infosantésuisse Nr. 9/2005 deutsch

Page 1

infosantĂŠsuisse Magazin der Schweizer Krankenversicherer Nr. 9, September 2005

Effizienz steigern statt rationieren

Seite 4

Im Gespräch: Prof. Dr. Gianfranco Domenighetti Seite 6

IM VISIER:

Rationalisierung des Gesundheitswesens


INHALT

infosantésuisse  9 / 05

SCHWERPUNKT 4 6 8 10

Effizienz steigern statt rationieren Im Gespräch: Prof. Dr. Gianfranco Domenighetti, Sozialwissenschaftler an der Uni Lausanne Hohe Gesundheitskosten – Folge des dicken Leistungskatalogs? Die politische Diskussion um den Leistungskatalog in der Krankenversicherung

KRANKENVERSICHERUNG 1 SanaCare erhält Datenschutz-Zertifikat 1 12 Im Gespräch: Anton Tönz, Geschäftsführer der ÖKK Lugnez II

TARMED

Hohe Gesundheitskosten – Folge des dicken Leistungskatalogs? Seite 8

14 Anschlussverträge gekündigt – neue Verträge in Aussicht

GESUNDHEITSWESEN 5 1 16 17 18 19

Drei Fragen an: Franz Schneller, Direktor Swissmedic Bewegungsförderung: santésuisse unterstützt Allez Hop weiterhin santésuisse-Mitarbeiterinnen testen Allez Hop-Kurs Revidierte Höhere Fachprüfung: Ein Erfolg Buchtipp: Vom Satteln der Nilpferde

SERVICE 0 2 20 20 21 21 22 22

Im Gespräch: Anton Tönz, Geschäftsführer der ÖKK Lugnez II Seite 12

Weiterbildung auf www.santesuisse.ch santésuisse unterstützt Kampagne «Uns stinkts!» Buchtipp: Der Pharma-Bluff Samaritersammlung 2005 Effizienzsteigerung bei den Schweizer Spitälern Veranstaltungskalender

KLIPP & KLAR 3 Brillengläser/Kontaktlinsen: Spezialfälle 2 23 Milchpumpe: Kostenbeteiligung 23 Mototherapie: Eine kassenpflichtige Leistung?

santésuisse-Mitarbeiterinnen testen Allez Hop-Kurs Seite 17

Nr. 9, September 2005 Erscheint zehnmal jährlich

Layout: Henriette Lux

Abonnementspreis: Fr. 69.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.−

Anzeigenverwaltung: Alle Inserate − auch Stelleninserate − sind zu richten an: «infosantésuisse», Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn

Herausgeber und Administration: santésuisse, Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn

E-Mail: shop@santesuisse.ch

Verantwortliche Redaktion: Peter Kraft, Abteilung Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 42 83, Fax 032 625 42 70

Abonnementsverwaltung: Tel. 032 625 42 74, Fax 032 625 42 70

E-Mail: redaktion@santesuisse.ch

Homepage: www.santesuisse.ch

Herstellung: Vogt-Schild/Habegger Medien AG, Zuchwilerstrasse 21, 4502 Solothurn

Titelbild: Heiner Grieder, Langenbruck ISSN 1660-7228


EDITORIAL

infosantésuisse  9 / 05

Die vorhandenen Ressourcen effizient nutzen

D Marc-André Giger Direktor santésuisse

ie Schweiz ist eines der wohlhabendsten Länder der Erde. Die Gesundheit und die steigenden Krankenkassenprämien gehören laut allen einschlägigen Umfragen zu den grössten Sorgen der Bevölkerung. Darf es sein, dass ausgerechnet jener Bereich, der den Schweizerinnen und Schweizern am meisten am Herzen liegt, in einem Land mit einem derart hohen Lebensstandard Rationierungsmassnahmen erfährt? Die Antwort lautet selbstverständlich Nein. Doch auch in der Schweiz sind die Ressourcen nicht unbeschränkt. Es stehen nicht beliebig viele Mittel für das Gesundheitswesen zur Verfügung. Rationierungsmassnahmen sind im Moment noch nicht nötig – doch müssen wir dafür sorgen, dass das auch so bleibt. Rationierung im Gesundheitswesen bedeutet den Verzicht auf medizinisch notwendige Massnahmen aus wirtschaftlichen Gründen. Der Gesundheitsökonom Jürg Sommer warnt: Bei gleich bleibender Kostenentwicklung wird der zunehmende Kostendruck diese Gefahr heraufbeschwören, und zwar in der perfiden Form der impliziten Rationierung: Hier wird dem Patienten spontan und im Einzelfall eine notwendige Leistung verweigert. Es gibt nur einen Weg, der Rationierung zuvorzukommen: Rationalisierung. Die Effizienz im Gesundheitswesen muss sich verbessern. Leistungen, die unwirksam oder medizinisch nicht notwendig sind, sollen nicht länger der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Das Rationalisierungspotenzial ist enorm: Der Tessiner Sozialwissenschaftler Gianfranco Domenighetti hat 2,7 Milliarden Franken errechnet – wohlgemerkt nur für die ärztlichen Leistungen im Jahre 2002.

Das Bundesamt für Gesundheit hat angekündigt, unwirksame, unzweckmässige und unwirtschaftliche Behandlungsformen aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung zu streichen. Das ist zu begrüssen, doch darf es nicht dabei bleiben. Die Anreize müssen für alle Akteure im Gesundheitswesen derart umgestaltet werden, dass sie ein Interesse an wirtschaftlichem Handeln haben. Die entsprechenden Reformen werden für einige Beteiligten kurzfristig schmerzhaft sein, sich langfristig aber für alle lohnen. Denn an der Alternative – der Rationierung – kann niemand Interesse haben. Konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Anreize sind unter anderem die Einführung der Vertragsfreiheit, die leistungsorientierte Abgeltung für Spitäler, eine höhere Kostenbeteiligung der Patienten sowie die Förderung von Managed Care. Der Bundesrat sieht diese Schritte in der laufenden KVG-Revision vor. Es ist zu hoffen, dass das Parlament die Reformen nun mutig anpackt und damit eine sinnvolle Rationalisierung des Gesundheitswesens ermöglicht.


SCHWERPUNKT

infosantésuisse  9 / 05

Welche Sparmöglichkeiten bestehen im Gesundheitswesen?

Effizienz steigern statt rationieren Die Kosten im Gesundheitswesen – und mit ihnen die Prämien – steigen weiterhin stark an. Die Einsicht, dass das nicht so weitergehen darf, scheint sich immer mehr durchzusetzen: Themen wie Rationierung oder Rationalisierung tauchen auf den Programmen von Gesundheitstagungen auf, werden in den Fachmedien thematisiert und finden sogar Eingang in den politischen Diskurs. Doch was genau ist darunter zu verstehen? Und wie lässt sich verhindern, dass notwendige medizinische Leistungen in Zukunft aus Kostengründen nicht mehr erbracht werden?

R

ationierung und Rationalisierung sind Begriffe, die häufig verwechselt werden und auch nicht ganz einfach voneinander abzugrenzen sind. Grundsätzlich gilt: • Rationalisierung bedeutet, dass eine Leistung mit weniger Aufwand erbracht oder mit gleichem Aufwand mehr Leistung erzielt wird. Es geht hier also keineswegs um mengenmässige oder qualitative Abstriche, sondern um eine Effizienzsteigerung. • Rationierung hingegen bedeutet Verzicht auf eine für den Patienten wichtige Behandlung aus ökonomischen Gründen. Rationierung kann auf verschiedene Arten erfolgen: Offene Rationierung beruht auf allgemein bekannten und politisch anerkannten Kriterien und Mechanismen. Es ist klar festgesetzt, welche Behandlung in welcher Situation eingeschränkt erfolgt. Verdeckte Rationierung hingegen funktioniert nicht nach bekannten Kriterien, sondern geschieht oft spontan im Einzelfall. Mittel dazu sind ein erschwerter Zugang etwa durch Wartelisten, Abschiebung an andere Leistungserbringer, Einschränkung der Behandlungsintensität oder im Extremfall sogar Abschreckung durch herablassende Behandlung oder vorenthaltene Informationen.

Grenzen sind umstritten Wo die Rationalisierung aufhört und die Rationierung beginnt, ist nicht unumstritten. Den Extremfall bilden gewisse Mediziner, die bereits dann von Rationierung sprechen, wenn sie bei ihren Entscheiden auch die Kosten berücksichtigen sollen. Moderatere Stimmen, wie etwa der Gesundheitsökonom Gerhard Kocher, bezeichnen beispielsweise die Überar-

beitung des Grundleistungskatalogs der Krankenversicherung, die Beschränkung der Zahl der Leistungserbringer unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit sowie die Limitierung von besonders teuren medizinischen Therapien auf bestimmte Diagnosen als Rationierung. Andere Gesundheitsökonomen, wie Peter Zweifel, betrachten diese Massnahmen noch als Rationalisierung, weil hier keine nutz- und heilbringenden Leistungen abgebaut werden, sondern lediglich andere Anreize geschaffen, die Effizienz verbessert und wirklich unnötige Leistungen eliminiert werden. santésuisse schliesst sich der Auffassung von Peter Zweifel an, wonach Massnahmen zur Anreizoptimierung und zur Effizienzsteigerung keine Rationierungsmassnahmen sind. Sie folgt damit der eingangs erwähnten Definition: Rationierung bedeutet Verzicht auf eine für den Patienten wichtige Behandlung aus ökonomischen Gründen.

Rationierungsdiskussion in der Schweiz kaum existent Die Rationierungsdiskussion in der Schweiz ist geprägt von der begrifflichen Uneinigkeit. So fordern die einen die Förderung der evidenzbasierten Medizin und von Managed Care, den Ausschluss unwirtschaftlicher Leistungserbringer aus den Verträgen sowie die Verlagerung gewisser Leistungen in die Zusatzversicherung als Alternativen zur drohenden Rationierung. Andere fordern exakt das Gleiche – bereits als Rationierungsmassnahmen, die sich nicht mehr abwenden lassen. Eine Rationierungsdebatte gemäss dem Begriffsverständnis von Peter Zweifel findet aber kaum statt. Ein anderer Gesundheitsökonom, Jürg Sommer, bezwei-

felt gar, ob sie überhaupt öffentlich debattierbar ist: Wenn der Bevölkerung die tragischen Entscheidungen, die bei Rationierungsmassnahmen mit Sicherheit anfallen, bewusst würden, werde sie sich, genauso wie die Leistungserbringer, mit aller Vehemenz dagegen wehren. Medizinische Rationierung hat in einer direkten Demokratie kaum eine Chance, es sei denn, sie würde als letzter Ausweg


SCHWERPUNKT

vor dem Kollaps des Gesundheitssystems wahrgenommen.

