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infosantésuisse Magazin der Schweizer Krankenversicherer Nr. 1–2, Januar/Februar 2007

Einheitskasse untergräbt Vorteile unseres Gesundheitssystems Seite 4

Im Gespräch: Fritz Britt, Direktor von santésuisse Seite 16

IM FOKUS:

Einheitskasse


INHALT

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

SCHWERPUNKT 4 6 8 10 12 13 14

Wollen wir die Vorteile unseres Gesundheitssystems preisgeben? Die Einheitskasse löst die Probleme des Gesundheitswesens nicht Im Gespräch: Christophe Darbellay, Präsident der CVP Schweiz Die Befürworter der Einheitskasse schweigen die Wahrheit tot Einheitskasse: Totengräberin von Managed Care Ticket nach Nirgendwo: Die Widersprüche der Initianten Kontrollierter Wettbewerb: Gut für die Versicherten

KRANKENVERSICHERUNG 6 1 18 20 22

Im Gespräch: Fritz Britt, Direktor von santésuisse Die Versicherungsmedizin wird wichtiger – und besser Das ist neu in KVG, KVV, KLV und VVG Bundesverwaltungsgericht entlastet Bundesrat

Im Gespräch: Christophe Darbellay, Präsident der CVP Schweiz Seite 8

GESUNDHEITSWESEN 23 Drei Fragen an: Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Marburger Bundes

SERVICE 4 2 24 24 24 25 25

News aus aller Welt Erweiterte Grafikdatenbank auf www.santesuisse.ch RVK: Neue Aufgaben im Managed Care-Bereich Generalversammlung von santésuisse Veranstaltungskalender

Ticket nach Nirgendwo: Die Widersprüche der Initianten Seite 13

Das ist neu in KVG, KVV, KLV und VVG

Nr. 1–2, Januar/Februar 2007 Erscheint zehnmal jährlich

Layout: Henriette Lux

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Titelbild: Heiner Grieder, Langenbruck ISSN 1660-7228

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EDITORIAL

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Emotionen dürfen nicht Oberhand über die Vernunft gewinnen

D Jean-Yves Rapin Verwaltungsrat santésuisse

ie Befürworter einer Einheitskasse haben ihre Argumente und ihre Vorstellungen, wie die Initiative umzusetzen sei, dargelegt. Die Argumente basieren grösstenteils auf Emotionen. Weil sie das System als Ganzes unwiederbringlich in Frage stellen, ist eine derartige Argumentation mehr als fragwürdig. Die Verfechter einer Einheitskasse führen Kosten ins Feld, die durch Verwaltungsräte, Managergehälter, Werbung sowie Kassenwechsel verursacht werden sollen. Insgesamt machen die Verwaltungskosten aber nicht mehr als sechs Prozent einer Versicherungsprämie aus. Es handelt sich dabei um geringe Ausgaben im Vergleich zu den Leistungskosten von 20 Milliarden Franken. Zudem liesse sich von diesen sechs Prozent nur ein kleiner Teil einsparen, weil es auch für die Verwaltung einer Einheitskasse Personal brauchen würde. Darüber hinaus nähme eine Einheitskasse den Versicherten die freie Wahl des Krankenversicherers. Die Befürworter einer Einheitskasse stellen die Transparenz der Branche in Frage. Die Krankenversicherer bilden aber wohl den meist kontrollierten Wirtschaftszweig mit der umfangreichsten Berichterstattungspflicht. Bisher haben die Aufsichtsbehörden den Krankenversicherern immer ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die Verfechter einer Einheitskasse schweigen sich über die Folgen einer einkommensabhängigen Finanzierung aus. Sie wissen, dass diese Unklarheit ihre Position schwächen könnte, weshalb einige vorschlagen, die Kopfprämie beizubehalten und die staatlichen Beiträge an die Prämienverbilligung zu erhöhen. Es würde also ein System verstaatlicht, und zwar mit allen qualitätsbezogenen Risiken für die medizinische Versorgung.

Die Befürworter einer Einheitskasse räumen indessen ein, dass ihre Lösung sich nicht merklich auf die Kosten auswirken wird – obwohl gerade dies die einzige Rechtfertigung wäre, neue Restriktionen und den Verlust der Wahlfreiheit in Kauf zu nehmen. Wir kennen die Stärken und Schwächen unserer sozialen Krankenversicherung. Wir können das bestehende System verbessern und unser leistungsfähiges Modell gleichzeitig beibehalten. Unsere Gesundheitsversorgung ist allen gleichermassen zugänglich. Darum beneiden uns unsere Nachbarn. Eine Einheitskasse würde bedeuten, ein System zu Gunsten einer kostenintensiveren und bürokratischeren Lösung aufzugeben und eine Zweiklassenmedizin zuzulassen. Es geht hier nicht um einen Versuch, sondern um einen Systemwechsel, dessen Auswirkungen auf unsere Gesundheit, unser Wohlergehen und unsere Finanzen wir noch lange spüren würden.


SCHWERPUNKT

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Die Einheitskasse wäre ein Frontalangriff auf die positiven Errungenschaften des KVG

Wollen wir die Vorteile unseres Gesundheitswesens preisgeben? Das Schweizer Gesundheitswesen hat Stärken und Schwächen. Der jüngste OECD-Bericht ortet – wie bereits zuvor andere Studien – die Pluspunkte unseres Systems vor allem in der hohen Qualität und im hindernisfreien Zugang, die negativen Aspekte hauptsächlich in der mangelnden Kosteneffizienz. Nun würden mit einer so grundlegenden Reform wie der Einheitskasse auch Stärken und Schwächen des Gesundheitswesens verändert. Natürlich behaupten die Initianten, die positiven Punkte würden gefördert oder beibehalten, die negativen hingegen ausgemerzt. Doch verhält es sich bei nüchterner Betrachtung wirklich so? Welche Auswirkungen hätte die Einheitskasse auf die fünf grössten Vorteile unseres Gesundheitssystems?

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Unser System bietet eine ausgezeichnete medizinische Versorgung für alle. Obwohl es in unserem Land noch keine systematischen Qualitätsvergleiche für medizinische Leistungen gibt, sprechen doch einige handfeste Indikatoren für ein qualitativ erstklassiges Gesundheitssystem. Der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung kann sich mit jenem aller OECDStaaten messen. Verschiedene Umfragen dokumentieren die hohe Zufriedenheit der Schweizerinnen und Schweizer mit ihrer medizinischen Versorgung. Der Katalog der medizinischen Leistungen, die von der Grundversicherung abgedeckt sind, ist in der Schweiz sehr umfangreich. Diese umfassende und hoch stehende Versorgung ist für die gesamte Bevölkerung hindernisfrei zugängig. Wartezeiten für stationäre Behandlungen, wie sie in Frankreich, Italien, Grossbritannien oder auch Schweden an der Tagesordnung sind, existieren in der Schweiz nicht. Die OECD bescheinigt der Schweiz auch, dass die sozio­ökonomisch bedingten Gesundheitsunterschiede vergleichsweise gering sind. Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen bieten vor allem Komfort oder grössere Wahlmöglichkeiten. Sie müssen aber nicht eine bessere Behandlungsqualität garantieren, weil die­se in der Grundversicherung mangelhaft wäre. Die Schweiz kennt keine Zweiklassenmedizin wie in anderen europäischen Ländern.

2

Unser System bietet Anreize zur Eigenverantwortung. Insbesondere die Wahlfranchisen und die alternativen Versicherungsmodelle geben der Schweizer Bevöl-

kerung die Möglichkeit, mit eigenverantwortlichem Verhalten Prämien zu sparen. Bevölkerungsumfragen wie die sondage santé oder der Gesundheitsmonitor zeigen, dass die Schweizerinnen und Schweizer diese Möglichkeiten schätzen und sogar ausbauen möchten.

3

Unser System ist sozial finanziert. Niedrigere Einkommen erhalten substanzielle Prämienverbilligungen, sehr niedrige Einkommen sogar einen vollständigen Prämien­ erlass. Bedenkt man ausserdem, dass gerade im stationären Bereich ein grosser Teil der Leistungen steuerfinanziert ist, ist die Belastung des Einzelnen durch die obligatorische Krankenversicherung bereits heute zu einem guten Teil von dessen Einkommen abhängig.

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Die Wahlfreiheit der Versicherten begünstigt Innovationen, fördert die Kostenkontrolle und steigert die Dienstleistungsqualität. Weil die Krankenversicherer möglichst viele Kunden gewinnen möchten, entwickeln sie innovative Produkte, die Kundenbedürfnissen wie integrierter Behandlung oder einer Prämien­entlastung entgegenkommen. Trotz nicht idealer gesetzlicher Grundlagen bieten heute alle grösseren Krankenversicherer Managed Care-Modelle an – in verschiedenen Formen für verschiedene Bedürfnisse. Ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil sind niedrige Prämien. Deshalb investieren die Krankenversicherer in eine systematische Rechnungskontrolle. Damit werden jährlich Kosten in Milliardenhöhe eingespart. Und nicht zuletzt haben die Versicherer das In-

teresse, ihren Versicherten kompetente und zuvorkommende Dienstleister zu sein.

5

Das Gesundheitswesen ist reformfähig. Die Vorschläge, die der Bundesrat im Rahmen der KVG-Revision vorgelegt hat und die das Parlament im Begriff ist umzusetzen, zeigen: Unser Gesundheitssystem ist kein starres Gebilde, das von einzelnen übermächtigen Akteuren dominiert wird. Schwächen lassen sich ausmerzen, ohne das freiheitliche System mit all seinen Vorteilen umzukrempeln.

Unser Gesundheitswesen hat also mehr als gewichtige Vorteile. Deshalb sind Überlegungen zentral, was die Einheitskasse daraus machen würde:

1

Die Einheitskasse führt zur Zweiklassenmedizin. Die Kosten für die Grundversicherung werden auch in einer Einheitskasse weiter steigen. Wenn, wie sich das die Initianten vorstellen, die Beiträge gemäss steuerbarem Einkommen festgelegt werden, bedeuten Prämien- automatisch auch Steuererhöhungen. Steigen nun die Kosten der Grundversicherung, bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Steuern erhöht – was politisch schwer durchzusetzen ist. Wahrscheinlicher ist, dass die Kosten durch eine Ausdünnung des Leistungskatalogs auf gleichem Niveau gehalten würden. Immer mehr Leistungen würden so von der Grund- in die teure Zusatzversicherung verlagert: Die Zweiklassenmedizin wäre Tatsache.


SCHWERPUNKT

Foto: Prisma

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vom tatsächlich bezahlten Beitrag. Auch alternative Versicherungsmodelle hätten in einer Einheitskasse schlechte Karten.

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Die Einheitskasse belastet den Mittelstand. Niedrige Einkommen bezahlen bereits heute dank der Prämienverbilligung wenig bis gar keine Prämien. Sie können mit der Einheitskasse also gar nicht besser gestellt werden. Im Gegenzug sehen auch die Initianten ein, dass gut Verdienende nicht beliebig belastet werden können und schlagen deshalb eine Obergrenze für das beitragspflichtige Einkommen vor. Die Vorstellung, die Reichen würden zum grossen Teil die Lasten des Gesundheitswesens übernehmen, ist also illusorisch. Berechnungen von santésuisse und von Gesundheitsökonomen beweisen stattdessen: Die Zeche würde der Mittelstand bezahlen. Bereits Einkommen ab 80 000 Franken müssten bei einer Einheitskasse mit höheren Prämien rechnen.

4

Die Einheitskasse orientiert sich nicht an ihren Versicherten, verhindert Innovationen und verschlechtert die Kostenkontrolle. Eine Einheitskasse hätte von sich aus kaum Interesse daran, kundenfreundliche Versicherungsmodelle wie Managed Care-Lösungen zu entwickeln. Wozu der Aufwand, wenn Unzufriedenheit nicht mit einem Versicherungswechsel sanktioniert werden kann? Die Einheitskasse steht auch nicht in einem Prämienwettbewerb, wodurch die Kosten- und Rechnungskontrolle für sie weniger zentral wird. Möglicherweise kann sie dadurch den Verwaltungsaufwand geringfügig reduzieren, würde dies aber mit steigenden Leistungskosten mehr als kompensieren.

5 Unser Gesundheitssystem hat grosse Vorteile. Würde die Einheitskasse sie in ihr Gegenteil verkehren?

2

Die Einheitskasse eliminiert die Anreize zur Eigenverantwortung. Werden die Prämien einkommensabhängig berechnet, verschwinden die Wahlfranchisen mit grosser Wahrscheinlichkeit. Zum ersten würde es einen grossen bürokratischen Aufwand bedeuten, verschiedene Wahlfranchisen und die nach Einkommen abgestuften Prä-

mien miteinander zu kombinieren. Ganz abgesehen davon hätten tiefere Einkommen mit niedrigen Prämien kaum einen Anreiz, via Wahlfranchise zu sparen. Das System der Prämienverbilligung schneidet diesbezüglich viel besser ab: Die Beiträge orientieren sich meistens an einer kantonalen Richtprämie und sind unabhängig

Die Einheitskasse ist ein schwerfälliges Gebilde und blockiert Reformen. Reformen im Gesundheitswesen würden an der Einheitskasse nicht vorbei kommen. Die Initianten deuten dies positiv und versprechen sich viel von der «grösseren Verhandlungsmacht» der Einheitskasse. Tatsache ist aber: Weil die Einheitskasse von Leistungserbringern, Behörden und Versichertenvertretern paritätisch verwaltet würde, blockiert sie sich bei unterschiedlicher Interessenlage selber. So verhindert dieses schwerfällige Gebilde zukunftsorientierte Lösungen: Das Gesundheitswesen wäre kaum mehr reformfähig. Peter Kraft


SCHWERPUNKT

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Die Einheitskasse hat den Problemen unseres Gesundheitswesens nichts entgegenzusetzen

Allheilmittel Einheitskasse? Unser Gesundheitssystem ist kein ideales Gebilde: Vieles könnte verbessert, vereinfacht oder effizienter gestaltet werden. Das sagt, neben vielen anderen Untersuchungen, der OECD-Bericht zum schweizerischen Gesundheitssystem. Die Initianten der Einheitskassen-Vorlage behaupten, die Lösung allen Übels gefunden zu haben. Doch wäre dieses Gebilde wirklich in der Lage, die grössten Defizite unseres Gesundheitswesens zu beheben?

