Musikschule direkt 2013 06

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Instrumentenversicherung Selbstständigkeit und Selbstmanagement Noten schreiben mit MuseScore

musikschule )) DIREKT Das Sankt-Florians-Prinzip in Baden-Württemberg „Heiliger Sankt Florian, verschon’ mein Haus, zünd’s andre an.“ Nach diesem Motto verfahren derzeit die drei Musikhochschulen Stuttgart, Freiburg und Karlsruhe, die mit dem ausgestreckten Finger auf die Musikhochschulen Trossingen und Mannheim zeigen und lieber diese den Sparplänen des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums opfern wollen, als sich mit den anderen Hochschulen zu solidarisieren. „Entsolidarisierung“ ist einer der Begriffe, mit denen unsere Gesellschaft momentan charakterisiert wird. Dass Entsolidarisierung jedoch ausgerechnet im öffentlich finanzierten wissenschaftlich-künstlerischen Bereich geschieht, erstaunt. Es erstaunt deshalb, weil mit dem zunehmenden Abbau des öffentlich finanzierten Kultur- und Bildungssektors allen Betroffenen längst klar sein müsste, dass Willfährigkeit, vorauseilender Gehorsam und der Wunsch oder – schlimmer noch – die aktive Mitarbeit daran, dass die Politik doch bitte „die anderen“, nicht jedoch die eigene Institution „verschlanken“ oder abwickeln möge, keineswegs dazu führt, den Fortbestand der eigenen Institution zu sichern. Denn eins ist ganz klar: Der Abbau des öffentlich finanzierten Bildungsund Kulturbereichs wird weitergehen – weil es politisch so gewollt ist. Wenn ein Ministerium nur mit drei und nicht mit allen fünf betroffenen Hochschulen Gespräche führt, ist dies allein schlimm genug. Schlimmer aber ist, dass die zu den Gesprächen eingeladenen Hochschulen weder darauf bestehen, dass das Ministerium mit allen spricht, noch die Bereitschaft zeigen, konstruktive Vorschläge gemeinsam mit allen zu entwickeln. Damit ist nicht gemeint, ministerielle Sparvorgaben widerstandslos umzusetzen. „Solidarität“ bedeutet vielmehr, eine konstruktive Diskussion zwischen allen beteiligten Hochschulen darüber zu führen, wer wo wie weshalb künstlerisch, pädagogisch oder wissenschaftlich ausgebildet werden soll. Mit anderen Worten: einen bildungs- und kulturpolitischen Plan zu entwickeln und gemeinsamen Widerstand dort zu leisten, wo eine solche Ausbildung aufgrund von rigiden Sparmaßnahmen nicht (mehr) umgesetzt werden kann. Die Erleichterung darüber, dass man selbst noch eine Zeit lang verschont bleibt, ist eine trügerische, wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen. Jeder kann morgen der nächste sein. Wer sich nicht solidarisch verhält, macht sich mitschuldig an einer politisch ungemein leicht und schnell zu handhabenden Abwicklung unserer gewachsenen Kultur- und Bildungslandschaft. Anja Bossen

Die Aufführungsmaterialien zu Ritter-RostMusicals und anderen Bühnenhelden sind ab sofort über das neue Online-Portal www.musicals-on-stage.de erhältlich. Dort können Lehrkräfte, Erzieherinnen, aber auch private InteressentInnen die Aufführungsrechte und -materialien von bekannten Musicals für Kinder und Jugendliche erwerben. Mit – laut Anbieter – fairen Preisen und der einfachen Abwicklung aller Rechtefragen bietet musicals-on-stage.de einen umfassenden Service für Kindergärten, Grundschulen oder Musikschulen an. www.musicals-on-stage.de

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musikschule )) DIREKT 6.2013

Für Orchestermusiker selbstverständlich, für Instrumentalpädagogen noch lange nicht: eine Instrumentenversicherung

Hoffentlich gut versichert … Weshalb ist eine Instrumentenversicherung sinnvoll? Jeder, der Musik studiert oder als Beruf ausübt, ganz gleich ob als Musiker oder Pädagoge, ist ständig auf sein Instrument angewiesen. Dabei lauern überall Gefahren, im Gedränge öffentlicher Verkehrsmittel ebenso wie bei einem Autounfall. Aber auch in Konzertsälen, Hochschulen, Musikschulen oder allgemein bildenden Schulen sind Instrumente keineswegs sicher. Es handelt sich immer um öffentlich zugängliche Bereiche, und da Instrumente im Allgemeinen nicht auf Robustheit hin konstruiert sind, genügen oft kleine Anlässe, um große Schäden anzurichten. Selbst für den Fall, dass sich tatsächlich ein eindeutiger Verursacher des Schadens feststellen lässt und dieser eine Haftpflichtversicherung hat, ist es schwer, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Noch problematischer wird es, wenn man selbst den Schaden verursacht hat. Da Musikerinnen und Musiker in der Regel gut auf ihre Instrumente achten, sind es meist nur kleine Unachtsamkeiten, die hier zu einem Schaden führen. Eine kleine Einzeichnung in die Noten während einer Orchesterprobe – und schon ist man mit dem Instrument am Notenpult des Nachbarn angestoßen. Eine turbulente Grup-

Anja Bossen

penunterrichtsstunde – und schon rollt die Flöte vom Tisch. In all diesen Fällen ist eine Instrumentenversicherung wichtig, da sich Schäden an Instrumenten leicht im drei- bis vierstelligen Bereich bewegen.

Was kann versichert werden? Grundsätzlich können folgende Gefahren versichert werden: Beschädigung, Herunterfallen, Sturz, Abhandenkommen, Liegenlassen, Diebstahl oder Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportschäden (auch im Flugzeug). Werden alle aufgeführten Bereiche versichert, handelt es sich um eine sogenannte „Allgefahrenversicherung“. Dabei gilt der Versicherungsschutz häufig auch dann, wenn das Instrument an Dritte, z. B. Schülerinnen und Schüler, verliehen wird. Bei Streichinstrumenten mit einem bestimmten Mindestwert kann sogar ein Schaden, der durch Abnutzung oder Wertminderung entsteht, mitversichert werden. In der Regel sind solche Dinge jedoch vom Versicherungsschutz ausgenommen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind vorsätzliche Beschädigung, grobe Fahrlässigkeit oder Kriegsereignisse, aber auch Schäden, die aufgrund eines Streiks oder von Aussperrung entstanden sind. Auch das Aufbewahren über Nacht im Freien, im

Auto oder an einem unbewohnten Ort (z. B. im Probensaal) ist oft nicht versichert (sogenannte „Nachtklausel“). Während es auf der Hand liegt, was unter „vorsätzlicher Beschädigung“ oder „Kriegsereignissen“ zu verstehen ist, ist der Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ nicht so leicht zu definieren. Darunter versteht beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe ein „komplett unvernünftiges Verhalten“, etwa wenn man sein Instrument stundenlang unbeaufsichtigt an einem öffentlich leicht zugänglichen Ort oder in der prallen Sonne liegen lässt. Da der Begriff der „groben Fahrlässigkeit“ jedoch jeweils vom Einzelfall abhängt, entscheiden Gerichte oftmals, dass auch in einem solchen Fall zumindest eine Teilsumme ausgezahlt werden muss. Im Fall eines Liegenlassens aus Vergesslichkeit, beispielsweise in einem öffentlichen Verkehrsmittel, hängt es von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab, ob und wie viel die Versicherung zahlen muss. Außer dem Instrument selbst kann auch das Zubehör mit in den Versicherungsschein aufgenommen werden. Vor allem Instrumentenkästen, aber auch Zubehör wie Keyboardständer kosten je nach Qualität und Ausführung schnell mehrere hundert bis über tausend Euro. In solchen Fällen kann sich der Versicherungsbeitrag für das Zubehör schnell bezahlt machen.


