infosantésuisse Nr 7-8/2004 deutsch

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infosantésuisse Magazin der Schweizer Krankenversicherer Nr. 7–8, Juli/August 2004

Generalversammlung von santésuisse Seite 4

Eingänge nach Materien 2003 Prämien 12%

Anderes 7%

Leistungen 56%

Abschluss 25%

Leistungen: 3571

Abschluss: 1371

Prämien: 788

Anderes: 341

Tätigkeitsbericht 2003 der Ombudsstelle Seite 12

IM VISIER:

Die Krankenversicherer im Geschäftsjahr 2003


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INHALT

infosantésuisse  7–8 / 04

GESUNDHEITSWESEN 4 7 12 14 16

GENERALVERSAMMLUNG 2004 VON SANTÉSUISSE AM 4. JUNI IN CHUR Prämienzahler sollen nicht noch mehr zur Kasse gebeten werden DIE KRANKENVERSICHERER IM GESCHÄFTSJAHR 2003 Finanzielle Stabilität gewährleistet TÄTIGKEITSBERICHT 2003 DER OMBUDSSTELLE Leichter Rückgang der Anfragen KVG: SOLIDARITÄT, POLITIK UND WETTBEWERB Der Vertragszwang wird zwangsläufig fallen KVG-REFORM 2004 Es droht ein Prämienschub

TARMED 19 20

6. Forum RVK Rück

Seite 14

DIE (ÖFFENTLICHEN) SPITÄLER SIND IN VERZUG Die Kostenneutralitätsphase muss verlängert werden RATSCHLÄGE FÜR DIE PRAXIS Pragmatisches Vorgehen für die Diagnoseangabe auf Arztrechnungen

INFO 22 22 22 22 23 23 23 24 24 24

Service MEDIDATA AG Neue Geschäftsführung BUCH-TIPP Ein Pflegefall in der Familie BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT «Migration und Gesundheit 2002–2006» BUCH-TIPP Kinderernährung – gesund und praktisch JUBILÄUM Wer ist «Z»? GEMÜSE UND FRÜCHTE 5 am Tag – für die Gesundheit KBV Angekündigte Schliessung wird auf Ende Juni vollzogen SPV NOTTWIL Türen zur Zukunft aufstossen CSS/ACCORDA Hilfe für die Accorda-Versicherten BUCH-TIPP Leben mit Alzheimer

KVG-Revision, 2. Paket Seite 16

TARMED: Die (öffentlichen) Spitäler sind in Verzug Seite 19

Nr. 7–8, Juli/August 2004 Erscheint zehnmal jährlich

Layout: Henriette Lux

Abonnementspreis: Fr. 69.− pro Jahr, Einzelnummer Fr. 10.−

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Herausgeber und Administration: santésuisse, Die Schweizer Krankenversicherer, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn Verantwortliche Redaktion: Caesar Perrig, Abteilung Politik und Kommunikation, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 42 71, Fax 032 625 42 70

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Titelbild: Heiner Grieder, Langenbruck ISSN 1660-7228


EDITORIAL

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Gute Geschäftsabschlüsse 2003 – kein Grund zur Euphorie

F

Kurt Wilhelm Verwaltungsrat santésuisse

ast ohne Ausnahme haben die Krankenversicherer das Geschäftsjahr 2003 mit einem deutlichen Plus abgeschlossen. Diese Entwicklung ist sicher erfreulich, bietet aber keinen Grund zur Euphorie. Da in der obligatorischen Krankenversicherung generell keine Gewinne ausbezahlt werden können, dienten die Ertragsüberschüsse dazu, die Reserven aufzustocken. Dies war auch nötig – man erinnere sich ans branchenweit schlechte Jahr 2002. Trotz dem teilweisen Wiederaufbau liegt die durchschnittliche Reservenquote aller Krankenversicherer heute immer noch ungewähr zwei Prozent unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Für das Jahr 2004 wären nochmals positive Ergebnisse im ähnlichen Ausmasse notwendig, um vergangene Verluste und Reserveneinbussen wettzumachen. Doch die Teuerung im Gesundheitswesen steigt weiter an: Für das Jahr 2003 betrug sie durchschnittlich 4,6 Prozent. Die Entwicklung im laufenden Jahr lässt sich besonders schwer schätzen. Mit der Einführung von TARMED kam es bei zahlreichen Leistungserbringern zu massiven Rückständen in der Rechnungsstellung (vor allem aus dem Bereich öffentliche Spitäler ambulant). Ein Kostenschub in der zweiten Jahreshälfte würde die Ergebnisse des Jahres 2004 empfindlich belasten. Auch wenn die finanzielle Ausgangslage für die meisten Krankenversicherer gut ist – die ungebrochene Kostenentwicklung sowie die Unsicherheiten in Bezug auf TARMED weisen auf eine weitere notwendige Erhöhung der Grundversicherungsprämien per 1. Januar 2005 hin.

Im Hinblick auf die kommende Prämienrunde habe ich eine ganz bestimmte Erwartung an die Aufsichtsbehörde: Das BAG möge die Prämiensituation der Krankenversicherer ausschliesslich im Zusammenhang mit finanzieller Stabilität und Liquidität prüfen. So könnte die Aufsichtsbehörde aktiv mithelfen, allfällig drohende Konkurse frühzeitig abzuwenden. Ich würde es begrüssen, wenn – wie im letzten Jahr – kein politisch bedingter Druck in Richtung tiefere Grundversicherungsprämien einzelner Kassen ausgeübt wird. Denn wegen der Konkurrenzsituation haben die Kassen ohnehin nie ein Interesse, die Prämien höher als betriebswirtschaftlich absolut nötig anzusetzen. In diesem Sinne bin ich positiv gespannt auf die Gespräche im Rahmen der nächsten Prämienrunde.


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GESUNDHEITSWESEN

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Generalversammlung 2004 von santésuisse am 4. Juni in Chur

Prämienzahler sollen nicht noch mehr zur Kasse gebeten werden Anlässlich der Generalversammlung von santésuisse am 4. Juni 2004 haben die Schweizer Krankenversicherer ihre Anforderungen an die KVG-Revision formuliert und dabei erklärt, dass die Gesetzesrevision nicht dazu führen dürfe, dass die Prämienzahler finanziell mehr belastet werden. santésuisse-Präsident Christoffel Brändli konnte sämtliche Punkte der Geschäftsordnung speditiv von den Delegierten absegnen lassen. So wurden alle Mitglieder des Verwaltungsrates in ihrem Amt bestätigt oder gemäss Statutenvorgaben wiedergewählt. Die Grussbotschaft der Bündner Regierung und der Stadtbehörden von Chur überbrachte Stadtpräsident Christian Boner. Als Gastreferent war Silvio Gabriel von Novartis eingeladen.

S

antésuisse-Präsident Christoffel Brändli begrüsste die Anwesenden und machte einen Exkurs in die Krankenversicherungspolitik nach der Ablehnung der zweiten KVG-Revision. Zwar stünden die Krankenversicherer vorerst vor einem Scherbenhaufen, stellte er fest. Inzwischen habe sich jedoch gezeigt, dass nicht alle Arbeit umsonst war. Einiges könne wieder verwertet werden, und zudem könnten Niederlagen immer auch befruchtend wirken und Raum für neue Ideen schaffen. Aber eines sei klar: Die Krankenversicherer hätten einen Rückschlag erlitten und dringende Probleme blieben vorerst ungelöst. Christoffel Brändli nannte die Pendenzen beim Namen: • Im Pflegebereich droht ein grosser Kostenschub, wenn nicht möglichst rasch ein Tarifstopp und danach ein neues Finanzierungsmodell beschlossen wird. • Für zahlreiche Familien wird die Belastung durch Krankenkassenprämien unzumutbar, wenn sie nicht bald mit Prämienverbilligungen entlastet werden. • Die Gesundheitskosten verschlingen einen immer grösseren Anteil des Volkseinkommens (1990: 8,5 %, 2002: 11,2 %), wenn nicht endlich griffige Massnahmen beschlossen werden (vor allem im Medikamentenbereich). • Die Menge unnötiger Leistungen nimmt weiter zu, wenn nicht konsequent Überkapazitäten abgebaut und falsche wirtschaftliche Anreize (wie Vertragszwang und kostentreibende Tarifsysteme) durch Wettbewerb ersetzt werden.

• Schliesslich läuft der Risikoausgleich Ende 2005 aus, und das dBG über die Kantonsbeiträge an die Behandlung der zusatzversicherten Patienten schon Ende 2004. Auch hier müssen rasch Entscheide getroffen werden. Der Reformstau hat vor allem die Kostenproblematik verschärft. Verlierer der ganzen Entwicklung seien in erster Linie die Prämienzahlerinnen und -zahler. Für viele hat die Belastung die Schmerzgrenze erreicht. Fazit von santésuisse: Es darf keine Mehrbelastung der Prämienzahler mehr geben!

Qualität der Medizin im Blickfeld der Kritik «Es ist unbestritten», fuhr der Präsident fort, «dass die Schweiz über ein gutes Gesundheitswesen und eine gute Gesundheitsversorgung der ganzen Bevölkerung verfügt. Doch die Qualität unserer Medizin ist nicht mehr über alle Zweifel erhaben, wie die Vorfälle an renommierten Spitälern in den letzten Wochen gezeigt haben. Wir haben also keinen Grund, uns auf den Lorbeeren früherer Jahre auszuruhen, sondern müssen im Gegenteil die Qualitätssicherung, wie sie das KVG seit über acht Jahren vorschreibt, endlich umsetzen.» Dass gute Leistungen ihren Preis hätten, dagegen sei nichts einzuwenden. Was aber störe, seien die strukturellen Mängel im System und die falschen wirtschaftlichen Anreize, die das Preisniveau teilweise künstlich hochhalten, Überkapazitäten schaffen, eine unnötige Mengenausweitung fördern und damit letztlich die Prämienzahler mehr als nötig belasten.


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Keine Mehrbelastung der Prämienzahler!

• Es braucht rasch wirksame griffige Instrumente zur Kostendämpfung.

Das heisst im Klartext, man muss endlich mit der Eindämmung der Kosten ernst machen und keine Lastenverschiebung mehr von der öffentlichen Hand auf die Prämienzahler vornehmen. santésuisse erwartet deshalb von der KVGRevision Folgendes: • Die Kantone müssen mithelfen die Kosten zu dämpfen, statt sie zu verschieben. • Es sind wirtschaftliche Anreize für mehr Effizienz im Gesundheitswesen zu schaffen. • Das Kostenbewusstsein und die Verantwortung der Versicherten ist zu stärken.

Einiges läuft in die gewünschte Richtung

Foto: Caesar Perrig

Auch Bundesrat Couchepin habe seine Lehren aus dem Dezemberdebakel gezogen. Er habe eingesehen, dass in unserem Land «grosse Würfe», verpackt in umfangreiche Gesamtpakete, im Moment nicht gefragt seien und dass man auch in der Gesundheitspolitik offensichtlich nur schrittweise weiter komme. Mit seinen neuen Reformvorschlägen wähle er nun diesen Weg. santésuisse ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Allerdings könne man sich auch schrittweise im Kreise drehen oder in die falsche Richtung gehen, wenn man das Ganze, das heisst das übergeordnete Ziel, aus den Augen verliere, betonte Christoffel Brändli. Für santésuisse heisst das übergeordnete Ziel:

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• Der Bundesrat nimmt das Konzept der Vertragsfreiheit im ambulanten Bereich auch in die neue KVG-Vorlage auf, und zwar ohne rigide Rahmenbedingungen. • Die Prämienverbilligung wird wiederum mit einem Sozialziel verknüpft. • Die Eigenverantwortung der Versicherten wird mit den Anpassungen bei der Kostenbeteiligung verstärkt. Längerfristig geht die Revision in die richtige Richtung. Das Problem ist aber, was kurz- und mittelfristig passiert und hier habe santésuisse grosse Vorbehalte gegenüber dem Projekt des Bundesrates. Kurzfristig erreiche die Revision nämlich das Gegenteil, von dem was für die Krankenversicherung und das Gesundheitswesen in der Schweiz wichtig ist. Sie führt nämlich nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer Mehrbelastung der Prämienzahler. Warum? Christoffel Brändli gibt konkrete Beispiele: • Bei der Spitalfinanzierung sollen die Kosten künftig paritätisch auf Kantone und Versicherer aufgeteilt werden. Das allein bedeutet eine Mehrbelastung für die Prämienzahler. Nun kommen aber noch Investitionskosten dazu. Insgesamt hätten damit die Versicherten allein im Spitalbereich über eine Milliarde Mehrkosten zu verkraften. • Bei der Prämienverbilligung setzt der Bund den Kantonen ein Sozialziel. Er selber aber reduziert die versprochene Aufstockung seiner Beiträge und will nun nichts mehr wissen von einer Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung. • Die Pflegetarife sollen zwar eingefroren werden, aber erst nach einer Aufstockung der oberen Pflegebedarfsstufen. • Im Medikamentenbereich fehlen preisdämpfende Massnahmen.

santésuisse erwartet vom Parlament Korrekturen

An der Generalversammlung von santésuisse wurden alle Mitglieder des Verwaltungsrats in ihrem Amt bestätigt oder gemäss Statutenvorgaben wiedergewählt.

Vor allem beim Schlüssel zur Spitalfinanzierung ist Handlungsbedarf. Eine Verteilung der Lasten im Verhältnis 60 % (Kantone) – 40 % (Versicherer) wäre hier in etwa prämienneutral. Im Pflegebereich wehren


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Fotos: Caesar Perrig

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Deutliche Zunahme der Kosten im vergangenen Jahr

Christian Boner, Stadtpräsident von Chur.

