infosantésuisse Nr. 10/2005 deutsch

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infosantĂŠsuisse Magazin der Schweizer Krankenversicherer Nr. 10, Oktober 2005

GDK und santĂŠsuisse: Positionen im Vergleich Seite 6

SwissDRG: Wo stehen wir? Seite 14

IM VISIER:

Konferenz der Gesundheitsdirektoren


INHALT

infosantésuisse  10 / 05

SCHWERPUNKT 4 6 8 10

GDK: Koordinator der Kantone in der nationalen Gesundheitspolitik GDK und santésuisse: Interessen und Positionen im Vergleich Im Gespräch: Dr. Markus Dürr, Luzerner Gesundheitsdirektor und Präsident der GDK Bund übernimmt Ausbildung im Gesundheitswesen

KRANKENVERSICHERUNG 2 Ergebnisse der sondage santé 2005: Verwaltungskosten werden 1 massiv überschätzt 14 Swiss DRG: Wo stehen wir?

Im Gespräch: Markus Dürr, Präsident der GDK Seite 8

TARMED 16 Paramedizin: santésuisse bietet Hand zu individuellen Vereinbarungen

GESUNDHEITSWESEN 7 Drei Fragen an Dr. med. Urs Keller, Leiter der Arbeitsgruppe «Herzhaft 1 gesund» im Sarganserland 18 Diplomfeier zum Fachausweis für Krankenversicherungsfachleute

SERVICE 0 Jeder Zehnte arbeitet im Gesundheitsbereich 2 20 Senkung der Medikamentenpreise: Schritt in die richtige Richtung 20 21 Veranstaltungskalender

sondage santé: Verwaltungskosten werden überschätzt Seite 12

Paramedizin: Individuelle Verträge möglich Seite 16

Nr. 10, Oktober 2005 Erscheint zehnmal jährlich

Layout: Henriette Lux

Abonnementspreis: Fr. 69.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.−

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Titelbild: Heiner Grieder, Langenbruck ISSN 1660-7228


EDITORIAL

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GDK – ein wichtiger Gesprächspartner

A Christoffel Brändli Verwaltungsrats- präsident

uch wenn der Bund über weitgehende Gesetzgebungsbefugnisse im Gesundheitswesen verfügt, fällt den Kantonen in diesem Bereich eine Schlüsselrolle zu. Sie nehmen im Gesundheitswesen wichtige Aufgaben wahr. Sie leisten neben den Krankenversicherungen bzw. den Prämienzahlenden den grössten Finanzierungsbeitrag. Es ist klar, dass die Kantone aufgrund ihrer bedeutenden Positionierung im Gesundheitswesen für die Krankenversicherungen wichtige Partner sind. Dabei stimmen Kantone und Krankenversicherung in der Hauptzielsetzung, der Bevölkerung eine qualitativ gute Versorgung zu vernünftigen Preisen anzubieten, weitgehend überein. Differenzen ergeben sich immer wieder bei der Frage, ob die Krankenversicherung oder die Kantone die Finanzierung sicherstellen sollen. Immerhin scheint sich auch in diesem Bereich allmählich die Auffassung durchzusetzen, dass die Probleme nicht durch Hin- und Herschieben der Finanzierungszuständigkeiten, sondern nur mit konkreten Massnahmen zur Kostendämpfung gelöst werden können. Dies vor allem deshalb, weil auch die Kantone aus sozialpolitischen Gründen ein Interesse haben, dass die Prämien nicht ins Unermessliche steigen. Nun gehen, wie bei den Versicherungen, die Meinungen bei den einzelnen Kantonen auseinander, welche Schwerpunkte zu setzen sind. Deshalb ist es wichtig, dass im Rahmen der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) eine konsolidierte Position der Kantone erarbeitet wird, so wie bei den Versicherungen im Rahmen von santésuisse. Aufgrund dieser Basis hat sich in den letzten Jahren eine gute Gesprächskultur zwischen Kantonen und Krankenversicherungen entwickelt. Gegensätzliche Standpunkte werden ausdiskutiert und soweit möglich Lösungen gesucht, die im gegenseitigen Interesse liegen.

Dieses konstruktive Gespräch zwischen GDK und santésuisse ist heute mehr denn je nötig. Wir stehen gegenwärtig vor wichtigen Gesetzesrevisionen (Spitalfinanzierung, Managed Care, Vertragsfreiheit, Pflegefinanzierung usw.). Zudem werden wir uns mit teils extremen Volksinitiativen, die unser an und für sich gutes Gesundheitssystem in Frage stellen, auseinanderzusetzen haben. Selbstverständlich muss dieses Gespräch nicht nur zwischen GDK und santésuisse stattfinden. Alle Partner im Gesundheitswesen sind aufgerufen, das Gespräch miteinander zu suchen, damit unser Gesundheitswesen gemeinsam in eine positive Richtung weiterentwickelt werden kann. Persönlich habe ich mich immer wieder über diesen Meinungsaustausch gefreut – ich werde ihn auch in Zukunft suchen und freue mich auf viele, konstruktive Gespräche.


SCHWERPUNKT

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Eine Organisation mit vielen Facetten

GDK: Koordinator der Kantone in der nationalen Gesundheitspolitik

Foto: Prisma

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ist das politische Koordinationsorgan für die 26 Gesundheitsminister und -ministerinnen. Sie vernetzt die Bereiche, in denen eine Zusammenarbeit der Kantone erforderlich ist, erlässt Rechtsnormen und vertritt die Interessen der Kantone in der nationalen Gesundheitspolitik.

Die GDK sorgt dafür, dass die Kantone in Sachen Gesundheit in die gleiche Richtung laufen.

D

ie Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden im Gesundheitsbereich ist kompliziert. Einzelne Ressorts sind zwar die alleinige Domäne der Kantone, viele Zuständigkeits-Bereiche gehen aber über das eigentliche Kantonsgebiet hinaus. Die Kantone können ihre Gesundheitsversorgung heute nicht mehr aufrechterhalten, ohne zu beachten, was der Nachbarkanton macht oder was auf gesamtschweizerischer Ebene passiert. Sie müssen eine national koordinierte Gesundheitspolitik betreiben. Diese Koordination läuft über die GDK.

einer komplexen Weise miteinander verbunden: So gibt es parallele und sich konkurrierende Kompetenzen von Bund und Kantonen, Anwendung von Bundesrecht durch die Kantone, gemeinsame Planungen und kantonsübergreifende Projekte, Mehrfachfunktionen und -rollen. Ausserdem ist das Gesundheitswesen nicht klar von anderen Bereichen wie Sozialwesen, berufliche Vorsorge, Ausbildung oder Forschung abgetrennt. Zwar gibt es erste Bestrebungen, die Kompetenzen der einzelnen Stellen abzugrenzen, die aber erst am Anfang stehen. Die Tendenz geht dabei in Richtung Stärkung der Rolle des Bundes.

Geteilte Zuständigkeiten

Kompetenzen der Kantone

Bund, Kantone und Gemeinden teilen sich die Zuständigkeiten im Gesundheitswesen. Bei den gemeinsamen Aufgaben legt der Bund die Strategie fest, die Kantone setzen sie um und die Gemeinden wenden sie an. Die drei Kompetenzebenen sind in

Die Kantone sind für die Versorgungssicherheit, Kantonsspitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Einrichtungen, psychosoziale Dienste, Schulmedizin, Notfall- und Rettungsdienste sowie Krankentransporte zuständig. Sie erteilen Berufsausübungs-

bewilligungen im Gesundheitsbereich und organisieren die Berufsausbildung. Ihnen obliegt die Gesundheitspolizei und die Aufsicht von Spitälern, Kliniken und Alters- und Pflegeheimen. Auch Gesundheitsförderung und Prävention sind Kantonssache. Sie sorgen für die Anwendung des Bundesrechts, die Finanzierung von Einrichtungen sowie für die Prämienverbilligung von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Kantone genehmigen ausserdem die Verträge und Tarife und setzen die Tarife fest, wenn kein Vertrag vorliegt. Die GDK bietet den Kantonen in all diesen Aufgabenbereichen Rat und Unterstützung. Die Kommission setzt sich zusammen aus den 26 Gesundheitsministern und -ministerinnen, einem Zentralsekretariat und beauftragten Experten. Die Struktur der GDK richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen. Es gibt interne Organe und Kommissionen sowie Delegationen in zahlreichen Kommissionen, Arbeits- und Expertengruppen. Thema Nummer eins war 2004 die Krankenversicherungsrevision. Sie stand im Zentrum der Gespräche zwischen dem Eidgenössischen Departement des Innern und der GDK. Hauptdiskussionsgegenstand waren die Übergangsbestimmungen bei der Spitalfinanzierung und der Finanzierung der Langzeitpflege, die individuelle Prämienverbilligung, die Kinderprämien sowie die Aufhebung des Vertragszwangs im ambulanten Bereich. Die GDK hat im Spitalbereich eine «Interkantonale Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin» verabschiedet. Daneben hat die Vollversammlung das revidierte Profil der Fachhochschule Gesundheit gutgeheissen.  Nicole Bulliard


SCHWERPUNKT

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Kurzinterview mit Franz Wyss, Zentralsekretär der GDK

Die GDK ist in vielen Organen vertreten, wie Kommissionen oder Arbeitsgruppen auf Kantons- und Bundesebene. Wie läuft das in der Praxis konkret ab? Es gibt verschiedene Themenkategorien. Die wichtigsten Themen kommen auf die Tagesordnung der Plenarversammlung oder des GDK-Vorstandes und werden an allen Sitzungen behandelt. Zurzeit sind das zum Beispiel die Revision der Krankenversicherung und die Konzentration der hochspezialisierten Medizin. Die Dossiervorbereitung übernehmen normalerweise die Kommissionen oder Arbeitsgruppen, entweder die eigenen oder institutionsübergreifende. Das GDK-Zentralsekretariat ist ebenfalls für diese Aufgabe zuständig. Es kommt auch vor, dass eine Regionalkonferenz, ein Kanton oder Dritte Dossiers vorbereiten. Dazu gehören auch Bundesämter und verschiedene Organisationen. Die Mitglieder der GDK können jederzeit einen Diskussionspunkt auf die Agenda setzen. Politisch weniger brisante Dossiers behandeln der Präsident und das Zentralsekretariat. Dazu werden nötigenfalls Kantons- oder Bundesstellen beigezogen. Eine dritte Dossierkategorie behandelt man hauptsächlich als Delegierter in einer GDK-externen Kommission, wo vor allem das persönliche Engagement eine Rolle spielt. Hier zählen wir in erster Linie auf Vertreter aus den verschiedenen Kantonen. Inwieweit hält man sich in den Kantonen an die Empfehlungen der GDK? In der Regel hält man sich recht gut an die Kommissionsempfehlungen. Das ist aber nicht in jedem Fall gleich. Es hängt davon ab, um welche Art von Empfehlungen es sich handelt. Die Empfehlungen zur Spitalplanung beispiels-

weise sind nicht für alle Kantone gleich relevant. Für Kantone mit komplizierten und reformbedürftigen Spitalstrukturen sind sie eine Hilfe. Für Kantone, die mit ihren Reformen schon sehr viel weiter sind, spielen sie hingegen keine Rolle mehr. Ein anderes Beispiel ist die finanzielle Beteiligung beim Interverband für Rettungswesen. Hier werden die Empfehlungen der Kommission klar eingehalten. Was die Revision der Krankenversicherung anbelangt, gilt dies nicht in jedem Fall.  Interview: Nicole Bulliard

Foto: Nicole Bulliard

infosantésuisse: Wo setzt die GDK die Prioritäten in der nationalen Gesundheitspolitik, und welches sind die Leitlinien? Franz Wyss: Die GDK unterstützt die Kantone dabei, sich in der Krankenversicherungsgesetzgebung zu positionieren. Sie koordiniert den Vollzug dieser Gesetzgebung auf Kantonsebene. Sie koordiniert auch die Spitzenmedizin. Einer der Schwerpunkte der GDK war die Berufsausbildung. Dadurch, dass das Ausbildungswesen aber nun nach und nach in den Kompetenzbereich des Bundes übergeht, reduziert die GDK ihr diesbezügliches Engagement. Die GDK und die Kantone setzen sich dafür ein, dass die Kosten für die Gesundheitsversorgung nicht weiter steigen. Das ist eines der grössten Probleme, das wir zur Zeit in der Schweiz haben. Die GDK vertritt die Interessen der Kantone und unterstützt pragmatische Lösungen bei der Aufteilung der Finanzierung. Dabei sind Solidarität und sozial verträgliche Lösungen integraler Bestandteil. Die GDK setzt auf bessere Abläufe und Effizienz in der Gesundheitsversorgung. Zu den wichtigsten Anliegen der GDK zählen ganz allgemein die Versorgungssicherheit, für die die Kantone die Hauptverantwortung tragen, sowie die Gesundheitsförderung.


