infosantésuisse Nr 08/2010 deutsch

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info santĂŠsuisse

Was die Rechnungskontrolle alles aufdeckt

Das Magazin der Schweizer Krankenversicherer


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Durch die Rechnungskontrolle sparen die Krankenversicherer jährlich rund eine Milliarde. Ein Blick hinter die Kulissen zeigt Stilblüten und Alltag im Umgang mit der Rechnungsflut.

Ein Arzt ist «statistisch auffällig», wenn seine Ausgaben 30 Prozent über dem Durchschnitt seiner Fachkollegen liegen. Ein Fall für Wirtschaftlichkeitsprüfer Markus Caminada.

Urs Brügger, Leiter des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie (WIG) und Fallpauschalen-Experte, äussert sich zu Chancen und Gefahren von SwissDRG.

Inhalt Fokus

4 Die Rechnungskontrolle nutzt das ganze Spektrum von Hightech bis zur Handarbeit 7 Die Centris AG übernimmt, wenn Versicherer die Kontrolle auslagern wollen 8 Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfasst, wie effizient Ärzte arbeiten Gesundheitswesen

1 0 Der verfeinerte Risikoausgleich wird «markante Verschiebungen» bringen 14 Ein Palliativmediziner setzt sich für eine menschliche Sterbekultur ein 15 Umfragen zeigen: Die Kunden sind mit ihren Krankenkassen meist zufrieden 16 Was es braucht, damit der Start mit SwissDRG gelingt 18 Mit welchen Leiden sind Betagte in Pflegeheimen konfrontiert? Rubriken

1 2 Grafik des Monats: Couchepins Sparmassnahmen zeigen Wirkung 13 Drei Fragen an: Fallpauschalen verbessern Qualität und Transparenz 19 Bild des Monats: Nun lass den Sommer gehen... 20 Service: Notfalldaten können auf der Versichertenkarte gespeichert werden 21 Veranstaltungen

Nr. 8, oktober 2010. Erscheint zehnmal jährlich Abonnementspreis Fr. 69.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.− Herausgeber und Administration santésuisse, Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn Verantwortliche Redaktion Silvia Schütz, Abteilung Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 42 25, Fax 032 625 41 51, E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Herstellung: Rub Graf-Lehmann, Murtenstrasse 40, 3001 Bern Gestaltungskonzept: Pomcany’s Layout: Henriette Lux Anzeigenverwaltung: Alle Inserate − auch Stelleninserate − sind zu richten an: «infosantésuisse», Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn E-Mail: redaktion@santesuisse.ch Abonnementsverwaltung Tel. 032 625 42 74, Fax 032 625 41 51 Homepage: www.santesuisse.ch Titelbild: Marc Roulin, Lausanne ISSN 1660-7228


Lieber eine Milliarde statt drei weise Affen Was ist das Ziel der Rechnungskontrolle der Krankenversicherer? Dies lässt sich einfach beantworten: Der Krankenversicherer zahlt 100 Prozent der Leistungen, die im Gesetz (Grundversicherung) oder im Versicherungsvertrag (Zusatzversicherung) vorgesehen sind, nicht mehr und nicht weniger. Tönt logisch. Sobald man jedoch selbst davon betroffen ist, als Rechnungssteller oder Versicherter, stösst die Rechnungskontrolle nicht mehr nur auf Gegenliebe. Schnell wird dann Kulanz oder Grosszügigkeit gefordert. Es ist jedoch genau die Idee jeder Versicherung, dass man im Schadenfall exakt das bekommt, was man versichert hat. Alles, was darunter liegt, ist nicht legal oder entspricht nicht dem Leistungsversprechen. Alles was darüber liegt, geht zulasten aller anderen Prämienzahler. Was ist der Nutzen der Rechnungskontrolle? Die Rechnungskontrolle ist eine der wichtigsten, aber auch aufwändigsten Aufgaben der Versicherer. Sie entlastet die Prämienzahler mit mindestens einer Milliarde Franken pro Jahr. Die Rechnungskontrolle ist das wichtigste Mittel der Krankenversicherer, um den Prämienanstieg zu dämpfen. Auch die Krankenversicherer könnten den Weg des geringsten Widerstands der bekannten drei weisen Affen wählen und die Rechnungen ungeprüft auszahlen. Zu spüren bekämen dies jedoch rasch und hart wir alle, die Prämienzahler. Wie funktioniert die Rechnungskontrolle? Diesem Thema widmet sich dieses infosantésuisse. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre.

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Christof Zürcher Verwaltungsrat santésuisse


Mit Infrarot/Ultraviolett-Geräten deckt die Groupe Mutuel gefälschte Rechnungen auf

Das Zittern des Fälschers Die Rechnungskontrolle ist eine der wichtigsten Aufgaben der Krankenversicherer. Jedes Jahr entlastet sie die Prämienzahlenden um schätzungsweise 1 Mia. Franken. Zum Einsatz kommen dabei Scanner, Computer mit ausgetüftelten Programmen, der Mensch mit seiner Erfahrung – oder auch Ultraviolett/Infrarot-Geräte. Ein solches wird bei der Groupe Mutuel eingesetzt, um gefälschte Rechnungen zu erkennen. Pro Jahr spart die Groupe Mutuel durch die Rechnungskontrolle 273 Millionen. Ein Augenschein im Service-Center Sion.

An der handschriftlichen Rechnung eines Optikers aus Indien, die ein Patient mit der Bitte um Rückerstattung an die Groupe Mutuel geschickt hat, fällt auf den ersten Blick nichts auf – ausser die Höhe der Summe: 22 200 Rupien für ein Brillengestell und Gläser (10 450 und 11 750 Rupien). Ein Fall für Business-Spezialistin Sabina Knecht. Sie ist am Hauptsitz der Groupe Mutuel in Sion Herrin über die Docubox Dragon. Das mobile Gerät ist je nach Typ mit Ultraviolett und/oder Infrarot ausgestattet, verfügt neben zahlreichen Funktionen auch über eine mehrfache Zoomoption und kann einfach via Computer oder Laptop bedient werden. Üblicherweise hilft es Beamten an Zollübergängen, Pass- oder andere Dokumentenfälschungen aufzudecken. Mit routinierten Bewegungen schiebt Sabina Knecht die Rechnung in die Docubox und blickt auf den Monitor, der mit dem Gerät verbunden ist. Der Bildschirm zeigt die leicht vergrösserte Rechnung, an der für den Laien noch nichts Aussergewöhnliches auszumachen ist. «Die Zahlen stammen von zwei verschiedenen Personen», sagt die Business-Spezialistin sofort und intensiviert die Ultraviolett-Bestrahlung. Nach jedem Klick verblassen die originalen, ursprünglich geschriebenen Zahlen mehr. Am Schluss bleiben nur noch eine 10 und eine 1 stehen. Die 10 wurde vom Patienten vor die Zahl 450 gesetzt, die eins vor 1750. Und schon wurden aus 2200 Rupien 22 200. Doch so einfach, wie es sich der Versicherte vorgestellt hat, wird er nicht um 20 000 Rupien (rund 440 Franken) reicher. Im Gegenteil: «Getürkte Rechnungen werden von uns angezeigt und haben ein richterliches Nachspiel für den Betrüger», erklärt Sabina Knecht.

Zahlenfälscher übersehen hat, dass der Originalbetrag auch in Worten auf der Rechnung steht. «Nicht alle fälschen gescheit», kommentiert Sabina Knecht. Fälscher bevorzugen das Ausland

Später gefälschte Rechnungen wurden meist im Ausland ausgestellt, weil das die Überprüfbarkeit erschwert. Grundsätzlich werden von der Grundversicherung zwar keine Rechnungen aus dem Ausland beglichen. Ausnahmen bilden Notfälle oder nötige Behandlungen, die in der Schweiz nicht zur Verfügung stehen. Unter Notfälle fallen oft auch Behandlungen, die in Krisen und Katastrophengebieten bezogen werden. Dementsprechend steigt die Anzahl an gefälschten Rechnungen aus Regionen, in denen ein Krieg ausbricht oder die vor kurzem durch Katastrophen heimgesucht wurden. Obwohl die Docubox und betrügerische Rechnungen viel (mediale) Aufmerksamkeit auf sich ziehen, machen sie mit weniger als drei Prozent nur einen kleinen Teil der gesamten Rechnungskontrolle bei der Groupe Mutuel aus. Kontrolle vor Ort im Ausland

Einen Stock über dem Ultraschall/Infrarot-Gerät sitzt Alain Théodoloz, Leiter der Kostenkontrolle bei der Groupe Mutuel. Bei ihm landen unter anderem alle Rechnungen, die nach weitergehenden Abklärungen verlangen, sei dies am Hauptsitz unter Mithilfe von Sabina Knecht oder im Ausland vor Ort. Ein eindrückliches Beispiel, das Alain Théodoloz mit Erfolg an Schulungen erzählt, betrifft die Rechnung der Clinique la Providence in Yaoundé (Kamerun) über 40 000 Franken für 45 Tage Spitalaufenthalt wegen der Behandlung einer infektiösen Erkrankung. Obwohl vom Arzt signiert und mit einem Stempel des Gesundheitsministeriums versehen, vermochte sie die Kontrolleure der Groupe Mutuel nicht zu überzeugen. Verschrieben worden waren drei verschiedene Antibiotika (üblich: eines), fünf Biopsien (nötig: eine), 20 Blut-Analysen am gleichen Tag (üblich: drei bis fünf Tage Wartezeit bis die Resultate der ersten Analysen überhaupt zulassen, weitere nötige Analysen zu bestimmen) und die Verrechnung der Mehrwertsteuer, die in Kamerun für den Gesundheitsbereich aufgehoben ist. Die «Clinique» ist eine Bar

Nicht alle Fälscher sind intelligent

Flattern den 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Rechnungsabteilungen der schweizweit 33 Groupe MutuelAgenturen Rechnungen wie diese ins Haus, werden sie postwendend nach Sion zur Spezial-Kontrolle geschickt. Die Detektivarbeit von Sabina Knecht ist spannend und löst auch mal amüsiertes Kopfschütteln ob der Dreistigkeit der Versicherten aus. Es kann indes auch durchaus vorkommen, dass die Docubox die Echtheit einer fingiert wirkenden Rechnung beweist. Gar nicht zum Einsatz kommt das Gerät, wenn der

Sobald im Ausland vor Ort recherchiert werden muss, kommen die Mitarbeiter und Mitarbieterinnen der Elvia/Mondial Assistance zum Einsatz. Da der Reiseversicherer Niederlassungen in zahlreichen Ländern auf allen fünf Kontinenten unterhält, drängt sich eine Zusammenarbeit auf. «Wir schildern unserem Verbindungsmann bei Elvia den Fall und geben ihm Adresse und weitere wichtige Angaben», erklärt Alain Théodoloz. Diese werden den Reiseversicherungs-Mitarbeitern vor Ort übermittelt, damit sie ihre Recherche und Dokumentation vor Ort in Angriff nehmen können. Manchmal helfen auch Schweizer Botschaftsangehörige mit, Informationen zu beschaffen. Im Fall der Kameruner Klinik erreichten die GM schon bald aussagekräftige Bilder aus Afrika: Ein Foto zeigt ein zwei-

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Fotos: Silvia Schütz

Sabina Knecht schiebt eine Rechnung in die Docubox.

stöckiges Gebäude, an dem vor allem die Beschriftung «Le Roussillon Bar-Dancing» ins Auge sticht. Im Innern steht an die Wand gepinselt der Name der Klinik. Die Innenausstattung der «Clinique» erinnert an einen seit Ewigkeiten verlassenen, schmuddligen Obduktionsraum. Ehemals weiss gekachelte Wände und ein gekachelter Tisch mit Rissen machen die Hardware aus. Darauf stehen wenige dreckige Geräte und Becher, die an eine Reparaturwerkstatt erinnern. Selbstredend, dass die «Infrastuktur» weder für einen langen Aufenthalt noch für übliche Leistungen einer Klinik genügt. Der Krankenversicherer braucht harte Fakten

Die Docubox legt Rechnungsfälschern das Handwerk.

