infosantésuisse Nr. 04/2010 deutsch

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info santĂŠsuisse

Kantonale Unterschiede bei den Gesundheitskosten

Das Magazin der Schweizer Krankenversicherer


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Monitoring der KrankenversicherungsKostenentwicklung des BAG: Genf ist wieder Spitzenreiter

Medikamentenpreise: Die Selbstdispensation muss aufs Tapet

Interessante Zwischenresultate eines wissenschaftlichen Projekts im Auftrag von santésuisse

Inhalt Im Fokus 4 Kantonale Unterschiede bei den Gesundheitskosten: Ein Vorschlag von Avenir Suisse ist wieder auf dem Tisch 5 Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung des BAG: Genf ist wieder Spitzenreiter 6 Um die offene, umstrittene Kostenfrage beantworten zu können, braucht es dringend neue Studien: Die Selbstdispensation muss aufs Tapet 7 Aus Quervergleichen innerhalb von Europa und aus den Vertriebskosten ergibt sich der Publikumspreis: So setzt sich der Medikamentenpreis zusammen 8 Interessante Zwischenresultate eines wissenschaftlichen Projekts im Auftrag von santésuisse: Die Löhne haben keinen Einfluss auf die Kosten 10 Obsan-Studie untersucht Bewirtschaftung der Schnittstellen zwischen stationärem und ambulanten Bereich: Kantone nehmen vor allem auf die stationäre Pflege Einfluss Gesundheitswesen 12 Die Versichertenkarte im Spitalalltag: Bern gibt den Takt an 14 Drei Fragen an Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin des Kantons St. Gallen 15 Grafik des Monats: Wie beeinflussen die Konsumenten die Kosten? 16 Buchtipp: Handbuch für den Umgang mit Diversität und Chancengleichheit 17 Buchtipp: Medizinalberufegesetz (MedBG): Kommentar Service 18 Bild des Monats: Gesundheit auf der Leinwand 19 Die Regierung möchte den unbezahlten Rechnungen von Ausländern einen Riegel schieben: «Gesundheitstouristen» aus Übersee sind in Grossbritannien nicht willkommen 19 Gesundheitsgenossenschaften als dritte Option 20 Heilmittelgesetz: Änderungen der Arzneimittel- und der Medizinprodukteverordnung 20 News aus aller Welt 21 Veranstaltungen 21 Mr Raoul 22 Gesundheitspolitik in Krisenzeiten: Budgetkürzungen oder Stärkung der Rolle des Staates 22 Neue Website: Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen von Sozialreformen

Nr. 4, mai 2010. Erscheint zehnmal jährlich Abonnementspreis Fr. 69.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.− Herausgeber und Administration santésuisse, Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn Verantwortliche Redaktion Maud Hilaire Schenker, Abteilung Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 27, Fax 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Herstellung: Rub Graf-Lehmann, Murtenstrasse 40, 3001 Bern Gestaltungskonzept: Pomcany’s Layout: Henriette Lux Anzeigenverwaltung: Alle Inserate − auch Stelleninserate − sind zu richten an: «infosantésuisse», Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Abonnementsverwaltung Tel. 032 625 42 74, Fax 032 625 41 51 Homepage: www.santesuisse.ch Titelbild: Prisma/santésuisse ISSN 1660-7228


Eine Umgestaltung im Gesundheitsbereich für mehr Effizienz und Qualität Die Schweiz ist das Beispiel eines föderalistischen Staates schlechthin. Doch in einem Bereich wie jenem der Gesundheit kann diese kulturelle Eigenheit schnell einmal zum Nachteil werden. Auch wenn das KVG auf nationaler Ebene die Rahmenbedingungen für das Gesundheitssystem festlegt, wird die Gesundheitspolitik doch auf kantonaler Ebene entschieden. Das führt dazu, dass in der Schweiz 26 verschiedene Gesundheitspolitiken existieren. Dies kompliziert die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen, ganz zu schweigen von den entstehenden Mehrfachrollen der Kantone und den daraus folgenden Interessenskonflikten. Gemäss der OECD sind die Kantone bzw. vergleichbar kleine geografische Regionen oftmals zu begrenzt und ihre Bevölkerungszahl ist zu gering, als dass sie optimal funktionieren könnten. Auf der Ebene Spital beispielsweise – Spitäler unterstehen der kantonalen Planung – hat dies eine Überversorgung mit Pflege zur Folge, die in zu kleinen und damit zu wenig rentablen Krankenhäusern mit zu hohen administrativen Kosten angeboten wird. Das Gesundheitssystem muss also über die Kantonsgrenzen hinaus koordiniert werden. Die neue vom Bundesparlament angenommene Spitalfinanzierung fördert die freie Wahl und damit die landesweite Patientenfreizügigkeit. Das Spitalangebot muss sich also schnellstmöglich an diese Realität anpassen. Zwei Kriterien sind für eine freie Wahl unverzichtbar: die Vergleichbarkeit der Kosten – welche durch die Fallpauschalen erleichtert wird – und die Qualität. Auch wenn die nationalen Projekte in diesem Bereich voranschreiten, müssen die Spitäler noch überzeugt werden, ihre Funktion als Unternehmen wahrzunehmen. Die Idee, fünf bis sieben grosse Gesundheitsregionen zu schaffen (anstelle der sechsundzwanzig Kantone) wird auch von der Politik wieder aufgegriffen. Das Ziel würde darin bestehen, in absehbarer Zeit das Steuerungssystem, die Effizienz und den Wettbewerb zu verstärken. In jeder Region würde es ein Universitätsspital oder ein Zentralspital geben, das Spitzenmedizin anbietet. Die anderen Spitäler der Region würden unter sich die gängigeren Tätigkeiten aufteilen (die klassische Innere Medizin, die alltäglichen chirurgischen Eingriffe, die Notfallmedizin usw.). Das Trennende zwischen den kantonalen Gesundheitsorganisationen abzubauen ist aber eine gewagte politische Angelegenheit. Um den Anstieg der Spitalkosten einzudämmen, hat das Parlament verschiedene Anreize geschaffen: ein neues Finanzierungssystem und die Aufrechterhaltung einer Planung, die einen besseren Wettbewerb zwischen den Spitälern erlaubt. Doch vertragen sich Wettbewerb und staatliche Planung überhaupt? Nein – meines Erachtens war die Bundesversammlung in ihrem Vorgehen nicht sonderlich mutig. Sie hätte die staatliche Planungspolitik auf die blosse Gewährleistung einer Mindest-Gesundheitsversorgung beschränken sollen. Damit hätte der Wettbewerb den Rest geregelt. Fördern wir wenigstens alle Initiativen, die es ermöglichen, von allzu regionalen Politiken und der Unbeweglichkeit des Lokalpatriotismus wegzukommen. Die Bevölkerung wartet auf Lösungen.

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Stefan Kaufmann Direktor santésuisse


Kantonale Unterschiede bei den Gesundheitskosten: eine Frage des Föderalismus?

Ein Vorschlag von Avenir Suisse ist wieder auf dem Tisch Die Gesundheitskosten fallen in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich aus. Diese Tatsache wirft zahlreiche wirtschaftliche und politische Fragen auf. Wäre es allenfalls aus struktureller Sicht denkbar, dass sich diese Unterschiede verringern würden, wenn es den Föderalismus nicht mehr gäbe?

In den Köpfen der Schweizerinnen und Schweizer sitzt seit Generationen die Überzeugung fest, dass ein Ende des Föderalismus auch das Aus für die schweizerische Identität bedeuten würde. Trotzdem sei die Feststellung erlaubt: Der Föderalismus muss nicht erhalten bleiben, weil er mit einer nationalen, unverrückbaren Tradition zusammenhängt, sondern nur, falls er effektiv und effizient ist. Vor allem im Gesundheitswesen sorgt der Föderalismus für Diskussionsstoff. Der «Kantönligeist» wird zum Hemmschuh für nationale Projekte (z.B. einheitliche Qualitätsindikatoren), trägt zum finanziellen Defizit bei und droht stets Reformen zu blockieren. Befürworter und Gegner liefern sich immer wieder hitzige Debatten. Eine lange, hitzige Debatte

Für die Gegner ist der Föderalismus überholt und hemmt das Wachstum der Schweiz. Avenir Suisse, der Thinktank der Schweizer Wirtschaft, veröffentlichte 2001 «Der Preis des Föderalismus». Thematisiert werden in diesem Buch sowohl die Vor- und Nachteile des Föderalismus als auch mögliche Wege in die Zukunft. Ein Vorschlag lautet, die Schweiz um fünf «Metropolen» herum neu zu gestalten: Zürich, Bern, Basel, Genf und Lausanne. Dazu kommt als Region noch das Tessin. Begründet wird der Vorschlag damit, dass diese sechs Regionen 84 Prozent des nationalen BIP ausmachen und der Rest der Schweiz von den Transfers aus diesen Zentren lebt (Thomas Held von Avenir Suisse). Um inländische Barrieren abzubauen und mehr Wettbewerb einzuführen, sollen diese Metropolen mehr Gewicht bekommen, so das Ziel von Avenir Suisse. Die Verfechter des Föderalismus wiederum relativieren seine Komplexität und die verursachten Kosten. Ihre These: Das Beispiel Frankreich zeige, dass der Preis der Zentralisierung mindestens ebenso hoch sei. Der Föderalismus bringt nach Meinung der Befürworter vor allem mehr Effizienz und kürzere Reaktionszeiten ins System. Die Entscheide seien näher beim Volk und die Mitsprache von Bürgerinnen und Bürger würde begünstigt. Ausserdem stärke die Möglichkeit des Vergleichs mit anderen Regionen den Wettbewerb und somit die Effizienz und die Innovationsfähigkeit. Befürworter wie Gegner sind sich indes einig, dass Verbesserungen angezeigt sind.

nale Vereinbarungen erschweren, und ein Rahmengesetz zur Gesundheit verabschieden, das Ziele, Prioritäten und Verantwortlichkeiten auf nationaler Ebene klar definiert. Mit dem Gesetz würden auch eine gemeinsame Gesamtsteuerung (Governance) für die unteren institutionellen Ebenen festgelegt und die auf die verschiedenen Regierungsebenen verteilten Aufgaben festgeschrieben. Die Kantone könnten sich beim Erarbeiten der lokalen politischen Massnahmen daran orientieren. Und das Gesetz böte eine Grundlage für Koordinationsinitiativen zwischen den Kantonen*. Die CVP adaptiert die Idee von Avenir Suisse und plädiert für die Schaffung von fünf Gesundheitsregionen, wobei jede Region die Versorgungssicherheit in ihrem Gebiet garantiert und die Planungen erstellt. Jede Region hätte Anspruch auf ein Universitätsspital oder ein Spitalzentrum für Spitzenmedizin. Die anderen Spitäler der Region würden die allgemeinere medizinische Versorgung übernehmen (klassische Innere Medizin, alltägliche chirurgische Eingriffe, Notfälle, usw.). Die Lösungsvorschläge der CVP rücken das Thema Gesundheitsversorgung wieder in den Mittelpunkt. Die durch die CVP vorgeschlagene Regionalisierung wäre indes nur dann von Interesse, wenn sie markt- und wettbewerbsorientiert ausgerichtet bliebe. Zahlreiche Probleme werden auch durch den CVPVorschlag nicht gelöst: die nationale Koordination, die kantonale Planung und der Wettbewerb zwischen Leistungserbringern. Die CVP-Reformen fördern aber in jedem Fall Managed Care-Modelle und Versorgungsnetzwerke, also zukunftsträchtige Lösungen für unser Gesundheitssystem. maud hilaire schenker

* Examens de l’OCDE des systèmes de santé: Suisse, éditions OCDE, Paris 2006, S. 181

GROSSREGIONEN UND KANTONE DER SCHWEIZ SH BS

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Reformideen

Laut OECD bestehen die grossen Schwachstellen des schweizerischen Gesundheitssystems darin, dass sich der Wettbewerb unter den Versicherern und unter den Leistungserbringern innerhalb enger geografischer Grenzen – den 26 Kantonen – und für eine ebenfalls beschränkte Anzahl Menschen entfalten muss. Um das Problem zu lösen, bieten sich verschiedene Ansätze an: Schrittweise die Barrieren aufheben, die interkanto-

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GENFERSEEREGION

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ZÜRICH

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ZENTRALSCHWEIZ

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ESPACE MITTELLAND

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OSTSCHWEIZ

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TESSIN

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NORDWESTSCHWEIZ

QUELLE: BUNDESAMT FÜR STATISTIK

Die neue Karte der Schweizer Gesundheitslandschaft: Schaffen fünf bis sieben Regionen bessere Resultate als 26 Kantone?

