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info santĂŠsuisse
Schwierige Vergleiche im Gesundheitswesen
Das Magazin der Schweizer Krankenversicherer
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Qualitätssicherung im stationären Bereich: Kommt jetzt die Initialzündung?
Stärken und Schwächen des Föderalismus: Bürgernähe versus Reformstau
Von frisierten Studien, falschen Versprechungen und Medikationsfehlern
Inhalt Im Fokus 4 Qualitätssicherung im stationären Bereich: Kommt jetzt die Initialzündung? 6 Petra Busch: «Einheitliche Qualitätsmessungen sind ein Ziel, aber sie brauchen Zeit und Koordination» 8 Stärken und Schwächen des Föderalismus: Bürgernähe versus Reformstau 10 Auf der anderen Seite des Spiegels: Der Zentralismus Frankreichs 12 Von frisierten Studien, falschen Versprechungen und Medikationsfehlern 14 «Manche Pharmafirmen schrecken nicht vor bewusster Fehlinformation zurück» 16 Grafik des Monats: Welches Gesundheitssystem ist am konsumentenfreundlichsten? Gesundheitswesen 17 LOA IV: Effizientere Behandlung dank Polymedikations-Check 18 Obsan prognostiziert stark steigenden Bedarf an Gesundheitsfachleuten 19 «Vernebelung»: Eine wahre Geschichte über einen Gerichtsprozess ums Passivrauchen 20 Im Gespräch: Stefan Holenstein, Leiter der Abteilung Support bei santésuisse Klipp & klar 22 Leistungen der Grundversicherung: Fragen aus der Praxis Service 23 Online-Kauf von Medikamenten: Das ist zu beachten 23 Masern vor erneuter Ausbreitung? 24 BAG: Neue Pandemie-Website für die Bevölkerung 24 Babyflaschen bald ohne Bisphenol A? 24 News aus aller Welt 25 Veranstaltungen 25 Mr. Raoul
Nr. 3, april 2009. Erscheint zehnmal jährlich Abonnementspreis Fr. 69.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.− Herausgeber und Administration santésuisse, Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn Verantwortliche Redaktion Peter Kraft, Abteilung Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 42 71, Fax 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Herstellung: Rub Graf-Lehmann AG Murtenstrasse 40, 3001 Bern Gestaltungskonzept: Pomcany’s Layout: Henriette Lux Anzeigenverwaltung: Alle Inserate − auch Stelleninserate − sind zu richten an: «infosantésuisse», Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Abonnementsverwaltung Tel. 032 625 42 74, Fax 032 625 41 51 Homepage: www.santesuisse.ch Titelbild: Heiner Grieder, Langenbruck (BL) ISSN 1660-7228
Qualitätssicherung: Heraus aus dem Schattendasein Die Schweiz rühmt sich gerne, eines der besten Gesundheitssysteme zu haben. Aber eben auch eines der teuersten. Und wer einen hohen Preis bezahlt, hat grosse Ansprüche an die Qualität, vor allem wenns um die Gesundheit geht. Die OECD vermutet, dass die Qualität unseres Gesundheitswesens zwar gut ist – «aber nicht besser als in anderen vergleichbaren Ländern.» Qualitätsmessungen führen in der Schweiz ein Schattendasein. Zwar gibt es Pilotprojekte im stationären Bereich, und immer mehr HMOs und Arztpraxen lassen sich in strengen Prüfungen zertifizieren. Was jedoch fehlt, ist ein gesamtschweizerisches Konzept, welches Rahmenbedingungen, Kontrollinstrumente, Transparenzvorgaben und Vergleichsparameter liefert. Es braucht ein Sicherungssystem, damit Qualität nachgewiesen, verglichen und verbessert werden kann. Auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ist die Qualitätskontrolle zwar geregelt. Entsprechende Aufträge haben Bundesrat, Leistungserbringer und deren Verbände gefasst, geschehen ist bisher wenig. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats hat deswegen dem Bundesrat Ende 2007 eine Rüge erteilt, und dieser hat reagiert: das BAG wird bald eine Qualitätsstrategie des Bundes präsentieren. Die Krankenversicherer haben ein grosses Interesse an einer konsequenten Qualitätssicherung. Diese käme den Versicherten zugute und zudem lassen sich dadurch Folgekosten sparen, welche aufgrund von qualitativ mangelhaften Behandlungen entstehen. Die Versicherer werden sich deshalb auch im neuen «Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung», ein Zusammenschluss der für den stationären Bereich wichtigen Organisationen KIQ und IVQ, stark engagieren. Sie erhoffen sich davon einen bedeutenden Schritt in Richtung flächendeckender und vergleichbarer Qualitätsmessungen. Alle Beteiligten unseres Gesundheitssystems streben eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung an. Und damit diese gewährleistet bleibt, müssen wir die dazu nötigen Sicherungsvorkehrungen treffen – gemeinsam und jetzt. Die PatientInnen profitieren von besseren Behandlungen, die Leistungserbringer erhalten wertvolle Hinweise zur eigenen Weiterentwicklung, und die Versicherten und Steuerzahler müssen weniger für Kosten aufkommen, die auf Fehlern oder Mängeln beruhen.
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Christof Zürcher Verwaltungsrat santésuisse
Nun endlich sitzen die Akteure im gleichen Boot
Qualitätssicherung im stationären Bereich: Kommt jetzt die Initialzündung? Nachdem jahrelang nichts passiert ist und sich in letzter Zeit verschiedene Seiten mit unkoordinierten Aktionen konkurrenziert haben, scheint es nun endlich soweit zu sein: Mit dem «Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung» sitzen nun alle Akteure im gleichen Boot, um die Qualitätssicherung im stationären Bereich voranzubringen. Sie warten noch auf die lange angekündigte, bisher aber nicht veröffentlichte Qualitätsstrategie des Bundes. Wird sie den Akteuren die nötige Unterstützung geben, ohne ihren Spielraum einzuschränken?
Im Herbst 2007 musste die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) feststellen: Der Bund nutzt seine gesetzlichen Möglichkeiten zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen zu wenig. Zwar hat der Bund, wie im KVG vorgesehen, das Aushandeln von Qualitätsverträgen den Krankenversicherern und den Leistungserbringern übertragen. Wenn sich diese nicht dazu durchringen können, gibt das KVG dem Bund aber die Möglichkeit, zu intervenieren und selber Bestimmungen zu erlassen. Genau das habe er bisher sträflich vernachlässigt, kritisiert die GPK-S. Mehr als zehn Jahre nach Inkrafttreten des KVG gebe es weder für Ärzte noch Spitäler Verträge zur Qualitätssicherung. Der Bund stelle nur das Minimum an Geld und Personal bereit, um die Qualitätssicherung voranzubringen. Bis heute besteht das Ressort Qualität beim Bundesamt für Gesundheit aus einer einzigen Person. Die GPK-S hat deshalb den Bund im Herbst 2007 aufgefordert, eine Strategie zur Qualitätssicherung auszuarbeiten. Die Qualität unseres Gesundheitswesens ist in Frage gestellt
Bis August 2008 hätte diese Strategie vorliegen sollen. Hätte sollen – denn bis heute hat das Bundesamt für Gesundheit der Öffentlichkeit nichts dergleichen präsentiert. Laut Manfred Langenegger, dem Qualitätsverantwortlichen beim BAG, befindet sich das Papier zurzeit in der «internen Beratung». Hat das Thema beim Bund trotz des GPK-Berichts noch immer eine ziemlich niedere Priorität? Und wenn ja: Könnte man es ihm verübeln? Schliesslich gibt es kaum ein Land auf der Welt, in dem die Lebenserwartung höher liegt als in der Schweiz. Warum sollte man also die Qualität unseres Gesundheitssystems in Frage stellen? Public Health-Experten sehen das ganz anders. Das Gesundheitswesen, betonen sie einmütig, sei nur eines von vielen Kriterien, das die Lebenserwartung beeinflusse. Genauso wichtig seien die kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Es ist also nicht länger haltbar, dem Gesundheitswesen mit dem Hinweis auf die hohe Lebenserwartung die Absolution zu erteilen. Politische Reformen verstärken den Druck: Wenn in wenigen
Jahren SwissDRG eingeführt wird, kostet eine vergleichbare Operation in jedem Spital gleich viel. Patienten und Versicherer werden für vergleichbare Preise aber auch vergleichbare Qualität verlangen. Studien widersprechen sich
Nach jahrelangem Stillstand haben nun mehrere Organisationen die Zeichen der Zeit erkannt. Der Vergleichsdienst Comparis hat eine gross angelegte Patienten-Zufriedenheits-Umfrage veröffentlicht, während das BAG anfangs Jahr immerhin einen Vergleich der Sterberate publizierte. Doch schon diese beiden Untersuchungen geben grosse Rätsel auf: Während bei der Comparis-Umfrage vor allem kleine Regionalspitäler glänzen, schneiden beim BAG-Vergleich die Unispitäler am besten ab. Das zeigt exemplarisch: Es ist nicht so einfach, Qualität zu definieren und zu messen. Je nach Interesse und Blickwinkel sind die Kriterien anders – und damit auch die Resultate. Offensive des Spitalverbands
Dem will der Spitalverband H+ mit dem Qualitätslabel «H+ qualité» abhelfen. Ab 2010 erhalten Spitäler vom Verband ein Gütesiegel, wenn sie bezüglich der «anerkannten Indikatoren, Normen und Standards» ein hohes Niveau erreichen. Auf der Seite www.spitalinformation.ch hat H+ bereits damit begonnen, Qualitätsberichte einzelner Spitäler zu veröffentlichen. Teilweise sind diese bereits standardisiert und damit untereinander vergleichbar. H+ will ausserdem neu jedes Jahr einen «Branchenbericht Qualität» veröffentlichen, der die Berichte der einzelnen Spitäler zusammenfasst. Allerdings darf man sich unter den Qualitätsberichten keine ein-
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Foto: Prisma
Alle im selben Boot: In Sachen Qualitätssicherung geht es endlich vorwärts.
fachen, für jedermann verständlichen Texte vorstellen. Sie lassen vermuten: Sinnvolle Transparenz in Sachen Qualität wird kaum jemals auf simple Ranglisten à la Comparis hinauslaufen. Zu komplex ist dafür die Materie. Konkurrenzkampf statt Zusammenarbeit
«H+ qualité» ist wohl auch ein Konkurrenzprodukt zur angekündigten Qualitätsstrategie des Bundes. Schon im Januar 2008 beklagte sich H+ darüber, dass der Bund den Spitalverband nicht konsultiere oder die Qualitätssicherung am besten ganz den Leistungserbringern überliesse. Auf ein Fernseh-Interview, in dem BAG-Direktor Thomas Zeltner den Rückstand der Schweiz in Sachen Qualitätssicherung eingestand, reagierte der H+-Geschäftsführer Bernhard Wegmüller mit einem geharnischten offenen Brief. Er verwies darin unter anderem auf die hohe Lebenserwartung in der Schweiz und auf das eigene Projekt «H+ qualité». Diese Episode zeigt: Die Akteure scheinen die Qualitätssicherung als ein Feld des Konkurrenzkampfs statt der Zusammenarbeit zu betrachten. Jeder arbeitet an seinen eigenen Konzepten, anstatt die betroffenen Partner mit einzubeziehen. Neustart mit Nationalem Verein für Qualitätsentwicklung?
Doch es gibt Anlass zur Hoffnung: Kantone, Spitäler und Krankenversicherer haben am 25. März gemeinsam den «Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung» gegründet. Er ist aus der Zusammenlegung beider Organisationen KIQ und IVQ entstanden. Die KIQ war ein Gemeinschaftsprojekt von H+ und santésuisse, das Pilotprojekte zur Qualitätssicherung im stationären Bereich durchführte. Der IVQ hat sich vor allem
mit Ergebnis-Messungen beschäftigt. IVQ-Präsident Thomas Straubhaar erhofft sich vom neuen Verein vergleich- und publizierbare Daten bereits ab 2010. Die Krankenversicherer bevorzugen diesen partnerschaftlichen Weg. Transparente Qualitätsmessungen können sich nur dann wirklich durchsetzen, wenn alle Beteiligten dahinter stehen. Viel wird davon abhängen, ob die Qualitätsstrategie des Bundes den Partnern im Gesundheitswesen den nötigen Gestaltungsspielraum lässt. Sie soll durchaus den nötigen Handlungsdruck erzeugen, nicht aber Leistungserbringer und Versicherer vor vollendete Tatsachen stellen. Es braucht mehr als nur Ranglisten
Der Nationale Verein für Qualitätssicherung hat die nicht einfache Aufgabe, die verschiedenen Vorstellungen der Akteure unter einen Hut zu bringen. Für santésuisse ist wichtig, dass flächendeckende, vergleichbare und transparente Qualitätsmessungen ein mittelfristiges Ziel bleiben. Die Messungen sollen aber nicht nur Ranglisten produzieren, sondern den Spitälern Möglichkeiten aufzeigen, sich zu verbessern. Aus Sicht der Krankenversicherer ist es denkbar und sogar sinnvoll, dass eine gute Qualität einen Einfluss auf die Tarife hat. Ein Spital mit geringerer Qualität soll nicht den gleichen Preis erhalten wie nachweislich bessere Institutionen. Das alles sind Positionen, welche die KIQ-Direktorin (und neue Geschäftsführerin des Nationalen Vereins für Qualitätsentwicklung) Petra Busch teilt. Mehr dazu im Interview auf den folgenden Seiten. Peter Kraft
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Im Gespräch: Dr. Petra Busch, Direktorin der KIQ
«Einheitliche Qualitätsmessungen sind ein Ziel, aber sie brauchen Zeit und Koordination» Die beiden wichtigsten Organisationen für Qualitätssicherung im stationären Bereich, KIQ und IVQ, schliessen sich zum «Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung» zusammen. Die KIQ-Direktorin Petra Busch spricht über die Möglichkeiten dieser neuen Organisation, über den aktuellen Stand der Dinge in der Qualitätsmessung und über deren Zukunftsperspektiven.