Der ganze Aufwand ist nötig, weil Krankenversicherer harte Fakten auf den Tisch legen müssen, wenn sie einen Rechnungsbetrag nicht an den Versicherten zurückerstatten wollen. Nicht nur die Versicherten betrügen – manchmal spannen auch Leistungserbringer und Versicherte zusammen. Beispiel: Ein Arzt in der Schweiz stellt Rezepte für Medikamente aus, mit denen die Versicherten in einer bestimmten Apotheke alles, was sie wollen, kaufen können, bis der Betrag auf dem Rezept aufgebraucht ist. Das Rezept wird zum Blankoscheck. Unfreiwillig und unwissentlich zahlte die Groupe Mutuel in diesem Fall von Babynahrung über Ohrstäbchen bis hin zu Sonnencrème und Pinzetten die verschiedensten Artikel aus den Regalen besagter Apotheke. Verrechnet wurden die Einkäufe stets unter denselben rezeptpflichtigen Medikamenten. Die Betrüger flogen auf, weil die Anhäufung der immer selben Verschreibung die Kontrolleure am Hauptsitz der Groupe Mutuel auf den Plan rief. Sie deckten die Machenschaften auf. Durch den technologischen Fortschritt erreicht man in der Rechnungskontrolle immer mehr Effizienz «Zum Glück», kommentiert Alain Théodoloz, «sind dabei die Betrugsfälle äusserst selten.» Vielmehr unterlaufen Leistungserbringern unbeabsichtigte Fehler, wenn sie Rechnungen stellen. Mehr als 95 Prozent der von der Groupe Mutuel beanstandeten Rechnungen sind nicht mit Absicht falsch gestellt worden. Ein wichtiger Beitrag zur Kostendämpfung

Die echten Zahlen verblassen weiss, die gefälschten bleiben stehen.

Alle der 10 Millionen Rechnungen, die durch die 900 000 Grundversicherten bei der Groupe Mutuel eingereicht werden, gelangen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 33 Agenturen/Schaltern, fünf Lokalagenturen und fünf Service-Center und werden auf verschiedene Arten kontrolliert.1 273 Millionen Franken – soviel beträgt die Reduktion der Ausgaben, die dank der strikten Kontrolle der zu vergütenden medizinischen Rechnungen durch die Krankenversicherer der Groupe Mutuel erzielt werden konnte. «Die sorgfältige Überprüfung der von den Leistungserbringern ausgestellten Rechnungen ist ein wichtiger Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen», sagt Alain Théodoloz. Branchenweit wird pro Jahr rund eine Milliarde netto gespart. Die Verwaltungskosten der Grundversicherer werden somit selbstfinanziert. Von den 70 Millionen Rechnungen, die alle Krankenversicherer zusammen pro Jahr bearbeiten, unterziehen sie

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laut einer Hochrechnung von santésuisse 15 Millionen einer genaueren Prüfung. Der Betrag aller kontrollierten Rechnungen beläuft sich auf 23 Milliarden. Jede Rechnung wird kontrolliert

80 Prozent der Rechnungen werden routinemässig von 370 speziell geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern «abgeklopft», wenn sie eintreffen und 20 Prozent davon werden sehr streng konrolliert. Die Kontrollierenden müssen nicht nur das komplexe Regelwerk der Tarifstruktur und der kantonal unterschiedlichen Taxwertpunkte kennen, sondern auch über andere Verträge, gesetzliche Bestimmungen und verschiedene Arten der Abrechnung Bescheid wissen. Zunehmend hilft ihnen bei der Routine-Kontrolle die Technik. Standardisierte, elektronische Rechnungen, wie im TARMED üblich, laufen durch ein ausgeklügeltes Computerprogramm. Es durchsucht die Rechnungen nach Fehlern und Widersprüchen. Findet es keine, wird die Rechnung zur Auszahlung freigegeben. Das ist beim Grossteil der Fall. Bei den anderen schlägt das Computerprogramm Alarm: Eine Tarifposition ist häufiger als erlaubt aufgeführt, die Rechnung enthält Punkte, die gar nicht zum Diagnosecode passen, ein Medikamentenpreis stimmt nicht oder eine Rechnung für den gleichen Patienten mit dem gleichen Betrag wurde kürzlich bereits einmal freigegeben. Die Mitarbeiter rufen dann etwa die ältere Rechnung auf und stellen fest, dass es sich um die Originalrechnung handelt. Die frisch eingetroffene Rechnung ist die Mahnung der bereits bezahlten und wird folgerichtig nicht freigegeben. Mehr Aufwand verursachen Rechnungen, die auf Papier eintreffen. Diese werden eingescannt und digitalisiert, bevor sie die gleiche Prozedur wie die elektronischen Rechnungen durchlaufen. Durch diese automatische Rechnungskontrolle spart die Groupe Mutuel jährlich mehr als 90 Millionen Franken (33 Prozent des insgesamt eingesparten Betrages). Ein Mitarbeiter verarbeitet pro Tag im Schnitt zwischen 80 und 100 Rechnungen. Tauchen Fehler auf, die nicht vor Ort behoben werden können, wird die Rechnung abgezweigt und an die Regional-Teams des Service Centers weitergeleitet.

arbeiterinnen und Mitarbeitern mit pharmazeutischer Berufserfahrung kontrolliert, Rechnungen von Spitälern und Ärzten von ehemaligen Praxisassistentinnen, Rechnungen von Pflegheimen durch Pflegefachleute. Insgesamt sind in der Groupe Mutuel zehn Spezialeinheiten am Werk, die für die jeweilige Rechnungskontrolle eines Bereichs verantwortlich sind: Spitäler stationär und ambulant, Pflegeheime, Ärzte (Praxen), Apotheken, Alternativmedizin und ausländische Rechnungen. Ergänzt werden diese Rechnungskontrollen durch die nachgelagerte, statistische Wirtschaftlichkeitskontrolle im ServiceCenter Sion. Dafür werden alle eingehenden Rechnungen automatisch erfasst.2 Mit der so genannten prospektiven Rechnungskontrolle spart die Groupe Mutuel pro Jahr nochmals 34,4 Millionen. Die prospektive Kontrolle ist keine eigentliche Rechnungskontrolle mehr, sondern umfasst Massnahmen, die Kosten reduzieren, bevor sie anfallen. Ein Team von Spezialisten mit medizinischer oder pflegerischer Ausbildung arbeitet dafür in den Service-Centern eng mit dem Vetrauensarzt zusammen. Zum Beispiel werden Zahlungsgarantien zurückgewiesen, Kostengutsprachen abgelehnt, Pflegemassnahmen neu eingestuft oder ehemalige Notfälle zu «normalen» Patienten erklärt. Ebenfalls dazu gehört das Case Management, die Betreuung und Begleitung von Menschen mit komplexen und kostspieligen Krankheiten, mit dem 13 der 34,4 Mio. eingespart werden. Silvia Schütz

Die gesetzlichen Grundlagen sind Art. 32, Art. 56 und Art. 21 des KVG. Die statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung wird auf den Seiten 8 und 9 beleuchtet.

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Gezielte Kontrolle von Rechnungen

Zusätzlich zur automatischen Rechnungskontrolle machen rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch noch Stichproben: Sie prüfen dann mithilfe einer hinterlegten Liste, ob zum Beispiel Therapeuten, Spitäler etc. für die ausgeführte Behandlung zugelassen sind oder ob die aufgeführten Ta- rifpositionen – vor allem von frisch praktizierenden Ärzten – Sinn machen. Hat ein Psychotherapeut das Maximum von 40 Sitzungen bereits aufgebraucht? Rechnet ein Spital seine Leistungen zum ambulanten Tarif ab oder zum Tarif für Privatspitäler? Dass hier Spezialisten gefragt sind, steht ausser Zweifel. Der TARMED allein umfasst mehr als 4600 Positionen. Je nach Kanton bestehen dazu verschiedene Taxpunktwerte. Durch diese Stichproben werden pro Jahr nochmals 146,6 Millionen eingespart (über 50 Prozent des eingesparten Betrages). Dabei werden Apothekerrechnungen von Mit-

Diese von Himalaya Optical in Indien korrekt ausgestellte Rechnung wurde vom Versicherten gefälscht.

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Foto: ZVG

Ausgelagerte automatische Rechnungskontrolle

Kontrolle im Sekundentakt 50 000 Rechnungen pro Tag laufen im Durchschnitt durch das Kontrollsystem der Centris AG in Solothurn. Alle fünf Sekunden eine. Der Rekord liegt gar bei 91 000. Sie stammen von Unfall- und Krankenversicherern, die ihr Rechenzentrum ganz oder teilweise an die Centris ausgelagert haben. In Zukunft dürfte die Menge noch ansteigen, etwa durch die Einführung des Schweizer Fallpauschalensystems SwissDRG im Jahr 2012.

11 Millionen Rechnungen von 9000 Leistungserbringern hat die Centris 2009 für 24 Kunden geprüft. Dazu gehören kleine und grosse Versicherer. Sowohl im Bereich der Unfall- als auch der Krankenversicherung ist die Centris Marktführerin. Tag und Nacht treffen bei der Solothurner Firma elektronische Rechnungen ein. Papierrechnungen, die meist aus dem System Tiers Garant (TG) stammen, verarbeitet die Centris nicht direkt. Sie werden vorgängig durch die Versicherer selbst oder durch einen ihrer Partner gescannt. Danach gelangen die digitalisierten TG-Rechnungen zur Centris, bei welcher sie zur weiteren Verarbeitung in dasselbe Kontrollsystem eingespeist werden, wie die elektronisch angelieferten Rechnungen. Alle 20 Minuten wird der Rechnungseingang automatisch entleert. Ein Programm kontrolliert, ob formale Kriterien wie das Rechnungsformat sowie Absender- und Empfängerdaten stimmen. Im Fehlerfall werden die Dokumente an den Absender zurückgewiesen. Nahezu 100 Prozent der Rechnungen sind jedoch korrekt und entsprechen den geforderten Standards (www.forum-datenaustausch.ch). Nun werden sie durch das Rechnungsprüfungs-System Sumex II+ inhaltlich kontrolliert. Die Berechtigung zur Rechnungsstellung wird dabei genauso überprüft wie die Einhaltung vereinbarter Tarife und die fehlerfreie Berechnung der Beträge. Um eine korrekte Rechnungsprüfung zu gewährleisten, werden die dafür hinterlegten Referenzdaten alle zwei Wochen aktualisiert. Weitere Informationen, wie z.B. Inhalte von santésuisse- Rundschreiben, finden ebenfalls Eingang ins System, wenn sie von den zuständigen Fachverantwortlichen bei Centris als rechnungsprüfungsrelevant eingestuft werden. 83 Prozent der Rechnungen laufen schlank durch

Entdeckt Sumex II+ Unstimmigkeiten, legt das Programm die Rechnung mit den entsprechenden Hinweisen automatisch einem zuständigen Sachbearbeitenden des Versicherers zur Nachbearbeitung vor. Denn grundsätzlich agiert die Centris AG als Rechenzentrum, die fachliche Verantwortung liegt nach wie vor bei den Versicherern. Die zur weiteren Verarbeitung freigegebenen Rechnungen, ob automatisch – 75 Prozent sind inhaltlich einwandfrei – oder manuell durch den Sachbearbeitenden, werden nun dem sogenannten Kernsystem übermittelt. Dieses erstellt die entsprechenden Leistungsabrechnungen und stellt dabei u.a. sicher, dass nur Behandlungen bzw. Medikamente vergütet werden, die auch durch die Grundversicherung (OKP) und allfällige Zusatzversicherungen der jeweiligen Krankenkasse gedeckt sind.

Im 5-Sekunden-Takt laufen im idyllischen Solothurn bei der Centris AG die Rechnungen von 9000 Leistungserbringern ein.

Im Kernsystem werden 83 Prozent der Leistungsabrechnungen automatisch verarbeitet und gelangen direkt zur Auszahlung. Die übrigen absolvieren wegen offenen Fragen eine weitere Schlaufe beim Versicherer, bevor sie ebenfalls für die Auszahlung bereit sind. Auszahlungen erfolgen je nach System und Kundenanforderungen monatlich oder bis zu dreimal wöchentlich. Der Mensch muss eingreifen, wenn das System Fehler meldet

Vieles läuft automatisch. Der Mensch muss nur eingreifen, wenn das System Fehler meldet. Kein Wunder, dass im sogenannten EDI-Team, welches bei der Centris AG den Bereich elektronische Rechnungsverarbeitung betreut, im Jahr 2009 sieben Applikationsmanager bzw. Fachverantwortliche und drei Software-Entwickler arbeiteten. Sie bewältigen zunehmend mehr. Ein Trend, der sich in Zukunft verstärken wird, wenn der elektronische Datenaustausch z.B. aufgrund von SwissDRG weiter wächst. An seine Grenze gestossen ist das System noch nie – das wäre erst bei 200 000 Rechnungen pro Tag der Fall. Für die Zukunft hofft man auf eine Standardisierung der Prozesse zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern sowie auf die Ausweitung der Zusammenarbeit mit zusätzlichen Leistungserbringern wie Physiotherapeuten, Spitex und alternativen Heilpraktikern. Alain vioget

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Die Wirtschaftlichkeitsprüfung hat präventiven Charakter

«Eine statistische Auffälligkeit kann plausible Gründe haben oder auf Unwirtschaftlichkeit hinweisen» Einzelrechnungen werden von den Krankenkassen auf Herz und Nieren geprüft. Ergänzend vergleicht santésuisse die Kosten eines Arztes mit denjenigen seiner Facharztgruppe im Kanton. Ein Arzt gilt als «statistisch auffällig», wenn er 30 Prozent über dem Durchschnitt liegt. Meist deckt die vertiefte Abklärung die Gründe dafür auf. Falls nicht, sind weitere Schritte nötig.

