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Landkr is Landkreismagazin 15.2016

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

4.8.2016 Ausgabe 15

Titelfoto: tk

Perfekt für die Ferienzeit: Die neue Landkreis Freizeit-App [Seite 4–5]

Gleich hier scannen!

Gutes Klima: Zirndorfer Betrieb hat sich auf Regeltechnik spezialisiert [Seite 3]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Treppen sind die größten Hürden: Der Behindertenbeauftragte stellt sich vor [Seite 8–9]

Herzlichen Glückwunsch: Die Landkreis-Preisträger 2016 [Seite 10]

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Landkreismagazin 15.2016

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Landkreismagazin 15.2016

Wirtschaft

Zu Gast beim Innovations- und Technologieführer in Sachen Klimatechnik

Aufrichtig erfreut und herzlich begrüßte ein gut gelaunter Firmengründer Ludwig Michelbach (76) den Landrat, Zirndorfs 2. Bürgermeisterin Sandra Hauber und die übrigen Gäste zum Ortstermin. Vor über 40 Jahren als kreativer Ein-Mann-Betrieb für Regeltechnik gestartet, tüfteln in Michelbachs Unternehmen heute rund 35 Ingenieure, Techniker und Fachkräfte an neuer, noch besserer Belüftungs-, Befeuchtungs-, Wärmerückgewinnungsund Multifunktionsklimatechnik – und hier insbesondere an maßgeschneiderten Spezialanlagen für zum Beispiel große Museen, Krankenhäuser oder Amtsgebäude. „Unser Know-how und unsere Präzision schätzen Kunden weltweit“, berichtete Ludwig Michelbach in aller Bescheidenheit. Eigentlich eine „kleine“ Untertreibung – denn inzwischen laufen sogenannte LUMI-System-Anlagen des Unternehmens höchst erfolgreich unter anderem im Moskauer Bolschoi-Theater, im Präsidentenpalast in Tiflis, Georgien, im Rechenzentrum Space in Wien, im Klinikum Würzburg oder auch im Münchener Lenbachhaus: „Und ganz aktuell bauen wir eine unserer Anlagen im EUParlament in Brüssel ein, und zwar in den

„Gefällt mir!“ Der Landkreis bei Facebook

Foto: mg

Zirndorf – Im Rahmen der regelmäßigen Unternehmensbesuche von Landrat Matthias Dießl war jetzt die Michelbach Unternehmensgruppe in Wintersdorf an der Reihe. Der im Zirndorfer Ortsteil schon seit 1973 ansässige Hersteller ausgeklügelter hocheffizienter Belüftungs-Systeme für Industrie und Gewerbe hält heute über 70 Patente und gilt längst deutschlandweit als Führer bei Technologie und Innovationskraft in seiner Sparte.

Firmenchef Ludwig Michelbach (re.) mit Zirndorfs 2. Bürgermeisterin Sandra Hauber und Landrat Matthias Dießl (li.)

dortigen Konrad-Adenauer-Komplex.“ Denn nicht nur der Neubau, vor allem auch die Umrüstung bestehender Altanlagen, das sogenannte „Retrofit“, ist heute ein zunehmend wichtiger Teil des angebotenen Leistungsspektrums. Mehrere spezialisierte Montageteams sind verfügbar, um Bestandsanlagen auf den energetisch und hygienisch neuesten Stand zu bringen. „Wir können uns glücklich schätzen, dass wir solche Vordenker bei uns im Landkreis haben“, freute sich der Landrat. Das genau ist es nämlich, was laut Firmenangaben sämtliche patentierten Produkte des LUMI-Portfolios letztlich bis heute auszeichnet und von den Angeboten der Mitbewerber abhebt. Michelbachs Anlagen sind nach strengsten aktuellen Vorschriften als besonders hygienisch zertifiziert und wurden zudem auf größte Energieeffizienz geprüft. Sie arbeiten umwelt- und resBesuchen Sei uns auf unserer facebook-Seite unter http:// facebook.de/landkreisfuerth. Sie finden dort viele Veranstaltungstipps und Ausflugsziele in der Region.

sourcenfreundlich, sind dank hochwertiger Materialien und Montage sowie innovativer Technik sehr langlebig, präzise, leistungsstark und dabei fast wartungsfrei – und schließlich auch noch drastisch kleiner und kompakter zu installieren als andere vergleichbare am Markt befindliche Systeme. „Auf unserer Vorreiterrolle haben wir uns aber nie ausgeruht, denn Gutes im Sinne unserer Kunden weiter zu verbessern, ist unser Anliegen“, betonte der Unternehmensleiter: „Neben der Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit unserer Produkte liegt uns vor allem deren Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit sowie kompromisslose Hygiene am Herzen.“ Bei der anschließenden Führung durch Produktion und Versuchsabteilung erklärte Ludwig Michelbach dem Landrat und Zirndorfs 2. Bürgermeisterin noch verschiedenste technische Details, an denen er und seine Fachingenieure gerade tüfteln – und welche der energiegeladene Unternehmer auch heute gewöhnlich noch selbst an den eigenen Testanlagen bis hin zur Patent- und Serienreife entwickelt. Am Ende des Rundgangs bedankte sich der Landrat für die hochinteressanten Einblicke. (mg)

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Freizeit

Virtuell planen - vor Ort entdecken: Die Erlebnis-App ist da! Landkreis Fürth - Samstagmittag, Wetterumschwung: Der geplante Ausflug zum Kinderbauernhof fällt damit ins Wasser. Was kann man jetzt mit dem Nachwuchs unternehmen? Dienstagabend, keine Tickets: Eine Theateraufführung ist ausverkauft. Was läuft sonst noch? Fragen, die die neue App des Landkreises Fürth beantwortet, die vom Regionalmanagement entwickelt wurde.

Wer dann sein Ziel gefunden hat, kann sich direkt auf den Weg machen: Eingebunden ist ein Link zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mit allen Informationen zu Fahrplan, Tickets und weiteren Freizeittipps. Und wer wissen will, wie das Wetter wird, kann die Wetterdaten für die kommenden Tage abrufen. Zusätzlich stellen sich die einzelnen Kommunen vor – inklusive eines „Call-Buttons“, der während der Geschäftszeiten einen direkten Kontakt herstellt.

Übernachtungs- und Gastronomiebetriebe haben weiterhin die Möglichkeit, in der App gelistet zu werden (Kontakt: regionalmanagement@lra-fue. bayern.de). Technisch umgesetzt wurde die App durch die Firma hubermedia GmbH aus Lam. Fotos und Inhalte lieferte das Regionalmanagement. Gefördert wird die App zu 50 Prozent durch den Freistaat Bayern im Rahmen des Regionalmanagements des Landkreises Fürth. Ab sofort ist die App in den AppStores kostenlos erhältlich.

Foto: tk

„Ich freue mich sehr, dass wir unseren Gästen, aber auch unseren Bürgerinnen und Bürgern, mit der neuen App überall eine schnelle und einfache Orientierung in unserem Landkreis bieten“, sagte Landrat Matthias Dießl bei der Vorstellung der App auf dem Swin Golfplatz in Horbach - eine von vielen Freizeitattraktionen, die mit dem neuen Service gefunden werden kann. „Alle wichtigen Freizeitaktivitäten und -tipps wurden ansprechend gestaltet und mit hilfreichen Funktionen ausgestattet“, erläuterte der Landrat. „Eben eine echte Erlebnis-App für einen echten Erlebnis-Landkreis.“ Interaktive Karten zeigen etwa im Bereich „LebensFroh“ Wander-, Radtouren und Inlinestrecken, Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungstipps sowie Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten, die an der Strecke liegen. Touren lassen sich ganz individuell zusammenstellen. Der Vorteil dabei: Alle Touren und Karten können bereits im Vorfeld zuhause oder im Hotel bequem über WLAN gespeichert werden. Das erspart Kosten und die Suche nach Netzempfang erübrigt sich unterwegs. Wer den GPS-Empfang auf seinem Handy aktiviert hat, bekommt die an seinem Standort nächstgelegenen Attraktionen angezeigt - somit kann zum Beispiel der am schnellsten erreichbare Biergarten problemlos gefunden werden. Von den Einrichtungen können sich die Benutzer der App auf dem Handy 360o-Ansichten zeigen lassen - so lädt sich der Landkreis zum Entdecken ein.

Startschuss für die neue App auf dem Swin Golfplatz in Horbach


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Gewinnspiel

App herunterladen, Fragen beantworten und Preise gewinnen! 2

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Zum Start der neuen Landkreis-App verlosen wir 2 x 2 Karten .............................................................................für 3 Stunden Klettern im Kletterwald Weiherhof 1 2 x 1 Familienkarte (jeweils 2 Erwachsene, 2 Kinder) .....für Swin Golf in Horbach 2 2 x 2 Karten .............................................................................für den PLAYMOBIL-Funpark 3 2 x 2 Karten (jeweils 1 Erwachsener + 1 Kind) .................für die Boulderhalle Steinbock in Zirndorf 4

Frage 1: Wie heißt die Tour 10 in der Rubrik „Touren und Wege“? Frage 2: Wie viele Tourenvorschläge für Inlineskater gibt es aktuell in der App? Frage 3: Nennen Sie eine Sehenswürdigkeit, die sich mit der App in der Rubrik „Virtuell entdecken“ direkt auf dem Handy mit einem 360-Grad Rundumblick entdecken lässt.

So können Sie mitmachen: Beantworten Sie die drei folgenden Fragen und schicken Sie die Lösungen bis spätestens 10. August 2016 an: Redaktion Landkreismagazin, Zwickauer Str. 43, 90522 Oberasbach. Wir verlosen die Preise unter allen richtigen Einsendungen. Die Gewinner werden benachrichtigt und im Landkreismagazin veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Umwelt

Natur auf Sand gebaut: Naturschutzwochen auf dem Hainberg Oberasbach - Im Rahmen der diesjährigen „Naturschutzwochen Hainberg“ waren Schulklassen eingeladen, spannende Entdeckungen zu machen. Andreas Leßmann und seinem Team von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt ging es darum, den Kindern mit Hilfe der Natur viel praktisches Wissen beizubringen.

kann man in der Bibel, Matthäus 7, 24-27 nachlesen. Sand ist für den Menschen lebensfeindlich“, betonte Andreas Leßmann. „Häuser auf Sand gebaut, können zusammenbrechen. Äcker auf Sand angelegt, haben nur geringe Erträge. Sand ist als Baustoff ungeeignet. Aber das gilt nur für den Menschen!“, erklärte der Experte. Sandspezialisten am Hainberg Die aus menschlicher Sicht schlechten Lebensbedingungen haben sich Tiere und Pflanzen zunutze gemacht, die eben dort leben können, wo die „normale“ Tier- und Pflanzenwelt verdurstet, verhungert, vertrocknet - zum Beispiel auf dem Hainberg. Bei den Führungen und am Informationsstand zeigten die Fachkräfte der Naturschutzbehörde die beschriebenen Sandspezialisten und erklärten Schülern aber auch Spaziergängern, wie diese Lebewesen den unwirtlichen Lebensumständen trotzen können. Landrat Matthias Dießl dankte dem Team um Andreas Leßmann für die Organisation und Durchführung der Natur-

Auch auf Sandmagerrasen blüht etwas

Der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Andreas Leßmann, im Gespräch mit einem Schäfer

Fotos: rb

Der ehemalige Standortübungsplatz Hainberg wurde 1995 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Auf den 213 Hektar werden bayernweit bedeutsame Sandmagerrasen, Waldgesellschaften und Einzelbäume auf sandigen Böden geschützt. Sie konnten sich auf den mächtigen Sandterrassen entwickeln, die während und nach der letzten Eiszeit vor über 10 000 Jahren durch die Rednitz angeschwemmt und durch starke Winde angeweht wurden. Seine größte Bedeutung hat er als Rückzugsgebiet für seltene Tier- und Pflanzenarten nahe dem dicht besiedelten Ballungsraum. „Wenn ein Mensch ein Haus auf Sand baut, dann ist er töricht. Diese Erkenntnis

Landrat Matthias Dießl und die Experten an einem der Experimentier-Tische

schutzwochen 2016 auf dem Hainberg. „Gerade für Kinder ist es wichtig, dass sie erfahren, was es in der Natur alles zu entdecken gibt.“ Erfreulich in Sachen Hainberg: Die waldbaulichen Entwicklungen der letzten Jahre tragen ihre Früchte. „Die Fällarbeiten des Bundesforstes und des Bergwald-Projektes lassen allmählich den alten Hutewald wieder auferstehen“, sagte Andreas Leßmann. Und: Verschiedene Vogelarten melden sich im Hainberg zurück.

