Pfarrblatt

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Rรถm. kath. Pfarramt Spital am Semmering Stuhleckstraร e 1 A-8684 Spital am Semmering Tel. 03853 221 Email: spital@graz-seckau.at Homepage: www.pfarre-spital.at.tf Ausgabe 1/2015


Wort des Diakons Ist’s am Josefitag schön, kann’s nur gut weitergeh’n. So heißt es in einer der vielen Bauernregeln, die sich mit dem Josefitag, dem 19. März, befassen. Für die Schüler ein heiß ersehnter Tag, da ja schulfrei; für den Tourismus wertvoll – vor allem wenn er so günstig fällt wie im heurigen Jahr – da man ja einen Kurzurlaub einplanen kann. Aber was hat es mit diesem Josef eigentlich auf sich? Josef war der Bräutigam Marias, der Mutter Jesu und stammte aus dem Hause Davids, des einstigen großen Königs Israels. So steht es schon im 2. Kapitel des Lukasevangeliums. Er war Zimmermann und lebte mit seiner Familie in Nazareth in Galiläa. Außer in den Kindheitsgeschichten Jesu kommt er im Neuen Testament nicht mehr vor. Er wird dort als gerecht beschrieben und von ihm ist kein einziges Wort in der Bibel überliefert. Wie kommt es dann, dass eine solche „Randfigur“ zum Patron, also zum Beschützer ganzer Länder ernannt wird? Und nicht nur Staaten stehen unter seinem Schutz, sondern auch die Arbeiter, allen voran die Zimmerleute, die Familien, Jugendlichen und Waisen. Man ruft und rief ihn bei Augenleiden, bei Versuchungen und Zweifeln, bei Wohnungsnot und für einen guten Tod um Hilfe an. Der heilige Josef ist ein Heiliger auch – oder gerade auch - für unsere Tage.

• Er ist das Gegenbild aller Menschen, die immer im Mittelpunkt stehen müssen. • Er ist das Bild des Gehorchenden und Vertrauenden, der sich etwas sagen lässt und sich einlässt auf Wege, die er nicht kennt. • Er ist das Gegenbild des Egoisten, der nur fragt: Was bringt es mir? Er ist der in aller Stille und Bescheidenheit Dienende. In diesem Sinne allen Josefs alles Gute zum Namenstag und uns allen einen bewusst gefeierten Josefitag.

Diakon Jürgen Krapscha Impressum und Offenlegung: Informationsblatt der Pfarre Spital am Semmering Erscheint ca. 4 mal im Jahr, ausgerichtet auf die Festzeiten des Kirchenjahres Inhaltsliste: Unabhängig, dient ausschließlich kirchlichen Informationszwecken Für den Inhalt verantwortlich: Pfarrblatt-Redaktionsteam: Maria Fischer, Karin Fladenhofer, Monika Leitner, Traude Putz, Marcel Skerget, Renate Tatscher, Katharina Zierler Layout: Maria Fischer Vervielfältigung: Druck Express W. Tösch, Stanzer Straße 9, 8650 Kindberg