Silvio Gabriel, Head Region Europe bei Novartis.

sich die Versicherer dagegen, dass man ihnen vorerst noch Mehrkosten auflädt und erst dann die Bremse zieht. Die Bremse müsse sofort gezogen werden und nachher gälte es ein neues Finanzierungssystem zu finden. Schliesslich fordert der Verband der Schweizer Krankenversicherer vom Parlament griffige Massnahmen im Medikamentenbereich und hat in der Vernehmlassung auch bereits schon verschiedene Vorschläge gemacht. Ohne diese Korrekturen werde es schwierig sein, den Prämienzahlern die neue Revisionsvorlage schmackhaft zu machen.

einiges abverlangt. Auch galt es, verschiedene Pendenzen aus früheren Zeiten aufzuarbeiten. Es betrifft dies insbesondere die Konsolidierung der Finanzen. So mussten im Interesse einer Konsolidierung des Verbandes eine wesentliche Anpassung der Verbandsbeiträge vorgenommen werden, was nicht bei allen Mitgliedern auf ein positives Echo gestossen ist. Die Anpassung werde es aber erlauben, Defizite aus früheren Jahren abzutragen sowie angemessene Reserven zu schaffen, um bei politischen Auseinandersetzungen, wie andere Verbände auch, rasch und effizient reagieren zu können.

santésuisse-interne Reformen

Vermehrte Kommunikation nach Innen und Aussen

Im Weiteren berichtete Christoffel Brändli über intensive Veränderungen, die in den letzten Jahren im Verband stattgefunden haben. Das seinerzeitige Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer habe sich innert weniger Jahre vom kleinen Verein mit einem guten Dutzend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einer weitgehend ehrenamtlich tätigen Führungsstruktur in den Verbandsorganen zu einer professionellen Branchenorganisation mit den Ausmassen einer mittleren Unternehmung entwickelt. Im Zug der Neuausrichtung seien auch die früheren Kantonalverbände, die als selbstständige juristische Persönlichkeiten dezentral vor Ort ihre Aufgaben wahrgenommen haben, in die gesamtschweizerische Struktur eingegliedert worden. Dieser Restrukturierungsprozess habe von allen Beteiligten

Die Erneuerung des Verbandes hat selbstverständlich auch im Bereich externer und interner Kommunikation neue Anforderungen gestellt. Im Interesse einer besseren internen Kommunikation bzw. des Einbezuges auch der Nicht-Verwaltungsrats-Mitglieder wurde im letzten Jahr das Forum der Krankenversicherer geschaffen. Die erste Veranstaltung in diesem Jahr ist sehr viel versprechend verlaufen – santésuisse wird diese Veranstaltung zweimal jährlich abhalten. Auch in der externen Kommunikation ist santésuisse offensiver geworden. Man kennt heute den Verband und nimmt seine Stellungnahmen ernst. Erfreulicherweise ist es auch gelungen, mit den Medien ein aufbauendes und konstruktives Verhältnis aufzubauen.

santésuisse-Direktor Marc-André Giger betonte in seinem Referat, dass die Kosten im vergangenen Jahr mit 4,6 % pro Versicherten eine deutliche Zunahme gegenüber 2002 erfuhren. Seit der Einführung des KVG vor acht Jahren sind die Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) um 60 % gestiegen, im letzten Jahr wurde zum ersten Mal die Grenze von 18 Milliarden Franken überschritten. Die hauptsächlichen Mehrkosten entfielen mit 588 Millionen Franken auf den Spitalbereich, 142 Millionen auf den Medikamentenbereich, 69 Millionen auf Pflegeheime und Spitex und 58 Millionen auf die ärztlichen Leistungen. Die definitive Versichertenstatistik wird im Juli vorliegen. infosantésuisse berichtete in seiner letzten Ausgabe ausführlich über die Kostenentwicklung im Schweizer Gesundheitswesen.

Fulminantes Plädoyer für die Pharmaindustrie Zum Schluss der Generalversammlung brillierte Silvio Gabriel, Head Region Europe bei Novartis, mit einem Referat über verschiedene Aspekte der Pharmaindustrie. Dabei wurde den GV-Teilnehmern einiges vor Augen geführt, das sie in dieser Konzentration teils nicht kannten. So sei erstaunlich, dass die Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie in der Schweiz vor den Banken, Versicherungen, Baugewerbe mit 10,1 % zwischen 1989 und 2002 am schnellsten wuchsen, während Maschinenbau und Gastgewerbe Einbussen erlitten. Auch der Umstand, dass durch zusätzliche Arzneimittelausgaben die teuren Spitalaufenthalte reduziert werden, mag einige landesübliche Meinungen im Zusammenhang mit Medikamentenkosten korrigieren. Und beim Schweizer Warenkorb der Konsumgüter stünden die Ausgaben für Medikamente mit 2,6 % an siebter Stelle hinter Wohnungsmiete (19,7 %), Nahrungsmittel (11,8 %), Bekleidung (4 %), Autokauf (3,7 %), Energie (3,3 %) und Treibstoff (2,6 %). Bei einer Umfrage des GfS-Forschungsinstituts im Rahmen des Gesundheitsmonitors 2002 kam heraus, dass 98 % der Befragten den Anteil der Medikamentenkosten im Gesundheitswesen zum Teil massiv überschätzten. Die Schweiz steht im internationalen Vergleich hinter Frankreich an der Spitze, gefolgt von Italien, USA, Kanada und Deutschland an sechster Stelle.  (CP)


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Die Krankenversicherer im Geschäftsjahr 2003

Finanzielle Stabilität gewährleistet Nachdem seit 1998 das Ergebnis in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung immer negativ war und sich insgesamt ein Defizit von 1369 Millionen Franken anhäufte, konnte im vergangenen Jahr zum ersten Mal wieder ein positiver Abschluss verzeichnet werden. santésuisse schätzt auf Grund der Prämieneinnahmen und Leistungsausgaben das Gesamtbranchenergebnis auf 350 bis 500 Millionen Franken.

B

Reserven (Grundversicherung) 3.500.000.000

30,0% Reservenstand (linke Skala)

2.500.000.000

25,0%

20,0% Durchschnittliche Mindestreservequote

2.000.000.000

15,0% 1.500.000.000 10,0%

1.000.000.000

5,0%

500.000.000 0

in % des Prämiensolls

Reservequote (rechte Skala)

3.000.000.000

in Franken

lenden wir zurück. Nachdem im Jahr 1998 in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ein Nullergebnis erzielt worden war, schrieben die Schweizer Krankenversicherer in den folgenden vier Jahren Defizite. Dieses erhöhte sich von 50 Millionen Franken im Jahr 1999 auf 300 Millionen im Folgejahr, um 2001 einen Rekordstand von 790 Millionen Franken zu erreichen. 2002 fehlten immer noch 224 Millionen Franken für ein ausgeglichenes Ergebnis (siehe Tabelle). Das Gesamtdefizit beträgt für diese Zeitspanne kumuliert fast 1,4 Milliarden Franken. Dieser Betrag wurde vollständig den Reserven belastet. Dank den Reserven und der Finanzierung der Krankenversicherung in der Schweiz ist sichergestellt, dass solche Defizite nicht zu Lasten des Staatshaushalts gehen und kommende Generationen belasten. Die Krankenversicherung ist im Gegensatz zu anderen Sozialwerken schuldenfrei. Im vergangenen Jahr konnte nun wieder ein positiver Abschluss verzeichnet werden. Auf der Grundlage der Prämieneinnahmen und Leistungsausgaben schätzt santésuisse das Gesamtbranchenergebnis auf 350 bis 500 Millionen Franken. Das genaue Ergebnis wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Herbst bekannt ge-

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

0,0%

(Schätzung santésuisse)

Quelle: 1996 – 2002 BSV/BAG; 2003 Schätzung santésuisse

ben. Analysiert man die Geschäftsberichte der Krankenversicherer (siehe Kurztexte auf den Folgeseiten), so zieht sich die finanzielle Erholung wie ein roter Faden durch die Berichterstattung.

Die Reserven liegen unter dem gesetzlichen Minimum DIE ERFOLGSRECHNUNG DER OBLIGATORISCHEN KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG 1999 – 2003 (in Mio Fr.) 1999

2000

2001

2002

2003

Bruttoprämie

13 045

13 451

14 079

15 453

16 976

Bruttoleistung

14 596

15 695

16 579

17 282

18 197

2 211

2336

2436

2526

2619

12 386

13 360

14 143

14 756

15 578

Bruttoerfolg

659

92

- 64

697

1398

Gesamtergebnis

- 49

- 306

- 790

- 224

Kostenbeteiligung Nettoleistung

Quelle: Datenpool santésuisse, Gesamtergebnis BSV/BAG

350 bis 500*

*Schätzung santésuisse

BEGRIFFE Bruttoprämie Bruttoleistung Kostenbeteiligung Nettoleistung Bruttoerfolg Gesamtergebnis

Die in Rechnung gestellten Prämien (vor Abzug der Prämienverbilligung). Die von den Leistungserbringern gestellten Rechnungen. Der Anteil der Rechnungen, der von den Patienten mit Franchise und Selbstbehalt selber bezahlt wird. Was die Krankenversicherer an die Leistungserbringer bezahlen (d.h. Bruttoleistungen minus Kostenbeteiligung). Bruttoprämie minus Nettoleistung. Vom Bruttoerfolg wird der Verwaltungsaufwand abgezogen und der Finanzerfolg hinzugezählt.

Die Reserven liegen freilich auch mit diesem Ergebnis immer noch unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreservequote. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass kleinere Versicherer höhere Reserven bilden müssen, liegt die durchschnittliche Mindestreservequote für die ganze Branche bei 16,4 % (für grosse Versicherer beträgt die Mindestquote 15 %). Mit dem Ergebnis 2003 steigt die Reservequote von 12,8 % (Ende 2002) auf geschätzte 14,4 % (Ende 2003) (siehe Grafik). Immerhin darf angenommen werden, dass auch das Geschäftsjahr 2004 positiv abschliessen wird und der Reservewiederaufbau heuer abgeschlossen werden kann. In den Medien war von «Gewinnen» der Krankenversicherer die Rede und vereinzelt wurden bereits Stimmen laut, die Prämien müssten nun gesenkt werden. Diese Einschätzungen verkennen die sachlichen Zusammenhänge in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Jeder «Gewinn», aber auch jeder «Verlust» wird über die Reserven gesteuert, d.h. Reserven steigen und sinken je nach Geschäftsabschluss der Versicherer. Dies unterstreicht die wichtige Funktion der Reserven. Sie garantieren letztlich dem Patienten, dass die notwendigen medizinischen Behandlungen auch bezahlt werden können. So gesehen profitiert vorab der Patient vom guten Abschneiden der Krankenversicherer. Die finanzielle Stabilität der Branche ist – nicht zuletzt auch im Vergleich zum Ausland – in der Schweiz sichergestellt.  (PM)


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GESUNDHEITSWESEN

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Krankenkasse aerosana Die Krankenkasse aerosana schliesst das Geschäftsjahr 2003 mit einem Gesamtgewinn von gut 425 000 Franken ab. Die Anzahl der Versicherten betrug per Ende 2003 3618 Personen bei einem Durchschnittsalter von 38 Jahren.

Kerngesunde Zahlen Die Krankenkasse Aquilana in Baden hat ihre Prämieneinnahmen im vergangenen Geschäftsjahr von 102,2 Millionen auf 107,7 Millionen Franken gesteigert. Im gleichen Zeitraum sind die Versicherungsleistungen von 96,2 auf 102,1 Millionen Franken gestiegen. Die Bilanzsumme beträgt neu 113,4 Millionen Franken (Vorjahr 101,2 Millionen Franken), die Reserven sind auf 36,7 Millionen Franken gestiegen. Auch beim Mitgliederbestand konnte per Ende 2003 ein Wachstum von knapp 2000 Versicherten auf rund 33 000 Kunden verzeichnet werden.

Gewinnsteigerung auf der ganzen Linie Wie das letzte Geschäftsjahr schliesst die atupri Krankenkasse auch das Geschäftsjahr 2003 mit einem Gewinn ab. Der Gewinn von 17 Millionen Franken wird vollumfänglich den Reserven und Rückstellungen zugewiesen. Eine Gewinnsteigerung konnte sowohl bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – von 5,8 auf 16,5 Millionen Franken – als auch im Einzelversicherungsgeschäft nach VVG – von 66 000 auf 249 000 Franken – verzeichnet werden. Per 1. Januar 2004 hat atupri mehr als 13 000 Versicherte dazugewonnen und verzeichnet nun bereits über 135 000 Versicherte.

Insgesamt stieg der Versicherungsertrag um rund 100 Millionen auf 1,698 Milliarden Franken, während der Versicherungsaufwand um ebenfalls ca. 100 Millionen auf 1,691 Milliarden Franken zunahm. Die Rückstellungen erhöhten sich um gut 60 Millionen auf total 644,6 Millionen Franken. Die Reserven und Fonds betrugen Ende 2003 302,9 Millionen Franken. Der Verwaltungsaufwand belief sich in der Sparte KVG auf 5,3 Prozent der Prämien, über alle Sparten gerechnet auf 7,3 Prozent. Der Versichertenbestand sank in der OKP leicht auf 567 978 (- 1,0 Prozent), während der Gesamtbestand auf 647 793 Kunden (+ 0,2 Prozent) gehalten werden konnte.

