License.IP

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aws License.IP Innovation konsequent fördern

Ziel des Förderungsprogramms „aws License.IP“ ist die effiziente Unterstützung der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) bei der erfolgreichen Lizenzierung von Technologien Dritter, vorzugsweise universitärer und außer-universitärer Institute, um die eigene technologische Innovationsstrategie voranzutreiben und die „time-to-market“ eigener neuer Entwicklungen zu verkürzen.

Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Zielgruppe des Förderungsprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen, die Technologien von externen Technologieanbieterinnen und Technologieanbietern lizensieren wollen.

Förderungsart Dienstleistung bzw. Zuschuss

Förderbare Projekte

Einreichung laufend direkt bei der aws

Gefördert wird die Suche nach geeigneten Technologien, die den konkreten technischen Bedarf des Unternehmens erfüllen, die Lizenzierung von Patenten bzw. Know-how derartige Technologien betreffend sowie die Lizenzkosten.

Was wird gefördert? Unterstützung bei der Technologiesuche sowie bei der Anbahnung des Lizenzgeschäftes mit den Technologiegeberinnen und Technologiegebern, Lizenzkosten für Patente bzw. Know-how

Kosten es fallen keine Kosten an

Ein Fokus bei der Projektauswahl liegt auf dem innovativen Gehalt des Lizenzgegenstandes, den technischen Umsetzungsaussichten und dem Marktpotenzial des Gesamtprojektes.

Pre Start up

Start up

Wachstum

International

aws License.IP Kurzinformation | 1. Auflage | 01. März 2014 | Seite 1


Art und Umfang der Förderung

Förderungskriterien

Technologie-Suche

Technologie-Suche

Die geförderte Dienstleistung besteht in Maßnahmen zur Technologiesuche durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).

—— Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und ist in Österreich ansässig. —— Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer sucht eine geeignete technologische Lösung zur Deckung eines konkreten technischen Bedarfs. —— Die angestrebte Lizenzierung dient der Umsetzung einer innovativen Geschäftsstrategie.

Die Förderung umfasst fallbezogen im Einzelnen folgende Leistungen: —— Systematische Analyse des spezifischen Technologiebedarfs des Unternehmens, d. h. der vorliegenden konkreten technologischen Problemstellung —— Erstellung und Aussendung von „Technology Request“ Anfragen mit relevanten Informationen zur gesuchten technologischen Lösung, wie geforderten Merkmalen und Kriterien —— Suche und Identifizierung geeigneter technologischer Lösungen (Patente und/oder Know-how) —— Unterstützung bei der Evaluierung der Technologien (z. B. Reifegrad, Schutzrechtsanalyse, Anwendbarkeit) Technologie-Lizenzierung Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu Kosten für zu Marktpreisen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente und/oder technisches Wissen (Know-how) und/oder durch eine geförderte Dienstleistung. Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird für eine Projektlaufzeit von maximal drei Jahren – bei F&E-Projekten für die Dauer des F&E-Projektes, maximal jedoch für eine Projektlaufzeit von drei Jahren gewährt. Die Förderungsquote beträgt maximal 50 %, bei experimenteller Entwicklung im Rahmen eines F&EProjektes je nach Unternehmensgröße (kleine bzw. mittlere Unternehmen) 45 bzw. 35 % der förderbaren Kosten, wobei in Summe ein Zuschuss von maximal EUR 200.000,00 pro Projekt gewährt werden kann. Die geförderte Dienstleistung besteht in Maßnahmen zur Unterstützung hinsichtlich Technologietransfer, Schutz des geistigen Eigentums sowie Handel mit Patenten und Lizenzvereinbarungen durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws). Die Förderung umfasst fallbezogen im Einzelnen folgende Leistungen: —— Vermittlung bei der Lizenzanbahnung zwischen dem KMU und Technologie gebender Einrichtung —— Beratung beim Lizensierungsprozess und Unterstützung bei Vorverhandlungen und Vertragsverhandlungen

Im Auftrag bzw. in Kooperation von/mit:

Technologie-Lizenzierung —— Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und ist in Österreich ansässig. —— Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer hat eine geeignete Technologie zur Deckung eines technischen Bedarfs identifiziert und plant eine Lizenzierung des entsprechenden Patentes und/oder technischen Wissens (Know-How). —— Es ist eine innovative Geschäftsstrategie nachvollziehbar. Antragsstellung Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes mit Hilfe des aws-Fördermanagers, https://foerdermanager.awsg.at, der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) erfolgen. Informationen und Unterlagen zur Einreichung finden sich unter www.awsg.at. Die gegenständliche Information ist gültig für Anträge, die ab 01. März 2014 bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) einlangen. Kombinationsmöglichkeiten Diese Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar mit —— aws Marktrecherche —— aws discover.IP Hinweis Diese Kurzinformation beschreibt lediglich die wesentlichen Voraussetzungen einer Förderung. Eine Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung erhalten Sie bei den Expertinnen und Experten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws). Für Informationen wenden Sie sich an unser Kundencenter T +43 1 501 75-100, E 24h-auskunft@awsg.at Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH · Walcherstraße 11A · 1020 Wien T + 43 1 501 75-100 F +43 1 501 75-900 E office@awsg.at · www.awsg.at

aws License.IP Kurzinformation | 1. Auflage | 01. März 2014 | Seite 2


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