Was feiern wir eigentlich, wenn wir Ostern feiern? Die Karwoche, oder auch stille Woche, ist die letzte Woche der Fastenzeit und die Trauerwoche vor Ostern. Die Karwoche beginnt mit dem Palmsonntag und endet mit dem Karsamstag. Danach beginnt das Osterfest mit der Auferstehungsfeier am Abend des Karsamstags. Am Palmsonntag feiern wir den Einzug Jesu in Jerusalem. Zum Zeichen seines Königtums streute das Volk damals Palmzweige und jubelte ihm zu. Wir gedenken diesem Ereignis mit einer Palmweihe und der Palmprozession, wobei die geweihten Zweige vor Bösem schützen sollen. Am Gründonnerstag gedenken wir dem letzten Abendmahl, das Jesus mit seinen Jüngern am Tag vor seiner Kreuzigung feierte. Der Legende nach fliegen an diesem Tag die Glocken nach Rom. Sie werden durch Ratschen ersetzt: „Wir ratschen, wir ratschen den Englischen Gruß, den jeder katholische Christ beten muss!“ Der Karfreitag steht im Zeichen des Leidens und Sterbens Christi. Es ist der Gedächtnistag der Kreuzigung Jesu. Er wird vielfach als strenger Fasttag gehalten, an dem um 15 Uhr, der Todesstunde Jesu, eine Gedenkminute abgehalten wird. Der Karsamstag ist der Tag der Grabesruhe. An diesem Tag endet die Fastenzeit. Vielerorts findet an diesem Tag die Fleischweihe statt. Traditionell werden Schinken, Kren, Brot und Eier als Osterspeise gesegnet. Am Abend des Karsamstag wird die Auferstehung Jesu gefeiert. Die Osternacht ist die höchste Feier des ganzen Jahres. Jesus ist von den Toten auferstanden. Die Glocken kehren beim Gloria in der Osternacht wieder zurück. Am Ostersonntag begehen wir den Festtag der Auferstehung Jesu. Nach christlichem Glauben ist Jesus am „dritten Tag“ auferstanden, nachdem er am Karfreitag am Kreuz gestorben ist. Es ist der ranghöchste Feiertag im Kirchenjahr. Der Ostermontag steht als zweiter Feiertag ganz im Zeichen des Osterfestes. Der Montag ist die Fortsetzung des Ostersonntags und ein arbeitsfreier Festtag.


Friedhofsordnung neu - gültig ab 1. Jänner 2015 Der Friedhof ist ein wichtiger Ort des ehrenden Gedenkens, eine gute Friedhofsordnung soll diesem Anliegen dienen! Das neue Leichenbestattungsgesetz 2010, Entwicklungen im Bereich der Friedhofsverwaltung sowie das vermehrte Auftauchen von Rechtsfragen und Streitfällen verlangten dringend eine Anpassung der Friedhofsordnung (FO) für die römisch-katholischen Friedhöfe der Pfarren. Die FO dient der Klärung aller Fragen, die sich mit Begräbnis, Grabrechten und der Verwaltung des Friedhofs beschäftigen. So sollen Streitigkeiten und Unklarheiten nach Möglichkeit vermieden werden. Gibt es bei scheinbar unüberbrückbaren gegensätzlichen Auffassungen keine Einigung kann sich jede Partei an den Friedhofsreferenten der Diözese wenden. Die derzeit gültige Friedhofsordnung für den Friedhof Spital liegt in der Pfarrkanzlei auf und kann während der Amtsstunden jederzeit eingesehen werden. Die FO ist Bestandteil des Vertrages mit den Grabberechtigten. Anlässlich eines Begräbnisses wird die FO ausgehändigt bzw. wird diese zur Einsichtnahme angeboten. Die FO ist mit den Eckdaten auch im Schaukasten am Haupteingang des Friedhofs einsehbar. Häufig auftretende Fragen: Der Grabberechtigte Diese Person (Einzelperson oder juristische Person) ist ausschließlicher Vertragspartner für die Friedhofsverwaltung. Ihm kommen alle Rechte und Pflichten laut Friedhofsverwaltung zu. In diesem Sinne ist er verfügungsberechtigt, hat die Gebühren zu entrichten und bei schriftlich erklärtem Verzicht – so es keinen Nachfolger im Grabrecht gibt – das Grab auf seine Kosten abzuräumen. Er ist auch für die Pflege des Grabes verantwortlich und damit ein wichtiger Partner der Pfarre. Er sichert damit den Erhalt des Grabes für die Familie. Die ordnungsgemäße Information über den nahenden Termin eines Ablaufs des Grabrechtes erfordern eine aktuelle Adresse des Grabeigentümers, daher sind Adressänderungen der Friedhofskanzlei umgehend mitzuteilen. Ansonsten gilt die Zustellung auf die letzte bekanntgegebene Adresse als rechtmäßig erfolgt. Verzicht auf das Grabrecht Der Verzicht muss schriftlich erfolgen. Gleichzeitig sind Personen zu benennen, die zu befragen sind, ob sie in das Grabrecht eintreten. Verlust des Grabrechts Bei grober Missachtung der Friedhofsordnung, fehlender Grabpflege und bei Nichtbezahlung der vorgeschriebenen Gebühren sowie bei notwendiger Umgestaltung des Friedhofsareals kann das Grabrecht aberkannt werden und verloren gehen. Die Nachfolge im Grabrecht Diese richtet sich nach der Friedhofsordnung und nicht nach dem Erbrecht! Vielmehr ist die Grabrechtsnachfolge nach der Blutsverwandtschaft in folgender Reihenfolge ausgerichtet: Volljährige Kinder nach Alter, volljährige Enkelkinder nach Alter, Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes, Eltern. Diese Personen können sich aber schriftlich darauf einigen, wer von ihnen das Grabrecht ausüben soll. Ruhezeit und Wiederbelegung eines Grabes, Wiedererwerb Die Ruhezeit (Verwesungszeit) beträgt, gerechnet ab 1.1. des auf die Bestattung folgenden Jahres, 15 Jahre! Nach der Ruhezeit kann das Grab wieder für einen vereinbarten Zeitraum (5 Jahre) neu erworben werden. Darauf besteht kein Rechtsanspruch, wird aber, sofern keine Probleme vorliegen, in der Regel so gehandhabt. Das Nutzungsrecht erlischt automatisch durch Zeitablauf – es endet immer am 31.12. des betreffenden Jahres.


