infosantésuisse Nr.06/2006 deustch

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infosantésuisse Magazin der Schweizer Krankenversicherer Nr. 6, Juni 2006

Indikationserweiterungen müssen ihren Preis haben Seite 10

Im Gespräch: Ueli Müller, langjähriger Präsident des Branchenverbands Seite 12

IM VISIER:

Generika


INHALT

infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

SCHWERPUNKT

Grafik 1: Einsparpotenzial bei vollständigem Ersatz des Originals mit Generika

4 Generika-Preisvergleich zeigt doppeltes Sparpotenzial 6 Generika-Markt: Die Schweiz macht Terrain gut 8 Differenzierter Selbstbehalt: Ein Schritt nach vorn mit Schönheitsfehlern

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Indikationserweiterungen bei Arzneimitteln müssen ihren Preis haben Im Gespräch: Ueli Müller, langjähriger Präsident und Direktor des Branchenverbands Handbuch der schweizerischen Krankenversicherung: Das Warten lohnt sich Krankenkassen-Magazine im Publikumstest Mehr Qualität bei der Psychotherapie

Mit teuerstem Generikum

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Mit günstigstem Generikum

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Fabrikabgabepreis

Publikumspreis exkl. MwSt.

Generika-Preisvergleich zeigt doppeltes Sparpotenzial Seite 4

GESUNDHEITSWESEN 17 18 19

Verhalten positiv: Betroffene ziehen TARMED-Bilanz Drei Fragen an: Dr. med. Elisabeth Bandi-Ott, Leiterin der Einheit für Hausarztmedizin an der Universität Zürich Health Horizons: Gesundheitswesen als Konjunkturmotor?

SERVICE 0 2 20 20 21 21 22 22

News aus aller Welt Grosse kantonale Unterschiede in der Langzeitpflege Freizügigkeitsabkommen und Zulassungsstopp Hitzewelle: Nützliche Tipps für heisse Temperaturen Neue Qualitäts-Offensive in Deutschland Veranstaltungskalender

Differenzierter Selbstbehalt: Schritt nach vorn mit Schönheitsfehlern Seite 8

Handbuch der schweizerischen Krankenversicherung: Warten lohnt sich Seite 14

Nr. 6, Juni 2006 Erscheint zehnmal jährlich

Layout: Henriette Lux

Abonnementspreis: Fr. 69.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.−

Anzeigenverwaltung: Alle Inserate − auch Stelleninserate − sind zu richten an: «infosantésuisse», Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn

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ISSN 1660-7228

Titelbild: Heiner Grieder, Langenbruck


EDITORIAL

infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

Aufwärtstrend bei den Generika – eine dauerhafte Entwicklung?

S Marc-André Giger Direktor santésuisse

eit Anfang des Jahres ist der «differenzierte Selbstbehalt für Arzneimittel der Spezialitätenliste» in Kraft: Neu werden Originalmedikamente, für die deutlich günstigere Generika existieren, mit einer erhöhten Kostenbeteiligung belegt. Tatsächlich zeigt die Massnahme schon Wirkung: Im ersten Quartal 2006 lag der Anteil der Generika am Medikamentenmarkt bei zwölf Prozent – 2005 waren es noch acht Prozent gewesen. Die Substitutionsrate, also der Anteil der Nachahmerprodukte am generikafähigen Markt, hat die 50-Prozent-Marke inzwischen überschritten. Das ist erfreulich – doch stellt sich nun die Frage, ob sich dieser Trend weiterhin fortsetzt. Das Bundesamt für Gesundheit hat mit einigen Umsetzungsbestimmungen und Ausnahmeregelungen dafür gesorgt, dass längst nicht alle generikafähigen Originale unter den differenzierten Selbstbehalt fallen. Die Zukunft wird also zeigen, ob der differenzierte Selbstbehalt griffig genug ist, um die Generika in der Schweiz nachhaltig zu fördern. Ein Generika-Marktanteil von zwölf Prozent ist ein Etappenerfolg. Doch wenn wir dies mit den mehr als zwanzig Prozent in Deutschland oder gar mit den deutlich über dreissig Prozent in Dänemark vergleichen, wird klar, dass sich der Stellenwert der Generika durchaus noch um einiges steigern lässt. Auffällig sind auch die grossen Preisunterschiede, sowohl unter den Generika innerhalb der Schweiz als auch im Vergleich zum Ausland. santésuisse hat entsprechende Preisvergleiche angestellt und ein erhebliches Sparpotenzial ans Licht gebracht. Der differenzierte Selbstbehalt, so die Hoffnung, könnte zu einem verstärkten (Preis-)Wettbewerb unter den Generika-Herstellern führen und so dieses Sparpotenzial ausschöpfen.

Der Aufschwung der Generika hat auch in der Schweiz begonnen. Die Politik hat dies mit dem differenzierten Selbstbehalt mitinitiiert. Die Krankenversicherer – und mit ihnen die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler – hoffen, dass diese Regelung trotz ihrer nicht ganz optimalen Ausgestaltung den Marktanteil der Generika auf europäisches Top-Niveau bringt. Sollte dies nicht gelingen, müssten weitere Massnahmen zur Förderung der Generika an die Hand genommen werden.


SCHWERPUNKT

infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

Grosse Preisunterschiede in der Schweiz, zu teuer im Vergleich zum Ausland

Generika-Preisvergleich zeigt doppeltes Sparpotenzial Die Medikamentenkosten sind in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Gesamtausgaben für die Grundversicherung. Deshalb behalten die Krankenversicherer die Arzneimittel-Preise genau im Auge. In diesem Rahmen hat santésuisse erstmals einen nationalen und internationalen Vergleich der Generika-Preise durchgeführt. Das Fazit: Sowohl die Preisunterschiede innerhalb der Schweiz als auch das Preisniveau im Vergleich zum Ausland sind zu hoch. Das Einsparpotenzial kann darum zurzeit nur teilweise ausgeschöpft werden.

D

er Vergleich der Generika-Preise innerhalb der Schweiz hat grosse Preisunterschiede zu Tage gefördert. Bezogen auf den Publikumspreis ist das günstigste Generikum für ein einzelnes Original um bis zu 40 Prozent preiswerter als das teuerste. Die Erhebung der Daten erfolgte im Oktober 2005. Der Generika-Markt ist sehr dynamisch: Die Anfang Jahr eingeführte Selbstbehaltregelung (siehe Seite 8) hat die Umsätze stark angekurbelt, und ständig laufen die Patente wichtiger Originale ab. Der generikafähige Markt wird dadurch erweitert. Die Preise sind im Generika-Markt auch nicht so stabil wie bei den patentgeschützten Originalpräparaten. Die vorliegende Erhebung ist deshalb eine Momentaufnahme. Nichtsdestotrotz bildet sie eine interessante Grundlage, die Entwicklung des Generika-Markts aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen zu verfolgen.

nale einen grossen Umsatz aufweisen: Bei diesen Produkten ist der Kampf um Marktanteile unter den einzelnen Generika-Herstellern am heftigsten. Auch bei Generika, die neu auf den Markt kommen, ist der Preiswettbewerb sehr intensiv. Grafik 1 zeigt: Wegen den Preisunterschieden bei den Generika ist Einsparpotenzial nicht gleich Einsparpotenzial: Würden alle Top-20-Originale, für die ein Nachahmerprodukt existiert, durch das günstigste Generikum ersetzt, läge das Einsparpotenzial bezogen auf den Publikumspreis bei 199 Millionen Franken. Bei einer Substitution durch das teuerste Generikum werden im Vergleich zum Original noch 128 Millionen Franken weniger ausgegeben. Wie viel durch das Verschreiben von Generika eingespart wird, hängt also einerseits davon ab, zu welchem Anteil Nachahmerprodukte verschrieben werden – andererseits aber auch davon, welches Generikum abgegeben wird.

Substitution ist nicht gleich Substitution

Mehr Wettbewerb für kleinere Preisdifferenzen

Für den Generika-Preisvergleich innerhalb der Schweiz wurden die zwanzig umsatzstärksten Originale mit abgelaufenem Patent erfasst. Das entspricht einer Abdeckung des generikafähigen Marktes von 71 Prozent. Die Preisunterschiede innerhalb der Nachahmerprodukte zu einem bestimmten Original sind zum Teil beträchtlich: Sie reichen bis zu 40 Prozent bezogen auf den Publikums-Preis und sogar bis zu 47 Prozent bezogen auf den Fabrikabgabe-Preis. Die Differenzen sind bei jenen Generika am grössten, deren Origi-

Im Gegensatz zu den patentgeschützten Originalpräparaten werden die Preise der Generika von den Herstellern freiwillig angepasst: Mit einem günstigeren Preis erreichen sie die Aufmerksamkeit von verantwortungsvollen Leistungserbringern und Patienten und vergrössern so ihren Marktanteil. Weil der Wettbewerb unter den Generika-Herstellern durch die neue Selbstbehaltregelung verstärkt worden ist, werden die Produzenten teurerer Generika ihre Preise in Zukunft wohl senken müssen. Die zurzeit erstaunlich grossen

Preisunterschiede unter den Generika zu einem bestimmten Original könnten dadurch verringert werden.

Auslandpreisvergleich für Generika Neben dem Inland-Preisvergleich hat santésuisse auch das Preisniveau der Schweizer Generika im Vergleich zum Ausland unter die Lupe genommen. Die Vergleichsländer sind Deutschland, Dänemark, Grossbritannien, Holland, Frankreich, Österreich und Italien. Auch für diese Untersuchung wurden die zwanzig umsatzstärksten, vergleichbaren Originale mit abgelaufenem Patent herangezogen. Verglichen wurde das Preisniveau des günstigsten Schweizer Generikums zu einem bestimmten Original mit dem jeweils günstigsten entsprechenden Generikum in den einzelnen Vergleichsländern (siehe Grafik 2). Auch beim Generika-Auslandpreisvergleich wurden sowohl Fabrik­ abgabe- als auch Publikumspreis untersucht. Als Publikumspreis gilt der Fabrikabgabepreis plus Vertriebsanteil (Marge), jedoch ohne Mehrwertsteuer, Pauschalen, Rabatte und Gebühren. So wird sichergestellt, dass der Vergleich die Medikamentenpreis-Politik eines Landes wiedergibt und nicht durch andere Bereiche, wie etwa die Steuerpolitik, beeinflusst wird. Im Fall von Holland und Dänemark sind Angaben über den Fabrikabgabepreis nicht verfügbar, weshalb santésuisse auf den Apothekeneinstandspreis zurückgreifen musste. Dieser ist gemäss Bundesamt für Gesundheit zwischen zwei und 12 Prozent höher als der Fabrikabgabepreis – was dazu führt, dass das Preisniveau von Dänemark


SCHWERPUNKT

Doppeltes Sparpotenzial bei den Generika Der Generika-Preisvergleich von santésuisse zeigt gleich ein doppeltes Sparpotenzial auf: Erstens den Wechsel vom Originalprodukt zum Generikum, wobei das Preisniveau deutlich tiefer wäre, wenn das günstigste Generikum verschrieben oder abgegeben würde. Zweitens sind auch die günstigsten Schweizer Generika im Vergleich zum Ausland deutlich zu teuer. Der seit dem 1. Januar 2006 verstärkte Wettbewerb im Generika-Markt hat also noch einiges an Spielraum, um ein westeuropäisches Preisniveau zu erreichen. Es wird sich weisen, ob die veränderten Rahmenbedingungen diese Ziele erreichen können.  Stephanie Wyler Marty

Mit günstigstem Generikum 199

Mit teuerstem Generikum

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in Mio. CHF

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Publikumspreis exkl. MwSt.