1

Unser Gesundheitswesen ist zu teuer. Über ein Drittel der Bevölkerung ist in der reichen Schweiz nicht mehr in der Lage, die Krankenversicherungsprämien ohne staatliche Unterstützung zu zahlen. Und die Kosten für die Grundversicherung steigen weiterhin jedes Jahr um einiges stärker als das Volkseinkommen. Es ist einleuchtend, dass diese Entwicklung mittelfristig gravierende Folgen haben kann. Nun könnte man der Argumentation verfallen, dass unser ausgezeichnetes Gesundheitswesen halt seinen Preis habe. Die OECD stellt in ihrem Bericht zum schweizerischen Gesundheitssystem aber klar: Die bestehende Qualität könnte mit deutlich weniger finanziellem Aufwand erreicht werden. Einige Staaten, die einen wesentlich geringeren Anteil ihres Bruttoinlandprodukts ins Gesundheitswesen investieren, weisen die gleiche oder sogar eine bessere Versorgungsqualität aus.

2

Die Rollenverteilung im Gesundheitswesen ist unklar. Im Spitalbereich sind die Kantone gleichzeitig Planer, Kostenträger und Schiedsrichter bei Tarifstreitigkeiten. Kein Wunder, dass der neue H+-Präsident Charles Favre eine klarere Rollenzuteilung im Gesundheitswesen fordert. Andere Leistungserbringer sind ebenso betroffen: Die Grundversorger etwa suchen eine Position im Gesundheitswesen, in der sie sich auch in Zukunft halten können. Auch die Krankenversicherer kennen das Problem: Im stationären Bereich gibt es keine monistische Finanzierung. Es ist unklar, wer in Zukunft welchen Teil der Behandlungen bezahlen wird. Gleiches gilt für die Pflege.

3

Unser Gesundheitssystem bietet unnötige Anreize zur Mengenausweitung. Der neue ambulante Tarif TARMED hat zwar einige Verbesserungen gebracht: Die Apparatemedizin ist nicht mehr so lohnend wie auch schon, die intellektuellen Leis-

tungen und das Patientengespräch hingegen sind aufgewertet worden. Trotzdem hat TARMED die hochgesteckten Ziele nur zum Teil erreicht. Und er ist und bleibt ein Einzelleistungstarif: Je mehr die Leistungserbringer behandeln, desto mehr verdienen sie – unabhängig vom Nutzen der Massnahmen. Gleiches gilt (noch) für den stationären Sektor: Je länger eine Patientin auf der Abteilung bleibt, desto höher ist die Rechnung. Nicht etwa die Art der Behandlung ist massgebend, sondern die Aufenthaltsdauer.

4

Die Koordination unter den Leistungserbringern steht erst am Anfang. Managed Care-Modelle haben in der Schweiz keinen leichten Stand: 2005 waren gut 12 Prozent der Bevölkerung in einem HMO- oder Hausarztmodell versichert. Auf 2006 hin ist dieser Anteil bei vielen markant gestiegen. Das deutet auf eine zunehmende Bedeutung von Managed Care hin. Trotzdem ist die Koordination unter den Leistungserbringern in der Schweiz weiterhin ungenügend: Vor allem zwischen ambulant und stationär beklagen die OECD, das Forum Managed Care und aufgeschlossene Leistungserbringer zu viele Schnittstellen.

5

Die Transparenz bezüglich Qualität und Effizienz von medizinischen Leistungen ist nicht gegeben. In der Schweiz gibt es keine systematischen Qualitätsmessungen, welche die Wirksamkeit und die Qualität von Behandlungen vergleichbar machen würde. Zwar herrscht auch bezüglich Leistungserbringer eine grosse Wahlfreiheit, doch fehlt weitgehend die Möglichkeit, diese Wahl aufgrund handfester Kriterien zu treffen. Auch für die Aufnahme von neuen Therapieformen in den Leistungskatalog bestehen mit Ausnahme der abstrakten WZWRegel keine Auswahlkriterien. Genau genommen gibt es in der Schweiz gar kei-

nen ausformulierten Leistungskatalog für die Grundversicherung.

Was würde die Einheitskasse an diesen wunden Punkten ändern?

1

Die Einheitskasse beschleunigt das Kostenwachstum. Die Einheitskasse greift das Kostenproblem nicht auf. Mehr noch: Die Einheitskasse als Monopolistin hätte kaum mehr Sparanreize. Insbesondere die Rechnungskontrolle würde an Bedeutung verlieren. Weil laut Initiativtext auch die Leistungserbringer in der Verwaltung der Einheitskasse Einsitz nähmen, hätte die­se Institution auch kein Interesse mehr an konsequenten Tarifverhandlungen oder an Wirtschaftlichkeitskontrollen. Diese kostentreibenden Faktoren würden das ohnehin kleine Sparpotenzial beim Verwaltungsaufwand mehr als wettmachen.

2

Die Einheitskasse führt zu weiteren Doppelrollen und Interessenkonflikten. Die Einheitskasse würde von Leistungserbringern, Versichertenvertretern und Behörden gemeinsam verwaltet. Zumindest die Leistungserbringer geraten so in einen Interessenskonflikt: Einerseits stehen sie dem Kostenträger vor mit der Aufgabe, Preise und Menge in vertretbarem Rahmen zu halten. Andererseits haben sie die Möglichkeit, die eigene Entlöhnung mitzugestalten. Die Gefahr ist gross, dass eine so geführte Einheitskasse gegenüber Mengenausweitung und Preiserhöhungen nicht sehr kritisch eingestellt wäre.

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Die Einheitskasse verhindert neue Tarifsysteme. Die Anreize zur Mengenausweitung könnten mit besseren Tarifsystemen abgeschwächt werden. Doch dazu braucht es Verhandlungen und gemein-


SCHWERPUNKT

Foto: Prisma

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same Anstrengungen – wie momentan im Projekt SwissDRG für eine leistungsgerechte Spitalabgeltung. Die Einheitskasse mit Leistungserbringern an den Schalthebeln wäre weniger konsequent in solchen Verhandlungen. Tarifmodelle mit Budgetverantwortung oder mit Fallpauschalen hätten nur geringe Chancen, realisiert zu werden.

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Die Einheitskasse verhindert Managed Care. «Managed Care würde mit der Einheitskasse verschwinden»: Das sagt Rolf Gabriel, Geschäftsführer der SanaCare. Erstens wäre der Anreiz für eine Monopolistin, solche Modelle für ihre Kunden zu entwickeln, kleiner. Zweitens würden Managed Care-Modelle dem Prinzip der Einheitskasse, die eine Vereinfachung der Verwaltung verspricht, zuwiderlaufen: Managed Care bedeutet eine sinnvolle Koordination von medizinischen Behandlungen, was einen gewissen Verwaltungsaufwand nötig macht. Wenn die Einheitskasse, wie sie verspricht, die Verwaltungskosten senkt, muss sie nicht nur die Rechnungskontrolle zurückfahren, sondern auch auf Managed Care-Modelle verzichten.

5

Die Einheitskasse bringt keine Verbesserung bezüglich Transparenz. Möglicherweise würden die Versichertenvertreter versuchen, die Einheitskasse zu mehr Engagement in Sachen Qualitätsmessung zu verpflichten. Hingegen haben sich sowohl Behörden als auch Leistungserbringer in dieser Frage bisher eher zögerlich gezeigt. Es ist nicht einzusehen, warum die Einheitskasse laufende Projekte beschleunigen und die Qualität und Effizienz der medizinischen Leistungen schneller transparent machen könnte. Die Transparenz bei den Krankenversicherern ist durch die Auflagen des Bundes und durch die strengen Kontrollmechanismen bereits heute gewährleistet – genauso gut wie bei den zentral geführten Sozialversicherungen.

Fazit:

Die Defizite unseres Gesundheitswesens würden durch eine Einheitskasse sogar ausgeweitet.

Die Einheitskasse würde an den Schwachstellen unseres Gesundheitswesens gar nichts ändern, sondern diese teilweise sogar noch zementieren. Die Probleme – insbesondere die Kostenentwicklung – lassen sich nur mit sinnvollen Anreize für alle Akteure in den Griff bekommen. Der Weg dorthin führt über die laufende KVG-Revision – und nicht über die Scheinlösung Einheitskasse. Peter Kraft


SCHWERPUNKT

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Im Gespräch: Christophe Darbellay, Präsident der CVP Schweiz

«Es werden falsche Versprechungen gemacht» Wie alle Stimmen der politischen Mitte lehnt auch die CVP die Einheitskasse entschieden ab. Parteipräsident Christophe Darbellay erklärt, warum die Annahme der Initiative für den Mittelstand und für Familien fatale Folgen hätte.

infosantésuisse: Die Volksinitiative «für eine soziale Einheitskasse» verspricht vieles: Gerechtere Prämien, tiefere Verwaltungskosten und ein einfacheres Gesundheitssystem. Die CVP lehnt die Initiative trotzdem entschieden ab. Warum? Christophe Darbellay: Weil diese Initiative keine Antworten für die Probleme im Gesundheitssystem bietet. Stattdessen werden falsche Versprechungen gemacht – besonders was die einkommensabhängigen Prämien angeht, die ja nichts anderes als verdeckte Steuern sind. Der Betrag, der durch Prämien nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erhoben werden soll, entspricht etwa dem Volumen der kantonalen Steuern. Das bedeutet, dass diese Steuern auf Umwegen verdoppelt würden. Das käme bezüglich der Kaufkraft des Mittelstands einer Katastrophe gleich. Einmal mehr würden die mittleren Einkommen zur Kasse gebeten – das ist absolut inakzeptabel. Erhöht die Einheitskasse die Gefahr einer Zweiklassenmedizin? Hier darf man sich nicht zu viele Illusionen machen. Wir steuern so oder so auf eine Zweiklassenmedizin zu. Dennoch müssen wir so gut wie möglich gegen diese Entwicklung ankämpfen. Die Einheitskasse hingegen beschleunigt den Trend in Richtung Zweiklassenmedizin zusätzlich. Ausserdem führt eine Einheitskasse mittelfristig unweigerlich zur Einheitsprämie. Viele Kantone haben kohärente und wirtschaftliche Gesundheitssysteme eingesetzt, und ihre Bewohner konsumieren Gesundheitsleistungen in vernünftigem Mass. Diese Kantone haben kein Interesse daran, Prämien für die weniger effizient verwalteten Gesundheitssysteme anderer Kantone zu zahlen. Auch aus diesem Grund braucht es den Wettbewerb im System.

Welche (finanziellen) Auswirkungen hätte eine Einheitskasse insbesondere für mittelständische Familien? Für die mittelständischen Familien bedeutet die Einheitskasse einen massiven Kaufkraftverlust. Einkommensabhängige Prämien sind deshalb bereits im Jahr 2003 vom Schweizer Stimmvolk deutlich abgelehnt worden. Hinzu kommt die Aufgabe der Wahlfreiheit: Ich möchte meine Krankenkasse wechseln können, wenn ich mit ihrem Leistungsangebot nicht zufrieden bin. Als Westschweizer möchte ich kein System der sozialen Sicherheit nach französischem Vorbild, inklusive Zweiklassenmedizin. Vermögenden Personen mag das keine Probleme bereiten, aber das mittlere Einkommenssegment ist auf die Versicherungsdeckung von qualitativ hoch stehenden medizinischen Leistungen angewiesen. Dies ist heute in der Schweiz der Fall, und so soll es auch bleiben. Ich befürchte, dass sich mit der Einführung einer Einheitskasse mehrmonatige Wartelisten bilden – wobei dann die Finanzkräftigeren Anspruch auf Behandlung durch die besten Ärzte haben, und die anderen lange auf einen Operationstermin warten müssen.

«Für die mittelständischen Familien bedeutet die Einheitskasse einen massiven Kaufkraftverlust.» Der Wettbewerb unter den Versicherern, sagen die Befürworter der Initiative, verursache unnötige Kosten. Das Gegenteil ist der Fall. Ohne Wettbewerb würden die Prämien steigen. In einem Monopol sinken die Prämien nicht. Darüber muss man sich im Klaren sein. Vorstellbar ist allenfalls, dass die Verwaltungskosten sinken. Doch ein Kostenver-

gleich des Verwaltungsaufwands zwischen den Krankenversicherern und der Suva zeigt, dass die Suva deutlich höhere Verwaltungskosten aufweist. Damit ist belegt, dass ein staatliches Monopolsystem keinen Effizienzgewinn erbringt. Die höchsten Prämien werden immer noch in einem monopolistischen System bezahlt. Der Reformbedarf im Gesundheitswesen ist unbestritten. Welche Prioritäten setzt dabei Ihre Partei? Welche Probleme sind die dringlichsten, und wie sehen Ihre Lösungsvorschläge aus? Es gibt einige dringliche Probleme, die wir lösen müssen. Keine Lösung sind systembedingte Steuererhöhungen, ob im Zusammenhang mit der Einheitskasse oder einer Mehrwertsteuererhöhung. Die neue Vorlage von Bundesrat Merz für einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz wird dem Vernehmen nach sehr wenig Platz für Ausnahmen bieten. Stellen Sie sich vor, die medizinischen Leistungen würden plötzlich mit einem Mehrwertsteuersatz von sechs oder sieben Prozent besteuert. Das hätte eine nachhaltige Kostensteigerung im Gesundheitswesen zur Folge. Bei den Arzneimitteln möchten wir die Möglichkeiten bei den Parallelimporten ausloten – allerdings nur für Produkte mit abgelaufenem Patent. Für Inno-


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wenn noch Details zu klären sind. Kantone mit einer effizienteren Verwaltung ihres Gesundheitssystems weisen tiefere Kosten auf. Sie möchten nicht für andere Kantone bezahlen, die es versäumt haben, ausreichende Massnahmen zu ergreifen. Wie sieht es aus mit politischen Verbündeten? Die FDP scheint ganz ähnliche gesundheitspolitische Vorstellungen wie die CVP zu haben.