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Foto: Prisma

Monitoring der KrankenversicherungsKostenentwicklung des BAG

Zahlen 2009: Genf ist wieder Spitzenreiter Letztes Jahr verschlang die obligatorische Krankenversicherung brutto 3137 Franken pro Kopf. Diese Zahl aus dem Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung des BAG ist allerdings ein reiner Durchschnittswert – die meisten Kantone liegen weit ab davon. In Appenzell Innerrhoden kostet der Versicherte mit 2077 Franken ein Drittel weniger, in Genf mit 4145 Franken fast ein Drittel mehr. Nur die Zürcher entpuppen sich – trotz Universitätsspital – mit 3094 Franken als Durchschnittsschweizer.

Ihren Spitzenplatz haben die Genfer von den Baslern zurückerobert. Die beiden Stadtkantone liegen weit voraus an der Spitze. Die Waadt auf dem dritten Platz ist bereits um 10 Prozent günstiger. Insgesamt gehören die lateinischen Kantone mit Ausnahme der zweisprachigen Kantone Freiburg und Wallis nach wie vor zu den teuersten. So belegen die fünf lateinischen Kantone Genf, Waadt, Tessin, Neuenburg und Jura zusammen mit zwei Vertretern aus der Deutschschweiz (Basel-Stadt und Bern) die vordersten sieben Plätze. Die günstigsten Kantone finden sich weiterhin in der Ostund Innerschweiz. Vier Halbkantone – die beiden Appenzell sowie Ob- und Nidwalden – besetzen die Spitzenplätze. Appenzell Innerrhoden liegt dabei vor Nidwalden, wo die Kosten bereits 15 Prozent stärker zu Buche schlagen. Genf ist erstmals doppelt so teuer wie Appenzell Innerrhoden. Glückliches Appenzell, gebeuteltes Jura

Nicht nur beim Kostenniveau, auch beim Kostenwachstum spukt der «Kantönligeist». So mussten die Jurassier im letzten Jahr um 226 Franken tiefer in die Tasche greifen (+ 7,2 Prozent), während jeder Appenzeller aus Innerrhoden 27 Franken (- 1,3 Prozent) weniger kostete. Durchschnittlich bezahlte ein Schweizer 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Auch diesem Durchschnittswert kommen die Zürcher mit einer Kostenentwicklung von 3,3 Prozent am nächsten. Die in den Vorjahren erkennbare Tendenz, dass günstige Kantone einem stärkeren Kostenwachstum unterworfen sind als teure, existiert 2009 nicht. So liegen beispielsweise die relativ teuren Kantone Jura und Waadt auch bei der Kostenentwicklung weit vorne. Umgekehrt erfreuen sich die bereits günstigen Kantone Obwalden und Appenzell Innerrhoden einer bescheidenen oder gar negativen Kostenentwicklung.

Auch bei den kantonal unterschiedlichen Kosten besteht ein «Röstigraben».

Teuer nicht gleich teuer

Die Kosten teilen sich im Durchschnitt wie folgt auf: Je ein Fünftel verursachen die Ärzte (ohne Praxislabor und Medikamente) und die Medikamente (Arzt und Apotheke). Weitere zwei Fünftel gehen an die Spitäler (15,8 Prozent ambulant, 23,6 Prozent stationär). Das letzte Fünftel geht auf das Konto der Pflege (10 Prozent), der Laboruntersuchungen (vier Prozent), der Physio (2,4 Prozent) und der übrigen Bereiche. Zwischen den Kantonen präsentiert sich diese Aufteilung natürlich sehr unterschiedlich. So auch bei den beiden teuersten Kantonen Basel-Stadt und Genf. Die beiden Stadtkantone mit Universitätskliniken liegen zwar bei den Gesamtkosten pro Kopf nur drei Franken auseinander. In Genf geht aber mehr als ein Viertel des Budgets an die Ärzte, in Basel sind es hingegen nur 18,3 Prozent. Eine einfache Erklärung dafür gibt es nicht. Freilich ist der Taxpunktwert in Genf höher, derweil verfügt Basel über eine höhere Ärztedichte. Umgekehrt verhält es sich bei den Kosten für den Spitalbereich. Die Basler wenden für ihre Spitäler fast 43 Prozent des Gesamtbudgets auf, die Genfer nur gerade 34,5 Prozent, trotz einer höheren Hospitalisationsrate. Prof. Schleiniger versucht, diese Unterschiede auf Seite 8 dieser Ausgabe zu erklären. matthias schenker

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Um die offene, umstrittene Kostenfrage beantworten zu können, braucht es dringend neue Studien

Die Selbstdispensation muss aufs Tapet Nicht überall wird das gleiche Leiden mit dem gleichen Medikament gelindert. Auch die Menge der verschriebenen Arzneien ist nicht in jedem Kanton gleich gross. Das sind zwei Gründe für die kantonal unterschiedlich hohen Kosten. In den Fokus der Diskussion gerät auch zunehmend die direkte Abgabe von Arzneien durch die Ärzte. Auch sie beeinflusst die Kosten. Die Frage ist: wie?

Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) zahlte im letzten Jahr rund 5,3 Milliarden Franken für Medikamente. Dies entspricht rund 22 Prozent der gesamten Kosten in der Grundversicherung. In diesen Zahlen sind nur ambulant abgegebene Medikamente enthalten. Zählt man die im stationären Spitalbereich verwendeten Arzneimittel hinzu, beträgt der Anteil deutlich über 25 Prozent. Wie die Zahlen des santésuisse-Datenpools zeigen, existieren deutliche regionale Unterschiede in Art und Menge der konsumierten Arzneien. Pro Kopf wurden in den Schweizer Arztpraxen und Apotheken kassenpflichtige Medikamente im Wert von rund 54 Franken pro Monat abgegeben. Die kantonalen Unterschiede sind jedoch beträchtlich. So gibt ein Genfer mit monatlich 73 Franken mehr als doppelt so viel für Medikamente aus als ein Patient in Appenzell Innerrhoden, welcher im Durchschnitt für 35 Franken konsumiert. Da die Kosten bekanntlich das Produkt von Menge mal Preis sind, bedürfen diese beiden Variablen auf der Suche nach Erklärungsansätzen für die regionalen Unterschiede besondere Beachtung: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt in der Spezialitätenliste fest, welche Medikamente von den Krankenversicherern zu welchem Preis vergütet werden müssen. Da diese Liste in der ganze Schweiz Gültigkeit hat, können regionale Differenzen nicht auf unterschiedlichen Preisen basieren. Demnach muss es auf dem schweizerischen Pharmamarkt erhebliche regionale Differenzen bezüglich der verordneten Medikamente und der konsumierten Menge geben.

den Patienten-Nutzen in den Mittelpunkt stellt – unabhängig vom Medikamentenpreis. Aktuelle Studie stammt aus dem Jahr 2004

Bei einer oberflächlichen Betrachtung der vorliegenden Daten könnte man zum Schluss gelangen, dass die Selbstdispensation kostendämpfend wirke. So weisen die Kantone, in denen die Ärzte Medikamente direkt abgeben, tatsächlich deutlich tiefere Medikamentenkosten pro Kopf auf als die reinen so genannten Rezepturkantone (Medikamente gibt es nur auf Rezept in der Apotheke). Allerdings gilt es zu beachten, dass es sich bei den Kantonen mit ärztlicher Medikamentenabgabe um eher ländliche Deutschschweizer Kantone handelt, während die lateinische und urbane Schweiz eher das Rezeptursystem kennt. Die ersteren weisen generell ein tieferes Niveau der Gesundheitskosten auf als letztere. Um statistisch fundierte Ergebnisse zur Performance der beiden Systeme zu erhalten, müssen beim Vergleich die Kostendaten um die oben beschriebenen Einflussfaktoren korrigiert werden. Leider wurden bis heute nur sehr wenige derartige Studien durchgeführt. Die aktuellste aus dem Jahr 2004 kommt zum Schluss, dass das Rezeptursystem günstiger sei und bestätigt somit die theoretischen Überlegungen der Rezeptur-Befürworter. Auch die OECD und die WHO vertreten diese Position und empfehlen der Schweiz die Abschaffung der international gesehen exotischen Selbstdispensation. Zur Versachlichung der anhaltenden politischen Diskussion wären aus Sicht von santésuisse weitere empirische Studien wünschenswert, welche eine breitere Entscheidungsgrundlage ermöglichen würden. Markus Ziegler

Gleiches Leiden, unterschiedlicher Griff zum Medikament

Faktoren wie die Altersstruktur der Bevölkerung, der Grad der Urbanisierung, die Dichte von (Arzt-)Praxen- und Apotheken sowie verschiedene Kulturen – in der Deutschschweiz wird weniger schnell zu Medikamenten gegriffen als in der lateinischen Schweiz – beeinflussen die Menge der abgegebenen Medikamente wesentlich. Offene Fragen rund um die Abgabe durch Ärzte

Ohne Zweifel tragen auch Ärzte, die Arzneien direkt verkaufen (Selbstdispensation), zum erhöhten Absatz bei. In dieser politisch hart umkämpften Frage verweisen die Befürworter der Medikamentenabgabe durch den Arzt auf den grösseren Komfort für den Patienten und die geringeren Kosten einer Praxis-Apotheke im Vergleich zu einer herkömmlichen. Die Gegner argumentieren mit dem Vieraugenprinzip: Wenn der Verschreiber eines Medikamentes keinen direkten finanziellen Vorteil an dessen Verkauf hat, ist gewährleistet, dass er

Die Preise und Kosten von Medikamenten rücken Fragen rund um die Wirtschaftlichkeit, die Wirksamkeit und die Abgabe durch die Ärzte in den Fokus.