SCHWERPUNKT

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Gesundheitspolitik von GDK und santésuisse im Vergleich

Unterschiedliche Interessen und Positionen Kantone und Krankenversicherer nehmen bei der Durchführung der Krankenversicherung unterschiedliche Aufgaben wahr. Vor allem bei der Finanzierung, wo die Kantone die Interessen der Steuerzahler und die Versicherer jene der Prämienzahler verfolgen, entstehen immer wieder Konflikte. Das zeigt sich auch bei der laufenden KVG-Revision.

D

ie Krankenversicherung fällt gemäss Artikel 117 BV in die Kompetenz des Bundes. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) überträgt die Durchführung selbstständigen Krankenversicherern, deren Autonomie allerdings durch zahlreiche gesetzliche Vorschriften, Verordnungen und Weisungen der Aufsichtsbehörde eingeschränkt wird. Die Aufgaben der Krankenversicherer konzentrieren sich dabei nicht ausschliesslich auf den Einzug der notwendigen Finanzmittel (Prämien und Kostenbeteiligung), den Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern, die Kontrolle und Bezahlung der Leistungen sowie die Datenbewirtschaftung und Statistik. Der Gesetzgeber überträgt ihnen zusätzlich Aufgaben im Bereich der Krankheitsverhütung, der Qualitätssicherung, der Kostenkontrolle sowie der Sicherung und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Deshalb verstehen sich die Krankenversicherer auch als gestaltende Kraft im Gesundheitswesen.

KVG-Aufträge an die Kantone Die Kantone, die ohnehin zahlreiche Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens wahrnehmen, wirken auch bei der Durchführung der Krankenversicherung mit. Laut KVG haben sie: • für die Einhaltung der Versicherungspflicht zu sorgen; • die bedarfsgerechte Spitalversorgung zu planen; • Betriebsvergleiche zwischen Spitälern anzuordnen; • die medizinische Versorgung sicher zu stellen;

• im Rahmen der bedürfnisabhängigen Zulassungsbeschränkung die Leistungserbringer zu bestimmen; • Tarife festzusetzen, wenn zwischen Spitälern und Versicherern oder Ärzten und Versicherern kein Tarifvertrag zustande kommt; • Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und Kindern sowie jungen Erwachsenen in Ausbildung (vom Bund mitfinanzierte) Beiträge zur Prämienverbilligung auszurichten; • das Verfahren vor kantonalen Versicherungs- und Schiedsgerichten zu regeln. Zudem liegt es an den Kantonen, die Finanzierung der Spitalleistungen in öffentlichen Spitälern, die von den Krankenversicherern nicht gedeckt werden, sicher zu stellen. Gemeinsam betreiben Kantone und Krankenversicherer die Stiftung Förderung der Gesundheit und Verhütung von Krankheiten (Gesundheitsförderung Schweiz).

Interessenkonflikte Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben und teilweise widersprüchlichen Interessen bei der Durchführung der Krankenversicherung sind Konflikte zwischen den Kantonen und Krankenversicherern unausweichlich. Das grösste Konfliktfeld besteht dabei im Bereich der öffentlichen Spitäler, wo Kantone und Krankenversicherer gemeinsam für die Finanzierung zuständig sind. Es geht hier vor allem um die Frage, wer welchen Teil der Kosten zu übernehmen hat. Tatsache ist, dass die Kantone kein Interesse an tiefen Spitaltarifen haben können, weil sie für die Defizite der öffentlichen Spitäler aufkommen müssen.

Konflikte ergeben sich auch aus der Mehrfachrolle der Kantone als Spitalplaner, -betreiber und -finanzierer sowie als Schiedsrichter bei Tarifstreitigkeiten zwischen Spitälern und Krankenversicherern. So bleibt es jeweils dem Bundesrat als letzte Beschwerdeinstanz überlassen, überhöhte Tarife zu korrigieren. Die rasche Kostenentwicklung in den letzten Jahren im Spitalsektor – 17 Prozent Steigerung zwischen 2001 und 2004 – zeigt die negativen Auswirkungen der heutigen Gesetzgebung für die Prämienzahlenden deutlich auf.

Differenzen bei der KVG-Revision Die unterschiedlichen Interessen von Kantonen und Krankenversicherern treten auch bei der laufenden Revision der Krankenversicherung klar zutage, vor allem bei der Pflegefinanzierung und – noch deutlicher – bei der Spitalfinanzierung: Zwei Bereiche, die kurz vor der parlamentarischen Beratung stehen. Bei der Revision der Spitalfinanzierung sind sich Kantone und Krankenversicherer nur darin einig, dass die Spitäler künftig mit leistungsbezogenen Pauschalen finanziert werden sollen. Die Konfe-


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Foto: Prisma

Die gesundheitspolitischen Vorstellungen von GDK und santésuisse divergieren stark.

renz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) sieht im Übrigen das folgende Modell vor: • Die Kantone vergeben an die allgemeinen Abteilungen der Listenspitäler (öffentliche und private) detaillierte Leistungsaufträge, die sie gezielt subventionieren. • Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) soll diese Leistungen schweizweit mit einem gleich hohen Beitrag finanzieren. Der Beitrag der OKP soll Zuschläge für Investitionskosten und gemeinwirtschaftliche Leistungen einschliessen und zusammen mit den kantonalen Subventionen die Leistungen der allgemeinen Abteilung decken. • An OKP-Leistungen für privat- und halbprivat versicherte Patienten wollen die Kantone keine Sockelbeiträge mehr ausrichten. • Stationäre und ambulante Leistungen sollen weiterhin unterschiedlich finanziert werden. santésuisse bekämpft das Modell der GDK, weil es zur massiven Quersubventionierung der Grundversicherung durch die Zusatzversicherungen zu-

rückkehrt. Damit würden die Zusatzversicherungen enorm verteuert und in ihrer Existenz gefährdet. Im Gegensatz zur GDK stimmt santésuisse den Finanzierungsgrundsätzen zu, wie sie die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates formuliert hat, nämlich: • Gleichbehandlung von ambulanten und stationären Leistungen; • Gleichbehandlung der in öffentlichen und privaten Spitälern erbrachten Leistungen; • Gleichbehandlung aller obligatorisch versicherten Personen, unabhängig von der zusätzlichen Versicherungsdeckung. Mittelfristig tritt santésuisse zudem für die Aufhebung des Vertragszwangs im Spitalbereich ein. Bei der Revision der Pflegefinanzierung ist es für santésuisse wichtig, nach den massiven Kostenschüben der letzten Jahre eine weitere Mehrbelastung der Prämienzahler zu vermeiden. Dies bedingt, • dass die Krankenversicherung künftig einen Beitrag an die Pflegekosten zu leisten hat, der in etwa dem heutigen Finanzierungsvolumen entspricht;

• dass keine Automatismen zur Anpassung des Beitrags der Krankenversicherung an die Entwicklung der Kosten im Pflegebereich eingeführt werden; • dass die Pflegeleistungen der Heime und der Spitex nach gleichen Regeln finanziert werden. Die Vorlage des Bundesrates entspricht diesen Grundsätzen und wird von den Krankenversicherern unterstützt. Die GDK lehnt die Vorlage des Bundesrates ab. Auch sie will, dass die Krankenversicherung (OKP) künftig nur einen Beitrag an die Pflege bezahlt. Dieser soll aber bei der Spitex 100 Prozent der anrechenbaren Kosten decken, bei den Pflegeheimen nur 50. Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Kosten soll die Kostenstruktur ausgewählter Referenzbetriebe bilden. Die Tarife sollen regelmässig an die Kostenentwicklung dieser Betriebe angepasst werden. Die nicht von der OKP übernommenen Pflegeleistungen sollen den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt werden (begrenzter Tarifschutz). Einig sind sich sowohl santésuisse wie die GDK, dass die Pflegebedürftigen mit Anpassungen bei der Hilflosenentschädigung und bei den Ergänzungsleistungen entlastet werden sollen.

Gemeinsame Lösungen suchen In den letzten Jahren sind GDK und santésuisse vermehrt miteinander ins Gespräch gekommen, um gemeinsame Lösungen für aktuelle Probleme zu finden. Erinnert sei an das Abkommen über die Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Halbprivat- und Privatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern. Es ist zu hoffen, dass Kantone und Krankenversicherer künftig vor allem gemeinsame Ansatzpunkte zur Eindämmung der Gesundheitskosten suchen und finden und weniger das Verschieben von Kosten zwischen Steuer- und Prämienzahler im Zentrum steht. Die Suche nach gemeinsamen Lösungen wird aber eine sehr anspruchsvolle Aufgabe bleiben, auch weil die Meinungen über die Gestaltung von Gesundheitswesen und Krankenversicherung innerhalb der Krankenversicherer, und noch mehr innerhalb der Kantone, oft weit auseinander gehen.  Walter Frei


SCHWERPUNKT

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Interview mit Markus Dürr, Präsident der GDK

«Die Kantone kennen die Bedürfnisse der Bürger besser» Markus Dürr, Präsident der GDK, spricht Klartext, wenn es um die Rolle der Kantone bei der nationalen Gesundheitspolitik geht: Die Kantone seien als Planungsinstanz besser als der Bund geeignet, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

infosantésuisse: Herr Dürr, wer ist als Planungsinstanz für das Gesundheitswesen besser geeignet: der Bund oder die Kantone? Markus Dürr: Das ist eine einfache Frage. Ganz klar die Kantone. Die Kantone haben das Know-how. Sie wissen, wie man ein Spital betreibt. Der Bund hat davon keine Ahnung. Die Kantone kennen die Bedürfnisse der Bürger besser. Deshalb können sie bevölkerungsnah planen, was entscheidend, beim Bund jedoch kaum möglich ist. Bei der neuen Spitalfinanzierung im KVG ist für uns deshalb wichtig, dass der Bund nicht mehr wie bisher Planungsentscheide der Kantone mittels Bundesratsbeschluss über den Haufen werfen kann. Dies soll nur noch im äussersten Notfall möglich sein. Sind die Kantone gewillt, eine gemeinsame Gesundheitspolitik zu verfolgen, oder ist dies eine leidige Pflichtübung für sie? Die Kantone sind mit einer gesamtschweizerischen Planung dort einverstanden, wo es nötig ist. Das ist aber längst nicht überall der Fall, so insbesondere nicht bei der Grundversorgung. Bei der Spitzenmedizin braucht es hingegen eine interkantonale, gesamtschweizerische Planung. Das ist allerdings schwierig, weil alle kantonalen Parlamente der entsprechenden Vereinbarung zustimmen müssen. Um dies zu erreichen, braucht es Fingerspitzengefühl, das der Bund nicht bewiesen hat: Durch das Einbringen der Leber-Lebend-Transplantation hat er alles durcheinander gebracht. Turbulenzen sind hier aber fehl am Platz: Wir sind es gewohnt, schwierige Fragen sorgfältig miteinander abzuwägen, weil es 26 Kantone auf eine Linie zu bringen gilt. Klar, der Bund kann einfacher und schneller entscheiden, aber ob

er dann sachgerecht entscheidet, ist eine andere Frage. Die Transplantationsmedizin soll auf drei Zentren konzentriert werden. Sind Sie angesichts der Schwierigkeiten, die es in Zürich gegeben hat, der Meinung, man sollte Zürich die Herztransplantation entziehen?