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Instrumentenversicherung: Sache des Arbeitgebers? Literatur „Sogar der Sound ist versichert“, in: Finanztest 8/2013, S. 74-77

Linktipp www.musik-versicherung.de

Wie finde ich einen Anbieter? Unterrichtet man privat und nicht an einer Musikschule, sollte man sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler oder direkt an eine der Instrumentenversicherungen wenden, z. B. an den Marktführer in diesem Segment, die Mannheimer Versicherung (Marke Sinfonima). Alternativ kann man bei den Verbänden, in denen man Mitglied ist (DTKV, ver.di etc.), anfragen, ob diese eine besonders günstige Versicherung anbieten. Es kann sich auch lohnen, sich zu einer größeren Gruppe zusammenzuschließen und einen Gruppenvertrag abzuschließen, z. B. als Musikschulkollegium oder Laienorchester. Für den Gruppenvertrag wird eine Inventarliste aufgestellt. Kommt ein Instrument zur Gruppe hinzu, wird es automatisch mitversichert, auch ohne ausdrücklich in der Police genannt worden zu sein. Besteht noch keine Gruppenversicherung an einer Musikschule, so sollte man verschiedene Angebote einholen. Auch bei bereits bestehenden Gruppenverträgen kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. Sofern die Gruppe groß genug ist, kann es sinnvoll sein, auch bei Anbietern anzufragen, die bisher nicht für Instrumentenversicherungen bekannt sind.

Mit welchen Kosten muss man rechnen? Die Kosten einer Instrumentenversicherung sind von vielen Faktoren abhängig. Der Prozentsatz hängt von der Instrumentengattung, aber auch vom Wert des Instruments ab. Die Kosten werden üblicherweise in Prozent des Instrumentenwerts für einen Jahresbeitrag angegeben. Dabei reichen die Prozentsätze je nach Versicherung und Instrument von 0,3 % bis etwa

Bei Berufsorchestern, die dem öffentlichen Dienst angehören, obliegt es laut Tarifvertrag (TVK) dem Arbeitgeber zu entscheiden, ob die Musiker ihren Dienst auf einem privaten oder vom Arbeitgeber gestellten Instrument zu versehen haben. Gilt die Regelung, dass private Instrumente zu nutzen sind, so muss der Arbeitgeber dafür Instrumentengeld, Rohr-, Blatt- und Saitengeld und die erforderlichen Instandsetzungskosten bezahlen und außerdem die Privatinstrumente mindestens für „dienstliche Belange“ versichern. Eine vergleichbare Regelung selbst für festangestellte Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen gibt es leider nicht.

4 %. Sehr teure Streichinstrumente werden in der Regel zu deutlich niedrigeren Prozentsätzen versichert als preiswerte Schülerinstrumente. Offensichtlich gehen die Versicherer davon aus, dass die Besitzerin eines Stradivari-Cellos mit ihrem Instrument besonders pfleglich umgeht. Meist gibt es einen Mindestbeitrag in der Größenordnung von 30 bis 100 Euro pro Jahr.

Zeitwert oder Neuwert? Ob es sich bei der Versicherung um eine Neu- oder Zeitwertversicherung handeln sollte, hängt meist vom Instrument ab. „Neuwert“ bedeutet im Fall eines Totalschadens die Auszahlung der Summe, die ein neues Instrument gleicher Qualität kosten würde (also der Neubeschaffungswert). Eine Versicherung des Zeitwerts bedeutet im Fall eines Totalschadens die Auszahlung der Versicherungssumme, die das Instrument zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadensfalls wert war. Bei historischen, wertvollen Streichinstrumenten kommt nur eine Zeitwertversicherung, die die Wertentwicklung des Instruments nachvollzieht, in Frage. Bei einem Keyboard hingegen ist nur eine Versicherung zum Neuwert sinnvoll.

Was muss man außerdem beachten? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sein Instrument deutschlandweit, europaweit oder weltweit versichern zu lassen. Je nachdem, in welchen Ländern und Regionen man sein Instrument mit sich führen möchte, ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz sich auch tatsächlich auf diese Regionen erstreckt. Bei einigen Verträgen gilt der Versicherungsschutz nur innerhalb Deutschlands.

Wie bei allen Versicherungen müssen die Bedingungen genau studiert werden, denn es gibt durchaus auch Schäden, die selbst bei einer Allgefahrenversicherung nicht versichert sind. So können etwa Trocknungsrisse, die bei Streichinstrumenten durch zu niedrige Luftfeuchtigkeit in der kalten Jahreszeit entstehen, vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Bereits beim Abschluss der Versicherung sollte man darauf achten, dass der Wert des Instruments möglichst genau stimmt, da die Versicherung häufig erst im Schadensfall prüft, ob die Angaben plausibel sind. Ist die Versicherung dann der Meinung, dass der angegebene Wert höher als der tatsächliche Wert ist, wird nur der zum Zeitpunkt des Schadens von der Versicherung festgestellte Wert des Instruments ausgezahlt und die zu viel bezahlten Beiträge sind verloren. Nicht weniger problematisch ist ein zu geringer Versicherungswert. In diesem Fall greift die sogenannte Unterversicherungsklausel. Beispiel: Ein Instrument, das für 1 000 Euro versichert ist, muss aufgrund eines versicherten Schadens für 200 Euro repariert werden. Nun stellt die Versicherung fest, dass das Instrument tatsächlich aber 2 000 Euro Wert ist, mithin also nur zur Hälfte versichert ist. In diesem Fall wird sie auch die erforderliche Reparatur nur zur Hälfte bezahlen, sodass der Versicherte nur 100 Euro von der Versicherung erstattet bekommt. Auch nach Abschluss der Versicherung sollte man regelmäßig prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem tatsächlichen Wert des Instruments entspricht. Insbesondere bei historischen Instrumenten kann sich der Wert im Laufe der Zeit erheblich ändern und so eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich werden. ))


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© Cordula Obergassel, HfM Detmold

musikschule )) DIREKT 6.2013

Was man als freiberufliche Instrumentallehrkraft zu beachten hat

Ich mache mich selbstständig – aber wie?

Reinhild Spiekermann

Bei einer geplanten Selbstständigkeit müssen unzählige Aspekte durchdacht und entschieden werden. Nicht immer fällt dies leicht, zumal Instrumentallehrkräfte die Zeit ihres Studiums zunächst für künstlerische und pädagogische Professionalisierung nutzen (sollen). Reinhild Spiekermann gibt eine Übersicht über die Dinge, die man als Selbstständiger zu beachten hat. In den folgenden Ausgaben werden einzelne Aspekte weiter vertieft.

