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Warum Lärmschutz am Bau so wichtig ist

[ BAUSICHERHEIT ] Hörschäden als Folge von zu hoher Lärmbelastung sind nicht nur körperlich, sondern mitunter auch psychisch äußerst belastend. In der alltäglichen Umgebung sind Menschen den unterschiedlichsten Geräuschen ausgesetzt: solchen, die man gerade noch hört, aber auch solchen, die bisweilen schmerzhaft laut sein können. Gerade bei Tätigkeiten am Bau ist mit Lärm zu rechnen, der nicht vollständig verhindert werden kann, zum Beispiel bei Abbrucharbeiten, im Tunneloder Straßenbau sowie bei Betonverdichtung. Problematisch ist jedoch, dass dieser Lärm häufig eine Gefahr für die Beschäftigten darstellt. Die Redaktion der bauSICHERHEIT hat sich daher mit Maßnahmen und gängigen Kontrollmethoden beschäftigt, die zum einen die Lärmbelastung minimieren, zum anderen die Risiken für die Arbeiter auf der Baustelle verringern sollen.

Um zu verstehen, wieso Lärm eine ernstzunehmende Gesundheitsbelastung darstellt, muss zunächst ein Blick auf die theoretische Komponente geworfen werden: Grundsätzlich handelt es sich bei Lärm um hörbaren Schall, der das körperliche sowie seelische Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigen kann. Die Lautstärke dieses Schalls wird durch den Schalldruckpegel, gemessen in Dezibel (dB), bestimmt. Bei der subjektiven Wahrnehmung der Lautstärke spielt jedoch auch die Frequenz eine Rolle, da das menschliche Gehör gleich laute Töne unterschiedlicher Frequenzen als unterschiedlich laut empfindet. Ein Beispiel: Spielt man einer Person einen Ton von 1 000 Hz vor, wird die Lautstärke wesentlich lauter empfunden als die eines tatsächlich gleich lauten Tons mit einer Frequenz von lediglich 50 Hz. Aufgrund dieser menschlichen Wahrnehmung wird der Schalldruckpegel sowohl in dB als auch in dB(A) ausgedrückt: dB(A) bezeichnet dabei den Schalldruckpegel in Bezug auf die menschliche Wahrnehmung, während sich dB lediglich auf die Stärke eines Schalls bezieht. Der Spitzenpegel wird in dB(C) gemessen.

Zu viel Lärm

schadet der Gesundheit

In erster Linie belasten hohe Schallintensitäten das Gehör und können im schlimmsten Fall Gehörschäden auslösen. Aber auch andere Gefährdungen sind denkbar: So ist es zum Beispiel nicht selten, dass Warnsignale aufgrund von Umgebungslärm überhört werden. Auch für das Herz-Kreislauf-System stellt Lärm ein grundsätzliches Risiko dar. Denn am Arbeitsplatz kann Lärm schnell zu einer Dauerbelastung werden, die häufig körperliche Stressreaktionen hervorruft. Auch die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten kann beeinflusst werden: So leiden unter anderem Aufmerksamkeit und Konzentration unter der Lärmbelastung, sodass auch die Fehlerhäufigkeit unweigerlich ansteigt. In diesem Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass Lärm als einer der wesentlichen Belastungsfaktoren zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz gehört. Im Jahr 2019 zählte die Lärmschwerhörigkeit mit rund 7 000 Fällen zu den am häufigsten durch die DGUV anerkannten Berufskrankheiten.

