Brennpunkt Nr. 01/2012

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Brennpunkt Gesundheitspolitik

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Auslandspreisvergleich zeigt Einsparpotential Urs Pfenninger Leiter Politik und Kommunikation Urs Pfenninger santésuisse Leiter Politik und Kommunikation santésuisse

Gemeinsam mit der Pharmaindustrie präsentierte santésuisse Ende Januar den dritten MedikamentenAuslandspreisvergleich. Dieses Beispiel zeigt, dass santésuisse als verlässlicher Vertreter seitens der Krankenversicherer die Zusammenarbeit mit allen Partnern sucht, sowohl mit Leistungserbringern als auch den Kantonen. Im Interesse und zum Nutzen der Versicherten ist es an der Zeit, von Feindbildern abzurücken und gemeinschaftliche Lösungen zu erarbeiten, welche das Schweizer Gesundheitssystem in Richtung eines nutzenorientierten Wettbewerbs vorwärtsbringen und gleichzeitig der sozialen Krankenversicherung gerecht werden.

INHALT Editorial Dritter Auslandspreisvergleich Medikamente

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Branchenvereinbarung: Wilde Makler sind das Problem

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Vorsicht Aufsicht!

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In Kürze

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Seit 2009 führen santésuisse und die Branchenverbände der Pharmaindustrie gemeinsam den Auslandspreisvergleich von Medikamenten durch. Die Preisdifferenz zwischen der Schweiz und den sechs Vergleichsländern verharrte 2011 im Vergleich zum Vorjahr auf hohem Niveau. santésuisse ist daher überzeugt, dass bei den Fabrikabgabepreisen der Medikamente nach wie vor grosses Sparpotential zugunsten der Versicherten vorhanden ist. Am 20. Januar 2012 hat santésuisse gemeinsam mit den Verbänden der Pharmaindustrie (interpharma und vips) den Medikamenten-Auslandspreisvergleich 2011 präsentiert. Verglichen werden dabei die Fabrikabgabepreise von Medikamenten in der Schweiz mit denen der sechs Vergleichsländer Deutschland, Dänemark, Niederlande, Grossbritannien, Frankreich und Österreich. Gegenstand des Vergleichs sind sowohl patentabgelaufene und -geschützte Originalpräparate als auch Generika. Preisdifferenz erheblich

Der Auslandspreisvergleich zeigt, dass der durchschnittliche Fabrikabgabepreis bei den 200 umsatzstärksten patentgeschützten Originalpräparaten im Ausland 19% tiefer ist als in der Schweiz. Dies beim durchschnittlichen Euro-Wechselkurs 2011 von Fr. 1.26. Auch wenn ein höherer Wechselkurs von Fr. 1.40 zu Grunde gelegt wird, ist die Schweiz immer noch 10% teurer. Mittelfristig lässt sich hier durch die schon umgesetzten und weitere geplante Massnahmen eine Annäherung der Schweizer Preise an den Durchschnitt der Vergleichsländer erreichen. Bei den patentabgelaufenen Originalen bewegten sich die Schweizer

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Preise in etwa in Höhe der Vergleichsländer. Generika hingegen kosten deutlich mehr. Seit 2009 hat sich der Preisabstand zwar um einen Viertel verringert, beträgt aber immer noch 45% zuungunsten der Schweizer Versicherten. Handlungsbedarf bei Generika

santésuisse ist daher überzeugt, dass bei den Schweizer Medikamentenpreisen nach wie vor grosses Sparpotential vorhanden ist. Die Entwicklung bei den patentgeschützten Medikamenten stimmt. Daher ist es wichtig, den Auslandspreisvergleich mit dem vorgesehenen Berechnungsmodus umzusetzen. Hier wird ein durchschnittlicher Euro-Wechselkurs über ein Jahr zugrunde gelegt. Ein kaufkraftbereinigter Wechselkurs von rund Fr. 1.40, wie ihn die Pharmaindustrie verlangt, ist aus Sicht von santésuisse nicht akzeptabel. Bei Generika gibt es jedoch weiterhin massive Preisunterschiede im Vergleich zum Ausland. Die Entwicklung entspricht hier nicht den Erwartungen. Falls es hier nicht gelingt, die Preisschere weiter zu schliessen, wird sich santésuisse zum Nutzen der Versicherten für eine Festbetragsregelung stark machen, damit die Preisdifferenz verringert wird. (GPA)