)) Wer sich als Instrumentallehrkraft selbstständig macht, sieht sich vielen Fragen gegenüber. Angebote zur Berufskunde oder Karriereplanung gehören zwar inzwischen an vielen Musikhochschulen zum regulären Studienangebot. Allerdings werden diese Angebote durchaus ambivalent aufgenommen: „Sehr interessant, ungemein wichtig, aber es betrifft mich ja jetzt noch nicht.“ Diese Auffassung ist nachvollziehbar, aber irgendwann kommt der „Tag X“, an dem das Berufsleben professionell in die Hand genommen werden muss. Eines der Probleme einer umfassenden Professionalisierung unseres Berufs ist die Tatsache, dass die meisten Musikstudie-

renden bereits während ihres Studiums anfangen zu unterrichten (bzw. zu konzertieren) und in ihre spätere Berufstätigkeit „irgendwie“ hineinrutschen. Das im Studium begonnene und zunächst diffus gestaltete Patchworkmuster beruflicher Tätigkeit wird fortgesetzt, und oftmals bleibt es dann bei einer eher zufällig gewachsenen Struktur.* Die Ursachen liegen in äußeren Zwängen (Existenzdruck, Ort, Zeit), aber auch in „inneren“: Unwissenheit, Angst oder auch Ratlosigkeit führen dazu, dass notwendige Schritte unterbleiben oder nur zögerlich in Angriff genommen werden. Im Folgenden soll eine Übersicht geboten werden über die Aspekte, die man im Falle einer Selbstständigkeit zu beachten hat. Sie lassen sich grob unterteilen in: ) Management/Organisation ) Marketing ) Soziale Absicherung und ) Steuern/Finanzamt. Auch wenn in der Realität Mischformen von freiberuflicher und angestellter Tätigkeit sehr häufig sind, soll es hier um die „Reinform“ der Freiberuflichkeit gehen. Umfassende Details zur Komplexität bei unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen findet man bei Rüdiger Lühr im Ratgeber Musikschullehrkräfte (ver.di, Berlin 2011). Für Fragen zur ausschließlichen Selbststän-

digkeit sollte der Ratgeber Selbstständige von Goetz Buchholz (mediafon, Berlin 2011) benutzt werden.

Management/Organisation Es stellt sich zunächst die Frage nach der Unterrichtsstätte: separater Raum in einer (Miet-)Wohnung, angemietetes Atelier (eventuell als Gemeinschaftsraum alternierend mit anderen Nutzern), öffentliche Räume (Kirche, Gemeindezentrum, Schule) oder auch eine „mobile“ Variante (Musikmobil, „Musik auf Rädern“). Die Ausstattung muss überlegt werden: Instrumente, Noten, Bücher, PC, Medien, Mobiliar. Pädagogisch verantworteter Unterricht umfasst eine gute Wochenplanung in ihren jeweiligen Unterrichtssequenzen. Hierfür ist eine Struktur anzulegen: Sowohl das „alte“ Karteikastensystem als auch eine digitale Verwaltung haben ihre je eigenen Vorteile. Gute Ideen und Musterlisten finden sich bei Stefan Lindemann in Marketing und Management für Musikpädagogen (Bosse, Kassel 2002, aktualisierte Neuauflage im Herbst 2013). Zur Qualitätssicherung des eigenen Unterrichts wird man fündig bei Dieter Fahrner: Begeisternd und kompetent unterrichten (Schott, Mainz 2013).


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Streit um Künstlersozialabgabe Der Beirat der Künstlersozialkasse (KSK) hat erstmalig in seiner Geschichte im Rahmen der Haushaltsberatungen der Festsetzung des Satzes der Künstlersozialabgabe nicht zugestimmt. Grund für diese ablehnende Haltung ist die Erhöhung des Abgabesatzes von zurzeit 4,1 auf 5,2 Prozent im Jahr 2014. Bei der Künstlersozialabgabe handelt es sich um den Beitrag der Unternehmen zur KSK, die Leistungen von selbstständig tätigen Künstlern oder Publizisten verwerten und entsprechende Honorare zahlen. Gleichzeitig fordert der Beirat die Bundesregierung auf, den finanziellen Mehrbedarf der KSK für das Jahr 2014 aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren und den Zuschuss des Bundes zur KSK entsprechend zu erhöhen. Aus Sicht des Beirats ist die Erhöhung der Künstlersozialabgabe im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Deutsche Bundestag eine gesetzliche Regelung abgelehnt hat, der entsprechend alle Unternehmen regelmäßig auf die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe durch die Rentenversicherung geprüft werden sollen.

Dreh- und Angelpunkt einer professionellen Lehrtätigkeit ist ein Unterrichtsvertrag, der die wichtigsten Punkte zwischen Lehrkraft und Schülern bzw. Eltern regelt. In der Regel wird es sich dabei um einen Dienstvertrag handeln, bei dem lediglich das „Bemühen“ geschuldet wird (beim Werkvertrag muss ein „Werk“ abgeliefert werden). Musterverträge stellt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bereit (www.verdi.de – Suchbegriff: Musterverträge), alternativ kann man bei Mitgliedschaft im Deutschen Tonkünstlerverband (www.dtkv.org) gegen eine geringe Gebühr Verträge bekommen. Wer einen individuellen Vertrag erstellen möchte, sollte diesen rechtlich prüfen lassen. (Zu Vertragsdetails bzw. Kalkulation von Honoraren vgl. Lindemann oder Lühr.) Sinnvoll ist es, von Anfang an ein Geschäftskonto zu eröffnen, um den privaten und beruflichen Geldverkehr übersichtlich zu verwalten. Die Organisation von Schülerdaten kann gut im eigenen PC angelegt werden, für Selbstständigkeit in Form einer eigenen Musikschule sollte jedoch eine dafür eigens programmierte Software mit entsprechender Serviceleistung genutzt werden (z. B. www.msvplus.de).

Marketing Die Vermarktung der eigenen Dienstleistung muss hohe Priorität haben. Selbst wenn ein Schülerstamm am Ende des Studiums vorhanden ist, kommen doch viele in die Situation, in einer neuen Umgebung ganz von vorn anfangen zu müssen. Lindemann stellt die wichtigsten Werbemedien

und Vorgehensweisen vor. Die Gestaltung einer eigenen Website erfordert den größten Planungseinsatz, muss man hier doch Rechenschaft ablegen über sein Produktprofil: In welcher Gewichtung stehen Unterrichten, Konzertieren, eventuell Produzieren; welche Informationen über mein Unterrichten möchte ich im Netz veröffentlicht sehen etc. Um eine Internetpräsenz aufzubauen, wird einiges Ausgangsmaterial benötigt: professionelle Fotos, Audiodateien, eventuell Materialien, die zum Download bereitgestellt werden sollen. Viele „selbstgestrickte“ Websites von Instrumentallehrkräften sind von zweifelhafter Qualität! Es lohnt sich, in diesem Bereich die Dienstleistung von Profis in Anspruch zu nehmen, wenngleich dies nicht billig ist. Eine sehr gute Möglichkeit bieten „Baukastensysteme“ wie z. B. das von Till Schumann (www.musikerseiten.de).

