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Landkr is Landkreismagazin 2.2014

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

30.1.2014 Ausgabe 2

Startschuss für einen neuen OnlineService: Die Bebauungspläne der Landkreisgemeinden sind im Internet abrufbar [Seite 3]

Sprachrohr der Senioren: Auszeichnung für Sprecher des Arbeitskreises Senioren [Seite 13-14]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Problem Schimmel: Tipps von der Energieberaterin [Seite 5]

Gute Unterhaltung für die Kleinen: Kindertheater im Landkreis [Seite 11]

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Landkreismagazin 2.2014

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Landkreismagazin 2.2014

Aktuell

Neuer Internet-Service: Landkreis Fürth ist Vorreiter Der Landkreis Fürth hat als erster Landkreis in Mittelfranken alle Geltungsbereiche der Bauleitpläne im Netz Landkreis Fürth - Bayern treibt den Ausbau von eGovernment für die Bürgerinnen und Bürger voran: „Der Landkreis Fürth stellt als erster Landkreis Mittelfrankens die Geltungsbereiche aller Bebauungspläne flächendeckend online zur Verfügung“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Freischaltung des neuen Services im Beisein von Landrat Matthias Dießl und den örtlichen Bürgermeistern in Zirndorf mit. Dr. Söder erklärte weiter: „Hand in Hand mit den Kommunen möchte der Freistaat alle rechtskräftigen Bebauungspläne im Internet verfügbar machen. Gerade das hohe Engagement des Landkreises hat Bayern auf dem Weg zur Digitalisierung jetzt wieder einen Schritt vorangebracht. Auch die Zusammenarbeit zwischen der Vermessungsverwaltung und den Kommunen, die wir als ‚Breitbandtandem‘ für den Ausbau des schnellen Internet nutzen wollen, hat hier ihre Bewährungsprobe schon bestanden.” Landrat Matthias Dießl freute sich, “dass der Landkreis Fürth zusammen mit seinen Gemeinden als erster Landkreis in Mittelfranken diesen neuen Online-Service für die Bürgerinnen und Bürger bietet.” Nur durch die gute

Der „BayernViewer Bauleitplanung“ im Internet

Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden im Landkreis Fürth, dem Vermessungsamt und dem Landratsamt sei es möglich gewesen, dieses Projekt gemeinsam mit dem Dienstleister Kom21 umzusetzen. “Allen Beteiligten gilt mein besonderer Dank”, betonte der Land- Landrat Matthias Dießl (2.v.l.) und Staatsminister Dr. Markus Söder (3.v.l.) zusammen mit dem Leiter des Vermessungsamtes Neustadt Daniel Kleffel (l.) rat. Jetzt können und dem Vorstandsmitglied der Bayer. Architektenkammer Volker Heid (r.) 660 Bauleitpläne von 14 Landkreisgemeinden in ihrem www.landkreis-fuerth.de bietet ebenfalls Geltungsbereich online und unabhän- einen entsprechenden Einstieg. gig von gemeindlichen Öffnungszeiten Die Vorteile liegen auf der Hand: Baueingesehen werden. Bei 550 Bauleit- willige Bürger und investitionswillige Unplänen von zehn Gemeinden sind auch ternehmer können sich unmittelbar auch alle dazugehörigen Daten online verfüg- außerhalb gemeindlicher Öffnungszeiten bar. Bayernweit wurden seit 2009 be- über das lokale Baurecht informieren. reits etwa 45 000 Bauleitpläne gescannt Für Architekten und Planer besteht die und ins Internet gestellt. Umgesetzt wird Möglichkeit, Daten direkt in ihre Systedies in intensiver und vertrauensvoller me einzubinden: die Pläne werden nämZusammenarbeit zwischen den Ämtern lich nicht nur bildhaft, sondern auch als für Digitalisierung, Breitband und Ver- Geodatendienst angeboten. Außerdem messung und den Kommunen. Bisher fördert dieses Angebot die Transparenz beteiligen sich 68 bei politischen Prozessen und behördliProzent der Ge- cher Aufgabenwahrnehmung. meinden aktiv am Der Freistaat hat sich das Ziel geProjekt. Weitere 29 setzt, weiter Daten zu digitalisieren und Prozent haben ihre für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung Mitwirkung zuge- nutzbar zu machen. Dr. Söder: „Der Dasagt. tenschutz wird hierbei konsequent beDer zentra- achtet. Den flächendeckenden Breitle Einstieg in den bandausbau haben wir auf den Weg Service erfolgt gebracht. Jetzt gilt es über eGovernüber www.bauleit- ment die verfügbaren Informationen planung.bayern.de. zu den Bürgern Auch die Bebau- zu bringen“. Dies ungspläne aus dem sei ein wichtiger Landkreis Fürth Beitrag zur Schafsind künftig dort fung gleichwertiverlinkt. ger LebensbedinDie Homepage gungen in allen des Landkreis Fürth Teilen Bayerns.

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Landkreismagazin 1.2014

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Aktuell

Windkraftprojekt in Langenzenn kann starten Landrat begrüßt Verbindlichkeitserklärung der Regionalplanfortschreibung der Industrie­region Mittelfranken Landkreis Fürth - Das Bayerische Kabinett hat die Grundlagen für die Vertrauensschutzgesichtspunkte bei der Planung von Windkraftanlagen festgelegt. „Ich freue mich, dass damit endlich auch die Regionalplanfortschreibungen der Industrieregion Mittelfranken genehmigt werden kann. Ich habe die Regierungen angewiesen, die betroffenen Regionalplanfortschreibungen nun unverzüglich für verbindlich zu erklären“, sagte Finanzminister Dr. Markus Söder. „Das ist ein gutes Signal für Langenzenn“, betonte Söder. Denn für die Realisierung des in Langenzenn geplanten und vom Landratsamt bereits im Sommer letzten Jahres genehmigten Vorhabens zur Errichtung von Bürgerwind-

krafträdern bedeutet dies, dass nun einer Realisierung des Projekts nichts mehr im Wege steht. Landrat Matthias Dießl zeigte sich in einer ersten Reaktion sehr erfreut: “Der Landkreis Fürth und das Landratsamt als Genehmigungsbehörde haben bezüglich des Projekts in Langenzenn im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans und der entsprechenden Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Juli und August 2013 einvernehmlich mit Kommunen und den betroffenen Anwohnern schon sehr frühzeitig die Voraussetzungen für eine Realisierung geschaffen.” Als Leiter der Planungsbehörde hat sich der Landrat in den letzten Wochen im Hintergrund verstärkt auf politischer Ebene um eine Lösung gegenüber dem

Freistaat Bayern bemüht. Er stand neben verschiedenen Landtagsabgeordneten u.a. mit Staatsminister Dr. Söder und Regierungspräsident Dr. Bauer im persönlichen Austausch. „Ich bin froh, dass letztendlich alle Bemühungen zu der im Bayerischen Kabinett getroffenen Entscheidung geführt haben und dass das geplante Bürgerwindkraftrad-Projekt in Langenzenn umgesetzt werden kann, auch wenn wir uns die Entscheidung des Kabinetts schon viel früher gewünscht hätten“, betonte Matthias Dießl. „Der Landkreis Fürth und das Landratsamt Fürth haben in dieser Angelegenheit alles getan, um dies zu ermöglichen.“ Besonders positiv erwähnte der Landrat dabei den Umstand, dass das Projekt als sogenannte „Bürgerwindkrafträder“, realisiert werden kann.

