Das Vorsorge Set

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Vorsorge treffen, es ist nie zu früh. Wir zeigen Ihnen wie. Inhalt 2 Was brauchen Sie? 4 4 8 9 9

Ratgeber kompakt Kurze Frage, klare Antwort To-Do-Liste: So regeln Sie Schritt für Schritt Ihre Vorsorge Vorsorgevollmacht Wegweiser durch die Vorsorgevollmacht

12 Anleitung Vorsorgevollmacht 17 Anleitung zur Innenverhältnisregelung 19 20 23 24

Vermeiden von Fehlern bei der Vorsorgevollmacht Bankvollmacht: Zugriff auf das Konto Eintragung im Vorsorgeregister Bester Zeitpunkt für den Notar

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Betreuungsverfügung Leitlinie für die Betreuungsverfügung Anleitung Betreuungsverfügung Zeitpunkt einer notwendigen Betreuung Berufsbetreuer

39 Patientenverfügung 39 Leitlinie durch die Patientenverfügung 42 Anleitung Patientenverfügung 45 46 47 49

Zusätzliche Verfügung bei progredienter Diagnose Formulierungshilfen Patientenverfügung im Krankenhaus Informationen zur Organspende

51 Die Nachlassregelung 51 Die rechtlichen Grundlagen zur gesetzlichen Erbfolge 56 Stress vermeiden – Testament formulieren 60 Mustertestamente 68 Sorgerechtsverfügung 69 Der Nachlass online 71 Service 72 Adressen 74 Impressum

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WAS BRAUCHEN SIE? Unterschiedlicher Regelungsbedarf besteht bei dem Thema Vorsorge je nach Alter oder der Lebens- und Vermögenslage. Eine grobe Orientierung wird Ihnen wie folgt dargestellt, um zu erkennen in welchen Punkten nicht zwingend Handlungsbedarf besteht oder welche Punkte besonders wichtig für Sie sind.

Unverheiratet – ohne Kinder Vorsorgevollmacht: zwingend notwendig, da Zusammenlebende nicht automatisch vorsorgebevollmächtigt sind Betreuungsverfügung: mögliche Zusatzabsicherung Patientenverfügung: nicht zwingend notwendig aber ratsam Testament: erforderlich, im Falle, dass die gesetzliche Erbfolge nicht eintreten soll (Eltern bzw. Geschwister)

Verheiratet und eingetragene Lebenspartner, kinderlos Vorsorgevollmacht: zwingend notwendig, da Verheiratete und eingetragene Lebenspartner sich nicht automatisch gegenseitig vertreten Betreuungsverfügung: mögliche Zusatzabsicherung Patientenverfügung: nicht zwingend notwendig aber ratsam Testament: sinnvoll, umfassende Absicherung des Partners

Verheiratete und nichtverheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern Vorsorgevollmacht: zwingend notwendig, da keine automatische Vertretung Betreuungsverfügung: möglich als zusätzliche Absicherung Patientenverfügung: nicht zwingend notwendig aber ratsam Testament: sinnvoll, im Falle, dass Kinder zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollen und der Partner umfassend abgesichert werden soll Sorgerechtsverfügung: sinnvoll, damit im Falle minderjähriger Kinder eine Vertrauensperson Vormund wird bei Tod beider Elternteile

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Patchwork-Familie Vorsorgevollmacht: zwingend notwendig, keine gesetzliche Regelung zur automatischen Vertretung Betreuungsverfügung: empfehlenswert, Zusatzsicherheit Patientenverfügung: empfehlenswert, nicht zwingend Testament: dringend notwendig, falls alle Kinder gleichberechtigt sein sollen Sorgerechtsverfügung: empfehlenswert bei minderjährigen Kindern, damit bei Tod der Eltern eine Vertrauensperson Vormund werden kann

Alleinstehende Person mit Vertrauensperson Versorgungsvollmacht: sinnvoll, für nahestehende Personen, wie Geschwister etc. Betreuungsverfügung: empfehlenswert zur zusätzlichen Absicherung Patientenverfügung: empfehlenswert Testament: vorteilhaft, im Fall, dass die gesetzliche Erbfolge nicht gelten soll

