Broschüre "Lager und Events für Alle"

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Lager und Events f端r Alle

Praxisorientiertes Know-How zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in Lager und Events

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Impressum Herausgeberin Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV Redaktion Simone Stirnimann Layout und Grafik Bruno Margreth, Zürich Bilder Archiv SAJV / Archiv Schwei­ zerischen Blindenverband / Archiv Gehörlosenbund SGB / Titelbild: Cédric Blanc / PLUSPORT Antenne Romande Druck Die Mobiliar, Versicherungen & Vorsorge Bezug Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV Telefon: 031 326 29 29 E-Mail: info@sajv.ch www.sajv.ch © 2008, SAJV

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Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV): Das Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendpolitik Als Dachorganisation von rund 80 Jugendorganisationen vertritt die SAJV die Anliegen der Schweizer Jugend national und international bei den Behörden, in politischen Gremien und gegenüber der Öffentlichkeit. Die SAJV wurde am 28. Januar 1933 gegründet und ist europaweit der älteste Nationale Jugendrat. Inhaltliche Mitarbeit: – Association Genevoise d’Integration Sociale AGIS: Michele Nicollin Rothen – Avanti Girls: Jaelle Eidam – Cap Loisir: Kalou Wirthner – Cap Contact: Dominique Wunderle – Eidgenössische Jugendsession: Christoph Musy – GLAJ Genève: Olivier Perroux – insieme Schweiz: Annina Studer – Procap: Christine Häsler – Pfadibewegung Schweiz: David Kieffer – Radio Blind Power: Yves Kilchör – Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband: Marc Fehl­ mann, Simone Berchtold – Swiss Deaf Youth des Schweizerischen Gehörlosenbundes: Véronique Murk – Vacances Nouvelles: Enrico Cambi – Verein BlindSpot: Jonas Staub – Voilà: Andrea Gasser – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben: Ursula Speck Sowie Roman Graf, Ueli Haenni, Tobias Hirt, Joseph Minniti und Ruben Rod. Kees de Keyzer wurde als externe fachliche Begleitung zugezogen. Herzlichen Dank für die engagierte Mitarbeit!


Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5

Einleitung Ausgangslage Grundsätzliches zur Publikation Gute Beispiele

5 5 5 6

Eine Basis schaffen Allgemeine Hinweise Integration und Gründe dafür Behinderung, Handicap, Hindernisse Anforderungen an LeiterInnen/ OrganisatorInnen Anforderungen an TeilnehmerInnen

8 8 8 10 11 11

3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5

Zugang zu den TeilnehmerInnen Zugang zu Kindern und Jugendliche mit Behinderung Kommunikation Information und Anmeldung Unterstützte Kommunikation Schriftliche Kommunikation Mündliche Kommunikation Hilfsmittel für die mündliche Kommunikation

13 13 13 13 13 14 14 16

4 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 4.4 4.5

Vorbereitung auf den Anlass Betreuung und Umgang Hindernisfreie Mobilität Reise und Aufenthalt für Rollstuhlfahrende Blinde und Sehbehinderte auf Reisen Menschen mit geistiger Behinderung auf Reisen Unterkunft Programmgestaltung Beziehungen – Grenzen und Übergriffe

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Finanzen

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Spielerisch Erfahrung mit Behinderung machen Menschen mit und ohne Behinderung Blind sein Gehörlos sein Geistig behindert sein Im Rollstuhl sitzen

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Schlusswort

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5 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 7

8 Beilagen

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*!

Zeichenerklärung zur Broschüre In der Broschüre steht eine breite Fülle von Links und weiterführenden Informationen zur Verfügung. Zur besseren Übersicht werden diese mit Textzeichen versehen. Symbole (zum Beispiel Piktogramm für weiterführende Lektüre) wurden bewusst weggelassen, damit auch sehbehinderte und blinde Personen mit ihren technischen Hilfsmitteln die Zeichen lesen können. Weiterführende Informationen, Adressen, Links Weiterführende Lektüre / Hinweise / Bücher / Arbeitsmittel DVD oder Video

Tipps, praktische Aktion für LeiterInnen und Verantwortliche

Wichtig, immer beachten


1 Einleitung 1.1

Ausgangslage Die Idee für die Broschüre «Lager und Events für Alle» entstand an der Eidgenössischen Jugendsession 2005, als dort das Hauptthema Mobilität gewählt wurde. Der Schwerpunkt bot eine Verbindung zum Thema ‹Integration von Jugendlichen mit Behinderung an›. Fünf Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen wurden speziell eingeladen und haben an der Jugendsession teilgenommen. Für die Organisation stellte dies eine grosse Heraus­ forderung dar, ganz besonders, weil die Idee erst kurz vor Anfang der Session aufkam. Alle waren jedoch von der Begegnung begeistert und sich einig, dass eine zukünftige Teil­ nahme von Jugendlichen mit Behinderung an der Jugendsession, beziehungsweise auch an anderen Anlässen der Jugendverbände (zum Beispiel an Lager), sehr wünschenswert ist. Leider gehören barrierefreie Anlässe noch immer nicht zur Tagesordnung. Um LeiterInnen und Organisationskomitees (OK’s) das Vorgehen zu erleichtern und allfällige Hemmschwel­ len abzubauen, hat die SAJV Ende 2006 das Projekt «Lager und Events für Alle» gestartet. Unter der Projektleitung der SAJV haben verschiedene Organisationen und Personen mitge­ arbeitet und während vieler Stunden Material gesammelt, gemeinsam über Formulierungen und Inhalte diskutiert und die Entwürfe überarbeitet.

Wir verstehen diese Broschüre und die ergänzende Website als ein Produkt, das laufend ­erweitert und angepasst werden soll. Für ergänzende Informationen, ­Rückmeldungen und weitere Tipps sind wir deshalb dankbar. Bitte melden an: info@sajv.ch oder SAJV-CSAJ, Gerechtigkeitsgasse 12, 3000 Bern 8, Telefon 031 326 29 29

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1.2

Grundsätzliches zur Publikation Die vorliegende Broschüre richtet sich an all jene, welche ein Lager oder einen Event von mehreren Tagen für Kinder und Jugendliche organisieren. Sie eignet sich auch gut für ­Neugierige und Interessierte, um einen ersten Einblick zu erhalten, welche Hindernisse es für Menschen mit Behinderung geben kann. Die Broschüre ergänzt die bestehenden Handoder Werkbücher der Jugendverbände. Hier finden sich die wichtigsten Informationen, die für die Umsetzung von Lagern und Events für Alle benötigt werden. Diverse Lesetipps und weiterführende Links zu vertiefenden Infor­ mationen sind ebenfalls vorhanden. Mit der Broschüre «Lager und Events für Alle» möchte die SAJV – LeiterInnen und OrganisatorInnen eine Unterstützung bieten, um selber barrierefreie Anlässe zu organisieren. – Eine grosse Anzahl von barrierefreien Lagern und Events ermöglichen, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung zwischen integrativen Anlässen und solchen, die aus­ schliesslich für Menschen mit Behinderung sind, wählen zu können. – Langfristig die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in die Jugend­ verbände fördern. Unter integrativen Anlässen verstehen wir Anlässe, die für Personen mit und ohne Behinde­ rung offen und barrierefrei gestaltet sind. Die Behinderung soll nicht im Vordergrund stehen

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und es sollte keine Sonderbehandlung geben. Aus Sicht der SAJV sind integrative Anlässe Orte, wo alle Kinder und Jugendlichen gleich behan­ delt werden und das Erlebnis im Vordergrund steht.

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Damit die Broschüre handlich bleibt, gibt es zusätzlich eine Website, auf der ergänzende Dokumente direkt heruntergeladen werden oder kompli­ zierte Links mit einem einfachen Klick geöffnet werden können. Für die Schritt-für-Schritt Planung eines Anlasses empfehlen wir insbesondere die Konsultation der Checkliste auf unserer Website oder im Anhang. www.sajv.ch > Themen > Sozial- und Bildungspolitik > Inte­gration (Checkliste – Lager und Events für Alle) Um in einem Jugendverband langfristig zu sichern, dass die Integration weiter verfolgt und aufrechterhalten wird, ist es entscheidend, dass auch die Verbandsspitze dahinter steht. Der Vorstand, die Leitung, alle, die strategische Entscheidungen treffen, müssen sich mit dem Thema der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung auseinander setzen. Die Integration ist ein übergeordnetes Ziel und sollte im Leitbild der Organisation verankert sein. Sind diese Rahmenbedingungen einmal klar, dürfte es für die LeiterInnen und OrganisatorInnen von Lagern und Events zur Selbstverständlichkeit werden, Kinder und Jugendliche mit Behinderung in ihre Aktivitäten zu integrieren. Die SAJV kann bei der Vermittlung von LeiterInnen helfen, die über Er­ fahrung mit der Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinde­ rung verfügen. Zögert nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Auch Fachpersonen und Betroffene selber können wertvolle Tipps und Unterstützung bieten bei der Organisation und Durchführung von Lagern und Events für Alle.

3 Freunde (Titeuf, Manu ein Freund im Rollstuhl) flitzen gemeinsam an einem Herrn vorbei.

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1.3

Gute Beispiele Alles was sich in der Broschüre befindet, wurde zusammengestellt aus Erfahrungsberichten, bestehenden Dokumenten und Tipps von Betroffe­ nen. Falls ihr genaueres über einzelne integrative Angebote wissen oder selber Einblick erhalten möchtet, findest ihr hier Organisationen, welche regelmässig integrative Angebote anbieten:

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www.antenne-handicap.com Organisation aus dem Kanton Neuenburg. Bietet Kindern und Jugend­ lichen mit und ohne Behinderung Freizeitaktivitäten an. www.blindspot.ch Integrative Projekte für junge Menschen mit einer Blindheit oder Sehbehinderung, jedoch auch offen für alle weiteren Interessierten in der Deutschschweiz. www.caploisirs.ch Der Freizeitsektor für Integration organisiert integrative Projekte für Kinder mit geistiger Behinderung in Zusammenarbeit mit Freizeit­ anbietern für Kinder ohne Behinderung, zum Beispiel ein integratives Sommerlager in der Suisse Romande. www.dasanderelager.ch Einmal jährlich stattfindendes Sportlager für Jugendliche mit und ohne Behinderung aus dem Kanton Solothurn. www.grsa.ch Skiclub der Suisse Romande für sehbehinderte und blinde Menschen (Ski, Snowboard, Langslauf, Skischuhlaufen). www.insieme.ch Organisation für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie bietet ­regelmässig Kurse und Lager an, teilweise auch mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung. www.juskila.ch Jugendskilager (JuSkiLa) von SwissSki integriert geh- und sehbehin­ derte Personen in ihre Jugendskilager. www.radioblindpower.ch Das Schweizer Integrationsradio: Sehbehinderte, blinde und sehende Jugendliche nehmen gemeinsam an Events teil und produzieren ­spannende und abwechslungsreiche Event-Reportagen. www.solidarite-handicap.ch Organisation aus Lausanne. Bietet Kindern und Jugendlichen mit und ohne geistiger Behinderung Freizeitaktivitäten an. www.vacances-nouvelles.ch Organisieren Ferienlager für Kinder und Jugendliche zwischen 5–17 Jahren aus der Region Genf. Ihr Angebot steht allen Jugendlichen mit und ohne Behinderung offen.

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2 Eine Basis schaffen 2.1

Allgemeine Hinweise Lager leiten oder mehrtägige Events organisieren ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Einzelne Jugendverbände haben dazu hilfreiche Materialien erarbeitet. Die vorliegende Broschüre ist ergänzend zu den Materialien der Jugendverbände und erwähnt nur, was zu wissen ist im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung. Allgemeine Informationen zu Versiche­ rung, Lagerorganisation etc. bitte in den Handbüchern oder Werkbüchern nachschlagen. Für Bestellmöglichkeiten, hier die Koordinaten: cudesch, das neue LeiterInnen-Handbuch der Pfadibewegung Schweiz. Ebenfalls mit einzelnen Broschüren. Ergänzende Materialien unter www.cudesch.pbs.ch ansonsten muss der Ordner gekauft oder bestellt werden www.hajk.ch > Literatur Pfadi > Bienli-/Wolfsstufe > Cudesch (Kosten: 33.50 CHF). Jugend und Sport bietet eine Broschüre zu Lagersport und Trekking. Einzelne Merkblätter können direkt online heruntergeladen oder bestellt werden unter www.jugendundsport.ch > Lager der Jugendverbände > Handbuch Lagersport/Trekking an Ordner LINK – Grundlage für die Gestaltung gesunder Lager, SAJV/Voilà. LINK ist ein neues Hilfsmittel für die Gestaltung gesunder Freizeitangebote, insbesondere von Ferienlagern, für Kinder und Jugendliche: Es erläutert gut verständlich, was Sucht­ prävention und Gesundheitsförderung bedeuten, welche Rolle sie in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen spielen und wie sie dort konkret umgesetzt werden können. Für junge Leiterinnen und Leiter in Jugendorganisationen. Bezug: Zentrum für Arbeit und Beschäfti­ gung ZAB, Cordulaplatz 1, 5400 Baden, E-Mail: zab.baden@bluewin.ch, Tel. 056 210 44 33, Fax. 056 210 44 34. Kosten: 58 CHF. Schub. Das ganz persönliche Werkbuch für die Arbeit in Blauring & Jungwacht. Eine der verschiedenen Broschüren ist dem Thema ‹Lager leiten› gewidmet. Die einzelnen Kapitel können direkt heruntergeladen werden. www.schub.jubla.ch/ Der Ordner kann auch online bestellt werden für CHF 26.80. Existiert nur auf Deutsch. Aus- und Weiterbildung für Projekte in der Jugendpartizipation. Ressourcen fördern – Qualität steigern. Ausbildungsordner der SAJV mit 6 verschiedenen Broschüren (auch einzeln erhältlich) zu den Themen Projektmanagement, Werbung, Kommunikation, ­Lobbyarbeit, Versicherungen, Selbstkompetenz. Zu bestellen bei der SAJV. info@sajv.ch oder 031 326 29 29. Kosten pro Broschüre 8.50 CHF, für den ganzen Ordner 45 CHF.

