Brennpunkt Nr. 02/2011 deutsch

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Brennpunkt Gesundheitspolitik

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Starke Aufsicht, aber keine Bevormundung Anfang Februar hat Bundesrat Didier Burkhalter das neue KrankenversicherungsAufsichtsgesetz (KVAG) in die Vernehmlassung geschickt. santésuisse begrüsst zwar eine Verstärkung der Aufsicht, warnt aber vor diesem Gesetzesentwurf. Diese Bürokratie-Krake ist weder zielführend noch zweckmässig und würde das Gesundheitssystem Schweiz vom wettbewerblichen Kurs abbringen.

Claude Ruey Präsident santésuisse

Warum nicht Transparenz und Auf­ sicht über die Krankenversicherer verbessern? santésuisse begrüsst dieses Vorhaben. Es ist aber not­ wendig, dass dies keine administra­ tiven und technokratischen Hürden erzeugt. Es ist total kontraproduktiv – nota­ bene auf Kosten der Versicherten – eine bürokratische Krake namens SASO einzurichten. Für die Aufsicht braucht es keinen neuen Staats­ apparat, welcher die Kreativität und Handlungsfähigkeit der Versiche­ rer ersticken würde. Der aktuelle ­Gesetzentwurf kann so nicht akzep­ tiert werden. Er muss von Grund auf überarbeitet werden.

santésuisse begrüsst im Grundsatz die Absicht des EDI, die Aufsicht über die sozialen Krankenversicherer zu verstärken. Damit würde der Schutz für die Versicherten verbessert und der regulierte Wettbewerb kohärenter und transparenter gestaltet. santésuisse ist jedoch der Auffassung, dass es dazu kein neues Gesetz braucht. Diese Änderungen könnten ebenso gut im KVG selbst umgesetzt werden. Dennoch sind die Versicherer bereit, das neue KVAG mitzutragen, sofern der Gesetzesentwurf in wesentlichen Punkten angepasst wird. Denn in der vorliegenden Fassung gleicht das KVAG einer aufgeblähten BürokratieKrake, welche mit seinen interventionistischen Normen das KVG-Schiff in Gefahr bringt. Neue Aufsichtsbehörde ist überflüssig

inhalt Editorial Aufsicht ja, aber keine Bürokratie-Krake

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Neue Spitalfinanzierung: Kantone treiben Prämien hoch

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Systemwechsel zu kantonalen Einheitskassen kostet Milliarden

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In Kürze

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santésuisse lehnt die geplante Aufsichtsbehörde (SASO = Surveillance fédérale des assurances Sociales de la santé) unmissverständlich ab: Die Kompetenzen der SASO sind im Vergleich mit der FINMA viel zu weit gefasst: Die SASO könnte z. B. die Prämien willkürlich festlegen. Auch der Modus der Rückerstattung von zu hoch angesetzten Prämien bleibt schwammig. Ebenso würden die Rechte der Versicherten, wie z. B. beim Kassenwechsel, unnötig beschnitten. Diese Bevor-

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mundung greift zu weit. Es braucht keine komplett neue selbstständige Institution. Denn schon heute nehmen andere Behörden die meisten Aufsichtsaufgaben wahr, die die SASO übernehmen soll. Trotz Entpolitisierung der Aufsicht ist die SASO überflüssig. Gesetzesentwurf fördert Bürokratie

Das Gesetz schreibt unnötigerweise vor, die heute möglichen Rechtsformen der Krankenversicherer auf zwei (AG und ­Genossenschaft) einzuschränken. Das Gesetz greift stark in die Geschäftsführung und Verwaltung der Krankenversicherer ein und nimmt darauf Einfluss, ohne aber Haftungsfragen zu klären. Vollkommen inakzeptabel ist, dass das Bürokratie-Monster SASO letzten Endes vom Prämienzahler finanziert werden muss. Fazit: Der vorliegende Gesetzesentwurf beschneidet den unternehmerischen Spielraum für Wettbewerb und erlaubt behördliche Eingriffe über jede Notwendigkeit und jedes Mass hinaus. Das Gesetz schiesst damit klar über das Ziel hinaus und leistet einer unnötigen Bürokratisierung Vorschub. Eine Korrektur der beanstandeten Punkte ist aus Sicht von santésuisse unumgänglich. santésuisse befürwortet im Grundsatz ein KVAG, aber nicht in dieser Form. (GPA)


N e u e S p i ta l f i n a n z i e r u n g : K a n to n e wä l z e n Ko s t e n a u f P r ä m i e n z ah l e r ab Im Dezember 2007 wurde die neue Spitalfinanzierung von National- und Ständerat verabschiedet. Kantone mit Prämien unter dem Landesdurchschnitt dürfen während einer fünfjährigen Übergangsfrist ihren Vergütungsanteil unter 55 % festlegen. 13 Kantone haben diesen Spielraum genutzt, was die Prämien in die Höhe treibt.

