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KUNZE » Sicherer Umgang mit Höhenzugangsgeräten
»System Card«- Schulungen
[ KUNZE ] Eine umgestürzte Arbeitsbühne, ein abgebrochener Kranarm oder Beschädigungen von Gegenständen durch einen Gabelstapler. Das sind einige Beispiele von Unfällen, die beim Arbeiten mit Höhenzugangsgeräten passieren können. Schulungen für eine sichere Bedienung können hier vorbeugen und sind teils auch rechtlich vorgeschrieben. Das Unternehmen Kunze Vermietung und Service ist als Schulungszentrum zertifiziert und führt Erstschulungen, jährliche Unterweisungen sowie Online-Unterweisungen durch.
Beim Arbeiten mit Höhenzugangsgeräten passieren immer wieder Unfälle. Für die Bediener bedeutet der Umgang mit schweren Maschinen, Verantwortung zu übernehmen, für sich selbst und seinen Arbeitsbereich. Sowohl für das Bedienpersonal als auch für den Auftraggeber ist es daher wichtig, für eventuelle Vorfälle abgesichert zu sein. Die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nach DGUV Vorschriften und Grundsätzen sowie die internationale ISO 18878 bestimmen die zugrundeliegenden Inhalte, nach denen eine rechtssichere Bedienerschulung durchgeführt werden muss.
Als Mitglied des Partnerverbundes »System Lift« ist Kunze Vermietung und Service als Schulungszentrum zertifiziert und führt Erstschulungen, jährliche Unterweisungen sowie Online-Unterweisungen durch. Das Schulungskonzept nennt sich »System-Card« und beinhaltet die Kategorien Hubarbeitsbühne, Flurförderzeug und Telestapler, Kran, Erdbaumaschine, Anschläger, Einweiser und PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz). »Dass die Erstschulung in Präsenz abgehalten wird, ist wichtig für die Bediener. Im Kurs wird das theoretisch Erlernte sofort angewendet und der Prüfling hat die Gelegenheit, bei Unsicherheiten alle Fragen zu stellen«, meint Trainer und Ausbilder Werner Juschka von Kunze. Damit die »System-Card« ihre Gültigkeit behält, muss jedes Jahr eine Auffrischung durch eine Unterweisung erfolgen. Die gesetzliche Jahresunterweisung gilt für alle Kategorien und soll sicherstellen, dass sich der Bediener der Gefahren bewusst wird und wichtige gesetzliche Änderungen vermittelt werden. Der Umfang der jährlichen Unterweisung ist geringer und lässt sich im E-Learning absolvieren. Den Mitarbeitenden muss lediglich Zugang zu einem PC oder Tablet gewährt werden und so können sie terminungebunden den Kurs absolvieren.
In verschiedenen praktischen Übungen müssen die Teilnehmer der Schulungen die erlernte Theorie in der Praxis umsetzen.
Online-Unterweisung für mehr Flexibilität
[ PARTNERLIFT ] Die jährliche Unterweisung nach DGUV-Standards gehört zum sicheren Arbeiten dazu. So soll jeder Mitarbeiter in die richtige Handhabung seiner Werkzeuge und Maschinen eingewiesen und regelmäßig unterwiesen werden. Da es oft schwierig ist, einen Termin für alle Mitarbeiter einer Firma zu finden, erfreuen sich Online-Unterweisungen immer größerer Beliebtheit, wie zum Beispiel die Arbeitsbühnen-Online-Unterweisung von PartnerLIFT in Kooperation mit IPAF.
Unterweisungen nach DGUV-Standards für Mitarbeiter gehören einmal im Jahr zum Pflichtprogramm. Hintergrund: die Erhöhung der Arbeitssicherheit und gleichzeitige Reduzierung von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten der Angestellten. Auch für Jens Anker, Geschäftsführer der Anker Kran- und Arbeitsbühnen-Vermietung aus Lüneburg, steht die Sicherheit seiner Mitarbeiter an erster Stelle. »Wir sind mit über 28 Mitarbeitern aktiv und ständig für unsere Kunden im Einsatz. Einen für alle passenden Termin für eine Sicherheitsunterweisung zu finden ist dadurch nicht so einfach«, erklärt Jens Anker.
Für den Bereich der Unterweisung für Nutzer von Hubarbeitsbühnen geht Jens Anker daher einen neuen Weg: »Das Arbeiten in der Höhe ist besonders sensibel«, ist er sich sicher. »Mir ist es daher sehr wichtig, alle Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren und 100 Prozent sicherzugehen, dass jeder Angestellte die jährliche Unterweisung für Arbeitsbühnen absolviert.« Deshalb hat sich der Unternehmer für die Arbeitsbühnen-Online-Unterweisung von PartnerLIFT in Kooperation mit IPAF entschieden. Hierbei handelt es sich um ein zertifiziertes, von der DGUV anerkanntes E-Learning, das zeit- und ortsunabhängig durchgeführt werden kann. »Durch das E-Learning von PartnerLIFT und IPAF können meine Mitarbeiter die Unterweisung durchführen, wann und wo es ihnen am besten passt. Das Training ist jederzeit abrufbar und kann somit auch kontaktlos durchgeführt werden – in Zeiten von Corona ein weiterer Vorteil«, findet Jens Anker.
Die Abwicklung mit PartnerLIFT funktioniere dabei ganz einfach: Die Mitarbeiter werden einmal mit einer personalisierten Mailadresse angemeldet und bekommen kurze Zeit später einen individualisierten Link für das Training zugeschickt. Die Unterweisung selbst dauert rund eine Stunde. Nach erfolgreichem Absolvieren des Tests am Ende der Unterweisung erhält der Teilnehmer sein Zertifikat.
ANKER KRAN- UND ARBEITSBÜHNEN-VERMIETUNG Arbeitsbühnen werden für vielfältige Arbeiten in der Höhe eingesetzt. Ein sicherer Umgang mit dem Gerät ist unerlässlich.