Rationalisierung als Schutz vor Rationierung

infosantésuisse  9 / 05

geltungssysteme, die Aufhebung des Vertragszwangs oder Vergütung von Pauschalen anstelle von Einzelleistungen sind mögliche Mittel dazu. • Versorgungsnetzwerke müssen gefördert werden: Wenn Leistungserbringer, wie heute häufig der Fall, unkoordiniert arbeiten, kommt es zu Doppelspurigkeiten, zu Ineffizienz und zu Streuverlusten beim Fachwissen. Es braucht stattdessen Schnittstellen und Netzwerke zwischen den verschiedenen Arten von Leistungserbringern. • Die Wirkstoffverschreibung würde die Medikamentenkosten senken, indem die Krankenkasse jeweils nur den Preis des günstigsten Generikums vergüten würde. • Die Eigenverantwortung ist zu stärken: Eine Möglichkeit dazu wäre eine längere Vertragsdauer bei hohen Franchisen und alternativen Versicherungsmodellen. In dieselbe Richtung geht der Vorschlag, mittels repräsentativen Studien die (theoretische) Zahlungsbereitschaft der VerFoto: Prisma

santésuisse unterstützt unter anderem folgende Massnahmen zur Verbesserung der Qualität, Steigerung der Effizienz und Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen: • Der Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung muss überarbeitet werden. Nur Leistungen, die notwendig oder effizient sind, werden von der Grundversicherung übernommen. Der Leistungskatalog muss sich strikt nach den Zielen des KVG richten: Die Erhaltung des Lebens, die Verbesserung oder Wiederherstellung der Gesundheit sowie die Linderung von Schmerzen. • Anreize, die Leistungserbringer zu unwirtschaftlichem und unwirksamem Handeln bewegen können, müssen beseitigt werden. Leistungsbezogene Ab-

Nicht alle verordneten Leistungen sind zweckmässig.

sicherten für bestimmte Elemente des Leistungskatalogs zu prüfen. All diese Vorschläge haben jedoch nichts mit Rationierung zu tun. Sie dienen der Effizienz- und Qualitätssteigerung und damit der Rationalisierung. Keinem Versicherten wird durch diese Massnahmen eine wichtige und nützliche medizinische Leistung vorenthalten. Rationierungsmassnahmen sind für santé­ suisse denn auch kein Thema, solange das Rationalisierungspotenzial noch nicht ausgeschöpft ist. Dass dies in der Schweiz der Fall ist, zeigen einige Beispiele: • Ärztezahl und Medikamentenkonsum pro Kopf sind in Genf fast doppelt so hoch wie in St. Gallen, ohne dass der Ostschweizer Kanton irgend einen Mangel in der medizinischen Versorgung aufweisen würde. • Der Tessiner Soziologe Gianfranco Domenighetti fand in einer Studie heraus, dass im Jahr 2002 auf Wunsch der Patienten vom Arzt nicht vorgesehene Zusatzleistungen im Wert von 2,7 Milliarden Franken erbracht wurden. • Im internationalen Vergleich ist die durchschnittliche Behandlungsdauer in Schweizer Spitälern von 9,5 Tagen fast konkurrenzlos hoch: Nur gerade Deutschland vermag mitzuhalten, die skandinavischen Länder hingegen kommen jeweils auf gut die Hälfte. • Der Medikamentenpreisvergleich von santésuisse zeigt: Die Medikamente sind im westeuropäischen Vergleich in der Schweiz mit Abstand am teuersten. • Ärzte bestätigen: Nach gewissen Gesundheitssendungen steigt die Nachfrage nach bestimmten medizinischen Leistungen schlagartig. Es ist also sehr wohl möglich, bedeutende Einsparungen im Gesundheitswesen zu erzielen, ohne mit der Rationierungs-Keule zu schwingen. Rationalisierungsmassnahmen sind dringend nötig, um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen, der weiterhin um ein Mehrfaches höher als das BIP-Wachstum ist, aufzuhalten. Geschieht dies nicht, so der Basler Gesundheitsökonom Jörg Sommer, «wird der wachsende Kostendruck im schweizerischen Gesundheitswesen zu einer Mehrklassenmedizin, zu schleichenden Qualitätsverschlechterungen und zu einem verdeckten Leistungsabbau und damit zur impliziten Rationierung führen.»  Peter Kraft


SCHWERPUNKT

infosantésuisse  9 / 05

Im Gespräch: Prof. Dr. Gianfranco Domenighetti, Sozialwissenschaftler an der Universität Lausanne

Unzweckmässige Leistungen müssten zu Lasten der Patienten gehen» Der Sozialwissenschaftler Gianfranco Domenighetti, der für die Tessiner Regierungsrätin Patrizia Pesenti das Gesundheitsamt leitet, hat in seinen Studien zwei Feststellungen gemacht, die aufhorchen lassen. Zum einen sind im Jahr 2002 2,7 Milliarden Franken an medizinischen Leistungen erbracht worden, die vom Arzt nicht vorgesehen waren, wohl aber von den Patienten gewünscht wurden. Zum anderen sind die Patienten in allen Kantonen mit den medizinischen Leistungen sehr zufrieden, obwohl grosse Unterschiede in der Versorgungsdichte herrschen. Deshalb fordert Domenighetti im Gespräch mit infosantésuisse: Die medizinische Versorgung in der Schweiz muss effizienter werden.

infosantésuisse: Laut einer Studie von Ihnen haben im Jahr 2002 Ärzte auf Wunsch der Patienten Zusatzleistungen in der Höhe von 2,7 Milliarden Franken erbracht. Was ist der Grund dafür? Gianfranco Domenighetti: Gemäss unserer Studie haben drei Typen von Individuen am häufigsten Zusatzleistungen beansprucht: Gesundheitlich angeschlagene Menschen, einkommensschwächere Patienten und Versicherte aus den lateinischen Kantonen. Natürlich spielt auch das Angebot eine Rolle, da die Medizin, die ja keine exakte Wissenschaft ist, mit Faktoren wie Komplexität und Unsicherheit umgehen muss. Weitere Gründe sind die Ärztedichte, die Angst, den Patienten zu «verlieren» und auch die Zweifel des Arztes, der Patient könnte die Leistung zu Recht verlangen. Wie kann für Ärzte der Anreiz beseitigt werden, derartige unnötige Behandlungen vorzunehmen? Dass die Ärzte nach medizinischen Leistungen abgegolten werden und dass die Patienten die Möglichkeit haben, den Arzt zu wechseln, wenn sie nicht vollumfänglich zufrieden sind, sind klare Anreizfaktoren. Hinzu kommt auch TARMED, mit dem es für Ärzte wie zuvor einfacher ist, eine unzweckmässige Leistung zu erbringen, als eine halbe Stunde zu verlieren, um den Patienten davon zu überzeugen, dass er im Unrecht ist. Ohne einen Systemumbau lassen sich diese angebotsseitigen Anreize nur schwer ausmerzen.

Wie könnten konkrete Anreize für die Patienten aussehen, nur jene Leistungen in Anspruch zu nehmen, die zur Heilung ihrer Krankheit nötig sind?

Die Grenze zum Pathologischen wird heute für eine Reihe diffuser Risikofaktoren immer tiefer angesetzt. Aus «subjektiv Gesunden» werden so «objektiv Kranke». Die Patienten – mit Ausnahme der chronisch Kranken – wissen in der Regel nicht, welche Leistungen zur Heilung ihrer Krankheit tatsächlich wirksam sind. Sie müssen ausserdem ein aggressives Marketing in Zeitungen, Fernsehen oder Internet über sich ergehen lassen. Verantwortlich dafür sind Unternehmen der Medizinund Gesundheitstechnik. Das Problem ist, dass eine Leistung bei einem Patienten wirksam sein kann und Sinn macht, bei einem anderen hingegen nicht. Eigentlich müssten unzweckmässige Leistungen also ganz zu Lasten der Patienten gehen. Der einzige, der über die Zweckmässigkeit einer Leistung entscheiden kann, ist jedoch der Arzt selber. Der ist aber sehr oft in die Beziehung zu seinen Patienten dermassen stark verstrickt, dass er kaum vermeiden kann, Anreizen bzw. Interessenskonflikten ausgesetzt zu sein. Welche Rolle könnten Managed-CareModelle dabei spielen? Managed-Care-Modelle sind meiner Meinung nach die einzige Lösung, denn sie verhindern Patiententourismus. Qualitäts-

zirkel sollten in der Regel für eine zweckmässigere Behandlung sorgen. In beiden Modellen werden meist Generika anstelle von Originalpräparaten verschrieben, sofern dies möglich ist. Auch regelmässig aktualisierte Richtlinien darüber, wie allgemeine Erkrankungen zu behandeln sind, können die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sehr positiv beeinflussen. Wie beurteilen Sie den bestehenden Leistungskatalog in der Grundversicherung? Gibt es darin Leistungen, auf die verzichtet werden könnte? Man darf nicht vergessen, dass eine Leistung an sich wirksam sein kann oder auch nicht, je nach dem ob sie korrekt und der medizinischen Indikation entsprechend verschrieben wird. Physiotherapeutische Leistungen müssten aber in jeden Fall unter die Lupe genommen werden, genauso wie «epidemisch» pharmazeutische Verschreibungen zur Bekämpfung von «Risikofaktoren» wie Hypercholesterinämie, Bluthochdruck und Diabetes. Man müsste neue mehrdimensionale, auf mehrere Ursachen zurückgehende, «Risikogrenzwerte» festlegen, z.B. für Herz-KreislaufErkrankungen. Nur wenn solche Risikoniveaus überschritten werden, würde die Grundversicherung für die medikamentöse Therapie aufkommen und es wäre genau vorgegeben, welche Medikamente abzugeben sind. Andere Länder sind hier schon weiter und haben dieses System bereits umgesetzt oder geplant. Personen, bei denen das Risiko einer Erkrankung sehr gering ist, müssten diese Therapien aus der eigenen Tasche bezahlen. Fakt ist auch,


SCHWERPUNKT

dass die Grenze zum Pathologischen heute für eine Reihe diffuser Risikofaktoren wie Bluthochdruck und Diabetes immer tiefer angesetzt wird. Millionen zusätzlicher Patienten haben so Anspruch auf Kosten­ übernahme ihrer Medikamente durch die Krankenversicherung: Aus «subjektiv Gesunden» werden so «objektiv Kranke».

Viele Gesundheitsökonomen, so etwa Peter Zweifel, postulieren, dass bereits heute vor allem im stationären Bereich eine implizite, also versteckte Rationierung existiert. Wäre es vor diesem Hintergrund nicht transparenter, wenn die Politik definierte Massnahmen zur EffizienzFoto: ZVG

Länder wie die Niederlande, Schweden oder Norwegen haben ein medizinisches Grundversorgungspaket definiert, das der gesamten Bevölkerung zugänglich sein muss. Wäre etwas Ähnliches auch für die Schweiz denkbar? Es gibt auch in der Schweiz ein Leistungskatalog, allerdings in Form einer Negativliste. Das heisst, alle Leistungen sind ein-

geschlossen, ausser jene, die ausdrücklich ausgeschlossen sind. Grundsätzlich wäre die Einführung einer Positivliste zu begrüssen, aber die direkte Demokratie in der Schweiz ist für einen solchen Systemwechsel nicht gerade förderlich. Nur gut, dass die Führung von Managed-CareModellen im KVG bereits seit 1996 verankert ist, so dass dafür keine Volksabstimmung erforderlich ist.

infosantésuisse  9 / 05

steigerung (nicht zur Rationierung) treffen würde? Die grossen kantonalen Unterschiede beim Konsum medizinischer, insbesondere chirurgischer, Leistungen lässt auf eine Rationierung oder aber auf eine Übermedikation schliessen. Eine Studie, die ich gemeinsam mit Luca Crivelli durchgeführt habe, zeigt auf, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen recht deutlich sind, gleichzeitig aber alle Patienten generell mit den im jeweiligen Kanton erbrachten Leistungen zufrieden sind. Natürlich wäre es wünschenswert, dass auf politischer Ebene gezielte Massnahmen für ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis vorgeschlagen und möglichst transparent ausgestaltet würden. Ein Hemmschuh ist aber auch hier die direkte Demokratie. Ein Konsens über einen Systemumbau ist meiner Meinung nach unrealistisch, wenn nicht eine Gesundheitspolitik betrieben wird, die einen kulturellen Wandel sowohl bei der Bevölkerung als auch bei den Leistungserbringern hervorruft. Ich bin überzeugt davon, dass ein Grossteil der Schweizerinnen und Schweizer in etwa zehn Jahren einem Managed-Care-Modell angehören wird. Nicht weil sie sich dafür entschieden haben, sondern weil sie die immer teureren Prämien nicht mehr bezahlen können.

