Brennpunkt Nr. 04/2012

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Brennpunkt Gesundheitspolitik

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Medikamenten-Margen sind höher als im Ausland Es besteht Handlungsbedarf bei den Medikamenten-Handelsmargen. Eine aktuelle santésuisse-Studie zeigt, dass die Schweizer Margen im europäischen Vergleich um 410 Millionen Franken höher sind. Dies entspricht umgerechnet 2,1 Prämienprozent, welche die Versicherten zahlen. santésuisse fordert Massnahmen, um die Prämienzahler zu entlasten.

Dr. pharm. Christian Affolter Abteilungsleiter Grundlagen santésuisse

In der Schweiz sind die Medikamenten-Margen 410 Mio. Franken höher

Bereits zum zweiten Mal nach 2011 hat santésuisse Ende Oktober eine Studie präsentiert, welche zeigt, dass die Schweizer Handelsmargen im Vergleich mit europäischen Referenzländern um 410 Millionen Franken höher liegen.

als im Ausland. Dies muss pro Absatzkanal wirtschaftlich begründbar sein, d.h. mit Mehrwert für die Versicherten. Ärzte sollen für ärztliche Leistungen entschädigt werden und nicht auf Nebenleistungen wie die Medikamentenabgabe angewiesen sein. Derart könnte die Tarifierung

Fakten des Margenvergleichs

angepasst werden. Die Margen-

Die verschreibungspflichtigen Medikamente machen mit rund 87% den Grossteil der von der Grundversicherung vergüteten Arzneimittel aus. Sie belasteten im Jahr 2011 die Prämienzahler also mit rund 4,7 Mrd. Schweizer Franken. Davon flossen 1,2 Mrd. Schweizer Franken als Marge an den Handel (Grossisten, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Spitäler), 3,4 Mrd. Fr. auf die Hersteller und 110 Mio. Fr. via Mehrwertsteuer auf den Staat. Diese 410 Mio. Margen entsprechen 2,1 Prämienprozent zulasten der Versicherten. Der in der santésuisse-Studie vorgestellte internationale Margenvergleich fokussiert auf die Handelsmarge. Zum Vergleich wurden die Referenzländer des Bundesamts für Gesundheit (Dänemark, Deutschland, England, Holland, Frankreich und Österreich) beigezogen. In allen Ländern wurde die Marge als Differenz zwischen Fabrikabgabepreis und dem Publikumspreis ohne Mehrwertsteuer berechnet und um die unter-

senkung bei den Apothekern kann abgefedert werden, indem ihnen mehr Leistungen in der Grundversorgung übertragen werden, wie etwa die Betreuung chronisch kranker Menschen. santésuisse fordert die Politik auf, diesen Weg zu Gunsten der Prämienzahler zu beschreiten.

INHALT Editorial Bittere Pille: Medikamentenmargen höher als im Ausland 1 sondage santé: Wahlfreiheit statt Einheitskasse

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Prämienrückerstattung: Prämien sollen Kosten folgen

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In Kürze

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schiedlichen Niveaus der Vergleichsländer bei Löhnen, Mieten und Zinsen bereinigt. Kanäle differenzieren

Der santésuisse-Margenvergleich zeigt, dass die Schweiz die höchste Handelsmarge im Medikamentenbereich aufweist. Die übrigen Länder liegen wesentlich unter dem Schweizer Niveau. santésuisse fordert deshalb, dass die Vertriebsmarge in jedem Absatzkanal wirtschaftlich begründbar sein muss, d.h. dass die Margen den Kosten bei effizienter Leistungserbringung entsprechen. Das ist heute bei einem einheitlichen Margensystem gekoppelt mit weiteren unterschiedlichen Vergütungssystemen schwierig. santésuisse schlägt vor, dass die bestehende Verordnung geändert wird, damit die Margen der verschiedenen Vertriebskanäle (Ärzte, Apotheker, Spitäler) einer wirtschaftlichen Leistungserbringung mit echtem Nutzen für die Versicherten entsprechen, bspw. indem sie verhandelt werden können, wie dies die Motion Meier-Schatz fordert. Der Verhandlungsspielraum müsste allerdings auch die Grossistenmarge umfassen. Dies entspräche auch der Stossrichtung des Preisüberwachers. (GPA)


SO N DAGE : WAH L FREI HEI T A L S HÖCHS T ES GU T Zum zehnten Mal seit 2003 führte santésuisse diesen Sommer die repräsentative Bevölkerungsumfrage sondage santé durch. Im Grossen und Ganzen sind Herr und Frau Schweizer mit dem jetzigen System zufrieden. Ein Drittel ist klar gegen die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung. Nur 13% sind dafür. Die Meinungen zur Einheitskasse sind noch nicht gemacht: Wahlfreiheit wird aber höher gewichtet als Staatsmedizin. Das Wissen über das Gesundheitssystem kann noch stark verbessert werden.

liegt mit der Schätzung nahe am tatsächlichen Anteil der Verwaltungskosten von 5,4%. Die kürzlich wieder auferstandene Idee der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung wird abgelehnt: Gut ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer spricht sich klar für den Status quo aus. Das erspart sowohl den Versicherten als auch den Versicherern unnötigen (doppelten) administrativen Aufwand und ermöglicht das sinnvolle Nutzen von Synergien. Nur 13% befürworten eine Trennung und 53% haben noch keine definitive Meinung.

