Brennpunkt Nr. 04/2009

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Brenn punkt

Gesundheitspolitik

KVG-Revision: Ständerat setzt andere Akzente im Kampf gegen das Kostenwachstum Seite 4 Managed Care: Einigkeit zwischen Ärzten und Versicherern Seite 6 Zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» Seite 10

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EDITORIAL

Inhalt Zum Amtsantritt von Didier Burkhalter

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KVG-Revision: Ständerat setzt andere Akzente im Kampf gegen das Kostenwachstum

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Managed Care: Einigkeit zwischen Ärzten und Versicherern 6 Interview mit Felix Huber, medizinischer Leiter von mediX Zürich

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Nicht bezahlte Prämien und Prämienverbilligungen: Nationalrat liefert gute Vorlage

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Zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin»

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Impressum Herausgeber santésuisse Die Schweizer Krankenversicherer Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn Redaktion Abt. Politik und Kommunikation Postfach, 4502 Solothurn Telefon: 032 625 42 71 Telefax: 032 625 41 51 E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Homepage: www.santesuisse.ch Produktion City-Offset Solothurnstrasse 84, 2540 Grenchen Titelbild Heiner Grieder, Langenbruck BL

Stefan Kaufmann Direktor von santésuisse

Liebe Leserin, lieber Leser Die jüngsten Entscheide von Bundesrat und Nationalrat zur Krankenversicherung stimmen zuversichtlich. Sie zeugen vom Willen, den Kampf gegen den Hauptgrund für die dauernden Prämienerhöhungen aufzunehmen: die stark steigenden Kosten. Der Ständerat setzt die Beratungen in der Dezembersession fort. Geht es nach seiner Gesundheitskommission (SGK-S), wird er die Akzente etwas anders setzen. Die Kommission hat die dringlichen Massnahmen des Bundesrates zusammengestrichen und setzt stattdessen auf nachhaltige Reformen im ordentlichen Recht. Beispielsweise sieht sie vor, dass bei Arzneimitteln mit identischem Wirkstoff das verordnete Medikament höchstens zehn Prozent teurer sein darf als das preisgünstigste. Der Präsident der Kommission, Urs Schwaller, schätzt, dass das Paket der SGK-S rund 500 Millionen Franken mehr Sparpotenzial hat als die Vorschläge des Nationalrats. Die Krankenversicherer begrüssen diese Entwicklung in der parlamentarischen Beratung – und sind gleichzeitig besorgt über die wieder aufkommende Einheitskassendiskussion. In populistischer Manier nutzen bestimmte Kreise die aktuelle Situation, um die Vorteile des Systems zu gefährden, ohne die Probleme zu lösen. Doch auch ausserhalb des Parlaments tut sich einiges. Ärzte und Krankenversicherer haben sich in intensiven Gesprä-

chen auf gemeinsame Eckpfeiler in Sachen Managed Care geeinigt. Die Basis für Managed Care sollen Verträge zwischen Leistungserbringern und Versicherern sein. Managed Care darf weder für Ärzte, Kassen noch Patienten ein Zwang sein. Hingegen braucht es positive Anreize für alle Beteiligten – wie beispielsweise der im Parlament diskutierte differenzierte Selbstbehalt für alternative Versicherungsmodelle. Ärzte und Versicherer sind sich einig: Managed Care-Modelle dürfen nicht bloss Prämienspar-Vehikel für junge und gesunde Versicherer sein. Sie müssen gerade für chronisch kranke Versicherte zu einer attraktiven Alternative werden. Die Dezember-Session wird die erste von Bundesrat Didier Burkhalter als neuer Gesundheitsminister sein. Nicht nur die Krankenversicherer hoffen, dass er alle Akteure des Gesundheitswesens an einen Tisch holt und alle dazu bringt, Zugeständnisse zu machen. Die wichtigste Aufgabe Burkhalters wird es sein, den zuletzt stockenden Dialog wieder in Gang zu bringen. Nur so wird es möglich sein, die Kostenentwicklung und folglich die Prämienerhöhungen künftig in vertretbarem Rahmen zu halten.


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Zum Amtsantritt von Didier Burkhalter Am 16. September 2009 wurde Didier Burkhalter zum Nachfolger von Pascal Couchepin gewählt. Der Neuenburger FDP-Politiker tritt ein schwieriges Erbe an. Die an ihn gestellten Erwartungen sind hoch. Die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen wollen wissen, woran sie mit dem neuen Innenminister sind. Welche Ziele verfolgt Couchepins Nachfolger, und welche Erwartungen kann er erfüllen?

Mehrheitsfähige Lösungen sind gefragt Die Erwartungen an den neuen Gesundheitsminister sind hoch, und nach dem Wahlsieg sind nun klare Positionen gefragt. Diese vertritt Burkhalter mit seiner Befürwortung der Förderung von Managed Care-Modellen – also Versicherungsmodelle, in denen sich der Versicherte vertraglich bindet und immer den gleichen Ansprechpartner wählt. Diese Position unterstützt santésuisse. Eine negative Haltung hingegen nimmt Burkhalter zu Parallelimporten bei Medikamenten und zur Straffung des Leistungskatalogs in der Grundversicherung ein. Die Frage ist, ob mit diesen Massnahmen Kosten gespart werden können. Ohne eine wohlbedachte Eingrenzung der Leistungen in der Grundversicherung wäre dies kaum nachhaltig möglich. Eine Zustimmung zu Parallelimporten aus dem Ausland wird von santésuisse begrüsst. Dadurch könnte eine Annäherung der

Preise patentgeschützter Arzneimittel an das europäische Niveau beschleunigt werden. Kostensenkungen von einigen hundert Millionen Franken lägen drin.

