infosantésuisse Nr.03/2006 deutsch

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infosantésuisse Magazin der Schweizer Krankenversicherer Nr. 3, März 2006

Grafik 1: Soziales Krankenversicherungssystem 7000

Netto-Prämienbelastung (heutiges System) Prozentualer Beitragssatz (Beitragssystem)

Prämienbelastung (in CHF)

6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 0

20000

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Brutto-Jahreseinkommen

Die Finanzierung des KVG ist heute bereits einkommensabhängig Seite 6

Dr. Stefan Spycher: «Die Einheitskasse belastet den Mittelstand» Seite 8

IM VISIER:

Finanzierung der Krankenversicherung


INHALTSVERZEICHNIS

infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

SCHWERPUNKT 4 5 6 8 10 11

Finanzierung der Krankenversicherung: Eine Übersicht Glossar: Die wichtigsten Begriffe zur Finanzierung der Krankenversicherung Studie belegt: Die Finanzierung des KVG ist bereits heute einkommensabhängig Dr. Stefan Spycher vom Büro BASS: «Die Einheitskasse belastet den Mittelstand» Behindertenheime auf Pflegeheimliste: Es droht ein Kostenschub von sieben Prozent Tabak- und Alkoholsteuer für die Krankenversicherung?

KRANKENVERSICHERUNG 12 14 15 16

Behindertenheime auf Pflegeheimliste: Sieben Prozent mehr Kosten? Seite 10

Stefan Kaufmann, Vizedirektor von santésuisse: «Das Potenzial der Versichertenkarte möglichst schnell umsetzen» eHealth: Bei der Finanzierung scheiden sich die Geister Drei Fragen an: Adrian Schmid, Projektleiter «Versichertenkarte» beim Bundesamt für Gesundheit Im Gespräch: Peter Sieber, Geschäftsführer der Krankenkasse Steffisburg

GESUNDHEITSWESEN 18 Forum santé-Gesundheit: Akteure im Gesundheitswesen sollen enger zusammenarbeiten 20 Buchtipp: Übersichtliches Nachschlagewerk über alle verfügbaren Generika

SERVICE 0 2 20 20 20 21 21 21 22 22

News aus aller Welt Generika-Umsatz in der Schweiz um 51 Prozent gestiegen Generalversammlung von santésuisse Feinstaub: 150 Prozent mehr Arbeitsausfälle FAQs auf www.santesuisse.ch aktualisiert Grosse regionale Schwankungen beim Antibiotikakonsum Waadt und Freiburg: Bedürfnisklausel für kostenintensive medizinischen Geräte Veranstaltungen

«Das Potenzial der Versichertenkarte möglichst schnell umsetzen» Seite 12

Im Gespräch: Peter Sieber, Geschäftsführer der Krankenkasse Steffisburg Seite 16

Nr. 3, März 2006 Erscheint zehnmal jährlich

Layout: Henriette Lux

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EDITORIAL

infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Welcher Finanzierungsmodus für unsere Krankenversicherung?

U Jean-Yves Rapin Verwaltungsrat santésuisse

nser Krankenversicherungssystem gehört nicht zu den kostengünstigen Systemen. Trotz des grossen Kostendrucks: Die Krankenversicherung ist finanziert; und zwar aus Versichertenprämien sowie Bundes- und Kantonsbeiträgen. Das Ausgleichen von Defiziten am Jahresende oder eine Defizitakkumulierung über die Jahre fallen deshalb weg. Dadurch profitieren wir von einem Gesundheitssystem von hoher Qualität, ohne dass die Leistungen rationiert werden müssten. Da die Versicherungsprämien nach Kosten und Risiken berechnet werden und nicht in Lohnprozenten anfallen, können sie jährlich an die tatsächlichen Kosten und Risiken angepasst werden. Damit lassen sich auch kostentreibende Faktoren wie der medizinische Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung mit einbeziehen. Allerdings bedeutet dieses Finanzierungssystem für einen Teil der Versicherten, vor allem für Familien, eine zunehmende Kostenlast. Ein Korrekturelement stellt hier die Prämiensubvention von Bund und Kantonen dar: Hier wird 2007 bei den Kinderprämien ein weiterer Ausbau erfolgen, damit Familien entlastet werden. Die Hauptproblematik im Zusammenhang mit der Finanzierung lässt sich anhand der folgenden zwei Fragen zusammenfassen: • Soll die heutige Finanzierung mit kosten- und risikobasierten Prämien und auf dem Solidaritätsprinzip beruhend beibehalten werden? • Soll eine Finanzierung mittels Lohnprozenten ins Auge gefasst werden, um einen Ausgleich der Last zu erreichen? Weitere Modelle werden diskutiert, so zum Beispiel eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer oder eine Umweltabgabe. Die Finanzierung über Lohnprozente hat einen wesentlichen Nachteil: Es wird immer ein Gefälle geben zwischen den Ge-

sundheitskosten und den notwendigen Ressourcen zu deren Deckung. Es wird sich als äusserst schwierig, wenn nicht sogar als unmöglich erweisen, die Einnahmen aus den Lohnabgaben an die effektiv anfallenden Kosten anzupassen. Es kann also sehr gut sein, dass die Leistungen als Folge einer ungenügenden Finanzierung gekürzt werden müssen oder sogar Defizite entstehen. Die Unfallversicherung kann nicht als Beispiel herangezogen werden, um Prämien nach Lohnprozenten zu rechtfertigen: Sie berechtigt die Versicherten nämlich zum Bezug von Naturalund nicht von Geldleistungen. Die Ausgaben sind folglich besser kontrollierbar: Es gibt praktisch keinen medizinischen Behandlungstourismus, und der Leistungskatalog ist kleiner. Die Unfallversicherung schliesst auch keine Risiken mit erheblichen kostengenerierenden Faktoren – wie die Psychotherapie oder altersbedingte Krankheiten – mit ein. Ich bin nach wie vor überzeugt davon, dass ein kosten- und beitragsbasiertes Prämiensystem die beste Lösung ist. Es bietet eine Vielzahl von Vorteilen, darunter den dem System zu Grunde liegenden Wettbewerbsgedanken. Allerdings braucht es zusätzliche Lösungen für jene, für die die Prämienlast zu schwer wird. Die Suche nach einem finanziell tragbaren Gesundheitssystem darf aber keinesfalls den Verzicht auf die Bemühungen zur Senkung der Gesundheitskosten bedeuten, etwa durch die Eindämmung des Leistungs­angebots, des Konsums, der Tariferhöhungen und der Mengenausweitung.


SCHWERPUNKT

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Die Krankenversicherer setzen fast ausschliesslich Prämien in Leistungen um

Finanzierung der Krankenversicherung: Eine Übersicht Die Gesamtausgaben für das Gesundheitswesen haben 2004 rund 52 Milliarden Franken betragen. Davon wurden etwa 23 Milliarden Franken oder 44 Prozent durch die Krankenversicherung finanziert: 19 Milliarden fallen auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), knapp vier Milliarden auf die Zusatzversicherungen. In der OKP haben sich die Versicherten mit 2,8 Milliarden Franken direkt an den Kosten beteiligt, die übrigen 16,3 Milliarden wurden von den Versicherern übernommen. Das Prämienvolumen der OKP nahm zwischen 1996 und 2004 von 11 Milliarden Franken auf rund 18 Milliarden zu. Bund und Kantone verbilligten 2004 die Prämien mit insgesamt drei Milliarden Franken.

Foto: Keystone

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er gesamte Versicherungsaufwand betrug 2004 in der OKP 16,6 Milliarden Franken, der Verwaltungsaufwand inklusive Abschreibungen rund 990 Millionen Franken. Insgesamt hatten die Versicherer einen Versicherungs- und Betriebsaufwand von 17,6 Milliarden Franken zu finanzieren. Dem standen Einnahmen von 18,1 Milliarden Franken gegenüber, davon 18 Milliarden Prämieneinnahmen.

Rolle der Kostenbeteiligung

OKP-Ausgaben sind zu 95 Prozent Leistungen Am meisten geben die Krankenversicherer für Spitalleistungen aus (37 Prozent), gefolgt von den ambulanten ärztlichen Behandlungen (24 Prozent) und von den Medikamenten (21,5 Prozent). Die Verwaltungskosten fallen in der OKP weniger ins Gewicht als allgemein angenommen: Sie betrugen 2004 laut den Aufsichtsdaten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) rund 5,6 Prozent.

Prämien als Haupteinnahmen Mit dem Inkrafttreten des KVG im Jahr 1996 haben Bund und Kantone die direkte Subventionierung der Krankenversicherer eingestellt und dafür das System der Prämienverbilligung auf- und ausgebaut. Deshalb wird heute der Versicherungs- und Betriebsaufwand der Versicherer zu 99 Prozent durch die Prämien der Versicherten finanziert. In der OKP entrichten bei einem Versicherer alle erwachsenen Personen innerhalb einer Region die gleichen Prämien. Kinder bezahlen aber nur knapp 30 Prozent der Erwachsenenprämien, und für Jugendliche unter 25 Jahren können die Prämien ermässigt werden.

99 Prozent der Einnahmen der Krankenversicherer stammen von den Prämien.

Bei der Berechnung der Prämien, die vom Bundesamt für Gesundheit jeweils überprüft wird, berücksichtigen die Versicherer insbesondere folgende Grundlagen: Die Kosten des laufenden und des vergangenen Jahres, die Reserven und Rückstellungen, die Zahlungen für den Risikoausgleich, die Verwaltungsauslagen, die Versichertenfluktuation und das Betriebsergebnis. Hinzu kommt die Schätzung der Kostenentwicklung für das folgende Jahr. Die steigenden Gesundheitskosten, die Übernahme neuer Leistungen in der OKP und die Kostenverlagerungen von der öffentlichen Hand auf die Krankenversicherer haben seit Einführung des KVG zu einem massiven Prämienanstieg geführt.

Rund 15 Prozent aller Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernehmen die Versicherten in der Form von Selbstbehalten und Franchisen. 55 Prozent der erwachsenen Versicherten machen vom System der Wahlfranchisen Gebrauch. Sie beteiligen sich stärker an den Kosten und erhalten dafür eine entsprechende Prämienreduktion. Weitere rund zehn Prozent wählen eine spezielle Versicherungsform wie Health Maintenance Organization (HMO) oder Hausarztmodell.

Reserven und Rückstellungen gehen zurück Die Reserven, welche die Krankenversicherer in der OKP zur Sicherstellung der längerfristigen Zahlungsfähigkeit bilden müssen, haben 2005 im Durchschnitt rund 16,5 Prozent des Prämiensolls betragen. Seit Inkrafttreten des KVG hat sich die Reservequote damit um rund einen Drittel zurückgebildet. Klar zu unterscheiden von den Reserven sind die versicherungstechnischen Rückstellungen. Sie dienen zur Deckung von Leistungen, die schon erbracht, aber noch nicht bezahlt worden sind. Sie betragen im Durchschnitt knapp 27 Prozent des Prämiensolls. Auch diese Quote hat sich seit 1996 (32 Prozent) deutlich zurückgebildet, weil die Leistungen von den Leistungserbringern inzwischen schneller abgewickelt werden.  Walter Frei


SCHWERPUNKT

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Glossar: Die wichtigsten Begriffe zur Finanzierung der Krankenversicherung OKP Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) finanziert nicht die gesamten Ausgaben im Gesundheitswesen, sondern «nur» Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und, soweit nicht anders versichert, bei Unfällen. Von 50 Milliarden Franken (Stand 2003) übernimmt die OKP rund 18 Milliarden. Private Haushalte übernehmen knapp 16 Milliarden, die öffentliche Hand 9 Milliarden und Privatversicherungen 4,5 Milliarden Franken. Der Rest entfällt auf andere Sozialversicherungen.