Familie

Informationsworkshop: Beruflicher Wiedereinstieg nach der Familienpause Fürth - Am Dienstag, 11.02.2014, findet von 9 bis 11 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Fürth ein Informationsworkshop zum beruflichen Wiedereinstieg statt. Frauen und Männer, die nach der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ihren beruflichen Wiedereinstieg planen, erhalten bei dieser Veranstaltung wertvolle Informationen, Tipps und Anregungen rund um die Themen: - wie plane ich meinen Wiedereinstieg - wie vereinbare ich Familie und Beruf - welche Arbeitszeitmodelle sind für mich möglich

- wie sieht der regionale Arbeitsmarkt aus - welche Unterstützungsmöglichkeiten kann die Arbeitsagentur bieten. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Veranstaltungsort: Agentur für Arbeit Fürth, Ludwig-Quellen-Str. 20, 90762 Fürth Kontakt: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Frau Ursula Schöbel und Frau Susanne Wissner E-Mail: fuerth.bca@arbeitsagentur.de Tel.: 0911/2024-108, Frau Schöbel oder 0911/2024-404, Frau Wissner

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@ lra-fue.bayern.de Telefon 0911 / 692 05 00 Telefax 0911 / 699 54 08


Landkreismagazin 1.2014

Umwelt

Außenwände mit schlechter Wärmedämmung können Schimmelbildung begünstigen Landkreis Fürth - Gerade jetzt im Winter können vermehrt Schimmelflecken in den Innenräumen auftreten. Schimmelpilzsporen sind immer und überall in der Luft vorhanden - aber in der freien Natur unbedenklich. Damit die Pilze wachsen können, brauchen sie vor allem Feuchtigkeit. In der kalten Jahreszeit finden die Pilze diese idealen Lebensbedingungen oft an kalten Zimmerwänden. Großflächiger Befall mit Schimmelpilzen belastet die Raumluft und kann besonders Menschen mit allergischen Reaktionen und mit Atemwegserkrankung oder mit schwachem Immunsystem gefährden. Wenn die Außenwände sich stark auskühlen, kann es sogar in gut gelüfteten Wohnungen zu Problemen kommen: An den kältesten Stellen kondensiert Wasser. Die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit schlägt sich an der kühlen Oberfläche nieder. Eine Außendämmung kann hier Abhilfe schaffen. In einigen Häusern ist in den letzten Jahren durch Erneuerung der Fenster vermehrt Schimmelbildung an den Wandoberflächen zu beobachten. Die Außenwände wurden hier nicht gleich-

zeitig verbessert. Die Feuchtigkeit konnte vorher an der kältesten Stelle, also dem, Fenster, kondensieren. Nach der energetischen Verbesserung der Fenster verlagerte sich die kälteste Stelle auf die Wände. Die Folge ist Schimmelbildung an den Wänden. Seit einigen Jahren verlangt die KfW bei der Erneuerung der Fenster einen Nachweis der Wärmedämmungswerte der Wände, die besser sein müssen als die Fenster, um Schimmelpilzschaden zu minimieren. Alle Außenwände mit schlechter Wärmedämmung sind für Schimmel anfällig. Besonders gefährlich sind Wärmebrücken. Das sind Stellen in der Außenwand, über die besonders viel Wärme nach draußen entweicht. Besonders über Außenwandecken, da große kalte Wandflächen draußen den kleineren Innenwandflächen gegenüberstehen. Ebenso die energetisch schwachen Rollokästen, Balkone und Vordächer, die direkt an die Wand anschließen. Die Ursache kann auch ein Baumangel, wie zum Beispiel aufsteigende Feuchte oder defekte Rohre sein. Bei allen ersichtlichen und versteckten Schäden muss die Ursache und auch der

Schimmel beseitigt werden. Bei größerem Schimmelbefall ist ein Fachmann heran zu ziehen. Um Schimmelpilze zu vermeiden ist im Allgemeinen eine Querlüftung dreimal täglich zu empfehlen. Dies kann sich bei Personenanzahl, Wohnfläche und Bauart variieren. Bei hoch energetisch sanierten Häusern ist eine dezentrale oder zentrale Lüftungsanlage unerlässlich. Saniye Sperber, eine der Energieberaterinnen des Landkreises Fürth Tel. + Fax (09133) 605437

Jugend

Kommunale Jugendarbeit veranstaltet Workshops mit dem Grünholzmobil Landkreis Fürth - Die Kommunale Jugendarbeit holt für drei Tage das Grünholzmobil in den Landkreis Fürth und veranstaltet vom 8. bis 10. April 2014 Workshops für verschiedene Zielgruppen. Neben einem Workshop für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Offenen Jugendarbeit im Landkreis Fürth und einem Workshop in Zusammenarbeit mit der Mittelschule Langenzenn/Veitsbronn, ist auch ein Workshop für Erzieherinnen und Erzieher und ein Workshop für Kinder geplant.

Michael Heuberger ist Erzieher und Spielmobiler und hat aus seiner Leidenschaft heraus, dem Arbeiten an der frischen Luft und mit elementaren Materialien und alten Handwerkzeugen, das Grünholzmobil entwickelt. In einem großen Zelt werden verschiedenste Holzbearbeitungsgeräte wie Schnitzbänke, Schneidesel, Wippdrechselmaschinen und Trogstöcke aufgebaut und warten darauf, mit frischem Holz versorgt und - nach einer gründlichen Einweisung - bearbeitet zu werden. Dazu haben am 9. April Erzieherinnen und Erzieher der Horte und Mittagsbe-

treuungen die Möglichkeit. Im Aufruf der Kommunalen Jugendarbeit heißt es dazu: „Sie wollten schon immer mal mit den Kindern schnitzen, trauen es sich aber nicht so richtig zu, weil Ihnen selbst die Übung im Umgang mit einem scharfen Schnitzmesser fehlt? Sie würden gern mit den Kindern im Hort Holz bearbeiten? Kleine Spielzeuge, wie Kreisel herstellen oder einfach mal drauflos sägen und schauen, was dabei raus kommt? Aber auch hier fehlt Ihnen die Erfahrung? Dann sind Sie in dem WorkFortsetzung Seite 7

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Landkreismagazin 2.2014

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shop genau richtig! Hier lernen Sie verschiedene Werkzeuge kennen, die Unterschiede verschiedener Holzarten und worauf man in der Bearbeitung achten muss, und auf was man speziell bei der Arbeit mit Kindern achten muss.” Grit Eißler vom Landkreis-Spielmobil sagt: „Meine langjährige Erfahrung in der Spielmobilarbeit zeigt mir, dass ich mir und den Kindern viel mehr zutraue,

wenn ich selbst sicher im Umgang mit Material und Werkzeug bin.” Am 10. April wird das Grünholzmobil die Auftaktveranstaltung zu den Kinder- und JugendAktivWochen sein. Hier haben dann alle Mädchen und Jungen ab zehn Jahren die Möglichkeit, Handwerker zu sein und unter fachkundiger Anleitung zu schnitzen, zu drechseln, zu bohren – aber alles ohne Strom!