Wie jedes Jahr wurden rund 1200 Personen telefonisch zum Schweizer Gesundheitswesen und zur Krankenversicherung befragt. Weiterhin gut 60% betrachten die Versicherer als glaubwürdig, sympathisch und kundenfreundlich. Die Zufriedenheit mit dem eigenen Krankenversicherer ist nach wie vor hoch. Wer 2011 den Versicherer nicht gewechselt hat (84%), tat dies hauptsächlich aus Zufriedenheit mit den Leistungen seines Versicherers (66%). Grosse Unbekannte KVG

Nur jeweils knapp der Hälfte der Bevölkerung ist bekannt, dass die Versicherer in der Grundversicherung keinen Gewinn machen dürfen und dass sie mit allen Ärzten Verträge abschliessen müssen (sog. Vertragszwang). Erstaunlich sind die Aussagen zu den Verwaltungskosten. Im Schnitt wird der Aufwand der Versicherer für Administration und Werbung auf 30,3% geschätzt. Vier Fünftel der Befragten überschätzen die Verwaltungskosten also massiv. Nur gerade ein Fünftel

Lieber Wahlfreiheit als Einheitskasse

Wie für diesen frühen Zeitpunkt vor einer Abstimmung üblich, sind die Meinungen zur Einheitskasse noch nicht gemacht. 30% sind gegen den Einheitszwang und für die Wahlfreiheit. Weniger (27%) stimmen folgender Aussage «sehr» zu: «Die heutige freie Wahl der Krankenversicherung soll abgelöst werden durch eine staatliche Einheitskasse». 43% haben sich noch keine klare Meinung ge-

VERWALTUNGSAUFWAND 2003 − 2010/2012: FAKT UND FIKTION 30,0%

QUELLEN: SONDAGE SANTÉ UND BAG

25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0%

2003

2004

2005

REALITÄT GEMÄSS BAG

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

SCHÄTZUNG DER BEVÖLKERUNG GEMÄSS SONDAGE SANTÉ

Aufklärungsbedarf: Seit Jahr und Tag überschätzen Herr und Frau Schweizer den Anteil der Verwaltungskosten.

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sondage santé in Kürze: • Schweizer bevorzugen Wahlfreiheit • Verwaltungskosten werden massiv überschätzt • Wissen über Grundversicherung bleibt mangelhaft • Kopfprämie klar bevorzugt • Trennung von Grund- und Zusatzversicherung wird abgelehnt

bildet. Die Befürworter hoffen auf tiefere Kosten, wollen der «Jagd auf gute Risiken» ein Ende setzen, wünschen einheitliche Prämien und ein einfacheres System der Krankenversicherung. Der Hauptgrund der Gegner ist, dass sie nicht auf die freie Wahl unter den Krankenversicherern verzichten wollen. Sie wollen die Krankenkasse wechseln, wenn sie mit ihr unzufrieden sind und befürchten, dass bei einer Einheitskasse die Anreize für tiefe Kosten und Serviceleistungen fehlen. Kopfprämie bevorzugt

Von allen möglichen Finanzierungssystemen hat die Kopfprämie mit 39% die höchste Zustimmung. Klar tiefere Zustimmung (23%) findet ein Prämiensystem nach Einkommen und Vermögen. Konkrete Umsetzungsvorschläge, wie z.B. Lohnabzug (18%) oder Vermögenssteuer (4%), werden klar abgelehnt. Das zeigt: Werden die Auswirkungen von Änderungen bewusst, steigt die Ablehnung. Eine Abschaffung der Grundversicherung fällt komplett durch und findet nur bei 4% der Befragten Zuspruch. Will man das jetzige gut funktionierende Gesundheitssystem nützen und stützen, ist ein guter Kundenservice und eine stete und breite Information über die Mischfinanzierung gemäss KVG von Nöten. (GPA)


Foto: Prisma

Giesskannenprinzip ad absurdum: Rückwirkende Prämienrückerstattung führt zu immer neuen Ungerechtigkeiten.