Erwartungen an den neuen Gesundheitsminister

zu machen. Es braucht Offenheit und Dialogbereitschaft von allen Seiten, um auf der Kosten- und der Finanzierungsseite Fortschritte zu erzielen. Ein weiterer wesentlicher Schritt in die richtige Richtung wäre, die Prämien nicht mehr politisch festzulegen und diese kosmetisch tief zu halten. Die Krankenkassenprämien sollen die Kosten im Gesundheitswesen widerspiegeln. Ansonsten folgt die Quittung um so heftiger. Wir haben es diesen Herbst erlebt. (DHA)

Am 1. Oktober 2009 gab das BAG die Prämien für das nächste Jahr bekannt. Mit einem durchschnittlichen Anstieg von 8,7 Prozent lag diese Erhöhung erheblich über dem Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP). Und schon jetzt wird über einen ähnlich starken Anstieg der Prämien für das Jahr 2011 diskutiert. Es sind Lösungen gefragt, die nicht ganz einfach zu realisieren sind, weil viele Interessensvertreter in diesem 50-Milliardenmarkt mitmischen. Das schweizerische Gesundheitswesen ist eines der komplexesten Systeme überhaupt. Wichtigstes Anliegen an den neuen Gesundheitsminister ist es, mit den verschiedenen Akteuren im Gesundheitsmarkt einen gangbaren Weg zu finden, um die Prämien wieder auf ein jährliches Wachstum von zwei bis drei Prozent zu bringen. Wesentlich hierzu ist es, alle Player dazu zu brinDidier Burkhalter muss alle Akteure wieder ins gen, Zugeständnisse Boot holen – eine schwierige Aufgabe.

Foto: Keystone

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ls Bundesrätin Ruth Dreifuss Ende 2002 das Departement des Innern an den damaligen Wirtschaftsminister Pascal Couchepin übergab, war die Situation ähnlich wie heute: Die Prämien stiegen und stiegen. Weitere Parallele bei Dreifuss und Couchepin: Die Prämien stiegen am Ende ihrer Amtszeit stärker als zu Beginn. Keiner der amtierenden Bundesräte wollte per 1. November ins Departement des Innern wechseln, und so tritt Didier Burkhalter die schwierige Nachfolge von Pascal Couchepin an.


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Massnahmen gegen den Kostenschub im Gesundheitswesen – Zwischenbilanz Die vom Parlament bisher behandelten Sparmassnahmen konzentrierten sich vorwiegend auf tiefere Fabrikabgabepreise und Vertriebsmargen bei Medikamenten. Der Nationalrat unterstützt auch die dreijährige Bindung bei Wahlfranchisen über 300 Franken, befürwortet den kostenlosen Telefondienst sowie das Telefonwerbe- und Provisionsverbot für die Krankenversicherer. Endgültig über die dringliche KVG-Revision wird in der Wintersession entschieden.

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lanten Spitaltarifen durch den Bundesrat, wenn deren Anstieg in einem Kanton über dem Schweizer Durchschnitt liegt. Abgelehnt wurde allerdings die heftig debattierte Praxisgebühr von 30 Franken für jede Arztkonsultation und 50 Franken für jede Konsultation im Spitalambulatorium. Gleich erging es dem ausserordentlichen Bundesbeitrag von 200 Mio. Franken zur Prämienverbilligung. Die Abgabe des preisgünstigeren Medikaments bei identischen Wirkstoffen kommt in der unverbindlich formulierten Version des Nationalrats dem Status quo gleich. Positiv

bei den Entscheidungen von Bundesrat und Nationalrat ist das steigende Kostenbewusstsein und Vorschläge zu Massnahmen, die die Eigenverantwortung der Versicherten stärken.

Nachhaltigkeit vor Dringlichkeit in der Ständeratskommission In der Kommissionssitzung des Ständerates Ende Oktober wurde die in der Herbstsession vom Nationalrat bereits behandelten dringlichen Massnahmenpakete des Bundesrates und der Gruppe Ineichen zur Eindämmung der Gesundheits-

Foto: Keystone

er Bundesrat hat im Juni mit Preis- und Margensenkung bei Medikamenten und schon im Januar mit der Einführung der neuen Analysenliste insgesamt 400 Mio. Franken prämienwirksame Einsparungen für das Jahr 2010 beschlossen. Welche Spareffekte die Beschlüsse des Parlaments haben, ist noch ungewiss. Sicher ist, dass sie weder Kosten noch Prämien 2010 beeinflussen werden. Gutgeheissen hat der Nationalrat die dreijährige Bindung bei Wahlfranchisen von mehr als 300 Franken und die Senkung von ambu-

Die ständerätliche Gesundheitskommission will wirkungsvollere Massnahmen bei den Medikamentenpreise.