Die KIQ und der interkantonale Verein für Qualitätsentwicklung (IVQ) schliessen sich zum «Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung» in Spitälern und Kliniken zusammen. Was versprechen Sie sich von diesem Schritt?
Damit sind alle wichtigen Partner im Gesundheitswesen unter einem Dach vereint. Auch die Kantone sind nun mit von der Partie. Sie spielen – wie santésuisse und die MTK – als Kostenträger eine wichtige Rolle im stationären Bereich. Es ist wichtig, dass die verschiedenen Akteure zusammenarbeiten und sich nicht länger in Doppelspurigkeiten verzetteln. Damit befinden sie sich auch gegenüber dem Bund in einer gestärkten Position, der ja demnächst eine Strategie zur Qualitätssicherung vorstellen will. Bedeutet das auch einen Schritt hin zu einheitlichen, verbindlichen Qualitätsmessungen?
Einheitliche und flächendeckende Qualitätsmessungen sind ein Ziel. Wenn alle Partner im Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung sich dafür aussprechen, ist das sicher ein Schritt in diese Richtung. Qualitätsmessungen mit guten Daten brauchen aber Zeit und eine koordinierende Instanz. Die Kliniken müssen dafür geeignete Strukturen schaffen und genügend Ressourcen freimachen. Denn die flächendeckenden Qualitätsmessungen müssten ohne zusätzliche finanzielle Mittel durchgeführt werden. Bis jetzt sind die Qualitätsmessungen in der Schweiz meist freiwillig. Ist der Nationale Verein für Qualitätssicherung auch ein Schritt in Richtung Obligatorium?
In unseren Pilotprojekten haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Motivation der Kliniken, brauchbare Daten zu erheben, dann am grössten ist, wenn die Messungen freiwillig und begleitet sind. Eine gute Datenlage ist eine zwingende Voraussetzung für einen Klinikvergleich und für das Ableiten von Verbesserungsmöglichkeiten. Längerfristig ist es aber sicher sinnvoll, in Tarifverträgen und Leistungsvereinbarungen Anreize für die Kliniken zu setzen, sich an Qualitätsmessungen zu beteiligen. Es sollte auch bekannt sein,
wer sich daran beteiligt – denn dann steigt der Druck für jene, die nicht mitmachen, automatisch. An unseren Pilotprojekten beteiligt sich immerhin ein gutes Drittel aller Kliniken aus den jeweiligen Fachbereichen – darunter grosse und renommierte Häuser. Sollten Qualitätsmessungen aber obligatorisch werden, müssen sie begleitet sein. Es braucht eine Instanz wie die KIQ, welche die Kliniken bei Problemen unterstützt, mit ihnen zusammen die Messinstrumente weiterentwickelt, die Qualität der Daten kontrolliert und die Messergebnisse interpretiert. Sonst produzieren die Messungen nur einen Datenfriedhof, der nichts zur Qualitätsverbesserung beiträgt. Im Mai beendet die KIQ ein zweijähriges Pilotprojekt, während dem die Qualitätsmessungen im Reha-Bereich getestet werden. Welche Indikatoren messen die Kliniken dabei?
In der Neuro-Rehabilitation leiden die Patienten in der Regel an multifaktoriellen Erkrankungen. Deshalb ist es schwierig, für alle Patienten einheitliche Indikatoren festzulegen. Also haben wir einen Weg gewählt, der die Qualität unabhängig von der Diagnose misst. Die Kliniken definieren für jeden Patienten anhand eines definierten Rasters die individuellen Behandlungsziele und messen beim Austritt, ob sie diese Ziele wirklich erreicht haben. Natürlich analysieren wir auch, warum sie das in manchen Fällen nicht geschafft haben und wie sie sich verbessern können. In der muskuloskelettalen Rehabilitation messen wir anhand von Fragebogen die Funktionsverbesserungen der Patienten zwischen Ein- und Austritt. Allerdings tendieren die Pilotkliniken mittlerweile zum Zielsetzungsverfahren wie bei der Neuro-Rehabilitation, weil die Fragebogen wenig dazu beitragen, Verbesserungsmassnahmen zu definieren. Patienten mit der gleichen Diagnose sind auch im muskuloskelettalen Bereich sehr verschieden, und die Rücklaufquote der Fragebogen ist eher gering.
«Die flächendeckenden Qualitätsmessungen müssten ohne zusätzliche finanzielle Mittel durchgeführt werden.» Wie werden die Ziele in der Neuro-Rehabilitation konkret gesetzt?
Das Behandlungsteam legt gemeinsam mit dem Patienten realistische Haupt- und Unterziele für den stationären Aufenthalt fest. Die individuelle Situation des Patienten wird miteinbezogen, weil sonst die Gefahr besteht, dass an seinen Bedürfnissen vorbeitherapiert wird. Beispielsweise möchte ein junger Patient vom Land sicher andere Fähigkeiten schnell wiedererlangen als eine ältere Patientin aus der Stadt.
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Foto: Peter Kraft
«Kliniken und Versicherer sind weiter aufeinander zugegangen.»
Wie geht es nach dem Pilotprojekt weiter?
Es zeichnet sich bereit vor der Schlussevaluation ab, dass es lohnenswert ist, das heutige System im neurologischen Bereich weiter zu entwickeln und für die flächendeckende Einführung zu optimieren. Im muskuloskelettalen Bereich hat die Begleitgruppe entschieden, einen Systemwechsel zur Zieldokumentation analog der Neurologie vorzunehmen. Die dazu nötigen Schritte werden wir nach Abschluss der Pilotphase im Mai gemeinsam mit den Kliniken und Partnern der KIQ klären und angehen. Gehören die Ergebnisse der einzelnen Kliniken an die Öffentlichkeit?
Besteht bei dieser Methode nicht die Gefahr, dass Kliniken die Ziele tief ansetzen, um sie einfacher zu erreichen und damit besser dazustehen?
Wenn eine Klinik bei komplizierten Diagnosen zu tiefe Ziele ansetzen würde, würde das bei der Auswertung auffallen, weil der Anteil weniger anspruchsvoller Ziele zu hoch wäre. Ausserdem nehmen die Kliniken freiwillig an den Messungen teil. Sie tun das aus dem Interesse, ihr Verbesserungspotenzial zu finden und auszuschöpfen. Warum also sollten sie sich selber sabotieren? Wie haben die Kliniken bis jetzt abgeschnitten?
Im Bereich Wohnen weisen die Kliniken generell eine hohe Zielerreichung auf. In den Bereichen Soziokulturelles, Funktionsfähigkeit und Arbeit ist der Grad der Zielerreichung aber sehr unterschiedlich. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Kliniken die Verbesserungspotenziale erkannt haben und nun entsprechende Massnahmen umsetzen. Welche Verbesserungspotenziale gibt es aus Ihrer Sicht?
Es braucht eine Vereinfachung des Erfassungssystems, insbesondere was die Komorbidität und die Kontextfaktoren betrifft, Während der Pilotphase fanden regelmässig Begleitgruppensitzungen statt, an denen die Verbesserungspotenziale diskutiert und festgehalten wurden. Für die Vorbereitung der flächendeckenden Messungen müssen wir diese Themen zwingend in die Weiterentwicklung mit einbeziehen.
Im Vertrag zu den Pilotprojekten wurde vereinbart, dass die Daten nicht an die Öffentlichkeit gehen. Die Qualitätsmessungen stehen erst am Anfang. Alle Beteiligten sind daran, zu lernen und Erfahrungen zu sammeln. Die Kliniken müssen erst Vertrauen in die Messinstrumente aufbauen – und darin, dass die Ergebnisse richtig interpretiert werden. Langfristig ist Transparenz sicher ein Ziel und wird auch von den Versicherern verlangt. Was ich aber ablehne, sind Rang- oder Hitlisten. Ich stelle mir kommentierte Ergebnisse vor, welche die Gründe des guten oder weniger guten Abschneidens und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Es nützt den Patienten wenig, wenn sie den Zielerreichungsgrad einer Klinik kennen, ohne zu wissen, was dazu geführt hat. Welche Rolle erwarten Sie vom Bund in der Qualitätssicherung?
Der Bund sollte mit Gesetzen und Verordnungen Rahmenbedingungen schaffen, die für Organisationen wie den Nationalen Verein für Qualitätsentwicklung den Handlungsspielraum abstecken. Der Bund sollte die Aktivitäten der verschiedenen Organisationen koordinieren und sich in den Beiräten engagieren, aber nicht selber Messungen durchführen. Es bringt auch nichts, wenn der Bund Qualitätsforderungen stellt, sich dann aber finanziell nicht beteiligt. Hat sich die Einstellung der Akteure gegenüber den Qualitätsmessungen in den letzten Jahren verändert?
Auf jeden Fall. Kliniken und Versicherer sind weiter aufeinander zugegangen. Die Versicherer haben aus meiner Sicht dank den laufenden Projekten realisiert, dass sich in Sachen Ergebnisqualitäts-Messungen einiges bewegt. Sie sind nun weniger erpicht darauf, Hitlisten zu veröffentlichen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu gemeinsamen Lösungen. Interview: Peter Kraft
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Stärken und Schwächen des Föderalismus
Verankerung und Bürgernähe versus Reformstau und Konzeptlosigkeit Die Schweiz hat sechsundzwanzig Kantone – und genauso viele Gesundheitssysteme. Wie kann man bei einer derart komplexen Organisation leistungsstark sein und eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität gewährleisten? Ist es möglich, auf Bundesebene eine kohärente Gesundheitspolitik zu schaffen, die auch von den Kantonen getragen wird? Wie kann man die Bedürfnisse nach Harmonisierung mit der Innovationskraft der regionalen Strukturen verbinden?
Der Bericht der OECD1 von 2006 enthielt eine differenzierte Kritik an der föderalistischen Struktur des schweizerischen Gesundheitssystems. Der Wirtschafts-Thinktank Avenir Suisse2 bezeichnet den Föderalismus in «Kosten des Föderalismus», «Baustelle Föderalismus» und «Stadtland Schweiz» als Effizienzbremse. Die Schweizer Bevölkerung ist jedoch eng mit dem Föderalismus verwachsen. Hemmt diese kulturelle Ausnahmeerscheinung die Effizienz des Gesundheitssystems? Oder gibt sie vielmehr einen zusätzlichen Impuls, so dass unser Land über ein Gesundheitssystem von hoher Qualität verfügt?