Für beide Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldeschluss ist der 27. März 2014. Anmeldung und weitere Informationen: Kommunale Jugendarbeit, Grit Eißler, Telefon (0911) 97731273 oder per E-Mail: g-eissler@lra-fue.bayern.de. Weitere Informationen zum Grünholzmobil: www.gruenholzmobil.de

Gesundheit

Landrat setzt sich für ein sinnvolle Regelung der hausärztlichen Versorgung ein Landkreis Fürth - Um die gute hausärztliche Versorgung im Landkreis Fürth aufrecht zu erhalten, setzt sich Landrat Matthias für eine Änderung der seit Juli 2013 geltenden neuen Bedarfsplanungsgrenzen ein. Diese Regelung legt fest, wie viele Hausärzte es in einem bestimmten Bereich geben darf. Der Markt Roßtal wurde in dem neuen Bedarfsplan beispielsweise dem Mittelbereich der Stadt Nürnberg zugeordnet – wodurch bei ausbleibendem Ersatz der bisher tätigen Hausärzte ein Nachteil bei der ambulanten ärztlichen Versorgung mit langen Anfahrtswegen entstehen könnte. Denn dadurch, dass es auf Nürnberger Gebiet bereits etliche Hausärzte gibt, ver-

ringert sich die Zahl der noch genehmigungsfähigen neuen Hausarztpraxen. Ähnliches ist auch für die Gemeinden Großhabersdorf und Wilhermsdorf durch die Zusammenlegung mit der Stadt Fürth zu erwarten. Der Landrat hat sich bereits an die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns gewandt und das Thema außerdem bei einem Gespräch mit Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erörtert. „In Bezug auf unser persönliches Gespräch bitte ich Sie, den Landkreis Fürth mit den dazugehörigen Gemeinden dabei zu unterstützen, dass die seit Juli 2013 geltenden neuen Bedarfsplanungsgrenzen für die hausärztliche Versorgung sinnvoll geändert werden können”, heißt es in dem Schreiben des Landrats an die Ministerin.

Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises

Mittwoch, 5.2.2013

von 14 –17 Uhr im Landrats­amt Fürth, Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen z. Unternehmensführung u. Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.

Laut der Staatsministerin gibt es die Möglichkeit, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Für die Umsetzung der Vorgaben der neuen Richtlinie in Bayern sei aber nicht der Freistaat selbst, sondern seien die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen zuständig. Nachdem die KVB die neue Bedarfsplanungsrichtlinie Anfang Juli fristgerecht in Bayern umgesetzt habe, sei sie derzeit gemeinsam mit den Krankenkassen mit der weiteren Anpassung der Bedarfsplanung an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort befasst. Hierbei handele es sich um einen kontinuierlichen, fortlaufenden Prozess, dem in den kommenden Monaten und Jahren weitere Anpassungen folgen soll. Inwieweit eine neue Einteilung der hausärztlichen Planungsbereiche dabei auch für den Landkreis Fürth in Betracht kommt, muss Melanie Huml zufolge die KVB jedoch in eigener Zuständigkeit prüfen und im Rahmen zukünftiger Fortschreibungen des Bedarfsplans gemeinsam mit den Krankenkassen in Bayern entscheiden. “Insoweit kann ich den Landkreis Fürth und die dort betroffenen Kommunen nur ermutigen, in einen aktiven Dialog mit der zuständigen KVB einzutreten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für die konkreten Notwendigkeiten vor Ort zu erarbeiten”, heißt es im Antwortschreiben der Ministerin. Der Landrat hofft nun gemeinsam mit den Gemeinden und der KVB eine Änderung herbeiführen zu können.

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Schulen

Aussprachetagung für die Schülersprecher

Schülersprecher präsentieren Ergebnisse eines Seminars

Zirndorf – Zu einer Aussprachetagung hatten im November 2013 der 1-2-3-Verein und das Staatliche Schulamt die Schülersprecher aller Mittelschulen aus Stadt und Landkreis Fürth nach Würzburg eingeladen. Jetzt berichteten die Schülersprecherinnen der Mittelschulen Cadolzburg und Oberasbach im Landratsamt von den Ergebnissen des schulübergreifenden Treffens mit Schwerpunkt Rassismus, Toleranz und Zivilcourage. Circa 30 von 40 Schülersprechern der Mittelschulen in Stadt und Land waren im vergangenen Herbst der Einladung von 1-2-3 e.V. und Staatlichem Schulamt in die Jugendbildungsstätte Unterfranken nach Würzburg gefolgt. Dank Mitteln aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ musste jeder Teilnehmer für das dreitägige Seminar nur zehn Euro Eigenanteil aufbringen. Und auch, wenn eben leider nicht alle Schülervertreter mitfahren konnten, so war es für die, die schließlich dabei waren, doch eine sehr erkenntnis-, erfahrungs- und lehrreiche Zeit. Anhand einer professionell gestalteten PC-Präsentation berichteten nun die drei Schülersprecherinnen Selina Weiland, Sabrina Leu und Kristina

Schleining von der Mittelschule Cadolzburg und ihre drei Amtskolleginnen Alisha Kahn, Chiara Bauer und Vanessa Winterstein aus Oberasbach dem Landrat vom Verlauf und Ergebnissen des Treffens inklusive Seminarthema „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Nach dem erstem Kennenlernen und einigen Übungen zur Gruppendynamik, so die Schülersprecherinnen immer noch spürbar begeistert, habe man sich in den folgenden Tagen gemeinsam in den verschiedensten Diskussionsrunden, Rollenspielen, Gruppengesprächen, Ideensammlungen und Plakatentwürfen dem Thema „Diskriminierung und Rassismus an Schulen“ angenähert. Intensiv besprochen wurde auf der Tagung das Schulnetzwerk für mehr Toleranz „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, welchem (als größtem Schulnetzwerk Deutschlands) mittlerweile mehr als 1000 Schulen angehören: „Auch unsere Schule soll nun möglichst bald zur Schule ohne Rassismus‘ werden“, erklärten die Oberasbacher Schülersprecherinnen im Landratsamt. Die Schulleitung sei bereits informiert und gleichfalls dafür. Nun müssten nur noch die Schüler für die Idee gewonnen und ein prominenter Pate gefunden werden, wie ihn die

Statuten des Netzwerks vorschreiben. „Auch an unserer Mittelschule wollen wir dieses Projekt demnächst starten“, erklärten auch die drei Cadolzburgerinnen. Nur seien sie da im Moment noch in der Planungsphase, also noch nicht ganz so weit wie Oberasbach. „Was war für euch das Wichtigste; was habt ihr mit nach Hause genommen?“ wollte Landrat Dießl daraufhin wissen. Sehr wichtig, so die einhelligen Antworten, sei das Kennenlernen der anderen Schülervertretungen gewesen – wobei übrigens von den 30 Teilnehmern immerhin ganze 21 weiblich waren. Der gegenseitige Erfahrungsaustausch habe allen wohl am meisten gebracht. Auch Zivilcourage sei geübt worden, das richtige Verhalten in Streitfällen: „Wir werden künftig bestimmt noch besser solche Situationen erkennen und mutiger und bewusster damit umgehen, ohne uns selbst unnötig zu gefährden.“ Auch Schulamtsdirektor Rolf Kimberger wertete die Schülertagung in Würzburg als Erfolg. Nicht zu unterschätzen seien die dort entstandenen Kontakte zwischen den Schülersprecherinnen: „Eine solche Vernetzung ist immer ein großer Vorteil.“ Ute Eberlein, von der Mittelschule Oberasbach und Leiterin der Fachgruppe Schule im 1-2-3-Verein, die zusammen mit Michael Kirstein von der Mittelschule Kiderlinstraße in Fürth die Jugendlichen in Würzburg betreute, lobte mit Nachdruck das überdurchschnittliche Engagement aller vor Ort: „Das ist heuer ein besonders guter Jahrgang.“ Dem stimmte auch Landrat Dießl zu. Falls hierfür eine Finanzierung aus Bundesprogrammen dann nicht mehr möglich sei, erklärte er, werde man im 1-2-3-Verein Alternativen überlegen: „Ein solches turnusmäßiges Treffen etwa alle zwei Jahre macht Sinn.“ Da könne man im Verein bestimmt etwas machen, zum Beispiel auch mit Unterstützung von Sponsoren. (Matthias Glaser)