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Interview

„Die Wirtschaft muss sich auf mehr Menschen mit Handicaps einstellen“ Landkreis Fürth - Seit April ist Ralf Goebel der Behindertenbeauftragte des Landkreises Fürth. Seine Aufgaben sind vielfältig. Mit welchen Themen er sich beschäftigt und welche Pläne er hat, hat er uns im Gespräch verraten. Herr Goebel, was sind Ihre Aufgaben als Behindertenbeauftragter? Ich kümmere mich um die Belange der Menschen mit Behinderungen. Manchmal geht es auch nur darum, sich die Probleme anzuhören und seelischen Rat zu geben. Die Anfragen sind sehr vielschichtig: Mal geht es um die Suche nach einem Arbeitsplatz, ein anderer hat Probleme mit der Krankenkasse oder braucht Unterstützung bei der Wohnungssuche. Aber ich helfe auch, wenn es um die Beantragung eines Behindertenausweises geht. Aber auch viele Bauherren lassen sich beraten. Hier war eine meiner ersten Beratungen bei der Zentralen Aufnahmeeinrichtung (ZAE) in Zirndorf, wo ein neues Gebäude errichtet wurde, das auch behindertengerecht sein sollte. Haben Sie viele Anfragen? Gerade in der jetzigen Zeit, in der das Thema Inklusion eine große Rolle spielt, ist der Bedarf an dieser Beratung groß. Denn erfreulicherweise wollen viele Mitbürger behinderte Menschen immer mehr einbinden. Ich unterstütze dabei gerne. Ich denke aber auch, in der heutigen Zeit kann man die Belange der Behinderten auch nicht mehr unter den Tisch fallen lassen. Man darf dabei nicht vergessen: Auch eine Brille stellt schon eine Behinderung dar und zwar eine Sehbehinderung - auch wenn Brillen heutzutage eher als modisches Accessoire angesehen werden. Gibt es eine Pflicht, Gebäude behindertengerecht auszustatten? Für öffentliche Gebäude ja. Es gibt ein Pflichtenheft der Bayerischen Staatsregierung, wann öffentliche Gebäude behindertengerecht sein müssen. Und da-

rauf achte ich schon sehr. Aktuell sind wir im Landratsamt dabei, ein System nachzurüsten, damit auch Taubstumme mitbekommen, wenn der Feueralarm ausgelöst wird. Dazu ist eine optische Warnung notwendig. Ich prüfe derzeit verschiedene Alternativen. Dabei könnte ich mir vorstellen, dass bei einem Alarm auf dem Bildschirm des Mitarbeiters eine Warnung erscheint. Ob das umsetzbar ist, wird nun geprüft. Was sind denn nach wie vor die größten Hürden für behinderte Menschen im Alltag? Ganz klar die Treppe und ein fehlender Aufzug, zu schmale Türen und Türen, die zu schwer aufgehen. Ein junger Mensch im Rollstuhl mag eine schwere Tür noch irgendwie öffnen können, ein älterer Mensch und jemand mit Muskelschwund aber wohl nicht. Das Landrats­ amt hat hier vorgesorgt: Hier gibt es Türen, die sich elektrisch selbständig öffnen. Leider fehlt diese Technik noch in vielen Rathäusern. Ich suche nun das Gespräch mit den Bürgermeistern, um sie für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir haben sehr aufgeschlossene Bürgermeister. Aber es ist natürlich auch alles eine Kostenfrage. Eine weitere Hürde, gerade für ältere Menschen, sind zu hohe Bordsteinkanten. Vielen fehlt die Kraft, einen Rollator über diese Kante zu heben. Blinde stehen wieder vor ganz anderen Hürden: Wie finden sie in einer Behörde zum Beispiel ein bestimmtes Zimmer oder Stockwerk. Woher wissen Menschen mit Behinderungen, welche Gebäude bereits barrierefrei sind? Ich möchte für den Landkreis Fürth eine App herausbringen, die genau diese Frage beantwortet. Darin sollen alle Freizeiteinrichtungen, Behörden, Gastronomiebetriebe, Arztpraxen, Apotheken und vieles mehr aufgelistet werden, die schon barrierefrei sind und die hürdenlos erreichbar sind. Das ist aber ein Projekt für das kommende Jahr.

Ralf Goebel, Behindertenbeauftrager des Landkreises Fürth

Apropos Gastronomie: Wie steht es denn dort um die Barrierefreiheit? Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: eine Katastrophe. Es gibt leider ganz wenige Gaststätten, wo ich als Rollstuhlfahrer oder auch als Rollatorfahrer mit dem Rollstuhl oder dem Rollator auf die Toilette komme. Mit behindertengerechten Toiletten sieht es sehr mau aus. Bei den Einkaufsmärkten ist es besser, aber auch hier haben wir noch keine optimalen Bedingungen. Die Unternehmer denken da nicht weit genug: Die Bevölkerung wird zunehmend älter. Es wird somit mehr und mehr potentielle Kunden mit Behinderungen geben. Diese Zielgruppe auszuschließen, wäre mit Blick auf die Alterspyramide nicht sehr klug. Die Wirtschaft muss sich auf Leute mit Handicaps einstellen. Ich helfe hier gerne mit meiner Erfahrung weiter. Sind Arbeitgeber bereit, Menschen mit Behinderungen einzustellen? Meiner Erfahrung nach ja. Es lassen sich auch immer wieder Firmen dazu beraten. Faber-Castell ist beispielsweise ein Unternehmen im Landkreis, das viele Behinderte beschäftigt. Wie sind Sie Behindertenbeauftragter geworden? Im Rahmen meiner Tätigkeit als Wohnraumberater konnte ich bereits umfangreiche Erfahrungen sammeln. Daher wurde ich von Landrat Matthias Dießl gefragt, ob ich dieses Ehrenamt über-


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nehmen möchte, nachdem die Stelle vom Behindertenbeauftragten Stephan Beck nicht wahrgenommen werden kann. Ich sitze selbst seit 26 Jahren im Rollstuhl und kann mich daher sehr gut in die Lage von Menschen mit Behinderungen hineinversetzen. Nehmen wir nur mal den Rollstuhl an sich: Wie soll jemand dazu eine optimale Beratung geben können, wenn er selbst laufen und stehen kann? Und es gibt auch ganz andere Fragestellungen: So kommt immer wieder das Thema Sexualität bei den Beratungen vor. Zum Beispiel sind gerade Männer nach einem Schlaganfall oder

Herzinfakt sehr verunsichert. Auch hierzu kann ich Aufklärung leisten zu einer selbstbestimmten Sexualität.

Wirtschaft

Herr Goebel, vielen Dank für diese Informationen.

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises

Kontakt: Ralf Goebel, Landratsamt Fürth
 Im Pinderpark 2, Zimmer 0.38
 Telefon: 0911/9773-1705 Fax: 0911/9773-1012 E-Mail: Behindertenbeauftragter@ lra-fue.bayern.de

Senioren

BAGSO 2016 zeichnet Pflege-Initiativen aus Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) zeichnet Menschen und Initiativen aus, die in vorbildlicher Weise dafür sorgen, dass das Leben von Menschen im Alten- und Pflegeheim lebenswerter wird. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro. Vorschläge sind bis zum 31. August 2016 elektronisch einzureichen an geras@bagso.de. Falls eine Einreichung per E-Mail nicht möglich ist, sind die Vorschläge zu richten an: BAGSO e.V. Stichwort „GERASPreis“ Bonngasse 10 (bis 31.7.2016), Thomas-Mann-Str. 2-4 (ab dem 1.8.2016) 53111 Bonn.

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Mittwoch, 7.9.2016 von 15.30–17.30 Uhr im Landrats­ amt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen zu Unternehmensführung und Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.

Senioren

Jetzt bewerben: Startschuss für den Goldenen Internetpreis 2016 Der Startschuss für die Bewerbung um den Goldenen Internetpreis 2016 ist gefallen. Der Wettbewerb zeichnet in den Kategorien „Alltag“, „Soziales Engagement“ und „Starthilfe“ online aktive über Sechzigjährige aus. Der Sonderpreis „Jung und Alt – gemeinsam online“ prämiert MehrgenerationenProjekte. Insgesamt schreiben die Veranstalter Preisgelder in Höhe von 8.000 Euro aus. Bis zum 16. September können sich Interessierte online auf der Website www. goldener- internetpreis.de bewerben und ihre Beiträge als Erfahrungsberichte,

Projektbeschreibungen, Videodokumentationen oder Präsentationen einreichen. Aufgerufen sind Einzelpersonen über 60, Seniorenorganisationen und Initiativen oder Einrichtungen, die mit und für Senioren im Internet aktiv sind. Darüber hinaus rufen die Veranstalter Menschen jeden Alters auf, online aktive Senioren zu nominieren oder generationsübergreifende Projekte einzureichen. Die diesjährige Schirmherrschaft übernimmt Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO), Deutschland sicher im

Netz e.V. (DsiN), Wege aus der Einsamkeit, Google Deutschland und die Deutsche Telekom organisieren gemeinsam den Goldenen Internetpreis. Weitere Informationen zum Wettbewerb: www.goldener-internetpreis.de

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Schulen

Die besten Schulabgänger: Die Landkreispreisträger 2016 Landkreis Fürth - Landrat Matthias Dießl hat auch dieses Jahr wieder die besten Schüler der Landkreisschulen mit dem Landkreispreis geehrt. Das sind die Preisträger 2016: 24.06.2016 Abitur Gymnasium Stein Hanna Schöttner 1,0 Anna Walter 1,0

09.07.2016 Abitur Gymnasium Langenzenn Johannes Andreä 1,3 Franziska Christmann 1,3

25.06.2016 Abitur Gymnasium Oberasbach Teresa Schneider 1,0 Marco Falkner 1,0 Tobias Pohl 1,0 Elisa Steindl 1,0 Michael Siegling 1,0 Max Häusler 1,0

14.07.2016 Abschluss Dillenberg-Schule Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung Andreas Eichenmüller 2,2 Nick Beigel 2,2 Erfolgreicher Abschluss im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen Giulia Langenbacher 2,4 Laura Weich 2,4

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HR 2015/2016

Im Namen des

Landkreises Für th gratuliere ich

zu den hervor ragenden schulis chen Leistunge Ich verbinde dam n. it alle guten Wü nsche für eine erfolgreich e berufliche Zuk unft.

Zirndorf, 04.07.