PR ÄM I EN SO L LEN KOS T EN I M K A N TO N FO LGEN Eine rückwirkende Korrektur genehmigter und rechtsgültiger Prämien seit 1996 hätte in sieben von zehn Fällen willkürliche Effekte und ungerechte Folgen. santésuisse lehnt die Vorlage 12.026 deshalb ab. Damit die Prämien künftig den Kosten in den einzelnen Kantonen folgen, macht santésuisse einen zielführenden Vorschlag. santésuisse schlägt vor, die Prämiengenehmigung zu konkretisieren und mit einem Ausgleichmechanismus zu ergänzen. Dadurch wird der komplexe Ablauf von Prämienberechnung und -genehmigung nicht destabilisiert und es wird vermieden, dass genehmigte Prämien rückwirkend korrigiert werden müssen. Im Gegensatz dazu führt der aktuelle Vorschlag der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zur rückwirkenden Korrektur der Prämien seit 1996 zu einer mehrfachen Ungleichbehandlung der Prämienzahlenden. Erstens erhalten Personen eine Rückerstattung, wenn sie seit drei Jahren bei einem Krankenversicherer mit ausreichenden Reserven versichert sind und in einem Kanton wohnen, in dem die Prämien per Saldo zu hoch waren. Personen im gleichen Kanton hingegen, die zum Zeitpunkt X bei einem Versicherer ohne «übermässige» Reserven versichert sind – und das dürften sehr viele sein –, gingen dagegen leer aus. Ungerecht für Prämienzahler

Hinzu kommt zweitens, dass ein Versicherter, der aus dem Kanton A mit per Saldo zu niedrigen Prämien in den Kanton B mit zu hohen Prämien umgezogen ist, eine

Rückerstattung erhalten würde, obgleich seine einst im Kanton A einbezahlten Prämien die Kosten über Jahre nie gedeckt haben. Auch Versicherte mit Prämienverbilligungen (also Subventionen) oder Personen, die ihre Prämien erst gar nicht einbezahlt haben, würden in den Genuss einer Rückerstattung kommen. Dies immer zu Lasten aller Versicherten einer Krankenkasse. Am Beispiel des Vorschlags der GDK lässt sich mit statistischen Auswertungen zeigen, dass rückwirkende Korrekturen der Prämien seit 1996 in sieben von zehn Fällen zu Ungleichbehandlungen der Prämienzahler und zu Ungerechtigkeiten führen würden. santésuisse lehnt die Vorlage 12.026 deshalb ab. Besser steuern, statt korrigieren

Das Aufsichtsgesetz (KVAG) will – im Gegensatz zur heutigen Gesetzgebung – künftig sicherstellen, dass die Prämien den effektiven Kosten im einzelnen Kanton folgen. Der im KVAG vorgeschlagene Mechanismus dazu ist aber nicht zielführend. Es wäre falsch, den Hebel bei der Korrektur des Systems statt bei der Steuerung einzusetzen. Eine nachträgliche Prämienkorrektur ist rechtsstaatlich bedenklich, wirkt destabilisierend und erhöht das Kon-

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Rückwirkende Korrekturen ... • ... sind wettbewerbswidrig, administrativ aufwändig und rechtsstaatlich bedenklich • ... sind versicherungstechnisch falsch • ... gefährden die Stabilität des Gesundheitssystems

fliktpotenzial zwischen der Aufsicht und den Krankenversicherern. Vorschlag von santésuisse

santésuisse hat deshalb einen konstruktiven Vorschlag ausgearbeitet, wie dem politischen Anliegen, insbesondere der Kantone, Rechnung getragen werden kann, ohne unnötige Friktionen und Auseinandersetzungen zu bewirken und ohne den Grundsatz von Treu und Glauben zu unterhöhlen. Der Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen aus den Vorjahren in den einzelnen Kantonen kann am besten als integraler Bestandteil der Prämienberechnung und -genehmigung ausgestaltet werden. Damit wird der versicherungstechnisch komplexe Ablauf nicht destabilisiert, die Rechtssicherheit bleibt gewahrt und dem Grundsatz, dass die Prämien den Kosten im Kanton folgen sollen, kann umfassend Rechnung getragen werden. (DHB)


IN KÜR ZE santésuisse für Stärkung der Hausärzte Der Ständerat hat in der Herbstsession die Motion seiner Gesundheitskommission zur Stärkung der Hausärzte einstimmig angenommen. Darin legt die kleine Kammer die Eckwerte für den Masterplan zur Hausarztmedizin fest, der die Initianten der Hausärzte-Initiative zum Rückzug ihres Begehrens bewegen soll. Dazu gehören etwa die Aus- und Weiterbildung, Lehre und Forschung, neue Notfalldienst-Modelle und vor allem die Abgeltung der Leistungen von Hausärzten. santésuisse ist sich über die Bedeutung der Hausärzte und im Besonderen über deren Funktion als Erstanlaufstelle im Klaren und betrachtet sie als unerlässliches Element der Grundversorgung. Darüber hinaus erachtet santésuisse den Weg des indirekten Gegenvorschlags als den gangbaren Weg. Eine Änderung des TARMED kann nur unter der Wahrung der Kostenneutralität berücksichtigt werden.

