Brennpunkt Nr. 04/2011

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Brennpunkt Gesundheitspolitik

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Pillen sollen weniger bitter werden: Margen runter! Dr. Stefan holenstein Direktor a.i. santésuisse

Margen-Senkung bei den Medikamenten – ein umstrittenes Thema: Preisüberwacher und Prämienzahler prangern seit langem die hohen Medikamentenpreise an. Die santésuisse-Studie verleiht diesen Forderungen Nachdruck: Würden die Schweizer Handelsmargen auf das europäische Niveau gesenkt, könnten 300 Millionen Franken bzw. 1,5 Prämienprozente eingespart werden. Das BAG begründet seine bisherige Zurückhaltung damit, dass die Forderungen des Preisüberwachers auf «Extremwerten» beruhen. santésuisse fordert eine rasche Anpassung der Margen. In Zukunft sollen sie partnerschaftlich zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt werden – im Interesse der Versicherten.

iNhAlT Editorial santésuisse fordert: Margen runter 1 Grundversicherung: Finanzströme bündeln

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TARMED-Revision: Kostenneutralität statt Eigeninteressen 3 in Kürze

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santésuisse stellt sich auf die Seite der Versicherten und des Preisüberwachers: Die handelsmargen bei Medikamenten müssen runter. Eine aktuelle santésuisseStudie zeigt, dass die Schweizer Margen im europäischen Vergleich um einen Viertel zu hoch sind. Das Einsparpotential beträgt 300 Millionen Franken – oder umgerechnet 1,5 Prämienprozente – zugunsten der Versicherten. Am 23. November 2011 hat santésuisse eine neue Studie präsentiert, welche zeigt, dass die Schweizer Handelsmargen im Vergleich mit europäischen Referenzländern einen Viertel höher sind. Diese konservative Berechnung untermauert die Ansicht des Preisüberwachers, dass die Margen wesentlich zu hoch sind. santésuisse setzt sich für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ein: Um das europäische Niveau zu erreichen, muss die Marge von heute 37% auf 28% des Fabrikabgabepreises gesenkt werden. Schweizer werden doppelt belastet

Die verschreibungspflichtigen Medikamente machen mit rund 90% den Grossteil der von der Grundversicherung vergüteten Arzneimittel aus. 2010 wurden solche Medikamente in Höhe von 4,8 Mrd. Fr. abgerechnet. Dabei fielen 3,4 Mrd. Fr. auf die Hersteller, 1,3 Mrd. Fr. auf den Handel und 110 Mio. Fr. via Mehrwertsteuer auf den Staat. Der in der santésuisse-Studie vorgestellte internationale Margenvergleich soll den seit 2005 praktizierten Auslandspreisvergleich ergänzen, welcher auf die Hersteller fokussiert und somit auf den Fabrikabgabepreis der Medikamente. Weil die Schweiz auch in dieser Hinsicht zu den Spitzenreitern gehört, werden die Prämi-

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enzahler doppelt belastet: Zu hohe Preise und zu hohe Margen. Zum Vergleich wurden die Referenzländer des Bundesamts für Gesundheit (Dänemark, Deutschland, England, Holland, Frankreich und Österreich) beigezogen. Margen-Senkung ist dringend nötig

Der santésuisse-Margenvergleich wurde um Preis- und Zinsniveau bereinigt und zeigt, dass die Schweiz eine zu hohe Handelsmarge im Medikamentenbereich aufweist. Die übrigen Länder liegen bis zu 45% unter dem Schweizer Niveau. Im Schnitt fallen die europäischen Margen einen Viertel tiefer aus. santésuisse fordert daher die Anpassung des Art. 35a der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Um den europäischen Durchschnittswert zu erreichen, müsste der Packungszuschlag um 10% und der preisbezogene Zuschlag gemäss Vorschlag Preisüberwacher auf 4,53% gesenkt werden. So könnten die Prämienzahler um 1,5 Prämienprozente oder 300 Mio. Fr. entlastet werden. In Zukunft muss der Vertriebsanteil partnerschaftlich zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern ausgehandelt werden, um im Interesse der Versicherten möglichst wirtschaftliche Lösungen zu erreichen. (GPA)