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Aus Quervergleichen innerhalb von Europa und aus den Vertriebskosten ergibt sich der Publikumspreis

So setzt sich der Medikamentenpreis zusammen Wenn ein Migränepatient in der Apotheke sein Arztrezept auf den Tresen legt, die heilbringende Packung entgegennimmt und das Geld aus dem Portemonnaie klaubt, ist ihm wohl nicht bewusst, welchen Batzen er genau wofür zahlt. Ist besagter Patient indes ein Krankenversicherer, werden ihm vermutlich zwei Zahlen durch den schmerzgeplagten Kopf schiessen: 5,1 Milliarden Franken und 3,7 Milliarden.

MARGENORDNUNG FÜR DIE VON DEN KRANKENKASSEN BEZAHLTEN MEDIKAMENTE Ex-Factory Preis unter CHF 5

5,1 Mrd. Franken beträgt der Medikamenten-Umsatz aus dem Jahr 2008 zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) im ambulanten Bereich. Dies entspricht 21,7 Prozent der gesamten Kosten der Krankenversicherer. 3,7 Milliarden ist der Umsatz, den dieselben Medikamente generieren, wenn man ihnen den so genannten Ex-Factory-Preis (Fabrikab­gabepreis) zugrunde legt. Er ist die Grundlage für die Berechnung des Publikumspreises. Beide Preise legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest. Bis der Publikumspreis (5,1 Milliarden) feststeht, durchläuft ein Medikament einen hürdenreichen Parcours.

Fixe Marge pro Packung CHF

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Variable Marge*

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*SIE WIRD AUF DEM EX-FACTORY-PREIS ERHOBEN QUELLE: Art. 35a, Krankenversicherungsleistungsverordnung (KLV)

Zwei Hürden bis die Kassen zahlen

Foto: Prisma

Bevor das BAG ein Medikament überhaupt auf seine Kassentauglichkeit hin prüft und Preise festsetzt, muss es vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic für den Schweizer Markt akzeptiert worden sein. Swissmedic ist dafür verantwortlich, dass die zugelassenen Heilmittel qualitativ einwandfrei, wirksam und sicher sind. Nicht alle Medikamente, die in der Schweiz zugelassen sind, werden von den Krankenversicherern vergütet. Dafür muss ein Medikament vom BAG auf die Spezialitätenliste (SL) gesetzt werden, die das Bundesamt aufgrund der «WZW»-Kriterien er-

stellt. «WZW» steht für wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich. Die Wirksamkeit stellt Swissmedic fest, die beiden anderen Kriterien beurteilt das BAG. Ist es der Zweck eines Medikamentes, Männer bei ihrer Erektion zu unterstützen? Im Falle von Viagra wurde diese Frage mit nein beantwortet. Ein Medikament hingegen, das krankhaft Fettleibigen das Abspecken erleichtert, ist zweckmässig (Xenical). Wirtschaftlich ist ein Medikament dann, wenn seine heilende Wirkung mit möglichst wenig finanziellem Aufwand erreicht wird. Um das zu beurteilen, blickt das BAG nach Europa. Der künftige Medikamentenpreis darf den Durchschnittspreis der Länder Deutschland, Dänemark, Holland, England, Frankreich und Österreich nicht übersteigen. Zusätzlich wird im Rahmen des gleichwertigen therapeutischen Quervergleichs das «künftige Medikament» mit Arzneien verglichen, die für die gleichen Krankheiten bereits auf dem Markt sind oder ähnlich wirken. Dabei werden auch die Kosten pro Tag oder pro Kur dieser vergleichbaren Arzneien berücksichtigt. Aufgrund dieser Informationen setzt das BAG nun den Ex-Factory-Preis fest – und steht am Start des nächsten Laufs: Jetzt wird der Publikumspreis festgelegt, den der Patient am Tresen bezahlt und der den Krankenkassen verrechnet wird. Zwei Margen bis zum Publikumspreis

Zum Ex-Factory-Preis wird zum einen ein Zuschlag pro Packung geschlagen (siehe Tabelle), der die Kosten der Apotheker und Ärzte für Logistik und Infrastruktur abdeckt. Vier Franken pro Packung sind das Minimum. Zu diesen Kosten werden – ebenfalls durch das Gesetz vorgeschrieben – noch sieben oder 12 Prozent des Ex-Factory-Preises hinzugerechnet. Als Letztes folgt die Mehrwertssteuer, die zum reduzierten Ansatz von 2,4 Prozent verrechnet wird. Ob es die Schmerzen des Migränepatienten mildert, wenn er weiss, wessen Kosten er mit seinem Kauf in der Apotheke abdeckt, bleibe dahingestellt. Den Apotheker hingegen könnte interessieren, dass drei Milliarden Franken des Medikamentenumsatzes in Apotheken, 1,6 Milliarden in Arztpraxen und 500 Millionen in den ambulanten Bereichen der Spitäler erzielt werden. SILVIA SCHÜTZ

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Interessante Zwischenresultate eines wissenschaftlichen Projekts im Auftrag von santésuisse

Foto: ZVG

Die Löhne haben keinen Einfluss auf die Kosten

Prof. Dr. Reto Schleiniger, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Die von Region zu Region stark unterschiedlichen ProKopf-Kosten der obligatorischen Krankenkassen-Grundversicherung sind ein bekanntes Phänomen. Weniger klar ist, wie diese Unterschiede zustande kommen. Sind es die regional unterschiedlichen Mengen? Oder die je nach Region verschiedenen Preise? Und welche Rolle spielt die Produktivität der Spitäler? Diese Frage untersucht das Zentrum für Wirtschaftspolitik der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Auftrag von santésuisse in einem laufenden Projekt für die Jahre 2004 bis und mit 2010.

Ein wichtiges Ziel des Projektes ist es, durch die Aufteilung der Kosten in ihre verschiedenen Komponenten zu zeigen, wie die regionalen Kostendifferenzen zustande kommen. Da die Leistungen der Obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) aus einem Fächer von Einzelleistungen bestehen, müssen die Preise und Mengen des gesamten Grundkatalogs als Indizes bestimmt werden. Diese Kennziffern machen dann einen Vergleich der Regionen möglich. Dazu werden die Kosten jeder Leistungsart als Produkt von Preis und Menge dargestellt. Je nach Datenlage bietet sich dabei für die einzelnen Leistungen ein anderes Vorgehen an. Berechnungsmethode: Was ist Menge? Was Preis?

Bei den ambulanten Leistungen ist das Vorgehen insofern einfach, als durch den TARMED eine Unterteilung in Mengen und Preise bereits vorgegeben ist. Dementsprechend lassen sich Taxpunkte als Mengen und Taxpunktwerte als Preise interpretieren. Eine analoge Mengenstandardisierung besteht bei den stationären Spitalleistungen noch nicht flächendeckend. Deshalb wird in diesem Bereich ein Spitaltag pro Spitalkategorie als Mengeneinheit verwendet. Dadurch wird z. B. ein Spitaltag in einem Aargauer Bezirksspital (Niveau 4) mit einem Spitaltag in einem Zürcher Kreisspital (Niveau 4) gleichgesetzt, nicht aber mit einem Spitaltag im Zürcher Universitätsspital. Bei den Pflegeheimen wird analog zu den Spitälern verfahren und ein Pflegeheimtag als Mengeneinheit gewählt. Bei den Medikamenten und den Laborleistungen wird schliesslich davon ausgegangen, dass sich die Preise schweizweit nicht unterscheiden.

Aufgrund der beschriebenen Wahl von Preisen und Mengen der einzelnen Leistungsarten ergeben sich Preisunterschiede zwischen den Kantonen also einerseits wegen den kantonal unterschiedlichen Taxpunktwerten des TARMED und andererseits aufgrund der unterschiedlichen impliziten Preise pro Spital- und Pflegeheimtag. Berechnung mit und ohne Spitalsubventionen

Wegen der beträchtlichen Kantonsbeiträge an die stationären Spitalleistungen wird eine Unterscheidung in eine Nettobetrachtung ohne Spitalsubventionen und eine Bruttobetrachtung inklusive Spitalsubventionen vorgenommen. Während aus der Sicht der Versicherungen und der Prämienzahler die Nettobetrachtung im Vordergrund steht, erfasst die Bruttobetrachtung die gesamten Kosten inklusive der entsprechenden Steuerzahlungen. In Genf sind die Pro-Kopf-Mengen am höchsten

Das Preis-Menge-Diagramm stellt die Ergebnisse der Querschnittanalyse aller OKP-Leistungen für die zwei Jahre 2006 und 2007 dar, wobei die Preisindizes jeweils als Brutto- und als Nettowerte abgebildet sind. Die Indizes sind als Referenz zum gesamtschweizerischen Durchschnitt zu verstehen. So liegen in Basel-Stadt die Pro-Kopf-Mengen rund 20 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt, während die Preise leicht unterdurchschnittlich sind. Allgemein zeigt das Diagramm eine grössere Mengen- als Preisvarianz. Damit kommt zum Ausdruck, dass in der Regel der Mengeneffekt stärker als der Preiseffekt ist und daher kantonale Kostenunterschiede zu einem grossen Teil, aber eben nicht ausschliesslich, durch kantonale Mengenunterschiede erklärt werden können. Beim Vergleich der Brutto- mit den Nettowerten zeigt sich, dass Kantone mit hohen Nettopreisen zum Teil noch höhere Bruttopreisindizes aufweisen. Damit lassen sich die relativ hohen Nettopreise nicht durch tiefe Kantonsbeiträge erklären. Im Gegenteil, bei Neuenburg, Bern und Genf erhöhen sich unter Einbezug der Subventionen die Preisindizes noch. Das Diagramm zeigt zudem, dass sich die Zentral- und Ostschweizer Kantone fast ausschliesslich im Quadranten links unten befinden. Diese Kantone zeichnen sich durch eine Kombination von kleinen Mengen und tiefen Preisen aus, was zusammen zu tiefen Pro-Kopf-Kosten führt1.