Alleinstehende Person ohne eine Vertrauensperson Versorgungsvollmacht: nicht notwendig, es muss eine Vertrauensperson vorhanden sein Betreuungsverfügung: ohne Angabe eines Betreuers wird durch das Gericht ein Betreuer bestimmt, hier ist eine Vollmacht notwendig Patientenverfügung: empfehlenswert, um eigene Vorstellungen und Wünsche möglich zu machen Testament: vorteilhaft, falls andere Erben in Frage kommen sollen

Alleinerziehende* Versorgungsvollmacht: ohne Angabe eines Betreuers wird durch das Gericht ein Betreuer bestimmt, hier ist eine Vollmacht notwendig Betreuungsverfügung: empfehlenswert, da hier eine zusätzliche Sicherheit gegeben wird Patientenverfügung: empfehlenswert, nicht zwingend Testament: notwendig, falls andere Erben als der Ex und die Kinder bestimmt werden sollen Sorgerechtsverfügung: empfehlenswert, im Falle, dass das Kind minderjährig ist und kein anderes Elternmitglied besteht

* Ohne Vertrauensperson zählen ebenso die gleichen Hinweise bzgl. der Unterpunkte Versorgungsvollmacht und Betreuungsverfügung in der Kategorie „Alleinstehende Person ohne eine Vertrauensperson“

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RATGEBER KOMPAKT Hier wird Ihnen ein kurzer Überblick rund um die Themen der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung verschafft. Was genau beinhalten diese und welche Verfügung trifft für Sie zu? Eine schnelle Einleitung rund um rechtliche Fragen der Vorsorge bekommen Sie in kurzen Antworten auf die wichtigsten anfallenden Fragen in verschiedenen Lebenssituationen geschildert.

KURZE FRAGE, KLARE ANTWORT Das unbeliebte Thema wird oft vor sich hergeschoben. Dabei ist die rechtliche Vorsorge ein wichtiges Thema und wird oft unterschätzt und vernachlässigt. Plötzlich tritt der Fall ein und es ist vielleicht schon zu spät. Bevor das passiert, werden wir Sie Schritt für Schritt für den Ernstfall ausrüsten. Damit Sie Sicherheit für den Ernstfall schaffen können, haben wir Ihnen die 15 häufigsten Fragen beantwortet. Es dauert nicht lang, geben Sie sich einen Ruck! 1. Frage: Definition Vorsorgevollmacht? Eine andere Person wird durch Sie benannt, Aufgaben im rechtlichen Sinne bzw. rechtsverbindliche Erklärungen in Ihrem Namen im Fall, dass Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, abzugeben. Voraussetzung ist daher ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten. 2. Frage: Was sind die Vorteile einer Vorsorgevollmacht? Sie können somit verhindern, dass ein Gericht über Sie entscheidet, im Falle, dass Sie selber nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen sowie Ihren Willen kund zu tun. Eine schlagartige Veränderung durch unvorhersehbare Ereignisse kann dazu führen. Jede Person ab 18 Jahren (bis 18 Jahren werden solche Entscheidungen nach deutschem Gesetz durch die Eltern vorgenommen) sollte sicherstellen, da muss zum Beispiel über Eingriffe der Ärzte sowie medizinische Maßnahmen eine Person seines Vertrauens bevollmächtigt wird. Auch andere wichtige Fragen, die einer konkreten Regelung bedürfen, sollten durch diese Person beantwortet werden. Dazu sollten Sie wissen, dass ein Ehepartner oder Verwandter ohne Ihre Einwilligung mit dem Instrument einer Vorsorgevollmacht über Ihre Angelegenheiten entscheiden darf. Ganz wichtig ist daher die vorher vereinbarte Bevollmächtigung durch Sie. Natürlich können Sie nicht nur eine Person bevollmächtigen. Es bleibt Ihnen überlassen inwieweit Sie wen bevollmächtigen. Wichtig ist nur, dass Sie sich darum gekümmert haben und sicherstellen, dass diese für Sie entscheidet und kein Gericht dazu rechtlich im Stande ist. Diese Person vertritt Sie rechtlich in Ihrem Willen gegenüber der Bank, Krankenkasse oder gegenüber Ärzten. Auf die Erteilung der Vollmacht wird ab Seite 9 genauer eingegangen. Für die im hinteren Teil vorbereiteten Formulare werden hierzu auch Ausfüllhilfen bereitgestellt. 3. Frage: Ist der Zugriff auf das Konto durch den Bevollmächtigten möglich? Leider weigern sich oftmals einige Kreditinstitute und Sparkassen eine allgemeine und umfassende Vorsorgevollmacht, die auch den Zugriff auf das Bankkonto regeln, zu akzeptieren. Daher ist dies nicht in jedem Fall möglich. Wichtig ist die Klärung vorab mit Ihrem Kreditinstitut. Im Falle, dass dies nicht akzeptiert wird, gibt es die Möglichkeit einer Bankvollmacht. Diese sollte so ausgestellt werden, dass eine Betreuung durch den Bevollmächtigten auch nach dem Tod hinausgeht. Weitere Informationen folgen ab der Seite 21. 4


