Lkm 17 2013

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Landkr is Landkreismagazin 17.2013

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

12.9.2013 Ausgabe 17

Großer Energietag am Sonntag, 29.9.2013, auf dem Parkplatz des Landrats­­amtes Zirndorf [S. 17]

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Schulanfang. Passend dazu: Tipps für einen sicheren Schulweg und ein Gewinnspiel [Seite 12 – 13]

Keine Hindernisse? Mit dem Rollstuhl durch Roßtal und Langenzenn [Seite 4 – 5]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Die Wohnraumförderung: Mit staatlicher Förderung ins eigene Heim [Seite 6 – 7]

Die Ehrenamtskarte kommt: Alle Infos für Unternehmen und Ehrenamtliche [Seite 14 – 15]

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Wahlen 2013

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Sonntag, 15. September 2013, finden die Landtags- und Bezirkswahlen sowie fünf Volksentscheide über Änderungen der Bayerischen Verfassung statt - eine Woche später die Bundestagswahl. Hierzu sind rund 90.500 Personen im Landkreis Fürth stimmberechtigt. Bei der Landtags- und bei der Bezirkswahl haben Sie jeweils eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie eine Stimmkreisabgeordnete bzw. einen Stimmkreisabgeordneten (Direktmandat). Mit der Zweitstimme werden Wahlkreisabgeordnete gewählt, die im Wahlkreis Mittelfranken als Listenbewerber für den Landtag bzw. den Bezirkstag kandidieren. Auch hier haben Sie jeweils nur eine Stimme für den Landtag und eine für den Bezirkstag. Zur besseren Unterscheidung haben die

Stimmzettel unterschiedliche Farben. Bei der Bundestagwahl haben Sie gleichfalls zwei Stimmen. Mit Ihrer Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten bzw. die Direktkandidatin im Wahlkreis. Mit Ihrer Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Auch in unserem Landkreis hat in den zurückliegenden Jahren die Tendenz des Nichtwählens zugenommen. Das ist bedauerlich, denn das Wahlrecht ist viel zu wichtig, als dass man es nur einigen wenigen überlassen darf. Wer nicht wählt, vergibt nicht nur die Chance, selbst über die zukünftige Entwicklung mitzubestimmen. Er beeinflusst als Nichtwähler auch – ob er es will, oder nicht – das Wahlergebnis, weil jede nicht abgegebene Stimme sich auf das Stimmenverhältnis auswirkt.

Auch den zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den vielen Wahllokalen danke ich für Ihren Einsatz schon jetzt sehr herzlich. Ihr Matthias Dießl

Familie

Angebote für pflegende Angehörige Landkreis Fürth – Die Fachstelle für pflegende Angehörige der Caritas Fürth bietet folgende Entlastungs-Angebote ab Herbst/Winter 2013 an: • das Angehörigencafe am Dienstag, 24.9., 22.10.,19.11., 10.12.2013 • die Gesprächsgruppe für pflegende Töchter Dienstag, 3.9., 8.10., 5.11., 3.12.2013 • die Gesprächsgruppe für Angehörige von Demenzerkrankten am Mittwoch 4.9., 9.10., 6.11., 4.12.2013 • parallel dazu professionelle Betreuungsnachmittage für an Demenz erkrankte Menschen am 4.9., 9.10., 06.11., 4.12.2013 Die Angebote finden jeweils um 14.30 Uhr in der Caritasse; City-Center, Königstrasse 112 – 114, 90762 Fürth in den Räumlichkeiten des Caritasverbandes Fürth statt und richten sich auch an Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis.

Außerdem bietet die Fachstelle eine Bewegungsgruppe für Demenzkranke (mit einer leichten bis mittelschweren Demenz) und Angehörigen jeweils am 26.9.; 24.10.; 28.11. 2013 ab 10.30 für 30 bis 45 Minuten an. Spezielle Übungen für Paare zum Kräftigen, Mobilisieren, Dehnen, Entspannen und zur Verbesserung der Kondition sollen angeboten werden. Nach dieser körperlichen Fitness kommt es zu einem sozialen Miteinander in der Caritasse bei einer Tasse Tee oder Kaffe mit Kuchen oder Brotzeit. Die Teilnahme ist kostenlos, lediglich die Bewirtungskosten in der Caritasse fallen an. Anmeldung ist erforderlich! Auskunft zu allen Angeboten und Anmeldung bitte bei Hana Reinhardt, Fachstelle für pflegende Angehörige und Demenzberatung

Caritasverband für Stadt und Landkreis Fürth e.V., Im City Center, Königstraße 112 – 114, 90762 Fürth Tel: 0911 / 740 50 31 oder -30 Fax: 0911 / 740 50 63 E-Mail: hana.reinhardt@caritas-fuerth.de www.caritas-fuerth.de Weitere Beratungsstellen für Pflegende Angehörige sind: Diakonisches Werk Fürth Königswarterstr. 56 - 60, 90762 Fürth Frau Barbara Ehm Tel. 0911 / 7 49 33 23, Fax 0911 / 749 33 50 E-Mail barbara.ehm@diakonie-fuerth.de www.diakonie-fuerth.de Fachstelle für pflegende Angehörige bei Pflege Direkt GmbH, Nürnberger Straße 8, 90613 Großhabersdorf Tel. 09105 / 90 81 E-Mail m.woernlein@pflege-direkt.de www.pflege-direkt.de

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Aktuell

Barrierefreiheit – nicht nur Thema für Menschen mit einer Behinderung

In Roßtal testete Stephan Beck gemeindliche Einrichtungen auf ihre Rollstuhl-Tauglichkeit.

Landkreis Fürth - „Bewusstsein Stärken – Sensibilisierung für Barrierefreies Bauen im Landkreis Fürth!“. Unter dieses Motto hatte der Behindertenbeauftragte des Landkreises Fürth Stephan Beck eine Begehung gemeindlicher Einrichtungen gestellt. Erste Stationen waren Roßtal und Langenzenn. Zu enge Gänge, Treppen, zu schmale Türen: Für Menschen mit einer Behinderung sind dies oft unüberwindbare Hindernisse. „Dinge, die für viele von uns selbstverständlich sind, sind für andere ohne Hilfe nur schwer erfahrbar und erlebbar”, sagt Stephan Beck. Als Behindertenbeauftragter im Landkreis Fürth kümmert er sich um die Belange und Wünsche der schwerbehinderten Bürgerinnen und Bürger. Die Ortstermine in Roßtal und Langenzenn sollten deshalb Besprechung in Langenzenn

dazu beitragen, die Probleme von Behinderten besser wahrzunehmen. Stephan Beck hatte dazu einen Rollstuhl mitgebracht. So konnten die Teilnehmer eigene Erfahrungen mit den alltäglichen Hürden von Menschen mit Behinderungen machen. Beispiel Gehsteig: „Dadurch wurde mir erst bewusst, dass Absenkung nicht gleich Absenkung ist und welche hohe Hürde zwei bis drei Zentimeter bedeuten können”, sagte Roßtals Bürgermeister Johann Völkl. Rollstuhlfahrer, so Beck, brauchen Rampen. „Und anders als viele denken, reichen breitere Türen nicht aus, um Barrierefreiheit zu schaffen.” Der Begriff sei vielfältiger und beziehe sich auf Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und auf unterschiedliche Lebensbereiche. Das mache die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen deutlich, die den Aspekt der Barrierefreiheit im Artikel 9 festschreibe und die Vertragsstaaten verpflichte, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen und Zugangsbarrieren zu treffen. Barrierefreiheit bedeute, dass Gebäude und Orte, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet würden, dass sie allen Menschen zugänglich seien. „Auch Menschen mit Behinderungen sollen sie also ohne besondere Erschwernis und möglichst ohne fremde

Hilfe benutzen beziehungsweise betreten können”, unterstrich Beck. Natürlich könne eine Stadt oder Gemeinde nicht sofort alle Barrieren beseitigen. „Doch ist durch diesen Ortstermin bei allen Beteiligten das Verständnis für die Beseitigung von leicht zu behebende Barrieren geweckt worden”, sagte Bürgermeister Völkl. Er habe erkannt, wie wichtig bei der Planung zukünftiger Neubaugebiete oder öffentlicher Einrichtungen gerade die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung sei. Ein toller Erfolg für den Behindertenbeauftragten! Stephan Beck betonte: „Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema für Menschen mit einer Behinderung.“ Ein Aufzug könne genauso eine Erleichterung für Senioren oder für Eltern mit Kinderwagen sein. Und was für Menschen mit geistiger Behinderung gut sei – nämlich Texte in einfacher Sprache oder visuelle Darstellungen – helfe auch vielen anderen: „Menschen, die wenig Deutsch sprechen; Menschen, die noch nicht oder kaum lesen können; Menschen, die sich an einem Ort noch nicht auskennen.” Für Menschen mit Behinderung bedeute Barrierefreiheit viel mehr als zusätzlichen Komfort, nämlich etwas ganz Grundsätzliches: „Sie können selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.” Etwa elf Prozent der Landkreisbevölkerung sind Beck zufolge von