Solide Finanzen Im Bereich KVG Versicherungen weist die CSS im Jahr 2003 bei einem Prämienvolumen von 2,11 Milliarden Franken ein Ergebnis von 35,9 Millionen Franken aus (Vorjahr: 9,5 Millionen Franken). Damit konnte der Reservesatz KVG per 31.12.2003 auf 15,4 Prozent gesteigert werden. Bei den Zusatzversicherungen nach VVG und UVG beträgt das Unternehmensergebnis 2003 34,7 Millionen Franken (+ 7,8 Prozent). Daneben machten sich auch die Anstrengungen im Bereich der Kostenoptimierung auf das Ergebnis positiv bemerkbar, konnte die CSS mit einem Versichertenbestand von rund 1,2 Millionen Versicherten doch im vergangenen Jahr dank effizientem Kostenmanagement 148 Millionen Franken einsparen. Der Verwaltungskostensatz beträgt für die KVG-Versicherung noch 5,6 Prozent.

Ausserordentlich gutes Ergebnis

20 Prozent mehr Gewinn Das Ergebnis der Jahresrechnung 2003 verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um knapp 20 Prozent von 1,1 auf 1,3 Millionen Franken. Per 1. Januar 2004 betrug der Versichertenbestand nach KVG bei der Allgemeinen Krankenkasse Brugg knapp 5000 Personen.

Die finanzielle Entwicklung der EGK-Gesundheitskasse war im Geschäftsjahr 2003 durch die wesentlich tiefer als erwartete Kostensteigerung in der obligatorischen Grundversicherung sowie den markanten Kursgewinnen bei den Wertschriften von rund neun Millionen Franken geprägt. Dieser zusätzliche, nicht betriebliche Erfolg macht mehr als ein Drittel des Gesamtgewinns von gut 25,5 Millionen Franken aus. Der Versichertenbestand konnte im Jahr 2003 auf dem Vorjahresniveau von rund 125 000 Mitgliedern gehalten werden. Damit wurde das angestrebte Wachstum verfehlt. Zurzeit beschäftigt die EGK total 162 MitarbeiterInnen.

Erfolgreiches Geschäftsjahr Die in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erzielten Bruttoprämien von 1,169 Milliarden Franken reichten der Concordia aus, um die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Steigerung der Versicherungsleistungen aufzufangen. Zusammen mit der Erholung der Finanzmärkte und dadurch höherem Finanzerfolg resultierte ein Ergebnis von 25,8 Millionen Franken, das den Reserven zugewiesen wurde. Diese betragen neu 17,2 Prozent.

Mitgliederrückgang von rund 10 Prozent Im Geschäftsjahr 2003 verzeichnete die Krankenkasse Flaachtal einen Mitgliederrückgang um rund zehn Prozent auf noch 1539 Versicherte. Erfreulicher ist die Tatsache, dass die Kasse im letzten Geschäftsjahr einen Gewinn von gut 305 000 Franken ausweisen kann.


GESUNDHEITSWESEN

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Weiter an Stärke gewonnen Rückkehr in die schwarzen Zahlen Nachdem die Galenos in den Jahren 2001 und 2002 starke finanzielle Verluste hinnehmen musste, verzeichnete die Kasse im Jahr 2003 über die gesamte Versicherung mit einem Ertrag von 1,9 Millionen Franken wieder schwarze Zahlen. Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG erreichte die Galenos einen Ertrag von 2,8 Millionen Franken. Dank diesem Erfolg konnte die Unterdeckung bei den Reserven der KVG-Versicherungen per 31. Dezember 2003 von minus 5,6 Millionen auf minus 2,8 Millionen Franken halbiert werden. Der Mitgliederbestand war im Betriebsjahr 2003 mit 24 684 Versicherten um 1616 Personen tiefer als im Vorjahr.

Die verdienten Prämien der Helsana-Gruppe erhöhten sich im vergangenen Jahr um 6,5 Prozent von über 3,8 Milliarden auf 4,1 Milliarden Franken. Das Unternehmensergebnis nahm von 39,6 Millionen auf 107 Millionen Franken zu. Das Eigenkapital erhöhte sich um 20,9 Prozent von 512 auf 619 Millionen Franken, bzw. von 13,4 auf 15,2 Prozent; die Reservequote in der Sparte «Versicherungen nach KVG» von 7,3 auf 10,8 Prozent. Die Rückstellungen betrugen Ende 2003 1,9 Milliarden Franken (Vorjahr 1,7 Milliarden Franken). Der Gesamtversichertenbestand wuchs per 1.1.04 von 1 425 000 auf 1 486 000 Versicherte. In der Sparte Versicherungen nach KVG weist Helsana mit 68,9 Millionen Franken (Vorjahr 18,5 Millionen Franken) ein Plus von 272,4 Prozent aus. Die verdienten Prämien nahmen von 2,6 auf 2,8 Milliarden Franken zu.

Krankenkasse Gondo-Zwischenbergen Die Krankenkasse Gondo-Zwischenbergen mit lediglich 109 Versicherten musste im Geschäftsjahr 2003 einen Verlust von gut 46 000 Franken ausweisen. Das war vor allem auf die sehr hohen Spital- und Pflegeheimkosten zurückzuführen.

Ausgezeichnetes Resultat und starkes Wachstum Die 17 Mitgliedskrankenkassen der Groupe Mutuel setzten vergangenes Jahr ihr Wachstum fort. Die Gesamtversichertenzahl stieg von 592 000 Anfang letzten Jahres auf 674 000 Versicherte (+ 13,9 Prozent) per 1. Januar 2004. Das Geschäftsvolumen im Bereich Gesundheit hat im Jahr 2003 1,9 Milliarden Franken erreicht – eine Steigerung um 228 Millionen Franken. Das Ergebnis schliesst mit einem Überschuss von 114,4 Millionen Franken ab, davon 76,8 Millionen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und 37,6 Millionen bei den privaten Zusatzversicherungen und dem Bereich Unfall. Nach Zuweisung dieses Überschusses erreichen die Eigenmittel insgesamt 422 Millionen Franken oder 22,4 Prozent des Prämienvolumens. Bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung liegt die Eigenmittelquote bei 16,1 Prozent.

Erfreuliches Jahresergebnis innova, der Personenversicherer mit Sitz im Gümligen, weist für das vergangene Geschäftsjahr ein konsolidiertes Jahresergebnis von 4,3 Millionen Franken aus. Die Versichertenzahl konnte auf den 1. Januar 2004 um 18,6 Prozent auf 94 933 gesteigert werden. Dank dem konsolidierten Jahreserfolg konnte innova die Eigenkapitalquote – Eigenkapital im Verhältnis zu den verdienten Prämien – auf 39,3 Prozent, den Eigenfinanzierungsgrad um 4,7 Prozent auf 48,5 Prozent erhöhen.

Positive Bilanz eines bewegten Jahres Für die knapp 400 000 Versicherten der Intras Krankenkasse haben die vorgezogene Prämienerhöhung sowie die drastischen Begleitmassnahmen, die darauf abzielten, einerseits die Verwaltungskosten zu senken und andererseits eine rigorosere Politik bei den Leistungskontrollen zu verfolgen, Früchte getragen. So zeigt das Nettoresultat per 31. Dezember 2003 einen Überschuss von 58,6 Millionen Franken gegenüber einem Verlust von 67,4 Millionen Franken im Vorjahr. Dieser Überschuss wurde zur Gänze der gesetzlichen Reserve zugeteilt, die von - 1,77 Prozent per 31.12.2002 auf + 4,4 Prozent per 31.12.2003 gestiegen ist. Das Nettoresultat der Intras Versicherungen AG beläuft sich auf 9,9 Millionen Franken gegenüber einem Verlust von 14,5 Millionen Franken im Vorjahr.

Vom Minus ins Plus Während die Jahresrechnung 2002 der Betriebskrankenkasse Heerbrugg noch mit einem Verlust von 2,6 Millionen Franken abschloss, weist die Rechnung 2003 einen Überschuss von knapp 92 000 Franken aus. Dieser Gewinn setzt sich aus einem Überschuss von 117 720 Franken bei der Krankenpflegeversicherung nach KVG, einem Überschuss von 15 800 Franken bei der Taggeldversicherung nach KVG sowie einem Verlust von 41 578 Franken bei den Zusatzversicherungen nach VVG zusammen.

KRANKENVERSICHERUNG

Zurück in die schwarze Zahlen Die obligatorische Krankenpflegeversicherung der KluG Versicherung wies im Jahr 2003 einen Versichertenbestand von 11 150 Personen auf. Dank der hohen Prämieneinnahmen konnte ein um 3,36 Millionen Franken besseres Ergebnis als im Vorjahr erzielt werden. Für das Berichtsjahr beträgt der Gewinn knapp zwei Millionen Franken.


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Positives Ergebnis Die KPT/CPT Krankenkasse mit Sitz in Bern hat das Jahr 2003 in der obligatorischen Krankenversicherung mit einem Ertragsüberschuss von 13,363 Millionen Franken abgeschlossen (Vorjahr Verlust von 11,7 Millionen Franken). Die Zahl der Versicherten hat sich von gut 355 000 leicht auf knapp 350 000 zurückgebildet. Die Reserven im obligatorischen Bereich liegen mit 15,1 Prozent wie im letzten Jahr über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum. Der Verwaltungsaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesenkt worden und beträgt noch 6,82 Prozent des Betriebsaufwandes. Bei den Zusatzversicherungen konnten die Einnahmen trotz unveränderter Prämien in den Spitalzusatzversicherungen um 2,6 Prozent auf 255,8 Millionen gesteigert werden. Der Gewinn liegt mit 1,9 Millionen Franken in der gleichen Grössenordnung wie im Vorjahr.

Trotz Ungemach ein kleiner Gewinn Die ÖKK Surselva kann nach zwei Verlustjahren wieder einen kleinen Gewinn von gut 36 000 Franken ausweisen. Dies, obwohl die Rückstellungen von 100 000 auf eine Million Franken erhöht werden mussten. Die Anzahl der Versicherten hat per 31. Dezember 2003 von 6432 auf 6752 zugenommen.

Rückkehr in die schwarzen Zahlen Nach mehreren schlechten Jahren kann die ÖKK Winterthur im Geschäftsjahr 2003 ein positives Rechnungsergebnis ausweisen. Bei Gesamteinnahmen von gut 64 Millionen Franken und Gesamtausgaben von gut 62 Millionen Franken ergibt sich gesamthaft ein Vorschlag von 2,06 Millionen Franken. In der Grundversicherung waren Ende 2003 knapp 28 000 Personen (Vorjahr: 24 279) versichert.

Millionengewinn Trotz weiter gestiegenen Zahlungen an den Risikoausgleich schliesst die Krankenkasse Luzerner Hinterland mit ihren 15 245 Mitgliedern das Geschäftsjahr 2003 mit einem Gesamtüberschuss von gut einer Million Franken ab. Der grösste Teil dieses Gewinns, nämlich gut 900 000 Franken, entfällt auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Krankenkasse Lötschental 2003 hat der Mitgliederbestand der Krankenkasse Lötschental von 2531 auf 2736 zugenommen. Dank den beachtlichen Prämienerhöhungen gelang es, das Defizit von gut 755 000 Franken im Jahr 2002 auf rund 250 000 Franken im Jahr 2003 zu reduzieren. Trotz des negativen Geschäftsergebnis belaufen sich die Reserven auf 62,5 Prozent.

Philos: Ziele nicht erreicht Obwohl sich die Philos für das Geschäftsjahr 2003 das finanzielle Gleichgewicht zum Ziel gesetzt hatte, muss noch einmal ein Ausgabenüberschuss von 17,9 Millionen Franken (Vorjahr: 23,3 Millionen) vermeldet werden. In den jeweiligen Versicherungsbereichen kann festgestellt werden, dass die Taggeldversicherung ein positives Resultat von 1,5 Millionen Franken präsentiert, die Zusatzversicherungen einen leichten Verlust von 1,8 Millionen Franken aufweisen, und die obligatorische Krankenpflegeversicherung KVG mit einem Verlust von 17,4 Millionen Franken abschliesst. Zurückzuführen ist dieses schlechte Resultat auf den Zuwachs von weiteren 20 000 Versicherten auf neu 162 500 Versicherte. Dieser massive Zuwachs belastet vor allem die Reservenbildung sowie die gesetzlichen Rückstellungen.

Weiterhin auf Erfolgskurs

Positives Gesamtergebnis Die Gesamtbetriebsrechnung der Krankenkasse Malters schliesst 2003 bei einem Gesamtertrag von gut 15 Millionen Franken und Gesamtaufwand von 14,45 Millionen Franken mit einem Mehrertrag von gut 552 000 Franken ab. Davon entfallen 505 700 Franken auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung, 4730 Franken auf die freiwillige Taggeldversicherung nach KVG und 42 145 Franken auf die Zusatzversicherung nach VVG.

Die Erfolgsgeschichte von Progrès geht weiter, haben sich doch auf Anfang des Jahres 2004 über 60 000 Personen neu für Progrès entschieden. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung um über 50 Prozent auf nun gut 170 000 Versicherte. Die deutlich gestiegene Versichertenzahl fand ihren Niederschlag auch im Geschäftsergebnis 2003. Das Unternehmensergebnis erhöhte sich um 850,9 Prozent von 1,3 auf 12,3 Millionen Franken. Das versicherungstechnische Ergebnis stieg um knapp 237 Prozent auf 10,5 Millionen Franken, das nichtversicherungstechnische Ergebnis betrug 1,8 Millionen Franken (Vorjahr minus 1,8 Millionen). Die Reserven in Prozent der verdienten Prämien reduzierten sich infolge der Versichertenzunahme von 13,2 auf 12,1 Prozent.