«38 Spitäler würden theoretisch genügen, wenn sie am richtigen Ort stünden und die richtige Grösse hätten.» Die Schwierigkeiten in Zürich haben nicht nur mit der Herztransplantation zu tun. Zürich will seine Stärke und das Knowhow, das an ETH und Universität zweifellos vorhanden ist, natürlich ausspielen. Zürich stört sich vor allem daran, dass alle Kantone – auch die Halbkantone – das gleiche Stimmengewicht haben sollen. Wichtig ist trotzdem, dass wir den eingeschlagenen Weg weitergehen. Das weitere Vorgehen wird an der nächsten Vorstandssitzung der GDK diskutiert. Es wird viel davon abhängen, wie flexibel sich Zürich zeigt. Sie denken aber schon, dass es eine Konzentration vorab der Transplantationen braucht, um die Qualität zu verbessern? Aus ökonomisch-medizinischen Gesichtspunkten spricht wirklich viel für einen Konzentrationsprozess. Unser Plan ist eher ein föderalistischer Kompromiss, gekoppelt mit einer guten und sinnvollen Vernetzung der Angebote. Persönlich denke ich, dass es dieses Netzwerk vorerst braucht, um in einem weiteren Schritt vor allem auf Wirtschaftlichkeit und Qualität zu achten.

Wie steht es mit dem Spitalbereich? Planen die Kantone eine Reorganisation auf gesamtschweizerischer Ebene? Die Rede ist von nicht mehr als 38 Spitälern. Ist ein solcher Abbau geplant, und wenn ja, bis wann? Wir leben in einer direkten Demokratie, darum geht das gar nicht. Aber es stimmt, 38 Spitäler würden theoretisch genügen, wenn sie am richtigen Ort stünden und die richtige Grösse hätten. Wir wollen immerhin erreichen, dass die Anzahl massiv kleiner wird und die Bettliegezeit, die in der Schweiz sehr hoch ist, auf westeuropäisches Niveau sinkt. Wir machen dabei jedes Jahr Fortschritte: Der Kanton Luzern zum Beispiel hat in den letzten zehn Jahren rund 200 Spitalbetten abgebaut. Es passiert also mehr als man meint. Allerdings kann man nicht alle regionalen Interessen ignorieren: Wenn ein Gesundheitsdirektor nach rein rationalen Kriterien Spitäler schliesst, wird er frühpensioniert. Die Kantone wollen die Hausarztmedizin aufwerten. Wie sieht das konkret aus? Soll es künftig eine bessere Planung bei den Gesundheitsberufen geben? Das grösste Problem sind die wenigen Grundversorger auf dem Land: Es braucht Anreize, damit die Ärzte tatsächlich in die Landregionen kommen, um zu praktizieren. Die Vertragsfreiheit könnte die Attraktivität der Landpraxen verstärken, weil ein Arzt auf dem Land mehr und bessere Verträge bekommt und dadurch mehr verdient. Die Landpraktiker könnten auch entlastet werden, indem wir CallCenter oder Notfallstützpunkte in Landspitälern einrichten. Die Arbeitsbedingungen für den Allgemeinarzt auf dem Land werden dadurch attraktiver. Wir sind der Meinung, dass die Allgemeinpraktiker die besten


SCHWERPUNKT

Gatekeeper sind. Deshalb dürfen sie auf dem Land nicht verschwinden. Wir müssen gute Bedingungen für sie schaffen und deren Image heben. Die GDK hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der ärztlichen Grundversorgung auszuarbeiten.

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steigert. Im Kanton Luzern haben wir einiges an Stellen abgebaut, ohne dass weniger Leute einwandfrei behandelt werden könnten. Wir haben neue Modelle wie den Spitalfacharzt eingeführt und das ChefarztHonorierungssystem geändert: Die Spitalkader verdienen nicht mehr direkt am Privat-Patienten, sondern beziehen ein leistungsabhängiges Salär. Sie haben deshalb nicht mehr den Anreiz, möglichst viele Privat-Patienten zu behandeln, sondern sind interessiert an der Zielerreichung ihrer Klinik und damit des Gesamtspitals. Die Hierarchie wird nicht mehr so absolut sein: Die Chefärzte werden für Sozial- und Führungskompetenz und auch für Ausbildungsaufgaben honoriert. Ich bin über-

Bundesrat vor. Es stimmt auch nicht, dass sich die Kantone aus der Finanzierung zurückziehen wollen. Die Statistik beweist das Gegenteil: Wir zahlen inzwischen sogar mehr, weil wir den Sockelbeitrag für Privatversicherte in öffentlichen Spitälern auch noch übernehmen müssen. Die Kantone wollen nicht weniger bezahlen. Die Grundversicherung – und damit im stationären Bereich die Kantone – soll einfach nicht zusätzlich belastet werden.

«Der Markt soll entscheiden, welchen Preis welcher Arzt verlangen kann.»

Foto: Nicole Bulliard

Welche Planungsmassnahmen favorisieren die Kantone bei den übrigen Leistungserbringern? Ich bin nicht für zuviel Planung. Ich komme als Tierarzt aus einem Metier, in dem Medizin im freien Markt betrieben wird. Die Versorgung ist trotzdem erstklassig: Eine Kuh hat oft schneller einen Arzt als ein Mensch. Warum also muss man alles ver-

«Wenn ein Gesundheitsdirektor nach rein rationalen Kriterien Spitäler schliesst, wird er frühpensioniert.»

planen und regulieren? Ich möchte insgesamt ein freiheitlicheres System und weniger Staat. Nicht jeder Arzt muss gleich teuer sein, der Markt soll entscheiden, welchen Preis welcher Arzt verlangen kann. Wie wollen die Kantone den Kostenanstieg im Gesundheitswesen bremsen? Die Kantone sind ja vor allem im stationären Sektor tätig. Dort ist sehr viel passiert. Wir haben die Kostenrechnung in den Spitälern stark weiterentwickelt. Auch die Vergleichbarkeit wurde verbessert. Die Effizienz der Spitäler haben wir massiv ge-

zeugt, dass dieses System auch von anderen Kantonen übernommen wird. Die GDK hat Modelle zur künftigen Spital- und Pflegefinanzierung ausgearbeitet. Mit dieser Lösung steigt die Belastung von Privat- und Halbprivatversicherten. Ist das von den Kantonen so gewollt? Nein, die Kantone wollen nicht eine Mehrbelastung der Zusatzversicherten. Sie wehren sich aber dagegen, dass die Zusatzversicherten auf dem Buckel der Grundversicherten und der Kantone entlastet werden sollen. Das nämlich schlägt der

Die Kantone wollen hingegen die ungerechte, jetzt geltende Regelung betreffend Sockelbeitrag wieder aufheben, statt sie auf die Privatspitäler auszuweiten. Die Kantone sollen wie früher nur Subventionen zahlen und nicht sozialversicherungsrechtliche Beiträge. Das EVG-Urteil betreffend den Sockelbeitrag kann nämlich unmöglich der Intention des Parlaments entsprechen. Denn damit wurden mehrere hundert Millionen verschoben, ohne dass während der Gesetzgebungsdiskussion auch nur ein Wort darüber verloren wurde. Unser Modell ist ganz anders: Wir bezahlen das Geld nur in die allgemeine Abteilung; dafür würde dort der Beitragssatz ansteigen. Das Ungleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Spitälern wäre damit weg: Heute zahlen wir den Sockelbeitrag für Private in öffentlichen, nicht aber in privaten Krankenhäusern. Also wollen die Versicherer ihre Privatpatienten in öffentliche Spitäler schicken, wir hingegen in die privaten Kliniken. Wie ist Ihr Verhältnis zu Gesundheitsminister Pascal Couchepin und zu seinem Departement? Wir haben seit dem Amtsantritt von Pascal Couchepin eine viel bessere Diskussionskultur mit dem zuständigen Departement. Als Präsident der GDK habe ich einen sehr guten Zugang zu Amtsstellen und Bundesrat. Zwar berücksichtigt der Minister für seine Entscheide sicher eher die Stimmung im Parlament als jene in der GDK. Aber wir spüren eine verbesserte Akzeptanz im Departement – genauso wie eine verbesserte Einigkeit unter den Gesundheitsdirektoren.  Interview: Nicole Bulliard


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SCHWERPUNKT

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Ausbildung im Gesundheitswesen ist neu Aufgabe des Bundes

Tempi passati ... oder doch nicht ganz?

Foto: Prisma

Nach langen Jahren der rechtlichen Zuständigkeit der Kantone ist die Regelungskompetenz für die Gesundheitsberufe an den Bund übergegangen oder wird es für den Fachhochschulbereich in Bälde sein. Die GDK wird aus Versorgersicht weiterhin ein wachsames Auge auf die Entwicklungen der Gesundheitsberufe unter Bundesflagge haben, damit genügend und gut qualifizierter beruflicher Nachwuchs ausgebildet wird.

Fachkräfte im Gesundheitswesen: Die Ausbildungshoheit liegt nun beim Bund.

B

is zum Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) am 1. Januar 2004 war die Regelung und Überwachung der nichtärztlichen Berufsbildung im Gesundheitswesen Sache der Kantone. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) fällte für die Berufsbildung im Gesundheitsbereich die strategischen Entscheide und erliess rechtlich verbindliche Normen. Den Vollzug ihrer bildungspolitischen Entscheide hatten die Kantone bereits seit langer Zeit an das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) delegiert. In der revidierten Bundesverfassung wird die Kompetenz über die Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) neu dem Bund übertragen. Parallel zum

Zuständigkeitswechsel auf gesamtschweizerischer Ebene haben die meisten Kantone die Verantwortlichkeiten für die Berufsbildung im Gesundheitswesen von den Gesundheitsdepartementen in die Bildungsdepartemente transferiert.

Sekundarstufe II und Höhere Fachschulen (HF) Die im Juni 2001 neu eingeführte Berufslehre zum Fachangestellten Gesundheit wurde bereits nach den rechtlichen Grundlagen des Bundes ausgearbeitet. Für die Höheren Fachschulen, an welchen gemäss Beschluss der GDK von 1999 die Diplomberufe im Gesundheitswesen angesiedelt sind, hat der Bund eigene Mindestvorschriften mit branchenspezifischen An-

hängen erlassen. Sie sind seit dem 1. April 2005 in Kraft.