Ich bin überzeugt davon, dass ein Grossteil der Bevölkerung in etwa zehn Jahren einem Managed-CareModell angehören wird, weil sie die immer teureren Prämien nicht mehr bezahlen kann.

Gianfranco Domenighetti: «Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die einen kulturellen Wandel bei Bevölkerung und Leistungserbringern hervorruft.»

Den Leistungskatalog zu überprüfen ist wichtig. Priorität hat jedoch die Steigerung der Effizienz und die Schaffung von Anreizen für alle Akteure im Gesundheitswesen, wirtschaftlich zu handeln. Unterstützen Sie diese These? Ja, natürlich. Unser Gesundheitssystem ist komplex und von Unsicherheitsfaktoren, Interessenskonflikten und Asymmetrie bei der Information geprägt. Deshalb braucht es meiner Meinung nach eine Mischung aus Anreizen und behördlicher Planung. Nur so haben wir eine Chance, aus der Sackgasse zu finden. Immer vor Augen natürlich die direkte Demokratie und den Föderalismus in der Schweiz.  Interview: Peter Kraft


SCHWERPUNKT

infosantésuisse  9 / 05

Die Überarbeitung des Leistungskatalogs – und was sonst noch geschehen muss

Hohe Gesundheitskosten – Folge des dicken Leistungskatalogs? Der Leistungskatalog der Grundversicherung soll überarbeitet werden – das kündigte Hans-Heinrich Brunner, Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit, unlängst an. Dieser Schritt ist zu begrüssen vor dem bekannten Hintergrund, dass die Krankenkassen-Prämien immer mehr Menschen über Gebühr belasten. Liegt in der umfassenden Prüfung der einzelnen Leistungen die Lösung für das Kostenproblem, oder besser gefragt: Genügt sie für eine Reform der Krankenversicherung, die eine hoch stehende medizinische Versorgung für alle langfristig sichert?

S

eit dem 1. Juli sind die vorläufig aufgenommenen komplementärmedizinischen Methoden nicht mehr Bestandteil des Leistungskatalogs der Grundversicherung. Offenbar wurden die Konsequenzen aus der nicht nachweisbaren Wirksamkeit einer Methode gezogen. Der Entscheid wirft aber auch einige Fragen auf: Wie viel bringt es, wenn 0,25 Prozent des Prämienvolumens eingespart werden können, während Probleme wie die hohen Medikamentenpreise, der zu geringe Absatz von Generika, der Vertragszwang oder die stetige Mengenausweitung der Leistungen generell ungelöst bleiben? Hat die Politik nun den Mut, Entscheide zu fällen, die auch für mächtigere Interessengruppen als jene der Komplementärmediziner unangenehm sind? Die Ankündigung von BAG-Vizedirektor Hans-Heinrich Brunner, den gesamten Leistungskatalog auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit überprüfen zu wollen, scheint dies anzudeuten.

Die Lösung des Kostenproblems? Die Krankenversicherer begrüssen das Vorhaben Brunners natürlich. Doch wie viel ist davon zu erwarten? Die Schweiz wäre nicht das erste Land, in dem der Leistungskatalog der Krankenversicherer gründlich überarbeitet wird. Im US-Bundesstaat Oregon erarbeitete 1989 eine Experten-Kommission eine Liste von medizinischen Therapien nach Kosten-Nut-

zen-Kriterien. Der Katalog wurde anschliessend nach den Präferenzen der Bevölkerung, die in Telefonumfragen ermittelt wurden, modifiziert. Die Zentralregierung lehnte die Liste jedoch ab. Die Experten überarbeiteten sie notgedrungen, allerdings ohne die Meinung der Bevölkerung mit einzubeziehen. 1993 genehmigte Washington schliesslich den revidierten Oregon Health Plan. Seine Auswirkungen entsprachen dann aber keineswegs den Hoffnungen: In den ersten fünf Jahren vermochte er nach offizieller Schätzung gerade einmal zwei Prozent der Projektkosten einzusparen. In den skandinavischen Ländern, in den Niederlanden und in Neuseeland wurden ebenfalls Versuche unternommen, einen präzise formulierten Grundleistungskatalog im Sinne einer Positivliste zu formulieren. Die Auswirkungen davon sind schwierig zu beurteilen. Laut den aktuellsten OECD-Statistiken liegt Norwegen sowohl bei den Gesundheitskosten pro Kopf als auch beim Kostenwachstum nahe der Schweiz. Dänemark, Schweden und die Niederlande haben zwar deutlich tiefere Kosten. Allerdings kann nur Dänemark auch ein langsameres Kostenwachstum vorweisen.

Breit abgestützte Reformen nötig Die Überarbeitung des Grundleistungskatalogs in diesen Ländern als Misserfolg abzutun, wäre falsch: Niemand weiss mit

Sicherheit, wie die Situation aussehen würde, hätte man diesen Schritt nicht unternommen. Klar ist jedoch: Die Überarbeitung des Grundleistungskatalogs alleine löst das Kostenproblem nicht oder nur ungenügend. Der Grund dafür: Hauptursachen für den ungebremsten Kostenanstieg sind die zu hohen Preise und die grossen Mengen. Für den Gesundheitsökonomen Jürg Sommer hat dies zwei Gründe: Zum ersten die «extrem hohen Kapazitäten» an Ärzten, Spitalbetten und medizinischen Geräten, und zum anderen die Tatsache, dass «effizientes Verhalten im Gesundheitswesen trotz KVG-Revision nach wie vor nicht konsequent belohnt» wird. Ein anderer Gesundheitsökonom, Gerhard Kocher, schrieb in einem gemeinsamen Papier mit Hans-Heinrich Brunner – in seiner damaligen Funktion als FMH-Präsident – bereits 1999, dass die Überarbeitung des Leistungskatalogs zwar nötig, aber nur eine von vielen, ebenso wichtigen Reformen sei. Kocher und Brunner bezeichneten etwa die Limitierung der Zahl der Leistungserbringer, die Steigerung von Effizienz und Qualität, mehr Eigenverantwortung für die Patienten oder den Zugang zu teuren medizinischen Be-


SCHWERPUNKT infosantésuisse  9 / 05

Foto: Prisma

Die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit einzelner Leistungen zu überprüfen ist wichtig – aber nicht genug.

handlungen über ein Case Management als wichtige Massnahmen.

Anreizstruktur muss sich ändern Wie können die oben beschriebenen Missstände beseitigt, die vorgeschlagenen Reformen konkret umgesetzt werden? Vieles ist eine Frage der Anreize. Die Feststellung Sommers, dass effizientes Verhalten im Gesundheitswesen nicht konsequent belohnt würde, ist letztlich die Ursache für die meisten kostentreibenden Faktoren im Gesundheitswesen. Was bedeutet dies für die einzelnen Akteure? Welche Anreize müssen wo korrigiert werden? • Ärzte: Die Vertragsfreiheit bringt einen Anreiz für Qualitäts- und Preiswettbewerb. Zudem pendelt sich die Anzahl Ärzte – unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit durch die Kantone – auf einem vernünftigen Niveau ein. Beides führt zum Abbau von überflüssigen und unwirtschaftlichen Leistungen. Hinzu kommt, dass sich die Versorgungsgerechtigkeit unter den Regionen verbessert: Auf dem Land wird es einfacher sein, einen Vertrag zu bekommen. • Spitäler: Die Abgeltung der Spitäler muss künftig leistungsorientiert erfolgen. Da-

mit fällt der Anreiz weg, die Patienten möglichst lange in der Klinik zu behalten. Der Wettbewerb soll durch die Gleichstellung von privaten mit öffentlichen Kliniken gestärkt werden. • Pharma-Industrie/Medikamente: Weil es keine Anreize für die Patienten gibt, Generika statt Originalprodukte zu wählen, findet ein Preiswettbewerb kaum statt. Die Produzenten können beim Bundesamt für Gesundheit hohe Preise beantragen, ohne bei deren Genehmigung weniger Kunden befürchten zu müssen. Interessant ist auch, dass nicht die extrem teuren Medikamente den Löwenanteil des Umsatzes ausmachen: Die Medikamentenkosten fallen zu 58 Prozent auf Packungen mit einem Preis von unter 100 Franken. Eine höhere Kostenbeteiligung für Medikamente gegen Bagatellerkrankungen, wie von santésuisse und der Interpharma gefordert, wäre ein Anreiz, solche Arzneimittel nicht unnötigerweise zu konsumieren (zur Erinnerung: Die von Patienten beim Arzt verlangten, unnötigen Zusatzleistungen betrugen laut Domenighetti im Jahr 2002 2,7 Milliarden Franken).

• Patienten: Der einzige Anreiz für die Patienten, Leistungen vor der Inanspruchnahme auf ihre Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, führt über eine höhere Kostenbeteiligung. Der Patient würde in diesem Fall vielleicht sogar, wie vor jeder grösseren Investition, Kostenvoranschläge verlangen und diese vergleichen. Es bestünde dann zugleich ein Anreiz für den Arzt, wirtschaftlich zu arbeiten und beispielsweise ausdrücklich Generika zu verschreiben. • Versicherer: Die Versicherer müssen, wie dies heute der Fall ist, zu einem Prämien- und Dienstleistungswettbewerb gezwungen sein. Sie müssen weiterhin ein Interesse haben, ihre Prämien durch eine intensive Rechnungskontrolle so gut wie möglich im Rahmen zu halten. Bei einer Einheitskasse würde dieser Anreiz schwächer werden. Die entsprechende Initiative ist also auch von der Kostenseite her betrachtet kontraproduktiv. Leider fehlen den Versicherern heute wichtige Angaben zur Rechnungskontrolle. Dies schlägt sich zum Beispiel darin nieder, dass gewisse Medikamente in der Hitlisten der dreissig meistverkauften Präparate auftauchen, obwohl sie strengen Limitationen unterliegen. • Managed Care: Viele dieser Anreize fliessen in Managed Care-Modellen zusammen. Wenn die Leistungserbringer Budget-Verantwortung tragen, werden sie kein Interesse mehr haben, überflüssige Behandlungen vorzunehmen – auch nicht, wenn der Patient dies verlangt. Die Qualität wird durch die verbesserte Kommunikation und durch Qualitätssicherungsprogramme – ein Markenzeichen von Managed Care-Organisationen – ebenfalls gefördert. Die Budget-Verantwortung bedeutet zudem einen Anreiz, Generika zu verschreiben und könnte dazu führen, dass auch die Leistungserbringer Druck auf die Medikamentenpreise ausüben. Anreize für verantwortungsvolles Handeln für alle Beteiligten: In diese Richtung müssen die Reformen im Gesundheitswesen gehen – letztlich auch zum Vorteil für alle Beteiligten. Dies muss nicht anstelle, sondern soll ergänzend zur Überarbeitung des Leistungskatalogs geschehen.  Peter Kraft


10

SCHWERPUNKT

infosantésuisse  9 / 05

Parlamentarische Vorstösse zeigen Wirkung

Leistungskatalog wird zum politischen Thema Das Angebot der obligatorischen Grundversicherung ist in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert worden. Zahlreiche neue Leistungen wurden integriert, bisherige aber kaum zur Diskussion gestellt. Diese Entwicklung war für die Politik bis vor kurzem kaum ein Thema. Nun scheint aber ein Umdenken einzusetzen. Jedenfalls ist die Verwaltung gewillt, die Leistungen konsequenter als bisher auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

I

n Umfragen zum Gesundheitswesen sprechen sich die Versicherten jeweils für einen grosszügigen Leistungskatalog in der Grundversicherung aus. So zeigt der Gesundheitsmonitor 2004 des Forschungsinstituts gfs, dass 62 Prozent der Befragten den Katalog auf dem heutigen Stand belassen, 18 Prozent ihn sogar ausbauen und nur 12 Prozent ihn abbauen möchten. Weitere Studien (PlautStudie 2004, sondage santé 2004) belegen, dass eine Kürzung, wenn überhaupt, erst bei einer starken Prämienreduktion akzeptiert würde.