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Übersicht über die Beschlüsse der SGK-S Massnahme KVG

Antrag / Diskussionsstand SGK-S

• Medizinischer Telefondienst (Art. 14b KVG)

Streichen

• Aufsicht, monatliche Datenlieferung (Art. 21 KVG)

Gemäss Nationalrat – Vierteljährliche Datenlieferung

• Kontrolle der Verwaltungskosten, Verbot Telefonmarketing und Provisionen (Art. 22 KVG)

Weitere Beratung im November

• Möglichkeiten der Übernahme der Impfkosten einer Influenzapandemie durch den Bund (Art. 34a KVG)

Gemäss Nationalrat

• Tarife und Preise, einheitlicher Taxpunktwert pro Kanton (Art. 43 KVG)

Diese Vorlage ist noch in Diskussion. Die SGK-S will eine nach Kanton differenzierte Lösung evaluieren.

• Substitutionsrecht bei Medikamenten (Art. 52a KVG)

Bei Medikamenten mit gleichem Wirkstoff soll die verordnete Arznei höchstens 10% teurer sein als die preisgünstigste. Die Verkaufsmarge, der Zuschlag auf den Fabrikpreis, soll von 15 auf 8% (statt 12%) gesenkt werden.

• Tarifsenkung bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung (Art. 55b KVG)

Gemäss Nationalrat

• Prämien der Versicherten: Grundsätze (Rückerstattung von Abgaben im Erhebungsjahr) ( Art. 61 KVG)

Gemäss Nationalrat

• Besondere Versicherungsformen (Dauer des Versicherungsverhältnisses bei Wahlfranchise) (Art. 62 KVG)

Die Dauer des Versicherungsverhältnisses mindestens zwei Kalenderjahre. Die Höhe der Prämienermässigung hängt von der Vertragsdauer ab.

• Kostenbeteiligung (Art. 64 KVG)

Erhöhung des Selbstbehalt auf 20%, Möglichkeit eines tieferen Selbstbehalts nur für Managed Care-Modelle

kosten zusammengestrichen. Statt dringliche und deshalb nur befristet gültige Eingriffe wurden Reformen im ordentlichen Recht vorgeschlagen, mit denen Einsparungen von bis zu 500 Mio. Franken erzielt werden können. Die vom Nationalrat abgelehnte Praxisgebühr sowie die Aufstockung der Prämienverbilligung von 200 Mio. Franken lehnt auch die Ständeratskommission ab. Sie ist auch gegen die obligatorische Telefonberatung vor einem Arztbesuch – mit der Begründung, dass viele Kassen schon eine solche Dienstleistung anbieten.

Substitution und kleinere Margen bei Medikamenten Der im Nationalrat gescheiterte Vorschlag der Gruppe Ineichen wurde wieder aufgenommen. Er sieht vor, dass bei Arzneimitteln mit gleichem Wirkstoff das verordnete Medikament höchstens 10 Prozent teurer sein darf als das

preisgünstigste. Zudem soll die Verkaufsmarge von 15 auf acht Prozent (statt 12 Prozent, wie der Bundesrat bereits beschlossen hat) gesenkt werden. Dadurch werden Einsparungen von 120 bis 130 Mio. Franken erwartet.

Kompromiss bei Franchise und Selbstbehalt Der Selbstbehalt ist gemäss Ständeratskommission analog dem Vorschlag des Nationalrats von 10 auf 20 Prozent zu erhöhen. Allerdings sollen Versicherte, die sich einem Managed Care oder Hausarzt Modell anschliessen, weiterhin nur 10 Prozent der Kosten für medizinische Leistungen selber zahlen. Dreijahresverträge bei Wahlfranchisen von mehr als 300 Franken befürwortete der Nationalrat in der Herbstsession. Die ständerätliche Gesundheitskommission will nun, dass Versicherte mit Wahlfranchise zwei Jahre die Franchise nicht ändern und auch den Versicherer nicht wechseln dürfen. Wer wie

heute jedes Jahr wechseln will, soll einen tieferen Rabatt erhalten. Urs Schwaller, Freiburger CVPStänderat und SGK-Präsident, schätzt, dass die diskutierten Vorschläge rund 500 Mio. mehr Sparpotenzial aufweisen als jene des Nationalrats mit etwa 150 Mio. Franken pro Jahr. Zudem würden die Vorschläge zu den Medikamenten und Selbstbehalt nicht dringlich befristet, sondern als ordentliches Recht eingeführt. Weitere Beschlüsse zu Telefonwerbung, Beschleunigung des verfeinerten Risikoausgleichs und Selbstbehalt bei Medikamentenbezug will die Kommission im November fassen. Die Vorlage wird in der Wintersession in beiden Kammern diskutiert. (DHA)


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Managed Care – Einigkeit zwischen Ärzten und Versicherern Die Förderung von Managed Care bildet das zentrale Element der verbleibenden ordentlichen KVG-Revision. Ärzteschaft und Krankenversicherer sind sich nun über die Eckpunkte der angestrebten Reform einig geworden. Sie wollen mit einer gemeinsamen Positionierung möglichst viel vertraglichen Handlungsspielraum, um den nachhaltigen Erfolg einer innovativen integrierten Versorgung zu sichern.