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Schwerbehinderung betroffen. Der demographische Wandel führe dazu, dass die Zahl weiter steige. Auch an der zweiten Station in Langenzenn verfehlte der Ortstermin mit dem Experten seine Wirkung nicht: „Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Fürth hat in beeindruckender Weise auf die Belange der Behinderten hingewiesen und die Sichtweise für die Thematik geschärft”, berichtete Langenzenns 2. Bürgermeister Erich Ammon. Für die Zukunft sei es wichtig, diese Belange bei allen kommunalen Planungen und Vorhaben noch stärker zu berücksichtigen und gravierende Mängel sukzessive zu beseitigen. Die Rundgänge in der Marktgemeinde Roßtal sowie in der Stadt Langenzenn zeigten den Bürgermeistern und Stadträten somit auf, dass das Thema „Barriere-

freies Bauen, Planen und Bauen“ wichtig ist. Bröckelnder Asphalt am Gehweg, Mineralbeton am Bahnsteig, zu breite Fugen, Granitstein oder schlechte Beleuchtung sowie fehlende Sitzbänke und viele weitere Barrieren sein für Behinderte und Mobilitätseingeschränkte manchmal nicht zu überwältigende Hindernisse. Stephan Beck: „Wir als Behindertenbeauftragte haben in den Köpfen angefangen, unsere Stadt als unsere Wohnung zu begreifen. Allmählich mache sich mit der Verbreitung des Inklusionsgedanken und der angestrebten Teilhabe aller am öffentlichen Leben ein Bewusstsein für die Bedeutung von Stadtgestaltung bemerkbar. Bei dieser neuen Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Menschen gehe es nicht mehr allein um die Ausweisung

von Behindertenparkplätzen oder der Aufstellung von Ampeln mit Taktgeber und Vibrationsalarm. „Der Zustand der Behinderung muss bei der Planung vom Sonder- zum Normalfall werden.“ Erhöhte Sensibilisierung bei der Gestaltung der Städte und Marktgemeinden in unserem Landkreis komme vielen unterschiedlichen Menschen zugute. So seien kleine Kinder, korpulente Menschen, gepäckbeschwerte Touristen und Senioren oft mit der Bewältigung des Alltags überfordert und – zumindest kurzfristig oder auch nur zeitweise – auf eine gewisse Barrierefreiheit angewiesen. „Alle diese Menschen haben eines gemeinsam: Sie wollen ein eigenständiges, möglichst, normales Leben führen”, fasste Beck zusammen.

Serie: „Wir geben dem Landratsamt ein Gesicht“ (Teil 11)

Angelika Seidel betreut 25 Auszubildende Landkreis Fürth – In unserer Serie stellen wir Ihnen Angelika Seidel vor. Sie ist im Verwaltungs- und Personalmanagement unter anderem für die derzeit 25 Auszubildenden bzw. Beamtenanwärter beim Landkreis Fürth zuständig. Ihre Zeit als Auszubildende beim Landkreis Fürth ist wenige Jahre her – jetzt kümmert sich Angelika Seidel selbst um den Behördennachwuchs. Zwölf junge Frauen und 13 junge Männer stehen beim Landkreis in einem Ausbildungsverhältnis. Für sechs Jugendliche hat die Ausbildung zum 1. September 2013 gerade erst begonnen. Sie werden zu Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung Kommunalverwaltung für den Landkreis Fürth ausgebildet. Daneben haben noch zwei Beamtenanwärter ihre Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst, aufgenommen – sie wurden dem Landkreis von der Regierung von Mittelfranken zur Ausbildung zugewiesen. Die Verwaltungsfachangestellten durchlaufen eine dreijährige Ausbildung.

„Sie setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen”, erklärt Angelika Seidel. Die Praxis bekommen die Azubis bei ihrer Arbeit im Landratsamt. Hier durchlaufen sie die verschiedenen Sachgebiete. Die Jugendlichen müssen aber weiterhin zur Schule: Die Theorie wird im Blockunterricht an der Berufsschule II in Fürth und der Bayerischen Verwaltungsschule in Nürnberg vermittelt. Die Azubis unterstützen die Sachgebiete nicht nur bei der täglichen Arbeit, sondern auch bei verschiedenen Veranstaltungen, wie dem Familienspiel oder dem Energietag. Am Berufsinformationstag, der jedes Jahr vom Landkreis veranstaltet wird, wirken sie aktiv mit. Sie stellen ihren Beruf vor Ort am Messestand und in einem Vortrag vor. Angelika Seidel ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Ausbildung. Sie selbst hat beim Landkreis Fürth von 2006 bis 2009 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert. „Ich kann mich noch gut an meine eigene Ausbildung erinnern.” Ihren ersten Tag beim Landkreis Fürth hat sie bis heute nicht vergessen: „Wir wurden von einem Team des Franken Fernsehens gefilmt. Das war sehr

aufregend und überraschend.” Angelika Seidel qualifizierte sich ab 2010 erfolgreich zur Verwaltungsfachwirtin Angelika Seidel weiter und legte die Ausbildungseignungsprüfung mit Erfolg ab. Seit Februar 2013 ist sie die Ausbildungsleiterin beim Landkreis Fürth. Zudem ist Angelika Seidel im Landratsamt für die Praktikanteneinteilung sowie für verschiedene Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. In wenigen Tagen findet der Einstellungstest für den Ausbildungsjahrgang 2014/2017 der Verwaltungsfachangestellten statt. Beworben haben sich 128 junge Frauen und Männer. Sie wurden für den Test eingeladen. Wer dabei erfolgreich ist, wird für ein abschließendes Vorstellungsgespräch bei Landrat Matthias Dießl eingeladen. Erstmals wird Angelika Seidel bei der Einstellung der Landkreis-Auszubildenden mitwirken. Sechs Ausbildungsplätze stehen auch 2014 wieder zur Verfügung.

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Interview

In den eigenen vier Wänden wohnen der Staat hilft mit günstigen Darlehen Landkreis Fürth – Familien, die ein Eigenheim bauen oder kaufen möchten, können dafür vom Freistaat Bayern finanzielle Unterstützung erhalten. Ebenso gibt es Unterstützungsmöglichkeiten bei der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung und schwer kranken Menschen. Allerdings müssen hierzu bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wir haben uns mit Christian Siegling unterhalten, der im Landkreis Fürth zusammen mit zwei weiteren Kollegen für die Wohnraumförderung zuständig ist.

Herr Siegling, was verbirgt sich hinter der Wohnraumförderung? Die Wohnraumförderung ist eine Hilfe des Staates und des Bundes, um speziell jungen Familien mit Kindern oder auch Familien mit Schwerbehinderten den Schritt ins eigene Heim zu erleichtern. Die Förderung gibt es sowohl beim Neubau wie auch beim Erwerb bereits bestehender Objekte und es spielt auch keine Rolle, ob es sich um ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung handelt.

Wer kann die Förderung beantragen? Die Antragsteller müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel gibt es eine Einkommensgrenze, die je nach Familienstand und Größe der Familie variiert. Der Gesetzgeber hat die Grenze so angelegt, dass besonders Familien mit Kindern leichter an diese Förderung herankommen. Bei einem kinderlosen Paar oder einer alleinstehenden Person sind die Hürden höher. Wobei auch in den letzten beiden Fällen eine Förderung grundsätzlich möglich ist.

Aktuell

Rest- und Biomüllabfuhr

Aufgrund der Feiertage im Oktober und November findet in einigen Abfuhrgebieten die Leerung der Biooder Restmülltonne an einem anderen Wochentag statt als gewohnt. Nachfolgende sind die betroffenen Abfuhrgebiete und Änderungen aufgelistet.

Bitte beachten Sie, die für Ihr Abfuhrgebiet/Ihren regulären Abfuhrwochentag zutreffenden Termine.

Ammerndorf

Oberasbach

Tuchenbach

Restmüll statt Mi, 6.11.13, am

Fr, 8.11.13

Cadolzburg

Restmüll statt Mi, 6.11.13, am Biomüll statt Do, 3.10.13, am

Fr, 8.11.13 Fr, 4.10.13

Großhabersdorf

Biomüll statt Do, 3.10.13, am

Fr, 4.10.13

Di, 8.10.13 Di, 5.11.13 Mi, 6.11.13

Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf Biomüll statt Fr, 4.10.13, am statt Fr, 1.11.13, am

Mo, 7.10.13 Mo, 4.11.13

Roßtal

Biomüll statt Mi, 6.11.13, am

Langenzenn und Wilhermsdorf

Restmüll-Behälter (Tonnen und Container) statt Do, 3.10.13, am statt Fr, 4.10.13, am statt Fr, 1.11.13, am Biomüll statt Do, 3.10.13, am statt Fr, 4.10.13, am statt Fr, 1.11.13, am

Biomüll statt Mo, 7.10.13, am statt Mo, 4.11.13, am statt Di, 5.11.13, am

Do, 7.11.13

Stein Fr, 4.10.13 Mo, 7.10.13 Mo, 4.11.13 Fr, 4.10.13 Mo, 7.10.13 Mo, 4.11.13

nur Biomüll statt Di, 1.10.13, statt Di, 29.10.13, statt Mi, 2.10.13, statt Mi, 30.10.13, statt Do, 3.10.13, statt Do, 31.10.13, statt Fr, 1.11.13,

am Mo, 30.09.13 am Mo, 28.10.13 am Di, 1.10.13 am Di, 29.10.13 am Mi, 2.10.13 am Mi, 30.10.13 am Do, 31.10.13

Wichtig: Der individuelle Abfuhrplan aus dem Internet enthält diese Änderungen bereits!