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Jugend

Berufsinformationstag für Schüler aller Schultypen am 21. Februar im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium 89 Aussteller mit wichtigen Informationen und Tipps zum Berufsstart

Viele Betriebe informieren über ihre Ausbildungsplätze

Oberasbach - Unter dem Motto „NIE MEHR SCHULE - UND DANN ?“ findet am 21. Februar 2014 der große Informationstag des Landkreises Fürth zum Thema „Ausbildung und Beruf“ statt. An diesem Freitag sind wieder alle Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren - aus Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien - die Eltern und interessierte Lehrkräfte ins Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach eingeladen. Dort erwartet sie ein Markt der Berufe mit vielfältigen Informationen.

„Der Landkreis-Berufsinformationstag ist ein sehr bewährter Informationstag zur Berufswahl. Er zeigt unseren Schülerinnen und Schülern eine breite Palette an Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten. Die anwesenden Aussteller, Ausbilder und Azubis, beraten dazu gerne und stehen für persönliche Gespräche zur Verfügung“, betont Landrat Matthias Dießl. Die Berufemesse findet von 17 bis 19 Uhr in der Turnhalle und Aula statt. Insgesamt zeigen 89 Firmen, Berufsverbände, Fachschulen, Hochschulen und

Institutionen aus dem Landkreis sowie der Metropolregion Nürnberg ein breites Spektrum an Ausbildungs- und Studiengängen. Außerdem wird über Bewerbertraining informiert. Die berufsbildenden Schulen sind am Aktionstag ebenfalls vertreten. Das Landratsamt Fürth bietet Informationen zu seinen eigenen Ausbildungsplätzen an. Das Landratsamt Fürth hat einen kostenlosen Bustransfer nach Oberasbach eingerichtet, der die Jugendlichen aus den Landkreisgemeinden abholt und zum Ende der Veranstaltung um 19.00 Uhr wieder nach Hause bringt. Ein Flyer, der die nachstehenden Informationen enthält, wurde an allen Schulen verteilt. Ausführliche Informationen zu den Ausstellern veröffentlichen wir in der kommenden Ausgabe des Landkreismagazins

Dillenbergschule Cadolzburg stellt sich vor

Als größtes Geldinstitut in Stadt und Landkreis Fürth bietet die Sparkasse Fürth zum 1. September 2014 Ausbildungsplätze für den Beruf der Bankkauffrau / des Bankkaufmanns.

Ansprechpartner: Udo Blank
 Telefon: 0911/7878-2507
E-Mail: udo.blank@ sparkasse-fuerth.de
Internet: www.sparkasse-fuerth.de

Am Mittwoch, 26.02.2014, 18.30 Uhr informiert die Dillenberg-Schule Cadolzburg Eltern von Schülern der vierten Klassen und andere Interessierte über • verschiedene Möglichkeiten der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der 4. Klasse, • praxisorientierte Berufsorientierung an der Dillenberg-Schule, • berufliche Perspektiven für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Bewerbung online: www.sparkasse-fuerth.de/karriere.

Weitere Praktikumsangebote und -gesuche sowie Ausbildungsplatzangebote und -gesuche finden Sie unter www. landkreis-fuerth.de/marktplatz/ An alle Firmen: Jetzt kostenlos eintragen!

Ort: Dillenberg-Schule Cadolzburg Sonderpädagogisches Förder­ zentrum im Landkreis Fürth 90556 Cadolzburg Breslauer Str. 5

Marktplatz online: Aktuelle Angebote aus der Ausbildungs- und Praktikumsbörse

ANGEBOT Ausbildung zur/zum Bankkauffrau/Bankkaufmann

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Aktuell

„Vom Gärtnern lernen”: Bezirksverbandstagung der Obst- und Gartenbauvereine im Landkreis Fürth Cadolzburg - Die Mitglieder des mittelfränkischen Bezirksverbandes der Obst- und Gartenbauvereine haben sich zu ihrer jährlichen Tagung in Cadolzburg getroffen. Nach der musikalischen Einleitung durch die „Veitsbronner Musikanten” begrüßte Landrat Matthias Dießl die Gäste. „Ich freue mich sehr, dass wir im Landkreis Fürth in diesem Jahr Gastgeber der Bezirksverbandstagung sein dürfen”, sagte der Landrat, der auch Vorsitzender des Kreisverbandes der Obst- und Gartenbauvereine ist. Er dankte allen Mitgliedern für ihre hervorragende Arbeit. Nicht zuletzt die prachtvollen Gärten der Mitglieder machten den Landkreis zu einem Wohlfühl-Landkreis. Der Landrat zeigte einige Impressionen aus dem Kreislehrgarten - eine besondere Einrichtung des Landkreises Fürth. Das Gelände sei wichtiger Bestandteil für die Aus- und Fortbildung, die Arbeit mit Kindern und als Ort für Veranstaltungen. So findet dort alle zwei Jahre ein Tag der offenen Tür statt. In diesem Jahr ist es wieder soweit: Am 14. September können Besucher den Kreislehrgarten kennenlernen. Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer bedankte sich bei allen mittelfrän-

kischen Teilnehmern des letztjährigen „Tages oder offenen Gartentür” und überreichte ihnen eine kleine Aufmerksamkeit. Vom Garten und von „unseren Gärtnern” könne man Eigenschaften lernen, die der Gesellschaft insgesamt gut täten: “Geduld und warten können”, sagte er. „Ich wünsche mir, dass noch viele Menschen von Natur und Garten lernen, dass das Leben auch Warten umfasst”, ergänzte er. Die wiedergewählte Vorstandschaft zusammen mit dem VorNach der Entlastung von Kas- sitzenden des Kreisverbandes Fürth, Landrat Matthias Dießl sier und Vorstandschaft standen Neuwahlen auf der Tagesordnung: Ohne Gegenstimmen wurden alle Funktionsträger wiedergewählt. Damit bleibt Gerhard Durst Bezirksverbandsvorsitzender. Seine Stellvertreter sind weiterhin Otto Tröppner und Georg Häßlein. Im Amt der Geschäftsführerin wurde Sonja Peschke bestätigt. Dass die Kasse auch in den kommenden vier Jahren, bis zu den nächsten Wahlen, beim Die Veitsbronner Musikanten sorgten in Cadolzburg für den Bezirksverband stimmt, wird sich musikalischen Rahmen in bewährter Weise Gerhard Engel kümmern. schaft - Lebensgrundlage für Pflanzen, Die Tagung endete mit dem Fachvor- Tier und Mensch” von Referentin Silivia trag „Wege zu einer blühenden Land- Unger.