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ielerorts herrscht die Meinung, im Gesundheitswesen gehe nichts vorwärts, weil die Akteure mit ihren unterschiedlichen Interessen die Politik blockieren. Dieser Vorwurf hat in vielen Dossiers seine Berechtigung. Nicht aber im Bereich Managed Care: Ärzteschaft und Krankenversicherer sind auf dem besten Weg, sich auf gemeinsame Eckwerte zur Förderung von Managed Care zu einigen. Es bleibt nun an der Politik, diese Gelegenheit am Schopf zu packen und die Reform im Sinne der gemeinsamen Positionen von Leistungserbringern und Versicherern voranzutreiben. Folgende Eckpfeiler bilden nach Auffassung von FMH und santésuisse die Basis für Managed Care: • Basis für Managed Care sind Verträge zwischen Leistungserbringern und Versicherern (regelt unter anderem die Qualität und die Kostentransparenz), zwischen Versichertem und Versicherer und auch zwischen Patient und Behandler (Arzt, HMO, etc.). • Niemand soll zu Managed Care gezwungen werden. Die Wahlfreiheit für Patient, Versicherer und Leistungserbringer ist garantiert. • Anreize für alle Beteiligten, für den Versicherten insbesondere der differenzierte Selbstbehalt als zentraler Anreiz für chronischkranke Patienten, sich für eine Managed Care-Versorgung zu entscheiden.

Wahlfreiheit, Vertragspartnerschaft und Qualität

positiven Auswirkungen für alle Beteiligten.

Weder Ärzteschaft noch Krankenversicherer sehen die Zukunft von Managed Care in einem Angebotszwang, geschweige denn in einem einheitlichen, staatlich verordneten Rahmenvertrag. Im Gegenteil: Innovative Managed Care-Produkte, welche die ständige Optimierung der medizinischen Versorgung anstreben, können nur gedeihen, wenn sie auf einer gegenseitigen, freiwilligen, partnerschaftlichen und vertraglich geregelten Zusammenarbeit beruhen. Für die Ärzteschaft und die Krankenversicherer bildet die Vertragsfreiheit somit die Grundvoraussetzung jedes Managed Care-Vertrags. Sämtliche Modalitäten wie beispielsweise das Vergütungssystem oder GovernanceGrundsätze werden vertraglich vereinbart. Unter Zwang entstehen Pseudo-Modelle ohne Zusatznutzen für die Versicherten. Auch die Versicherten sollen weiterhin die Freiheit haben, sich zwischen einem traditionellen Modell mit voller Wahlfreiheit aller zugelassenen Leistungserbringer und einem Managed Care-Produkt mit den vertraglich verpflichteten Leistungserbringern zu entscheiden. Bei einem, freiwilligen, bewussten und eigenverantwortlichen Entscheid des Versicherten, des Versicherers und des Leistungserbringers für Managed Care mit transparenten Kosten und transparenter Qualität steigt auch die Bereitschaft zur nachhaltigen Zusammenarbeit mit

Differenzierter Selbstbehalt als Anreiz für Versicherte und Leistungserbringer Rund 20 Prozent der Versicherten brauchen heute 80 Prozent der Prämiengelder. Chronisch kranke und polymorbide Patientinnen und Patienten müssen die Vorzüge von Managed Care-Produkten mit mehr Qualität zu fairen Preisen kennenlernen. Doch warum sollten diese Versicherten einen Teil ihrer Wahlfreiheit aufgeben? Ärzte und Krankenversicherer sind sich einig: Es braucht wie bei den Medikamenten einen differenzierten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt soll generell auf 20 Prozent steigen. Managed Care-Verträge dürfen diesen zwischen 0 und 20 Prozent festlegen. Der Nationalrat hat sich in der Herbstsession 2009 im Rahmen der dringlichen KVG-Revision bereits für die Erhöhung des Selbstbehalts auf 20 Prozent ausgesprochen. Der Ständerat hat das in der Managed Care-Vorlage schon früher getan. FMH und santésuisse bedauern, dass der Nationalrat für Behandlungen durch Hausärzte und Gynäkologen den Selbstbehalt auf 10 Prozent festlegen will. Das bringt diesen nur administrativen Mehraufwand, aber keine besseren Tarife. Der Anreiz für echte integrierte Versorgung entlang des gesamten Behandlungspfades wird dadurch geschwächt. Felix Huber, medizinischer Leiter von mediX Zürich, meint dazu: «Wir erach-


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zum Selbstbehalt von 20 Prozent auf Managed Care-Modelle zu beschränken. Ansonsten beraubt sich die Politik einer ihrer wichtigsten Instrumente zur Förderung der integrierten Versorgung.