Ein Hausarzt mit einer Praxis auf dem Land fällt statistisch auf, weil er zu viele Medikamente pro Patient absetzt und zu hohe Ausgaben pro Patient verursacht. «Zu viel» bezieht sich dabei auf den Vergleich mit den durchschnittlichen Kosten aller Hausärzte in der Schweiz. «Eine statistische Auffälligkeit kann plausible Gründe haben oder auf die unwirtschaftliche Arbeitsweise des Arztes hinweisen», sagt Markus Caminada, der bei santésuisse das Ressort Wirtschaftlichkeitsprüfungen leitet. So kann es sein, dass ein Arzt mit neuer Praxis den Tarif falsch anwendet. Oder ein Arzt verzeichnet im Bereich Medikamente und Labor überdurchschnittliche Werte, weil er zahlreiche HIV-Patienten betreut, die mit antiviralen Medikamenten behandelt werden. In Fällen wie diesen reagieren die Ärzte und klären die Sachlage. «Damit ist die Sache für uns vom Tisch», sagt Markus Caminada. In den letzten vier Jahren waren im Schnitt 14 Prozent aller Ärzte auffällig. Zwei Drittel der statistischen Auffälligkeiten klären sich, ohne dass der Arzt kontaktiert werden muss. Die Analyse der vorhandenen Daten reicht. Nur gut drei Prozent erhalten einen Brief von santésuisse mit der Bitte um Stellungnahme. Zwei Drittel von ihnen begründen plausibel, warum sie «auffallen». Präventive Wirkung

«In den meisten Fällen, in denen Ärzte rein statistisch zu viele Kosten verursachen, kann eine Erklärung dafür gefunden werden», sagt Markus Caminada. In der Regel behandelt ein solcher Arzt kranke Menschen, die nicht dem

«Normalpatienten» entsprechen. Betreut ein Arzt etwa überdurchschnittlich viele chronisch Kranke, leuchtet es ein, dass diese Patienten häufiger als der Durchschnitt in die Praxis kommen und der entsprechende statistische Wert über dem Durchschnitt liegt. Manchmal verursacht ein Arzt tatsächlich zu viele Kosten, indem er etwa die Zeit doppelt verrechnet. «Hier ist eine Verhaltensänderung des Arztes angesagt», so Caminada. Wenn der Arzt innerhalb von zwei Jahren in die statistische Unauffälligkeit absinkt, hört er nichts mehr von santésuisse. Ansonsten sucht santésuisse das klärende Gespräch und je nach Lage folgt die Aufforderung, Geld an die Krankenkassen zurückzuzahlen. «Die Wirtschaftlichkeitsprüfung dient der Prävention und hat nicht das Ziel, rechtlich gegen Ärzte vorzugehen», so Markus Caminada. Patienten generieren

Die Analyse eines Hausarztes vom Lande (siehe Tabelle rechts) zeigt, dass sein Index bei den Kosten pro Erkranktem um den Faktor 3 (321) und bei den Medikamenten um den Faktor 2 (216) über dem Durchschnitt (100) liegt. Eine detaillierte Betrachtung des vorhandenen Materials ergibt, dass seine Konsultationen lange dauern, dass er viele Vorbesprechungen und Notfälle verrechnet. Auch im Bereich der Laboruntersuchungen schwingt er obenaus. Am auffälligsten sind seine exzessiven Spirometrien – Messungen von Atem- und Lungenvolumen. Sie liegen 35 Prozent über dem Durchschnitt. Was kann das bedeuten? Markus Caminada: «Die offensichtliche Spezialisierung des Arztes auf Schlafprobleme kann einen Teil der Kosten erklären». Da der Arzt Medikamente und auch Geräte zur Schlafoptimierung selbst verkauft, liegt der Verdacht nahe, dass er «sich Patienten macht». Darunter ist in diesem Fall zu verstehen, dass der Arzt bei jedem Kunden, der über Müdigkeit klagt, eine sehr teure Spirometrie anordnet, die Laborauswertung selbst macht und übermässig viele CPAP-Masken verkauft. Diese über die Nasen gestülpten Masken führen dem Träger mit stetem Überdruck Atemluft zu. «Es gibt

REPORTING STATISTIK JAHRE 20 03 – 20 0 8 AUSGANGSLAGE ANZAHL STATISTISCH AUFFÄLLIGE ÄRZTE

2003

2004

2005

2006

2007

2008

1297 7,82%

2335 13,55%

2655 15,09%

2599 14,49%

2524 14,09%

2515 12,79%

213 1,28%

884 5,13%

717 4,07%

596 3,32%

475 2,65%

341 1,73%

MASSNAHMEN INFORMATIONSBRIEF (ERSTMALIG AUFFÄLLIG)

421 2,14%

STATUSBRIEF (BEOBACHTUNGSPHASE) AB RSS 2008 GESPRÄCH (WIEDERHOLT AUFFÄLLIG)

19 0,11%

63 0,37%

130 0,74%

113 0,63%

124 0,69%

113 0,57%

EINGABE (VERGLEICH/ PVK/GERICHT)

35 0,21%

52 0,30%

163 0,93%

130 0,73%

62 0,35%

64 0,33%

Quelle: Wirtschaftlichkeitsprüfungen – Reporting SWV Tool – Statistikjahre 2003 bis 2008

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1.3.10 Rechnungssteller-Statistik: Kosten Ärzte OKP

Detailauswertung pro Leistungserbringer-Gruppe laufendes Geschäftsjahr absolut

Einzelne Zahlstelle: Internistische Grundversorgerpraxis in ländlichem Gebiet

Jahr Gruppe

2004 5

2005 5

2006 5

2007 5

2008 5

Direkte Kosten - Kosten - Medikamente vom Arzt Bruttoleistung Total - Hausbesuche - Konsultationen Grundleistungen Total Durchschnittsalter Erkrankte Anzahl Erkrankte Grundleistung pro Erkrankten Index Grundleistung Kosten pro Grundleistung Index Kosten Grundleistung Kosten pro Erkrankten Index Kosten pro Erkrankten Medikamente vom Arzt pro Erkrankten Index Medikamente vom Arzt pro Erkrankten - Total direkte Kosten: Bruttoleistung Total direkte Kosten: Kosten pro Erkrankten Total direkte Kosten: Index Kosten Erkrankte

1'212'024 1'035'425 2'247'449 3 6'421 6'424 42.7 1'056 6.08 142 188.67 216 1'147.75 307 980.52 218 2'247'449 2'128.27 259

1'261'527 1'012'160 2'273'688 5 6'875 6'881 43.2 1'081 6.37 158 183.34 201 1'167.00 317 936.32 217 2'273'688 2'103.32 263

1'126'975 943'145 2'070'120 7 6'607 6'614 43.0 1'050 6.30 166 170.38 194 1'073.31 321 898.23 216 2'070'120 1'971.54 264

Auffällige (unwirtschaftliche) Tarifanwendung im Vergleich zum CH-Kollektiv im Jahr 2008: - Konsultationdauer (> 10') - viele Notfälle - 4.5% mehr kleine Untersuchungen - 35% mehr vollständige Spirometrien - 15% mehr Vorbesprechungen - 7% mehr Schlafdiagnostik - 9% mehr kapilläre Blutentnahmen - Blockabrechnung Labor (25% mehr CRP und Hämatogramm)

«Die Wirtschaftlichkeitsprüfung hat vor allem präventiven Charakter», betont Markus Caminada. «In den meisten Fällen gibt es gute Gründe für eine statistische Auffälligkeit».

indes auch andere, günstigere Methoden, die den Patienten mit genügend Atemluft versorgen», erklärt Caminada. Der nähere Blick auf den Arzt zeigt auch, dass er mehr Konsultationen und mehr «kleine Untersuchungen» als der Durchschnitt verzeichnet. In die Pauschalposition «kleine Untersuchungen» sind bereits 15 Minuten Konsultation eingebunden. Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass der Arzt mehr Zeit abrechnet als er effektiv einsetzt. Ebenfalls auffällig: 15 Prozent mehr Vorbesprechungen. Was meint: Der Arzt bestellt Patienten in die Praxis, um ihnen nach einer Untersuchung die Ergebnisse zu erklären, auch wenn sie völlig normal sind. Fazit von Markus Caminada: «Es ist keine anerkannte Praxisbesonderheit vorhanden. Die hohen Kosten sind nicht erklärbar». Da der Arzt auf den Brief mit Bitte um Stellungnahme nicht reagierte und auch sein Verhalten nicht änderte, schlug santésuisse den rechtlichen Weg ein. Gericht nur im Notfall

Das Verhalten des oben beschriebenen Hausarztes vom Lande ist kein typisches. In der Regel werden mit dem Arzt im Gespräch mögliche Gründe und Lösungen für seine hohen Kosten diskutiert. Danach passt der Arzt sein Verhalten an. 2008 wurde in 60 Fällen eine Rückforderung von Geld verlangt. Wenn immer möglich, wird ein solcher Fall vor die Paritätische Kommission gebracht. Ärzte- und Versicherungsvertreter beurteilen die Fälle dann gemeinsam. In Kantonen ohne vertraglich vereinbarte Schlichtung gelangt santésuisse ans Gericht. Ziel ist es indes stets, kostenintensive Verfahren zu vermeiden und eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. In den wenigen Fällen, die vor das Bundesgericht gelangten, stützten die Richter in der Regel die Position der Versicherer. Durch die kurze Verwirkungsfrist von einem Jahr sind die Versicherer häufig gezwungen, ein Rechtsverfahren einzuleiten, bevor alle anderen Verhandlungsoptionen ausgeschöpft sind. santésuisse kontrolliert nicht aus Freude an der Sache, sondern die Krankenversi-

cherer haben dafür den gesetzlichen Auftrag, die Wirtschaftlichkeit von abgerechneten Leistungen zu prüfen und allenfalls Massnahmen zu ergreifen.1 Statistische Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung basiert auf sämtlichen im jeweiligen Jahr von den Krankenversicherern abgerechneten ärztlichen Leistungen. Sie befinden sich im santésuisse-Datenpool und werden in der Rechnungsstellersta- tistik (RSS) aufbereitet. Seit 2004 werden auch Alter- und Geschlecht der Patienten eines Arztes mit dem gesamtschweizerischen Durchschnitt verglichen (Anova-Methode). Von Seiten der Ärzte wird an dieser Methode bemängelt, dass der Praxisstandort, die Art der Medikamentenangabe und der Selbstzahleranteil nicht berücksichtigt werden. Zur Zeit hat santésuisse die Daten über Selbstzahler nicht. Diese könnten nur eruiert werden, wenn Tiers Payant für alle Leistungserbringer und Krankenversicherer gelten würde. Dagegen wehren sich die Ärzte aus Datenschutzgründen. Auch die Morbidität soll künftig in die Statistik einfliessen, so die Ärzte. Diese Forderung deckt sich mit der Meinung von santésuisse. «Im Rahmen der Verfeinerung des Risikoausgleichs wird dies angestrebt – der politische Entscheidungsprozess ist derzeit im Gange», so Markus Caminada. «Um die Morbidität zu berücksichtigen, ist santésuisse allerdings darauf angewiesen, dass die Ärzte künftig auch Diagnosen zur Verfügung stellen». Und da regt sich ebenfalls ärztlicher Widerstand – aus Datenschutzgründen. Alain Vioget Art. 56 KVG und Art. 76 KVV. «Der Leistungserbringer muss sich in seinen Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist.» (Art. 56 Abs. 1 KVG) Und: «Für Leistungen, die über dieses Mass hinausgehen, kann die Vergütung verweigert werden. Eine nach diesem Gesetz dem Leistungserbringer zu Unrecht bezahlte Vergütung kann zurückgefordert werden.» (Art. 56 Abs. 2 KVG)

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Ab 2012 ist der verfeinerte Risikoausgleich der Massstab für die Zahlungen unter den Versicherern

Gelungene Hauptprobe des Probelaufs Auf Günstigkassen wird der verfeinerte Risikoausgleich markante Auswirkungen haben. Diese Tendenz zeigte der erste Probelauf im Frühling dieses Jahres. Rund 1,8 Mia. Franken wurden – vorläufig nur auf dem Papier – verschoben. Im Dezember folgt der zweite Probelauf. Ernst gilt es ab 2012.