4. Frage: Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die bei der Bevollmächtigung einer Person beachtet werden müssen? Ganz wichtig ist hier ein uneingeschränktes Vertrauen zu der Person oder die Personen, die Sie mit einer Vorsorgevollmacht in die Pflicht setzen. Sie sollte sich dessen Bewusst sein, inwieweit diese im Ernstfall handeln muss und nach Ihrem Willen zu handeln hat. Weiterungen zu diesem Thema befinden sich auf Seite 9. 5. Frage: Wird eine Betreuungsverfügung benötigt? Die Notwendigkeit einer Betreuungsverfügung ist hier nicht maßgebend aber empfehlenswert. Es würde hiermit nur zusätzlich sichergestellt werden, dass im Falle der Verweigerung, der von Ihnen bevollmächtigten Person, aus welchen Gründen auch immer, das Gericht nicht irgendjemanden als Betreuer ernennen kann, sondern Sie festlegen, wer in solch einem Fall als Betreuer durch das Gericht bestimmt wird. Siehe dazu mehr auf Seite 28. 6. Frage Was tun, wenn man alleinstehend ist und keine Vertrauensperson hat? Um in diesem Fall auf Nummer sicher zu gehen, erteilen Sie jemandem eine Betreuungsverfügung. Suchen Sie sich dazu eine Vertrauensperson. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, wie Betreuungsvereine, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und letztlich auch Anwälte, die Sie dafür einschalten können. Diese stehen als Ansprechpartner immer zur Verfügung. Um die benannte Person auf Ihre Einstellungen und Wünsche vorzubereiten, ist es das Beste dies in guten Zeiten in Angriff zu nehmen, um auch Vertrauen aufzubauen. Weitere Infos gibt es dazu auf Seite 29. 7. Frage Was tun, um zu gewährleisten, dass das Kind im Ernstfall 100 % versorgt ist? Mit Hilfe einer Sorgerechtsverfügung, lässt sich beim plötzlichen Tod beider Elternteile die Versorgung der hinterbliebenen minderjährigen Kinder regeln. Es muss dazu ein Vormund vorgeschlagen werden, der im Ernstfall an Ihre Stelle tritt. Dazu gehört sodann die Verantwortung der persönlichen und wirtschaftlichen Belange der Kinder. Im Todesfall beider Elternteile geht das Sorgerecht nicht prompt an nahe Verwandte, wie Tante oder Onkel, über. Genauso wenig hat auch eine kirchliche Patenschaft keinerlei Einfluss auf das Sorgerecht. Gerichte sprechen in der Regel zwar nahe Verwandte an, müssen dies jedoch nicht tun und können so auch fremde Personen als Vormund bestimmen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung ist es ratsam, sich eine Vertrauensperson auszusuchen und diese sodann als Vormund zu bestimmen. Weitere Informationen gibt es dazu auf Seite 68. 8. Frage Für welche Konstellationen wäre eine Patientenverfügung zweckvoll? Im Falle, dass Sie nicht mehr in der Lage sind zu entscheiden, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht, können Sie mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen. Diese dient als Entlastung Ihres Bevollmächtigten. Im Ernstfall kann dieser auf die konkret wie möglich formulierte Patientenverfügung verweisen. Dazu können Sie ausführliche Informationen nebst Ausfüllhilfen für das Formular zur Patientenverfügung, ab Seite 39 nachlesen. 9. Frage Wie entscheide ich mich bezüglich der Thematik Organspende – stimme ich zu oder nicht? Wer bereit ist seine Organe nach dem Tod zu spenden, kann dies in einer Patientenverfügung niederlegen oder anhand eines Spendenausweises im Feldchen „Ja“ 5