Soziale Absicherung Durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) von 1983 werden auch selbstständige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (KSK) sozial abgesichert. Unter „Künstlern“ versteht der Gesetzgeber diejenigen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren. Die KSK ist somit eine Pflichtversicherung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: ) eine selbstständige Tätigkeit als Künstler oder Publizist, ) die Tätigkeit wird erwerbsmäßig betrieben, nicht nur vorübergehend oder als Hobby,

) es werden Einkünfte von mehr als 3 900 Euro im Jahr erzielt (Ausnahmen für Berufsanfänger), ) die Tätigkeit erfolgt im Wesentlichen im Inland. Die Versicherten zahlen – ähnlich wie Arbeitnehmer – etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die andere Hälfte übernimmt die KSK. Diese finanziert sich aus Mitteln des Bundes und aus einer sogenannten Künstlersozialabgabe durch Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten. Die KSK ist dabei keine Versicherung, sondern sorgt für den Beitragseinzug der Versicherten, leitet diesen jedoch weiter an die zuständigen Träger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresarbeitseinkommen. Dies entspricht dem steuerlich ermittelten Gewinn (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben), als Schätzgrundlage kann der jüngste Jahressteuerbescheid herangezogen werden. Zu erwartende Veränderungen sollten jedoch mit einbezogen werden. Die Aufnahme in die KSK erfolgt, indem man einen Antrag auf Prüfung der Versichertenpflicht stellt. Antragsunterlagen wie ausführlicher Fragebogen (über Download oder per E-mail anfordern) bzw. entsprechende Nachweise zur beruflichen Tätigkeit müssen beigelegt werden. Alle notwendigen Infos finden sich unter www.kuenstlersozialkasse.de. Einen guten Überblick über sonstige Versicherungen (und Reihenfolge ihrer Notwendigkeit) erhält man z. B. im regel-


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Literatur Rüdiger Lühr: Ratgeber Musikschullehrkräfte. Wissenswertes in 10 Kapiteln. Informationen der Fachgruppe Musik der ver.di, Berlin 2011 Goetz Buchholz: Der Ratgeber Selbstständige, mediafon, Berlin 2011 Stefan Lindemann: Marketing und Management für Musikpädagogen, erweiterte Neuauflage, Bosse, Kassel 2013 Dieter Fahrner: Begeisternd und kompetent unterrichten. Menschliche und fachliche Professionalität für Instrumental- und Musiklehrer, Schott, Mainz 2013

mäßig neu aufgelegten Finanztest Spezial Versicherungen der Stiftung Warentest (www.test.de) bzw. auch über Veröffentlichungen von ver.di oder DTKV. Die Altersvorsorge gehört zu den Themen, die am häufigsten verdrängt werden. Auch wenn über die KSK eine Grundsicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet, wird dies im Alter nicht ausreichen. Zusätzliche Absicherung ist notwendig, sobald die freiberufliche Existenz auf finanziell einigermaßen gesicherten Füßen steht. Eine erste Übersicht kann man sich verschaffen bei www.existenzgruender.de (Suchbegriff: Altersvorsorge).

Steuern/Finanzamt Als selbstständige Instrumentallehrkraft muss man sich beim zuständigen Finanzamt anmelden, das heißt die Aufnahme einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit mitteilen. Das Finanzamt übersendet dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung/Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder landwirtschaftlichen Tätigkeit (BMF IV A 5). Alternativ kann man sich das Formular (nebst Ausfüllhinweisen) auch bei der Bundesfinanzverwaltung herunterladen (www.formulare-bfinv.de). Für selbstständige Instrumentallehrkräfte ist unter Art des ausgeübten Gewerbes bzw. der Tätigkeit „Freie Musiklehrkraft“ einzutragen. Die Art der Gewinnermittlung ist die Einnahmenüberschussrechnung, die Frage nach einer Kammerzugehörigkeit bzw. Handelsregistereintrag ist zu verneinen.

„Die Altersvorsorge gehört zu den Themen, die am häufigsten verdrängt werden.“

Während bei Arbeitnehmern jeden Monat die Lohnsteuer automatisch einbehalten wird, muss der Selbstständige quartalsweise Steuervorauszahlungen leisten. Diese bemessen sich nach dem voraussichtlichen Jahresgewinn. Es ist sinnvoll, hierfür Rücklagen zu bilden, selbst wenn zu Beginn einer Berufstätigkeit der Verdienst häufig noch niedrig ist und wenig (oder gar keine) Steuern gezahlt werden müssen.

Mitgliedschaften und Medien Eine Mitgliedschaft im DTKV und/oder bei ver.di bringt nicht nur grundsätzlich eine Solidarisierung der Mitglieder untereinander bzw. gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Dritten, sondern hat viele handfeste Vorteile: Rabatte bei kooperierenden Versicherungen, Publikationen, Beratung in Steuer- und Rechtsfragen und vieles mehr (ver.di hat für Beratung von Solo-Selbstständigen die Tochterfirma mediafon eingerichtet: www.mediafon.net). Zusätzlich sollte überlegt werden, eine Auswahl an Zeitschriften zu abonnieren (z. B. üben & musizieren oder neue musikzeitung), um stets auf dem Laufenden zu bleiben. ))

* Dies kann einer günstigeren Struktur sogar im Weg stehen. Edward de Bono hat darauf hingewiesen, dass die „Reihenfolge des Eintreffens von Informationen darüber entscheidet, wie sie angeordnet werden. Aus diesem Grunde ist die Anordnung der Informationen niemals die bestmögliche Anordnung, denn diese wäre von der Reihenfolge des Eintreffens vollkommen unabhängig.“ Edward de Bono: Laterales Denken. Ein Kurs zur Erschließung Ihrer Kreativitätsreserven, Econ, Düsseldorf 1992, S. 40.

Checkliste Management/Organisation ❑ Unterrichtsstätte ❑ Ausstattung ❑ Unterrichtsorganisation und Qualitätssicherung ❑ Unterrichtsvertrag ❑ Geschäftskonto ❑ Verwaltung von Schülerdaten Marketing ❑ Werbemedien ❑ Website Soziale Absicherung ❑ Künstlersozialkasse (KSK) ❑ sonstige Versicherungen ❑ Altersvorsorge Steuern/Finanzamt ❑ Anmeldung Finanzamt

Reinhild Spiekermann ist Professorin für Allgemeine Instrumentalpädagogik, Klavierdidaktik/-methodik sowie Studiengangsleiterin für instrumentalpädagogische Studiengänge an der Hochschule für Musik Detmold.


