Pfarrblatt

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Einführung des neuen Gotteslobes in unserer Pfarre Am Sonntag, dem 13.11.2016, wurde im Rahmen des Gottesdienstes in unserer Pfarre das „NEUE GOTTESLOB“ - in übersichtlichem und gut lesbaren Großformat – eingeführt. Aufgrund vieler Veranstaltungen (ich denke hier an das Mitwirken bei diversen Maisingen, Veranstalten von Pfarrbällen…) ist es dem Pfarrgemeinderat und vielen Mithelfer/innen gelungen, die nötigen finanziellen Mittel für die Anschaffung des neuen Gotteslobes aufzubringen. Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen die immer tatkräftig mitgeholfen haben.

Gemeinsam unterwegs

Pfarrblatt Langenwang

Nr. 4/2016 - November 2016 bis Februar 2017

1975, also vor mehr als 40 Jahren, wurde das bisherige Gotteslob konzipiert, damit die Gottesdienste auch mit entsprechenden Gesängen, gemäß dem 2. Vatikanischen Konzil, gestaltet werden konnten. In diesen 4 Jahrzehnten, in denen das alte Gotteslob im Einsatz war, haben sich die Gottesdienstformen weiterentwickelt. Noch wesentlich mehr verändert haben sich das Lebensgefühl vieler Menschen, die spirituellen Ausdrucksformen und die Anforderungen für die Heranführung an den Glauben insgesamt. Mit der Aktualisierung des Liedrepertoires und der Texte wurde versucht, diesen Entwicklungen und neuen Herausforderungen im neuen Gotteslob Rechnung zu tragen. Neu ist, dass jetzt bis zu drei Strophen direkt unter den Notenzeilen stehen, dadurch wird auch das Mitsingen der weiteren Strophen erleichtert. Beim Blättern haben Sie vielleicht schon entdeckt, dass Lieder nicht mehr unter der vertrauten Nummer zu finden sind. Das bedeutet nicht, dass diese Lieder sich nicht mehr im neuen Gotteslob befinden. Sie können jetzt an einer anderen Stelle sein, da das Buch völlig neu konzipiert wurde. Manche Gesänge werden Sie aber tatsächlich nicht mehr finden. Stattdessen wurden viele Lieder aufgenommen, die schon bisher gerne gesungen wurden, aber nur in anderen Quellen verfügbar waren. Das neue Gotteslob soll aber auch ein „Proviantpaket für das Glaubensleben“ sein. Die Feiern der Sakramente werden theologisch erschlossen. Selbst das Kreuzzeichen wird beschrieben und erläutert. Man trägt also der Tatsache Rechnung, dass vieles, das früher bekannt war, heute nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Damit wir unser neues Gotteslob auch stets zur Hand haben und „aus voller Kehle“ mitsingen können, werden die Bücher in Zukunft in den Kirchenbänken aufgelegt sein und auch dort verbleiben. Wir werden versuchen, im Rahmen der künftigen Gottesdienstfeiern auch das eine oder andere für uns neue Lied zu singen und werden bei Bedarf diese Lieder vor dem jeweiligen Gottesdienstbeginn kurz proben. Ich wünsche uns allen viel Freude mit dem neuen Gotteslob. Ihr Helmut Schnepf, Pfarrgemeinderatsvorsitzender

Herzliche Einladung zum Mitarbeiter - Danke - Fest Sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle bekunden durch Ihre ehrenamtliche Arbeit, dass es Ihnen wichtig ist, dass unsere Pfarrgemeinschaft funktioniert. Sie opfern einen Gutteil Ihrer freien Zeit und tragen durch Ihren großen Einsatz aktiv zum Gelingen unseres „pfarrlichen Miteinanders“ wesentlich bei. Nur durch Ihre Eigenverantwortung und die Bereitschaft, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen, ist es möglich, eine lebendige Pfarre zu sein. Als kleines „Danke“ für Ihren großartigen Einsatz möchten wir Sie ALLE, die Sie in unserer Pfarre ehrenamtlich mithelfen, am Sonntag, den 26. Februar 2017 nach dem Gottesdienst zu einem guten Mittagessen in unseren Pfarrsaal einladen. Dieses Beisammensein soll UNS ALLEN auch die Vielzahl an ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserer Pfarre vergegenwärtigen und ein besonders Gemeinschaftserlebnis für uns alle werden. Um für Sie ausreichend Speisen und Getränke vorbereiten zu können, ersuchen wir Sie höflich sich anzumelden: Entweder in der Pfarrkanzlei (telefonisch, per e – mail oder gerne auch persönlich) oder bei den Verantwortlichen Ihres Arbeitskreises. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Gelegenheit geben, DANKE zu sagen, unsere Einladung annehmen und am Faschingssonntag 2017 mit dabei sind! Pfarrer David Schwingenschuh samt Pfarrgemeinderat

vom 6. Jänner 2017 bis zum 12. Februar 2017


Wahlen, Wahlen und schon wieder eine Wahl. Hoffentlich sind Sie des Wählens noch nicht überdrüssig, denn nun wird auch in der Kirche gewählt und zwar der Pfarrgemeinderat (PGR).