Echte Einsparungen dank längerer Vertragsdauer Versicherer und Leistungserbringer sind sich einig, dass Managed Care-Produkte nicht in erster Linie Prämiensparmodelle sein dürfen, welche ausschliesslich junge und gesunde Versicherte anziehen. Prä-

Foto: Keystone

ten den differenzierten Selbstbehalt für alle Hausärzte als untauglich. Er sollte den Managed Care-Ärzten vorbehalten bleiben, weil diese sich um die ganze Koordination der medizinischen Versorgung kümmern. Dies würde bei den Patienten zu einer vermehrten Nachfrage nach solchen Modellen führen, was wiederum die Ärzte unter einen gewissen Druck setzen würde, sich in Ärztenetzen zu beteiligen.» In diesem Sinne ermuntert auch santésuisse den Ständerat dazu, in der Wintersession die Ausnahmen

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mienrabatte sind zwar für die Versicherten ein wichtiges Argument zum Beitritt zu einem solchen Modell, sie lassen sich aber nur mit tatsächlichen Kosteneinsparungen bei Leistungen an den Versicherten begründen. Sind nur gesunde Menschen in einem solchen Modell oder verlassen Versicherte das Modell, sobald sie erkranken, entfällt der Spareffekt. Wo keine Kosten anfallen, gibt es auch nichts zu sparen und entsprechend keine Rabatte zu verteilen. Bleibt ein Versicherter über längere Zeit – also auch bei Krankheit – bei der integrierten Versorgung, so steigen die Chancen für echte Einsparungen. Ärzteschaft und Versicherer sind sich deshalb einig, dass es zur Verhinderung der Risikoselektion und zur Realisierung echter Einsparungen eine verlängerte Vertragsdauer in Managed Care-Angeboten braucht.

Zulassungsstopp und Risikoausgleich Sofern das Parlament eine Managed Care-Vorlage mit den erwähnten Eckwerten beschliesst, sprechen sich sowohl die Ärzteschaft wie auch die Krankenversicherer für die Aufhebung des Zulassungsstopps aus. Als Instrument zur Eindämmung der Kostenentwicklung hat sich der Zulassungsstopp in den vergangenen Jahren als untauglich erwiesen. Die Verfeinerung des Risikoausgleichs ist ein Anliegen der Ärzteschaft. Im Jahre 2012 tritt bereits das neue Kriterium Aufenthalt Spital/Pflegeheim im Vorjahr in Kraft. Dieses Kriterium bildet die Morbidität der Versicherten und damit die Risikostruktur der Versicherer besser ab. Man konnte sich nun darauf einigen, dass vor der Diskussion über eine weitere Verfeinerung dieses Instruments zuerst der neu in Kraft tretende Risikoausgleich in den Jahren nach seiner Einführung einer Evaluation unterzogen und auf seine Tauglichkeit geprüft wird. (MSH) Ärzte und Versicherer sind sich einig: Managed Care soll auf Partnerschaft und Freiwilligkeit beruhen.


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Interview mit Felix Huber, medizinischer Leiter von mediX Zürich

«Der differenzierte Selbstbehalt sollte integrierten Versorgungsnetzen vorbehalten bleiben» halt bekommen, diese Modelle zu wählen. Dann würden vermehrt auch polymorbide Patienten in solchen neuen Versorgungsnetzen mitmachen. Wir erachten den differenzierten Selbstbehalt für alle Hausärzte, wie das im Parlament in diesen Wochen diskutiert wird, als untauglich. Er sollte den Managed Care-Ärzten vorbehalten bleiben, weil diese sich um die ganze Koordination der medizinischen Versorgung kümmern. Dies würde bei den Patienten zu einer vermehrten Nachfrage nach solchen Modellen führen, was wiederum die Ärzte unter einen gewissen Druck setzen würde, sich in Ärztenetzen zu beteiligen. Foto: ZVG

Herr Huber, jedermann spricht heute über die Förderung von Managed Care. Obwohl Sie als medizinischer Leiter von mediX Zürich selber ein solches Modell betreiben, sprechen Sie sich immer wieder gegen einen Angebotszwang aus. Was spricht für Sie dagegen, dass Versicherer und Ärzte solche Modelle anbieten müssen? Managed Care oder integrierte Versorgungsnetze «Zwang führt Managed Care in der Schweiz funktionieren nur mit hochnicht weiter.» motivierten Ärzten, die ihr Handeln laufend nach Kosten und Nutzen hinterfraWelche Rahmenbedingungen muss gen und bereit sind, sich intensiv der Gesetzgeber Ihrer Ansicht nach um die Koordination, die Qualität schaffen, damit der Anreiz für Verund die laufende Optimierung der sicherer und Leistungserbringer medizinischen Versorgung zu kümsteigt, Managed Care-Modelle anmern. Dazu kann man die Ärzte zubieten? nicht zwingen. Ein solches VerhalDie Versicherer betreiben heute in ten kann nur in Ärztenetzen geerster Linie Risikoselektion. Mit eipflegt und weiterentwickelt werden, nem verbesserten Risikoausgleich wenn diese sich selber bilden und werden sie Interesse an einem organisieren können. Aber man günstigen Leistungseinkauf bekomkann diese Entwicklung mit den gemen und vermehrt Verträge mit ineigneten Anreizen fördern. tegrierten Versorgungsnetzen abDie Kassen wiederum sollten sich schliessen, weil diese eine effektive für den günstigen Leistungseinkauf Effizienzsteigerung erbringen. Es interessieren und mit den Ärztebraucht ein paar weitere Rahmennetzen faire Verträge abschliessen. bedingungen für einen fairen WettEine Vorschrift für die Kassen, solbewerb: Freiwilligkeit, Managed che Verträge anbieten zu müssen, Care-Vertrag zwischen Versicherern führt Managed Care in der Schweiz und einer Gruppe von Leistungsernicht weiter. Wir wollen nicht, dass bringern. Kassen noch mehr Pseudo-Managed Care-Modelle oder ListenmoBisher sprachen wir von der Fördelle anbieten. Für die Kassen müsderung des Angebots. Wie lassen sen solche Verträge wirtschaftlich sich die Versicherten vermehrt interessant sein. dazu bewegen, solche Modelle nachzufragen und diesen beizutreten? Die Versicherten sollten den Anreiz über den differenzierten Selbstbe-