Familie

Neues Beratungsangebot für Eltern: Kostenloser Hausbesuch durch Kinderkrankenschwester Landkreis Fürth - Gerade in der Zeit kurz nach der Geburt eines Kindes wünschen sich viele Eltern Unterstützung und Entlastung, denn neben der Freude am Kind ergeben sich auch viele Fragen in der neuen Lebenssituation. Das Netzwerk frühe Kindheit (KoKi) als ein wichtiger Baustein des Kreisjugendamtes begleitet Eltern und ihr Kind von der Schwangerschaft bis zum sechsten Lebensjahr in allen Fragen der Kindesentwicklung und

-erziehung. Künftig soll noch passgenauer und effizienter Familien Unterstützung angeboten werden. In Kooperation mit der Stadt Fürth werden die Kinderkrankenschwestern eingesetzt. Hierzu hat die Bundesregierung einen Fond aufgelegt, die „Bundesinitiative Frühe Hilfen“. Der Landkreis setzt die Finanzmittel u.a. ein, um durch den Einsatz von Kinderkrankenschwestern Familien

mit einem Baby oder Kleinkind eine kostenfreie Unterstützung anzubieten. Kostenlos besucht eine Kinderkrankenschwester junge Familien mit Nachwuchs in den Monaten nach der Geburt eines Kindes und bietet ihre Beratung, Unterstützung und Hilfe an. Sie informiert über Familienangebote vor Ort und steht mit


Landkreismagazin 2.2014

fachlichen Auskünften den jungen Familien zur Verfügung. Erfahrene Kinderkrankenschwestern, wie Svenja Höse, kommen bei diesem neuen Angebot direkt in die Familien und geben Rat und Hilfe zu allen Themen rund ums Baby. „Beim ersten Besuch setzen wir die Ziele gemeinsam fest”, beschreibt Höse ihre Arbeit. Viele Fragen weiß sie zu beantworten - wie etwa: Entwickelt sich mein Kind normal? Was mache ich bei Stillproblemen? Ab wann und was darf ich zufüttern? Was kann ich tun, wenn mein Baby Bauchweh hat? Wie helfe ich meinem Kind, wenn es Zähne bekommt? Wieso schreit mein Kind so viel? „Die gesamte Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis und steht auch minderjährigen Müttern zur Verfügung”, betont Svenja Höse. Die Familien, die sie bislang besucht hat, seien sehr offen und dankbar für die

Vorstellung des neuen Projektes mit den Beteiligten

Hilfe gewesen. Wer sich für das Angebot interessiert, kann sich direkt an die Koki im Landkreis Fürth wenden: Kommunale Jugendarbeit/KoKi
Stresemannplatz 11; 90763 Fürth
 Tel: 091197731277
E-Mail: koki@lra-fue.bayern.de

Koki sucht Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger auf Honorarbasis Landkreis Fürth - Die Koordinierende Kinderschutzstelle im Landkreis Fürth ermöglicht Kindern einen guten Start ins Leben und die besten Entwicklungschancen. Die KoKi unterstützt Eltern, ihrer Verantwortung bei der Erziehung ihrer Kinder in allen Lebenslagen gerecht zu werden. Für diese Aufgabe sucht die Koki Kinderkrankenschwestern oder Kinderkrankenpfleger auf Honorarbasis. Es muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Bewerbung und weitere Informationen unter Telefon (0911) 97731277. Die Koki freut sich auf Ihren Anruf!

Kindertheater Landkreis Fürth - Die Kommunale Jugendarbeit und die offene Jugendarbeit aus dem Landkreis Fürth laden Kinder im Frühjahr zu einer tollen Theaterreise ein. Das Dresdner Figurentheater spielt zwei Stücke mit Pettersson und Findus. EIN FEUERWERK FÜR DEN FUCHS (ab vier Jahren) Ein gefährlicher Fuchs treibt sein Unwesen. Deshalb planen der alte Pettersson und sein Kater Findus mit Hilfe des ganzen Hühnerhofes einen angsteinflößenden Streich, um dem Fuchs reinzulegen. Dieser darf sich unter anderem über ein lautes Feuerwerk und ein gruseliges Gespenst freuen. Ob alles klappt, um den Fuchs zu verjagen? AUFRUHR IM GEMÜSEBEET (ab vier Jahren) Es war ein herrlicher, ruhiger Frühlingstag - und so beschlossen Pettersson und Findus, endlich das Gemüsebeet zu bearbeiten. Sie gruben die Erde um und säten. Jeder nach seinem Geschmack. Gemüse und Fleischklößchen. Doch plötzlich herrschte Chaos, denn die Hühner Erna und Wilma und viele andere Tiere sorgten für Aufruhr im Gemüsebeet.

Termine: Montag, 10.03.14 Montag, 10.03.14 Dienstag, 11.03.14 Montag, 17.03.14 Montag, 17.03.14 Dienstag, 18.03.14 Dienstag, 18.03.14 Mittwoch, 19.03.14 Donnerstag, 20.03.14 Donnerstag, 20.03.14 Freitag, 21.03.14

Spielorte und Spielzeiten: um 10:00 Uhr in der Zenngrundhalle Veitsbronn (Gemüsebeet) um 14:00 Uhr im Rangauhaus Großhabersdorf (Gemüsebeet) um 15:00 Uhr im Jugendtreff Bauhof Wilhermsdorf (Feuerwerk) um 10:15 Uhr in der Diakoniegemeinschaft Puschendorf (Gemüsebeet) um 15:00 Uhr im Jugendzentrum Herz Cadolzburg (Gemüsebeet) um 10:00 Uhr in der Bürgerhalle Obermichelbach (Gemüsebeet) um 15:00 Uhr im Jugendzentrum Alte Post Langenzenn (Gemüsebeet) um 15:00 Uhr im Jugendhaus Stein (Gemüsebeet) um 10:00 Uhr im Jugendhaus Alte Scheune Zirndorf (Feuerwerk) um 15:00 Uhr im Jugendhaus OASIS Oberasbach (Feuerwerk) um 15:00 Uhr in der Grundschule Roßtal (Gemüsebeet) Es gibt keinen Kartenvorverkauf!

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Landkreismagazin 2.2014

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Landkreismagazin 2.2014

Interview

„Wir sind das zentrale Sprachrohr der Senioren im Landkreis“ Landkreis Fürth - Die Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Senioren im Landkreis Fürth sind von Landrat Matthias Dießl mit der Landkreismedaille 2013 geehrt worden. Sprecher Dieter Sieber (69) aus Zirndorf und seine beiden Stellvertreter Friedhelm Laaß (70, Oberasbach) und Wolfgang Meding (76, Cadolzburg) nahmen die Auszeichnung vor der jüngsten Kreistagssitzung entgegen. Wir haben uns mit den drei aktiven Landkreissenioren anschließend über ihre bisherige Arbeit unterhalten. Sie tragen nun die Landkreismedaille an den Reviers Ihrer Anzüge. Haben Sie sich über die Auszeichnung gefreut? Dieter Sieber: Ja natürlich. Es war eine sehr schöne Ehrung. Besonders haben wir uns gefreut, dass die Auszeichnung direkt vor der Kreistagssitzung stattfand. Der Nachmittag wird uns immer in schöner Erinnerung bleiben. Friedhelm Laaß: Ja sehr. Insbesondere auch deswegen, weil direkt nach der Verleihung der Medaille uns die Damen und Herren Bürgermeister aus dem Landkreis gratulierten. Das war eine schöne Anerkernnung unserer Arbeit. Zurecht, denn Sie haben im Landkreis auch einiges bewegt. Es gibt heute zum Beispiel im Landkreis fast in jeder Gemeinde einen Seniorenbeirat. Wieviel Anteil haben Sie daran? Wolfgang Meding: Als wir mit unserer Arbeit angefangen haben, gab es fünf Kommunen mit Seniorenbeiräten im Landkreis - die ersten waren Zirndorf und Cadolzburg. Mittlerweile sind es zwölf geworden. Wir haben die neuen Seniorenbeiräte mit Rat und Tat unterstützt. Beispielsweise bei der Frage wie eine Satzung für so ein Gremium aussehen sollte und welche Struktur sich gut eignet. Es gibt Seniorenbeiräte im Landkreis, die sind frei gewählt, wie der Beirat in Cadolzburg, dem ich bis Ende 2013 als