Büsche säumen die Vorgärten der Einfamilienhäuser, leise dringt Easy Jazz aus einem offenen Fenster. Ein Garagentor wird geöffnet. Ein unaufgeregter Morgen an der Gibelinstrasse in Solothurn. Unaufgeregtheit herrscht auch in der Nummer 27. Niemand würde ahnen, dass hier Urs Wunderlin von der Gemeinsamen Einrichtung KVG mithilfe von Excel-Tabellen und dem Programm Access alle Jahre wieder bis zu 1,8 Mrd. Franken verschiebt. Am Computer, mit Mausklicks und Entertaste. Nicht mal das Ticken der zwei antiken Uhren an der weissen Wand stört jeweils die Ruhe im Zimmer – die sind längst zu verschiedenen Zeitpunkten stehen geblieben. Ab 2012 zählt auch der Spitalund Pflegeheimaufenthalt

Foto: Silvia Schütz

Im Frühling dieses Jahres allerdings war selbst Urs Wunderlin aufgeregter

als auch schon: Auf dem Programm stand der erste Probelauf des verfeinerten Risikoausgleichs, der zusätzlich zu Alter und Geschlecht auch als Risiko berücksichtigt, wenn ein Versicherter im Vorjahr mindestens drei aufeinanderfolgende Nächte in einem Spital oder Pflegeheim verbracht hat.1 Ab 1. Januar 2012 wird dieser verfeinerte Risikoausgleich angewendet werden. Bis dahin bleiben Alter und Geschlecht bestimmend. Bis anhin haben Urs Wunderlin und seine Mitarbeiterin jährlich mindestens 60 000 Datensätze verarbeitet. Pro Kanton existieren insgesamt 30 Risiko- gruppen: 15 Altersgruppen (über 18 Jahre), von denen jede noch nach Frau oder Mann ausdifferenziert wird. Im verfeinerten Risikoausgleich wird neu jede der bestehenden Risikogruppen auch in die Kategorie «Spitalaufenthalt ja» oder «nein» fallen. Damit verdoppelt sich die Zahl der Risikogruppen auf 60. Auf die Risikoausgleicher warteten im Frühling somit über 90 000 Datensätze von 58 Versicherern (von insgesamt 82). Damit wurde eine aussagekräftige Abdeckung von gut 97,5 Prozent erreicht, da vor allem kleine Versicherer auf eine Teilnahme verzichtet haben. Angeliefert wurden die Daten von den einzelnen Versicherern, die

ihre Risiken pro Kanton in eine vorgefertigte Excelliste eingetragen und diese dann per Mail oder auf CD gebrannt an die Gemeinsame Einrichtung KVG geschickt hatten. Auf Papier traf an der Gibelinstrasse nichts ein, deshalb musste das Risikoausgleichsteam keine Daten von Hand nachtragen. Drei Stunden für die Berechnung

Die reine Berechnung des Risikoausgleichs dauert verfeinert oder nicht zwar jeweils nur rund drei Stunden. Viel Aufwand hingegen verursacht das Einlesen und die so genannte Plausibilisierung der Daten. Dabei werden die frisch angelieferten Daten unter anderem mit denjenigen des Vorjahres verglichen. Weichen gewisse Positionen prozentual zu sehr voneinander ab, wird Urs Wunderlin gewarnt und klärt die Diskrepanz wenn nötig mit dem betroffenen Krankenversicherer ab. Für den Probelauf fiel dieser aufwändige Schritt grösstenteils weg. Auch auf die Stichprobenkontrollen und den Vergleich mit externen Daten wurde aufgrund der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit verzichtet. Wie beim herkömmlichen Risikoausgleich hat das Risikoausgleichsteam die Daten auch für den Probelauf aufwändig im Access-System erfassen müssen, bevor es die verschiedenen Berechnungen starten konnte. Aussagekräftiger Probelauf

Der Risikoausgleicher Urs Wunderlin mit Stellvertreterin Carine De Mesmaeker auf dem Weg zum Probelauf.

Der Risikoausgleich wird jeweils pro Kanton berechnet. Zuerst berechnet das System die durchschnittlichen Ausgaben pro Monat für alle Versicherten über 18 Jahre. Dieser Frankenwert ist die Richtschnur für alle Risikogruppen, der so genannte Referenzwert. Für jede der 60 Risikogruppen werden nun ebenfalls einzeln die Durchschnittsausgaben pro Monat berechnet. Übersteigen die Durchschnittsausgaben für eine Risikogruppe die Richtschnur – die Durchschnittsausgaben der Referenzgruppe – so erhält der Krankenversicherer für jeden Versicherten in dieser Risikogruppe einen Beitrag in der Höhe der Differenz. Liegen die Durchschnittsausga-

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Nachgefragt

«Es gibt zum Teil markante Verschiebungen» ben der Risikogruppe unter der Richtschnur, so muss der Krankenversicherer für jeden Versicherten in dieser Risikogruppe eine Abgabe in der Höhe der Differenz leisten. 1,6 Milliarden wären verschoben worden

Bis anhin nahm das Volumen der umverteilten Gelder jährlich um ungefähr 100 Mio. Franken zu. Urs Wunderlin macht für diese Entwicklung insbesondere zwei Gründe verantwortlich: Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. Dabei steigen besonders die Kosten bei den älteren Versicherten. Die Durchschnittskosten der älteren und der jüngeren Versicherten unterscheiden sich deshalb immer stärker. «Die Peripherie driftet auseinander», so Urs Wunderlin. Die Versicherer erhalten somit für ihre älteren Versicherten immer mehr Ausgleichszahlungen. Zweitens: Die Unterschiede der Risikostrukturen der Krankenversicherer haben ebenfalls zugenommen. Die aufkommenden Günstigkassen mit vielen «guten Risiken» zahlen deshalb zunehmend in den Risikoausgleichtopf ein. Und welches Resultat brachte der Probelauf? Im Probelauf wurde der Risikoausgleich einmal ohne und einmal mit Berücksichtigung der Spitalund Pflegeheimaufenthalte berechnet. Die Berücksichtigung der Aufenthalte bewirkte eine Erhöhung des Umverteilungsvolumens um 114 Mio. auf 1,6 Mrd. Franken. Silvia Schütz

Im Probelauf ist das Umverteilungsvolumen grösser als früher. Sind Sie damit zufrieden? Spontan denkt man wohl: je höher das umverteilte Volumen, desto besser der Risikoausgleich. Das stimmt zwar der Tendenz nach, aber eben nicht immer. Was ist entscheidend? Entscheidend ist, dass die Zahlungen zwischen den Versicherern möglichst gut die finanziellen Auswirkungen der unterschiedlichen Risikokollektive der Versicherer ausgleichen und somit Anreize zur Risikoselektion möglichst eliminieren. Die Zahlungen müssen zielgerichtet zu den Versicherern fliessen, welche überdurchschnittlich viele kranke und damit kostenintensive Versicherte aufweisen. Was bedeutet der verfeinerte Risikoausgleich für die Versicherer? Ein Versicherer mit mehrheitlich älteren Versicherten, die mehrheitlich gesund sind und somit deutlich unterdurchschnittlich viele Aufenthalte in einem Spital oder Pflegeheim aufweisen, wird unter dem Strich weniger Ausgleichszahlungen erhalten als früher. Auf der anderen Seite wird ein Versicherer mit mehrheitlich älteren Versicherten, welche überdurchschnittlich oft im Spital oder Pflegeheim sind, in der Regel höhere Ausgleichszahlungen erhalten. Ein Beispiel aus dem Theoriebuch. Nein, genau dieses Beispiel hat es im Probelauf gegeben. Ein Versicherer hat sich sehr erstaunt darüber gezeigt, dass er deutlich mehr Ausgleichszahlungen leisten müsste. Seine älteren Kunden stammen vorwiegend aus gesundheitsbewussten Kreisen, für die ein Spitalaufenthalt nur in Frage kommt, wenn alle anderen Heilmethoden versagt haben. Die Resultate des Probelaufs zeigen, dass die Verfeinerung des Risikoausgleichs bei einem Teil der Versicherer in Bezug auf deren Ausgleichszahlungen markante Auswirkungen hat. Bereits ist die Rede vom Einbezug eines weiteren Morbiditätsfaktors. Im Gespräch ist ein verfeinerter Ausgleich anhand von Medikamenten- oder Diagnosekostengruppen. Die Datenmenge zu verarbeiten, wäre auch mit einem entsprechenden Morbiditätsfaktor kein Problem. Schwierigkeiten bereiten würden wohl eher die Datenverfügbarkeit sowie der Datenschutz. Insbesondere bei den Diagnosekostengruppen würden sich vermutlich datenschutzrechtliche Probleme Silvia Schütz ergeben.

MIO FR 1800 1600 1400

1

Zusätzlich müssen während des Aufenthalts auf Schweizer Boden OKP-Leistungen bezogen werden. Mutterschaft zählt nicht als Aufenthalt. Basis ist die vom Bundesrat am 26. August 2009 verabschiedete, revidierte Verordnung über den Risikoausgleich (VORA). Am 21. Dezember 2007 hatte das Parlament die Anpassung des Risikoausgleichs beschlossen. Seit 1996 ist der Risikoausgleich im Art. 105 Abs. 1 KVG verankert. Weitere Infos unter www.kvg.org – Risikoausgleich.

1200 1000 800 600 400 200 0 1996

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Das Umverteilungsvolumen steigt seit der Einführung des Risikoausgleichs 1996 von Jahr zu Jahr. Die grüne Säule zeigt das Volumen des ersten Probelaufs vom Frühling 2010.

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Grafik des Monats

Couchepin zeigt Wirkung Im Jahr 2009 wurden von der obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung (OKP) medizinische Leistungen im Umfang von 22,3 Mrd. Franken1 oder 3146 Franken pro versicherte Person bezahlt – inkl. Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt). Das Wachstum zum Vorjahr pro versicherte Person lag bei 3,6 Prozent. Erfreulich: die Laborkosten sind gesunken.

Die von Alt-Bundesrat Pascal Couchepin am 1. Juli 2009 verfügte Reduktion der Labortarife zeigt offenbar Wirkung: Die Laborleistungen in den Arztpraxen sanken um 3,1 Prozent, diejenigen in den Laboratorien sind nur um 0,5 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung ist auf die Revision der Analysenliste zurückzuführen. Die genauen Effekte, insbesondere eine mögliche Verlagerung der Analysen von den Ärzten zu den Privatlaboratorien, müssen noch eingehend analysiert werden. Die absoluten Bruttoleistungen der Analysen der Ärzte machen jedoch mit 395 Mio. Franken einen kleinen Anteil der Behandlungskosten der Ärzte aus. Spital ambulant im Steigflug

Die grössten Kostenblöcke sind Spitäler und Ärzte. Der Anteil Spital stationär liegt bei 23,6 Prozent und der Anteil Spital ambulant bei 15,8 Prozent. Auffallend ist einmal mehr das hohe Wachstum von 6,9 Prozent im Bereich Spital ambulant. Gründe dafür sind einerseits die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich. Andererseits suchen Patienten anstelle des Hausarztes öfters direkt eine am-

bulatorische Abteilung auf. Der Bereich Spital stationär ist mit einem Anteil von 23,6 Prozent der grösste einzelne Kostenblock in der OKP. Im Gegensatz zu den Vorjahren erhöhten sich die Spitaltage, doch die Ausgaben pro Spitaltag vergünstigten sich. Die Ausgaben für Medikamente (Ärzte: 3,8 Prozent/Apotheken: 4,0 Prozent) stiegen um 3,9 Prozent. Unterdurchschnittlich gewachsen sind die Leistungen der frei praktizierenden Ärzte (1,9 Prozent pro Versicherten). Ausgabenanstiege verzeichnen auch die Gruppen Pflegeheime (+ 3,6 Prozent) und Spitex (+ 6,1 Prozent). Die Spitex-Leistungen wachsen schon seit Jahren überdurchschnittlich. Eine Trendwende ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten. Alain Vioget

1

Die absoluten Werte entsprechen den Werten nach Abrechnungsdatum aus dem santésuisse-Datenpool. Die Zahlen sind nicht hochgerechnet. Die Jahresdaten 2009 vom santésuisse-Datenpool haben – gemessen am Versichertenbestand des Risikoausgleichs und der Asylstatistik des Bundesamts für Migration – einen Abdeckungsgrad von 91,8 Prozent.