«Gib jemandem den kleinen Finger, so nimmt er gleich die ganze Hand» heisst es im Sprichwort. Ein anschauliches Beispiel dafür liefern zurzeit die Kantone mit einem tiefen Vergütungsteiler für die Fallpauschalen, mit welchem ab 1. Januar 2012 die stationären Spitalleistungen abgegolten werden.

dann mindestens 55 % betragen. Das Parlament koppelte die Möglichkeit, den Vergütungsteiler tiefer anzusetzen, an eine im schweizweiten Vergleich unterdurchschnittliche Prämienentwicklung und nicht an den aktuellen Vergütungsteiler des jeweiligen Kantons. Was die Kantone daraus machen

Was das Parlament beschloss

Im Jahr 2007 wurde die neue Spitalfinanzierung von beiden Räten verabschiedet. Ursprünglich sollte der Kostenteiler zwischen Kantonen und Versicherern bei minimal 55 % zu maximal 45 % fixiert werden. Weil zum damaligen Zeitpunkt der Anteil von fünf Kantonen (AG, AI, SG, TG, TI) an der Finanzierung der Spitäler unter den besagten 55 % lag, wurde eine fünfjährige Übergangsfrist festgelegt, um diese Kantone nicht über Gebühr zu belasten. Während dieser Übergangszeit zwischen 2012 und 2017 können die Kantone ihren Vergütungsanteil zwischen 45 % und 55 % festsetzen. 2017 muss er

Insgesamt liegen 2011 nun 17 Kantone unter dem Schnitt der Prämienentwicklung und konnten den Vergütungsteiler tiefer als 55 % ansetzen – auch wenn ihr bisheriger Anteil an der Spitalfinanzierung höher gewesen ist. Von diesen 17 Kantonen haben nun 13 Kantone den Vergütungsteiler tiefer als aktuell angesetzt, um Kosten auf die Prämienzahler zu überwälzen. Darunter befinden sich nur drei Kantone, für welche die Übergangsregelung ursprünglich eingeführt wurde: Die zu tiefe Festlegung des Vergütungsteilers durch den Aargau, St. G ­ allen und Appenzell Inner­rhoden verursacht einen

Prämienschub für die Versicherten von 1,9 %, 4,7 % bzw. 6,1 %. Übrigens setzte kein einziger Kanton seinen Kostenteiler auf über 55 %, obwohl dies laut Gesetz möglich und mancherorts auch nötig gewesen wäre, um den Systemwechsel prämienneutral zu gestalten. So setzte Basel-Stadt seinen Kostenteiler bloss auf 55 % an und nimmt damit einen Prämienanstieg von 7,6 % für seine Bevölkerung in Kauf, obwohl die Prämien in diesem Kanton die landesweit höchsten sind. Was auf die Versicherten zukommt

Die Kantone ziehen es also vor, ihre Staatshaushalte auf Kosten der Prämienzahler zu schonen. Der Beobachter Nr. 8/2011 prangerte dieses Verhalten zu Recht als Prämientreiberei an. Nidwalden ist ein besonders stossendes Beispiel: Als einziger Kanton schöpft er die Bandbreite beim Vergütungsteiler voll aus und setzt ihn auf das absolute Minimum von 45 % fest. Daraus resultiert ein Prämienanstieg von 5,2 % für die gesamte Nidwaldner Bevölkerung. Damit ist Nidwalden unter den Top 3 bei den Prämientreibern und kann dafür seine Kantonsfinanzen entlasten. (GPA)

19 Kantone nehmen durch die Festsetzung eines zu tiefen Kostenteilers einen Prämienanstieg in Kauf. Datenbasis der Berechnungen von santésuisse ist das Jahr 2008. Damit wird einzig der Effekt des Systemwechsels auf die neue Spitalfinanzierung abgebildet. Die jährliche Entwicklung der Gesundheitsausgaben, die im Schnitt pro Jahr um 4,5 % steigen, ist darin nicht enthalten.

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Foto: Keystone/santésuisse

Mit der Einführung von kantonalen Einheitskassen würden Milliarden von Franken sinnlos den Abfluss hinunter gespült. Das erhoffte theoretische Sparpotential hingegen ist mit 144 Millionen Franken bescheiden.