Friedhofsordnung neu - gültig ab 1. Jänner 2015 Bestattung des überlebenden Ehepartners Da der überlebende Ehepartner in der Regel nicht das Grabrecht erwirbt, sieht die Ordnung vor, dass er/sie jedenfalls das Recht hat in diesem Grab bestattet zu werden, sofern Platz (Ruhezeit!) zum Zeitpunkt des Begräbnisses vorhanden ist. Dies kann vom Grabberechtigten nicht verwehrt werden. Aufstellen von Grabsteinen und -einfassungen - Haftung Diese bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Ziel ist es, dass durch die Grabgestaltung das Gesamtbild der Friedhofsanlage erhalten bleibt und eine entsprechende Grabausrichtung gegeben ist, trotzdem aber Zugangswege gesichert sind und eine (maschinelle) Bearbeitung möglich wird. Liegt eine Genehmigung nicht vor, kann die Abräumung auf Kosten des Grabberechtigten zwingend vorgeschrieben werden. Jeder Grabberechtigte ist verpflichtet, die Standfestigkeit seines Grabdenkmals regelmäßig zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Neue Bestattungsformen Das Leichenbestattungsgesetz erweitert die Arten der Bestattung (bisher Gräber, Urnennischen in der Urnenwand und Beisetzung verrottbarer Urnen in Gräbern) um Baumbestattung und Streuwiesen, dem trägt die Ordnung nunmehr auch Rechnung und die Friedhofsverwaltung überlegt geeignete Plätze für derartige neue Bestattungsformen zu schaffen. Gebühren Die Gebühren sind zweckgebunden für den Friedhof bestimmt. Sie müssen den laufenden Aufwand decken, sowie die notwendigen Rücklagen für zukünftige Investitionen (Erhaltung der Abgrenzungen, Zäune und Hecken, Wege, Wasserleitung mit Gießwasserstellen, Friedhofshalle etc.) sichern. Die Grabgebühren - abgesehen vom Begräbnisfall - setzen sich aus der Grabgebühr (vergleichbar Platzmiete) und der Friedhofsbenützungsgebühr (vergleichbar Betriebskosten) zusammen. Die Grabgebühr ist für alle kirchlichen Friedhöfe der Steiermark einheitlich geregelt: Derzeit monatlich 1.Euro pro Grabstelle – dh. Euro 12.- für ein Einzelgrab, Euro 24.- für ein Doppelgrab und Euro 36.- für ein Dreifachgrab pro Jahr. Die Benützungsgebühr zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes (Müllentsorgung, Mäh- und Schneeräumdienst etc.), und zur Bildung von Investitionsrücklagen wurde in der Wirtschaftsratssitzung vom 15. Jänner 2015 mit einem Jahresbeitrag von Euro 12.- für das Einzelgrab, mit Euro 20.- für das Doppelgrab und Euro 30.- für das Dreifachgrab festgesetzt. Die Gebühren werden beim Begräbnis für 15 Jahre und bei Wiedererwerb für 5 Jahre vorgeschrieben, im Falle einer neuerlichen Bestattung innerhalb der Wiedererwerbsfrist werden bereits geleistete Beträge gutgeschrieben und gegengerechnet.