Biomüll statt Mo, 7.10.13, am statt Mo, 4.11.13, am

Di, 8.10.13 Di, 5.11.13

Veitsbronn

Restmüll-Behälter (Tonnen und Container) statt Fr, 4.10.13, am statt Fr, 1.11.13, am Biomüll statt Fr, 4.10.13, am statt Fr, 1.11.13, am

Mo, 7.10.13 Mo, 4.11.13 Mo, 7.10.13 Mo, 4.11.13

Zirndorf

Restmüll-Behälter (Tonnen und Container) statt Mo, 4.11.13, am statt Di, 5.11.13, am statt Mi, 6.11.13, am Biomüll statt Mo, 7.10.13, am statt Mo, 4.11.13, am statt Di, 5.11.13, am

Di, 5.11.13 Mi, 6.11.13 Fr, 8.11.13 Mi, 9.10.13 Di, 5.11.13 Mi, 6.11.13


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Wie sieht die Förderung konkret aus? Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen. Zum einen gibt es das Staatliche Wohnungsbauprogramm. Die Höhe dieses Darlehens beträgt bei einem Neubau maximal 30 Prozent und bei einer bereits bestehenden Immobilie maximal 40 Prozent der Gesamtkosten. Es wird auf die Dauer von 15 Jahren zu einem Zinssatz von 0,5 Prozent jährlich gewährt. Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Kind, der nicht zurück bezahlt werden muss. Daneben kann das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm genutzt oder kombiniert werden. Diese Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro. Der sehr günstige Zinssatz, der sich an den Kapitalmarktzins orientiert, wird für die Dauer von zehn oder 15 Jahren fest gemacht. Ein entsprechendes Eigenkapital in Höhe von mindestens 20 bis 25 Prozent der Gesamtkosten ist für die Darlehen notwendig. Bei jungen Familien besteht die Möglichkeit, die Eigenkapital-Quote auf 15 Prozent herabzusetzen. Wir haben am Landratsamt unter ganz besonderen Voraussetzungen auch schon die Ausnahme der Ausnahme mit einem Eigenanteil von zehn Prozent in Zusammenarbeit mit der Obersten Baubehörde durchgefochten. Zudem kann ich darauf hinweisen, dass zur Zeit weiterhin Fördermittel in beiden Programmen zur Verfügung stehen. Können Sie eine Beispielrechnung geben? Das ist sehr schwierig. Denn ob es eine Förderung gibt, wird sehr kompliziert berechnet. Deshalb kann ich leider keine pauschalen Beispiele vorlegen. Grundsätzlich kann ich aber sagen, dass man schon ein vernünftiges Einkommen haben muss, um in eine Förderung hinein zu kommen. Denn es geht ja darum, dass sich die Familien – trotz Förderung – das Eigenheim auch wirklich leisten können. Die Wohnraumförderung richtet sich also nicht an Personen, die von Haus aus viel zu wenig Geld haben, um sich eine eigene Immobilie leisten zu können. Umso größer die Familie ist, umso mehr muss man verdienen. Wer sich für die Förderung interessiert, soll-

te einfach bei uns unter der Nummer 0911 / 97 73 - 15 30 anrufen und sein ungefähres Brutto-Jahreseinkommen parat haben. Wir prüfen bereits am Telefon ab, ob grundsätzlich eine Chance auf die Förderung besteht. Ist dies der Fall, setzen wir uns mit den Antragstellern im Landratsamt zusammen – dann müssen natürlich auch die entsprechenden Nachweise mitgebracht werden. Beraten Sie die Kunden auch, ob die Immobilie geeignet ist? Ja, denn neben den passenden persönlichen Voraussetzungen muss die Immobile auch die technischen Voraussetzungen erfüllen, damit die Förderung in Frage kommt. Wir stehen im Kontakt mit dem Bauamt und haben einen Bautechniker zur Hand. Die Experten werfen einen Blick auf die Immobilie. Dabei kann sich zum Beispiel herausstellen, dass das Kinderzimmer zu klein oder im falschen Raum geplant ist. Ein Neubau ist da natürlich oft problemloser, weil sich bauliche Veränderungen noch vor dem Baubeginn durchführen lassen. Bei bestehenden Objekten haben wir oft die Schwierigkeit, dass sie zu alt sind. Wenn der Renovierungsstau zu hoch ist, macht es keinen Sinn mehr, Geld in das Objekt zu investieren. Auch das prüfen wir, so dass die Antragsteller im Rahmen des Förderantrags eine Wirtschaftlichkeitsrechnung erhalten. Viele junge Familien lassen sich von einem günstigen Preis locken, am Ende stellt sich das Objekt dann aber als Fass ohne Boden dar, wenn die Renovierungskosten zu Buche schlagen. Das kann sogar weitreichende Folgen haben: Wenn das gesparte Geld ständig in die Immobilie fließt, bleibt kein Geld mehr für den Urlaub, den Familien ja doch brauchen. Das wiederum kann zu Spannungen in der Familie und zur Unzufriedenheit führen. Kurzum: Das Objekt muss den Familien passen – und das prüfen wir. Werden junge Familien besonders berücksichtigt? Ja. Wenn beide Antragsteller jünger als 40 Jahre alt und noch keine zehn Kalenderjahre miteinander verheiratet sind, zählt man zum Kreis der jungen Ehepaare. In diesem Fall sind die Hürden auch wieder niedriger, um eine Wohnraumförderung zu erhalten.

Christian Siegling

Können Menschen mit einer schweren Behinderung die Wohnraumförderung nutzen, um ihre eigene Wohnung barrierefrei umzubauen? Ja. Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen werden bis zu einer Gesamthöhe von maximal 10.000 Euro je Wohnung gewährt. Denkbar ist beispielsweise eine Verbreiterung der Türen oder der Einbau einer Rampe für den Rollstuhl. Die Besonderheit: Ab dem ersten Tag müssen weder Zinsen noch Tilgung bezahlt werden. Wer in der umgebauten Wohnung mindestens fünf Jahre wohnen bleibt, muss das Darlehen überhaupt nicht zurückzahlen. Herr Siegling, vielen Dank für diese Informationen. (Interview: Roland Beck) Kontakt zur Wohnraumförderung Die Berater des Landratsamtes erreichen Sie unter Telefon 0911 / 97 73 15 30. Tipp: Die Berater der Wohnraumförderung und ein Kundenberater der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt sind auch am Sonntag, 29. September 2013, beim Energietag des Landkreises Fürth (Landratsamt Zirndorf) vertreten. Einen Erfahrungsbericht einer Familie finden Sie im Internet unter http:// bayernlabo.de/privatpersonen/erfahrungsbericht/

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Aktuell

Alles im Plan: Baustellen des Landkreises Landkreis Fürth - Nachfolgend informieren wir Sie über den Stand bei den Baustellen des Landkreises Fürth. Bibertbrücke Weinzierlein: Stand der Bauarbeiten: Derzeit ist das erste der beiden Widerlager betoniert. Nächste Arbeiten: Betonage des zweiten Widerlagers, anschließend Herstellung des Überbaus. Die Bauarbeiten verlaufen planmäßig und werden voraussichtlich Ende November abgeschlossen. Ortsdurchfahrt Wachendorf: Abschnitt Ringstraße bis Alte Fürther Straße: Fertige Bauarbeiten: Erdbau, erste Lage Frostschutz, Entwässerung, Rinne und Bord, nördliche Seite Gehweg bereits gepflastert Abschnitt Langerweg bis Ringstraße: Fertiggestellt: Gehweg südliche Seite bereits zum Teil gepflastert (Bord und Rinne komplett gesetzt) Ausblick: Vollausbau im Abschnitt Langerweg bis Ringstraße. Einbau der Asphalt-Tragschicht von Langerweg bis Alte Fürther Straße. Danach: Einbau der Deckschicht, Geh- u. Radweg im Bereich Ringstraße bis Alte Fürther Straße sowie Ausbau der Kreuzung Alte Fürther Str/FÜ19 Zeitschiene: Baustelle liegt im Zeitplan, jedoch aufgrund der wiedererwartend schlechten Baugrundverhältnisse kann eine Bauzeitverschiebung von Ende Oktober auf Anfang November stattfinden

Die ersten Widerlager an der Bibertbrücke sind fertig.

Ortsdurchfahrt Wachendorf: Die Arbeiten sind im vollen Gange.

