäten zuzulassen. Die meisten Frauen wollen nicht mehr an den Herd zurückkehren, und davon abgesehen können sie es auch nicht mehr, denn immer seltener reicht ein Gehalt in Deutschland aus, um die gesamte Familie zu ernähren. Aufgrund dessen können Väter auch nicht mehr die alleinige finanzielle Last für die ganze Familie tragen. Außerdem wollen sie mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Sie fordern dieses Recht nicht aufgrund des alten Dominanzanspruchs gegenüber Frauen, sondern wegen ihres neuen Verständnisses von Männlichkeit und Väterlichkeit, was doch von den meisten Frauen heute gewünscht, wenn nicht sogar erwartet wird.
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62 63 64 65 66, 67, 68 69
Jäckel, Karin »Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt –Väter nach der Trennung«, S. 42 Jäckel, Karin »Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt –Väter nach der Trennung«, S. 214 Rudolph, Jürgen »Du bist mein Kind, Die ›Cochemer Praxis‹ – Wege zu einem menschlicheren Familienrecht«, S. 42 Rudolph, Jürgen »Du bist mein Kind, Die ›Cochemer Praxis‹ – Wege zu einem menschlicheren Familienrecht« Carsten Rummel »Elternverantwortung und Generationenethik in einer freiheitlichen Gesellschaft«, S. 21 –22 Rudolph, Jürgen »Du bist mein Kind, Die ›Cochemer Praxis‹ –Wege zu einem menschlicheren Familienrecht«, S. 29
70 VAMV e.V. (Hg.) »Allein erziehend – Tipps und Informationen«, S. 11 71, 72 Amendt, Gerhard »Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben«, S. 229 73 Amendt, Gerhard »Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben«, S. 226 –227 74 Schölper, Dag »Jugendämter und ihre Bedeutung für die Situation kindesunterhaltsverpflichteter Väter«, S. 98 75, 76 Joachim Matthies »Der gebrauchte Mann. Abgeliebt und abgezockt –Väter nach der Trennung« Autor: Jäckel, Karin, S. 202 –203 77 Amendt, Gerhard »Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben«, S. 226 –227 78, 79, 80, 81 Amendt, Gerhard »Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben«, S. 235 –236 82 Amendt, Gerhard »Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben«, S. 237 83, 84, 85 Amendt, Gerhard »Scheidungsväter. Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben«, S. 240 –244 86 Labner, Irene F. »Entfremdung im Vater-Kind-Kontakt nach der Scheidung«, S. 28 87 Labner, Irene F. »Entfremdung im Vater-Kind-Kontakt nach der Scheidung«, S. 32 –33 88
Rudolph, Jürgen »Du bist mein Kind, Die ›Cochemer Praxis‹ –Wege zu einem menschlicheren Familienrecht«
89
Deutsche Liga für das Kind e.V. (Hg.) »Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung«, S. 21
90 91 92 93 94 95 96, 97 98, 99, 100 101
Bürgerliches Gesetzbuch, Buch 4 (Familienrecht), Abschnitt 2, Titel 5 (Elterliche Sorge), Paragraph 1684 VAMV e.V. (Hg.) »Allein erziehend – Tipps und Informationen«, S. 35 Fischer, Wera »Wieviel Vater braucht ein Kind« <http://www.wera-fischer.de/Vaeter.html> [11.04.2008] VAMV e.V. (Hg.) »Allein erziehend – Tipps und Informationen«, S. 42 VAMV e.V. (Hg.) »Allein erziehend – Tipps und Informationen«, S. 37 VAMV e.V. (Hg.) »Allein erziehend – Tipps und Informationen«, S. 45 Fischer, Wera »Wieviel Vater braucht ein Kind« <http://www.wera-fischer.de/Vaeter.html> [11.04.2008] VAMV e.V. (Hg.) »Allein erziehend – Tipps und Informationen«, S. 42 VAMV e.V. (Hg.) »Allein erziehend – Tipps und Informationen«, S. 45
102
<http://www.juraforum.de/lexikon/Kindesunterhalt> [12.04.2008]