Prämien Die Schweiz kennt in der Krankenversicherung eine Einheitsprämie. Das heisst: Grundsätzlich bezahlt jeder Versicherte gleich viel. Allerdings gibt es verschiedene Kategorien, innerhalb derer Abstufungen möglich sind. Kinder und Jugendliche von 19 bis 25 Jahren profitieren von deutlich tieferen Prämien als Erwachsene. Die Versicherer können die Prämien kantonal und regional nach ausgewiesenen Kostenunterschieden abstufen. Das Bundesamt für Gesundheit legt dabei die Prämienregionen für alle Versicherer einheitlich fest. Weiter können die Versicherer neben der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken weitere Stufen der Kostenbeteiligung bis zu einem Maximum von 2500 Franken wählen. Der Versicherer gewährt je nach Höhe der gewählten Kostenbeteiligung einen Rabatt auf die ordentliche Prämie. Schliesslich bieten viele Versicherer die Möglichkeit, alternative Versicherungsmodelle (Hausarztmodell, HMO) zu wählen. Die Versicherten profitieren neben einer qualitativ hoch stehenden Behandlung auch hier von Prämienrabatten.

Prämienverbilligungen Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten vom Kan-

ton Prämienverbilligungen. Die Festsetzung der Einkommensgrenzen, des Antragsverfahrens und der Höhe der Beiträge ist Sache der Kantone. Der Bund beteiligt sich an den Prämienverbilligungen, wobei die Höhe der Bundesbeiträge an die Aufwendungen der Kantone gekoppelt ist. Das Gesetz schreibt vor, dass der Kantonsanteil mindestens 50 Prozent des Bundesanteils betragen muss. Zurzeit müssen über 30 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer Prämienverbilligungen beziehen – ein klares Zeichen dafür, dass die Krankenversicherungsprämien für weite Teile der Bevölkerung eine schwere Belastung darstellen.

Kostenbeteiligung Die Kostenbeteiligung setzt sich aus zwei Elementen zusammen: Der Versicherte muss die medizinischen Leistungen so lange selber bezahlen, bis die Franchise aufgebraucht ist. Sie liegt – je nach Wahl des Versicherten – zwischen 300 und 2500 Franken. Danach übernimmt die Krankenversicherung die Leistungen. Allerdings müssen die Versicherten einen Selbstbehalt von zehn Prozent entrichten. Wenn aber 700 Franken an Selbstbehalt bezahlt worden sind, fällt auch dieser weg. Damit ist sichergestellt, dass neben den Prämien niemand mehr als 1000 Franken jährlich an seine Gesundheitsversorgung bezahlen muss – falls er oder sie nicht freiwillig eine höhere Franchise gewählt hat.

Reserven Die Krankenversicherer sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Reserven von 15 bis 20 Prozent des jährlichen Prämiensolls zu bilden. Zweck der Reserven ist es, die Zahlungsfähigkeit der Krankenversicherer auch bei unvorhergesehenen Situationen, wie zum Beispiel Epidemien, zu garantie-

ren. Deshalb ist das Vorhaben des Bundesrates, den gesetzlichen Reservesatz auf zehn Prozent zu senken, nicht ungefährlich: Das System wird anfälliger gegenüber nicht voraussehbaren Kosten. Auch der Effekt auf die Prämien wäre minimal: Die Versicherten würden während einiger weniger Jahre um gut zwei Franken monatlich entlastet, bevor die Prämienentwicklung wieder ins alte Fahrwasser zurückfällt.

Spitalfinanzierung Die Spitalfinanzierung wird zurzeit einer Reform unterzogen. Neue Elemente sind die Leistungsfinanzierung (DRG), der Einbezug der Investitionskosten, die Gleichstellung aller Listenspitäler sowie ein Kantonsbeitrag von minimal 60 Prozent im Regelfall und von minimal 45 Prozent bei Kantonen, deren Durchschnittsprämie unter dem schweizerischen Mittel liegt. Das ursprüngliche Modell der ständerätlichen Kommission, das eine monistische Finanzierung vorgesehen hätte, ist am Widerstand der Kantone gescheitert.

Pflegefinanzierung Der Bundesrat geht davon aus, dass die Krankenversicherung nur Kosten der krankheitsbedingten, nicht aber der altersbedingten Pflege übernehmen soll. Deshalb soll die Krankenversicherung an die Kosten der Pflegeheime und der Spitex nur einen Beitrag leisten. Als flankierende Massnahmen soll der Anspruch auf Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen erweitert werden. santésuisse unterstützt das Modell des Bundesrats. Der Beitrag an die Grundpflege muss in Franken und nicht in Prozent festgelegt werden. Es dürfen keine Automatismen zur Koppelung der OKP-Beiträge an die Entwicklung der Pflegekosten entstehen. Vor allem aber sollen den Prämienzahlenden gegenüber der heutigen Finanzierung keine Mehrkosten entstehen.


SCHWERPUNKT

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Studie: Prämienverbilligungen und Subventionen sorgen für soziale Finanzierung

Die Finanzierung des KVG ist bereits heute einkommensabhängig Die Behauptung, ein Arbeiter bezahle heute in der Schweiz genau gleich viel an das öffentliche Gesundheitswesen wie ein Millionär, ist nicht korrekt. Neben den Krankenkassenprämien tragen Steuergelder zu einem wesentlichen Teil zur Finanzierung der medizinischen Versorgung bei: Zum einen bei der Subventionierung von Spitälern, Pflegeheimen und Spitex durch die Kantone und Gemeinden, zum andern durch die Prämienverbilligung, die von den Kantonen und vom Bund finanziert wird.

D Quelle: santésuisse

ie Krankenkassenprämien sind zwar unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Versicherten, die Kopfprämien werden aber mit zwei Instrumenten sozial abgefedert: Die Subventionen der Kantone und Gemeinden an stationäre und ambulante Leistungserbringer (v.a. Spitäler, Pflegeheime und Spitex) betragen knapp einen Drittel der Gesamtkosten der medizinischen Leistungen, welche im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erbracht

werden. Diese Subventionen werden über progressive Steuereinnahmen finanziert. Beinahe zwanzig Prozent des Prämienvolumens wird über die Prämienverbilligung von der öffentlichen Hand (zwei Drittel Bund; ein Drittel Kantone) bezahlt. Die Prämienverbilligung wirkt doppelt sozial: Erstens kommen die Gelder den Personen in schwachen wirtschaftlichen Verhältnissen zugute, und zweitens werden diese Mittel über progressive Steuereinnahmen finanziert.

Keine Netto-Prämien für sehr kleine Einkommen

Nun stellt sich die Frage: Warum nicht zu einkommens- und/oder vermögensabhängigen Beiträgen übergehen, wenn doch die heutige Situation scheinbar zu genau dem gleichen Resultat führt? Wäre eine solche Lösung administrativ nicht viel einfacher? Erstens wäre eine Beitragslösung administrativ sicher nicht einfacher. Die Krankenversicherer müssten über die Einkommens- und Vermögenssituation ihrer Versicherten informiert sein. Zudem müsste neben dem heutigen Risikoausgleich noch ein Finanzkraftausgleich – ähnlich demjenigen bei den öffentlichen Körperschaften – eingeführt werden, der einen Ausgleich zwischen Krankenversicherern mit ärmeren und solchen mit reicheren Versicherten schafft. Ein wichtiger Vorteil des heutigen Systems besteht darin, dass bei Versicherten mit einem sehr geringen Einkommen die gesamte Prämie durch die Prämienverbilligung gedeckt ist. Diese Personen würden 160000 180000 durch einen einkommensabhängigen Beitragssatz stärker belastet als dies heute der Fall ist. Das Beispiel in

Grafik 1: Soziales Krankenversicherungssystem 7000

Netto-Prämienbelastung (heutiges System) Prozentualer Beitragssatz (Beitragssystem)

Prämienbelastung (in CHF)

6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 0

20000

40000

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140000

Brutto-Jahreseinkommen Tiefe Einkommen fahren mit dem heutigen System mit Prämienverbilligungen besser als mit einkommensabhängigen Prämien.


SCHWERPUNKT

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Ausgaben fürs Gesundheitswesen (in Franken pro Jahr)

Grafik 1 veranschaulicht dies: Während eine Grafik 2: KVG-Kosten einer vierköpfigen Familie vierköpfige Familie bis zu einem Bruttoeinkommen von 50 000 Franken 12000 keine Netto-PrämienbeSteuern fürs KVG Prämienbelastung lastung (PrämienbelaPrämienverbilligung 10000 stung minus PrämienNetto-Prämienbelastung verbilligung; rote Linie) Gesamtbelastung zu tragen hat, wird sie 8000 im Beitragssystem (prozentualer Beitragssatz; 6000 grüne Linie) auch bei geringerem Einkommen durch die Krankenkasse 4000 belastet. Ein weiterer Vorteil des 2000 heutigen Systems besteht darin, dass jeder Versi0 cherte einen grossen individuellen Sparanreiz 20000 40000 60000 80000 100000 120000 140000 160000 180000 0 bei der Versicherungswahl hat. Der Grund Brutto-Jahreseinkommen für diesen Sparanreiz liegt in der UnabhängigDie Detailanalyse der KVG-Kosten einer vierköpfigen Familie zeigt: Die Gesamtbelastung für keit der Prämienverbillidas Gesundheitswesen steigt mit dem Einkommen. gung von der Wahl des Krankenversicherers, der Franchise und des Versicherungsmodells bei ordentlicher Franchise durchschnitt- Wirtschaftliche Situation (HMO, Hausarztmodell u.a.).1 Dies hat zur lich 6840 Franken Krankenkassenprämien entscheidend für Belastung Folge, dass jeder Franken, welcher der Ver- (rosa Linie). In den meisten Kantonen wird durchs KVG sicherte bei der Wahl seines Versicherungs- bis zu einem Bruttojahreseinkommen zwi- Wer die rote Kurve der Gesamtbelastung produktes spart, diesem Versicherten zu- schen 70 000 und 120 000 Franken Prämi- für das Gesundheitswesen gemessen am gute kommt. Bei einem prozentualen Bei- enverbilligung ausbezahlt (orange Linie). Einkommen betrachtet, wird kaum mehr tragssatz auf dem Einkommen oder Vermö- Am grosszügigsten ist der Kanton Obwal- behaupten, die heutige Ausgestaltung der gen ist dies nicht mehr der Fall: Es hätten den, welcher die Prämien bei unserer Mus- Finanzierung des KVG sei unsozial. Die dann nur noch die Reichen einen Anreiz, terfamilie bis zu einem Bruttojahresein- Belastung orientiert sich im heutigen Syeinen günstigen Krankenversicherer, eine kommen von rund 135 000 Franken verbil- stem klar an der wirtschaftlichen Leihohe Wahlfranchise oder ein alternatives ligt. Die Krankenkassenprämien abzüglich stungsfähigkeit. Dieses System hat gegenVersicherungsmodell zu wählen. der Prämienverbilligung ergibt die Netto- über der Beitragslösung – wie es beispielsPrämienbelastung (grüne Linie). Gesamt- weise Deutschland kennt – zwei überwieUnterschiedliche Ausgestaltung der schweizerisch werden rund 16 Prozent gende Vorteile: Erstens zeigt die Analyse, Prämienverbilligung der kommunalen und kantonalen Steuer- dass die wirtschaftlich schwächeren Persantésuisse hat für jeden Kanton den Einfluss einnahmen natürlicher Personen für die sonen viel gezielter unterstützt werden der Prämienverbilligung und der Subven- Gesundheitsversorgung (Spitäler, Pflege- als dies im Beitragssystem möglich wäre. tionierung von Leistungserbringern durch heime, Spitex und Prämienverbilligung) Und zweitens fördert der individuelle Spar­ die öffentliche Hand auf die KVG-Finan- ausgegeben. Vom Bund fliessen je 6,8 Pro- anreiz den starken Zustrom bei den Manazierung untersucht (www.santesuisse.ch – zent der Einnahmen aus der direkten Bun- ged-Care-Modellen und bei den WahlfranZahlen und Fakten – Studien). Die Ausge- dessteuer und aus der Mehrwertsteuer ins chisen.2  Michael Bertschi staltung der Prämienverbilligung ist in den Gesundheitswesen (Prämienverbilligung). Kantonen höchst unterschiedlich: Für ein- Mit der Steuerrechnung wird deshalb ein zelne Kantone sind die kinderreichen Fa- nicht unbeträchtlicher Betrag an die Gemilien wichtiger, andere Kantone subven- sundheitsversorgung bezahlt (blaue Linie). 1 Einzig im Kanton Tessin ist die Prämienverbilligung abhängig vom jeweiligen Krankenversicherer. In tionieren Bedürftige stärker. Die Netto-Prämienbelastung und die aneinigen Kantonen wird maximal die vom Versicherten Die Grafik 2 zeigt die durchschnittliche, teilsmässige Steuerbelastung zusammen ereffektiv bezahlte Prämie verbilligt. gesamtschweizerische KVG-Belastung ei- geben die Gesamtbelastung dieser Familie 2 Im Jahr 2005 waren zehn Prozent aller Erwachsenen ner vierköpfigen Familie nach Einkom- für das Gesundheitswesen (rote Linie). in einem Managed Care Modell, 55 Prozent hatten eine Wahlfranchise. men. Diese Familie bezahlte im Jahr 2004