BRUTTOLEISTUNGEN IN DER GRUNDVERSICHERUNG 2008 – 2009 6000

QUELLE: SANTÉSUISSE-DATENPOOL

229

140 5000

KOSTENWACHSTUM 2009

4000

KOSTEN 2008

258 134 5284

5477 3563

35 491

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IN MIO FRANKEN

(NACH ABRECHNUNGSDATUM)

Die stationären Spitalkosten machen mit 5,7 Mia. Franken den grössten Kostenblock aus. Am stärksten ist aber mit über 258 Mio. Franken der Kostenblock Spital ambulant gewachsen.

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3 Fragen an Urs Brügger Leiter des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie

«Man versteckt sich hinter dem Datenschutzargument» den Spitälern optimiert, was auch dem Patienten zu Gute kommt. Allerdings haben sich die Hoffnungen bezüglich DRGs auf Kostendämpfung im Gesundheitssystem zu wenig erfüllt. DRGs setzen für Spitäler vor allem auch Anreize, neue Ertragsmöglichkeiten ausserhalb des stationären Bereichs zu suchen, was kostentreibend wirkt. Dieser Anreiz scheint eher grösser zu sein als der Anreiz, Kosten zu senken. Auch dies erklärt, dass genannte Hoffnungen und Befürchtungen kaum eintreffen. Prof. Dr. oec. HSG Urs Brügger ist Leiter des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie (WIG) und Dozent an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (zhaw).

Urs Brügger hat sich intensiv mit DRGs auf der ganzen Welt befasst. Für den Fachmann ist klar, dass die Spitäler die Diagnose mitliefern sollten, damit die Krankenkassen die Rechnungen überhaupt überprüfen können. DRG bringen seiner Ansicht nach mehr Qualität und Transparenz, aber nicht zwingend weniger Ausgaben. Kürzlich ist von ihm «Impact of DRGs Introducing a DRG reimbursement system: A literature review» in der SGGP-Schriftenreihe (Band 98) erschienen.

Befürchtungen stehen im Raum, wonach Fallpauschalen (SwissDRG) zu einer schlechteren Behandlung der Patienten führen werden, Stichwort «bloody exits». Entsprechen die Ängste der Realität? Decken sie sich mit den im Ausland und Inland gemachten Erfahrungen mit Fallpauschalen?

Diese Befürchtungen einer Verschlechterung der Qualität treffen nicht ein. Die internationale Begleitforschung über die letzten 25 Jahre zu den Auswirkungen von DRGs hat dies gezeigt. Die Spitäler können es sich schlicht nicht leisten, auf diese Art ihren Ruf aufs Spiel zu setzen. Zudem werden Prozesse in

Welches sind momentan die brennendsten Fragen rund um die Einführung der Fallpauschalen?

Da gibt es eine Reihe davon. Ungeklärt ist immer noch die Frage der Übermittlung der Diagnose von den Spitälern an die Krankenversicherer (MDS Medical Data Set). Aus meiner Sicht versteckt man sich hier hinter dem Datenschutzargument. Man stelle sich einmal vor, dass in einem anderen Dienstleistungsbereich eine Rechnung gestellt wird, der Rechnungssteller sich aber weigert bekannt zu geben, weshalb er die Leistung erbracht hat. Ungeklärt ist auch die Art der Kostengutsprache für Patienten. Ebenfalls unklar ist die Frage des Einbezugs der Infrastrukturkosten. Eine weitere offene Frage ist die Ausgestaltung der Baserates (wie stark individuell, wie stark einheitlich). Dann sollten auch die Standards der elektronischen Anbindung (z.B. XML 4.3) geklärt werden. Hier wären Standards wünschenswert. Schliesslich ist auch die Frage der Rechnungsstellung bei mehreren Garanten (z.B. Unfall- und Krankenversicherung) ungeklärt. Was sind aus Ihrer Sicht die Voraussetzungen, damit die Einführung der DRGs in der Schweiz ein Erfolg wird?

Aufgrund der gemachten Forschungsstudie bin ich leider etwas skeptisch geworden, was die DRGs betrifft, obwohl sie vom konzeptionellen Ansatz her überzeugend sind. So wie die DRGs heute in der Schweiz eingeführt werden, werden sie die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems kaum verbessern. Sie werden immerhin zu einer gewissen Konzentration von Leistungsangeboten

auf spezialisierte Spitäler führen. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt der Qualität zu begrüssen. Insgesamt dürfte auch die Transparenz erhöht werden. Die folgenden Punkte sind von grosser Bedeutung für den Erfolg: • Die Festlegung der DRG-Gewichte ist entscheidend. Erhält ein Spital für eine Leistung zu viel, wird es die Leistung zu häufig anbieten und einen Zufallsgewinn machen. Erhält es zu wenig, wird es versuchen, die Leistung zu vermeiden oder sich für höhere Tarife einsetzen. • Die Handhabung der DRGs muss überwacht werden. Es braucht eine Art unabhängige Revisionsstelle, welche die Qualität der Codierung überprüft. • Zudem muss die Qualität der Behandlungen überwacht werden. Idealerweise würden diese Resultate publiziert und damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. • Der Einbezug von Investitionen muss genau geregelt sein, damit ein fairer Wettbewerb unter den Spitälern herrscht. • Die Spitäler sollten die Diagnose mitliefern, damit die Krankenkassen auch die Rechnungen überprüfen können. • «Rosinenpickerei» unter den Leistungserbringern beobachten: z.B. bezüglich nicht adäquat finanzierten Leistungen oder bezüglich Aus- und Weiterbildung des Personals. Die Beschränkung der DRGs auf den stationären Akutbereich ist nicht optimal. Idealerweise würde man Fallpauschalen für den ganzen Fall über die gesamte Behandlungskette hinweg kreieren. Selbstverständlich ist die praktische Umsetzung dieser Idee eine Herausforderung. Dies würde aber den verschiedenen Leistungserbringern einen Anreiz geben, besser zusammenzuarbeiten. Ein wichtiger Schritt Richtung integrierte Versorgung wäre damit getan. Interview: Silvia Schütz

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Für eine neue Sterbekultur

Mit Würde aus dem Leben scheiden «Wie wollen wir sterben?» so lautet der Titel eines höchst aktuellen, in der Deutschen Verlags-Anstalt erschienenen Buches. Mit der provokativ-direkten Frage befasst sich der Internist und Notfallmediziner Michael de Ridder. Als engagierter Palliativ-Mediziner plädiert der Autor in einer Zeit, in der auch in der Medizin die Machbarkeit oft überschätzt wird, für eine «wirklich menschliche Sterbekultur».

Viel zu oft, so der Autor, setzen sich Ärzte über den Willen der Patienten hinweg und tun alles, was medizinisch und technisch möglich ist. Mit dieser Einstellung tragen sie eher zur qualvollen Sterbeverzögerung als zur sinnvolllen Lebensverlängerung bei. Mit schonungsloser Offenheit beschreibt de Ridder u.a. den Fall einer hochbetagten, schwerstkranken Patientin, die mit gnadenloser Routine wiederbelebt wurde und so einen langen und beschwerlichen Tod erleiden musste – eine traurige Bestätigung dafür, dass das Machbare und das Patientenwohl allzu oft auseinander driften. In einem medizingeschichtlich interessanten Rückblick stellt der Autor fest, dass die Medizin bis in die 50er-Jahre des 20. Jahrhunderts weitgehend hilflos und billig, jedoch dem Kranken zugewandt war. Sie hatte fast auschliesslich lindernden Charakter. Dabei ist allerdings nicht zu übersehen, dass Arzt und Medizin damals noch über ein äusserst begrenztes und kaum entwickeltes diagnostisches und therapeutisches Instrumentarium verfügten. So kam es, dass viele Patienten mangels verfügbarer Eingriffsmöglichkeiten unter den Augen ohnmächtiger Ärzte starben. Rasante Entwicklung

Erst mit dem Beginn der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts begann eine neue medizinische Epoche. Diese entfachte ein Feuerwerk geradezu revolutionärer, hoch effektiver technischer Neuerungen. Seither verfügt die Medizin über Mittel und Möglichkeiten, den akuten Tod zu verhindern, das Leben zu verlängern und die Qualität des Le-

bens zu verbessern. Ende der 40er-Jahre überlebte erstmals ein Patient dank eines funktionstüchtigen Dialyseverfahrens; 1949 entstand der Herzmonitor; 1950 entwickelte eine Ärztegruppe die ersten «Eisernen Lungen» in Deutschland; 1952 gelang bei einem Kind die Inkubinationsbeatmung; 1954 konnte in den USA bei eineiigen Zwillingen zum ersten Mal eine Organtransplantation durchgeführt werden; 1957 gab es die erste elektrische Defibrillation zur Behandlung des Herzstillstands; ein Jahr später wurde einem Patienten in Schweden ein Herzschrittmacher eingesetzt; in den 60er-Jahren folgten die Blutersatzinfusion und die künstliche Ernährung mit einer Sonde. Diese und andere Errungenschaften haben die Medizin in ihren Fundamenten erschüttert. Innert weniger Jahre waren Fortschritte erzielt worden, die in ihrer Gesamtheit einen gewaltigen qualitativen Sprung bedeuteten. Der Arzt war nun in die Lage versetzt, in schwere Krankheiten, ja sogar in den Sterbeprozess einzugreifen. Der enorme Zuwachs an technischen und pharmakologischen Handlungsmöglichkeiten nährte, so der Autor, ärztliche Allmachtsfantasien wie die weitverbreitete, aber auch fragwürdige Vorstellung vom Arzt als «Herr über Leben und Tod, hinter dem einzig der Herrgott steht». Der Autor findet es deshalb nicht übetrieben, die Einführung der neuen Techniken der Wiederbelebung, der Lebensverlängerung und der Organtransplantation in der Medizin als eigentlichen Epochenwechsel zu bezeichnen. Mit schwierigen Fragen konfrontiert

Dass die moderne Medizintechnologie insbesondere die Ärzteschaft mit bis dahin nie gestellten und schwierigen Fragen konfrontiert, ist offensichtlich. Das gilt vor allem in der letzten Lebensphase eines Patienten, wo oftmals darüber zu entscheiden ist, ob eine Behandlung trotz vorhersehbarer Aussichtslosigkeit weitergeführt oder abgebrochen werden soll. Es sei eine bedeutsame Erwartung an die Medizin, rechtzeitig zu erkennen, wann der Übergang von einer kurativen zu einer palliativen Behandlung zu verantworten sei, schreibt

Michael de Ridder: Wie wollen wir sterben? Ein ärztliches Plädoyer für eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin. 315 S. Deutsche Verlags-Anstalt

der Autor. Die Ärzte müssten sich bewusst sein, dass das massgebende Kriterium für einen Entscheid das Wohl des Patienten sei. Obwohl es den Königsweg im Sterben nicht gebe, komme ihm die Palliativmedizin vielleicht am nächsten, weil es dem Kranken so oftmals vergönnt sei, sich auf das Sterben «vorzubereiten» und seinen Tod ohne Ha- der mit dem Schicksal annehmen zu können. Sterben unter palliativmedizinschen Bedingungen vollziehe sich zumeist allmählich, als Übergang. Es erscheine sanfter und erleichtere es nicht nur dem Sterbenden, sondern auch Angehörigen und Freunden, das Leben zu lassen und Abschied zu nehmen. Aus der Sicht des Autors stellt die Palliativmedizin den grössten Behandlungsschritt dar, den die Medizin seit dem zweiten Weltkrieg aufzuweisen hat. Mutlosigkeit und falsche Zurückhaltung

Michael de Ridder bündelt seine im nachdenklich stimmenden Buch aufgelisteten Erfahrungen und Überlegungen zu einem eindringlichen Appell an die Ärzte: «Auf eines – neben einer präzisen ärztlichen Indikation – kann auf keinen Fall verzichtet werden, nämlich auf ärztliche Redlichkeit und Wahrhaftigkeit». Diese Charaktereigenschaften bildeten seit jeher die Grundlage ärztlicher Handlungsorientierung, besonders dann, wenn ein Arzt terminal Kranke behandle und betreue. Oft ergriffen ihn jedoch Mutlosigkeit und eine falsche Zurückhaltung, weil er befürchte, dass die palliative Behandlung eines Schwerstkranken dessen Leben unzulässig verkürze. Josef Ziegler

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Zwei Umfragen zeigen, dass Schweizer mit ihrer Krankenversicherung grösstenteils sehr zufrieden sind

Die rote Laterne geht an Assura Die Wahl des Krankenversicherers hängt zwar laut der Umfrage von bonus.ch entscheidend von der Höhe der Prämien ab, laut K-Tipp spielt aber auch die Qualität der Leistung eine Rolle. In der K-Tipp-Umfrage äusserten 59,4 Prozent, «sehr zufrieden» mit dem Service ihrer Krankenkasse zu sein.1 Bei bonus.ch waren über 65 Prozent der Befragten zufrieden oder sehr zufrieden.2 Am schlechtesten schnitt beim Service die Assura ab.