103, 104 105 106 107
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108 109 110 111 112 113 114 115 116
Uchatius, Wolfgang »Die Hausfrau im Kopf« aus Die Zeit, 11/2008 Tondorf, Karin »Die Hausfrau im Kopf« aus Die Zeit, 11/2008, Autor: Wolfgang Uchatius Holst, Elke »Die Hausfrau im Kopf« aus Die Zeit, 11/2008, Autor: Wolfgang Uchatius Petri, Horst »Das Drama der Vaterentbehrung. Chaos der Gefühle – Kräfte der Heilung«, S. 196 Kodjoe, Ursula »Elternverantwortung und Generationenethik in einer freiheitlichen Gesellschaft«, S. 41 – 42 Joop, Wolfgang »Was anders werden muss in der Erziehung« aus Tempo 2006, S. 356 Petri, Horst »Das Drama der Vaterentbehrung. Chaos der Gefühle – Kräfte der Heilung«, S. 206 Petri, Horst »Das Drama der Vaterentbehrung. Chaos der Gefühle – Kräfte der Heilung«, S. 209 Bauer-Jelinek, Christine »Die helle und die dunkle Seite der Macht«, S. 109 – 111
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Labner, Irene F. ›Diplomarbeit an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, 2005 »Entfremdung im Vater-Kind-Kontakt nach der Scheidung« Largo, Remo H. /Czernin, Monika ›München: Piper Verlag, 2003 »Glückliche Scheidungskinder. Trennungen und wie Kinder damit fertig werden« de Man, Jan Piet H. ›Edegem /Belgien, 1997 »Ergebnisse internationaler Tatsachenforschung zum Wohl des Trennungskindes« Matussek, Matthias ›Der Spiegel, 47 /1997 »Der entsorgte Vater« Matussek, Matthias ›Frankfurt am Main: S. Fischer Verlag, 2006 »Die vaterlose Gesellschaft. Eine Polemik gegen die Abschaffung der Familie« Napp-Peters, Anneke ›München: Kunstmann Verlag, 1995 »Familien nach der Scheidung« Otten, Dieter ›Bergisch Gladbach: Gustav Lübbe Verlag, 2000 »MännerVersagen. Über das Verhältnis der Geschlechter im 21. Jahrhundert« Pagels, Herbert ›Saarbrücken: VDM Verlag, 2007 »Väter und ungewollte Trennungen. Trennungsverläufe, Gefühle und Bewältigungsversuche« Petri, Horst ›Freiburg im Breisgau: Herder Verlag, 2006 »Das Drama der Vaterentbehrung. Chaos der Gefühle – Kräfte der Heilung « Proksch, Roland ›Köln: Bundesanzeiger Verlag, 2002 »Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts« Rill, Bernd / Rummel, Carsten (Hg.) ›München: Hanns-Seidel-Stiftung e.V., 2001 »Elternverantwortung und Generationenethik in einer freiheitlichen Gesellschaft« Rudolph, Jürgen ›Berlin: Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, 2007 »Du bist mein Kind, Die ›Cochemer Praxis‹ – Wege zu einem menschlicheren Familienrecht« Rückert, Sabine ›Die Zeit, 19 /2002 »Unrecht im Namen des Volkes« Schuler, Katharina ›Die Zeit, 20 /2008 »Wie Eltern Karriere machen« Schölper, Dag ›Diplomarbeit an der Freien Universität Berlin, 2003 »Jugendämter und ihre Bedeutung für die Situation kindesunterhaltsverpflichteter Väter« Steinman, Susan ›American Journal of Orthopsychiatry, 51/1981 »The experience of children in a joint custody arrangement: A report of a Study.« Tazi-Preve, Mariam I. ›Wiesbaden: VS Verlag, 2007 »Väter im Abseits« Uchatius, Wolfgang ›Die Zeit, 11/2008 »Die Hausfrau im Kopf« VAMV e.V. (Hg.) ›Berlin, 2007 »Allein erziehend – Tipps und Informationen«
Weiterführende Informationen im Internet Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — www.bmfsfj.de Cochemer Praxis — www.ak-cochem.de Verein Väteraufbruch für Kinder — www.vafk.de