vlnr: Oberasbachs Bürgermeisterin Birgit Huber, Friedhelm Laaß, Landrat Matthias Dießl, Wolfgang Meding, Cadolzburgs Bürgermeister Bernd Obst, Dieter Sieber und Zirndorfs Bürgermeister Thomas Zwingel bei der Ehrung im Sitzungsaal in Fürth (Foto: Rögner)

Vorsitzender angehörte. Andere Beiräte, wie in Oberasbach, bestehen aus Delegierten verschiedener Einrichtungen. Grundsätzlich gibt es mittlerweile aber in allen 14 Landkreisgemeinden Ansprechpartner für Senioren. Wo kein Beirat vorhanden ist, hat die Gemeinde zumindest einen Seniorenbeauftragten benannt. Und wie ist Ihr Sprechergremium entstanden? Friedhelm Laaß: Jeder von uns Dreien ist in seiner Kommune Mitglied im Seniorenbeirat. Wir haben uns also schon örtlich um die Seniorenarbeit gekümmert. Und wir kannten uns natürlich dadurch schon recht gut untereinander. Vor der Landratswahl im Jahr 2008 haben wir die Kandidaten angesprochen und den Vorschlag unterbreitet, im Landratsamt eine zentrale Anlaufstelle für Senioren einzurichten. Nach der Wahl von Matthias Dießl zum Landrat fand noch im gleichen Jahr, also 2008, eine Sitzung statt, zu der alle Seniorenvertreter aus dem Landkreis eingeladen waren. In dieser Runde wurden wir drei zu den Sprechern der AG Senioren ernannt. Matthias Dießl richtete danach auch tatsächlich eine zentrale Anlaufstelle für die Landkreissenioren ein. Leiterin der „Koordinationsstelle für Seniorenangelegenheiten“ ist seit

dem Margot Körner, mit der wir eng und vertrauensvoll und sehr harmonisch zusammenarbeiten. Seit dieser Zeit gibt es ein starkes Netzwerk für die Senioren im Landkreis. Welche Aufgaben hat das Sprechergremium? Dieter Sieber: Wie gesagt, es ist ein Netzwerk. Es würde ja wenig Sinn machen, wenn der Landrat mit jedem Vorsitzenden aller Seniorenbeiräte einzeln die wichtigen Themen des Landkreises besprechen würde. In regelmäßigen Treffen informiert uns der Landrat über verschiedene Punkte, die wir dann an die Seniorenbeiräte weitergeben oder diskutieren. Umgekehrt sind wir das zentrale Sprachrohr der Senioren im Landkreis. Gibt es Probleme oder soll eine Idee umgesetzt werden, haben wir einen direkten Draht zum Landkreis Fürth. Was konnte auf diese Weise bereits umgesetzt werden? Wolfgang Meding: Wir haben den Landkreis bei der Einrichtung und Erweiterung der Online-Plattform „Ahis“ beraten. Auf dieser Webseite können zum Beispiel freie Heimplätze oder ambulante Versorgungsangebote abgerufen werden. Wir haben Vorschläge unterbreitet,

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Landkreismagazin 1.2014

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wie das Angebot aufgebaut sein sollte. Das reichte von einer leichten Benutzerführung bis hin zu den Inhalten. Friedhelm Laaß: Sehr intensiv waren wir bei der Erarbeitung des seniorenpolitischen Gesamtkonzepts eingebunden. Dieses Konzept ist ein zentrales Element der Seniorenpolitik des Landkreises. Es besteht aus einer Bestandsanalyse, also was gibt es für Senioren bereits im Landkreis, aber es besteht eben auch aus vielen Handlungsfeldern und somit konkreten Vorschlägen für die Zukunft. Wir haben in vielen Sitzungen an diesem Konzept mitgewirkt. Als das Papier fertig war, war es dem Landkreis wichtig, dass es nicht einfach in der Schublade verschwindet, sondern auch nach und nach umgesetzt wird. Deshalb hat er einen Lenkungsausschuss eingerichtet, dem wir angehören. So ist sichergestellt,

dass die ganzen guten Ideen auch im Landkreis verwirklicht werden. Zum Beispiel haben wir durch einen neu gegründeten Arbeitskreis in Verbindung mit der Bürgermeisterin Birgit Huber die Aktion „Demenzfreundliches Oberasbach“ in die Wege geleitet. Dieter Sieber: Ein großes Projekt aus dem seniorenpolitischen Gesamtkonzept wurde Ende 2013 umgesetzt: die erste Messe für Senioren und deren Angehörige im Landkreis. Die Veranstaltung war ein riesiger Erfolg mit gut 1000 Besuchern. Friedhelm Laaß hat das attraktive Programm der Messe moderiert und die Landkreis-Seniorenbeiräte waren mit einem eigenen Stand vertreten. 2015 soll dann die Messe erneut stattfinden. Außerordentlich erfolgreich ist außerdem der Ratgeber für Senioren. Die kostenlose Broschüre mit Adressen und vielen

Tipps ist ein echter Renner. Wir standen auch dabei beratend zur Seite. Also ist mit Ihrem Ehrenamt auch eine Menge Arbeit verbunden. Bleibt denn da auch Zeit für die Geselligkeit? Dieter Sieber: Durchaus. Es gibt verschiedene gesellige Zusammenkünfte, wie das Grillfest im Sommer und Ausflüge. Aber im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen natürlich die Belange der Senioren im Landkreis. Wer Anregungen oder Fragen hat, kann sich gerne an uns wenden. (Interview: Roland Beck) Kontakt zur AG Seniorenbeirat Dieter Sieber, Telefon (0911) 60 44 92, E-Mail: dietersieber@t-online.de Friedhelm Laaß, Telefon (0911) 69 13 81, E-Mail: friedhelm.laass@ freenet.de

Aktuell

Ehrungen vor Kreistagssitzung Landkreis Fürth - Im Vorfeld der jüngsten Kreistagssitzung hat Landrat Matthias Dießl mehrere Ehrungen vorgenommen. Norbert Klemm aus Wilhermsdorf erhielt das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten ausgehändigt. Die drei Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Senioren im Landkreis Fürth, Dieter Sieber, Friedhelm Laaß und Wolfgang Meding, wurden mit der Landkreismedaille ausgezeichnet (siehe Interview in diesem Heft). Werner und Lisbeth Renninger aus Cadolzburg überreichte der Landrat die Pflegemedaille. Herr Norbert Klemm (66) aus Wilhermsdorf - Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten Norbert Klemm engagiert sich seit über 40 Jahren für das Allgemeinwohl des Marktes Wilhermsdorf. Am 1. Januar 1971 trat er der Freiwilligen Feuerwehr Wilhermsdorf bei. Von 1973 an ist er Gerätewart. Als er dieses Amt im Jahr 2007 niederlegen wollte, war kein entsprechender Nachfolger vorhanden, so dass er das Ehrenamt bis zum 2011 weiterführte. Im Jahr 2007 wurde Norbert Klemm zum Ehrenmitglied der Freiwilligen