GESUNDHEITSWESEN

Vorteilhafter Schadenverlauf Die Provita Gesundheitsversicherung hat letztes Jahr wieder schwarze Zahlen geschrieben. Die Jahresrechnung weist einen Gewinn von 3,2 Millionen Franken aus. Ein vorteilhafter Schadenverlauf und ein konsequentes Kostenmanagement haben das gute Resultat begünstigt. Per 1. Januar 2004 zählt die Provita rund 47 000 Versicherte.

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Die Prämieneinnahmen stiegen gesamthaft um 198,1 Millionen Franken (12,6 Prozent), die bezahlten Versicherungsleistungen nahmen um 131,9 Millionen Franken (8,5 Prozent) zu. In Berücksichtigung des erfreulichen Portefeuille-Wachstums wurden die Rückstellungen um 115,4 Millionen Franken weiter verstärkt. Das Eigenkapital erhöhte sich um 11,3 Prozent auf 277,2 Millionen Franken, der Reservesatz im KVG-Bereich liegt auf 17,2 Prozent.

Positives Geschäftsergebnis dank Finanzerfolg Voll auf Kurs Das Geschäftsergebnis in der Grundversicherung fällt mit 39,4 Millionen Franken deutlich besser aus als im Vorjahr (2002: - 35,9 Millionen). Damit entspricht die Reservequote per Ende 2003 im KVG mit 15,1 Prozent wieder dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum von 15 Prozent. Auch im ZusatzversicherungsBereich konnte das Geschäftsergebnis im Vergleich zum Vorjahr mit 43,5 Millionen Franken deutlich verbessert werden (2002: - 41,7 Millonen). Geringfügig angestiegen sind die Verwaltungskosten auf neu 102,4 Millionen Franken (+ 5,1 Prozent). Neben den durchwegs erfreulichen Ergebnissen ist einzig die leichte Abnahme der Versichertenzahlen von gut 441 000 auf noch gut 440 000 als Negativpunkt zu verzeichnen.

Das Geschäftsergebnis der Visana Krankenversicherung nach KVG schliesst dank einem erfreulichen Finanzerfolg mit einem Ertragsüberschuss von vier Millionen Franken ab. Der Erfolg aus dem Versicherungsgeschäft hat sich gegenüber dem Vorjahr um 14,6 Millionen Franken verschlechtert. Die Verwaltungskosten in Prozenten der Bruttoleistungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozent auf 3,9 Prozent. Die Visana Versicherungen AG erzielte nach vorsichtiger Dotierung der Schadenreservierungen einen Unternehmenserfolg von 20 Millionen Franken. Eine vorteilhafte Anlagestrategie führte zu einer positiven Gesamtperformance, die über den massgebenden Vergleichswerten liegt. Per Ende Dezember 2003 betreute die Visana gut 761 000 Versicherte (- 9000).

Kostenentwicklung im Rahmen der Erwartung Das Jahresergebnis fällt im Vergleich zum Vorjahr besser aus, und ist mit einem Unternehmensergebnis von gut 176 000 Franken positiv. In der Krankenpflegeversicherung verspürte die Krankenkasse Steffisburg eine deutliche Zunahme der Prämieneinnahmen, die Kostenentwicklung lag im Rahmen der Erwartungen.

Budget nicht erreicht Leider konnte die Krankenkasse Visp und Umgebung mit 15 600 Versicherten das budgetierte Ergebnis von 1,516 Millionen Franken nicht erreichen. Nach Bildung von Rückstellungen konnte ein Erfolg von gut 504 000 Franken ausgewiesen werden, der zur Hauptsache auf den Erfolg bei den Zusatzversicherungen nach VVG zurückzuführen ist.

Starke Zunahme der Versichertenzahl Trotz des starken Wachstums – von gut 15 000 auf über 24 000 Versicherte – kann die Sumiswalder Kranken- und Unfallkasse mit einem Überschuss von 1,677 Millionen Franken ein ausgesprochen gutes Betriebsergebnis 2003 ausweisen.

Starkes Wachstum und gutes finanzielles Ergebnis Die mit über 745 000 Kunden viertgrösste Kranken- und Unfallversicherung der Schweiz schloss das Geschäftsjahr 2003 mit einem Unternehmensergebnis von 32,6 Millionen Franken sehr gut ab. Dazu haben insbesondere die erfolgreiche Kostenlenkung, die Zunahme der Versichertenzahl um 7,6 Prozent sowie das erneut starke Wachstum im Unternehmensgeschäft von 16,7 Prozent entscheidend beigetragen.

Ein Jahr der Veränderungen Operativ konnte die Wincare im Geschäftsjahr 2003 sowohl in der sozialen Krankenversicherung nach KVG als auch in der Privatversicherung nach VVG positive Resultate erzielen. In der sozialen Krankenversicherung wird ein Überschuss von 173 600 Franken ausgewiesen, in der Privatversicherung resultiert ein Gewinn von 11,7 Millionen Franken. Die Prämieneinnahmen konnten insgesamt um acht Prozent auf 897 Millionen Franken gesteigert werden. In der obligatorischen Grundversicherung nach KVG nahm der Versichertenbestand um 2,3 Prozent zu. Ende 2003 wurden insgesamt rund 305 000 Versicherte und rund 13 000 Kollektiv­ versicherte verzeichnet. Die vorgeschriebene Reservequote in der obligatorischen Grundversicherung wird neu mit 15,05 Prozent ausgewiesen.


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GESUNDHEITSWESEN

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Tätigkeitsbericht 2003 der Ombudsstelle

Leichter Rückgang der Anfragen Die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung verzeichnete 2003 gegenüber dem Vorjahr einen leichten Rückgang der Anfragen. Den grössten Teil der Eingänge betraf nach wie vor die Versicherungsleistungen. Ein neues Thema bildet die Insolvenz von Krankenkassen.

I

m Berichtsjahr sind beim Ombudsman 6071 Anfragen und Streitfälle eingegangen, was gegebenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 69 bedeutet. Die Versicherungsleistungen bilden mit 3571 Eingängen nach wie vor das Hauptkontingent (2002: 3449; 2001: 3116; 2000: 3149), Die Bereiche Versicherungsabschluss und Wechsel der Versicherung schlagen für 2003 mit 1371 zu Buche, gegenüber 1550 im Vorjahr. Mit Prämienfragen hatte sich der Ombudsman in 788 Fällen zu befassen (2002: 729). Die übrigen 341 Fälle betrafen Fragestellungen ohne Zusammenhang mit der Krankenversicherung (2002: 412). Nach Sprachen gesichtet entfielen 4900 Eingänge auf Deutsch (2002: 4930), 962 auf Französisch (2002: 1001) und 209 auf Italienisch (209).

Mit den Anfang 2003 noch hängigen 386 Anfragen des Vorjahres und den 6071 Neueingängen hatte sich die Ombudsstelle mit ingesamt 6457 Anfragen zu befassen. Davon konnte sie 6308 erledigen, so dass Ende des Berichtsjahres noch 149 Fälle hängig waren. Der Bericht weist darauf hin, dass die Ombudsstelle nicht als Forum für Gepräche über gesundheitspolitische Probleme dienen und ebensowenig auf Anfragen eintreten kann, die bloss darauf abzielen, die Kritik, die gegenüber dem Gesetzgeber oder einem Krankenversicherer angebracht wird, vom Ombudsman bestätigt zu erhalten.

Fallbeispiele zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung ... Auch im neuesten Tätigkeitsbericht werden Arbeitsweise und Wirksamkeit der

Eingänge nach Materien 2003 Prämien 12%

Anderes 7%

Leistungen 56%

Abschluss 25%

Leistungen: 3571

Abschluss: 1371

Prämien: 788

Quelle: Tätigkeitsbericht 2003 der Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung

Anderes: 341

Ombudsstelle durch Berichte in Form von kurzen Zusammenfassungen ausgewählter Fallbeispiele veranschaulicht. Der Bericht stellt fest, dass das im Berichtsjahr in Kraft getretene Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) vom 6. Oktober 2000 für die Krankenversicherung in vielen Bereichen einen Gewinn bedeutet, dass es allerdings auch eine Quelle neuer Streitfragen oder Probleme bildet. Während das alte Kranken- und Unfallversicherungsgesetz als reines Subventionsgesetz den Krankenversicherern eine erhebliche Autonomie in der Ausgestaltung der Grundversicherung einräumte, ist die obligatorische Krankenversicherung nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz vom 18. März 1994 (KVG) grundsätzlich ein vom Gesetzgeber durchnormierter Versicherungszweig, der den Krankenkassen praktisch keinen Freiraum mehr für autonome reglementarische oder statutarische Bestimmungen lässt. Das ATSG schliesst eine Vielzahl dieser Lücken, insbesondere im Bereich der allgemeinen Verfahrensbestimmungen (Art. 27–55 ATSG). Die angeführten Fallbeispiele illustrieren die Probleme, die sich in diesem Zusammenhang ergeben können. Womit sich die Ombudsstelle im Weiteren zu befassen hat, sind Pflichtleistungsfragen bei Medikamenten. Neu gegenüber den Vorjahren war nicht nur die Erscheinung, dass einige Krankenversicherer wesentlich strenger kontrollierten, ob ein Medikament innerhalb der Limitierung der Spezialitätenliste verwendet wurde, sondern vor allem, dass sie eine Leistungspflicht generell verneinten, wenn ein Arzneimittel, das in der SL keine Limitierung aufweist, für eine Indikation eingesetzt wurde, für die es beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic nicht zugelassen ist (Off-label-use). Das war laut Be-


GESUNDHEITSWESEN

8000 6967 6358 6000

5574

5474

5231

6140

6071

2002

2003

5481

5000 4172 4000 3172

3089

1993

1994

3000 2000 1000 0

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

Quelle: Tätigkeitsbericht 2003 der Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung

richt für die Ärzte und Versicherten eine überraschende Wende, die in vielen Fällen nicht zu befriedigen vermochte. Ein dominierendes Thema bilden bei der Ombudsstelle nach wie vor Streitfragen um die Leistungspflicht für zahnärztliche Behandlungen. Diese Streitfragen haben zwar im Vergleich zu früheren Jahren spürbar abgenommen, doch bestehen weiterhin Unsicherheiten in der Abgrenzung der zahnärztlichen von den ärztlichen Behandlungen. Nach Auffassung des Ombudsmans ist die Rechtsprechung in diesem Punkt noch nicht griffig genug.

... und zu den Zusatzversicherungen Der Ombudsman stellt für das Berichtsjahr eine deutlich strengere Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten der Krankenversicherer fest, wenn die Versicherten die Prämien für Zusatzversicherungen nicht rechtzeitig bezahlen. Er macht einmal mehr darauf aufmerksam, dass ein Prämienzahlungsverzug einschneidende Folgen haben kann, wobei insbesondere der Vertragsrücktritt hervorzuheben ist. Im Gegensatz zu anderen Bereichen kann in der Krankenversicherung ein Vertragsrücktritt häufig irreparabel sein, dann nämlich, wenn die versicherte Person we-

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Neues Thema: Insolvenz von Krankenkassen

Entwicklung Eingänge 1993 bis 2003

7000

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gen ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes keine Chance hat, den verlorenen Vertrag beim bisherigen oder einem anderen Versicherer wieder zu bekommen. Umso wichtiger sei es, schreibt der Ombudsman, dass das Vorgehen des Versicherers rechtlich widerspruchsfrei sei und den strengen Anforderungen von Art. 20 und 21 VVG in allen Punkten vollumfänglich genüge. Das heisst, eine Mahnung muss verständlich sein, den genauen Betrag der ausstehenden VVG-Prämie exakt angeben und die Monate nennen, für die ein Ausstand besteht. Ein zu hoher Forderungsbetrag macht die Mahnung unwirksam. In der Praxis treten Mängel in diesem Zusammenhang gerne dann auf, wenn der Krankenversicherer KVG- und VVG-Prämien auf dem gleichen Formular mahnt. Eine Mahnung kann ihre Wirkungen ferner erst entfalten, wenn der Versicherer eine gemahnte Prämienforderung, die nach den Umständen als unklar erscheint und zu der der Versicherungsnehmer aus nachvollziehbaren und verständlichen Gründen Erläuterungen wünscht, innert der gesetzten Zahlungsfrist näher begründet. «Vom Vertrage zurückzutreten, statt auf berechtigte Fragen Anwort zu geben, wie es leider bisweilen auch vorkommt, ist nicht korrekt.»

Während sich die Ombudsstelle seit ihrem Bestehen regelmässig mit Streitfragen und Anfragen zu befassen hat, die ihren Grund darin haben, dass eine Krankenkasse in eine finanzielle Schieflage oder administrative Turbulenz geriet, ist im Berichtsjahr neu die Insolvenz von Krankenkassen zum Thema geworden. Aufgeschreckt durch Meldungen in den Medien über drohende Zahlungsschwierigkeiten einzelner Krankenkassen haben sich im Berichtsjahr viele verunsicherte Leute an die Ombudsstelle gewandt. In der Zwischenzeit ist den betreffenden Krankenkassen wegen Insolvenz die Bewilligung zur Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tatsächlich entzogen worden. Das Geschäftsjahr 2004 werde daher die Ombudsstelle voraussichtlich mit vielfältigen Problemen und Fragen beschäftigen, die den Wechsel der betreffenden Versicherten zu einem neuen Versicherer betreffen, schreibt der Ombudsman in seinem «Ausblick».