© Cordula Heuberg

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Selbstmanagement für Instrumentalpädagogen

Der Musiklehrerberuf als Passion?! Bernd Dahlhaus

)) „Als freiberuflicher Geigenlehrer brauche ich aus finanziellen Gründen dringend mehr Schüler, aber ich kann mich halt nicht so gut verkaufen. Und ich bin das ewige Argumentieren-Müssen, wie toll und wichtig das Musizieren doch ist, und das Anbaggern der sogenannten Kunden wirklich leid.“ – „Als Musikschulhonorarkraft müsste ich mich dringend um meine Buchführung und meine Altersvorsorge kümmern, aber dieser ganze Verwaltungskram liegt mir nicht. Außerdem frisst das so viel Zeit und es sind ja eh alles so geringe Beträge, da schaue ich lieber erst gar nicht hin.“ – „Als festangestellte Querflötenlehrerin machen mich die Arbeitsbedingungen in der Musikschule richtig krank. ,Kein Geld, keine Zeit‘, so heißt es, dafür immer mehr Aufgaben, schwierige Unterrichtsbedingungen und irgendwie so ein gedrücktes Betriebsklima. Wie soll ich da als Vorbild glaubwürdig andere Menschen für das Musizieren begeistern?“

Unser Beruf als Passus duriusculus Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht kennen Sie diese oder ähnliche Gedanken.

Ich selbst habe sie in meiner nun fast 30jährigen Unterrichtstätigkeit als freiberuflicher Klavierpädagoge und Honorarkraft an einer Musikschule schon so manches Mal gedacht. Und um diese Probleme zu lösen, habe ich im Lauf der Zeit viele gutgemeinte Ratschläge von KollegInnen („Du musst einfach bei Facebook sein, mit den richtigen Kontakten läuft es wie von alleine“) und so manche Tipps aus den einschlägigen Ratgebern („Vermeiden Sie, dass Wichtiges dringend wird, planen Sie langfristig“) ausprobiert. In der Regel handelte es sich bei diesen Tipps um Handlungsanregungen, also um etwas, das ich tun sollte, um eine Verbesserung zu erzielen. Einige Tipps davon haben sich in meiner Berufspraxis bewährt und den gewünschten Effekt gezeigt, viele andere Tipps aber haben nicht funktioniert und manchmal sogar das Problem verschärft.

Von außen nach innen – von innen nach außen Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts werden solche Tipps, Ideen und Konzepte im weitesten Sinne mit dem Begriff „Selbstmanagement“ bezeichnet. Die heute

weit verbreitete zugrunde liegende Überzeugung geht davon aus, dass Menschen in der modernen Welt durch das richtige Tun ihre (beruflichen) Chancen verbessern, (Karriere-) Ziele leichter erreichen und „erfolgreich“ sein können. Der amerikanische Personalberater Stephen Covey bezeichnet diese Haltung in seinem 1989 erschienenen Buch Die 7 Wege zur Effektivität – mittlerweile ein Klassiker der Selbstmanagement-Literatur – als „Imageethik“.1 Diese „bot Techniken und Patentlösungen (zur Einflussnahme, [für] Machtstrategien, [zu] Kommunikationsfertigkeiten und positive[n] Einstellungen)“. Die „Sozialtechniken“ dienten „als Schmiermittel für die Prozesse des menschlichen Miteinanders… Manchmal half dies sogar, aber die grundlegenden und chronischen Probleme schmerzten weiter und brachen immer wieder auf.“ Erfolg im Beruf und im Privatleben wurde an der Außenwirkung bemessen, am öffentlichen Image. Der Imageethik stellt Covey die Charakterethik gegenüber, die seinen Untersuchungen zufolge die Grundlage des Schrifttums der vorangegangenen 150 Jahre bildete. Die „Charakterethik lehrte, dass es grundlegendere Prinzipien für ein effekti-


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Literatur Stephen R. Covey: Die 7 Wege zur Effektivität. Prinzipien für persönlichen und beruflichen Erfolg, Gabal, Offenbach am Main 272013

„Vor der Frage: Was können wir tun? muss der Frage nachgegangen werden: Wie müssen wir denken?“ *

ves Leben gibt, und dass Menschen nur dann wirklichen Erfolg oder anhaltendes Glück finden können, wenn sie diese Prinzipien lernen und in ihr Wesen integrieren. Diese Prinzipien sind Richtlinien bzw. natürliche Gesetze für das Betragen von Menschen, die bewiesen haben, dass sie von anhaltendem, beständigem Wert sind.“ Die Charakterethik geht von der Person aus, sie beruht auf einer Art Selbstvergewisserung, beispielsweise indem ich mich frage: Was bedeutet überhaupt Erfolg für mich? Was macht mich aus, was ist mein besonderes Profil? Was ist mir wichtig und wovon bin ich überzeugt? Wer bin ich und wie will ich sein? Um das persönliche Potenzial entfalten und wirklich nachhaltig erfolgreich sein zu können, sind beide Bereiche – Image- und Charakterethik – notwendig. Dabei ist es sinnvoll, die Elemente der Imageethik wie beispielsweise (Selbst-) Marketingstrategien, Kommunikations-, Organisationsund Mentaltechniken auf das Fundament der Charakterethik zu stellen. Nur wenn ich möglichst klar mit mir selbst bin, wenn ich weiß, „wie ich ticke“, finde ich leichter heraus, welche Strategie, Technik und Maßnahme gut zu mir passt und die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöht. Die Suche vieler Menschen nach schlichten, klaren Handlungsanweisungen – „Erfolgsrezepten“ im weitesten Sinne – ist natürlich verständlich. Es scheint leichter, gerade in unangenehmen oder belastenden Situationen vermeintlich bewährte Methoden und Maßnahmen zu kopieren oder zu adaptieren statt zunächst innezuhalten. Hinzu kommt, dass die „Ratgeberindust-

rie“ die Methoden- und Maßnahmenfokussierung vieler Menschen in ökonomisch einträglicher Weise begünstigt und damit leider eher zur Verfestigung der Imageethik beiträgt. Dies lässt sich an vielen Schlagworten und Phänomenen beobachten: ) So etwas wie „Zeitmanagement“ gibt es nicht. Die Zeit kann man nicht managen, sondern nur sich selbst. Stattdessen geht es im Kern eher darum, nach welchen Kriterien und Prinzipien ich Entscheidungen treffe für die Auswahl und die zeitliche Aufeinanderfolge und Organisation meiner Handlungen. ) Die in der Ratgeberliteratur häufig verwendete Formulierung „Work-Life-Balance“ setzt eine Unterscheidung, nach der Beruf und Privatleben eines Ausgleichs bedürfen. Der Bereich „Arbeit“ wird hierbei in der Regel als energiezehrend oder stressig konnotiert und muss durch das Privatleben ausgeglichen werden („Freizeiterholung“). Demgegenüber sollte und kann Arbeit auch lebenswert sein und – genauso wie das Privatleben – Energie, Zufriedenheit und Freude geben. ) Die Schwemme von Print- und Onlineratgebern suggeriert, dass es (nur) eine Frage des Wissens sei, wie ein gutes, erfolgreiches Leben zu führen ist. Dazu offenbart der „ultimative“ Ratgeber die entscheidenden Insiderinformationen. Das rationale, „technisch-methodische“ Wissen wird höher bewertet als das implizite innere Wissen, auch benannt als innere Stimme oder als Bauchgefühl, das mir schon sagt, was gut ist für mich. Hierauf (wieder mehr) zu achten, Zutrauen zum