K a n to n a l e E i n h e i t s ka s s e n w ü r d e n M i l l i a r d e n ko s t e n Fehlerhaft, ungenau und unvollständig: Vom behaupteten Sparpotential durch den Systemwechsel zu kantonalen Einheitskassen schmilzt bei genauerer Betrachtung mehr als die Hälfte weg. Es könnten höchstens 144 Mio. Franken eingespart werden. Was die Studie im Auftrag der GDK-Ost komplett unter den Tisch fallen lässt, ist die horrende Summe von mindestens 4,5 Milliarden Franken, die der Systemwechsel kosten würde. Die Studie «Kantonale oder regionale Krankenkassen (KRK)» von Prof. Urs Brügger (ZHAW Winterthur) im Auftrag der GDK-Ost gibt der Verbesserung des heutigen Systems den Vorzug gegenüber einer Umstellung auf kantonale Einheitskassen. Auch mit Einheitskassen werden Gesundheitsausgaben und Prämien steigen. santésuisse teilt diese Einschätzungen. KRK-Studie irrt mehrfach

Auch wenn der Reformbedarf bei den medizinischen Leistungen (Managed Care) bestätigt wird, gilt es auf Irrtümer in der KRK-Studie hinzuweisen: Die Berechnung des Einsparpotentials ist nämlich fehlerhaft, ungenau und unvollständig. Das führt zu einer massiven Überschätzung der möglichen Einsparungen. Laut Studie liessen sich mit KRK 300 Mio. Fr. an Kassenwechselkosten sparen. Diese Zahl ist mit drei Fehlern behaftet: Erstens rechnet sie mit dem falschen Verwaltungsaufwand. Zweitens rechnet sie den neuen Risikoausgleich nicht ein. Drittens unterschlägt sie den Kantonswechsel von Versicherten. Spareffekt schmilzt …

Die Studie beziffert den Verwaltungsaufwand für das Jahr 2009 mit 1475

Mio. Franken bzw. 6,2 % des Gesamtaufwands der Versicherer. Diese Aussage ist falsch. Diese Zahlen beziehen sich auf Grund- und Zusatzversicherung. Der Verwaltungsaufwand in der OKP beträgt aber nur 1061 Mio. Franken bzw. 5,2 % des Prämienvolumens. Nimmt man die korrekte Zahl, so schmilzt das Einsparpotential bereits auf 230 Mio. Franken. Die Studie schränkt das Einsparpotential aufgrund des neuen Risikoausgleichs selber von 1,2 % auf 1 % der Gesamtausgaben der Krankenversicherer ein, ohne das in absolute Zahlen umzurechnen. Holt man dies nach, reduziert sich das Potential auf nur noch 192 Mio. Franken. … auf weniger als die Hälfte

Die Studie nimmt an, dass jährlich 500 000 Kassenwechsel eingespart werden könnten. Dass aber im neuen System durch kantonsübergreifende Umzüge von Versicherten gemäss Bundesamt für Statistik jährlich mit mindestens 125 000 Kassenwechseln zu rechnen ist, unterschlägt sie. Das Einsparpotential verringert sich nochmals um einen Viertel. Von den behaupteten Einsparungen bleibt unterm Strich nicht einmal die Hälfte: Durch KRK lies-

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Fehler der KRK-Studie: • Falscher Verwaltungsaufwand verwendet • Effekt des neuen Risikoausgleichs nicht in absoluten Zahlen beziffert • Wohnortswechsel sind auch Kassenwechsel • Milliardenkosten durch den Systemwechsel werden unterschlagen

sen sich maximal 144 Mio. Franken sparen. Der Berg hat eine Maus geboren. Systemwechsel kostet Milliarden

Wie viel kostet eigentlich der ganze Einheits-Spass? Die Studie wagt es nicht, die Kosten des Wechsels vom heutigen Wettbewerbssystem auf eines mit KRK zu schätzen. Würde sie ihren eigenen Massstab (laut Studie betragen die Kosten pro Wechsel 587 Franken) zu Grunde legen, käme sie auf 4,5 Milliarden Franken. Denn der Systemwechsel ist nichts anderes als der erzwungene Kassenwechsel von 7,7 Millionen Versicherten auf einen Schlag. In dieser simplen MinimalSchätzung sind Aufbau einer neuen Infrastruktur für die KRK und die rechtliche Abwicklung einer Enteignung der bisherigen Versicherer noch nicht berücksichtigt. (GPA)


in kür ze

SVP-Nationalrat Jürg Stahl (ZH) hat während der Frühjahrssession 2011 ein Postulat zur Einheitskassen-Initiative eingereicht, welche am 1. Februar 2011 lanciert wurde. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, vor einem allfälligen Abstimmungstermin zu folgenden Fragen Bericht zu erstatten: Hat die Einführung einer öffentlichen Einheitskasse in der Krankenversicherung irgendeinen Einfluss auf die Kosten zu Lasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung? Wie hoch schätzt der Bundesrat die Umsetzungskosten für die Einführung einer öffentlichen Einheitskasse in der Krankenversicherung? In seiner Begründung legt der Zürcher Nationalrat Wert darauf, dass eine solche Einheitslasse die Gesundheitskosten begrenzen oder zumindest eindämmen müsse. «Andernfalls ist ein solcher Systemwechsel überflüssig». Anhand der KRK-Studie der GDK-Ost lassen sich die Kosten eines solchen Systemwechsels auf mindestens 4,5 Milliarden Franken hochrechnen (siehe Artikel S. 3). santésuisse teilt die Analyse von Nationalrat Stahl und sieht jetzt schon den Diskussionen im Parlament und der Antwort des Bundesrats mit Spannung entgegen.