Kein Thema in den Parteiprogrammen So wenig, wie die Bevölkerung zu einem Leistungsverzicht bereit ist, haben ihn Parteien und Politiker bisher zur Diskussion gestellt. Geht man nämlich die Programme und Positionsbezüge der Bundesratsparteien durch, so stellt man fest, dass der Leistungsumfang der obligatorischen Krankenversicherung kein zentrales Thema ist. Kurz angesprochen ist das Problem im Programm der CVP, und zwar mit der Aufforderung an den Bund, den Leistungskatalog positiv zu formulieren und bei der Zulassung neuer Leistungen restriktiver zu sein. Die SP warnt im Gegenteil vor Leistungsabbau und Rationierung, und die FdP lässt sich dazu überhaupt nicht verlauten.

Politische Vorstösse bisher rar Die SVP hingegen will den Leistungskatalog mit der Initiative «für tiefere Krankenkassenprämien» entschlacken. Der Initiativtext enthält zwar keine neuen Kriterien für die Umschreibung der Leistun-

gen, im Kommentar wird aber klar, dass der Leistungsumfang der Grundversicherung durch eine systematische Prüfung des gesamten Leistungskatalogs gemäss den geltenden Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit reduziert werden soll. Im Parlament stand der Leistungsumfang der Krankenversicherung in den letzten Jahren zweimal zur Debatte: Im Juni 2001 löste eine dringliche Interpellation der SVP-Fraktion zur «Prämienexplosion» im Nationalrat eine längere Diskussion zum Leistungskatalog aus, und im September 2002 überwies der Ständerat die Motion des CVP-Ständerats Philipp Stähelin zur Überprüfung des Leistungskatalogs und zur Einführung einer Positivliste für alle Pflichtleistungen, die aber nach der Behandlung im Nationalrat im März 2004 in ein Postulat beider Räte umgewandelt wurde.

Pro und Kontra Bei der Beratung der beiden parlamentarischen Vorstösse wiesen die Befürworter auf die starke Mengenausweitung in der Krankenversicherung hin, zu der auch der stetige Ausbau des Leistungskatalogs beitrage. Auch geringfügige Gesundheitsstörungen würden auf Kosten der Allgemeinheit therapiert, Annehmlichkeiten als Notwendigkeiten eingestuft und der Eigenverantwortung zu wenig Rechnung getragen. Neue Leistungen seien deshalb nur beim Beweis eines echten Zusatznutzens von der Grundversicherung zu übernehmen. Die Gegner vermissen bei den Vorstössen eine Liste der abzubauenden Leistungen oder zumindest konkrete Kriterien zur Unterscheidung von notwendigen und

nicht notwendigen Leistungen. Entweder betreibe man substanziellen Abbau an der Krankenversicherung, oder die möglichen Einsparungen würden sich in sehr engen Grenzen halten. Zudem sei nicht der Leistungskatalog das Problem, sondern die Mengenausweitung durch unangemessene oder sogar überflüssige Anwendung an und für sich sinnvoller Leistungen. Schliesslich führe der Leistungsabbau zur Zwei-Klassen-Medizin, da bisherige Grundleistungen sich in die Zusatzversicherungen verschieben würden.

BAG überprüft Leistungskatalog Die Diskussion in den Räten ist nicht ohne Wirkung geblieben. Vor allem die als Postulat überwiesene Motion Stähelin hat mit dazu beigetragen, dass das Bundesamt für Gesundheit im Auftrag des EDI gegenwärtig den ganzen Katalog der KVG-Leistungen, also auch Medikamente und Medizinalprodukte, gemäss den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZWKriterien) durchforstet. Der Beschluss, Leistungen der Komplementärmedizin, die bisher nur provisorisch und befristet übernommen worden sind, nicht länger zu vergüten, ist ein erstes Resultat der strikteren Anwendung der WZW-Kriterien. Noch dieses Jahr sind weitere Ergebnisse zu erwarten. santésuisse begrüsst das Vorgehen des BAG. Gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung gibt es zwar kein Allheilmittel. Notwendig ist vielmehr ein Paket von Massnahmen auf verschiedenen Ebenen. Die Überprüfung des Leistungskatalogs ist ein Teil davon. Walter Frei


KRANKENVERSICHERUNG

11

infosantésuisse  9 / 05

Datenschutz

SanaCare erhält Gütesiegel GoodPriv@cy SanaCare ist die erste Gesundheitsorganisation in der Schweiz, die das Datenschutzgütesiegel der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) erhält. HMO-Kunden der SanaCare-Gruppe haben die Garantie, dass ihre Personendaten vertraulich behandelt werden.

M

Foto:ZVG

it der SQS-Zertifizierung können Kunden der SanaCare HMO-Zentren künftig sichergehen, dass der Datenschutz hohe Priorität hat. Zwei Monate hat es laut Geschäftsführer Rolf Gabriel gedauert, bis gemeinsam mit der Vereinigung für Qualitätsund Management-Systeme (SQS) ein Datenschutzkonzept ausgearbeitet war. Weitere fünf Monate waren notwendig, um das neue System in den sechs HMOs der SanaCare-Gruppe und am Hauptsitz einzuführen. Neu sind den Mitarbeitenden der HMOs und der Verwaltung nur noch die für ihre Arbeit erforderlichen Informationen zugänglich. Sie mussten vertraglich zusichern, dass sie die Daten vertrau-

lich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme der im Vertrag genannten Fälle. Die Informationen werden regelmässig gesichert und gelöscht, sobald die dafür vorgesehene Frist abgelaufen ist. Statistiken werden zudem anonymisiert erstellt. Die Patienten können sich in einer in allen HMO-Zentren aufgelegten Broschüre über die Datenschutzrichtlinien der SanaCare informieren.

Prüfung bestanden: SQS-Label Geschäftsführer Rolf Gabriel ist mit dem Ergebnis der neuen Massnahmen zufrieden. Allerdings mussten erst einmal die Skeptiker vom neuen Vorgehen überzeugt

werden, das natürlich einige Umstellungen mit sich gebracht hat. Doch schliesslich erkannten die Mitarbeitenden den Nutzen, nicht zuletzt auch, weil sie rasch geschult wurden und ihre neu erworbenen Kompetenzen in die Praxis umsetzen konnten. Die SQS hat in einer Begutachtung zuvor festgestellt, dass SanaCare die gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzbestimmungen erfüllt. Die für den Datenschutz erforderliche Informationssicherheit war vorhanden, das Datenschutzverwaltungssystem funktionierte optimal und war ausreichend dokumentiert. Die schriftlich festgehaltene Datenschutzpolitik wurde in allen Geschäftsabläufen umgesetzt und alle datenschutzsensiblen Prozesse ständig überwacht und verbessert. Am 8. Juli 2005 konnte Ursula Uttinger von der SQS das Datenschutzgütesiegel GoodPriv@cy in Winterthur übergeben.

Eine Garantie für die Zukunft

Ursula Uttinger, von der SQS übergibt das GoodPriv@cy-Zertifikat an SanaCare-Direktor Rolf Gabriel.

Für Rolf Gabriel hat der Datenschutz – zweifelsohne ein Bereich mit Verbesserungspotenzial – bei SanaCare auch in Zukunft eine hohe Priorität. Die zehn angeschlossenen Krankenkassen begrüssen diese Politik. Bis jetzt ist SanaCare die einzige Gesundheitseinrichtung mit diesem Gütesiegel. Nicole Bulliard


12

KRANKENVERSICHERUNG

infosantésuisse  9 / 05

Im Gespräch: Anton Tönz, Geschäftsführer der ÖKK Lugnez II

«Wir können nicht beliebig weiter wachsen»

Fotos: Peter Kraft

In Vals gibt es nicht nur imposante Berge, Thermen und erstklassiges Mineralwasser, sondern auch eine etwas andere Krankenkasse: Die ÖKK Lugnez II will ihr Wachstum bremsen, untersteht einem Gemeindegesetz über die Krankenversicherung und kannte das Versicherungsobligatorium bereits dreissig Jahre vor dem KVG. Diese und weitere Besonderheiten sind Gründe genug, um die weite Reise ins Bündner Oberland anzutreten und den Geschäftsführer Anton Tönz zu treffen.

infosantésuisse: In Ihrem Geschäftsbericht heisst es: «Unser oberstes Gebot ist die Mitgliederzahl im heutigen Umfang zu halten». Und: «Um die Zunahme der Mitglieder in einem überschaubaren Rahmen zu halten, sind Prämienerhöhungen unvermeidlich». Dies tönt auf den ersten Blick absurd. Anton Tönz: Ganz so absolut, wie es klingt, ist es nicht: Ein gesundes Wachstum lehnen auch wir nicht ab. Auf die Jahre 2002 und 2003 haben wir aber 700 bis 800 Versicherte hinzubekommen. Unsere Infrastruktur ist auf maximal 3000 Versicherte eingerichtet, wobei wir schon knapp 2700 Mitglieder haben. Deshalb wollen und können wir nicht beliebig weiter wachsen und dürfen nicht die günstigsten Prämien weit und breit anbieten. Zudem haben wir in unseren Standortgemeinden bereits einen Marktanteil von annähernd 95 Prozent. Neue Versicherte kämen vom übrigen Kanton. Allerdings hat unser Vorgehen eine Kehrseite: Wenn wir nicht mehr die günstigsten sind, dann wechseln vor allem die guten Risiken. Wir müssen deswegen einen Mittelweg finden zwischen allzu grossem Wachstum und der Gefahr, die guten Risiken zu verlieren.