Kontakt und Erreichbarkeit Sowohl anlässlich eines bevorstehenden Begräbnisses als auch in allen Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an : Pfarramt Spital am Semmering, Tel.: 03853 221, Pfarramt Mürzzuschlag Tel.: 03852 2326, Email: spital@graz-seckau.at Die neue Friedhofordnung hat das Ziel, den Friedhof in seiner wirtschaftlichen Basis auch in Zukunft zu sichern und den Hinterbliebenen einen Platz der Erinnerung und des gläubigen Gedenkens anzubieten. Jeder ist eingeladen, daran mitzubauen!

Vorsitzender des Wirtschaftsrates HR Mag. Max Tatscher


Klausurtagung des Pfarrverbandes: 6.-7. März 2015 Heuer hatten die Hauptamtlichen und Mitglieder der Pfarrgemeinderäte unseres Pfarrverbandes das Vergnügen die Klausurtagung im Stift Vorau zu verbringen. 22 Personen nahmen die Einladung an und fanden sich im Bildungshaus ein, wo uns Schwester Claudia Wendler vorgestellt wurde, die uns in den zwei Tagen neue Kraft und Impulse für unsere Arbeit in den Pfarren gab. Schwester Claudia, vom Orden der Schulschwestern und Leiterin des Provinzhauses in Graz, kann auf eine lange und bewegte Vergangenheit als Kirchenmitarbeiterin zurückblicken. Sie teilte ihre Erfahrungen bereitwillig mit uns. Aufbauend auf den Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils wurden Themen be-handelt, die uns anregten, intensiv über unser Tun nachzudenken und bewusst mit Worten, wie „Freude“ und „Begegnung“ umzugehen. „Freude“ lernen, sie zuzulassen und zu leben, sowie „Begegnungen“ nicht zu vermeiden, sondern sie zu suchen, um daran zu wachsen, waren Botschaften, die uns die Ordensfrau mit auf den Weg gab. Ich möchte ihr meinen herzlichsten Dank aussprechen, dass sie unsere gemeinsamen Tage mit so viel Wärme und Zuversicht bereichert hat. Ein anderes Highlight war die Führung durch die hochbarocke Kirche mit gotischen Wurzeln, die Sakristei und die umfangreiche Bibliothek, die einige der ältesten literarischen Schätze des Landes enthält. Bevor wir unsere Reise nach Hause antraten, fanden wir uns noch zur Feier einer gemeinsamen Messe in der Kapelle des Bildungshauses ein, die von Dechant Hans Mosbacher und Diakon Jürgen Krapscha geleitet und von Maria Krapscha auf der Gitarre begleitet wurde. Stift Vorau ist sicher einer der kulturell und landschaftlich schönsten Orte in der Steiermark und ich bin sehr froh, dass ich dieses Wochenende mit vielen tollen Menschen dort verbringen durfte.