AUFSCHLÜSSELUNG DER SPITALKOSTEN MENGE PRO KOPF

INPUTPREIS

PRODUKTIVITÄT

KOSTEN PRO KOPF

GE

GROSS

DURCHSCHNITTLICH

TIEF

SEHR HOCH

BS

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DURCHSCHNITTLICH

DURCHSCHNITTLICH

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DURCH SCHNITTLICH

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QUELLE: LAUFENDES PROJEKT DER ZHAW FÜR SANTÉSUISSE

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Die Produktivität der meisten Spitäler liegt nahe beim Durchschnitt

Als Produktivität wird allgemein das Verhältnis von Outputmengen zu Inputmengen verstanden. Zur Bestimmung der Produktivität im Spitalbereich ist deshalb neben dem Outputmengenindex auch ein Inputmengenindex zu berechnen. Dazu werden die Arbeitskosten der Spitäler mit den regional unterschiedlichen Löhnen für medizinisches Personal in Arbeitspreise und Arbeitsmengen aufgeschlüsselt. Für alle anderen Inputs wird keine weitere regionale Preisdifferenzierung vorgenommen. Die so berechneten Produktivitäten können daher grob gesagt als Verhältnis der Outputs Taxpunkte und Spitaltage zum Input Arbeitszeit interpretiert werden. Die Ergebnisse der Produktivitätsanalyse der Spitäler für das Jahr 2007 zeigen, dass die grosse Mehrheit der Kantone eine Produktivität nahe am Schweizer Durchschnitt von eins aufweist. Grössere Abweichungen vom Durchschnitt ergeben sich auf der einen Seite beim Kanton Zürich mit einer hohen Produktivität von 1,15 und auf der anderen Seite bei den Kantonen Bern, Genf und Neuenburg mit tiefen Produktivitäten von 0,84, 0,86 bzw. 0,88. Zürich hat dank hoher Produktivität kleine Pro-Kopf-Kosten

Mithilfe der Produktivitätsergebnisse lassen sich die Pro-KopfKosten der Spitäler weiter aufschlüsseln, weil sich diese als Produkt von Pro-Kopf-Menge, Inputpreis und Produktivität darstellen lassen können. Die Pro-Kopf-Kosten in einem Kanton sind also umso höher, je grösser die Pro-Kopf-Menge, je höher der Inputpreis und je geringer die Produktivität ist. In der Tabelle ist diese Aufschlüsselung für die vier Kantone Genf, Basel-Stadt, Bern und Zürich dargestellt. Es zeigt sich, dass die sehr hohen Spitalkosten von Genf die Folge von grossen Pro-Kopf-Mengen und tiefer Produktivität ist. Auch Basel-Stadt und Bern weisen hohe Pro-Kopf-Kosten auf. Im Falle von Basel-Stadt ist dies auf die grossen Mengen, in Bern dagegen auf die tiefe Produktivität zurückzuführen. In Zürich sind die Pro-Kopf-Kosten trotz hoher Inputpreise tief, weil die Menge klein und die Produktivität hoch ist. Fazit

Als ein erstes Fazit der Analyse der regionalen Kostendifferenzen ergibt sich, dass sich die hohen Nettokosten und damit die entsprechend hohen Krankenkassenprämien in einzelnen Kantonen weder aufgrund von tiefen Spitalsubventionen noch wegen hoher Löhne des Gesundheitspersonals in diesen Kantonen ergeben. Einen bedeutenderen Einfluss auf die Kosten haben dagegen unterschiedliche Pro-KopfMengen und Preise, wobei im Spitalbereich die Preise ein Abbild der unterschiedlichen Produktivitäten sind. In einem nächsten Schritt wird es im Rahmen des vorgestellten Projekts darum gehen, die verschiedenen kostentreibenden Komponenten auf ihre Ursachen hin zu untersuchen. Erste Ergebnisse in dieser Hinsicht deuten darauf hin, dass die regional unterschiedlichen Pro-Kopf-Mengen in Zusammenhang mit der Ärztedichte, mit dem Geschlechteranteil

PREIS-MENGEN-DIAGRAMM ALLE OKP-LEISTUNGEN 2006/2007 PREISINDEX 1,1

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0,9 0,8

0,9

1

1,1

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1,3

MENGENINDEX BRUTTO

NETTO

Die gezeigten Indizes sind als Referenz zum Schweizer Durchschnitt zu verstehen.

SPITALPRODUKTIVITÄT 2007 PREISINDEX 1.2000 1.1500 1.1000 1.0500 1.0000 0.9500 0.9000 0.8500 0.8000

BE GE NE GR FR ZG GL TG AG VS SH SG LU SZ AI OW AR NW

BS BL UR VD JU ZH

Die Produktivität wird anhand der Taxpunkte, der Anzahl an Spitaltagen und der Arbeitszeit berechnet.

und mit einem Deprivationsindikator2 stehen. In diesem Projekt setzt er sich aus Arbeitslosenquote sowie dem Anteil von IV- und Sozialhilfebezügern zusammen. Die interessante Frage wird sein, herauszufinden, inwiefern die unterschiedlichen Kosten auch von regionalspezifischen politischen Strukturen und kulturellen Unterschieden beeinflusst werden. Prof. Dr. Reto Schleiniger, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften

Die Kantone Tessin und Solothurn sind aus datentechnischen Gründen in der Darstellung nicht aufgeführt. 2 Der Begriff Deprivation bezeichnet allgemein den Zustand der Entbehrung, eines Entzuges von etwas Vertrautem, eines Verlustes, eines Mangels oder das Gefühl einer (sozialen) Benachteiligung (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/ Deprivation). 1

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Obsan-Studie untersucht Bewirtschaftung der Schnittstellen zwischen stationärem und ambulantem Bereich

Kantone nehmen vor allem auf die stationäre Pflege Einfluss Die Schnittstellen zwischen verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens sind oft auch Schwachstellen. Je nachdem wie sie bewirtschaftet werden, steigt oder sinkt die Effizienz unseres Gesundheitssystems. Was haben die Kantone für Möglichkeiten, auf die ambulante Versorgung und die Schnittstellen zwischen ambulantem und stationärem Sektor Einfluss zu nehmen und wie schöpfen sie diese aus? Darauf geht eine neue Studie des schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan)1 ein.

In der stationären Versorgung (Spitäler und Pflegeheime) haben die Kantone die Planungshoheit. Sie sind zuständig für den Bau und den Betrieb der öffentlichen Spitäler und bestimmen, welche Spitäler und Pflegeheime mit der Grundversicherung abrechnen dürfen. Indirekt beeinflussen sie damit auch das ambulante Angebot. Einen speziellen Anreiz für eine Verlagerung vom stationären auf den ambulanten Sektor bildet die Regelung im KVG, dass die stationären Spitalkosten durch die Kantone mitfinanziert werden müssen – im Gegensatz zu den ambulanten. Steuerung im Pflegebereich

Wie die Obsan-Studie anhand von Fallbeispielen aufzeigt, nehmen die Kantone auch im Pflegebereich eine Steuerungsfunktion wahr, indem sie versuchen, die Heimeintritte auf ein Minimum zu reduzieren. Zu diesem Zweck führt der Kanton Basel-Stadt eine Bedarfsabklärung für Heimüberweisungen durch und fördert im Rahmen des Spitexgesetzes die ambulante Pflege mit verschiedenen Massnahmen. Der Kanton

Keine Kostendämpfung zu erwarten Die Steuerungsaktivitäten der Kantone können verschiedene Ziele haben wie die Versorgungssicherheit, die Qualität oder die Wirtschaftlichkeit der Versorgung. Die Obsan-Studie beschränkt sich auf die Bestandesaufnahme der Steuerungsaktivitäten, macht aber keine Aussagen über ihre Wirkungen. Nicht aus der Obsan-Studie, aber aus der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung (vgl. Grafik) kann man jedoch schliessen, dass von kantonalen Steuerungsaktivitäten kaum kostendämpfende Auswirkungen zu erwarten sind. In den letzten ­Jahren sind nämlich die Kosten im Spitalsektor, wo die Kantone am meisten Einfluss nehmen können, stark gewachsen. Die ambulanten Spitalkosten haben zwischen 1999 und 2007 im Durchschnitt jährlich um fast acht Prozent zugenommen, aber auch die stationären Spitalkosten sind um vier Prozent gestiegen, und dies trotz der massiven Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Sektor. Die Kosten im ambulanten ärztlichen Bereich haben sich indessen weit unterdurchschnittlich entwickelt (2,7 Prozent pro Jahr). Fasst man die Bereiche zusammen, in denen die Kantone relativ grosse (direkte oder indirekte) Steuerungsmöglichkeiten haben (Spital stationär, Spital ambulant, Pflegeheime und Spitex), so zeigt sich zwischen 1999 und 2007 ein jährlicher Kostenanstieg von deutlich über fünf Prozent, während die Gesamtkosten nur 4,5 Prozent zugenommen haben.

Bern beschränkt durch eine Kontingentierung das Angebot an Pflegeplätzen und steuert damit indirekt auch die ambulante Nachfrage. Auch der Kanton und die Stadt Zürich setzen primär bei der stationären Seite an. Zudem beeinflusst der Kanton mit seinen Richtlinien über das Leistungsangebot der Spitexorganisationen das ambulante Angebot. Der Studie beizufügen wäre, dass verschiedene Kantone die ambulante Pflege auch im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung (ab 2011) fördern wollen. So schlägt die Aargauer Kantonsregierung dem Parlament vor, in der ambulanten Pflege ganz auf eine Kostenbeteiligung der Patienten zu verzichten – im Gegensatz zur stationären.2 Beschränkte Möglichkeiten im ambulanten Bereich

Nur beschränkt können die Kantone hingegen laut Obsan-Studie die ambulante ärztliche Versorgung steuern. Den Hauptgrund dafür sehen die Autoren in der Struktur des schweizerischen Gesundheitssystems und im KVG, insbesondere seinem Finanzierungsmechanismus. Trotz dieser eingeschränkten Kompetenzen verbleiben den Kantonen aber einige Steuerungsmöglichkeiten. Als zuständige Instanz für die Zulassung der Leistungserbringer können sie mehr oder weniger strenge Regeln aufstellen. Sie können Projekte oder Einrichtungen im Bereich der ambulanten Versorgung, der Notfallversorgung, der Prävention oder der integrierten Versorgung fördern und sie verfügen über Spielraum für eigenständige Steuerungsaktivitäten mit eher weichem Charakter (Arbeitsgruppen, Impulsgespräche, Wissensvermittlung usw.). Alle diese Instrumente werden aber unterschiedlich genutzt. Je nachdem wie gross in einem Kanton der politische Wille, das Engagement, die Innovationsbereitschaft, aber auch die Kapazitäten der Verwaltungen sind. Denn der Entscheid für oder gegen Steuerungsaktivitäten fällt meistens auf der Ebene der Verwaltungen. Weiter sieht die Studie in der tiefen Ärztedichte einen Grund für verstärkte kantonale Steuerungsaktivitäten. Es geht dabei vor allem um Massnahmen zur Schliessung von drohenden Lücken in der Grundversorgung in spezifischen Regionen. Problematischer Zulassungsstopp

Eine zusätzliche Steuerungskompetenz haben die Kantone mit dem Zulassungsstopp für ambulante Leistungserbringer erhalten. Die Obsan-Studie geht näher auf dieses Steuerungsinstrument und seine konzeptionellen Schwächen ein. Zum einen hält sie das Instrument angesichts der ausgeprägten Autonomie der freiberuflichen Ärzteschaft und des bestehenden Kontrahierungszwangs für zu schwach, um das Niederlassungsverhalten der Ärzte nachhaltig zu verändern. Zum andern weist sie darauf hin, dass die fehlenden Datengrundlagen es den Kantonen verunmöglichen, die Versorgungssituation zu beurteilen und den effektiven Versorgungsbedarf zu ermitteln. Der Zulassungsstopp sei, so stellt die Studie zusammenfassend fest, der Komplexität des Regelungsfeldes nicht gerecht geworden.

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KOSTENENTWICKLUNG IN DER KRANKENVERSICHERUNG KOSTENWACHSTUM IN DER OKP IM DURCHSCHNITT PRO KOPF UND JAHR ZWISCHEN 1999 UND 2007 QUELLE: OBSAN-DOSSIER 10, ANM. 2, S. 13

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Aus der Grafik geht hervor, dass von kantonaler Steuerung kaum Kostendämpfung zu erwarten ist.