Natalie Knapp: Kompass neues Denken. Wie wir uns in einer unübersichtlichen Welt orientieren können, Rowohlt, Reinbeck 2013 Christina Rakebrandt: Karriereguide für Musiker. Potenziale entdecken. Träume verwirklichen, quickstart, Seeheim 22011

eigenen inneren Wissen zu haben und sich selbst auch zu erlauben, danach zu handeln, macht unabhängig(er) von vermeintlichem Expertenwissen und stärkt die Selbstsicherheit sowie das Gefühl von Selbstwirksamkeit. ) Viele Ratgeber kultivieren implizit einen Machbarkeitswahn. Auch wenn gewisse Bedingungen und Einschränkungen genannt werden, wird eine grundsätzliche Erfolgsmachbarkeit selten in Frage gestellt. Erreiche ich meine Ziele nicht wie geplant bzw. nicht schnell genug, habe ich eben nicht die richtige Strategie oder Technik angewendet und/oder es nicht intensiv genug gewollt oder umgesetzt. Dies führt dann möglicherweise zu noch mehr Stress, Frust und innerer Selbstabwertung.

Selbstmanagement für Instrumentallehrer Der Beruf des Instrumentalpädagogen besteht aus vielen verschiedenen Einzeltätigkeiten: unterrichten, organisieren, kommunizieren, (sich) präsentieren etc. Was bedeutet „Selbstmanagement“ für diese Tätigkeiten? Was ist das übergeordnete Gemeinsame eines guten Selbstmanagements: pädagogisch-didaktisch im (Gruppen-) Unterricht, kommunikativ im Elterngespräch, im Konfliktgespräch mit der Musikschulleitung als auch bei der Unterrichtsvorbereitung, beim Erstellen der Steuererklärung, beim Gestalten eines Werbeflyers oder der eigenen Internetseite? Ausgehend von den obigen Überlegungen möchte ich für ein Verständnis von Selbstmanagement werben, das sich auszeichnet


© Nihad Nino Pusˇija

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Wie geht es weiter?

durch die Fähigkeit, sich selbst, das eigene Fühlen, Denken und Handeln von außen beobachten und reflektieren zu können – in angenehmen, positiven, „erfolgreichen“ Situationen wie auch in unangenehmen, negativen und belastenden Situationen. Dazu kommt die Fähigkeit, sich aufgrund der Selbstbeobachtungen selbst regulieren zu können. Dabei kann ich lernen, meine als hilfreich erkannten Fühl-, Denk- und Handlungsmuster bewusst zu nutzen und meine als einschränkend erkannten Muster zu verändern – wenn ich mich selbstbestimmt dazu entschließe. Angestrebtes Ziel ist es, mich möglichst oft als kompetent, als energiereich, handlungsfähig und

Impulse Wie würden Sie Ihr berufliches Selbstmanagement beschreiben? Was gelingt Ihnen leicht, was weniger leicht? In welchen beruflichen Teilbereichen haben Sie, um sich selbst „gut managen“ zu können, wirklichen Wissensbedarf, in welchen mehr Übebedarf? Inwieweit nehmen Sie sich (regelmäßig) Zeit, um sich um Ihren Wissensbedarf und Übebedarf zu kümmern? Wenn Sie hier etwas tun wollten, was könnte das konkret sein? Inwieweit tauschen Sie sich mit KollegInnen lösungs- und nicht problemorientiert über Fragen des beruflichen Selbstmanagements aus?

selbstwirksam zu erleben. Kompetenzerleben bedeutet, Mittel und Wege zu kennen, zu finden und zu üben, das, was ich kann, auf eine angenehme und verantwortliche Art in die Welt zu bringen. Mit anderen Worten: Eine instrumentalpädagogische Berufskunde geht nach diesem Verständnis Hand in Hand mit einer persönlichen „Selbstkunde“. Und nur in dieser Verbindung kann nach meiner Erfahrung langfristig und nachhaltig professionelles Handeln im instrumentalpädagogischen Beruf gelingen. Nur dann ist es möglich, dass ein Instrumentalpädagoge sein künstlerisch-pädagogisches Ethos verwirklichen und seinen Lebensstandard halten oder vielleicht sogar verbessern kann. Dass er erfolgreich, zufrieden und gesund seinen Beruf ausüben und sich etwas leisten, sogar gönnen kann. Gutes Selbstmanagement ist die Voraussetzung dafür, die Begeisterung für Musik leben zu können. Wenn wir selbst so unsere Potenziale entfalten, sind wir die besten Vorbilder für unsere SchülerInnen.

men angesprochen wie: Was mache ich, wenn es trotzdem nicht funktioniert? Was ist die Quintessenz aus verschiedenen Kommunikationsmodellen? Welche übergeordneten Konzepte, Modelle, Prinzipien gibt es, die ich in verschiedenen Berufszusammenhängen anwenden kann? Und schließlich: In welcher Weise hängt mein Unterrichtsstil mit meinem Selbstmanagementstil zusammen? Über Ihre Anregungen, Themenwünsche und Erfahrungsberichte hierzu freue ich mich. ))

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Die folgenden Zitate stammen aus Stephen R. Covey: Die 7 Wege zur Effektivität. Prinzipien für persönlichen und beruflichen Erfolg, 11., vollständig überarbeitete Auflage, Offenbach am Main 1992, S. 14 ff. Bei den abgebildeten Karten auf Seite 7 handelt es sich um eine Auswahl der bikablo® icons, die auch methodisch vielseitig im Instrumentalunterricht einsetzbar sind. www.kommunikationslotsen.de

* Joseph Beuys

Ausblick In den kommenden Ausgaben möchte ich Ihnen Ideen und Impulse zu einzelnen Aspekten des Selbstmanagements vorstellen. Dabei möchte ich Ihnen neben den Literatur- und Onlinetipps zu Methoden und Techniken, denen Sie je nach Grad Ihres Interesses selbst nachgehen können, in erster Linie Sichtweisen anbieten, die sich ergeben, wenn man wie oben beschrieben Imageethik mit Charakterethik verbindet. Hierzu werden dann beispielsweise The-

Bernd Dahlhaus ist Musikpädagoge und Coach. Er leitet die Agentur für Musikpädagogik musikbäume, e-mail: info@ musikbaeume.de, www.musikbaeume.de


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musikschule )) DIREKT 6.2013

Flotte Schreibe …

Jürgen Simon

MuseScore: ein Open Source Programm zum Notenschreiben – nicht nur für Lehrkräfte )) Sowohl Lehrkräfte als auch Gruppenund Orchesterleiter stehen häufig vor der Aufgabe, Kompositionen und Bearbeitungen zu Papier bringen zu müssen: seien es vereinfachte Transkriptionen für den Unterricht oder auch neue Instrumentierungen, passend zu den im Ensemble vorhandenen Stimmen und Instrumenten. Neben kommerziellen Programmen wie Sibelius, Forte oder Finale hat sich das freie Programm MuseScore (www.musescore.org) etabliert. Das Programm wird ständig weiterentwickelt und weist ein hohes Niveau sowohl bei der Fehlerbereinigung als auch bei der Entwicklung neuer Funktionen auf. Selbst ein umfangreiches deutschsprachiges Handbuch ist verfügbar. Das Programm erfordert eine gewisse Einarbeitung, da es primär über Tastenkürzel gesteuert wird. Zwar ist eine Bedienung mit der Maus in Grenzen möglich, aber wenn umfangreichere Werke eingegeben werden sollen, führt die Noteneingabe mit der Maus unweigerlich zum Orthopäden. MuseScore arbeitet grundsätzlich mit einer Step-Time-Eingabe: Das bedeutet, die Notenlänge muss für jede Note eingegeben werden. Das klingt jedoch umständlicher, als es tatsächlich ist.