Die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung Die Ombudsstelle steht unter der Leitung von Gebhard Eugster. Ihm zur Seite stehen zwei juristische Fachkräfte, ein Sachbearbeiter und ein Sekretär. Dem Stiftungsrat, der seit dem Rücktritt von alt Bundesrat Pierre Aubert (Ende 2003) interimistisch vom ehemaligen Direktor der Concordia Rudolf Gilli geleitet wird, gehören drei Vertreter von Krankenversicherern sowie drei von den Versicherern unabhängige Persönlichkeiten an. (Z)

ADRESSE : Ombudsman der sozialen Krankenversicherung Morgartenstrasse 9 6003 Luzern Tel. deutsch: 041 226 10 10 Tel. französisch: 041 226 10 11 Tel. italienisch: 041 226 10 12 Fax 041 226 10 13 Telefonischer Auskunftsdienst: Montag bis Freitag, 09.00 bis 11.30 Uhr ombudsstelle.kvg@centralnet.ch www.ombudsman-kv.ch


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KVG: Solidarität, Politik und Wettbewerb

Der Vertragszwang wird zwangsläufig fallen Anlässlich des 6. Schweizerischen Forums der sozialen Krankenversicherung der RVK Rück diskutierten Kenner des Gesundheitswesens über die Solidarität im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb. Unter den Referenten herrschte grundsätzlich Konsens darüber, dass der Handlungsbedarf hoch ist.

S

erge Gaillard vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund zeigte sich vor den Zuhörerinnen und Zuhörern überzeugt, dass die steigende Prämienlast heute eines der dringend zu lösenden sozialpolitischen Probleme sei. Seine

den Instrumente (wie z.B. die Spitalplanung) effektiver zu nutzen. Die Kantone seien stärker in die Pflicht zu nehmen, aus diesem Grunde plädierte der Gewerkschafter für eine dual-fixe Beteiligung der Spitäler an der Finanzierung der Spital-

Dr. Serge Gaillard, Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), in angeregter Diskussion mit Prof. Dr. Roger Zäch, WEKO.

Diagnose der Schweizer Krankenversicherung: Das Versorgungsziel sei heute überoptimal, die Kosteneffizienz klar suboptimal und die soziale Gerechtigkeit ebenfalls verbesserungsfähig. Grund für das ungebremste Kostenwachstum ortet Gaillard in der ungenügenden Systemsteuerung; er empfiehlt deshalb, die bestehen-

kosten, die durch die grundversicherten Patienten ausgelöst würden. Gaillard, der vorrechnete, dass die in den letzten fünf Jahren erfolgte Prämiensteigerung von insgesamt 30 Prozent einer Mehrwertsteuererhöhung von zwei Prozent entspreche, vertrat ebenso die Meinung, dass «die Wirkungsweise der allfälligen Aufhebung des

Kontrahierungszwangs für den ambulanten Bereich getestet werden muss».

Mehr Wettbewerb Zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs herrschte zwischen den in Zürich anwesen-

Fotos: ZVG

den Referenten seltene Einmütigkeit. Robert E. Leu, Professor am Volkswirtschaftlichen Institut der Universität Bern, plädierte seinerseits für ein auf die Schweiz zugeschnittenes Modell des regulierten Wettbewerbs – Managed Competition-Modell – mit folgenden Konturen: Aufhebung des Kontrahierungszwangs, die Schaffung der


GESUNDHEITSWESEN

Voraussetzungen für die Anwendung des Kartellrechts im Gesundheitswesen, einen verbesserten Risikostrukturausgleich, eine monistische (Spital-)Finanzierung und die Verbesserung des Prämienbeitragssystems. Insgesamt gab sich Leu überzeugt, dass ein wettbewerbliches Modell effizienter sei und sich Sozialziele trotzdem realisieren liessen. Analoge Positionen vertrat auch Professor Roger Zäch, Präsident der Wettbewerbskommission (WEKO). Obwohl diese in vielen Bereichen des Gesundheitswesens nicht direkt intervenieren könne, sehe sie an verschiedenen Orten klaren Handlungsbedarf. Zäch ging konsequent vom Credo aus, dass der Wettbewerb besser als jedes andere System zu einer maximalen Bedürfnisbefriedigung zu tiefen Preisen führe. Er sprach sich dabei nicht nur gegen gesamtschweizerisch oder kantonal einheitliche Tarifwerke aus, son-

Angesichts der unverändert steigenden Kosten müssen die Rahmenbedingungen jedoch kritisch betrachtet werden. Ständerat Christoffel Brändli, Präsident von santésuisse, nannte stellvertretend dafür den Vertragszwang, die Kostenverschiebungen von der öffentlichen Hand auf die Krankenversicherung, Überkapazitäten in vielen Bereichen, wachsende Ansprüche der Versicherten und Anreize zur unnötigen Mengenausweitung. Brändli belegte, dass für die Kostenentwicklung nicht die Kassenvielfalt verantwortlich sei; er votierte deshalb für eine Vielfalt, indem er «mehr Spielraum und Anreize für alle Beteiligten» forderte. Mit der Kostenproblematik im Krankenversicherungsbereich hat aber auch Deutschland (und nicht nur!) zu kämpfen. Die Diagnose von Matthias von Schwanenflügel, Ministerialrat im deutschen Bun-

V.l.n.r.: Peter Marbet, santésuisse, Prof. Dr. Robert E. Leu, Dr. Charles Giroud, Ellionor v. Kauffungen (Moderation), Dr. Serge Gaillard, SGB, Dr. Matthias von Schwanenflügel, Deutschland.

dern gab sich weiter überzeugt, dass die monistische Spitalfinanzierung die Anreize zu Kosten deckenden Angeboten erheblich verstärken würde.

Vor der Reform ist nach der Reform ... Das KVG ist eine Kombination von regulierten und wettbewerblichen Elementen.

desministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, der ebenfalls am Forum teilnahm und die deutschen Verhältnisse beleuchtete, brachte es auf den Punkt: Es gebe schlicht zu viele, zu wenige oder die falschen Leistungen und Medikamente. Die umfassende Reform der sozialen Krankenversicherungen – Teil der

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BIT TE VORMERKEN! Das Schweizerische Forum der sozialen Krankenversicherung der RVK Rück findet das nächste (und bereits siebte!) Mal am 12. Mai 2005 statt. Ort der Veranstaltung wird wiederum das Kongresshaus Zürich sein.

deutschen Agenda 2010 – gipfelte im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, welches seit 1. Januar 2004 in Kraft ist und sowohl strukturelle Massnahmen als auch eine Neuordnung der Finanzierung umfasst. Der Referent fasste die drei tragenden Säulen der Reform prägnant zusammen: «Mehr

Auch dieses Jahr konnte der Präsident der RVK Rück, Dr. Charles Giroud, ein grosses Publikum begrüssen.

Mitsprache – mehr Qualität – mehr Effizienz». Von Schwanenflügel resumierte am Ende mit Blick auf den kontinuierlichen Reformbedarf sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz augenzwinkernd: «Vor der Reform ist nach der Reform; nach der Reform ist vor der Reform!»  (UVO)


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KVG-Reform 2004

Es droht ein Prämienschub Die Neuordnung der Spitalfinanzierung steht im Mittelpunkt des zweiten Pakets der KVG-Revision 2004. Leistungsfinanzierung, Gleichstellung der privaten und der öffentlichen Spitäler, paritätische Finanzierung mit Einschluss der Investitionskosten, heissen die Stichworte. santésuisse warnt vor einem Prämienschub, sollte der vorgesehene Finanzierungsschlüssel nicht geändert werden.

D

er Bundesrat treibt die neue KVGReform im Eiltempo weiter. Das erste umfangreiche Reformpaket mit den Themen Vertragsfreiheit, Prämienverbilligung, Kostenbeteiligung, Tarifstopp bei der Pflege, Verlängerung des Risikoausgleichs und Weiterführung des dringlichen Bundesgesetzes über die Kantonsbeiträge an Spitalbehandlungen hat er bereits dem Parlament zugeleitet. Das zweite Paket ist den interessierten Kreisen Mitte Mai zur Vernehmlassung zugestellt worden. Es enthält die beiden Vorlagen (Botschaften) zur Spitalfinanzierung und zu Managed Care (s. Synopse auf Seite 18).

Spitalfinanzierung: Konzept der 2. KVG-Revision Was die Spitalfinanzierung betrifft, übernimmt der Bundesrat im Wesentlichen die Resultate der im vergangenen Dezember abgebrochenen 2. KVG-Revision und schlägt folgende Neuerungen vor: • Es soll ein Wechsel von der Objekt- zur Leistungsfinanzierung stattfinden. Das heisst, nicht mehr die anrechenbaren Kosten eines Spitals als Betrieb insgesamt, sondern die effektiv erbrachten einzelnen Leistungen sollen abgegolten werden. • Es sollen die Leistungen sowohl der öffentlichen als auch der privaten Spitäler, die in die kantonale Planung aufgenommen sind, entschädigt werden. • Die Leistungen sollen unter Einbezug der Investitionskosten genau je zur Hälfte durch die Kantone und die Krankenversicherer finanziert werden (sog. dual-fixe Finanzierung). Dieser Systemwechsel stellt ein Schritt in Richtung mehr Wettbewerb dar, hat allerdings den Nachteil, dass weiterhin ambulante und stationäre Leistungen unterschiedlich abgegolten und den Kantonen teils widersprüchliche Rollen (als Planer,

Finanzierer, Spitalbetreiber und Schiedsrichter in Tarifstreitigkeiten) zugeteilt werden. Mit dem so genannten monistischen Finanzierungssystem (einer statt zwei Kostenträger), das der Bundesrat innert drei Jahre nach Inkrafttreten der Revision vorlegen will, sollen diese Lücken geschlossen werden.

Managed-Care: Ein Schritt zur integrierten Versorgung Neben den bereits bestehenden besonderen Versicherungsmodellen (Wahlfranchisen, Hausarztsystem, HMO, Bonusmodell und Versicherung mit Beschränkung auf kostengünstige Leistungserbringer) sollen neu Modelle mit integrierten Versorgungsnetzen im Gesetz verankert und definiert werden. Das Versorgungsnetz hat zum Ziel, den Versicherten eine umfassende Betreuung in guter Qualität zu garantieren. Zur Erreichung dieses Ziels sollen die bestehenden Pflichtleistungen der Grundversicherung durch Zusatzleistungen (Gesundheitsförderung, Steuerung der Behandlung) ergänzt werden können. Der Bundesrat will für ein Umfeld sorgen, das der Ausbreitung der ManagedCare-Modelle förderlich ist, ohne aber den Versicherern solche Modelle explizit vorzuschreiben. Die Vorlage «Managed-Care» wird ergänzt durch eine Massnahme im Bereich der Medikamente, die der Ständerat schon in die nachträglich abgebrochene 2. KVG-Revision aufgenommen hatte. Danach soll im Gesetz explizit verankert werden, dass bei Verschreibung eines Wirkstoffes an Stelle eines Produktes den Versicherten ein preisgünstiges Medikament abgegeben werden muss. Eine Pflicht zur Wirkstoffverschreibung besteht jedoch nicht. Generell müssen bei gleicher Eignung mehrerer Produkte preisgünstige Arzneimittel verordnet und abgegeben werden (Allerdings

soll für den Arzt kein Zwang für die Verschreibung der günstigsten Medikamente bestehen).

santésuisse für prämienneutrale Spitalfinanzierung santésuisse ist mit der Übernahme wichtiger Elemente aus der 2. KVG-Revision wie der dual-fixen Spitalfinanzierung mit Einschluss der Investitionskosten, der leistungsbezogenen Abgeltung und der Gleichstellung aller Listenspitäler in die neue Vorlage einverstanden. Die Finanzierungslasten sind allerdings so auf die Kantone und die Krankenversicherung aufzuteilen, dass für die Versicherten kein Prämienschub entsteht. Das ist aber nur zu erreichen, wenn der Finanzierungsanteil der Krankenversicherung nicht über 40 Prozent beträgt. Würden die stationären Spitalkosten mit Einschluss der Investitionskosten je zur Hälfte durch die öffentliche Hand und die Krankenversicherung finanziert, hätte das nach Berechnungen von santésuisse, die mit den Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit in etwa übereinstimmen, eine Mehrbelastung der Grundversicherung von 1,1 bis 1,2 Mrd. Franken zur Folge. Das entspricht einem Prämienanstieg von gegen zehn Prozent. Ein solcher Anstieg ist für die Versicherten nicht tragbar, auch wenn er etappenweise über mehrere Jahre erfolgt. santésuisse fordert zudem Korrekturen bei der Spitalplanung. Denn an der einseitigen Rollenverteilung zwischen Kantonen und Krankenversicherern ändert die vorgeschlagene Reform grundsätzlich nichts. Die Krankenversicherer sollen zwar stärker in die Finanzierung eingebunden werden und zusätzlich die Investitionskosten mitfinanzieren, die Kosten können sie aber ohne Mitsprache bei der Spitalplanung und bei der Vergabe von Leistungsaufträgen nicht beeinflussen.


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Deshalb soll im Gesetz festgehalten werden, dass die Kantone die Leistungsaufträge an die Spitäler in Koordination mit den Krankenversicherern vergeben.