Quelle: santésuisse


SCHWERPUNKT

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Im Gespräch: Dr. Stefan Spycher, Co-Leiter des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS

«Die Einheitskasse belastet den Mittelstand» Das heutige Finanzierungssystem der Krankenversicherung verbindet Eigenverantwortung und soziale Komponenten, sagt der Gesundheitsökonom Stefan Spycher, Co-Leiter des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS. Einkommensabhängige Prämien hingegen würden ihr Ziel, tiefe und mittlere Einkommen zu Lasten der Reichen zu entlasten, nur bedingt erreichen. Stefan Spycher erklärt im Interview, warum in der heutigen Situation eine konsequente KVG-Reform der Einheitskasse vorzuziehen ist.

infosantésuisse: Herr Spycher, Die Krankenversicherung wird heute einerseits über Kopfprämien, andererseits via Prämienverbilligungen und Kantonsbeiträge aber auch über Steuergelder finanziert. Wo sehen Sie die Vor- und Nachteile dieses Finanzierungsmixes? Stefan Spycher: Die Kopfprämie führt dazu, dass das Bewusstsein über die Kosten des Gesundheitswesens in der Bevölkerung verstärkt wird. Die Steuerfinanzierung hingegen verfolgt einen sozialen Ansatz. Der Vorteil unserer Mischfinanzierung ist, dass man beide Ziele teilweise erreichen kann. Als Nachteil sehe ich die Abstriche bei der Transparenz: Es ist schwierig nachzuvollziehen, wer unter Berücksichtigung der verschiedenen Finanzierungskomponenten wie viel Leistungen konsumiert und wer wie viel einbezahlt. Auch die Umverteilungsströme sind nicht exakt bekannt.

kaum einen Beitrag. In der Schweiz ist aber auch die Solidarität zwischen Reich und Arm tief verankert. Im heutigen KVG fliesst dieser Aspekt, wie gesagt, über die Prämienverbilligung und über die Steuergelder mit ein. Die Einheitskasse stellt die­se Solidarität absolut ins Zentrum. Allerdings lassen die Initianten offen, wie genau sie die Solidarität zwischen Reich und Arm verbessern möchten. Ausserdem ist es eine Frage der politischen Wertung, ob die Solidarität zwischen Reich und Arm gegenüber jener zwischen Gesund und Krank derart stark in den Vordergrund rücken soll.

Wie kann man dieses Problem lösen? Man müsste sich für die eine oder andere Finanzierungsart entscheiden. Dies ist politisch zurzeit aber nicht realistisch. Dann könnte man auch die steuerfinanzierten Mittel auf anderem Weg ins System einfliessen lassen. Ein konkreter Ansatz dazu ist die monistische Spitalfinanzierung.

Wer würde überhaupt von einer einkommensabhängigen Prämie profitieren? Wer würde stärker belastet? Das ist schwierig zu sagen, denn die Einheitskassen-Initiative lässt die Ausgestaltung der Prämien offen. Wir haben aber verschiedene Modelle durchgerechnet: Die Modelle haben unterschiedliche Wirkungen, aber eine Gemeinsamkeit: Der Kehrpunkt, bei dem die Belastung steigt, findet bereits im Mittelstand statt. Es wird der Einheitskasse also sehr wahrscheinlich nicht gelingen, die Armen und den Mittelstand zu entlasten und nur die Wohlhabenderen zusätzlich zur Kasse zu bitten.

Die Volksinitiative für eine «soziale Einheitskasse» argumentiert vor allem mit einem Mehr an Solidarität. Welchen Beitrag können einkommensabhängige Prämien für ein sozialeres und solidarischeres Gesundheitswesen in der Tat leisten? Es gibt verschiedene Arten von Solidarität. Zur Solidarität zwischen Gesund und Krank, der Hauptidee der sozialen Krankenversicherung, leistet die Einheitskasse

«Es wird der Einheitskasse sehr wahrscheinlich nicht gelingen, die Armen und den Mittelstand zu entlasten und nur die Wohlhabenderen zusätzlich zur Kasse zu bitten.»

Können Sie in etwa eine Einkommensgrenze nennen, ab der die Belastung zunimmt?

Das ist auch abhängig von der Haushaltszusammensetzung: Sollte die Krankenversicherung an das Steuersystem angebunden werden, wären die Familienmitglieder automatisch mitversichert. Grundsätzlich schwankt die Einkommensgrenze, ab der die Belastung steigt, je nach Haushaltszusammensetzung und Modell zwischen 80 000 und 120 000 Franken. 95 Prozent der Ausgaben der Krankenversicherung sind heute Leistungsausgaben. Entscheidend ist doch deshalb die Frage: Schafft es die Einheitskasse – oder einkommensabhängige Prämien im Allgemeinen – Anreize für einen effizienteren Umgang mit medizinischen Leistungen zu schaffen? Tatsächlich liegen die Verwaltungskosten der Krankenversicherung heute bei etwa fünf Prozent. Es wird kaum möglich sein, diese substanziell weiter zu senken. Natürlich gibt es Doppelspurigkeiten, die abgebaut werden könnten, aber auf eine Einheitskasse würden auch neue Aufgaben zukommen: Beispielsweise könnte, so die Initianten, Managed Care zentral von der Einheitskasse gesteuert werden. Für mich ist aber klar, dass das nur funktionieren wird, wenn gleichzeitig auch der Kontrahierungszwang fällt. Es würde keinen Sinn machen, wenn eine Einheitskasse die Gesundheitsversorgung zentral managen würde, gleichzeitig aber mit allen Leistungserbringern Verträge abschliessen müsste. Allerdings würde in einer Einheitskasse ohne Kontrahierungszwang kaum etwas anderes passieren als im heutigen System ohne Kontrahierungszwang: Die Ärzte müssten sich vermehrt zu Verbünden zusammenschliessen, und sie würden effizienter arbeiten.


SCHWERPUNKT

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Ferner muss die Information der Versicherten mehr Gewicht erhalten: Modell- und Franchisen-, aber auch Arztwahl sind anspruchsvolle Entscheidungen. Das gescheiterte Projekt Guide Santé wäre ein guter Ansatz gewesen. Meiner Meinung nach haben diese Massnahmen Priorität. Ihre Umsetzung sollte erfolgen, der Wettbewerb intensiviert werden. Erst wenn diese Reformschritte erwiesenermassen keine Lösung der Probleme bringen, würde ich einen Systemwechsel in Betracht ziehen. Auch bei der Erhöhung der Kostenbeteiligung wäre ich vorsichtig: Sie ist weniger ein

Zusammengefasst sagen Sie also: Man muss die Reformen – die der Bundesrat zum Teil ja auch in der KVG-Revision vorschlägt – erst einmal umsetzen? Die Systemoptimierung steht im Vordergrund?

«Ich halte nichts davon, alle paar Jahre einen grundsätzlichen Systemwechsel durchzuführen.»

Foto:ZVG

Wo sehen Sie die wirksamsten Massnahmen zur Kostendämpfung innerhalb des heutigen Systems? Ich interpretiere den Gesundheitsmarkt in der Schweiz immer noch als Angebotsmarkt: Die Leistungserbringer nehmen in unserem System eine zentrale Rolle ein. Deshalb ist entscheidend, dass sie ein Optimum zwischen Qualität und Effizienz bieten. Soweit heute Informationen aus der Wissenschaft zur Verfügung stehen, bieten die Integrierte Versorgung und Instrumente aus dem Managed Care-Bereich die besten Voraussetzungen dafür. Weiter muss der Kontrahierungszwang aufgehoben werden. Es braucht

Auf jeden Fall. Ich halte nichts davon, alle paar Jahre einen grundsätzlichen Sys­ temwechsel durchzuführen. Wir sind in einem lang anhaltenden Kulturwandel: Das Berufsbild der Ärzte und die Arbeitsweise der Versicherer haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ganz grundlegend gewandelt. In so einem Veränderungsprozess noch zusätzlich ein neues System etablieren zu wollen, scheint mir wenig sinnvoll. Besser ist es, das Bestehende konsequent zu optimieren. Das Problem scheint momentan, dass gewisse politische Restriktionen dazu führen, dass Reformen zuwenig konsequent umgesetzt werden. Welche Rolle spielen diesbezüglich die Kantone? Gerade in Sachen Spitalfinanzierung sind sie ja eine sehr bremsende Kraft. Das ist eine dieser politischen Restriktionen. Immer wieder stellen Experten fest, dass die Kantonsgrenzen keine sinnvollen Versorgungsregionen sind. Das Problem ist nur, dass diese politischen Realitäten nicht einfach zu verändern sind. Es ist aber zweifellos ein Bremsklotz, und wenn in einigen Jahren die Reformen immer noch blockiert sind, werden wir andere Wege suchen müssen, um die Probleme zu lösen.

Stefan Spycher: «Der Kontrahierungszwang muss aufgehoben werden.»

eine monis­tische Spitalfinanzierung, weil sonst eine Quersubventionierung der stationären Leistungen stattfindet. Der Risikoausgleich unter den Versicherern sollte verfeinert werden. Den Versicherern müssen mehr Wettbewerbsparameter zur Verfügung stehen, zum Beispiel die Möglichkeit, auch längerfristige Verträge abzuschliessen. Sonst gehen die kostendämpfenden Effekte etwa von HMO-Modellen teilweise verloren.

Element zur Wettbewerbsverstärkung, sondern dient eher der Bekämpfung des Moral Hazard. Aus ökonomischer Sicht sinnvoller sind einkommensabhängige Franchisen: Damit könnte man die Leute besser dazu bringen, ihre Konsum­entscheidungen zu überdenken. Denn für eine wirtschaftlich schwache Person ist bereits eine kleine Kostenbeteiligung eine Hürde, für Wohlhabende braucht es hingegen schon mehr.