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2.2

Integration und Gründe dafür Jedes neue Projekt bedeutet Unbekanntes, eine neue Herausforderung. Mit der Broschüre wollen wir dir die Thematik etwas vertrauter machen. Vorerst aber ganz konkret: Was sind eigentlich die Vor- und Nachteile für einen Jugendverband und für dich als LeiterIn oder ­OrganisatorIn, ein Lager oder einen Grossanlass auch für Kinder und Jugendliche mit Be­ hinderung zu öffnen?1

1   Mit Ausschnitten aus: Gemeinsam Sport treiben! Ideen zur Förderung von Freizeitsportaktivitäten für Menschen mit und ohne Behinderungen von Jonas Staub.

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Vorteile / begünstigend – Gleichstellung fördern: Die Schaffung von gemeinsamen Angeboten fördert die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung. – Die emotionale Intelligenz, Verantwor­ tung, ­Rücksicht und echter Teamgeist werden geschult. – Ängste der Personen ohne Behinderungen vor Personen mit Behinderungen können angegangen und überwunden werden. – Der Jugendverband als Organisation, der für alle Kinder und Jugendliche steht – Kinder und Jugendliche mit verschie­denen Fähigkeiten, Interessen und Erfahrungen. – Der Jugendverband wird vielfältig und repräsentiert die Bevölkerung.

Nachteile / hemmend – Berührungsängste: Menschen ohne Behinderungen haben oft wenig Kontakt mit Menschen mit Behinderungen. Die Integration kann falsche Vorstellungen verstärken und dazu beitragen, dass allein die Beeinträchtigung eines Menschen wahrgenommen wird, nicht aber dessen Stärken und Fähigkeiten. – Fehlende Grundlagen und Erfahrungen: LeiterInnen und OrganisatorInnen fehlt häufig die Erfahrung und das Wissen darüber, was es für gemeinsame Aktivi­ täten braucht und wo man die nötigen Infos und die Unterstützung erhält. – Traditionen und Rituale, die für Menschen mit Behinderung nicht durchführbar sind, müssen eventuell angepasst oder gar aufgegeben werden.

Ein Indianer auf dem Pferd begrüsst seinen Häuptling im Rollstuhl mit den Worten: «Howgh! Grosser Häutpling, der-seine-­Mokassinsschont!»

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Vorteile für Kinder und Jugendliche mit Behinderung – Wahl ermöglichen: Die Schaffung von gemeinsamen Angeboten fördert die Gleichstellung von Menschen mit ­Behinderung. Damit können sie wählen, ob sie an einem integrativen Anlass oder einem Anlass für Menschen mit Behinderung teilnehmen möchten. – Die emotionale Intelligenz, Verantwor­ tung, Rücksicht und echter Teamgeist werden geschult. – Ängste vor Personen ohne Behin­derungen können angegangen und überwunden werden. – Der Freundeskreis erweitert sich.

Nachteile für Kinder und Jugendliche mit Behinderung – Überforderung: Die Kinder und Jugend­ lichen mit Behinderung können sich bei einzelnen Aktivitäten überfordern, weil sie mit den nicht behinderten Kindern und Jugendlichen mithalten möchten.

Was versteht man eigentlich unter Integration?2 Es gilt, verschiedene Formen zu unterscheiden:

Exklusion/ Ausschluss Zum Beispiel: Kinder im Rollstuhl können nicht am Lager teilnehmen.

I nsertion / Einfügen: Es handelt sich um das Einfügen einer Person (oder Untergruppe) in eine bereits bestehende Gruppe, ohne Absicht auf Teilnahme, Kommunikation oder Anpassung. Beispiel: Ein sehbehindertes Kind kommt in eine bestehende Gruppe. Das bisherige Programm wird ohne Einführung durchgeführt, das Kind versteht die Regeln nicht und kann nicht mitspielen.

ssimilierung: Eine Person (oder Untergruppe) nähert sich jemandem an oder gleicht A sich an eine Gruppe an. Sie übernimmt dabei die Regeln und Gewohnheiten vollständig und verliert die eigene Originalität, Identität und passt sich den Werten der Gruppe an. Beispiel: Eine Familie aus der Türkei wohnt neu in der Schweiz. Sie sprechen nur noch Deutsch miteinander und geben ihre Traditionen auf, um dazu zu gehören.

I ntegration: Aus verschiedenen Einzelteilen wird ein neues Ganzes hergestellt. Die gegen­ seitige Interaktion zwischen Mitgliedern einer Gruppe wird gefördert. Jede dieser Personen ändert und bereichert sich im Kontakt mit dem Andern. Beispiel: Ein Lager mit Kindern mit und ohne Behinderung findet statt. Die Aktivitäten werden so angepasst, dass alle Kinder mitmachen können und ihre Fähigkeiten gefragt sind.

2  Aus Cahier CEMEA: Intégration et Diversité en camps de vacances. Nr 210, 3/1999 S. 17–20

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2.3

Integration geschieht in verschiedenen Schritten3: – Physische Integration: geschieht dann, wenn die Kinder und Jugendlichen mit Behinde­ rung an eurem Grossanlass, beispielsweise als BesucherInnen, präsent sind. – Funktionale Integration: hier sind Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht nur an eurem Anlass anwesend, sondern machen in beschränktem Masse aktiv mit. – Soziale Integration: die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung machen bei allen Aktivitäten mit. Sie können mitbestimmen und teilhaben.

Behinderung, Handicap, Hindernisse Und wenn wir schon mitten in den Definitionen stecken, was heisst eigentlich Behinderung? Es gibt eine Vielzahl von Definitionen des Behinderungsbegriffs, nicht zuletzt im ständigen Bemühen, eine (behindernde) Diskriminierung und Stigmatisierung schon bei der einge­ setzten Sprache auszuschliessen. Im Internet konnten wir folgende Antworten finden: Definition der World Health Organization WHO (Ausschnitt): «Behinderung ist gekennzeichnet als das Ergebnis oder die Folge einer komplexen Bezie­ hung zwischen dem Gesundheitsproblem eines Menschen und seinen personbezogenen Faktoren einerseits und den externen Faktoren, welche die Umstände repräsentieren, unter denen das Individuum lebt, andererseits. Wegen dieser Beziehungen können verschiedene Umweltkonstellationen sehr unterschiedliche Einflüsse auf denselben Menschen mit einem Gesundheitsproblem haben. Eine Umwelt mit Barrieren oder ohne Förderfaktoren wird die Leistung eines Menschen ein­ schränken; andere Umweltbedingungen, die fördernd wirken, können die Leistung verbes­ sern. Die Gesellschaft kann die Leistung eines Menschen beeinträchtigen, weil sie entweder Barrieren schafft (z.B. unzugängliche Gebäude) oder keine Förderfaktoren bereitstellt (z.B. Unverfügbarkeit von Hilfsmitteln).» Im Behindertengleichstellungsgesetz BehiG4 ist ein ‹Mensch mit Behinderung› eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträch­ tigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale ­Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätig­ keit auszuüben. Auf der Website von égalité handicap, die auf Gleichstellungsfragen spezialisierte Fachstelle der Behinderten-Organisationen, www.egalite-handicap.ch wird der Begriff «Behinderung» in zwei wissenschaftliche Publikationen definiert. Eine der Abhandlungen gibt es auch auf Deutsch zum Nachlesen: www.ec.europa.eu/employment_social/index/complete_report_ de.pdf In dieser Broschüre gilt der Ansatz, dass nicht die Behinderung im Vordergrund steht, ­sondern wie Hindernisse bewältigt und überwunden werden können. Denn dies können wir alle tun und aktiv angehen. Der Gleichstellungsrat von Egalité Handicap hat ein «Merkblatt Sprachgebrauch – für eine respektvolle Sprache mit und über Menschen mit Behinderung» herausgegeben. Ein 3  Cahier CEMEA: Intégration et Diversité en camps de vacances. Nr 210, 3/1999 S. 20–21 4  Aus: www.edi.admin.ch/ebgb

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2.4

­ usschnitt aus der Einleitung: «Sprache widerspiegelt das Bild, das in der Gesellschaft über A Menschen mit Behinderung vorherrscht. Zurzeit werden noch zahlreiche Begriffe verwen­ det, die von Menschen mit Behinderung als herabsetzend empfunden werden. Die Gleich­ stellung der Menschen mit Behinderung verlangt hingegen einen überlegten und respekt­ vollen Sprachgebrauch. Das Merkblatt dient als Orientierungshilfe im sprachlichen Umgang mit Menschen mit Behinderung und macht vor allem auf die gröbsten ‹Schnitzer› auf­ merksam.» Das Merkblatt Sprachgebrauch kann bestellt werden bei info@egalite-handicap.ch

Anforderungen an LeiterInnen/OrganisatorInnen Einen integrativen Anlass durchzuführen heisst auch, sich als LeiterIn oder als Organi­satorIn mit den eigenen Ängsten und Vorurteilen auseinander zu setzen. Wichtig ist im Voraus und während des Anlasses über Gefühle und Ängste zu sprechen. Das Verhalten der LeiterInnen und OrganisatorInnen ist entscheidend für die allgemeine Stimmung. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Lager kann neue Verant­ wortungen für LeiterInnen bedeuten. Zum Beispiel weil einzelne Kinder und Jugendliche weniger selbständig sind und zusätzliche Betreuung benötigen oder weil sie kontrolliert ­Medikamente zu sich nehmen müssen.

Dies erfordert von den LeiterInnen – Die eigene Auseinandersetzung mit dem Thema Behinderung Zum Bespiel mit Fragen wie: Was bedeutet es, immer auf Hilfe angewiesen zu sein? Wie definiere ich «Behinderung»? – Möglicherweise das Erbringen von körperlich anstrengenden Hilfeleistungen. Die Aufgaben, welche dabei auf die BetreuerInnen zukommen können, sind sehr unter­ schiedlich. Um die spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einschätzen zu können, sollte mit den Kindern und Jugendlichen oder ihren Eltern Kontakt aufgenommen werden. Auch medizinisch ausgebildete Personen können gute Unter­stützung bieten. Bei hohen medizinischen Anforderungen können punktuell auch externe Personen für die Durchführung des Lagers oder den Events zugezogen werden, also beispielsweise die Spitex. Die tägliche Pflege sollte kein Hindernis zur Teilnahme darstellen.

Hier eine Übersicht möglicher Aufgaben bei der Betreuung / Assistierung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung (stark verschieden je nach Art und Schweregrad der Behin­ derung)5 – Rollstuhl schieben, Menschen mit Gehbehinderung stützen – Morgens aufnehmen und abends zu Bett bringen, eventuell nachts umlagern – An- und ausziehen inkl. Körperpflege (waschen, Zähne putzen, rasieren, WC etc.) – Essen zerkleinern und eventuell beim Essen assistieren – Bei Ausflügen, Einkäufen und sportlichen Tätigkeiten begleiten und assistieren – Medikamentenabgabe – Geldeinteilung und –kontrolle – Etc. Mehr zu Betreuung und Umgang sowie möglichen Weiterbildungsangeboten im Kapitel 4.1. 5  Aus Faltblatt Procap : Informationen für ReisebegleiterInnen für Gruppenferien und Individualferien

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2.5

Anforderungen an TeilnehmerInnen Die ausgewogene Zusammensetzung aller TeilnehmerInnen in einem Lager oder bei einem Anlass ist wichtig und zu vergleichen mit dem Zubereiten einer Mahlzeit. Für einen guten Eintopf benötigen wir verschiedene Zutaten, seien es unterschiedliche Gemüse bis zu pas­ senden Gewürzen. Genau so wichtig ist daher, dass im Vorfeld gut überlegt wird, wen ihr mit eurem Lager ansprechen wollt. Sollen vor allem Kinder und Jugendliche angesprochen wer­ den, welche sinnesbehindert (sehbehindert, gehörlos) sind? Oder Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung? Was würde dies für das Programm oder die Aktivitäten für Aus­ wirkungen haben? Müssen Einschränkungen im Vorfeld gemacht werden?

Ein blinder Herr setzt sich im Zugabteil auf den Hund einer weiteren Passagierin, die empört zusieht, jedoch nichts sagt.

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Bei einer erstmaligen Durchführung eines integrativen Lagers empfiehlt es sich, den Kreis der Menschen mit Behinderung etwas einzugrenzen und beispielsweise für ein erstes Mal nur Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung einzuladen. Es gibt unzählige ­Behinderungsformen und es kann schnell zu Überforderung führen, wenn ihr alle anspre­ chen wollt und allen Bedürfnissen gerecht werden möchtet. Hierfür ist es jedoch wichtig, dass ihr euch vor der Lager- oder Eventausschreibung im Team der LeiterInnen oder OrganisatorInnen Gedanken macht, auf welche Teilnehmende ihr euch fokussieren möchtet. In einem weiteren Schritt geht es anschliessend darum, die Lager­ ausschreibung zu gestalten und dort die Voraussetzungen an die Teilnehmenden zu formu­ lieren. Weisst darauf hin, dass euer Anlass offen ist für Menschen mit Körperbehinderung (wenn wir das oben genannte Beispiel weiterverfolgen). Voraussetzungen kann man gut auch positiv und lustbetont formulieren: – Lust auf angeregte Diskussionen und Debatten? – Lust auf kreative Aktivitäten im Haus und der näheren Umgebung?

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3 Zugang zu den TeilnehmerInnen 3.1

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Zugang zu Kindern und Jugendliche mit Behinderung Falls das OK oder der Jugendverband keinen Kontakt zu Jugendlichen mit Behinderung hat, hier ein paar Tipps wie ihr einander findet: – Die Gemeindeverwaltung fragen, ob sie die Lager- / Eventausschreibung an Interessierte weiterleiten können (aus Datenschutzgründen werden sie keine Adressen herausgeben). – Kinder und Jugendliche sind auch in Sonderschulen und Heimen bzw. über die Leitung dieser Institution einfach zu erreichen. Sie kennen oft auch die Jugendliche mit Behinde­ rung, welche die öffentliche Schule besuchen. – Nicht vergessen, dass viele Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung integriert leben, d.h. Regelschulen besuchen, in eurem Quartier leben, etc. – Weitere Quellen können sein: Fach- und Selbsthilfeorganisationen, Mailinglisten und Foren im Internet, Elternvereinigungen usw. Eine erste Auswahl von Adressen sind auf der Website zum Downloaden. – Wichtig ist auch die Mund-zu-Mund-Propaganda. Wird einmal bekannt, dass ein Lager oder ein Anlass für Menschen mit Behinderung offen ist, melden sich diese vielleicht schon bald selber. www.sajv.ch > Themen > Sozial- und Bildungspolitik > Integration (Adressen_Lager und Events für Alle )

Bei der Kommunikation mit gehörlosen Personen technische Hilfsmittel wie Email, SMS, Schreibtelefon etc. einsetzen.