Vertragsfreiheit die beste Förderung von Managed Care

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konventioneller Versorgung haben, und die Vertragspartner den nötigen Spielraum erhalten, um aus der Erfahrung zu lernen und die Modelle laufend zu optimieren. Die wichtigsten Punkte der Zusammenarbeit zwischen Versicherern und Leistungserbringern einerseits (Vergütungsformen, Budgetverantwortung, Qualitätssicherung) und zwischen Versicherern und Versicherten andererseits (Ein- und Austrittsmodalitäten, finanzielle Anreize) sind vertraglich und nicht gesetzlich zu regeln. Als einen entscheidenden Fortschritt betrachtet santésuisse die neue Bestimmung, dass der Versicherer die Dauer des Versicherungsverhältnisses im Rahmen der besonderen Versicherungsformen (auch bei den Wahlfranchisen) auf maximal drei Jahre vorsehen kann. Denn nur mit einer längeren Vertragsdauer kann das Verhalten der Versicherten in Managed-Care-Modellen nachhaltig beeinflusst werden.

können und schlägt deshalb folgende Ergänzungen vor: • Es sollen obligatorisch Wirkstoffe und nicht bestimmte Medikamente verschrieben werden. Zu vergüten ist das jeweils günstigste Heilmittel. Beim Kauf teurerer Medikamente ist die Kostendifferenz durch die Versicherten zu übernehmen. • Die Preise der Arzneimittel der Spezialitätenliste werden während der Patentschutzfrist periodisch bezüglich der Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft. Spätestens nach 5-jährigem Eintrag in die Liste soll der Bundesrat eine angemessene Preissenkung anordnen können. • Die Krankenversicherer sollen zur Beschwerde gegen die Aufnahme von Medikamenten in die Spezialitätenliste berechtigt sein.

Auf Medikamentenkosten Einfluss nehmen

Korrekturen sind unumgänglich

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme im Medikamentenbereich hält santésuisse für ungenügend, um auf die rasch wachsenden Kosten Einfluss nehmen zu Foto: Heiner Grieder

santésuisse stimmt mit dem Bundesrat überein, was die Förderung von Managed-Care als ein Mittel für mehr Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen im Gesundheitswesen betrifft und hält es grundsätzlich für richtig, die gesetzlichen Grundlagen zur Entwicklung der integrierten Versorgung im Rahmen von Netzwerken zu schaffen. Die weitere Entwicklung der Netzwerke hängt aber weniger von ihrer Definition im Gesetz ab als von der Aufhebung des Vertragszwangs. Denn so lange sämtliche zugelassenen Leistungserbringer Anrecht auf Abgeltung ihrer Leistungen zu garantierten Tarifen haben, besteht für sie – ausser idealistischen Motiven – kein Grund, in Netzwerken mit Budgetverantwortung und speziellen Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Qualität mitzumachen. Ein wichtiges Anliegen ist santésuisse, dass die Versicherten und die Versicherer die freie Wahl zwischen Netzwerken und

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santésuisse verlangt eine Korrektur des paritätischen Finanzierungsschlüssels für Spitalleistungen bei der KVG-Revision.

Die beiden Reformpakete zur KVG-Revision gehen längerfristig grundsätzlich in die richtige Richtung. Sie zielen darauf ab, im ambulanten und im stationären Bereich die wirtschaftlichen Anreize zur Verbesserung der Effizienz des Gesundheitswesens zu verstärken. Das Problem sind aber die kurz- und mittelfristigen Auswirkungen der Revision, und hier sind im Bezug auf die Kosten- und Prämienentwicklung grosse Vorbehalte gegenüber dem Projekt des Bundesrates anzubringen. Insbesondere würde die geplante Verteilung der Lasten bei der Spitalfinanzierung zu einem zweistelligen Prämienschub führen und damit einen Grossteil der Prämienzahler überfordern. Hinzu kommt, dass der Bundesrat nicht mehr bereit ist, seine Beiträge zur Prämienverbilligung der Kostenentwicklung anzupassen, dass im Pflegebereich vor dem Einfrieren der Tarife die Beiträge bei den oberen Pflegebedarfsstufen aufgestockt werden sollen und preisdämpfende Massnahmen im Medikamentenbereich fehlen. Für die Krankenversicherer ist die Dämpfung der Kosten- und Prämienentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung ein Hauptziel der KVG-Revision. santésuisse erwartet deshalb von Bundesrat und Parlament, dass sie am vorliegenden Reformprojekt noch entscheidende Korrekturen zu Gunsten der Prämienzahler anbringen.  (WF)


VORLAGE PFLEGEFINANZIERUNG Die Botschaft des Bundesrates soll bis im Dezember vorliegen.

PAKET 2 Das Paket umfasst zwei Botschaften (Teilvorlagen). Bis am 12. Juli ist die Vernehmlassung abgeschlossen. Im Spätsommer 04 verabschiedet der Bundesrat das Paket zuhanden des Parlaments, das die Verhandlungen dazu frühestens im Dezember aufnehmen dürfte. Spitalfinanzierung

Managed Care

Botschaft 2 B

Kostenbeteiligung

Botschaft 1 D

Botschaft 2 A

Prämienverbilligung

Botschaft 1 C

Einverstanden. Aber zusätzliche Massnahmen im Bereich Medikamente.

Im Prinzip einverstanden, aber neuer Finanzierungsschlüssel (60 % Kantone, 40 % Versicherer). Zusammenarbeit der Kantone mit den Versicherern bei der Vergabe der Leistungsaufträge. Rascher Übergang zur monistischen Finanzierung.

Einverstanden, aber Prüfung einer Erhöhung der jährlichen Obergrenze (Fr. 700.–) der Kostenbeteiligung. Für Erhöhung der Vertragsdauer bei Wahlfranchise.

Einverstanden, aber Anpassung der Bundesbeiträge an die Kostenentwicklung.

Geplant ist eine Neuverteilung der Pflegekosten auf ver- Mit dem Vorgehen einverstanden. schiedene Kostenträger. (Einzelheiten sind noch nicht bekannt.)

Der Bundesrat will für ein Umfeld sorgen, das der Ausbreitung der Managed-Care-Modelle förderlich ist, er verzichtet aber darauf, den Versicherern das Anbieten solcher Modelle vorzuschreiben.

Das neue System der Spitalfinanzierung (Leistungsfinanzierung, paritätische Finanzierung von Kantonen und Krankenversicherung inklusive Investitionskosten, Gleichstellung aller Listenspitäler) wird wieder aufgenommen. Die monistische Finanzierung soll später eingeführt werden.

Der Selbstbehalt der Versicherten soll auf 20 Prozent erhöht werden. Die bisherige Obergrenze von 700 Franken bleibt. Zudem will der Bundesrat ein Modell für die wählbare Franchise vorschlagen, das den Versicherern mehr Gestaltungsfreiheit gibt.

Das im Rahmen der 2. KVG-Revision vorgeschlagene Modell der Prämienverbilligung (mit Sozialziel) wird wieder aufgenommen.

Einverstanden.

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Am 3. Juli 2005 läuft der Zulassungsstopp für Leistungserbringer aus. Er soll ersetzt werden durch das System der Vertragsfreiheit, wie es schon das Parlament im Rahmen der 2. KVG-Revision vorgesehen hatte (allerdings ohne die Bestimmungen über den Vertragszwang mit Netzwerken).

Vertragsfreiheit

Die Rahmentarife, die bis zur Umsetzung der Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung (VKL) provisorisch ins KVG aufgenommen worden sind, sollen weiter gelten bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesrevision zur Pflegefinanzierung unter Einbezug der verschiedenen Sozialversicherungen.

Pflegetarife

GESUNDHEITSWESEN

Botschaft 1 B

Einverstanden, aber rasche Aufhebung der Benachteiligung der Privatspitäler in der KVG-Revision.

Das dringliche Bundesgesetz zur Spitalfinanzierung (Beiträge der Kantone an innerkantonale Behandlungen von Personen mit einer Zusatzversicherung) soll bis zum Inkrafttreten der Spitalfinanzierungsreform verlängert werden.

Spitalfinanzierung (dBG-Verlängerung)

Einverstanden. Die Pflegetarife sind jedoch sofort einzufrieren und nicht erst nach Anhebung der beiden oberen Pflegebedarfsstufen, wie das der Bundesrat vorsieht.

Einverstanden.

Verlängerung um vorerst fünf Jahre.

Risikoausgleich

PAKET 1 Das Paket umfasst vier Botschaften (Teilvorlagen), die der Bundesrat bereits dem Parlament zugeleitet hat. Gegenwärtig befasst sich die Kommission des Ständerates damit. Die parlamentarischen Beratungen sind für die kommende Herbstsession geplant. Zumindest Teile der Vorlage sollten schon anfangs 2005 in Kraft treten können.

Botschaft (Gesetzesvorlage) 1A

Position santésuisse

K VG - R E V I S I O N : R E F O R M PA K E T E D E S B U N D E S R AT E S

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GESUNDHEITSWESEN

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Die (öffentlichen) Spitäler sind in Verzug

Die Kostenneutralitätsphase muss verlängert werden Die ersten Ergebnisse der TARMED-Abrechnungsdaten, die für die Steuerung der Taxpunktwerte während der Einführungsphase Grundlage sind, belegen, dass viele, insbesondere öffentliche Spitäler noch nicht in der Lage sind, in grösseren Mengen Abrechnungen nach TARMED vorzunehmen. Damit ist aber die Sicherung der Kostenneutralität in Frage gestellt. santésuisse fordert deshalb, dass die

Kostenneutralität verlängern Die Entwicklung im Bereich der frei praktizierenden Ärzte entspricht den Erwartungen der Partner, wie die Mitglieder des TARMED-Kostenneutralitätsbüros in einer gemeinsamen Mitteilung festhielten. Dies geht auch deutlich aus der Grafik 1 hervor. Die effektiven Kosten (Ist-Kosten)

Ärzte

Spitäler

ZH

ZG

VS

VS VD

SG SH

SO TG

SG

NE SG

JU LU

GL

GE GE

BL BS FR

AR BE

AR

TG TI UNO

Soll-Kosten

Ist-Kosten

auf wenige, nicht aussagekräftige Monate. Die Krankenversicherer sehen hier die einzige praktikable Lösung darin, dass die Kostenneutralitätsphase im KVG-Bereich um mindestens zwölf Monate verlängert wird. Dies wird sie gegenüber den Leistungserbringern wie auch gegenüber den Behörden konsequent vertreten.  (UVO)

Quelle: santésuisse

ZH

O Ze st nt ra l

VD

TI VS

SO

JU

NE

Soll-Kosten

GE

FR

GR

BE

BL

BS

Ist-Kosten

AG

sind in den meisten Kantonen auf dem Wert der berechneten Soll-Kosten. santésuisse geht 70% davon aus, dass 65% die ersten Korrek60% tur massnahmen 55% erst in der zweiten Ziel: 50% 50% Sommerhälfte not45% wendig sein wer40% den. Die erwähnte 35% Mitteilung machte 30% aber auch darauf aufmerksam, dass viele (insbesondere öffentliche) Spitäler noch nicht in der Lage sind, Abrechnungen nach TARMED in grös100% seren Mengen vorzunehmen. Dabei 80% ist die Situation so 60% extrem, dass die geZiel: 50% samthaft abgerech40% neten Ist-Kosten nur ca. 40 Prozent 20% der berechneten Soll-Kosten betra0% gen. Für die Krankenversicherer bedeutet dies wenig Gutes: Zum einen werden die Krankenversicherer irgendwann im Verlaufe dieses Jahres mit einer Flut von TARMEDSpitalrechnungen konfrontiert werden, die es dann innert nützlicher Frist zu verarbeiten gilt; zum andern verkürzt sich die effektive Korrekturperiode für die Sicherung der kostenneutralen Taxpunktwerte

AG AI

A

m 17. Juni 2004 trafen sich in Olten die Tarifpartner FMH, der Spitalverband H+ und santésuisse, vereinigt im TARMED-Kostenneutralitätsbüro, um eine erste Beurteilung der erhobenen Abrechnungsdaten vorzunehmen. Be­obachtet wurde die Arbeit der Tarifpartner von Vertretern des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und der Preisüberwachung. Auf Grund der Tatsache, dass die von den Tarifpartnern zu beurteilenden Zahlen erst den Monat April 2004 umfassen, wurden an der Sitzung noch keine Steuerungsmassnahmen ergriffen bzw. keine Taxpunktwertveränderungen vorgenommen. Eine erste Beurteilung konnte trotzdem vorgenommen werden. Die Zahlen von santésuisse belegen, dass sich das Leistungsvolumen im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass die ambulanten Leistungen der frei praktizierenden Ärzte und Spitäler wegen des Wechsels auf den neuen Tarif per Ende Dezember 2003 abgerechnet worden sind. Gleichzeitig geben die DatenpoolZahlen von santésuisse aber auch darüber Auskunft, dass effektiv weniger Leistungen mit Behandlungsbeginn ab 1. Januar 2004 aus dem Bereich TARMED abgerechnet worden sind.

Quelle: santésuisse

Einführungsphase im KVG-Bereich um mindestens ein Jahr verlängert wird.


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TARMED

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Ratschläge für die Praxis

Pragmatisches Vorgehen für die Diagnoseangabe auf Arztrechnungen Mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrags TARMED haben sich santésuisse und FMH vor etwas mehr als zwei Jahren auf die Verwendung des Tessiner Diagnosecodes auf TARMED-Rechnungen geeinigt. Mit seiner Genehmigung des Rahmenvertrags hat der Bundesrat diesen Code ebenfalls gutgeheissen. Im Folgenden bringen wir eine praxisbezogene Anleitung für die Diagnoseangabe auf TARMED-Rechnungen als Auszug aus einem umfassenden Artikel der Schweizerischen Ärztezeitung.