Bei K-Tipp gaben 35,1 Prozent an, «ziemlich zufrieden» zu sein und nur 2,8 Prozent waren «wenig zufrieden» oder «gar nicht zufrieden» (1,6 Prozent). Die Krankenversicherer schnitten insgesamt besser ab als im Vorjahr. Allerdings ist die Bandbreite der Service-Qualität gross: Die KPT verzeichnet am meisten «sehr zufriedene Kunden» (71 Prozent), gefolgt von der Swica (70 Prozent) und der Intras (69 Prozent). Schlusslicht ist wie bereits im letzten Jahr die Assura: Nur gerade 34 Prozent ihrer Versicherten sind mit ihr «sehr zufrieden». Das scheint die Kunden nicht abzuschre-

cken. CEO Fredi Bacchetto kommentiert die rote Laterne gegenüber dem K-Tipp gelassen: «Die Assura verzeichnete letztes Jahr einen Zuwachs von 200 000 Versicherten. Wir werten dies als Indiz dafür, dass wir uns mit unserer Versicherungspolitik auf dem richtigen Weg befinden.»

Im Rahmen der repräsentativen Umfrage des Link-Instituts wurden 2322 Schweizerinnen und Schweizer zur Kompetenz der Mitarbeiter der Krankenkassen, zur Schnelligkeit der Abwicklung und zur Qualität der Informationen befragt. Ausgewertet wurden nur Aussagen von Versicherten, die in den letzten zwei Jahren Leistungen ihrer Kasse in Anspruch genommen haben. Auftraggeber war der K-Tipp. Auch die Vergleichsseite bonus.ch hat im Juli 5000 Versicherte zur Servicequalität ihrer Krankenkasse befragt. Bewertetet wurden folgende Kriterien: Verständlichkeit der übermittelten Informationen, Übersichtlichkeit der Abrechnungen, Schnelligkeit der Rückerstattung und Kundenservice. Die Antworten wurden in eine Note von 1 bis 6 umgerechnet.

Concordia hat die treusten Kunden

Mit 53,3 Prozent steht Assura auf der Liste der Krankenversicherer mit am meisten Wechselkandidaten zuoberst. Die treusten Kunden hat die Concordia (22,1 Prozent). Insgesamt haben 33,4 Prozent der Versicherten (30 Prozent bei bonus.ch) an einen Wechsel der Krankenversicherung gedacht. 30bis 49-Jährige denken häufiger an einen Wechsel als ältere Menschen. Frauen, Landbewohner, über 50-Jährige und Deutschschweizer sind prinzipiell zufriedener mit ihrer Krankenkasse als Männer, Städter, unter 50-Jährige und Romands.1 Die Kantone Schwyz und Obwalden zählen die meisten zufriedenen Versicherten, gefolgt von Appenzell-Innerrhoden, Uri und Graubünden. In der Deutschschweiz werden die kleinen Kassen am besten bewertet.2 Wenig Ärger rund um die Rechnungen

Foto: Prisma

Zwei Umfragen zur Kundenzufriedenheit

Quer über alle Krankenkassen wurden von 2,6 Prozent der Versicherten zu spät bezahlte Rechnungen kritisiert (Vorjahr: 2,8 Prozent). Eine lange Wartezeit ärgerte 2,4 Prozent der Kunden, während 2,3 Prozent nicht bezahlte Rechnungen bemängelten (Vorjahr 2,4 Prozent). Vier von fünf Befragten hatten beim Leistungsbezug in den letzten zwei Jahren keine Probleme.1 Auch bei bonus.ch konnten die Krankenversicherer im Bereich der Rückerstattungsfristen keine Verbesserung erzielen. Mit einer Rückerstattung innert drei Wochen könnten die Krankenversicherer eine höhere Kundenzufriedenheit erzielen. Kolping hat in dieser Kategorie mit 5,1 am besten abgeschnitten.2

Professioneller Kundenservice

Positiv bewertet werden Freundlichkeit und Professionalität der Mitarbeiter im Kundenservice. Rang eins belegt die Provita (5,27).2 Beide Studien zeigen, dass die Zufriedenheit der Kunden steigt, trotz des Prämienanstiegs. Ein Indiz dafür, dass die Kunden zunehmend wissen, dass 95 Prozent der Ausgaben und damit 95 Prozent der Prämiensumme durch Medikamente (Ärzte und Apotheken), Arztbehandlungen, Spitäler und Pflege verursacht werden? Alain Vioget

Umfrage K-Tipp, Ausgabe vom 8. September 2010 bonus.ch, Link: www.bonus.ch/Donnees/NewsSources/2010/Pdf/CommPresse20100902_DE.pdf

1 2

Zufriedenheit der Kunden ist wichtig für die Krankenversicherer, doch noch wichtiger ist die Höhe der Prämien.

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Neue Spitalfinanzierung: Unkalkulierbares Risiko oder entscheidender Paradigmawechsel?

Das braucht es für einen gelungenen SwissDRG-Start Die Krankenversicherer unterstützen die Einführung der neuen Spitalfinanzierung auf den 1. Januar 2012, beharren aber darauf, dass dafür ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Systemwechsel keinen unkontrollierbaren Kosten- und Prämienschub auslöst.

Es ist die ureigene Aufgabe der Krankenversicherer, Arzt- und Spitalrechnungen zu kontrollieren, um korrekte Vergütungen ausrichten und die Wirtschaftlichkeit überprüfen zu können. Aus diesem Grunde ist der Anspruch auf eine detaillierte und verständliche Rechnung explizit im Krankenversicherungsgesetz festgehalten (Art. 42 Abs. 3 KVG). Im IT-Zeitalter ist es zudem selbstverständlich, diese Überprüfungen effizient und systematisch – elektronisch ­– durchzuführen, um nicht Kosten zu verursachen, die keinen eigentlichen Mehrwert schaffen. Nachdem die neue Spitalfinanzierung auf Januar 2012 den Wechsel zu den diagnosebezogenen Pauschalen vollzieht, mutet es absurd an, die

Die für die Rechnungskontrolle bei SwissDRG erforderlichen Diagnoseund Prozedurenangaben (Minimal Clinical Data Set MDS) sind ausschliesslich für diese Prüfung vorgesehen. Auch der gemeinsam von den Tarifpartnern im Forum Datenaustausch erarbeitete Standard XML 4.3 inklusive «Containerlösung» (technisches Hilfsmittel einerseits, Voraussetzung für die gemeinsame Übermittlung von administrativen und medizinischen Rechnungsangaben andererseits) gewährleistet die technische Voraussetzung für die vom Datenschützer geforderte Sicherheit in der elektronischen Übermittlung des MDS. Die vertrauliche Behandlung der sensiblen Daten beim Krankenversicherer wird durch interne Prozesse sichergestellt. Die entsprechenden Datenbearbeitungsreglemente werden dem Datenschützer vorgelegt.

systematische Information über Diagnose und durchgeführte Behandlungen (Prozeduren) erst mühsam einfordern zu müssen. In dieser Situation befinden sich die Krankenversicherer – trotz Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 2009, welches die systematische Datenlieferung als gesetzeskonform bejaht. Dass dem Datenschutz Rechnung zu tragen ist, steht ausser Diskussion. Trotzdem wird dessen Einforderung nur zu oft als (politische) Hinhaltetaktik verwendet: Man hat kein Interesse daran, Transparenz zu schaffen, weil man eben gerade nicht kontrollierbar sein will. Die Gewährleistung des Datenschutzes bei sensiblen Daten steht bei jährlich mehr als 70 Millionen Leistungsabrechnungen für die Krankenversicherer ausser Frage und wird mit viel Aufwand sichergestellt. Ohne eine verbindliche Zusicherung zur Datenübermittlung seitens der Spitäler macht der Start mit SwissDRG am 1. Januar 2012 keinen Sinn. Eine Systemumstellung ist kein unkalkulierbares Risiko

Der Gesetzgeber hat zu Recht die Forderung erhoben, dass sich in der neuen Spitalfinanzierung die Preise an jenen Spitälern orientieren sollen, welche die tarifierte Leistung günstig, effizient und – selbstverständlich – in der notwendigen Qualität erbringen. Der Systemwechsel bindet die Spitäler (und Regierungen) endlich in die notwendige Verantwortung zur Leistungserbringung ein, indem in der OKP nicht mehr einfach nur anfallende Kosten bezahlt werden müs- sen. Die neue Abgeltungsweise macht es zudem möglich, die Fallkosten in Relation zum Schweregrad und den erforderlichen Investitionskosten gesamtschweizerisch vergleichen zu können. Erst mit diesem Basispreis (Baserate) ist es möglich, die vom Gesetzgeber verlangte Effizienz und Kostengünstigkeit zu ermitteln. santésuisse (bzw. ab 1. Januar 2011 die neue Einkaufsgemein schaft tarifsuisse ag) wird mit jedem Spi- tal oder jeder Spitalgruppe einen Basispreis verhandeln, der den Anforde rungen von Gesetz und Verordnung

entspricht. Die Krankenversicherer orientieren sich dabei an den seit 2006 etablierten Verfahren für APDRG-Benchmarks, die entsprechend angepasst und verfeinert werden. Nachdem der Einzelleistungstarif TARMED (für die ambulante ärztliche Behandlung) damals unter dem Siegel «Kostenneutralität» eingeführt worden ist, wäre ein solches Erfordernis bei der neuen Spitalfinanzierung ein Systembruch. Selbstverständlich gilt auch hier, dass das neue Tarifmodell nicht zu einem Kostenschub führen darf; im Fokus steht jedoch die Finanzierung der erbrachten Leistung, nicht die Abgeltung der angehäuften Kosten. Die Krankenversicherer werden jedenfalls speziell darauf achten, dass aus der Einführung von SwissDRG kein unkalkulierbares Kosten- und Prämienrisiko resultiert. Anlagenutzungskosten = Kosten der Nutzung der Anlagen – nicht mehr

Der Systemwechsel zur neuen Preisfinanzierung intendiert, dass es keine «integrale Spitalfinanzierung» gibt. Die dazu notwendigen Ausführungsbestimmungen in der «Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und

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Foto: Prisma

Qualitätsmessungen von erbrachten Leistungen müssen einheitlich, vergleichbar und transparent sein. Dies wurde auch an der KVG-Tagung der Uni St. Gallen betont.