2016

Matthias Dießl Landrat

22.07.2016 Abschluss Realschule Zirndorf Kathrin Maurer 1,27 22.07.2016 Abschluss Realschule Langenzenn Antonia Kiel 1,17

Soziales

„Hilfe für Tschernobylkinder“ erhält Spende der Landkreisstiftung ORT - Einen Spendencheck in Höhe von 500 Euro konnte Karin Schaepe von der „Hilfe für Tschernobylkinder“ aus den Händen des Stiftungsratsvorsitzenden Landrat Matthias Dießl entgegennehmen. Der Landrat überreichte den Scheck beim diesjährigen Grillfest der Initiative. „Sie bieten durch die Möglichkeit der Erholungsaufenthalte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen aus dem Südosten Weißrusslands, einer von der Verstrahlung am schlimmsten betroffenen Region“, sagte Matthias Dießl. „Die Spende soll daher auch eine kleine Anerkennung Ihres großartigen Engagements sein.“ „Bei den jährlichen Aufenthalten fallen enorme Kosten an, wie für Busfahrten und Versicherungen, von daher freuen wir uns sehr über die Spende“, entgeg-

nete Karin Schaepe, Motor und Gründerin der Initiative. „Wir sind jährlich auf der Suche nach Gasteltern im Landkreis Fürth und der Region und würden uns über Angebote daher sehr freuen, betonte sie Kontakt: Karin Schaepe Tel. 0911/ 674339 E-Mail: k.schaepe@pg-hilfefuer-tschernobylkinder.org www.pghilfe-fuer-tschernobylkinder.org Wer die Initiative finanziell unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende auf folgendes Konto: PG-Kirche/ Tschernobylhilfe, Sparkasse Fürth IBAN DE35762500000000310201 oder VR-Bank Nürnberg IBAN DE40760606180100709301 Die „Landkreisstiftung Fürth“ ist unter dem Dach der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth“ vor fünf Jahren ge-

gründet worden. Förderschwerpunkte sind alle gemeinnützigen Zwecke, insbesondere im Bereich der Förderung von Jugend und Familie. Über die Verwendung der jährlichen Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat unter dem Vorsitz von Landrat Matthias Dießl. Unterstützen kann die Landkreis-Stiftung jeder - entweder in Form einer Spende oder auch durch Zustiftungen, die den Kapitalstock der Stiftung erhöhen. Spenden oder Stiftungen können im Übrigen steuerlich geltend gemacht werden.

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Spendenkonto: Stiftergemeinschaft IBAN DE56 7625 0000 0009 9535 63 BIC BYLADEM1SFU Stichwort: Landkreisstiftung


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Ehrenamt

Grundausbildung zum Gartenpfleger abgeschlossen Landkreis Fürth - Erneut haben im Landkreis Fürth 17 Personen die zweijährige Grundausbildung zum „Gartenpfleger“ abgeschlossen – darunter auch Landrat Matthias Dießl. Gartenpfleger sind Multiplikatoren, das heißt, ehrenamtliche Mitarbeiter in den örtlichen Gartenbauvereinen, die in der Schulung und Beratung der Vereinsmitglieder tätig sind. Sie können beispielsweise Schnittkurse für Obstbäume oder Ziergehölze durchführen, Vorträge halten und beratend an Vereinsabenden teilnehmen - und damit die fachliche Kompetenz vor Ort steigern. Durchgeführt wird die Grundausbildung durch den Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege des Landratsamtes, Lars Frenzke, in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Fürth e.V. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung ist neben dem Interes-

Die frisch ausgebildeten Gartenpfleger

se am Freizeitgartenbau auch die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren und das erworbene Wissen weiterzutragen. Die Grundausbildung als Gartenpfleger auf Kreisebene eröffnet außerdem die Möglichkeit, an regionalen und landesweiten Fortbildungen des bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und

Landespflege teilzunehmen. Diese Fortbildungen werden beispielweise an der Landwirtschaftlichen Lehranstalt in Triesdorf oder an der Landesanstalt für Weinund Gartenbau in Veitshöchheim durchgeführt. Wer Interesse an der Ausbildung hat, wenden kann sich an den örtlichen Obst- und Gartenbauverein wenden.

Soziales

Bündnis „Zirndorf heißt willkommen“ stellte sich erneut gegen Demo von Rechtsextremen

Beim Landkreis Fürth gab es vermehrt Anfragen, weshalb solche Demonstrationen von Rechtsextremen, die ein Großaufgebot von Polizisten zur Folge haben, überhaupt zulässig sind – vor allem über einen langen Zeitraum von mehreren Stunden. Dem Landratsamt Fürth als Versammlungsbehörde bleibt allerdings kein großer Spielraum: Das weitreichende Recht auf Versammlungsfreiheit lässt Einschränkungen nur bei konkreter Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu. Dies wird in jedem Einzel-

Foto: sf

Zirndorf - Erneut hat sich ein breites Bündnis aus Vertretern von Kirchen, Gewerkschaft, Politik und Zivilgesellschaft gegen eine Demonstration von Rechtsextremen in Oberasbach und Zirndorf gestellt. Organisiert wurde die Gegenveranstaltung vom Bündnis „Zirndorf heißt willkommen“.

Zahlreiche Gegendemonstranten kamen nach Zirndorf

fall sorgfältig und in enger Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft. Ist eine solche Gefahr nicht gegeben, hat das Landratsamt keine Rechtsgrundlage, die Versammlung zu beschränken. Es steht nach der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit grundsätzlich jedem frei, sich an einem Ort seiner Wahl und zu der Zeit seiner Wahl

zu versammeln. Für die Durchführung einer Versammlung bedarf es deshalb auch keiner „Genehmigung“, sondern lediglich einer Anzeige bei der zuständigen Behörde. Landrat Matthias Dießl bedankte sich bei allen Teilnehmern der Gegendemonstration, die damit erneut ein starkes Zeichen für Demokratie gesetzt hätten.

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Landkreismagazin 15.2016

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Gartentipp

Hitze, Trockenheit und Urlaubszeit – eine automatische Bewässerung im Garten hilft Das Thema Gartenbewässerung hat mit den aufgrund der Klimaveränderung zunehmenden extremen Witterungslagen der letzten Jahre stark an Bedeutung gewonnen und steht nun gerade in der Urlaubszeit für viele Gartenbesitzer wieder an. Auf das „richtige“ Wässern kommt es an Auch wenn es schwer fällt: Das Bewässern von großen Rasenflächen oder Hecken sollte man sich möglichst verkneifen, um Wasser einzusparen. Gut verwurzelte Gehölze schließen ihr Wachstum bei Trockenstress zwar früher ab, werden aber nicht nachhaltig geschädigt. Anders sieht es natürlich mit Jungpflanzen und Nutzpflanzen aus. Obstbäume reagieren auf den Wassermangel bei anhaltender Trockenheit mit dem Abwurf von Früchten, der Wasserbedarf von Gemüsepflanzen ist sowieso hoch. Jeden Abend ein wenig gießen, so dass die Erde leicht angefeuchtet ist, bringt allerdings recht wenig für den Garten. Meist dringt das Wasser nur wenige Millimeter ein und nicht bis zu den Pflanzenwurzeln vor, das ausgebrachte Wasser verdunstet abends zudem schneller.

Bewässerungssteuerung mti einem Tropf-Blumat

Die feuchte Bodenoberfläche dient allenfalls den Schnecken als Möglichkeit, doch noch die begehrten Salatpflanzen zu erreichen. Besser geeignet sind daher die kühlen Morgenstunden. Im Normalfall reichen zehn bis 15 Liter pro Quadratmeter alle zwei Tage. In Extremsituationen, in denen durchgehend weit über 30 °C erreicht werden, muss man eventuell auch täglich gießen. Grundsätzlich gilt lieber weniger oft, aber dafür reichlich zu gießen. Ausnahmen sind Kulturen wie Tomaten, die auf plötzliche Wassergaben nach starkem Trockenstress gerne mit aufplatzenden Früchten reagieren. Automatische Tropfbewässerung spart Wasser und Zeit Ausgiebiges Gießen benötigt jedoch Zeit, die nicht jeder morgens vor der Arbeit erübrigen kann. Hier kann sich die Installation einer automatischen Tropfbewässerung lohnen. Auch der Wasserverbrauch kann durch die punktuelle Bewässerung gegenüber dem großflächigen Gießen reduziert werden. Das Wasser breitet sich unterhalb der Bodenoberfläche aus, dadurch erreicht man einerseits eine geringere Verdunstung, andererseits bleibt die Oberfläche trocken, so dass auch die lästigen Schnecken ihren Weg nicht zu den Kulturpflanzen finden. Im Gartenfachhandel sind verschiedene Systeme verfügbar. Wichtig ist es, sich vor dem Kauf gut zu überlegen in welchem Umfang man das System einsetzen möchte. Kleine Flächen können selber bestückt werden, bei großflächiger Bewässerung sollte man sich an einen Spezialisten aus dem Garten-Landschaftsbau wenden. Im Urlaub ist eine automatische Steuerung notwendig Wer die Tropfbewässerung auch als Überbrückung für die Urlaubszeit benötigt, sollte in eine automatische Steuerung investieren. Die einfachste Steuerung geht über eine Zeitschaltuhr. Es sind aber auch Bewässerungscomputer im Angebot, die das Einstellen verschiedener Bewässerungszyklen ermöglichen.

Trockenschaden am Ahorn

Zusätzliche Sensoren, die die Bodenfeuchte messen verhindern, dass auch bei Regen bewässert wird. Eine andere Möglichkeit der Bewässerungssteuerung bietet der Tropf-Blumat. Hier werden wassergefüllte Tonkegel, die mit einem Ventil verbunden sind, in die Erde gesteckt. Trocknet die Erde um den Tonkegel aus, entsteht eine Saugspannung auf den Tonkegel, die dazu führt, dass das daran befestigte Ventil sich öffnet und die Tropfbewässerung beginnt. Ist die Erde um den Tonkegel herum wieder ausreichend feucht, lässt die Saugspannung nach und das Ventil schließt sich wieder. Das System hat den Vorteil, dass es witterungsabhängig funktioniert und auf den individuellen Bedarf der Pflanze eingestellt werden kann. Für sehr große Flächen ist der Installationsaufwand recht hoch, es eignet sich aber sehr gut für die Balkonbewässerung oder im Gartengewächshaus. Text und Bilder: Bayerische Gartenakademie Veitshöchheim, Lars Frenzke, Landratsamt Fürth Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • Gartentelefon der Bayerischen Gartenakademie (0931/9801-147) oder per E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth (0911/9773-1616)

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Serie: Gesichter des Landratsamtes

Lisa Weiß händigt die begehrten Führerscheine aus Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir Ihnen heute Lisa Weiß vor. Sie ist Sachbearbeiterin im Führerscheinwesen. Lisa Weiß macht der Umgang mit direktem Bürgerkontakt sehr viel Freude. Deshalb gefällt ihr die Arbeit in der Führerscheinstelle sehr gut, in der sie seit einigen Monaten arbeitet. Vorher war sie ein Jahr im Bauamt beschäftigt. Die Hälfte ihrer Arbeitszeit ist sie nun direkt am Schalter tätig, die andere Zeit erledigt sie die Sachbearbeitung. Seit einigen Jahren ist es möglich, den Führerschein schon mit 17 zu erhalten. Dann muss jedoch ein mindestens 30 Jahre alter Fahrer, der seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis für die Klasse 3 bzw. B besitzt, den Fahrneuling

bis zum 18. Geburtstag begleiten. Begleitperson kann jedoch nur werden, der nicht mehr als einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg vorweisen kann. „Das nutzen heute fast alle Führerscheinneulinge so.“, berichtet Lisa Weiß. Insgesamt wurden 2015 circa 4700 Führerscheine durch das Landratsamt erteilt. Die Behörde ist auch zuständig, wenn das begehrte Papier eingezogen wird etwa wenn Alkohol am Steuer im Spiel war oder Drogen. „Wir erhalten dann von der Polizei die Anzeige und nach Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüfen wir den Sachverhalt. Oft gibt es in solchen Fällen viel Klärungsbedarf“, erklärt Lisa Weiß. Auch wer den neuen, kompakten Führerschein im Scheckkarten-Format haben möchte - und noch im Besitz des alten Papierscheins ist - kann sich an die Füh-

rerscheinstelle wenden. Nach aktuellem Recht müssen die alten Führerscheinpapiere – wenn diese noch gut erhalten sind - jedoch erst bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. „Die Übergangsfrist bietet daher noch etwas Zeit.“, beruhigt Lisa Weiß, die im Jahr 2012 eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte beim Landkreis begonnen und 2015 erfolgreich abgeschlossen hat. Nächstes Jahr beabsichtigt sie ihren Verwaltungsfachwirt zu beginnen. Die Führerscheinstelle bietet nach Absprache auch Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten an. (rb)