Stichwort «andere Wege»: Eine neu lancierte Volksinitiative verlangt, dass Tabakund Alkoholsteuern sowie Abgaben aus den Spielbanken in die Krankenversicherung fliessen. Was halten Sie von solchen alternativen Finanzierungsquellen? Tabaksteuern für die Krankenversicherung haben eine sachlogische Begründung. Ich könnte mir aber eher ein analoges Prinzip wie in der Umweltpolitik vorstellen: Die Tabaksteuern wären dann eine Art Lenkungsabgabe, die in die Prävention fliesst, wie es zum Teil schon heute passiert. Die Wirkung dieser Lenkungsabgaben könnte weiter ausgebaut werden.  Interview: Peter Kraft


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SCHWERPUNKT

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Unverantwortliche Auslegung des Neuen Finanzausgleichs durch die Kantone

Behindertenheime auf Pflegeheimliste: Es droht ein Kostenschub von 7 % Einige Kantone benutzen eine Regelung des Neuen Finanzausgleichs, um Behindertenheime auf die Pflegeheimliste zu setzen. Sie entziehen sich dabei einem Teil ihrer Finanzierungsverantwortung, während den Krankenversicherern ein Kostenschub von sieben Prozent droht. Die Kantone handeln damit unverantwortlich gegenüber ihren Bürgern, weil sie so eine massive Mehrbelastung durch die Kopfprämien in Kauf nehmen.

Foto: Keystone

könnten: Allein im Kanton Zürich droht den Prämienzahlenden eine zusätzliche Last von bis zu 338 Millionen Franken. Hochgerechnet auf die Schweiz schlagen die Mehrkosten mit satten 1,4 Milliarden Franken zu Buche. Das entspricht über sieben Prozent der gesamten OKPKosten von 2004.

Systemwechsel ohne Gesetzesänderung?

Der Versuch der Kantone, Behindertenheime auf die Pflegeheimliste zu setzen, droht die Prämien weiter in die Höhe zu treiben.

D

er Neue Finanzausgleich (NFA) hat zum Ziel, einerseits das (Finanz-)Gefälle zwischen den Kantonen zu reduzieren und andererseits die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen effizienter zu gestalten. Unter anderem fällt die Finanzierung der Behindertenheime durch den NFA neu den Kantonen zu. Die Kantone suchen deshalb nach anderen Geldquellen, um ihre Aufwendungen für die Behindertenheime zu reduzieren. Und sie scheinen fündig geworden zu sein: Bei den Krankenversicherern.

Massive Mehrkosten vorprogrammiert Einige Kantone haben bereits gehandelt und Behindertenheime auf die Pflegeheimliste gesetzt. Damit müssten die Krankenversicherer auch an diese Institutionen Beiträge zahlen: Ein Novum, dass zu massiven Mehrkosten führen würde. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Zusatzausgaben der Krankenversicherer errechnet für den Fall, dass die Behinderteninstitutionen Pflegeleistungen über die Grundversicherung abrechnen

Einmal mehr findet also eine Umverlagerung der Kosten von den Kantonen auf die Krankenversicherung statt. santé­ suisse kann diesen drohenden enormen Kostenschub keinesfalls akzeptieren: Die Belastung für die Versicherten wäre gewaltig und nicht zu verantworten angesichts der Tatsache, dass bereits heute fast ein Drittel der Bevölkerung Prämienverbilligungen beziehen muss. santésuisse wird die Aufnahme von Behindertenheimen auf die Pflegeheimlisten mit allen Mitteln bekämpfen. Wichtig ist dabei festzuhalten: Es geht keinesfalls darum, den Behinderten Leistungen vorzuenthalten. Es soll lediglich eine massive Erhöhung der Kopfprämien durch einen fragwürdigen Winkelzug verhindert werden. Es gibt auch staatspolitische Einwände gegen die Aufnahme von Behindertenheimen auf die Pflegeheimlisten: Mit der Abschaffung der Abgrenzung zwischen Behindertenheimen nach IVG und dem Pflegeheimen nach KVG würde ein bewährter Grundsatz über Bord geworfen, ohne dass sich die gesetzliche Grundlage geändert hätte: Ein Entscheid von solcher Tragweite ist durch die blosse Vollzugs­ praxis der Kantone in keiner Weise demokratisch legitimiert.  Peter Kraft


SCHWERPUNIKT

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infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Neue Partei lanciert brisante Volksinitiative

Tabak- und Alkoholsteuer für die Krankenversicherung? Eine alte Idee ist dieser Tage in Form einer Volksinitiative erneut aufgenommen worden: Der Reinertrag aus der Tabaksteuer, die Steuer auf Alkohol und die Abgabe aus dem Betrieb der Spielbanken sollen zur Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung herangezogen werden.

I

n politischen Diskussionen, auf Podien und unter Public Health-Experten kursiert die Idee seit langem: Wieso wird eigentlich die Tabak- und die Alkoholsteuer für die AHV eingesetzt und nicht dort, wo die Kosten des Tabak- und Alkoholkonsums sowie der Spielsucht tatsächlich anfallen: nämlich bei der Krankenversicherung? Die Krankenversicherung ist heute finanziert über ein Mischsystem von Kopfprämien mit individueller Prämienverbilligung sowie Beiträgen der öffentlichen Hand, namentlich im Bereich der Spitalfinanzierung. Zweckgebundene Steuern gehören hingegen nicht dazu. Die­se werden heute grösstenteils der Finanzierung der Altersvorsorge gutgeschrieben. Eine Volksinitiative, lanciert von einer bisher unbekannten neuen Partei, der ökologisch direkt demokratischen Wirtschaftspartei (ÖDP), möchte dies nun ändern. Seit Ende Januar sammelt die Partei Unterschriften für die Volksinitiative «für eine vernünftige Gesundheitspolitik» (siehe Kasten).

Eidgenössische Volksinitiative: «Für eine vernünftige Gesundheitspolitik» Die Volksinitiative lautet: Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert: Art. 117 Abs. 3 und 4 (neu) 3 Die Versicherung wird finanziert: a) durch Beiträge der Versicherten. b) durch Leistungen des Bundes. 4 Die Leistungen des Bundes werden aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf Alkohol und der Abgabe aus dem Betrieb der Spielbanken gedeckt. Die Initiative wurde am 24. Januar 2006 im Bundesblatt veröffentlicht. Die Unterschriftensammlung läuft bis am 24. Juli 2007. Mehr Informationen unter www.oedp.ch

2,6 Milliarden Franken Einnahmen Im Jahr 2004 wurden mit der Tabaksteuer gemäss Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung gut zwei Milliarden Franken eingenommen. Dieser Betrag fliesst vollumfänglich in die AHV und IV. Der Reinertrag der Alkoholsteuer betrug 248 Millionen Franken im Jahr 2004. Vom

Tabak-, Alkohol- und Spielbankensteuern im Vergleich zum Prämienvolumen Krankenversicherung (Alle Angaben in Mio. CHF) 2003

2004

1756,0

2040,0

Steuer auf Alkohol

247,8

248,1

Abgabe aus dem Betrieb der Spielbanken

260,8

371,9

2264,6

2660,0

16 900,0

18 100,0

13,4

14,7

Reinertrag aus der Tabaksteuer

Total Prämienvolumen in der Grundversicherung Anteil Steuern an Prämienvolumen in %

Quellen: Eidg. Zollverwaltung, Eidg. Alkoholverwaltung, Eidg. Spielbankenkommission; Prämien: santésuisse

Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung gehen 90 Prozent an den Bund zuhanden der Sozialversicherungen AHV und IV. Die restlichen zehn Prozent des Reinertrages erhalten die Kantone, welche diese Gelder laut Artikel 131 der Bundesverfassung zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen verwenden müssen. Durch den Betrieb der Spielbanken (Casinos) hat die Eidgenossenschaft im Jahr 2004 370 Millionen Franken eingenommen. Der grösste Teil davon fliesst in den AHV-Ausgleichsfonds, der Rest geht an die Kantone. Summiert man diese Steuereinnahmen, ergibt sich für das Jahr 2004 ein Total von 2,6 Milliarden Franken. Gemessen am Prämienvolumen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 18 Milliarden Franken, stellen diese Einnahmen einen Anteil von knapp 15 Prozent dar (siehe Tabelle). Sollten die Einnahmen aus Tabak- und Alkoholsteuer sowie aus den Abgaben für Spielbanken der Krankenversicherung zugeführt werden, wäre die Prämienentlastung also beträchtlich.  Peter Marbet


KRANKENVERSICHERUNG

infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Im Gespräch: Stefan Kaufmann, stellvertretender Direktor von santésuisse und Leiter der Abteilung Ressourcen und Logistik

«Das Potenzial der Versichertenkarte möglichst schnell umsetzen»

Foto: Peter Kraft

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Viele Schweizerinnen und Schweizer haben in den letzten Wochen Post von ihrer Krankenversicherung erhalten. Im Couvert lag die neue EU-Krankenversicherungskarte (EU-KVK), die bei Reisen in die EU als Versicherungsausweis im Krankheitsfall dient. Hinter der Produktion dieser Karte steht das VeKa-Center von santésuisse. Stefan Kaufmann ist als Leiter der Abteilung Ressourcen und Logistik letztlich auch verantwortlich für das VeKaCenter. Er begnügt sich keineswegs mit der Produktion und Auslieferung der EU-KVK: So bald wie möglich will er das Potenzial zur Effizienzsteigerung, das in der Versichertenkarte schlummert, Realität werden lassen.

infosantésuisse: Herr Kaufmann, Mit dem VeKa-Center bewältigt santésuisse einen grossen Teil der Produktion der Europäischen Krankenversicherungskarte EUKVK. Inzwischen ist über die Hälfte der Karten produziert (Anm. d. Verf.: zum Zeitpunkt des Interviews Anfang Februar). Wie fällt Ihre Zwischenbilanz aus? Stefan Kaufmann: Die Zwischenbilanz ist positiv: Wir liegen gut im Zeitplan, obwohl er sehr eng abgesteckt wurde. Das ist weder für uns noch für die Kartenproduzenten selbstverständlich: Schliesslich ist die Produktion der EU-KVK das mit Abstand grösste Kartenprojekt, das jemals in der Schweiz durchgeführt worden ist. Das VeKa-Center und die Firma COGE haben ein dickes Lob verdient: Sie meistern die Koordination zwischen den Versicherern und den Kartenherstellern sehr umsichtig und lösen Probleme schnell und kundenorientiert. Allerdings hat das VeKaCenter noch keinen Grund zum Zurücklehnen: Zwar ist von der Anzahl Karten her Halbzeit, nicht aber was die Anzahl Versicherer angeht. Bisher wurden vor allem die Karten einiger grösserer Versicherer produziert – nun sind die vielen kleineren an der Reihe. Bei jedem neuen Versicherer müssen die Maschinen umgerüstet und neu eingestellt sowie

andere Kundenwünsche mitberücksichtigt werden. Hier liegen aber die grossen Fehler- und Verzögerungspotenziale. Zudem ist der Zeitaufwand für das Einrichten der Maschinen immer der gleiche – egal, ob ein Versicherer hundert oder eine halbe Million Karten braucht. Es wird in der zweiten Produktionshälfte also sicher nicht ruhiger werden. Die Produktion der EU-KVK ist für uns erst zu Ende, wenn die letzte Karte verschickt ist. Ich bin zuversichtlich, dass das termingerecht Ende März der Fall sein wird.