Monika Leitner

Foto: Irmgard Weirer


Workshop „Fremd sein“ - Wie fühlt sich das an? In letzter Zeit waren unsere Medien überfüllt mit Meldungen von Menschen, die auf der Flucht sind. Ein Krisenherd nach dem anderen ist entbrannt und damit verbunden sind immer große Flüchtlingsströme von Menschen, die in ihrer Heimat vertrieben werden. In unserer Region werden wir mit diesen Krisen nicht nur durch die Medien konfrontiert, sondern auch dadurch, dass Menschen, die um Asyl ansuchen, auch bei uns, in unseren Ortschaften wohnen. Deswegen haben die Firmverantwortlichen entschieden im Rahmen der diesjährigen Firmvorbereitung einen Workshop zum Thema „Fremd sein“ in das Programm aufzunehmen. Die ReferentInnen ließen die Firmlinge anhand eines Planspieles in unterschiedliche Rollen schlüpfen. Ob es nun PolitikerInnen waren, die für die Gesetze des Landes zuständig sind, in denen Menschen um Asyl ansuchen oder SozialarbeiterInnen, die Menschen dabei helfen, die Anträge richtig auszufüllen. Weitere Rollen waren die der Fremdenpolizei, die für die Abschiebung von Asylsuchenden zuständig ist, deren Anträge abgelehnt wurden und die der AsylwerberInnen selbst. Vollbestückt mit Argumenten und Emotionen wurden die einzelnen Situationen nachgespielt und hier merkte man erst, wie schwer es ist, allen gerecht zu werden und welche tragische Schicksale in einem jeden einzelnen Fall zu finden sind. Nach einer ausführlichen Reflexion, wie es jedem von uns in dieser fremden Rolle gegangen ist, erzählte uns einer der Referenten noch, wie es ihm selber ergangen ist. Warum er aus seinem Land geflüchtet ist und wie die ständige Unsicherheit in einem Asylverfahren schwer zu ertragen ist: Wann ist es abgeschlossen? Wie wird es ausgehen? Werde ich in Österreich bleiben dürfen? Wie geht es weiter? Dieser Nachmittag wird immer nur ein kleiner, emotionaler Einblick in die Lebenswelt eines Menschen der Asyl sucht und fremd ist, sein. Er hilft uns hoffentlich dabei, dass wir Menschen, die Heimat suchen, ein wenig mit anderen Augen sehen können.

Melanie Steiner &. Johannes Brandl

Fotos: Simone Feiner


Firmung Liebe Firmkandidaten der Pfarre Spital! Es ist für mich eine ganz besondere Freude, dass ich am 25. April 2015 mit euch das Fest der Firmung feiern werde. Der Bischof hat mich beauftragt, euch dieses Sakrament zu spenden. Am 1. September 1978 bin ich mit einem Kofferraum voll Sachen als Kaplan in den Pfarrhof von Mürzzuschlag eingezogen. Drei schöne Jahre habe ich in der Pfarre erlebt. Viele Begegnungen sind mir auch heute noch in Erinnerung. Danach war ich sechs Jahre Kaplan im LKH Graz, bevor es mich als Pfarrer in die Oststeiermark verschlagen hat. Nach 22 Jahren hat mich der Bischof nach Graz geholt, um ihn in seinen vielfältigen Aufgaben für die Kirche in der Steiermark zu unterstützen. Seit zwei Jahren bin ich nun Pfarrer in der Weststeiermark, in den Pfarren Stainz und Bad Gams. Derzeit bereitet ihr euch auf die Firmung vor. Ich hoffe, dass ihr dabei viel Schönes erlebt, aber es kann auch manchmal anstrengend werden, Zeit und Kraft zu investieren.Ich möchte dich ermutigen: Streng dich auch manchmal an, wenn du es mit Freude machst, wirst du sehr beschenkt werden. In der Vorfreude auf die Begegnung mit euch grüße ich euch herzlich