Burggrafenhof: Fertiggestellt: Drei Gebäudeabbrüche in der Engstelle, Kanalerneuerung im Bauabschnitt 2 (Engstelle) Hausanschlußerneuer­ ung, Leitungsum- und neuverlegungsarbeiten für Telekom und Stadtwerke Langenzenn Ausblick: Bauarbeiten an Straße und Gehweg von Bauanfang Keidenzell bis nach dem Parkplatz vom Gasthaus. Derzeit Pflasterarbeiten am Gehweg. Geplante Fertigstellung Juli 2014. Wegen umfangreicher Leitungsumverlegungsarbeiten haben sich geringfügige Verzögerungen beim Baufortschritt ergeben. Radweg Pirkach Puschendorf: Im Bereich vom Landkreis Fürth ist der Radweg komplett bis zur Asphalttragschicht hergestellt Ausblick: Umbau Kreuzung in Puschendorf inklusive. Entwässerung und Fertigstellung im Landkreis Neustadt (Mitte September bis Mitte Oktober) und Einbau der Deckschicht auf kompletter Länge des Radweges und der Bankette Zeitschiene: Baustelle liegt im Zeitplan. Baufertigstellung Anfang November. Der Radweg Puschendorf

Blick auf die Baustelle in Burggrafenhof

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Wirtschaft

Regionale Unternehmen mit Weitblick von Landrat ausgezeichnet

v.l.n.r. Landrat Matthias Dießl, Sascha Schmelzer, Silke Weber, Michael Langer und Wolfgang Langer

Zirndorf – Landrat Matthias Dießl hat Betriebe aus dem Landkreis Fürth als „Regionale Unternehmen mit Weitblick“ ausgezeichnet. Der Preis würdigt regionale Unternehmen, die bei der Beschäftigung älterer Mitarbeiter Vorbildliches leisten, von einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen Jung und Alt im Unternehmen profitieren und sich für Mitarbeiter aus dem Projekt „50plus“ des Beschäftigungspaktes Westmittelfranken engagieren. „Zukunftsorientierte Unternehmen setzen verstärkt auf die Erfahrung älterer Menschen, um deren Potentiale und Stärken im Sinne des Unternehmens zu fördern”, sagte der Landrat. Ausgezeichnet wurden die K&S Seniorenresidenz Zirndorf sowie die beiden Cadolzburger Firmen Greif Textile Mietsysteme – Greif Nordbayern GmbH und Garten- und Landschaftsbau Schmelzer. „Mit Ihrer Bereitschaft, Personen mit einem Alter von „50plus” in Ihren Betrie-

ben einzustellen, leisten Sie einen enorm wichtigen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt“, bedankte sich Matthias Dießl bei den persönlich anwesenden Personalverantwortlichen der jeweiligen Betriebe. Dießl wünschte sich, „dass noch viele weitere Unternehmen diesem guten Beispiel folgen und ebenfalls nicht auf die Erfahrungen und das Know-how älterer Arbeitnehmer verzichten.“ Er sprach von Unternehmen mit Weitblick. Diese zeichneten sich durch eine nachhaltige Personalpolitik aus, bei der die Belange älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewusst eine Berücksichtigung fänden. In der K&S Seniorenresidenz setzt Einrichtungsleiterin Silke Weber seit der Eröffnung im Jahr 2009 auf das Potential älterer Mitarbeiter. Etwa ein Drittel der Belegschaft ist 50 Jahre oder älter. Sechs Mitarbeiter stammen aus dem Projekt „50 plus”, das ältere Langzeitarbeitslose gezeilt zurück in Festanstellungen vermittelt. „Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht”, berichtete Weber.

In der Cadolzburger Niederlassung der Firma Greif gilt: „Bei Bewerbungen wird nicht aufs Alter geschaut”, sagte Niederlassungsleiter Michael Langer. „Jeder soll eine Chance bekommen.” Rund 40 Prozent der Mitarbeiter sind „50plus”. Dem Betrieb hat das Vorteile gebracht: „Ältere Mitarbeiter bringen durch ihre Lebenserfahrung soziale Kompetenzen mit, die sich positiv aufs Betriebsklima auswirken”, erklärte Langer. Die älteren Mitarbeiter des Gartenund Landschaftsbaus Schmelzer sind der Beweis dafür, dass die Generation „50plus” zudem lernfähig ist. „Bei uns arbeiteten schon Schreiner und Informatiker; also Leute, die völlig branchenfremd sind”, berichtete Chef Sascha Schmelzer. Im Projekt „50plus” des Beschäftigungspaktes Westmittelfranken wurden für den Jobcenter Fürth Land laut Projektleiterin Elke Dobner seit 2011 rund 357 Teilnehmerinnen und Teilnehmer betreut. Alle Gruppen waren vertreten: Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und Männer, Hochqualifizierte und Ungelernte. Das Teilprojekt des Jobcenters Fürth Land konnte dabei mit besonders guten Vermittlungsergebnissen aufwarten, wie Jobcenter-Geschäftsführer Peter Feller sagte. 2011 wurden demnach rund 87 Prozent der Teilnehmer in feste Jobs vermittelt, im vergangenen Jahr lag die Quote bei rund 80 Prozent. In den ersten acht Monaten des Jahres 2013 wurden 61 Prozent der Projektteilnehmer vermittelt. Wolfgang Langer, der in Vertretung für den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Fürth Peter Haberecht bei der Auszeichnung anwesend war, ging davon aus, dass Firmen in Zukunft auf ältere Menschen wegen des Fachkräftemangels gar nicht mehr verzichten können. Er blickte in seinem Grußwort nach Japan. Dort würden sogar schon überwiegend ältere Mitarbeiter eingestellt. (rb)


Landkreismagazin 17.2013

Aktuell

Neue Azubis Zum Monatsanfang konnte Landrat Matthias Dießl acht neue Azubis im Landratsamt begrüßen: Ins Berufsleben starten Bettina Zametzer, Selina Steudtner, Marco Benitez Vega, Sonja Zeilinger, Florian Kugler und Nico Ell. Sie werden zu Verwaltungsfachangestellten ausgebildet. Als Beamtenanwärter in der 2. Qualifikationsebene beginnen Steffen Rucker und Stefan Schmid. „Bitte fordern Sie in ihren jeweiligen Fachabteilungen aktiv Wissen ein und scheuen Sie sich nicht davor, Fragen zu stellen“, so Landrat Matthias Dießl im Gespräch mit den Berufseinsteigern. Außerdem forderte er sie zur Kundenorientierung bei Bürgerkontakten auf. Dies fängt bereits beim freundlichen Grüßen an und setzt sich bei Bürgerberatung und Hilfe fort.

Auf dem Foto v.l.n.r.: Angelika Seidel, Bettina Zametzer, Landrat Dießl, Selina Steudtner, Marco Benitez Vega, Sonja Zeilinger, Florian Kugler, Nico Ell, Stefan Schmid, Steffen Rucker

Info

Familie

Wohnraum­beratung

Ran an die Töpfe

Unter dem Motto „Lebenslang zu Hause wohnen“ bietet der Landkreis Fürth Wohnraumberatungen an, damit Sie im Alter möglichst lange selbständig und unbeschwert in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung leben können. Manchmal genügen nur kleine Anpassungen um Stolperfallen zu beseitigen, manchmal sind Umbaumaßnahmen erforderlich, wenn es z.B. um den Einbau einer bodengleichen Dusche geht. Die Beratungen werden von qualifizierten Wohnraumberatern durchgeführt und kosten 25 Euro. Dabei erhalten Sie eine umfassende persönliche Beratung bei sich zu Hau-

se und wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Wohnung zu einem zukunftssicheren Zuhause umgestalten können. Zur Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Regionalmanagement unter Tel. 0911 / 97 73 - 10 34.

Kochkurs für Eltern mit Kleinkindern

Fürth- In der Veranstaltungsreihe „Junge Eltern/Familien“ des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth (Fürth, Jahnstraße 7) heißt das Motto am Montag, 30. September: „Ran an die Töpfe“. Der Kochkurs für Eltern von Kindern im Alter zwischen zwei und drei Jahren findet von neun bis elf Uhr in der Schulküche statt. Dabei bereiten Eltern zusammen mit ihren Kindern geeignete und gesunde Gerichte zu, die auch den kleinen „Feinschmeckern“ am Familientisch gut schmecken. Im Anschluss darf sich dann jeder am selbsthergestellten Mittagsbuffet bedienen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung unter Tel. 0911 / 997 15-0. Bitte folgendes mitbringen: Schürze, Behälter zum Mitnehmen von Kostproben für die restliche Familie.

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Aktuell

Tipps für den sicheren Schulweg Bitte schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig zur Schule. Zeitnot und Hetze führen zu falschem Verhalten und erhöhen das Unfallrisiko.

Am ersten Schultag werden orangefarbene Mützen verteilt – sie sollen die Schulkinder für Autofahrer schon von Weitem sichtbar machen. (Foto: Archiv)

Tipp 6: Mit dem Schulbus zur Schule Unfälle ereignen sich auch häufig, wenn sich die Kinder beim Warten auf den Bus mit Spielen die Zeit vertreiben. Sie sollten auf diese Gefahr besonders hinweisen. Üben Sie mit Ihrem Kind auch, wie es nach dem Aussteigen sicher die Straße überqueren kann, nämlich erst dann, wenn der Bus weg und die Sicht wieder frei ist. Viele Unfälle passieren dadurch, dass Kinder hinter haltenden Bussen unvermittelt die Fahrbahn überqueren.

Landkreis Fürth - Der erste Schultag ist ein Meilenstein im Leben eines Kindes. Die meisten Eltern werden ihr Kind sicher am Anfang auf dem Schulweg begleiten. Es kommt aber der Tag, an dem es den Weg zur Schule und nach Hause ohne Hilfe zurücklegen muss. Wir haben mit Hilfe von Polizei und Verkehrswacht neun Tipps zusammen gestellt. Der Landkreis Fürth, die Polizeiinspektionen Zirndorf und Stein sowie die Verkehrswacht Fürth wünschen Ihrem Kind einen unfallfreien Schulweg!

Tipp 7: Die Fahrt im Pkw Lassen Sie Ihr Kind nur auf der dem Verkehr abgewandten Seite ein- und aussteigen. Halten Sie Ihren Pkw so an, dass Ihr Kind die Fahrbahn nicht überqueren muss. Halten Sie nur an den dafür vorgesehenen Stellen bzw. beachten Sie die bestehenden Halteverbote. Außerdem dürfen Sie Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Ihrem Pkw auf den Vorder- oder Rücksitzen nur mitnehmen, wenn amtlich genehmigte und geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden.