Fabrikabgabepreis

Grafik 2: Basis für den Generika-Auslandpreisvergleich 450 400

in Mio. CHF

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Original teuerstes Generikum günstigstes Generikum 293

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Publikumspreis exkl. MwSt.

Fabrikabgabepreis

Grafik 3: Gegenüberstellung der gewichteten Preisindices für Generika (Fabrikabgabepreis) 120 100 Preisindex

Bereits 2005 veröffentlichte santésuisse einen Auslandpreisvergleich für die hundert umsatzstärksten Originalmedikamente, der grosse Preisunterschiede dokumentierte. Bei den Generika sieht das Bild nicht anders aus: Mit Ausnahme von Holland – wo das Preisniveau aus den geschilderten Gründen zu hoch eingeschätzt ist – liegen die Generika-Preise in allen untersuchten Ländern deutlich unter Schweizer Niveau: In Dänemark ist der Apothekeneinstandspreis der Generika 64 Prozent tiefer als hierzulande, die Fabrikabgabe-Preise sind in Grossbritannien 38 Prozent, in Italien 36 Prozent, in Deutschland und Österreich 23 Prozent und in Frankreich 20 Prozent tiefer (siehe Grafik 3). In Bezug auf die Publikumspreise ohne Mehrwertsteuer sind die Unterschiede sogar noch grösser: Je nach Vergleichsland liegt die Preisdifferenz zwischen 37 und 78 Prozent. Auch für Holland resultiert beim Publikumspreis ein um 38 Prozent tieferes Niveau, weil hier die verzerrende Wirkung des fehlenden Fabrikabgabepreises wegfällt. Verglichen mit Deutschland könnten beim Publikumspreis 35 Millionen Franken eingespart werden, mit Holland 39 Millionen, mit Dänemark 132 Millionen und verglichen mit Grossbritannien gar 163 Millionen.

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Quelle: santésuisse

Beträchtliche Unterschiede zum Ausland auch bei Generika

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Grafik 1: Einsparpotenzial bei vollständigem Ersatz des Originals mit Generika

Quelle: santésuisse

und den Niederlanden im vorliegenden Vergleich zu hoch eingeschätzt ist.

Quelle: santésuisse

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SCHWERPUNKT

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Generikamärkte in der Schweiz und in Europa

Generika: Die Schweiz macht Terrain gut

Grafik 1: Entwicklung der Generikaumsätze in der Schweiz zu Publikumspreisen

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700 600 500

Quelle: IMS & Schätzung santésuisse

Der Schweizer Generika-Markt hat sich aus dem Hintertreffen ins europäische Mittelfeld vorgearbeitet. Die Chance besteht, dass die Schweiz in Zukunft sogar zur «Generika-Spitzengruppe» aufschliessen kann: Das politische und gesellschaftliche Umfeld ist für die Nachahmer-Präparate in letzter Zeit deutlich besser geworden. Der internationale Vergleich der Generika-Märkte zeigt zudem auf: Der Anteil des Umsatzes am Medikamentenmarkt ist nicht der alleinige Indikator für den Stellenwert der Generika.

400 300 200 100 0

U

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Trend 2006

nter den 3000 Medikamenten der Spezialitätenliste finden sich etwa 500 Generika in über 1500 Packungseinheiten. Dieser Generikamarkt ist zurzeit enorm dynamisch. Zwei Entwicklungen belegen dies: Zum einen steigen die Generika-Umsätze – nach einer Phase der Stagnation zwischen 1996 und 2001 – seit 2002 exponentiell an. Wenn sich der momentane Trend fortsetzt, wird im Verlaufe dieses Jahres mit Generika siebenmal mehr umgesetzt als noch 1996 (siehe Grafik 1). Diese Entwicklung schlägt sich auch im Marktanteil der Generika nieder: Während lange Zeit etwa drei Prozent der gesamten Medikamentenkosten auf die Generika entfielen, waren es 2005 bereits über acht Prozent. Für das laufende Jahr ist ein Anteil von bis zu 14 Prozent realistisch.

Bessere Voraussetzungen für Generika Die Förderung der Generika ist für santésuisse ein wichtiger Eckpfeiler sowohl bei den Verhandlungen mit den Leistungserbringern als auch bei den Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Insofern ist die Steigerung des Generika-Anteils auch ein Erfolg von santésuisse. Allerdings haben mehrere Faktoren diese erfreuliche Entwicklung begünstigt. Zum ersten ist in den letzten drei Jahren für umsatzstarke Substanzen das Patent abgelaufen. Sie können nun durch Generika ersetzt werden. Ein Blick in die Liste der zehn umsatzstärksten Medikamente von 2004 zeigt: Sechs von ihnen sind mittlerweile generikafähig. Zudem sind in den letzten Jahren nur wenige bedeutende Arzneimittel patentiert worden.

Auch das hat die Stellung der Generika als Behandlungsalternative gestärkt. Zweitens hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf den vergangenen ersten April eine Verordnungsänderung in Kraft gesetzt, welche den Selbstbehalt für Originalpräparate auf 20 Prozent erhöht, wenn wesentlich günstigere Generika zur Verfügung stehen. Die neue Regelung hat bereits Anfang Jahr den Absatz von Generika stark angekurbelt. Am vergangenen 23. März wurden per Informationsschreiben jedoch mehrere Ausnahmeregelungen in die Umsetzung eingeflochten (siehe Seiten 8 und 9). Es wird sich daher erst zeigen, ob sich der exponentielle Aufwärts­ trend der Generika-Verkäufe trotzdem fortsetzen kann. Erste Hinweise aus dem Ende des ersten Quartals zeigen, dass die Generikaumsätze auf höherem Niveau stagnieren. Drittens werden Generika in der Bevölkerung – und auch bei den Leistungserbringern – immer besser akzeptiert. Gemäss Bevölkerungsumfragen waren 2005 70 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer bereit, sich mit Generika behandeln zu lassen – so viele wie noch nie zuvor. Viertens hat die Kostenbeteiligung der Versicherten laut BAG seit Einführung des KVG 1996 um 70 Prozent zugenommen. Wichtigster Grund dafür sind die wählbaren Franchisen. Diese erhöhte Selbstverantwortung hat auch eine bewusstere Wahl der Medikamente zur Folge.

Internationaler Vergleich: Schweiz im Mittelfeld Vergleicht man den Schweizer Generikamarkt mit anderen europäischen Ländern, fällt sofort auf, wie unterschiedlich die Bedeutung der Nachahmerprodukte von


SCHWERPUNKT

Quelle: EGA, für Schweiz: Schätzung santésuisse

Staat zu Staat ist. Der Generika-Umsatz im Verhältnis zum gesamten Medikamentenmarkt schwankt zwischen zwei Prozent (Italien) und 65 Prozent (Polen). Auffällig ist für das Jahr 2004 die Aufteilung in zwei Lager (Grafik 2): In der einen Staatengruppe sind Generika stark gefördert worden, ihr Marktanteil liegt dementsprechend bei über 20 Prozent. In der anderen Gruppe ist die Generikaförderung nicht prioritär gewesen, die Nachahmerprodukte können weniger als zehn Prozent des Medikamentenkuchens auf sich vereinen. Die Schweiz liegt in diesem Vergleich aus dem Jahr 2004 an der Spitze der zweiten Gruppe. Allerdings nimmt sie inzwischen dank den oben geschilderten Entwicklungen eine Zwischenstellung ein und könnte, wenn die Marktdynamik sich fortsetzt, bald zu den «Generika-Grossmächten» wie Dänemark, Grossbritannien oder Niederlande aufschliessen. Der hohe Generika-Anteil in osteuropäischen Ländern wie Ungarn oder Polen hat zum Teil andere Gründe als in westeuropäischen Staaten: Teure, patentgeschützte Medikamente haben dort ein geringeres Marktpotenzial und werden häufig spät eingeführt. Deshalb ist der Marktanteil von patentabgelaufenen Medikamenten in Osteuropa notgedrungen höher.

Grafik 2: Generikaanteil am Medikamentenumsatz Publikumspreis Generikaanteil in Prozent

70% 60% 50% 40% 30% 20% 10%

Quelle: EGA, für Schweiz: Schätzung santésuisse

Grafik 3: Generikaanteil an der Anzahl Packungen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% Po le n

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teil bezüglich Packungen höher als jener bezüglich Umsatz. Der Grund liegt im tieferen Preis einer Generikumpackung: Kauft je ein Kunde ein Originalpräparat für 60 Franken und ein Generikum für 40, liegt der Generika-Anteil bezüglich Packungen bei 50 Prozent, bezüglich Umsatz aber nur bei 40 Prozent. Die Rangliste der Länder unterscheidet sich je nach Betrachtungsweise (Umsatz oder Packungen) in einigen Punkten. Ungarn und Dänemark zum Beispiel vertauschen ihre Plätze. In Dänemark ist der Anteil gemäss Umsatz massiv kleiner, was auf einen grossen Preisunterschied zwischen Originalen und Generika schliessen lässt. In Ungarn hingegen werden wenige teure Originale verkauft: Der Preisunterschied

Misst man den Marktanteil der Generika nicht am Umsatz, sondern an der Anzahl Packungen, ändert sich das Bild zum Teil (siehe Grafik 3). Grundsätzlich ist der An-

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Anderes Bild bei der Anzahl Packungen

Generikaanteil in Prozent

zwischen Gesamtmarkt und Generika ist entsprechend gering. Deutschland fällt beim Generika-Anteil bezüglich Packungen gleich um zwei Positionen zurück – hinter die Niederlande und Grossbritannien. In Grossbritannien sind die Preise für Generika sehr tief – für einen ähnlichen Umsatzanteil werden in Grossbritannien also bedeutend mehr Generika-Packungen verkauft als in Deutschland. Der Positionswechsel zwischen den Niederlanden und Deutschland ist dagegen um einiges schwieriger zu erklären, denn das Preisniveau der Generika ist in beiden Ländern ungefähr gleich. Allerdings hat Deutschland für patentabgelaufene Wirkstoffe ein Festbetragssystem eingeführt: Die Krankenversicherer übernehmen pro Wirkstoff und festgelegte Dosis eine bestimmte Summe. Wählt der Patient eine teurere Variante, muss er die Differenz selber bezahlen. Das heisst, dass die Hersteller von patentabgelaufenen Originalmedikamenten und von teureren Generika ihre Preise auf das Niveau des Festbetrags senken müssen, wenn sie überhaupt noch Abnehmer finden möchten. Deshalb sinkt in Deutschland der Preisunterschied zwischen patentabgelaufenen Originalen und Generika auf ein Minimum. Übrigens: Auch die Schweiz weist einen grossen Unterschied zwischen dem Generika-Anteil bezüglich Umsatz und jenem bezüglich Anzahl Packungen auf. Wie auf den Seiten 4 und 5 dargestellt, haben wir das aber nicht den tiefen Generikapreisen zu «verdanken», sondern den teuren neuen Originalpräparaten.  Dr. Fridolin Marty


SCHWERPUNKT

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Zum differenzierten Selbstbehalt bei Arzneimitteln der Spezialitätenliste

Ein Schritt nach vorn mit Schönheitsfehlern Seit Anfang Jahr ist der «differenzierte Selbstbehalt für Arzneimittel der Spezialitätenliste» in Kraft: Originalpräparate, für die günstige Generika existieren, werden mit einer Kostenbeteiligung von zwanzig statt zehn Prozent belegt. Ein mutiger Schritt nach vorn – auch wenn die Umsetzungsbestimmungen des BAG einige Schönheitsfehler aufweisen. infosantésuisse zeigt die Stärken und auch die Schwachpunkte der Verordnungsänderung auf.