gien. Die OECD hat bereits vermerkt, dass sich «interkantonale Vereinbarungen zur Förderung gemeinsamer Initiativen und zur Zusammenlegung von Ressourcen […] trotz des offensichtlichen Bedürfnisses extrem langsam entwickeln.» Im Laufe der Jahre hat der Bund seine Rolle in gewissen Schlüsselbereichen ausgeweitet – dies jedoch häufig angesichts von Notsituationen oder in Bereichen, in denen die Kantone nicht selber imstande waren, sich genügend untereinander abzustimmen. Die unscharfen Kompetenzen, parallele Zuständigkeiten der Gemeinden, der Kantone und des Bundes sowie ein gewisser Lokalpatriotismus verlangsamen das Fortschreiten der Reformen und verschärfen die politischen Konflikte. Die föderalistischen Strukturen tragen auch zu einer übermässig hohen Dichte an Hight-Tech-Apparaturen für die Spitzenmedizin sowie zu gewissen Doppelspurigkeiten bei (siehe infosantésuisse 7/08, S. 7 bis 8). Überdies komplizie ren die verschiedenen Gesundheitspolitiken das Rechtssystem: Die sechsundzwanzig kantonalen Gesundheitssysteme und die nationale Gesundheitspolitik werden von einem beeindruckenden Arsenal von Gesetzen, eidgenössischen und
Föderalismus fördert Nähe und lokale Innovation
Das föderalistische System, wie es in Artikel 3 der Bundesverfassung definiert ist, hat durchaus seine Vorteile. Mit dem beträchtlichen Einfluss der kleinen Kantone auf Bundesebene schützt es die Minderheiten. Es macht einen Konsens auf nationaler Ebene nicht zwingend erforderlich. Ausserdem berücksichtigt es die lokalen Mentalitäten und Prioritäten, weil wichtige Belange auf kantonaler Stufe entschieden und umgesetzt werden. Die OECD fügte in ihrem Bericht an: «Die föderalistische Struktur der Schweiz […] schafft die Voraussetzungen für die Einführung innovativer Lösungen auf lokaler Ebene.» Weil es von den Kantonen und Gemeinden organisiert wird, ist unser Gesundheitssystem sehr bürgernah. In der Deutschschweiz beispielsweise ist der Grossteil der gemeinnützigen Spitex-Organisationen kommunale oder regionale privatrechtliche Verbände. In der Westschweiz und im Tessin sind sie als regionale und kantonale Verbände oder als Stiftungen organisiert. Der Föderalismus gewährleistet auch eine ausreichende Gesundheitsversorgung auch in den Randregionen – auch wenn gewisse Ungleichheiten bestehen: Die Regionen Waadt, Genf, Zürich und Basel sind besser mit Spitälern ausgestattet als Kantone wie Obwalden, Nidwalden oder Schwyz. Das (zu) komplexe System verlangsamt Reformen
Allerdings: Dieses System ist äusserst komplex. Die Steuerung des Gesundheitssektors ist an keinen eidgenössischen Rahmen gebunden. Die kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Besonderheiten bestimmen die Prioritäten in den einzelnen Kantonen, komplizieren aber auch die Ausarbeitung kohärenter nationaler, zukunftsweisender Strate-
Das neue Haus der Kantone in Bern: Ein Symbol für Bürgernähe – oder für Ineffizienz und Schwerfälligkeit?
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kantonalen Erlassen und all ihren Verordnungen und Reglementen begleitet. Hinzu kommen die interkantonalen Konkordate und die Vereinbarungen zwischen den Kantonen und dem Bund.
durch Qualitätszirkel, durch Prävention chronischer Krankheiten oder durch Disease Management. Allerdings haben diese Programme auf nationaler Ebene kaum einen Einfluss, weil die Resultate nur den kleinen Kreis an Leistungserbringern erreichen, die daran teilnehmen.
Kaum Statistiken, keine Qualitätsstandards Sechs Regionen statt 26 Kantone?
Foto: Keystone
Des Weiteren ist die Sammlung von Daten seitens der Kantone nicht standardisiert. Auch die Forschung ist zerstückelt und auf der Ebene einer schweizerischen Gesundheitspolitik schwer auswertbar. In der Schweiz gibt es auch keinen nationalen Standard für die Qualität im Gesunheitswesen und auch keine systematischen, landesweiten Qualitätsmessungen. Traditionellerweise wurden die Verantwortlichkeiten in diesen Bereichen Organismen der professionellen Selbstkontrolle (Qualitätslabel H+) und den lokalen Initiativen (Verein Outcome) übertragen. Gemäss OECD muss sich der Bund stärker engagieren, damit einheitliche Qualitätsstandards entstehen und beim Konsumenten ein zunehmendes Qualitätsbewusstsein bei der Wahl seiner Leistungserbringer geweckt wird. Lokal gibt es zahlreiche innovative und qualitativ hoch stehende Initiativen, beispielsweise durch die Vernetzung,
Die OCDE kritisiert, dass es «den meisten Kantonen […] an der nötigen Grösse und Fähigkeit [fehle], eine effiziente Gesundheitsversorgung zu organisieren.» Auch die GDK3 erkennt, dass die Kantone «für die Organisation der Versorgung […] teilweise zu kleine Einheiten bilden.» Deshalb schliessen die Kantone Vereinbarungen, in denen sie sich zur Zusammenarbeit verpflichten. Das Abschliessen solcher Vereinbarungen gestaltet sich allerdings durch die beträchtlichen Finanzmittel, welche die Kantone einzeln in ihre Spitäler stecken, als schwierig. Die GDK geht davon aus, dass die Einsetzung leistungsbezogener Pauschalen mit Vollkostenrechnung die Dinge wesentlich vereinfachen werde. Avenir Suisse schlägt eine etwas radikalere Lösung vor, die politisch nicht zu realisieren, doch auf theoretischer Ebene durchaus interessant ist. Sie stellt eine Schweiz vor, die in sechs grosse «funktionale» Metropolitanregionen unterteilt ist (Genf, Lausanne, Bern, Basel, Zürich und das Tessin), die als urbanisierte Räume mit jeweils mehr als einer halben Million Einwohner definiert werden. Diese sechs Regionen würden sich über mehrere Kantone erstrecken – die Region Zürich zum Beispiel würde Gebiete aus elf Kantonen umfassen. Die Regionen würden die Eigenschaften von herkömmlichen Gebietskörperschaften haben – ein Parlament und die Steuerhoheit. Verschiedene kommunale und kantonale Aufgaben wie das Gesundheitswesen liessen sich auf die Metropolitanregionen übertragen, die so mit der Zeit die Kantone und Gemeinden entlasten könnten. Den kantonalen Ungleichheiten, den medizinischen Doppelspurigkeiten und den Unterkapazitäten in gewissen Spitälern könnte so zu Leibe gerückt werden. Versuche zur Fusion der Regionen sind bislang jedoch gescheitert. Den Parlamenten der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn und Aargau wurden Motionen zur Schaffung eines Kantons Nordwestschweiz eingereicht – ohne den Hauch einer Chance. Die Gegner befürchten, dass die Schweiz bei einer Neugliederung der Regionen einen Teil ihrer Identität verlieren könnte. maud hilaire schenker
OECD-Berichte über Gesundheitssysteme: Schweiz, Paris, 2006, 200 Seiten. Avenir Suisse wurde 1999 von 14 internationalen Schweizer Firmen ins Leben gerufen. Als operative Stiftung und als unabhängiger Think Tank nach angelsächsischem Vorbild engagiert sich Avenir Suisse für die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Entwicklung der Schweiz. 3 Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren 1 2
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Das von Paris dirigierte Gesundheitssystem Frankreichs hat nicht weniger Probleme
Auf der anderen Seite des Spiegels: Der Zentralismus Frankreichs Die föderalistische Schweiz und das zentralisierte Frankreich, beide aus historischen und kulturellen Gründen an ihre Funktionsweise gebunden, müssen sich derselben Herausforderung stellen: ein qualitativ hoch stehendes und gleichzeitig bezahlbares Gesundheitssystem zu bieten. Die Kostenzunahme im Gesundheitswesen beherrscht hüben wie drüben die Schlagzeilen. Wer hat die besseren Karten? Ist Zentralisierung im Gesundheitswesen effizienter als Föderalismus?
Die Geschichte Frankreichs ist eng mit der Machtzentralisierung verknüpft, so wie jene der Schweiz an den Föderalismus gebunden ist. Seit der Revolution rühmt sich Frankreich mit seiner «einen und unteilbaren Republik». Trotz der Unabhängigkeitsforderungen bestimmter Regionen tritt es als sehr zentralisierter Staat auf. So lautete der Titel eines Buches von Jean-Francois Gravier aus dem 1947 auch «Paris und die französische Wüste». Doch welchen Einfluss übt die Zentralisierung auf das Gesundheitssystem aus? Ein allgegenwärtiger Staat…
Der Staat ist der Hauptakteur in der Verwaltung des Gesundheitssystems Frankreichs. Direkt oder über ausgegliederte Dienststellen kümmert er sich um die allgemeinen Probleme des Gesundheitswesens: Generalprävention, Gesundheitsüberwachung, Bekämpfung der grossen Krankheiten und Übel (Trunksucht, Drogensucht…). Seit 1996 setzt das Parlament alljährlich die Ziele des Gesundheitswesens fest und bestimmt den Finanzierungsrahmen des Sozialversicherungssystems. Auf nationaler Ebene kümmern sich das Ministerium für Sozialwesen und das Ministerium für Gesundheitswesen um das Gesundheitssystem. Die Ministerien setzen sich aus vier Hauptdirektionen zusammen: die Direktion für soziale Sicherheit, die Direktion der Spitäler, die Generaldirektion für Gesundheit und die Generaldirektion für Sozialwesen. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen seinerseits ist für die finanziellen Aspekte des Gesundheits- und des Krankenversicherungswesens zuständig. Als allgegenwärtige Macht schaltet sich der Staat in sämtliche Bereiche ein – von der Pflegeleistung bis hin zur Ausbildung des Gesundheitspersonals. Unter anderem kontrolliert er auch die Qualitätsnormen der Pflegeanstalten und der Pharmaproduktion. Er reguliert die Pflege- und Präventionsstrukturen und auch den Umfang des Angebots: Personal, Anstalten, medizinische Grossgeräte.
…mit vielen Aussenstationen
Um seinen unterschiedlichen Aufgaben nachzukommen, hat der Staat eine Vielzahl spezialisierter Organisationen geschaffen. Die Aufgabe der 1996 geschaffenen «Agence nationale d’accréditation et d’évaluation en santé» zum Beispiel ist es, sowohl in den öffentlichen oder privaten Kliniken als auch bei den Ärzten in freier Praxis Qualitäts- und Strukturprüfungen durchzuführen. Andere Agenturen, Institute, Räte und Anstalten teilen sich die Dossiers auf. Es gibt das «Institut de Veille Sanitaire», die «Agence française de sécurité sanitaire des aliments», das «Etablissement français du sang», das «Eablissement français des greffes», der nationale Aidsrat, der nationale Krebsrat, den «Conseil national d’éthique pour les sciences de la vie et de la santé», um nur einige Beispiele zu nennen. Auf lokaler Ebene gewährleisten die Regionaldirektionen für das Gesundheits- und Sozialwesen (DRASS) sowie die Departementsdirektionen für Gesundheits- und Sozialangelegenheiten (DDASS), welche der Obrigkeit des Regionalpräfekts oder des Departementspräfekts unterstehen, die Umsetzung der nationalen Direktiven. Die 1996 eingeführten «Agences régionales de l’hospitalisation», welche vom Staat und den regionalen Krankenkassen gebildete Gruppierungen von öffentlichem Interesse sind, unterstehen den Ministern für Gesundheit und für soziale Sicherheit. Unter anderem sind sie für die Definition und die Bereitstellung des regionalen Angebots an Spitalpflege zuständig – natürlich unter Berücksichtigung der nationalen Auflagen. Eine nationale Gesundheitspolitik
Ein derart stark geschichtetes System ist ziemlich komplex. Die Rollen sind jedoch klar definiert und die Risiken von Doppelspurigkeiten geringer. Bürokratie und Richtlinien sind dafür allgegenwärtig. Deshalb besteht die Gefahr, den Bezug zur Realität des Klinik-Alltags zu verlieren. Um diese Gefahr zu umgehen, wirken Ärzte und Pflegepersonal in den verschiedenen Institutionen mit. Der grösste Trumpf der Zentralisierung liegt darin, dem Land eine kohärente nationale Gesundheitspolitik zu geben. In jeder Region werden umfassende Pläne zur Prävention, Impfung und Qualitätsevaluierung lanciert, welche dem Pflegeangebot und der Qualität eine gewisse Gleichförmigkeit verleihen. Die nationalen Qualitätsindikatoren im Bereich des Risikomanagements und der Pflegequalität werden von der Obersten Gesundheitsbehörde festgelegt. Auf diese Weise werden nationale Vergleiche möglich. Der Minister zögert auch nicht, die Rangliste der Spitäler zu veröffentlichen. Auch erlauben die nationalen Programme Studien zur Entwicklung von Krankheiten und Epidemien. Das freiwillige und noch unvollständige Schweizer Programm Sentinella ist in Frankreich bereits im grossen Massstab entwickelt, evaluiert und wird ständig vom «Institut de Veille sanitaire» aktualisiert. Im Falle einer drohenden Pandemie warnt es schnell die Öffentlichkeit.
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Foto: Keystone
Frankreich als Vorbild?