Tipp 1: Der sichere Schulweg Denken Sie daran, der kürzeste Weg muss nicht immer der sicherste sein. Nutzen Sie alle möglichen Überquerungshilfen für Ihr Kind, wie Zebrastreifen, Verkehrsampeln oder Überwege, an denen Schulweghilfen durch die Polizei oder durch Schulweghelfer geleistet werden. Tipp 2: An richtiges Verhalten gewöhnen Achten Sie bitte immer auf ein gleichbleibendes Verkehrsverhalten, wenn Sie Ihr Kind begleiten; es wird dem Kind dann zur Gewohnheit. Überprüfen Sie später gelegentlich, ob Ihr Kind das Eingeübte beachtet.

Tipp 3: Die anderen Verkehrsteilnehmer Erläutern Sie Ihrem Kind falsches Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Zeigen Sie ihm, wie man es richtig macht. Tipp 4: Haben Sie Geduld Die kindliche Auffassungsgabe ist begrenzt. Darum können Sie Ihrem Kind nicht alle richtigen Verhaltensweisen an einem Tag beibringen. Investieren Sie daher viel Geduld. Tipp 5: Eile verleitet zur Unachtsamkeit

Tipp 8: Sehen und gesehen werden Ihr Kind muss lernen, selbst zu „sehen“, wenn es die Fahrbahn betritt. Durch auffällige, farbige und helle Kleidung wird es von den anderen Verkehrsteilnehmern schneller und besser gesehen. Denken Sie daran, daß das Sichtfeld Ihres Kindes um ein Drittel kleiner ist als bei Erwachsenen. Tipp 9: Selbst Vorbild sein In der Schule lernt Ihr Kind, wie es sich im Straßenverkehr verhalten soll. Bitte gehen Sie stets mit gutem Beispiel voran. Sie schaden sonst den Bemühungen um die Sicherheit Ihres Kindes.


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Gewinnspiel

Wir suchen die schönsten Gemälde zum Schulanfang Einsatzwagen der Polizei im Playmobil FunPark Landkreis Fürth - Am 12. September starten viele ABC-Schützen in ein aufregendes Schulleben. Am ersten Schultag ist von 13 bis 17 Uhr die Zirndorfer Polizeiinspektion im Playmobil FunPark zu Gast und gibt nützliche Hinweise und Tipps für einen sicheren Schulweg. Außerdem kann ein Mannschafts-Einsatzwagen der Polizei erkundet werden und es winkt ein Gewinnspiel mit tollen Preisen. Eine abwechslungsreiche Bühnenshow und die beliebte Minidisco runden das Programm ab. Besonderes Extra: Alle ABC-Schützen mit Schultüten erhalten am Eingang ein kleines Geschenk.

Gewinnspiel Playmobil und das Landkreismagazin suchen die schönsten gemalten Bilder zum Start in das neue oder erste Kindergarten- oder Schuljahr! Wie habt Ihr Eueren ersten Schultag erlebt? Was hat Euch besonders gefallen? Oder malt Euer Klassenzimmer oder Eure Schule. Natürlich freuen wir uns über alle Einsendungen – wir sind gespannt auf die Ideen der Kinder aus dem Landkreis. Zu gewinnen gibt es natürlich auch etwas: Wir verlosen für die Jungs zwei Mal ein Paket bestehend aus einer Drachen-Sammeltüte und einer FamilienEintrittskarte für den FunPark. Und für die Mädchen zwei Mal ein Paket bestehend aus einer Feen-Sammeltüte und einer Familien-Eintrittkarte für den FunPark. Eltern schicken die Bilder Ihrer Kinder bis spätestens 20. September 2013 an: Redaktion Landkreismagazin, Zwickauer Straße 43, 90522 Oberasbach. Die schönsten, lustigsten und kreativsten Gemälde veröffentlichen wir im

Landkreismagazin. Die Gewinner werden ebenfalls im Landkreismagazin vedröffentlicht! Die Drachen-Sammeltüten sind brandneu! Seit August gibt es ein neue Playmobil-Spielthema – es heißt „Asia-Drachenland“. Rock, Fire, Ice und Storm – jeder der mächtigen Drachen nutzt die Kraft eines anderen Elements. Die neu gestalteten Fabeltiere sind extrem beweglich und geschickt im Kampf. Zu fantastischen Geschichten rund um Einhörner und Zaubersprüche laden die vier Playmobil-Feen mit Einhorn zum Sammeln ein. Die fürsorgliche Heiler-Fee kümmert sich mit Zaubertrank und heilenden Blüten und Blättern um ihr Einhorn „Nachtsaphir“, während die anmutige Futter-Fee ihr Einhorn „Morgentau“ versorgt.

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Aktuell

Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Fürth Ab sofort sind Vorschläge und Antragstellungen möglich Der Landkreis Fürth schließt sich einer Initiative des Freistaats Bayern an und führt im Herbst die Bayerische Ehrenamtskarte ein. Sie soll ein „Dankeschön“ an alle ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger sein, die sich in sozialen, kulturellen, sportlichen und politischen Bereichen überdurchschnittlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen, z.B. beim Besuch von staatlichen Museen, Schlössern oder bei der Seeschifffahrt. Auch eine Beteiligung von Unternehmen aus der Privatwirtschaft ist vorgesehen. Vor allem jedoch im kommunalen Bereich, wie etwa bei beim Besuch von Schwimmbädern, Freizeit-, Kultur- und Sportstätten können Preisnachlässe oder andere Leistungen (z. B. Freikarten) angeboten werden. Das Angebot befindet sich im Aufbau und wird erst dann attraktiv, wenn sich neben der heimischen Geschäftswelt und den Gewerbetreibenden auch die Vereine und Organisationen aktiv beteiligen und die Idee unterstützen. Derzeit werden viele Firmen aus dem Landkreis angeschrieben, ob auch sie sich an dem Angebot beteiligen möchten. Wer erhält die Ehrenamtskarte? Folgende persönliche Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte müssen erfüllt sein:

Ehrenamtskarte • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement • Mindestalter 16 Jahre • Inhaber einer Jugendleiterkarte „Juleica“ erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich Ehrenamtskarte Gold • Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern erhalten eine goldene Ehrenamtskarte • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehr-Ehrenzeichens des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25- bzw. 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte Wie erhalte ich eine Ehrenamtskarte? Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Landratsamt beantragen. Die nötigen Formulare finden Sie unter www.landkreisfuerth.de (Aktuelles). Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Herr Ell und Frau Kurtz vom Büro des Landrats gerne zur Verfügung.

Telefon: 0911 / 97 73 -10 03 /-1004 Telefax: 0911 / 97 73 -10 13 E-Mail: ehrenamtskarte@lra-fue.bayern.de Der Landkreis Fürth wird am 5. Dezember 2013 erstmals einen Abend für Ehrenamtliche veranstalten. Dabei sollen die neue Ehrungen „Junger Held” und „Stiller Held” sowie Ehrennadeln verliehen werden. Im Folgenden werden diese erklärt: „Junger Held“ • Verleihung an Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement zeigen • Vorschlagsberechtigt: Kreisräte, Bürgermeister, Mitglieder Jugendhilfeausschuss • Eine Auszeichnung pro Jahr • Auszeichnung in Form eines Pokals mit Urkunde und einer Prämie in Höhe von 500 Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens „Stiller Held“ • Verleihung an Bürgerinnen und Bürger, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausführen ohne dafür gewählt zu sein oder eine Leitungsbzw. Führungsfunktion innezuhaben • Vorschlagsberechtigt: Kreisräte und Bürgermeister • Eine Auszeichnung pro Jahr • Auszeichnung in Form eines Pokals mit Urkunde und einer Prämie in Höhe von 500 Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens


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Ehrennadel: • Kategorisierung: - Bronze: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 20 Jahren ehrenamtlich tätig - Silber: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 30 Jahren ehrenamtlich tätig - Gold: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mindestens 40 Jahren ehrenamtlich tätig • Ehrenamtliche Tätigkeit kann bei allen Klassifizierungen auch in verschiedenen Vereinen, Verbänden und Institutionen geleistet worden sein. Vorrangig in Frage kommen Personen, die gewählte Positionen in einem Leitungs- bzw. Führungsstab innehaben bzw. aktiv in einem Verein tätig sind. • Auszeichnung in Form einer Ehrennadel (Pin) mit Urkunde • Maximal 50 Auszeichnungen pro Jahr • Vorschlagsberechtigt: alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Fürth • Die Vorschläge nimmt das Büro des Landrats entgegen (Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf). Diese sind in schriftlicher Form einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten: - Vor- und Familienname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift. - eine ausführliche Begründung des Vorschlags. - Angaben über bisher erhaltene Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen.

Entdeckung des Monats

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Schlosspark Dennenlohe Der Schlosspark Dennenlohe in Mittelfranken ist im September die „Entdeckung des Monats“ in der Metropolregion Nürnberg, denn alle EntdeckerPass-Inhaber bekommen hier nicht nur freien Eintritt, sondern erhalten vom 1. bis 30.9. als VIP-Leistung zusätzlich ein Stück Kuchen mit Kaffee gratis.