Stichwortverzeichnis Aufenthaltsbestimmungsrecht Dieses Recht ist Teil des Personensorgerechts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann von der Personensorge getrennt werden, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Dabei kann es im übrigen bei bisherigen Sorgerechtsregelungen bleiben. Auskunftsanspruch (§ 1686 BGB) Der Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes entspricht. Barunterhaltspflicht (§ 1612 BGB) Als Barunterhalt wird die Erfüllung der Kindesunterhaltspflicht durch Zahlung von Geld bezeichnet. Dies kann eine laufende Geldrente sein oder ein einmaliger Betrag. Bindungsverhaltenssystem Dieses System dient der Suche und dem Aufrechterhalten von Nähe und steuert im Bedarfsfall Erleben und Verhalten so, dass das Kind die Nähe einer beschützenden Person sucht. Das vom Kind gezeigte Bindungsverhalten löst beim Erwachsenen ein komplementäres Fürsorgeverhalten aus. Bürgerliche Gesellschaftsideologie In der bürgerlichen Gesellschaftsideologie unterschieden sich die Rollen für Männer und Frauen klar voneinander. Männer waren für die finanzielle Versorgung der Frau und der Familie zuständig. Frauen erzogen die Kinder und organisierten den Haushalt. Cochemer Praxis Die Cochemer Praxis bezeichnet eine vernetzte Arbeitsweise der Professionen, die am Trennungs- und Scheidungsprozess beteiligt sind. Sie hat das Ziel, den Eltern wieder die eigenständige Elternverantwortung für ihre Kinder zu ermöglichen. Sie wurde im Arbeitskreis aus dem Cochemer Familiengericht, den Jugendämtern, Anwälten und Gutachtern erarbeitet. Doppelresidenzmodell (Paritätmodell, Wechselmodell) Dabei lebt das Kind in periodischen Abständen abwechselnd bei dem einen oder dem anderen Elternteil.
Düsseldorfer Tabelle Dabei handelt es sich um eine von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte entwickelte und geführte Tabelle zur Vorgabe von Leitsätzen bei Unterhalt. (Einzel-)Residenzmodell Beim Einzelresidenzmodell leben die Eltern getrennt. Das Kind wohnt fest bei einem Elternteil und hat regelmäßigen Umgang mit dem anderen Elternteil. Explorationsverhaltenssystem Gegensätzlich zum Bindungsverhaltenssystem ist das Explorationsverhaltenssystem. Exploration bedeutet hierbei das Erkunden der Umwelt. Durch motorische Handlungen fördern eher Väter den Erkundungsdrang des Kindes, seine Neugier, Risikobereitschaft und seine kognitiven und instrumentellen Fähigkeiten bei der schrittweisen Aneignung der Welt. Gleichstellung der Geschlechter Unter der Gleichstellung der Geschlechter versteht man die faktische Angleichung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen. Ziel der Gleichstellung ist eine »Gleichbehandlung der Geschlechter«, bei der, nach dem Erreichen der faktischen Gleichstellung, keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts geschieht. Jugendamt Die Jugendämter beziehen ihre gesetzliche Legitimation aus dem allgemein formulierten Auftrag, dass die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung der Eltern wacht. Der Aufgabenkatalog ergibt sich aus den allgemeinen Zielen der Jugendhilfe. Als öffentlicher Jugendhilfeträger ist das örtliche Jugendamt für die Vergabe von Leistungen und für die so genannten »anderen Aufgaben der Jugendhilfe« zuständig. Der konkretere Schutzauftrag des Jugendamtes ergibt sich aus dem einfachgesetzlichen Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Kindesunterhalt (§ 1601 BGB ff.) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten. Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.