W i E b Ü N D E lT M A N D i E F i N A N Z F l Ü S S E iM GESUNDhEiTSWESEN? Das Parlament diskutiert zurzeit aufgrund mehrerer Vorstösse, wie die komplexe Finanzierung der Grundversicherung vereinfacht werden könnte. Die lösung liegt auf der hand: Eine einzige Schleuse, welche alle Finanzströme passieren müssten, würde zu einem Mehr an Kostenwahrheit und Transparenz führen. Die Krankenversicherer haben das Know-how, um diese Aufgabe als Schleusenwärter für die Finanzierung aus einer hand zu erfüllen.

Bundesrat Burkhalter konnte in der Herbstsession eine «seltene politische Einigkeit» feststellen: Eine SP-Motion für eine einheitliche Finanzierung der Leistungen in der Grundversicherung wurde angenommen. Zwei ähnliche Vorstösse sind noch im Parlament (Pa. Iv. Humbel (CVP): Finanzierung aus einer Hand und Mo. Brändli (SVP): Transparente Finanzierung). Zwei Lösungen für komplexe Lage

Heute sind die Finanzströme in der Grundversicherung komplex. Mit einer Vereinfachung würden Kostenwahrheit, Transparenz und eine ganzheitliche Betrachtung der medizinischen Behandlungsketten ermöglicht. Fehlanreize durch den unterschiedlichen Finanzierungsmix der medizinischen Leistungen würden beseitigt. Grundsätzlich gibt es dazu zwei Wege: Bei der Finanzierung aus einer Hand fliessen die Anteile von Bund und Kantonen

an die Versicherer. Diese bezahlen als Tarifpartner alle Leistungen der Grundversicherung. Bei der dualfixen Finanzierung beteiligen sich die Kantone mit einem fixen Vergütungsteiler an allen medizinischen Leistungen. Jeder einzelne Kanton regelt die Abwicklung mit den Versicherern. Gefahren des dual-fixen Weges

Angesichts der föderalistisch vielfältigen Vollzugsprobleme – vgl. die negativen Erfahrungen mit der Kantonswillkür beim Vergütungsteiler der Spitalfinanzierung – ist dringend von einer Ausweitung der dual-fixen Finanzierung abzuraten. Wenn Kantone und Versicherer ihre Vergütungsteile separat in Rechnung gestellt erhalten, prüfen und bezahlen, müssen die Kantone eigene Verwaltungsapparate aufbauen. Solche unnötigen und teuren Parallelstrukturen müssen verhindert werden. Einzelrechnungsprüfung, Leis-

L E I S T UN G E N I N DER GRU NDV ERSI CH ERU NG (2009) 5,6 MRD. CHF BRUTTO 1,4 MRD. CHF NETTO RISIKOAUSGLEICH

LEISTUNGSERBRINGER

SPITÄLER

KRANKENVERSICHERER

9 MRD. CHF SPITALFINANZIERUNG 3 MRD. CHF KOSTENBETEILIGUNG VERSICHERTE

20 MRD. CHF KOPFPRÄMIEN STA AT PRÄMIENZAHLER

STEUERZAHLER

9 MRD. CHF

BUND

KANTONE

GEMEINDEN

4 MRD. CHF 4 MRD. CHF PRÄMIENVERBILLIGUNG

QUELLE: SANTÉSUISSE

Für die komplexen Finanzströme in der Grundversicherung braucht es einen Schleusenwärter, der den Überblick bewahrt und das Know-how hat: die Krankenversicherer.