Pflegeheime in der Krankenversicherung» (VKL) zielen viel mehr darauf ab, dass lediglich Investitionen, die für die wirtschaftliche Erbringung der obligatorisch versicherten Leistungen notwendig sind, in die anrechenbare Preisbasis einfliessen. Dies bedeutet aber wiederum, dass die Spitäler, die entsprechenden Investitionskosten den Krankenversicherern gegenüber transparent und nachvollziehbar ausweisen müssen. Dies erweist sich häufig als problematisch: Die gemäss VKL erforderlichen (Buch-) Werte für die Berechnung der vor 2012 erbrachten Investitionen sind oftmals nicht bekannt, da die öffentliche Hand die Investitionen aus laufenden Mitteln getätigt hat oder die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind. Die Krankenversicherer wehren sich für die Prämien-, aber auch für die Steuerzahlenden dagegen, dass bereits über Steuern finanzierte Investitionen ein zweites Mal von den Prämien- und Steuerzahlenden bezahlt werden müssen. Planung contra Wettbewerb

Grundsätzlich ist es ein Widerspruch, die Einführung von diagnosebezogenen Fallpauschalen mit einer kantonalen Spitalplanung zu koppeln, auch

wenn die Versorgung durch die Kantone zu sichern ist. In der Vergangenheit hat sich dies aber vor allem als Strukturerhaltung herausgestellt. santésuisse fordert deshalb, dass die Kantone die neue Logik konsequent übernehmen und nur solche (öffentliche und private) Spitäler auf die Liste nehmen, welche ihre Leistungen in der verlangten Qualität und Wirtschaftlichkeit erbringen. Da die Ausgestaltung der Spitallisten zudem prämienrelevant ist, ist es unabdingbar, dass die Kantone diese rechtzeitig, d.h. bis spätestens 31. März 2011, kommunizieren. Eine weitere Berechnungskomponente ist der Vergütungsteiler zwischen Kantonen und Versicherern. Die neue Spitalfinanzierung legt diesen auf mindestens 55 Prozent bei den Kantonen bzw. höchstens 45 Prozent bei den Versicherern fest (bei einer Übergangszeit von fünf Jahren). Auch diese Werte müssen die Kantone bis spätestens 31. März 2011 publizieren, damit die Versicherer ihre Prämien entsprechend kalkulieren und rechtzeitig beim Bundesamt für Gesundheit für die Genehmigung einreichen können.

Last not least – die Qualität

Das Beispiel Deutschland zeigt, dass die Umstellung auf DRGs eigentlich eine neue Denkweise eingeläutet hat. Es gebe Spitäler, die früher die Überzeugung vertraten, dass man alles könne und alles anbiete. Heute heisse es dagegen: Wir machen, was wir besser können, und was wir nicht besser können, decken wir via Kooperationen mit jenen ab, die es besser können. Insofern ist die neue Spitalfinanzierung eine grosse Chance für eine echte Qualitätsverbesserung. Damit aber überhaupt Qualitätsvergleiche angestellt werden können, benötigt es Qualitätsmessungen, die einheitlich, vergleichbar und transparent sind. Auch wenn sich die Tarifpartner noch nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen konnten, wie Sandra Schneider vom BAG an der KVG-Tagung der Uni St. Gallen vom 26. August 2010 moniert hat, ist die verbindliche nationale Regelung eine gesetzliche Erfordernis und in den Augen der Krankenversicherer weit oben auf der To-do-Liste bis zum Start von SwissDRG am 1. Januar 2012. Ursula Vogt

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Eine neue Erhebung des Bundesamtes für Statistik

Woran Betagte in Heimen leiden Foto: Prisma

Nicht allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Heimen fällt das Gespräch so leicht wie dieser Frau.

In ein Heim gehen die meisten betagten Personen erst, wenn sie den Alltag nicht mehr gut bewältigen können. Das ist dann der Fall, wenn gehen, sich ankleiden, essen, die Körperpflege oder der Weg zur Toilette nur noch eingeschränkt möglich sind. Bei den Pflegeheimbewohnern bekunden zwei Drittel grosse Schwierigkeiten bei mindestens einer wichtigen Tätigkeit. Fast 40 Prozent leiden an Demenz.

Die Statistik verriet uns schon bisher einiges über die knapp 90 000 Bewohner und Bewohnerinnen von Alters- und Pflegeheimen. Der Heimeintritt erfolgt im schweizerischen Mittel mit knapp 81 Jahren, und der Aufenthalt dauert nicht ganz drei Jahre. Das Durchschnittsalter der beherbergten Personen beträgt fast 84 Jahre. Die Frauen, die über 70 Prozent der Pflegebedürftigen ausmachen, sind im Schnitt 85 Jahre alt, die Männer 81,5. Auffallend ist, dass der Anteil der über 90-Jährigen rasch zunimmt und bald 30 Prozent beträgt. Hier sind die Frauen mit fast 80 Prozent vertreten. Eine neue Erhebung des Bundesamtes für Statistik1 gibt nun zusätzlich Aufschluss über Krankheiten und Behin-

derungen im Alltag von betagten Personen in Heimen. Sie zeigt, dass über 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen bei ihren alltäglichen Tätigkeiten eingeschränkt sind, die Hälfte davon stark. Zwei Drittel bekunden grosse Schwierigkeiten bei der selbstständigen Verrichtung von mindestens einer der sechs alltäglichen Tätigkeiten wie essen, zu Bett gehen, sich ankleiden, sich im Zimmer fortbewegen, die Toilette benützen oder den Körper pflegen. Neun Prozent sind vollständig auf Hilfe angewiesen. Zwei von fünf leiden an einer Demenz

Vier von fünf Heimbewohnerinnen und -bewohnern leiden an einer oder mehreren Erkrankungen. Bei rund der Hälfte werden Herz-Kreislaufprobleme diagnostiziert und fast ebenso viele haben einen zu hohen Blutdruck. Zwei von fünf leiden an einer Demenz. Von einer Rheumaerkrankung ist jede vierte und von Diabetes jede fünfte in einem Heim wohnhafte Person betroffen. Zudem sind zwölf Prozent der Betagten in Heimen sehbehindert, neun Prozent hörbehindert und fünf Prozent beides gleichzeitig. Diese Behinderungen nehmen mit dem Alter stark zu.

Von jenen Betagten, die persönlich befragt wurden – bei rund der Hälfte war dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich – fühlen sich etwas über 40 Prozent bei sehr guter oder guter Gesundheit. Ebenso viele bezeichnen ihre Gesundheit als mittelmässig und 15 Prozent bezeichnen sie als schlecht oder sehr schlecht. Soziale Kontakte

Ein Grossteil der Heimbewohnerinnen und -bewohner erhält regelmässig Besuche von Angehörigen. Über zwölf Prozent werden täglich, 43 Prozent mindestens einmal pro Woche und gut 30 Prozent mindestens einmal im Monat besucht, nur sechs Prozent fast nie oder gar nie. Zu vermuten ist, dass die Lage der Heime (zentrumsnah oder abgelegen) einen grossen Einfluss auf die Frequenz der Besuche und die Pflege von sozialen Kontakten generell hat. Doch darauf gibt die Erhebung keine Antwort. Walter frei

1

Die 2009 durchgeführte Erhebung des BFS zum Gesundheitszustand von Betagten in Heimen basiert auf einer Stichprobe gut 3000 Personen (zwei Drittel Frauen, ein Drittel Männer) mit einem Durchschnittsalter von 83. Die Hälfte der Betagten konnte persönlich befragt werden, für die andere Hälfte gab das Pflegepersonal Auskunft.

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Bild

Monats

Foto: Keystone

Nun lass den Sommer gehen… Nebel und feuchtes Herbstwetter sorgen allenfalls bei Schnecken für gute Laune. Doch die Spezies Mensch reagiert darauf eher mit depressiven Verstimmungen, Müdigkeit und Antriebsschwäche. Experten glauben, dass dies mit dem Mangel an natürlichem Licht zusammenhängt: Die UV-Strahlen der Sonne fördern die Bildung des Neurotransmitters Serotonin, der für ein positives Befinden sorgt. Natürliches Licht ist auch nötig, um Vitamin D zu bilden. Studien belegen auch, dass Vitamin-D-Mangel nicht nur schlecht für die Knochen ist, sondern die Immunabwehr, das Herz-Kreislauf-System und die allgemeine Leistungsfähigkeit schwächt. Wer sich also im Herbst selbst bei schlechtem Wetter möglichst häufig im Freien aufhält, hat nach Ansicht der Experten schon viel zur Vorbeugung getan: Auch bei trübem Himmel kann man draussen im Wald noch viel Tageslicht tanken. Damit tut man aktiv etwas für seine Gesundheit und kann sich zusätzlich noch an herbstlichen Farben und vielleicht auch Worten erfreuen: «Nun lass den Sommer gehen, Lass Sturm und Winde wehen. Bleibt diese Rose mein, Wie könnt ich traurig sein?» (Joseph von Eichendorff)

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Nicht schlecht gestaunt haben kürzlich die Teilnehmer des Kongresses «ehealthcare.ch» in Nottwil, als sie beim Check-In gleich eine Versichertenkarte des VeKa-Centers erhielten. Zwar nicht mit ihrem Namen aber immerhin mit dem Aufdruck «Muster». Sie konnten sich bei der Arztpraxis Dr. Terra der Ärztekasse beim Hausarzt ihre medizinischen Notfalldaten auf die Karte schreiben sowie später im Spital auslesen und kontrollieren lassen. Zudem stand vor dem Eingang des Messecenters des Paraplegiker-Zentrums in Nottwil ein Rettungswagen mit einem Notfallarzt, welcher die medizinischen Notfalldaten auf der Versichertenkarte auf seinem mobilen PC (iPad) auslesen konnte. Medizinische Notfalldaten funktionieren

Erstmals konnten die interessierten Personen die konkrete Anwendung der neuen Chipkarte in der Praxis anschauen und benutzen. Das neue, mobile Lesegerät und insbesondere die neue Praxisanwendung der Ärztekasse konnten vorgestellt werden. Die medizinischen Notfalldaten sind Bestandteil der medizinischen Krankengeschichte beim Hausarzt. Der Patient kann sich die Karte jeweils beim Arztbesuch schnell aktualisieren lassen. Damit ist nun erstmals in der Praxis bewiesen worden, dass die medizinischen Notfalldaten mit der neuen Versichertenkarte funktionieren und nützlich sind. Die Praxissoftware zeigte auch, dass der Abfragedienst der Ärztekasse beim VeKa-Center der Schweizer Krankenversicherer funktioniert und sich mit den Basis- und Deckungsinformationen der Krankenversicherer die administrativen Prozesse zwischen Leistungserbringer, Versicherer und Versicherten elektronisch optimieren lassen. Die neue AHV-Nummer erlaubt eine eindeutige administrative Patienten-Identifikation und die Anforderungen aus dem Bereich Managed Care können unterstützt werden. Mit dieser Anwendung haben die beteiligten Firmen bewiesen, dass die neue elektronische Versichertenkarte ihre Ziele erreichen kann. Die neue Praxissoftware soll mit dem neuen Lesegerät im kommenden Januar an die Ärzte ausgeliefert werden. H.-P. Schönenberger, Projektleiter VeKa-Center der SASIS AG

Aus aller Welt

Anwendung für medizinische Notfalldaten verfügbar

Service

Die neue Versichertenkarte ist einen Schritt weiter

Gefälschte Arzneimittel Die EU-Zollbehörden konnten 2009 insgesamt 3368 Fälle von Arzneimittelfälschungen aufdecken, gegenüber 3207 im Vorjahr. Die häufigsten Fälschungen betreffen Lifestyle-Arzneimittel (wie Diätpillen oder Viagra). Aber auch andere wichtige Arzneimittel, wie Schmerzmittel, Antidepressiva, Antiallergika, Angstlöser oder Medikamente zur Behandlung von HIV oder Blutdrucksenker. (aim)

Monitor für Brandwunden Mehr als 4000 Menschen sterben jährlich in der EU bei Brandunfällen und viele Tausende werden mit Brandverletzungen in Krankenhäuser eingeliefert. Dank EU-geförderter Forschungsarbeiten werden Fachärzte künftig schneller feststellen können, welche Bakterien oder Pilze in Brandwunden vorhanden sind. Wissenschaftler haben ein kompaktes elektronisches Gerät entwickelt, mit dem die Bakteriengattung in nur wenigen Minuten festgestellt werden kann. (aim)

Wird 2012 das Jahr des Alterns?

Partner der Praxislösung:

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass das Jahr 2012 zum «Europäischen Jahr für aktives Altern» ausgerufen werden soll. Diese Initiative soll zur Schaffung besserer Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen für die zunehmende Zahl älterer Menschen in Europa führen und das gesunde Altern fördern. Ausserdem soll sie Älteren helfen, eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen. Es ist zu erwarten, dass das Europäische Parlament und der Rat Anfang des nächsten Jahres der Initiative zustimmen werden.