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nde des vergangenen Jahres hatten jene Kräfte, die seit langem eine bessere Förderung von Generika verlangten, Grund zur Freude: Der Bundesrat beschloss nämlich auf Anfang 2006 hin per Verordnungsänderung einen höheren Selbstbehalt bei Originalmedikamenten, für die ein spürbar günstigeres Generikum vorhanden ist. Die Freude war allerdings gepaart mit der Angst vor Umsetzungsschwierigkeiten: Die Verordnungsänderung wurde erst zwei Wochen vor Inkrafttreten erläutert. Deshalb gewährte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Übergangsfrist bis zum vergangenen 1. April für den Vollzug aller notwendigen Anpassungen. In der Absicht, Unklarheiten zu beseitigen, veröffentlichte das BAG zwei Informationsschreiben, in denen die Umsetzung der Verordnungsänderung erläutert wird.

Problematische Umsetzungsbestimmungen Die neue Selbstbehaltregelung gilt nicht für alle Originale oder Co-Marketing-Arzneimittel1 in der Spezialitätenliste, für die Generika existieren. Nur jene Originale, bei denen Generika mit einem Preisunterschied von mindestens zwanzig Prozent vorhanden sind, fallen unter die neue Verordnung. Das BAG möchte damit die paradoxe Situation verhindern, dass die Krankenversicherer plötzlich für ein nur wenig preiswerteres Generikum wegen des tieferen Selbstbehalts mehr vergüten müss-

ten als für das Original. Im zweiten Kreisschreiben vom 23. März weitet das BAG diese Interpretation aus: Nur wenn zwei Drittel aller für ein bestimmtes Original verfügbaren Generika um mindestens zwanzig Prozent günstiger sind, greift der differenzierte Selbstbehalt. Aus der Sicht von santésuisse ist dabei unter anderem problematisch, dass ein einzelner Generikahersteller, der sich durch einen besonders günstigen Preis von seiner Konkurrenz abhebt, unter Umständen nicht von der neuen Selbstbehaltregelung profitieren kann, weil andere Generikaproduzenten zu teuer sind. Mit dem Kreisschreiben vom 23. März hat das BAG eine weitere, nicht ganz unproblematische Regelung zum differenzierten Selbstbehalt hinzugefügt: Der Hersteller von Originalmedikamenten hat die Möglichkeit, eine freiwillige Preissenkung um 30 Prozent vorzunehmen. Damit erhält sein Produkt wirtschaftlich gesehen den Status der Generika und wird nicht mehr mit einem erhöhten Selbstbehalt belegt. Dies bleibt auch dann so, wenn die Generika-Hersteller durch Preissenkungen ihrerseits den Preisabstand von zwanzig

Prozent oder mehr wieder herstellen. Der erste Teil dieser Regelung hat den Vorteil, dass er die Hersteller der Originale zu Preissenkungen motiviert. Der zweite Teil allerdings meisselt den Generika-Status der preisreduzierten Originale in Stein. Er verhindert damit, dass die GenerikaHersteller den Wettbewerb weitertreiben und ihre Preise erneut senken.

Zusätzliche positive Anreize In den Umsetzungsbestimmungen des BAG gibt es allerdings nicht nur die erwähnten problematischen Punkte: Es sind auch zusätzliche positive Anreize eingebaut, die es zu würdigen gilt.


SCHWERPUNKT

Originale einfach mit dem schnelleren Erreichen der SelbstbehaltObergrenze kompensieren können. Die maximale Zusatzbelastung eines Versicherten, der auf den Originalen besteht, hält sich dabei mit 233 Franken in vertretbaren Grenzen. Der Arzt (oder die Chiropraktorin) ist verpflichtet, die Patienten über die Möglichkeit der Generikasubstitution zu informieren. Damit wird verhindert, dass die Versicherten wider Willen einen erhöhten Selbstbehalt bezahlen müssen. Ebenfalls kann der Apotheker dem Versicherten nicht noch eine Generika-Pauschale verrechnen, wenn der Arzt bereits ein bestimmtes Generikum verschrieben hat, oder wenn der Versicherte danach verlangt. Der Apotheker hat in diesen Fällen schliesslich keinen Aufwand bei der Auswahl des Generikums. Es ist wichtig festzuhalten, dass der differenzierte Selbstbehalt die Behandlungsqualität in keiner Weise gefährdet: Entscheidet nämlich der Arzt, dass aus medizinischen Gründen eine Generikasubstitution nicht angebracht ist, wird selbstverständlich auf die Erhöhung des differenzierten Selbstbehalts verzichtet. Diese medizinische Notwendig-

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keit wird auf der Rechnung vermerkt und muss vom Arzt oder der Ärztin gegenüber dem Krankenversicherer auf Verlangen begründet werden.

Mehr Wettbewerb durch differenzierten Selbstbehalt? Der differenzierte Selbstbehalt weckt einige Hoffnungen: Der Absatz von Generika ist seit seiner Ankündigung stark gestiegen. Die Substitutionsrate, also der Anteil der Generika am generikafähigen (patentabgelaufenen) Markt, ist auf über fünfzig Prozent gestiegen (2003: zwanzig Prozent). Der Anteil der Generika am gesamten Medikamentenmarkt hat sich im ersten Quartal 2006 bei über zwölf Prozent eingependelt (2003: fünf Prozent). Die Frage ist, ob dieser Aufwärtstrend anhält oder ob er durch gewisse, oben erwähnte Umsetzungsbestimmungen ins Stagnieren gerät. Zudem wird sich weisen, ob der differenzierte Selbstbehalt auch Druck auf die Generikapreise selbst ausüben kann: Möglich ist, dass mehr Anbieter in den nun attraktiveren Generikamarkt drängen und damit den Preiswettbewerb verschärfen.  Markus Gnägi

Bei Co-Marketing-Arzneimitteln handelt es sich um identische Produkte mit zwei oder mehr verschiedenen Namen, die unter diesen unterschiedlichen Namen vermarktet werden, eventuell von verschiedenen Firmen. Der faktische Hersteller ist jedoch das gleiche Unternehmen.

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Die für die Fakturierung gültige Liste von Originalpräparaten mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent kann der Internetseite des BAG unter: http://www.galinfo.net/sl//BSV_per_2006.05.01.xls entnommen werden.

Die Verordnung zum differenzierten Selbstbehalt im Wortlaut Der differenzierte Selbstbehalt soll dazu führen, dass die Patienten auch bei Arzneimitteln die günstigere Variante – also Generika – wählen.

So werden beim Bezug der teuren Originale von den zusätzlichen zehn Prozent Selbstbehalt nur fünf Prozent an den Höchstbetrag des Selbstbehalts von 700 Franken angerechnet. Das heisst, dass die versicherte Person bis zum Erreichen des Höchstbetrags fünf Prozent Selbstbehalt ausserhalb der ordentlichen Regelung bezahlt. Damit wird verhindert, dass die Versicherten die Wahl der teureren

Art. 38a KLV 1. Der Selbstbehalt beträgt 20 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten bei: a. Originalpräparaten, wenn in der Spezialitätenliste damit austauschbare Gene rika aufgeführt sind, deren Höchstpreise (Art. 67 Abs. 1bis KVV) mindestens 20 Prozent tiefer sind als derjenige des entsprechenden Originalpräparats; b. Co-Marketing-Präparaten im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts vom 9. November 2001 über die vereinfachte Zulassung und die Meldepflicht von Arzneimitteln (VAZV), die einem Originalpräparat gemäss Buchstabe a entsprechen. 2. Verschreibt der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin aus medizinischen Gründen ausdrücklich ein Originalpräparat, kommt Absatz 1 nicht zur Anwendung. 3. Der Arzt oder die Ärztin beziehungsweise der Chiropraktor oder die Chiropraktorin informiert den Patienten oder die Patientin, wenn in der Spezialitätenliste mindestens ein mit dem Originalpräparat austauschbares Generikum aufgeführt ist.


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KRANKENVERSICHERUNG

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Erweiterungen des Anwendungsgebietes von Medikamenten ohne Preissenkungen erhöhen die Kosten und hemmen die Innovation

Indikationserweiterung müssen ihren Preis haben Wenn die Pharma-Industrie ein Medikament gegen seltene Krankheiten entwickelt, soll sie einen hohen Preis dafür verlangen können – sonst würde sich die Herstellung solcher Produkte gar nicht lohnen. Im heutigen System bleibt dieser Bonus aber auch dann bestehen, wenn für das Arzneimittel breitere Anwendungsgebiete «entdeckt» werden – ein Mechanismus, der nicht nur kostentreibend wirkt, sondern auch nichts zur Entwicklung wirklich innovativer Medikamente beiträgt.

I

n der Schweiz sind für die Marktzulassung und die Preisfestsetzung von Medikamenten verschiedene Behörden zuständig: Das Heilmittelinstitut Swissmedic entscheidet, ob ein Medikament in der Schweiz überhaupt auf den Markt kommen kann und für welche Diagnosen es angewendet werden darf. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hingegen bestimmt, ob und zu welchem Preis ein Medikament auf die Spezialitätenliste (SL) gesetzt und damit von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird. Es stützt sich dabei auf die Empfehlungen der vorberatenden Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) – ohne allerdings an sie gebunden zu sein.

Von Indikationen und Limitationen

Fotos: Prisma

Das Bundesamt für Gesundheit kann für die Vergütung durch die Krankenversi-

cherung bestimmte Limitationen aussprechen: So ist zum Beispiel Xenical, das die Verdauung von Fett reguliert, nur bei Personen mit einem Bodymass-Index von 35 und höher kassenpflichtig. Limitationen sind auf den ersten Blick nur in jenen Fällen nötig, bei denen die Allgemeinheit bloss für einen Teil der möglichen Anwendungsgebiete aufkommen soll. Auf den zweiten Blick gibt es allerdings Konstellationen, bei denen sich eine fehlende Limitation negativ auswirkt, obwohl das Medikament sinnvollerweise für alle Swissmedic-Indikationen kassenpflichtig ist. Einige Medikamente werden von Swissmedic vorerst nur für sehr eingeschränkte Diagnosen zugelassen, weil für andere mögliche Anwendungsgebiete noch keine Testergebnisse vorliegen. Das BAG wird solche Arzneimittel zu einem hohen Preis in die Spezialitätenliste aufnehmen, weil

Hohe Preise sind bei kleinem Anwendungsgebiet gerechtfertigt.

der Patientenkreis sehr klein ist und die Produzenten nicht die Möglichkeit haben, ihre Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen durch eine hohe Absatzmenge wieder einzuspielen. Es wird auch keine Limitationen aussprechen, wenn die Vergütung durch die Krankenversicherung offensichtlich für die gesamte Swissmedic-Indikation Sinn macht. Eigentlich logisch, möchte man denken. Doch die Sache hat einen Haken.

Limitationen für alle! Wenn für ein solches Arzneimittel neue Testergebnisse vorliegen, die seine Wirksamkeit für neue Anwendungsgebiete beweisen, wird die Swissmedic die Indikationen des Medikaments erweitern. Weil das BAG keinerlei Limitationen festgeschrieben hat, werden die neuen Indikationen auch automatisch kassenpflichtig. Der mögliche Patientenkreis wird also schlagartig erweitert – während der Preis, der wegen des anfangs kleinen Anwendungsgebiets so hoch angesetzt wurde, derselbe bleibt. Vor allem bei Krebsmitteln kommt dieser Mechanismus nicht selten zum Tragen (siehe Kasten). Eine mögliche Lösung für dieses Problem: Das BAG legt, wenn es keine anderen Limitationen vorsieht, bei der Aufnahme eines Arzneimittels auf die Spezialitätenliste als Limitation die aktuellen Swissmedic-Indikationen fest. Damit würde einerseits sichergestellt, dass allen betroffenen Patienten das Medikament auch vergütet wird. Andererseits müsste bei jeder Indikationserweiterung durch die Swissmedic auch die Limitation des BAG erweitert werden – was mit einer Preisüberprüfung und höchstwahrscheinlich mit einer Preissenkung einhergehen würde.