euer Firmspender Franz Neumüller Wallfahrt nach Mariazell am Samstag, den 6. Juni 2015 Es wird auch heuer wieder ein reichhaltiges Angebot der Wege bei der Pfarrwallfahrt geben. Fußwallfahrt Für die Fußwallfahrer wird es wieder die 2-tägige (Start wird am Freitag den 5. Juni um 7 Uhr sein) sowie die 1-tägige Wallfahrt sein (Abfahrt mit dem Bus um 4.45 Uhr) Fahrradwallfahrt: Mit der Route über Frein – Niederalpl – Mariazell. Buswallfahrt: Für alle, die es vom Gehen her nicht mehr schaffen, gibt es wieder unsere Buswallfahrt! Abfahrt wird in Hönigsberg um 13.00 Uhr und in Mürzzuschlag um 13.10 Uhr sein. Was wird in Mariazell sein: Um 15.00 Uhr werden wir den traditionellen Kreuzweg auf den Kalvarienberg gehen. Um 16.45 Uhr sammeln wir uns vor dem Hauptportal zum gemeinsamen Einzug der Wallfahrer und feiern unseren Wallfahrer-Gottesdienst. Anschließend laden die Pfarren noch zu einer Agape ein. Um 18.45 Uhr ist dann Rückfahrt mit dem Bus vom Busbahnhof in Mariazell. Anmeldung im Pfarrbüro bitte bis spätestens Mittwoch, den 3. Juni 2015. Auf eure Teilnahme bei der Wallfahrt freuen sich eure Seelsorger.


Lange Nacht der Kirchen am 29. Mai 2015 um 20 Uhr 30 Auf eine musikalische Reise in die Welt des Blues und des Gospels werden uns Hermann und Jürgen Posch bei der Langen Nacht der Kirchen entführen. Ihre Liebe zur Musik haben die beiden gebürtigen Spitaler bereits in jungen Jahren entdeckt. „Spiel nie eine Note an, die du nicht glaubst“, ist ein Motto des Sängers, Komponisten und Gitarrenvirtuosen Hermann, der eine fixe Größe in der österreichischen Bluesszene darstellt und die Ehre hat sein Können beim heurigen European Blues Contest in Brüssel unter Beweis zu stellen. Man kann ihn unter anderem als einen der Gründungsväter der Kaltenbacher Konzertkultur nennen, wo er samt seinen Brüdern und Freunden erste Gigs organisierte und auf der Bühne stand. Fotos: Internet

Sein Neffe Jürgen, dem ebenfalls sein Talent mit in die Wiege gelegt wurde, durfte unlängst die Präsentation seiner ersten Akustik-Solo CD feiern und ist ebenfalls ein bekannter Vertreter der niederösterreichischen und wiener Bluesgesellschaft. Die Konstellation aus diesen beiden Musikern, die sich wunderbar ergänzen, wird die Veranstaltung in unserer Pfarrkirche bestimmt zu einem akustischen Genuss für alle Liebhaber rhythmischer Gitarrenklänge und leidenschaftlich gesungener Texten machen. Zum Abschluss des Abends sind alle Gäste sehr herzlich zu einer Agape im Pfarrhof eingeladen, wo sich die Gelegenheit bietet, bei einem gepflegten Glas Wein mit den Musikern zu plaudern. Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher!

Monika Leitner


Pfarrkalender Anlass Tourismusgottesdienst – anschließend Pfarrcafe im Pfarrhof Vortrag von Frau Eva Riebenbauer-Ott „Die Säulen der Gesundheit“ Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrhof 2. Erstkommunion – Elternabend im Pfarrhof Firmung in Hönigsberg mit Kan. Neumüller Florianisonntag Vollmondwanderung zur Waldkapelle PGR – Vorstandssitzung in Mürzzuschlag Christi Himmelfahrt – Wort-Gottes-Feier Erstkommunion Pfingsten – Hochfest der Herabkunft des hl. Geistes Pfingstmontag – Wort-Gottes-Feier Lange Nacht der Kirchen – Pfarrkirche Spital am Semmering Fronleichnam, Hl. Messe, anschließend Prozession Pfarrwallfahrt nach Mariazell Hl. Messe, anschließend Pfarrfest