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Landkreismagazin 15.2016

Aktuell

Ohne Wartezeiten in die Zulassungsstelle: Termine können im Internet vereinbart werden Landkreis Fürth - Nummern ziehen war gestern: Die Online-Zulassung des Landratsamtes erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder: Die Wartezeiten in der Zulassungsstelle verkürzen sich dadurch erheblich. Es kann ein konkreter Termin vereinbart werden. Das Ziehen einer Nummer und anschließendes Warten mit ungewisser Zeitdauer entfällt somit für all jene, die über das Internet die Funktion „Terminvereinbarung“ nutzen. Zu finden ist die Online Zulassungsstelle unter www.landkreis-fuerth.de. Gleich auf der Startseite befindet sich in der rechten Spalte der entsprechende Link. Es stehen mehrere Optionen zur Verfügung: • ein fabrikneues Fahrzeug zulassen • ein Fahrzeug anmelden, ummelden bzw. umkennzeichnen • ein Fahrzeug abmelden • eine Namens- bzw. Anschriftenänderung bekanntgeben Über online hinterlegte Formulare kann der Kunde seine Daten an die Zulassungsstelle übermitteln. Sofern bestimmte Daten aus dem Fahrzeugschein/-Brief benö-

„Meine Erfahrungen mit der OnlineZulassungsstelle waren durchweg positiv. Das Portal zeichnet sich durch einfaMarcus Klewer-Altinger ches Handling aus. Ganz besonders gefällt mir die flexible Terminauswahl. Dank des festen Termins ging alles sehr schnell - inklusive Druck der Schilder. Ich würde die Online-Zulassung in jedem Fall weiter empfehlen. tigt werden, helfen Bilder und Hilfetexte, die benötigten Angaben schnell und sicher zu finden. Mit dem abschließenden Ausdruck erhält der Kunde auch einen Hinweis auf die Unterlagen, die er bei der Zulassungsstelle vorlegen muss. Denn natürlich ist auch weiterhin für die Zulassungsvorgänge der Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich. Bei der Vorerfassung der Daten über das Internet erhält der Kunde jedoch einen festen Termin zugeteilt. Ein Warten ist nicht erforderlich.

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Energieberatung

Terminvereinbarung: Voranmeldung unter Tel. 0911 9773-1610 erforderDie wichtigsten Daten lich zur Sprechstunde im Überblick: Zielgruppe: Bauherren und Wer berät? externe, unabhängige EnergieModernisierer berater Kosten: 25,- EURO Wann? Donnerstag, 24.3.2016, Hinweise: Die Beratung im Rahmen 13 bis 17 Uhr der Sprechstunde ersetzt keine VorortWie lange? 30 Minuten pro Beratung Beratung und auch nicht die weiterWo? Landratsamt, Im Pinderpark 2, führende, individuelle Energieberatung 90513 Zirndorf, Zi. 3.21

„Ich habe erstmals über die Online-Zulassungsstelle in dieser Form ein Fahrzeug angemeldet. Bisher hatte ich sie nur zur TerminvergaLothar Schreinert be genutzt. Die Möglichkeit auch vorab die Daten zu übermitteln, finde ich sehr gut, da es doch den gesamten Zulassungsvorgang deutlich verkürzt. Dies hat sowohl für die Kunden, als auch die Beschäftigten große Vorteile. Aufgefallen ist uns die professionelle Gesamtabwicklung und damit meine ich auch das sehr freundliche und kundenorientierte Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auffallend war auch, dass die Terminvergabe perfekt eingehalten wurde. Auch die Mitnahme des bisherigen Kennzeichens war kein Problem. Ich war nach etwa 20 bis 25 Minuten inklusive Schilderanfertigung fertig. Schneller und einfacher kann man seine Angelegenheiten in der Zulassungsstelle nicht erledigen.“ Kunden mit einem Termin können direkt in die Schalterhalle der Zulassungsstelle gehen, wo bereits eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wartet. Dass es funktioniert, beweisen die positiven Rückmeldungen von Kunden: oder eine konkrete Projektierung. Zur Beratung ggf. bitte mitbringen, soweit vorhanden: Planunterlagen, Daten der Heizanlage, ggf. Energieverbrauchsdaten (Heizung, Strom), KaminkehrerProtokoll

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Landkreismagazin 16.2016 15.2016

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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

SERIE: Buslinien im Landkreis Fürth Heute:

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2

Hiltmannsdorf Hammerschmiede

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R11

1

Kirchfarrnbach Deberndorf Oberreichenbach

Siegelsdorf Langenzenn Cadolzburg Zirndorf Roßtal

Cadolzburg Banderbach

Zautendorf

Steinbach

Rütteldorf

Vogtsreichenbach

Hornsegen

Wintersdorf Ballersdorf

2

Ammerndorf Weinzierlein

Kernmühle Vincenzenbronn

Neuses

Unterschlauersbach Großhabersdorf

Schwaighausen

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Lind Rehdorf

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Roßtal

Fernabrünst

Weitersdorf Ort

Loch OberSichersdorf

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Kastenreuth Wendsdorf

Clarsbach Oedenreuth

Bahn

Den Fahrplan können Sie abrufen unter vgn.de/ast/landkreis-fuerth/

Zirndorf

Bronnamberg Leichendorf

Unterasbach Grenze Bedienungsgebiet keine AST-Bedienung (da unmittelbare Nähe zum Bahnhof)

Taubenhof

Roßendorf

Stinzendorf

Bedienungsgebiete

Seukendorf

Gonnersdorf

Dürrnfarrnbach Altkatterbach

Seckendorf

Burggrafenhof

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2

Horbach

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S4 Ansbach R7 Ansbach Schnelldorf

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Landkreismagazin 16.2016 15.2016

Wie ist der AST-Fahrplan gestaltet?

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etzte planmäßige Bus gefahren ist, setzt das Anrufsammeltaxi bends und an Wochenenden ergänzt das AST kostengünstig das Bus & Bahn.

nktioniert das AST?

ndet entfernter gelegene Wohnorte an zentrale Bahnhöfe an. nhof ist ein Bedienungsgebiet zugeordnet. Zwischen den Bedieten zu fahren ist systembedingt nicht möglich.

enungsgebieten Cadolzburg, Langenzenn, Roßtal, Siegelsdorf, h und Zirndorf können Sie sich zu den im AST-Fahrplan genannvon bestimmten Haltestellen zum Bahnhof bringen lassen. Bei m Bahnhof zum Wohnort werden Sie sogar bis vor die Haustür

Ankunfts- und Abfahrtszeiten des AST sind mit dem Linienverkehr der Regionalbahnen und S-Bahnen Richtung Fürth/Nürnberg verknüpft, so dass keine Wartezeiten entstehen. Bei Fahrten zum Bahnhof steht das AST 15 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Abfahrtszeit des Zuges an der vereinbarten Haltestelle bereit.

Wann und wie kann ich das AST buchen?

Online-Buchung unter www.landkreis-fuerth.de/ast Telefonische Buchung: 0911 - 9773 - 3030. Geschäftszeiten für die Online-Bearbeitung und die telefonische Annahme: Mo - Fr: 18 - 23 Uhr Sa, So, Feiertage: 16 - 24 Uhr Hinfahrten, die am jeweiligen Tag vor 19:00 Uhr (Mo - Fr) bzw. 17:00 Uhr (Sa, So, Feiertage) durchgeführt werden sollen, müssen bereits am Vortag angemeldet werden. Bitte berücksichtigen Sie die Geschäftszeiten bei Ihrer Buchung, z. B. durch Anruf bzw. Online-Buchung am Vortag. Die Rückfahrt kann direkt beim Fahrer gebucht werden. Im Auftrag des Landkreises Fürth führt die Firma Schmetterling Reise- und Verkehrslogistik GmbH den Anrufsammeltaxi-Verkehr durch.

Was kostet das AST?

Neben dem VGN-Fahrschein zahlen Sie pro Person lediglich den ASTZuschlag. Dieser Zuschlag ist der Preis eines Einzelfahrscheins in der Preisstufe , die auf der Karte des Bedienungsgebietes angezeigt wird. AST-Zuschlag (Stand 01.01.2016): Preisstufe 1: 1,80 € pro Fahrt

R1 Fürth, Nürnberg R11 Fürth, Nürnberg R12 Fürth, Nürnberg

Preisstufe 2: 2,40 € pro Fahrt

nterasbach

S4 Nürnberg R7 Nürnberg

Unter-weihersbuch Ober-

1

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ckershof

Ihr Kontakt im Landratsamt: Tim Alter, 0911-9773-1368 t-alter@lra-fue.bayern.de

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Landkreismagazin 15.2016

Feuerwehren

Jugendleistungsspange ausgehändigt: „Ohne Freiwillige würden wir alt ausschauen“

Die Abzeichen überreichten Landrat Matthias Dießl, Roßtals 2. Bürgermeisterin Renate Krach und Kreisbrandrat Dieter Marx. „Wenn wir guten Nachwuchs haben, ist es mir um die Zukunft unserer Feuerwehren nicht bange“, sagte Landrat Matthias Dießl und beglückwünschte die Jugendlichen zu ihren guten Leistungen. „Danke, dass ihr euch schon in jungen Jahren ein stückweit für den Feuerwehrdienst und damit für die Sicherheit in unserem Landkreis zur Verfügung stellt.“

Foto: tk

Roßtal - Erneut haben Feuerwehranwärterinnen und -anwärter von verschiedenen Landkreis-Feuerwehren die Prüfung für die Jugendleistungsspange erfolgreich abgelegt. Es handelt sich um die erste ernsthafte Prüfung in der Ausbildung der Jugendfeuerwehr, bei der verschiedene feuerwehrtechnische Übungen absolviert werden müssen.