Feuerwehr Wilhermsdorf ernannt. Norbert Klemm ist außerdem sehr fußballbegeistert. Von 1974 an bis 1988 war er Trainer und Betreuer der D-Jugend im TSV Wilhermsdorf. Unter seiner Leitung wurde seine Mannschaft zweimal Meister in der Kreisliga. Auch in der Wanderabteilung war der Geehrte sehr aktiv: Von 1980 bis 1984 war er dort als Kassier tätig. 1984 war Norbert Klemm Gründungsmitglied des neuen Vereins „Wanderfreunde Zenntal e.V.“. Von 1986 bis 2006 war er in der Vorstandschaft als Kassier tätig. Seit 2006 ist er als Kassenprüfer im Einsatz. Im gleichen Jahr wurde er zum Ehrenmitglied des Vereins „Wanderfreunde Zenntal e.V.“ ernannt. Aufgrund seiner vielfältigen Aktivitäten bei unterschiedlichen Vereinen aber auch bei Veranstaltungen im Ort ist Norbert Klemm ein kompetenter Ansprechpartner, der für viele auftretende Probleme eine Lösung findet.

Werner und Lisbeth Renninger aus Cadolzburg - Pflegemedaille für besondere Verdienste um pflegebedürftige Menschen

Lisbeth Renninger pflegt seit einem Unfall im Jahr 1983 ihren mittlerweile 37jährigen Sohn Christian. Von 1986 bis1988 pflegte sie außerdem ihren Schwiegervater, bis dieser verstarb. Da ihre Schwiegermutter fast blind war, kümmerte sie sich auch um sie und pflegte sie bis zu ihrem Tode im Jahr 1992. Christian hat durch eine Schilddrüsenunterfunktion und das Pfeiffersche Drüsenfieber in den letzten Jahren rapide an Gewicht zugenommen. Durch die enorme physische und psychische Belastung konnte Lisbeth Renninger die Pflege nicht mehr alleine stemmen. Werner Renninger gab deshalb 2006 seinen Beruf auf um seine Frau noch mehr zu unterstützen.


Landkreismagazin 1.2014

Familie

Gleiches Recht für alle Kinder Kinderrechte – Teil 2 Landkreis Fürth - Das Jugendamt des Landkreises Fürth setzt sich für die Rechte der Kinder ein und wird, wie angekündigt, in den kommenden Ausgaben des Landkreismagazins die einzelnen Kinderrechte ausführlich vorstellen. Hier ist Teil 2 der Serie. Quelle: „Die Rechte der Kinder von logo einfach erklärt“, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2004) Kinder wollen Musik hören, Musik machen, Filme sehen, Filme machen, ins Theater gehen, Theater spielen und vieles andere mehr. Städte und Gemeinden müssen dafür sorgen, dass es genügend Spielplätze und Jugendtreffs gibt und sich Kinder und Jugendliche an einem vielfältigen und interessanten Kulturprogramm beteiligen können. (Kinderrechtskonvention, Artikel 31)

Niemand darf heimlich in den Sachen eines Kindes stöbern, seine Tagebücher oder Briefe lesen. Niemand darf einem Kind hinterrücks irgendwelche Schlechtigkeiten nachsagen. Auch Ruf und Ehre der Kinder werden von der Kinderrechtskonvention geschützt. (Kinderrechtskonvention, Artikel 16)

Wie die Erwachsenen haben auch die Kinder das Recht auf ein Privatleben (Artikel 16 der Kinderrechtskonven­ tion) Kinder haben Geheimnisse. Sie haben das Recht diese in Briefen mit anderen Kindern zu teilen oder sie in ein Tagebuch zu schreiben. Deshalb darf niemand heimlich in den Sachen eines Kindes stöbern. Und wie auch Erwachsene, sind Kinder gerne mal allein, z.B. in ihrem Zimmer. Die Privatsphäre der Kinder muss genau so respektiert und eingehalten werden wie die der „Großen“. Es gibt aber schon Situationen, in denen Kinder von ihren Eltern kontrolliert werden können. Denn es ist die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, und dafür muss man manches verbieten oder kontrollieren, um Kinder vor Gefahren zu schützen.

Kinder wollen spielen Kinder haben ein Recht auf Spiel & Sport, Ruhe & Freizeit (Artikel 31 der Kinderechtskonvention) Dieses Recht auf Spiel und Erholung ist ein Recht der Kinder, das für Erwachsene noch nie in eine Konvention geschrieben wurde. Für viele Erwachsene ist Spiel nicht so wichtig (bei Ruhe sieht das schon ganz anders aus). Sie wissen nicht mehr, was es heißt, Kind zu sein und denken, Kinderspiele seien Zeitverschwendung. Doch das ist falsch! Spielen ist für Kinder und deren Entwicklung sehr wichtig und macht ihnen großen Spaß! Das Recht drückt unter anderem aus, dass eine Gemeinde genug zur Verfügung stellen muss, damit alle Kinder von diesem Recht Gebrauch machen können und spielen können. Beispielsweise, dass es in einer Gemeinde einen Spiel- und einen Sportplatz gibt, der zentral gelegen ist, sodass jedes Kind einfach dorthin kommen kann. In vielen Ländern der Welt gibt es das leider nicht, da die Kinder mit arbeiten müssen, um ihre Familie zu versorgen, oder sie müssen im Haushalt helfen. Aber: KINDER MÜSSEN GENUG CHANCEN HABEN ZU SPIELEN, sich in ihrer Freizeit altersgerecht ZU beschäftigen, aber SICH auch erholen zu können!

Weiterhin sind alle Kinder, Jugendlichen und Familien eingeladen, sich mit den Rechten für Kinder und deren Inhalte in einem Malwettbewerb auseinanderzusetzen. Eingesandte Bilder werden im Landratsamt Fürth (Dienstgebäude Stresemannplatz) und auch bei Veranstaltungen des Jugendamtes ausgestellt. Den Künstlern der 20 schönsten Bilder winkt ein attraktiver Preis. Das Jugendamt bittet alle kleinen und großen Künstler ihre Bilder zum Thema Kinderrechte im Format DIN A2 zu gestalten. Einsendeschluss ist der 31. März 2014. Die Bilder können entweder an den Informationsstellen des Landratsamtes Fürth (Im Pinderpark 2 in Zirndorf und Stresemannplatz 11 in Fürth) abgeben oder an folgende Adresse geschickt werden: Landratsamt Fürth, Kreisjugendamt, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth. Anzeige