I

m TARMED-Rahmenvertrag zwischen santésuisse und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH vom 5. Juni 2002 steht in Art. 11 lit. g, dass die Rechnung «Diagnosen nach dem vereinbarten Diagnosecode» enthalten muss. Beide Parteien einigten sich im Laufe ihrer Verhandlungen auf den so genannten Tessiner Code, den bereits bestehenden einfachen Rahmendiagnosecode des Kantons Tessin. Am 30. September 2002 hat der Bundesrat diese Codeliste ebenfalls genehmigt. Peter Meier, Rechtsanwalt und in dieser Funktion auch Rechtsberater der G7, hat auf Grund von ablehnenden Reaktionen von Ärztinnen und Ärzten in der Schweizerischen Ärztezeitung ein ausführliches Exposé zum «Datenschutz und Datenfluss unter dem Regime von TARMED im KVG-Bereich» abgedruckt. Im Folgenden finden die Leserinnen und Leser von infosantésuisse eine Wiedergabe seiner «Ratschläge für die Praxis»1, auf welche die Krankenversicherer im Bedarfsfall verweisen können. Peter Meier empfiehlt den Ärztinnen und Ärzten in «kritischen Fällen» folgendes Vorgehen: 1. «Sprechen Sie mit Ihren Patientinnen und Patienten auch über die Rechnung, deren Inhalt und insbesondere über die Diagnose, und erklären Sie ihnen die von Ihnen gestellte Diagnose. 2. Sie müssen den Tessiner Code anwenden! Dieser ist Bestandteil des Rahmenvertrages bzw. der Anhänge. Wenden Sie ihn nicht an, wird die Rechnung zurückgeschickt. Der Eidg. Datenschutzbeauftragte hat gegen die

Anwendung des Tessiner Codes im ambulanten Bereich an sich nichts einzuwenden! 3. Verwenden Sie bei heiklen Diagnosen in Absprache mit Ihren Patienten und Patientinnen die Diagnose U. Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Diagnose U «flächendeckend» anwenden dürfen, sonst werden Ihre Rechnungen ebenfalls zurückgeschickt! 4. Schicken Sie die medizinischen Angaben – dazu kann auch die Bezeichnung eines Medikaments gehören – nur dem Vertrauensarzt und nicht der Krankenversicherung. Nehmen Sie mit diesem aber unbedingt persönlich Kontakt auf, damit Sie ihm die Ängste, Bedenken oder Befürchtungen des Patienten weitergeben können. 5. Krankheiten, insbesondere psychische Krankheiten oder Aids, dürfen nicht dazu führen, dass die Patienten ausgegrenzt und/oder stigmatisiert werden. Jede Patientin und jeder Patient hat Anspruch darauf, dass auch diese Krankheiten behandelt und die medizinischen Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz vergütet werden. 6. In 99 Prozent der Fälle dürfte die Rechnungsstellung an den Patienten und die Weitergabe an die Krankenversicherung (im «tiers payant» oder im «tiers garant») keine Probleme bieten. Nehmen Sie Ihren Patienten allfällige Ängste, anstatt diese zu schüren. 7. Nutzen Sie den Spielraum, den Ihnen der Gesetzgeber gewährt. Ihre Patientin und ihr Patient entscheiden mit Hilfe von Ihnen als Fachperson darü-

ber, ob und welche Angaben nur dem Vertrauensarzt weitergegeben werden sollen (...). Der Patient kann im Übrigen auch auf die Rückerstattung durch die Kasse verzichten. Um so mehr müssen Sie mit ihm darüber reden, welche Lösung er bevorzugt. Nicht vergessen: der Patient ist der Geheimnisherr! 8. Wenn Sie Probleme mit den Vertrauensärzten haben, nehmen Sie mit diesen zuerst direkt Kontakt auf oder wenden Sie sich an Ihre Kantonalgesellschaften. Auch die Krankenversicherer müssen ein eminentes Interesse haben, die Rolle des Vertrauensarztes, die ihm das Gesetz, aber auch der Vertrauensarztvertrag gibt, zu stärken, und nicht durch «administrative Pannen» zu schwächen. 9. Sie müssen das einheitliche Rechnungsformular Version 4.0 verwenden. Dies hat nichts mit der elektronischen Abrechnung via TrustCenterKrankenversicherer zu tun; diese ist erst in zwei Jahren verbindlich. Die Grundlage bildet die Vereinbarung zwischen santésuisse und FMH, ein einheitliches Rechnungsformular zu verwenden. Das Handabrechnungsformular ist nur noch bis zum 30. Juni 2004 verwendbar! Wenn Ihre Software noch nicht «up to date» ist, müssen Sie Ihre Softwarehersteller kontaktieren. Ärzte, die kurz vor der Beendigung ihrer Praxistätigkeit stehen, sollen sich bei santésuisse um eine Fristverlängerung bemühen.»  (UVO) 1

Mit freundlicher Genehmigung des Autors; saez Nr. 22/2004;85.


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TARMED

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Quelle: HMO aktuell, 31. April 2004

Und so liest sich eine TARMED-Rechnung:

1 2 3

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Arzt, der Leistung in Rechnung stellt Arzt, der Leistung erbracht hat (ist meistens identisch mit 1) Personalien Patient Adresse des Rechnungsempfängers Rechnungsnummer und Rechnungsdatum Überweisender Arzt, wenn Behandlung veranlasst wurde Diagnose-Code gemäss Diagnose-Liste Daten der Behandlungen Nummer des angewendeten Tarifs (z.B.: 001 = Tarmed, 316 = Analyseliste Laborleistungen) Verrechnete Menge pro Tarifposition Taxpunkt der ärztlichen Leistung. Z.B. «Konsultation, erste 5 Min.» wurde mit 9,57 Taxpunkten bewertet Taxpunktwert der ärztlichen Leistung (momentaner Taxpunktwert ist CHF 0.93) Taxpunkt der technischen Leistung Taxpunktwert der technischen Leistung Pflichtleistungscode (0 = Pflichtleistung gemäss KVG, 1 = Nichtpflichtleistung) CHF-Betrag der einzelnen Tarifposition berechnet sich aus: (Taxpunkt der ärztl. Leistung x Taxpunktwert der ärztl. Leistung) + (Taxpunkt der techn. Leistung x Taxpunktwert der techn. Leistung) 17 Einzelne Totalbeträge der diversen Bereiche in CHF 18 Gesamttotal der Rechnung in CHF

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service MediData AG

Buch-Tipp

Neue Geschäftsführung

Ein Pflegefall in der Familie

Der Verwaltungsrat von MediData AG hat Claudia Käch, lic. oec. publ., zur neuen Geschäftsführerin ernannt. Sie wird diese Funktion per 1. Juni 2004 übernehmen. Frau Käch hat als Zweitausbildung an der Universität Zürich Betriebswirtschaft studiert. Nach einem ersten Kontakt mit dem Gesundheitswesen als Direktionsassistentin am Spital Limmattal war sie administrative Geschäftsleiterin einer grossen, weltweiten Non-Profit-Organisation. In den letzten Jahren leitete und restrukturierte sie erfolgreich die SWICA Gesundheitszentren, eine Tochtergesellschaft der SWICA Krankenversicherung in Winterthur, die mehrere Gruppenarztpraxen in der Schweiz betreiben. Der bisherige Geschäftsführer, Giorgio Mini, wird MediData nach über fünfjähriger, erfolgreicher Führungstätigkeit verlassen. Bis zu seinem Austritt wird er Claudia Käch in ihrer Einarbeitung unterstützen. (pd)

Rund 250 000 Menschen in der Schweiz pflegen ihre Eltern, Partner oder Kinder. Der Beobachter-Ratgeber «Ein Pflegefall in der Familie» hilft ihnen, alle Fragen in Ruhe zu regeln und auch schwierige Lebensphasen zu meistern. Am Anfang steht die dauerhafte Organisation der Pflege. Das Buch zeigt, wie eine gezielte Vorbereitung aussehen soll, wie finanzielle und rechtliche Fragen geregelt werden und was Ver-

sicherungen und Krankenkasse bezahlen. Hier erfahren pflegende Angehörige, wie sie sich entlasten und ein Ausbrennen verhindern können. Der Ratgeber informiert über den Einsatz von Hilfsmitteln, über Unterstützungsdienste wie Spitex und über die Vorbereitungen auf das Leben im Pflegeheim. Mit 100 Adressen, Links und Anlaufstellen in der Schweiz. (pd) Ein Pflegefall in der Familie, 128 Seiten, ISBN 3-85569-293-9.

Bundesamt für Gesundheit

«Migration und Gesundheit 2002–2006» Die vom Bundesrat im Juli 2002 verabschiedete Strategie «Migration und Gesundheit 2002 – 2006» stärkt und fördert staatliche wie private Initiativen in diesem Bereich. Das Ziel liegt in einem offenen Gesundheitssystem, zu dem nach dem Prinzip der Chancengleichheit alle Zugang erlangen und das alle zu nutzen verstehen. Damit ist Handlungsbedarf zu Gunsten der Migrationsbevölkerung gegeben.

Wie die für die Umsetzung dieser Strategie verantwortliche Fachstelle Migration und Gesundheit des Bundesamtes für Gesundheit erklärt, sind in verschiedenen Bereichen wichtige Teilprojekte bereits umgesetzt oder stehen in einer entscheidenden Phase. Dies betrifft – nach Aussen sichtbar – namentlich den Bereich der Kommunikation: Hier wurde mit dem Internetauf-

tritt www.miges.ch ein wichtiger Meilenstein erreicht. Die Website versteht sich als «erste Anlaufstelle für den Bereich Migration und Gesundheit»; sie ist nach klar definierten Themen aufgebaut, benutzerfreundlich und bietet vor allem einem breiten Fachpublikum umfassende Informationen und Dienstleistungen. (pd)

Buch-Tipp

Kinderernährung – gesund und praktisch Kinder und Essen – das Thema stresst, wirft Fragen auf und verunsichert. Denn Kinderernährung ist anspruchsvoll: Das Kind soll gesund essen, dabei muss es schnell gehen und möglichst lustvoll sollte es auch noch sein. Das neue Beobachter-Standardwerk «Kinderernährung gesund und praktisch – So macht Essen mit Kindern Freude» ist der erste umfassende Ernährungs- und Erziehungsratgeber, der auf Schweizer Verhältnisse zugeschnitten ist. Das Buch, wissenschaftlich fun-

diert und leicht verständlich zugleich, hilft, den Essalltag mit Kindern wieder einfacher zu gestalten. Denn neben vielen Fragen und Problemen wie Allergien oder Übergewicht ist Essen mit Kindern auch etwas Schönes, Erlebnisreiches und Lustvolles. Das Buch bietet Erziehungstipps für jedes Alter, viele Beispiele, Rezepte, Adressen, Links und ein ausführliches Stichwortverzeichnis. (pd) Kinderernährung gesund und praktisch, 208 Seiten, ISBN 3-85569-294-7.


SANTÉSUISSE – SERVICE infosantésuisse

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Foto: Prisma

Jubiläum

Wer ist «Z»?

Foto: Caesar Perrig

Wenn man im infosantésuisse die Beiträge mit dem Kürzel «Z» – meist Besprechungen zu Büchern und Zeitschriften – liest, würde man nicht glauben, dass sich dahinter ein Autor verbirgt, der am 29. Juni seinen 80. Geburtstag feiern konnte. Hinter «Z» verbirgt sich alt Nationalrat Dr. Josef Ziegler. Seine Mitarbeit, die neben dem Schreiben die regelmässige Lektüre von Fachliteratur erfordert, hält den Jubilaren nicht nur gesundheitspolitisch auf dem Laufenden, sondern auch geistig frisch. Josef Ziegler befasst sich seit über 30 Jahren mit Fragen der Gesundheitspolitik und Krankenversicherung. Schon als Nationalrat (1974 bis 1987) hat er sich für die Anliegen des Verbandes der Krankenversicherer – damals noch Konkordat ge-

nannt – eingesetzt. Auf einen seiner Vorstösse ist übrigens der damals viel beachtete Expertenbericht zum qualitativen Wachstum zurückzuführen; ein Bericht, der sich auch ausführlich mit dem Thema «Gesundheit und Arbeitswelt» befasst. Nicht nur als Parlamentarier, sondern auch als Publizist ist Josef Ziegler seit vielen Jahren für das Konkordat der Krankenversicherer tätig. Neben Gesundheitsund Krankenversicherungspolitik befasste er sich dabei speziell mit Fragen der Gesundheitsförderung und Prävention. Wir gratulieren Josef Ziegler herzlich zu seinem Achtzigsten, wünschen ihm weiterhin gute Gesundheit und hoffen, noch lange auf seine fundierte Mitarbeit in unserer Zeitschrift zählen zu können. (WF)

Gemüse und Früchte

5 am Tag – für die Gesundheit Schweizerinnen und Schweizer sind Gemüse- und Früchtemuffel: statt der empfohlenen fünf Portionen am Tag, wird viel weniger gegessen, nämlich durchschnittlich nur drei Portionen. Dem wollen die Krebsliga Schweiz, Gesundheitsförderung Schweiz und das Bundesamt für Gesundheit mit der Kampagne «5 am Tag» entgegenwirken. Als wichtigstes Instrument der Kampagne prangt das neue Label «5 am Tag» als farbiger Blickfang auf Früchten und Gemüsen. Die bunten Punkte weisen auf die gesunden und abwechslungsreichen Möglichkeiten einer ausgewogenen Ernährung hin.