3.2 3.2.1

Kommunikation Information und Anmeldung Es ist wichtig, bei der Ausschreibung bereits darauf hinzuweisen, dass der Anlass auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung offen steht. Auf Grund von Erfahrungen in der ­Vergangenheit gehen Betroffene oft davon aus, dass ihre Bedürfnisse sowieso nicht berück­ sichtigt werden. So viele Individuen, so viele mögliche Formen der Behinderung gibt es. Um die Kommunika­ tion für alle so barrierefrei wie möglich zu gestalten, lohnt es sich, bei den Teilnehmenden mit Behinderung nachzufragen, was sie für Hilfeleistung benötigen. Idealerweise gleich im Anmeldetalon die ersten klärenden Fragen stellen, beispielsweise ob sie Gebärdendol­ metscherInnen (für Events) benötigen.

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Bei einem Event oder Lager von mehreren Tagen sind Kenntnisse über die Gesundheit und den nötigen Betreuungsaufwand der Teilnehmenden wichtig. Zum Beispiel Angaben über Versicherungen, Medikamenteneinnahme, zuständiger Hausarzt, sowie Handynummer oder Ferienadresse der Eltern6. Wahrt die Privatsphäre der Menschen mit Behinderung und hal­ tet die eigene Neugier etwas zurück. Auf dem Anmeldetalon finden sich ein paar Beispiele für mögliche Fragen. www.sajv.ch > Themen > Sozial- und Bildungspolitik > Integration (Anmeldetalon_Lager und Events für Alle) Insieme verfügt über ein Beispiel eines Anmeldetalons sowie eines Fragebogens zur Erfassung persönlicher Daten rund um Behinderung, nötige Unterstützung, etc. Zu ­bestellen bei insieme Schweiz www.insieme.ch Stichwort: «insieme reisen. Informationen und Anleitungen zur Organisation von Ferienkursen». Wer sich informieren möchte über den barrierefreien Zugang von Websites und Dokumen­ ten (PDF, Word) findet einfache und verständliche Informationen bei der Stiftung Zugang für alle www.access-for-all.ch. Auch mit kostenloser Beratung.

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3.2.2

Unterstützte Kommunikation Viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung können aufgrund ihrer Behinderung nicht oder kaum sprechen, andere haben Mühe, gesprochene Sprache zu verstehen. Für sie ist es schwierig, ihre Bedürfnisse und Wünsche zu äussern und als eigenständige Person wahr­ genommen zu werden. Manche haben deshalb weniger Möglichkeiten, ihre Umwelt aktiv und ohne fremde Hilfe zu gestalten. Das bedeutet für viele Ausgrenzung, Isolation, Fremd­ bestimmung und Abhängigkeit von der Art und Weise, wie sie von den betreuenden Personen informiert werden. Die Unterstützte Kommunikation (UK) befasst sich damit und versucht, Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigung zu unterstützen.

Im Umgang mit Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigung können beispielsweise Piktogramme sehr hilfreich sein. Auch das vereinbaren von Zeichen für «ja» und «nein» (z.B. Kopf oder Augenbewegung) sind sehr hilfreich. Viele Betroffene führen auch Karten oder Tafeln mit sich, mit deren Hilfe sie sich ausdrücken können. Als Tagesmotto in einem Lager oder einem Workshop das Thema ‹Piktogramme› oder ‹non-verbale Sprache› wählen. Daraus können ganz spannende Situationen oder Bilder entstehen. www.behinderte-kinder.de > Spiel- und Hilfsmittel selbstgemacht > Bildwortschatz. Hier finden sich verschiedene Pictobilder zum herunterladen. Deutsche Website. www.isaac-online.de (Deutsch) oder www.isaac-fr.org/ (Französisch). Gesellschaft für ­Unterstützte Kommunikation bietet diverse Infos + Literaturtipps im Umgang mit ­Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigung. www.fst.ch Schweizerische Stiftung für elektronische Hilfsmittel FST. www.buk.ch/uk.htm Büro für Unterstützte Kommunikation in Zug. Bietet Beratungen und Kurse auf Deutsch an. Kirsten Ehrhardt: Henri und seine Freunde. Zwanzig Comics zur Unterstützten Kommuni­ kation. Verlag: von Loeper. Karlsruhe. In Deutsch und Englisch. ISBN 3-86059-198-3. Anita Portmann: Wenn mir die Worte fehlen. Handbuch neu mit DVD (2007). Erhältlich bei www.wenn-mir-die-worte-fehlen.ch Nur auf Deutsch. I. Ruef und Y.Stamm (2005): Unterstützte Kommunikation. Piktogrammen und Gebärden zum Nachschlagen und Kopieren. Erhältlich bei www.blumenhaus-buchegg.ch > Infos > Unterstützte Kommunikation. Nur auf Deutsch.

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6  Aus: Schub: Feuer-Werk. Lager leiten in Blauring & Jungwacht. S. 66. Luzern: 2003.

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3.2.3

Schriftliche Kommunikation Dank technischen Hilfmitteln können auch Personen mit Sehbehinderung E-Mails und ­Dokumente lesen, idealerweise erhalten sie diese elektronisch und in Word-Format. Bei einem Treffen oder einer Sitzung mit einer Person mit einer Sehbehinderung empfiehlt es sich, die schriftlichen Unterlagen im Vorfeld per E-Mail zu verschicken oder zumindest elektronisch (auf USB-Stick oder CD) mitzubringen. Gibt es auf dem Dokument Bilder, sollten diese mit einer Legende ausgestattet sein, damit auch Personen mit einer Sehbehinderung nachvollziehen können, was dort abgebildet ist. Das Verständnis wird erleichtert, wenn schriftliche Dokumente grundsätzlich einfach, klar verständlich (kurzer Satz, einen Gedanken pro Satz, keine Fremd- und Fachwörter) und wenn möglich mit Bildern versehen sind. Informationen zur Gestaltung von barrierefreien Websites und Dokumenten (PDF, Word) finden sich bei der Stiftung Zugang für alle www.access-for-all.ch

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3.2.4

Mündliche Kommunikation Je nach Person und Handicap gibt es verschiedene Tipps, welche die Kommunikation ver­ einfachen. Generell gilt jedoch: – Einfache, leicht verständliche Sprache verwenden. – Deutlich und nicht zu schnell sprechen (damit können GebärdendolmetscherInnen und alle anderen den Ausführungen besser folgen). – Ruhige, hallfreie Örtlichkeiten und einen geordneten Gesprächsablauf erleichtern das Verständnis aller Anwesenden (das gilt insbesondere für sehbehinderte Personen, die sich mit dem Gehör orientieren). – Fremdwörter oder Fachausdrücke umgehen oder aufschreiben. – Wenn Einzelne eine Aussage nicht verstanden haben, mit anderen Satzformen und/oder anderen Wörtern den Inhalt wiederholen. – Bei wichtigen Mitteilungen sollte es so ruhig wie möglich sein (Musik, Lärm, Parallel­ gespräche stören). – Bei wichtigen Informationen einzeln nachfragen, ob alles richtig verstanden wurde oder allenfalls kurz aufschreiben. – Bilder, Piktogramme oder unterstützende Gestik können das Gesprochene ergänzen (hilfreich insbesondere für Personen, die gehörlos oder geistig behindert sind). Werden zusätzlich Folien verwendet, ist folgendes wichtig: – So wenig Text wie möglich auf eine Folie, möglichst grosse Schrift (nicht unter Arial 20), auf gute Kontraste achten (keine Bilder oder Farben unter die Texte legen). – Alles, was visualisiert wird, muss auch in gesprochener Sprache präsentiert werden, damit die Teilnehmenden mit Sehbehinderung den Ausführungen folgen können. Das heisst: alles laut lesen, was auf den Präsentationen steht. Falls Grafiken präsentiert werden, sollten diese zuerst erklärt werden. Bitte daran denken, dass es für eine blinde Person schwierig ist, einem Referat zu folgen, in welchem zum Beispiel folgende Aussage gemacht wird «wie ihr auf dem roten Balken der Grafik sehen könnt…» – Wenn eine neue Präsentation gezeigt wird, unbedingt sagen, dass nun eine neue Folie aufgelegt wird und dann, je nach Umfang der Folie zwischen 5–10 Sekunden Zeit geben, um die Folie zu lesen. Das ist wichtig für gehörlose Personen, weil diese nicht gleichzeitig auf die Folie und auf die GebärdendolmetscherIn achten können.

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Speziell zu beachten, wenn gehörlose oder schwerhörige Kinder und Jugendliche ­ nwesend sind7: a – Gute Sicht auf das Gesicht der sprechenden Person ist für Gehörlose wichtig beim Ablesen der Lippen. Die sprechende Person sollte sich der hörbehinderten Person zuwenden und auf gutes Licht achten. – Bevor mit Sprechen begonnen wird, sollte die hörbehinderte Person darauf aufmerksam gemacht werden. Sehr wichtig ist auch, dass nur eine Person spricht. – In Anwesenheit von hörbehinderten Personen Hochdeutsch sprechen – deutlich und regelmässig in normalem Ton. Am besten nur kurze Aussagen pro Satz machen und das Gesicht nicht verzerren. Werden an einem Anlass GebärdendolmetscherInnen eingesetzt, sollten die Texte/Referate mindestens eine Woche vor der Veranstaltung per E-mail an die GebärdendolmetscherInnen gesandt werden. Die DolmetscherInnen sind sehr dankbar, wenn sie sich bereits vor ihrem Einsatz gut vorbereiten können. Dasselbe gilt natürlich auch für DolmetscherInnen von ­anderen Sprachen.

Für sehbehinderte oder blinde Personen gilt die Devise ‹Reden ist Silber – Schweigen ein Problem›. – Also am besten mit Worten umschreiben, was gerade abläuft. Wird von der sehbehin­ derten oder blinden Person eine Handlung erwartet oder ist sie an der Reihe, so erteilt ihr das Wort. 7  aus Faltblatt «kommunizieren» des SGB-FSS

In der Metzgerei: eine sehbehinderte Person weiss nicht, dass sie an der Reihe ist – alle nerven sich, niemand sagt etwas.

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Für geistig behinderte Menschen beachten: – Menschen mit geistiger Behinderung brauchen mehr Zeit für die Informations­ verarbeitung. – Prinzipiell gilt: der Kommunikationsstil sollte den Fähigkeiten angepasst sein. Bei einem Integrationsanlass eignet sich ein Assistenz-Modell. Das bedeutet, dass eine konstante Bezugsperson die Informationen ‹übersetzt›, falls diese nicht verstanden werden. pro audito hat hilfreiche Faltblätter erarbeitet zu ‹Ratschläge für Hörbehinderte und Guthörende› oder ‹Hörbehinderte Menschen im Publikum›. Sie sollten unbedingt im Vorfeld eines Anlasses konsultiert werden. Sie können auch direkt heruntergeladen werden: www.pro-audito.ch > Dienstleistungen > Informationsmaterial > aktuelle Downloads. Der Schweizerische Gehörlosenbund hat ein Poster mit Cartoons (Format A3) mit 9 wichti­ gen Umgangtipps für Gehörlose und Schwerhörige erarbeitet. Sie können gratis in Deutsch, Französisch und Italienisch bestellt oder heruntergeladen werden www.sgb-fss.ch/r/d/custom/plakat_deutsch.pdf oder www.sgb-fss.ch www.pisourd.ch Website auf Französisch mit Informationen über Gehörlosigkeit sowie Informationen zu diversen Themen, in Gebärdensprache aufbereitet. Wer selber gleich Lust darauf bekommt, die Gebärdensprache zu erlernen: Der ­Schwei­zerische Gehörlosenbund SGB-FSS bietet Gebärdensprachkurse an. Auskunft beim Schweizerischen Gehörlosenbund SGB-FSS: gsa@sgb-fss.ch, www.sgb-fss.ch

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3.2.5

Hilfsmittel für die mündliche Kommunikation Für die mündliche Kommunikation mit schwerhörigen oder gehörlosen Personen gibt es drei verschiedene Hilfen: A) Die Induktionsschlaufe B) SchriftdolmetscherInnen C) GebärdendolmetscherInnen Diese gilt es v.a. für einen Event zu prüfen, der Tagungscharakter hat. Für Lager sind sie eher ungeeignet. Für die ideale technische Lösung lohnt es sich auf jeden Fall, bei den Be­ troffenen nachzufragen. A) Induktionsschlaufe Die sogenannte Tele- oder Induktionsschlaufe wird an ein Mikrofon angeschlossen und sen­ det den Ton des gesprochenen Wortes an Personen mit Hörgeräten. Wichtig ist hier, dass alle Personen durch das Mikrofon sprechen (auch in einer Gruppenarbeit), damit die schwer­ hörige Person dem Gesprochenen folgen kann. Vorteile – für Personen mit Hörgeräten – bei mehrsprachigen Veranstaltungen – kleiner Aufwand, wenn bereits Simultan­ übersetzung mit Kopfhörern vorgesehen ist.

Nachteile – nicht geeignet für Gehörlose – wenn keine DolmetscherInnen oder Tonverstärkung (Mikrofon etc.) für die Tagung vorgesehen sind, zusätzlicher (Kosten-) Aufwand

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Bezug: die Induktionsschlaufen werden von der Firma Bleuel (und ausserhalb der Schweiz durch die Firma Sennheiser) vertrieben. Bei Anbietern von Übersetzungsanlagen ist Bleuel oder Sennheiser bekannt, man muss Sie nur auf die zusätzliche Möglichkeit hinweisen und abklären, ob sie dies auch technisch umsetzen können. www.sennheiser.com > Produkte > Audiologie > Zubehör Audiologie > Zubehör Mikro­ fone und Diverses > Induktionsschlinge Die Induktionsschlaufen werden für Events oder Konferenzen durch das forom écoute (fondation romande des malentendants) zur Verfügung gestellt. Forom écoute, avenue des Jordils 5, 1006 Lausanne. E-Mail: info@ecoute.ch, www.ecoute.ch (Weitere Bezugs­ adressen auf der Website – nur Französisch).