Erste Besichtigung Das Programm läuft unter Windows, Linux, BSD und OS X. Unter Linux kann es in vielen Fällen über die Paketverwaltung installiert werden, ansonsten kann es direkt von der Internetseite von MuseScore heruntergeladen und installiert werden. Nach dem ersten Starten wird in der Regel eine Demo-Komposition geöffnet. Hier kann bereits die Wiedergabefunktion getestet werden. Ein Druck auf die Leertaste sollte die Wiedergabe der Datei starten. MuseScore kann dabei mit allen gängigen

Systemen zur Audiowiedergabe arbeiten und stellt normalerweise alles automatisch so ein, dass die Wiedergabe funktioniert. Der Sound ist mit den Standardeinstellungen nicht berauschend, aber um zu prüfen, ob noch falsche Noten vorhanden sind, ausreichend.

Erste Partitur Die erste eigene Komposition wird wie üblich mit dem Befehl Neu des Dateimenüs begonnen. Ein Assistent führt durch das Anlegen einer neuen Partitur. Alle Eingaben, die hier gemacht werden, können später noch geändert werden. Im ersten Fenster werden Titel, Komponist etc. eingegeben. Nach einem Klick auf Weiter werden im nächsten Fenster die Stimmen für die Partitur ausgewählt. Sollte ein bestimmtes Instrument fehlen, kann es durch ein anderes, ähnliches Instrument ersetzt werden. Die Bezeichnung und auch die Transposition können später geändert werden. Bei der Auswahl der Tonart im nächsten Fenster werden transponierende Instrumente korrekt berücksichtigt. Im letzten Fenster des Assistenten werden die Taktart und, wenn erforderlich, ein Auftakt sowie die Zahl der Takte, die zunächst erzeugt werden, festgelegt.

Erste Noten Nun kann sofort mit der Eingabe von Noten begonnen werden. Mit „n“ wird die Noteneingabe gestartet. Zunächst wird eine Notenlänge gewählt: „1“ entspricht einer Vierundsechzigstel, „2“ einer Zweiunddreißigstel und so weiter bis „9“ für eine Longa. Mit der „.“-Taste wird der gewählte Notenwert um einen Punkt ergänzt. Für Doppelpunktierungen muss die Maus bemüht werden, um die entspre-

chende Schaltfläche in der Werkzeugleiste anzuklicken. Wenn einzelne Noten die Taktgrenze überschreiten, werden automatisch passende Überbindungen erzeugt. Um innerhalb eines Takts eine Überbindung zu erzeugen, benötigt man die „+“Taste. Die gewählte Tondauer gilt für alle nachfolgenden Noten, bis eine neue Dauer gewählt wird. Die Tonhöhe wird über den Notennamen mit den Tasten „c“, „d“, „e“… eingegeben. An Stelle des deutschen „h“ wird das angelsächsische „b“ verwendet. Pausen werden mit der Ziffer „0“ eingefügt. Im Normalfall werden die Noten entsprechend der gewählten Tonart erzeugt, so entsteht in G-Dur beim Druck auf die Taste „f“ ein „fis“. Dieses Verhalten kann in den Voreinstellungen angepasst werden. Mit den Cursor-Tasten kann man die Tonhöhe in Halbtonschritten ändern. Tonhöhen werden immer in der Oktave erzeugt, bei der der Abstand zur vorherigen Note möglichst gering ist. Mit „Strg“ und CursorTaste kann die zuletzt eingegebene Note um jeweils eine Oktave nach oben oder unten verschoben werden. Nach Eingabe einer Note wird die Position um den Notenwert verschoben. Um innerhalb eines Systems einen Akkord einzugeben, können weitere Noten an der Position der zuletzt eingegebenen Note erzeugt werden, wenn dabei die Umschalt-Taste gedrückt wird. Nach einer Gewöhnungsphase funktioniert diese Art der Eingabe sehr schnell. Da die Notennamen alle im linken Teil der Tastatur sind, können sie gut blind mit der linken Hand eingegeben werden, die Notenlängen hingegen mit der rechten Hand über den Ziffernblock. Einige weitere Tastenkommandos können während der Eingabe sinnvoll genutzt werden. Mit „s“ können Bindebögen eingege-


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MuseScore-Profitipps Ein paar Profitipps, z.B. zur Verbesserung der Klangqualität oder wie man Partituren ohne Leerzeilen erstellt, stehen im Internet kostenlos unter www.musikschule-direkt.de zu diesem Artikel zum Download bereit.

ben werden. Dazu drückt man nach der ersten Note einer Bindung die Taste „s“ und gibt anschließend wie gewohnt weitere Noten ein. Um die Bindung zu beenden, muss nach der letzten Note, die unter dem Bindebogen stehen soll, erneut „s“ gedrückt werden. Mit Umschalttaste „.“ (auf einer deutschen Tastatur also „:“) können Staccatopunkte hinzugefügt werden.

Erste Strophe Als nächster Schritt empfiehlt sich die Eingabe von Liedtext (falls vorhanden), da der Liedtext von MuseScore automatisch platziert wird, wohingegen Dynamik, Tempo und andere Einzeichnungen frei positioniert werden können. Dazu wird die erste Note, die einen Text bekommen soll, ausgewählt und mit „Strg“ und „1“ die Eingabe von Liedtext aktiviert. Nun kann der Text Note für Note eingegeben werden. Mit der Leertaste wird am Ende eines Worts zur nächsten Note gewechselt. Wenn ein Wort mit mehreren Silben auf mehrere Noten aufgeteilt werden soll, verwendet man die Taste „-“. Die Silben werden dann durch einen Bindestrich verbunden. Im umgekehrten Fall, wenn eine Silbe über mehrere Noten verteilt werden soll, muss die „_“-Taste verwendet werden. Dies kann für beliebig viele aufeinanderfolgende Noten geschehen. Innerhalb einer Silbe können die CursorTasten benutzt werden, um den Cursor zu bewegen. Hier lauert jedoch eine „Bedienungsfalle“: Wenn der Cursor am Anfang oder am Ende einer Silbe steht, dann wird der Cursor nicht über die Silbengrenze hinweg zur vorigen oder nächsten Silbe bewegt, sondern die Position der Silbe wird nach links bzw. rechts verschoben. Um den Cursor auf den Text der vorigen Note zu bewegen, muss die Tastenkombi-