«Natürlich steht das VeKa-Center auch jenen Versicherern offen, die bei der Initialproduktion nicht dabei waren.» Das VeKa-Center ist zur Zeit die Schnittstelle zwischen Versicherern, dem Kartenhersteller, der gemeinsamen Einrichtung KVG und der Ofac. Ein gewaltiger Koordinationsaufwand, besonders in der Produktionsphase. Wie kann das VeKa-Center das bewältigen – mit nur zwei Personen? Wir haben von Anfang an auf schlanke administrative Abläufe im VeKa-Center geachtet. Das erleichtert es, diese grosse Aufgabe zu meistern. Allerdings kommen

als erschwerendes Element die Nachlieferungen hinzu. Leute treten neu in eine Krankenversicherung ein, Kunden verlieren ihre Karte: Das passiert auch während der Initialproduktion der EU-KVK. Bei sehr grossen Versicherern, bei denen die Auslieferung bereits erfolgt ist, müssen wir jetzt schon alle zwei Wochen eine Serie von Nachlieferungen herstellen – parallel zum eigentlichen Produktionsprozess. Die Hauptaufgabe der Gemeinsamen Einrichtung KVG ist es, die internationale Leistungsaushilfe für alle Schweizer Krankenversicherer durchzuführen. Die EUKVK wird es ihr möglich machen, die Rechnungen, welche aus dem EU-Raum eintreffen, dem jeweils richtigen Krankenversicherer, mittels elektronischer Abfrage zuzuordnen. Die dafür nötige Infrastruktur wird aber erst nach der Initialproduktion der EU-KVK aufgebaut – sonst würden unsere Ressourcen gesprengt. Wie wird das VeKa-Center arbeiten, wenn die Initialproduktion erst einmal bewältigt ist? Welche Aufgaben kommen dann auf es zu? Wir werden uns nahtlos der Versichertenkarte nach Artikel 42a KVG widmen. Bereits jetzt laufen dazu die Vorarbeiten. Das


KRANKENVERSICHERUNG

Stefan Kaufmann: «Wir beginnen nicht erst mit unseren Überlegungen, wenn die Verordnungen vorliegen.»

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infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Möglichkeiten nutzen können. Wir hätten also Funktionen auf der Karte, die wir finanzieren, aber noch nicht ausschöpfen könnten. Das macht ökonomisch wenig Sinn. Und die Technologie, die für eine Gesundheitskarte nötig sein wird, ist nicht gerade billig. Auch deshalb haben die Versicherer kein Interesse daran, heute viel Geld für etwas auszugeben, das erst morgen oder übermorgen einen Nut-

«Das VeKa-Center bereitet sich auf kommende Technologien vor, ohne übereilte Investitionen zu tätigen.» zen schafft. Zudem werden neue Anwendungen im Zeitverlauf meist günstiger, und es muss erst geklärt werden, welchen technologischen Anforderungen eine Gesundheitskarte überhaupt genügen muss. Aus all diesen Gründen bereitet sich das VeKaCenter auf kommende Technologien vor, ohne übereilte Investitionen zu tätigen.

wichtigste Ziel dabei ist: Wir wollen die administrativen Vereinfachungen, die eine Versichertenkarte möglich macht, möglichst schnell realisieren. Bei den Apotheken besteht bereits eine Vereinbarung mit der Ofac, wir versuchen aber, die Versichertenkarte so voranzutreiben, dass sie

«Wir versuchen die Versichertenkarte so voranzutreiben, dass sie möglichst bald auch in der Arztpraxis oder im Spital eingesetzt werden kann.» auch in der Arztpraxis oder im Spital eingesetzt werden kann. Ein Spital wird mit der Versichertenkarte nach einmaligem Vorweisen wissen, wer der Versicherte ist, wie seine Kasse heisst und welche Versicherungsdeckung er hat. Die administrativen Prozesse werden so einheitlicher und schneller: Die Rechnung ist von Anfang an korrekt ausgestellt, gelangt direkt an die richtige Stelle, und auch die Leistungserbringer wissen, wohin sie sich bei Problemen wenden können. Heute werden die Patientendaten meist noch von Hand und zum Teil mehrfach erfasst – eine nicht zu unterschätzende Fehlerquelle und ein Vorgehen, das alles andere als effizient ist und eher einem täglichen Kampf gleicht.

Kann bereits die EU-KVK diese administrativen Vorteile bringen – oder braucht es dazu eine neue Versichertenkarte? Da wird oft zu stark unterschieden. Die EU-KVK war für uns der Anlass, das VeKaCenter zu lancieren. Aber bereits mit diesem Projekt verfolgen wir das Ziel, auch eine Schweizer Versichertenkarte bereitzustellen: Unsere Lösung ist die Schweizer Karte auf der Vorder- und die EU-Karte auf der Rückseite. Wir werden unabhängig vom Artikel 42a die administrativen Vorteile einer Versichertenkarte umsetzen. Die Karte ist da mit dem VeKa-Center ebenso ein bestens funktionierendes Verwaltungssystem. Nun suchen wir Möglichkeiten, wie wir die Versichertenkarte am besten in die administrativen Prozesse bei der Leistungserbringung integrieren können. Dazu steht zur Zeit der Magnetstreifen zur Verfügung – was für weitere Technologien aber als nächstes hinzukommen, steht noch nicht fest. Oft wird bereits jetzt etwas voreilig von einer «Gesundheitskarte» gesprochen oder geschrieben. Wir plädieren aber für ein schrittweises Vorgehen: Wenn direkt eine multifunktionale Gesundheitskarte eingeführt wird, werden Leistungserbringer, Versicherer und Versicherte nicht von Anfang an alle

Das VeKa-Center wartet aber auch nicht auf die Verordnungen des Bundes, sondern nimmt bezüglich Versichertenkarte das Heft selber in die Hand? Das ist so. Wir wollen die Effizienzsteigerungen, die mit der Versichertenkarte möglich werden, so bald als möglich realisieren und nicht erst mit den Überlegungen beginnen, wenn die Verordnungen vorliegen. Natürlich beziehen wir aber die Informationen, die wir vom Bund erhalten, mit ein. Schliesslich wollen wir nichts vorantreiben, das den vorhersehbaren Entwicklungen auf Verordnungs­ ebene zuwider läuft. Die grosse Mehrheit der Versicherer hat sich dem VeKa-Center angeschlossen – aber nicht alle. Steht das VeKa-Center auch «Nachzüglern» offen? Natürlich steht das VeKa-Center auch jenen Versicherern offen, die bei der Initialproduktion nicht dabei waren. Wir sind mit diesen Versicherern in stetigem Austausch, damit sie wissen, was bei uns läuft. Der Sinn und Zweck des VeKa-Center ist es ja, alle Versicherer zusammenzuführen, damit Produktion und Anwendung der Versichertenkarte möglichst effizient werden. Wir engagieren uns, dass wir dieses Ziel erreichen, bis der Artikel 42a umgesetzt und damit wohl eine neue Kartenproduktion nötig wird.  Interview: Peter Kraft


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KRANKENVERSICHERUNG

infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

eHealthCare-Kongress in Nottwil

Versichertenkarte: Bei der Finanzierung scheiden sich die Geister

Foto: Caesar Perrig

Die Versichertenkarte wurde vom Bundesrat beschlossen und muss nun ins Portemonnaie der Versicherten. Statt über technische Details ist deshalb am Podiumsgespräch des eHealthCare-Kongresses in Nottwil darüber geredet worden, wer eigentlich eine Versichertenkarte bezahlen und auch verwalten sollte.

V.l.n.r.: Marc-André Giger, Direktor santésuisse, Yves Guisan, Vizepräsident FMH, Moderator Urs Leuthard.

E

in fehlgeleitetes Fax mit einer detaillierten Krankengeschichte an ein Reisebüro macht seit Jahren als abschreckendes Beispiel für analoge Daten­übermittlung bei mehreren Veranstaltungen die Runde und sorgt für Erheiterung. Nun gilt es, zu Taten zu schreiten: Die Versichertenkarte, und später auch eine Gesundheitskarte, wird kommen – nicht zuletzt wegen des Drucks der EU.

Wer trägt die Kosten? Aber wer bezahlt das Ganze und wer verwaltet die Daten? Daran streiten sich die Geister, und sie taten dies auch am eHealthCare-Podiumsgespräch in Nottwil. Teilnehmer der Runde waren: Rita Ziegler, Direktorin Universitätsspital Basel, Markus Dürr, Präsident der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz, Marc-André Giger, Direktor santésuisse, und Yves Guisan, Nationalrat und Vizepräsident der FMH. Moderiert wurde die Diskussion von

Urs Leuthard vom Schweizer Fernsehen, bekannt durch die Arena-Sendungen. Im Saal befand sich auch der Post-Konzernchef Ulrich Gygi, der bereits zu Beginn des Gesprächs in die Pflicht genommen wurde. Ob sich die Post ein Geschäft mit der Versichertenkarte vorstellen könnte, wurde er von Markus Dürr gefragt; denn «die Post hat das Geld, wir haben das Bedürfnis». Und die Antwort kam prompt: Für die Post sei der Gesundheitsmarkt in der Schweiz ein Faktum, wenn auch noch am Anfang. Aber wenn es sich rechne, sei die Post nicht abgeneigt, in diesen Markt aktiv und auch mit Geld einzusteigen. Dass die Krankenversicherer nicht einfach a priori bereit sind, die ganze Kostenlast zu tragen, war für Marc-André Giger, Direktor von santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer, klar. Denn diese Kosten müssten ja wieder auf die Prämienzahler überlagert werden, da die Krankenversicherer in der Grundversicherung keine anderen Einnahmenquellen haben.

Und das ist nicht im Sinne von santé­suisse, die sich dafür einsetzt, die Kosten im Gesundheitswesen im Griff zu halten und Prämienanstiege einzudämmen. Giger meinte auch, es sei genau abzuklären, wie sich Kosten und Nutzen verhalten, bevor man in ein Milliardengeschäft einsteige («Return on Investment»). Allerdings bringe eine Versichertenkarte für die Patienten eine bessere Systematik zu ihrer Sicherheit, was man dabei nicht vergessen dürfe. Deshalb sollte sich die Industrie vermehrt finanziell an diesem Projekt engagieren, da sie ja schlussendlich auch Nutzniesser im Gesundheitsmarkt ist. Aus der Sicht der Leistungserbringer konnte die Basler Spitaldirektorin Rita Ziegler keine Bereitschaft zu einer Kostenübernahme erklären, obwohl sich gerade Spitäler eigentlich an der Vereinfachung ihrer bürokratischen Abläufe freuen sollten – nicht zuletzt, weil dort immer wieder über die Überlastung des Personals geklagt wird.  Caesar Perrig


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Drei Fragen an: Adrian Schmid, Projektleiter «Versichertenkarte» und «Strategie eHealth» beim Bundesamt für Gesundheit

«Wir setzen lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen» Der Bundesrat hat vor kurzem die Ausarbeitung einer ehealth-Strategie angekündigt. Zudem verabschiedete die Regierung ein Grobkonzept zur Einführung einer Schweizer Versichertenkarte, die neben administrativen wohl auch Notfalldaten enthalten wird. Was verspricht sich der Bund von diesen Massnahmen? Und wie werden die Akteure mit einbezogen? Adrian Schmid, der zuständige Projektleiter, verspricht sich von eHealth zwar eine Effizienzsteigerung, warnt aber vor übertriebenen Erwartungen.