KRANKENVERSICHERUNG

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Auch andere Mechanismen, die zu den hohen Schweizer Medikamentenpreisen führen, sind, wenn nicht schädlich, so auch nicht gerade förderlich für Innovationen: Welchen Grund gibt es, dass das BAG Deutschland, Holland, England und Dänemark als Vergleichsländer bei der Preisfestsetzung mit einbezieht, nicht aber die günstigeren Nachbarländer Österreich, Italien und Frankreich? Stattdessen wird erwogen, das Hochpreisland Schweden neu zu den Referenzländern hinzuzufügen. Das ist schlicht unverständlich.

Erste Schritte sind getan, aber…

Bei Indikationserweiterungen müssen sie sinken.

Innovationsförderung ja – Preisschutz nein Ein solches Vorgehen hätte nicht nur preisliche Vorteile: Heute bestehen gewisse Anreize, ein Medikament bei der Swissmedic vorerst nur für eine bestimmte Indikation anzumelden, um einen hohen Preis zu erzielen, und später die Indikation erweitern zu lassen. Dies kann dazu führen, dass manchen Patientinnen und Patienten ein neues Medikament für ihr Leiden aus preispolitischen Gründen eine gewisse Zeit vorenthalten bleibt. Die Innovation erreicht in so einem Fall die Betroffenen verspätet. Im Gegensatz dazu betonen Vertreter der Pharma-Industrie oft, dass ein guter Preis für neue Produkte den Anreiz für Innovationen fördere. Es gibt aber noch andere Beispiele dafür, dass Preisschutz nicht unbedingt auch Innovationsförderung bedeutet: • Beispiel Innovationszuschlag: Diesen Preisaufschlag erhalten Arzneimittel, die eine Weiterentwicklung darstellen. Wird er zu grosszügig vergeben, etwa auch an unbedeutende Innovationen, kann der Anreiz sinken, wirklich bahnbrechende Produkte zu entwickeln: Wozu der Aufwand, wenn hohe Preise auch mit weniger Entwicklungsarbeit herausgeschlagen werden können?

• Beispiel Me-Too-Produkte: Das sind leicht modifizierte Produkte, die im Vergleich zur alten Version keinen therapeutischen Fortschritt bringen. Solche Produkte sollten höchstens zum Preis der Vorgängerpräparate in die Spezialitätenliste gelangen. Innovationen und Weiterentwicklungen sollen sich für die Arzneimittelproduzenten lohnen – und nicht Modifikationen.

Fazit: Für die Förderung von Innovationen gibt es den Patentschutz. Er ist unbestritten und wichtig. Der Preisschutz hingegen fördert Innovationen nicht, sondern kann im Gegenteil diesbezüglich sogar negative Anreize setzen. Zwar hat das Bundesamt für Gesundheit mit dem Pharma-Abkommen und dem differenzierten Selbstbehalt für Generika erste Schritte in die richtige Richtung getan. Doch ist noch viel Luft im System – das Sparpotenzial von 600 Millionen Franken, das santésuisse im letztjährigen Medikamentenpreisvergleich errechnet hat, ist noch lange nicht ausgeschöpft. Im Interesse der Patienten sollte nun vor allem dort angesetzt werden, wo unsere hohen Medikamentenpreise dem medizinischen Fortschritt nicht dienlich, sondern eher ein Innovationshindernis sind.  Peter Kraft

Indikationserweiterungen: Beispiel Onkologika «Als Roche 2004 in den USA die Zulassung von Avastin gegen Dickdarm-Krebs erhielt, jubelte die medizinische Gemeinde. Avastin gilt als Meilenstein im Kampf gegen Krebs, denn das Medikament kann Tumore quasi ‹aushungern›. Finanzanalysten übertrumpfen sich gegenseitig mit Vorhersagen zum Umsatzpotenzial von Avastin. 10 Mrd. Fr. Umsatz könne Roche damit in einigen Jahren erzielen, wenn die angestrebte Ausweitung auf weitere Therapiegebiete fahrplanmässig laufe, schätzte 2005 das Bankhaus Lombard Odier Darier Hentsch.» Das schrieb die NZZ am Sonntag am vergangenen 5. Februar in einem Artikel über die neue Generation von Krebspräparaten. Der Auszug ist ein gutes Beispiel für das Prinzip der Indikationserweiterung: Ein Präparat für Dickdarmkrebs steht bereits

in den Startlöchern für weitere Anwendungsgebiete – Patienten und Shareholder freuen sich gleichermassen. Ein weiteres Beispiel sind die neuen Brustkrebs-Medikamente, die so genannten Aromatasehemmer. Wurden sie zu Beginn nur Frauen abgegeben, die bereits Metastasen hatten, erhalten nun alle Patientinnen die Präparate – ohne dass der Preis gesenkt worden wäre. Hinzu kommt, dass für die erweiterte Patientinnengruppe bereits Medikamente existieren, die ungleich günstiger sind. Dass die Aromatasehemmer für die erweiterte Patientinnengruppe einen nennenswerten Zusatznutzen bringen, ist laut der Zeitschrift «Gesundheitstipp» alles andere als erwiesen: Zwischen 82 und 97 Prozent der Frauen würden die teuren Präparate vergeblich schlucken.


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KRANKENVERSICHERUNG

infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

Im Gespräch: Ueli Müller, langjähriger Präsident und Direktor des Konkordats der Schweizerischen Krankenversicherer

«Im Herzen bin ich eigentlich immer noch Bauer» Ueli Müller, langjähriger Präsident des Branchenverbands, tritt in den wohlverdienten Ruhestand. Einen Rückblick auf seine Tätigkeit und einen Ausblick auf seine Zukunft hat Ueli Müller in einem Gespräch mit infosantésuisse gegeben.

infosantésuisse: Ueli Müller, wann sind Sie zum Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer gekommen? Ueli Müller: Ich habe genau vor 35 Jahren, am 1. Juni 1971, aufgrund eines Inserates in der Solothurner Zeitung meine Stelle hier angetreten. Vorher hatte ich bei Von Roll in Gerlafingen gearbeitet und war gar nicht branchenkundig. Was hat Sie besonders an dieser Branche interessiert? Mich hat eigentlich nicht die Branche als solche interessiert, sondern vielmehr die Stelle, die da angeboten wurde. Der damalige Präsident des Konkordats, Felix von Schröder, und jetzige Ehrenpräsident, suchte einen wissenschaftlichen Mitarbeiter zu seiner Unterstützung, und das reizte mich. Was unterscheidet santésuisse vom damaligen Konkordat? Wir waren mit zwölf Leuten eine kleinere Truppe, hatten jedoch die gleichen Aufgaben wie heute – mit dem Unterschied, dass das Konkordat seine Tätigkeit auf die deutsche Schweiz beschränkte. Es gab, neben dem Konkordat, noch zwei weitere Verbände im Gesundheitswesen: Die Fede­ razione ticinesi delle casse malati und die Fédération romande des caisses-maladie in der Westschweiz. Wir hatten die Aufgabe, die damals rund tausend Kassen gegenüber den Behörden, der Verwaltung und dem Parlament zu vertreten. Wie waren damals die Krankenkassen organisiert? Die meisten der rund tausend Krankenkassen waren Vereine, Genossenschaften, Stiftungen oder Organisationen des öffentlichen Rechts, die so genannten Gemeindekrankenkassen. Hinter diesen Kassen

stand die jeweilige Gemeinde als finanzielle Garantin. Deshalb brauchte man damals keine Reserven. Kannte man damals auch den Krankenkassenwechsel, wie er heute teilweise praktiziert wird, um Prämien zu sparen? Die Krankenkasse wurde auch damals gewechselt, aber nicht aus dem gleichen Grund wie heute. Wer früher die Krankenkasse wechselte, tat dies, weil er verärgert über seine Kasse war. Wer einmal als Kind in eine Kasse aufgenommen wurde, blieb in der Regel bis an sein Lebensende bei dieser Kasse.

«Man begann, Tarife fundiert zu kreieren und zu gestalten – all dies, was man früher eher nach dem Muster eines orientalischen Bazars geregelt hatte.» Was für einen Ruf hatten die Krankenkassen damals? Die Krankenkassen hatten an sich immer einen guten Ruf, nicht zuletzt deshalb, weil man mit einer relativ bescheidenen Prämie einen guten Schutz hatte. Heutzutage ist jedoch die Tendenz, dass viele Leute wegen der höheren Prämie die Kassen auch ausnützen wollen nach dem Motto: «Ich habe bezahlt, deshalb steht mir eine Gegenleistung zu!». Warum steigen Ihrer Meinung nach die Kosten kontinuierlich? Fortschritte in der Medizin, die Teuerung, das Älterwerden der Bevölkerung, aber auch der Wunsch der Patienten, immer alles zum Wohl ihrer Gesundheit haben zu müssen, sind sicher Gründe dafür. Diese Begehrlichkeit kann natürlich auch durch die Medien geschürt werden. Ich

denke dabei an die ersten Medizinsendungen von Mäni Weber, die einen Teil dazu beigetragen hatten, den «aufgeklärten Patienten» zu schaffen. Auch heute sieht man dies bei gewissen Sendungen und vor allem auch im Internet. Sie kamen zum Konkordat als wissenschaftlicher Mitarbeiter und waren zum Schluss Präsident des Konkordats und gar Ehrenpräsident der AIM (Association Internationale de la Mutualité). Die Krankenversicherer muteten mit der Zeit dem Konkordat immer mehr Aufgaben zu. Das Krankenversicherungswesen wurde langsam zu einem Politikum. Deshalb entwickelte man hier in Solothurn auch mehr Aktivitäten. Man begann, Tarife fundiert zu kreieren und zu gestalten – all dies, was man früher eher nach dem Muster eines orientalischen Bazars geregelt hatte. Das brauchte eine Tarifabteilung, deren Leiter ich wurde. Ich schlug mich damals fast nur mit älteren Herren herum, weil es damals noch üblich war, dass Spitzenpositionen erst von einem gewissen Alter an besetzt werden konnten. Aber eines Tages waren meine Vorgesetzten im Pensions­alter und ich wurde 1976 Konkordatssekretär. Als der damalige Präsident Felix von Schröder um die siebzig Jahre alt war, stellte sich die Frage nach seiner Nachfolge. Damals war ich 43 Jahre alt, also verhältnismässig jung für dieses Amt. Es tauchte jedoch die Frage auf, ob bei den anfallenden Aufgaben ein nebenamtlicher Präsident noch opportun sei, oder man einen hauptamtlichen wählen sollte. Ich war der einzige Kandidat, der bereit war, das Amt des Direktors und Präsidenten hauptamtlich auszuüben. So wurde ich am 22. Juni 1984, an meinem Hochzeitstag, in Appenzell gewählt und war während 16 Jahren Präsident.