nation Umschalt- und Leertaste verwendet werden. Die „Esc“-Taste beendet die Texteingabe. Für weitere Strophen muss wieder die erste Note ausgewählt und erneut mit „Strg“ und „1“ die Liedtext-Eingabe aktiviert werden. Die folgende Strophe wird automatisch unterhalb der ersten platziert. Sollte in der ersten Strophe die erste Note ohne Text sein, erscheint die Texteingabe zunächst auf der Höhe der ersten Strophe. In diesem Fall wird mit „Enter“ in die nächste Zeile gewechselt. Die meisten weiteren Bearbeitungsschritte werden mit den Paletten auf der linken Seite des Fensters vorgenommen. Hier finden sich Artikulationszeichen, Dynamik, Fingersätze und Wiederholungen. Alle diese Zeichen werden mit der Maus direkt aus der Palette in die Partitur gezogen. Die Formatierung der Partitur erfolgt primär über Formatvorlagen, die mit den Menüpunkten Format-Stilvorgaben und TextStilvorgaben im Menü Format bearbeitet werden. Hier können Einstellungen für Takt- und Seitenzahlen ebenso wie Abstände zwischen Notenzeilen, Liedtext und diversen anderen Elementen des Layouts definiert werden, ebenso werden die Schriften für die verschiedenen Textarten festgelegt. Es ist daher in der Regel nicht sinnvoll, Schriftarten und Größen einzeln zu definieren.

Dieser Beitrag kann nur einen kleinen Ausschnitt der Möglichkeiten, die MuseScore bietet, beschreiben. Wer ernsthaft mit dem Programm arbeiten möchte, sollte das gesamte Handbuch studieren und sich vor allem mit möglichst vielen der Tastenkürzel vertraut machen. Außerdem gibt es auf der Internetseite von MuseScore ein recht aktives Forum, das – zum Teil auch auf Deutsch – in vielen Fällen, in denen das Handbuch nicht mehr ausreicht, weiterhilft. MuseScore unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung. Zurzeit arbeiten die Entwickler an der Version 2.0, die viele Funktionen enthalten wird, die bisher gefehlt haben. Bereits jetzt kann man diese Version auf der Internetseite von MuseScore herunterladen und testen. Zum produktiven Einsatz ist sie jedoch ausdrücklich noch nicht vorgesehen. ))

Erste Ergebnisse Noten, die mit MuseScore erzeugt werden, können sich durchaus mit den Ergebnissen der kommerziellen Programme messen. Die Noten sind schön und gleichmäßig gesetzt, der mitgelieferte Font für die Noten und musikspezifischen Sonderzeichen ist ausgesprochen elegant und die Ergebnisse sind gut lesbar.

Jürgen Simon ist Cellist im Brandenburgischen Staatsorchester Frankfurt (Oder). Er entwickelte ein Orchesterverwaltungsprogramm für sein Orchester.


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„SessionBand“ – Einfache harmonische Play-alongs schreiben

Meine App

Rüdiger Behschnitt

)) Das kann sicher jeder Schüler und jede Schülerin bestätigen: Wenn die Lehrerin im Unterricht das Lied begleitet, das man gerade erarbeitet, dann macht das Spielen gleich nochmal so viel Spaß. Zuhause ist man dann mit seinem Melodieinstrument oder auch der Gitarre wieder alleine und die Freude am kräftigen, klangvollen Song, wie man sie im Unterricht erlebt hatte, ist vorüber. Wie schön wäre es doch, wenn man jetzt einen Begleiter oder zumindest eine Begleit- oder Play-along-CD hätte. Eine solche ist jedoch nicht immer vorhanden. Hier schafft die App SessionBand Abhilfe. Mit SessionBand kann man als Lehrer oder Lehrerin recht rasch einfache harmonische Begleitungen zu Melodien schreiben. Zur Verfügung stehen die sieben Standard-Akkorde „maj“, „min“, „7“, „min7“, „maj7“, „sus4“ und „sus2/9“, die auf jeden Ausgangston angewendet werden können. Über eine kleine Klaviertastatur wählt man den Ausgangston (z. B. d ), anschließend den gewünschten Akkord (z. B. „7“) und schon erklingt der Septakkord über d in einem hervorragenden Gitarrensound. Automatisch wird jeder gewählte Akkord für die Länge zweier Takte zu je vier Schlägen eingefügt. Mit Fingerspreizung kann man jedoch sogleich die Dauer der Akkordbegleitung verändern und z. B. auf einen halben Takt (zwei Schläge) verkürzen.

Auf diese Weise lässt sich rasch eine Melodie harmonisieren. Mittels „drag and drop“ kann man ausgewählte Abschnitte zeitsparend verdoppeln, die Loop-Funktion wiederholt das komplette Stück, so oft man will. Ein Nachteil ist, dass SessionBand nur ein Vierer-Taktschema vorgibt. Unter Missachtung der vorgegebenen Takteinteilung kann man aber auch ungerade Metren eingeben, was jedoch ein gewisses Abstraktionsvermögen erfordert. Doch das ist noch nicht alles. Die fertige Begleitung kann in der Geschwindigkeit verändert und an das aktuelle Übe-Tempo des Schülers oder der Schülerin angepasst werden. Ebenso lässt sich das gesamte Stück auf jede beliebige Stufe transponieren. Doch der eigentliche Clou: Die Begleitung kann nun in verschiedensten Instrumentierungen und Stilen (Blues, Pop, Country, Electronic, HipHop, Rock und andere) abgespielt werden. Viele Sounds wurden professionell eingespielt: Das Klangergebnis ist beeindruckend und lässt so manche Play-along-CD hinter sich. Am Mini-Equalizer lassen sich zudem noch einzelne Instrumente separat aussteuern. In der iPad-Version von SessionBand (für iPad: 2,69 Euro, für iPhone: 1,79 Euro) sind immerhin bereits zwanzig Sounds verfügbar, viele weitere lassen sich mittels In-App-Kauf erwerben. Die hier besprochene „Original Edition“ gibt es auch als

musikschule )) DIREKT erscheint

Redaktion: Anja Bossen und Rüdiger Behschnitt Layout: Rüdiger Behschnitt Grafik: Nele Engler

alle zwei Monate als Supplement zu üben & musizieren

„Jazz Edition“, „Piano Edition“ oder „Acoustic Guitar Edition“. Weitere Informationen kann man im Internet abrufen unter www.sessionbandapp.com. Natürlich lässt sich SessionBand auch zur Unterweisung bzw. Übung in Harmonielehre nutzen, wenn die SchülerInnen ihre eigene Begleitung „komponieren“. Welcher Akkord passt wo, was funktioniert gar nicht, wodurch entsteht ein Spannungsbogen? Ist die Begleitung abgeschlossen, so lässt sie sich per e-mail (an den Schüler oder die Schülerin) versenden oder per AudioCopy (mit einem Zusatzprogramm) exportieren. Üben ohne Begleitung im Anfangsunterricht macht keinen Spaß? Mit SessionBand sollte sich dieses Problem erledigt haben. ))

Kennen Sie eine App, die Sie anderen Lehrkräften empfehlen möchten? Schreiben Sie uns: info@musikschule-direkt.de


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