Der Bund will auch eine spezielle «nationale eHealth-Strategie» erarbeiten. Wie eng wird die Kooperation mit den Akteuren des Gesundheitswesens sein? Bis Ende Jahr werden wir die Strategie gemeinsam mit den Kantonen erarbeiten. Primär sind sie für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Die Akteure – Versicherer wie Leistungserbringer – werden aber regelmässig in diesen Prozess mit einbezogen, indem sie sich zur Ausgangslage und später auch zu Zwischenergebnissen äussern können. Es ist möglich, dass in der eHealth-Strategie unter anderem die Weiterentwicklung der Versichertenkarte in eine Gesundheitskarte vorgeschlagen wird. Darüber hinaus braucht es jedoch ein Konzept, wie die Informations- und Kommunikationstechnologie koordiniert und nutzbringend im Gesundheitswesen verankert werden kann.

Foto: ZVG

infosantésuisse: Herr Schmid, das VekaCenter von santésuisse produziert zurzeit die Europäische Krankenversicherungskarte. Welche Bedeutung könnten die dort gemachten Erfahrungen bei der Konzeption und Produktion der Schweizer Versichertenkarte nach Artikel 42a KVG haben? Adrian Schmid: Auch bei der neuen Versichertenkarte wird es voraussichtlich ein administratives Zentrum brauchen. Es ist denkbar, dass das VeKa-Center diese Rolle übernimmt. Es ist aber nicht Sache des Bundes, dies zu entscheiden: Wir setzen lediglich die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wie die Versicherer, die hauptsächlich für die Einführung der Versichertenkarte verantwortlich sind, sie umsetzen, ist ihre Entscheidung.

Adrian Schmid: «Kostendämpfung ist immer eine gewagte Prognose.»

Der Bundesrat erwartet von eHealth einen mässigenden Einfluss auf die Kostenentwicklung und darüber hinaus sogar noch mehr Qualität und Sicherheit. Wie kann eHealth im Allgemeinen oder aber die Versichertenkarte im Speziellen all die­se wünschenswerten Effekte gleichzeitig haben? Hier muss man zwischen den beiden Themen Versichertenkarte und eHealth unterscheiden. Die Versichertenkarte soll die administrativen Prozesse vereinfachen und die Voraussetzungen schaffen, dass Versicherer und Leistungserbringer in einem einheitlichen System kommunizie-

ren und abrechnen können. Dort erwartet man durch die Koordination einen kostendämpfenden Effekt. Bei der eHealthStrategie stehen wir ganz am Anfang. Wir stellen generell fest, dass es im Gesundheitswesen sehr viele isolierte Informatiklösungen und viele System- und Medienbrüche gibt. Die eHealth-Strategie soll helfen, mit einheitlicher Kommunikation nicht nur administrativ, sondern auch im medizinischen Bereich eine Effizienzsteigerung zu erzielen. Kostendämpfung ist dabei immer eine gewagte Prognose. Lieber sprechen wir von einer Dämpfung des Kostenwachstums.  Interview: Peter Kraft


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Im Gespräch: Peter Sieber, Geschäftsführer der Krankenkasse Steffisburg

«Die Argumente für eine Einheitskasse sind Scheinargumente» Herausforderungen als Chance – mit dieser Einstellung begegnet der Geschäftsführer der Krankenkasse Steffisburg, Peter Sieber, den Schwierigkeiten, denen sich kleine Krankenversicherer in einem umkämpften Markt stellen müssen. Eine Herausforderung ist der halbstündige Fussmarsch vom Steffisburger Bahnhof bis zum Hauptsitz zumindest bei Minustemperaturen auch – bietet aber die Chance, einen Mann zu treffen, der mit Herzblut für die Kassenvielfalt, für Kundenfreundlichkeit und für Professionalität einsteht.

infosantésuisse: Die Welt wird kleiner, die Strukturen dagegen immer grösser. Warum braucht es überhaupt noch kleinere Krankenversicherer? Haben sie nicht ausgedient? Peter Sieber: Ich bin der festen Überzeugung, dass es in einem liberalen Gesundheitssystem auch die Versicherervielfalt braucht. Neben den grossen gehören meiner Ansicht nach auch kleine Versicherer dazu: Sie beleben den Markt und decken Bedürfnisse ab, die zwar viele Kunden haben, von den Grossversicherern aber aus organisatorischen Gründen nur bedingt erfüllt werden können. Hinzu kommt, dass kleine Krankenversicherer meistens eine Strategie haben, die sich aufs Kerngeschäft beschränkt. Wir haben also keinen Finanzexperten angestellt, der unsere Mittel mehr oder weniger gewinnbringend anlegt. Stattdessen ist unsere Spezialität die regionale Nischen-Bearbeitung. Welche Rolle spielt die Krankenkasse Steffisburg in der Region? Wie stark ist sie verankert? Von unseren knapp 6000 Versicherten sind etwa 1500 aus Steffisburg. Das ist ein sehr hoher Anteil. Ich denke auch, dass wir im Ort einen recht hohen Bekanntheitsgrad haben, nicht nur als Krankenversicherer, sondern auch als KMU-Arbeitgeber. Unser Tätigkeitsgebiet erfasst zwar neben dem Kanton Bern auch Solothurn, Aargau und Zürich. In diesen Kantonen haben wir aber nur sehr wenige Versicherte. 40 Prozent unserer Kunden kommen aus der Region um Steffisburg und Thun. Trotzdem positionieren Sie sich als modernes Dienstleistungsunternehmen und nicht als dörfliche Institution?

Unbedingt. Der Anspruch der Professionalität an uns selber ist absolut zentral. Unsere Kundschaft legt im Durchschnitt sicher mehr Wert auf persönlichen Kontakt als die Versicherten von grossen Konzernen. Die persönlichen Gespräche führen wir aber nüchtern und sachbezogen. Wir sind kein Wohlfühlklub, der daraus die Legitimation zieht, ein Krankenversicherer zu sein.

zentrierten wir uns vorerst auf die Grundversicherung. 2001 aber fühlten wir, dass unser Erfahrungsschatz ­enorm gewachsen war. Zudem befanden sich die kleineren Versicherer allgemein im Aufwind. Also haben wir die Zusatzversicherungen wieder selber in die Hand genommen und haben seitdem eine Angebotspalette, die sich mit den «Grossen» durchaus vergleichen kann.

«Ich bin der festen Überzeugung, dass es in einem liberalen Gesundheitssystem auch die Versicherervielfalt braucht.»

Den kleineren Krankenversicherer haftet das Image des kundennahen, warmen, aber auch etwas behäbigen Betriebs an. Grosse Versicherer gelten hingegen als effizient und professionell. Was ist an diesen Klischees dran? Die ersten beiden Attribute unterstütze ich vollumfänglich. Was wir aber nicht sind, ist behäbig. Wir könnten uns das im täglichen Geschäft auch gar nicht mehr leisten. Wir gehen in der Kundenbetreuung unkonventionelle, kundennahe Wege. Bei uns laufen die Abklärungen zum Beispiel wann immer möglich über den Kunden und nicht über den Leistungserbringer. Wir haben eine ERP-Lösung eingeführt, mit der wir die komplette Palette des elektronischen Datenaustausches abdecken können. Und wir führen regelmässig Gedankenaustausche mit anderen kleinen Versicherern. Auch das wirkt der Behäbigkeit entgegen, die ja oft auch aus Isolation entsteht.

Die Krankenkasse Steffisburg besteht seit 1861 und ist damit eine der ältesten Krankenversicherungen der Schweiz. Wie hat sich das Unternehmen im vielfachen Wandel der Zeiten entwickelt? Für unser Alter sind wir ja noch gut erhalten (lacht)! Die Krankenkasse Steffisburg wurde aus wirtschaftlicher Not heraus gegründet: Ein Arbeitsausfall infolge Krankheit bedeutete damals auch einen Lohnausfall. Die Gewerbetreibenden erkannten, dass es dadurch sehr schnell zu sozialen Härtefällen kommen konnte, und gründeten die «Kranken- und Hülfskasse Steffisburg». Vorerst betrieb sie nur das Taggeldgeschäft. Erst 40 Jahre nach der Gründung, also relativ spät, begann man auch die Kranken- und Pflegeversicherung anzubieten. Das neue KVG von 1996 brachte einen weiteren Einschnitt: Branchenkenner prophezeiten damals, dass kleine Versicherer durch die Bewältigung der Neuerungen nicht mehr in der Lage sein würden, Zusatzversicherungen anzubieten. Also kon-

Welchen Problemen stehen Sie als kleine Kasse gegenüber? Ist der Markt für Sie schwieriger geworden? Wir sehen Probleme immer auch als Chance. Neuerungen und Herausforderungen, die auch machbar sind, bringen uns meistens weiter. Die Statistiken zum


KRANKENVERSICHERUNG

Beispiel, die das BAG verlangt, können wir auch für interne Zwecke gut verwenden: Sie haben uns zum Beispiel beim Aufbau eines Controlling-Systems geholfen. Der Markt ist zweifellos härter geworden. Um dafür gerüstet zu sein, versuchen wir bereits im Spätsommer die notwendigen Marktmassnahmen für das kommende Jahr zu bestimmen. Wir haben ganz klar Wachstumsziele. Bestandeserhaltung, wie bei anderen Kassen praktiziert, ist bei uns kein Thema.

Die Einheitskasse, sagen die Initianten, würde die Effizienz verbessern und die Kosten senken. Zudem sei sie dank einkommensabhängiger Prämien sozial gerechter. Indirekte Vorwürfe also gerade an die kleineren Krankenkassen. Wie stehen Sie dazu? Diese Argumente sind Scheinargumente, die einer näheren Betrachtung nicht standhalten. Einkommensabhängige Prämien würden vor allem den Mittelstand treffen, der bereits heute stark belastet ist.

Foto: Peter Kraft

Viele kleine Kassen können aus Infrastruktur-Gründen nicht wachsen… Unser Hauptsitz kann problemlos noch drei weitere Mitarbeitende aufnehmen. Zurzeit sind wir sechs Personen. Mit etwa 1000 Versicherten pro Mitarbeiter liegen wir punkto Effizienz über dem Durchschnitt.

Wie meistern Sie als kleiner Betrieb die immer grösseren Anforderungen, etwa bezüglich elektronischer Abrechnung? Wir haben ein ganz einfaches Prinzip: Wir versuchen, wo immer möglich Pilotkunde zu sein. So können wir unsere Bedürfnisse einbringen und kennen die Neuerung bei Einführung schon.

Peter Sieber: «Wir sehen Probleme immer auch als Chance.»

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Und die Effizienz unserer Branche ist im Vergleich zu anderen Dienstleistern sehr hoch. Die kontinuierliche Senkung der Verwaltungskosten beweist dies. Die kleineren Versicherer können sich diesbezüglich problemlos mit den Grossen messen. 95 Prozent aller Aufwendungen der Krankenversicherer sind Leistungen. Daran wird auch eine Einheitskasse nichts ändern.