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B) SchriftdolmetscherInnen SchriftdolmetscherInnen können eine Induktionsanlage ersetzen. Sie übersetzen Gespro­ chenes in verkürzte Schriftsprache und präsentieren es visuell mit einem Hilfsmittel, zum Beispiel mit einem Laptop-Beamer, Hellraumprojektor-Leinwand, Laptop-Bildschirm. Sie sind eine Verständigungshilfe für Hörbehinderte (Schwerhörige, Gehörlose) und als Ergän­ zung zur Sprachaufnahme über das Gehör und/oder über das Ablesen der Lippenbewegun­ gen gedacht. Schriftdolmetschen ist keine Simultanübersetzung der Laut- in die Schrift­ sprache und ersetzt kein Gesprächsprotokoll. Die SchriftdolmetscherInnen sind auf Französisch unter dem Namen Vélotypiste bekannt. Allerdings werden Ausbildungen in Französischer Sprache nur in Frankreich angeboten. Dementsprechend unbekannt ist dieses Angebot in der Westschweiz. Frankreich verzeich­ net jedoch ein steigendes Bedürfnis auf Seite der VeranstalterInnen von Tagungen.

Vorteile – für hörbehinderte Personen

Nachteile – es gibt erst wenige Schriftdolmetscher­ Innen – kann für Gehörlose eine Fremdsprache sein und daher nur wenig entlastend pro audito Schweiz, Organisation für Menschen mit Hörproblemen vermittelt Schrift­ dolmetscherInnen. Kontakt: Doris Derungs, Feldeggstrasse 69, Postfach 1332, 8032 Zürich. Tel. 01 363 12 00; info@pro-audito.ch, www.pro-audito.ch IG Schriftdolmetschen vermittelt SchriftdolmetscherInnen. Kontakt: IG Schrift­ dolmetschen, c/o Kathrin Hugentobler, Zweierstr. 23, 8181 Höri. Tel. 044 860 64 40. www.schriftdolmetscher.ch, k.hugentobler@swissonline.ch Nur Deutsch. Umfassende Informationen zu Schriftdolmetschen auf Deutsch: www.schriftdolmetschervermittlung.de

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C) GebärdendolmetscherInnen Sie übersetzen das gesprochene Wort in die Gebärdensprache. Für gehörlose Personen, welche mit Gebärdensprache kommunizieren, ist diese Form der Unterstützung die grösste Hilfe. Für Gehörlose ist die Gebärdensprache ihre Muttersprache und Lippenlesen eine Fremd­ sprache, die sie nur benutzen, um mit Hörenden zu kommunizieren. Einen oder mehrere Tage in einer Fremdsprache folgen zu können, bedeutet für sie dementsprechend eine grös­ sere Anstrengung. Die GebärdendolmetscherInnen können hier Schwierigkeiten beseitigen.

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Für einen Anlass, der länger als zwei Stunden dauert, müssen zwei Gebärdendolmetscher­ Innen engagiert werden, die sich laufend abwechseln können, falls nicht stündliche Pausen eingeschaltet werden.

! Die Gebärdensprache auf Deutsch ist nicht identisch mit der Französischen Gebärden­

sprache. Das bedeutet für einen nationalen Anlass, dass wie bei regulären Dolmetscher­ Innen auch, GebärdendolmetscherInnen für jede Sprache (der Sprechenden und der Hörenden Personen) benötigt werden. Tipp: Mit der aktuellen IV-Regelung ist es am einfachsten, wenn mit der betroffenen Person abgeklärt wird, ob sie selber eine GebärdendolmetscherIn engagiert. Durch die IV-Unter­ stützung bezahlt diese deutlich weniger. Macht ihr dies als Organisation selber, bezahlt ihr die regulären Tarife von ca. 1500 CHF pro Tag und DolmetscherIn. Evtl. könnt ihr als VeranstalterIn den reduzierten Betrag übernehmen, den die gehörlose Person bezahlen müsste. Procom vermittelt GebärdensprachdolmetscherInnen. dolmetschen@procom-deaf.ch (Deutsch) oder interprete@procom-deaf.ch (Französisch) sowie www.procom-deaf.ch

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Bei der Kommunikation mit gehörlosen Personen bei Bedarf Hilfe von Gebärden­ dolmetscherInnen anfordern.

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4 Vorbereitung auf den Anlass 4.1

Betreuung und Umgang Der Bedarf an Betreuung oder Assistenz kann stark vom einzelnen Kind oder Jugendlichen abhängen. Je nach Kind oder Jugendliche genügt es für sie zu wissen, wer ihre Ansprech­ person ist. Andere Kinder und Jugendliche benötigen eine dauernde eins-zu-eins Betreu­ ung. Die Betroffenen selber oder ihre Eltern, bzw. Verantwortlichen können am besten ­informieren, ob und welche speziellen Hilfestellungen das Kind oder der/die Jugendliche benötigt. Wichtig ist, auf diese Hinweise zu achten und die Betroffenen nicht mit übermässi­ gem Helferwillen zu ersticken. Damit niemand überfordert ist, sollte auf eine gute Durchmischung der Teilnehmenden und auf genügend LeiterInnen geachtet werden (siehe auch Kapitel 2.5 Anforderungen an Teil­ nehmerInnen). Aber nicht übertreiben: Kinder mit und ohne Behinderung können sich durchaus auch gegenseitig behilflich sein und sind stolz, wenn sie auch mal eine Herausfor­ derung selber meistern. Beim Einbezug von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in ein Lager oder einen An­ lass ist es notwendig, dass mindestens eine Person Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderung hat. Für die Betreuungsperson von Personen mit hohem Assistenzbedarf kann es entlastend sein, schon bereits über Erfahrung oder Vorwissen zu verfügen. Im Kapitel 2.4 wurde bereits auf die möglichen Aufgaben hingewiesen, welche auf eine Betreu­ungsperson zukommen. Grundsätzlich gilt: die Bedürfnisse und Anforderungen an eine Betreuung sind so verschieden wie die Individuen selbst. Es kann sein, dass es beim ersten Aufeinandertreffen der Kinder und Jugendlichen zu uner­ wünschten Reaktionen kommt. Kinder oder Jugendliche mit und ohne Behinderung können durch gegenseitige Unsicherheit aggressiv reagieren oder aufbegehren, weil sie nicht wis­ sen wie sie mit der Situation umgehen sollen. Vielleicht haben die Kinder oder Jugendlichen ohne Behinderung (oder umgekehrt) Ängste oder Vorurteile im Umgang mit Kindern oder Jugendlichen mit Behinderung. Hier kann ein klärendes Gespräch angebracht sein. Und nicht zuletzt gelten die LeiterInnen als die guten Vorbilder, es ist also wichtig, dass diese gelassen und korrekt handeln. Falls ihr euch fachliche Unterstützung wünscht bei der Vorbereitung des Anlasses, so kann euch die SAJV weiterführende Adressen liefern. Anfragen an info@sajv.ch

Bei der Kommunikation mit gehörlosen Personen klare Ausdrücke und kurze Sätze benutzen.

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Tipp: Wer das erste Mal für die Betreuung einer Person mit Behinderung verantwortlich ist: Besucht das Kind oder den Jugendlichen/die Jugendliche zu Hause und macht einen Tagesablauf mit. Allenfalls genügen auch gute Anweisungen der Kinder/Jugendlichen oder ihrer Eltern. Es lohnt sich, genügend HelferInnen oder AssistentInnen vor Ort zu haben, um den Men­ schen mit Behinderung bei Bedarf Unterstützung zu bieten – sei es, um bei wichtigen Informationsblöcken komplizierte Informationen in eine einfache, verständliche Sprache zu übersetzen oder um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Manchmal müssen auch Entscheidungskompetenzen unterstützt werden, beispielsweise wenn es darum geht über etwas abzustimmen. Oder damit mitten in einer Aktivität zusätzlich jemand zur Verfügung steht für die Begleitung zur Toilette, etc. Wer sich im Vorfeld in einem Kurs weiterbilden möchte, findet entsprechende Angebote bei www.plusport.ch Weiterbildungskurs: Kurs- und ReisebegleiterInnen-Seminar. Ein Angebot in Zusammenarbeit mit Plusport, Procap, Vereinigung Cerebral Schweiz und Insieme. Nationales Angebot. Dauer: 2 Tage. Kosten rund 250 CHF. www.formation-cemea.ch Cemea bietet regelmässig verschiedene Weiterbildungen für Leiterinnen und Leiter der Suisse Romande an. Für Interessierte an einem Kurs zu Integra­ tion empfiehlt sich die persönliche Nachfrage über das aktuelle Kursangebot. www.blindspot.ch bietet gemischte Sportlager an und neu auch Weiterbildungen für Leiterinnen und Leiter zur Vorbereitung von integrativen Lagern in der Deutschschweiz. Ausdehnung in die Suisse Romande in Planung. Direkt per Mail anfragen, ob ein Angebot geplant ist info@blindspot.ch www.amethyste-perf.ch Verschiedene Weiterbildungen in der Suisse Romande im Bereich der Sozialen Arbeit, mit einzelnen Angeboten spezifisch zu Menschen mit Behinderung. www.autisme.ch Ausbildungen in der Suisse Romande zu Autismus.

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4.2

Hindernisfreie Mobilität Je nach Art der Behinderung, kann die Reise zum Veranstaltungsort bereits durch Hinder­ nisse erschwert werden.

Allgemeine Tipps – Für Ortswechsel genügend Zeit einräumen8. – Im Vorfeld abklären, ob die Person eigenständig an den Treffpunkt anreisen kann oder Begleitung benötigt. – Menschen mit Behinderung verfügen in der Regel über einen Begleiterausweis. Er erlaubt einer Begleitperson gratis mit dem öffentlichen Verkehr zu reisen9. SBB Broschüre «Reisende mit Handicap. Gut unterwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln». Gute Informationen für Reisende mit Handicap. Download unter: www.sbb.ch > Reisen > Reiselust > Europareisen > Services > Reisende mit Handicap www.mis-ch.ch Reisefachstelle für Menschen mit einer Behinderung. Adressen, Angebote und Tipps rund um die Reise für Personen mit Behinderung. Auch mit Infos über Fahrzeuge mit Lift, barrierefreie Restaurants etc. Die Website ist leider nur auf Deutsch. Auskünfte werden jedoch telefonisch und per E-Mail auf Französisch erteilt unter Tel. 062 206 88 35 und info@mis-ch.ch

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8  aus Konzept Pfadibewegung Schweiz für Bundeslager - Bula/ CaFé 2008 9  aus Konzept Pfadibewegung Schweiz für Bundeslager - Bula/ CaFé 2008

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4.2.1

Reise und Aufenthalt für Rollstuhlfahrende Der Umgang mit dem Rollstuhl als Begleitperson will gelernt sein. Einfache Umgangstipps sind in der Broschüre der Pfadibewegung Schweiz zu finden10. Für Reisen mit dem Zug soll­ ten die Rollstuhlfahrenden bei der Reservation unbedingt angemeldet werden, damit ein Reisezugwagen mit Rollstuhlabteil bereitgestellt wird. Die IC-2000 Doppelstockzüge des Fernverkehrs der SBB ermöglichen ein gemeinsames Reisen in Gruppen (max. 10 Rollstuhl­ fahrerInnen). In allen anderen Zügen können Gruppen je nach Grösse nur räumlich getrennt oder aufgeteilt in verschiedenen Zügen reisen. Für Reisen von grösseren Gruppen im Roll­ stuhl (bis 15 RollstuhlfahrerInnen) besteht die Möglichkeit, zu einem distanzabhängigen Pauschalpreis den ‹Le Salon Forum›-Spezialwagen zu mieten. Die Pauschalpreise bewegen sich zwischen 2000 CHF (Bsp. Basel-Zürich-Chur und Basel-Luzern-Chiasso) und 2500 CHF (Bsp. Genf-Brig oder Bern-Brig). Aus technischen Gründen ist der Wagen momentan auf einzelnen Strecken nicht einsetzbar, so beispielsweise zwischen Bern-Zürich, Zürich-OltenBiel-Lausanne oder Basel-Biel-Lausanne-Genf. Es empfiehlt sich, direkt bei Railway nach­ zufragen und kostenlos eine Offerte zu bestellen.

Es ist wichtig, im Vorfeld abzuklären, ob am Zielort das Gelände oder Gebäude für Rollstuhl­ fahrende zugänglich ist oder ob noch Rampen gebaut werden müssten, ob Türen und Durch­ gänge breit genug und Wege schwellenfrei sind. Ist ein Lift im Gebäude, muss sichergestellt werden, dass der Raum vor dem Lift ein Hineinfahren ermöglicht. Rollstühle mit integrier­ tem Motor sind oft etwas breiter und länger. Zum Wenden benötigen sie rund 1.40m x 1.70 m Platz. Siehe auch Kapitel 4.3 Unterkunft. Procap hat im Rahmen eines Projektes den Trekkingrollstuhl entwickelt. Damit steht auch den Wanderausflügen für RollstuhlfahrerInnen nichts mehr im Wege. Wer dieses neue Abenteuer wagen möchte, kann bei Procap einen solchen mieten. www.procap-sport.ch > Projekte Für mehr Informationen zum Salon Forum oder für eine unverbindliche Offerte: www.railway.ch > Extrazüge Extrawagen > Le Salon Forum oder Tel. 0900 300 300 zu CHF 1.19/Min. Die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen hat diverse Merkblätter, die gratis bestellt werden können. Sie sind jedoch sehr technisch und eignen sich vor allem für sehr Interessierte www.hindernisfrei-bauen.ch Pfadibewegung Schweiz «Behinderte Kinder und ihr Umfeld». Kapitel «Umgang mit dem Rollstuhl». Erhältlich in den hajk Läden www.hajk.ch für 8.50 CHF, Artikel Nr. 4166.