Diese Jugendlichen haben erfolgreich die Jugendleistungsspange abgelegt

Roßtals 2. Bürgermeisterin betonte ebenfalls, wie wichtig die Freiwilligen Feuerwehren seien: „Wir Gemeinden sind auf die Feuerwehren angewiesen, denn wir müssen dafür sorgen, dass vor Ort die Sicherheit gewährleistet ist. Dafür brauchen wir die Freiwilligen - ohne würden wir alt ausschauen.“ Kreisbrandrat Dieter Marx bedankte

sich bei den Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr Roßtal, die wie schon in den Vorjahren die Organisation der Jugendleistungsspange übernommen hatten. Er wünschte sich, dass im kommenden Jahr wieder mehr Jugendliche dabei sind - in diesem Jahr sei die Teilnehmerzahl aus verschiedenen Gründen eher gering ausgefallen. (tk)

Feuerwehren

23. Zeltlager der Jugendfeuerwehren in Ammerndorf Ammerndorf - Das Wetter spielte fast bis zum Schluss mit: Das 23. Jugendzeltlager der Feuerwehren hat in diesem Jahr in Ammerndorf stattgefunden. Erst bei der Siegerehrung am zweiten Tag kam dann ein großer Wolkenbruch, so dass die Übergabe der Pokale ins Sportheim verlegt werden musste. Der Samstag stand im Zeichen eines Feuerwehrwettbewerbs, bei dem die Jugendlichen diverse, meist feuerwehrspezifische Aufgaben zu bewältigen hatten. Unter anderem wurde das Wissen in Erster Hilfe und Gerätekunde sowie körperliches Geschick gefordert. Landrat Matthias Dießl dankte der Freiwilligen Feuerwehr Ammerndorf, die diesmal das Zeltlager logistisch unterstützte sowie der Kreisbrandinspektion. Aktuell gibt es im Landkreis rund 2200 Frauen und Männer, die ehrenamtlich Dienst bei den

Fotos: tk

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Beim Zeltlager mussten die Jugendlichen beweisen, wie gut sie mit den Feuerwehr-Geräten umgehen können

Freiwilligen Feuerwehren machen. „Aber wir brauchen auch immer Nachwuchs, deshalb bin ich froh, dass ihr euch für

das Feuerwehrwesen interessiert und aktiv mitmacht“, sagte der Landrat zu den Jugendlichen. (tk)


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Jugend

Jobchecker 2016: Jetzt auch das Internet im Blick

Einmal gefahrlos vorab den Ernstfall proben, eine ehrliche Experteneinschätzung über eigene Stärken und Schwächen erhalten und dazu viele gute, wichtige Tipps für später, für die richtige Bewerbung – das ist alljährlich das Ziel des unter anderem von den Wirtschaftsjunioren Fürth und den Aktivsenioren Bayern ehrenamtlich unterstützten Schulabgänger-Trainings „Jobchecker“. Bei ihrer „Trockenübung“ durchlaufen die künftigen Auszubildenden dabei alle

Verteilung des Landkreismagazins Landkr is 5.2014 Landkreismagazin

Landkr is Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreis es Fürth

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13.3.2014 Ausgabe 5

Landkreism agazin 6.2014

1

27.3.2014 Ausgabe 6

mit dem Das Magazin Fürth Landkreises Amtsblatt des

Schokolade zum Erleben [Seite 17]

Ergebnisse der Landrats- und Kreistagswahl 2014 auf Seite 3 Foto: Peter v.

[Seite 19]

: Sonderteil Ehrenamt und Ehrenamtskarte Ehrenabend 2014 [Seite 9-13]

Megatrends: skreis blickte Der Wirtschaft in die Zukunft [Seite 23]

n: JugendAktivWoche der Veranstaltungen Jugendarbeit Kommunalen [Seite 25]

Beyer

Projektseminare an den Gymnasien des Landkreis es [Seite 4-5]

LeistungsFähig

. LebensFroh.

Bauarbeiten an der Fernabrücke [Seite 6-7]

Leitsätze für die Seniorenpolitik [Seite 23]

www.landkreis

-fuerth.de

roh. gsFähig. LebensF

Leistun

Für den Fall, dass Sie das Landkreismagazin einmal nicht bekommen sollten oder Sie jemanden kennen, bei dem die Verteilung nicht ordentlich klappt: Auf der Landkreis-Homepage (Startseite, rechte Seite, Stichwort „Landkreismagazin“) gibt es ein Beschwerde-Formular. Wir leiten die Mitteilungen direkt an die für die Verteilung zuständige Firma weiter.

Foto: mg

Fürth – Rund 125 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis haben sich dieses Jahr beim Bewerbungstraining „Jobchecker 2016“ im Sitzungssaal des Landratsamtes in Fürth für ihre bevorstehende Ausbildungssuche fit machen lassen. Im 12. Jahr der Gemeinschaftsaktion von Kommunaler Jugendarbeit und 1-2-3 e.V. stand dabei nun erstmals auch der eigene Internet-Auftritt der Achtklässler im Fokus.

Fit für das Bewerbungsgespräch: Beim Jobchecker prüften echte Firmenchefs

Stationen, die auch bei einer echten Bewerbung anstehen: Kleidung, Haare und Make-Up müssen stimmen, ebenso wie Passfoto, Bewerbungsmappe und sicheres Auftreten – bis hin zum Vorstellungsgespräch mit echten Wirtschaftsvertretern unter realistischen Bedingungen. Landrat Matthias Dießl, der sich vor Ort einen Eindruck vom positiven Stand und Verlauf der diesjährigen JobcheckerAktion verschaffte, lobte dabei ausdrücklich den freiwilligen Einsatz der vielen ehrenamtlichen Fachleute: „Ohne Sie alle wäre dieses wichtige Projekt nicht zu realisieren. Ich bin darum sehr froh, dass die Aktion jedes Jahr wieder so bereitwillig von Experten unentgeltlich unterstützt wird.“ Neu in diesem Jahr war die Station „Online-Reputation“ – die von den Achtklässlern denn auch mit entsprechend regem Interesse angenommen wurde. Online-Experte Michael Leibrecht von der Agentur machen.de erklärte dabei am PC, worum es geht: „Die allermeisten Schüler sind heutzutage regelmäßig auf Facebook, Twitter oder in Chats unterwegs. Darum googeln viele Firmenchefs inzwischen einfach schnell ihre Kandidaten, um Details über sie zu erfahren, die eben nicht in der Bewerbung stehen.“ Doch während sich ja gerade Jugendliche laut Medien immer wieder allzu freizügig und unvorsichtig im Netz äußern und bewegen – gab’s hier dage-

gen beim Internet-Namens-Check der Teilnehmer zum Glück keine üblen oder peinlichen Überraschungen. Zumindest die teilnehmende Landkreis-Jugend scheint also deutlich besser und bewusster im Online-Umgang zu sein als der allgemeine Ruf ihrer Altersgruppe in den einschlägigen aktuellen Berichten. Davon einmal abgesehen gehe es den Chefs, Leibrecht zufolge, ja nicht in erster Linie darum, irgendwelche „No-Go‘s“ oder Ausschlusskriterien aufzuspüren, sondern sich allgemein ein besseres Bild ihrer Bewerber zu machen: „Auch über die Freunde oder Freunde von Freunden, zum Beispiel auf Facebook, lässt sich Manches über die Persönlichkeit eines Kandidaten ablesen und es finden sich mitunter auch Fragen und Anknüpfungspunkte fürs spätere Bewerbungsgespräch.“ Zusammen mit Jobchecker-Koordinatorin Magdalena Scherer vom Präventionsverein 1-2-3 e.V. hatte Leibrecht die Idee für die neue Online-Station im Bewerbungstraining eigentlich schon gleich nach der letztjährigen Aktion gehabt: „Selbst wer nicht im Internet aktiv ist, sollte ruhig mal seinen Namen googeln. Wer weiß schon, was vielleicht Dritte über einen geschrieben haben? Auch unsere Tipps zu sicheren Passwörtern und verantwortlichem Auftreten im Internet fanden die Schüler hier sinnvoll und hilfreich.“ (mg)

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Soziales

Sammlung Müttergenesungswerk: Landrat ehrt beste Sammlerpaare

„Nur durch den großen Einsatz von Schülerinnen und Schülern wie euch konnten in den letzten 15 Jahren über 55.000 Euro im Landkreis Fürth gesammelt werden“, sagte Matthias Dießl zu den Schülerinnen und Schülern. „Mit der diesjährigen Sammlung wird der Betrag um rund 700 Euro aufgestockt.“ Den höchsten Einzelbetrag sammelten Jana Günther und Nina Paptistella (183,37 Euro), gefolgt von Saskia Satzinger und Mia Gärtner (111,67 Euro) und Emily Ruppert und Ronja Fischer (81,86 Euro). Sie konnten sich neben der Urkunde auch über Freikarten für den Playmobil Funpark freuen. „Die Sammlung für das Müttergenesungswerk ist von zentraler Bedeutung, denn Hilfe und Unterstützung für Mütter und Ihre Familien sind heute notwendiger denn je“, betonte Claudia Banea. Bereits seit 1950 gibt es unter dem Dach des Müttergenesungswerks Kliniken, die

Foto: rb

Cadolzburg - Landrat Matthias Dießl hat zusammen mit Claudia Banea vom Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. die drei besten Sammlerteams aus dem Landkreis geehrt. Sie stammen alle aus der Klasse 5 b der Mittelschule Cadolzburg.

Die besten Sammlerinnen für das Müttergenesungswerk kommen von der Mittelschule Cadolzburg

Kuren für Mütter und später auch für Mütter mit Kindern anbieten. Seit 2013 stehen die Kurmaßnahmen auch Vätern und pflegenden Angehörigen offen. Neben der Mittelschule Cadolzburg

haben sich in diesem Jahr die Mittelschule Langenzenn und das Gymnasium Stein an der Aktion beteiligt, die vom Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. organisiert wird.

Tipp

Hochlandspiele Deberndorf Cadolzburg – Alle drei Jahre finden die Hochlandspiele in Deberndorf statt. Den Mittelpunkt bilden auch dieses Mal wieder die offenen Wettkämpfe, zu denen sich Frauen, Männer und Kinder anmelden können. Spaß und Gemeinschaft stehen bei den Spielen im Vordergrund. Außerdem gibt es eine köstliche Palette an Getränken, Braten und Eintöpfen sowie die Möglichkeit zu „zubern“, also ein gemeinsames Wan-

nenbad zu genießen. Kurzweilige Gaukeleien lockern die Spiele auf. Stattfinden wird das Fest auf dem Bolzplatz in der Deberndorfer Hauptstraße am Samstag, den 27. August 2016. Beginn ist um 14 Uhr, Ende am Sonntag, den 28. August am Abend. Alle sind herzlich eingeladen, sich diesen Geheimtipp nicht entgehen zu lassen.


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Schulen

Oberasbach - Ein P-Seminar am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach hat sich mit dem künftigen Burgmuseum in Cadolzburg beschäftigt. Im Auftrag des künftigen Burgmuseums in Cadolzburg - das zwar seinen Schwerpunkt in der Zeit des Spätmittelalters haben wird, die Geschichte der Burg aber „zu Ende“ erzählen möchte - baten die Schülerinnen und Schüler in einem Zeitungsaufruf um Meldungen von Zeitzeugen, die bereit waren, ihre Erinnerungen vor der Kamera zu erzählen. Außerdem hatten die Schüler jeden Freitag Nachmittag im Spätherbst vergangenen Jahres eine „Sprechstunde“ für Zeitzeugen in der Haffnersgartenscheune in Cadolzburg eingerichtet. Zur großen Freude der Beteiligten waren viele Zeitzeugen bereit, mit den Schülern zu sprechen. Weitere Gesprächspartner fanden sich durch die Vermittlung verschiedener Unterstützer oder durch die Recherche der Schüler, so dass am Ende Interviews mit 25 Personen geführt werden konnten. Insgesamt

Foto: tk

Schulprojekt: Drei Kurzfilme über die jüngere Historie der Cadolzburg

Die Schüler und die Zeitzeugen zusammen mit der Projektleiterin Felizitas Handschuch (2. Reihe links)

ergab das ein Videomaterial von mehr als 40 Stunden. Dazu kamen Filmaufnahmen vom Felsenkeller in Cadolzburg und der Burg selbst. Die Interviews wurden von den Schülern ausgewertet und zu drei verschiedenen Kurzfilmen verarbeitet, die in der Aula des Gymnasiums zu sehen waren: „Die HJ-Führerschule auf der Cadolzburg“, „Der 17. April 1945 oder das Ende der Burg“ und „Jugenderinnerungen“. Da-

rüber hinaus arbeiteten die Schüler an einer Ausgabe des „Bleistifts“, der Zeitschrift des Heimatvereins Cadolzburg. Für das Burgmuseum bearbeitet der Berliner Künstler Pavel Franzusov - bekannt geworden durch sein Holocaust-Projekt „siebzigsiebzig“- das von den Schülern erstellte Interviewmaterial mit dem Ziel, eine Installation von Zeitzeugenaussagen für das 2017 eröffnende Museum auf der Cadolzburg einzurichten.