S A N T É S U I S S E - M O N I T O R I N G B E W E I S T: W I L D E M A K L ER SI N D DA S P RO B L EM Vor gut einem Jahr haben alle santésuisse angeschlossenen Versicherer die Branchenvereinbarung zur Telefonwerbung unterzeichnet. Seit dem 1. Juni 2011 ist diese in Kraft und wird mittels eines OnlineMeldeformulars überwacht. Die erste Bilanz des Monitorings nach dem Prämienherbst 2011 zeigt deutlich: Die Versicherer halten sich an den Branchenkodex. Das Problem sind unqualifizierte, wilde Makler.

Hintergrund des Branchenkodex

santésuisse legt Monitoring offen

Das Monitoring vom 1. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2011 verzeichnete 226 Meldungen. Davon wurden nach Prüfung der Meldungen 65 als Verstösse gegen die Bestimmungen der Vereinbarung identifiziert. Satte 33 Verstösse gehen auf das Konto von Maklern. Im Gegensatz zu diesem Makler-Wildwuchs bezogen sich nur gerade vier Verstösse direkt auf Krankenversicherer. santésuisse hat in diesen Einzelfällen das Gespräch mit den Versicherern gesucht und sie an die Vereinbarung erinnert. Bei 28 Verstössen handelte es sich um Anrufer, deren Urheber nicht verifiziert werden konnte. Diese Auswertung der eingetroffenen Beschwerden macht trans-

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QUELLE: SANTÉSUISSE

ANZAHL PRO WOCHE

Vorneweg: Die Branchenvereinbarung soll aggressive Formen des Telefonmarketings (insbesondere die Kaltakquise, d.h. Werbungsversuche ohne oder mit einer vor mehr als fünf Jahren beendeten Kundenbeziehung) und das Auftreten von unqualifizierten, wilden Maklern unterbinden. Aber sie ist nicht als Totalverbot der Telefonwerbung oder Maklertätigkeit misszuverstehen. Die Vereinbarung legt gewisse Leit-

planken aus, innerhalb derer die Krankenversicherer sich frei für ihre Mittel der Kundenwerbung entscheiden können. Sämtliche santésuisse angeschlossenen Versicherer sind der Vereinbarung beigetreten.

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ANZAHL INSGESAMT

Seit dem 1. Juni 2011 ist bei santésuisse ein Online-Meldeformular aufgeschaltet, mit welchem allen Versicherten die Möglichkeit offensteht, mögliche Verstösse gegen die Branchenvereinbarung zur Telefonwerbung zu melden. santésuisse wertet die hier und per Mail eintreffenden Meldungen laufend aus und führt ein wöchentlich aktualisiertes Monitoring. santésuisse macht hier zum ersten Mal die Bilanz des Jahres 2011 öffentlich.

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TOTAL VERSTÖSSE

TOTAL MELDUNGEN

VERSTÖS SE PRO KALENDERWOCHE

MELDUNGEN PRO KALENDERWOCHE

65 von rund 200 Meldungen waren Verstösse. Vier sind direkt auf Krankenversicherer als Urheber der Telefonate zurückzuführen, der Rest ist grösstenteils wilden Maklern zuzuschreiben. (Bemerkung: Für die Grafik wurden nur Meldungen des OnlineFormulars berücksichtigt.)