Trotz allem ist das Gesundheitssystem Frankreichs angeschlagen: Personalmangel, medizinische Wüsten, Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Ärzten in ländlichen Zonen und vor allem das «Loch in der Sozialversicherung», das für 2008 auf 8,9 Milliarden Euros geschätzt wird. Hinsichtlich der Kosten kann Frankreich also nicht als Vorbild genommen werden. Die gegenwärtige Gesundheitsministerin, Roselyne Bachelot, hat unterstrichen, dass Frankreich das Land sei, das pro Bewohner am meisten für seine Spitäler ausgebe. Die Spitäler haben die Mittel zum Funktionieren, doch «benötigen sie eine bessere Organisation», wie der Haushaltsminister Eric Woerth anfügt. Lange Zeit als vorbildlich betrachtet, hat das öffentliche Gesundheitssystem Frankreichs im Dezember 2008 auch schwarze Tage erlebt. Es gab mehrere Todesfälle, die auf Fehler oder Nachlässigkeiten zurückzuführen waren. Diese Dramen spielten sich mitten in der Polemik über die Mittel ab, welche die Regierung dem Spitalsektor zuteilt. Noch im Jahr 2006 auf Platz eins, steht Frankreich heute gemäss dem im November veröffentlichten EU-Gesundheits-Konsumenten-Index 2008 unter 31 europäischen Ländern bloss noch auf Platz 10, was auf neue Hindernisse beim Zugang zu spezialisierten Ärzten zurückzuführen sei. Einer dezentralisierteren Politik entgegen
Roselyne Bachelot hat daher im Dezember 2008 eine Reform lanciert (infosantésuisse 1/09), um der fehlenden Übersicht entgegenzuwirken und die Zentralisierung etwas zu lockern. Sie sieht insbesondere die Schaffung von «Agences régionales de Santé» (ARS) vor, welche das Gesundheitswesen und den sozialmedizinischen Sektor (Betagte oder Behinderte) einbeziehen sollen, um «den Parcours an Pflege, den die Patienten durchlaufen, fliessender zu gestalten, die Kohärenz der Gesundheitspolitik zu gewährleisten und gebietsgebundene Gesundheitsprojekte umzusetzen.» Der Einschluss des sich immer weiter ausbreitenden sozialmedizinischen Bereichs soll ermöglichen, Spitalbetten der Medizin-ChirurgieGeburtshilfe leichter in Betten für den sozialmedizinischen Sektor umzuwandeln. Die Entwicklung der ARS wird die Aufteilung der lokalen Institutionen vereinfachen. Sowohl der Föderalismus als auch die Zentralisierung haben ihre Vor- und Nachteile. Das grundlegende Problem ist aber dasselbe: der Mangel an Koordination zwischen dem lokalen und dem nationalen Bereich. Die Gesundheitssysteme müssen wohl einen angemessenen Kompromiss zwischen Föderalismus und überspitztem Zentralismus finden, um nationalen Zusammenhalt und lokale Eigenheiten (geografische, demografische, soziokulturelle und wirtschaftliche) in Einklang zu bringen. maud hilaire schenker
Frankreichs Gesundheitssystem wird von Paris aus bis ins Detail geregelt.
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Zweifelhafte Werbung, falsche Anwendung: Was die Sicherheit unserer Arzneimittel bedroht
Von frisierten Studien, falschen Versprechungen und Medikationsfehlern Die Sicherheit von Medikamenten leidet unter falschen Werbeversprechungen, zweifelhaften Studien, fehlerhafter Abgabe und falscher Anwendung durch die Patienten. Nur sehr langsam realisiert die Politik, dass es an der Zeit ist zu handeln. Immerhin: Andere haben das Heft bereits in die Hand genommen.
Das Institut für klinische Epidemiologie der Universität Basel (BICE) schlägt Alarm: «Mehr als die Hälfte aller Studien, die in Inseraten für Medikamente in Schweizer Ärztezeitschriften zitiert werden, untermauern die Werbeaussage nicht», sagt Alain Nordmann vom BICE (siehe Seiten 14–15). Jede fünfte Studie kommt nicht auf die versprochenen Resultate. Jede dritte ist sogar von Vornherein ungeeignet, um die Werbeaussage zu beweisen. Nordmann hat seine Studie der Heilmittelbehörde Swissmedic weitergegeben. Diese verzichtete aber auf eine Intervention: Die Adressaten der Anzeigen seien Ärzte, welche wissenschaftliche Studien beurteilen könnten, so Swissmedic. Studien schamlos geschönt
Allerdings: So einfach ist das nicht. Die ARD hat eine Reportage zum Thema Pharmawerbung gedreht. Ein Hausarzt zeigt darin einen Stapel Prospekte: Die Medikamentenwerbung einer einzigen Woche. Er sagt dazu: «Wenn ich all das lesen würde, wäre ich einen ganzen Tag beschäftigt. Wenn ich das alles noch überprüfen möchte, würde es das ganze Jahr dauern.» Den Ärzten bleibt also nicht viel anderes übrig, als sich auf die mitgelieferten Produktinformationen zu verlassen. Die darin enthaltenen, «bewiesenen» Heilversprechen sind nicht selten durch Tricks geschönt. So spricht – immer noch gemäss der ARD-Reportage – eine Pharma-Firma von einer 50-prozentigen relativen Risikoreduktion, an einer Thrombose zu sterben, wenn man das von ihr hergestellte Medikament einnehme. Dieses Versprechen ist gleich doppelt frisiert. Die Studie berücksichtigt erstens auch Thrombosen, die sowieso von selber verschwinden würden – ohne medikamentöse Hilfe. Bei gefährlichen Thrombosen bringt das Medikament keinerlei Fortschritt. Und zweitens bedeutet eine relative Risikoreduktion um 50 Prozent zum Beispiel: Wenn mit den herkömmlichen Therapien zwei von 10 000 Patienten sterben, ist es mit der neuen Therapie noch einer. Die absolute Risikoreduktion läge in diesem Fall bei 0,01 Prozent. Nur diese Zahl sagt aus, wie viele Patienten die neue Therapie tatsächlich retten kann.
Gefährliche Tricks
Doch damit ist die Trickkiste noch lange nicht erschöpft. Ein anderer Pharmakonzern hat ein Rheuma-Mittel entwickelt. Bei dessen Vorgänger-Medikament traten als Nebenwirkungen Magengeschwüre auf. Das neue Präparat führte in den Studien nach sechs Monaten zu deutlich weniger Magengeschwüren – dafür gab es im zweiten halben Jahr umso mehr davon. Nach der einjährigen Testphase war die Bilanz zwischen den beiden Medikamenten ausgeglichen. Der Hersteller beschränkte deshalb den Studien-Zeitraum auf die ersten sechs Monate – und konnte so behaupten, die Nebenwirkungen massiv reduziert zu haben. Ebenfalls belegt sind mehrere Beispiele, in denen das Vergleichsprodukt in den Studien zu niedrig dosiert wurde, damit das neue Medika ment besser dasteht. Der kalifornische Medizinsoziologe Thomas Bodenheimer kritisiert das als besonders verwerflich – ebenso wie die Praxis, gesündere Probanden zu wählen als die spätere Zielgruppe des Medikaments. Mit solchen Tricks arbeite die Industrie von allem Anfang an auf eine geschönte Studie hin – was noch hinterhältiger sei, als die Resultate im Nachhinein allzu vortheilhaft darzustellen. Ganz abgesehen davon, dass solche Methoden höchst gefährlich sein können. 2007 machte ein Fall aus London weltweit Schlagzeilen: Ein neues Medikament zur Stärkung des Immunsystems wurde an gesunden Probanden getestet. Statt geschwächte Immunsysteme aufzupäppeln, machte das Mittel aus den intakten Immunsystemen der Testpersonen rabiate Abwehr zellen-Armeen, die den eigenen Körper angriffen. Kurz nach Einnahme des Medikaments wälzten sich die Probanden mit geschwollenen Köpfen, entzündeten Venen und stärksten Schmerzen auf dem Boden. Manche lagen wochenlang im Koma. Zwei von ihnen entgingen knapp dem Tod, mussten sich aber Finger und Zehen amputieren lassen. Werbemethoden unter Druck
Die Kritik an solchen Werbe- und Forschungsmethoden wird auch unter den Ärzten immer lauter. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Beispiel fordert vom Staat schärfere Regelungen zur Medikamentenwerbung. Noch immer seien unlautere Werbung, grosszügige Geschenke an Ärzte und Inserate für nicht zugelassene Arzneimittel keine Seltenheit. «Die freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie reicht nicht aus», schreibt die Kommission. Auch US-Präsident Barack Obama hat während seines Wahlkampfs mehrmals angekündigt, dass er die Medikamentenpreise senken und den Spielraum für Pharmawerbung drastisch einschränken werde. In der Schweiz hingegen – wo Fachwerbung für Medikamente grundsätzlich erlaubt ist – sind keine entsprechenden Reformen geplant. Wohl aber gibt es Initiativen auf Seiten der Leistungserbringer, um sich das Zurechtfinden im Dschungel der W erbeversprechen zu erleichtern. Die Psychiatrischen Dienste Aargau zum Beispiel bieten eine Website an, wo Ärzte Informationen zum Patienten und die Medikamente, welche sie ihm verschrei-
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In der Pharmawerbung steckt hinter manch erstaunlichem Resultat ein simpler Trick.
ben wollen, eingeben können. Sofort erhalten sie eine Antwort, ob die Medikamente untereinander problematische Wechselwirkungen haben oder ob ein Medikament sich nicht mit den Eigenschaften der Patientin verträgt – zum Beispiel wegen Schwangerschaft. Front gegen Medikationsfehler
Dieses Beispiel deutet es an: Die Medikamentensicherheit leidet nicht nur unter irreführender Werbung, sondern auch unter falscher Anwendung. 4,2 Prozent aller Spitaleintritte sind laut einer Untersuchung des Ospedale San Giovanni in Bellinzona auf Fehler bei der Medikamenten-Einnahme zurückzuführen. In der orthopädischen Klinik des Inselspitals Bern hatten 2006 40 Prozent der Eintretenden Fehler in der Medikamentendokumentation. Verschiedene Seiten haben das Problem erkannt und handeln nun: Das Inselspital hat strikte das elektronische Rezept und die «Unit Dose» eingeführt. Das ist ein Armband mit Strichcode. Der Arzt kann damit und mit einem Lesegerät die Medikamente direkt am Patientenbett bestellen. So wird sichergestellt, dass alle wirklich die richtigen Pillen erhalten – und nicht etwa die eines anderen. Aktiv ist auch die Solothurner SP-Nationalrätin Bea Heim. Im Juni 2007 hat sie eine Motion zur Erhöhung der Medikamenten-Sicherheit eingereicht. Heim möchte Massnahmen wie im Inselspital allen Schweizer Spitälern vorschreiben. Ihr Anliegen ist breit abgestützt: Über 100 Parlamentarier – von Josef Zysiadis (PdA) bis Toni Bortoluzzi (SVP) – haben die Motion unterzeichnet. Trotzdem hat der Bundesrat sie zur Ablehnung empfohlen. Die laufende ehealth-Strategie nehme die Anliegen von Bea Heim auf, begründet er. Das Parlament hat die Motion noch nicht behandelt. Ein interessantes Projekt haben die Stiftungen für Patienten- und Arzneimittelsicherheit aufgegleist. Sie wollen in Zusammenarbeit mit einigen Pilot-Spitälern die Medikationsfehler systematisch erfassen, um so mehr über deren Ursachen herauszufinden. Marc-Anton Hochreutener, der
Geschäftsführer der Stiftung für Patientensicherheit, erhofft sich davon Lösungen, die alle Spitäler zur Verbesserung der Sicherheit einsetzen können. Nebenwirkungen beeinflussen Patienten stark
Nicht nur die Leistungserbringer machen Fehler bei der Medikamentenabgabe, sondern auch die Patienten. Das grösste Problem ist die Non-Compliance – wenn Medikamente falsch oder gar nicht eingenommen werden. Prof. Franz Petermann von der Uniklinik Bremen geht davon aus, dass nur etwas mehr als die Hälfte aller Patienten ihre Medikamente korrekt anwenden. Die Zahlen sind je nach Krankheit sehr unterschiedlich: Asthma-Patienten nehmen ihre Medikamente zu 80 Prozent richtig ein, während es bei den Osteoporose-Patienten nur etwa 20 Prozent sind. Eine Studie der University of North Carolina hat herausgefunden, dass Case Manager die korrekte Medikamenten-Einnahme um mehr als 10 Prozent steigern können. Die grösste Rolle spielen jedoch die Nebenwirkungen. Je unangenehmer sie sind, desto häufiger setzen die Patienten die Medikamente selbstständig ab. Die Gesundheitsökonomen Karine Lamiraud und Pierre-Yves Geoffard von der Universität Lausanne empfehlen deshalb sogar, die geringfügig schlechtere Wirkung eines Medikaments in Kauf zu nehmen, wenn es dafür bedeutend mildere Nebenwirkungen hat. Peter Kraft
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Im Gespräch: Dr. Alain Nordmann vom Institut für klinische Epidemiologie und Biostatistik Basel (BICE)
«Manche Pharmafirmen schrecken nicht vor bewusster Fehlinformation zurück» Alain Nordmann vom Institut für klinische Epidemiologie und Biostatistik Basel (BICE) hat mit seinem Team Brisantes herausgefunden: Mehr als die Hälfte aller Arzneimittel-Inserate in der Fachpresse enthalten falsche Werbeversprechen. Während Medien und Behörden die Studie wenig beachten, warnt Autor Nordmann: Die Ärzte können die Fehlinformationen der Pharma in der Werbeflut nicht immer identifizieren. Abhilfe könnte die industrieunabhängige Forschung schaffen – doch dazu fehlt das Geld.