Ausbildungen auf Fachhochschulstufe (FH) Auch auf Stufe Fachhochschule werden die Ausbildungen künftig durch den Bund geregelt und die bisher kantonalen Studiengänge des GSK-Bereichs in das revidierte, voraussichtlich im Herbst 2005 in Kraft tretende Fachhochschulgesetz integriert. Während in der Westschweiz seit 2002 ein grosser Teil der Diplomberufe (Pflegefachperson, Hebamme, Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung, Med.technische Radiologie) an der Fachhochschule Gesundheit (HES S2) angeboten wird, war der Grossteil der Ausbildungen


SCHWERPUNKT

in der Deutschschweiz bis vor kurzer Zeit noch auf Stufe Höhere Fachschulen positioniert. In den letzten zwei Jahren hat die GDK jedoch für etliche Berufe eingehende Abklärungen durchgeführt und folgende Entscheide gefasst: Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme werden gesamtschweizerisch nur noch an Fachhochschulen angeboten. Für fünf bis zehn Prozent der Diplompflege sind in der Deutschschweiz ebenfalls FH-Studiengänge vorgesehen, die übrige Diplompflege wird weiterhin an HF ausgebildet. Damit ist eine einheitliche Positionierung der Diplomausbildungen im Gesundheitswesen zwischen den Landesteilen weitgehend erreicht. In der Deutschschweiz (Kantone SG, ZH, BE) und im Tessin starten die ersten FHStudiengänge in Physiotherapie, Ergotherapie und Pflege im Herbst 2006. Kleinere Berufe sollen nur noch an einem Standort angeboten werden, was zu Konzentrationsprozessen der bestehenden Schulen führt. Für die Hebammen und die Ernährungsberatung sind die entsprechenden Projekte in Konzeption.

Die nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Gemäss dem neuen Berufsbildungsgesetz ist die Berufsbildung eine gemeinsame Aufgabe dreier Akteure: Der Bund ist für die Steuerung und Entwicklung zuständig, die Kantone für die Durchführung und Aufsicht und die Organisationen der Arbeitswelt für die Inhalte, die Abstimmung und die Koordination. Das ist neu für die Gesundheitsberufe, und es mussten erst entsprechende Strukturen geschaffen werden. Nach intensiven Vorarbeiten haben die GDK, H+ Die Spitäler der Schweiz, Curaviva, der Spitex Verband Schweiz und der Schweizerische Verband der Berufe im Gesundheitswesen (SVBG) am 12. Mai 2005 die nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit gegründet. Die Geschäftsstelle ist im Aufbau und sollte in den nächsten Monaten die Arbeit aufnehmen können. Damit ist der Grundstein dafür gelegt, dass die Interessen der Gesundheitsberufe beim Bund und den Bildungsdirektionen künftig prominent vertreten werden können. Cornelia Oertle Bürki, stv. Zentralsekretärin der GDK, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung und Bildungsfragen

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Ergänzungen von Joachim Eder, Gesundheitsdirektor des Kantons Zug Bei den Gesundheitsberufen ist eine Diversifikation feststellbar. Gibt es auf nationaler Ebene Bildungspläne für jeden einzelnen Beruf? Was jene Berufe angeht, die bisher durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Auftrag der Gesundheitsdirektorinnen- und Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) reglementiert waren, gibt es mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) keine weitere Diversifikation. Es sind dieselben Berufe wie bisher. Sie sind nun aber ins offizielle Bildungssystem der Schweiz eingegliedert und werden in entsprechenden Bildungsgefässen angeboten [Höhere Fachschule (HF), Fachhochschule (FH)]. Neu ist einzig die Berufslehre der Fachangestellten Gesundheit (FAGE) auf der Sekundarstufe II. Sie erlaubt einen frühen Einstieg in die Gesundheitsberufe mit Anschlussmöglichkeit für eine Diplomausbildung an einer Höheren Fachschule. Dies ist aus meiner Sicht uneingeschränkt zu begrüssen. Im Zuge der Umsetzung des BBG müssen tatsächlich noch Rahmenlehrpläne für die einzelnen Diplomberufe erstellt werden. Bis dies so weit ist, behalten die gegenwärtigen Ausbildungsbestimmungen des SRK ihre Gültigkeit. Werden die Ausbildungsanforderungen an die Gesundheitsberufe immer grösser? Hebammen und Ernährungsberater/innen beispielsweise werden von der Stufe Höhere Fachschule (HF) auf Fachhochschulstufe (FH) gesetzt. Wozu das? Reformen im Gesundheitswesen und gesellschaftlicher Wandel verstärken die Komplexität und die Heterogenität der Gesundheitsberufe. Es werden zunehmend umfassende Kenntnisse des gesamten Gesundheitssystems sowie der gesellschaftlichen und medizinischen Zusammenhänge verlangt. Es sind also die Anforderungen der Arbeitswelt an die Gesundheitsberufe, die ständig steigen. Entsprechend müssen sich auch die Ausbildungsgänge wandeln. Der Anschluss

an die nationalen und internationalen Entwicklungen darf nicht verpasst werden! Als Verantwortliche müssen wir dafür sorgen, dass genügend Nachwuchs für die Gesundheitsberufe erhalten bleibt und interessierte Personen nicht mangels attraktiver Ausbildungsangebote an benachbarte Berufe verloren gehen, weil dort ein Bachelorabschluss an einer Fachhochschule möglich ist. Schliesslich müssen die Diplomierten der Gesundheitsberufe auch über EU-kompatible Abschlüsse verfügen, was in vielen Fällen nur mit Fachhochschulabschlüssen erreicht werden kann. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Personenfreizügigkeit – diese darf nicht nur einseitig sein! Ab Herbst 2005 ist der Bund für die Fachhochschulen Gesundheit zuständig. Was halten die Kantone von dieser Kompetenzverschiebung und was erwarten sie? Durch den Transfer der bisher kantonal geregelten Fachhochschulen GSK (Gesundheit, Soziales, Kunst) werden diese den «traditionellen» Fachhochschulen gleichgestellt und damit aufgewertet. Wir erhoffen uns natürlich auch eine finanzielle Gleichbehandlung der FH Gesundheit ab der neuen Finanzierungsperiode 2008. Bei der Revision des FHGesetzes konnte den Anliegen der FH Gesundheit zu einem grossen Teil Rechnung getragen werden, so dass nun eine gesetzliche Grundlage besteht, welche die Besonderheiten der Gesundheitsberufe und der GSK-Berufe insgesamt berücksichtigt. Auch auf Stufe Eidgenössische Fachhochschulkommission sind die Gesundheitsberufe vertreten, so dass wir dem Zuständigkeitswechsel im Fachhochschulbereich zuversichtlich entgegen blicken. Abschliessend halte ich mit Nachdruck und Überzeugung fest, dass Massnahmen, welche die Qualität unserer Schulen im Bereich der Gesundheitsberufe erhalten, fördern und ausbauen, vorrangige Unterstützung verdienen. Denn Bildung ist und bleibt auch in Zukunft unser wichtigster und kostbarster Rohstoff, gerade für die kommenden Herausforderungen im Gesundheitswesen!


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KRANKENVERSICHERUNG

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sondage santé 2005

Die Verwaltungskosten werden massiv überschätzt Aus der sondage santé 2005 geht hervor, dass die Versicherten bei wichtigen Fragen ungenügend informiert sind: So werden die Verwaltungskosten der Krankenversicherer im Durchschnitt auf sagenhafte 28 Prozent geschätzt. Ausserdem glaubt die Hälfte der Bevölkerung, der Arzt und das Spital könne in der ganzen Schweiz frei gewählt werden.

mehrheitsfähig: 53 Prozent der Befragten sind sehr oder eher dafür. Die Vorschläge im Medikamentenbereich, wonach die Grundversicherung nur das jeweils günstigste Medikament bezahlt (25 Prozent sehr und 18 Prozent eher dafür) und in der Grundversicherung Medikamente für Bagatell-Erkrankungen nicht mehr bezahlt werden sollten (26 Prozent sehr und 21 Prozent eher dafür), kommen bei mehr als 40 Prozent der Befragten gut an (Grafik 1).

Bereit zum Leistungsverzicht Grafik 1

E

ine grundlegende Frage ist, wie die Schweizer Krankenversicherung finanziert sein soll. Widersprüchlich ist der Umstand, dass bei verschiedenen Befragungen die Versicherten sowohl das bisherige System mit Kopfprämien und individueller Prämienverbilligung als auch einkommensabhängige Prämien befürworten. In der sondage santé 2005 sind 86 Prozent der Befragten sehr oder eher dafür, wenn es um die Weiterführung des bisherigen Systems mit Kopfprämien und Prämienverbilligungen geht. 61 Prozent sind sehr oder eher dafür, wenn einkommensabhängige Prämien eingeführt werden sollen. Hingegen sind konkrete Umsetzungsvorschläge für einkommensabhängige Prämien, wie z.B. Lohnabzug oder eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer, nicht oder kaum mehrheitsfähig. Offenbar wirkt die Idee einkommensabhängiger Prämien auf den ersten Blick zwar attraktiv, werden aber die Konsequenzen einer einkommensabhängigen Finanzierung aufgezeigt (neue Steuern oder Lohn-

abzüge), ist man sehr viel skeptischer und schätzt die Vorzüge des bisherigen Systems höher ein. Dies hat auch die Abstimmung über die SP-Gesundheitsinitiative aufgezeigt, welche nach anfänglich hoher Zustimmung schliesslich von fast drei Viertel der Stimmenden im Mai 2003 verworfen worden ist.

Mehrheit für Aufhebung Vertragszwang Nachdem im Vorjahr zum ersten Mal eine Mehrheit der Befragten der Aussage «Der Vertragszwang soll gelockert werden. Die Krankenkassen sollen nicht mehr mit allen Ärzten Verträge ab s c h l ie s s e n müssen.» zugestimmt haben, ist dieser Vorschlag des Bundesrates auch 2005 Grafik 2

Die Einstellungen der Bevölkerung zum Problem der hohen Kosten im Gesundheitswesen zeigen eine erstaunlich hohe Bereitschaft zum Leistungsverzicht. Zwar wollen 68 Prozent der Befragten keine Qualitätseinbussen in Kauf nehmen, es finden aber nur 45 Prozent der Befragten, man solle nicht sparen. Ausserdem wird die finanzielle Belastung durch die Prämie der Grundversicherung von 30 Prozent der Befragten als für ihre Verhältnisse zu hoch empfunden, für 48 Prozent als hoch, aber tragbar. Von 19 auf 16 Prozent ist der Anteil der Personen zurückgegangen, für welche die Prämie keine Belastung darstellt. 59 Prozent der Befragten sind denn auch bereit, auf ausge-


KRANKENVERSICHERUNG

Grafik 3

wählte Leistungen zu verzichten, wenn sie dafür weniger Krankenkassenprämien bezahlen müssen (Grafik 2). Das individuelle Kostenbewusstsein ist grundsätzlich vorhanden: Zwar sagen auch hier 52 Prozent der Befragten: «Die Kosten spielen für mich keine Rolle. Ich möchte so schnell als möglich wieder gesund werden.» Gleichzeitig geben aber 73 Prozent der Befragten an, jeweils die Arztrechnungen genau zu kontrollieren. 48 Prozent (2004: 45 Prozent) der Befragten sind bereit, bei der Auswahl von Leistungserbringern den Empfehlungen ihres Krankenversicherers zu folgen. Ebenfalls leicht zugenommen hat die Bereitschaft, bei einem gesundheitlichen Problem zuerst eine telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. 57 Prozent der Befragten würden von dieser Dienstleistung Gebrauch machen.