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Fatale dual-fixe Finanzierung: • Rollenkonfl ikte der Kantone werden verschärft • Aufblähung der Administrationen • Widerspruch zur Pfl egefi nanzierung • Behinderung der Entwicklung von Managed Care

tungsabrechung und Kontrolle der WZW-Kriterien müssen von den Versicherern durchgeführt werden. Dort ist das Know-how bereits vorhanden. Eine Ausweitung auf den gesamten Spitalbereich würde den Wettbewerb zwischen Spitalambulatorien und Arztpraxen zugunsten der Spitäler verzerren und Managed Care schwer behindern. Eine Ausweitung auf alle Leistungen würde eine erneute Neuregelung der austarierten Pflegefinanzierung von 2011 nach sich ziehen. Finanzierung aus einer Hand

Einzig vernünftige Lösung ist die Finanzierung aus einer Hand mit finanzieller Mitverantwortung der Kantone. Nur durch eine solche Bündelung der Finanzströme werden aufgeblähte Bürokratie verhindert, Fehlanreize beseitigt und mehr Transparenz sichergestellt. Der heutige Anteil der staatlichen Finanzierung muss im System bleiben. Die Versicherer erhalten den Anteil der Kantone pauschal (und nicht auf Einzelrechnungsebene) nach schweizweit einheitlichen Prozessen und verbindlichen technischen Standards. Dadurch werden die Rollenkonflikte der Kantone abgebaut. Die Versicherer sind die Spezialisten für Rechnungskontrolle, Leistungseinkauf und -vergütung sowie Ansprechpartner der Leistungserbringer. (GPA)


Foto: Walter Imhof

Bei der TARMED-Revision ist keine Pölsterli- und Pflästerli-Politik gefragt, die nur den Spezialärzten dient. Gefragt ist eine Revision, die die Grundversorgung besser stellt und Produktivitätsfortschritte und Effizienzsteigerungen an die Prämienzahler weitergibt.

TA R M E D : D i e h a l b e Wa h r h e i t der F M H «Wir kennen die Wahrheit», verkündet die FMH im Zusammenhang mit ihrem Projekt TARVISION. Nur mit einer betriebswirtschaftlichen Anpassung würde «Kostenwahrheit» erreicht. Indem aber Aspekte der Effizienz- und Produktivitätssteigerung ausser acht gelassen werden, entpuppt sich diese halbe Wahrheit als ganze Lüge. santésuisse will eine TARMED-Revision für Grundversorger, aber mit der gesetzlich geforderten Kostenneutralität. Dass der ambulante Einzelleistungstarif TARMED einer Revision bedarf und vereinfacht werden soll, darüber herrscht Einigkeit. Gemeinsam mit Bundesrat Burkhalter wurden von den Tarifpartnern mehrere Eckwerte festgesetzt: Die Grundversorgung soll gestärkt werden. Die Kostenneutralität ist gemäss Art. 59c Abs. 1 KVV umzusetzen. Die Revision wird von allen Tarifpartnern gemeinsam durchgeführt. Jetzt wollen aber FMH und H+ eine betriebswirtschaftliche «Kostenwahrheit» und fordern, dass ein «allfälliges Delta» (sprich: mehr Geld) politisch abgesegnet werde. Mit dieser Forderung verstossen sie gegen alle vereinbarten Eckwerte. Jammern auf hohem Niveau

Seit Jahr und Tag weisen die Ärzte ihr Einkommen nicht pensenbereinigt aus. 2010 betrug dieses 230 000 Franken. Dieses Jahr wurde in der Ärztezeitung erstmalig ermittelt, dass Ärzte im Schnitt nur einem Teilpensum von 85% nachgehen. Will man von Kostenwahrheit und Transparenz sprechen, dann muss man das Einkommen – wie in der Wirtschaft üblich – auf ein Vollpensum hochrechnen: Ein Arzt verdient also gut 270 000 Franken. Bezeichnend, dass die FMH die Pensen für die einzelnen Facharztgruppen nicht nachweist. Fakt ist: Allgemeinärzte

auf dem Land leisten viele Notfalldienste und arbeiten auch sonst viel. Spezialärzte in der Stadt haben sehr moderate Praxisöffnungszeiten, verdienen dabei aber ein Vielfaches. Der Verdacht liegt nahe, dass die Lohnschere zwischen Spezialisten und Grundversorgern mit Pensenbereinigung noch weiter aufginge.