Foto: Keystone

vationen am Wirtschaftsstandort Schweiz ist ein effizienter Urheberrechtsschutz unabdingbar. Andererseits ist die Abgabe von Generika weiter zu fördern. Es gibt bereits Einsparungen bei den Arzneimitteln – dies auch dank der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und den pharmazeutischen Unternehmen. Die­se Richtung muss weiterhin verfolgt werden. Ebenso wichtig sind die Netzwerke im Gesundheitswesen: Wie bei jeder anderen Versicherung können die Ver-

können momentan eine Mehrheit bilden, ausser es handelt sich um eine unheilige Allianz zwischen SVP und SP. Vertreten die FDP und die CVP zusammen eine Position und stehen selbst mit dem besten Lösungsansatz allein da, verfügen sie zwar im Ständerat über eine Mehrheit, aber nicht im Nationalrat. Es ist also wichtig, dass die gemässigten SVP-Vertreter oder die fortschrittlichen SP-Leute etwas weniger prononcierte Standpunkte einnehmen, damit Lösungen gefunden werden können. Die Kampagne für die kommenden Wahlen hat diesmal bereits ein Jahr vor dem Urnengang begonnen. Das hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Persönlich sehe ich eher schwarz, was die Bildung von Verbindungen und Mehrheiten anbelangt.

«Ich befürchte, dass sich mit der Einführung einer Einheitskasse mehrmonatige Wartelisten bilden.»

«In einem Monopol sinken die Prämien nicht.»

sicherten hier den Leistungsumfang selber eingrenzen und so Prämien sparen. Ob man sich immer zuerst an den Hausarzt wendet oder sich für ein Ärztenetzwerk entscheidet, bei dem die Preise zwischen der Ärztegruppe und dem Versicherer ausgehandelt werden: Das alles trägt zu Kosteneinsparungen und Effizienzverbesserungen im Gesundheitssystem bei. Handlungsbedarf besteht schliesslich bei der Spitalfinanzierung: Einige Kantone sind mit der Einführung einer Spitalplanung mit gutem Beispiel vorangegangen, selbst

Die FDP und wir vertreten häufig ähnliche Positionen, und in 90 Prozent der Fälle stimmen wir gleich. Meiner Meinung nach gibt es in diesem Bereich viele Übereinstimmungen. Davon bin ich überzeugt. Wie beurteilen Sie die Zukunft der KVGRevision? Welche Punkte wird das Parlament verwirklichen, und in welchem Zeitrahmen? Die heutige politische Situation in der Schweiz ist schwierig. Keine zwei Parteien

Meiner Meinung nach, und ohne als sein Fürsprecher aufzutreten, hat Bundesrat Pascal Couchepin, auch mit seinen manchmal unpopulären Entscheiden, bisher effizientere Arbeit im Gesundheitssystem geleistet als damals Ruth Dreifuss. Ruth Dreifuss hat uns das KVG zum Abschiedsgeschenk gemacht. Sie meldet sich heute mit Verlautbarungen zum Asyl- und Ausländergesetz zurück. Hingegen hat sie sich noch nicht zum Gesundheitssystem und den aktuellen Problemen geäussert, obwohl sie das Krankenversicherungsgesetz ins Leben gerufen hat und das Parlament ihr gefolgt ist. Letztlich läuft alles auf die Frage hinaus, ob eine Verstaatlichung des Gesundheitssystems eine mögliche Lösung ist oder ob die individuelle Wahlfreiheit mehr Vertrauen verdient. Welche Rolle spielt die Gesundheitspolitik im Wahljahr 2007? Die grösste Debatte über die Schweizer Gesundheitspolitik wird zweifelsohne anlässlich der Abstimmung über die Einheitskasse im März stattfinden. Zwar ist die Gesundheit das meist diskutierte Thema der Schweizer Bevölkerung. Dennoch denke ich nicht, dass da noch grössere Diskussionen zu diesem Thema folgen werden. Vielmehr werden andere Fragen im Zentrum stehen: Umwelt, Beschäftigungssicherheit oder die Zukunft der AHV. Interview: Nello Castelli/Peter Kraft


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SCHWERPUNKT

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Niemandem verraten: Die Einheitskasse schadet dem Mittelstand

Die Wahrheit totschweigen

Quelle: santésuisse

Die Einheitskassen-Befürworter liefern keine Zahlen über die Auswirkung der Vorlage auf die Krankenkassen­ prämien. Sie erwarten vom Stimmvolk einen «Grundsatzentscheid» ohne jeden Nachweis der Vorteile. Nicht nur Bundesrat Pascal Couchepin denkt deshalb, dass selbst die Initianten kein grosses Vertrauen in die eigene Vorlage haben. Warum die Befürworter derart mit Fakten geizen, zeigt sich beim Blick auf die Berechnungen von santésuisse und von Gesundheitsökonomen.

KVG-Kosten einer vierköpfigen Familie Ausgaben fürs Gesundheitswesen (in Franken pro Jahr)

12000

Steuern fürs KVG Prämienbelastung Prämienverbilligung Netto-Prämienbelastung Gesamtbelastung

10000 8000 6000 4000 2000 0 0

20000

40000

60000

80000

100000 120000 140000 160000 180000

Brutto-Jahreseinkommen

A

ls die SP am vergangenen 2. Mai ihre Unterstützung für die Volksinitiative «für eine soziale Einheitskasse» bekannt gab, machte sie gleich klar: Einen «Zahlensalat» wie 2003 bei der Gesundheitsinitiative will sie in diesem Abstimmungskampf nicht mehr riskieren. Seither schweigen die Befürworter beharrlich zur Frage, wer denn nun von den einkommensabhängigen Prämien einer Einheitskasse profitieren soll und wer nicht. Für den SP-Präsidenten Hans-Jürg Fehr ist das auch nicht so wichtig: Das Stimmvolk solle eine «strategische Entscheidung über den Systemwechsel im Gesundheitswesen» treffen. Wie genau die Einheitskasse die einkommensabhängigen Prämien erhebt, soll später das bürgerlich dominierte Parlament entscheiden.

Unklare Rahmenbedingungen Auch der SP-Präsident macht sich keine Illusionen: Er geht von einer Obergrenze

des Einkommens aus, das zur Berechnung der einkommensabhängigen Prämien herangezogen wird. Sehr hohe Einkommen würden also auch im neuen System nicht proportional belastet. Ferner schreibt Fehr in einem Gastbeitrag in der «Schaffhauser Zeitung», dass die Beiträge von Bund und Kantonen an die Grundversicherung weiterhin fliessen sollen und die kantonale Abstufung der Prämien bestehen bleibt. Davon steht freilich nichts im Initiativtext – ob die Vorstellungen Fehrs bei Annahme der Initiative Wirklichkeit würden, hängt vom Parlament ab. Die Stimmbürger müssen also wissen: Es besteht keine Garantie, dass mit der Kassenvielfalt nicht auch die Prämienverbilligung verschwindet. Und den Kantonen mit bisher tiefen Prämien droht eine saftige Verteuerung, falls sich das Parlament für landesweit einheitliche Beiträge entscheidet.

Befürworter verschweigen eigene Studien Ganz ohne Zahlenmaterial wollten die Befürworter der Einheitskasse doch nicht in den Abstimmungskampf ziehen und bestellten beim damaligen BASS-Forscher Stefan Spycher eine Studie, welche die Belastung der verschiedenen Einkommensgruppen durch die Einheitskasse aufzeigen sollte. Spychers Resultate passten den Auftraggebern jedoch überhaupt nicht ins Konzept: Er fand heraus, dass je nach Familiensituation und Berechnungsmodell bereits Einkommen ab 80 000 Franken mit der Einheitskasse schlechter fahren würden. Die Studie wurde schubladisiert, nachdem der Ökonom über seine Erkenntnisse gesprochen hatte. Nicht anders ging es einem Gutachten des ehemaligen BSVDirektors und SP-Mannes Otto Piller: Es bleibt ebenfalls unter Verschluss.

Bereits heute einkommensabhängig Während die Befürworter mit ihren Umsetzungsvorschlägen mehr als vage bleiben und die Resultate eigener Berechnungen sogar verschweigen, haben die Kritiker der Initiative konkrete Berechnungen angestellt. Michael Bertschi, Gesundheitsökonom bei santésuisse, stellt als Grundlage fest: Bereits heute orientiert sich die Belastung durch das KVG stark am Einkommen. Bezieht man die Prämienverbilligungen mit ein, sinkt unter einem bestimmten Einkommen – je nach Kanton zwischen 70 000 und 120 000 Franken für eine vierköpfige Familie – die Prämienbelastung stetig. Noch deutlicher wird das Bild, wenn die steuersubventionierten KVG-Leistungen – vor allem im Spitalbereich – berücksichtigt werden: Die Gesamtbelastung durch das KVG richtet sich dann ganz klar nach dem Einkommen. Die Grafik zeigt für eine vierköpfige Familie die Netto-Prämienbe-


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SCHWERPUNKT infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Tabelle 1: Finanzielle Belastung durch die Grundversicherung heute und in einer Einheitskasse Heutiges System Beispiel 1

Beispiel 2

bei Annahme der Initiative

Familie mit 3 Kindern (davon eines über 18 Jahre), 70 000 Franken Jahreseinkommen, kein Vermögen, wohnhaft im Kanton Zug Prämie 2006 Prämienverbilligung Nettoprämie Steuern fürs KVG

9744.– 8820.– 924.– 250.–

2320.– 0.– 2320.– 250.–

TOTAL

1174.–

2570.–

Gesundheitssteuern von 15 Prozent?

Familie mit 1 Kind, 90 000 Franken Bruttojahreseinkommen, kein Vermögen, mit Wahlfranchise (Vater: Fr. 1500.–, Mutter Fr. 1000.–, Kind: Fr. 0.–, wohnhaft im Kanton Bern Nettoprämie

Beispiel 3

Grundlage dieser Berechnungen sind die Vorstellungen der Befürworter selbst: Es gibt einen Plafond bei einem steuerbaren Einkommen von 120 000 Franken. Heutige Bezüger von Prämienverbilligungen werden in einer Einheitskasse nicht schlechter gestellt, weshalb Einkommen bis 20 000 Franken generell prämienbefreit sind.

7112.–

7678.–

Familie mit 3 Kindern (davon eines über 18 Jahre), 10 Mio. Franken Jahreseinkommen (inkl. Vermögensertrag), 20 Mio. Franken Vermögen, wohnhaft im Kanton Zug Prämie 2006 Prämienverbilligung Nettoprämie Steuern fürs KVG

9744.– 0.– 9744.– 240 000.–

14 500.– 0.– 14 500.– 240 000.–

TOTAL

249 744.–

254 500.–

Beispiel 4

Familie mit 1 Kind, 100 000 Franken Bruttojahreseinkommen, kein Vermögen, mit Wahlfranchise (Vater: Fr. 1500.–, Mutter Fr. 1000.–, Kind: Fr. 0.–), wohnhaft im Kanton Waadt

Beispiel 5

Familie mit 1 Kind, 100 000 Franken Bruttojahreseinkommen, kein Vermögen, mit Wahlfranchise (Vater: Fr. 1500.–, Mutter: Fr. 1000.–, Kind: 0.–), wohnhaft im Kanton Zürich

Nettoprämie

Nettoprämie

lastung (Prämie minus allfällige Prämienverbilligungen) und die Gesamtbelastung durch das KVG. Weil die kantonalen Rahmenbedingungen verschieden sind, handelt es sich um eine durchschnittliche, gesamtschweizerische Betrachtung.

Mittelstand verliert einmal mehr Auch santésuisse hat Berechnungen darüber angestellt, wie sich die Einheitskasse auf die verschiedenen Einkommensklassen auswirken würde. Die Resultate ähneln jenen von Stefan Spycher: Der Mittelstand würde mehr zur Kasse gebeten. Eine Familie mit drei Kindern und 70 000 Franken Jahreseinkommen im Kanton Zug wendet heute abzüglich Prämienverbilligung und zuzüglich Steuerbelastung für das KVG 1174 Franken jährlich für die Grundversicherung auf. Bei Annahme der Initiative stiege die Belastung auf 2570 Franken. Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn die Steuern für das KVG weggelassen werden: Eine vierköpfige Walliser Familie mit einem Jahreseinkommen von 100 000 Franken bezahlt heute nach Abzug der Prämienverbilligung 5258 Franken. In einer Einheitskasse wären es laut den santésuisse-Berechnungen 6902 Franken. In Freiburg

8214.–

6734.–

9381.–

7995.–

würde eine dreiköpfige Familie mit dem gleichen Einkommen in einer Einheitskasse 8475 Franken Prämien entrichten. Heute sind es 8235 Franken – mit moderaten Wahlfranchisen kann sie diesen Betrag auf rund 6500 Franken senken. Auch diese Sparmöglichkeit wäre in der Einheitskasse wohl Vergangenheit. Die Einheitskasse würde auch das Ziel verfehlen, sehr hohe Einkommen stärker zu belasten: Wie das Beispiel der Zuger Familie mit Millioneneinkommen (siehe Tabelle 1) zeigt, bleiben die Aufwendungen für das KVG inklusive Steueranteil nahezu identisch.