Ihr Ziel ist offensichtlich nicht primär das Wachstum. An was messen Sie Ihren Erfolg? Am wichtigsten ist für uns eine stabile finanzielle Basis der Kasse. Ein schlechtes Jahr können wir problemlos verkraften. Ein weiteres Ziel ist, als kleine Kasse überhaupt noch existieren zu können. Das bedingt den vorhin geschilderten Kompromiss in der Prämiengestaltung. Schliesslich versuchen wir, eine möglichst kundenorientierte Dienstleistung zu erbringen. Welche Rolle spielen kleinere Kassen generell im System? Es gibt eine Reihe von Eigenschaften, die die kleinen Kassen wertvoll machen. Sie sind flexibel, entscheiden schnell, unbürokratisch und im Zweifelsfall für den Versicherten. Unsere Geschäftsstellen befinden sich in Kundennähe, die Strukturen sind überschaubar. Bei vielen Kleinkassen, die als Verein oder öffentlich-rechtlich organisiert sind, haben die Mitglieder auch demokratische Mitbestimmungsrechte, etwa was die Wahl der Führung betrifft. Der RVK ermöglicht den Kleinkassen schliesslich die Nutzung von Synergien durch das Bereitstellen eines gemeinsamen Rechtsdiensts oder Vertrauensärzten. Nicht zu vergessen ist auch: Wenn die Kleinkassen alle fusioniert oder übernommen würden, ginge einiges an Arbeitsplätzen, vor allem in Dörfern, verloren. Die ÖKK Lugnez II betreut pro Vollzeitstelle 1350 Mitglieder. Wie erklärt sich diese Effizienz? Sicherlich nicht durch Abstriche bei der Qualität unserer Arbeit. Wir haben insgesamt 200 Stellenprozente. Trotz dieses geringen Personalbestands sind wir dem Arbeitsaufwand gut gewachsen. Bei uns wird jede Rechung kontrolliert. In einem Klein-

betrieb wie bei uns ist möglicherweise die Motivation der Mitarbeiter eine andere: Hier denkt niemand am Morgen: «Wenn es doch bloss schon Feierabend wäre.» Ich habe das Glück, mit effizienten Leuten zusammen zu arbeiten, die dazu noch mit dem Herzen bei der Sache sind. Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus? Der Bewegungsmangel ist wohl einer der grössten Kostenverursacher heutzutage. Deshalb stehe ich jeden Morgen um fünf Uhr auf, um mit dem Hund nach draussen zu gehen. Um halb sieben bin ich im Büro. Der grösste Teil unserer Arbeit besteht aus der Rechungskontrolle, wobei sich immer mehr als eine Person die Belege anschaut: Der eine sieht dies, die andere etwas anderes. Hinzu kommt die Bedienung des Schalters. Dabei haben wir noch das System der Barauszahlung. In den Zeiten, in denen wir sehr stark gewachsen sind, ist es schon mal vorgekommen, dass ich morgens um fünf Uhr in Büro sass und Offerten geschrieben habe. Insgesamt ist die Arbeit interessanter als in einem grossen Betrieb, nicht so fragmentiert. Das wirkt sich sicher auch auf die Motivation aus. Wie stark ist die ÖKK Lugnez II in ihren Standortgemeinden verankert? Wird sie als örtliche Institution wahrgenommen oder einfach als normaler Dienstleister? Früher wurden wir sicher noch stärker als dorfeigene Kasse, als «unsere» Versicherung, betrachtet. Mit dem KVG und dem Aufnahmeobligatorium hat sich das etwas geändert. Allerdings ist es noch immer so, dass praktisch das ganze Dorf bei uns versichert ist. Das gilt vor allem für die Alteingesessenen, wo die alte emotionale Verbundenheit durchaus noch Bestand hat.


KRANKENVERSICHERUNG

wurde für die Gemeinden des Valsertals dreissig Jahre vor dem KVG bereits das Krankenversicher u ng s o bl ig at o rium eingeführt. Das heisst: Jeder, der hier ansässig und weniger als 65 Jahre alt war, musste sich bei uns versichern lassen, es sei denn, er konnte einen Versicher u ng sn achwei s von anderswoher erbringen. Dieses Gesetz war seinerzeit sehr fortschrittlich und hat ein wesentliches Kernelement des KVG vorweggenommen. Wie beurteilen Sie die medizinische Versorgung im Berggebiet? «Wir müssen einen Mittelweg finden zwischen allzu grossem Wachstum und der Gefahr, die guten Risiken Seit 21 Jahren haben wir im Tal eizu verlieren.» nen Arzt und damit das Glück eiSie schreiben in Ihrem Geschäftsbe- ner gesicherten Versorgung, ohne von richt von einem «Gesetz über die ob- Leistungserbringern überhäuft zu sein. ligatorische Krankenversicherung» in Aus unserer Sicht muss sich daher nichts den Standortgemeinden. Was beinhaltet ändern. dieses Gesetz, und worauf gründet es? Das Gesetz wurde im Gründungsjahr Wie sehen Sie die Zukunft der ÖKK Lug1919 erlassen. Die letzte grosse Ände- nez II und der Kleinkassen im Allgemeirung stammt aus dem Jahre 1964. Dort nen?

Wurzeln in der Wohlfahrt Die Krankenkasse Lugnez II wurde 1919 in erster Linie als wohltätige Institution gegründet. Dies ist in den Protokollen der Gründungsversammlung festgesetzt. Das Tätigkeitsfeld der Krankenkasse entsprach denn auch nicht immer jenem der modernen Versicherer: Neben (bereits damals) harten Tarifverhandlungen kümmerte sie sich unter anderem um die Einrichtung eines Telefonanschlusses für die einzige Hebamme im Tal. Nachdem 1933 aber erstmals bedeutende Verluste anfielen und in der Folge immer mehr Kompetenzen vom kantonalen Verband übernommen wurden, wurde aus der Krankenkasse Lugnez II mit der Zeit ein «gewöhnlicher» Versicherer. Wie das 1964 im kommunalen Gesetz verankerte Versicherungsobligatorium zeigt, ging sie jedoch weiterhin eigene und innovative Wege. Die Jahresprämie betrug 1928 3,25 Franken. 1968 waren es 40 Franken, und 1994, kurz vor Einführung des KVG, 720 Franken.

13

infosantésuisse  9 / 05

Falls es vom Gesetz her keine einschneidenden Änderungen wie eine Einheitskasse geben sollte, wird unsere Kasse weiter existieren. Von den ehemaligen Kleinkassen wurden viele zusammengelegt oder geschluckt. Ich denke aber, dass die Kleinkassen überleben können, sofern sie es überhaupt wollen. Wir können in der Regel tiefere Prämien anbieten als die Grossen, müssen weniger Verwaltungsaufwand betreiben und können uns auf eine solide finanzielle Basis stützen. Die Kleinkassen werden auch in Zukunft die Konkurrenz beleben, was bei noch drei oder vier Grosskassen nicht mehr der Fall wäre. Sie sind also ein überzeugter Gegner der Einheitskasse? Auf jeden Fall! Eine Einheitskasse wird mit Sicherheit nicht günstiger. Wenn keine Konkurrenz mehr da ist und man sich in einem Verwaltungsapparat befindet, wird das Interesse an einer intensiven Rechnungskontrolle, wie wir sie praktizieren, kleiner. Es besteht kein Anreiz mehr, positive Abschlüsse zu erzielen und die Kosten im Griff zu halten. Bei uns hingegen ist ein positiver Abschluss immer noch mit einem gewissen Stolz verbunden. Können Sie uns zum Schluss noch die eine oder andere Anekdote zum Besten geben? Ich bin seit 27 Jahren dabei, und in dieser Zeit hat sich unsere Arbeitsweise stark verändert. So vertrugen wir früher die Prämienrechungen selber im Dorf, statt sie auf der Post aufzugeben. Zuvor hatten wir in jeder Gemeinde einen Ortskassierer, der Prämien und Selbstbehalte jeweils am Sonntag nach der Messe einkassiert hat. Seit 1987, als wir EDV einführten, sind diese Zeiten aber definitiv vorbei.  Interview: Peter Kraft


14

TARMED

infosantésuisse  9 / 05

TARMED: Anschlussverträge gekündigt – neue Verträge in Aussicht

Tiers payant und /oder Tiers garant? Nachdem die kantonalen Anschlussverträge fast überall in gekündigtem Zustand sind, bereiten die Krankenversicherer die Verhandlungen zur neuen Leistungs- und Kostenvereinbarung (LeiKoV) mit den frei praktizierenden Ärzten vor. Eine wichtige Frage betrifft dabei den Abrechnungsmodus.

Foto: Prisma

seine Behandlung bezahlt. Sowohl für den Arzt wie für den Patienten bietet dieser Abrechnungsmodus Vorteile. Unter anderem erhält der Arzt das Geld innert Frist zuverlässig vom Krankenversicherer und der Patient muss das Arzthonorar nicht mehr vorfinanzieren, sondern bezahlt pro Rechnung lediglich den Selbstbehalt und die Franchise bezahlt.

Aufpreis für elektronische Rechnungsstellung ist KVG-widrig

Im Herbst beginnen die Tarifpartner die Verhandlungen über die LeiKoV.

S

antésuisse hat wie angekündigt sämtliche kantonalen TARMEDAnschlussverträge mit den frei praktizierenden Ärzten auf Ende 2005 gekündigt – mit Ausnahmen der Verträge mit den kantonalen Ärztegesellschaften Jura, Tessin und Waadt. Ihrerseits gekündigt haben die Ärztegesellschaften von Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau, so dass sich die Kündigungsschreiben teilweise gekreuzt haben. Der TARMED-Rahmenvertrag wurde nicht gekündigt, dessen Bestimmungen (mit Ausnahme von Anhang 2 zur Kostenneutralität) bleiben deshalb in Kraft. Dies gilt auch für die TARMED-Tarifstruktur, die bis auf Weiteres in der Version 1.2 angewendet wird. Im kommenden Herbst stehen nun unter dem Titel «Leistungs- und Kostenvereinbarung» die Neuverhandlungen für die künftige tarifarische und preisliche Zusammenarbeit unter TARMED an.

KVG-Norm beim Abrechnungsmodus Während die Leistungs- und Kostenvereinbarung der Krankenversicherer und Ärzte zur Hauptsache die künftige Kostenentwicklung regelt, ist der Abrechnungsmodus – Tiers garant oder Tiers payant – in dieser Vereinbarung nicht enthalten. Diesbezüglich haben sich die Verwaltungsräte von santésuisse für die KVG-Regelung ausgesprochen. Gemäss Art. 42 Abs. 1f. gilt, wenn die Tarifpartner nichts anderes vereinbart haben, der Tiers garant. Der Patient schuldet dem Arzt das Honorar für seine Behandlung und bezahlt ihn. Der Versicherer vergütet daraufhin dem Patienten (Versicherten) diese Kosten unter Abzug des Selbstbehaltes und der Franchise. In den meisten Kantonen kommt diese Regelung zur Anwendung. Versicherer und Leistungserbringer können aber auch den Tiers payant vereinbaren, so dass der Versicherer dem Arzt das Honorar schuldet und ihn direkt für

Die kantonalen Ärztegesellschaften haben in den vergangenen Jahren so genannte Trust Center als ärzteeigene Rechnungsdatensammelstelle und Dienstleister aufgebaut. Diese via Rechnungsstellung gesammelten Daten möchten sie nun gegen gutes Geld auch an Dritte, namentlich an Krankenversicherer, verkaufen. Die Krankenversicherer lehnen aber eine zusätzliche Bezahlung allein für die elektronische Rechnungsstellung ab. Diese ist in der technischen Leistung im TARMED bereits enthalten. Eine separate und damit zusätzliche Vergütung würde gegen das KVG verstossen und letztlich als weiterer Kostenfaktor die Gesundheitskosten unnötig verteuern.  Ursula Vogt

Weiteres Vorgehen

Der Verwaltungsrat von santésuisse hat an seiner Sitzung vom 18.8.2005 beschlossen, der mit den Ärzten ausgehandelten LeiKoV zuzustimmen. Im Spitalbereich wird santésuisse – da der Dachverband der Spitäler (H+) einer Verlängerung der Kostenneutralität bis anhin nicht zustimmen konnte – mit den einzelnen Vertragsgemeinschaften bilaterale Vertrags- und Taxpunktwertverhandlungen führen; die meisten unter ihnen standen einer Verlängerung der Kostenneutralität positiv gegenüber. Mit H+ werden aber parallel dazu Verhandlungen über eine «SpitalLeiKoV» geführt, welche eine Steuerung der Kosten ab 2007 ermöglichen soll.