Sie haben festgestellt, dass nur etwa die Hälfte der Studien, welche Pharmafirmen in Anzeigen zitieren, die Werbebotschaft tatsächlich belegen. Hat Sie das überrascht?
Einerseits nein, weil frühere Arbeiten, welche andere Medikamente betrachteten, bereits Ähnliches festgestellt haben (die Arbeit von Nordmann und seinem Team widmet sich vor allem Psychopharmaka, Schmerzmitteln und Magen-DarmMedikamenten, d. Verf.). Andererseits sind wir aber davon ausgegangen, dass die seit 2002 gültige Arzneimittel-Werbeverordnung eine gewisse Wirkung zeigt. Diese Verordnung verbietet irreführende Fachwerbung ausdrücklich. Trotzdem sind in der Schweiz noch immer mehr als die Hälfte aller Arzneimittelwerbe-Botschaften nicht zutreffend. Was bedeutet das: nicht zutreffend?
Wir haben drei Kategorien gebildet. In der ersten Kategorie stimmt die Werbeaussage wirklich mit den zitierten Studien überein. Diese Gruppe macht 47 Prozent aus. In der zweiten Kategorie ist das nicht der Fall,die Werbeaussage ist klar falsch. Darunter fallen 21 Prozent aller Anzeigen. In der dritten Kategorie, die 32 Prozent ausmacht, hinterlässt die Werbeaussage zumindest einige Zweifel. Das kann bedeuten: Die Werbeaussage bezieht sich nur auf eine Kurzzusammenfassung der Studie, die einiges über die Untersuchungsmethoden im Dunkeln lässt. Oder aber die Studie hat nicht, wie üblich, mit Vergleichsgruppen gearbeitet, sondern ist eine reine Praxisstudie. Hier testen die Ärzte das Medikament an ausgewählten Patienten, welche es höchstwahrscheinlich gut vertragen. So sind natürlich keine Rückschlüsse auf die Durchschnittsbevölkerung möglich.
Wie hat die Pharmaindustrie auf die Studie reagiert?
Gar nicht. Wir haben die Studie auch nicht direkt an die Industrie geschickt. Auch nach dem Artikel in der Sonntagspresse ist nichts passiert. Wie erklären Sie sich die Zurückhaltung der Medien?
Wir haben die Studie sowohl an Publikums- als auch an Fachmedien adressiert. Vielleicht läuft im Moment mit der Finanzkrise einfach so viel, dass eine Studie über zweifelhafte Pharma-Werbung für die Medien keine Geschichte ist. Könnte es sein, dass es sich die Medien in Zeiten sinkender Anzeige-Einnahmen nicht mit einem wichtigen Partner verschätzen wollen?
Bei den Publikumsmedien glaube ich das nicht. Die hängen kaum so stark am Tropf der Pharmaindustrie. Bei den Fachmedien, die zu einem guten Teil von Arzneimittel-Inseraten leben, könnte ich mir das aber schon vorstellen. Wie wurde die Pharmawerbung-Studie finanziert?
Unser Institut wird von der privaten Bangerter-Stifung für medizinische Forschung und von santésuisse getragen. Die Studie selbst war nicht sehr teuer, so dass wir dafür keine zusätzlichen Geldgeber suchen mussten. Was werden Sie weiter unternehmen, damit die Resultate dieser Arbeit mehr Beachtung erhalten?
Die Ärztezeitung hat uns zugesagt, sich dem Thema zu widmen. Wir haben die Studie auch der Heilmittelbehörde Swissmedic unterbreitet. Aber sie hat nicht genug Personal, um unseren Hinweisen nachzugehen. Swissmedic hat uns mitgeteilt, sie würde sich deshalb auf Verstösse konzentrieren, welche direkt Leib und Leben der Patienten bedrohen. Bei den von uns aufgedeckten Zuständen sei das nicht der Fall, weil die Werbung sich an Ärzte richte. Diese seien Fachpersonen und könnten die Aussagen in den Inseraten richtig einordnen.
«Wäre es darum gegangen, ein neues Antibiotikum unters Volk zu bringen, wäre die Finanzierung kein Problem gewesen.» Was bei der Informationsflut, der die Ärzte heute ausgesetzt sind, wohl zu bezweifeln ist.
Das ist so. Ich habe selber eine Praxis und weiss, wovon ich rede. Wenn die Ärzte all diese Informationen überprüfen möchten, würde das enorm viel Zeit verschlingen. Es wäre interessant, auch einmal die Werbung zu untersuchen, die als Prospekt direkt zu den Ärzten kommt. Möglicherweise wäre das Resultat dort noch schlechter, weil es keine Redaktion gibt, die ein allzu schlitzohriges Inserat ablehnen könnte.
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jekte, für die wir schon die Zusage hatten, begraben, weil dem Nationalfonds das Geld fehlte. Um was für Projekte ging es da?
Beispielsweise wollten wir nach einem Marker suchen, der in einem schnellen Test zeigt, ob ein Patient Antibiotika braucht oder nicht. Das ist ein typisches Beispiel: Geht es darum, den Gebrauch von Antibiotika zu reduzieren, finden sich nur schwer Mittel. Wäre es darum gegangen, ein neues Antibiotikum unters Volk zu bringen, wäre die Finanzierung kein Problem gewesen. Welche Partner haben Sie, um Ihre industrieunabhängige Forschung durchzuziehen?
Neben unseren beiden Geldgebern ist es vor allem der Nationalfonds. Daneben ersuchen wir um projektbezogene Unterstützung – zum Beispiel von der Herzstiftung, wenn es um Herzkreislauf-Erkrankungen geht. Welche Forschungsprojekte nehmen Sie persönlich in nächster Zeit in Angriff?
Dr. Alain Nordmann: «In der Schweiz sind mehr als die Hälfte aller Arzneimittel-Werbebotschaften nicht zutreffend.»
Das BICE testet selber die Wirksamkeit von Medikamenten und anderen medizinischen Massnahmen. Sehen Sie Ihr Institut als Gegengewicht zu den industriebeeinflussten Studien?
Absolut. Leider hat die unabhängige Forschung nur einen geringen Anteil am Gesamtforschungsvolumen. Es gibt einfach Pharmafirmen, die vor bewusster Fehlinformation nicht zurückschrecken, wenn es um viel Geld geht. Ein Gegengewicht kann hier nur die unabhängige Forschung geben. Mein Vorschlag wäre, dass die Pharmafirmen einen gewissen Prozentsatz ihres Gewinnes in einen Topf geben, aus dem die industrieunabhängige Forschung finanziert wird. Ein unabhängiges Gremium müsste über die konkrete Verteilung der Gelder entscheiden. Es könnte als Ergänzung zum Nationalfonds wirken. Dessen finanzielle Mittel sind heute leider viel zu knapp. Wir mussten auch schon viel versprechende Pro-
Wir untersuchen, ob bei Herzinsuffizienz eine Kombinationstherapie mit zwei Medikamenten einen grösseren Nutzen bringt als die Behandlung mit einem Blutdrucksenker alleine. Es sieht danach aus, als ob die Kombinationstherapie ausser mehr Nebenwirkungen und höheren Kosten nichts bringt. Ausserdem widmen wir uns einem neuen Medikament, das revolutionär sein könnte. Bisher musste man sich Mittel zur Thrombose-Vorbeugung spritzen lassen. Jetzt gibt es ein Präparat in Tablettenform, das laut Studien nicht nur gleich gut, sondern sogar besser als die Spritzen wirken soll. Zwar gibt es bereits Blutverdünner in Tablettenform, aber sie können nur unter regelmässiger ärztlicher Kontrolle eingenommen werden. Beim neuen Medikament wäre das nicht mehr nötig. Wir untersuchen nun mit einer Metaanalyse, ob das neue Präparat wirklich so gut ist, wie die Studien versprechen. Das Problem an den Studien ist, dass sie sehr oft vom Hersteller selber stammen. Bei einem Medikament mit einem derart grossen Marktpotenzial ist es aber aus meiner Sicht zwingend, dass sich auch unabhängige Forscher damit befassen. Interview: Peter Kraft
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Grafik des Monats: «Euro-Gesundheitskonsumenten-Index»
Konsumentenfreundlichkeit im Gesundheitswesen: Schweiz im europäischen Vergleich auf Rang 7 Welches Land in Europa verfügt über das konsumentenfreundlichste Gesundheitswesen? Die Schweiz ist es nicht – sie belegt im Euro Health Consumer Index 2008 (EHCI) Rang 7 und verliert gegenüber 2007 drei Plätze. Angeführt wird die Rangliste von den Niederlanden, gefolgt von Dänemark und dem Vorjahresgewinner Österreich. Auch Luxemburg, Schweden und Deutschland reihen sich noch vor der Schweiz ein.
Der Euro Health Consumer Index vergleicht die europäischen Gesundheitswesen jährlich in sechs Schlüsselbereichen: Patientenrechte und -information, eHealth, Wartezeit für Behandlungen, Behandlungsergebnisse, Leistungsumfang sowie Zugang zu Medikamenten. Insgesamt werden für den Index 34 Indikatoren ausgewertet, die für Konsumenten und Konsumentinnen besonders wichtig sind und für sie die Qualität eines Gesundheitswesens ausmachen. Während die Schweiz mit kurzen Wartezeiten und dem Zugang zu Medikamenten punktet, verliert sie Plätze durch die mangelnde Abdeckung bei Mammografien und durch die schlechte Verfügbarkeit von Daten zu Behandlungsergebnissen. Der Vergleich berücksichtigt 31 Länder und wurde 2005 zum ersten Mal veröffentlicht. Herausgeberin der Rangliste ist Health Consumer Powerhouse – eine private schwedische Organisation. Mehr Informationen sind verfügbar auf www.healthpowerhouse.com. matthias schenker
Lettland Mazedonien Kroatien Bulgarien Rumänien Portugal Polen Litauen Malta Slowakei Zypern Slowenien Griechenland Spanien Italien Tschechien Irland Ungarn Grossbritannien Belgien Estland Frankreich Finnland Norwegen Schweiz Deutschland Schweden Luxemburg Österreich Dänemark Niederlande
QUELLE: HEALTH CONSUMER POWERHOUSE
EURO HEALTH CONSUMER INDEX 2008 449 463 464 486 488 508 511 520 532 556 563 582 599 639 640 640 643 647 650 661 669 695 705 707 712 740 743 758 784 820 839 0
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Konsumentenfreundlichkeit: Das Schweizer Gesundheitswesen verliert an Terrain. Grund ist unter anderem die schlechte Verfügbarkeit von Daten.
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Der neue Tarifvertrag über die leistungsorientierte Abgeltung der Apotheker (LOA IV)
Der Vertrag zwischen santésuisse und pharmaSuisse über die leistungsorientierte Abgeltung der Apothekerdienstleistungen (LOA IV) ist bereinigt. Er liegt nun dem Bundesrat zur Genehmigung vor und sollte per 1. Juli 2009 in Kraft treten. Die bisherige bewährte Regelung bleibt in den Grundzügen gleich. Wichtige Neuerungen betreffen vor allem die am Kundenbedürfnis ausgerichteten neuen Dienstleistungen der Apotheke.