Freizeit

Mit dem EntdeckerPass besonders günstig unterwegs Landkreis Fürth - In den Sommerferien und für den Rest des Jahres ist man mit dem EntdeckerPass der Metropolregion Nürnberg besonders günstig unterwegs. Rund 130 Freizeiteinrichtungen laden dazu ein. Vom Bade- und Spielspaß, Thermen, Wellness, Freizeitparks, Klettergarten, Consumenta, Abenteuer, Museen und Kultur. Aus dem Landkreis Fürth sind mit dabei: Naturbad Großhabersdorf, Swin Golf Horbach, Veitsbad, Minigolf im Playmobil FunPark, der Kletterwald Weiherhof und das Städtische Museum Zirndorf.

Der EntdeckerPass ist jetzt besonders günstig und ermöglicht je einen kostenlosen bzw. stark ermäßigten Eintritt bei den teilnehmenden Freizeiteinrichtungen. Bis zum 12.09.2016 gibt es ab einer Bestellung von drei EntdeckerPässen (Erwachsene und/oder Jugendliche) einen Rabatt von 20 Prozent. Der Pass für Erwachsene kosten dann nur 23,60 Euro und für Jugendliche 11,60 Euro. Bambino-Pässe gibt es wie immer frei dazu. Der Pass kann telefonisch unter (0921) 802 576 bestellt werden. Weitere Infos im Internet: www.EntdeckerPass. com

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Landkreismagazin 15.2016

Denkmalschutz

„Gemeinsam Denkmale erhalten“: Tag des offenen Denkmals am 11. September Roßtal - Der diesjährige Tag des offenen Denkmals findet am 11. September 2016 statt und widmet sich dem Thema „Gemeinsam Denkmale erhalten“. Eröffnet wird der Tag um 10.30 Uhr durch Landrat Matthias Dießl. Die offizielle Eröffnung ist im Museumshof des Heimatmuseums Roßtal. Die Besitzfolge des Museumshofes lässt sich fast lückenlos bis ins Jahr 1594 verfolgen. Wenige Gehminuten entfernt, befindet sich ein Denkmal, das für den Markt Roßtal prägend ist. Es handelt sich um das sogenannte Amtsrichterhaus, das an diesem Tage seine Besitzer mit Stolz der Öffentlichkeit präsentieren. Das Amts-

richterhaus war einst ein Prestigeobjekt. Es zeugt von der Bedeutung Roßtals. Der Hochgerichtsbezirk zwischen Stein und Roßtal erstreckte sich auf 64 Orte. 1701 erbaut residierte bis Ende des 18. Jahrhunderts hier der Amtsrichter. 1797 wurde das markgräfliche Richteramt aufgelöst. 1806 wurde Roßtal bayerisch. Danach ging das Anwesen in Privatbesitz über. (Öffnungszeiten von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.)

on sowie die Stein- bzw. Mauerfassaden sind trotz partieller Eingriffe und Veränderungen im 19. und 20. Jahrhundert im Kern bauzeitlich erhalten. Das Gebäude glänzt heute in seinem ursprünglichen Charme und verbindet sich mit den Vorzügen der Moderne (Nutzung als Café und Hotel). Öffnungszeiten von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Führungen finden um 13.00 Uhr und 15.00 Uhr statt.

Neben dem Amtsrichterhaus in Roßtal können noch folgende Denkmäler bewundert werden:

Historische Pfarrscheune in Kirchfarrnbach Die Pfarrscheune erinnert daran dass die Pfarrer früher auch Landwirtschaft betrieben. Heute dient die Pfarrscheune als Gemeindehaus. (Öffnungszeiten von 10.30 Uhr bis 15.00 Uhr.)

Cadolzburg, Hindenburgstraße 27 Das Gebäude wurde erstmals urkundlich 1619 erwähnt. Die Fachwerkkonstrukti-

Aktuell

Fürth – Die „Aktion Schutzbengel“ der Rummelsberger Diakonie unterstützt seit 2006 Kinder und Jugendliche in Nürnberg. Nun ist das Projekt mit prominenter Unterstützung von Komödiant, Schauspieler, Sänger und Theaterdirektor Volker Heißmann in Stadt und Landkreis Fürth gestartet. Als Fürther „Glücksbengel“ hat er auf der Terrasse der Kindertagesstätte Villa Kleeblatt der Rummelsberger Diakonie in Fürth offiziell seinen Dienst angetreten. „Fürth und die Aktion Schutzbengel der Rummelsberger passen sehr gut zusammen. Fürth ist eine wunderschöne Stadt und deswegen passt ein so charmantes und gutes Projekt prima hierher“, sagte der gebürtige Fürther. Weitere Gesprächspartner zum Thema „Erwartungen und Herausforderungen bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Stadt und Landkreis Fürth“ waren neben Heißmann

Luise Peschke, Stellvertretende Leiterin des Stadtjugendamts Fürth, Landrat Matthias Dießl und Dekan Jörg Sichelstiel. Diakon Georg Borngässer, Pressesprecher der Rummelsberger Diakonie, stellte die Fragen, bei denen besonders Heißmann nie um eine Antwort verlegen war. Was er denn jetzt als erstes konkret als Fürther „Schutzbengel“ so plane? „Ich ziehe zwar nicht von Haustür zu Haustür, aber ich bin sicher, dass wir gemeinsam mit den hier anwesenden Partnern und Medienvertretern die Aktion Schutzbengel in Fürth und Umland schnell bekannt machen“, so der Theaterdirektor. Ein erstes konkretes Projekt des Fürther „Schutzbengels“ wird noch gesucht. Dr. Günter Breitenbach, Vorstandsvorsitzender der Rummelsberger Diakonie, ist sich allerdings sicher, dass mit der zehnjährigen Erfahrung der „Aktion Schutzbengel“ sehr schnell greifbare Projekte gefunden werden. Es ist beispielsweise daran gedacht, sich innerhalb der ambulanten Dienste der Rum-

Foto: Andrea Wismath

Volker Heißmann setzt sich für Kinder und Jugendliche ein

Volker Heißmann ist Pate der Aktion Schutzbengel

melsberger Diakonie stärker um SchülerInnen zu kümmern, die dem Unterricht fernbleiben. Weitere Überlegungen gehen in die Richtung, ein „Sportmobil“ anzuschaffen, das Vereine für Jugendliche zu Veranstaltungen ausleihen können. Unter den Gästen waren neben Eltern der Kindergarten- und Krippenkinder der Villa Kleeblatt auch die Familie Böhm, der das Haus in der Angerstraße gehört, sowie Olaf Forkel, fachlicher Leiter der Rummelsberger Dienste für junge Menschen, und Ulrike Opfermann-Schmidt, Rektorin der Luise-Leikam-Schule.

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Landkreismagazin 15.2016

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S c h a r v o g e l G ra f i k d e s i g n Sehr geehrte Anzeigenkunden, das Landkreis Magazin geht in die Sommerpause. Wir wünschen Ihnen allen schöne und erholsame Ferien! Falls Sie verreisen eine gesunde Rückkehr, falls Sie hierbleiben spannende und vielfältige Eindrücke in unserem schönen Franken. Wir melden uns aus der Sommerpause zurück mit der nächsten Ausgabe am 01.09.2016. Alle Termine für Ihre Planungen bis Ende des Jahres haben wir für Sie zusammengefasst:

LKM 1616 1716 1816 1916 2016 2116 2216 2316 2416

Redaktionschluss 22.08.16 05.09.16 19.09.16 04.10.16 17.10.16 31.10.16 14.11.16 28.11.16 12.12.16

Anzeigenschluss 23.08.16 06.09.16 20.09.16 04.10.16 18.10.16 31.10.16 15.11.16 29.11.16 13.12.16

Verteilung 01.09.16 15.09.16 29.09.16 13.10.16 27.10.16 10.11.16 24.11.16 08.12.16 23.12.16

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Amtsblatt 15.2016

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 15 vom 4. August 2016

Inhaltsverzeichnis 078 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 079 Zweckverband Freie Jugendarbeit Südlicher Landkreis Fürth Haushaltssatzung 080 Stadt Oberasbach Satzung der Stadt Oberasbach zur 2. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage 081 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 082 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 083 Stadt Oberasbach Bekanntmachung

078 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 21.07.2016 , Az: 442-BV-492016-JH/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth der Kristall Palm Beach Kur- und Freizeitbad GmbH, Albertus-Magnus-Str. 29 , 90547 Stein, die Baugenehmigung zur Errichtung eines Dampfbades mit Gondelsauna (höheneinstellbar), Ruheraum und vier Außenwhirlpools auf den Grundstücken Fl.-Nr`n. 893/6, 243/3 u. 242/4 der Gemarkung Stein, in 90547 Stein, Albertus-Magnus-Str. 29. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der

Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann

Der Landkreis Fürth nimmt Abschied von

Herrn Peter Reichel

Kreisrat a.D. ausgezeichnet mit dem Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland Herr Peter Reichel hat von 1987 bis 2002 als Kreisrat des Landkreises Fürth, von 1987 bis 2008 als Mitglied des Stadtrates Stein, darunter von 1990 bis 1996 als Dritter Bürgermeister, die Region positiv mitgeprägt und sich in hohem Maße verdient gemacht. Für sein großes politisches und gesellschaftliches Engagement zum Wohle des Landkreises Fürth und seiner Bürgerinnen und Bürger danken wir ihm. Wir werden ihm immer ein ehrendes Gedenken bewahren. Landkreis Fürth Matthias Dießl Landrat

I


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Amtsblatt 15.2016

nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. , g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts, zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke, die sich innerhalb der im beiliegenden Lageplan schraffierten Fläche befinden sowie an die Eigentümer der Immissionsorte Fl.-Nr`n. 241/13, 242/16, 321/3 u. 237/75 durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15, während der Geschäftszeiten (Montag - Donnerstag, jeweils von 8.00 - 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 21.07.2016 Landratsamt Fürth Hornung Oberregierungsrat Informationen nach Artikel 27a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/Öffentliche Bekanntmachungen. 079 Zweckverband Freie Jugendarbeit Südlicher Landkreis Fürth Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2016 Auf Grund des Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erläßt der Zweckverband Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgestellt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 235.509,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 234.909,00 € dem Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit 600,00 € dem Finanzergebnis 0,00 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 600,00 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 235.509,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 234.509,00 € und einem Saldo von 1.000,00 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.000,00 € und einem Saldo von -1.000,00 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0,00 € und einem Saldo von 0,00 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts als Finanzmittelfehlbetrag von 0,00 € §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 A. Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2016 auf 235.509,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aller Verbandsgemeinden auf die Verbandsgemeinden umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden nach dem Stand 30. Juni 2015 auf 24.360 Einwohner festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbands­ einwohner auf 9,67 Euro festgesetzt. B. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt §6 Die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Auf-

wendungen im Ergebnishaushalt ist zugelassen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden zugunsten von Investitionszahlungen des Budgets nach § 3 Abs. 1 Nrn. 20 bis 22 KommHV-Doppik im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. Cadolzburg, den 18.07.2016 Zweckverband Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth Obst 1. Bürgermeister Zweckverbandsvorsitzender Hinweis Die in der Verbandsversammlung vom 23.03.2016 beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth“ für das Rechnungsjahr 2016 liegt in der Zeit vom 05.08.2016 bis einschließlich 12.08.2016 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth, im Rathaus Cadolzburg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth, hat mit Schreiben vom 18.07.2016, Az.: 213-941-Kög/Ord, die Haushaltssatzung gewürdigt. Landratsamt Fürth 080 Stadt Oberasbach Satzung der Stadt Oberasbach zur 2. Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Oberasbach (Entwässerungssatzung -EWS-) vom 20. Juli 2016 Auf Grund Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 458) sowie Art. 34 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66, ber. S. 130), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 458) erlässt die Stadt Oberasbach folgende Satzung: §1 I. § 12 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Hierauf wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt und die Ergebnisse der wasserrechtlich vorgeschriebenen Eigen- oder Selbstüberwachung der Stadt vorgelegt werden.“