Viele offene Fragen

des Versorgungssystems hin und wieder ad hoc konsultieren. Nur in sieben Kantonen erfolgt aber ein institutionalisierter Einbezug verwaltungsexterner Akteure. Gerade bei der Förderung der Vernetzung und der integrierten Versorgung könnten die Kantone jedoch als Impulsgeber oder Moderator aktiv werden. Solche Steuerungsaktivitäten mit eher weichem Charakter wären auch bestens auf unser liberales Gesundheitswesen zugeschnitten. walter frei

Sager F., Rüefli Ch., Wälti M. (2010). Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Möglichkeiten der Steuerung durch die Kantone (Obsan Dossier 10 – nur in elektronischer Form). Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium. 2 «Finanzierung der Pflege wird solidarischer», in: «Die Botschaft», 8.4.2010. 1

Foto: Keystone

Die Studie beschränkt sich bewusst auf eine Bestandesaufnahme der kantonalen Steuerungsaktivitäten und klammert damit die folgenden grundsätzlichen Fragen aus: • Ist eine Steuerung im ambulanten Sektor durch die Kantone überhaupt sinnvoll? • Ist nicht vielmehr in einem – zumindest teilweise – liberalen Gesundheitssystem die eingeschränkte Steuerungskompetenz der Kantone gewollt, um der Steuerungsfunktion des Marktes einen Spielraum zu belassen? • Müsste die Steuerung, wenn schon, nicht regional und grenzüberschreitend erfolgen? • Sollte die Steuerung in unserem komplexen, teils von staatlicher Regulierung, teils vom Wettbewerb geprägten Gesundheitssystem, nicht im Verbund mit andern Akteuren erfolgen? Auf die letzte Frage geht der Bericht am Rande ein. Er weist darauf hin, dass verschiedene Kantone betroffene Akteure

Die Kantone sind auf «ambulanter See» weniger starke Steuermänner als auf stationärer.

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Fotos: Gregor Patorski

Die Frauenklinik des Inselspitals – Lesegerät mit Versichertenkarte – Maria Danz empfängt Remo Briker – Reto Balmer im Gespräch mit Remo Briker

Reportage: Die Versichertenkarte im Spitalalltag

Bern gibt den Takt an Jährlich suchen weit über eine Viertel­ million Menschen – täglich sind es gut 2000 Patientinnen und Patienten – Hilfe im Inselspital Bern. Während sich das medizinische Personal für jeden einzelnen Fall interessiert, stehen für das Patientenmanagement des Spitals nicht in erster Linie die Menschen, sondern die Zahlen im Vordergrund. Dieser stets wachsenden numerischen Herausforderung stellt sich die Insel neu mit der Versichertenkarte. Von ihr verspricht man sich bei der Administration eine enorme Verbesserung der Effizienz.

Innerhalb von wenigen Minuten fällt in der Frauenklink am Inselspital in Bern zweimal beinahe wortwörtlich derselbe Satz: «Man kann bald nichts mehr falsch machen», so Maria Danz in der zentralen Patientenaufnahmestelle. «Man kann nichts falsch machen, wenn man einmal weiss, wie es geht», so Anita Mittner am Empfangsschalter des Ambulatorium 1. Die Reaktionen auf die Einführung der neuen Versichertenkarte und der dazugehörigen Infrastruktur sind bei beiden jungen Frauen, sowohl bei der in der Patientenadministration tätigen Sachbearbeiterin als auch bei der Pflegefachfrau, durchgehend positiv.

‹Nei, nei, nur Sana isch guet!›

Sei es an dem zentralen SAP-Arbeitsplatz oder der dezentralen Station mit elektronischem Meldeformular – in beiden Fällen ist das Prinzip bestechend einfach: Die Patientin wird in der Frauenklinik nach ihrer Versichertenkarte gefragt und steckt diese anschliessend in das Kartenlesegerät. Nachdem sie mittels Knopfdruck ihr Einverständnis gegeben hat, werden die Daten eingelesen und mittels Online-Abfrage beim Versichertenkarten-Center (Veka-Center) auf ihre Gültigkeit hin geprüft. Die Daten werden dann an der zentralen Aufnahmestelle automatisch in eine Maske des Insel-internen SAP-Systems übernommen. Maria Danz streicht begeistert die Vorteile heraus: «Flüchtigkeitsfehler kommen so gar nicht mehr vor. Früher kam es vor, dass eine Patientin gar nicht wusste, bei welcher Kasse sie ist: ‹Helsana? Visana? Arcosana?› – ‹Nei, nei, nur Sana isch guet!›». Auch komplizierte fremdländische Namen sind mit dem automatischen Datenabgleich kein Problem mehr. Ohne Versichertenkarte dauerte eine Aufnahme im Schnitt fünf Minuten. Mit Karte spare sie sicher mindestens eine Minute, betont Danz. Von den täglich rund 40 bis 50 Patientenaufnahmen an der Frauenklinik sind es heute bereits rund ein Drittel mit Karte. Das spart enorm viel Zeit. Auch Anita Mittner an der dezentralen Station am Ambulatorium 1 ist von der neuen Lösung überzeugt: Hier übernimmt die Abfrage beim VeKa-Center die Patientendaten in ein elektronisches Meldeformular, welches dem alt-

hergebrachten Meldeformular auf Papier nachempfunden wurde. Mit dem neuen eMeldeformular erhält der Meldeprozess mehr Gewicht: Das Einsammeln der Patientendaten ist dadurch seriöser und konsistenter geworden. Das kann auch Mittner bestätigen: «Die Zettelwirtschaft ist vorbei! Mit einem Knopfdruck wird es an die Patientenadministration übermittelt.» Vermutlich ist deshalb die Akzeptanz für das neue Gerät beim Pflegepersonal so gross. Der Nutzen ist sichtbar. Die Anwendung einfach. Vorne einfach, hinten komplex

Was vorne am Schalter derart einfach und simpel daherkommt, ist hintenrum auf der technischen Ebene ziemlich komplex, betont Reto Balmer, Projektleiter Versichertenkarte am Inselspital. Er und sein Kollege Remo Briker, stv. Bereichsleiter Patientenmanagement, haben entscheidend daran mitgewirkt, dass die Versichertenkarte nahtlos und gewinnbringend in die bisherigen Prozesse des Inselspitals integriert werden konnte. Die beiden Mittdreissiger sind ganz in ihrem Element, wenn sie auf die Vorteile der Versichertenkarte zu sprechen kommen: «Das erste Lesegerät wurde am 19. Januar in Betrieb genommen. Und schon drei Monate nach Beginn des Rollouts ist der Nutzen sicht- und spürbar.» Mittlerweile stehen 86 von rund 150 geplanten Geräte im Einsatz mit denen bereits 3500 Karten eingelesen wurden. «Und es werden täglich exponentiell mehr», erklärt Balmer. Auch konnten dank des

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Das neue eMeldeformular – Anita Mittner am Ambulatorium 1 mit gut sichtbaren Patienteninfos – Martin Bruderer, oberster Patientenmanager

Datenabgleichs mit dem VeKa-Center bereits zwei ungültige Karten herausgefischt werden. Briker fährt fort: «Die Versichertenkarte ist eine Win-Win-Situation für alle beteiligten Seiten, für Versicherer, Patienten und das Spital.» Neben dem Zeitgewinn und der höheren Sicherheit ist nicht zuletzt die Kostenersparnis ein wichtiger Faktor. Jährlich kommt es am Inselspital zu rund 5500 falsch adressierten Rechnungen, sei es weil der Patient eine falsche Versicherung angibt oder vergisst, den Versicherungswechsel zu melden. Jedes Storno kostet 80 Franken. Nach Adam Riese summiert sich dieser Betrag jährlich also auf 440 000 Franken. Mit dem automatischen Datenabgleich dank der Versichertenkarte erwartet Briker eine Ersparnis von 50 Prozent und erhofft sich insgeheim eine von 80 Prozent. Die Investitionskosten von 80 Franken pro Lesegerät dürften am Inselspital schon längst amortisiert sein. Auch entfällt der administrative Aufwand durch den automatisierten Datenaustausch – und zwar auf beiden Seiten: Sowohl beim Spital als auch beim Versicherer. Umständliche Telefonabklärungen entfallen nämlich grösstenteils. Mit der Versichertenkarte kann die ohnehin sehr gute Rechnungsstellung des Inselspitals auf diese Weise optimiert werden. Aber nicht nur bei der Rechnungsstellung sehen Briker und Balmer Vorteile: Auch bei der täglichen Planung seien die Daten des VeKa-Centers nützlich. So können schon vor dem Besuch des (angemeldeten) Patienten, der zu einem früheren Zeitpunkt seine Einver-

ständnis zum Datenabgleich gegeben hat, alle Abklärungen getroffen werden. «Das Inselspital war im Fall der Versichertenkarte der Taktgeber und Vorreiter», zieht Briker sein positives Fazit. Und Balmer ist sehr froh, dass «im heterogenen Schweizer Gesundheitssystem mit 26 Kantonen und 83 Versicherern für einmal ein gemeinsamer Standard» gefunden wurde. Der unsichtbare Patient

«Wir wollen die Patienten gar nicht sehen.» Ein Satz, den man in einem Spital nicht unbedingt erwartet hätte. Was sich im ersten Moment wie die Arbeitsverweigerung eines Arztes anhört, ist das oberste Ziel von Martin Bruderer, dem Bereichsleiter des Patientenmanagements im Inselspital Bern. Denn nur zum Nutzen der Patienten wird der administrative Kontakt minimiert. Persönliche Begegnungen sollen dort stattfinden, wo sie dem Patienten etwas bringen: im medizinischen Bereich. Der Chef von Briker und Balmer hat nicht nur die Implementierung der Versichertenkarte im Visier, sondern blickt weiter voraus: «Wir wollen die Patienten nicht sehen, denn die Zukunft des Patientenmanagements liegt in der Automatisierung, Standardisierung und Digitalisierung», erklärt der 44-jährige Vorgesetzte von rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Backoffice des Inselspitals. «Anders wäre der jährliche Anstieg der Patientenzahl um drei bis fünf Prozent gar nicht zu bewältigen.» Und die neue Versichertenkarte ist bloss der

erste wichtige Schritt in Richtung einer schweizweiten E-Health-Strategie. Bruderer bedauert, dass die Versichertenkarte in den Medien und bei vielen Versicherern stark kritisiert wird und dass die administrativen Vorteile ausgeblendet und unterschätzt werden. Das Spital als Leistungserbringer hat eine Gesamtsicht des «atomisierten» schweizerischen Gesundheitssystems, welche bei den Krankenversicherern oft vergessen geht: Man muss sich auch mit den eidgenössischen Finanzierern finden. Deshalb sind integrierte Lösungen mit allen Beteiligten nötig. Beispielsweise sollte die Versichertenkarte, die zurzeit nur eine OKPKarte ist, in Zukunft auch die Zusatzversicherungsdaten umfassen. Wünschbar wäre aber auch eine standardisierte nationale Plattform für Kostengutsprachen, die sowohl Krankenversicherer als auch IV und SUVA umfasst. Klar ist, dass sich dank der Versichertenkarte früher oder später die Leistungserbringer-Kette vernetzen wird. Vielleicht wird die Karte nur ein Zwischenschritt gewesen sein, von dem man wieder wegkommen wird, siniert Bruderer weiter. Seine optimistische Botschaft für die Zukunft: «Eins ist sicher: Die Versichertenkarte war ein Katalysator und hat am Inselspital weitere digitale Vorhaben ausgelöst. Wir sind offen für alles, was auf uns zukommt.» Gregor Patorski

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Drei Fragen an Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin des Kanton St. Gallen

«In gewissen medizinischen Bereichen ist nur noch ein Chefarzt für alle drei Standorte zuständig» Foto: ZVG

Leistungen zu vertretbaren Kosten im ganzen Kantonsgebiet zur Verfügung zu stellen. Das Leistungsangebot wurde gestrafft und Versorgungsschwerpunkte gebildet. Wie fördern Sie die Hausärzte?

Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann: «Das Leistungsangebot wurde gestrafft und es wurden Versorgungsschwerpunkte gebildet».

Seit mehrere Spitäler zu einem Unternehmen zusammengefasst wurden, hat St. Gallen Spitalbetten reduziert und nutzt Synergien konsequenter. Leistungen werden konzentriert angeboten, Doppelspurigkeiten abgebaut. Zusätzlich fördert St. Gallen die Hausarztmedizin – und spart Kosten. Die Rechnung scheint aufzugehen. Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann erklärt, warum.

Spitäler und Ärzte mit eigener Praxis verursachen in St. Gallen viel weniger Kosten als diejenigen in vergleichbaren Kantonen wie etwa Waadt. Worauf führen Sie das zurück?

Zum einen hat der Kanton St.Gallen eine konsequente Bereinigung der Angebotsstrukturen in den öffentlichen Spitälern in die Wege geleitet. Zum andern fördert er die Hausarztmedizin. Hinzu kommt, dass der TARMED-Taxpunkt-

Wert im Kanton St. Gallen unter dem Schweizer Durchschnitt liegt. Die Netzwerkstrategie, welche in der Spitalpolitik umgesetzt wird, führte dazu, dass mehrere Spitäler zu einem Unternehmen zusammengefasst, Spitalbetten reduziert, Synergien konsequent genutzt, Doppelspurigkeiten abgebaut und Leistungskonzentrationen umgesetzt werden konnten. Mit der Schliessung von vier Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Einschränkung von Operationszeiten konnten beträchtliche und nachhaltige Einsparungen erzielt werden. Weiter wurden verschiedene Dienstleistungen oder Funktionen, welche bisher an jedem einzelnen Spitalstandort erbracht wurden, zu Einheiten verschmolzen, welche nun die ganze Spitalregion versorgen. Die Einkaufsorganisationen wurden zu einer zusammengefasst, ebenso die Abteilungen für Finanz- und Rechnungswesen, die Apotheken und Pflegedienstleitungen. Und in gewissen medizinischen Bereichen ist nur noch ein Chefarzt für alle drei Standorte zuständig. Es wurden aber auch Netzwerke über alle vier Spitalverbunde realisiert mit dem Ziel, qualitativ hochstehende

Wir fördern seit einigen Jahren gezielt die Versorgung durch die Hausarztmedizin. Um junge Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen, wurde in enger Zusammenarbeit mit der Standesorganisation der Ärzteschaft ein Konzept für eine spezielle Weiterbildung zur Hausärztin und Hausarzt erstellt. Zu diesem Konzept gehören ein besonderes Weiterbildungscurriculum und die Finanzierung von Praxisassistentenstellen. Der Kanton stellt dafür namhafte finanzielle Mittel zur Verfügung. Als Folge all dieser Anstrengungen sind die Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Spitalbereich in den letzten Jahren weniger stark angestiegen als im schweizerischen Durchschnitt. Die Pro-Kopf-Kosten liegen fast 20 Prozent unter dem Schweizer Durchschnitt. Die vom Kanton St.Gallen ergriffenen Massnahmen zeigen erfreulicherweise positive Wirkung. Verschreiben Ärzte in St. Gallen weniger teure Medikamente und Therapien?

Trotz Selbstdispensation liegen die Kosten für Medikamente im Kanton St.Gallen unter dem Schweizer Durchschnitt. Offensichtlich nehmen die Ärztinnen und Ärzte ihre Aufgabe, zielgerichtet Medikamente und eventuell auch vermehrt günstigere Nachahmepräparate zu verschreiben, gut wahr. Die Nähe zur Patientin und zum Patienten und die damit verbundene Kenntnis über die Krankengeschichte scheinen wirkungsvoll zu sein. Dadurch kann ein weiterer wichtiger Beitrag zur Eingrenzung der Gesundheitskosten geleistet werden. Interview: Silvia Schütz

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Grafik des Monats

Wie beeinflussen die Konsumenten die Kosten? Die Grafik des Monats zeigt den prozentualen Anteil der Versicherten mit einer Franchise von 1500 Franken oder mehr pro Kanton und die durch sie verursachten Bruttokosten. Das sind die Kosten der Krankenkassen vor dem Abzug von Selbstbehalt und Franchise.

Hohe Prämien beeinflussen die Wahl der Franchise nicht

Oft wird im Zusammenhang mit den hohen Franchisen argumentiert, dass sie in denjenigen Kantonen vorherrschen, in denen die Prämien hoch sind. Das bestätigt diese Grafik nicht: Genf hat schweizweit die höchsten Prämien (406 Franken), liegt indes beim Anteil der hohen Franchisen zusammen mit Graubünden auf dem zweitletzten Rang. Schweizermeister Thurgau hingegen liegt bei den Prämienhöhen (272 Franken) unter dem Schweizer Durchschnitt. Aussenstehende könnten auf die Interpretation kommen, dass die Kosten – und damit die Prämien – tief sind, weil mehr Leistungen von den Konsumenten selbst bezahlt werden bzw. von Menschen mit hoher Franchise gar nicht erst in Anspruch genommen werden.

30 Prozent der Versicherten in der Schweiz haben eine Franchise von 1500 Franken oder mehr und tragen damit im Krankheitsfall einen relativ grossen Teil ihrer Gesundheitskosten selber. 10 Prozent der Versicherten (im Säulendiagramm nicht ersichtlich) haben die höchstmögliche Franchisestufe von 2500 Franken gewählt. 65 Prozent eine tiefe Franchise von 300 oder 500 Franken. Es zeigt sich, dass mit Abstand am wenigsten Walliser (17 Prozent) eine hohe Franchise wählen. Spitzenreiter ist der Kanton Thurgau: Hier sitzen 34 Prozent der Versicherten auf dem hohen Franchisenross. Was lässt sich daraus ablesen?

Versicherte mit hoher Franchise verursachen weniger Kosten

Dafür sprechen die Zahlen der Grafik aber nicht: Versicherte mit hoher Franchise verursachen zwar eindeutig we-

niger Kosten als die anderen. So konsumieren im Thurgau die 34 Prozent der Versicherten mit hoher Franchise gerade einmal 11 Prozent der im Kanton anfallenden Kosten. Die 61 Prozent der Versicherten mit einer Franchise von 300 oder 500 Franken vereinen hingegen ganze 86 Prozent der Kosten auf sich. Eine Abhängigkeit zwischen einem grossen Anteil an hohen Franchisen und tiefen Gesundheitskosten ist aber aus der Grafik nicht zu lesen. So haben die teuren Kantone Jura, Tessin und Basel-Stadt auch einen grossen Anteil an hohen Franchisen. Viel mehr als über höhere Wahlfranchisen könnten auf der Patientenseite die Förderung von Managed Care und/ oder die Erhöhung der Grundfranchise bzw. des Selbstbehalts zu einer Reduktion der Kosten führen. Der Anreiz dahinter: Wer uneingeschränkt konsumieren will, soll dafür mehr bezahlen. Wer sich freiwillig einschränkt, spart Geld. Silvia Schütz

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Die Statistik des Jahres 2009 zeigt in jedem Kanton die Tendenz: Wer eine höhere Franchise hat, verursacht weniger Kosten.

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Buchtipp: Handbuch für den Umgang mit Diversität und Chancengleichheit

Wie Gesundheitseinrichtungen besser auf Migrantinnen und Migranten eingehen können Frauen und Männer sollten unabhängig von Herkunft, Religion und Status Zugang zu Leistungen im Gesundheitswesen haben. Wie Gesundheitsinstitutionen – Spitäler, Kliniken und Institutionen der Langzeitpflege – Migrantinnen und Migranten dabei besser unterstützen können, erklärt die Publikation «Diversität und Chancengleichheit» (2007). Herausgegeben hat sie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit H+ Die Spitäler der Schweiz. Sie wurde neu aufgelegt und ist immer noch aktuell.

Die Herausgeber erwarten vom kompetenten Umgang mit Migrantinnen und Migranten nicht nur eine Steigerung von Qualität und Effizienz, sondern mittelfristig auch eine Senkung der Kosten der Gesundheitsversorgung. Das vorliegende Handbuch basiert auf Erfahrungen, die im Projekt Migrant-Friendly Hospitals (MFH) – einem Netzwerk für die Migrationsbevölkerung – gesammelt wurden. Es richtet sich vor allem an die verantwortlichen Leitungsorgane in Gesundheitsinstitutionen. Gemeinsam entwickeln und umsetzen

Der Hauptteil des Buches enthält Handlungsempfehlungen zuhanden der Lei-

Diversität Unter Diversität werden hier die persönlichen und gesellschaftlichen Differenzen verstanden, die unter anderem aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Sprache, Fähigkeiten, Alter, Lebensformen und sozialem Status bestehen und sich auf die gesellschaftliche Entwicklung auswirken. Das Management der Diversität strebt einen positiven Umgang mit diesen Differenzen an, um daraus erfolgreiches Handeln für ein Unternehmen, seine Kundinnen und Kunden sowie seine Mitarbeitenden zu gestalten.

tungsorgane. Sie dienen dazu, die eigene Unternehmungspolitik im Licht von Diversität und Migration kritisch zu hinterfragen und praktische Hinweise für notwendige Massnahmen zu erarbeiten. In der konkreten Umsetzung geht es dann beispielsweise darum • Migrantinnen und Migranten unter den Mitarbeitenden an der Jahresplanung zu migrationsspezifischen Zielen mitzubeteiligen; • externe Fachpersonen zu involvieren; • ein festes Netzwerk für Migrationsfragen mit Partner- und Fachorganisationen einzurichten; • in Publikationen gesondert über das Thema zu berichten. Die Massnahmen sind als Entscheidungsprozesse zu verstehen, die gegenseitiges Lernen voraussetzen und gemeinsam entwickelt und verwirklicht werden sollen. Dabei geht es nie um Ausgrenzung, Abgrenzung oder Stigmatisierung des anderen. Die Ergebnisse resultieren aus Erkenntnissen und Erfahrungen von zahlreichen Institutionen der Grundversorgung, aber auch von privaten und öffentlichen Institutionen und Organisationen ausserhalb der Grundversorgung. Eine Versorgungsstation kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn es ihr gelingt, Leistungen in definierter Qualität für alle Menschen zu erbringen, die ihr anvertraut sind. Dies unabhängig von Herkunft, Religion, sozialem Status und individuellen Ausgangslagen. Wenn diese Grundsätze in der Routine des klinischen, pflegerischen und therapeutischen Alltags strikt befolgt werden, erzeugen sie Mehrwert und Nutzen für die Institutionen, die Patientinnen und Patienten sowie für die Mitarbeitenden. Konkrete Hilfestellungen enthalten die im Buch publizierten Qualitätsfragebogen aus dem EU-Projekt über migrationsfreundliche Spitäler. Die mündigen Patienten respektieren