Mediation Die Mediation (Vermittlung) ist ein freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person, dem Mediator, zu einer einvernehmlichen Vereinbarung zu gelangen. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten haben die Bedürfnisse der Kinder Vorrang vor Elterninteressen. Mindestunterhalt (§ 1612a BGB) Der gesetzliche Mindestunterhalt bestimmt den mindestens zu zahlenden Betrag für minderjährige Kinder. Danach kann ein minderjähriges Kind von dem unterhaltspflichtigen Elternteil einen Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Nestmodell Die Eltern leben in eigenen Wohnungen. Das Kind verbleibt in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung und wird dort von den Eltern abwechselnd versorgt. Parental Alienation Syndrome (PAS) Das Parental Alienation Syndrome ist eine Störung, die fast ausschließlich im Zusammenhang mit Sorgerechtsstreitigkeiten auftritt. Sie beschreibt die kompromisslose Zuwendung eines Kindes zu einem Elternteil und die ebenso kompromisslose Abwendung vom anderen Elternteil. Selbstbehalt (§ 1603 BGB) Der Selbstbehalt ist der dem Unterhaltspflichtigen auf jeden Fall verbleibende Mindestbetrag zum eigenen Unterhalt. Sonderbedarf Der Sonderbedarf bezeichnet einen unregelmäßigen außergewöhnlichen Bedarf des Unterhaltsberechtigten. Von der Rechtsprechung als Sonderbedarf anerkannt sind beispielsweise Umzugskosten, Kosten einer (zahn-)ärztlichen Behandlung oder eine SäuglingsErstausstattung. Sorgerecht (§ 1626 BGB) Das Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Das Sorgerecht unterteilt sich in die Personensorge und die Vermögenssorge. Auch im Rahmen der Scheidung bleiben beide Eltern ohne gerichtliche Entscheidung gemeinsam sorgeberechtigt. Jedoch kann auch dann ein Elternteil beantragen, dass ihm das alleinige Sorgerecht übertragen wird.
Triangulierungstheorie Die Triangulierungstheorie beschreibt die Entwicklung des Kindes, Beziehungen mit mehr als zwei Menschen entwickeln zu können. Die psychische Entwicklung basiert laut Triangulierungstheorie wesentlich auf der Fähigkeit, flexibel zwischen dualen Beziehungen und triadischen Beziehungen (drei Menschen, kleinste Form einer Gruppe) wechseln zu können. Die Triade schafft ein Ungleichgewicht und dadurch einen Entwicklungsanreiz, der Gewohntes und Bekanntes infrage stellt, während die Dyade mit Übereinstimmung und Harmonie verbunden ist, was aber auch zu Stillstand führen kann. Umgangsrecht (§ 1684 BGB) Das Umgangsrecht ist das Kontakt- und Besuchsrecht, das dem umgangsberechtigten Elternteil oder, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht, auch den gesetzlich vorgesehenen Dritten (Großeltern, Geschwister, Pflege- und Stiefeltern) zusteht. Der nicht eheliche Vater hat auch gegen den Willen der Mutter ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Der Ausschluss des Umgangsrechts des nicht ehelichen Vaters ist verfassungswidrig. Wohlverhaltensklausel Sie ergibt sich aus § 1684 BGB. Sie ist ein an die Eltern gerichtetes Gebot, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.
»Drucksache Kind – wenn Eltern sich trennen« Eine Diplomarbeit von Romi Klockau, entstanden im Studiengang Visuelle Kommunikation an der Bauhaus-Universität-Weimar. Betreut und geprüft durch Professor Jay Rutherford
} und die künstlerische Mitarbeiterin Gaby Kosa. }
Mein Dank für die bedingungslose Unterstützung und Motivation gilt vor allem meiner intakten Zweielternfamilie. Besonderer Dank auch an Jennifer Hübner und Sina Georgy.
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