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Ein Glas Sekt zur Begrüßung, ein Schmalzbrot zur Stärkung oder eine kostenlose Führung, solche Annehmlichkeiten kennen eigentlich nur VIPs. Doch nun kommen auch die EntdeckerPass-Inhaber in diesen Genuss. Jeden Monat bietet eine andere FreizeitDer Dennenloher Schlosspark ist Süd- und Kultureinrichtung einen Monat lang deutschlands größter Rhododendron- exklusive Zusatzleistungen für Entdepark und ein anerkannter Botanischer ckerPassInhaber. Die „Entdeckungen des Garten. Auf über 16 Hektar erstrecken Monats“ sind dabei genauso vielfältig sich drei Parkteile: der Rhododend- wie die Akzeptanzstellen des Entdeckerronpark, der Privatgarten der Fami- Pass selbst. Auf diese Weise ist garantiert lie Süsskind und der Landschaftspark, für jeden „Entdecker“ etwas Passendes der stetig vergrößert wird. Natürlich dabei. Der EntdeckerPass ist die offizielle gibt es auch jede Menge ruhige Plätze, die zum Verweilen und Entspan- Freizeitcard der Metropolregion Nürnnen während des Besuchs einladen. berg und wird von den Sparkassen in Heimatverbundenheit ist eine echte Herzensangelegenheit. Auch für Sie? Dann der AufgaRegion unterstützt. Der EntdeckerNach einerSiekleinen Wanderung unterstützen uns, um damit gezielt zu helfen. Beidurch allen gemeinnützige ben – und insbesondere den Jugendlichen und Familien hier im Landkreis Fürth. den Park können Gruppen und einzelne Pass ist ab Juli als Teiljahrespass für 30 Lieber Spende oder eigene Stiftung? Ganz wie Sie möchten! EUR (Erwachsene) bzw. EUR 15 (JugendPersonen auch im Orangerie-Café Lassen Sie uns doch einfach darüber reden. Diskret undoder direkt: 0911-97 73 -1001 Landkreis liche) (Gültigkeit: 31.7. bis 31.12.2013) im Ist Marstall Restaurant und Biergardoch naheliegend! erhältlich. Bambino-Entdeckerpässe tenSpendenkonto: einkehren. Hier kann man bei KafStiftung Fürth für Stiftergemeinschaft | Konto: 9953 563 | BLZ: 762 500 00 In der wirkt. bei der Sparkasse Fürth | Verwendungszweck: Landkreis-Stiftung Fürth vonHeimat 0 bis wirken 5 Jahren sind fee und Kuchen, oder einem stärken- Kinder im Alter den warmen Gericht den Tag gemütlich frei in Verbindung mit einem ErwachsenenPass. ausklingen lassen.

Bleiben Sie mit Ihrer Spende bitte, wo Sie sind!

Machen Sie mit Ihrem Geld doch, was Sie wollen! Die Fürther Region bedeutet Ihnen viel. Dies möchten Sie zum Ausdruck bringen. Nachhaltig – und vielleicht auch namentlich. Dann unterstützen Sie uns bei allen gemeinnützigen Aufgaben – vor allem für die Jugendlichen und Familien hier im Landkreis Fürth. Lieber Spende oder eigene Stiftung? Ganz wie Sie möchten! Lassen Sie uns doch einfach darüber reden. Diskret und direkt: 0911-97 73 -1001

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Gartentipp

Die Ameise – ein Problem-Nützling? Ameisen sind Überlebenskünstler, sie besiedeln fast alle Lebensräume der Erde und einzelne Arten ertragen Temperaturen von – 28 bis + 50 °C. Dass Ameisen wichtige Aufgaben im Ökosystem erfüllen ist wohl jedermann bekannt: Die staatenbildenden und hochorganisierten Insekten tragen zum natürlichen Gleichgewicht in der Natur bei und bilden eine gigantische Menge an Biomasse. Umso schwieriger wird es daher, wenn das nützliche Insekt im eigenen Garten zum Problemtier wird.

Ameisen als Läusehirten

Ameisen bekämpfen Raupe

Ameisennest am Obstbaumstamm

Schaden und Nutzen Ärgerlich sind Ameisenhügel auf Wegen. Wenn Ameisen Plattenbeläge unterhöhlen, werden sie locker und die Unfallgefahr steigt. Nester im Rasen verursachen Kahlstellen. Zahlreich finden sich auch Ameisen auf läusebefallenen Pflanzen. Sie sammeln die süßen Ausscheidungen der Läuse, den Honigtau. Dafür beschützen Ameisen ihre „Melkkühe“ vor den natürlichen Fressfeinden, wie Marienkäfer und Florfliegenlarven. Saftige Triebspitzen stehen nur selten auf ihrem Speiseplan. Obwohl die Ameisen im Garten lästig werden können, bringen sie dem Garten mehr Nutzen als Schaden. Der Wert der Ameisen im Ökosystem sollte nicht unterschätzt werden. Sie beseitigen im Garten pflanzliche Abfälle und tote Tiere, vertilgen Eier von Insekten und Schnecken und schleppen kleine Raupen ins Nest. Für die Verbreitung von Samen spielen sie eine nicht unerhebliche Rolle. Es wird sogar vermutet, dass die Anwesenheit von Ameisen den Wuchs bestimmter Bäume begünstigt. Ohne den Schutz der Waldameisen wäre die Ausscheidung von Honigtau durch Rindenläuse (Lachniden) bedeutend geringer. Das gleiche gilt für die Produktion von kostbarem Waldhonig. Übrigens: Kleine und große Waldameise stehen unter Naturschutz. Ihre Nester, die großen Ameisenhügel, dürfen nicht zerstört werden.

Maßnahmen gegen lästige Ameisenbauten Kultur- und Bautechnische Maßnahmen Die Entwicklung der Ameisen hängt von äußeren Faktoren – wie dem Witterungsverlauf – ab, die wir nicht beeinflussen können. Es gibt aber auch Faktoren, die der Bildung von Nestern Vorschub leisten. So gehört die Verbissschutzmanschette an jungen Bäumen im Sommer nicht an den Baum, dahinter häufen sich Ameisen sonst gerne Nester an und kön-

nen sogar Beschädigungen des Stammes verursachen. Auch in Sand verlegte Pflaster- und Plattenfläche werden häufig zum Bauen benutzt, Splittbettungen sind dagegen bedeutend unbeliebter. Stören und Vergrämen Eine vollständige Bekämpfung von ganzen Ameisenvölkern ist in der Regel weder sinnvoll noch möglich. Aber ein ständiges Stören der Ameisen, z.B. durch Einebnen und Wässern der Hügel, führt zur Vernachlässigung der Brut. Am Ende können sie ganz verschwinden. Das Ausstreuen von Backpulver auf Ameisennester oder -straßen gehört zu den altbekannten Tipps, um die Insekten zu dezimieren. Doch zeigt es meist nicht die gewünschte Wirkung. Zum Schutz von Pflanzen bewirken Duftstoffe eine gewisse Abwehr. Die meisten Ameisenarten meiden Lorbeer-, Lavendel-, Eukalyptus- und Zedernduft. Für einige Ameisenarten sind Lavendel- und Eukalyptusöl sogar giftig. Beträufeln Sie aber nie Blätter direkt mit den Substanzen, das könnte zu Pflanzenverbrennungen führen. Nesterumzug Eine altbewährte Methode ist das Umsiedeln der Nester. Dazu stellen Sie einen mit Holzwolle oder Erde gefüllten Tontopf umgekehrt auf das Nest. Nach einigen Tagen sind die Ameisen in den Blumentopf gezogen. Mit einem Spaten kann nun das Volk ausgegraben und umgesetzt werden. Diese Prozedur muss man evtentuell wiederholen. Denn wird die Ameisenkönigin bei der Umquartierung zurückgelassen, wird auch das Nest nicht verschwinden. Ameisenwege stoppen Bei übermäßigem Läusebefall sind es wie beschrieben oft die Ameisen, die den Erfolg der Nützlinge verhindern. Halten Sie daher Ameisen von betroffenen Kulturpflanzen möglichst fern. Dies gelingt, wenn Sie die Ameisenstraßen unterbrechen. Leimringe um Stämme oder Triebe blockieren den Zugang zu den Blatt-


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läusen. Kontrollieren Sie die Barrieren immer wieder, denn die cleveren Ameisen bauen sich Brücken über Hindernisse, oftmals aus lebenden Artgenossen. Die Ameisenstraßen werden mit einer Duftspur markiert. Mit stark riechenden Pflanzenjauchen aus Brennnesseln und Beifuß oder Duftölen aus Orangenschalen, Pfefferminze und Thymian können Sie die Tiere verwirren. Text: Brigitte Goss, Bayerische Gartenakademie Lars Frenzke, Landratsamt Fürth Bilder: Lars Frenzke, Landratsamt Fürth Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • Gartentelefon der Bayerischen Gartenakademie 0931 / 98 01-147 oder per E-Mail an bay.gartenakademie@lwg. bayern.de • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth 0911 / 97 73 -16 16 • GartenCast – Gartentipps zum Hören: www.lwg.bayern.de/internet/stmlf/behoerden/lwg/gartenakademie/38289/ index.html • Gemüseblog – der Veitshöchheimer Gemüse-Schaugarten: www.lwg.bayern.de/internet/stmlf/behoerden/lwg/ gartenakademie/gemueseblog/index. php

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Vollsperrung in Roßtal In Roßtal ist die Stöckacher Straße an der Einmündung Fürther Straße (St 2409) bis voraussichtlich 31. Oktober 2013 wegen der Umgestaltung des Einmündungsbereichs für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert. Die Verkehrsteilnehmer und Anlieger werden um Verständnis gebeten.

mit Energiefrühschoppen

Sonntag, 29.09.2013 von 11:00 – 16:00 Uhr

Fachvorträge und Ausstellung 11:45 Uhr Eröffnung durch Landrat Matthias Dießl ab 12:15 Uhr Fachvorträge (stündlich) mit Fachausstellung rund um Hausmodernisierung und Hausneubau mit den Energieberatern des Landkreises mit Fachvorträgen zu Förderung, Modernisierung, Solar, EnEV, Energiesparen, Wärmepumpen, Passivhaus, Windkraft, u.a.