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Was waren damals Ihre wichtigsten Aufgaben? Ich wurde als Krankenkassenvertreter in die damalige Expertenkommission Cotti gewählt und bereitete in der so genannten Kommission Schoch das heutige KVG vor. Ich bin nach wie vor überzeugt davon, dass dies ein gutes Gesetz ist. Wir gewannen damals 1994 als Konkordat zum ersten Mal eine Volksabstimmung.

infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

bei der AIM international tätig und konnte diese Aufgabe, inklusive des Vizepräsidiums und gar des Präsidiums, nun vermehrt wahrnehmen.

habe ich den Titel des Ehrenpräsidenten der AIM erhalten, was mich sehr gefreut hat. Dadurch werde ich immer wieder an internationale Anlässe eingeladen und werde diesen Einladungen auch gerne Folge leisten, solange ich kann. Wenn man jedoch Freundschaften und Kollegialitäten pflegen will, muss man auch selber etwas dazu beitragen, dessen bin ich mir bewusst.

Blicken Sie mit etwas Wehmut zurück auf Ihre Zeit beim Konkordat? Wenn man 35 Jahre lang in diesem Haus ein- und ausgegangen ist, blickt man schon mit Wehmut darauf zurück. Ich bin froh, dass ich meinen Rückzug in zwei Jahren habe vornehmen können. Aber eines Tages kommt eben der Moment, an dem man den Schlüssel des Hauses abgibt. Aber der Direktor hat mir zugesichert, dass ich immer ein Gratiskaffee zugute hätte, wenn ich vorbeischaue. Aber jemand, der immer gearbeitet hat, muss zur Einsicht kommen, das einmal eben der letzte Tag im

«Ich bin nach wie vor überzeugt davon, dass das KVG ein gutes Geschäft ist.»

Foto: caesar Perrig

Wie haben Sie im Jahr 2000 die Wahl von Christoffel Brändli zum Präsidenten aufgenommen? Während 16 Jahren hatte ich mich fast Tag und Nacht mit der Krankenversicherung beschäftigt. Ich habe repräsentiert, Sitzungen geleitet, Referate gehalten oder Artikel geschrieben. Es war an der Zeit,

«Während 16 Jahren hatte ich mich fast Tag und Nacht mit der Krankenversicherung beschäftigt.»

in der Leitung des Konkordats eine andere Philosophie einzuführen. Man entschied sich für einen hauptamtlichen Direktor und, als Folge davon, für einen nebenamtlichen Präsidenten und in diesem Amt einen Politiker. Ich war bereits seit 1972 als Länderberichterstatter in Brüssel

Geschäft angebrochen ist. Und das Beste ist, wenn man dies selber merkt. Bleiben Ihnen gewisse Weggefährten aus der Konkordatszeit erhalten? Wir werden natürlich versuchen, in Kontakt zu bleiben. Auf internationaler Ebene

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Was macht Ueli Müller privat? Ich bin ein Bauernsohn. Ich bin mit der Scholle verbunden und habe mir auch als Konkordatspräsident immer die Zeit genommen, meinen Gemüsegarten zu pflegen und auch meinem Vater oder meinem Bruder beim Heuen oder bei der Getreideernte auf dem Felde mitzuhelfen. Einzelne Mitarbeiterinnen erinnern sich noch gut daran, dass ich sie immer wieder mit frischem Salat und Gemüse beschenkte. Ich habe jetzt sogar meinen Gemüsegarten noch erweitert, habe aber nicht mehr so viele Abnehmerinnen. Meine Frau hat lieber das Gemüse aus der Migros, weil keine Schnecken darin seien! Was werden Sie sonst noch machen? Ich habe in Italien ein Haus gekauft mit einem recht grossen Garten, der mir auch noch Arbeit machen wird. Dazu kommt noch die Gemeindepolitik in Lohn-Ammansegg. Ich war eigentlich schon in allen politischen Funktionen in dieser Gemeinde tätig. Ich bin jetzt noch Präsident eines Altersheims, das der Bürgergemeinde gehört. Allerdings war ich nie ein grosser Sportler und werde dies auch nie sein. Ich war immer der Ansicht, dass einer, der körperlich arbeitet, den Sport für sich schon hat. Allerdings gehe ich Wandern und Schwimmen, mache aber keinen Leistungssport. Langweilig wird es mit auf jeden Fall nicht werden. Ich habe trotz der vielen Arbeit und dem vielen Stress eine recht gute Gesundheit, sieht man von zwei gut verlaufenen Eingriffen am Herz ab. Ich rauche nicht mehr und hoffe, mein Gewicht unter Kontrolle zu halten, das allerdings noch etwas zu hoch ist. Und ich hoffe, meine Zukunft noch lange geniessen zu können.  Interview: Caesar Perrig


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infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

Beim Handbuch der Schweizerischen Krankenversicherung gibt es keine Qualitäts-Kompromisse

Das Warten lohnt sich! Das «Handbuch der Schweizerischen Krankenversicherung» ist der Star unter den Publikationen von santésuisse: Seine Auflage beträgt 9500 Exemplare auf Deutsch und 3000 Exemplare auf Französisch – und das Jahr für Jahr. Es entsteht nach dem Motto «Was lange währt, wird endlich gut»: Weil für santésuisse die Fehlerlosigkeit und Vollständigkeit dieses Werks ein grosses Anliegen ist, erscheint es jeweils erst im April.

Foto: Peter Kraft

nung KLV bis hin zum Unfallversicherungsgesetz.

Jedes Jahr viele Anpassungen Das Handbuch erscheint jedes Jahr – allerdings erst im Laufe des Aprils. Ein Grund dafür sind die Änderungen im Gesetzesteil: Einige von ihnen, die Anfang Jahr in Kraft treten, werden erst spät bekannt. santésuisse integriert sie erst während des Januars in ihr Handbuch, damit eine wirklich vollständige und aktuelle Gesetzesübersicht vorliegt. Diese Arbeit nimmt einige Zeit in Anspruch: Einerseits wird durch Das Handbuch der Schweizerischen die neuen Abschnitte Krankenversicherung ist ein unentbehrliches der Inhalt des ganzen Arbeitsinstrument im Gesundheitsbereich. Handbuchs auf den Seiten verschoben. Es muss deshalb vollstänas Handbuch der Schweizerischen dig neu gesetzt werden. Zum anderen Krankenversicherung enthält ei- sind der Änderungen nicht gerade wenerseits den Verbandsteil mit den nige: Alleine in KVG und KVV sind seit wichtigsten Namen, Adressen und Telefon- 1996 beinahe 500 Anpassungen vorgenummern der eidgenössischen Behörden nommen worden. und Kommissionen sowie der einzelnen Das gleiche gilt für den Verbandsteil: Bei Krankenversicherer. Ebenso sind die ver- den Krankenversicherungen, bei den Bunschiedenen Abteilungen, Ressorts, Regi- desstellen und bei santésuisse ändern sich onen und Geschäftsstellen von santésu- Namen oder Kontaktdaten. Krankenversiisse und ihre Kontaktangaben aufgeführt. cherungen können fusionieren, neu entIm Gesetzesteil sind alle 16 relevanten Ge- stehen oder verschwinden. Das Zusamsetze und Verordnungen zur Krankenver- mentragen all dieser Neuerungen ist sehr sicherung vollständig wiedergegeben: Die aufwändig: Der Verbandsteil besteht auf Bandbreite reicht vom eigentlichen KVG rund fünfzig Seiten fast ausschliesslich aus über die Krankenpflege-Leistungsverord- Namen, Adressen und Telefonnummern.

Qualität braucht Zeit Ende Januar ist der Grossteil der Texte bereit. Ab diesem Zeitpunkt gibt santésuisse Kapitel für Kapitel, Erlass für Erlass das Gut zum Druck. Diese Arbeit wird mit grösster Sorgfalt erledigt, ist das Handbuch doch ein Referenzwerk, das im gesamten Gesundheitswesen als Arbeitsinstrument benutzt wird und dessen grösster Trumpf seine Vollständigkeit und Fehlerfreiheit ist. Die Druckmaschinen beginnen deshalb erst im März zu laufen. Weil das Handbuch auf 500 verschiedenfarbigen Seiten gedruckt und anschliessend gebunden wird, kann die Auslieferung erst im April erfolgen. Etwas spät zwar für ein jährlich erscheinendes Handbuch – doch ein früherer Erscheinungstermin würde zulasten der strikten Qualitätskontrolle gehen. Übrigens: Dass die «Angst» vor Fehlern nicht unbegründet ist, zeigt die französische Ausgabe des Jahrbuchs 2002: Hier stand im Vorspann einer Verordnung: «Cet anniversaire (statt «annuaire») a été réalisé le 31.1.2002.  Peter Kraft

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Das «Handbuch der Schweizerischen Krankenversicherung» kann bestellt werden per Fax (032 625 41 51), per E-Mail (shop@santesuisse.ch) oder über die Homepage von santésuisse (www.santesuisse.ch, Rubrik «Publikationen»). Der Preis beträgt 35 Franken.


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Neue Studie des Instituts für angewandte Medienwissenschaften der Zürcher Hochschule Winterthur

Krankenkassen-Magazine im Publikumstest Sie landen regelmässig im Briefkasten der Versicherten: Die Magazine der Krankenkassen. Ob sie von da direkt ins Altpapier wandern oder gelesen werden, ob sie gefallen und welche Themen daraus interessieren – das zeigt eine Studie des Instituts für Angewandte Medienwissenschaft IAM der Zürcher Hochschule Winterthur.

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wei Drittel aller Schweizer Krankenversicherer geben ein Magazin für ihre Kunden heraus, um sich bei ihnen regelmässig in Erinnerung zu rufen – und um die Bindung der Kunden zum Unternehmen zu stärken. Die Magazine enthalten gesetzlich vorgeschriebene Informationen, etwa zu Leistungsund Beitragsänderungen. Darüber hinaus nutzen die Versicherer die Gelegenheit, neue Produkte vorzustellen oder über Gesundheitsförderung und Krankheiten zu berichten.

Die Förderung des Images der Versicherer bei den Kunden. Die IAM-Studie zeigt, dass die treusten und intensivsten Leserinnen und Leser der Kundenmagazine auch insgesamt zufriedener mit dem Unternehmen sind und zum Beispiel die Servicequalität höher einstufen.

Auftraggeber profitieren durch Optimierung Solche und viele weitere Befunde zur Nutzung, Akzeptanz und Bewertung von Kundenmagazinen wurden in der IAM-Benchmarkingstudie «Krankenkassen-Magazine» mittels einer Telefonbefragung bei den Versicherten erhoben. Damit liefert die Studie insbesondere den redaktionellen Verantwortlichen wichtige Informationen, die Krankenkassen-Magazine noch besser auf die Leserschaft auszurichten. Die Untersuchung ist darüber hinaus als Benchmarking-Studie angelegt: Die Resultate zu einem einzelnen Magazin können mit den Ergebnissen zu anderen Magazinen verglichen werden. Indem die Befragung alle zwei Jahre wiederholt wird, zeigen sich ausserdem Auswirkungen von Anpassungen im Layout oder Inhalt auf die Nutzung und Bewertung der Magazine durch die Kunden. In einer ersten Untersuchungsphase haben sich vier Krankenversicherer an der Studie beteiligt. In neuen Erhebungsphasen können weitere Teilnehmer dazukommen, deren Ergebnisse in den Vergleich miteinbezogen werden.  Iris Giovanelli

Nicht nur ältere Frauen Die Krankenkassen-Magazine landen in der Regel tatsächlich nicht direkt im Altpapier und werden auch nicht nur von älteren Frauen gelesen. Eine Studie des Instituts für Angewandte Medienwissenschaft IAM der Zürcher Hochschule Winterthur zeigt, dass Krankenkassen-Magazine in rund vier Fünfteln der befragten Haushalte von mindestens einer Person gelesen werden. Und auch Männer gehören durchaus zu den regelmässigen Lesern von Krankenkassen-Magazinen. Diese interessieren sich vor allem für die sportlichen und gesundheitspolitischen Inhalte, aber auch für Gesundheitsförderung und Prävention. Erwartungsgemäss hat das Alter einen starken Einfluss auf die Nutzung der Krankenkassen-Magazine. Je älter die Versicherten sind, umso eher lesen sie die Magazine regelmässig. Sie sind darüber hinaus mit dem Layout und den Inhalten zufrieden und sprechen zum Beispiel am Familientisch über die Themen aus den Heften. Jüngere Personen werden begrenzt erreicht. Für die Weiterentwicklung der Magazine müssen sich die Redaktionen die Frage stellen, ob es überhaupt möglich ist, jüngere und ältere Personen glei-

chermassen mit demselben Magazin anzusprechen.