Wieweit herrscht Einigkeit zwischen Versicherern und Leistungserbringern bezüglich ihren Positionen? Der Risikoausgleich ist ja schon beschlossen. Er wird auf 2012 kommen. Er sollte aber unserer Ansicht nach laufend verbessert werden. Der differenzierte Selbstbehalt sollte für integrierte Versorgungsnetze vorbehalten bleiben. Da sind sich Ärzte und Versicherer einig. Der Verband Hausärzte Schweiz möchte allerdings den differenzierten Selbstbehalt für die Hausärzte in den dringlichen Massnahmen belassen. Managed Care beruht auf Freiwilligkeit. Es gibt keinen Zwang für Ärzte oder Versicherer. Es braucht einen Managed Care-Vertrag zwischen Versicherern und einer Gruppe von Leistungserbringern. In all diesen Punkten sind wir uns einig. (MSH)


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Nicht bezahlte Prämien und Prämienverbilligungen: Nationalrat liefert gute Vorlage Wie schafft man es, den Druck auf Versicherte aufrecht zu erhalten, welche ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen wollen, ohne gleichzeitig auch jene zu bestrafen, welche nicht bezahlen können? In der Debatte um den Leistungsaufschub und die Prämienverbilligung gemäss Art. 64a und 65 KVG liefert der Nationalrat mit seinen Beschlüssen vom 24. September dem Ständerat eine gute Vorlage.

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eit 2006 dürfen die Krankenversicherer Versicherten mit Prämienausständen ab dem Fortsetzungsbegehren keine Rechnungen für medizinische Pflichtleistungen zu Lasten der Grundversicherung mehr vergüten. Laut Spitalverband H+ führt das zu offenen Spitalrechnungen im Gesamtbetrag von über 80 Millionen Franken pro Jahr. Zusammen mit den sistierten Zahlungen an die übrigen Leistungserbringer dürften es rund 140 Millionen Franken pro Jahr sein. Fakt ist auch, dass dieser Leistungsaufschub die Zahlungsmoral der Versicherten nicht wesentlich verbessert hat. Dazu kommt, dass nach der Logik der Prämienverbilligungen die Kantone für die Versicherten aufkommen müssen, welche ihre Prämien nicht bezahlen können. Die Versicherer übernehmen das unternehmerische Risiko bei den Versicherten, welche sich am Obligatorium stören und ihre Prämien nicht bezahlen wollen.

Vereinbarung zwischen santésuisse und Kantonen Die Lösung des Nationalrats basiert nun einerseits auf der zwischen santésuisse und den Kantonen ausgehandelten pauschalen Abgeltung von 85 Prozent der Schuldscheine nicht bezahlter Prämien, anderseits auf schwarzen Listen mit den säumigen Prämienzahlenden. Auf Antrag von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) hat der Nationalrat den Passus gestrichen, wonach die Krankenversicherer die Hälfte des Ertrags aus der Bewirtschaftung

der Schuldscheine an die Kantone überweisen müssten. Durch die Bewirtschaftung der Schuldscheine kommen die Krankenversicherer zu maximal fünf Prozent der Schuldscheinsumme. Die Befürchtung, dass die Krankenversicherer mit dem Geld der Kantone und Eintreiben der Schulden über 100 Prozent der Prämienausstände einkassieren, ist also unbegründet. Absatz 5 lautet also: «Der Versicherer bewahrt die Verlustscheine und die gleichwertigen Rechtstitel bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Forderungen auf.»