Für die Finanzierung der Einheitskasse gibt es zwei gangbare Wege: Eine nationale Steuer oder kantonal abgestufte Beiträge. Die Befürworter liebäugeln mit der zweiten Variante. Setzt man unter diesen Voraussetzungen das gesamte, in der Schweiz erzielte steuerbare Einkommen in Relation zum Prämienvolumen einer Einheitskasse*, so gibt sich für 2007 eine dramatische Situation: Die Einheitskasse würde 15 Prozent des steuerbaren Einkommens verschlingen (siehe Tabelle 2). Die Finanzierung der Einheitskasse wäre nicht nur wegen der massiven Steuererhöhung problematisch: Steigen die Gesundheitskosten, wie es zu erwarten ist, weiter an, so müssten für die Einheitskasse bald noch mehr Steuern eingezogen werden. Für Steuererhöhungen braucht es allerdings politische Entscheide, die sehr unpopulär sind und entsprechend zurückhaltend gefällt werden. Die Versuchung für die Politik wäre gross, die Kosten durch Leistungskürzungen auf dem bestehenden Niveau zu halten. Rationierung und Zweiklassenmedizin würden so über kurz oder lang Tatsache.  Peter Marbet * Es wird davon ausgegangen, dass die Einsparungen dank Managed Care und Wahlfranchisen wegfallen und die Kosten für die Grundversicherung ansonsten gleich stark steigen.

Tabelle 2: Zusätzliche Steuerbelastung durch eine Einheitskasse Der Krankenkassenbeitrag auf dem steuerbaren Einkommen zwischen 20 000 und 120 000 Franken wird bei der allfälligen Annahme der Initiative, so die Berechnungen von santésuisse, im Jahr 2007 voraussichtlich 15% betragen. Annahmen: Steuerbares Einkommen steigt jährlich um 2%, die Grundversicherungskosten (Bruttoleistungen) steigen im bisherigen Rahmen (5%). Die Bruttoleistungen liegen wegen fehlender Wahlfranchisen und des Wegfalls von Managed Care 10% über dem heutigen Niveau. Jahr Massgebliches steuerbares Einkommen

2002

2003

2004

2005

2006

2007

123 296

125 761

128 277

130 842

133 459

136 128

Finanzierungsvolumen

15 318

16 131

17 123

18 321

19 358

20 446

Beitragssatz

12,4%

12,8%

13,3%

14,0%

14,5%

15,0%

alle Angaben in Mio. CHF bzw. %


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SCHWERPUNKT

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Warum die Initiative alternative Versicherungsmodelle gefährdet

Einheitskasse: Totengräberin von Managed Care Anlässlich der Wintersession 2006 hat der Ständerat weitere Anreize zur Förderung von Managed CareModellen gesetzt. Gesundheitsökonomen zufolge können mit solchen integrierten Versorgungsmodellen bis zu 30 Prozent an Behandlungskosten eingespart werden, bei gleichzeitiger Steigerung der Qualität. Eine Einheitskasse würde alle diese Anstrengungen wieder in Frage stellen.

E

ines steht fest: In der Bevölkerung wächst die Nachfrage alternativer Versicherungsmodelle stetig. Nun entscheidet das Schweizervolk im kommenden März, ob es eine staatlich geführte Monopolkasse anstelle der Vielfalt von Krankenversicherern mit den entsprechenden Wahlfreiheiten setzen will. Was dabei oft vergessen geht: Die Stimmberechtigten befinden implizit auch über die Zukunft von Managed Care im Gesundheitswesen Schweiz.

Mehr Qualität für weniger Geld

Einheitskasse klammert Managed Care aus Weder im Initiativtext noch in den Argumenten der Initianten finden die Konzepte der integrierten Versorgungsmodelle Platz. Manche der Befürworter legen sogar grossen Wert auf die Behauptung, dass mit der Einheitskasse die Aufhebung des Vertragszwangs vom Tisch wäre und die «freie Arztwahl» sozusagen als Verfassungsrecht verbrieft würde. Daher ist davon auszugehen, dass solche Modelle – wie auch die Wahlfranchisen – bei Einführung der Einheitskasse abgeschafft werden. Versicherte, welche heute Eigenverantwortung wahrnehmen und die integrierte Medizin befüworten, sehen sich mit einer Einheitskasse ihrer Wahlfreiheiten beraubt und gezwungen, ­ihren Entscheid aufzugeben.

Von den Versicherten gewählte alternative Versicherungsmodelle 1999–2006 14% 12%

in % der Versicherten

Quelle: santésuisse

In der Schweiz sind von den verschiedenen Managed Care-Modellen besonders das Hausarztmodell und die HMOs von Bedeutung. Diese Modelle versuchen, Angebot und Nachfrage von medizinischen Leistungen sowie zum Teil auch deren Finanzierung aufeinander abzustimmen. Patienten, welche sich auf freiwilliger Basis für ein solches Modell entscheiden, verzichten teilweise auf ihre Wahlfreiheit bezüglich Leistungserbrin-

ger, folgen dafür einem konsistenten Behandlungspfad. Fazit: Die Qualität der Behandlung steigt, die Kosten sinken.

Bonus-Versicherung Hausarztmodelle ohne Capitation

10% 8% 6% 4% 2% 0% 2000

2001

2002

2003

2004

Will aber eine Einheitskasse Managed Care-Modelle anbieten, wären diese staatlich verfügt. Die Versicherten hätten damit keine Wahlfreiheiten mehr. Der Wille, sich kontinuierlich zu verbessern und sich an den Bedürfnissen der Kunden zu messen, wird nur durch den Wettbewerb gefördert. Monopolistische Marktverhältnisse hingegen lähmen Innovationen und schaffen allerhöchstens unattraktive Angebote.

Anreiz zu Eigenverantwortung entfällt Eine Einheitskasse würde nicht nur wenig Anreize haben, Managed Care-Modelle zu fördern und weiterzuentwickeln. Sie würde auch über die vorgesehene Finanzierung mit Gesundheitssteuern falsche Anreize setzen. So erfährt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen eine völlige Entkoppelung von deren Bezahlung. Dadurch entfällt jeglicher Anreiz, sich im Konsum medizinischer Leistungen zurückzuhalten oder diesen durch den Beitritt zu einem alternativen Versicherungsmodell selbst zu beschränken.

Einheitskasse vs. Wahlfreiheit

Capitation-Modelle (HMO, Hausarzt mit Capitation)

1999

Ohne Wettbewerb keine innovativen Modelle

2005

2006

Die Versicherten wollen auch in Zukunft ein attraktives Angebot an qualitativ hoch stehenden und Kosten sparenden Versicherungsmodellen. Um diese Entwicklung zu fördern, müssen die Wahlfreiheiten ebenso erhalten werden wie die Möglichkeiten für die Versicherten, ihre eigene Prämie zu beeinflussen – sei es über den Abschluss von Managed CareModellen, mit Wahlfranchisen oder durch einen Kassenwechsel. Matthias Schenker


SCHWERPUNKT

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infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Die Befürworter der Einheitskasse verstricken sich in Widersprüche

Das Ticket nach Nirgendwo Die Befürworter der Einheitskasse möchten unser Gesundheitswesen in eine neue Richtung bewegen. Nur sind sie sich nicht einig, wohin die Reise genau führen soll. Den Entscheid überlassen sie dem Parlament – was sie aber nicht davon abhält, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit immer wieder neuen, sich widersprechenden Umsetzungsvorschlägen zu verwirren.

K

Foto: Prisma

urz vor der Abstimmung über die Einheitskassen-Initiative wird die Bevölkerung mit einem wahren Ideen-Karussell konfrontiert. Die Prämienverbilligung werde hinfällig, die Beiträge würden anhand des steuerbaren Einkommens berechnet, und die Höhe der Prämien sei auch für die Reichsten nach oben begrenzt: Lange hegten SP und Initiativkomitee diese Vorstellung für die Umsetzung der Initiative. Seit dem 8. Januar ist alles anders: Die SP möchte die Prämien nicht mehr unbedingt einkommensabhängig gestalten. Ein Ausbau der Prämienverbilligung würde ihr genügen. Schon einen Tag später folgt das Dementi des Initiativkomitees: Die Prämienverbilligung bleibe nicht bestehen, jeder bekäme eine eigene Prämienrechung aufgrund des steuerbaren Einkommens, sagt dessen Präsidentin Therese Frösch. Was nun?

Was schlüpft da aus dem Ei? Die bewusst offene Formulierung des Initiativtextes, welche die konkrete Umsetzung des Volksbegehrens dem Parlament überlässt, gibt Raum für solche Gedankenspiele. Diese wiederum legen offen, dass die Bevölkerung die Katze im Sack kaufen soll. Die Initianten und Befürworter sind jedenfalls nicht in der Lage nachzuweisen, dass aus dem Ei namens Einheitskasse kein Kuckuck schlüpfen wird (siehe dazu S. 10 bis 11). Und der Widersprüche sind noch mehr.

Kantonale oder nationale Prämien? So ist keineswegs sicher, dass es mit einer Einheitskasse weiterhin kantonal abgestufte Prämien geben würde. Viele Befürworter postulieren das zwar. Doch gibt es auch in ihren Kreisen Stimmen, die den Bund als Inkassostelle favorisieren. Die linke Westschweizer Zeitung solidaritéS

Das Experiment Einheitskasse würde nirgendwohin führen.

zieht sogar eine Finanzierung via Mehrwertsteuer in Betracht. Deutlich wird Michel Schweri vom Mouvement Poulaire des Familles: In einer Reaktion auf die ablehnende Botschaft des Bundesrats schreibt er, dass die Prämien der Einheitskasse im ganzen Land gleich hoch sein sollen: Im Namen einer «erweiterten Solidarität» müssten bisher privilegierte Regionen mehr bezahlen.

Übergangsprobleme Weiter bleiben die Befürworter eine schlüssige Antwort auf die Frage schuldig, wie das aktuelle in das neue System übergeführt werden soll. Für den Betrieb der Einheitskasse könne sich ein beste-

hender Versicherer bewerben, meint das Initiativkomitee. So müsse keine neue Infrastruktur aufgebaut werden. Bloss: Kein Versicherer hat die Infrastruktur, um die gesamte Bevölkerung zu betreuen. Wie würden die Mittel der anderen Kassen in die Einheitskasse integriert? Neben logistischen sind juristische Probleme vorprogrammiert. Und last but not least stellt sich die Frage: Was geschieht mit den 10 000 Mitarbeitern der heutigen Krankenversicherer? Die Befürworter der Einheitskasse möchten, so sagen sie, keine Stellen streichen. Das steht aber im Widerspruch zum Versprechen, die Einheitskasse würde die Verwaltungskosten massiv herunterholen.  Peter Kraft


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SCHWERPUNKT

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Warum Konkurrenz im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung Sinn macht

Kontrollierter Wettbewerb: Gut für die Versicherten Der Wettbewerb in der obligatorischen Krankenversicherung beschränkt sich heute weitgehend auf die Konkurrenz unter den Versicherern selbst. Auch wenn er durch staatliche Vorschriften eingeschränkt ist, hat er positive Auswirkungen für die Versicherten. Soll die Effizienz unseres Krankenversicherungs- und Gesundheitssystems verbessert werden, braucht es zusätzliche wirtschaftliche Anreize – auch auf Seiten der Leistungserbringer.

D

ie Krankenversicherer stehen heute in einem Wettbewerb um die Versicherten: Durch die Prämienhöhe, die Servicequalität und das Angebot an besonderen Versicherungsmodellen können sie sich von der Konkurrenz abgrenzen. Wettbewerb, das zeigt sich in allen Wirtschaftsbereichen, zwingt die Marktteilnehmer zu ständigen Verbesserungen bei Preisen, Qualität und Dienstleistungen für den Kunden. Bei Monopolen hingegen fehlt mit dem Wegfall der Konkurrenz der Druck, die Preise tief zu halten, die Qualität zu verbessern und sich mit Innovationen Vorteile im Markt zu verschaffen. Die Befürworter der Einheitskasse stellen den Sinn des Wettbewerbs in der Krankenversicherung in Frage, da die Autonomie der Krankenversicherer ohnehin stark eingeschränkt sei. Tatsächlich sind die Versicherer in der obligatorischen Grundversicherung an zahlreiche Vorgaben gebunden: Der Leistungskatalog ist einheitlich und für alle verbindlich. Die Preise werden im Rahmen eines komplexen Tarifsystems ausgehandelt oder (bei den Medikamenten) staatlich administriert. Ein Versicherer muss für alle erwachsenen Personen innerhalb einer Region einheitliche Prämien erheben. Und ein Risikoausgleich sorgt dafür, dass die Prämiendifferenzen zwischen Versicherern mit unterschiedlichen Risikostrukturen nicht allzu gross werden.

Wettbewerb macht auch in der Krankenversicherung Sinn Trotz dieser Einschränkungen wirkt sich der Wettbewerb für die Versicherten positiv aus:

• Die heutige Kassenvielfalt garantiert die Wahlfreiheit. Steigen die Prämien oder ist der Kundenservice mangelhaft, kann der Versicherer jederzeit ohne Nachteile gewechselt werden. Zwischen 200 000 und 400 000 Versicherte pro Jahr machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Mit der Einführung einer staatlichen Einheitskrankenkasse wären die Versicherten hingegen einem Monopolisten ausgeliefert. • Unter den Versicherern besteht heute ein Wettbewerb um eine möglichst effiziente Rechnungs- und Kostenkon­ trolle. Schätzungen beziffern die Rückforderungen an die Leistungserbringer dank solcher Kontrollen auf weit über eine Milliarde Franken. Das entspricht mehr als sechs Prozent des Prämienvolumens. In einer Einheitskrankenkasse wäre die Motivation für eine derart effiziente Kostenkontrolle wohl nicht mehr gleich hoch wie in einem Konkurrenzsystem. • Managed-Care-Modelle (HMO, Hausarztmodelle oder telefonische Beratungsdienste) haben in jüngster Zeit Auftrieb erhalten – ein Auftrieb, der durch die KVG-Revision noch verstärkt werden könnte. Managed Care profitiert von der Konkurrenz um möglichst interessante Modelle, die Sparanreize für alle Akteure und eine Förderung der Qualität bieten. Mit dem Wegfall des Konkurrenzdrucks, aber auch mit dem Wechsel zu einkommensabhängigen Prämien würde das Interesse an solchen Modellen stark schwinden, wenn nicht gar wegfallen. • Die Konkurrenz ist auch bei den Verwaltungskosten spürbar. Von 1997 bis 2005 sind nämlich die Verwaltungsausgaben

an den Gesamtausgaben in der obligatorischen Krankenversicherung von 8,2 auf 5,4 Prozent gesunken. Ohne Konkurrenzdruck hätte eine solche Entwicklung kaum stattgefunden. Im Gegensatz zu den Befürworten der Einheitskasse schlagen sowohl die kürzlich erschienene Studie der OECD zum Schweizer Gesundheitssystem1 wie auch der Jahresbericht der Kommission für Konjunkturfragen2 vor, den Wettbewerb im Gesundheitswesen zu verstärken. In


SCHWERPUNKT

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infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

die gleiche Richtung zielt eine neue Studie des St. Galler Professors Professor Tilmann Slembeck3 zu den Kostentreibern im Gesundheitswesen (siehe infosantésuisse Nr. 12/2006). Der Ständerat möchte mit seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für tiefere Krankenkassenprämien» ein wettbewerbsorientiertes Gesundheitssystem gar in der Verfassung verankern.