GESUNDHEITSWESEN

15

infosantésuisse  9 / 05

Drei Fragen an: Franz Schneller, Direktor Swissmedic

«Im Vordergrund steht ganz klar die Sicherheit des Patienten»

infosantésuisse: Verschiedene Parlamentarier fordern die Anerkennung von Heilmittel-Zulassungen aus der EU. Muss ein Medikament, das etwa in Frankreich bereits überprüft worden ist, dieses Verfahren in der Schweiz noch einmal durchlaufen, oder würden die Dokumentationen und Expertisen aus Frankreich genügen? Franz Schneller: Das seit Anfang 2002 geltende Heilmittelgesetz erlaubt die automatische Übernahme von Zulassungen aus anderen Ländern nicht. Ist ein Arzneimittel bereits in einem anderen Land mit vergleichbarer Kontrolltätigkeit zugelassen, berücksichtigt Swissmedic die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen. So sieht es das Heilmittelgesetz vor. Wir haben aber keinen Zugriff auf die vollständigen Entscheidgrundlagen der EU-Behörden. Die Arzneimittelzulassung ist nicht Bestandteil der besteFranz Schneller, Direktor von Swissmedic. henden bilateralen Vereinbarungen. Das heisst unter anderem, dass ein Austausch von Daten aus Zulassungsdossiers, Preisüberwacher Rudolf Strahm möchte, die bei der europäischen Arzneimittela- dass in der Schweiz zugelassene Medikagentur oder bei nationalen EU-Behörden mente mit abgelaufenem Patentschutz von eingereicht wurden, nicht möglich ist. Spitalapotheken, Ärzten und Apotheken In der EU gibt es zwei verschiedene Zu- ohne administrative Hindernisse imporlassungsverfahren. Beim zentralen Verfah- tiert werden können. Wie stehen Sie zu ren, das vor allem innovativen Arzneimit- dieser Forderung? teln vorbehalten ist, erteilt die EU-Kom- Die Möglichkeit einer vereinfachten Zulasmission auf der Basis einer wissenschaftli- sung für patentabgelaufene Medikamente chen Begutachtung durch die Europäische besteht schon. Wir sind bestrebt, diese mit Arzneimittelagentur (EMEA) eine für die möglichst geringen administrativen Hürgesamte EU gültige Zulassung. Im Ver- den zuzulassen. In der revidierten Instifahren der gegenseitigen Anerkennung tutsverordnung, die sich zur Zeit in der erteilt ein Referenzland eine Erstzulas- Vernehmlassung befindet, sind weitere sung, die dann durch die anderen betrof- Erleichterungen vorgesehen. Ich bin auch fenen Behörden anerkannt wird – oder der Meinung, dass man etwa mit den Spiauch nicht. talapothekern eine pragmatische Lösung

Foto: Peter Kraft

Dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic wird nicht von allen Seiten der gleiche Stellenwert eingeräumt: Im vergangenen Frühling mehrten sich die Stimmen, die eine direkte Anerkennung von ZulassungsEntscheiden der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA forderten. Für den Direktor von Swissmedic, Franz Schneller, ist jedoch klar: Um die Arzneimittelsicherheit in der Schweiz zu gewährleisten, braucht es eine Überwachungsinstanz, die die Präparate und damit auch die Entscheidgrundlagen der Zulassung kennt. finden muss, jedoch immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Der Produktions- und Vertriebsweg eines Medikaments muss stets nachvollziehbar sein, beispielsweise, um im Fall von neuen, schweren Nebenwirkungen den Rückruf organisieren zu können. Zudem muss die Information gewährleistet sein. Man kann, als Beispiel, den Patienten kein Medikament in die Hand drücken, dessen Packungszettel in kyrillischer Schrift oder sonst in einer Fremdsprache gehalten ist.

Swissmedic muss sicherlich oft zwischen verschiedenen Interessen von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen – Patienten, Pharma-Industrie, Behörden, Versicherer – lavieren. Welche Interessen und Anliegen haben dabei für Sie Priorität? Im Vordergrund steht ganz klar die Sicherheit des Patienten. Mit den Versicherern haben wir relativ wenig zu tun, weil wir nicht für die Preisfestsetzung und die Kassenzulässigkeit zuständig sind. Unsere Aufgabe ist dem vorgelagert: Wir müssen Nutzen und Risiken einer Substanz abklären, um zu beurteilen, ob sie auf den Markt gebracht werden kann. Die Preisfestsetzung ist Sache des Bundesamtes für Gesundheit, beraten durch die Arzneimittelkommission. Wir haben dort zwar mit einem Mitglied Einsitz. Seine Funktion ist es, wissenschaftliche Zusatzinformationen zu Fragen der Zulassungsabläufe direkt einzubringen. Damit werden Verzögerungen durch schriftliche Rückfragen vermieden. Auf den Preis können wir aber – wie gesagt – keinen Einfluss nehmen.  Interview: Peter Kraft


16

GESUNDHEITSWESEN

infosantésuisse  9 / 05

Krankenversicherer fördern die Bewegung

Allez Hop auch 2006 bis 2008 ein Thema Fotos: Alex Baumgartner

Im vergangenen Juni entschied der Verwaltungsrat von santésuisse, dass das nationale Bewegungsförderungsprogramm Allez Hop auch in den kommenden drei Jahren ein gemeinsames Thema der Krankenversicherer sein soll.

Die santésuisse-Mitarbeiterinnen Gabi Ingold, Henriette Lux und Nanette Baumgartner (v.l.n.r.) ...

B

ewegungsförderung ist Gesundheitsförderung und deshalb ein stabilisierender Faktor in der Entwicklung der Gesundheitskosten. Körperlich aktive Menschen sind nachweislich weniger krank als inaktive. Studien des Bundesamtes für Sport (BASPO) gehen davon aus, dass die aktive Bevölkerung – im Vergleich mit der inaktiven – jährlich rund 2,7 Milliarden Franken direkte Gesundheitskosten einspart. Bewegung ist deshalb nicht nur für den Einzelnen gut, sondern für die ganze Gesellschaft von Bedeutung. Aus dieser Überzeugung heraus hat der Verwaltungsrat von santésuisse

Anfang Juni entschieden, das nationale Bewegungsförderungsprogramm Allez Hop für die nächsten drei Jahre weiter zu unterstützen.

Weiterführung unseres Engagements 2006 bis 2008 Allez Hop wird 2006 bereits zehnjährig. Initiiert wurde es damals von den Krankenversicherern Helvetia (heute Helsana), Konkordia (Concordia) und Wincare zusammen mit dem Olympischen Verband. Die heutigen Trägerorganisationen sind: BASPO, Swiss Olympics, Gesundheitsförderung Schweiz und santésuisse. Wäh-

Bekanntheit steigt kontinuierlich Mittlerweile hat Allez Hop einen Bekanntheitsgrad von mehr als 26 Prozent in der Bevölkerung. Die regionale Bekanntheit variiert dabei zwischen 15,9 Prozent (Romandie) und 29,7 Prozent (Deutschschweiz). Im Tessin beträgt der Bekanntheitsgrad 25,7 Prozent. Inhaltlich geht es nicht nur um die Bekanntheit: Allez Hop verfolgt das Ziel, den Anteil der bewegungsarmen Bevölkerung jährlich um ein Prozent zu erhöhen.


GESUNDHEITSWESEN

rend santésuisse sich in den vergangenen Jahren zu einem relativ grossen finanziellen Engagement verpflichtet hatte, hat der Verband für die kommenden drei Jahre seine Strategie modifiziert. Für die nächste Vertragsperiode wird jährlich ein Sockelbeitrag von 50 000 Franken in die Infrastruktur des ganzen Kurswesens gesteckt, ein zusätzlicher Betrag wird dagegen ganz gezielt in gesundheitsförderliche Bewegungs-Projekte hineinfliessen. Den Krankenversicherern geht es darum, die Menschen nicht nur für die Notwendigkeit des sich Bewegens zu sensibilisieren, sondern auch auf den Zusammenhang zwischen Bewegung und Gesundheitskosten aufmerksam zu machen und so den Konnex zu den Krankenversicherern herzustellen.

Bitte vormerken: Allez Hop au Comptoir Suisse! Vom 16. bis 25. September 2005 findet in Lausanne der traditionelle Comptoir Suisse statt. In diesem Jahr, dem UNO-Jahr des Sports, liegt der Fokus auf Bewegung und Sport. Abgesehen davon, dass Prominente wie Bundesrat Samuel Schmid und die Präsidentin der Schweizer Sporthilfe, Ruth Metzler, anwesend sein werden, wird auch Allez Hop an sechs verschiedenen Stationen innerhalb des Geländes präsent sein. Die Besucher und Besucherinnen der Messe werden zudem mit einem Schrittzähler ausgerüstet und dazu motiviert, so viele Kilometer wie möglich zu machen. Zudem werden sie aufgerufen, sich mit ihrer Unterschrift zu mehr Bewegung im Alltag zu bekennen.  Ursula Vogt

17

infosantésuisse  9 / 05

Niederschwelliges, attraktives Bewegungsangebot In der ganzen Schweiz werden Allez Hop-Bewegungskurse angeboten, und zwar in den Disziplinen Walking, Nordic Walking, AquaFit (Training gegen Wasserwiderstand und mit Schwerelosigkeit), FitGym (Konditionstraining in der Halle), Running und Allez Hop-Treffs. Diese Kurse werden einmal wöchentlich während eines Quartals in Lektionen von 60 bis 90 Minuten durchgeführt. Die Haupt-Inhalte sind Bewegung, Entspannung und Wissensvermittlung. Die Kurse werden von eigens ausgebildeten Allez Hop-Kursleitern und -Kursleiterinnen durchgeführt. Das aktuelle Kursangebot finden Sie unter: www.allezhop.ch.

Nordic Walking: Auf den zweiten Blick steckt mehr dahinter

santésuisse-Mitarbeiterinnen testen das Kursangebot von Allez Hop Der Verwaltungsrat von santésuisse ist bereit, Allez Hop weiterhin zu unterstützen. Im Verband der Schweizer Krankenversicherer hat aber nicht nur er Gefallen am Bewegungsförderungsprogramm: Drei Mitarbeiterinnen von santésuisse haben den Nordic-Walking-Kurs von Allez Hop getestet. Hier einige Eindrücke.

D

ie Teilnehmerinnen empfanden den Kurs als Bereicherung: Dank den kompetenten Leitern hätten sie die Sportart so erlernt, dass sie sie nun selbstständig und auch richtig ausüben können. Der Kurs habe gezeigt, dass Nordic Walking durchaus nicht so simpel sei wie es aussehe, wolle man die Bewegungsabläufe korrekt ausführen. Der Aufenthalt in der freien Natur habe neben dem Lerneffekt auch Spass gemacht und brachte dem Teilnehmerinnen, trotz der körperlichen Anstrengung, einen grossen Erholungswert. Auch das Ziel der nachhaltigen Bewegungsförderung hat der Kurs beim santésuisse-Trio erreicht: Alle drei machen sich seither regelmässig auf, um dem Nordic Walking zu frönen. Positiv heben die Teilnehmerinnen auch die moderaten Kursgebühren hervor: Sie seien so angesetzt, dass niemand

aus finanziellen Gründen von der Bewegungsförderung ausgeschlossen sei. Die drei santésuisse-Mitarbeiterinnen emp-

... haben am Allez Hop-Kurs­ angebot grossen Gefallen gefunden.

fehlen die Allez-Hop-Kurse weiter und würden auf jeden Fall wieder einen besuchen, wenn die Aktivität sie interessiert. Peter Kraft


18

GESUNDHEITSWESEN

infosantésuisse  9 / 05

Noch freie Plätze für den Lehrgang im Herbst 2005

Revidierte Höhere Fachprüfung als Erfolg auf breiter Front

Foto: Martina Wolf

santésuisse bietet seit 2004 einen völlig neu konzipierten Lehrgang Höhere Fachprüfung an, welcher als Vorbereitung auf die eidgenössischen Diplomprüfungen gedacht ist. Im Jahre 2004 haben die ersten Prüfungen statt gefunden und im Herbst 2005 beginnt der dritte Lehrgang, in welchem es noch freie Plätze gibt.