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Pfarrgemeinderatswahl 2017

Alle 5 Jahre haben Sie Gelegenheit den Pfarrgemeinderat zu wählen. Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium, das in Fragen des „pfarrlichen Lebens“ zusammen mit dem Pfarrer entscheidet. Hier wird über Arbeitsschwerpunkte beraten und so manche Veranstaltung geplant. Hier laufen die Informationen der einzelnen Gruppen und Arbeitskreise zusammen. Der Pfarrgemeinderat ist mit dem Pfarrer für die lebendige Entwicklung der Kirche vor Ort verantwortlich.

Vorname

Nachname

Adresse

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So ist es nicht egal, wer im Pfarrgemeinderat ist. Neben dem Pfarrer, der natürlich der Vorsitzende dieses Gremiums ist, sind alle hauptamtlichen Mitarbeiter, wie Pastoralassistenten und pastorale Mitarbeiter von Amts wegen vertreten. Religionslehrer und andere Gruppen können in den Pfarrgemeinderat kooptiert werden.

Für den Langenwanger Pfarrgemeinderat 2017 – 2022 nenne ich folgende Personen:

Der größte Teil der Pfarrgemeinderäte aber wird von Ihnen gewählt. Um eine möglichst große Vielfalt bei der Zusammensetzung des künftigen Pfarrgemeinderates zu erreichen, haben wir uns in unserer Pfarre für das Urwahl – Modell entschieden. Beim Urwahl - Modell gibt es keine Kandidatenliste. Sie können aus allen wählbaren Mitgliedern unserer Pfarrgemeinde, Personen für dieses Amt vorschlagen. Wählbar sind alle gefirmten Katholikinnen und Katholiken, die vor dem 1.1.2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus der Kirche ausgetreten sind.

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In unserer Pfarre können bis zu 10 Mitglieder für den Pfarrgemeinderat gewählt werden, deshalb können Sie auch bis zu 10 Kandidatinnen und Kandidaten nennen und dadurch wählen. Nach der Anzahl der Stimmen werden die genannten Personen der Reihe nach gefragt, ob sie die Wahl annehmen – solange, bis die geforderte Anzahl von Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäten gefunden ist. Wer mit einer entsprechenden Anzahl von Stimmen vorgeschlagen wurde und die Wahl annimmt, gilt als gewählt. Auch die Bereitschaft als Ersatzmitglied zur Verfügung zu stehen, wollen wir hier erfragen.

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Wir haben uns für dieses Wahlmodel entschieden, weil hier jede(r) vorgeschlagen und somit gewählt werden kann. Denn jede(r) ist eingeladen und willkommen mitzuarbeiten. Sie alle, die der katholischen Kirche angehören, gefirmt sind und vor dem 1.1.2017 das 14. Lebensjahr vollendet haben, können, dürfen und sollen Ihre Stimme abgeben.

Machen Sie mit, nennen Sie uns Kandidatinnen und Kandidaten, damit wir weiter in unserer Pfarre Gemeinschaft (er)leben.

Wählbar sind alle gefirmten Katholikinnen und Katholiken, die vor dem 1.1.2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Es können höchstens 10 Personen genannt werden. (Eine Person kann pro Stimmzettel nur einmal genannt werden!)

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Den Stimmzettel entnehmen Sie bitte dem Pfarrblatt oder Sie erhalten ihn auch in der Pfarrkanzlei. Ihre ausgefüllten Stimmzettel können sie ab 6. Jänner 2017 bis zum 12. Februar 2017 in eine Wahlurne in unserer Pfarrkirche einwerfen. Diese wird jeweils vor und nach den Gottesdiensten in der Kirche aufgestellt sein. Eine Abgabe des Stimmzettels innerhalb des genannten Zeitraumes ist in der Pfarrkanzlei zu den Bürozeiten ebenfalls möglich.

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Je mehr Kandidatinnen und Kandidaten sich finden und vorgeschlagen werden, desto vielfältiger kann sich unsere Pfarre präsentieren. Nur ein „bunter“ Pfarrgemeinderat kann ein vielseitiges, lebendiges Pfarrleben gestalten und der beste Pfarrgemeinderat ist auch immer auf Ihre tätige Mithilfe, Ihr Gebet und Ihr Wohlwollen angewiesen.

Peter Kurakin, Helmut Schnepf Quelle: www.bilderbox.com

Ihre Stimmzettel können sie ab dem 6. Jänner 2017 bis zum 12. Februar 2017 in eine Wahlurne in unserer Pfarrkirche einwerfen. Diese wird jeweils vor und nach den Gottesdiensten in der Kirche aufgestellt sein. Eine Abgabe des Stimmzettels in der Pfarrkanzlei ist zu den Bürozeiten ebenfalls möglich.


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