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4.2.2

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Blinde und Sehbehinderte auf Reisen Für Blinde oder Personen mit Sehbehinderung ist es eine Herausforderung, sich an einem unbekannten Ort zu orientieren. Es empfiehlt sich daher, blinde und sehbehinderte Personen auf der ersten Reise zu begleiten oder sie zumindest vom Zug/Bus abzuholen (wenn sie dies wünschen), um den Bahnhof und den Weg bis zum Zielort sicher zu erreichen. Baustellen und andere Hindernisse, wie zum Beispiel auf dem Gehweg parkierte Fahrzeuge oder unordent­ lich liegengelassene Geräte, können bekannte Orte in eine Gefahrenzone verwandeln. Die Broschüre ‹Nicht so, sondern so!› des Schweizerischen Zentralvereins für das Blinden­ wesen SZB gibt Ratschläge für einen guten Umgang mit sehbehinderten und blinden Personen. Kostenlose Bestellung: www.szb.ch > unsere Leistungen > Info-/Simultations­ material > online Bestellformular

10  Pfadibewegung Schweiz «Behinderte Kinder und ihr Umfeld». Erhältlich in den hajk Läden www.hajk.ch für 8.50 CHF, Artikel Nr. 4166.

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4.2.3

Menschen mit geistiger Behinderung auf Reisen Für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung bedeutet jede neue Situation eine neue Herausforderung. Dies kann bei ihnen Angst, Panik, Verschlossenheit oder Wei­ nen auslösen. Am besten hat jedes Kind oder jedeR Jugendliche mit geistiger Behinderung eine Bezugsperson als Reisebegleitung, um mögliche Ängste auffangen zu können (im Vor­ feld abklären ob gewünscht). Je nach zusätzlicher Behinderung brauchen diese Kinder und Jugendlichen Unterstützung bei Treppen, Strassen und hindernisreichen Gebäuden. Menschen mit geistiger Behinde­ rung sind sich oft möglicher Gefahren nicht bewusst, das darauf hinweisen ist dementspre­ chend eine wichtige Aufgabe für die Betreuungsperson.

4.3

Unterkunft Bei der Miete von Häusern oder Räumlichkeiten sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sie rollstuhlgängig sind. Das heisst: – Gibt es für Rollstühle einen Eingang ins Gebäude mit einer Rampe oder einem Lift? – Ist die Zirkulation im Gebäude möglich? Auf derselben Etage oder zwischen den Etagen sollte es einen Lift oder Rampen geben. Schwellen, Türbreite, Wendemöglichkeiten prüfen. – Ist eine Toilette und eine Dusche vorhanden, welche den Zugang auch mit einem Rollstuhl ermöglicht?

Eine sehbehinderte Person mit weissem Stock irrt auf dem Bahnperron herum. Der Billetautomat nebenan ist defekt und die anderen Personen schauen weg.

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4.4

Ein paar Tipps, an was bei einem Lagerplatz gedacht werden sollte:11 – Ein Lagerplatz für ein Lager mit Rollstühlen sollte flach und gut zugänglich sein. – Bei einem Grossanlass ist es wichtig, dass Jugendliche mit einer Gehbehinderung nahe an der Infrastruktur (Latrine, Waschanlage usw.) platziert sind. – Beim Bau von Latrinen ist darauf zu achten, dass einzelne davon gross und stabil genug sind, damit sie mit einem Rollstuhl befahren werden können. Je nach Konstruktion ist auch an eine Rampe, die mit Rollstühlen befahren werden kann, zu denken. Feldlatrinen sind so zu konstruieren (Abschrankung, Beleuchtung, Handläufe, etc.) dass sie gefahrlos auch für Seh- und Gehbehinderte benutzbar sind. – Nächtliche Lärmemissionen auf dem Lagergelände sind zu vermeiden. – Für sehbehinderte TeilnehmerInnen ist auf gute Ordnung zu achten. Signalisierte ­Zeltschnüre oder Absicherung von Gruben sind wichtig. ww.groups.ch Hotels und Ferienhäuser für Gruppen in der Schweiz. Website in vier w Sprachen. Rollstuhlgerechte Häuser sind mit einem Label gekennzeichnet. www.mis-ch.ch > Info Ausland > barrierefreie Unterkünfte mit diversen weiterführenden Links in verschiedenen Sprachen. (Website nur auf Deutsch, Auskünfte auf Französisch per Mail info@nus.ch.ch oder Telefon 062 206 88 35).

Programmgestaltung Je nach Behinderungsart und Schweregrad muss die Programmgestaltung in Tempo oder Inhalt den Fähigkeiten der Teilnehmenden angepasst werden.12 Beispielsweise nach dem Frühstück eine längere Pause einschalten, damit sich alle startklar für das Programm ­machen können. Oder nach dem Mittag eine kurze Siesta einschalten, damit diejenigen, ­welche müde sind, sich kurz hinlegen können.

Eine sehbehinderte Person wird von einem Mädchen auf dem Picknick Platz zu den andere Personen gestossen und stolpert auf die Picknick Decke.

11  aus Konzept Pfadibewegung Schweiz für Bundeslager – Bula/CaFé 2008 12  aus Konzept Pfadibewegung Schweiz für Bundeslager – Bula/CaFé 2008

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Es sollte versucht werden, die Aktivitäten den Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder oder Jugendlichen mit Behinderung anzupassen. Das erfordert, dass sich die Verantwortlichen im Vorfeld des Anlasses verschieden Möglichkeiten der Aktivität überlegen. Die Überwin­ dung von Hindernissen und Schwierigkeiten kann für alle Kinder zu einem grossen Abenteu­ er werden und viel Spass machen. Trotzdem kann es sein, dass es in Ausnahmefällen sinn­ voll ist, einzelne Programmelemente getrennt zu gestalten. Zum Beispiel, dass nicht alle Kinder auf einen Badeausflug verzichten müssen, weil ein Kind aus Transportgründen nicht mitkommen kann. Nach einem vollen Tagesprogramm idealerweise ein fakultatives Abendprogramm anbieten. Personen mit Behinderung (und alle anderen auch) können so frei entscheiden, ob sie noch über die Energie verfügen, dort teilzunehmen oder nicht. Bei Events sind Programmblöcke von einer Stunde mit kurzen Bewegungspausen (wenn viele Inputs folgen) empfehlenswert. Zum Beispiel alle kurz aufstehen und strecken, hüpfen, etc. Nach zwei oder drei Stunden mindestens 15 Minuten Pause. Auch allfällige DolmetscherInnen werden es euch danken! Nicht ganz ungefährlich! Motorcross-Rennen für Rollstuhlfahrende mit HelferInnenteam – auf echten oder eigens gemachten Motocrossbahnen durchführen – ein einmaliges Erlebnis für alle Beteiligten. Procap hat eine Übersicht erarbeitet über die rollstuhlgängigen Schwimmbäder der Schweiz. Plant ihr einen Ausflug in ein Hallen- oder Freibad, lohnt es sich, dort kurz einen Blick darauf zu werfen. www.goswim.ch Spielideen mit oder ohne Material im Wald oder in einem Haus. Diverse Literatur mit einfachen Anleitungen findet ihr im hajk shop in Bern, Zürich oder im Internet www.hajk.ch (nationales Angebot)

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4.5

Beziehungen – Grenzen und Übergriffe Menschen mit Behinderung sind oft mehr oder weniger abhängig von Menschen ohne Behin­ derung, oder diesen körperlich und häufig auch verbal unterlegen. Leider werden Menschen mit Behinderung ebenfalls Opfer von sexuellen Übergriffen. Um einem solchen Missbrauch oder Verdacht im Lager oder dem Event vorzubeugen, ­empfehlen wir, Kinder und v.a. Jugendliche durch gleichgeschlechtliche LeiterInnen zu ­betreuen, auch wenn dies keine Garantie für eine Verhinderung eines Übergriffs darstellt. Es lohnt sich unter den LeiterInnen und/oder Betreuungspersonen das Thema zu Beginn anzusprechen und zu diskutieren. Frühzeitige Gespräche verhindern Unwohlsein und ver­ ringern die Hemmschwelle, Unsicherheiten anzusprechen. Beispielsweise: – Wer kann sich vorstellen, eine Person zu waschen? – Wenn es mehr Frauen als Männer hat, können sich Frauen vorstellen, einen Mann zu waschen? Oder umgekehrt? – Wie gehen wir damit um, wenn sexuelle Wünsche oder Bedürfnisse aufkommen? Eine klare Abgrenzung und eine gewisse Distanz seitens der LeiterInnen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist in jedem Fall unerlässlich13.

13  aus Pfadibewegung Schweiz: BehinderteKinder und ihr Umfeld. 1. Auflage, 1996. S. 21.

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Eine wichtige Präventionsmassnahme ist zudem, offen über das Thema Beziehungen, ­Sexualität und Grenzen zu informieren und zu kommunizieren. Nur wer informiert ist und darüber reden darf, kann sich selber schützen, aber auch Verantwortung für sich selbst und für andere Menschen übernehmen14.

@ Cemea bietet regelmässig verschiedene Weiterbildungen für Leiterinnen und Leiter der

Suisse Romande an. Für Interessierte empfiehlt sich die persönliche Nachfrage über das aktuelle Kursangebot. www.formation-cemea.ch Die Fachstelle mira ist spezialisiert auf Prävention von sexueller Ausbeutung im Freizeit­ bereich. Sie bietet Kurse für Frauen und Männer der Jugendverbände an, die im Rahmen ihres Verbandes eine Verantwortung tragen für die Prävention sexueller Ausbeutung. www.mira.ch ; fachstelle@mira.ch Der Verein zur Verhinderung sexueller Ausbeutung von Kindern im Sport VERSA (Kanton Zürich) stellt kurze Merkblätter zum Download zur Verfügung. www.zss.ch > Jugendsport > VERSA (nur auf Deutsch). Plusport: Beziehungen – Grenzen und Übergriffe. Broschüre als Bestandteil der Lager­ unterlagen – sehr zu empfehlen. Zu beziehen bei PLUSPORT Behindertensport Schweiz. www.plusport.ch > Publikationen > Sportgruppen. mailbox@plusport.ch Kosten: 5.50 CHF. Auf der Website von Plussport finden sich auch die Ausbildungskurse von mira.

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Bei der Kommunikation mit gehörlosen Personen nicht verstandene Wörter aufschreiben, besonders Eigennamen oder Fremdwörter.

14  Aus Plusport: Beziehungen – Grenzen und Übergriffe. S. 8

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5 Finanzen

Für Lager oder Anlässe mit Menschen mit einer Behinderung gibt es neben den Beiträgen der Teilnehmenden diverse Möglichkeiten für die Finanzierung15. Zu unterscheiden ist ­jedoch, ob die finanzielle Unterstützung benötigt wird für a) Kinder und Jugendliche, deren Teilnehmerbeitrag nicht bezahlt werden kann. b) den erhöhten finanziellen Aufwand aufgrund der barrierefreien Gestaltung des Anlasses. Zum Beispiel wenn ein Spezialfahrzeug organisiert werden muss, das über einen Lift für Rollstühle verfügt. Im Falle der finanziellen Unterstützung für einzelne Teilnehmende empfiehlt sich die Kontakt­aufnahmen mit: • Pro Juventute Finanzierung von Ferien für Kinder aus armen Familien. www.projuventute.ch • Pro Infirmis Die Organisation für Menschen mit Behinderung. www.proinfirmis.ch • Stiftung Denk an mich «Denk an mich» unterstützt primär in der Schweiz wohnhafte Personen mit körperlich und/oder geistiger Behinderung, bzw. Institutionen und Vereinigungen durch finanzielle Beiträge an Ferienaufenthalte und Freizeitaktivitäten in subsidiärer (ergänzender) Form. Wichtig: Das Gesuch muss spätestens 10 Wochen vor Beginn des Anlasses schriftlich eingereicht werden. www.denkanmich.ch

Für die Deckung von zusätzlichen Kosten, um den Anlass hindernisfrei gestalten zu können, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit: • Einwohnergemeinden • Firmen in der Region • Kirchgemeinden • Serviceclubs und andere organisieren oder beteiligen sich an gemeinnützigen Aktionen auf lokaler oder nationaler Ebene. www.rotary.ch | www.kiwanis.ch | www.zonta.ch | www.lions.ch | www.oddfellows.ch • Stiftungsverzeichnis Schweiz: sämtliche der derzeit über 2’700 klassischen Stiftungen sind unter Bundesaufsicht im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen. Information: www.edi.admin.ch/esv/00475/00698/index.html?lang=de Ein Gesuch sollte in jedem Fall Auskunft geben über: Art der Ferien/des Anlasses, Zeitpunkt, Programm, Anzahl Teilnehmende, Trägerschaft, Leitung, Anzahl Begleitpersonen, Budget, vorgesehene Finanzierung.

15  Insieme reisen: Informationen und Anleitungen zur Organisation von Ferienkursen. S. 91–92

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6 Spielerisch Erfahrung mit Behinderung machen Dieses Kapitel dient in erster Linie zur Vorbereitung von LeiterInnen und OrganisatorInnen für den bevorstehenden Anlass oder für Ausbildungen von LeiterInnen. Die Spiele eignen sich insbesondere dann, wenn sich die LeiterInnen bis anhin kaum oder gar nicht mit dem Thema Behinderung auseinandergesetzt haben. Seid euch bewusst, dass beispielsweise ein erstes Ausprobieren im Rollstuhl nur erahnen lässt, wie ein Leben im Rollstuhl tatsächlich ist.