Mögliche TARMED-Hebel: • Verrechnete Zeit mit der realen Behandlungszeit abgleichen • Mehr Transparenz dank Zeitangaben auf der Patientenrechnung • Zu tiefe Produktivitätsfaktoren der Behandlungsräume anpassen • Freie Kombination von Zeit- und Handlungsleistungen einschränken

Effizienzgewinne weitergeben

2010 arbeiteten laut Ärztezeitung 63% der Ärzte in Einzelpraxen, 37% in Gruppenpraxen, teilen sich also Infrastruktur und Personal. TARMED beruht aber auf der betriebswirtschaftlichen Struktur von Einzelpraxen. 2010 betrug laut Ärztezeitung die Arbeitszeit der Ärzte 8,5 Halbtage pro Woche. Im TARMED sind neun Halbtage hinterlegt. Der medizinische Fortschritt hat dazu geführt, dass die abgerechnete Zeit (Minutage) sich nicht mit der real gearbeiteten Zeit deckt. Auch die Kombination von Zeit- und Handlungsleistungen im TARMED führt zum selben Effekt. Deutsch und deutlich: Heute wird mehr verrechnet als gearbeitet. Die FMH verschliesst die Augen vor den eigenen Fakten und den dadurch belegten notwendigen Anpassungen an die Realität. Fazit: Die Produktivitätsund Effizienzgewinne fliessen heute in die Taschen der Mediziner anstatt an die Prämienzahler.

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Mehr Transparenz für Versicherte

Diese Effizienzwahrheit wird vor den Versicherten vertuscht. Bis heute warten die Patienten auf eine Vereinfachung ihrer Arztrechnungen. Verständliche Informationen über die effektive Behandlungsdauer und deren Kosten sucht man bis heute vergeblich. santésuisse schliesst sich dieser Forderung von Öffentlichkeit, Patientenverbänden und der Eidg. Finanzkommission (EFK) nach mehr Transparenz vollumfänglich an. Der EFK-Bericht von 2010 stellte auch fest, dass auf Druck verschiedener Ärztegesellschaften die Produktivitäten (= Ausnutzungsfaktor) von technisch-operativen Behandlungsräumen zu tief festgelegt wurden und nicht den real höheren Produktivitäten entsprechen. Resultat: hohe Produktivitätsgewinne v. a. bei Spezialisten. Auch diese müssen an die Versicherten weitergegeben werden. (GPA)


iN KÜR ZE SP gefährdet Managed Care-Vorlage In der Herbstsession wurde die Managed Care-Vorlage verabschiedet. Weil sie den Kompromiss nicht mittragen wollen, sammeln derzeit gewisse Ärztegruppen Unterschriften für ein Referendum. Gegen die Interessen der Allgemeinheit will die Ärzteschaft ihre Pfründe sichern und die Vorlage bodigen. santésuisse steht im Gegensatz zur FMH zum ausgehandelten Kompromiss. Die Versicherer halten Wort und werden die integrierte Versorgung gemeinsam mit innovativen Leistungserbringern weiter entwickeln. Der Kompromiss beinhaltet auch einen verbesserten Risikoausgleich. Diesen unbestrittenen Teil der Vorlage will die SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr mittels einer parlamentarischen Initiative «unabhängig vom Resultat eines allfälligen Referendums» umgesetzt sehen. Auch santésuisse unterstützt die Verfeinerung des Risikoausgleichs nach wie vor, empfiehlt aber vorerst abzuwarten: Eine Annahme dieser pa. Iv. vor einem Volksentscheid würde die Chancen der MC-Vorlage deutlich schmälern. In vorauseilendem Gehorsam stellt sich die SP mit diesem durchsichtigen politischen Manöver auf die Seite von gut- und besserverdienenden Ärzten, anstatt die Interessen der Versicherten zu vertreten. Stellt sich die Frage: Weshalb?