Krankenkassen-Magazine fördern das Image Indem die Magazine gelesen werden, erfüllen sie eine weitere wichtige Funktion:

Weitere Informationen zur IAM-BenchmarkingStudie «Krankenkassen-Magazine»: http://www.iam.zhwin.ch/forschung/ Kontakt: Lic.phil. Iris Giovanelli, Institut für Angewandte Medienwissenschaft IAM, Zur Kesselschmiede 35, 8401 Winterthur, Tel. 052 267 77 64, gii@zhwin.ch


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Die neue Verordnung des BAG unter der Lupe

Mehr Qualität bei der Psychotherapie Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant eine Verordnungsänderung, um bei der Psychotherapie die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Krankenversicherer begrüssen die Stossrichtung und haben konkrete Vorschläge für eine Verfeinerung der Vorlage eingebracht.

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ie Projektgruppe des BAG unter der Leitung von Hans-Heinrich Brunner schlägt im Wesentlichen zwei Neuerungen vor: Einerseits soll die Kostenübernahme von Psychotherapien nur noch dann weiter gelten, wenn nach zehn Sitzungen dem Vertrauensarzt der leistungspflichtigen Krankenversicherung ein strukturierter Fragebogen mit Angaben über Diagnose, Therapiekonzept und Therapieziel zugestellt und von diesem positiv beurteilt wird. Eine weitere Abklärung der Leistungspflicht erfolgt nach insgesamt vierzig Sitzungen mit einem nicht strukturierten Bericht. Aktuell findet erst nach sechzig Sitzungen eine Kontrolle statt. Andererseits soll die Frage geklärt werden, welche Psychotherapie-Methoden kassenpflichtig sein sollen. Bislang bezieht sich der Verordnungstext auf die psychiatrischen Kliniken und besagt, dass jene Methoden anerkannt sind, welche «mit Erfolg an anerkannten psychiatrischen Institutionen angewendet werden» (Art. 2 KLV). Künftig sollen nur noch Methoden anerkannt sein, «deren Wirksamkeit wissenschaftlich belegt werden kann». Dies ist gemäss BAG-Kommentar namentlich die Psychodynamische Therapie, die kognitive Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie, die oft bei Familienoder Paartherapien eingesetzt wird. Ganz ausgenommen von dieser Regelung ist die psychiatrische Grundversorgung (Behandlung von Schizophrenien, Alzheimer usw.) Aus Sicht der Krankenversicherer wäre wünschenswert, die Methodenfrage im Anhang zur KLV explizit zu regeln; sei dies über eine Positiv- oder Negativliste. Denn sonst wird die neue Verordnungsbestim-

mung in der Realität zu unterschiedlichen Auslegungen und in der Folge zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten führen. Der Entwurf für eine Verordnungsänderung sieht vor, dass künftig Leistungen für Persönlichkeitsentwicklung und Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen kassenpflichtig werden. Dies ist heute nicht der Fall. Diese neue Leistungspflicht würde die Zielsetzung der Verordnungsänderung in Frage stellen: Die beabsichtigten Einsparungen würden zu einem grossen Teil durch die Leistungserweiterung kompensiert.

Ärztliche Psychotherapie und delegierte Psychotherapie Mit der neuen Verordnung werden im Rahmen der Grundversicherung weiterhin grundsätzlich zwei Arten von Psychotherapien bezahlt. Einerseits handelt es sich um Therapien, die von ausgebildeten Ärzten (vor allem Psychiater sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen) durchgeführt werden, andererseits um die so genannte delegierte Psychotherapie. Bei der delegierten Arbeitsweise sind die Psychologinnen von den supervisionierenden Ärzten angestellt. Die Rechnungsstellung und Kontrolle erfolgt durch die Ärzte, die Behandlungen müssen in der Arztpraxis stattfinden. Die ausführenden Therapeutinnen und Therapeuten müssen einen Hochschulabschluss als klinische Psychologen/Psychotherapeuten (inkl. Psychopathologie) nachweisen. Diese Bestimmung ist in der Praxis allerdings oft toter Buchstabe. Neu mit TARMED ist, dass ab 2007 nur noch Fachärzte mit einer Dignität «Kinder- und Jugendpsychiatrie», «Psychotherapie oder Psychiatrie und Psychotherapie» delegieren dürfen.

Kostenentwicklung unter TARMED Die Einführung von TARMED anfangs 2004 ist nicht ohne Auswirkungen auf die Umsätze der Facharztgruppen der Psychiatrie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie geblieben. Es bestand die klare Absicht, mit TARMED die Entschädigung der sprechenden zu Lasten der schneidenden Disziplinen zu verbessern. Auch wenn dies über alle Facharztgesellschaften gesehen nur in bescheidenem Ausmass erfolgt ist, zeigen Auswertungen, dass im Bereich der Psychiatrie die Aufwertung auch tatsächlich stattgefunden hat. Im Jahr 2004, dem Jahr der TARMED-Einführung, haben die Psychiater denn auch um über zwanzig Prozent mehr Kosten verursacht. Ausserdem zeigen die Zahlen für die Facharztgruppen «Psychiatrie und Psychotherapie» und «Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie» ein leicht überdurchschnittliches Wachstum auch in der Vor-TARMED-Phase, und zwar im Vergleich zur Kostenentwicklung der Ärzteschaft insgesamt. Unbestritten ist, dass der Bedarf nach psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung aus gesellschaftlichen Gründen zugenommen hat. Die heutige Verordnungsregelung lässt aber auch Behandlungen über Jahre zu, ohne dass eine Diagnose mit Krankheitswert vorhanden wäre und die Begleitung lediglich der Persönlichkeitsentfaltung dient oder wegen einer Abhängigkeit zwischen Therapeuten und Patienten nicht beendet wird. In diesem Sinne kann die geplante Neuregelung durchaus als Chance begriffen werden – wenn es gelingt, die Qualität in der Psychotherapie zu verbessern, ohne dass notwendige und gerechtfertigTe Behandlungen eingeschränkt werden.  Peter Marbet


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Kurztagung der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik in Bern

Verhalten positives Fazit: Betroffene ziehen TARMED-Bilanz

Foto: Peter Kraft

Ranghohe Vertreter der Patienten, der Leistungserbringer, der Krankenversicherer und des Bundes sind Anfang Mai dem Ruf der SGGP gefolgt: An einer Tagung in Bern zogen sie nach zweieinhalb Jahren Bilanz über das ambulante Tarifsystem TARMED.

v.l.n.r.: Thomas Zeltner, Willy Oggier, Bernhard Wegmüller, Manfred Manser.

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hristine Egerszegi-Obrist, Präsidentin der SGGP und Nationalrätin, erläuterte zu Beginn Sinn und Zweck der Veranstaltung: Die Tagung habe den Vorteil, dass über TARMED einmal in unabhängigem Rahmen und mit einer breiten Palette von Gesprächsteilnehmern Bilanz gezogen werden könne.

Patientenvertreterin beklagt mangelnde Transparenz Erika Ziltener, die Präsidentin der Patientenstelle Zürich, zeigte sich grundsätzlich zufrieden mit Tarmed. Allerdings beklagte sie die fehlende Transparenz: Die Rechnungen seien für Laien kaum durchschaubar. Ausserdem seien die Interpretationsspielräume des Tarifsystems zu gross. Zudem stellte Erika Ziltener fest, dass die Besserstellung der Grundversorger durch TARMED nur ungenügend umgesetzt werden konnte. Mit Letzterem zeigte sich Jaques de Haller, Präsident der Ärztegesellschaft FMH, einverstanden. Er kritisierte dabei das Prinzip der Kostenneutralität: Dieses bedinge, dass bei einer Besserstellung der Grundversorger die Spezialisten spürbare Ein-

bussen hinnehmen müssten. Dies allerdings sei «unerträglich», weshalb ein besseres Einkommen für die Grundversorger nicht innerhalb der Kostenneutralität zu erreichen sei. De Haller kritisierte auch die schwerfälligen Strukturen der TARMEDGremien: Vor allem das Prinzip der Einstimmigkeit verhindere oft wichtige Tarifreformen. Der Ärzte-Präsident räumte allerdings ein, dass TARMED im Praxis­ alltag gut eingeführt sei und soweit funktioniere.

Manser: Tarifpartner blockieren sich Manfred Manser, Vorsitzender der Konzernleitung von Helsana, beklagte wie vor ihm Jacques de Haller, dass sich die Tarifpartner gegenseitig blockierten. Er kritisierte auch die Kantonsregierungen, die bei Tariffestsetzungsverfahren oft den Weg des geringsten Widerstandes gingen, statt konsequent die Kostenneutralität im Auge zu behalten. Manser bedauerte denn auch, dass die kostenneutrale Einführung von TARMED nicht geglückt sei. Das Konzept der Kostenneutralität mochte er dennoch nicht für gescheitert

erklären: Schliesslich wäre ohne es die Kostensteigerung ungleich stärker ausgefallen. Darüber hinaus lobte Manser die standardisierte und effizientere Leistungskontrolle, die dank TARMED möglich geworden ist. Auch die Vergleichbarkeit der medizinischen Leistungen habe sich stark verbessert. Bernhard Wegmüller, Geschäftsführer von H+ die Spitäler der Schweiz, forderte wie seine Vorredner, qualifizierte statt einstimmige Entscheide. Zudem kritisierte er, dass jede Änderung der Tarifstruktur durch den Bundesrat abgesegnet werden muss: Das erhöhe möglicherweise den Einfluss der Lobbyisten.

TARMED ist besser als sein Ruf Für das folgende Podiumsgespräch stiess BAG-Direktor Thomas Zeltner hinzu. Auch er zog ein grundsätzlich positives Fazit, kritisierte jedoch die Schwerfälligkeit des TARMED aufgrund des Einstimmigkeits-Prinzips und die zu hohe Komplexität des Systems. Beides blockiere grössere Änderungsprojekte. Daneben kam auch die Datentransparenz zur Sprache, wobei sowohl Manfred Manser wie auch Bernhard Wegmüller das BAG aufforderten, nicht ständig die Freigabe weiterer Daten zu fordern, sondern erst einmal die vernünftige Auswertung der zur Verfügung stehenden Angaben voranzutreiben. Christine Egerszegi-Obrist konnte in ihrem Schlussfazit feststellen: TARMED ist besser als sein Ruf. Alle Gesprächsteilnehmer zogen eine verhalten positive Bilanz. Allerdings war man sich einig: Gerade in den Punkten Entscheidungsfindung, Flexibilität, Transparenz und Patientenfreundlichkeit ist noch beträchtliches Verbesserungspotenzial vorhanden.  Peter Kraft


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Drei Fragen an: Dr. med. Elisabeth Bandi-Ott, Leiterin der Einheit für Hausarztmedizin an der Universität Zürich

«Hausärzte brauchen eine spezifische Ausbildung» Dr. med. Elisabeth Bandi-Ott leitet die Einheit für Hausarztmedizin an der Universität Zürich. Im Interview fordert sie den verstärkten Einbezug der Allgemeinmedizin in die universitäre Ausbildung und spezifische Assistenzstellen für angehende Grundversorger. Darüber hinaus wünscht sie sich bessere Arbeitsbedingungen und mehr Wertschätzung für die Hausärztinnen und -ärzte. Deren Zukunft sieht sie jedoch nicht mehr in der Einzelpraxis.