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Eckpunkte des Branchenkodex: • Verbot der Kaltakquise durch Telefonwerbung in der OKP • Beschränkung der Provision auf 50 Franken pro Abschluss • Vereinbarung von minimalen Qualitätsanforderungen für Makler

parent, dass die Branchenvereinbarung von den Krankenversicherern weitgehend eingehalten wird. Die allermeisten Verstösse gingen auf Makler zurück, die im Namen von Krankenversicherern um Kunden in der Grundversicherung warben, ohne dass der genannte Versicherer etwas davon wusste. Auf diese Problematik hat bereits Bundesrat Burkhalter im letzten Herbst aufmerksam gemacht: Bei Maklern «ohne vertragliche Verbindung hätten die Versicherer keine Möglichkeit, die Tätigkeit dieser Vermittler zu kontrollieren.» Erste Bilanz ist positiv

santésuisse zieht für die Startphase der Branchenvereinbarung eine positive Bilanz. Auch deshalb, weil die Zahl der Meldungen insgesamt verhältnismässig gering ist. Das Monitoring beweist, dass die Kaltakquise kaum ein Problem darstellt. Vordringlichster Handlungsbedarf besteht aber bei den wilden Maklern. Um dieser unerfreulichen Situation entgegen zu wirken, rät santésuisse seinen Mitgliedern, allfällige ausserhalb der Grundversicherung bestehenden Verträge zu kündigen. Des Weiteren will sich santésuisse weiter für die branchenübergreifende, einheitliche Regelung der Telefonwerbung im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) einsetzen. (GPA)


Foto: Keystone

Das neue Aufsichtsgesetz KVAG legt dem wettbewerblich ausgerichteten KVG unnötige Fesseln an, indem es sich einer BürokratieKrake gleich um das freiheitliche Schiff des Schweizer Gesundheitssystems schlingt.

A U F S I CH T M U S S B E R E CH E N B A R S E I N Das neue Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) kommt bald vors Parlament. Ziel ist eine berechenbare Aufsicht mit klaren Leitplanken. Im Gesetz sollen auch die Bedenken der Krankenversicherer Berücksichtigung finden. santésuisse begrüsst zwar eine Verstärkung der Aufsicht, eine zu weit in die Kompetenzen der Versicherer eingreifende Behörde wäre aber weder zielführend noch zweckmässig und würde das Gesundheitssystem Schweiz vom wettbewerblichen Kurs abbringen.

Erstes Ziel einer Aufsichtsbehörde muss es sein, sicherzustellen, dass die Regeln eingehalten werden. Eingriffe ins System stellen aber einen extremen Interessenskonflikt dar: Die Versuchung wäre gross, in funktionierende Marktmechanismen einzugreifen. Es braucht eine Aufsicht mit klaren Leitplanken, aber ohne interventionistische Bestimmungen, welche zu stark in die Geschäftsführung und Verwaltung der Krankenversicherer eingreifen.

Bevormundung greift zu weit. Es braucht keine komplett neue selbstständige Institution. Denn schon heute nehmen andere Behörden die meisten Aufsichtsaufgaben wahr, welche die SASO übernehmen soll. Auch wenn die politische Unabhängigkeit der neuen Aufsichtsbehörde grundsätzlich zu begrüssen ist, braucht es keine eigenständige, administrativ von der Bundesverwaltung ausgelagerte Institution. Bürokratie-Schub verhindern

Neue Behörde ist überflüssig

santésuisse lehnt die geplante Aufsichtsbehörde (SASO = Surveillance fédérale des assurances Sociales de la santé) aus folgenden Gründen ab: Die Kompetenzen der SASO gehen zu weit: Die SASO könnte z. B. die von den Krankenversicherern festgelegten Prämientarife willkürlich und ohne jegliche Fakten-Grundlage ändern. Auch darf die Behörde rückwirkend die Rückerstattung von Prämien verfügen. Irrt sich die SASO bei der Prämienfestsetzung, wird das ganze System havariert. Ein Klumpenrisiko im Vergleich zu heute. Ebenso würde die Freiheit der Versicherten eingeschränkt: Die Behörde kann für zwei Jahre deren Recht beschneiden, den Krankenversicherer zu wechseln. Diese