Mit dem Vertrag LOA IV führen die Apothekerschaft und die Krankenversicherer das System des Tiers Payant weiter und erneuern die Modalitäten über die Abgeltung der Dienstleistungen in der Apotheke nachhaltig. Im Vertrag gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Apotheker nicht über eine Preismarge, sondern für ihre spezifischen Dienstleistungen entschädigt werden. Dank diesem Prinzip konnte die LOA seit ihrer Einführung im Juli 2001 die Apothekenkosten plafonieren – dies trotz gleichzeitigem Wachstum der Medikamentenkosten. Polymedikations-Check als innovatives Element
Als wichtigste Neuerung beinhaltet LOA IV den sogenannten Polymedikations-Check. Heute führt die ungenügende Therapietreue (Compliance) von Patientinnen und Patienten in sämtlichen Industrieländern zu einer massiven Verschwendung von Medikamenten. Je nach Studie wird geschätzt, dass zwischen 30 und 50 Prozent der verschriebenen Medikamente im Müll landen und zu massiven indirekten Kosten (vermeidbare Spitalaufenthalte, irreversible Schäden, fehlende Heilung usw.) führen. Vor dieser Ausgangslage haben die Vertragspartner zur Verbesserung der Compliance den neuen Polymedikations-Check geschaffen. Diese Leistung wird ausschliesslich Patienten angeboten, die mindestens vier Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen. Nach der Analyse der Therapietreue im Rahmen des Polymedikations-Checks kön-
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Effizientere Behandlung dank Polymedikations-Check
Für Patienten, die mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen, sieht der neue Tarifvertrag LOA IV spezielle Leistungen vor.
nen Apotheker und Patienten vereinbaren, dass zur Verbesserung der Compliance während einer Probephase von drei Monaten ein Wochendosierungssystem eingesetzt wird. Für die Erbringung des Polymedikations-Checks ist die Zustimmung der Patientinnen und Patienten erforderlich. Diese Leistung gilt als wirksam, zweckmässig und wirtschaftlicht und bringt somit allen Beteiligten – Patienten, Leistungserbringern und Versicherern – Zusatznutzen. Fonds für gemeinsame Qualitätsprojekte
Neu äufnen Versicherer und Apothekerschaft einen gemeinsamen Fonds zur Förderung der Qualität bei der Medikamentenabgabe. Alimentiert wird der Fonds mit 0,2 Prozentpunkten des Ertrags auf die Abgabe von LOA-pflichtigen Medikamenten, deren Fabrikabgabepreis unter 880 Franken liegt. Mit den Mitteln dieses Fonds werden paritätisch beschlossene Qualitätsprojekte (z.B. interdisziplinäre Qualitätszirkel) oder Versorgungsstudien (z.B. Compliance, neue Leistungen) finanziert.
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Der neue Vertragstext zur LOA IV sorgt für Kontinuität und ist für Konsumentinnen und Konsumenten nur mit wenigen Änderungen verbunden. Erfolgreiche Bestandteile aus der Vergangenheit werden übernommen und mit neuen Elementen zur Verbesserung der Qualität und der Compliance angereichert. Die Tarifpartner bekunden mit der LOA IV ihren gemeinsamen Willen, sich weiterhin für die Eigenverantwortung im Umgang mit Arzneimitteln sowie für die Optimierung des Kosten-/ Nutzenverhältnisses bei deren Verschreibung und Abgabe einzusetzen. Zudem haben sich die Vertragspartner zum Ziel gesetzt, die leistungsorientierte Abgeltung des Apothekers kontinuierlich weiterzuentwickeln. Matthias Schenker
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Inventar des Gesundheitspersonals in der Schweiz
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Obsan rechnet mit stark steigendem Bedarf an Gesundheits-Fachleuten
Um den steigenden Bedarf an Fachleuten decken zu können, müssen die Pflegeberufe attraktiver werden.
Wegen der demografischen Alterung der Bevölkerung und der Zunahme chronischer Krankheiten dürften bis 2020 rund 25 000 zusätzliche Gesundheits-Fachkräfte erforderlich sein. Zu diesem Schluss kommt eine Bestandesaufnahme des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), die im Auftrag der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) erstellt wurde.
Im Jahr 2006 waren rund 330 000 Personen im Pflege-und Therapiebereich tätig. Dies entspricht acht Prozent der Erwerbsbevölkerung – ein Anteil, der seit 2001 konstant geblieben ist. 80 Prozent der Beschäftigten sind Frauen und 20 Prozent ausländischer Nationalität. Etwas mehr als die Hälfte ist in der Krankenpflege, je ein Viertel in der Pharma zie und in der Medizin tätig. Spitäler, Alters- und Pflegeheime beschäftigen insgesamt 19 5 000 Personen. Von diesen arbeiten 60 Prozent in Spitälern, 30 Prozent in Alters- und Pflegeheimen und 10 Prozent in Spitex-Diensten. Der grösste Anteil des Gesundheits personals (57 Prozent) verfügt über eine Ausbildung auf Universitäts- oder Tertiärstufe. Am stärksten vertreten sind diese Personen in den Spitälern (77 Prozent). In den Alters- und Pfle-
geheimen verfügt die Mehrheit über eine Attestausbildung (42 Prozent). Bei den Spitex-Diensten erreicht der Anteil auf Tertiär- und Sekundärstufe rund 52 Prozent. Überwiegend Frauen
Die Frauen machen je nach Bereich zwischen 78 und 92 Prozent des Gesundheitspersonals aus. Bemerkenswert ist, dass der Frauenanteil beim Personal mit einer universitären Ausbildung am kleinsten ist, obwohl dieser zwischen 2002 und 2006 angestiegen ist. Angaben zur Nationalität sind nur für die Erwerbstätigen in den Spitälern verfügbar. Von diesen sind 34 Prozent ausländischer Herkunft. Im privaten ambulanten Sektor waren 2006 rund 29 000 Personen registriert. Davon waren 21 125 in Arztberufen oder in der Chiropraktik, 6086 in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Ernährung sowie 1984 (selbstständig) in der Krankenpflege oder Geburtshilfe tätig. Es braucht 25 000 zusätzliche Fachleute
Laut einem mittleren Szenario des BFS wird die über 65-jährige Bevölkerung bis 2020 um 400 000 Personen (+ 34 Prozent) zunehmen, während bei der Bevölkerung zwischen 20 und
64 Jahren mit einer Zunahme von nur 190 000 Personen (+ 4 Prozent) zu rechnen ist. Trotz einer Verkürzung der Hospitalisierungsdauer und eines besseren Gesundheitszustandes der älteren Leute geht das Obsan deshalb von einem höheren Bedarf an Pflegeleistungen aus. Die Anzahl Hospitalisierungstage dürfte um 2,4 Prozent, die Anzahl Tage in einem Alters- und Pflegeheim um 31 Prozent und die Anzahl Spitex- Kundinnen und -kunden um 20 Prozent zunehmen. Auf Grund des stark erhöhten Pflegebedarfs müssten bis 2020 rund 25 000 zusätzliche Personen eingestellt und damit auch ausgebildet werden. Am meisten neue Fachleute wird die Langzeitpflege erfordern. Hinzu kommen rund 60 000 Personen, die wegen Pensionierung ersetzt werden müssen. Die Obsan-Studie hält allerdings fest, das die teils auf Hypothesen basierenden Prognosen nicht als Planungsinstrumente, sondern vielmehr als Denkantösse zu werten sind. Gesundheitsberufe müssen attraktiver werden
Die bereits heute bestehenden Rekrutierungschwierigkeiten dürften weiter zunehmen. Die Autoren der Studie plädieren dafür, die Anstrengungen zur Gesundheitsförderung zu verstärken, um dem wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen entgegenzuwirken. Weiter sollte die Leistungserbringung durch einen optimalen Einsatz des qualifizierten Personals verbessert werden. Schliesslich regt das Obsan an, mehr Ausbildungsplätzen und einer verstärkten Attraktivität der Pflegeberufe besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zu berücksichtigen sei nicht zuletzt, so die Studie, der Beitrag des qualifizierten Personals aus dem Ausland als unverzichtbare Ressource. Für die Zukunft gelte es jedoch, diese Einwanderungen in vertretbaren Grenzen zu halten. Joseph Ziegler Gesundheitsspersonal in der Schweiz, Autoren: Hélène Jaccard Ruedin, France Weaver, Maik Roth, Marcel Widmer, Arbeitsdokument 35, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, Neuchâtel
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Buchtipp: Eine spannende Geschichte über einen Gerichtsprozess ums Passivrauchen
«Vernebelung» «Vernebelung» lautet der Titel eines spannenden Buches, das anhand der sogenannten Rylander-Affäre die Hintergründe eines berühmten Falles von Wissenschaftsbetrug beleuchtet. Thema ist das Passivrauchen.
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Hauptakteure der Geschichte sind Ragnar Rylander, Professor der Medizin an den Universitäten Göteborg und Genf, der an Symposien und in Studien die Schädlichkeit des Passivrauchens bestritt, sowie Jean-Charles Rielle und Pascal Diethelm, beides Vertreter von Vereinigungen zum Schutz der Nichtraucher, die Rylander öffentlich der Kollaboration mit dem Tabakriesen Philip Morris bezichtigten. Der langwierige Prozess endete im Dezember 2003 mit dem Urteil des Bundesgerichts: Freispruch für Rielle und Diethelm – einem Urteil, das den Weg für eine wirksame Prävention ebnete.
Steiniger Weg...
Was uns die beiden Buchautoren, die Journalisten Sophie Malka und Marco Gregori, in ihrer bewegten Schilderung vor Augen führen, ist die steinige Wegstrecke, die Jean-Charles Rielle und Pascal Diethelm nach der 2001 von Ragnar Rylander eingereichten Strafanzeige wegen Diffamierung und Ehrverletzung zu gehen hatten. Diese Wegstrecke war gezeichnet durch enervierende Anhörungen und die beschwerliche Beschaffung von hieb- und stichfesten Beweismitteln. Wie Thomas Zeltner in seinem Vorwort im Buch festhält, hatte er als Vorsitzender einer Expertengruppe, die im Jahr 2000 einen Bericht über die Beeinflussungsversuche der multinationalen Tabakkonzerne auf die WHO verfasste, selbst Einblick in Dokumente, «welche die zwielichtigen Machenschaften der Tabakindustrie belegen». Die Aufdeckung verschiedener Fälle von Infiltrationen durch die Tabakindustrie führte dazu, so Zeltner, dass die Politik, die Behörden und die Öffentlichkeit der Tabaklobby heute deutlich misstrauischer gegenüberstehen als noch wenige Jahre zuvor. …bis zum Ziel
Rylanders These, «dass ein Risiko chronischer Lungenkrankheiten durch Passivrauchen für die Bevölkerung im Allgemeinen nicht existiert», geriet immer mehr ins Wanken, und seine enge Verbindung zur Tabakindustrie war kaum mehr abzustreiten. Alle Vertuschungsund Vernebelungsmanöver halfen nicht weiter. Am 15. Dezember 2003, kam der «Befreiungsschlag». Laut endgültigem Urteil des Bundesgerichts wurden Jean-Charles Rielle und Pascal Diethelm von der Anklage wegen Diffamierung und Ehrverletzung freigesprochen und Ragnar Rylander zur Tragung der Prozesskosten und einer Entschädigung der Gegenpartei verurteilt. Es dauerte fast 1000 Tage, bis die Justiz den Angeklagten Recht gab. Nach der Urteilsverkündung brach im Gerichtssaal Jubel aus.
Wie schädlich ist Passiv-Rauchen? Nicht immer sind die Studien dazu objektiv.
Sophie Malks und Marco Gregori: Vernebelung, Wie die Tabakindustrie die Wissenschaft kauft. orell füssli Verlag AG, 213 S.
Hohe Transparenz gefordert
In seinem Nachwort befasst sich der Präsident der Untersuchungsgruppe der Universität Genf zur Affäre Rylander, Alex Mauron, mit den Folgen dieser Affäre. Sie habe gezeigt, dass die Tabakindustrie ein Koloss auf tönernen Füssen sei, den schon eine kleine Gruppe Entschlossener ins Wanken bringen könne. Die Universitäten stünden in der Verantwortung, ihre wissenschaftliche Integrität gegen solche Unternehmen zu verteidigen. Um Interessenkonflikte bei der Zusammenarbeit mit Industriepartnern zu verhindern, hätten sich die Universität Genf und viele andere akademische Institutionen Regeln für die wissenschaftliche Integrität auferlegt. Gemäss diesen Direktiven müsse höchste Transparenz herrschen. Die Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse müsse industrieunabhängig geschehen. Das Ziel einer solchen Zusammenarbeit müsse der wissenschaftliche Fortschritt – und nichts anderes – sein. Das in Erzählform gehaltene, leicht lesbare Buch ist kein Wirtschaftsthriller der üblichen Art, sondern vielmehr ein seriös recherchiertes, aufschlussreiches Zeitzeugnis. Dass die Autoren um inhaltliche Ausgewogenheit bemüht sind, zeigt das Interview, das sie nach dem Prozess mit Prof. Rylander führten und ins Buch integrierten. Joseph Ziegler
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Im Gespräch: Stefan Holenstein, Leiter der Abteilung Support bei santésuisse
«Es gibt hier keinen Patron, der die Geschicke ohne Wenn und Aber lenkt» Stefan Holenstein wurde gleich von Anfang an ins kalte Wasser geworfen: Er hat Mitte November 2008 bei santésuisse die Abteilung Support übernommen – just dann, als die Reorganisation in die praktische Umsetzungsphase kam. Als Verantwortlicher für Personal, Finanz- und Rechnungswesen, Logistik und IT muss Stefan Holenstein nun viele Veränderungen zügig umsetzen und noch viel mehr Überzeugungsarbeit leisten. Doch genau solche Herausforderungen liebt er. Ein Einblick in das Arbeitsleben eines begeisterten Machers.
In Ihrer Funktion zeichnen Sie für die operativen Belange der Reorganisation von santésuisse verantwortlich. Was ist Ihre Bilanz bisher?