6.1

Menschen mit und ohne Behinderung Einzelne Jugendgruppen haben ihre Projektarbeit zum Thema Menschen mit Behinderung in einem DVD oder Video festgehalten. Auf diese Weise erhaltet ihr Einblick in die Thematik. DVD der offenen Jugendarbeit Zürich: Jugendliche treffen auf Menschen mit Behinderung. Zu bestellen bei www.oja.ch DVD-Reihe von Blindspot: über die Wintersport- und Sommersportlager mit Jugendlichen mit und ohne Sehbehinderung. Zu beziehen bei www.blindspot.ch Lehrmittel Paradidact: Für den Unterricht von 5. bis 9. Klasse. Darin sind unter anderem ein Programm für eine Projektwoche sowie diverse Spiele und Übungen zu verschiedenen Behinderungen enthalten. Kostet CHF 75 nur Ordner oder CHF 120 inklusive Halbtagesoder 150 inkl. Tages-Kursangebot (Deutsch und Französisch). Zu beziehen bei der Schwei­ zer Paraplegiker-Vereinigung, Kultur und Freizeit, Kantonsstrasse 40, 6207 Nottwil. www.spv.ch > Publikationen > Paradidact > Lehrmittel bestellen

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6.2

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Blind sein Einige mögen sich an das Kinderspiel ‹Blinde Kuh› erinnern. Man verbindet die Augen und versucht zu erraten, welchen Gegenstand man in den Händen hält. Blinde Kuh ist gleich­ zeitig auch der Name von zwei Restaurants in Basel und Zürich, wo man im Dunkeln diniert und von blindem und sehbehinderten Personal bedient wird (Achtung Warteliste!). Oder wie wär’s wenn ihr selber eine blinde Kuh oder z.B. eine Nachtwanderung, in welcher blinde Teilnehmende die Führung übernehmen, organisiert? Wer einmal auf kulinarischem Wege das Blindsein erfahren möchte www.blindekuh.ch (Basel / Zürich) oder www.grossehalle.ch (Bern – nicht für jedes Jahr gesichert). Weitere Tipps: Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband SBV stellt für 16 CHF Porto­ kosten Infoboxen zur Verfügung. Enthalten sind verschiedene Materialien, um die Welt der blinden und sehbehinderten Personen etwas näher kennen zu lernen. Je nach Bedarf kann die kleine oder grosse Infobox bestellt werden. Genauere Informationen unter www.sbv-fsa.ch > Dienstleistungen > Schulinformationen > Infobox Beim Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen SZB können kostenlos einfache Simulationsbrillen oder Dunkelbrillen bestellt werden. www.szb.ch > Über Taubblindheit > Info-Material > Online-Bestellformular > Simulationsmaterial Blind Date – Kommunikation mit vier Sinnen. Ein Workshop des Museums für Kommuni­ kation in Bern zum Kommunizieren ohne den dominanten Sehsinn. Für Gruppen, Dauer 4 Stunden. Mehr Infos www.mfk.ch

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30


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6.3

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Spielideen: – in 2er Gruppen, eine Person verbindet sich die Augen und wird von der anderen Person herumgeführt. – Mit einem Blindenstock herumgehen und den Weg im Gebäude oder draussen finden. – JedeR nimmt zwei gleiche Gegenstände (Schrauben, Teigwaren, etc.) und klebt diese auf je ein Kartonkärtchen. Durch Tasten können nun Paare erkannt werden. – Was riecht wie? Wie gut ist die Nase? Es gibt viele Duftfläschchen, deren Aromen erraten werden können. Dafür braucht man nicht blind zu sein. Witzig ist auch das Erraten von durch Lebensmittelfarben verfremdeten Speisen: wonach riecht blaues Curry?16

Gehörlos sein Für gehörlose Kinder oder Jugendliche sind vor allem Spielsachen mit Bildern und wenig Text wichtig und hilfreich. Mit gehörlosen Kindern und Jugendlichen können alle möglichen Spiele gemacht werden, Lieder dagegen eignen sich nicht, da Gehörlose den Rhythmus nur über Vibrationen wahrnehmen können und dies mit Gesang schwierig ist. Tanzen sollte ­jedoch kein Problem darstellen. Spielideen mit gehörlosen und hörenden Kindern und Jugendlichen: – Auf Zettel verschiedene Tiere, Sportarten, Verkehrsmittel etc. aufschreiben. Anschlies­ send mittels Pantomimen oder visuelle Beschreibungen versuchen, den Begriff zu visualisieren, bis er von jemandem erraten wird. – Telefonieren: Mehrere Personen stellen sich in einer Reihe hintereinander auf. Sie sehen immer nur den Rücken der vorderen Person. Die hinterste Person fängt dann an und spielt der Person vor ihr etwas vor (pantomimisch, visuell z.B. Auto fahren). Die zweite Person gibt nun der dritten Person das gleiche auf pantomimische und nonverbale Weise weiter u.s.w. Am Schluss kommt dann eine witzige Geschichte dabei raus. – Ich packe in meinen Rucksack: Mittels einfacher Gebärden können Gegenstände wie Apfel, Getränk, Mütze, Brille etc. gezeigt werden. Die erste Person gebärdet: Ich packe in meinen Rucksack einen Apfel. Die zweite Person: Ich packe in meinen Rucksack einen Apfel und eine Banane u.s.w. – Fingeralphabet üben: Verschiedene Tiere oder Gegenstände mittels Fingeralphabet buchstabieren. Das Fingeralphabet könnt ihr herunterladen unter: www.sgb-fss.ch > Kultur & Politik > Informationen > Fingeralphabet – Wortschatz lernen: Falls ihr an der Gebärdensprache interessiert seid, bietet der Gehör­ losenbund CD-Rom oder Bilderbücher an, um die Gebärdensprache auf spielerische Weise zu lernen. www.sgb-fss.ch > Dienstleistungen > CD’s

@ Falls ihr euch im Voraus über Gehörlosigkeit informieren möchtet oder ihr wisst, dass

sich gehörlose Kinder für ein Lager angemeldet haben, könnt ihr einen Vortrag über die ­Lebensumstände von gehörlosen Menschen anbieten oder die Gebärdensprache zeigen. Dies kann über den Schweizerischen Gehörlosenbund organisiert werden. www.sgb-fss.ch

16  aus Lehrmittel Paradidact: Kapitel 2, 4. Halbtag, Seite 6

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6.4

Geistig behindert sein Insieme hat ein Lehrbuch herausgegeben mit einfachen Übungen für die Auseinander­ setzung mit dem Thema der geistigen Behinderung. Spielvorschläge: – Hände in Topfhandschuhen: versucht nun ohne Sprache Gegenstände zu erklären oder Arbeiten wie Geschirr abtrocknen auszuführen. – Der Sinn für die Zeit geht bei Hirnverletzungen ab und zu verloren. Betroffene haben keine Vorstellung mehr davon, wie viel Zeit wofür gebraucht wird. Alle nehmen die Uhr ab. Versucht, die Zeit einzuschätzen.17 Macht ein anderes Spiel und versucht anschliessend zu erraten, wie lange es gedauert hat. – Ballspiel in zwei Gruppen: Die 1. Gruppe spielt ein Ballspiel, dessen Regeln die 2.Gruppe nicht kennt. Die Gruppen spielen anschliessend zusammen, dabei muss die 2.Gruppe, ohne zu sprechen, herausfinden welche Regeln gelten. – Ratespiel in zwei Gruppen: Eine Person zieht ein Kärtchen, auf welchen bestimmte Verlangen/Bedürfnisse stehen. Zum Beispiel: ich will meine Kleider wechseln. Die anderen Gruppenmitglieder müssen nun versuchen herauszufinden, was die Person will. Lehrmittel insieme: Wer bin ich? Wie bist du? Was ist normal? Begegnung mit Menschen mit geistiger Behinderung. AutorInnen: Alexandra Bürgi, Susanne Franz, Andrea Künzler, Regula Wermelinger. ISBN 3-03905-143-1. Kostet 29 CHF. Das Literaturverzeichnis mit Internetadressen kann direkt heruntergeladen werden unter www.hep.info, hepcode: 143 oder www.hep-verlag.ch

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§

6.5

Im Rollstuhl sitzen Die Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) hat ein Lehrmittel für den Unterricht der 5. bis 9. Klasse herausgegeben für den Umgang mit Personen mit Querschnittlähmung. Im Lehrmittel finden sich diverse Hintergrundinformationen sowie konkrete Übungen für ein­ zelne Unterrichtseinheiten bis zu Projektwochen, die sich auch gut für Events oder Lager eignen. Damit erhalten die Kinder und Jugendlichen Informationen zum richtigen Verhalten in Gefahrenmomenten und Verhüten von Unfällen, aber auch wie die Folgen einer Behin­ derung im Alltag aussehen (Rehabilitationszeit, Reintegration, soziales Umfeld, Beruf, ­Freizeitgestaltung, Wohnen, Finanzen, usw.).

Nach dem Besuch eines Einführungskurses erhalten die LehrerInnen oder LeiterInnen eine Hilfsmittelbox mit CD, Videos, einer grossen Anzahl Hilfsmittel für Körperbehinderte sowie Rollstühle leihweise zur Verfügung. Die SPV steht auch für Auskünfte und Hilfeleistungen zur Verfügung, wenn beispielsweise eine Fach- oder betroffene Person beigezogen werden möchte. Lehrmittel Paradidact: Für den Unterricht von 5. bis 9. Klasse. Kostet CHF 75 nur Ordner oder CHF 120 inkl. Halbtages- oder CHF 150 inklusive Tags-Kursangebot (Deutsch und Französisch). Zu beziehen bei der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Kultur und Freizeit, Kantonsstrasse 40, 6207 Nottwil. www.spv.ch > Publikationen > Paradidact > Lehrmittel bestellen

§

17  aus Lehrmittel Paradidact: Kapitel 2, 8. Halbtag, Seite 4

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@ Die Association Genevoise d’Integration Sociale – AGIS aus Genf bietet bauliche Elemente

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an, um den Umgang mit dem Rollstuhl zu üben. Sie verfügen zudem über freiwillige BegleiterInnen oder HelferInnen für Freizeitaktivitäten mit Menschen mit Behinderung. Bei Anfragen zum Parcours Stichwort «Parcours de sensibilisation» nennen. Association genevoise d’insertion sociale – AGIS, Rue Eugène-Marziano 33, 1227 Acacias. www.agis-ge.ch, agis@infomaniak.ch Spielvorschläge mit dem Rollstuhl: – Eine besondere Herausforderung für Rollstuhlfahrende sind verschiedene Bodenbeläge. Bewegt euch in verschiedensten Gebäuden und achtet auf die Bodenbeläge. Was ändert sich an den Fahrmöglichkeiten? Welcher Boden ist für RollstuhlfahrerInnen geeignet, welcher nicht? Weshalb?18 – Ihr seid RollstuhlfahrerIn und müsst auf die Toilette. Sucht in eurer Gemeinde eine öffentliche Toilette und findet heraus, ob diese für euch als Rollstuhlfahrende zugänglich und benutzbar ist. Wie viele solche Toiletten finden sich? Sind sie nicht zugänglich oder benutzbar? Warum nicht? Zeichnet auf dem Plan der Gemeinde alle Toiletten mit einem entsprechenden Zeichen ein. Berichtet den anderen davon.19

18  aus Lehrmittel Paradidact: Kaptile 2, 2. Halbtag, Seite 12 19  aus Lehrmittel Paradidact: Kapitel 2, 2. Halbtag, Seite 12

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7 Schlusswort Ich kann auf mehrere Monate spannende Arbeit zurückblicken, welche meinen Blick für ­alltägliche Hindernisse von Menschen mit Behinderung geschärft haben. Gleichzeitig habe ich erfahren, wie wenig es oft braucht, um barrierefreie Angebote zu ermöglichen. Mit der ‹Broschüre – Lager und Events für Alle› hoffe ich, eine Grundlage ermöglicht zu ­haben, damit LeiterInnen und OrganisatorInnen den Schritt in barrierefreie Lager und Events wagen. Durch die kompakten Informationen kann leicht der Eindruck entstehen, dass die Umstellungen und der Aufwand gross sind. Ich bin jedoch überzeugt, dass dem nicht so ist. Kleine Schritte bewirken schon einiges. Falls ihr froh um Unterstützung seid, zögert nicht und fragt bei der SAJV nach! All den zahlreichen Personen, die auf der zweiten Seite aufgeführt sind, möchte ich hiermit danken für ihr Dranbleiben, ihr Engagement und ihre grosse Unterstützung. Dank ihnen ist die Broschüre so reichhaltig geworden! Ich wünsche allen viel Elan, Abenteuer und Spass bei der Umsetzung! Simone Stirnimann Projektleiterin Sozial- und Bildungspolitik SAJV (bis März 2008)

Mit der Broschüre «Lager und Events für alle» macht die SAJV einen ersten Schritt hin zur Integration von jungen Menschen mit Behinderungen in die Jugendverbände, insbesondere in Freizeitorganisationen. Die Veröffentlichung eines solchen Handbuches alleine reicht aber nicht. Nun geht es darum, die inhaltlichen Ziele dieser Broschüre umzusetzen und ihre Anwendbarkeit im Alltag anlässlich von Lagern und Veranstaltun­ gen zu erproben. Im Sommer 2008 beginnt eine Testphase, um den Nutzen der in der Broschüre gelieferten Informationen zu überprüfen. Im Herbst wird der Inhalt überarbeitet und angepasst. Ab 2009 soll den interessierten Organisationen die fertige Broschüre zur Verfügung gestellt werden. Diese Broschüre ist in einem partizipativen Prozess entstanden. In derselben Weise soll diese Arbeit auch fortgesetzt werden. Für Bemerkungen, Anregungen und Verbesse­ rungsvorschläge bitten wir alle, sich an die SAJV zu wenden. Der Inhalt dieser Broschüre wird auch regelmässig auf dem Internet aktualisiert – alle Kommentare sind also jederzeit willkommen. Wir wünschen viel Erfolg für die Planung und Umsetzung von Lagern und Veranstaltun­ gen für Alle und freuen uns bereits auf ein kritisches Feedback zur Broschüre! Louise Kasser Projektleiterin Gleichstellung, Integration, Sozialpolitik (seit Januar 2008) louise.kasser@sajv.ch 031 326 29 29

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8 Beilagen (ebenfalls auf der Website www.sajv.ch) – Checkliste – Lager und Events für Alle – Beispiel Anmeldetalon Lager / Event – Adressen zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderung – Literaturtipps und Internetadressen

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Checkliste – Lager und Events für Alle Warum? Die Checkliste richtet sich an LeiterInnen und OrganisatorInnen von Ferienlagern und Events für Kinder und Jugendliche. Sie soll ergänzend zur Broschüre «Lager und Events für Alle» stehen und als Schritt-für-Schritt Anleitung dienen für einen barrierefreien Anlass. Die Broschüre gibt zu einzelnen Punkten genauere ­Informationen.