Dadurch gewinnt das Gesundheitssystem nicht an Stabilität und Transparenz, sondern wird im Gegenteil durch den absehbaren BürokratieSchub unberechenbarer. Das Gesetz schreibt unnötigerweise vor, die heute möglichen Rechtsformen der Krankenversicherer auf zwei (AG und Genossenschaft) einzuschränken. Das Gesetz greift stark in die Geschäftsführung und Verwaltung der Krankenversicherer ein, ohne Haftungsfragen zu klären. Nicht akzeptabel ist, dass die SASO letzten Endes vom Prämienzahler finanziert werden muss. Fazit: Der Gesetzesentwurf darf den unternehmerischen Freiraum für Wettbewerb nicht beschneiden. Behördliche Eingriffe über jede Notwendigkeit und jedes Mass hinaus sind unnötig. Ein

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Bürokratie durch Aufsicht: • Prämienwillkür und Rechtsunsicherheit • Freiheit der Versicherten wird beschnitten • Prämienschub durch Zwangsfinanzierung der neuen Aufsichtsbehörde • Unnötige Einschränkung der Rechtsformen für Versicherer

solches Gesetz würde klar über das Ziel hinaus schiessen und einer unnötigen Bürokratisierung Vorschub leisten. Hehre Ziele, falsche Mittel

santésuisse begrüsst im Grundsatz die Verstärkung der Aufsicht und verschliesst sich der Aufnahme moderner Governance-Regelungen nicht, welche für alle Marktteilnehmer Gültigkeit haben, nicht. Damit würde der regulierte Wettbewerb kohärenter und transparenter gestaltet und das Vertrauen der Versicherten in das Krankenversicherungssystem verbessert werden. santésuisse ist allerdings der Auffassung, dass es dazu kein neues Gesetz braucht. Diese Änderungen könnten ebenso gut im KVG selbst vorgenommen werden. santésuisse hofft, das Bundesrat und Parlament beim neuen KVAG Augenmass bewahren. (GPA)


IN KÜR ZE Zuerst den Finger, dann die ganze Hand SP-Nationalrat Max Chopard-Acklin will die soziale Krankenversicherung zerstören, indem er das Solidaritätsprinzip der Kopfprämie abschaffen will. Seine Motion fordert einkommensabhängige Prämien mit einer Obergrenze von 8% des Haushaltseinkommens. Vermutlich nimmt er so den Prämienschub durch die ineffiziente und teurere Einheitskasse vorweg: Heute zahlen Schweizer Haushalte im Schnitt nur 5,3% ihres Bruttoeinkommens für die Grundversicherungs-Prämien (Zahlen BfS HABE 2009). Es liegt die Vermutung nahe, dass die SP in einem ersten Schritt die Einheitskasse einführen will und danach die einkommensabhängigen Prämien. Diese Verknüpfung wurde vom Stimmvolk 2007 in der letzten Einheitskassen-Abstimmung wuchtig mit 71,2% verworfen. Alter Essig in neuen Schläuchen. Chopard-Acklin kritisiert auch die unterschiedliche und komplizierte Handhabe der Prämienverbilligungen für Einkommensschwache. Dass es aber 26 verschiedene Systeme gibt, liegt an den Kantonen. Das unterschlägt der Motionär. Anstatt dort anzusetzen, wo politische Kärrnerarbeit nötig wäre, setzt er dort an, wo es nichts bringt. In der sozialen Krankenversicherung sind aber die steigenden Gesundheitsausgaben das wesentliche Problem. Beide Vorschläge – Einheitskasse und einkommensabhängige Prämien – zielen in die falsche Richtung.