Die Umsetzung der Reorganisation ist noch im vollen Gange. Deshalb kann ich nur eine erste Zwischenbilanz ziehen. Die Reorganisation der Führungsund Organisationsstruktur am Hauptsitz in Solothurn sowie der Geschäftsstelle Bern sind mehr oder weniger abgeschlossen. Ich bin mit dem bisher Erreichten zufrieden. Wir liegen nach Abschluss des 1. Quartals 2009 exakt auf Zielkurs. Natürlich braucht es eine gute Planung und ein konsequentes Vorgehen. Der wichtigste Erfolgsfaktor sind jedoch engagierte Mitarbeitende – und die hat es bei santésuisse zur Genüge. Wohlgemerkt: Das ist keine leere Floskel. Ich erlebe das an der «Front» draussen tatsächlich so. Obwohl die Reorganisation für viele nicht einfach ist und den Abschied von teilweise liebgewonnenen Strukturen bedeutet, ist die Stimmung gegenüber der neuen Organisation positiver geworden. Wann wird die Reorganisation vollständig umgesetzt sein?
Seit November 2008 läuft eine rollende Umsetzungsplanung. Es wird im Grunde noch vier Verbandszentren geben: Nach Solothurn (Führungs- und Dienstleistungszentrum), Bern (politisches Zentrum), Zürich (Schulungszen-
trum) schliesst im Herbst dieses Jahres Lausanne als Zentrum Westschweiz die Reorganisation ab. Das heisst aber nicht, dass der Reorganisationsprozess damit zu Ende ist. Es folgt die Phase der «Feinjustierungen». Damit meine ich Optimierungen bezüglich Entscheidungsund Kommunikationswegen bis hin zu individuellen Wünschen beim Büromobiliar. Hinzu kommt, dass die neuen Strukturen auch in den Köpfen der Mitarbeitenden verankert sein müssen. Das passiert nicht von heute auf morgen. Ich gehe davon aus, dass die Reorganisation von santésuisse etwa Mitte 2010 konsolidiert sein wird. Das A und O auf diesem Weg sind eine gute Kommunikation und eine permanente Überzeugungsarbeit: Die Mitarbeitenden wollen – zu Recht – wissen, was hinter der Reorganisation steckt und warum dieser oder jener Schritt nun umgesetzt wird. Dies ist die Basis zum Erfolg. Nur so erreichen wir, dass letztlich alle hinter der neuen Organisation stehen.
Wie erleben Sie unter diesen Umständen das Klima und die Dynamik bei santésuisse?
Was waren die grössten Hindernisse, die Sie bei Ihrer Aufgabe angetroffen haben?
Sie sind in dieser wichtigen Phase neu bei santésuisse und im Gesundheitswesen eingestiegen. Erleben Sie das als Vor- oder als Nachteil?
Ich stelle zum einen den grossen Informationsbedarf und zum andern ein teilweise starkes Gefühl der Unsicherheit bei vielen Mitarbeitenden fest. Das ist auch verständlich. Nehmen Sie die Konzentration von 14 auf noch sieben Geschäftsstellen und Standorte. Dies bedeutet den Abschied von der alten Matrixstruktur mit durchaus «happigen» Folgen für viele Kader und Mitarbeitende. So müssen beispielsweise 23 von rund 150 Mitarbeitenden ihren Arbeitsort wechseln und meist längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Für andere wiederum wechselt ihr Aufgabenund Kompetenzbereich. Dass mit einer solchen «Übung» nicht nur positive Gefühle verbunden sind, ist gut nachvollziehbar. Und da ist natürlich Erklärungsbedarf angesagt.
Die Stimmung ist – wenn auch grundsätzlich positiv – so doch ein wenig durchzogen. Dass sich dies grundlegend ändert, ist nun eine sehr wichtige Führungsaufgabe. Bei dieser Reorganisation, die auch einer solchen in der Privatwirtschaft alle Ehre machen würde, können Sie den Mitarbeitenden keine grossen Geschenke machen. Was Sie aber können, ist, auf die Mitarbeitenden zugehen und ihnen zuhören, ihre Anliegen aufnehmen und sie in den Veränderungsprozess mit einbeziehen. Es ist mir wichtig, dass sich die Mitarbeitenden trotz dynamischer Umsetzung ernst genommen fühlen. Das ist ein «Spagat», der nicht immer einfach ist. Aber nur so schaffen wir es, dass letztlich alle dahinter stehen können und mit voller Kraft am gleichen Strick in die gleiche Richtung ziehen. Ich bin überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Ganz klar als Vorteil. Ich bin unabhängig – im Sinne von nicht strukturbehaftet. Ich trage überdies, was santésuisse betrifft, keine Altlasten oder liebgewonnene Gewohnheiten mit mir herum. Es hat mich offen gestanden sehr gereizt, am Neuaufbau dieses bedeutenden Verbandes gestaltend mitzuwirken und den zugestandenen Handlungsspielraum optimal auszunützen. Ich hatte in den letzten Jahren sehr oft solche oder ähnliche Aufgaben im privatwirtschaftlichen Umfeld auszuführen. Da hilft mir die Erfahrung sehr. Die grosse Herausforderung in einem solchen Veränderungsprozess ist stets dieselbe: nämlich die «gesunde» Balance zu finden zwischen Reorganisation und Weiterentwicklung einerseits sowie Kontinuität und Stabilität andererseits. Meiner Meinung nach hilft es in einer solchen Phase, wenn die Änderungsprozesse, sagen wir mal, auch von einem eher unbefangenen Augenpaar begleitet wird.
20 | Gesundheitswesen 3/09
Wie beurteilen Sie die Zukunft des Verbandes und seiner Schwesterorganisationen in der neuen Aufstellung?
Stillstand ist für mich grundsätzlich gleichbedeutend mit Rückschritt. Ich stehe dazu, dass ich selber von Zeit zu Zeit persönliche Standortbestimmungen vornehme – erst recht nach Abschluss einer Zwischenetappe. Wenn ich mir jedoch den Verband santésuisse mit seiner Aufgabenvielfalt und das Gesundheitswesen generell mit seinen gewaltigen Herausforderungen anschaue, dann glaube ich nicht, dass es mir hier so schnell langweilig wird – auch wenn gerade einmal keine Reorganisation ansteht. Sie sind ein Macher – von Ihnen sind Entschlüsse, Durchsetzungsvermögen und Taten gefordert. Hadern sie
Foto: Dominik Labhardt
Ich glaube, dass das «Dreigestirn» santésuisse, SASIS AG und SVK in der neuen Konfiguration für die Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet ist. Es geht darum, und das ist ja auch die Absicht des Verwaltungsrates, die Organisationen für die bevorstehenden grossen Aufgaben fit und konkurrenzfähig zu machen. Es wird auch stark darauf ankommen, ob der Verband sein zweifellos enorm hohes Potenzial an Knowhow und Qualität optimal ausnützen kann – für sich und zum Wohl seiner Mitglieder. Das grösste Reservoir hierfür, nämlich ausgezeichnete und motivierte Mitarbeitende, ist ja vorhanden. Jetzt müssen wir dieses Reservoir nur noch richtig ausschöpfen. Gelingt uns das, so sehe ich für santésuisse und die übrigen Organisationen eine höchst erfreuliche Zukunft.
Man merkt Ihnen die Begeisterung für das Gestalterische in Ihrer neuen Aufgabe an. Müssen wir nun befürchten, dass es Stefan Holenstein, wenn die Reorganisation einmal fertig ist, langweilig wird und er gleich die nächste Runde einläutet?
nicht manchmal mit den zähflüssigen Diskussionen, welche das Gesundheitswesen zum Teil an seiner Entwicklung behindern?
An sich war mir bewusst, dass das Gesundheitswesen eine überaus komplexe Materie ist, die von zahlreichen Akteuren «bewirtschaftet» wird. Aber die wahren Dimensionen erkennen Sie erst dann wirklich, wenn Sie sich selber in dieser Branche bewegen. Ausserdem verteidigen die Akteure ihre Interessen sehr entschlossen und zeigen sich wenig kompromissbereit. Allerdings gibt es im Gesundheitswesen eben nicht nur Patentrezepte, schon gar nicht, wenn es um grundsätzliche Reformen geht. Sie werden wohl nur dann Erfolg haben, wenn die Beteiligten offener und transparenter für grössere Zugeständnisse werden. Aber Sie haben recht: Ich hatte zu Beginn bei santésuisse schon auch manchmal meine Zweifel, wenn eine Sache zum x-ten Mal besprochen wird, bevor Taten folgen. Es gibt hier eben keinen Patron, der die Geschicke wie in seiner eigenen Firma ohne Wenn und Aber lenkt, durchsetzt und auch verantwortet. Es braucht mehr Geduld und mehr Überzeugungsarbeit – was auch ein Qualitätsmerkmal sein kann. Denn am Schluss haben Sie dafür ein Resultat, das alle Aspekte berücksichtigt, breit abgestützt ist und hinter dem alle Beteiligten stehen können. Wie dürfen wir uns den Privatmann Stefan Holenstein vorstellen?
«Die Stimmung gegenüber der neuen Organisation ist positiver geworden.»
Ich habe auch privat ganz gerne Bewegung – sprich sportliche Betätigung. Ich bin zudem in diversen Vereinen und Gesellschaften aktiv und gestalte auch dort gerne mit. Ich pflege die Geselligkeit, schätze Diskussionen und Gespräche im Freundes- und Kollegenkreis und bin auch des Öftern im Kino, Theater oder in Konzerten anzutreffen. Da ich aber kein Mensch von Übertreibungen und Extremen bin, gibt es auch die andere, eher zurückgezogene Seite: Zwischendurch brauche ich meine Ruhe, bin auch gerne mal alleine, um abschalten und über allerlei nachdenken zu können. Interview: Peter Kraft
Wie verhält es sich mit der Verrechung der Franchise bei folgendem Spitalaufenthalt eines Patienten: Eintritt 15.12.08/Austritt 25.1.09? Werden in diesem Fall sowohl die Franchise von 2008 als auch die von 2009 verrechnet?
Franchise und Selbstbehalt werden pro Kalenderjahr erhoben. Bei Behandlungen, die auf die Zeit vor und nach dem Jahreswechsel entfallen, wird eine Ausscheidung der Leistungen aufgrund des Kalendariums vorgenommen und deshalb Franchise und Selbstbehalt für beide Jahre veranschlagt. Es ist somit richtig, dass die Franchise in einem solchen Fall zweimal in Rechnung gestellt wird. Muss eine alleinerziehende Person oder eine Person mit Unterstützungspflicht auch den Verpflegungsbeitrag von 10 Franken pro Tag entrichten? Wird dieser zu der gesetzlich begrenzten Jahresgesamtbelastung dazugerechnet?
Gemäss Art. 645 KVG leisten die Versicherten einen nach der finanziellen Belastung der Familie abgestuften Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital. Dieser Beitrag liegt bei 10 Franken pro Tag und ist bei der Ermittlung des Höchstbetrages des Selbstbehaltes nicht anrechenbar, sondern darüber hinaus geschuldet. Versicherte, welche mit einer oder mehreren Personen, mit denen sie in einer familienrechtlichen Beziehung stehen, in einem gemeinsamen Haushalt leben, haben diesen Beitrag nicht zu entrichten (Art. 1042 lit. a der Verordnung über die Krankenversicherung [KVV]). Eine alleinerziehende Person muss diesen Beitrag also nicht bezahlen. Eine Person mit Unterstützungspflicht ist davon befreit, wenn sie mit der zu unterstützenden Person im selben Haushalt lebt und wenn diese Person ein Kind oder ein Elternteil von ihr ist.
Gemäss Art. 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, damit eine Kostenübernahme im Rahmen der Grundversicherung erfolgen kann. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit wird bei dieser Behandlung kaum erfüllt sein. Zudem ist die Nachhaltigkeit der Behandlung nicht gewährt. Die Anwendung von Botox ist limitiert – also in der Spezialitätenliste auf bestimmte Diagnosen beschränkt. Für diese Art Behandlung ist Botox nicht indiziert. Damit handelt es sich nicht um eine kassenpflichtige Leistung. Ob und in welchem Rahmen die Zusatzversicherungen die Kosten dieser Behandlung übernehmen, klärt die Kundin am besten direkt mit den Krankenversicherern ab. Im Zusatzversicherungsbereich sind Art und Umfang der Leistungen in den «AVB» (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) geregelt, welche die Versicherten zusammen mit der Offerte erhalten. Handelt es sich bei der künstlichen Insemination um eine Pflichtleistung im Sinne des KVG? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Bei welchen Behandlungen werden welche Leistungen erbracht?
Die künstliche Insemination mittels intrauteriner Insemination (künstliche Befruchtung durch Injektion von Samenflüssigkeit direkt in die Gebärmutterhöhle) stellt eine kassenpflichtige Leistung dar. Es werden jedoch höchstens drei Behandlungszyklen pro Schwangerschaft bezahlt. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der In-Vitro-Fertilisation (Befruchtung im Reagenzglas) mit anschliessendem Embryotransfer nicht um eine kassenpflichtige Leistung im Sinne des KVG.
