Ausschreibung der Gastronomiestände für „Ibbenbüren on Ice“ 2014/2015 Seit dem Jahr 2004 führt die Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH in jedem Winter das Event „Ibbenbüren on Ice“ durch, eine 6 ½-wöchige Freiluftveranstaltung in deren Zentrum eine große Eislauffläche steht. Ab Mitte November wird in der Ibbenbürener Innenstadt erneut einer der größten Eislaufplätze im Münsterland errichtet. Ab dem 21. November heißt es dann „Eisbahn frei und ab auf die Kufen!“. Die 43 folgenden Veranstaltungstage locken allerdings nicht nur die Eislauffreunde in die Stadt, denn erst durch zahlreiche Sonderveranstaltungen, wie beispielsweise das legendäre Bratpfannenrennen, der Besuch des niederländischen Weihnachtsmanns „Sinterklaas“ mit seinen „zwarten Pieten“ oder das beliebte Eisstockschieß-Turnier mit sagenhaften 450 teilnehmenden Mannschaften entsteht das größte Eisspektakel im Münsterland: „Ibbenbüren on Ice“. Auch mit Tanzschuhen, Gummireifen und Carbon-Fightern geht es auf das Eis. Eingerahmt wird die Eisfläche durch winterlich gestaltete Hütten und Stände mit Bar und Almhütte. Für alle, die sich noch nicht oder nicht mehr auf die Kufen trauen, gibt es eine Besucherinsel mitten auf dem Eis. „Ibb on Ice“ bildet während der Wintermonate den pulsierenden Mittelpunkt der größten Stadt im Tecklenburger Land und einen attraktiven Tummelplatz für Bürger und Gäste der Region. Ein Event für jung und alt und ein außergewöhnliches Erlebnis. Informationen zu Öffnungszeiten, Programm und mehr gibt es unter www.ibb-on-ice.de . Die veranstaltende Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH schreibt hiermit die Standflächen für die umgebende Gastronomie vollständig aus. Zur Verfügung stehen etwa 650 m² Flächen rund um die Eisbahn und auf der beliebten Besucherinsel. Die Flächen werden in Teilstücken oder auch komplett vermietet. Der beiliegende Plan veranschaulicht die Veranstaltungsanordnung in der Saison 2013/2014. Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich eine Umstrukturierung vor.
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Der Standplatzmieter wird verpflichtet 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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die durch die Veranstalterin vorgegebenen Öffnungszeiten einzuhalten und das Angebot während der Öffnungszeiten bereit zu halten; seinen Stand entsprechend dem Veranstaltungsthema zu gestalten und zu beleuchten; Ver- und Entsorgungsleitungen sicher und frostfrei zu verlegen, Abwasser und Regenwasser mittels Schlauchleitungen oder Rohren bis in die Kanalöffnungen zu leiten; Einsehbare Rückfronten offen zu gestalten (Fenster, Beleuchtung, grafische Gestaltung, etc.); sämtliche gaststättenrechtliche und lebensmittelhygienische Vorschriften einzuhalten; für einen evtl. Ausschank von allen Heißgetränken ausschließlich die von der Veranstalterin ausgegebenen „ibb on Ice“-Tassen zu verwenden; den Stand und Standplatz sauber, optisch ansprechend und in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Betriebsflächen rund um den Stand sind sauber, sowie frei von Schnee- und Eis zu halten; bei Nichteinhaltung der o.g. Verpflichtungen eine empfindliche Vertragsstrafe zu leisten.
Für die Entsorgung von Abfällen stellt die Veranstalterin Abfallpresscontainer bereit. Für die Wasserversorgung stellt die Veranstalterin kostenpflichtig Wasserzapfstellen zur Verfügung. Die Veranstalterin stellt an zentraler Stelle kostenpflichtig Stromanschlüsse zur Verfügung. Sofern erforderlich oder vorgeschrieben werden alle Aufbauten hinsichtlich ihrer Zulässigkeit durch das Bauordnungsamt überprüft. Für alle technischen Einrichtungen (insbesondere Gas und Strom) ist eine Abnahmeprüfung durch die zuständigen Behörden zu erwarten. Es dürfen nur zugelassene Materialien verwendet werden. Transport- und Lieferfahrzeuge etc. dürfen während der Veranstaltung nicht auf dem Veranstaltungsgelände abgestellt werden. Die zuständige Ordnungsbehörde wird evtl. Verstöße unmittelbar ahnden. Mit der Bewerbung akzeptiert der potentielle Standplatzmieter, dass die Veranstalterin vertraglich Schadensersatzansprüche des Standplatzmieters ausschließen wird, die sich aus Umsatzeinbußen, Mehraufwand und entgangenem Gewinn aufgrund höherer Gewalt, Wettereinflüssen, Streik, fahrlässigem oder grob fahrlässigem Verhalten der Veranstalterin oder ihrer Mitarbeiter, einstweiligen Verfügungen, ordnungsbehördlichen oder gerichtlichen Anordnungen ergeben.
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Die Zulassungsentscheidung erfolgt unter einer Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalles, unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung getroffenen Zweckbestimmung und ihres Charakters, der vorhandenen Kapazität von Standflächen, der Attraktivität des Angebots des angebotenen Standes, des veranstaltungsthematischen Bezugs des Angebots, der ausgewogenen Mischung der Angebote und der angebotenen Standplatzmiete (Standgeld/Platzgeld). Sofern für zwei oder mehrere Bewerber bei Heranziehung der vorgenannten Kriterien keine objektiv entscheidenden Unterschiede erkennbar sind, entscheidet das Los. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Veranstaltung oder auf eine gewünschte Platzierung des Standes. Bei Interesse an einem Standplatz bei „Ibbenbüren on Ice“ senden Sie ein Angebot an die Stadtmarketing Ibbenbüren GmbH z.Hd. Herrn Pölking Bachstr. 14 49477 Ibbenbüren Email: e.poelking@tourismus-ibbenbueren.de Beschreiben Sie bitte Ihr Warenangebot und nennen Sie die Höhe der Standplatzmiete, mit der Sie zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung beitragen. Sofern Sie sich ausschließlich für einen bestimmten Standplatz aus dem Vorjahr interessieren, nennen Sie uns die auf dem beiliegenden Plan aufgeführte Standplatznummer. Bitte legen Sie mind. ein Foto Ihres Geschäftes bei. Geben Sie an, wieviel Platz in Breite und Tiefe Sie für Ihren Stand benötigen und welche Zusatzflächen für Tische, Schirme, Kühlwagen etc. Sie gerne hätten. Teilen Sie mit, welchen stromtechnischen Leistungsbedarf Ihr Stand hat und übermitteln Sie bitte eine vollständige Postadresse, ggf. Ihre Emailadresse und eine Telefon- und Faxnummer, unter der Sie persönlich zu erreichen sind. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 25. April 2014. Es gilt das Datum des Zugangs. Vielen Dank vorab und viel Erfolg!
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