Bund will Finanzströme vereinheitlichen In der Wintersession wurde die Motion von Alt-Ständerat und santésuissePräsident Christoffel Brändli für eine transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung angenommen und überwiesen. In der Diskussion stellte Bundesrat Didier Burkhalter treffend fest, dass bei der Behandlung eines Patienten heute das Tarifsystem im Vordergrund stehe, anstatt der Nutzen des Patienten. Die Einführung der neuen Spitalfinanzierung sei ein erster Schritt, der Zerstückelung des Schwei-

zer Gesundheitssystems entgegenzuwirken. santésuisse befürwortet diese Stossrichtung: Falsche Anreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich sollen mittels Einführung eines monistischen Finanzierungssystems beseitigt werden. Es soll prozentual festgelegt werden, wie viel über Prämien und wie viel über Steuern zu finanzieren ist. Entscheidend ist, dass die Versicherer den Anteil der Kantone pauschal (und nicht auf Einzelrechnungsebene) nach schweizweit einheitlichen Prozessen und verbindlichen technischen Standards erhalten. Nur durch eine solche Bündelung der Finanzströme werden die Aufblähung der Bürokratie verhindert, Fehlanreize beseitigt und mehr Transparenz sichergestellt.

Managed Care: Überraschendes Referendum Am 19. Januar 2012 reichte die FMH das Referendum gegen Managed Care ein. Es ist überraschend, dass die FMH für jede der 132 837 Unterschriften vier Franken zahlte. Diese halbe Million wäre besser eingesetzt gewesen, um die qualitativ hochstehende Behandlung der Patienten sicherzustellen. Die Qualität der medizinischen Leistungen ist innerhalb von Managed Care-Netzen nämlich besser nachgewiesen als ausserhalb. Interessant, dass sich vor allem Ärzte für das gekaufte Referendum stark machen, welche integrierte Versorgung nur vom Hörensagen her kennen. Ärzte mit Managed Care-Erfahrung unterstützen hingegen den Gesetzesentwurf. Die SP sollte sich fragen, ob sie sich als Interessenvertreterin der Spezialisten versteht oder der Patienten. santésuisse steht zum vom Parlament ausgehandelten Kompromiss. Die Versicherer werden die integrierte Versorgung in jedem Fall gemeinsam mit innovativen Leistungserbringern weiter entwickeln.

Grundversorgung langfristig sicherstellen In seiner Interpellation «Hausarztmedizin stärken» äussert FDP-Nationalrat Otto Ineichen die Befürchtung (welche auch vom OECD-Bericht über das Schweizer Gesundheitssystem bestätigt wird), dass wir in wenigen Jahren keine Hausärzte mehr haben werden. Folgen wären eine Zweiklassenmedizin und massiv steigende Gesundheitskosten. santésuisse geht mit dem Interpellanten einig, dass Schritte notwendig sind, um die Attraktivität der Grundversorgung zu steigern. Die anvisierte Verbesserung könnte – wie vorgeschlagen – durch Tarifkorrekturen im TARMED zugunsten der Hausärzte erreicht werden. Dabei ist aber zu beachten, dass die TARMED-Revision – wie von Bundesrat Burkhalter gefordert – kostenneutral umgesetzt wird. So könnte den Grundversorgern die heute fehlende Wertschätzung entgegengebracht werden. Kostenneutralität ist hierbei kein Dogma, sondern eine notwendige Realität: Eine Erhöhung der Tarife hätte eine sofortige Erhöhung der Prämien zur Folge. (GPA)

IMPRESSUM HERAUSGEBER santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn REDAKTION Gregor Patorski, Maud Hilaire Schenker, Abt. Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 54, Fax: 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch, Homepage: www.santesuisse.ch PRODUKTION City-Offset, Solothurnstrasse 84, 2540 Grenchen TITELBILD Carsten Reisinger, stockphoto-images.com

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