Datum

Zeit

12.04 14.04. 16.04 23.04 25.04 03.05 04.05. 08.05 14.05 17.05 24.05 25.05 29.05 04.06 06.06 21.06

08.45 19.00 19.00 18.30 10.00 10.15 21.00 19.45 08.45 10.15 08.45 08.45 20.30 10.15 10.15

Taufe - Quelle des Lebens Daniel Kohlbacher, Hochweg Valerie Hochreiter, Hinterleiten

Gestorben, um aus Gottes Geist zur Vollendung menschlichen Seins zu gelangen: Robert Enickl, Hinterleiten, 80 Jahre Ernst Kaiser, Hübnerweg, 73 Jahre Helmut Graf, Riegelweg, 74 Jahre Johann Steinacher, Werkstraße, 96 Jahre Anton Schöggl, 83 Jahre, Viaduktweg Druckkosten Sie erfahren kostenlos in vier Ausgaben pro Jahr über das Leben in der Pfarre. Unterstützen Sie bitte unsere Arbeit durch einen Druckkostenbeitrag mittels beiliegendem Erlagschein. Danke! (Das Redaktionsteam und der Wirtschaftsrat)


Die Feier der Karwoche und des Osterfestes Palmsonntag Beginn Sommerzeit Gründonnerstag

29. März

10.15

02. April

19.00 14.30 15.00

Karfreitag

03. April

Karsamstag

04. April

14.00 -15.00 20.00

Ostersonntag

05. April

8.00

Ostermontag

06. April

10.15

Beginn vor der Kirche, anschließend Prozession, danach Hl. Messe mit der Passionsgeschichte Abendmahlmesse - anschließend Ölbergandacht Kreuzwegandacht in der Pfarrkirche Feier vom Leiden und Sterben unseres Herrn Betstunde beim Hl. Grab Feier der Auferstehung des Herrn Einzug und Hochamt zum Hochfest der Auferstehung des Herrn. Im Anschluss an die Hl. Messe werden die Osterspeisen gesegnet. Hl. Messe

Maiandachten 2014 Wenn bei Ihnen zu Hause eine Maiandacht gefeiert werden soll, melden Sie dies bitte möglichst bald in der Pfarrkanzlei! An folgenden Tagen wird eine Maiandacht gefeiert: 2., 9., 13., 16., 23. und 30. Mai 2015 jeweils um 19.00 Uhr Bei der diesjährigen Lichtmesssammlung wurden 3.225,14 € gespendet. Dafür sei den Spendern sowie den SammlerInnen herzlichst gedankt! Das Lichtmessopfer bleibt zur Gänze in unserer Pfarre und dient zur Abdeckung der Betriebskosten Tauftermine: 11. April, 2. Mai,13. Juni, 4. Juli jeweils um 11.00 Uhr ZUM VORMERKEN: Heuer wird die Ehejubiläumsmesse am 25. Oktober mit Beginn um 08.45 Uhr gefeiert. Einladungen werden Anfang Oktober per Post versendet. Gottesdienste der Pfarre: Freitag um 18.30 Uhr Am 1., 3. u. 5. Sonntag um 10.15 , am 2. und 4. Sonntag um 08.45, jeden 3. Sonntag: Wort-Gottes-Feier Kanzleistunden: Mo und Fr: 08.00 bis 11.00, Mi: 15.00 bis 18.00 Kanzleizeit des Pfarrers: Fr 17.45 bis 18.15 Beichtmöglichkeit nach Vereinbarung!

Das nächste Pfarrblatt erscheint am 17.06.2015


Osterfreude Ostern ist Hoffnung, ist neues Leben, heißt andere lieben und auch vergeben. Ostern heißt Singen von Morgensonne, das Fest meint Hoffnung und tiefe Wonne. Ostern - von Schuld hat der Herr uns befreit. Er hing tot am Kreuze und hat's nie bereut. Ostern heißt Frieden, das Herz wird so leicht, heißt Teilen von Liebe, die alle erreicht. Maria Sassin


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