Freie Arzt- und Spitalwahl sowie Verwaltungskosten: Mythen halten sich hartnäckig Eine Klarstellung: Für eine Behandlung, die von der Grundversicherung gedeckt ist, kann ich nur Ärzte meines Wohnkantons oder meines Arbeitsorts aufsuchen. Spitalaufenthalte werden von der Grundversicherung nur dann bezahlt, wenn sie in der Allgemeinen Abteilung eines Spitals stattgefunden haben, das auf der Spitalliste meines Wohnkantons als anerkanntes Spital figuriert. Und: Die Verwaltungskosten der Krankenversicherer betragen 5,6 Prozent der Leistungsausgaben. An diesen drei wichtigen Fragen lässt sich zeigen, dass die Schweizer Bevölkerung im Gesundheitswesen verschiedenen Mythen verhaftet ist. Rund die Hälfte der Befragten glaubt, mit der Grund-

ve r sic h e r u ng seien ärztliche Behandlungen in der ganzen Schweiz abgedeckt. Ebenfalls rund die Hälfte glaubt, man könne das Spital in der Allgemeinen Abteilung schweiz weit frei wählen. Immerhin wissen 54 Prozent der Befragten, dass die Krankenversicherer mit allen Ärzten Verträge abschliessen müssen. Einzig die Tatsache, dass alle Krankenversicherer in der Grundversicherung die gleichen Leistungen anbieten müssen, ist einer breiten Bevölkerung bekannt (83 Prozent). 26 Prozent der Befragten wissen, dass die Bundesbehörden für die Definition des Leistungskatalogs zuständig sind. Zugenommen hat der Anteil der Befragten, die glauben, der Bundesrat definiere den Leistungskatalog (23 Prozent). Vielleicht hängt dies damit zusammen, dass sich der Vorsteher des Eidg. Departements des Innern in letzter Zeit, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Komplementärmedizin, häufig persönlich zu Wort gemeldet hat. Zählt man die beiden meistgenannten und nicht einfach unterscheidbaren Lösungen zusammen, so weiss knapp die Hälfte der Befragten Bescheid.

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Rückläufige Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten werden in der Bevölkerung massiv überschätzt. In der diesjährigen Bevölkerungsumfrage «sondage santé» wurden die Verwaltungskosten von den Befragten im Durchschnitt auf 28 Prozent geschätzt. Nur gerade fünf Prozent der Befragten geben ein richtiges Urteil ab. Über ein Fünftel der Befragten schätzt die administrativen Ausgaben auf über 30 Prozent. Die Realität sieht anders aus. Gemäss den BAG-Aufsichtsdaten für das Betriebsjahr 2004 sank der Verwaltungsaufwand in Prozent der Ausgaben von 5,7 auf 5,6 Prozent. Gegenüber 1996 ist der Anteil der Verwaltungskosten um über 30 Prozent gesunken. Mit anderen Worten: Von 100 Prämienfranken fliessen 94 Franken und 40 Rappen an die Leistungserbringer, während 5 Franken und 60 Rappen für die Administration aufgewendet werden. Die falsche Einschätzung der Verwaltungskostenhöhe gibt zu denken. Aus der Detailanalyse gehen allerdings Hinweise hervor, dass der Begriff «Verwaltungskosten» nicht immer richtig verstanden wird. So wird auf Nachfrage etwa angegeben, die Ausgaben für Medikamente seien zu hoch. Offenbar vermischen verschiedene Befragte die Verwaltungskosten der Krankenversicherer mit den Aufwendungen der Leistungserbringer (Grafik 3). Peter Marbet Lesen Sie weitere Ergebnisse der sondage santé 2005 auf www.santesuisse.ch unter der Rubrik «Politik und Recht» – «sondage santé».

sondage santé als komplementäre Befragung Mit der sondage santé sollen in Ergänzung zu den verschiedenen Bevölkerungsumfragen im Gesundheitswesen spezifische Fragen abgeklärt werden, die für die Krankenversicherungsbranche als Ganzes von Bedeutung sind. Die Pilotstudie fand im Spätsommer 2003 statt. Die Befragungen 2004 und 2005 wurden in den Kalenderwochen 24 bis 26 kurz vor den Sommerferien durchgeführt. Die Planung und Auswertung der Befragung erfolgte durch Neff-Pidoux, Wissensmanagement, Bern in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenversicherer. Mit der Durchführung der repräsentativen, Computer gestützten telefonischen Befragung wurde das Marktforschungsinstitut DemoSCOPE beauftragt. Die Grundgesamtheit der Befragung umfasst die Bevölkerung aus der Deutsch- und Westschweiz sowie dem Tessin im Alter zwischen 15 und 74 Jahren. Daraus wurde eine zufällige Stichprobe mit einer kombinierten Alters- und Geschlechtsquote entsprechend den Verhältnissen der Gesamtbevölkerung ausgewählt. Insgesamt wurden 1205 Interviews realisiert. Befragt wurden 700 Personen in der Deutschschweiz, 300 in der Westschweiz sowie 200 in der italienischen Schweiz. Für die Auswertung wurden die Ergebnisse entsprechend der Verteilung in der Gesamtbevölkerung gewichtet. Die beobachteten Resultate der Gesamtstichprobe sollten mit einer Messgenauigkeit von ± 2,6 Prozent bei 95 Prozent Wahrscheinlichkeit mit der Gesamtbevölkerung übereinstimmen.


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KRANKENVERSICHERUNG

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SwissDRG: Zum Stand der Arbeiten

Dank DRGs faire Preisund Leistungsvergleiche Swiss DRG ist ein nationales Projekt, das darauf abzielt, ein schweizweit einheitliches, umfassendes Leistungsabgeltungssystem für die Aufenthalte im stationären, akutsomatischen Bereich zu etablieren. Grundlage dafür ist ein diagnosebezogenes Patientenklassifikationssystem. Die Arbeiten in den vier Teilprojekten von SwissDRG schreiten zügig voran. Ein Zwischenbericht.

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ünf Organisationen aus dem schweizerischen Gesundheitsbereich – die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK, H+ Die Spitäler der Schweiz, santésuisse, die Medizinaltarifkommission MTK UVG sowie die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH – arbeiten seit 2003 daran, ein Modell eines schweizweit einheitlichen, umfassenden Leistungsabgeltungssystems für die Aufenthalte im stationären akutsomatischen Bereich bereitzustellen, das auf einem «refined» diagnosebezogenen Patientenklassifikationssystem basiert. Wir haben im infosantésuisse vom Dezember 2003 darüber berichtet und das Projekt «SwissDRG» kurz vorgestellt. Ende April 2004 haben die fünf Trägerorganisationen den Verein SwissDRG mit Sitz in Bern gegründet; heute wird dieser vom Basler Gesundheitsdirektor Dr. Carlo Conti präsidiert. Nebst den erwähnten Trägerorganisationen arbeiten das Bundesamt für Statistik (BFS), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) ebenfalls am Projekt mit. Das Gesamtprojekt gliedert sich in vier Teilprojekte, die allesamt gut voranschreiten.

Geltungsbereich und Tarifmodell Die Hauptaufgaben des ersten Teilprojekts betreffen den Geltungsbereich und das Tarifmodell. Genauer geht es um die Eingrenzung des Geltungsbereichs, um die gegenseitige Verträglichkeit von Gesetzen, Verträgen und Vereinbarungen, sowie um das konkrete Tarifmodell und die Abrechnungsregeln. Bis dato wurde einerseits geklärt, welche Kosten in den Relativgewichtsberechnungen berücksichtigt werden sollen. So wurden Fragen diskutiert bezüglich der Abgeltung von Lehre und Forschung, Ein-

bezug oder Ausschluss bestimmter Kostenblöcke (teure Medikamente, Implantate), Abgrenzung oder Ausscheidung der Kosten von Zusatzversicherten usw. Anderseits wurde der Anwendungsbereich festgelegt. Hier ging es insbesondere um die Definition der akutstationären Fälle, der Wiedereintritte und der Verlegungen sowie um die entsprechenden Abgrenzungen zu den nicht im DRG enthaltenen Bereichen wie Psychiatrie, Rehabilitation und weiteren. All diese Regeln und Definitionen wurden schliesslich in zwei Grundlagenpapieren festgehalten, welche in einem eigentlichen Vernehmlassungsverfahren in den Begleitgruppen der Projektpartner studiert und kommentiert wurden. Nach der anschliessenden Überarbeitung durch das Projektleitungsgremium SwissDRG hat der Steuerungsausschuss SwissDRG die Papiere bzw. die Definitionen zu Geltungsbereich und Tarifmodell im August 2005 verabschiedet.

System: Wahl und Anpassungen Im zweiten Teilprojekt geht es um die Wahl des refined Basis-DRG aus der DRG-Familie, um die Wahl des Groupers (einer spezifischen EDV-Software) und deren Anpassung an schweizerische Verhältnisse. Folgende DRG-Systeme wurden in diesem Teilprojekt nach klar definierten Kriterien analysiert: • APR-DRG (in mehreren Ländern im Einsatz) • IR-DRG (in mehreren Ländern im Einsatz) • AR-DRG (Australisches System) • G-DRG (Deutsches System) • GHM/EfP (Französisches System) • LDF/LKF (Österreichisches System) • SQLape (System des Schweizer Wissenschafters Yves Eggli)

• und APDRG, zum Vergleich mit der aktuellen Situation in der Schweiz. Das Projektleitungsgremium hat nach eingehender Prüfung die beiden Systeme IRDRG und das deutsche System (G-DRG)


KRANKENVERSICHERUNG

als bestmögliche Optionen für den Einsatz in der Schweiz gewertet. Der Steuerungsausschuss hat im vergangenen August entschieden, dass einerseits diese beiden Systeme genauer beurteilt werden sollen und anderseits mit den entsprechenden Kooperationspartnern (3M Schweiz für IRDRG und InEK, Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, für G-DRG) konkrete Verhandlungen aufgenommen werden sollen. Aufgrund der entsprechenden Ergebnisse wird der Steuerungsausschuss im November 2005 den definitiven Systementscheid fällen.