Soziale und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen

Weitere Schritte zu mehr Wettbewerb Das Parlament kann im Rahmen der laufenden KVG-Revision einen ersten Schritt in Richtung mehr Wettbewerb tun, indem es die Grundlage schafft für eine gesamtschweizerisch einheitliche, leistungsbezogene Abgeltung der Spitalbehandlungen. Auch mit der Förderung von Managed Care werden die Anreize für mehr Effizienz im Gesundheitswesen verstärkt. In einer zweiten Revisionsphase müssen weitere Schritte folgen, wie sie die jüngsten Expertenberichte aufzeigen. Grosses Gewicht legen die Studien dabei auf eine Änderung der Vergütungsmodelle, und zwar sowohl in der stationären wie auch Foto: Prisma

santésuisse ist davon überzeugt, dass sich die Akteure im Gesundheitswesen dank Wettbewerbselementen wirtschaftlich und qualitätsbewusst verhalten. Doch auch für die Krankenversicherer ist klar, dass es im Gesundheitswesen aus sozial- und gesundheitspolitischen Gründen keinen vollständig freien Markt geben kann. So stellen die Kantone sicher, dass der Bevölkerung die notwendigen stationären und ambulanten Leistungen zur Verfügung stehen, und verschiedene Bestimmungen im KVG garantieren die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken sowie den Zugang der gesamten Bevölkerung zu den Leistungen des Gesund-

heitswesens. Im Weiteren führen Prämien­ verbilligungen und Beiträge der öffentlichen Hand an Spital- und Pflegeleistungen zu einem Ausgleich zwischen Reich und Arm. Aber auch unter Berücksichtigung der notwendigen gesundheitspolitischen und sozialen Rahmenbedingungen besteht ein grosser Spielraum für die Verstärkung bisheriger oder für neue Wettbewerbselemente.

in der ambulanten Versorgung. Im stationären Bereich ist die Einführung von einheitlichen diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) nur ein erster Schritt zu mehr Wettbewerb. Die Experten empfehlen als weitere Schritte die Einschränkung der kantonalen Spitalplanung, die Schaffung grösserer Versorgungsregionen und ganz generell eine Reform der föderalen Strukturen im schweizerischen Gesundheitswesen. Als längerfristige Zielvorstellungen werden die Aufhebung des Vertragszwangs auch im stationären Bereich sowie die monistische Finanzierung aller Leistungen postuliert: Auch wenn das Modell kurzfristig nicht umzusetzen sei, soll es doch die Funktion eines Wegweisers haben, an dem die kleinen Reformschritte bezüglich Zielkompatibilität zu beurteilen seien. Was den ambulanten Bereich betrifft, empfehlen alle Berichte, sich von der Einzelleistungsabgeltung zu verabschieden, weil diese eine klare Tendenz zur Leistungsausweitung enthalte. Sie empfehlen pauschale Abgeltungen, wie sie schon heute teilweise in HMO- oder Hausarztmodellen Praxis sind. Um die Effizienz solcher Modelle zu erhöhen, sollte den Leistungserbringern eine gewisse finanzielle Verantwortung übertragen werden. Längerfristig befürworten die Experten die Schaffung umfassender koordinierter Gesundheitsnetze – ein Prozess, der durch die Aufhebung des Vertragszwangs wesentlich beschleunigt würde.

Mehr Eigenverantwortung Das Verständnis für Reformen in Richtung Wettbewerb scheint auch in der Bevölkerung zu wachsen: In der neuesten Umfrage des Gesundheitsmonitors gfs4 sprechen sich fast 70 Prozent der Befragten für ein Gesundheitssystem aus, in dem der Markt mehr regelt als der Staat. Zudem zeigen die sondage santé5 und der Gesundheitsmonitor ein wachsendes Bedürfnis, in Gesundheitswesen und Krankenversicherung mehr Eigenverantwortung wahrnehmen zu können.  Walter Frei OECD: OECD-Berichte über Gesundheitssysteme – Schweiz Kommission für Konjunkturfragen: Jahresbericht 2006 (www.kfk.admin.ch) 3 Slembeck Tilman, 2006 Kostentreiber im Schweizer Gesundheitswesen, HSG/ZHW 4 GfS-Gesundheitsmonitor 2006 im Auftrag der Interpharma 5 Umfrage von DemoSCOPE im Auftrag von santésuisse (Zusammenfassung unter www.santesuisse.ch) 1 2

Mehr Eigenverantwortung: Das wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger im Gesundheitswesen.


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KRANKENVERSICHERUNG

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Im Gespräch: Fritz Britt, Direktor von santésuisse

«Es führt nirgendwohin, wenn jeder ein bisschen Staat spielt» Der neue santésuisse-Direktor Fritz Britt ist ein weit gereister Mann: In den letzten drei Jahren war er als gesundheitspolitischer Berater rund um den Globus tätig. Auch mit diesem Erfahrungshintergrund sagt er: Das schweizerische Gesundheitswesen funktioniert, und die positiven Errungenschaften des KVG dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Von den Akteuren im Gesundheitswesen fordert er mehr Bürgernähe und die Besinnung auf die ureigene Rolle im System. infosantésuisse: Herr Britt, was hat Sie dazu bewogen, sich als Direktor von santésuisse zur Verfügung zu stellen? Fritz Britt: Ich habe das Gesundheitssystem aus verschiedenen Perspektiven kennen gelernt und in den letzten drei Jahren auch viele internationale Erfahrungen gesammelt. Als die Anfrage des santésuissePräsidenten kam, musste ich mich fragen: Wo ist mein Platz? Ich fühle mich in der Schweiz zu Hause und bin auch nach meiner weltweiten Tätigkeit überzeugt, dass das Gesundheitswesen eines der interessantesten Gebiete ist, in denen man tätig sein kann. Ausserdem habe ich als Berater in einer Grossfirma vor allem im Hintergrund gewirkt. Dabei liegt mir eher das Politische: Bei santésuisse kann ich hinstehen, Profil zeigen und eine Linie durchziehen. Der Kostendruck im Gesundheitswesen wird immer stärker. Welche Reformen haben für Sie Priorität? Reformen sind notwendig. Aber wir müssen uns auch bewusst sein, dass wir in

Zur Person Fritz Britt ist seit Anfang dieses Jahres Direktor von santésuisse. Zwischen 1997 und 2004 leitete er die Abteilung Kranken- und Unfallversicherung im Bundesamt für Sozialversicherung. Danach wechselte er zu Novartis als Head of Global Policy und wirkte dort rund um den Globus als politischer Berater. Fritz Britt ist Jurist und lebt in Lausen BL. Er ist verheiratet und hat zwei Söhne im Alter von 14 bis 16 Jahren. In seiner Freizeit spielt er Klavier, malt und ist passionierter Skifahrer.

der Schweiz sehr viel besser dastehen als in den meisten europäischen Ländern. Gerade unsere Nachbarstaaten haben enorme Probleme mit ihren Einheitssystemen. Dort haben sich Schuldenberge angehäuft, welche die nachfolgenden Generationen abtragen werden – anders geht das gar nicht mehr. Von solchen Zuständen sind wir weit entfernt. Ausserdem haben wir eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität, die allen ohne Wartezeiten zugänglich ist. Wir müssen keine anderen Länder kopieren – denen sind wir mindestens zehn Jahre voraus. Also müssen wir das Bestehende optimieren? Natürlich. Wir müssen die richtigen Schritte tun, damit unsere komfortable Situation so bleibt. Aber Wunder bezüglich der Kostenentwicklung dürfen wir keine erwarten: Durch die demografische Entwicklung werden unweigerlich Mehrkosten auf uns zukommen. Ein zweites Element ist der medizinische Fortschritt. Beim BSV habe ich die damals aktuellen Standardtherapien für die häufigsten Krankheitsbilder mit den Therapien zehn Jahre zuvor verglichen. Die Unterschiede waren frappant. Wir betrachten heute Behandlungen als selbstverständlich, die bis vor kurzem völlig undenkbar waren. Die Folgen davon sind nicht nur höhere Kosten: Heute sind Menschen im Arbeitsprozess integriert oder bei ihren Familien daheim, die früher Pflegefälle gewesen wären. Unsere Bevölkerung möchte diese Fortschritte auf keinen Fall missen und ist bereit, die entsprechenden Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Natürlich muss das Kostenproblem angegangen werden, aber wir müssen der Bevölkerung das bieten, was sie bereit ist zu zahlen.

Warum kommt die KVG-Revision nur so schleppend voran? Vielleicht ist der Reformdruck zu gering: Das KVG funktioniert nämlich erstaunlich gut. Ausserdem leiden die Patienten nicht direkt unter den grössten Missständen wie den unklaren Finanzierungsströmen im Spitalbereich. Trotzdem: Ein Staat kann es sich nicht leisten, Reformen in einem derart wichtigen Bereich über Jahre hinweg aufzuschieben. Dazu müssen wir aber die Ideologien von Bord werfen – die Einheitskasse lässt grüssen. Ideologien blockieren den Reformprozess – vor allem wenn sie sich mit handfesten Interessen verheiraten. Beispiel: Gewisse politische Kreise denken, dass es prinzipiell besser ist, wenn der Staat möglichst viele Aufgaben übernimmt. Das gefällt manchen Leistungserbringern – denn diese Position bedeutet, dass sie sich selbst nicht dem Wettbewerb zu stellen brauchen. Solche Koalitionen bewirken beispielsweise, dass viele Leistungserbringer in der Schweiz immer noch keine Qualitätsnachweise erbringen müssen.


KRANKENVERSICHERUNG

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Fotos: Heiner Grieder

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

«Ideologien blockieren den Reformprozess – vor allem wenn sie sich mit handfesten Interessen verheiraten.»

Die Rolle der Krankenversicherer wird von den Befürwortern der Einheitskasse grundsätzlich in Frage gestellt – auch aus ideologischen Gründen. Welchen Beitrag leisten die Krankenversicherer heute für unser Gesundheitswesen? Die Krankenversicherer sind nicht mehr die Kassen von früher, die einfach Prämien einziehen und damit alle eintreffenden Rechnungen bezahlen. Heute gestalten die Versicherer Produkte anhand der Kundenwünsche. Damit geben sie jedem die Möglichkeit, sich im Rahmen des Gesetzes nach seinen individuellen Bedürfnissen zu versichern. Die Entwicklung der Wahlfranchisen und der Alternativmodelle zeigt, dass dieses System funktioniert. Ausserdem wechseln immer weniger Schweizerinnen und Schweizer aufgrund von Comparis ihre Krankenversicherung: Sie haben herausgefunden, dass es auch Kriterien wie die Dienstleistungsqualität gibt, die einen guten Versicherer ausmachen. Bleibt der Vorwurf der Risikoselektion: Im sozialen Bereich muss der Gesetzgeber sicherstellen, dass dies in einem vernünftigen Rahmen bleibt. Dazu braucht es wirksame Instrumente. Auch die Rolle der anderen Akteure wird hinterfragt – Stichwort Vertragsfreiheit,

Stichwort Medikamentenpreise. Müssen die Partner des Gesundheitswesens ihr altes Selbstverständnis ablegen, um wirkliche Reformen zu ermöglichen? Wichtig ist, dass jeder bei seiner klar definierten Rolle bleibt: Der Bund soll die Rahmenbedingungen festlegen, Spitäler und Ärzte sollen gute Leistungen erbringen und gewillt sein, das auch zu dokumentieren, die Versicherer sollen Versicherungs-­Lösungen anbieten, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Von dieser Aufgabentrennung profitieren Bevölkerung und Akteure letztlich am meisten. Es führt nirgendwo hin, wenn jeder ein bisschen Staat spielt. Und die Kantone? Deren Rolle ist genauso umstritten wie ungeklärt. Es ist relativ unbestritten, dass die Kantonsgrenzen nicht allzu förderlich sind für eine patientengerechte Gesundheitsversorgung. Aber diese Strukturen sind historisch gewachsen, und sie garantieren eine gewisse Nähe zum Bürger. Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen ist wichtig, und es gibt ja bereits erste Schritte in diese Richtung, doch das Ganze soll sich organisch entwickeln. In unserer Referendumsdemokratie müssen die Bürger hinter solchen Veränderungen stehen: Die Kan-

tonsgrenzen abzuschaffen, funktioniert nur in der Theorie. Klar geht das manch einem zu langsam. Andererseits ist es eine grosse Stärke unseres politischen Systems, dass wichtige Entscheide stets vom Volk getragen sein müssen. Das verschafft den Reformen, wenn sie einmal umgesetzt sind, Legitimation und Stabilität. Wo wünschen Sie sich das Gesundheitswesen in fünf Jahren? Ich möchte ein Gesundheitswesen, dass im Vergleich zum heutigen keine Revolution ist. Was gut funktioniert, soll man nicht umkrempeln. Aber in fünf Jahren müssen einige zentrale Reformen beschlossen sein. Dann müssen wir definitiv wissen, wohin es in Sachen Spital- und Pflegefinanzierung geht – und zwar im Detail und nicht nur als grobe Idee. Das sind wir der Bevölkerung schuldig. Es kann nicht sein, dass die potenziell Pflegebedürftigen – also wir alle – im Ungewissen darüber bleiben, wer allenfalls für ihre Behandlung aufkommen wird. Sehr wichtig für unser Gesundheitswesen ist auch eine bessere Datenlage. Fast ganz Europa kann heute Veränderungen in den Gesundheitssystemen mit umfangreichen Daten nachvollziehen und die entsprechenden Entscheide treffen. Die Schweiz hingegen ist diesbezüglich ein Entwicklungsland. Vor kurzem war ich in Berlin, wo ich einen deutschen Professor sagen hörte: «Solche Daten nicht zu haben, ist Betrug am Volk.» Es stellt sich bloss die Frage, wer diese Daten erheben soll. Da müssen wir alle uns vom bisherigen Gärtchendenken verabschieden. Statt weiterhin jeder für sich eigene Daten zu horten, müssen wir unsere Informationen in sinnvoller Weise zusammenführen und einander gegenüberstellen. Die Krankenversicherer sind diesbezüglich offen. Wo sehen Sie santésuisse als Organisation in fünf Jahren? Wir sind heute ein starker Verband mit guten Dienstleistungen. Auch auf dem politischen Parkett haben wir uns eine gewisse Position erarbeitet. Ausbauen müssen wir die Nähe zum Versicherten. Die Krankenversicherer haben eine Existenzberechtigung, weil sie den Versicherten bedürfnisgerechte Produkte anbieten, ihnen eine Wahlfreiheit ermöglichen und ihre Interessen vertreten. Das gilt letztlich auch für den Verband.  Interview: Peter Kraft