Teilnehmer an einem santésuisse-Schulungskurs.

P

er 1. Januar 2004 trat das geänderte Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft. Darin werden unter anderem Vereinheitlichungen über alle Ausbildungsbranchen verlangt: Es sind nur noch kleine Abweichungen von den Musterreglementen möglich.

Anpassung der Reglemente santésuisse hatte bereits im Frühjahr 2004 – als eine der ersten Branchen überhaupt – ein überarbeitetes und angepasstes Reglement eingereicht, welches vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) am 20. Septem-

ber 2004 die offizielle Genehmigung erhielt. Als wesentlichste Änderungen im Vergleich zu den früheren Ausbildungen sind der Einbau von vier Modulen zum Thema «Management» und die Projektarbeit zu erwähnen. Bei dieser Arbeit dürfen sich maximal drei Lehrgangsteilnehmer zu einer Arbeitsgruppe zusammenschliessen und die Problemlösung (welche innert ein bis zwei Monaten erarbeitet werden muss, je nach Schwierigkeit und Umfang der Fragestellung) gemeinsam einreichen. Damit dennoch das Einzelwissen umfassend geprüft und vertieft

werden kann, findet anlässlich der mündlichen Prüfungen noch eine individuelle Befragung statt.

Lehrgang und Prüfung Ganz allgemein war der Tenor zu den neuen Lerninhalten sehr positiv, und die Referenten begegneten motivierten und auch interessierten Klassen mit Personen aus der sozialen Krankenversicherung. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung können die Absolventen den Titel «Diplomierter Krankenversicherungs-Experte» oder «Diplomierte Krankenversicherungs-Expertin» führen. Daniel Wyler


GESUNDHEITSWESEN

19

infosantésuisse  9 / 05

Buchtipp

Vom Satteln der Nilpferde Der Arzt und Schriftsteller Ada Jens Koemeda hat beim Schweizerischen Ärzteverlag eine Sammlung von Kurzgeschichten veröffentlicht. Der gebürtige Prager, der eine Praxis in Zürich führt, entpuppt sich dabei als tiefgründiger, feinfühliger und witziger Beobachter der zeitgenössischen Genussgesellschaft.

S

chon bei der ersten Erzählung, «Der Trinker von Monte Casso», spielt Koemeda die grösste Stärke seiner Kurzgeschichten voll aus: Er führt dem Leser die absurden Begleiterscheinungen der Konsumgesellschaft vor Augen, ohne dabei mit selbstgefälligen Werturteilen zu nerven. Es bleibt jedem selbst überlassen, ob er sich auf das halbherzige und verspätete Engagement des Protagonisten für einen Randständigen konzentriert oder sich mehr dem hilf- und letztlich sinnlosen Totalausstieg des Trinkers aus der Zivilisation widmet. Mehr noch: Die Geschichte liest sich, je nach Blickwinkel, völlig anders und hinterlässt einen entsprechend unterschiedlichen Nachgeschmack. So bekommt der Leser zwei Erzählungen in einer. Nicht alle Kurzgeschichten in Koemedas Buch können derart packen wie der Einstieg, doch sind noch genug andere Perlen vorhanden: In «Vom Satteln der Nilpferde» und noch schöner in «Lanator» zeigt

der Autor auf wunderbar ironische Weise das Dilemma der Trendmenschen auf: Sind sie moderne, individualistische Geniesser oder Gefangene des Zeitgeistes? «Das Gesuch» und «Die Aussicht» behandelt die immer grösseren Aufwendungen unserer Gesellschaft für die Sicherheit und die zunehmende Mühe, mit Fremdem und Unbekanntem umzugehen. In «Berater» gibt ein Geschäftsmann, der sich für äusserst unabhängig hält, die Lösung seiner privaten und beruflichen Probleme in fremde Hände und versucht sich selber jede Verantwortung dafür auszureden. In «Aufhören!» und «Montag» herrscht bei den Figuren eine diffuse Unzufriedenheit vor, die keinen bestimmten Grund zu haben scheint, und «Der Kandidat» versucht sich, kurz bevor es zu spät ist, von seiner machthungrigen Partei zu emanzipieren.

Auszug aus «Das Gesuch»: «Dem Urlaubsanwärter steht bei uns eine ganze Reihe von Ferienpsychologen zur Seite, die bereit sind, ihr reiches theoretisches Wissen und ihre praktischen Facherfahrungen zur Verfügung zu stellen. Die Akzente unserer Arbeit liegen – gleichgewichtig verteilt – sowohl auf der rein körperlichen Einstimmung bzw. der physischen Ertüchtigung des Klienten als auch auf der Information, sozialhumanistischen Erziehung und reisepsychologischen Urlaubsvorbereitung. Denn: Eine gesund und sinnvoll verbrachte Ferienzeit ist nichts anderes als ein optimal gera-

tenes psychosomatisches Kunstwerk. Wir, und hier möchte ich im Namen aller VOF-Mitarbeiter sprechen, wir sind fest davon überzeugt, dass eine fachlich einwandfrei geführte Ferienschulung bald fester Bestandteil des Unterrichtsplanes sein wird, und zwar nicht nur an den höheren Lehranstalten, sondern schon an den Primar- und Sekundarschulen. Die Zeit des «Amateururlaubers», des «Ferienwilderers» wie auch des «Erholungsgeschädigten» wird dann endgültig dem grauen Abschnitt des vorhumanen Reisezeitalters angehören.»

Ein Buch für alle Fälle Koemedas Gesellschaftskritik wirkt trotz dieser zum Teil schweren Themen keineswegs bitter, sondern kommt humorvoll und zuweilen satirisch daher. Der Autor bezieht auch keine Position für oder wider bestimmte Figuren. Dies macht es dem Leser einfacher, sich allfällige Gemeinsamkeiten mit den «Konsumgesellschafts-Opfern» Koemedas einzugestehen. Hinzu kommt die lebendige, mit Wortwitz reich garnierte Sprache. All diese Elemente machen «Vom Satteln der Nilpferde» zu einem vielschichtigen Lesevergnügen, das je nach Fokus zum Nachdenken über sich selbst und seine Umgebung oder einfach nur zur Unterhaltung bestens geeignet ist. Mehrmaliges Lesen sei unbedingt empfohlen!  Peter Kraft «Vom Satteln der Nilpferde», Dr. Ada J. Koemeda, EMH Schweizerischer Ärzteverlag, 2005, 156 Seiten, 25 Franken, ISBN 3-7965-2140-1


service Welche Schulungsmöglichkeiten bietet der Branchenverband?

Weiterbildung auf santesuisse.ch santésuisse fördert die branchenbezogene Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Mitglieder durch eine qualitativ hoch stehende Schulung. Auf www.santesuisse.ch können Sie sich umfassend über das Ausbildungs-Angebot von santésuisse orientieren. Neben den KontaktKoordinaten und Neuigkeiten erhalten Sie eine Übersicht über das Kursangebot, die Zulassungsbedingungen, Reglemente über die Prüfungen sowie grundlegende Informationen über die Neue Kaufmännische Grundausbildung (siehe Seite 18). Auch mit dem santésuisse E-Learning können Sie sich am Beispiel des Medizinkurses vertraut machen. Für die Mitarbeitenden von Krankenversicherungen lohnt es sich auf jeden Fall, das Bildungsangebot von santésuisse einmal näher unter die Lupe zu nehmen!

santésuisse unterstützt Kampagne gegen Passivrauchen

«Uns stinkts!» Das Bundesamt für Gesundheit hat 2004 seine Kampagne «Rauchen schadet..» mit Plakaten und Fernsehspots lanciert. Dieses Jahr wurde die Thematik unter dem Motto «Passivrauchen schadet..» erweitert: Im Mittelpunkt stehen Berufstätige, die täglich über längere Zeit dem Passivrauch ausgesetzt sind. Dass Passivrauchen der Gesundheit schadet, ist heute nicht mehr umstritten: Das Risiko für Lungenkrebs, HerzKreislauferkrankungen oder Asthma ist nicht nur für RaucherInnen, sondern auch für exponierte NichtraucherInnen erhöht. santésuisse unterstützt die Bemühungen des Bundesamts für Gesundheit für einen besseren Schutz der Passivraucher: Gemeinsam mit 29 anderen Organisation aus verschiedensten Bereichen zeichnet sie eine Plakatkampagne unter dem Motto «Uns stinkts!». Diese breite Koalition vermittelt dabei mit Nachdruck ihre Unterstützung für einen besseren Schutz der Passivraucher.

Uns stinkts!

Tabakrauch stinkt nicht nur. Tabakrauch gefährdet ernsthaft die Gesundheit. Auch diejenige von Passivraucherinnen und Passivrauchern.

71 % der Schweizer Bevölkerung rauchen nicht. Und möchten auch nicht passiv rauchen.

Bundesamt für Gesundheit

I n f o u n t e r w w w. r a u c h e n s c h a d e t . c h

Buchtipp: «The Truth About the Drug Companies» nun auch auf Deutsch

Der Pharma-Bluff Das Buch «The Truth About the Drug Companies» der amerikanischen Ärztin und MedizinJournalistin Marcia Angell, das im infosantésuisse Nr. 6 ausführlich besprochen wurde, gibt es nun auch auf Deutsch. Unter dem Titel «Der Pharma-Bluff» zeigt die Autorin, dass die meisten Medikamente, die neu auf den (US-)Markt kommen und ein Patent erhalten, keine wirklichen Innovationen, sondern marginale Modifikationen der Vorgängerprodukte sind. Angell schätzt es bei 78 Prozent aller neuen Produkte als «unwahr-

scheinlich ein, dass sie eine Verbesserung gegenüber dem bestehenden Angebot bringen würden.» Die Pharma-Industrie, so die Autorin, kann so mit relativ wenig Risiko massive Gewinne einfahren. Angell zeigt weitere Folgen des Handelns einer Branche auf, die mehr am Profit als an der Innovation interessiert ist. So ist die Entwicklung von Medikamenten gegen seltene oder akute Leiden nicht sehr interessant: Die Absatzmenge ist zu klein. Noch drastischer sieht die Situation bei Tropenkrankheiten wie Ma-

laria oder Schlafkrankheit aus. «Der Bilanz hilft es nicht, wenn man Medikamente für zahlungsunfähige Patienten herausbringt», schreibt Angell. Dem gegenüber wurde die Auswahl an Antidepressiva oder Cholesterinsenkern immer höher... Das Buch enthält in der deutschen Fassung auch einen Einführungstext zum amerikanischen Gesundheitssystem. Marcia Angell: Der Pharma-Bluff – Wie innovativ die Pharma-Branche wirklich ist, Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG, Bonn/Bad Homburg. ISBN 3-9806621.


SANTÉSUISSE – SERVICE infosantésuisse

21

9 / 05

Samaritersammlung 2005

Erste Hilfe im Sport – Neues Kursangebot der Samariter Foto: ZVG

Die Samaritersammlung 2005 vom 29. August bis am 10. September steht unter dem Motto «Erste Hilfe im Sport». Gerade in diesem Bereich engagiert sich der Samariterverein stark, zum Beispiel indem er Sanitätsdienste bei allen Arten von Sportanlässen übernimmt. Wer kann sich die nicht ganz harmlosen Grümpelturniere gut ohne das Samariterzelt vorstellen? Weiter hat der Samariterverein einen Kurs für aktive Sportler und Sportlerinnen, aber auch für Trainer entwickelt, der Kenntnisse der ersten Hilfe und Grundregeln der Prävention vermittelt. Der Kurs wird ab 2006 in der ganzen Schweiz angeboten. Während der laufenden Sammelaktion erhält jeder Spender den Ratgeber «Erste Hilfe im Sport» mit wertvollen Informationen für all jene, die in ihrer Freizeit selbstständig Sport betreiben.