bühren für Vermittler und Makler auf 50 Franken und das Verbot von unkontrollierten Maklergeschäften. Drittens Massnahmen zur Qualitätssicherung der zugelassenen Vermittler und Makler. Mit der Vereinbarung sind Einsparungen im Rahmen von bis zu 100 Millionen Franken möglich. Versicherte, welche nach diesem Datum Opfer von unseriösen Maklern werden, erhalten ab dann die Möglichkeit auf der Internetseite von santésuisse Verstösse gegen die Branchenvereinbarung zu melden.

Nationalrat bringt Präventionsgesetz auf den Weg Nach einer kontroversen Debatte hat sich der Nationalrat während seiner Sondersession im April für ein eigenes Präventionsgesetz ausgesprochen. Nicht ein neues Institut, sondern eine Stiftung steht im Zentrum der Vorlage. Die Vorlage wurde mit 97 zu 71 Stimmen angenommen. santésuisse begrüsst diesen Entscheid und erwartet, dass die Gesundheitsförderung auf dieser Gesetzesgrundlage durch klare Ziele, eine koordinierte und messbare Zielerreichung ohne zusätzliche Ressourcen mehr Wirkung erzielen wird.

santésuisse steht zum Obligatorium In der Sondersession versuchte die SVP einmal mehr das Versicherungsobligatorium aufzuheben. Nationalrat Alfred Heer (ZH) begründete seine Motion damit, dass die Bürger heute geschröpft würden und sich nicht wehren könnten. Mit der Aufhebung des Obligatoriums hätte der Bürger die freie Wahl, ob er eine Krankenversicherung will oder nicht. Die Zwangssolidarität im KVG habe massgeblich zur Kostenexplosion beigetragen. Der Bundesrat warnte vor einem Rückfall in altrechtliche Zustände und betonte die Wichtigkeit der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken, Männern und Frauen sowie den Generationen. Mit 101 zu 44 Stimmen entschied sich die grosse Kammer mit grosser Mehrheit für das Obligatorium. santésuisse begrüsst diesen Entscheid und sieht ihn als Bestätigung des regulierten Wettbewerbs mit soliden Leitplanken der sozialen Sicherheit. Es gibt genügend Ansätze und Reformprojekte, das Ausgabenwachstum zu Lasten der Grundversicherung zu bremsen (z. B. durch Managed Care, Stärkung der Eigenverantwortung, Vertragsfreiheit), ohne gleich zu dieser extremen Massnahme zu greifen. Die Krankenversicherer stehen zum Obligatorium. (GPA)

Foto: Keystone

Systemwechsel zur Einheitskasse ist «überflüssig»

Telefonwerbung bereits eingeschränkt Zurzeit ist eine Motion der SP-Fraktion hängig, welche den Krankenversicherern Provisionszahlungen an Makler und Werbeausgaben aus der Grundversicherung verbieten möchte. Dieser Vorstoss ist bereits obsolet geworden. Denn santésuisse hat das Kernanliegen dieser Motion schon in der Ende Januar getroffenen Branchenvereinbarung antizipiert. Ausser dem Nicht-Verbandsmitglied Assura haben alle santésuisse angeschlossenen Krankenversicherer die Branchenvereinbarung unterzeichnet. Diese tritt Anfang Juni 2011 in Kraft und enthält im Wesentlichen drei Punkte: Erstens eine markante Eindämmung von Telefonwerbung und -marketing bzw. das Verbot der Kaltakquisition. Zweitens die Begrenzung der Ge-

Gesundheitspolitiker unter sich: Der Zürcher SVP-Nationalrat Jürg Stahl, FMH-Vizepräsident Ignazio Cassis (FDP TI) und Bundesrat Didier Burkhalter.

impressum Herausgeber santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn Redaktion Gregor Patorski, Maud Hilaire Schenker, Abt. Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 54, Fax: 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch, Homepage: www.santesuisse.ch Produktion City-Offset, Solothurnstrasse 84, 2540 Grenchen TITelbild Keystone: Kupferstich aus «Histoire naturelle générale et particulière des mollusques» (1805) von Pierre Denys de Montfort

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