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KRANKENVERSICHERUNG

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

santésuisse unterstützt Basler Institut für Versicherungsmedizin mit Anstossfinanzierung

Die Versicherungsmedizin wird wichtiger – und besser Seit 2005 befindet sich die Academy of Swiss Insurance Medicine (asim) an der Universität Basel im Aufbau. Ihre Ziele: Die Versicherungsmedizin als Disziplin aufzuwerten, Wissen zu schaffen und zu konzentrieren sowie die Qualität von versicherungsmedizinischen Entscheiden – etwa von Gutachten – zu erhöhen. Ab 2008 wird die asim ihren Betrieb mit eigenem Lehrstuhl und eigenen universitären Ausbildungsgängen voll aufnehmen. Die Krankenversicherer unterstützen die asim im Wissen, dass eine gute, evidenzbasierte Versicherungsmedizin im Interesse aller Beteiligten ist.

D

ie Versicherungsmediziner sind eine Art Drehscheibe zwischen Versicherern, Leistungserbringern und den Patientinnen. Sie brauchen für ihre Arbeit nicht nur medizinische Kenntnisse: Auch im Versicherungsrecht müssen sie sattelfest sein. Versicherungsmediziner erarbeiten Richtlinien für Risikobeurteilungen, führen Morbiditäts- und Mortalitätsanalysen durch, liefern medizinische Grundlagen für die versicherungstechnischen Schadensbeurteilungen und machen gelegentlich Vorschläge für weitere Abklärungen, Behandlungen oder berufliche Umorientierungen. Besonderes Fingerspitzengefühl ist für die ausgeglichene und besonnene Begutachtung gefragt.

Aufwertung der Versicherungsmedizin Um diesen schwierigen Aufgaben eine bessere wissenschaftliche Basis zu schaffen,

wurde 2005 an der Universität Basel die Academy of Swiss Insurance Medicine (asim) gegründet. Noch bis 2007 befindet sich dieses Institut in einer Aufbauphase: Organisation und Finanzierung werden geregelt, Ausbildungsgänge auf verschiedenen Stufen für Versicherungsmediziner entwickelt, die Forschungsausrichtung definiert und die Dienstleitungskapazität erhöht. Am Ende der Aufbauphase will die asim in der Lage sein, pro Jahr 550 Gutachten zu erstellen. Ab 2008 wird die Akademie ihren Betrieb definitiv aufnehmen: Sie wird über eine Professur für Versicherungsmedizin, einen Forschungsauftrag und über Ausbildungsmodule für verschiedene versicherungsmedizinische Bedürfnisse verfügen. Die asim ist dem Bereich Public Health der Universität Basel angegliedert. Die Professur wird gleichzeitig die klinischen Begutachtungen leiten und somit die Posi-

tion eines Chefarztes am Universitätsspital Basel innehaben.

Mehr und bessere Gutachten Die asim wird ab 2008 ein breites Dienstleistungsspektrum für Versicherungen, aber auch für Patientinnen und Leistungserbringer anbieten können: Die Gutachten für Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen sowie für Pensionskassen und Gerichte werden unter klinisch-stationären Bedingungen mit der Infrastruktur eines Universitätsspitals durchgeführt. Dies wird auch sehr komplexe Abklärungen ermöglichen – nicht nur für die Schadensbeurteilung, sondern auch für die nachfolgende Betreuung des einzelnen Versicherten. Das schafft Korrekturmöglichkeiten, wenn Behandlung und Rehabilitation nicht optimal verlaufen. So kann unter anderem die Rückkehr an den Arbeitsplatz gefördert werden.

Vom Einführungskurs zum Master Versicherungsmedizin und Geschichte Dass die Versicherungsmedizin ein ausgesprochen interdisziplinäres Gebiet ist, zeigt exemplarisch eine Untersuchung der beiden deutschen Versicherungsmediziner K. Thomann und M. Rauschmann*: Sie haben die seelischen Folgen von Unfällen im historischen Kontext des 19. und 20. Jahrhunderts untersucht und stellten fest, dass die Folgen nach Unfällen in bestimmten Konstellationen schlimmer sind als in anderen. Besonders stark waren die seelischen Folgen unter anderem bei Unfällen mit der Eisenbahn kurz nach deren Einführung – der Unfall traf hier auf eine unliebsame Erfahrung mit einer neuen, «unheimlichen» Technologie. Andere Untersuchungen – unter anderem von C.G. Nentwig – zeigen ähnliche Tendenzen: Schleudertraumas sind auch die Folge von Persönlichkeitsmerkmalen und anderen psychologischen Prozessen. Ähnlich wie bei manchen Menschen der Anblick eines Krankenhauses Unwohlsein hervorruft, kann ein Unfall Beschwerden auslösen, die keine rein somatischen Ursachen haben (traumatische Neurose). Auch werden, wie zum Beispiel R. Mayou und B. Bryant belegen, Beschwerden nach Verkehrsunfällen umso stärker wahrgenommen, je höher die zu erwartende finanzielle Entschädigung ist.

Bisher ist die Versicherungsmedizin als akademische Disziplin in der Schweiz wenig verankert. Die asim wird dies ab 2008 mit ihrem Lehrstuhl für Versicherungsmedizin und ihren Lehrgängen ändern. Ärztinnen und Ärzten steht dann je nach Bedarf eine universitäre Weiterbildung in Fragen der Versicherungsmedizin offen. Bereits die Medizinstudenten erhalten eine Einführung in das Gebiet. Für Assistenzärztinnen werden Weiterbildungsmodule angeboten – unter anderem werden sie in die Gutachtertätigkeit eingeführt. Schliesslich entwickelt die asim Postgraduate-Programme für Versicherungsmediziner auf Stufe University Professional und Master.


KRANKENVERSICHERUNG

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Foto: Prisma

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

ausserdem erforschen, welche (sozialen und medizinischen) Faktoren das Auftreten von chronischen Krankheiten begünstigen. Die Akademie in Basel sieht sich dabei als interdisziplinäres Netzwerk, als Plattform für vorhandenes Expertenwissen im In- und Ausland. Neben medizinischen Disziplinen spielen eine Vielzahl von weiteren Fachgebieten in die Versicherungsmedizin hinein: Recht, Ökonomie, Versicherungsmathematik und Soziologie sind nur einige davon.

Auch im Interesse der Krankenversicherer

Das Basler Institut für Versicherungsmedizin will medizinische Gutachten noch stärker als bisher auf eine wissenschaftliche Basis stellen.

Ärzte aller Fachgebiete können sich vertiefte Kenntnisse in Versicherungsmedizin aneignen: Bereits heute bietet die asim monatliche Kurse an, die von der FMH als Fortbildung anerkannt sind.

Spannende Forschungsprojekte Schon in der Aufbauphase führt die asim erste Forschungsprojekte durch. So werden die eigene Gutachter-Tätigkeit systema-

tisch analysiert, Frühinterventionsmodelle geprüft und die Folgen von verschiedenen Erkrankungen auf die Arbeitsfähigkeit untersucht. Ab 2008 wird sich die asim unter anderem der Grundlagenforschung zur Morbiditäts- und Mortalitätsabklärung, der Qualitätssicherung in der Versicherungsmedizin, Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und ethischen Fragestellungen in der Versicherungsmedizin widmen. Die asim will

Der Verwaltungsrat von santésuisse hat für die ersten fünf Betriebsjahre der asim eine Anstossfinanzierung von insgesamt 275 000 Franken genehmigt. santésuisse erhält als Gegenleistung für ihr finanzielles Engagement einen Platz in der Curriculum- und Rechenschaftskommission der asim und hat damit die Möglichkeit der Mitbestimmung. An der Finanzierung der asim beteiligen sich auch die Suva, die IV, der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) sowie der Bund und einige Kantone. Zu rund 40 Prozent wird sich die Akademie selbst aus den Erträgen von Dienstleistungen, Lehre und Auftragsforschung finanzieren. Die Beiträge von santésuisse sind auf die ersten fünf Betriebsjahre beschränkt. Die Beteiligung erfolgt nicht über das ordentliche Budget von santésuisse, sondern über die Stiftung zur Förderung besonderer gemeinschaftlicher Aufgaben der sozialen Krankenversicherung. Warum unterstützen die Krankenversicherer die asim? Die universitäre Ausbildung von Ärztinnen in der Versicherungsmedizin und die Qualitätssteigerung in der Begutachtung, die dadurch erwartet werden kann, sind das eine. Zum anderen haben die Krankenversicherer, wie die anderen Versicherer auch, ein Interesse daran, dass die Abgrenzung der Leistungspflicht zwischen Kranken-, Unfall-, Invalidenoder Haftpflichtversicherung klarer wird und sich so Streitfälle – oftmals auf dem Buckel der Versicherten – vermeiden lassen. Auch die Forschungsgebiete der asim können für die Krankenversicherer von Bedeutung sein – beispielsweise über die Ursachen der Zunahme chronischer oder psychischer Erkrankungen.  Peter Kraft * K. Thomann und M. Rauschmann: Schleudertrauma und «Railway spine», in: Versicherungsmedizin, Nr. 3/2004


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KRANKENVERSICHERUNG

infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Gesetzes- und Verordnungsänderungen per 1.1.2007

Das ist neu in KVG, KVV, KLV und VVG Auch auf Anfang dieses Jahres sind wieder einige Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft getreten. santésuisse hat einen Überblick über die für die Krankenversicherung wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.

KLV Art. 2 und 3: Ärztliche Psychotherapie Art. 2 definiert erstmals im KVG, was unter Psychotherapie zu verstehen ist. Diese basiert «vorwiegend auf der sprachlichen Kommunikation», «zeichnet sich durch regelmässige und vorausgeplante Therapiesitzungen aus und strebt mittels lehrbarer Techniken ein definiertes therapeutisches Ziel an.» Alle anderen ärztlichen psychiatrischen Massnahmen, welche der Therapie und Betreuung von psychisch kranken Menschen dienen, sind hier nicht eingeschlossen und werden der rein somatischen Medizin gleichgestellt. Die psychiatrische Grundversorgung, welche mit Akutversorgung und Langzeitbetreuung zu tun hat und meist medikamentöse Unterstützung benötigt, unterliegt den WZW-Kriterien wie Rheuma-, Diabetes- oder Blutdruckbehandlungen. Dafür werden keine Kostengutsprachen verlangt. Insgesamt wird also der administrative Aufwand weder bei den Krankenversicherern noch bei den Leistungserbringern zunehmen. Die Gleichbehandlung von körperlich und psychisch Kranken wird so auf Verordnungsebene vorangetrieben. Art. 3 regelt die Kostenübernahme ausschliesslich jener Therapien, welche unter die obige Definition fallen. Wenn zum Erreichen der therapeutischen Ziele voraussichtlich mehr als zehn Sitzungen benötigt werden, ist ab der sechsten Sitzung ein Antrag für die Kostengutsprache an den Vertrauensarzt der betreffenden Krankenversicherung zu stellen. Dazu muss das dafür vorgesehene Formular verwendet werden. Die Krankenversicherung muss innerhalb von 15 Tagen das Kostengutsprachegesuch beantworten. Nach weiteren dreissig Sitzungen muss ein ausführ-

licher, nicht formatierter Bericht vom Leistungserbringer erstellt werden – als Voraussetzung zur weiteren Leistungspflicht. Jahrelange Langzeittherapien sollten eher eine Ausnahme bleiben. Im Verlauf muss geklärt sein, ob das Behandlungsziel erreicht wurde. In der «delegierten Psychotherapie» ist der delegierende Arzt für das Einholen der Kostengutsprache zuständig. Psychotherapien, die bis Ende 2006 begonnen wurden, unterliegen weiterhin der alten KLV, Art. 3 und 4. Das BAG ist verpflichtet, in Zusammenarbeit mit Leistungserbringern und Krankenversicherern Umsetzung und Auswirkungen der Neuregelungen wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Die Krankenversicherer müssen in der Lage sein, die Daten und Entscheide der Kostengutsprachen ohne grossen Zusatzaufwand in konformer anonymisierter Form zur wissenschaftlichen Auswertung an die autorisierten Stellen weiterzuleiten. Die Vertrauensärzte werden zusätzlich fortgebildet und regelmässig von der Gesellschaft der Vertrauensärzte (SGV) orientiert, damit sie diese Neuerungen möglichst wirksam umsetzen können.

handlung (Bst. b.) und der Grundpflege (Bst. c.) sind nun präzisiert.