Aufhebung der Leistungssistierung oder schwarze Listen? Damit eine generelle Aufhebung der Leistungssistierung nicht den Eindruck erweckt, es spiele keine Rolle, ob man die Krankenkassenprämien bezahlt oder nicht, hat der Nationalrat dem Antrag von Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) zugestimmt: «Abs. 6bis: Die Kantone können versicherte Personen, die ihrer Prämienpflicht trotz Mahnung und Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste erfassen, welche nur den Leistungserbringern, den Gemeinden und dem Kanton zugänglich ist. Die Versicherer erstatten der zuständigen kantonalen Stelle Meldung über einen allfälligen Leistungsaufschub und dessen Aufhebung.» Damit haben die Kantone die Kompetenz, Versicherte, welche ihre Prämien sehr wohl bezahlen könnten, aber nicht wollen, an den Pranger zu stellen. Das dürfte

vor allem bei den Versicherten wirken, die ihre Prämien nur dann bezahlen, wenn sie medizinische Leistungen beziehen. Die Meldepflicht verursacht bei den Krankenversicherern einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand. Da Versicherte mit Prämienausständen recht spontan einzelne Prämien bezahlen, sind solche Listen trotz viel Aufwand und Meldepflichterfüllung selten wirklich aktuell. Das Parlament muss vor der Schlussabstimmung auch noch klären, ob nun die Leistungssistierung generell aufzuheben ist oder ob in den Kantonen mit schwarzen Listen die Leistungssistierungen weiterhin gelten sollen, wie es die Motion Bortoluzzi verlangt.

Prämienverbilligungen direkt an die Versicherten Der Nationalrat hat auch beschlossen, dass die rund 3,5 Milliarden Franken Prämienverbilligungen pro Jahr schweizweit nach einem einheitlichen Verfahren von den Kantonen direkt an die Krankenversicherer überwiesen werden. Diese einheitliche Regelung dürfte es Kantonen sowie Versicherern erleichtern, zwischen Versicherten, die nicht bezahlen können, und solchen, die nicht bezahlen wollen, zu unterscheiden. Die schweizweit einheitliche Durchführung der Prämienverbilligungsverfahren dürfte die administrativen Kosten auf beiden Seiten erheblich verringern. (FSC)


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Zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» Die Hausärzte lancieren eine eidgenössische Volksinitiative mit dem Titel «Ja zu Hausarztmedizin». Mit ihren Forderungen wollen sie erreichen, dass die Hausarztmedizin überall in der Schweiz gestärkt wird, dass optimale Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten gewährleistet bleiben und dass ein Ärztemangel ausbleibt. Doch auch wenn die Forderungen gerechtfertigt sind – braucht es deswegen wirklich eine Verfassungsänderung?

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berufes steigern, damit die jungen Ärzte wieder vermehrt diesen Weg einschlagen. Die Forderungen der Initiative sind gewiss begründet. Die wichtigen Aufgaben und der zentrale Stellenwert der Hausärzte im Bereich der medizinischen Grundversorgung sind unbestreitbar. Ebenso ist eine Diskussion über die Aufwertung der Hausarztmedizin unumgänglich. Doch ein

neuer Verfassungsartikel ist trotzdem nicht nötig.

Der Text der Initiative (neuer Artikel 118b) Die Hausärzte schlagen einen neuen Verfassungsartikel 118b vor, der durchaus fragwürdige Elemente enthält. Wenn es der Schweiz im Bereich der medizinischen Grundversorgung ganz of-

Foto: Keystone

it der demografischen Alterung, dem Ausbleiben des Nachwuchses und der wachsenden Nachfrage nach medizinischer Grundversorgung drohe der Schweiz ein Ärztemangel. Die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» will dieser Entwicklung Einhalt gebieten und die Hausarztmedizin auf lange Sicht fördern. Sie will die Attraktivität des Hausarzt-

Die Hausarzt-Medizin braucht zweifellos Unterstützung. Ein eigener Verfassungsartikel ist jedoch nicht das richtige Mittel dazu.


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fensichtlich an einer nationalen Strategie fehlt, so liegt die Lösung gewiss nicht darin, eine bestimmte Berufsgruppe wie die Hausärzte in der Verfassung isoliert zu verankern. Vielmehr würde ein allgemeiner Verfassungsartikel Sinn machen, der nationale Indikatoren für die medizinische Versorgung (einschliesslich der Grundversorgung) festlegt. Mit Sicherheit «muss die Hausarztmedizin gefördert werden und als wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung erhalten bleiben», doch immer im Rahmen eines freien geregelten Wettbewerbs. Überdies vertritt santésuisse bereits seit mehreren Jahren die Idee einer medizinischen Grundversorgung, die rund um den Hausarzt organisiert ist, der gleichzeitig Mittelpunkt und Steuermann der Behandlung ist. Die geringe Grösse der Schweiz, die wachsende Mobilität und die medizinischen Fortschritte haben den Begriff der «regionalen Verteilung» völlig geändert. Zur Gewährleistung der medizinischen Grundversorgung ist es nicht mehr notwendig, dass jedes Dorf eine eigene Arztpraxis hat. Die Fragen der universitären Ausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der klinischen Forschung sind bereits im Medizinalberufegesetz geregelt. Der Punkt betreffend «den gesicherten Zugang zum Beruf und die Erleichterung der Berufsausübung» widerspricht liberalen Grundsätzen. Auch die Erweiterung der Leistungen ist problematisch. Ganz allgemein steht santésuisse jedem Element, das sich einzig auf die Hausärzte bezieht, kritisch gegenüber.