«Wir müssen definieren, welche Leistungen für die Grundversicherung ein Muss, welche «nice to have» sind.» Sie denken also, eine Einheitskasse hätte keine Kostensenkung zur Folge? Mit Sicherheit nicht, es sei denn über ein Globalbudget. Das käme einer Rationierung gleich, und das kann ja wohl nicht die Zukunft des Schweizer Gesundheitswesens sein. Was wären stattdessen geeignete Mittel, die Kosten in den Griff zu bekommen? Wir werden die Kosten nicht in den Griff bekommen, solange wir keinen Konsens darüber haben, was wir uns im Gesundheitswesen überhaupt leisten wollen. Die­se Diskussion muss die Politik führen, und zwar grundsätzlich und nicht, wie bisher, über eine Pflästerlipolitik. Wir müssen definieren, welche Leistungen für die Grundversicherung ein Muss, welche «nice to have» sind. Grundsätzlich wird es wohl kaum ohne höhere Kostenbeteiligungen gehen, ergänzt mit griffigen flankierenden Massnahmen für wirtschaftlich Schwächere. Vor allem bei operativen Eingriffen braucht es Behandlungsrichtlinien: Ich bin der Meinung, dass zuvor die konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden sollen. Es macht zum Beispiel wenig Sinn, dass künstliche Gelenke installiert werden, ohne dass der Patient es zuvor mit Physiotherapie probiert hat. Ein ganz wichtiger Punkt ist die Spitalplanung: Die Kantone sind ja zurzeit Planer, Betreiber und Schiedsrichter bei Tariffragen in einem, hinzu kommt die ungleiche Behandlung der Privatspitäler. Das alles ergibt eine Wettbewerbsverzerrung, die enorm kostentreibend ist. Hier muss die Politik eine Lösung finden – obwohl ich diesbezüglich nach all den vergebenen Anläufe skeptisch geworden bin.  Interview: Peter Kraft


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GESUNDHEITSWESEN

infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Für eine engere Zusammenarbeit unter den Akteuren

Foto: Prisma

8. Tagung Forum Santé-Gesundheit in Interlaken

Wie kann man das schweizerische Gesundheitssystem reformieren, so dass die Patienten eine starke Rolle einnehmen und sich gleichzeitig von ihrer Konsumhaltung abwenden? Diese Frage stand im Zentrum der 8. Tagung Forum Santé-Gesundheit, die am 19. Januar in Interlaken stattgefunden hat. Einmal mehr konnten sich die beteiligten Experten nicht auf eine massnahmengestützte gemeinsame Gangart einigen.

D

ie aus Vertretern aller Gesundheitspartner zusammengesetzte Arbeitsgruppe Forum Santé-Gesundheit hat sich im Jahr 2005 mit den Leistungsempfängern, also den Patientinnen und Versicherten, befasst. Ziel war es, eine Reihe von möglichst kostenneutralen konkreten Massnahmen zu erarbeiten, um so gewisse Systemschwachpunkte zu korrigieren. Ausgangspunkt bildete die Feststellung, dass sich die Ärzteschaft im Wandel befindet. Vor allem die Zahl der Hausärzte nimmt ab, ihr Durchschnittsalter hingegen zu. Ärzte, die heute eine neue Praxis eröffnen, zieht es nicht mehr aufs Land, sondern in die Stadt. Ausserdem arbeiten sie oft Teilzeit. Für die Arbeitsgruppe muss deshalb auch auf der Nachfrageseite angesetzt werden: Die Patienten müssen wieder ins Zentrum des Systems rücken, die Nachfrage muss intensiver gesteuert werden. Diese Steuerung ist nur möglich, wenn Nachfrage und Angebot besser koordiniert werden und die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens enger zusammenarbeiten.

Komplexe Aufgabe und offene Fragen Die Ziele sind nicht einfach zu erreichen. Ob jemand krank oder gesund ist, ob jemand für sich selber oder für ein Kollektiv argumentiert: Dies beeinflusst die Bedürfnisse und Erwartungen entscheidend. Der

auf sein Budget bedachte Versicherte verlangt stabile Prämien, während der Kranke die freie Arztwahl und den Zugang zu allen angebotenen Therapien fordert. Fakt ist, dass verschiedene Interessen kollidieren. Die Arbeitsgruppe kommt zum Schluss, dass sich der Staat, die Leistungserbringer und die Versicherer Gehör verschaffen, die Patienten aber nur ungenügend vertreten sind. Zwei Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang: Wird die Patientensicherheit durch politische Entscheide gefährdet? Hat dies einen Unteroder einen Überkonsum von Leistungen zur Folge?

Ein System im Wandel Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass die bewährte Beziehung zwischen Arzt und Patient zunehmend kritisch hinterfragt wird. Die befragten Patienten möchten vermehrt in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Man darf aber nicht vergessen, dass ein Patient weniger frei ist in seiner Wahl als ein normaler «Kunde», der sich seine eigenen Ziele gut überlegen und mit dem nötigen Abstand auswählen kann. Der Arzt spielt weiterhin eine wichtige Rolle. Die Arzt-Patienten-Beziehung muss sich also noch mehr in Richtung Zusammenarbeit und gegenseitigem Austausch entwickeln. Vor diesem Hintergrund braucht es in unserem Gesundheitssystem Gesundheitspartnerschaften mit Patienten, zwischen Akteuren und öf-

fentlichem Gesundheitswesen, auch unter Einbezug moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Nötig sind mehr integrierte Versorgungsnetze und eine umfassende medizinische Versorgung.

Zeit zu handeln Die Arbeitsgruppe sieht mehrere Handlungsfelder, wobei zunächst einmal die Informationsqualität verbessert werden muss. Dazu könnte zum Beispiel eine Broschüre geschaffen werden, die Auskunft darüber gibt, wie man im Gesundheitsbereich überhaupt an die wichtigsten Informationen gelangt. Möglich wäre auch die Zertifizierung von gesundheitsrelevanten Internetsites.


GESUNDHEITSWESEN infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Foto: Caesar Perrig

santésuisse-Präsident Christoffel Brändli diskutiert am Rande des Forums Santé-Gesundheit mit Jacques de Haller, Präsident der FMH.

Zweiter Schwerpunkt ist eine bessere Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient. Nach dem Modell der Faculté Romande de Pharmacie bräuchte es eine Weiterbildung für Ärzte im Bereich Gesundheitssoziologie bzw. -anthropologie und spezifisch im Bereich Gesundheitssysteme. Netzwerkstrukturen mit verschiedenen Leistungs­angeboten sollten ihre eigenen Gesundheitsberater haben. Die Patienten müssen nach Ansicht der Arbeitsgruppe in den politischen Behörden besser vertreten sein. Der Arbeitsgruppe schwebt ein schweizerischer Dachverband vor, der die Interessen der Versicherten zusammenbringt. Als letzten Vorschlag bringt die Arbeitsgruppe ein, die Rechte der Patienten – das Recht auf Ge-

sundheit, das Recht auf qualitative Information und das Recht auf Sicherheit – zu definieren. Um diese Ziele zu erreichen, lädt das Forum Santé-Gesundheit die Bundesbehörden und die GDK ein, Gesundheits-Generalstände ins Leben zu rufen. Patienten- und Konsumentenorganisationen müssten sich ebenfalls beteiligen. Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitspartnern könnte so gefördert werden.

Kritische Experten Nicht alle Vertreter der verschiedenen Gesundheitspartner glauben an die Praktikabilität der Vorschläge der Arbeitsgruppe. Alle gehen indes darin einig, dass der Partnerschaftsgedanke zwischen

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den Gesundheitsakteuren verstärkt werden muss. santésuisse-Präsident Christoffel Brändli sprach sich für eine transparente Information aus und ist einer Ärztebewertung nicht abgeneigt. Hingegen sieht er keine Veranlassung für die Einrichtung einer schweizweiten Patientenorganisation, da er die bestehenden Strukturen als ausreichend einstuft. Zunächst müsse auf die­se zurückgegriffen werden. Jacques de Haller, FMH-Präsident, forderte Mittel für die Ausbildung von Ärzten und die vermehrte Schulung ihrer Sozialkompetenzen. Nichts Positives abgewinnen kann er hingegen Gesundheits-Generalständen, die seiner Meinung nach nur übertriebene Erwartungen schürten, die nicht erfüllt werden könnten. Den Partnerschaftsaspekt im Gesundheitswesen zu verstärken, erscheine eher zielführend. SAV-Präsident Dominique Jordan fehlte es an einem ganzheitlichen Konzept. Klare Behördenweisungen brauche es insbesondere bei den Medikamenten. GesundheitsGeneralstände wertet er als einen guten Lösungsansatz. Er fordert effiziente und wirksame Massnahmen gegen das Kostenproblem. Gemäss Markus Dürr, GDK-Präsident, müsste man vermehrt auf die Bedürfnisse der Patienten eingehen. Ausserdem müsste die Stellung des Hausarztes neu definiert werden. Die Patienten von heute wollen immer noch eine bezahlbare, qualitativ hoch stehende medizinische Versorgung. Nun stellt sich im Gesundheitswesen aber das Kostenproblem, das der Lösung harrt. Die Kantone wissen laut Dürr nicht, wie lange sie noch Prämienverbilligungen gewähren können. Für Anne-Maire Bollier von der Schweizerischen Patientenorganisation schliesslich ist zentral, dass die künftigen partnerschaftlichen Strukturen klar festgelegt sind, so dass die Patienten wissen, an wen sie sich zu wenden haben.

Schwierige Suche nach einem Konsens Die Expertenwelt ist auch nach der Tagung geteilter Meinung. Das Publikum hat sich rege an den Diskussionen beteiligt und Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems eingebracht: Prio­ rität hat auch für das Plenum eine engere Zusammenarbeit unter den Gesundheitsakteuren.  Nicole Bulliard


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GESUNDHEITSWESEN

infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Buchtipp: Pro Generika – Generikaführer für die Schweiz

Übersichtliches Nachschlagewerk über alle verfügbaren Generika

Foto: Prisma

Auf Anfang Jahr 2006 ist wiederum der «Pro-Generika» Band von Tom Voltz erschienen. Dieses Büchlein gibt eine vollständige Übersicht über den Schweizer Markt von Arzneimitteln, für die Generika verfügbar sind.

Generika-Konsum: «Pro-Generika» erleichtert die Information für alle Beteiligten.

D

ie Angaben stützen sich auf Informationen der Hersteller und Vertreiber, des Bundesamtes für Gesundheit sowie des Bulletins dieses Amtes mit Stand Oktober/November 2005. Die übersichtliche Gliederung in vier Teile ermöglicht eine rasche zielgerichtete Anwendung für den «Ausübenden der Heilkunst», weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen – vor allem auch der Krankenversicherung –, aber auch für den interessierten Laien. Für diesen wird die Liste 2 hilfreich sein, sind dort doch alle Originalpräparate mit dem(n) Wirkstoff(en), Packungsgrössen und Preisen aufgeführt und den Generika mit der entsprechenden Preisdifferenz

(z.B. «– 41 %») gegenübergestellt. Liste 1 enthält alle Generika, die von den Krankenkassen bezahlt werden.

Sparpotenzial längst nicht ausgeschöpft Mit der Einführung der 20 %-SelbstbehaltRegel auf Verordnungsebene KLV auf den 1. Januar 2006 ist es besonders wichtig geworden, dass sich die verschreibenden oder abgebenden Ärztinnen und Ärzte rasch orientieren können, ob und gegebenenfalls welche Generika als Alternative in Liste 1 zur Verfügung stehen. Der Zugriff wird durch die alphabetische Reihenfolge sämtlicher Wirkstoffe in der Liste 3 erleichtert und beschleunigt. Damit können

alle einen Beitrag leisten, den Anteil von Generika von etwas mehr als sechs Prozent und die gegenwärtig etwa hundert Millionen Franken Einsparungen bei den Arzneimittelkosten zu erhöhen. Martina Beranek von der Mepha Pharma AG rechnet bei konsequentem Einsatz der Generika sogar mit Einsparungen bis gegen 350 Millionen pro Jahr. Wer sich lieber über eine Online-Version orientiert, hat die Möglichkeit dazu über die Homepage www.helsana.ch. Diese bietet einige Vorteile: monatliche Aktualisierung, einfache Suchmöglichkeiten und bei mehreren Medikamenten den Text der Packungsbeilage. Noch ein Vorteil sei erwähnt – der aufmerksame Leser bemerkt es schon ganz am Anfang: Das Büchlein ist zweisprachig – einen «Röschtigraben» gibt es hier nicht. Reto Guetg, Vertrauensarzt santésuisse

Pro-Generika/ Pro-Génériques: Generikaführer für die Schweiz; Tom Voltz (Hg.) Ausgabe 2006; ISBN 3-9521502-3-1


service Weitere Umsatzsteigerung trotz Preissenkungen in Sicht

Generika legen um 51 Prozent zu

Wunder? Nach einem Herzinfarkt hat eine seit 25 Jahren fast vollständig blinde Britin ihr Augenlicht wieder erlangt. Nach dem Aufwachen aus dem Koma habe sie plötzlich wieder sehen können, berichtete die 74-Jährige. Als erstes habe sie zu ihrem Mann gesagt: «Du bist aber auch älter geworden!»