Mit der Kampagne soll darauf aufmerksam gemacht werden, wie leicht es ist, fünf Portionen Früchte und Gemüse am Tag zu essen. «5 am Tag» bedeutet keineswegs nur frische Äpfel und Gemüse zu verzehren. Tiefkühlkost, eine Gemüsesuppe, getrocknete Früchte oder Säfte tragen genauso gut zu einer gesunden Ernährung bei. Die dazugehörige Werbekampagne «Mehr Früchte und Gemüse essen!» zeigt auf einfache Art, dass Gemüse und Früchte essen Spass macht. Die witzigen Kurzfilme laufen in allen grösseren Bahnhöfen der Schweiz und Tankstellen-Shops (pd) Internet: www.5amtag.ch

KBV

Angekündigte Schliessung wird auf Ende Juni vollzogen Die Krankenkasse KBV stellt ihren Betrieb per Ende Juni 2004 ein, wie es die Aufsichtsbehörden des Bundes bereits im Dezember 2003 mitgeteilt haben. Seit dem Herbst 2003 befindet sich die KBV in einer deutlichen Überschuldungssituation, die eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit ausschliesst. In der Helsana wurde eine Partnerin gefunden, die bereit ist, das Personal zu übernehmen und

allen Versicherten – auch jenen mit freiwilligen Zusatzversicherungen – per 1. Juli 2004 ohne Gesundheitsprüfung einen mit ihrer bisherigen Versicherungsdeckung vergleichbaren Versicherungsschutz anzubieten. Unabhängig davon haben die Versicherten in der Grundversicherung auf jeden Fall die Möglichkeit, ohne Nachteile zu einem anderen Versicherer zu wechseln. (pd)


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SANTÉSUISSE – SERVICE

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Foto: ZVG

SPV Nottwil

Türen zur Zukunft aufstossen Im Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil ist vor Kurzem ein neues Projekt zur besseren beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit Körperbehinderung lanciert worden. Gemeinsam mit mehreren Unternehmen hat das Institut für Berufsfindung der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) in der Akut- und Spezialklinik für Querschnittgelähmte ein Call Center mit fünf Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Betrieb genommen. (pd)

CSS / Accorda

Buch-Tipp

Hilfe für die Accorda-Versicherten Leben mit Alzheimer gen nach KVG als auch bei denjenigen nach VVG bis zum Wechsel zur CSS Versicherung gewährleistet. Der Betrieb wird bis zur Integration in die CSS Versicherung durch die Accorda in Zusammenarbeit mit der CSS weitergeführt. Für die betroffenen Versicherten bedeutet die Zusammenarbeit «Accorda–CSS» eine optimale Lösung und bietet langfristig Sicherheit und Stabilität. Der Übertritt zur CSS Versicherung erfolgt per 1. Juli 2004. Die CSS garantiert den Accorda-Versicherten ein Leistungspaket, das sowohl bezüglich der Prämienhöhe als auch des Deckungsumfangs mit dem heutigen Accorda-Angebot vergleichbar ist. Die Accorda-Mitarbeitenden erhalten von der CSS ein konkretes Angebot für eine Weiterbeschäftigung. Dabei wird ihnen eine Tätigkeit – sofern möglich in Freiburg, sicher aber in der Romandie – angeboten. Angestellt werden sie per 1. Juli 2004 bei der CSS Versicherung. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben sie bei der Accorda beschäftigt. (pd)

Gemeinsam mit versierten Experten hat Dr. Samuel Stutz einen vielseitigen Ratgeber zum Thema Alzheimer herausgegeben. Das Herzstück bilden die berührenden Briefe einer Frau an ihren alzheimerkranken Mann. Liebevoll beobachtet und dokumentiert sie den gemeinsamen Weg vom Ausbruch der Krankheit bis

zum Tod. Die Kombination von persönlichem Erlebnisbericht mit wissenschaftlichen Erläuterungen und praktischen Tipps für den Alltag machen das Buch zu einem hilfreichen Begleiter für alle Betroffenen. (pd) Leben mit Alzheimer. Orell Füssli Verlag, Zürich 2004. 152 Seiten, ISBN 3-280-05106-1

Foto: Prisma

Die Bundesbehörden haben angekündigt, der Accorda die Bewilligung zum Betrieb der Krankenversicherung per 30.6.2004 zu entziehen. Die CSS Versicherung und die Accorda haben sich deshalb geeinigt, rasch und unbürokratisch eine Lösung für Versicherte und Mitarbeitende der Accorda zu finden. Kernpunkt der am 7.5.2004 getroffenen Vereinbarung sind folgende Elemente: • Die CSS Versicherung nimmt alle Versicherten der Accorda ohne Gesundheitsprüfung in die Grundversicherung und in die Zusatzversicherungen auf. • Die CSS Versicherung macht allen Accorda-Mitarbeitenden ein Angebot zur Weiterbeschäftigung. • Bis zum Übertritt der Versicherten und Mitarbeitenden leistet die CSS Versicherung der Accorda Management-Unterstützung. Betroffen sind rund 12 000 Versicherte und 20 Mitarbeitende. Versicherungsschutz wie -leistungen sind sowohl bei den Versicherun-


Aktualitäten-Seminar 2004 Donnerstag, 23. September 2004, 09.30 bis 17.00 Uhr, Kongresshotel Olten in Olten Mittwoch, 29. September 2004, 09.30 bis 17.00 Uhr, Kongresszentrum Arte in Olten  Personenfreizügigkeitsabkommen Osterweiterung der EU, Einführung europäische Krankenversicherungskarte – Verordnungsänderungen per 1. Juni 2004, Fragen zur Versicherungspflicht, zu den Formularen und Prämien Diese Ausführungen richten sich vor allem an Mitarbeitende in der Krankenversicherung, welche nicht an einer der Erfahrungsaustauschsitzungen der Geminsamen Einrichtung im April und im Mai teilnehmen konnten.

 50 Jahre SVK, Schweizerischer Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer Kompetenter Partner im Gesundheitswesen in Sachen Transplantationen, Dialyse, künstliche Ernährung zu Hause, mechanische Heimventilation, Medikamente, Dienste  Aktualitäten aus der Gerichtspraxis Kurskosten: 100.– pro Person (exkl. Mittagessen) Anmeldeschluss: 31. Juli 2004 Anmeldungen an: santésuisse Schulungsstelle, Römerstrasse 20, Postfach, 4502 Solothurn, Tel. 032 625 41 41, Fax 032 625 41 51, E-mail: schulung@santesuisse.ch.

Brennpunkt Gesundheitspolitik Gratis! Der neue Brennpunkt 2/2004: In erster Linie ist diese Publikation gedacht für Politiker, Medienleute, Kader der Krankenversicherer und alle an der Gesundheitspolitik interessierten Personen. Diese Gratis-Publikation von santésuisse erscheint viermal pro Jahr und ist ebenfalls als Abonnement erhältlich. Bitte einsenden oder faxen (032 625 41 51) an: santésuisse, Verlag, Postfach, 4502 Solothurn.

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WIR SIND

WIR SIND

SWICA gibt über 750‘000 Menschen Sicherheit. Nicht nur heute, sondern auch morgen. Darum setzt sich SWICA ebenso aktiv für ihre Kundinnen und Kunden wie für neue Lösungen im Schweizer Gesundheitswesen ein. Wir freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen, die engagiert mitziehen.

SWICA gibt über 750‘000 Menschen Sicherheit. Nicht nur heute, sondern auch morgen. Wir freuen uns auf neue Kolleginnen und Kollegen, die engagiert mitziehen. Unsere anspruchsvollen Kunden dürfen von uns eine optimale Betreuung und eine prompte Abrechnung ihrer Ansprüche aus der Krankenpflege-Versicherung erwarten. Daher suchen wir für unsere Regionaldirektion Basel eine/-n

Für den Ausbau dieser Kundenbetreuung (Care Management) suchen wir für die Regionaldirektion Basel Sie als

CARE MANAGER/-IN

SACHBEARBEITER/-IN LEISTUNGEN

Ihre Haupttätigkeit in dieser interessanten und vielseitigen Funktion beinhaltet die Behandlung von Leistungsfällen. Sie sind der Ansprechpartner für unsere Versicherten und/oder deren Angehörige und bieten ihnen unsere Unterstützung an. Mit den Versicherten und Leistungserbringern planen Sie den Fallverlauf und koordinieren die Leistungen der verschiedenen Sozialversicherer.

Sie prüfen die Rechnungen für medizinische Behandlungen und berechnen unsere Leistungen aus der KrankenpflegeVersicherung. Sie erstellen die Abrechnung, treffen wenn nötig weitere Abklärungen oder erteilen Auskünfte. Zu diesem vielseitigen und kundennahen Aufgabengebiet gehören deshalb auch Kontakte mit unseren Versicherten, Behörden und anderen Versicherungsträgern.

Sie haben Erfahrung in der Schadenbearbeitung in der Personenversicherung gesammelt und sind ev. im Aussendienst tätig gewesen. Sie verfügen über medizinische Kenntnisse und hohe soziale und kommunikative Kompetenzen. Sie sind verhandlungsstark, innovativ und kundenorientiert. Wir bieten Ihnen eine verantwortungsreiche und anspruchsvolle Aufgabe sowie attraktive Anstellungsbedingungen und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten.

Sie bringen eine medizinische Ausbildung mit sowie Erfahrung im kaufmännischen Bereich und konnten sich zudem Praxis in der Leistungserledigung einer Krankenversicherung aneignen. Wir bieten Ihnen dafür zeitgemässe Anstellungsbedingungen, eine fundierte Einführung und die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen.

Sind Sie interessiert? Frau Gabriela Bolliger, Leiterin Fachbereich Care Management, gibt Ihnen gerne weitere Informationen unter Tel. 061 270 66 49 oder via E-Mail: gabriela.bolliger@swica.ch.

Sind Sie interessiert? Herr Alessandro Agus, Regionalleiter Leistungen, gibt Ihnen gerne weitere Informationen unter Tel. 061 270 66 70 oder via E-Mail alessandro.agus@swica.ch.

Ihre vollständige schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an: SWICA Gesundheitsorganisation, Regionaldirektion Basel, Frau Franziska Kutzli, Personal, Elisabethenstr. 43, 4010 Basel oder per E-Mail an: franziska.kutzli@swica.ch.

Ihre vollständige schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an: SWICA Gesundheitsorganisation, Regionaldirektion Basel, Frau Franziska Kutzli, Personal, Elisabethenstr. 43, 4010 Basel oder per E-Mail an: franziska.kutzli@swica.ch.

Weitere Stellenangebote unter: www.swica.ch

Weitere Stellenangebote unter: www.swica.ch

GESUNDE SICHERHEIT.

GESUNDE SICHERHEIT.

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Das Schweizer Gesun dheitswesen ist kompl und Sparmassnah ex und im Umbru men jagen sich, oft ch. Reformversuc he ohne klare Ziele mit den anderen und ohne Koordination Sektoren. Gesun dheitspolitik ist zu tikbereich gewor einem heissumstritt den – mit ideologische enen Polin Polemiken und gruppen. starken InteressenIn einer solchen Lage ist Transparenz wichtig. Dieses Buch sachliche Gesam gibt eine aktuelle tübersicht in 37 Kapite und ln von 49 Autorinnen Gegenüber der 1. Auflage (2001) wurde und Autoren. es vollständig überar siert. beitet und aktual iBesonderen Wert legen die beiden Herausgeber auf aussagekräftige Daten möglichst hohe Objek und auf gute Lesbar tivität, Das Buch ist ein keit. Nachschlagewerk für alle, die sich für und die Gesundheitsp das Gesundheitss olitik interessieren: ystem Fachleute aus dem und dem Sozialv ersicherungswesen, Gesundheitsfür Politik, Medie selbstverständlich n und Wissenschaft auch für interessierte und Versicherte und Patien Es eignet sich besond tinnen / Patienten. ers auch als Lehrm ittel für Studierende dende der versch iedenen Aus-, Weiter und Auszubil- und Fortbildungs Sozial- und Versic gänge im Gesundheitsherungswesen. , Die Herausgabe des Buches wurde von santés Krankenversichere uisse – Verband der r und vom Projek Schweizer t Nationale Gesun unterstützt und dadurc dheitspolitik massge h erst möglich gemac blich Mit einem Geleit ht. wort von Bundesrat Pascal Couchepin.

Ex. «Gesundheitswesen Schweiz 2004–2006 – Eine aktuelle Übersicht», Herausgeber Dr. rer. pol. Gerhard Kocher, Gesundheitsökonom, Muri, und Dr. oec. Willy Oggier, Gesundheitsökonom, Zürich, 240 S., Fr. 39.90, 22.95 Euro, ISBN 3-456-84080-2. Dr. oec. Willy Oggier Gesundheitsökonom , Zürich

Bestellung an: Verlag Hans Huber, Länggass-Strasse 76, Postfach, 3000 Bern 9, Fax 031 300 45 94, E-mail: distribution@hanshuber.com

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Verlag Hans Huber

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Dr. rer. pol. Gerha rd Kocher Gesundheitsökonom , Muri

Gerhard Kocher Will y Oggier

Gesundheitswes en Schweiz 2004 – 2006 Eine ak

Herausgeber

tuelle Übersicht

Kocher / Oggier

Dieses Buch ist ein Nachschlagewerk für alle, die sich für das Gesundheitssystem und die Gesundheitspolitik interessieren: Fachleute aus dem Gesundheits- und dem Sozialversicherungswesen, für Politik, Medien und Wissenschaft und selbstverständlich auch für interessierte Versicherte und Patientinnen/Patienten. Es eignet sich besonders auch als Lehrmittel für Studierende und Auszubildende der verschiedenen Aus-, Weiter- und Fortbildungsgänge im Gesundheits-, Sozial- und Versicherungswesen. Das Buch gibt eine aktuelle und sachliche Gesamtübersicht in 37 Kapiteln von 49 Autorinnen und Autoren. Gegenüber der 1. Auflage (2001) wurde es vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Gesundheitswese n Schweiz 2004 –2006

Gesundheitswesen Schweiz 2004 – 2006

Ermöglicht durch

ISBN 3-456-84080-2


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