Ein besonderes Augenmerk richtet das Handbuch auf die medizinischen und

pflegerischen Prozesse. Das Prozedere für den regulären Eintritt, den Notfalleintritt, die Diagnose, die Behandlung und den Austritt hat sich danach zu richten. Wenn Menschen mit unterschiedlichen Sprachen und Sprachverständnissen eingewiesen werden, kommt dem gegenseitigen Verstehen grosse Bedeutung zu. Je nach Bedarf sollen externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher beigezogen, Bild und Sprachhilfen (Piktogramme und Wörterbücher) verwendet, Familienmitglieder und Bezugspersonen angefragt und schriftliche Übersetzungen abgegeben werden. Um die Behandlungsqualität zu sichern, ist die kontinuierliche und systematische Fortbildung der Mitarbeitenden unerlässlich. Nur so können Stress und Fehlverhalten reduziert, unnötige Kosten vermieden und die Effizienz gesteigert werden. Ein Rahmenprogramm mit Inhalt und Formen der Fortbildung ist den Empfehlungen beigelegt. Diese betreffen weitere Tätigkeitsfelder: Strategie, Datenerfassung, Qualität, Personalpolitik und zentrale Dienste. Das Handbuch verweist speziell auf die «Amsterdamer Erklärung für migrantenfreundliche Krankenhäuser in einem ethnisch und kulturell vielfältigen Europa» aus dem Jahre 2005; die Massstäbe für die künftige Entwicklung setzt. Das informative und leserfreundlich gestaltete Handbuch enthält diverse Checklisten und Qualitätsfragebogen, Adressen von Fach- und Beratungsstellen, Begriffsdefinitionen sowie Angaben zur Literatur. josef ziegler

«Diversität und Chancengleicheit», Grundlagen für erfolgreiches Handeln im Mikrokosmos der Gesundheitsinstitutionen (Mit DVD «Verstehen kann heilen»). Herausgeber Peter Saladin, unter Mitarbeit von Renate Bühlmann, Janine Dahinden, Rahel Gall Azmat, Gerhard Ebner und Joachim Wohnhas. Eine Publikation des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit H+ Die Spitäler der Schweiz. Gratisxemplare können bei der Geschäftsstelle H+ Die Spitäler der Schweiz, Lorrainestrasse AA, 3013 Bern, bezogen werden.

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Buchtipp

Medizinalberufegesetz (MedBG): Kommentar

Dieser Kommentar setzt sich kritisch mit jedem einzelnen Artikel des neuen Bundesgesetzes über die Medizinalberufe auseinander. Die Kommentare wurden von Spezialisten dieses Themengebietes verfasst; sie waren teilweise selbst an der Ausarbeitung des Gesetzestextes beteiligt. Das Werk wurde von über zwanzig Autoren verfasst, welche die schwere Aufgabe gelöst haben, das neue Gesetz einerseits für Juristen, andererseits aber auch für Fachleute aus dem Gesundheitsbereich bis ins letzte Detail zu durchleuchten. Die ersten Auswirkungen des MedBG, das am 1. September 2007 in Kraft getreten ist, zeichnen sich bereits ab. Denn es ändert die Rechtsgrundlage für die universitären Gesundheitsberufe grundlegend, indem es ein Gesetz aus dem Jahre 1877 aufhebt. Durch das neue Gesetz erfahren diese Berufe eine tiefgreifende Reform.

Brücke zwischen zwei Welten

Dieser Kommentar versteht sich als Brücke zwischen der juristischen und der medizinischen Welt. Er ist das Ergebnis eines Austausches zwischen den Autoren und den betreffenden Berufsverbänden (FMH, pharmaSuisse, chiroSuisse, GST). Die Zweisprachigkeit dieses Werkes schlägt eine Brücke zwischen der deutsch- und der französischsprachigen Schweiz. Die Einführung weist auch darauf hin, dass gewisse kantonale Unterschiede noch nicht aufgehoben werden können. Das gilt auch für die Fragen rund um die Selbstdispensation oder die Komplementärmedizin. Sie werden kantonal unterschiedlich behandelt. Eine wertvolle, praktische Referenz

Ein besonderes Augenmerk sollte dem zweisprachigen Kommentar zum Herz-

stück dieses Gesetzes gelten: Artikel 40 MedBG über die Berufspflichten. Hervorzuheben sind auch die zahlreichen bibliografischen Verweise und der umfangreiche zweisprachige Index am Ende des Werkes, der nicht weniger als fünfzehn Seiten umfasst. Das Werk ist zweifelsohne eine wertvolle Referenz, mit deren Hilfe ein Teil des Gesundheitsrechts, der sich konstant in Entwicklung befindet, besser erfasst werden kann. Jean Perrenoud Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut de Droit de la Santé, Neuchâtel Siehe: Ariane Ayer et al., Kommentar zum Medizinalberufegesetz (MedBG) = Commentaire de la loi sur les professions médicales (LPMéd), Helbing & Lichtenhahn Verlag AG, Basel, 2009. (Diese Rezension ist in leicht abgeänderter Form in Französisch im Jusletter von Weblaw erschienen.)

Foto: Prisma

Der Kommentar zum Medizinalberufegesetz (MedBG) ist für alle an der Gesundheitsproblematik Interessierten von grossem Nutzen. Er ist Ende 2009 beim Helbing & Lichtenhahn Verlag AG in Basel zweisprachig erschienen.

Detaillierte Überprüfung des neuen Gesetzes

Den Autoren ging es zum einen um eine vollständige und detaillierte Überprüfung der revidierten Bestimmungen über die medizinische Ausbildung. Zum anderen begutachteten sie auch die revidierten Bedingungen für die Berufsausübung der Ärzte, Apotheker, Chiropraktiker, Zahnärzte und Tierärzte. Die Gesetzesrevision ist das Ergebnis einer langen Arbeit, die bereits in den Neunzigerjahren in Angriff genommen wurde und die neue Definition dieser Berufe auf internationaler Ebene miteinbezogen hat. In den ersten Kapiteln setzt sich das Werk mit historischen, verfassungsrechtlichen und internationalrechtlichen Aspekten auseinander. Es geht aber auch auf die Verbindungen zwischen dem MedBG und dem Sozial- und Privatversicherungsrecht sowie der Hochschulgesetzgebung ein.

Medizinische Ausbildung auf universitärem Niveau: Das neue Gesetz führt zu Reformen.

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Monats Bild

Gesundheit auf der Leinwand Am 12. Mai beginnen die Internationalen Filmfestspiele von Cannes. Man kann sich auf jede Menge Glamour und Exzesse, Stars und Sternchen gefasst machen. Wird in der Sélection officielle auch das Thema Gesundheit im Vordergrund stehen? Wird die Goldene Palme gar an einen Film mit dem Schwerpunkt Gesundheit verliehen werden? Die Antwort werden wir am 23. Mai erfahren. Das Thema Gesundheit im Kino beschränkt sich nicht auf direkte und nüchterne Dokumentarfilme – Gesundheit und vor allem ihre Gefährdung inspirieren zu bewegenden und lehrhaften Werken wie L’Odyssée de la Vie von Nils Tavernier oder zu polemischen Würfen wie Sicko von Michael Moore (der 2007 in Cannes hors compétition gezeigt wurde). Der Antipode der Gesundheit – die Krankheit – steht im Zentrum grosser Filme wie Le Scaphandre et le Papillon – Schmetterling und Taucherglocke (Beste Regie, Cannes 2007), Les Invasions barbares – Die Invasion der Barbaren (Bestes Drehbuch und Beste Darstellerin, Cannes 2003), The Bucket List – Das Beste kommt zum Schluss, The Notebook – Wie ein einziger Tag, Love Story, Philadelphia oder Rain Man (vier Oscars und Goldener Bär an der Berlinale 1989). Umgesetzt als Komödie, Melodrama oder als tragischer Film konfrontieren diese Werke die Zuschauer mit Behinderung, Autismus, Alzheimer, dem Kampf gegen Krebs oder dem Tod. Auch die Fans des Horrorfilms kommen auf ihre Rechnung, wie I am Legend oder 28 Days Later beweisen. Nebst den grossen Festivals wie etwa Cannes, Berlinale, Locarno, Venedig und Sundance, gibt es kleinere Veranstaltungen, die das Thema Gesundheit zum Star des Anlasses machen. Das Festival ImagéSanté, das seit 1994 rund um die Stadt Liège stattfindet, hat es sich zum Ziel gemacht, die Gesundheit zu fördern, indem es neue Techniken und Verhaltensweisen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse auf die Leinwand bringt. Auf dem Programm stehen dieses Jahr 250 Filme und eine Weltpremiere – ein direkt übertragener chirurgischer Eingriff am Gehirn.

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Service

In Teilen Kanadas übernehmen die Bürger die Verantwortung für die medizinische Versorgung

Gesundheitsgenossenschaften als dritte Option Ein drittes System neben dem öffentlichen und privaten führt das Atlantic Institute of Market Studies in Kanada in die Gesundheitsdebatte ein. Die Autoren diskutieren unter dem Titel «Gemeinschaft und Mut als Leitgedanke» das System der Gesundheitsgenossenschaften. Den Anstoss für den Vorschlag liefert die Statistik: Die Lebenserwartung von Männern, die in Kanada auf dem Land leben, liegt drei Jahre unter derjenigen von Städtern. Der Grund: die staatlich organisierte Gesundheitsvorsorge plant an den Be-

dürfnissen der einzelnen Gemeinschaften vorbei. Die Auto­ren schlagen vor, dass sich Nachbarschaften die gewollte Versorgung – etwa Hausarztbesuche, EmailBeratung und telefonische Auskunft – selbst organisieren. Das garantiere, dass Landbewohner nicht stundenlang in entfernten Spitälern auf eine Behandlung oder Auskunft warten müssten. In Quebec und Saskatchewan existieren bereits hunderte von Genossenschaften, die sich durch Mitgliederbeiträge finanzieren. (red) (Quelle: http://www.aims.ca/library/TheThirdOption.pdf)

Die Regierung möchte den unbezahlten Rechnungen von Ausländern einen Riegel schieben

«Gesundheitstouristen» sind in Grossbritannien nicht willkommen cher der Insel sichern dem National Health Service (NHS) in England jährlich Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Pfund. Gleichzeitig muss das NHS aber auch unbezahlte Rechnungen in Höhe von fünf Millionen Pfund abschreiben. Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen, dass 50 Prozent der ausstehenden Rechnungen ein Jahr nach der Behandlung noch nicht bezahlt sind und etwa fünf von 100 Überseepatienten drei oder noch mehr unbezahlte Rechnung haben. Europäer können der Entwicklung gelassen entgegen sehen. Falls die Vorschläge in die Praxis umgesetzt werden, betreffen sie nur Länder, die keine gegenseitigen Gesundheits-Abkommen mit England haben. (bbc-news) Foto: Prisma