Energieberatung im Landratsamt Zirndorf Die wichtigsten Daten zur Sprechstunde im Überblick: Wer berät? externe, unabhängige Energieberater Wann? Donnerstag, 19.9.2013, 13 bis 17 Uhr Wie lange? max. 30 Minuten pro Beratung Wo? Landratsamt, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zi. 3.21 Terminvereinbarung: Voranmeldung unter Tel. 0911 / 97 73 -16 15 erforderlich Zielgruppe: Bauherren und Renovierer Unkostenbeitrag: 25,- EURO

Hinweise: Die Beratung im Rahmen der Sprechstunde ersetzt keine VorortBeratung und auch nicht die weiterführende, individuelle Energieberatung der konkreten Projektierung. Zur Beratung ggf. bitte mitbringen, soweit vorhanden: Planunterlagen, Daten der Heizanlage, ggf. Energieverbrauchsdaten (Heizung, Strom), Kaminkehrer-Protokoll

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Amtsblatt 17.2013

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Inhaltsverzeichnis 102 Landratsamt Fürth Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses 103 Landratsamt Fürth Sitzung des Schulausschusses 104 Landratsamt Fürth Sitzung des Bauausschusses 105 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze, Nachbarbeteiligung 106 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze, Nachbarbeteiligung 107 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze, Nachbarbeteiligung 108 Stadt Oberasbach Wasserzählerablesung 109 Stadt Oberasbach Hundebestandsaufnahme 102 Landratsamt Fürth Öffentliche Bekanntmachung 19. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses Am Montag, 16.9.2013, um 8.30 Uhr, findet im Landratsamt Zirndorf, großes Besprechungszimmer 2.12, die 19. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses statt. Die Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Zirndorf, den 2. September 2013 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 103 Landratsamt Fürth Öffentliche Bekanntmachung 7. Sitzung des Schulausschusses Am Dienstag, 17.9.2013, um 8.30 Uhr, findet im Landratsamt Zirndorf, großes Besprechungszimmer 2.12, die 7. Sitzung des Schulausschusses mit folgender Tagesordnung statt: 1 Genehmigung der Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung des Schulausschusses am 17.10.2012 2 Mitteilungen 3 Dillenbergschule Cadolzburg; Umbau Lehrküche, Neubau von Mensa, Speisesaal und

Projekträumen 4 Anfragen Zirndorf, den 2. September 2013 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 104 Landratsamt Fürth Öffentliche Bekanntmachung 22. Sitzung des Bauausschusses Am Mittwoch, 18.9.2013, um 8.30 Uhr, findet im Landratsamt Zirndorf, großes Besprechungszimmer 2.12, die 22. Sitzung des Bauausschusses mit folgender Tagesordnung statt. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche 21. Sitzung des Bauausschusses am 2. Juli 2013 2 Mitteilungen 3 Deckenbaumaßnahme 2013 – Vergabeermächtigung für den Landrat 4 Fortschreibung des Straßen- und Radwegebauprogramms 2014ff 5 Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn; Brandschutzteilmaßnahme: Vergabe der Stahlbau-/Schlosserarbeiten zur Erstellung eines vorgestellten Fluchtbalkones mit Fluchttreppe 6 Anfragen Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Zirndorf, den 2. September 2013 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 105 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung, Erweiterung eines Wohnhauses (Reihenendhaus) Mit Bescheid vom , Az: 441-BV-341-2013, erteilte das Landratsamt Fürth Frank u. Christine Höppner, Rankenstr. 101 , 90513 Zirndorf, die Baugenehmigung zur Erweiterung eines Wohnhauses (Reihenendhaus) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 472/66 der Gemarkung Leichendorf (Rankenstr. 101). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach,

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 17 vom 12. September 2013 Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB–). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.6.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o.g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 472/54, 472/67 und 472/68, Gemarkung Leichendorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 16 Uhr, und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 23.8.2013 Hahn Regierungsamtmann

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Amtsblatt 17.2013

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106 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung, Errichtung einer Balkonverglasung Mit Bescheid vom , Az: 441-BV-378-2013, erteilte das Landratsamt Fürth Friedrich Widner, Eichenfeldstr. 13 , 90522 Oberasbach, die Baugenehmigung zur Errichtung einer Balkonverglasung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 940 der Gemarkung Oberasbach (Eichenfeldstr. 13). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB–). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach,

schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.6.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o.g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer des Nachbargrundstückes Fl.-Nr. 940/41, Gemarkung Oberasbach, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag, jeweils von 8 bis 16 Uhr, und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 29.8.2013 Hahn Regierungsamtmann 107 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung, Allgemeinverfügung Das Landratsamt Fürth erlässt als untere Bauaufsichtsbehörde folgende

Am 21. August 2013 verstarb unser ehemaliger Mitarbeiter

Herr Alois Raiml im Alter von 77 Jahren. Herr Raiml war vom 23.2.1959 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 1.7.1999 beim Landkreis Fürth beschäftigt. Er war im Bereich des Straßenbaus tätig. Wir werden ihn in bester Erinnerung behalten. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

Matthias Dießl Landrat

Impressum

Landkreis Fürth

Renate Kögel

Vorsitzende des Personalrates

burg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www. lkm-fuerth.de Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle Satz: Scharvogel Grafikdesign 14 Tage. Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage Herausgeber und verantwortlich für den 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalamtlichen und redaktionellen Inhalt: te im Landkreis Fürth. Druck auf RecyclingpaLandratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 pier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird Zirndorf keine Gewähr übernommen. Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Für die nächste Ausgabe: Anzeigenverwaltung: Scharvogel GrafikRedaktionsschluss Amtsblatt: 16.9.2013 design, Pfalz­hausweg 69, 90556 CadolzAnzeigen-Annahmeschluss: 18.9.2013

ALLGEMEINVERFÜGUNG 1. Die Nutzungsberechtigten von Räumlichkeiten in Teilbereichen des Gebäudes Defersdorfer Weg 1 und des vollständigen Gebäudes Defersdorfer Weg 1a in 90574 Roßtal auf dem Grundstück Fl.Nr. 361/2 der Gemarkung Großweismannsdorf (im Folgenden und im beiliegenden Lageplan als „Gebäude Nr. 1 und Nr. 2“ bezeichnet – die fraglichen Teilbereiche des Gebäudes Nr. 2 sind mittels Schraffur kenntlich gemacht – siehe Abbildung rechts unten) haben ab 1. Oktober 2013 Folgendes zu dulden: Begrenzt auf einen Zeitraum von vier Kalendermonaten einmal kalendermonatlich zur Tagzeit (6 bis 21 Uhr) das Betreten des Gebäudes Nr. 1 (Bürogebäude) und von Teilbereichen des Gebäudes Nr. 2 (Werkstattgebäude – die fraglichen Gebäudeteile sind mittels Schraffur im beiliegenden Lageplan kenntlich gemacht) und der darin befindlichen Räumlichkeiten sowie bei Feststellung einer gegen die Ziffer 1. der bestandskräftigen Anordnung vom 30.7.2012 verstoßenden Nutzung das Fertigen von Bildaufnahmen zur Dokumentation der verbotswidrigen Nutzung durch die Vertreter des Landratsamtes Fürth bzw. deren Beauftragte. 2. Die Ziffer 1. wird für sofort vollziehbar erklärt. 3. Für den Fall, dass die aufschiebende Wirkung einer etwaigen Anfechtungsklage wiederhergestellt oder die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit aufgehoben wird, ist die Verpflichtung in der Ziffer 1. ab Unanfechtbarkeit zu erfüllen. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth als bekanntgegeben. Hinweis: Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung können beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 3.16 zu den üb-


Amtsblatt 17.2013

lichen Parteiverkehrszeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 12.30 Uhr) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

109 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Oberasbach führt Hundebestandsaufnahme durch Hundehalter/innen sollten sich schnell melden

Wasserzählerablesung Im Bereich der Stadt Oberasbach werden im Zeitraum 15.9. bis 15.10.2013 die Wasserzähler abgelesen. Die Wasserversorgung der Stadt Oberasbach bittet darum, den Wasserablesern den Zugang zu den Wasseruhren zu ermöglichen.

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Bayern erhebt auch die Stadt Oberasbach eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung (Rathausplatz 1, Zimmer 110, Telefon 96 91-120) angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 70,00 Euro für einen Hund. Leider musste in den letzten Jahren immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hunde im Stadtgebiet angemeldet sind und somit auch nicht versteuert wurden. Deshalb hat sich die Stadt Oberasbach dafür entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. In der nächsten Zeit werden sämtliche Haushalte im Stadtgebiet durch Mitarbeiter/innen der Firma adler-Kommunalservice Deutschland GmbH aufgesucht. Der vorhandene Hundebestand wird durch Befragung festgestellt. Zur Durchführung dieser Befragung werden die Wohnungen nicht betreten. Wer nicht sicher ist, ob die betreffende Person, die an der Haus- bzw. Wohnungstür klingelt tatsächlich von der Stadt Oberasbach beauftragt ist, lässt sich im Zweifelsfall die von der Stadt ausgestellte Legitimation zeigen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitern sichtbar zu tragen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass alle Bürger befragt werden, auch die Hundehalter, die ihre Hunde bereits seit Jahren ordnungsgemäß angemeldet haben, da den Mitarbeitern der beauftragten Firma natürlich aus Gründen des Datenschutzes keinerlei Informationen über bereits gemeldete Hunde vorliegen. Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter/innen mit einer – gegebenenfalls auch rückwirkendenden – Steuerfestsetzung rechnen. Weitere, auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen bleiben im Einzelfall vorbehalten. Um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen, empfehlen wir daher jedem Hundehalter – falls noch nicht geschehen – Hunde schnellstens anzumelden. Diese Aktion wird auch im Interesse der ehrlichen Steuerzahler durchgeführt, dient der Gleichbehandlung aller Bürger und trägt somit auch zur Steuergerechtigkeit bei.