Daten und Netzwerk

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Patientenklassifikationssysteme In Patientenklassifikationssystemen werden Patienten oder Behandlungspfade zu Gruppen zusammengefasst, die hinsichtlich medizinischer und/oder ökonomischer Kriterien möglichst homogen sind. Im akutstationären Bereich ist dabei die ganze Familie der Diagnosis Related Groups (DRG) stark vertreten. Vereinfacht ausgedrückt: Jede Hospitalisation wird auf Grund der Diagnose und Behandlung, des Alters, Geschlechts sowie möglicher Begleiterkrankungen einer DRG, einer solchen Gruppe, zugeordnet. Die einzelnen Gruppen werden mittels so genannter Kostengewichte zueinander ins Verhältnis gesetzt. Durch Multiplikation des Kostengewichts mit einem Basispreis erhält man die Fallpauschale zu jeder DRG: die leistungsbezogene Abgeltung für die stationäre Behandlung samt Aufenthalt im Spital. Datenhoheit und die Mandate. Vereinbarungsgemäss wurde die Fallkosten-Datenbank des Vereins APDRG Schweiz dem Verein SwissDRG übertragen. SwissDRG baut diese nun weiter aus und überlässt dem Verein APDRG jährlich eine Kopie zur Aufrechterhaltung und Pflege seines eigenen Foto: Prisma

Zu den Hauptaufgaben des dritten Teilprojekts gehören der Aufbau eines Spitalnetzwerks sowie einer nationalen Datenbasis, die Berechnung der Relativgewichte, die

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Systems, bis APDRG vom neuen System SwissDRG abgelöst werden kann. Für die Berechnung der so genannten Relativgewichte werden medizinisch-ökonomische Daten von ausgewählten Spitälern benötigt. Der Aufbau eines entsprechenden Spitalnetzwerkes hat unterdessen begonnen. Zurzeit wird das «Data Set» definiert, nach welchem diese Netzwerkspitäler die Fallkosten dem Bundesamt für Statistik (BFS) liefern sollen. In einem Datenschutzkonzept wurden die Datenflüsse und Zugriffsberechtigungen beschrieben, damit der Datenschutz sichergestellt werden kann.

Vorbereitung der Umsetzung und Nutzung Dieses zentrale Teilprojekt wurde erst kürzlich gestartet. Es umfasst die Nachfolgeorganisation, die Errichtung des Casemix-Büros, die Deklaration der Nutzungsbedingungen sowie die Unterstützungsplanung für die Einführung. Die Arbeiten sind in die folgenden vier Bereiche unterteilt: • Rahmenvertrag und Beitrittsprozedere • SwissDRG Casemix-Office • Einführungssupport • Monitoring.

DRG – ein ökonomisches Muss

Operationen sollen bald leistungsabhängig abgegolten werden.

Zusammenfassend darf festgehalten werden, dass die Projektarbeiten für SwissDRG erfreulicherweise planmässig vorankommen und die fünf Trägerorganisationen seit dem Start im April 2004 bereits wichtige Grundpfeiler gesetzt haben. Das ist auch nötig, damit der ambitiöse Zeitplan bis zum Schluss eingehalten werden kann. Die Umsetzung drängt, denn Gesundheitsexperten sind der Überzeugung, dass SwissDRG ein ökonomisches Muss ist und die Transparenz im stationären Bereich fördern wird.  Markus Stuber


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TARMED

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Vertrag über paramedizinische Leistung in der Arztpraxis auf Verbandsebene gescheitert

santésuisse bietet Arztpraxen Hand zu individuellen Vereinbarungen

Foto: Prisma

Ende Jahr läuft der auf zwei Jahre befristete Vertrag zwischen den Krankenversicherern und Ärzten für die angestellten Fachpersonen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie sowie Ernährungs- und Diabetesberatung aus. Nachdem auf Verbandsebene kein Nachfolgevertrag zustande gekommen ist, wird santésuisse mit interessierten Ärzten ein bilaterales Abkommen für die Bezahlung der paramedizinischen Leistungen in der Arztpraxis abschliessen.

Angestellte der Paramedizin: Individuelle Abkommen sind möglich.

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iplomierte Fachpersonen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungs- und Diabetesberatung mit entsprechender Zulassung sind wie Ärzte Leistungserbringer gemäss Krankenversicherungsgesetz und werden nach eigenem Tarif, also nicht nach TARMED, bezahlt. Viele Ärzte beschäftigen in ihrer Praxis Fachpersonen der genannten therapeutischen Richtungen als Angestellte, und die erbrachten paramedizinischen Leistungen laufen über die Arztrechnung. Um eine Entflechtung der Abrechnung von ärztlichen und nicht-ärztlichen (paramedizinischen) Leistungen zu erzielen, haben santésuisse und die FMH vor zwei Jahren eine auf Ende 2005 befristete Übergangsregelung abgeschlossen. Die damit beabsichtigte Entflechtung der ärztlichen von paramedizinischen Leistungen basiert darauf, dass die ange-

stellten Fachpersonen der genannten Disziplinen einzeln als Leistungserbringer registriert sind und ihre Kosten dadurch getrennt vom anstellenden Arzt abgerechnet werden. Mit der Kenntlichmachung der angestellten Physiotherapeuten, Ergotherapeuten usw. wird mehr Transparenz geschaffen, ihre Kostenentwicklung ist besser beobachtbar und – im Sinne einer kontrollierten Kostenentwicklung – auch besser steuerbar.

Vereinbarung auf Verbandsebene gescheitert Die gewünschte Entflechtung der medizinischen von den nicht-medizinischen Leistungen ist noch nicht erreicht. Aus diesem Grunde haben santésuisse und die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH vor einigen Monaten begonnen, einen

Anschlussvertrag, gültig ab 1. Januar 2006, auszuhandeln. Zentrale Kriterien für santésuisse waren – abgesehen von der Kenntlichmachung der angestellten Fachperson: • die Sicherstellung der Qualität: Einerseits sollen messbare Qualitätskriterien für die Behandlung definiert und festgehalten werden, anderseits sollen Informationen über die berufliche Aus- und Weiterbildung, im Falle der Ärzte ihre so genannten Dignitäten‚ offen gelegt werden, sowie • die Gewährung eines Abschlags (eine Tarifreduktion, weil z.B. ein angestellter Physiotherapeut nicht denselben Tarif beanspruchen kann wie ein selbstständiger Physiotherapeut, der eine eigene Infrastruktur aufrechterhalten muss). Da der Ärzteverband nicht bereit war, den Einblick in die Dignitätsdatenbank sicherzustellen oder eine Tarifreduktion zu gewähren, haben die Partner auf Verbandsebene die Verhandlungen abgebrochen. Der laufende Tarifvertrag über die paramedizinischen Leistungen in der Arztpraxis läuft aber unwiderruflich Ende Jahr aus. santésuisse bietet deshalb Hand zu einer konstruktiven Lösung: Der Verband der Krankenversicherer ist bereit, mit interessierten Ärztinnen und Ärzten, die ab kommendem 1. Januar einen Folgevertrag abschliessen wollen, ein entsprechendes Abkommen individuell zu vereinbaren.  Ursula Vogt Interessierte Ärztinnen und Ärzte, welche mit santésuisse eine individuelle Vereinbarung abschliessen wollen, wenden sich bitte an: Frau Karin Kohler, santésuisse, Abt. Tarife und Preise, Tel. 032 625 42 58, E-mail: karin.kohler@santesuisse.ch


GESUNDHEITSWESEN

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Drei Fragen an: Dr. med. Urs Keller, Leiter der Arbeitsgruppe «Herzhaft Gsund» im Sarganserland

«In 20 Jahren die Sterblichkeit senken»

infosantésuisse: Die Aktion «Herzhaft Gsund» entstand auf Initiative der Ärzte aus dem Sarganserland. Viele Grundversorger arbeiten hier unentgeltlich dafür, dass die Bevölkerung gesund bleibt – statt mit dem Kurieren von Krankheiten Geld zu verdienen. Was war Ihre Motivation, dieses Projekt anzustossen? Dr. med. Urs Keller: Auslöser war eine Publikation des Sozial- und Präventivmedizinischen Instituts der Universität Zürich: Es stellte fest, dass die Sterblichkeit in den Bezirken Sargans und Werdenberg grundsätzlich höher liegt als in der übrigen Schweiz, v.a. bei den 40- bis 65Jährigen. Hauptauslöser sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Brust- und Darmkrebs. Dafür gibt es keine eindeutige Erklärung: Strukturell ähnliche Regionen wie das Toggenburg oder Gebiete im Baselbiet kennen keine erhöhte Sterblichkeit. Scheinbar nahe liegende Faktoren wie erhöhter Suchtmittelkonsum, schlechtere Ernährung oder Belastungen durch Industrie und Hochspannungsleitungen konnten ausgeschlossen werden. Gerade deswegen hat sich die Ärzteschaft aber dazu entschlossen, diese eigenartige erhöhte Sterblichkeit durch Herz-KreislaufErkrankungen und Krebs mit einem umfassenden Präventionsprogramm zu bekämpfen, das möglichst viele potenzielle Ursachen mit einschliesst. Wie sehen die gegenwärtigen Schwerpunkte von «Herzhaft Gsund» aus, und wie seine Zukunft? Nachdem wir die ersten zwei Jahre den Schwerpunkt auf die Prävention von HerzKreislauf-Krankheiten gelegt hatten, widmen wir uns nun dem Darm und der Primärprävention in Schulen und Betrieben. Im Rahmen jedes Schwerpunkts führen

Foto: Peter Kraft

In der Region Werdenberg und Sargans sterben auffällig viele Menschen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und an Brust- oder Darmkrebs. Dies hat die örtlichen Grundversorger dazu bewogen, ein umfangreiches Präventionsprogramm unter dem Titel «Herzhaft Gsund» zu starten: Die Bevölkerung soll – beispielsweise an eigens organisierten Gesundheitstagen, aber auch in Schulen und Betrieben – für einen gesunden Lebensstil motiviert werden. infosantésuisse hat Dr. med. Urs Keller, den Leiter von «Herzhaft Gsund», zum Projekt und zu seinen ambitionierten Zielen befragt.

«In zwanzig Jahren wollen wir die Sterblichkeit in unserer Region auf gesamtschweizerisches Niveau bringen.»

wir in Zusammenarbeit mit den lokalen Gesundheitsbeauftragten, den Spitexorganisationen und weiteren Vereinen in allen Gemeinden von Sargans und Werdenberg alle zwei Jahre einen Gesundheitstag durch. Die Besucher können bei den anwesenden Ärzten gezielte Gesundheits-Checks machen oder sich Präventionstipps holen, die lokalen Akteure erweitern die Gesundheitstage mit Angeboten zu Bewegung, Ernährung und Entspannung. Das Angebot ist attraktiv: 2005/2006 können die Besucher an den Gesundheitstagen an einem Modell selber eine Darmspiegelung vornehmen. Die Anlässe haben sowohl in der Bevölkerung als auch in den Medien ein gutes Echo gefunden und werden immer besser wahrgenommen. Unser Ziel für die Zukunft ist es, die Sterblichkeit in unserer Region auf gesamt-

schweizerisches Niveau zu bringen und zu einem gesunden Lebensstil beizutragen. Dazu haben wir uns einen Zeithorizont von zwanzig Jahren gesetzt. Das wichtigste dabei ist Kontinuität: Die Bevölkerung soll unsere Aktion und ihre Botschaft als einen festen Bestandteil des öffentlichen Lebens wahrnehmen. Auch unsere Arbeit an den Schulen und in Betrieben soll dazu beitragen: Wir stellen den Lehrern das Unterrichtsmodul «Gesund und bewegt» zur Verfügung und unterstützen sie bei Bedarf bei der Umsetzung. Weiter stellen wir an Schulsportanlässen eine Wasserbar auf, an der jedes Kind eine Flasche Mineralwasser erhält und an einem Wettbewerb rund um Gesundheitsthemen teilnehmen kann. Ziel ist es, dass die Kinder die Inhalte unserer Aktion früh kennen lernen und quasi mit ihnen aufwachsen. Für die Betriebe bereiten wir spezielle Aktionen vor und unterstützen das Projekt KMU-vital. Interessieren sich auch andere Regionen für dieses umfassende Konzept? Bei den politischen Gemeinden trifft man oft auf Skepsis, weil Prävention Gemeindeauftrag ist und zusätzliche Kosten verursacht, wobei keine kurzfristigen und spektakulären Resultate erwartet werden können. Interessiert zeigt sich hingegen die kantonale Ärztegesellschaft: Weil dem St. Galler Zentrum für Prävention ZEPRA aus Spargründen die Mittel massiv gekürzt wurden, hat sich die Ärztegesellschaft gesagt: Nun müssen eben wir die Lücke füllen. Dabei benutzt sie unser Konzept als Basis für ihre Planungen. Wir hoffen, dass wie in unserer Region praktisch alle Gemeinden im Kanton zum Mitmachen bewegt werden können, wenn die Ärztegesellschaft das Projekt erst einmal lanciert hat.  Interview: Peter Kraft


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KRANKENVERSICHERUNG

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Diplomfeier zum Fachausweis für Krankenversicherungsfachleute

Den Horizont ständig erweitern Am vergangenen 11. August haben insgesamt 60 angehende Krankenversicherungsfachleute ihren Fachausweis erhalten. Die Schulungsverantwortlichen von santésuisse zeigten sich anlässlich der würdigen Diplomfeier zufrieden mit den eidgenössischen Prüfungen, riefen die frisch Diplomierten aber auch auf, ihr Wissen weiterhin zu vergrössern.