Besucher des Vereinigten Königreichs müssen künftig möglicherweise einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, bevor sie das Staatsgebiet betreten dürfen. Die angekündigte Massnahme der Regierung ist ein Versuch, «Gesundheitstouristen» abzuschrecken, die sich zwar in England behandeln lassen, aber nicht zahlen. Bei einem davon unabhängigen Einwanderungsgutachten könnte das Vereinigte Königreich auch Ausländern den Zugang verweigern, die dem Staat noch Geld für Gesundheitsleistungen schulden. Die Minister sind der Ansicht, dass diese Massnahme Menschen aus Übersee davon abhalten könnten, das Gesundheitssystem auszunutzen. Allerdings lebt das System auch gut von ausländischer Kundschaft. Besu-

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Lockerung verschiedener Verordnungen Ende März hat der Bundesrat Änderungen dreier Verordnungen des Heilmittelgesetzes (HMG) beschlossen, namentlich der Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Tierarzneimittelverordnung. Die geänderte Arzneimittelverordnung gewährleistet zum einen ein effizientes vereinfachtes Zulassungsverfahren für bereits im Ausland nach gleichwertigen Vorgaben zugelassene Arzneimittel. In bestimmten Fällen wird auf eine eigene wissenschaftliche Begutachtung verzichtet. Es wird eine Entlastung von Swissmedic erwartet, die es dem Institut erlauben soll, die übrigen Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Eine neue Bestimmung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für den Fall, dass die Zulassungsgesuche in der Schweiz und im Ausland parallel eingereicht werden. Eine andere Änderung lockert die Arzneimittel-Abgabekompetenz der Drogistinnen und Drogisten. Vor dem 1. Januar 2002 besassen einige Drogistinnen und Drogisten eine von den Kantonen erteilte erweiterte Abgabekompetenz. Neu bekommen diese Kantone die Möglichkeit, die Abgabekompetenzen von eidgenössisch diplomierten Drogistinnen und Drogisten zu erweitern, wenn die flächendeckende Versorgung des Kantons mit diesen Arzneimitteln nicht gewährleistet ist. Die neue Regelung gilt solange, bis eine definitive und schweizweit einheitliche Regelung erlassen wird. Die Bestimmung ist am 15. April 2010 in Kraft getreten. Für Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik wie Computertomografen, Tests für die medizinische Diagnostik oder Implantate wie Herzschrittmacher oder künstliche Gelenke herrscht im Gegensatz zu den Arzneimitteln ein freier Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und der Schweiz. Die revidierte Medizinprodukteverordnung harmonisiert das Schweizer Recht mit den revidierten Medizinprodukterichtlinien der EU, die am 21. März 2010 in Kraft getreten sind. Der Bundesrat sichert somit den Schweizer Unternehmen weiterhin den Zugang zum europäischen Markt und verhindert neue Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Diese Bestimmungen sind am 1. April 2010 in Kraft getreten. Quelle: Bundesamt für Gesundheit

Aus aller Welt

Service

Heilmittelgesetz: Änderungen der Arzneimittelund der Medizinprodukteverordnung

Riesenpanne bei Organspenden: Ein technischer Fehler hat in Grossbritannien dazu geführt, dass 21 Organe ohne Einverständnis der Organspender entnommen wurden. Zudem seien die Informationen von rund 800 000 Organspendern fehlerhaft. Die Daten enthalten Informationen über die Organe, die entnommen und über jene, die nicht entnommen werden dürfen. Die staatliche Transplantationsbehörde des britischen Gesundheitsdienstens hat sich für den Fehler entschuldigt. Rauchverbot ist gut für die Gesundheit: Laut einer Studie sind seit dem Rauchverbot in öffentlichen Räumen in grossen kanadischen Städten die Spitaleinweisungen wegen Erkrankungen infolge Tabakkonsums markant zurückgegangen. Das Forschungsteam stellt zudem einen Rückgang von 39 Prozent der Spitalaufenthalte bei anderen kardiovaskulären Erkrankungen und von 33 Prozent bei drei Arten von Atemwegserkrankungen fest. Städte ohne Rauchverbot kommen nicht auf diese Ergebnisse.

Foto: Prisma

Antibiotika-Einnahme in Frankreich: Über 40 Prozent der Französinnen und Franzosen haben in den letzten zwölf Monaten Antibiotika oral eingenommen. Dies das Ergebnis einer europäischen Studie der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz. Italien hält mit 57 Prozent Antibiotika-Einnahme in der Bevölkerung im letzten Jahr die Spitzenposition. 58 Prozent der Französinnen und Franzosen haben Kenntnis davon, dass Antibiotika gegen Viren nicht wirken. Was das Wissen zum Thema anbelangt, liegen sie hinter den Schwedinnen und Schweden auf Platz zwei (73 Prozent).

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Veranstaltungen Veranstalter

Besonderes

Datum/Ort

Weitere Informationen

12. Schweizerisches Forum der sozialen Krankenversicherung RVK

Thema: Leistungskatalog im Kreuzfeuer: Grundversorger oder Wunschversorgung?

www.rvk.ch 19. Mai 2010 Kongresshaus, Zurich

Referate von Ruth Humbel, Peter Fischer, Urs Stoffel, Pius Gyger

1./2. Juni 2010 Hotel Royal-St. Georges, Interlaken

Health Insurance Days Dietschi dConsulting

www. dconsulting.ch

Symposium Forum Managed Care Forum Managed Care

www.fmc.ch Thema: «20 Jahre Managed Care – 17. Juni 2010 Integration jetzt erst recht – Erfolgsfaktoren Hallenstadion Zürich für eine innovative Zukunft»

Zeichnung: Marc Roulin

Melden Sie uns Ihre Veranstaltungen an: redaktion@santesuisse.ch! Weitere Veranstaltungen unter www.santesuisse.ch

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Service

Gesundheitspolitik in Krisenzeiten

Zwei Reaktionen sind angezeigt: Budgetkürzungen oder Stärkung der Rolle des Staates Der Health Policy Monitor untersucht die Auswirkungen der herrschenden Krise auf die Gesundheitspolitik in sieben Industrieländern. Zwei Reaktionen lassen sich ausmachen: Entweder reduzieren die Regierungen die öffentlichen Ausgaben (Estland, kanadische Provinz Alberta, Australien) oder sie stärken die Rolle des Staates (Österreich, Schweiz, USA, Singapur). Für die Regierungen, die vermehrt die Gesamtsteuerung des Systems übernehmen, steht die Kosten-NutzenFrage im Zentrum. Laut Health Policy Monitor kann ein gerechteres und wirksameres Gesundheitssystem

dazu beitragen, die negativen Auswirkungen der Krise für die am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen abzuschwächen. Eine starke politische Führung, die auf Gerechtigkeit, Solidarität, Mitverantwortung und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme setze, sei notwendiger denn je, sagt die Autorin. Quelle: AIM FLASH Nr. 80, März 2010 Beitrag Dr. Nata Menabde, stv. Direktorin des Regionalbüros WHO für Europa, Health policy in times of crisis: challenge and opportunity, 2009, unter www.hpm.org

Neue Website: Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen von Sozialreformen

Besserer Austausch der Best Practice Social Protection Reforms). Asisp berichtet über aktuelle Entwicklungen, nationale Debatten und sozialpolitische und wissenschaftliche Forschungsarbeiten in den Bereichen Rente, Gesundheit und Langzeitpflege in den 34 EU-Staaten. Die Schweiz wird nicht erfasst. Das Netzwerk bietet auch eine Übersicht über aktuelle Publikationen und wichtige Einrichtungen der einzelnen Länder. Mehr dazu unter: http://www.socialprotection.eu/fr/index.html Quelle: AIM FLASH Nr. 80, März 2010

Foto: Prisma

Die europäischen Länder stehen in Bezug auf ihre sozialen Sicherungssysteme vielfach vor ähnlichen Herausforderungen. Der Austausch der Best-Practice-Beispiele zur Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme ist deshalb von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig ist es wichtig, die Auswirkungen der Sozialreformen sowie die Frage nach der Wirksamkeit entsprechender Regelungen zu analysieren. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission ein Netzwerk unabhängiger Expertinnen und Experten ins Leben gerufen (asisp, Analytical Support on the Socio-Economic Impact of

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CAS Sozialver­ sicherungsrecht Rechtskompetenz für die Praxis Info­Veranstaltung: 31. Mai 2010 Das CAS Sozialversicherungsrecht ist Teil des Master of Advanced Studies MAS Social Insurance Management.

5. nationaler Spitex-KongreSS 9./10. September 2010, biel

www.hslu.ch/sozialversicherungsrecht

Jetzt anmelden: www.biel-Seeland.ch › KongreSSe Spitex Verband Schweiz

www.Spitex.ch

Nationale Tagung für betriebliche Gesundheitsförderung 2010, Donnerstag, 2. September 2010, Universität Freiburg

BGM – was sichert den Erfolg? Ziele der Tagung Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) ist erfolgreich, wenn es gelingt, in der Gesamtorganisation eines Unternehmens Wurzeln zu schlagen und dort fruchtbar zu werden. Im Zentrum der Tagung steht deshalb die Frage: Welche Faktoren sind entscheidend für die Integration des BGM in die zentralen Abläufe und Strukturen eines Unternehmens? Wichtige Punkte sind zum Beispiel eine partizipative Planung, Kennzahlen für das Evaluieren des Erfolgs, aber auch schnell erlebbare Erfolge. Kurz gesagt – der Erfolg wird gesichert durch eine bewusste und aktive Prozessgestaltung. Die Tagung will Denkanstösse vermitteln und im Einzelnen folgende Themen ausleuchten: Motivation zur Gesundheitsförderung: Welche Möglichkeiten haben die verschiedenen Akteure im Betrieb, einen BGF-Prozess zu initiieren und zu steuern? Projekte sicher umsetzen: Wie kann die BGF in Managementund andere Systeme eingebettet werden (ASA-System, Balanced Score Card, Management-Systeme, …)? Externe Unterstützung nutzen: Welche Rolle spielen externe Experten in diesem Prozess? Welchen Mehrwert bringt welche berufliche Qualifikation? Prozess richtig planen: Wie lässt sich die Unterstützung von oben, von unten und «von der Seite» bis zur Phase der Evaluation sicherstellen? Betriebsgrösse berücksichtigen: Welchen speziellen Bedingungen ist in einem Kleinbetrieb, einem mittelgrossen oder grossen Betrieb Rechnung zu tragen? Standards etablieren: Welche Qualitätskriterien sind Schweizer Standard? Return on Investment: Welche Bedeutung haben Kennzahlen für die Evaluation? Wie lässt sich der Nutzen aufzeigen?

Zielpublikum – Führungskräfte und Personalfachleute – Gesundheitsbeauftragte in Unternehmen, Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit – Vertreterinnen und Vertreter von öffentlichen Institutionen – Entscheidungsträger/-innen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung Veranstalter Gesundheitsförderung Schweiz in Kooperation mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Tagungsgebühr CHF 300.–/EUR 200.– inkl. Mittagessen, Pausenverpflegung und Tagungsmappe Tagungspartner Schweizerischer Verband für Betriebliche Gesundheitsförderung SVBGF | Schweizerische Gesellschaft für Arbeits- und Organisationspsychologie SGAOP | Suva | EKAS – Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit | Schweizerischer Versicherungsverband SVV | santésuisse | Swiss Re | Helsana Versicherungen AG | Trust Sympany | Vivit Gesundheits AG | Bundesamt für Gesundheit BAG | Dachverband der Fachgesellschaften für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz suissepro Detailprogramm und Anmeldung: www.gesundheitsfoerderung.ch/tagung


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