Der Arzt für Allgemeinmedizin steht im Zentrum des Behandlungszyklus Die Aufwertung des Hausarztberufs ist gewiss notwendig, doch sollte sie in erster Linie über die Festlegung einer nationalen Strategie erfolgen. Hierbei sind die Modelle der Niederlande und Grossbritanniens beispielhaft. Die Ärzte für Allgemeinmedizin arbeiten dort in Gruppen und stehen im Mittel-

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 118b (neu) Hausarztmedizin 1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, allen zugängliche, fachlich umfassende und qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Fachärztinnen und Fachärzte der Hausarztmedizin.

Sie erhalten und fördern die Hausarztmedizin als wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung und als in der Regel erste Anlaufstelle für die Behandlung von Krankheiten und Unfällen sowie für Fragen der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsvorsorge.

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Sie streben eine ausgewogene regionale Verteilung an, schaffen günstige Voraussetzungen für die Ausübung der Hausarztmedizin und fördern die Zusammenarbeit mit den übrigen Leistungserbringern und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens. 3

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Der Bund erlässt Vorschriften über:

• die universitäre Ausbildung, die berufliche Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt sowie die klinische Forschung auf dem Gebiet der Hausarztmedizin; • den gesicherten Zugang zum Beruf und die Erleichterung der Berufsausübung; • die Erweiterung und die angemessene Abgeltung der diagnostischen, therapeutischen und präventiven Leistungen der Hausarztmedizin; • die Anerkennung und die Aufwertung der besonderen beratenden und koordinierenden Tätigkeiten für Patientinnen und Patienten; • administrative Vereinfachungen und zeitgemässe Formen der Berufsausübung. Der Bund trägt in seiner Gesundheitspolitik den Anstrengungen der Kantone und Gemeinden sowie der Wirtschaft auf dem Gebiet der Hausarztmedizin Rechnung. Er unterstützt sie in ihren Bestrebungen für einen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel und die Sicherung der Qualität der Leistungen.

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punkt des Systems. Sie nehmen die Rolle von Gatekeepern ein – sie regulieren und koordinieren den Zugang zu den spezialisierten Disziplinen der Spitäler. Reformen haben den Allgemeinmedizinern Aufgaben der Ressourcenverwaltung zugeteilt, was auch ihre wirtschaftliche Verantwortung verstärkte. In Grossbritannien beispielsweise sind die Ressourcen dezentralisiert und werden von Regulierungsinstanzen verwaltet. Diese «Primary Care Trusts» verbinden die Gesundheitsfachpersonen und verwalten die finanziellen Mittel für die Weiterbildung, die Gesundheitsförderungsprogramme oder die therapeutische Schulung. In diesen Ländern ist die medizinische Grundversorgung weitgehend deckungsgleich mit der Allgemeinmedizin.

Der Arzt für Allgemeinmedizin stellt die Betreuung der Patienten sicher Dieses System zeichnet sich aus durch finanzielle Anreize zur Schaffung von Gruppenpraxen und durch neue Rollen für die Ärzte. Disease Management, Case Management und therapeutische Schulung sind wichtige Elemente. Dabei gewährleistet der Arzt die Betreuung der Patienten während ihrer gesamten Therapie und koordiniert die Pflege. Diese zentrale Rolle und eine bessere Anerkennung macht den Hausarztberuf bedeutend attraktiver. Demgegenüber wird ein Verfassungsartikel, der sich einzig den Hausärzten widmet, das grundlegende Problem nicht lösen. (MHI)


«Plus 2» – Zahlen plus Fakten»  «1x1 der Krankenversicherung» Das «1x1» – Die Krankenversicherung im Überblick Verständlich für alle, klar und präzis – das «1x1 der Krankenversicherung» hilft Ihnen, das Gesundheitswesen besser zu verstehen.

Das «Plus 2» – Die Krankenversicherung im Detail Zahlen und Fakten, präzise Definitionen – das «Plus2» der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ermöglicht Ihnen in Ergänzung zum «1x1» einen vertieften Einblick in das Gesundheitswesen zwischen Wettbewerb und sozialer Sicherheit.

Plus2

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Zahlen plus Fakten

Medienschaffende, politisch Aktive sowie gesundheitspolitisch interessierte Laien und Fachleute finden darin eine willkommene Ergänzung ihres Wissens. Entdecken Sie beim Studium der beiden Broschüren zusammen mit der Familie Santi die Merkmale der Finanzierung, der Organisation, der versicherten medizinischen Leistungen sowie der Auswirkungen der Reformen.

zu Organisation, Leistun gen, Finanzierung und Kosten

der Krankenversicherung

Der Ratgeber gsfragen zu allen Krankenversicherun mit der Familie Santi

Die Familie Santi zeigt – das Gesundheitssystem betrifft uns alle. Beide Broschüren sind gratis sowie auf Deutsch und Französisch erhältlich.

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Exemplar(e) «Plus2» – Zahlen plus Fakten zur obligatorischen Krankenversicherung, deutsche Ausgabe

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exemplaire(s) de Tout-A-Savoir – Faits et chiffres de l’assurance-maladie, édition française

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Exemplar(e) «1x1 der Krankenversicherung», deutsche Ausgabe

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exemplaire(s) du B-A-BA de l’assurance-maladie, édition française

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