bekunden. Derzeit diskutiert die Regierung um die „Widerspruchslösung“ im umgedrehten Sinne, da sich nicht viele Menschen freiwillig mit einer Organentnahme auseinandersetzen oder zustimmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, jeder, der zu Lebzeiten der Organspende widerspricht, stimmt nach seinem Ableben einer Entnahme zu. Eine Entscheidungshilfe wird Ihnen auf Seite 49 dargestellt. 10. Frage Warum ist eine ausführliche Nachlassplanung so wichtig? Sie können hier selbst entscheiden, wer Ihre Erben sind. Denn ohne ein Testament ist die gesetzliche Erbfolge maßgebend. Das Erbe wird in verschiedenen Quoten an mehrere Erben verteilt, die gemeinsam eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. Hier ergibt sich der Nachteil, dass alle Miterben grundsätzlich gemeinsam Entscheidungen treffen müssen, was oftmals zu einem Erbe Rechtsstreit führt. Um einen Erbstreit zu vermeiden, sollten Sie sich schnellstmöglich mit der Nachlassplanung beschäftigen. Einzelheiten wer Sie beerben soll, erhalten Sie anhand der Muster für Testamente ab Seite 51. 11. Frage Das Erbe des WWW – World Wide Webs. – Was sollte ich hier beachten? In der neumodernen Welt ist das Internet ein Bestandteil unseres Lebens geworden. Es ist maßgebend dort eine Regelung für den Ernstfall zu treffen, da oftmals abgeschlossene Verträge auf den Erben übergehen. Hier ist es wichtig sämtliche Zugangsdaten und Verträge aufzulisten. Dies erspart Zeit und Sie können sicher sein, dass auch hier die Erben sich um diese Angelegenheiten kümmern werden und keinerlei Probleme mit den Zugängen haben. Infos hierzu erhalten Sie auf Seite 69. 12. Frage Ist eine notarielle Begleitung notwendig? Dies bleibt Ihnen natürlich frei überlassen, da es nicht zwingend notwendig ist. Bei Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie einer Vorsorgevollmacht ist eine notarielle Beglaubigung nicht notwendig und somit ohne einen Notar wirksam. Eine Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist nur ratsam, wenn der Bevollmächtigte ein Grundstück veräußern oder einen Kredit aufnehmen soll. Auch ist es empfehlenswert, sich bei mehreren Personen, die Sie bevollmächtigen wollen oder Sie vielleicht ein Vermögen besitzen, dies durch einen Notar beurkunden zu lassen. Dabei ist der Notar gesetzlich verpflichtet eine umfassende Aufklärung Ihnen gegenüber zu gewährleisten und für Frage und Antwort zu stehen. Mehr dazu auf Seite 24. 13. Frage Wird für ein Testament die Hilfe eines Notars benötigt? Grundsätzlich gilt auch hier, dass ein Notar die Pflicht hat, Sie über alles in Kenntnis zu setzen, was Sie wissen möchten. Eine ausführliche Aufklärung ist hier maßgebend. Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, inwieweit Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen. Sie benötigen daher nicht unbedingt einen Notar. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur die ausführliche Belehrung als Vorteil gilt, sondern auch Formmängel, die zur Unwirksamkeit des Testaments führen können, vermieden werden. Mit dem Siegel des Notars wird diese Gefahr ausgeschlossen. Darüber hinaus ersparen Sie den Erben die Kosten des Antrages auf Erteilung eines Erbscheins, was gegenüber einem handschriftlichen Testament nicht möglich ist. Einzelheiten dazu sehen Sie auf der Seite 57.

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14. Frage Wohin dann mit den ganzen Dokumenten? Erstellen Sie sich einen Notfallordner, den Sie in Ihrer Wohnung platzieren und Ihr Bevollmächtigter weiß, wo sich dieser befindet. Empfehlenswert ist das Aushändigen von Kopien an Ihren Bevollmächtigten. Bezüglich der Patientenverfügung ist eine Kopie für den Hausarzt ebenso empfehlenswert. Dieser kann Ihre Patientenverfügung in die Krankenakte einpflegen. Weiter gibt es die Möglichkeit gegen eine einmalige Gebühr Versorgungsvollmachten und Betreuungsverfügungen beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) erfassen zu lassen. Hierbei ergibt sich der Vorteil, dass die Betreuungsgerichte darauf im Ernstfall zugreifen können. Ein durch Sie erstelltes Testament können Sie beim zuständigen Amtsgericht gegen eine einmalige Gebühr hinterlegen. Somit ist es sicher und kann nicht verloren gehen. Einzelheiten zur Aufbewahrung der Dokumente sind in den jeweiligen Kapiteln noch einmal beschrieben. 15. Frage Sind Änderungen und Widerrufe in meinen Regelungen möglich? Frei widerrufbar sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Diese können auch jeder Zeit geändert werden. Wurde etwas notariell beurkundet, sollte ein Widerruf schriftlich erfolgen. Ein Testament kann ebenso widerrufen werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass es bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten und eingetragenen Partnerschaften Einschränkungen gibt, wenn einer der Partner bereits verstorben ist. Eine Änderung des überlebenden Partners kann oftmals nicht mehr geändert werden.