Z

u Beginn der Feier sorgte das Solothurner A-capella-Trio «Simple Voicing» mit Billy Joels «River of Dreams» und einer witzigen Eigenkomposition über Geschichten, «die durch die Nase gehen», für die musikalische Einstimmung. Die Gruppe trat während der Feier immer wieder in Aktion, erntete sehr positive Resonanzen und wurde zum Schluss vom applaudierenden Publikum sogar für eine Zugabe zurück auf die Bühne geholt.

Nie die Übersicht verlieren Daniel Wyler, Präsident der Prüfungskommission, begrüsste die anwesenden Krankenversicherungsfachleute mit Zitaten des Dalai Lama. So habe das Oberhaupt der Tibeter gesagt, es gäbe heute zu viele Spezialisten, aber zuwenig Leute, die die Übersicht bewahren könnten. Daniel Wyler nannte dafür das Beispiel der Wasserverschmutzung: In der Aare habe man dieses Problem mit hochwirksamen Kläranlagen gelöst, damit aber auch erreicht, dass die Fische im Fluss wegen Nährstoff-

N O T E N S TAT I S T I K B P 2 0 0 5 Total Teilnehmende deutschsprachige Schweiz französischsprachige Schweiz italienischsprachige Schweiz

124 88 36 0

Total bestandene Examen

60 = 48,39 %

deutschsprachige Schweiz französischsprachige Schweiz

40 = 45,45 % 20 = 55,56 %

Total nicht bestandene Examen

64 = 51,61 %

Schlussnote BP 05 ø erfolgreicher Prüfungsabsolventen: - deutschsprachige Schweiz - französischsprachige Schweiz

4,47 4,52 4,39

Vergleich BP 04 ø erfolgreicher Prüfungsabsolventen

4,37

Vergleich BP 03 ø erfolgreicher Prüfungsabsolventen

4,45

mangel starben. So munterte Daniel Wyler die frisch gebackenen Krankenversicherungsfachleute dazu auf, ihren Horizont auch nach der Diplomierung stetig zu erweitern. Als Gastreferent hielt Daniel Stehli von der Chinamed Olten einen Vortrag über die traditionelle chinesische Medizin. Er brachte den Krankenversicherungsfachleuten die Grundzüge der chinesischen Medizin näher: Sie betrachtet den Körper in den Dimensionen Funktionskreise (Organsysteme), Leitbahnen (Blutgefässe, Lymphsystem) und Lebenssubstanzen (weniger das Blut an sich, sondern Qi, der chinesische Ausdruck für Lebensenergie). Die Diagnostik Daniel Stehli, Geschäftsleiter erfolgt mit dem Einsatz ver- Chinamed Zentrum, Olten. schiedenster Sinne: Sehen, Hören, Riechen, Fühlen, aber auch über eine eingehende Befragung des Patienten. Die Thera- Althaus für die deutsche Schweiz und pieformen sind recht unterschiedlich: Aku- Georges-André Escoffey für die Westpunktur, Massagen, Kräuter und die Be- schweiz, die Prüfungsergebnisse. Die Erwegungs-Trainings Qigong und Tai-Chi, folgsquote lag mit knapp 50 Prozent unter die für eine Harmonie zwischen Körper jener des letzten Jahres, fiel aber im langund Geist sorgen sollen, sind die wich- jährigen Vergleich nicht wesentlich ab. Die tigsten davon. Die grösste Gefahr besteht Romands hatten dieses Mal im Vergleich laut Stehli darin, dass westliche Diagnostik zu den Deutschschweizern knapp die mit chinesischer Therapie oder umgekehrt Nase vorn (genaueres im Kasten zur Novermischt werden. Dies führe zu Fehlbe- tenstatistik). Dass die Erfolgsquote nicht handlungen, weil beide Systeme sich stark höher liegt, ist eher ein Indiz für die hohen voneinander unterscheiden und nicht mit- Anforderungen des Fachausweises als für einander kombiniert werden könnten. die mangelhafte Vorbereitung der Kandidaten. Sonja Althaus betonte die zentrale Eine verantwortungsvolle Funktion des Wissens in Arbeitswelt und Aufgabe wartet Gesellschaft, und Georges-André Escoffey Nach dem Vortrag von Daniel Stehli wür- erinnerte an die grosse Bedeutung des Gedigten die beiden Schulungsleiter, Sonja sundheitssektors, in der alle Beteiligten


KRANKENVERSICHERUNG

nehmen. Ein Novum gab es auch bei der Auszeichnung der Kandidatinnen, die bei den Prüfungen am besten abgeschnitten hatten: Weil gleich drei von ihnen mit dem gleichen Notenschnitt auf Rang zwei landeten, wurden vier Auszeichnungen vergeben. Namentlich waren dies Irene Huber mit einem Schnitt von 5,1 auf Platz eins, und Heidi Edwards, Stephanie Udry sowie Claudia Wüest mit einem Schnitt von 4,9 auf Platz zwei. Besonders erfreut

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waren die Schulungsverantwortlichen von santésuisse auch über das zahlreiche Erscheinen: Nur wenige der erfolgreichen Kandidaten liessen sich für die Feier entschuldigen. Nach einem letzten Auftritt von «Simple Voicing» stärkten sich die frisch gebackenen Krankenversicherungsfachleute noch bei einem Apéro, bevor sie die Reise zurück nach Hause und hinein ins Berufsleben antraten.  Peter Kraft

Fotos: Martina Wolf

ihre Einstellungen und Handlungsweisen stets auf den Prüfstand legen müssten. Die beiden Schulungsleiter machten also klar: Die frisch gebackenen Krankenversicherungsfachleute treten eine äusserst verantwortungsvolle Funktion an. Danach kam für die Krankenversicherungsfachleute der grosse Moment: Sie konnten aus den Händen der Schulungsleiter die Zeugnisse und, zum ersten Mal, auch direkt die Fachausweise in Empfang

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V.l.n.r.: Claudia Wüest, 2. Rang (Note 4,9), Irene Huber, 1. Rang (Note 5,1), Daniel Wyler, Präsident der Prüfungskommission, Heidi Edwards, 2. Rang (Note 4,9), Stephanie Udry, 2. Rang (Note 4,9).

Diese Damen und Herren haben die Prüfung bestanden: Deutsch: Aeschbacher Anita, Helsana Burgdorf; Andres Karin, Sanitas Thun; Bergianti Tiziana, Sanitas Zürich; Brogli Manuela, Sanitas Basel; Bubendorf Sonja, Agrisano Brugg; Buschor Karin, carena schweiz Aadorf; Dettwiler Tanja, ÖKK Basel; Döberl Sarah, KPT/CPT Bern; Ebnöther Mirjam, CSS Luzern; Edwards Heidi, Concordia Luzern; Essig Denise, Visana Bern; Farner Ursula, Wincare Winterthur; Fux Claudia, Groupe Mutuel Martigny; Grimm Sandra, KPT/CPT Bern; Grischott Ines, Agrisano Brugg; Hänsli Irene, KLuG Zug; Hassler Karin, ÖKK Ilanz; Hoffmann Marion, Visana Muttenz; Huber Irene, KLuG Zug; Kägi Janine, Sanitas St. Gallen; Limacher Rachel, CSS Luzern; Lorenz Daniel, Gemeinsame Einrichtung Solothurn; Lucchesi Yvonne, Helsana Zürich; Lustenberger Cécile, CSS Luzern; Maillard Daniel, ÖKK Basel; Mülli Fabienne, Visana Bern; Nater Claudine, SWICA Uster; Rutsch Monika, Helsana Ittigen; Schaub Doris, KPT/CPT Thun; Scherer Manuela, CSS Ebikon; Schmid Jürg, Sanitas Thun; Stalder Gregor, CSS Luzern; Stauffenegger Evelyn, Aquilana Baden; Udry

Stephanie, KPT/CPT Bern; Waeckerlin Oliver, Krankenkassen Treuhand Waeckerlin Aarau; Waldispühl Remo, KLuG Zug; Wanner Daniela SWICA Winterthur; Weidmann Silvia, Helsana Wetzikon; Wittwer Daniela, SWICA St. Gallen; Wüest Claudia, Helsana Rotkreuz Französisch: Abbet Frédéric, Groupe Mutuel Martigny; Audetat Catherine, Sanitas Neuchâtel; Botana Sonia, Groupe Mutuel Martigny; Crettanand Carmen, Groupe Mutuel Martigny; Dubois Thierry, Groupe Mutuel Martigny; Gonzalez Mercedes, Assura Pully; Hanana Enissa, ÖKK Bern; Jobe Luisa, Assura Pully; Juillard Didier, santésuisse Neuchâtel; Lavalette Madeleine, Groupe Mutuel Martigny; Oudin Deborah, Unicare Carouge; Pastore Fiorenza, CSS Ecublens; Pichard Gaëlle, Philos AMBB Tolochenaz; Pottier Stéphane, Helsana Lausanne; Recordon Lucia, Organe cantonal de contrôle de l’assurance-maladie, Lausanne; Schaller Jean-Bruno; Terreaux Lucienne, Visana Muttenz; Varone Cindy, Groupe Mutuel Martigny; Werly Sylvie, Assura Pully; Zittlau Loredana, KPT/CPT Bern


service Das Gesundheitswesen ist der zweitwichtigste Wirtschaftssektor in der Schweiz

BAG und Pharmaindustrie einigen sich auf Preissenkungen

Jeder Zehnte arbeitet im Gesundheitsbereich

Das Bundesamt für Gesundheit hat mit den Pharma-Verbänden Interpharma, Intergenerika und vips ein Massnahmenpaket über Preissenkungen bei den Medikamenten ausgehandelt. Durch die Überprüfung der Preise von patentabgelaufenen Medikamenten und der entsprechenden Generika sollen insgesamt 250 Millionen Franken eingespart werden, was laut BAG-Direktor Thomas Zeltner einer Entlastung von einem guten Prämienprozent entspricht. Zudem wird neu zusätzlich zur Preisüberprüfung nach Patentablauf 24 Monate später eine weitere Überprüfung stattfinden. Zweifellos ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt sich, dass die Forderung von santésuisse nach tieferen Medikamentenpreisen auch von der Pharma-Industrie nicht mehr einfach in den Wind geschlagen

Foto: Prisma

werden kann. Allerdings ist das Sparpotenzial noch lange nicht ausgeschöpft: Dies zeigen Studien sowohl von santésuisse als auch vom Preisüberwacher. Weitere Preissenkungen liegen drin. Dazu braucht es eine periodische Überprüfung der Preise auf der Spezialitätenliste und die gleichwertige Behandlung al-

ler Nachbarländer beim Auslandpreisvergleich des BAG. Das beschlossene Massnahmenpaket darf ferner nicht dazu führen, dass die verbilligten alten systematisch durch teurere neue Medikamente ersetzt werden. Damit würde der Spareffekt im Handumdrehen wieder zunichte gemacht.