KLV Art. 12: Medizinische Prävention Die Leistungspflicht der Hepatitis B-Impfung wird bis 31.12.2007 verlängert. Für die Grippeimpfung wird eine Bestimmung eingeführt, welche bei Pandemiebedrohung (rasche und starke Ausbreitung der Grippe auf weitere Bevölkerungsteile) die Entschädigung mit einer Pauschale ohne Erhebung der Franchise vorsieht.

KLV Anhang 1 KLV Art. 7: Krankenpflege zuhause oder im Pflegeheim Der erweiterte Artikel 7 dient zur Klärung der Leistungspflicht bei der ambulanten Betreuung von psychisch kranken Personen. Die Massnahmen sollen dazu dienen, dass diese Kranken möglichst ambulant betreut werden können. Die Abklärungen müssen von Pflegefachleuten ausgeführt werden, die eine zweijährige praktische Tätigkeit in dieser Fachrichtung ausweisen können. Massnahmen der Abklärung (Bst. a), der Untersuchung und Be-

Die Kostenübernahme der AdipositasChirurgie wurde unverändert verlängert und damit die Absenkung des BMI abgelehnt. Die Leistungspflicht der Viskosupplementation zur Behandlung der Kniearthrosen wird definitiv gestrichen. Zur Klärung der Wirksamkeit hat das von den Krankenversicherern mitfinanzierte SVISCOTProjekt wesentlich beigetragen. Es ist anzunehmen, dass diese Therapie auch in der Zusatzversicherung nicht mehr bezahlt wird.


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Foto: Keystone

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aber bis zum 31.12.2008, verlängert. Neu sieht die Übergangsbestimmung vor, dass die Rahmentarife jährlich der Teuerung anzupassen sind. Es ist davon auszugehen, dass die in Art. 9a KLV erwähnten Höchstgrenzen für die Tarifverträge im Pflegebereich jährlich angepasst werden.

Neue Informationspflicht gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

In der Urologie werden für «austherapierte» Patienten bei hyperaktiver Blase Botulismusinjektionen zugelassen. Dieses Toxin blockiert mehrere Monate die motorischen Endplatten, was entspannte Muskeln möglich macht. Es findet weite Verbreitung in der «Schönheitsbehandlung». Die LDL-Apherese (Reinigung des Blutes wie bei Dialysepatienten) bei therapierefraktärer Hypercholesterinämie (Diät und blutfettsenkende Arzneimittel wirken ungenügend) ist weiterhin keine leistungspflichtige Behandlung. Dynamische Stabilisierungssysteme (DIAM und DYNESIS) für die Wirbelsäule werden zu Lasten der Krankenversicherung bis Ende 2007 evaluiert. Für die Opiatsubstitutionstherapien können neu auch Einzelleistungen ausgehandelt werden.

Änderung betreffend Risikoausgleich (KVG, VORA) Im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen im Asylbereich, über die im letzten Herbst abgestimmt worden ist, werden das KVG und die Verordnung über den Risikoausgleich (VORA) angepasst.

Ab 1.1.2007 sind die Asylsuchenden, die vorläufig Aufgenommenen und die Schutzbedürftigen ohne Aufenthaltsbewilligung, die sich in der Schweiz aufhalten und Sozialhilfe beziehen, vom massgebenden Versichertenbestand für den Risikoausgleich ausgenommen (Art. 105a KVG und Art. 4 Abs. 2bis Bst. c VORA).

Bundesgesetz über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach KVG Dieses Bundesgesetz wurde im Dringlichkeitsverfahren erlassen, war deshalb zeitlich befristet und wäre Ende 2006 ausgelaufen. Das Parlament hat in der Wintersession das Gesetz bis zum Inkrafttreten einer Änderung des KVG im Bereich der Spitalfinanzierung, längstens aber bis Ende 2007 verlängert.

Übergangsbestimmungen KVG betr. Pflegetarife Auch diese Bestimmung wäre Ende 2006 ausgelaufen. Sie wurde bis zum Inkrafttreten einer Änderung des KVG im Bereich der Pflegefinanzierung, längstens

Per 1.1.2007 tritt der zweite Teil der VVGRevision in Kraft (Art. 3 und 3a VVG). Die VVG-Versicherer müssen den Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss über die Identität des Versicherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages informieren. Die Informationspflicht des Versicherers umfasst neu: • Die versicherten Risiken • Den Umfang des Versicherungsschutzes • Die geschuldeten Prämien und weitere Pflichten des Versicherungsnehmers • Laufzeit und Beendigung des Versicherungsvertrages • Berechnungsgrundlage und Verteilungsmethode der Überschussbeteiligungen • Die Rückkaufs- und Umwandlungswerte • Die Bearbeitung der Personendaten (einschliesslich Zweck und Art der Datensammlung sowie Empfänger und Aufbewahrung der Daten). Diese Informationen muss der Versicherungsnehmer erkennen können, wenn er den Versicherungsvertrag beantragt oder annimmt. In diesem Zeitpunkt muss er im Besitz der AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) und der Informationen über die Datenbearbeitung sein. Verletzt der Versicherer die Informationspflicht, so kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt jedoch vier Wochen nachdem der Versicherungsnehmer von der Pflichtverletzung und den Informationen Kenntnis erhalten hat, spätestens ein Jahr nach der Pflichtverletzung.

MiGel Die Liste der Mittel und Gegenstände wird per 1.1.2007 nicht angepasst. Dies gilt sowohl bezüglich der Produkte wie auch bezüglich der Preise. Judith Petermann Büttler/Reto Guetg


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KRANKENVERSICHERUNG

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Neue Instanz für Beschwerden gegen Entscheide der Kantonsregierungen

Bundesverwaltungsgericht entlastet Bundesrat Das neue Bundesverwaltungsgericht übernimmt im Bereich der Krankenversicherung gewisse Aufgaben, die bisher der Bundesrat ausgeübt hat. Es hat seine Tätigkeit am 1. Januar 2007 aufgenommen.

Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts Im Bereich der Krankenversicherung können beim Bundesverwaltungsgericht folgende Entscheide mit Beschwerde angefochten werden: • Entscheide der Kantonsregierungen in den Bereichen Spitalliste, Pflegeheimliste, Tarifverträge (Genehmigung, Verlängerung, Festsetzung gemäss Art. 49 Abs. 7 KVG) und Globalbudgets2. • Entscheide der Kantonsregierungen zur Sicherung der medizinischen Versorgung bei Ausstand von Leistungserbringern3. • Entscheide der Kantonsregierungen im Zusammenhang mit dem Zulassungsstopp4. • Verfügungen der Gemeinsamen Einrichtung zur Befreiung von der Versicherungspflicht von Rentnern und Familienangehörigen aus dem EU-Raum, aus Island und aus Norwegen5, zur Zuwei-

sung von Rentnern und Familienangehörigen aus dem EU-Raum, aus Island und aus Norwegen an einen Versicherer6 sowie zur Prämienverbilligung im EU-Raum sowie in Island und Norwegen7. • Verfügungen der Gemeinsamen Einrichtung zum Risikoausgleich8. • Verfügung der Gemeinsamen Einrichtung zur Umverteilung von Reserven, zum Insolvenzfonds und zur Auszahlung von Einnahmen gemäss Art. 67 Abs. 2ter KVV9. • Verfügungen des Departements über die Aufnahme von Arzneimittel auf die Spezialitätenliste.

dem Bundesrat weiterhin gesamtschweizerische Tarifverträge wie TARMED oder LOA zur Genehmigung einzureichen. Der Bundesrat ist auch zuständig für die Festsetzung einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur, wenn sich die Vertragsparteien nicht selbst auf eine Tarifstruktur einigen können.

Verfahren und Legitimation

Zuständigkeit des Bundesrats Weiterhin vom Bundesrat entschieden werden die Fälle, bei denen er als erste und einzige Instanz zuständig ist. Deshalb sind Foto: Keystone

D

as Bundesverwaltungsgericht entscheidet anstelle der bisherigen Rekurskommissionen des Bundes (beispielsweise die Eidgenössische Rekurskommission für die Spezialitätenliste) und in den meisten Fällen, in denen bis anhin der Bundesrat im Beschwerdeverfahren entschieden hat. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet letztinstanzlich, wenn es anstelle des Bundesrates Beschwerden gegen Entscheide der Kantonsregierungen beurteilen muss1. Konkret bedeutet dies, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu KVG-Tarifverträgen und zu den Spitallisten nicht mehr weiter gezogen werden können. In anderen Fällen hingegen, etwa bei Entscheiden über die Nichtaufnahme eines Arzneimittels auf die Spezialitätenliste, urteilt das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz des Bundesgerichts.

Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht richtet sich nach dem VwVG (Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren), soweit das VGG nichts anderes regelt. Betreffend Beschwerdelegitimation – also der Frage, wer berechtigt ist, einen Entscheid anzufechten – wird mit der Einführung des Bundesverwaltungsgerichts nichts geändert. Die Krankenversicherer und santésuisse können damit weiterhin im Umfang der bisherigen Rechtssprechung Beschwerden einreichen.

Übergangsbestimmung Das VGG und die notwendigen KVGAnpassungen sind am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Gemäss den Übergangsbestimmungen bleibt für Beschlüsse der Kantonsregierungen, die bis und mit dem 31. Dezember 2006 gefällt wurden, der Bundesrat zuständig. Beschlüsse der Kantonsregierungen, die nach dem 1.1.2007 gefällt werden, sind neu beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Judith Petermann Büttler/Daniel Wyler vgl. Art. 83 Bst. r Bundesgerichtsgesetz, BGG gemäss Art. 51, 54 und 55 KVG 3 Art. 45 KVG 4 Art. 55a KVG 5 Art. 18 Abs. 2bis KVG 6 Art. 18 Abs. 2ter KVG 7 Art. 18 Abs. 2quinquies KVG 8 gemäss Art. 15 VORA (Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung) 9 vgl. Art. 22 Abs. 3 KVV 1 2


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Drei Fragen an: Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes

«Wettbewerb unter Krankenversicherern ist ein Qualitätsinstrument»

infosantésuisse: Herr Montgomery, Sie bezeichnen die Gesundheitsreform in Deutschland, welche die Regierung «Wettbewerbsverstärkungsgesetz» nennt, als «Wettbewerbsverhinderungsgesetz». Wie meinen Sie das? Frank Ulrich Montgomery: Die Bezeichnung «Wettbewerbsstärkungsgesetz» ist für mich eine Sprachverdrehung wie in George Orwells Buch «1984»: Dort meinen die Wörter der Behördensprache jeweils das Gegenteil ihrer ursprünglichen Bedeutung. Wie soll ein Gesetz den Wettbewerb stärken, das den Beitragssatz für alle Krankenkassen einheitlich festsetzt? Hinzu kommt, dass die Grosse Koalition mit dieser Gesundheitsreform nicht wie angekündigt die Gesundheits- von den Arbeitskosten abkoppelt. Dabei wäre dies dringend nötig: Weil in Deutschland die Krankenkassenbeiträge in Lohnprozenten erhoben werden, sind die Einnahmen der Versicherer direkt abhängig von den Einkommen aus unselbstständiger Beschäftigung. Steigt die Arbeitslosigkeit, sinken die Mittel der Krankenkassen. Also müssen die Beitragssätze angehoben werden. Damit steigen die Lohnnebenkosten, was wiederum den Anreiz verringert, neue Stellen zu schaffen. Ein wahrer Teufelskreis also. Sie haben an der Spitze des Marburger Bundes erfolgreich für bessere Anstellungsbedingungen für die deutschen Klinik-Ärzte gekämpft. Wo war der Punkt, an dem Sie gesagt haben: So nicht mehr? Zum einen gibt es seit 1993 eine Richtlinie der Europäischen Kommission über die Arbeitszeiten. Sie besagt unter anderem, dass kein Arbeitnehmer in der EU im Schnitt mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten soll. Das gilt für alle, auch

Foto: www.montgomery.de

Frank Ulrich Montgomery ist ein kämpferischer Vertreter seiner Zunft: Als Erster Vorsitzender des Marburger Bundes hat er die Ärztestreiks in Deutschland massgeblich geprägt und war dabei meistens selbst an vorderster Front. infosantésuisse hat den kernigen Mediziner am Rande des Generika-Forums in Bern getroffen und mit ihm über den Arbeitskampf der Ärzte, die deutsche Gesundheitsreform und über die Einheitskasse gesprochen.

«Mit einer Einheitskasse stünde den Leistungserbringern ein gewaltiger monolithischer Block gegenüber.»

für Piloten und Lastwagenfahrer – nur wir Ärzte schienen nicht unter diese Richtlinie zu fallen. Zum anderen: Lange Zeit wurden die Tarifverträge für die Ärzte nebenher mit dem Tarifvertrag für den gesamten öffentlichen Dienst ausgehandelt. Die Verhandlungen führte die Gewerkschaft Verdi, in der selbst gar keine Ärzte organisiert sind. Das hat dazu geführt, dass das Nettoeinkommen der Ärzte zwischen 1993 und 2002 um 7,5 Prozent gesunken ist. Zum Vergleich: Die Löhne der übrigen Berufsgruppen in den Krankenhäusern sind während desselben Zeitraums um sechs Prozent gestiegen. Diese Diskrepanz wurde irgendwann unerträglich. Hier in der Schweiz verlangt eine Volksinitiative die Schaffung einer zentralen Ein-

heitskrankenkasse. Was halten Sie von einer derartigen Lösung? Können so Qualität und Effizienz des Gesundheitssystems verbessert werden? Wir kämpfen in Deutschland vehement gegen die einheitliche Bürgerversicherung. Wir sind davon überzeugt, dass der Wettbewerb unter den Krankenversicherern ein Qualitätsinstrument ist. Ausserdem bieten Krankenkassen, die dem Wettbewerb ausgesetzt sind, den Kunden Versicherungslösungen an, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Mit einer Einheitskasse stünde den Leistungserbringern ein gewaltiger monolithischer Block gegenüber. So ein Konstrukt ist nicht mehr weit vom staatlich finanzierten und gesteuerten Gesundheitssystem entfernt.  Interview: Peter Kraft


service Über 270 Grafiken stehen bereit

Erweiterte Grafikdatenbank auf www.santesuisse.ch News aus aller Welt Hygiene: Italiens Spitäler haben ein Hygieneproblem: Nachdem ein Journalist die erschreckenden Zustände publik gemacht hatte, fanden Regierungsbeamte in einigen Kliniken unter anderem Ratten und streunende Hunde. In den Kellern lagern Dreck und Abfälle, darunter gebrauchte Spritzen. Auch komme es vor, dass das Personal während Patientenkontakten rauche. Warten auf den Arzt: In Grossbritannien gibt es nicht nur im Spitalbereich Wartelisten: Jeder zweite Patient muss mehr als 48 Stunden auf einen Termin beim Hausarzt warten. Das ist deshalb besonders prekär, weil der Zugang zu anderen Gesundheitsleistungen stets über die Grundversorger läuft. Benachteiligt: Das staatliche französische Gesundheitssystem benachteiligt sozial schwache Patienten: Weil diese nur einen minimalen Versicherungsschutz geniessen, sind sie für die Ärzte finanziell nicht sehr interessant. Studien zeigen nun auf, dass Arme deshalb zuweilen von den Leistungserbringern abgewiesen werden. Organhandel: China hat den Handel mit Organen verboten. In der Vergangenheit waren nicht selten Organe von Hingerichteten an reiche Empfänger aus dem Ausland verkauft worden.

