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Geld für die Weiterbildung »

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Wenn du eine Legasthenie hast, kannst du in einer Prüfung zum Beispiel mehr Zeit zum Lesen der Texte bekommen. Foto: dpa

Nach dem Abschluss um ein Stipendium bemühen

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Nachdem du deine Ausbildungsprüfung geschafft hast, willst du vielleicht nicht gleich wieder ans Lernen denken. Genau das kann sich aber lohnen. Denn gute Absolventen können sich Weiterbildungen fördern lassen.

Wenn du deine Berufsausbildung besonders gut abschließt, hast du reale Chancen auf eines der Bundesstipendien für berufliche Talente. Darauf macht die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) aufmerksam. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendien.

Weiterbildungsstipendium

Dieses Programm richtet sich explizit an junge Fachkräfte, die ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben. Sie können sich mit dem Stipendium verschiedene Weiterbildungskurse finanzieren. Die Förderung beläuft sich auf bis zu 8100 Euro. Stipendiaten können die Summe in einem Zeitraum von drei Jahren für selbst gewählte Bildungsmaßnahmen abrufen. „Gefördert werden fachliche Weiterbildungen – zum Beispiel Vorbereitungskurse für die Meister- und Techniker- oder Fachwirtsqualifikationen“, sagt SBB-Sprecher Andreas van Nahl. Das Stipendium könne aber auch für fachübergreifende Lehrgänge genutzt werden – also für Software- oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch die Förderung eines berufsbegleitenden Studiums möglich.

Bewerben kannst du dich, wenn du in der Berufsausbildung und der Berufspraxis hervorragende Leistungen gezeigt hast und nicht älter als 24 Jahre alt bist. Die besonderen beruflichen Leistungen lassen sich zum Beispiel mit der Note der Berufsabschlussprüfung (besser als „gut“) oder mit einer guten Platzierung bei einem Leistungswettbewerb belegen. Auf der Internetseite der SBB kannst du dich informieren, an wen du dich für eine Bewerbung wenden musst.

Aufstiegsstipendium

Wenn du nach deiner Ausbildung zwei Jahre in der Praxis gearbeitet hast, kannst du dich zudem um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Hierbei handelt es sich laut SBB um die „Studienförderung für Berufserfahrene“. Bei der Bewerbung für ein Aufstiegsstipendium zählen neben der Berufserfahrung ebenfalls besondere berufliche Leistungen. Eine formale Altersgrenze gibt es nicht. „Gefördert wird ein Hochschulstudium bis zum ersten akademischen Abschluss“, sagt van Nahl.

Stipendiaten, die in Vollzeit studieren, erhalten monatlich insgesamt 941 Euro. Für ein berufsbegleitendes Studium gibt es 2700 Euro im Jahr. Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich, spätestens aber bis zum Ende des zweiten Studiensemesters. Der erste Schritt im dreistufigen Auswahlverfahren ist eine Online-Bewerbung. Stufe 1 der nächsten Auswahlrunde beginnt am 21. September und endet am 29. November 2021. » www.sbb-stipendien.de –

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