• Ärztekasse mit Software SMIS • ARPAGE als Software-Hersteller • VeKa-Center der SASIS AG mit der VeKa von santésuisse • Spitalterminal des USZ der Firma emineo

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Veranstaltungen Organisator

Thema

Ort/Datum/Zeit

Infos

Careum Stiftung

Careum Congress Rüschlikon/ Zürich

11./12. November 2010, Gottlieb Duttweiler Institut

www.careum-congress.ch/

SAG/ASE und MSD

7. Schweizerischer Kongress für Gesundheitsökonomie und Gesundheitswissenschaften

12. November 2010, Inselspital Bern, Auditorium Ettore Rossi

www.sag-ase.ch/kongress.html

Merck Sharp & Dohme-Chibret AG

Zweiter Frauengesundheitsgipfel

Hotel Four Points Sheraton Sihlcity, Zürich, 23. November 2010 (MSD)

SASIS AG

Kundenanlass für Versicherer, Präsentation der SASIS AG und ihrer Produkte für das Jahr 2011

24. November 2010, Altes Spital, Solothurn, 14.15–16.15 Uhr

www.sasis.ch

Gesundheits-Förderung Schweiz

12. Nationale Gesundheitsförderungskonferenz

6./7. Januar 2011, Kongresszentrum Davos

www.gesundheitsförderung.ch

Melden Sie uns Ihre Veranstaltungen an: redaktion@santesuisse.ch! Weitere Veranstaltungen unter www.santesuisse.ch

Sie suchen eine Herausforderung in einem dynamischen Umfeld. Ihre Fähigkeiten wollen Sie aktiv einbringen und weiterentwickeln. Partnerschaftlichkeit ist für Sie selbstverständlich, Erfolg und Verantwortung verstehen Sie als Muss.Wir suchen für den Arbeitsort Basel eine oder einen

Fachspezialist-/in Managed Care Ihre Aufgaben Leistungserbringermanagement (Leistungseinkauf und Vertragscontrolling) Vertretung von Sympany in externen Verhandlungsgremien und Fachgruppen Kontaktstelle zu Leistungserbringern, Verbänden, Kommissionen und Partnern Erstellen von Markt- und Kostenanalysen zwecks Erarbeitung von betriebswirtschaftlichen Entscheidungsgrundlagen Aufbau und Weiterentwicklung von neuen Angeboten und Dienstleistungen

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Ihr Profil Höhere ökonomische und/oder medizinische Ausbildung Weiterbildung und Erfahrung und mehrjährige Erfahrung in public health/Gesundheitswesen Kranken- und/oder Sozialversicherungserfahrung Sicheres und gewinnendes Auftreten, sehr gute Auffassungsgabe Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen Offene, initiative und dynamische Persönlichkeit die gerne im Team und auch eigenverantwortlich arbeitet

• • • • • •

Sympany, Lars Deppeler Human Resources, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel jobs@sympany.ch

Vivao Sympany ist die engagierte, familienfreundliche Versicherung, bei der sich Kunden ernst genommen und verstanden fühlen. Massgeschneiderter Schutz und schnelle, unbürokratische Hilfe – Vivao Sympany ist erfrischend anders.

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Ausschreibung der Berufsprüfung für die/den Krankenversicherungs-Fachfrau/Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis 2011 santésuisse führt die Berufsprüfung für die/den Krankenversicherungs-Fachfrau/ Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis wie folgt durch: Ort:

Olten und Lausanne

Daten:

schriftliche Prüfung: Montag, 2. Mai 2011 mündliche Prüfungen: Dienstag, 3. Mai 2011 Mittwoch, 4. Mai 2011 Donnerstag, 5. Mai 2011

Zulassung:

Prüfung nach Prüfungsordnung 2008 Zur Prüfung wird zugelassen, wer a) über das Fähigkeitszeugnis einer dreijährigen Grundbildung oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. anerkanntes Diplom einer Handelsmittelschule, eidgenössische Matura) und eine Berufspraxis von mindestens vier Jahren nach Abschluss der Lehr- oder Studienzeit nachweist, wovon mindestens zwei Jahre in der Krankenversicherung nach KVG; b) sechs Jahre Berufspraxis in der Krankenversicherung nach KVG nachweist.

Prüfungsgebühr:

CHF 1050.–, zahlbar nach schriftlichem Zulassungsentscheid

Anmeldung:

auf besonderem Formular, erhältlich bei santésuisse, Abteilung Ausbildung, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 41, Fax 032 625 41 51, E-mail: ausbildung@santesuisse.ch

Anmeldeschluss:

Mittwoch, 5. Januar 2011 (Poststempel)

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Prüfungskommission. Kandidatinnen/ Kandidaten werden darüber schriftlich informiert. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Ausbildung von santésuisse.


Krebstherapie im Wandel Die Beurteilung von neuen Behandlungsoptionen anhand von Fallbeispielen praxisnah besprochen

Ort:

Hotel Arte, Olten

Datum:

16. Dezember 2010

Programm:

Referat und Workshops zu onkologischen Fragestellungen:

• Was ist quality of life? • Literaturrecherche, Wirksamkeitsbeurteilung, Vorgehen • Individualisierung der Krebstherapie • Wirtschaftlichkeit in der Onko-Therapie

Referenten:

Onkologen und Vertrauensärzte, u. a. Prof. Dr. med. Mario Bargetzi, Prof. Dr. med. Daniel Betticher, Dr. med. Reto Guetg, Dr. med. Urs Märki, Dr. med. Stefan Schindler, Dr. med. Beat Seiler, Prof. Dr. med. Beat Thürlimann, Dr. med. Roger von Moos

Wen sprechen wir an:

Ärzte, Vertrauens- u. Versicherungsärzte, Fachspezialisten und Leistungsfachleute

Kosten:

CHF 50.–

Programm und www.vertrauensaerzte.ch (Online-Anmeldung) Anmeldung: Auskünfte:

Geschäftsstelle SGV unter info@vertrauensaerzte.ch

Die Tagung wird unterstützt von: Novartis Pharma Schweiz AG und Roche Pharma (Schweiz) AG

Als effektivster Dienstleistungspartner im Schweizer Markt der Kranken- und Unfallversicherer realisieren wir für unsere Kunden modulare IT-Lösungen, welche höchsten Anforderungen gerecht werden. Fundierte Fachkenntnisse, Eigenverantwortung und Flexibilität sind für unsere rund 160 Mitarbeitenden ebenso selbstverständlich wie kundennahes und marktorientiertes Denken und Handeln. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir

Business Consultant Kranken- und Unfallversicherung Ihre Aufgaben  Analysieren und Modellieren von Geschäftsprozessen im Kranken- und Unfallversicherungsbereich  Führen, Beraten und Unterstützen der Business Analysten  Erarbeiten und Beurteilen von Lösungsvarianten hinsichtlich Funktionalität, Qualität und Wirtschaftlichkeit  Erarbeiten von Business Cases  Koordinieren und Planen der Prozesse  Führen des Requirement Managements  Projektcontrolling und Auswertungen  Mithilfe bei Inbetriebnahmen und Anwendersupport Ihr Profil  Fundierte Berufserfahrung und sehr gute Fachkenntnisse im Kranken- und Unfallversicherungsbereich, insbesondere bezüglich Geschäftsprozesse und IT-Lösungen  Erfahrung in der Beratung und im Requirement Management  Projekterfahrung im Bereich Consulting  Ausgeprägte analytische und methodische Fähigkeiten  Initiative und kundenorientierte Persönlichkeit  Gute Führungs-,Moderations- und Präsentationsfähigkeiten Ihre Perspektiven  Interessante und abwechslungsreiche Aufgabe in einem IT-Dienstleistungsunternehmen  Mitarbeit beim Aufbau von neuen, strategischen BusinessFeldern  Projektleitung in einem Spezialistenteam  Fortschrittliche Arbeitsbedingungen  flexiblen Arbeitszeiten  Angenehme und kollegiale Arbeitsumgebung Wollen Sie sich in einem innovativen Umfeld weiterentwickeln und mit Eigeninitiative einen aktiven Beitrag zum Erfolg unseres Unternehmens leisten? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an Frau Claudia Rubitschung: jobs@centrisag.ch

Erfolgsfaktoren bei der Einführung von DRGs: Einige praktische Erfahrungen und Ausblick Dienstag, 25. Januar 2011, Swisshôtel Zürich Mit Unterstützung von Bratschi Wiederkehr & Buob Rechtsanwälte

Themen/Referierende • Einführung in die Thematik Dr. oec. HSG Willy Oggier, Gesundheitsökonomische Beratungen AG, Küsnacht • Erfolgsfaktoren bei der DRG-Einführung aus der Sicht des Universitätsspitals mit der tiefsten Base Rate Gunter Gotal, Kaufmännischer Direktor, Universitätsklinikum Greifswald (Deutschland), Greifswald • Erfolgsfaktoren bei der DRG-Einführung aus der Sicht des Ärztlichen Direktors am grössten Universitätsklinikum Europas Prof. Dr. med. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor, Charité Universitätsmedizin Berlin, Berlin • Erfolgsfaktoren bei der DRG-Einführung aus der Sicht eines freigemeinnützigen Krankenhauses: Werte spielen eine Rolle Werner Koch, Geschäftsführer, Katholisches Marienkrankenhaus gGmbH, Hamburg • Erfolgsfaktoren beim Ein- und Austrittsmanagement unter DRG Dr. med. Evelyn Plamper, MPH, Leiterin Stabsabteilung Unternehmensentwicklung, Universitätsklinikum Köln (AöR), Köln • Erfolgsfaktoren bei der DRG-Einführung aus der Sicht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen Dr. med. Uwe Lepski, Leiter Fachbereich Krankenhaus, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) Bayern, Nürnberg • Erfolgsfaktoren bei der DRG-Einführung für Spitäler und Krankenversicherer aus der Sicht von santésuisse Stefan Kaufmann, Direktor, santésuisse, Solothurn • Die Einführung von DRGs: rechtlicher Handlungsbedarf für Verwaltungsräte Dr. iur. Martin Moser, LL.M., Rechtsanwalt, Partner, Bratschi Wiederkehr & Buob Rechtsanwälte, Bern • Die Einführung von DRGs in Deutschland: Rechtliche Herausforderungen und Erfahrungen aus der Praxis Dr. iur. Olav Wagner, Rechtsanwalt, Partner, Noerr LLP, Berlin • Round Table Gespräch unter der Leitung von Dr. oec. HSG Willy Oggier mit Dr. iur. Martin Moser und Dr. iur. Olav Wagner

Programme/Anmeldung Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis (IRP-HSG), Bodanstrasse 4, 9000 St. Gallen Tel. 071 224 24 24, Fax 071 224 28 83 e-mail: irp@unisg.ch/www.irp.unisg.ch


12. Nationale Gesundheitsförderungs-Konferenz, Donnerstag, 6. Januar und Freitag, 7. Januar 2011, Kongresszentrum Davos, Schweiz

Gesundheitsförderung: ein Schlüsselbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung! Zwischen Gesundheitsförderung und nachhaltiger Entwicklung gibt es viele Parallelen. Gemeinsamkeiten finden sich sowohl in den Grundsätzen wie auch in der Zielsetzung. Die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Komponenten, die auf die Gesundheit einwirken, sind auch die entscheidenden Determinanten für eine nachhaltige Entwicklung. Dieser Anlass wird eine erste Gelegenheit bieten, die Denkanstösse der Weltkonferenz über die Verknüpfung von Gesundheitsförderung und nachhaltiger Entwicklung vom Juli 2010 in Genf aufzunehmen und auf nationaler Ebene weiterzuführen. Eine zentrale Frage beider Konferenzen wird sein: Welchen Beitrag kann die Gesundheitsförderung an eine nachhaltige Entwicklung leisten? Und umgekehrt: Was ist der Beitrag der nachhaltigen Entwicklung an die Gesundheitsförderung? Es gilt, in den vielfältigen Bezügen zwischen Theorie und Praxis (beziehungsweise zwischen Policy und Praxis) Gemeinsamkeiten zu entdecken und dabei im gegenseitigen Austausch voneinander zu lernen. News zur Konferenz Aktuelle Informationen und das laufend aktualisierte detaillierte Konferenzprogramm sind unter www.gesundheitsfoerderung.ch/konferenz abrufbar. Die Konferenz bietet Ihnen verschiedene Foren für Erfahrungsaustausch und Weiterbildung.

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Online-Anmeldung Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden gemäss Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen online unter www.gesundheitsfoerderung.ch/konferenz. Anmeldeschluss: 3. Dezember 2010. Konferenzort Kongresszentrum Davos – www.davos.ch Konferenzkosten Beide Tage: CHF 350.– (EUR 210.–) Teilnahme pro Tag: CHF 250.– (EUR 150.–) Diese Gebühren verstehen sich inklusive Konferenzunterlagen. Die Hotelübernachtung geht zulasten der Teilnehmer/-innen.

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