![](https://assets.isu.pub/document-structure/210210095624-ddb760dac06f25e48a63427cfcc590a8/v1/a44a4f6281ab4319a0675f15d0cb289e.jpg?width=720&quality=85%2C50)
3 minute read
ZDH kämpft für Nachwuchs
Foto: Sven Schrader/handwerk.de
![](https://assets.isu.pub/document-structure/210210095624-ddb760dac06f25e48a63427cfcc590a8/v1/1f6c33f062d69d8fd8801b72a6fa02ff.jpg?width=720&quality=85%2C50)
![](https://assets.isu.pub/document-structure/210210095624-ddb760dac06f25e48a63427cfcc590a8/v1/4ab60139880eba6bdd8182a2bb552797.jpg?width=720&quality=85%2C50)
Mit vier jungen Handwerkern wirbt die neue Imagekampagne des Zentralverbands des Deutschen Handwerks für die Karriere im Handwerk.
JULIAN GEORGE
Ende Januar startete die bundesweite Imagekampagne des Handwerks unter dem Motto „Wir wissen, was wir tun“. Die Kampagne soll für das Handwerk als Karriereweg werben, insbesondere da Corona laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auch in diesem Jahr Maßnahmen zur Berufsorientierung erschwere.
Teil der Kampagne sind vier junge Botschafter des Handwerks, die in kurzen Mini-Dokus ihren Handwerksberuf auf YouTube vorstellen und auf Motiven im Internet, in Bussen, auf Infoscreens und Großplakaten abgebildet sind. Zusätzlich sind die vier einen Monat lang in TV-Werbungen zu sehen.
Unter den Botschafterinnen ist die Spenglerin und Klempnerin Luisa Buck. In ihrem zweiminütigen Spot gibt sie einen genaueren Einblick in ihre Tätigkeiten im Beruf, warum sie ihn erlernt hat und was ihr Spaß daran macht.
94
PROZENT der Befragten einer Forsa-Umfrage halten das Handwerk für unverzichtbar. 10.000 weniger Lehrstellen besetzt
Laut ZDH ergab eine Forsa-Umfrage aus dem letzten Jahr, dass inzwischen 94 Prozent der befragten Personen das Handwerk für unverzichtbar halten. Dennoch meldet der Verband, dass 2020 rund 10.000 handwerkliche Ausbildungsplätze weniger besetzt werden konnten als im Vorjahr. Nun gelte es, so der ZDH, das Handwerk auch als Karriereweg für Menschen relevant zu machen. Das Handwerk sei krisensicher und biete Schulabgängern und Quereinsteigern interessante Perspektiven. Schließlich seien handwerkliche Fachkräfte gefragt, um Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Energie, Mobilität und Demografi e zu meistern. W
Mehr über Luisa Buck auf YouTube unter dem Kurzlink svg.to/luisabuck
Arbeitgeber darf Masken anordnen
Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass während der Arbeitszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird? Ein Gericht stellte klar: Infektionsschutz überwiegt.
Eine Maske zu tragen, gehört zu den leicht umsetzbaren Corona-Schutzmaßnahmen. Wissenschaftler sind sich weitgehend einig, dass die Ausbreitung des Virus durch eine Mund-Nasen-Bedeckung verlangsamt wird. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt daher eine Maskenpflicht. Doch darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie während der Arbeitszeit eine Maske tragen?
Der Fall: Ein Angestellter wollte der von seinem Arbeitgeber angeordneten Maskenpflicht an seinem Arbeitsplatz, einem Rathaus mit Besucherverkehr, nicht folgen. Er legte zwei Atteste vor, die ihm ohne Angabe von Gründen bescheinigten, dass er weder eine Maske noch ein Visier tragen könne. Er verlangte daher die Befreiung von der Maskenpflicht oder die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber lehnte beides ab, der Mann klagte.
Das Urteil: Das Arbeitsgericht Siegburg entschied im Sinne des Arbeitgebers. Der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher wiege schwerer als das Einzelinteresse des Mitarbeiters. Zudem zweifelte das Gericht an den vorgelegten Attesten, da sie keine nachvollziehbaren Gründe enthielten, warum der Mann weder Maske noch Gesichtsvisier tragen könne. Auch einen Anspruch auf Homeoffice verneinten die Richter. (KW) W
![](https://assets.isu.pub/document-structure/210210095624-ddb760dac06f25e48a63427cfcc590a8/v1/2c8197b739dd41d0ff7ee08d817cb1cc.jpg?width=720&quality=85%2C50)
Darf der Chef Masken verlangen?
Foto: Olaf Kunz - stock.adobe.com
AG Siegburg: Urteil vom 16.12.2020, Az. 4 Ga 18/20. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
URTEIL
Fristlos gefeuert nach Diebstahl
Wegen des Diebstahls von Desinfektionsmitteln kündigte eine Firma in der CoronaPandemie einem langjährigen Mitarbeiter fristlos. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf. Der Fall: Das Unternehmen führte im März 2020 Stichprobenkontrollen bei der Ausfahrt vom Firmengelände durch. Im Fahrzeug des Mitarbeiters wurde eine nicht angebrochene Plastikflasche mit einem Liter Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro entdeckt. Daraufhin kündigte das Unternehmen ihm fristlos. Doch der Beschäftigte behauptete, dass er das Mittel für sich und seine Kollegen verwenden wollte, da es in den Waschräumen des Betriebs nicht verfügbar gewesen wäre. Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers. Es habe ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorgelegen, teilte das Gericht mit. Die Schilderungen des Mitarbeiters seien nicht glaubhaft. Das LAG ging davon aus, dass der Mann sich das Desinfektionsmittel zugeeignet hatte, um es selbst zu verbrauchen. Eine vorherige Abmahnung sei trotz der langen Beschäftigung nicht erforderlich gewesen. Der Kläger habe in der Pandemie, „als Desinfektionsmittel Mangelware“ waren, und in Kenntnis davon, dass auch sein Arbeitgeber mit Versorgungsengpässen zu kämpfen hatte, eine „nicht geringe Menge Desinfektionsmittel“ entwendet. In Anbetracht dieser Umstände hätte dem Mitarbeiter klar sein müssen, dass er mit der Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdete. (AML)
![](https://assets.isu.pub/document-structure/210210095624-ddb760dac06f25e48a63427cfcc590a8/v1/f5130022459d177d86e7f9ad51f7a2d0.jpg?width=720&quality=85%2C50)
Gerade in der Anfangsphase der CoronaPandemie begehrt: Desinfektionsmittel LAG Düsseldorf: Urteil vom 14. Januar 2021, Az. 5 Sa 483/20