Generalversammlung von santésuisse

Babys: In Krisenzeiten kommen mehr Mädchen als Jungen zur Welt. Dies haben amerikanische Forscher herausgefunden. Der Grund: Männliche Föten seien gemeinhin anfälliger und schwächer als weibliche. Zudem zeige der Mutterleib während Krisenzeiten mutmasslich mehr Toleranz für weibliche Föten, weil Frauen einen grösseren Beitrag zur Fortpflanzung leisten könnten.

AIDS: In China lebten Ende 2005 650 000 Menschen mit dem HIV-Virus – 70 000 mehr als im Vorjahr. Experten befürchten, dass die Zahl der Infizierten bis 2010 auf 10 Millionen ansteigen könnte.

Die ordentliche Generalversammlung von santésuisse findet am 9. Juni 2006 im Casinotheater Winterthur statt. Traktanden: 1. Eröffnung und Begrüssung durch Herrn Ständerat Christoffel Brändli, Präsident von santésuisse 2. Grussadressen der Gäste 3. Protokoll der Generalversammlung vom 10. Juni 1005 in Biel 4. Bericht der Direktion über den Geschäftsverlauf 5. Geschäftsbericht 2005 6. Jahresrechnung 2005, Bericht der Revisionsstelle, Entlastung des Verwaltungsrats 7. Wahlen 7.1. des Präsidenten 7.2. der Mitglieder des Verwaltungsrats 7.3. der Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2006 8. Gastreferat 9. Schlusswort

Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordern griffige Massnahmen

Feinstaub: 150 Prozent mehr Arbeitsausfälle Foto: Prisma

Vogelgrippe: Amerikanische Wissenschaftler haben den Grund für die erhöhte Gefährlichkeit des Vogelgrippe-Virus entdeckt: Eine genetische Besonderheit ermög­licht es dem Krankheitserreger, die Funktion bestimmter Proteine im Körper zu beeinflussen. Dieselbe Eigenschaft wies auch das Virus auf, das 1918 die verheerende Epidemie der Spanischen Grippe auslöste.

chenleader Mepha verzeichnete ein Umsatzplus von 40 Prozent. Die Preise für Generika werden 2006 wegen der von BAG und Pharmaverbänden ausgehandelten Verträge um rund 15 Prozent sinken. Trotzdem rechnet «Cash» mit einem weiteren Umsatzabstieg. Grund dafür ist der erhöhte Selbstbehalt für Originalpräparate, der seit Anfang 2006 in Kraft ist.

Foto: Prisma

News aus aller Welt

2005 wurden mit dem Verkauf von Generika Krankenversicherungskosten in der Höhe von 283 Millionen Franken eingespart. Dies berichtet die Wirtschaftszeitung «Cash». Im Vergleich zu den Original-Preisen entspricht das einer Kostenreduktion von 40 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr wurden in der Schweiz 51 Prozent mehr Generika abgesetzt, der Bran-

Die in diesem Winter dauerhaft erhöhten Feinstaubwerte haben laut den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz gravierende gesundheitliche Folgen: Bei hohen Konzentrationen wie im vergangenen Februar steigt die tägliche Sterblichkeit um zehn Prozent, die Spitaleintritte wegen Atemwegs­ erkrankungen gar um dreissig Prozent. Asthmatiker­Innen erleiden bis zu 75 Prozent mehr

Asthmaanfälle, und die Arbeitsabsenzen nehmen um 150 Pozent zu. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordern nun vom Bundesrat ein nachhaltiges Massnahmenpaket: So soll der öffentliche Verkehr weiter gefördert, Dieselfahrzeuge mit einer Partikelfilterpflicht belegt und bei hohen Feinstaubwerten der Strassenverkehr eingeschränkt werden.


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SANTÉSUISSE – SERVICE

infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

FAQs auf www.santesuisse.ch aktualisiert

Noch Fragen? Kleine und grosse Unklarheiten im Zusammenhang mit der Krankenversicherung treten bei allen auf – bei Versicherten, Leistungserbringern, aber auch bei Mitarbeitenden der Krankenkassen. santésuisse stellt deshalb eine umfassende FAQ-Datenbank zur Verfügung. Über 250 Fragen und Antworten stehen darin zur Verfügung: Informativ, übersichtlich in Kategorien unterteilt und einfach zu finden. Die Fragen wurden teilweise von den ExpertInnen von

santésuisse erarbeitet, stammen zu Teil aber auch von den Internetbenutzern selber – mitten aus dem Leben also. Die FAQs sind vor kurzem einer Generalüberholung unterzogen worden und werden auch daneben stets auf ihre Aktualität überprüft. Damit ist sichergestellt, dass Sie auf Ihre Fragen Antworten erhalten, die auf dem neuesten Stand sind. www.santesuisse.ch – Zahlen und Fakten – Fragen und Antworten (FAQ)

Schweizer konsumieren unterschiedlich, aber weniger als Europäer

Antibiotikaverbrauch: Grosse regionale Schwankungen Erstmals wurde der ambulante Antibiotikakonsum in einer Studie des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) untersucht. Im europäischen Vergleich verschreiben Schweizer Ärzte Antibiotika relativ zurückhaltend. In Frankreich, dem Land mit dem höchsten An-

tibiotikakonsum, werden drei Mal mehr Antibiotika abgegeben. Zwischen den einzelnen Kantonen bestehen jedoch grosse Unterschiede. Je mehr Arztpraxen vorhanden sind, desto mehr Antibiotika werden konsumiert. So verschreiben Ärzte in Genf rund drei-

mal so viele dieser Medikamente pro Einwohner wie jene in Appenzell. Offenbar existieren auch kulturelle Unterschiede bei der Verschreibungspraxis, denn in der Romandie und im Tessin ist der Antibiotikakonsum höher. Ältere Menschen nehmen weniger Anti-

biotika ein als Jüngere. In den vergangen drei Jahren war beim Antibiotikaverbrauch kein rückläufiger Trend festzustellen. Ein weiteres Projekt des SNF wird das Verhältnis zwischen dem Antibiotikakonsum und dem Auftreten resistenter Bakterien unter die Lupe nehmen.

Gesundheitskosten

Foto: Heiner Grieder

Waadt und Freiburg: Bedürfnisklausel für kostenintensive medizinische Geräte In den Kantonen Waadt und Freiburg soll eine Bedürfnisklausel für kostenintensive medizinische Geräte als Mittel zur Senkung der Gesundheitskosten eingeführt werden. Das Waadtländer Gesundheitsdepartement möchte das Gesundheitsgesetz ändern und die Anschaffungskontrolle für hoch technisierte Installationen auf private Arztpraxen und Einrichtungen ausweiten. Mit dieser Massnahme sollen die Bemühungen um eine Eindämmung der Gesundheitskosten optimiert werden. Zurzeit verzeichnet der Kanton Waadt eine Dichte an

Magnet-Resonanz-Tomografen (MRI), die um das Doppelte über dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Bei den Computertomografen liegt die Dichte sogar noch leicht höher. Der Kanton Freiburg sieht die baldige Einführung einer Bedürfnisklausel für hoch technisierte Installationen (CT und MRI) vor. Im Grossen Rat ist ein entsprechender Bericht behandelt worden. Das Gesetz soll um eine Bestimmung über die Einschränkung der Anschaffung von kostenintensiven medizinischen Geräten erweitert werden.


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SANTÉSUISSE – SERVICE infosantésuisse  Nr. 3, März 2006

Veranstaltungen Veranstalter

Besonderes

Datum/Ort

Weitere Informationen

9. März 2006 Bea bern expo

www.telematiktage.ch

Schwerpunkt Burnout

9. März 2006 Universität Freiburg, Aula Magna

www.bgf-tagung.ch

Zweitägige Veranstaltung zu den Herausforderungen der hochspezialisierten Medizin: Machbarkeit, Finanzierbarkeit, Ethik

23./24. März 2006 www.trendtage-gesundheit.ch KKL Luzern

Healthcare-Forum (Telematiktage Bern 2006) Bea bern expo

Grundsatzreferate und Präsentation von praxiserprobten Lösungen

Nationale Tagung für betriebliche Gesundheitsförderung Staatssekretariat für Wirtschaft seco

Luzerner Trendtage Gesundheit Forum Gesundheit Luzern

Outcome-Messungen in Spitälern – Zwang oder Chance? Verein Outcome

Meinungs- und Erfahrungsaustausch von Fachleuten 5. April 2006 und Politikern zur Qualität in Spitälern. Hotel Arte, Aarau

www.vereinoutcome.ch

Ausserkantonale Hospitalisation: Eine Tür zu mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen? Zentrum für Sozialversicherungsrecht der Universität Luzern

Können alternative Spitalplanungskonzepte zu einer Verbesserung des Preis-/Leistungsverhältnisses beitragen?

27. April 2006 www.unilu.ch Hotel Schweizerhof Luzern

Schweizerisches Forum der sozialen Krankenversicherung Thema: Wettbewerb dank Vielfalt

11. Mai 2006 Kongresshaus Zürich

www.rvk.ch

Zeichnung: Marc Roulin

RVK – Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer


91x132 infosantesuisse

Handbuch der Schweizerischen Krankenversicherung, Ausgabe 2006 Das Handbuch der Schweizerischen Krankenversicherung 2006 wird voraussichtlich im April/Mai erscheinen. Mit diesem aktualisierten und unentbehrlichen Nachschlagewerk sind Sie vollumfänglich auf dem neusten Stand bei der Durchführung der Krankenund Unfallversicherung. Das Handbuch ist in deutscher und französischer Sprache erhältlich und kostet je Fr. 35.– zuzüglich MwSt, Porto- und Verpackungskosten. Bitte einsenden oder faxen (032 625 41 51) an: santésuisse, Verlag, Postfach, 4502 Solothurn.

Bestellung: ________ Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort

Ex. «Handbuch der Schweizerischen Krankenversicherung, Ausgabe 2006

23.1.2006

18:48 Uhr

Seite 1

BERUFSPRÜFUNG SOZIALVERSICHERUNGS-FACHAUSWEIS 2006 Datum/Ort: 9./10./11. Oktober 2006, mündlich nach Aufgebot, in Aarau, Bern, Chur, Lausanne*, Luzern, St. Gallen, Winterthur, Zürich.

SVS

Prüfungsgebühr: Fr. 2’000.- + BBT-Urkunde

FEAS FIAS

Anmeldung: Bis 31. Mai 2006 mittels besonderem Anmeldeformular bei: SVS Prüfungskommission Deutschschweiz, Postfach 273, 8353 Elgg. *FEAS, Commission romande des examens, c/o Jean-Paul Coquoz, président, Wasserschöpfi 24, 8055 Zürich. Die Lehrgangsteilnehmer erhalten die Anmeldeunterlagen direkt zugestellt.

Prüfungskommission Deutschschweiz Sekretariat: Postfach 273 . 8353 Elgg Tel. 052 368 61 50 . Fax 052 368 61 51


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