1. Vorinformation Hat sich die Lagerleitung mit dem Thema auseinander­ gesetzt und weiss, auf was sie sich einlässt? Ein gemischtes Lager kann beim ersten Mal mehr Aufwand bedeuten – aber auch sehr bereichernd sein.

abgeklärt

Sind alle LeiterInnen und OrganisatorInnen informiert und damit einverstanden? Dies kann wichtig für das Klima unter den Leitenden sein.

Werden weitere Hilfsmittel von den Personen mit Behinderung benötigt, die ihr organisieren solltet? Was sollten die Personen mit Behinderung selbst mitbringen? Es empfiehlt sich, dies bereits via Anmeldeformular abzuklären. Siehe auch Beilage Anmeldetalon. Beispiel: Soll der Laptop von einer sehbehinderten Person mitgebracht werden?

Habt ihr euch für allfällige Aus- und Weiterbildungen angemeldet? Siehe auch Kapitel 4.1 Betreuung und Umgang sowie Beilageblatt Literaturtipps und Internetadressen.

Wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung möchtet ihr in euer Lager integrieren? Je nach Behinderung wird eine 1:1 Betreuung nötig sein. Es empfiehlt sich, mindestens zwei Kinder mit Behinde­ rung zu integrieren und insgesamt auf eine ausgewogene Zusammensetzung zu achten.

abgeklärt

Werden für den Event DolmetscherInnen für einzelne Sprachen oder für Gebärden benötigt? Siehe auch Kapitel 3.2.5 Hilfsmittel für die mündliche Kommunikation.

Habt ihr die Anforderungen an die LagerleiterInnen abgeklärt? Informationen in der Broschüre unter Kapitel 2.4 Anforderungen an LeiterInnen/OrganisatorInnen. Mindestens eine Leitungsperson muss bereits Erfahrung mit Personen mit Behinderung haben.

2. TeilnehmerInnen finden Ist die Form der Behinderung des Kindes oder des/der Jugendlichen entscheidend für die Aktivitäten? Könnt ihr einen Anlass bieten, der für alle zugänglich ist? Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind oft in Sonderschulen, die evtl. spezifisch nach Behinderung unterteilt sind. Dies ist für die Kontaktaufnahme wichtig. Die Behinderung hat jedoch auch Auswirkungen auf die Aktivitäten. Ist es realistisch, den Anlass für alle Menschen mit Behinderung offen zu halten oder sollte die Zielgruppe eingeschränkt werden? Siehe hierzu auch Kapitel 2.5 Anforderungen an TeilnehmerInnen.

3. Anlass-Vorbereitung Klärt ab, wer für welche Personen mit Behinderung zuständig sein wird. Die Zuständigen sollten mit den Teilnehmenden unbedingt vor dem Anlass Kontakt aufnehmen. Siehe auch Kapitel 4.1 Betreuung und Umgang

Unterkunft: Ist das Gebäude und das umliegende Gebiet für alle zugänglich oder müssen noch Anpassungen vorgenommen werden? Siehe auch Kapitel 4.3 Unterkunft im Handbuch. abgeklärt

Braucht jemand Begleitung für die An- oder Rückreise? Siehe auch Kapitel 4.2 Hindernisfreie Mobilität. Verpflegung: Allergien, Diäten oder spezielle Bedürfnisse abklären. Dies kann Auswirkungen für die Küchenausstattung oder die Kochequipe haben.

4. Anlass-Durchführung Programm: Grundsätzlich sollte das Programm für alle stattfinden und zugänglich sein. Bei den einzelnen Spielen und Aktivitäten prüfen, ob sie für alle Kinder und Jugendliche zugänglich sind und allenfalls anpassen oder weitere Varianten überlegen. Unbedingt genügend Pausen einplanen.

abgeklärt

Sind bereits Adressen vorhanden, um mit Jugendlichen mit Behinderung in Kontakt zu treten? Siehe Beilageblatt Adressen zu Kindern und Jugendli­ chen mit Behinderung.

Benötigt ihr ein Coaching für die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in euer Lager oder an eurem Anlass? Nehmt doch Kontakt mit der SAJV auf, wir versuchen euch Unterstützung zu bieten oder zu vermitteln:

Sind im Anmeldetalon alle nötigen Fragen aufgeführt? Siehe auch Beilageblatt Anmeldetalon.

Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände – SAJV Gerechtigkeitsgasse 12 Postfach 3000 Bern

Wurden die Kontaktadressen mit dem Ausschreibungs­ material beliefert? Wie ist die Ausschreibung auf der Website? Ist die Website barrierefrei? Ganz wichtig ist, dass das elektronische Anmelde­ formular barrierefrei gestaltet ist. Siehe Beilageblatt und Kapitel 3.2.1 Information und Anmeldung.

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Tel. 031 326 29 29 Fax 031 326 29 30 www.sajv.ch / info@sajv.ch


Beispiel Anmeldetalon Lager / Event Personalien Name

Vorname

Strasse

PLZ /Ort

Telefon-Nr.

E-Mail

Kanton

Geburtsdatum

Geschlecht

männlich

weiblich

Angaben der Eltern während des Lagers / des Events (oder der zu benachrichtigenden Person) Name

Vorname

Adresse Telefon-Nr

Mobile-Nr.

Reisekosten:    Halbtaxabonnement vorhanden    Generalabonnement vorhanden    BegleiterInnenkarte vorhanden    Rega-GönnerIn. Ausweis-Nr:    Weitere Abonnemente: Wenn ja, bitte das Abo, resp. BegleiterInnen-Karte unbedingt mitbringen. Krankenkasse Unfallversicherung Hausarzt

Telefon

Gesundheit Allergien Bei Behinderung, bitte medizinische Diagnose angeben Rollstuhl ja nein Andere Hilfsmittel ja nein Welche? Medikamente, die während dem Anlass eingenommen werden müssen

Ja

Nein

Ja Ja Ja Ja Ja

Nein Nein Nein Nein Nein

Bitte Namen der Medikamente aufführen: Spezielles Pflege (bei ja, nehmen wir mit dir gerne Kontakt auf) Ich brauche Hilfe bei der Körperpflege Ich brauche Hilfe beim Essen Ich brauche Hilfe beim Ankleiden Ich brauche Hilfe bei der Orientierung / Ordnung Ich brauche eine persönliche Bezugsperson

Kommunikation (die Hilfsmittel sind mit der Umfrage noch nicht gewährleistet) Benötigst du Simultanübersetzung für die folgende Sprache? D->F Wünschst du für den Anlass Schriftsprachdolmetschung? Ja Wünschst du eine Übersetzung in die Gebärdensprache? Ja Wünschst du eine Induktionsanlage? Ja

F->D Nein Nein Nein

Andere:

Benötigst du noch weitere Hilfsmittel? Welche weiteren Informationen sind für die LeiterInnen / die OrganisatorInnen wichtig zu wissen?

Die persönliche Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Mit der Anmeldung für den Anlass verpflichtest du dich, folgenden Versicherungsschutz sicherzustellen: Krankenversicherung ¦ Unfallversicherung ¦ Haftpflichtversicherung

Ort / Datum:

Unterschrift TeilnehmerIn

Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin / des gesetzlichen Vertreters: Bemerkungen: Die Lagerleitung verpflichtet sich, die Angaben vertraulich zu behandelen.

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Adressen – Lager und Events für Alle Hier eine Übersicht möglicher Adressen, um Kinder und Jugendliche mit Behinderung an die Aktivitäten der Jugendverbände einzuladen. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und setzt sich vorwiegend zusammen aus Behindertenorganisationen, Netzwerken oder Angeboten. Allerdings haben viele Behinderten­ organisationen keinen direkten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, da diese oft via Eltern Mitglied sind.

Allgemeine Tipps: – Gemeindeverwaltung fragen, ob sie die Lager- / Eventausschreibung an Interessierte weiterleiten können (geben aus Datenschutzgründen keine Adressen heraus). – Mund-zu-Mund-Propaganda. Wird einmal bekannt, dass ein Lager oder ein Anlass Personen mit Behinderung integriert, melden sich diese vielleicht schon bald selber. – Kinder und Jugendliche sind in Sonderschulen «relativ» einfach zu erreichen. Nicht vergessen gehen dürfen jedoch die in die Regelklassen integrierten Kinder und Jugendlichen. Sie müssen mittels bestehenden Kontakten und weiteren Quellen gesucht werden.

Adressen suchen: www.curaviva.ch Verband Heime und Institutionen Schweiz

Ausschreiben in / Anfragen bei – National www.blind.ch Schweizerischer Blindenbund www.cerebral.ch Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind www.insieme.ch Regionalstellen von Insieme können Adressen von Kindern mit geistiger Behinderung vermitteln www.procap.ch Schweizerischer Invalidenverband www.sbv-fsa.ch Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband www.sgb-fss.ch Schweizerischer Gehörlosenbund SBG-FSS www.svehk.ch Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder www.svoi-asoi.ch Schweizerische Vereinigung Osteogenesis Imperfecta

Ausschreiben in / Anfragen bei – Suisse Romande www.antenne-handicap.com Verein der Suisse Romande für Personen mit Behinderung www.arpa-romand.ch Verband der Suisse Romande blinder und sehbehinderter Eltern www.asrim.ch Verband der Suisse Romande und Svizzera Italiana gegen Kurzsichtigkeit www.cap-contact.ch Vereinigung der Suisse Romande für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit physischer Behinderung. www.caploisirs.ch Ferienaufenthalte und Ferienangebote für Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung der Suisse Romande. www.cral.ch Genfer Website der Gehörlosen in Genf www.autisme.ch Elternverein Autismus Suisse Romande www.grsa.ch GRSA, le Groupement Romand de Skieurs Aveugles et malvoyants www.solidarite-handicap.ch Vereinigung von Menschen mit geistiger Behinderung, Sitz in Lausanne www.t21.ch Suisse Romande Vereinigung für Trisomie 21

Ausschreiben in / Anfragen bei – Deutschschweiz www.avantigirls.ch Avanti Girls. Kontaktstelle für behinderte Mädchen und junge Frauen www.autismus.ch Elternverein Autismus Deutschschweiz www.blindspot.ch Blindspot. Lagerangebot für Kinder mit oder ohne Behinderung. www.dasanderekind.ch Das andere Kind, Forum für Eltern mit behinderten Kindern www.handicap-net.ch Selbsthilfeorganisation behinderter und nicht behinderter Menschen www.metareha.com Suchmaschine für Menschen mit Handicap www.mobinet.ch Schweizer Internetplattform für Menschen mit Behinderung www.myhandicap.ch Das Webportal für Menschen mit Behinderung und deren FreundeInnen www.radioblindpower.ch Radio Blindpower für Ausschreibungen auf der Website www.startrampe.net Informations- und Kommunikations-Plattform für RollstuhlfahrerInnen und Querschnittgelähmte www.zslschweiz.ch Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (ZSL) news@torball.net Mail an Mailingliste von Torball (für blinde Personen) www.visoparents.ch Eltern blinder, seh- und mehrfachbehinderter Kinder Für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung oder Blindheit: Anruf auf Televox Tel. 031 390 88 88 und eine mündliche Ausschreibung hinterlassen.

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Literaturtipps und Internetadressen Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung www.antenne-handicap.com Organisation aus dem Kanton Neuenburg. Bietet Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ­Freizeit­aktivitäten an. www.blindspot.ch Integrative Projekte für junge Menschen mit einer Blindheit oder Sehbehinderung, jedoch auch offen für alle weiteren Interessierten in der Deutschschweiz. www.caploisirs.ch Der Freizeitsektor für Integration organisiert integrative Projekte für Kinder mit geistiger Behinderung in Zusammenarbeit mit Freizeitanbietern für Kinder ohne Behinderung, zum Beispiel integrative Sommerlager in der Suisse Romande. www.dasanderelager.ch Einmal jährlich stattfindendes Sportlager für Jugendliche mit und ohne Behinderung aus dem Kanton Solothurn. www.grsa.ch Skiclub der Suisse Romande für sehbehinderte und blinde Menschen (Ski, Snowboard, Langslauf, ­Skischuhlaufen). www.insieme.ch Organisation für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie bietet regelmässig Kurse und Lager an, teilweise auch mit Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung. www.juskila.ch Jugendskilager (JuSkiLa) von SwissSki integriert geh- und sehbehinderte Personen in ihre Jugendskilager. www.radioblindpower.ch Das Schweizer Integrationsradio: Sehbehinderte, blinde und sehende Jugendliche nehmen gemeinsam an Events teil und produzieren spannende und abwechslungsreiche Event-Reportagen. www.solidarite-handicap.ch Organisation aus Lausanne. Bietet Kindern und Jugendlichen mit und ohne geistiger Behinderung Freizeit­ aktivitäten an. www.vacances-nouvelles.ch Organisieren Ferienlager für Kinder und Jugendliche zwischen 5–17 Jahren aus der Region Genf. Ihr Angebot steht allen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung offen.