Amtsblatt 15.2016

II. § 13 erhält folgende Fassung: § 13 Stilllegung von Entwässerungsanlagen (1) Abflusslose Gruben, Sickeranlagen und Grundstückskläranlagen sind nach den Vorgaben der Stadt außer Betrieb zu setzen, wenn und soweit das Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen worden ist. Dies gilt auch für sonstige Teile der Grundstücksentwässerungsanlage und des Grundstücksanschlusses, wenn und soweit sie den Bestimmungen der §§ 9 bis 11 nicht entsprechen. (2) Alte, nicht mehr genutzte Grundstücksentwässerungsanlagen, Grundstücksanschlüsse oder Teile hiervon sind von bestehenden Leitungen abzutrennen und luft- und wasserdicht zu verschließen. Grundstückanschlüsse sind zusätzlich mit flüssigem Beton, Dämmer oder Gleichwertigem innenbündig mit dem öffentlichen Kanal dauerhaft zu verpressen. Über die Verpressung ist innerhalb einer Woche nach Beendigung der Arbeiten bei der Stadt (Tiefbauamt) ein Kanal-TV-Untersuchungsprotokoll mit einem Bild des stillgelegten Kanalanstichs vom öffentlichen Kanal her aufgenommen vorzulegen. Im Einzelfall kann von der Stadt der Ausbau der genannten Entwässerungseinrichtungen angeordnet werden. Hierbei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. III. Nach § 14 Abs. 3 werden folgende Absätze angefügt: (4) Die Stadt kann im Einzelfall die Einleitung vom Abwasser der Menge nach beschränken, von einer Vorbehandlung oder Speicherung durch Rückhaltemaßnahmen oder einer anderweitigen Ableitung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies im Hinblick auf den Betrieb der Entwässerungsanlage oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (5) Die Einleitung von gewerblichem oder industriellem (nichthäuslichem) Abwasser ist nur mit Genehmigung der Stadt zulässig. Im Antrag sind Menge und Art der auf dem Grundstück anfallenden Abwässer zu bezeichnen; ferner ist anzugeben, ob sie eine der in § 15 Abs. 1 genannten Eigenschaften aufweisen. Die Genehmigung wird nur widerruflich und nur dann erteilt, wenn die Abwässer die in § 15 Abs. 1 aufgeführten Eigenschaften nicht oder bei Einleitung in Folge geeigneter Vorkehrungen nicht mehr besitzen. IV. Die §§ 15 und 16 erhalten folgende Fassung: § 15 Verbot des Einleitens; Einleitungsbedingungen (1) In die öffentliche Entwässerungsanlage

dürfen Stoffe nicht eingeleitet oder eingebracht werden, die geeignet sind, 1. die dort beschäftigten Personen zu gefährden oder deren Gesundheit zu beeinträchtigen 2. die öffentliche Entwässerungsanlage oder die angeschlossene bzw. die benachbarten Grundstücke zu gefährden oder zu beschädigen; 3. den Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlage zu erschweren, zu behindern oder zu beeinträchtigen; 4. die Behandlung und Verwertung des Klärschlamms zu erschweren oder zu verhindern oder 5. sich sonst schädlich auf die Umwelt, insbesondere auf Gewässer und Boden, auszuwirken. (2) Dieses Verbot gilt insbesondere für 1. Feuergefährliche oder explosionsfähige Stoffe wie z.B. Benzin und Öl; 2. infektiöse Stoffe, Medikamente; 3. radioaktive Stoffe; 4. Farbstoffe, soweit sie zu einer Verfärbung des Abwassers in der öffentlichen Entwässerungsanlage oder des Gewässers führen oder durch sie andere betriebliche Nachteile auftreten; 5. Abwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche, Gase oder Dämpfe verbreiten können, 6. Grund- und Quellwasser sowie Wasser aus Drainageanlagen 7. feste Stoffe – auch in zerkleinerter Form – die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in Abwasserleitungen führen können oder schwer abbaubar sind, wie a. Schutt, Asche, Müll, Sand, Kies, Schlacke, Faserstoffe, Zement b. Küchenabfälle, Abfälle aus obst- und gemüseverarbeitenden Betrieben, Schlachtabfälle, c. Kunststoffe, Teer, Pappe, Verpackungsmaterial aller Art d. Papierabfälle, Textilien, Verbands- und Hygienematerial, e. Treber, Hefe, flüssige Stoffe, die erhärten; 8. Farben und Lacke; 9. Chemikalien, wie a) fotografische Entwickler- und Fixierbäder, b) Imprägnier-, Pflanzenschutz- und Holzschutzmittel c) Lösungsmittel (z.B. Benzin, Per-, Trichlorethylen, Aceton, Farbverdünner); 10. Unbehandelte Abwässer aus Fassadenbereinigungen 11. nicht neutralisiertes Kondensat aus Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsleistung über 200 kW sowie nicht neutralisiertes Kondensat bei Verwendung von nicht schwefelarmen Heizöl nach DIN 51603-1; 12. Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauche, Gülle, Abwasser aus Dung-

gruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, menschliches und tierisches Blut, Molke; 13. Absetzgut, Schlämmer oder Suspensionen aus Vorbehandlungsanlagen, Räumgut aus Grundstückskläranlagen und Abortgruben; 14. Stoffe oder Stoffgruppen, die wegen der Besorgnis einer Giftigkeit, Langlebigkeit, Anreicherungsfähigkeit oder einer krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Wirkung als gefährlich zu bewerten sind wie Schwermetalle, metallorganische Verbindungen, Cyanide, halogenierte Kohlenwasserstoffe, polycyclische Aromaten, Phenole. Ausgenommen sind a. unvermeidbare Spuren solcher Stoffe im Abwasser in der Art und in der Menge, wie sie auch im Abwasser aus Haushaltungen üblicherweise anzutreffen sind, b. Stoffe, die nicht vermieden oder in einer Vorbehandlungsanlage zurückgehalten werden können und deren Einleitung die Stadt entsprechend den Schadstoffgrenzwerten nach Abs. 3 zugelassen hat. (3) Für die Beschaffenheit und Inhaltsstoffe nichthäuslicher Abwässer sind am Ort des Abwasseranfalles bzw. vor der Vermischung des Abwassers folgende Grenzwerte einzuhalten: Temperatur 35° C ph-Wert 6,5-10 sofern nicht in den Genehmigungsbedingungen ein enger begrenzter ph-Wert festgelegt wird absetzbare Stoffe 5 ml/l (gemessen nach halbstündiger Absetzzeit) Suspensa (aus der 50 mg/l abgesetzen Probe) Anorganische Stoffe (gelöst und ungelöst) Arsen (As) 0,5 mg/l Blei (Pb) 1,0 mg/l Cadmium (Cd) 0,5 mg/l Chrom gesamt (Cr) 2,0 mg/l Chrom IV (CrO4) 0,5 mg/l Kupfer (Cu) 1,0 mg/l Nickel (Ni) 1,0 mg/l Quecksilber (Hg) 0,05 mg/l Zink (Zn) 2,0 mg/l Zinn (Sn) 3,0 mg/l Anorganische Stoffe (gelöst) Ammonium und Ammoniak und solche Stoffe, die Ammonium/Ammoniak freisetzen berechnet als N 150 mg/l Cyanid, leicht (CN) 1,0 mg/l freisetzbar Fluorid (F) 50 mg/l Nitrit (NO2) 20 mg/l Sulfid (S) 2 mg/l

III


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Organische Stoffe Phenol-Index Kohlenwasserstoffe BTEX (Summe) Halogenkohlen1,0 wasserstoffe, leichtflüchtig Summe Polychlorierte (PCB) Biphenyle

100 20

mg/l mg/l

10 mg/l

mg/l

0,001

mg/l

Im Einzelfall können Frachtbegrenzungen für Schadstoffe nach Satz 1 und für Abwässer mit höheren CSB-Werten als 5000 mg/l von der Stadt festgelegt werden. (4) Verschiedenartige Abwässer sind getrennt zu behandeln und getrennt abzuleiten. Eine Verdünnung von Abwässern zur Einhaltung von Grenzwerten ist unzulässig. Wird eine Abwasservorbehandlungsanlage betrieben, gelten die Grenzwerte gemäß Abs. 3 unmittelbar am Ablauf dieser Anlage. Sind mehrere Anfallstellen in einem Betrieb vorhanden, so dürfen Abwässer gleichartiger Zusammensetzung gemeinsam behandelt und abgeleitet werden. (5) Über Abs. 3 hinaus kann die Stadt auch die Einleitung von Abwasser besonderer Art und Menge ausschließen oder von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, soweit dies zum Schutz der Entwässerungsanlage, dessen Betriebspersonal oder zur Erfüllung der für den Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlage geltenden Vorschriften, insbesondere der Bedingungen und Auflagen der der Stadt erteilten wasserrechtlichen Bescheide erforderlich ist. (6) Wer verursacht oder wahrnimmt, dass schädliche Stoffe der in Abs. 1 bis 3 genannten Art, insbesondere feuergefährliche, explosionsfähige, giftige oder radioaktive Stoffe in die öffentliche Entwässerungsanlage gelangen, hat die Stadt (Tiefbauamt) unverzüglich zu verständigen. § 16 Abscheider (1) Sofern mit dem Abwasser Leichtflüssigkeiten, wie z.B. Benzin, Benzol, Öle oder Fette mitabgeschwemmt werden können, sind in die Grundstücksentwässerungsanlage Abscheider einzuschalten und insoweit ausschließlich diese zu benutzen. Dies gilt bei Fetten nur, wenn die haushaltsüblichen Mengen überschritten werden. Die Abscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und regelmäßig zu warten. Die Stadt kann den Nachweis der ordnungsgemäßen Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion verlangen. Das Abscheidegut ist schadlos zu entsorgen.