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TO-DO-LISTE: So regeln Sie Schritt für Schritt Ihre Vorsorge 1. Einschätzung der eigenen Lebenslage. Zuerst schätzen Sie Ihre aktuelle Lebenssituation ein. Wo stehen Sie und welchen Personen in Ihrem engeren Umkreis oder Familie vertrauen Sie. Mit dieser Überlegung sollten Sie anfangen und sich auseinandersetzen, bevor Sie das Thema Vorsorge beginnen. Es hängt von den Antworten ab, inwieweit der Inhalt bezüglich der Reglungen einer Vollmacht gehen sollen und für wen Sie sich entschieden haben. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die Vollmacht weitreichender gestaltet werden kann, je mehr Sie einer Person auch vertrauen. 2. Folgende Fragen können Sie als Hilfestellung für Ihre Überlegungen nutzen: Wenn Sie nicht mehr ansprechbar sind, wer soll sofort kontaktiert werden und über den Sachverhalt informiert werden? Wer soll für Sie entscheiden, welche ärztliche Behandlung und Operationen durchgeführt werden dürfen oder gar sollen? Wer setzt dies bei den Ärzten durch? Wer soll für Sie die Bankangelegenheiten regeln? Was passiert mit Ihrem Vermögen? Wer nimmt die dortigen Regelungen vor? Bei wem komme ich unter bzw. wo komme ich unter, wenn ich in meinem Bewegungsablauf eingeschränkt bin? Wer organisiert im Notfall eine häusliche Pflege oder einen Platz im Seniorenheim? Wer soll sich um Kündigungen, wie Mietvertrag, kümmern? Wer regelt die rechtlichen Angelegenheiten bezüglich auch dem Schriftverkehr mit Kranken- und Pflegekassen sowie Rentenversicherer? Wer entscheidet über geschäftliche Belange? 3. Ausreichende Informationen sammeln. Die Vorsorge beschreibt die Gesamtheit von Entscheidungen und Maßnahmen, mit denen einer möglichen späteren Entwicklung oder plötzlichen Situation bereits vorab vorgebeugt wird, um eine spätere Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit zu vermeiden. Daher holen Sie sich vorher genügend Informationen ein und nehmen Sie sich die Zeit über alles genauestens nachzudenken. Nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter einfach nebenbei Verfügungen oder Vollmachten zu veranlassen, sondern überlegen Sie genau über die Anfertigung einer möglichen Patientenverfügung und ob Sie im Fall eines Todes Organe spenden möchten. 4. Reglung des Nachlasses. Eine Nachlassplanung verlangt ebenso eine ausführliche Bedenkzeit. Setzen Sie sich mit der gesetzlichen Erbfolge auseinander. Denn so werden Sie erkennen, ob diese Ihrem Willen entspricht oder ob Sie Änderungen vornehmen wollen. Dabei sollten Sie überlegen, wer genau erben soll sowie wer was erben soll, bevor Sie Ihren letzten Willen erarbeiten. 5. Bevollmächtigte informieren. Achten Sie darauf, vorher mit Ihren Personen des Vertrauens Rücksprache zu halten, um zu erfahren, ob diese sich dazu bereit erklären bzw. sich diese Aufgabe auch zutrauen. Die Vertrauensperson, die Sie bevollmächtigen, sollte Ihre Einstellungen und den Inhalt der Vollmacht kennen. Setzen Sie ihn daher dringend darüber in Kenntnis und drängen Sie niemanden dazu, die Aufgabe zu übernehmen. Je mehr Sie mit Ihrem Bevollmächtigten darüber sprechen, desto eher und besser kann er Ihren Wünschen nachkommen und in Ihrem Sinne handeln. 8


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