Momentan ist die «Einheit für Hausarztmedizin» an der Universität Zürich mit einer fünfzig Prozent-Stelle dotiert. Ist das genug? Nein. Wir möchten den Status als Institut erhalten. Das würde bedeuten, dass wir selber über ein bestimmtes Budget entscheiden könnten. Ein Institut für Hausarztmedizin bräuchte eine Leiterin oder einen Leiter, einen Beauftragten für die Lehre und mindestens eine halbe Assistentenstelle. Das ist das mindeste, um auch hausarztrelevante Forschungsfragen anzupacken – vor allem die Entwicklung und Anwendung von Guidelines. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass die Mitarbeiter des Instituts weiterhin teilweise in der Grundversorgung tätig bleiben.

Foto: Peter Kraft

infosantésuisse: Untersuchungen zeigen, dass nur noch zehn Prozent aller Medizinstudenten Hausärztin oder Hausarzt werden möchten. Damit wird der zukünftige Bedarf kaum gedeckt werden können. Was kann die universitäre Ausbildung dazu beitragen, dass der Beruf des Allgemeinmediziners wieder häufiger ergriffen wird? Elisabeth Bandi-Ott: Bis anhin war die Hausarztmedizin in der Lehre kaum vertreten. Deshalb wissen viele Medizinstudentinnen und -studenten gar nicht, welche Eigenheiten die Hausarztmedizin hat und was diese Disziplin attraktiv macht. Wir kämpfen deshalb dafür, dass die Studenten bereits an der Universität häufiger mit der Hausarztmedizin in Berührung kommen. Darüber hinaus braucht es ein spezifisches Weiterbildungsprogramm für angehende Hausärzte: Die Assistenzzeit in den verschiedenen Abteilungen des Spitals sollte für die Allgemeinmediziner stärker auf ihr Berufsziel hin ausgerichtet sein. Vor allem aber muss die Praxisassistenz gefördert werden: Heute muss die ausbildende Ärztin ca. fünfzig Prozent des Assistenten-Lohns übernehmen, und der Assistenzarzt selber muss auf ca. zwanzig Prozent verzichten. Das führt dazu, dass sich vor allem Familienväter und –mütter eine Ausbildung zum Hausarzt gar nicht leisten können. Hier fordern wir zumindest Gleichberechtigung. Der Hausarztberuf kämpft aber auch mit anderen Problemen. Das eine sind Karrierechancen: Wenn die Hausarztmedizin in der Ausbildung stärker Fuss fassen würde, gäbe es auch für die Allgemeinpraktiker die Möglichkeit, einen Lehrauftrag zu erhalten. Das zweite ist die fehlende Anerkennung: Die potenziellen Hausärztinnen müssen spüren,

«Aus meiner Sicht ist die Einzelpraxis ein Auslaufmodell.»

dass der Werdegang zum Allgemeinpraktiker keine negative Selektion darstellt. Etwas mehr politische Wertschätzung wäre sicher auch angebracht. Das dritte betrifft die Entlöhnung: Der TARMED ist für uns Hausärzte eine Enttäuschung, die erhoffte Umverteilung konnte nicht realisiert werden. Hier braucht es Korrekturen, etwa indem Notfälle oder Dringlichkeitskonsultationen besser honoriert werden. Das vierte sind die Arbeitsbedingungen: Hier brauchen wir vor allem neue Modelle für den Notfalldienst. Denn die jungen Allgemeinmediziner – vor allem die Frauen – möchten immer häufiger Teilzeit oder zu geregelten Zeiten arbeiten. Das ist mit der heutigen Organisation des Notfalldienstes unmöglich.

Wie wird sich das Berufsbild des Hausarztes in Zukunft entwickeln und verändern? Aus meiner Sicht ist die Einzelpraxis ein Auslaufmodell – wegen dem zunehmenden Wunsch nach Teilzeitarbeit, und weil in Gruppenpraxen der Notfalldienst viel besser organisiert werden kann. Neben Gruppenpraxen sind für mich auch Ärztenetzwerke oder HMO-Zentren valable Optionen: Hier haben die jungen Ärztinnen und Ärzte einen festen Lohn, bezahlte Sozialleistungen und kein finanzielles Risiko. In Managed Care-Modellen gibt es auch Karrierechancen und Aufstiegsmöglichkeiten. Wir müssen uns den Herausforderungen, die Managed Care und Budgetverantwortung bringen, stellen, denn hier liegt die Zukunft. Wenn die Hausärzte im Gatekeeping zusammenarbeiten, wird zudem auch ihre Position gestärkt. Interview: Peter Kraft


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Health Horizons: Studie des Gottlieb-Duttweiler-Instituts

Gesundheitsmarkt als Konjunkturmotor? Dass die Gesundheit in unserer Gesellschaft immer mehr an Stellenwert gewinnt, ist offensichtlich. Viele Menschen haben ein neues Gesundheitsbewusstsein entwickelt. Der Gesundheitsmarkt, heute schon ein wichtiger Faktor, gilt deshalb als potenzieller Träger des nächsten konjunkturellen Aufschwungs. Das stellt eine vom Gottlieb-Duttweiler- Institut (GDI) unter dem Titel «Health Horizons» präsentierte Studie fest.

Steigender Kostendruck Wie sich die Entwicklung auf das Gesundheitssystem auswirken wird, lässt sich im jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit beurteilen. Doch dürfte der Kostendruck, vor allem im Krankheitsmarkt, steigen. Ausser der Notwendigkeit, billigere Produkte anzubieten, steigt die Anforderung an die Qualität und den Nachweis eines konkreten Mehrwerts eines Produkts. Auch ist anzunehmen, dass angesichts des Kostendrucks und steigender Versicherungsprämien die Bereitschaft der Gesellschaft sinken wird, Verantwortung für Menschen zu übernehmen, die sich nicht gesundheitskonform verhalten. Ebenfalls sinken wird die Toleranz gegenüber Zivilisationskrankheiten, die vermeintlich selbstverschuldet sind. Aus der Sicht der Krankenkassen wird jedenfalls die Unterscheidung zwischen Notwendigem und Wünschbarem immer

wichtiger. Für die Grundversicherung wird entscheidend sein, wie sich der «Markt für Kranke» entwickelt. Für die Zusatzversicherung spielt der «Markt für Gesundheit» ebenfalls eine wichtige Rolle. In diesem Markt ergeben sich Möglichkeiten für eine breitere Leistungspalette.

Eine Mehrklassen-Medizin? Die Studie prognostiziert eine Mehrklassen-Medizin: «Die Gesundheitssysteme werden in Zukunft nur noch die Grundversorgung mit der absolut nötigen, aber ausreichenden medizinischen Hilfe sicherstellen. Das wird zu einer MehrklassenMedizin führen und soziale Konflikte auslösen». Ob, wie weit und in welcher Form die Prognose zutrifft, wird die Zukunft zeigen.  Joseph Ziegler Die Studie kann bestellt werden unter: www.gdi.ch – Publikationen

Foto: Prisma

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ie Studie thematisiert die Zukunft des Gesundheitsmarktes: Warum wird die Gesundheit immer wichtiger? Welches sind die Triebkräfte des Gesundheitsmarktes? Welche Innovationen prägen den Markt von morgen? Die veränderte Wahrnehmung von Gesundheit hat viele Gründe: Neue und bessere Diagnostik, die wachsende Zahl von Zivilisationskrankheiten, verursacht durch die «moderne» Lebensweise und damit die Angst, für das Leben in der heutigen Gesellschaft nicht mehr ausreichend gewappnet zu sein. Gesundheit wird heute ausserdem nicht nur als Abwesenheit von Krankheit, sondern in zunehmendem Mass als Lebensqualität an sich verstanden, dies auch unter Einbezug des seelischen Wohlbefindens. Lifestyle wird von Healthstyle abgelöst. Damit verschieben sich die Grenzen zwischen Krankheits- und Gesundheitsmarkt. Die Gesundheit wird immer mehr zu einem Konsumgut.

Herausforderung und Chancen Wenn die in der Studie gemachten Voraussagen eintreffen, steht der Markt für Gesundes vor einem Boom. In diesem wirtschaftlichen Aufschwung liegt für Leistungsanbieter, Pharmaunternehmen, Medizinaltechnik-Unternehmen und Nahrungsmittelbranche sowie für Tourismus, Kosmetik oder Fitness ein grosses Wachstumspotenzial, das auch Anreize für Innovationen der verschiedensten Art enthält. Nach einer von der GDI bei Verantwortlichen in Wirtschaft, Gesellschaft, Medizin und Forschung durchgeführten Umfrage gehen 68 Prozent der Befragten beim «Markt für Gesundheit» von einem wachsenden Potenzial aus, der «Markt für Kranke» wird ebenfalls als wichtiger Wachstumsmarkt angesehen. Allerdings gehen hier nur 43 Prozent von einem stark steigenden Potenzial aus.

Der Gesundheitsmarkt – hier das Beispiel Wellness – hat ein grosses Wachstumspotenzial.


service Neue Studie des Gesundheitsobservatoriums

Grosse kantonale Unterschiede in der Langzeitpflege

Fussball-WM: Die deutschen Ärzte, die seit geraumer Zeit mit Streikaktionen für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, erwägen mehrtägige Praxisschliessungen während der Fussball-WM. Laut dem Verband Freie Ärzteschaft wolle man damit zeigen, dass es während der WM nicht nur Grund zum Feiern gebe. Generika: Liechtenstein führt wie die Schweiz einen erhöhten Selbstbehalt für generikafähige Originalmedikamente ein. Die Massnahme tritt laut Gesundheitsminister Martin Meyer am ersten Juli in Kraft, wobei eine angemessene Übergangsfrist eingeräumt wird. Cholera: Das westafrikanische Land Angola wird zurzeit von einer schweren Cholera-Epidemie heimgesucht. Bereits sind 1200 Menschen an der Krankheit gestorben, 34 000 weitere sind infiziert. Grund für den Ausbruch ist laut den «Ärzten ohne Grenzen» der katastrophale Zustand der sanitären Einrichtungen und der Wasserversorgung. WHO-Direktor verstorben: Der Generaldirektor der WHO, Jong Wook Lee, ist im Alter von 61 Jahren nach einer Notoperation wegen einer Gehirnblutung gestorben. Der Südkoreaner widmete sich vor allem dem Kampf gegen Infektionskrankheiten wie der Vogelgrippe oder Aids.

Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) hat in Zusammenarbeit mit dem Institut de recherche économique der Universität Neuenburg eine Studie zur Koordination der verschiedenen Langzeitpflege-Möglichkeiten – zu Hause und in den Altersheimen – im kantonalen Vergleich veröffentlicht. Die Autoren stellen fest, dass ein

Ineinandergreifen der Dienstleistungen hauptsächlich bei über 80-Jährigen beginnt. Allerdings gibt es beträchtliche kantonale Unterschiede, sowohl was die Aufteilung der Betreuungsaufgaben zwischen Pflegeheimen und Spitex-Diensten als auch was die Intensität der Betreuung betrifft. Für den Langzeitpflegebedarf schlagen die Au-

toren ein integriertes Pflegesystem vor, bei dem die Leistungserbringer Hand in Hand arbeiten – nach einem ähnlichen Modell, wie es bereits in einigen Kantonen praktiziert wird. Hélène Jaccard Ruedin, Alexander Weber, Sonia Pellegrini, Claude Jeanrenaud, Kantonaler Vergleich der Langzeitpflege in der Schweiz. Arbeitsdokument 17, Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, Neuenburg, Mai 2006.

Dissertation von Udo Adrian Essers

Freizügigkeitsabkommen und Zulassungsstopp Der St. Galler Jurist Udo Adrian Essers hat eine Dissertation über die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps für Ärzte mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verfasst. Gemäss Essers ist diese Vereinbarkeit nicht gegeben: Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gewährt ausdrücklich das Recht auf unbeschränkte passive Dienstleistungsfreiheit. Das wiederum heisst, dass den an Schweizer Spitälern tätigen EUÄrzten eine Praxisbewilligung nicht verwehrt werden kann. Nun darf aber laut dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg niemand aufgrund seiner Staatszugehörigkeit diskriminiert werden – ebenso wenig darf die Attraktivität der freien Dienstleistung beeinträchtig werden. Daraus zieht Essers den Schluss, dass der Zulassungsstopp auch für Schweizer Ärzte nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU vereinbar ist. Das Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EG: Auswirkungen auf die Berufe der Humanmedizin; Dissertation von Udo Adrian Essers. Bestelladresse: Udo Adrian Essers, Zürichstrasse 135, 8700 Küsnacht, Preis 75 Franken.

Foto: Keystone

News aus aller Welt


SANTÉSUISSE – SERVICE

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infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

BAG warnt erneut vor Hitzewelle

Nützliche Tipps für heisse Temperaturen Foto: Prisma

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat auch dieses Jahr unter der Adresse www.hitzewelle.ch die wichtigsten Verhaltensregeln und Hintergründe zu den kommenden hochsommerlichen Temperaturen aufgeschaltet. Neben Tipps für besonders gefährdete Personen – namentlich ältere und kranke Menschen – sowie für Betreuerinnen und Betreuer ruft das BAG auch der breiten Bevölkerung die wichtigsten Massnahmen in Erinnerung. Ganz zentral dabei: Genügend trinken! www.hitzewelle.ch bietet neben diesen praktischen Informationen auch Hintergründe zu den immer höher steigenden sommerlichen Temperaturen: Was sind die Ursachen der Klimaerwärmung, was können wir dagegen unternehmen? Das BAG zeigt auch weitere, eher unbekannte Gefahren der Klimaerwärmung auf: So könnten, wenn die Entwicklung so weitergeht, Krankheitserreger aus tropischen Klimazonen in Zukunft auch in unseren Breiten auftreten. Die Übertragungsgefahr von Malaria zum Beispiel dürfte bei einem Temperaturanstieg von wenigen Grad auch in der gemässigten Zone aufkommen.

Qualität in der Pflege und im Krankenhaus

Neue Qualitäts-Offensive in Deutschland In Deutschland tut sich einiges in Sachen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Zum ersten ist seit Anfang des Jahres eine neue «Richtlinie für Qualitätsprüfungen von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen» in Kraft. Damit

ist die Zeit der Freiwilligkeit für die deutschen Pflege-Institutionen diesbezüglich vorbei: Landesweit wird das Prüfungsverfahren einheitlich durchgeführt, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Ergebnisqualität hat dabei grosses Gewicht.

Zum zweiten haben die deutschen Ärzte nun die Möglichkeit, bei der Klinikwahl für ihre Patienten auf eine Datenbank des Krankenversicherers AOL zurückzugreifen. Auf dieser Datenbank sind unter anderem die Fallzahlen für die wichtigen Di-

agnosen, die Infrastruktur des Spitals und umfassende Qualitätsberichte für die Mediziner einsehbar. Die AOL strebt eine Weiterentwicklung dieser Datenbank an: So sollen in Zukunft mehr Angaben zur Ergebnisqualität verfügbar sein.

In der Ausgabe 3/06 von infosantésuisse steht in der Buchbesprechung zu «Pro-Generika – Generikaführer für die Schweiz», dass die verschreibenden Ärzte und die Patienten zur Vermeidung des erhöhten Selbstbehalts von 20 % Generika aus der Liste 1 der genannten Publikation verwenden sollen. Diese Liste entspricht allerdings nicht der offiziellen Liste des BAG. Für die Frage des differenzierten Selbstbehaltes sind ausschliesslich die offiziellen BAG-Listen, insbesondere die Liste der Originalpackungen mit einem Selbstbehalt von 20 %, relevant.


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SANTÉSUISSE – SERVICE

infosantésuisse  Nr. 6, Juni 2006

Veranstaltungen Veranstalter

Besonderes

Datum/Ort

Weitere Informationen

2. Gemeinsamer Kongress der Schweizer Psy-Verbände FSP, SGKJPP, SGGP, SPV

Neben Expertinnen und Experten aus der Psychotherapie referieren u.a. Ruth Lüthi, Gesundheitsdirektorin von Freiburg, und Peter Marbet, Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation von santésuisse

24. Juni 2006 www.psychotherapiekongress.ch Universität Freiburg

Thema: Das KVG zwischen Datenschutz, Preisüberwachung und Pharmainteressen

24. August 2006 Grand Casino Luzern

Unter anderem mit einem Referat von Bundesrat Pascal Couchepin

6. September 2006 www.euroforum.ch Congress Center Basel

KVG-Tagung Universität St. Gallen

www.irp.unisg.ch

SwissDRG-Forum 2006 Verein SwissDRG

Qualität – zum Abschuss freigegeben? Referate aus dem In- und Ausland, Workshops, Podiumsgespräch

3. Oktober 2006 Universität ZürichIrchel

www.sggp.ch

Zeichnung: Marc Roulin

Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik


Lehrgang Höhere Fachprüfung 2006 Auch dieses Jahr besteht wieder die Möglichkeit, sich für den Lehrgang Höhere Fachprüfung (HFP) anzumelden. Der Lehrgang hat zum Ziel, mittleres und höheres Fach- und Führungskader gleichermassen auszubilden. In Ergänzung zum Lehrgang zur Berufsprüfung wird Ihnen weiterführendes Fachwissen auf hohem Niveau vermittelt. Gleichzeitig werden Sie an diesem Lehrgang auch Gelegenheit haben, einen Einblick in die Themen Personalführung und Unternehmensführung zu gewinnen. Die Ausbildung wird durch Themen der Verbandspolitik und der Sozialpolitik abgerundet.

Inhalte: • Vertiefung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung • Vertiefung im Bereich der Privatversicherung • Detaillierte Ausbildung im Krankentaggeld und Arbeitsrecht • Einblick ins Case Management • Grundlagen der Personalführung und des Managements • Rechtliche Themen: ATSG, Datenschutz, Koordination, Regress • Vertiefung im Bereich der Statistik • Sozialpolitik und Verbandspolitik • Prüfungsvorbereitung Aufgrund des erworbenen Wissens sind Sie in der Lage, die eidgenössische Prüfung zur Krankenversicherungsexpertin bzw. zum Krankenversicherungsexperten zu bestehen.

Kursdaten: 10.10.2006, 14.11.2006, 12.12.2006, 16.01.2007, 06.02.2007, 27.02.2007, 20.03.2007, 10.04.2007, 08.05.2007, 29.05.2007, 05.06.2007, 26.06.2007, 25.09.2007 Anmeldungen sind bis zum 30. Juni 2006 direkt über

Inseratwww.santesuisse.ch “Santé Suisse” oder an santésuisse, Ressort Ausbildung, 1/4 Seite = 91/132 20, 4502 Solothurn, zu richten. Bei weniger Römerstrasse als 9 Anmeldungen wird der Lehrgang nicht durchgeführt.

6. Freiburger Sozialrechtstage

Nicht objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigungen: Ein Grundproblem des öffentlichen und privaten Versicherungsrechts sowie des Haftpflichtrechts

Tarif- und Abrechnungskontrolle Chirurgie

Themen: Schleudertrauma: Ein Streitgespräch zum Beweisnotstand in Medizin und Recht Nicht oder schwer objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigungen im medizinischen Alltag

Pensionierter Facharzt FMH mit langjähriger,

breitgefächerter praktischer und vertrauens-

Vom Unerklärlichen zur geldwerten Leistung: � Krankheitsbegriff zwischen Medizin und Recht � Kausalitätsentscheide im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht

ärztlicher Erfahrung überprüft Abrechnungs-

Nicht oder schwer objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigungen in der Medizingeschichte

lichen operativen Disziplinen.

verhalten und Honorarforderungen aus sämt-

Ein historisches Beispiel einer erfundenen Krankheit Beweisführung im Sozialversicherungs- und Haftpflichtrecht Entmedizinalisierung der Versicherungsfälle unklarer Kausalität als Voraussetzung für nachhaltige Lösungen Tagungsleitung: Prof. Erwin Murer, Dep. für öffentliches Recht, Arbeitsund Sozialversicherungsrecht, Universität Freiburg Datum:

14. – 15. September 2006

Auskünfte:

Weiterbildung UniFR , Tel. 026 300 73 47 E-Mail: formcont@unifr.ch

ONLINE-ANMELDUNG:

WWW.UNIFR.CH/FORMCONT

MedicAssistance Consulting im Gesundheitswesen Wallstrasse 11, 4051 Basel Tel. 079 606 76 47


Aktualitätenseminar 2006 santésuisse die Schweizer Krankenversicherer Donnerstag, 31. August 2006, 09.30 bis 17.00 Uhr und Donnerstag, 14. September 2006, 09.30 bis 17.00 Uhr jeweils in der Fachhochschule Nordwestschweiz, Olten • Die 5. IVG-Revision Was bringt sie und welche Auswirkungen hat sie auf die Krankenversicherer? Die Revisionsvorlage ist eine Sanierungsvorlage: Es sind aber beträchtliche Investitionen in Früherfassung, Frühintervention und Integrationsmassnahmen vorgesehen. Was bedeutet diese Zauberwort FEFI tatsächlich? Die 5. IVG-Revision wurde in drei Vorlagen aufgespalten: die Verfahrensstraffung (1.7.2006), die materielle 5. IVG-Revision (1.7.2007?) und in die Zusatzfinanzierung (Zeitpunkt offen!). Was ist der Inhalt dieser Vorlagen? Ist die Sanierung möglich? Wie verändert sich das Melderecht die Zusammenarbeit mit den Krankenversicherern? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit heute mit der iiz-plus Vereinbarung? Sie erhalten die Information aus erster Hand von der IV-Stellen-Konferenz (IVSK), dem Dachverband der IV-Stellen. Es referiert Corinne Zbären-Lutz, Geschäftsführerin der IVSK.

• Neues aus dem SVK Es referieren: Dominique Schatt, Leiterin SVK und Daniel Wyler, Jurist, santésuisse

• Aktuelles zur Rechtsprechung und Verwaltungspraxis Es referiert: Daniel Wyler, Jurist santésuisse Seminarkosten:

CHF 140.– pro Person (inkl. Mittagessen)

Anmeldeschluss:

25. Juli 2006

Anmeldungen an: santésuisse, Ressort Ausbildung, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn, email: ausbildung@santesuisse.ch


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