Zeichnung: Marc Roulin

Jeder zehnte Erwerbstätige war im Jahr 2005 laut «Basler Zeitung» im Gesundheitswesen tätig. Insgesamt zählt der Sektor 460 000 Beschäftigte. In den letzten zehn Jahren sind jährlich 10 000 Stellen hinzugekommen. Damit liegt das Gesundheitswesen vor den Banken, aber hinter der Informatik und dem Immobiliensektor. Die Expertenmeinungen sind, was diese Entwicklung anbelangt, geteilt. Für die einen heisst mehr beanspruchte Gesundheitsleistungen eine bessere Gesundheitsversorgung. Unter dem Strich würden die Leute ausserdem weniger für ihre Gesundheit ausgeben als für Autos und Glücksspiel. Nicht alle Experten sind mit dieser Einschätzung einverstanden. Sie argumentieren, dass die Patienten ja die von ihnen konsumierten Gesundheitsleistungen nicht aus der eigenen Tasche berappen müssen. Wäre dies der Fall, nähmen die Patienten automatisch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch, und zwar ohne negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit. Der Gesundheitssektor sei ausserdem nur weiter finanzierbar, wenn Rationalisierungen vorgenommen würden.

Erster Schritt in die richtige Richtung


SANTÉSUISSE – SERVICE infosantĂŠsuisse 

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Veranstaltungen Veranstalter

Besonderes

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Weitere Informationen

Wege zur kĂźnftigen medizinischen Versorgung im peripheren und dĂźnn besiedelten Berggebiet fmi-Spital Interlaken und SGGP

Wendet sich an alle Akteure im schweizerischen Gesundheitswesen, die sich fĂźr die Thematik medizinische Versorgung interessieren

27. Oktober Kursaal Casino Interlaken

Tel. 033 826 25 45 (Herr Witschi) und Tel. 033 826 25 56 (Frau Kohler)

HPH-Label-Ăœbergabe an das Kantosspital Baden und die Klinik Barmelweid

15. November Kantonsspital Baden

www.healthhospitals.ch

23. November Kongresshaus ZĂźrich

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23. November Hotel Kreuz Bern

www.santesuisse.ch

GesundheitsfÜrderung mit Qualität Netzwerk gesundheitsfÜrdernder Spitäler

Das Gesundheitswesen – Motor von Wohlbefinden und Wohlstand Universität St. Gallen, Institut fĂźr Rechtswissenschaft und Rechtspraxis

Wendet sich an alle Akteure im schweizerischen Gesundheitswesen, insbesondere an alle Leistungserbringer, an die im Gesundheitswesen zuständigen BehÜrden aller Stufen, an die Versicherer sowie an AkteurInnen in der Politik

Workshop santÊsuisse Qualität in der Arztpraxis santÊsuisse

Richtet sich an alle gesundheitspolitisch Interessierten, die sich in kurzer Zeit einen Ăœberblick Ăźber den Stand der Qualitätsdiskussion in der Schweiz verschaffen mĂśchten.

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Cours de formation continue - obtention du certificat de capacité de médecin-conseil (français) La Société Suisse des Médecins-Conseils organise en collaboration avec l'Université de Fribourg un cours pour l'obtention du certificat de capacité de médecinconseil. Participants:

médecins de toutes les assurances sociales et assurances de personnes ainsi que autres médecins intéressés

Dates:

Module I: Module II: Module III: Module IV:

Certificat de capacité: Coûts:

24 au 26 novembre 2005 15 au 17 décembre 2005 12 au 14 janvier 2006 09 au 10 février 2006

sera délivré après le cours et l'examen final pour les médecins-conseil avec mandat LAMal: Fr. 1'000.pour les médecins sans mandat LAMal: Fr. 3'500.-

Renseignements et inscription:

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Secrétariat SGV/SSMC Tél. 052 226 06 03, Fax 052 226 06 04 info@vertrauensaerzte.ch www.vertrauensaerzte.ch Service de formation continue de l'Université de Fribourg Tél. 026 300 73 46 (ou 48), Fax 026 300 96 49 machteld.torche@unifr.ch www.unifr.ch/formcont

Délai d'inscription: 31 octobre 2005 Comp_1/4_hoch.qxd 31.5.2005

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Hospital Management Forum

Wissen über das Spital- und das Gesundheitswesen! Komprimiertes

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Das UniversitätsSpital Zürich (USZ) ist mit seinen 6’000 Mitarbeitenden eines der wichtigsten Zentren des schweizerischen Gesundheitswesens. Es bietet in 30 Kliniken und Instituten medizinische Leistungen von höchster Qualität. Im Zuge einer Nachfolgereglung suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine innovative und führungsstarke Persönlichkeit als

Gesamtleiter/in Patientenadministration Ihre Hauptaufgaben: Sie sind zuständig für die fachliche und personelle Führung (5 Direktunterstellte, 73 Mitarbeitende) sowie Gewinnung und Förderung von qualifizierten Mitarbeitenden. Sie zeigen sich gesamtverantwortlich für die Sicherstellung einer kompetenten, kundenfreundlichen und effizienten administrativen Patientenaufnahme inkl. Kostensicherung sowie einer raschen und korrekten Abrechnung und Rechnungsstellung. Sie gewährleisten die Einhaltung und Umsetzung geltender Tarife und Rechtsgrundlagen und stellen eine gute und transparente Informationspolitik sicher. Zudem leiten Sie Projekte und Arbeitsgruppen oder nehmen daran teil. Ihr Profil: Sie verfügen über eine betriebswirtschaftliche Ausbildung oder eine höhere Fachausbildung im Gesundheitswesen mit betriebswirtschaftlicher Zusatzausbildung. Sie bringen mehrjährige Berufsund Führungserfahrung im Spital- und/oder Patientenwesen mit und besitzen profunde Kenntnisse der rechtlichen und vertraglichen Tarifgrundlagen. Sie haben Erfahrungen in Projektarbeit und Projektmanagement und verfügen über solide IT Kenntnisse v.a. im SAP ISH. Konzeptionelles Denken, systematisches Arbeiten sowie Verhandlungsgeschick und soziale Kompetenz gehören ebenso zu Ihren Stärken wie Ihre Fähigkeit, komplexe Sachverhalte kompetent und verständlich auf verschiedenen Ebenen zu kommunizieren. Unser Angebot: Wenn Sie die Entwicklungen im Gesundheitswesen mitgestalten wollen, bieten wir Ihnen die Chance, Neues zu lernen und aktive Auf- und Ausbauarbeit zu leisten. Nehmen Sie die Herausforderung an! Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an: UniversitätsSpital Zürich, Frau Pascale Joss, Human Resources Management, Schmelzbergstrasse 24, 8091 Zürich. Telefon: 044 255 54 56. www.usz.ch


Kongress eHealthCare.ch 25./26.Oktober 2005 Konferenz und Fachausstellung im Forschungszentrum Nottwil LU

Medizin- und Gesundheitswesen auf dem Weg ins Informationszeitalter Symposium 10 GESUNDHEITS- UND VERSICHERTENKARTE Der Bundesrat hat das Grobkonzept für die Einführung der Versichertenkarte in der Krankenversicherung verabschiedet. Ab 2008 müssen alle Versicherten die Karte vorweisen, wenn sie Leistungen bei Ärzten, Spitälern oder Apotheken beanspruchen. Auf freiwilliger Basis können die Versicherten zudem persönlich-medizinische Angaben in einer Datenbank speichern. Mit der Einführung einer Karte werden eine Reihe von Zielsetzungen verfolgt, die für die unterschiedlichen Akteure (Versicherte, Versicherer, Leistungserbringer, Staat) wirksam werden: Vereinfachung admin. Abläufe, schnellere Rechnungsstellung, Verbesserung der Qualitätssicherung, Stärkung der Stellung des Versicherten usw. Dies ist nur der erste Schritt auf dem Weg in Richtung einer umfassenden und elektronisch geführten Gesundheitskarte. 10.1 CONFERENCE Gesundheits- und Versichertenkarte 25. Oktober, 13.45 –15.00 Uhr 10.2 PRACTICE Lösungen und Erfahrungen Gesundheits-, Versicherten- und Health Professional-Karte 25. Oktober, 15.20 –16.40 Uhr

eHealthcare ARENA zum Thema: Gesundheitskarte Schweiz – bald Schlusslicht in Europa? Podiumsgespräch unter der Leitung von: Urs Leuthard, Moderator Arena, Fernsehen SF DRS 25. Oktober, 17.05 –18.00 Uhr

Symposium 50 VERSICHERUNGEN UND CLEARING Krankenversicherungen und Unfallversicherungen haben ein grosses Potenzial, auf Basis von Technologieeinsatz ihre Prozesse zu optimieren. Der elektronische Rechnungs- und Leistungsdatenaustausch im Verbund mit Leistungserbringern und Versicherten ist in Realisierung. Gegenüber dem Kunden bestehen weiterführende Möglichkeiten als die heute gängigen. Der Kunde kann direkt elektronisch in den Betreuungsprozess integriert werden (Einsicht in Leistungen und Zahlungen, Mutation von Personendaten usw.). 51 CONFERENCE Anforderungen an ein zeitgemässes Leistungsmanagement für Krankenversicherer 26. Oktober, 9.00 –10.30 Uhr

53 PRACTICE Spezifische Informationssysteme mit hohen Optimierungspotenzialen für Krankenversicherungen 26. Oktober, 13.15 –14.45 Uhr

52 PRACTICE Die führenden Lösungen für Krankenversicherungen 26. Oktober, 11.00 –12.20 Uhr

54 PRACTICE Elektronischer Datenaustausch in unternehmensübergreifenden Prozessen der Krankenversicherungen 26. Oktober, 15.00 –16.30 Uhr

Intensivkurs Digitale Krankenversicherung 23.–24. November 2005, Seminarhotel Nottwil Optimierungspotenzial durch den Einsatz von Informationssystemen in den Geschäftsprozessen bei Krankenversicherungen Zielpublikum: Der Kurs richtet sich an alle Berufstätigen im Umfeld der Krankenversicherungen, welche mit den Herausforderungen der Branche sowie den Potenzialen auf Ebene von Unternehmensprozessen und ICT konfrontiert sind oder werden. Im Besonderen richtet sich der Kurs an Linien-Manager, Informatiker und Organisatoren, Unternehmensentwickler, Projektleiter und -mitarbeiter, Produkt- und Lösungsanbieter und Unternehmensberater. Das detaillierte Kursprogramm finden Sie unter www.ehealthcare.ch eHealthCare.ch Josef-Müller-Weg 2 6210 Sursee

Tel. +41 41 925 76 89 Fax +41 41 925 76 80

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