bund beobachtet branchenvereinbarung Ende Januar haben die Krankenversicherer eine Branchenvereinbarung unterzeichnet, welche die telefonische Kaltakquise in der Grundversicherung verbietet, die Provisionen für Makler auf 50 Fr. begrenzt und die Qualität bei Maklern sichert. Der Bundesrat erwähnte in der Herbstsession in seiner Antwort auf eine Interpellation von SP-Nationalrat JeanFrançois Steiert das Meldeformular für Versicherte, welches santésuisse unter www.santesuisse.ch/de/meldeformular aufgeschaltet hat. Damit können fehlbare Versicherer oder Versicherungsvermittler gemeldet werden. Überdies verfolge das Bundesamt für Gesundheit die Umsetzung der Vereinbarung aufmerksam. Des

Weiteren wies der Bundesrat darauf hin, dass bei Maklern «ohne vertragliche Verbindung […] die Versicherer keine Möglichkeit [hätten], die Tätigkeit dieser Vermittler zu kontrollieren.» Bei der Analyse der bislang rund 50 Verstösse (von insgesamt gut 170 eingetroffenen Meldungen) lässt sich eine Mehrzahl auf ungebundene Makler zurückführen, gegen deren unqualifiziertes Auftreten die Versicherer – wie der Bundesrat feststellte – keine Handhabe haben. Im Gegensatz zu diesem Makler-Wildwuchs liessen sich nur drei Verstösse direkt auf Versicherer zurückführen. santésuisse hat in diesen Einzelfällen das Gespräch mit den Versicherern gesucht und sie an die Vereinbarung erinnert.

Was ist Repräsentativität? CVP-Präsident Christoph Darbellay fordert in seinem Postulat Kriterien für die Repräsentativität bei Tarifverträgen im Gesundheitswesen. Er verteidigt darin die Physiotherapeuten, welche den Tarifvertrag gekündigt haben, greift den neuen Vertrag von tarifsuisse ag mit ASPI als «unbedeutend» an und bezeichnet ihn indirekt als unglaubwürdig und nicht repräsentativ. Die Zahlen von Herrn Darbellay sind falsch: Mittlerweile haben sich weit über 700 Physiotherapeuten dem Vertrag angeschlossen und täglich werden es mehr. Dies entspricht gut 15% aller selbstständigen Physiotherapeuten. Der CVPPräsident sollte das Wort «unbedeutend» daher nicht allzu vorschnell gebrauchen. Die Fakten: In den letzten Jahren stieg die Zahl der Physio-Praxen um 15%. Dieses wachsende Angebot führte zu einer Mengenausweitung und liess das Bruttovolumen der von den Physiotherapeuten zu Lasten der Grundversicherung verrechneten Leistungen von 475 Mio. Fr. im Jahr 2006 auf 551 Mio. Fr. im Jahr 2010 (+16%) steigen. Gäbe man den For-

derungen von physioswiss nach, würde das zu einem zusätzlichen Prämiensprung von 110 Mio. Fr. jährlich führen.

Weshalb auch Kinder Prämien zahlen müssen Die beiden parlamentarischen Initiativen (pa. Iv.) der Nationalrätinnen Ruth Humbel (CVP) und Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) fordern die Prämienbefreiung für Kinder. Dies würde zu einer Mehrbelastung von 1,8 Mia. Fr. für alle anderen Versicherten führen, was rund neun Prämienprozenten entspricht. Diese beiden Initiativen senden grundsätzlich ein falsches Signal aus: Etwas was nichts koste, ist nichts wert. Zudem würde eine solche Verteilung mit der Giesskanne auch Reiche entlasten. Die pa. Iv. greifen in die Kompetenz der Kantone ein, die bereits mit den individuellen Prämienverbilligungen v. a. auch Familien mit Kindern entlasten. Aus diesen Gründen lehnt santésuisse beide Initiativen klar ab. Das KVG ist kein Instrument für Familienpolitik. (GPA)

iMPRESSUM HERAUSGEBER santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn REDAKTION Gregor Patorski, Maud hilaire Schenker, Abt. Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 54, Fax: 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch, homepage: www.santesuisse.ch PRODUKTION City-Offset, Solothurnstrasse 84, 2540 Grenchen TITELBILD Carsten Reisinger, stockphoto-images.com

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