Wieso es mehrere Prämienregionen braucht Die Gestaltung der Prämienregionen ist erneut Gegenstand von politischen Diskussionen. Kathy Riklin (CVP) verlangt in ihrer Motion (12.3941), dass der Bundesrat eine Gesetzesvorlage ausarbeitet, wonach es pro Kanton nur noch eine Prämienregion geben kann. Dies hätte zur Folge, dass jeder Krankenversicherer von seinen Versicherten in einem Kanton identische Prämien verlangen müsste. Diese Forderung würde einen wohl austarierten Kompromiss zwischen sozialpolitischen und versicherungstechnischen Anforderungen zerstören. Mit der Aufhebung mehrerer Prämienregionen in grösseren Kantonen würde ein einzelner Aspekt aus einem komplexen Sozialversicherungssystem herausgepflückt, um die Versicherten in städtischen Prämienregionen zu entlasten, ohne dass diese ihren überdurchschnittlichen Konsum medizinischer Leistungen reduzieren. Sehr viele Versicherte in ländlichen Regionen, welche medizinische Leistungen zu Lasten der Grundversicherung zurückhaltend in Anspruch

nehmen, würden mit erheblichen Prämienerhöhungen bestraft. Da regionale Kostenunterschiede eine Realität sind, entspricht eine massvolle Prämiendifferenzierung dem Verursacherprinzip. santésuisse empfiehlt daher, die Motion abzulehnen.

Maulkorb für Krankenversicherer? Die Freiburger SP-Nationalrätin Valérie Piller Carrard hat in der Fragestunde der Herbstsession den Krankenversicherern unterstellt, sie würden sich in der Berichterstattung zur Einheitskasse in ihren Kundenmagazinen nicht an die Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit halten. Dieser «politischen Propaganda» wollte sie durch den Bundesrat einen Maulkorb verpassen. santésuisse möchte daran erinnern, dass die Krankenversicherer von Rechts wegen eine Informationspflicht gegenüber ihren Versicherten haben. Eine Korrektur von Falschinformationen darf nicht mit Propaganda verwechselt werden. Ob das Initiativ-Komitee in dieser Frage, die Bürgerinnen und Bürger sachlich und transparent informiert und ob das Konstrukt Einheitskasse in sich verhältnismässig ist, sei dahingestellt. Man nehme zur Veranschaulichung folgende Beispiele: Sachlich falsch, weil z.B. durch die Einheitskasse nichts eingespart wird (knapp 95% der Kosten sind medizinischer Natur, nur 5,4% sind Verwaltungskosten). Nicht transparent, weil z.B. der Vergleich mit der Suva hinkt (diese hat die höheren Verwaltungskosten pro Kopf als die Krankenversicherer). Unverhältnismässig, weil z.B. der Umbau des heute gut funktionierenden Systems mehrere Milliarden verschlingen würde und eine grosse Gefahr der Rationierung mit sich brächte. (GPA)

Best of Monsieur Santé-Blog: Gegenvorschlag spart keinen Rappen

Gesundheitsminister Alain Berset schlägt bei seinem Gegenvorschlag zur Einheitskassen-Initiative teilweise Massnahmen vor, welche das System komplizierter und teurer machen, statt es zu verbessern. Der Gegenvorschlag des Bundesrats wurde in den Medien auch als «Placebo» bezeichnet. Ein Placebo schadet immerhin nicht. Zwei von drei Vorschlägen des Gegenvorschlags sind aber die falschen Medikamente. Sie machen das System komplizierter und teurer, ohne es zu verbessern. Vielleicht haben parteitaktische Überlegungen dabei eine wichtige Rolle gespielt? Die Zeche müssten aber alle Versicherten bezahlen. Ein guter Vorschlag ist dagegen der verfeinerte Risikoausgleich. 1. Der verfeinerte Risikoausgleich: Gut, dass der Bundesrat und die Krankenversicherer sich in dieser Sache einig sind, und sich gemeinsam für… Dr. Christoph Q. Meier, Direktor santésuisse Zu Ende lesen unter: santesu.is/se1yb

IMPRESSUM HERAUSGEBER santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn REDAKTION Gregor Patorski, Daniel Habegger, Frédérique Scherrer, Abt. Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 54, Fax: 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch, Homepage: www.santesuisse.ch, Blog: www.monsieur-sante.ch PRODUKTION City-Offset, Solothurnstrasse 84, 2540 Grenchen TITELBILD Keystone

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