Hand- und Werkbücher für Lager und Anlässe allgemein Cudesch, das neue LeiterInnen-Handbuch der Pfadibewegung Schweiz. Ebenfalls mit einzelnen Broschüren. Ergänzende Materialien unter www.cudesch.pbs.ch ansonsten muss der Ordner gekauft oder bestellt werden www.hajk.ch > Literatur Pfadi > Bienli-/Wolfsstufe > Cudesch (Kosten: 33.50 CHF). Jugend und Sport bietet eine Broschüre zu Lagersport und Trekking. Einzelne Merkblätter können direkt online heruntergeladen oder bestellt werden unter www.jugendundsport.ch > Lager der Jugendverbände > Handbuch Lagersport/Trekking Ordner LINK – Grundlage für die Gestaltung gesunder Lager, SAJV/Voilà. LINK ist ein neues Hilfsmittel für die Gestaltung gesunder Freizeitangebote, insbesondere von Ferienlagern, für Kinder und Jugendliche: Es erläutert gut verständlich, was Suchtprävention und Gesundheitsförderung bedeuten, welche Rolle sie in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen spielen und wie sie dort konkret umgesetzt werden können. Für junge Leiterinnen und Leiter in Jugendorganisationen. Bezug: Zentrum für Arbeit und Beschäftigung ZAB, Cordulaplatz 1, 5400 Baden, E-Mail: zab.baden@bluewin.ch, Tel. 056/ 210 44 33, Fax. 056 210 44 34. Kosten: 58 CHF. Schub. Das ganz persönliche Werkbuch für die Arbeit in Blauring & Jungwacht. Eine der verschiedenen ­Broschüren ist dem Thema ‚Lager leiten’ gewidmet. Die einzelnen Kapitel können direkt heruntergeladen werden. www.schub.jubla.ch/ Der Ordner kann auch dort direkt bestellt werden für CHF 26.80. Existiert nur auf Deutsch. Aus- und Weiterbildung für Projekte in der Jugendpartizipation. Ressourcen fördern – Qualität steigern. Ausbildungsordner der SAJV mit 6 verschiedenen Broschüren (auch einzeln erhältlich) zu den Themen Projekt­ management, Werbung, Kommunikation, Lobbyarbeit, Versicherungen, Selbstkompetenz. Zu bestellen bei der SAJV. info@sajv.ch oder 031 326 29 29. Kosten pro Broschüre 8.50 CHF, für den ganzen Ordner 45 CHF.

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Organisationen für und von Menschen mit Behinderung Europa www.edsa.ch European Down Syndrom Association (Interessenvereinigung Down-Syndrom) www.weibernetz.de Deutscher Verein von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung National www.blind.ch Schweizerischer Blindenbund www.cerebral.ch Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind www.egalite-handicap.ch die Rechtsberatung für Menschen mit Behinderung www.insieme.ch Regionalstellen von Insieme können Adressen von Kindern mit geistiger Behinderung vermitteln www.mobinet.ch Schweizer Internetplattform für Menschen mit Behinderung www.myhandicap.ch Das Webportal für Menschen mit Behinderung und deren FreundeInnen www.pro-audito.ch Organisation für Menschen mit Hörproblemen www.procap.ch Schweizerischer Invalidenverband www.proinfirmis.ch Pro Infirmis, Organisation für Menschen mit Behinderung www.projuventute.ch Pro Juventute finanziert Ferien für Kinder aus armen Familien www.promentesana.ch Schweizerische Stiftung für psychisch kranke und psychische behinderte Personen www.sbv-fsa.ch Schweizerischer Blinden und Sehbehindertenverband www.sgb-fss.ch Schweizerischer Gehörlosenbund SBG-FSS www.spv.ch Schweizer Paraplegiker-Vereinigung www.svehk.ch Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder www.svoi-asoi.ch Schweizerische Vereinigung Osteogenesis Imperfecta www.szb.ch Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB Suisse Romande www.agis-ge.ch Association Genevoise d’Insertion Sociale - AGIS www.antenne-handicap.com Verein der Suisse Romande für Personen mit Behinderung www.arpa-romand.ch Verband der Suisse Romande blinder und sehbehinderter Eltern www.asrim.ch Verband der Suisse Romande und Svizzera Italiana gegen Kurzsichtigkeit www.autisme.ch Elternverein Autismus Suisse Romande www.cap-contact.ch Vereinigung der Suisse Romande für selbstbestimmtes Leben von Menschen mit physischer Behinderung www.caploisirs.ch, Ferienaufenthalte und Ferienangebote für Kinder und Erwachsene mit geistiger Behinderung der Suisse Romande www.cral.ch Genfer Website der Gehörlosen in Genf www.grsa.ch GRSA, le Groupement Romand de Skieurs Aveugles et malvoyants www.grepsy.ch Reflexions- und Austauschgruppe für psychische Gesundheit der Suisse Romande www.hospicegeneral.ch > la clé, Adressen von sozialen Organisationen in Genf www.solidarite-handicap.ch Vereinigung von geistiger Behinderung mit Sitz in Lausanne www.t21.ch Suisse Romande Vereinigung für Trisomie 21 Deutschschweiz www.autismus.ch Elternverein Autismus Deutschschweiz www.avantigirls.ch Avanti Girls. Kontaktstelle für behinderte Mädchen und junge Frauen www.blindspot.ch Blindspot. Lagerangebot für Kinder mit oder ohne Behinderung. www.dasanderekind.ch Das andere Kind, Forum für Eltern mit behinderten Kindern www.handicap-net.ch Selbsthilfeorganisation behinderter und nicht behinderter Menschen www.metareha.com Suchmaschine für Menschen mit Handicap www.radioblindpower.ch Radio Blindpower für Ausschreibungen auf der Website www.startrampe.net Informations- und Kommunikations-Plattform für Rollstuhlfahrer und Querschnittgelähmte www.visoparents.ch Eltern blinder, seh- und mehrfachbehinderter Kinder www.zslschweiz.ch Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (ZSL)

Technische Hilfen für hindernisfreie Kommunikation www.access-for-all.ch Stiftung Zugang für alle für den barrierefreien Zugang von Websites und Dokumenten (PDF, Word) www.behinderte-kinder.de > Spiel- und Hilfsmittel selbstgemacht > Bildwortschatz. Hier finden sich verschie­ dene Pictobilder zum herunterladen. Deutsche Website www.buk.ch/uk.htm Büro für Unterstützte Kommunikation in Zug. Bietet Beratungen und Kurse an www.ecoute.ch Die Induktionsschlaufen werden für Events oder Konferenzen durch das forom écoute (fondation romande des malentendants) zur Verfügung gestellt www.fst.ch Schweizerische Stiftung für elektronische Hilfsmittel FST www.isb.admin.ch > Themen > Standards > Alle Standards > Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten www.isaac-online.de oder www.isaac-fr.org Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation, bietet diverse Infos an im Umgang mit Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigung

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www.pro-audito.ch Organisation für Menschen mit Hörproblemen. Bietet versch. Merkblätter an und vermittelt SchriftdolmetscherInnen www.procom-deaf.ch Procom vermittelt GebärdensprachdolmetscherInnen www.schriftdolmetscher.ch IG Schriftdolmetschen vermittelt SchriftdolmetscherInnen in der Deutschschweiz www.schriftdolmetschervermittlung.de Umfassende Informationen zu Schriftdolmetschen auf Deutsch www.sennheiser.com > Produkte > Audiologie > Zubehör Audiologie > Zubehör Mikrofone und Diverses > Induktionsschlinge. Website auf Deutsch www.szb.ch > unsere Leistungen > Info-/Simultationsmaterial > online Bestellformular. Die Broschüre ‚Nicht so, sondern so!’ des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZB gibt Ratschläge für einen guten Umgang mit sehbehinderten und blinden Personen

Hindernisfreie Mobilität www.sbb.ch > Reisen > Reiselust > Europareisen > Services > Reisende mit Handicap. SBB Broschüre «Reisende mit Handicap. Gut unterwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln» www.railway.ch / Extrazüge Extrawagen / Le Salon Forum oder Tel. 0900 300 300 zu CHF 1.19/Min. Informationen zum Salon Forum Zugwagen www.mis-ch.ch Reisefachstelle für Menschen mit einer Behinderung, mit Adressen, Angeboten und Tipps rund um die Reise für Personen mit Behinderung www.procap-sport.ch > Projekte. Trekkingrollstuhl von Procap mieten für Wanderausflüge mit ­Rollstuhl­fahrerInnen www.hindernisfrei-bauen.ch Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen mit diversen ­Merk­blättern www.goswim.ch Übersicht der rollstuhlgängigen Hallenbäder in der Schweiz www.hajk.ch Broschüre der Pfadibewegung Schweiz «Behinderte Kinder und ihr Umfeld». Kapitel «Umgang mit dem Rollstuhl». Erhältlich in den hajk Läden für 8.50 CHF, Artikel Nr. 4166

Weiterbildungsangebote www.amethyste-perf.ch Verschiedene Weiterbildungen in der Suisse Romande im Bereich der Sozialen Arbeit, mit einzelnen Angeboten spezifisch zu Menschen mit Behinderung www.autisme.ch Ausbildungen in der Suisse Romande zu Autismus www.blindspot.ch bietet neu Weiterbildungen für Leiterinnen und Leiter zur Vorbereitung von gemischten Lagern in der Deutschschweiz an www.formation-cemea.ch Cemea bietet regelmässig verschiedene Weiterbildungen für Leiterinnen und Leiter der Suisse Romande an www.mira.ch Die Fachstelle mira ist spezialisiert auf die Prävention sexueller Ausbeutung im Freizeitbereich www.mfk.ch Blind Date – Kommunikation mit vier Sinnen. Ein Workshop des Museums für Kommunikation in Bern zum Kommunizieren ohne den dominanten Sehsinn. Für Gruppen www.plusport.ch Weiterbildungskurse: Kurs- und ReisebegleiterInnen-Seminar. Ein Angebot in Zusammenarbeit mit Plusport, Procap, Vereinigung Cerebral Schweiz und Insieme

Literatur divers Alles was Recht ist. Rechtshandbuch für JugendarbeiterInnen. 109 Seiten, CHF 19.80. ISBN 3-9520689-0-3. Nur Deutsch. Behinderte Kinder und ihr Umfeld. Pfadibewegung Schweiz. Erhältlich in den hajk Läden www.hajk.ch für 8.50 CHF, Artikel Nr. 4166. Nur Deutsch. Beziehungen – Grenzen und Übergriffe. www.plusport.ch Broschüre als Bestandteil der Lagerunterlagen – sehr zu empfehlen. Zu beziehen bei PLUSPORT Behindertensport Schweiz. www.plusport.ch > Publikationen > Sportgruppen. mailbox@plusport.ch Kosten: 5.50 CHF. Chancen der Integration durch Sport. Von Volker Scheid. Verlag Meyer & Meyer. ISBN 3-89124-266-2. Der Autor befasst sich mit den Grundlagen und Möglichkeiten der sozialen Integration behinderter Menschen durch Bewegung, Spiel und Sport. Nur Deutsch. Der letzte Mohikaner. Behinderte Cartoons von Phil Hubbe. Lappan Verlag. ISBN 3-8303-3140-1. Nur Deutsch. Der nonverbale Dialog. Von Carola Otterstedt (2005). ISBN 3-8080-0569-6. Nur Deutsch. Der Stuhl des Manitou. Behinderte Cartoons von Phil Hubbe. Lappan Verlag. ISBN 3-8303-3097-9. Nur Deutsch.

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DVD der offenen Jugendarbeit Zürich: Jugendliche treffen auf Menschen mit Behinderung. Zu bestellen bei www.oja.ch. Nur Deutsch. DVD-Reihe von Blindspot: über die Wintersport- und Sommersportlager mit Jugendlichen mit und ohne ­ ehbehinderung. Zu beziehen bei www.blindspot.ch. Nur Deutsch. S Einführung in Unterstützte Kommunikation. Stephen von Tetzchner & Harald Martinsen (2000). ISBN 3-8253-8266-4. Nur Deutsch. Epilepsie – bleib cool! Ein Manga für epilepsiekranke Jugendliche mit Hintergrundinfos zu Epilepsie. Stefanie Wollgarten. Comic. Care-Line Verlag: 2006. ISBN-10: 3-937252-88-6. Nur Deutsch. Henri und seine Freunde. Von Kirsten Ehrhardt. Zwanzig Comics zur Unterstützten Kommunikation. Verlag: von Loeper. Karlsruhe. In Deutsch und Englisch. ISBN 3-86059-198-3. Lehrmittel Paradidact: Für den Unterricht von 5. bis 9. Klasse. Darin sind unter anderem ein Programm für eine Projektwoche sowie diverse Spiele und Übungen zu verschiedenen Behinderungen enthalten. Kostet CHF 75 nur Ordner oder CHF 120 inklusive Halbtages- oder 150 inkl. Tages-Kursangebot (Deutsch und Französisch). Zu beziehen bei der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung, Kultur und Freizeit, Kantonsstrasse 40, 6207 Nottwil. www.spv.ch > Publikationen > Paradidact > Lehrmittel bestellen Lehrmittel insieme: Wer bin ich? Wie bist du? Was ist normal? Begegnung mit Menschen mit geistiger ­ ehin­derung. AutorInnen: Alexandra Bürgi, Susanne Franz, Andrea Künzler, Regula Wermelinger. B ISBN 3-03905-143-1. Kostet 29 CHF. Das Literaturverzeichnis mit Internetadressen kann direkt heruntergeladen werden unter www.hep.info , hepcode: 143 oder www.hep-verlag.ch. Nur Deutsch. Reisende mit Handicap. Gut unterwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln. SBB Broschüre. Gute Informationen für Reisende mit Handicap. Download auch unter: www.sbb.ch > Reisen > Reiselust > Europareisen > Services > Reisende mit Handicap Spiel und Sport für alle. Von Uwe Rheker. Verlag Meyer & Meyer. ISBN 3-89899-100-8. Das Buch zeigt vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für heterogene Gruppen, die für unterschiedliche Ziele und Zielgruppen anschaulich Anregungen für die Praxis vermitteln. Nur Deutsch. Sport ohne Barrieren. Von Henning Ohlert und Jürgen Beckmann. Verlag Hofmann. ISBN 3-7780-3280-1. Nur Deutsch. Unterstützte Kommunikation. Piktogrammen und Gebärden zum Nachschlagen und Kopieren. Von I. Ruef und Y.Stamm (2005): Erhältlich bei www.blumenhaus-buchegg.ch Nur Deutsch. Wenn mir die Worte fehlen. Handbuch neu mit DVD von Anita Portmann (2007). Erhältlich bei www.wenn-mir-die-worte-fehlen.ch Nur Deutsch. Wir haben ein behindertes Kind: Eltern geistig behinderter Kinder berichten / Prekop, Irina (Hrsg.) ISBN 3-7918-2078-8. Nur Deutsch.

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Wir danken folgenden Institutionen und Firmen für ihre finanzielle Unterstützung: – Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bereich Kinder-, Jugend- und Altersfragen – Dietschweiler Stiftung – Schweizer Paraplegiker Stiftung – Stiftung für das behinderte Kind

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