Die Grafikdatenbank auf www.santesuisse.ch ist erneut aktualisiert worden. Damit stehen Ihnen alle wichtigen Übersichtsinformationen zum Schweizer Gesundheitswesen mit Stand 2005 zur Verfügung. Bereits ab Mitte Jahr kommen die Grafiken mit den Daten von 2006 hinzu. Neu werden ab sofort auch jene Grafiken erfasst, die im infosantésuisse oder im Brennpunkt Gesundheitspolitik publiziert werden.

Inzwischen sind über 270 Grafiken auf deutsch und französisch abrufbar. Egal, ob Sie die Entwicklungen im Gesundheitswesen als Ganzem oder getrennt nach LeistungserbringerGruppen oder Kantonen verfolgen möchten – in der Grafikdatenbank von santésuisse werden Sie fündig. Auch spezi­fische Fragen zur Branche, wie Verwaltungskosten, Versichertenstruktur oder Reservenstand, werden in der Grafikdatenbank beantwortet. Surfen Sie zu ­w ww.santesuisse.ch, wählen Sie die Rubrik «Zahlen und Fakten» und anschliessend «Grafik-DB». Dank den übersichtlichen Suchoptionen gelangen Sie schnell und einfach zu den Informa­ tionen, die Sie benötigen.

Unimedes wird in den RVK integriert

RVK: Neue Aufgaben im Managed Care-Bereich Der Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer (RVK) integriert den Verein Unimedes. Damit übernimmt der RVK neue Aufgaben im Managed Care-Bereich – insbesondere im Leistungseinkauf, im Betrieb von Hausarztsystemen und HMOs sowie im Case Management. Damit wird, so der RVK, das Managed Care-Angebot der kleinen und mittleren Krankenversicherer qualitativ verbessert. Gleichzeitig sinke der Aufwand, weil nicht mehr jeder Kleinversicherer für sich alleine Dienstleistungen entwickeln müsse.

Generalversammlung von santésuisse Die ordentliche Generalversammlung von santésuisse findet am 1. Juni 2007 um 9.15 Uhr im Hotel Bellevue Palace in Bern statt. Im Vorfeld der Generalversammlung von santésuisse findet die Delegiertenversammlung des SVK statt (09.00 – 09.15 Uhr.) Die Mitgliederversicherer werden separat mit Einladung und Unterlagen bedient. Traktanden: 1. Eröffnung und Begrüssung durch Herrn Ständerat Christoffel Brändli, Präsident von santésuisse 2. Grussadressen der Gäste (prov.) 3. Protokoll der Generalversammlung vom 9. Juni 2006, Winterthur 4. Bericht der Direktion über den Geschäftsverlauf 5. Geschäftsbericht 2006 6. Jahresrechnung 2006, Bericht der Revisionsstelle, Entlastung des Verwaltungsrats 7. Wahlen 7.1 Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2007 8. Schlusswort Aufgrund des letztjährigen Beschlusses des Verwaltungsrates, im Anschluss an eine zügige, sachliche Generalversammlung einen «Gesundheitsgipfel» abzuhalten, wird an dieser Stelle zu gegebener Zeit über das Anschlussprogramm informiert.


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SANTÉSUISSE – SERVICE infosantésuisse  Nr. 1–2, Januar / Februar 2007

Veranstaltungen Veranstalter

Besonderes

Datum/Ort

Weitere Informationen

Thema ehealth – Impulsreferate u.a. von BAG-Vizedirektor Peter Indra, anschliessend Präsentation praktischer Lösungen

8. März BEA bern-Kongresszentrum, Bern

www.telematiktage.ch

Thema: Wettbewerb und Solidarität: Mythos oder Realität?

13. März Swissôtel, Zürich

www.irp.unisg.ch

Themen: Erstversorgung – Herz und Kreislauf – Schmerz und Doping

21. bis 22. März KKL, Luzern

www.trendtagegesundheit.ch

Thema: Qualität offen legen – ein echtes Bedürfnis?

28. März Hotel Arte, Olten

www.vereinoutcome.ch

29. März Universität St. Gallen

www.bgf-tagung.ch

Healthcare Forum Bea bern expo

Die Einführung von Diagnosis Related Groups (DRGs) in der Schweiz Institut für Rechtspraxis, Universität St. Gallen 3. Luzerner Trendtage Gesundheit Forum Gesundheit Luzern Symposium 2007 Verein Outcome

SECO und Gesundheitsförderung Schweiz

Thema: Work-Life-Balance als Gewinn für Betriebe und Mitarbeitende

Zeichnung: Marc Roulin

Nationale Tagung für betriebliche Gesundheitsförderung


Aktualitätenseminar 2007 santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer Dienstag, 27. März 2007, 09.00 – 12.00 Uhr oder 13.30 – 16.30 Uhr, im World-Wide Business Centres in Zürich (Dauer des Seminars: je einen halben Tag) Mittwoch, 28. März 2007, 09.00–12.00 Uhr oder 13.30 – 16.30 Uhr im Hotel Arte in Olten (Dauer des Seminars: je einen halben Tag) Themen:

• Die neuen Rechtswege mit dem Bundesverwaltungsgericht • Die Anpassungen im Datenschutzgesetz und der Verordnung • Wie weiter bei den Prämienausständen? Es referieren: Corinne Zbären-Lutz, Geschäftsführerin der IVSK, Daniel Wyler, Jurist, santésuisse Seminarkosten:

CHF 90.–

Anmeldeschluss:

28. Februar 2007

Anmeldungen an: santésuisse, Ressort Ausbildung, Römerstrasse 20, 4502 Solothurn oder über unsere Homepage: www.santesuisse.ch

3. Luzerner Trendtage Gesundheit 21. / 22. März 2007 KKL Luzern Machbarkeit – Finanzierbarkeit – Ethik

Der Schweizer Treffpunkt, wenn es um die Zukunft im Gesundheitswesen geht.

Notfallmedizin

den! Jetzt anmel eit.ch ge-gesundh www.trendta

altius – citius – fortius Schwerpunktthemen:

Not- und Erstversorgung Herz und Kreislauf Schmerz und Doping

unter anderen mit:

Eli Alon

Fritz Britt

Pascal Couchepin

Markus Dürr

Andy Fischer

Bernhard Meier

Albert Panzeri

Facharzt FMH für Anästhesiologie

Direktor santésuisse, die Schweizer Krankenversicherer

Bundesrat, Vorsteher EDI

Regierungsrat Kanton Luzern, Präsident GDK

CEO Medgate

Direktor und Chefarzt Klinik und Poliklinik für Kardiologie, Universitätsspital Bern

Vice President von Biotronik, Regionen Switzerland, Benelux, UK & Ireland

Kontakt/Anmeldung: Forum Gesundheit Luzern, Horwerstrasse 87, 6005 Luzern, Tel. 041 318 37 97 Fax: 041 318 37 10, info@trendtage-gesundheit.ch, www.trendtage-gesundheit.ch Hauptpartner:

Gastgeber

Partner:

Procamed, SanaCare Medienpartner:


Die Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG ist im Rahmen der internationalen Verpflichtungen der Schweiz aushelfender Träger für den Bereich Krankheit. Wir suchen eine(n)

SachbearbeiterIn Leistungsaushilfe mit Schwerpunkt Bearbeitung elektronischer Rechnungen Sie sind SachbearbeiterIn für die Ihnen zugewiesenen Versicherten und zudem zuständig für die Bearbeitung aller elektronischen Rechnungen. Sie verfügen über eine kaufmännische Ausbildung oder eine Ausbildung als PharmaassistentIn, eine langjährige Praxis im Leistungsbereich sowie sehr gute Französischkenntnisse. Sie sind selbständig, belastbar, teamfähig und verfügen über eine analytische Denkweise sowie eine rationelle Arbeitsweise. Interessiert? Dann senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung an Gemeinsame Einrichtung KVG, Jacqueline Wannier, Gibelinstrasse 25, Postfach, 4503 Solothurn. jacqueline.wannier@kvg.org, 032 625 30 94, www.kvg.org

Nationale Tagung für betriebliche Gesundheitsförderung 2007

Work-Life-Balance als Gewinn für Betriebe und Mitarbeitende Donnerstag, 29. März 2007, Universität St. Gallen (HSG) Ziele der Tagung: Mehrere Entwicklungen im Privat- und Arbeitsleben machen es immer schwieriger, die Balance zu bewahren und den eigenen Ansprüchen, jenen aus dem privaten Umfeld sowie jenen des Arbeitgebers konfliktfrei zu genügen. Dass dieses dynamische Gleichgewicht erhalten wird, liegt im Interesse der Unternehmen und ihrer Beschäftigten. Um diese Daueraufgabe ständig erfolgreich zu bewältigen, sind organisatorische Massnahmen auf betrieblicher und auf individueller Ebene notwendig. Ein aktives Selbstmanagement der Beschäftigten hilft zudem, Stress und Burnout vorzubeugen. Die Tagung zeigt praxisgerechte Methoden und Beispiele, und dass sich die Realisierung entsprechender Massnahmen in vielerlei Hinsicht, auch wirtschaftlich, lohnt. Zielpublikum: • Führungskräfte, Personalfachleute und Gesundheitsbeauftragte in Unternehmen • Akteure der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Prävention und der Rehabilitation • Spezialistinnen und Spezialisten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (ASA) • Vertreterinnen und Vertreter von öffentlichen Institutionen • Politikerinnen und Politiker Tagungsgebühr: CHF 250.– / EUR 170.– inkl. Mittagessen, Pausenverpflegung und Tagungsmappe. CHF 50.– Vergünstigung für eine Person pro Mitgliedunternehmen des Schweiz. Verbandes für betriebliche Gesundheitsförderung (www.svbgf.ch).

Schirmherrschaft/Veranstalter: Universität St. Gallen (HSG) • Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) • Gesundheitsförderung Schweiz

Trägerschaft: Schweizerischer Verband für betriebliche Gesundheitsförderung (SVBGF) • Fachstelle UND – Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen • Schweizerische Gesellschaft für Arbeits- und Organisationspsychologie (SGAOP) • Swiss Re • Suva • CSS Versicherung • Helsana Versicherungen AG • santésuisse • SWICA Gesundheitsorganisation • Bundesamt für Gesundheit (BAG) • Dachverband der Fachgesellschaften für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (suissepro) • Institut für Organisation und Personal der Universität Bern (IOP)

Sanacare gehört mit 7 Gruppenpraxen und 150 Mitarbeitenden zu den führenden Managed-Care-Organisationen der Schweiz. Als zukunftsgerichtete und erfolgreiche Firma wollen wir unsere Marktpräsenz stärken und suchen eine kompetente, engagierte und gewinnende Persönlichkeit mit einem breiten Beziehungsnetz als

Verantwortlicher Aufbau HMO-Praxen (m/w) Ihre Aufgabe besteht darin, weitere Praxisstandorte zu evaluieren, bestehende Praxen vor Ort zu besuchen und Übernahmegespräche mit Ärzten/innen zu führen. Sie koordinieren die Neuanstellung von Praxismitarbeitenden und stellen den Aufbau von HMO-Praxen mit sämtlichen vertraglichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sicher. In dieser spannenden Kaderposition sind Sie direkt dem Geschäftsführer unterstellt und geniessen grosse Autonomie und unternehmerischen Freiraum. Sie verfügen über eine kaufmännisch-betriebswirtschaftliche oder medizinische Ausbildung und haben mehrjährige Berufserfahrung im schweizerischen Gesundheitswesen. Sehr gute Kenntnisse der aktuellen Gesundheitspolitik, Verhandlungssicherheit im Umgang mit Ärzten/innen sowie Führungspersonen im Krankenversicherungsbereich sind unabdingbar. Wenn Sie zudem über Französischkenntnisse, eine zielgerichtete und selbständige Arbeitsweise sowie über Flexibilität verfügen, sollten wir uns kennenlernen! Wir bieten Ihnen eine spannende, interessante Herausforderung in einem motivierten Team und attraktive Anstellungsbedingungen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung inkl. Foto an: Herrn Rolf Gabriel Geschäftsführer Sanacare AG Lagerhausstrasse 11 8401 Winterthur Telefon 052 264 04 04 rolf.gabriel@sanacare.ch

Bezugsquellen für Programm und Anmeldetalon: www.bgf-tagung.ch Kontakt: Moser Luthiger & Partner Consulting Hintere Bahnhofstrasse 9 CH-8853 Lachen SZ

Telefon +41 (0)55 442 91 02 Fax +41 (0)55 442 91 03 E-Mail mlcons@bluewin.ch

Weiter Informationen zu unserer Unternehmung finden Sie unter www.sanacare.ch



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