Foto: Keystone
Eine Frau leidet seit langem an übermässigem Schwitzen in der Achselhöhle. Jetzt hat ihr ein Dermatologe gesagt, dass man etwas mit dem Nervengift Botox machen kann. Die Behandlungskosten liegen bei rund
700 Franken. Wird dies von der Grundversicherung bezahlt? Übernehmen die Zusatzversicherungen diese Behandlung? Woraus ist in der Zusatzversicherung ersichtlich, ob dies bezahlt wird oder nicht?
22 | Klipp & klar 3/09
Klipp klar
Leistungen der Grundversicherung: Fragen aus der Praxis
Service
Wer Medikamente im Internet bestellt, muss die Risiken kennen
Online-Kauf und Import von Medikamenten: Das ist zu beachten che Verschreibung. Dies gilt auch für normalerweise nicht verschreibungspflichtige Präparate. So wird sichergestellt, dass der Patient vor der Bestellung einen Arzt konsultiert hat. Dieses Verfahren garantiert auch, dass die Präparate von offiziellen Vertriebskanälen stammen und von Swissmedic zugelassen worden sind. Der Import von Medikamenten für den Eigengebrauch ist in der Schweiz für Privatpersonen zugelassen. Die eingeführte Menge darf aber eine monatliche Behandlungsdauer nicht übersteigen. Produkte, die Suchtstoffe enthalten, wie gewisse Schlaf- oder Beruhigungsmittel sowie sehr starke Schmerzmittel, dürfen nur mit einer ärztlichen Verordnung versandt werden. Jegliche Einfuhr von grösseren Mengen als einer monatlichen Behandlungsdauer ist verboten. Im Falle einer Beschlagnahmung der Medikamente durch den Zoll leitet Swissmedic ein Verwaltungsverfahren ein, dass in neun von zehn Fällen die Vernichtung der Präparate zur Folge hat. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf mindestens 300 Franken und gehen zu Lasten des Kunden. Foto: Keystone
Immer mehr Websites bieten Arzneimittel zum Kauf an. Medikamente online zu erwerben ist allerdings nicht ungefährlich, vor allem bei verschreibungspflichtigen Produkten. Denn unter den übers Internet angebotenen Medikamenten hat es auch Fälschungen, nicht zugelassene oder abgelaufene Arzneimittel, sowie Medikamente ohne Wirkstoffe oder mit gefährlichen Zusätzen. Die Qualität dieser Medikamente entzieht sich jeder Kontrolle, weshalb sie potenziell gesundheitsgefährdend sind. Diagnosefehler und gefährliche Wechsel- und Nebenwirkungen sind nicht ausgeschlossen. Eine Beratung fehlt gänzlich. Ohne Adresse und Telefonnummer ist es unmöglich herauszufinden, wo sich die Online-Apotheken befinden. Grundsätzlich ist der Versandhandel mit Medikamenten in der Schweiz verboten. Die zuständigen kantonalen Behörden können aber unter gewissen Voraussetzungen Ausnahmen für bestimmte Vertreiber vorsehen. In der Schweiz gibt es einige legale Internet-Apotheken. Jedoch braucht es für den Verkauf von Medikamenten im Versandhandel eine ärztli-
Neu-Infektionen verteilen sich grösstenteils auf wenige Staaten
Masern vor erneuter Ausbreitung? Eigentlich möchte die Weltgesundheits-Organisation (WHO) die Masern in Europa bis 2010 ausrotten. Doch von diesem Ziel ist man noch weit entfernt: Allein 2007 sind in Europa laut dänischen Forschern 12 000 Neuerkrankungen aufgetreten. 85 Prozent dieser Neuinfektionen verteilen sich auf Grossbritannien,
Italien, Rumänien, Deutschland und die Schweiz. In diesen Ländern würden die Impfempfehlungen viel zu selten eingehalten, kritisieren die Wissenschaftler. Wenn dagegen nichts unternommen würde, sei eine Ausrottung der Masern in Europa unrealistisch. Es sei sogar mit einer erneuten Ausbreitung zu rechnen.
23 | Service 3/09
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert neu online über Pandemien. Die Website richtet sich an die gesamte Bevölkerung in Deutsch, Französisch und Italienisch. www.pandemia.ch erläutert, was der Staat im Falle einer Pandemie genau unternimmt und welche Schutzmassnahmen die Bevölkerung im Ernstfall befolgen muss: Hygienemassnahmen, Umgang mit erkrankten Personen, Veränderungen im Alltag (Wasser, Strom, Internet, Post, usw.). Die Website nennt zudem die wichtigsten Präventionsmassnahmen, die das BAG im Pandemiefall empfiehlt. Interessierte finden auch allgemeine Erklärungen zu Pandemien: über ihre Geschichte, wie sie entstehen und wie sich etwa die Vogelgrippe weltweit entwickelt. Die Website des BAG wurde in Zusammenarbeit mit dem französischen Gesundheitsministerium aufgebaut, das unter www.grippe-aviaire.gouv.fr/ monquotidienenpandemie/index.php über Pandemien informiert.
Bisphenol A: Verbot in Kanada und geplantes Gesetz in USA
Babyflaschen bald ohne Bisphenol A?
Foto: Prisma
Soll Bisphenol A (BPA) verboten werden? BPA ist eine chemische Substanz, die bei der Herstellung gewisser Plastikprodukte zum Einsatz kommt – wie zum Beispiel Babyflaschen, Mikrowellengefässe und Beschichtungen von Konservenbüchsen. Seit Monaten wird über die Toxizität von BPA gestritten. Die sechs wichtigsten Hersteller von Babyflaschen (Avent, Disney First Years, Gerber, Dr Brown, Plaxtex und Evenflow) vertreiben in den Vereinigten Staaten keine BPA-haltigen Produkte mehr. Es tauchen immer mehr Studien auf, wonach bereits kleine Mengen BPA Fortpflanzungsstörungen und Störungen des Nerven- und Immunsystems auslösen können. Um kein Risiko einzugehen, hat Kanada als bis jetzt einziges Land BPA-haltige Babyflaschen verboten. Europa und die Schweiz haben noch keine Entscheidung getroffen. Die französische Agentur für Lebensmittelsicherheit (Afssa) kommt in einem am 24. Oktober 2008 veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass der Grenzwert für die tägliche Aufnahme von Bisphenol A von 50 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht bei Kleinkindern nicht erreicht werde. Dennoch mehren sich die Stimmen, BPA-haltige Babyflaschen aus Gründen der Prävention zu verbieten.
Aus aller Welt
Pandemien vorbeugen und behandeln mit www.pandemia.ch
Service
BAG: neue Pandemie-Website für die Bevölkerung
Beispielloser wissenschaftlicher Betrug Der amerikanische Anästhesist Scott Reuben hat seit 1996 mindestens 21 seiner veröffentlichten Studien gefälscht. Es handelt sich dabei um einer der grössten Fälschungsskandale bei medizinischen Forschungsarbeiten und wohl auch um den längsten nicht aufgedeckten wissenschaftlichen Betrugsfall.
Aids-Epidemie in Washington In Washington sind rund 3% der Bevölkerung HIV-positiv. Die Aids-Rate ist somit höher als in gewissen Ländern Schwarzafrikas. Betroffen sind vor allem die schwarze Bevölkerung und ältere Menschen. Die Washingtoner Behörden kündigten Massnahmen gegen die Epidemie an, appellierten aber auch an die Eigenverantwortung. Weniger als 0,5% der Amerikaner leben mit Krebs. Deshalb sei es legitim, von einer Epidemie zu sprechen, wie es in einer Studie heisst.
Erstes «Bébé médicament» rettet Bruder Mit dem Blut der Nabelschnur des ersten Babys, das in Spanien zur Rettung seines Bruders genetisch ausgewählt worden war, ist es gelungen, das Leben des an angeborener Anämie leidenden Kleinkindes zu retten.
Papst Benedikt XVI kritisiert die Verwendung von Präservativen Auf dem Flug nach Kamerun bekräftigte der Papst, dass Präservative keine Lösung gegen Aids seien und sie das Problem nur noch verschärfen würden. Benedikt XVI versicherte, dass ein verantwortungsvolles und moralisches Handeln die Epidemie bekämpfen könnte.
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Veranstaltungen Veranstalter
Besonderes
Datum/Ort
Weitere Informationen
28. April Inselspital Bern
www.snhta.ch
HTA in der Spitzenmedizin – die Quadratur des Kreises? Swiss Network for Health Technology Assessment
Beiträge u.a. von Thomas Zeltner, Carlo Conti und Thierry Carrel
11. Schweizerisches Forum der sozialen Krankenversicherung RVK
Thema: Prävention und Gesundheitsförderung
7. Mai www.rvk.ch Kongresshaus Zürich
Praxisberichte und Erfahrungen nach 5 Jahren DRG-Einführung in Deutschland RS Medical Consult GmbH
Prominente Referenten aus der Schweiz und aus Deutschland
11. Mai www.rsmedicalconsult.com/ Marriot Hotel Zürich
Symposium Forum Managed Care 2009 Forum Managed Care
Thema: Sinnvolle Anreize jenseits von Manipulation, Unterlassung und anderen Nebenwirkungen
www.fmc.ch 18. Juni WTC Zürich-Oerlikon
Zeichnung: Marc Roulin
Melden Sie uns Ihre Veranstaltungen an: redaktion@santesuisse.ch! Weitere Veranstaltungen unter www.santesuisse.ch
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«Handbuch der Schweizer Krankenversicherung» – Ausgabe 2009 Es enthält im Verbandsteil: • Zahlen zur sozialen Krankenversicherung in der Schweiz • Verzeichnis von eidgenössischen Behörden und Kommissionen • Verzeichnis von santésuisse (Verwaltungsrat, Mitarbeitende Hauptsitz, regionale und kantonale Geschäftsstellen) • Zusammensetzung der Versichererteams für die verbandsinterne Zusammenarbeit und der paritätischen Vertrauenskommissionen von santésuisse • Angeschlossene Institutionen • Kantonale Instanzen bei Streitigkeiten aus der Grund- und Zusatzversicherung • Verzeichnis der Mitglieder von santésuisse mit Detailangaben • Gruppierungen von Krankenversicherern • Statuten und Reglemente von santésuisse • Tabelle für die Leistungen an Wöchnerinnen Der Gesetzesteil beinhaltet unter anderem folgende Gesetze und Verordnungen: • Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) • Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) • Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) • Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung • Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) • Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung (VKL) • Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung • Verordnung über die Versichertenkarte • Verordnung über die Leistungen in der oblig. Krankenpflegeversicherung (KLV) • Mittel- und Gegenstände-Liste (MiGeL) • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) • Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) • Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) • Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) • Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
Das Handbuch ist in deutscher und französischer Sprache erhältlich und kostet je Fr. 39.50, inkl. MwSt, zusätzlich Porto- und Verpackungskosten Jetzt bestellen! santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, 4502 Solothurn per Fax 032 625 41 51 / Mail: shop@santesuisse.ch über die Webpage www.santesuisse.ch (Rubrik «Publikationen»)
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Exemplar(e) Handbuch der Schweizer Krankenversicherung 2009, deutsche Ausgabe
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exemplaire(s) de l’Annuaire de l’assurance-maladie suisse 2009, édition française
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www.rsmedicalconsult.com Ansprechpartnerin: Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
Dr. Pierre-François Cuénoud, Chefarzt (Chirurgie) im Spital Sion, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, Leiter Ressort Swiss DRG und Vorstand H+ Markus Wittwer, Direktor Pflege und Personal, stellvertretender Spitaldirektor, Kantonsspital Winterthur
11. Schweizerisches Forum der sozialen Krankenversicherung Donnerstag, 7. Mai 2009, 9.30 bis 16.00 Uhr im Kongresshaus Zürich
Prävention und Gesundheitsförderung Selbstverantwortung oder Staatsgarantie?
Alenka Ambroz Moderation
Thomas Zeltner Direktor des Bundesamtes für Gesundheit
Christine Egerszegi-Obrist Ständerätin; Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik
Hans-Ulrich Bigler Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes
Joachim Eder Gesundheitsdirektor des Kantons Zug; Präsident des Stiftungsrates Gesundheitsförderung Schweiz
Dieter Kissling Geschäftsleiter des Instituts für Arbeitsmedizin ifa
Helga Kühn-Mengel Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Präsidentin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V., Deutschland
Stephan Sigrist Leiter des Thinktanks W. I. R. E. der Bank Sarasin und des Collegium Helveticum
Informationen und Anmeldung: www.rvk.ch/forum
Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer - Haldenstrasse 25 - 6006 Luzern - Telefon +41 (0) 41 417 05 00
Charles Giroud Präsident RVK