Gesetzlich festgelegt: Wie laut ist »zu laut«? Nicht zuletzt aus diesem Grund hat der Lärmschutz einen höheren Stellenwert erhalten. Dafür sorgt auch die Lärm- und Vibrationsschutzverordnung, deren Ziel in erster Linie sein soll, die Lärmbelastung der Beschäftigten bestmöglich zu reduzieren. Betriebe stehen daher in der Pflicht, zu ermitteln und zu bewerten, welchen Risiken die Arbeitnehmer durch Lärmeinwirkung ausgesetzt sind. Dabei müssen Faktoren wie Ausmaß, Art und Dauer der Lärmeinwirkung ebenso berücksichtigt werden wie die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

Maßgebend dafür ist der Tages-Lärmexpositionspegel: Dieser bezeichnet den über die Zeit gemittelten Lärmexpositionspegel, in der Regel bezogen auf acht Stunden, und berücksichtigt alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse. Welche Maßnahmen zu treffen sind, hängt davon ab, ob die ermittelten Werte des Tages-Lärmexpositionspegels dB(A) oder des Spitzenpegels dB(C) den jeweiligen unteren oder oberen Auslösewert erreichen bzw. überschreiten. Die unteren Auslösewerte betragen dabei 80 dB(A) bzw. 135 dB(C), die oberen Auslösewerte liegen bei 85 dB(A) bzw. 137 dB(C). Vereinfacht gesagt heißt das, dass Maßnahmen erforderlich sind, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel 80 dB(A) erreicht. Die Gefährdungen müssen dabei jeweils personenbezogen ermittelt werden.

Die Auslösewerte im Blick behalten Grundsätzlich gilt: Ob Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm notwendig sind, wird in Abhängigkeit des personenbezogenen Tages-Lärmexpositionspegels entschieden. Solange dieser beispielsweise unter 80 dB(A) liegt, sind keine Maßnahmen erforderlich. Neben einer doku-

Kurz und knapp

Zu den auffälligsten Lärmwirkungen gehören die allmählich eintretende Lärmschwerhörigkeit durch langjährige Lärmexposition als chronische, irreparable Schädigung sowie der akute Gehörschaden, der durch Einwirkungen sehr hoher Schallimpulse auftreten kann. Lärm verursacht aber nicht nur Gehörschäden, sondern wirkt generell gesundheitsgefährdend, beispielsweise durch Überhören von Warnsignalen oder Nachlassen der Konzentration aufgrund hoher Lärmbelastung in der Arbeitsumgebung.

mentierten Unterweisung der Mitarbeiter ist der Arbeitgeber bei einem Wert von über 80 dB(A) zusätzlich verpflichtet, einen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen und eine Vorsorgeuntersuchung anzubieten. Ab einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) ist das Tragen eines Gehörschutzes obligatorisch. Darüber hinaus müssen Lärmbereiche gekennzeichnet und abgegrenzt werden. Erreicht der Wert über 85 dB(A), ist die Erstellung eines Lärmminderungsprogramms erforderlich. Zudem ist den Beschäftigten angeraten, den Gehörschutz konsequent zu benutzen und an den Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen.

Wie man sich gegen Lärm schützen kann

Dezibel

Erreicht der Tages-Lärmexpositionspegel den unteren Auslösewert 80 dB(A), sind Maßnahmen zum Lärmschutz erforderlich.

Wird ein Lärmschutzprogramm ausgearbeitet, sollten zunächst technische Maßnahmen beleuchtet werden, um die Belastung zu senken: So kann in einem ersten Schritt geprüft werden, ob beispielsweise die genutzte Maschine dem aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik entspricht. Ebenfalls können technische Maßnahmen wie Kapselung oder raumakustische Maßnahmen getroffen werden, um den Tages-Lärmexpositionspegel zu senken. In organisatorischer Hinsicht besteht beispielsweise die Möglichkeit, laute Arbeiten zeitlich zu verlegen oder andersartige Tätigkeiten an leisere Arbeitsplätze zu verlagern. Auch können Arbeitgeber im Rahmen des Lärmminderungsprogramms personenbezogene Maßnahmen wie die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) gegen Lärm anordnen: Gerade wenn noch keine ausreichenden technischen Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt wurden, muss die Tragepflicht eines Gehörschutzes konsequent durchgesetzt werden.

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