(2) § 13 Abs. 2 gilt entsprechend.

ben und die Messergebnisse vorgelegt werden.“

V. Nach § 17 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Text angefügt: „Fallen auf einem angeschlossenen Grundstück Abwässer an, die nicht in die Kanalisation eingeleitet werden dürfen, sind der Stadt auf Verlangen die Menge der Stoffe und die Art der Entsorgung nachzuweisen.“

VII. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Text angefügt: „Auf die Längsschnitte nach Buchstabe c) kann verzichtet werden, wenn alle Gelände- und Kanalsohlenhöhen, die maßgeblichen Kellersohlenhöhen, die Nennweite, der Werkstoff und das Gefälle der Grundleitungen und des Anschlusskanals sowie der Bauwerke (Schächte, Regenwasserzisternen, Hebewerke etc.) in den Grundriss- und Flächenplänen dargestellt sind. Eine Darstellung der Grundstücksentwässerungsanlage in den Baugenehmigungsplänen wird nicht genehmigt.“

VI. § 17 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Stadt kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen. Bei Überschreitung von Grenzwerten erfolgen kostenpflichtige Zusatzuntersuchungen. Auf die Überwachung wird in der Regel verzichtet, soweit für die Einleitung in die Sammelkanalisation eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde vorliegt, die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen aus der Eigen- oder Selbstüberwachung ordnungsgemäß durchgeführt und die Ergebnisse der Stadt vorgelegt werden. Die Stadt kann verlangen, dass die nach § 12 Abs. 3 eingebauten Überwachungseinrichtungen ordnungsgemäß betrie-

§2 Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft. Oberasbach, den 20.07.2016 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin


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081 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 16/2 „Eibacher Weg“ im Bereich Eibacher Weg / Locher Weg; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Stadtrat Oberasbach hat am 19.07.2016 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 16/2 „Eibacher Weg“ gefasst. Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Unterasbach und umfasst die Grundstücke Flurnummern 151/3, 151/4, 151/5, 153, 153/3, 153/4, 153/5, 153/6, 201/3, 201/4, 201/7, 201/8, 201/14, 201/22, 203/16, 565/1, 565/2, 565/3, 565/4, 565/5, 565/6, 565/7, 565/8, 565/9, 565/10, 565/15, 565/16, 565/17, 568, 568/5, 568/6, 568/8, 571, 572, alle Gemarkung Oberasbach, im Bereich Eibacher Weg / Locher Weg. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan. Ziele der Bauleitplanung sind, die Sicherung der Erschließung des Gebietes, sowie die Festsetzung der Gebietsart „Mischgebiet“ (MI). Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB zur Anwendung kommt. In diesem Verfahren ist keine Umweltprüfung vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Dazu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. Oberasbach, den 20.07.2016 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 082 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/1 „Hölzleshoffeld; hier: Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung von Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlicheit (Massenverfahren) Der Stadtrat Oberasbach hat am 23.11.2015 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14/1 „Hölzleshoffeld“ (Stand: 23.11.2015) gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 145/1, 145/2 (Teilfläche), 147/3 bis 147/5, 148/2 bis 148/12, 149 (Teilfläche), 150, 150/2 (Teilfläche), 150/3 bis 150/7, 152 (Teilfläche), 158/14 (Teilfläche), 594/3 (Teilfläche), 597, 597/1, 597/3 bis 597/65, 597/67 bis 597/77, 599/7 bis 599/17, 599/23, 599/30, 599/31 bis 599/38, 602/2 (Teil-

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eine/n Verwaltungsfachangestellte/n in Vollzeit (39 Stunden/Woche) als stellvertretende/n Kassenverwalter/in

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• umfassende PC-Kenntnisse – wünschenswert Programme der AKDB, OK.FISIm Übrigen erwarten wir von Ihnen: • Selbstständiges Arbeiten, Belastbarkeit, Eigeninitiative und Teamfähigkeit • Freundliches und bürgerorientiertes Auftreten • Betriebswirtschaftliche Denkweise Wir bieten: • ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsgebiet in einer modernen Kommunalverwaltung • eine leistungsgerechte Bezahlung entsprechend der Qualifikation und der persönlichen Voraussetzung in Entgeltgruppe 6 TVöD • gleitende Arbeitszeit und die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis spätestens 04.09.2016 an die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn, Herrn Wagner, Nürnberger Straße 2, 90587 Veitsbronn, wagner@veitsbronn.de . Nähere Informationen erhalten Sie von Herrn Schacher unter der Rufnummer: 0911/75208-36. Kistner, Gemeinschaftsvorsitzender fläche), 602/13, alle Gemarkung Oberasbach. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben. In diesem Fall kann die individuelle Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung aus Gründen der Verwaltungseffizienz dadurch ersetzt werden, dass diesen Einwendungsführer die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB). Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Oberasbach Gebrauch. Den Betroffenen der Unterschriftenliste mit der Bezeichnung „Gegen den Bebauungsplan Nr. 14/1 Hölzleshoffeld der Stadt Oberasbach Vorentwurf“ wird Gelegenheit gegeben, Einsicht in die beschlussmäßige Würdigung ihrer Einwendungen zu nehmen. Zu diesem Zweck liegen die Einwendungen mit der beschlussmäßigen Würdigung durch den Stadtrat vom 19.07.2016 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00

Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus. Oberasbach, den 20.07.2016 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 083 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Fälligkeit der Gewerbesteuer­ vorauszahlungen und der Grundsteuer Am 15.08.2016 wird jeweils die 3. Vierteljahresrate 2016 für die Gewerbesteuervorauszahlungen und die Grundsteuer fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt zugestellten Bescheiden zu entnehmen und sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, auf Konten der Stadt Oberasbach zu überweisen oder einzuzahlen. Dabei sind unbedingt Debitor-Konto und Forderungsart anzugeben. Verrechnungsschecks sind an die Stadtkasse Oberasbach zu senden. Während der Öffnungs-

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zeiten sind auch Bareinzahlungen in der Stadtkasse möglich. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlung mit Verrechnungsscheck eine wirksame Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks bei der Stadtkasse als rechtzeitig gilt (Neufassung des § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO), d.h. Scheckzahler müssen den Zugang des Schecks 3 Tage vor Fälligkeit der Steuern bei der Stadtkasse sicherstellen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,Euro nach unten abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten. Fristversäumnisse können durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vermieden werden. Unter www.oberasbach.de/leben/formulare/ einzugsermaechtigung sind im Internet Antragsformulare abrufbar. Auf Wunsch werden die Formulare auch zugesandt. Auskunft erhalten Sie bei der Stadtkasse Oberasbach, Telefon 9691-126. Oberasbach, den 14.07.2016 Stadt Oberasbach

Öffnungszeiten LANDRATSAMT FÜRTH Tel.: 0911 9773–0 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORF Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Fax: 0911  97 73–11 13 DIENSTGEBÄUDE FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Fax: 0911 / 97 73–17 72 KFZ-ZULASSUNGSSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 44, Fax: 97 73–13 62 Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr

FÜHRERSCHEINSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 29 Fax: 0911  97 73–13 39 Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 Uhr Di. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr VETERINÄRBEHÖRDE FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Tel.: 0911 97 73–19 01, Fax: 97 73–19 20 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr Ab sofort stehen die Amtstierärzte nach vor­heriger telefonischer Terminverein­barung in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr zur Verfügung.

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Der Landkreis Fürth stellt ab 01.09.2017 Auszubildende für den Beruf der / des

Verwaltungsfachangestellten

Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K) ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth - in den Dienststellen Zirndorf und Fürth -, in der Berufsschule II in Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, senden Sie bitte bis spätestens Donnerstag, 08.09.2016 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth / Aus- und Fortbildung - Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf | E-Mail: aus-undfortbildung@lra-fue.bayern.de Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 28.09.2016 und 29.09.2016 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911/9773-1104 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: „Ausbildung im Landratsamt“. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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LeistungsFähig. LebensFroh.


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Termine 29.07.2016 | Roßtal: Großweismannsdorfer Kirchweih Veranstalter: Markt Roßtal 01.08.2016 | 14.00 Uhr Mittelalterliche Spielaktion mit dem Spielmobil Veranstalter: Kulturamt Zirndorf Spielmobil, Tel. 0911/9600108 Ort: Spielplatz, Achterplätzchen, Zirndorf

01.08.2016 | 14.30 Uhr Roßtal: Angehörigennachmittag Herzliche Einladung für alle Angehörigen zum Informationsaustausch bei Kaffee und Kuchen. Veranstalter: AWO Pflegeheim Roßtal Ort: Wichernstraße 1, Roßtal

02.08.2016 | 14.00 Uhr Oberasbach: Begegnungscafé des Diakonievereins Oberasbach Veranstalter: Diakonieverein Oberasbach e.V. | Ort: Friedhofsweg 5, Diakoniestation, Oberasbach

02.08.2016 | 19.00 Uhr Obermichelbach: Handarbeiten für Jedermann Veranstalter: Nachbarschaftshilfe Obermichelbach | Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Burgstallstraße 6, Obermichelbach

03.08.2016 | 13.00 Uhr Zirndorf: Fahrt zur Freilichtbühne Dinkelsbühl „Die Comedian Harmonists“ Busfahrt (13.00) nach Dinkelsbühl. Vorstellung beginnt um 15.00 Uhr Veranstalter: AWO Ortsverein ZirndorfWeiherhof | Ort: Weiherhofer Hauptstr. 23, Zirndorf

03.08.2016 | 14.00 Uhr Roßtal: Ferienprogramm Markt Roßtal Tennis zum Kennenlernen Veranstalter: TC Roßtal e.V. Ort: Buchschwabacher Straße 30, Roßtal

03.08.2016 | 14.30 Uhr Oberasbach: Seniorennachmittag Veranstalter: Sudetendeutsche Landsmannschaft | Ort: Milbenweg 2, Gasthaus Kettler, Oberasbach

Tipp NIEDERFALLFEST des Bayerischen Bauernverbandes Stein - Am Sonntag, 28. August 2016, um 19.30 Uhr lädt der Bayerische Bauernverband, zu seinem Niederfallfest in die Martin-Luther-Kirche Stein ein. Die gemeinsame Andacht wird Pfarrer Jochen Ackeran mit musikalischer Umrahmung gestalten. Im Anschluss an die Andacht ist ein gemütliches Beisammensein im Gemeindehaus in Stein geplant. Die Veranstaltung wird zum dritten Mal durchgeführt und soll an die Tradition des Niederfallfestes als „ein festliches Gemeinschaftsmahl der Arbeiter nach Abschluss längerer bäuerlicher Arbeiten insbesondere nach der Getreideernte“ erinnern.

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth Pinderpark 2 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00

Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign Pfalzhausweg 69 90556 Cadolzburg-Egersdorf Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07 info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 22.8.2016 Anzeigen-Annahmeschluss: 23.8.2016

Wir gratulieren Zur Eisernen Hochzeit 17.08.2016 Maria & Georg Blachnik, Zirndorf Zum 101. Geburtstag 28.08.2016 Anna Witurka, Oberasbach Zum 99. Geburtstag 09.08.2016 Maria Fleischmann, Cadolzburg Zum 95. Geburtstag 04.08.2016 Sandorf Szentgyörgyi, Zirndorf 18.08.2016 Ursula Kahl, Stein 21.08.2016 Kunigunda Sauer, Zirndorf 22.08.2016 Martin Tuma, Puschendorf 30.08.2016 Sara Thellmann, Oberasbach Zum 90. Geburtstag 01.08.2016 Anna Scharnagl, Zirndorf 06.08.2016 Marie Wild, Cadolzburg 10.08.2016 Andreas Wildenauer, Zirndorf 12.08.2016 Erika Schäfer, Oberasbach 16.08.2016 Ingeburg Blind, Zirndorf 19.08.2016 Betty Link, Großhabersdorf 27.08.2016 Anna Erdenkäufer, Puschendorf 29.08.2016 Herta Geißler, Zirndorf 30.08.2016 Betti Fenn, Zirndorf

03.08.2016 | 19.00 Uhr Tuchenbach: Landfrauentreff Veranstalter: Bauernverband Ort: Schulplatz 1, Tuchenbach 04.08.2016 | 19.30 Uhr Obermichelbach: „Feier-Abend“ Gemütliches Beisammensein in netter Runde Veranstalter: Nachbarschaftshilfe Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Burgstallstraße 6, Obermichelbach 05.08.2016 Zirndorf: Kirchweih in Weinzierlein am Festplatz Veranstalter: Ortsvereine Weinzierlein Ort: Festplatz Weinzierlein, Heilsbronner Straße, Zirndorf

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