Studie über die Effizienz und die Produktivität in den Schweizer Spitälern

Foto: Prisma

Effizienzsteigerung besonders bei den Uni-Spitälern Gemäss einer im Auftrag des Bundesamtes für Statistik (BFS) von der Universität Lugano und der ETH Zürich durchgeführten Studie aus dem Jahr 2002 hat die Effizienz der Schweizer Spitäler zwischen 1998 und 2001 zugenommen. Besonders ausgeprägt ist die Effizienzsteigerung in den Universitätsspitälern. Trotz klar höherer Kosten, die auf die grosse Bandbreite an behandelten Erkrankungen, höhere Personalkosten sowie umfangreiche Forschungsund Lehrtätigkeiten zurückzuführen sind, liegt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei neun Tagen gegenüber 16 Tagen bei kleineren Spitalbetrieben.

Es wurden keine statistisch signifikanten Effizienzunterschiede zwischen den öffentlichen und den privaten Spitälern festgestellt. Die Zunahme der ambulanten Behandlungen hat nur eine geringe Kostenwirkung. Aus wirtschaftlicher Sicht ist somit der Ausbau der ambulanten Aktivitäten interessant. Die Studie kommt zum Schluss, dass in den meisten Spitalbetrieben noch mehr Effizienzverbesserungen möglich wären, insbesondere durch Optimierung der Behandlungskapazität und der Anzahl Betten. Dies gilt insbesondere für Spitäler mit weniger als 200 Betten.


22

SANTÉSUISSE – SERVICE

infosantésuisse  9 / 05

Veranstaltungen Veranstalter

Besonderes

Datum/Ort

Weitere Informationen

Hintergründe zu den Prämien 2006

19. September Hotel Bern, Bern

www.santesuisse.ch

28. bis 30. September Engelberg und Umgebung

www.academiaengelberg.ch

Schwerpunktthemen sind die Versichertenkarte, die Radiologie und das digitale Labor

25./26. Oktober Forschungszentrum Nottwil

www.ehealthcare.ch

Jubiläumsveranstaltung

3. November Hotel BellevuePalace, Bern

www.hplus.ch

HPH-Label-Übergabe an das Kantonsspital Baden und die Klinik Barmelweid

15. November Kantonsspital Baden

www.healthhospitals.ch

Medienkonferenz santésuisse

Tabus – Über das Entscheiden im Gesundheitswesen Academia Engelberg

Mehrtägige Konferenz und Gedanken-Werkstatt

Medizin und Gesundheitswesen auf dem Weg ins Informationszeitalter eHealthCare.ch

75 Jahre H+ H+ Die Spitäler der Schweiz

Netzwerk gesundheitsfördernder Spitäler

Zeichnung: Marc Roulin

Gesundheitsförderung mit Qualität


SANTÉSUISSE – SERVICE

23

infosantésuisse  9 / 05

Gemäss Ziffer 25.02.03.00.1 der Liste für Mittel und Gegenstände (MiGeL) werden pro Seite maximal 700 Franken zulasten der OKP erstattet. Diese Leistung ist jedoch limitiert auf bestimmte Diagnosen, wie beispielsweise Keratokonus. Im Titel steht unter genannter MiGeL-Ziffer «Spezialfälle für Kontaktlinsen II». Bedeutet dies, dass bei Keratokonus nur Kontaktlinsen erstattet werden? Nein, wenn die Korrektur gleich gut oder gar besser mit Brillengläsern gemacht werden kann, so muss die Krankenversiche-

rung die Kosten dafür übernehmen. Wenn eine gute Lösung nur durch Kontaktlinsen erzielt werden kann, so gilt die in der Frage erwähnte Ziffer 25.02.03.00.1 der MiGeL. Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, dass die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen nicht kumuliert werden können und auch hier insgesamt der jährliche Höchstbetrag eingehalten wird. Auch andere Erkrankungen der Hornhaut lösen solche Leistungen aus. Die Limitation ist in der Ziffer aufgezählt. (JPB)

Milchpumpe /  Kostenbeteiligung In der Ausgabe 11/1998 vertraten wir die Meinung, dass die Milchpumpen im Rahmen der OKP ohne Kostenbeteiligung abgerechnet werden müssen. Die Praxis des EVG veranlasst uns, diesen Standpunkt zu revidieren. Die besonderen Leistungen bei Mutterschaft sind im Art. 29 KVG sowie im 4. Kapitel der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 13 bis 16) abschliessend erwähnt.

Foto: Prisma

Brillengläser/Kontaktlinsen Spezialfälle

Gemäss Art. 64. Abs. 7 darf der Versicherer auf diesen Leistungen keine Kostenbeteiligung erheben. Milchpumpen finden darin jedoch keine Erwähnung. Sie sind somit nicht Teil der besonderen Leistungen bei Mutterschaft und unterstehen der gesetzlichen Kostenbeteiligungsregelung. Diese Meinung teilt auch der Ombudsman der sozialen Krankenversicherung. (JPB)

Mototherapie: eine kassenpflichtige Leistung? Die Mototherapie ist eine Massnahme, deren Grundlage die Einheit von Wahrnehmung, Bewegung, Erleben und Handeln ist. Die mototherapeutische Behandlung wird bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen angewendet, die aufgrund von Wahrnehmungs- und perzeptivermotorischer Störungen in ihrer körperlichen und psychischen Entwicklung und infolge dessen in ihrem Lern- und Sozialverhalten auffällig oder gestört sind. Die Frage, wer die Kosten für die Mototherapie übernimmt, variiert je nach Alter (Kind oder Erwachsener), Ursache der Schwierigkeit und Wohnkanton.

Die Kosten werden in der Regel teilweise oder ganz übernommen von: • Kanton, Gemeinde oder Schule; • Invalidenversicherung (BSV/ IV: die Psychomotorik-Therapie wird seit 1973 teilweise anerkannt); • allenfalls bestehenden Krankenkassen-Zusatzversicherungen; • privaten Trägerschaften. Von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann diese Leistung nicht übernommen werden, da hier das Lernund Sozialverhalten und nicht eine Krankheit im engeren Sinne im Vordergrund steht. (JPB)


Die Krankenkasse Birchmeier ist ein eigenständiges Versicherungsunternehmen. Wir erbringen umfassende Dienstleistungen im Bereich der Grund- und Zusatzversicherungen für rund 7000 Versicherte. Das Tätigkeitsgebiet umfasst den Kanton Aargau. Wir suchen per 1. Januar 2006

Geschäftsführer/in Sie bringen nebst einer guten Grundausbildung einige Jahre Praxis in der Krankenversicherung mit, sind fachlich bestens ausgewiesen, kundenorientiert, haben Führungserfahrungen und verfügen über das notwendige Rüstzeug dazu. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere die operative Führung von der Geschäftsstelle, die Pflege eines konkurrenzgerechten Leistungsangebotes, die laufende Kontrolle von Finanzen und Leistungen, die Sicherstellung einer effizienten und dienstleistungsorientierten Mitgliederbetreuung. Sie bearbeiten die Kostengutsprachen sowie die Abklärungen mit dem Vertrauensarzt und weitere Aufgaben vom Tagesgeschäft. Sie rapportieren direkt dem Vorstand, bereiten dessen Sitzungen vor und sorgen für die operative Umsetzung strategischer Beschlüsse. Wenn Sie sich von dieser verantwortungsvollen und herausfordernden Position angesprochen fühlen, schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an den Präsidenten Keller Martin, Hauptstrasse 2, 5444 Künten, Tel. 056 485 60 49.

Fachtagung «Wege zur künftigen medizinischen Versorgung im peripheren und dünn besiedelten Berggebiet» Der rasante medizinische Fortschritt stellt hohe Anforderungen an die Leistungserbringer und stellt damit vor allem das periphere und dünn besiedelte Berggebiet vor grosse Probleme.

Anlässlich der Fachtagung vom Donnerstag, 27. Oktober 2005, 10.00 bis 16.00 Uhr im Kursaal-Casino Interlaken wird diese Problematik mit Statements zum allgemeinen Umfeld in Politik, Wirtschaft und Tourismus in einen grösseren Zusammenhang gestellt, nehmen Fachleute aus unterschiedlichen Perspektiven des Gesundheitswesens dazu Stellung, werden die verschiedenen Aspekte in einem Podiumsgespräch diskutiert und wird nach Lösungen gesucht.

Programm und Anmeldung ab 10. September unter www.spitalinterlaken.ch spitäler fmi ag, spital interlaken weissenaustrasse 27, 3800 unterseen telefon 033 826 25 00, fax 033 826 23 60, info@spitalfmi.ch

Sterbehilfe – Grundsätzliche und praktische Fragen Ein interdisziplinärer Diskurs Donnerstag, 13. Oktober 2005, Kongresshaus Zürich Als Fort- bzw.Weiterbildung anrechenbar: Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin (7 Credits/Veranstaltung), Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (6 Credits=6 Stunden Fortbildung), Schweizerische Gesellschaft für medizinische Onkologie (6 Credits der Kategorie B/ Veranstaltung), Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (Bestätigung über 6 Stunden Fortbildung wird ausgestellt), Schweizerische Gesellschaft für Anästhesiologie und Reanimation (8 Credits). Aktualisierte Angaben finden Sie unter www.irp.unisg.ch. Themen/Referierende • Terminologische Einführung Dr. iur. Frank Th. Petermann, Rechtsanwalt und Urkundsperson, St. Gallen • Zur Reichweite ärztlicher Verantwortung am Lebensende Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert, Professorin an der Universität Münster, Mitglied des Nationalen Ethikrats, Münster (D) • Standesrechtliche Bestimmungen der Ärzteschaft im Lichte der Gesamtrechtsordnung em. Prof. Dr. iur. Gunther Arzt, Stettlen, Universität Bern • Urteilsfähigkeit zum Suizid – eine neurologische und psychiatrische Sicht Priv.-Doz. Dr. med. Johann Friedrich Spittler, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie,WittenHerbede (D) • Sterbehilfe im Licht der EMRK Prof. Dr. iur. Stephan Breitenmoser, Advokat; Ordinarius für Europarecht an der Universität Basel • Suizid und Seelsorge Dr. theol. Ebo Aebischer-Cretol, Chemiker und Theologe, Muri b. Bern • Gibt es überhaupt den "freien" oder "Bilanzsuizid"? Priv.-Doz. Dr. phil. Dagmar Fenner, Basel • Rechtliche Überlegungen zur Problematik der Rezeptierung von Natrium-Pentobarbital Dr. iur. Frank Th. Petermann, Rechtsanwalt und Urkundsperson, St. Gallen Zielpublikum Angestrebt wird eine wissenschaftlich hochstehende Tagung zum Thema Sterbehilfe/Suizidhilfe, die zugleich vertieft auf die praktischen Probleme der damit konfrontierten Fachleute aus Spitälern, Arztpraxen, Seelsorgern, JuristInnen, PsychiaterInnen und anderen betreuenden Berufen eingeht. Programme, Anmeldung Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83 / e-mail: irpch@unisg.ch / www.irp.unisg.ch


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.