Oberasbach, den 26. August 2013 Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Oberasbach, den 3. September 2013 Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfe gegen diesen Bescheid haben wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gestellt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.6.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Zirndorf, den 30.8.2013 Roth Regierungsrätin 108 Stadt Oberasbach Bekanntmachung

Termine

14.9.2013 | 8 Uhr Stein: Bauernmarkt Bauernmarkt Veranstalter: Stadt Stein | Ort: Mecklenburger Platz, Stein 14.9.2013 | 9 Uhr Oberasbach: Baby- und Kinderbasar Veranstalter: Kindergarten St. Markus | Ort: Gemeindehaus St. Markus, Kurt-Schuhmacher-Str. 6, Oberasbach 14.9.2013 | 9 Uhr Veitsbronn: Kleidermarkt der Gruppe „Baby-Treff“ Samstag, 14.9. von 9 – 11 Uhr in der Zenngrundhalle, Veitsbronn statt Veranstalter: Roswitha Meyer, Gruppe „Baby-Treff“ | Ort: Nürnberger Str. 2, Zenngrundhalle, Veitsbronn 14.9.2013 | 10 Uhr Zirndorf: Grüne Lust Markt für grüne Produkte und Ideen Über 180 Aussteller zeigen den aktuellen Stand eines grünen Lebensstils. Großes Kinderprogramm unter dem Motto „Eltern haften nicht an ihren Kindern“ Veranstalter: Hubert Rottner Defet, Nagelhof 1, 91174 Spalt 09175 / 471 | Ort: Wolfgangshof, Weitersdorfer Straße 22, Zirndorf 14.9.2013 | 11 Uhr Großhabersdorf: Einzel- und Mixedmeisterschaften Endspiele Veranstalter: Tennisclub Großhabersdorf | Ort: Tennisplatz, Am Galgenbuck, Großhabersdorf 14.9.2013 | 13 Uhr Großhabersdorf: Beginn Kinderskigymnastik Veranstalter: Skiclub Großhabersdorf | Ort: Schulturnhalle, Sonnenblick 4, Großhabersdorf 14.9.2013 | 14 Uhr Großhabersdorf: Basar „Rund ums Kind“ - Mit Kaffee und Kuchen Veranstalter: Evang.-Luth. Kirchengemeinde | Ort: Schulturnhalle, Sonnenblick 4, Großhabersdorf

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Landkreismagazin 17.2013

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Landkreismagazin 17.2013

14.9.2013 | 14 Uhr Roßtal: Herbstbasar Veranstalter: Elternbeirat Kindergarten Regenbogenland Roßtal | Ort: ev. Gemeindehaus, Rathausgasse 8, Roßtal 14.9.2013 | 17.30 Uhr Großhabersdorf: Fischessen Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Oberreichenbach | Ort: Gasthaus Seefried, OT Oberreichenbach, Großhabersdorf 15.9.2013 | 9 Uhr Cadolzburg: 2. Cadolburger Genusswanderung Nach der erfolgreichen Premiere im letzten Jahr findet am Sonntag, den 15. September wieder die Cadolzburger Genusswanderung statt, veranstaltet vom Lions Club Cadolzburg. Ort: Am Höhbuck, Cadolzburg, Cadolzburg 15.9.2013 | 9 Uhr Zirndorf: Baby-/Kindertrödelmarkt Veranstalter: SV Weiherhof e.V. | Ort: Mehrzweckraum SV Weiherhof , Banderbacher Straße 301, Zirndorf 15.9.2013 | 9.30 Uhr Oberasbach: Tag der offenenTür bei der Feuerwehr Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Oberasbach | Ort: Roßtaler Straße 10, Stützpunktfeuerwehr, Oberasbach 15.9.2013 | 10 Uhr Zirndorf: Jeder Schuss umsonst – die Schlacht an der Alten Veste 1632 Geführter Spaziergang von der Alten Veste zur Schanzanlage im Zirndorfer Stadtwald mit Turmbesteigung und Schießvorführung Veranstalter: Städtisches Museum Zirndorf | Ort: Spitalstraße 2, Städtisches Museum, Zirndorf 15.9.2013 | 10 Uhr Zirndorf: Grüne Lust Markt für grüne Produkte und Ideen Veranstalter: Hubert Rottner Defet, Nagelhof 1, 91174 Spalt 09175 / 471 | Ort: Wolfgangshof, Weitersdorfer Straße 22, Zirndorf 15.9.2013 | 13 Uhr Großhabersdorf: Swingolf Veranstalter: Velogruppe Großhabersdorf | Ort: Horbach, Großhabersdorf

15.9.2013 | 14 Uhr Großhabersdorf: Eisstock Meisterschaft Veranstalter: Skiclub Großhabersdorf | Ort: Vereinsgelände, Großhabersdorf 15.9.2013 | 18 Uhr Oberasbach: Fürther Streichhölzer Veranstalter: Stadt Oberasbach | Ort: Kirche St. Johannes, Oberasbach 16.9.2013 | 14 Uhr Tuchenbach: Seniorennachmittag Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Tuchenbach | Ort: Bürgerhaus, Tuchenbach 18.9.2013 | 14 Uhr Oberasbach: Seniorennachmittag Veranstalter: VdK OV Oberasbach | Ort: TSV Gaststätte, Jahnstraße, Oberasbach 18.9.2013 | 14.30 Uhr Cadolzburg: SBR Cadolzburg – Öffentlicher Vortrag „Nahrungsergänzungsmittel – Nutzen und Gefahren“ Veranstalter: Seniorenbeirat Cadolzburg | Ort: Haffnersgartenscheune, Haffnersgartenstraße 3, Cadolzburg 18.9.2013 | 14.30 Uhr Roßtal: Theaternachmittag Auftritt der Theatergruppe „Oldiekiste“ aus Nürnberg Veranstalter: Förderverein AWO Pflegeheim Roßtal e.V. | Ort: Wichernstrasse 1, Roßtal 19.9.2013 | 14 Uhr Großhabersdorf: Seniorenkreis Veranstalter: Evang. Seniorenkreis | Ort: Evang. Gemeindezentrum, Am Kirchberg 1, Großhabersdorf 19.9.2013 | 20 Uhr Großhabersdorf: Bund Naturschutz Ortsgruppentreffen Veranstalter: Bund Naturschutz Marlene Herrmann | Ort: Rothenburger Str. Gasthaus „Rotes Ross“, Großhabersdorf 20.9.2013 Seukendorf: Seukendorfer Kirchweih Veranstalter: Gemeinde Seukendorf | Ort: Festzplatz an der alten B 8, Seukendorf 20.9.2013 | 18 Uhr Großhabersdorf: Kärwa Schwaighausen Fränkische Kärwa von Freitag bis Sonntag Veranstalter: Kärwaburschen Schwaig-

hausen | Ort: Ortsteil Schwaighausen, am Feuerwehrhaus, Großhabersdorf 20.9.2013 | 19 Uhr Zirndorf: Nachttrödel Trödelmarkt in St. Rochus Zirndorf: Es gibt wieder Schnäppchen und Häppchen beim Markt und im Trödel-Bistro Veranstalter: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Zirndorf | Ort: Evangelisches Gemeindehaus, Pfarrhof 3, Zirndorf 20.9.2013 | 19.30 Uhr Oberasbach: 50 Jahre St. Stephanus Gemeindefest Veranstalter: Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Stephanus Oberasbach | Ort: Kirchengemeinde St. Stephanus, Oberasbach 21.9.2013 Stein: Festveranstaltung 25 Jahre Heimat- und Kulturverein Stein Veranstalter: Stadt Stein | Ort: TSV Turnhalle Mühlstrasse, Stein

Städtebauliches Entwicklungskonzept Zirndorf 2030 Zirndorf lässt Verbraucherbefragung zum Einzelhandels- und Tourismus­ angebot durchführen Um Hinweise zur zukünftigen Gestaltung des Einzelhandels und zur Beurteilung der Angebotssituation in Zirndorf zu gewinnen, lässt die Stadtverwaltung im Rahmen der Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEK) für den Teilbaustein Einzelhandelsentwicklungskonzept Bewohner der Stadt Zirndorf und der Nachbarkommunen befragen. Hierzu wird nach den Sommerferien eine telefonische Haushaltsbefragung von der Firma GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, München, durchgeführt, die für die Zirndorf auch das Konzept erarbeitet. Dabei geht es u. a. um die Einkaufsgewohnheiten sowie die Beurteilung des Zirndorfer Einzelhandels und der touristischen Infrastruktur. Alle Antworten werden anonym, also ohne persönliche Daten verarbeitet. Die Stadt Zirndorf bittet darum, die Befragung zu unterstützen.

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