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Der Besonder-Holz-Verschönerer Inmitten einer Scheune, während eines bunt bestückten Künstler-Weihnachtsmarktes, zuckte ich zusammen: Da leuchteten feinste Hölzer, wundersam poliert: Mal in Gestalt eines seltsamen Saiten-Instruments, mal als Küchenbrett, und noch verlockender in Pfeifengestalt – zwischen Pfeifenkopf und Mundstück jeweils extra ein Schmuckring in mehrfachen Holzfarben. Das war im Landkreis NEA, im Weiler Dutzenthal, bei einem wie verwunschen anmutenden Wasserschloss, am Rand eines langen Waldgebiets. Zwischen den schönen und weihnachtstypischen Gegenständen dieser untypische Blickfang: Alles aus Holz und lauter Einzelstücke! Lauter Lockvögel für einen Pfeifenraucher. Wie eine Katze um den heißen Brei schnurrte ich vorbei – und plötzlich erinnerten mich diese Unikate an Holzkunstwerke in einer Kirche von Verona: Dort hatten in der Renaissance-Zeit hochbegabte Künstler die Rückwände des Chorgestühls eines Klosters mit Holzbildern verziert. Sie ‚malten’ mit allerfeinsten Holzstreifen und deren herauspolierten Farben: von Ahorn-Weiß bis zu Ebenholz-Schwarz ... Da hatte etwas gezündet. Wo kommt denn dieser Holz-zum-LeuchtenBringer her? Paul Kellermann arbeitet in Oberasbach. Bald darauf suchte ich ihn auf und kam aus dem Staunen nicht mehr heraus. Der 1952 Geborene war zunächst Fotograf, nach dem Ende seiner ‚normalen’ Berufstätigkeit in der Industrie widmet er sich Edelhölzern, die er zumeist in der Toscana findet. Dort gräbt er nicht Wurzeln, sondern noch in der Erde wachsende Knollen vom Bryère-Holz aus; erica arborea heißt das Gewächs. Erst nach einer Lagerzeit von fünf Jahren kann die Bearbeitung beginnen.

Sein Pfeifen-Markenzeichen sind die mehrfarbigen Zierringe zwischen Holz-Kopf und Ebonit-Mundstück: Dafür verwendet er u.a. Olive, Buchsbaum und Wildpflaume. Wie aus einer Knolle allmählich ein Rohling wird … Wie er dieses härteste Holz nach und nach in Form bringt, schleift und poliert – alles langwierige Handarbeit. Bei seinen PfeifenPrunkstücken verstärkt er die schöne Maserung mit einer Kontrastbeizung. Ich kann mich kaum satt sehen an Pauls PfeifenkopfParade. Und daneben entstehen auch ‚alte’ Saiten-Instrumente: ein länglich schmaler Dulcimer oder eine vertraute Gitarre und eine diatonische Laute. Für einen Deckel verwendet er Alpenfichte; für einen Gitarren-Boden Ahorn; im Rand außen herum kommt dunkleres Nussbaumholz zum Vor-schein. Jeder Gegenstand eine Holzfarben-Symphonie. Seine ‚Küchenbretter’ sind Intarsien: „Jedes Stück Holz ergibt ein Bild“, sagt der Edelholz-Sympatisant. Nach dem Endschliff werden die Edel-Harthölzer noch mit Olivenöl be-handelt. Paul Kellermann spielt selbst Gitarre, und immer wieder zieht es ihn in sein vertrautes Holzland-Italien. Der BesonderHolz-Verschönerer arbeitet und lebt in seinem Haus-mit-Garten im Oberasbacher Besonderland.

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Bienenleasing - Einstieg in ein faszinierendes Hobby

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Im Bereich von Stadt- und Landkreis Fürth gibt es zehn Imkervereine, die ein breites Spektrum an unterschiedlichen Einstiegsmöglichkeiten in dieses Lebens.Frohe Hobby anbieten. So zum Beispiel durch Probeimkern. Ein solches Angebot gibt es unter anderem beim Imkerverein Cadolzburg. Interessierte können vom Verein, ohne eine weitere Verpflichtung einzugehen, für ein „Bienenjahr“ ein Bienenvolk samt Ausrüstung mieten, um damit selbst erste praktische Erfahrungen im Umgang mit den Bienen machen zu können. Kontakt: Konrad Müller, Telefon: 09103 / 5100. Zur Einführung in die Materie bietet auch die Volkshochschule Cadolzburg unter dem Titel „Faszinierende Bienenwelt – Die Natur braucht Bienen, die Bienen brauchen uns“ einen Kurs, der sich über drei Abende erstreckt und eine Exkursion am Bienenstand beinhaltet. Er beginnt am 19. März 2014. Anmeldungen sind noch möglich. Der Imkerverein Fürth, der auch im Landkreis Fürth viele Mitglieder hat, bietet ein sogenanntes Bienen-Leasing an. Beim BienenLeasing kann in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen das Imkern erlernt werden. An mindestens zwölf Terminen werden die Vereinsvölker gemeinsam bearbeitet. Ein erfahrener Imker vermittelt dabei alles Wissenswerte von der Frühjahrsnachschau über die Ablegerbildung bis zur Einwinterung. Der gemeinsam geerntete Honig wird unter den „Leasern” aufgeteilt. Infos unter www.imkerverein-fuerth. de Der Imkerverein Fürth - Burgfarrnbach und Umgebung e.V. mit Sitz in Zirndorf bietet auch 2014 ein Imkern auf Probe an. Beginn: Mitte April. In Gruppen von maximal zehn Personen kann das Imkern erlernt werden. Ein erfahrener Imker erklärt alles Wissenswerte von der Völkerführung im Jahresverlauf über die Ablegerbildung und Königinnenzucht bis hin zur Einwinterung. Sämtliche Gerätschaften werden vom Verein gestellt. Der gemeinsame geerntete Honig wird unter den Probe-Imkern aufgeteilt. Kontakt: Konrad Schweiger, Telefon (0911) 604860.

Seukendorf – Zwei neue Parkbänke aus besonders robustem Holz hatte die Fürther Schreiner-Innung bei einer jährlichen Aktion anno 2013 an Stadt und Landkreis gespendet. Nachdem die erste Bank schon letzten Sommer im Garten des Fürther Altenheims Stiftungsstraße ihren Platz gefunden hatte, wurde nun auch die Bank für den Landkreis aufgestellt: Auf dem Spielplatz an der Bernbacher Weg in Seukendorf – und quasi als Auftakt einer kompletten Umgestaltung der dort bestehenden Freizeitanlage. Die Anregung, die Bank dort aufzustellen, kam von Gemeinderätin Marga Hetzner. Gemeinsam hievten Kreishandwerker-Geschäftsführer Thomas Mörtel, der SchreinerObermeister Heinz Hufnagel, sein Stellvertreter Hermann Popp und Bürgermeister Werner Tiefel die neue Parkbank über den Spielplatzzaun an der Bernbacher Straße. Augenblicke später stand sie auf dem Betonfundament beim Rodelberg am Eingang des beliebten Spielareals. Landrat Matthias Dießl dankte vor Ort den Innungs-Vertretern herzlich für ihre Spende: „Die Bank wird hier noch lange Zeit gute Dienste leisten.“ Laut Hufnagel und Popp soll das verwendete, speziell behandelte Hartholz mindestens 20 Jahre ohne Pflege oder Nachbehandlung überdauern: „Wir werden das genau beobachten.“ Zugleich aber bildet das wetterfeste Sitzmöbel nun den Startschuss für einen Komplett-Umbau des weitläufigen, bei Kindern und Jugendlichen beliebten Spielgeländes. Noch vor Ende 2014 soll aus dem etwas in die Jahre gekommenen Spielplatz ein modernes, einladendes Parkgelände mit Freizeitangeboten für alle Altersgruppen werden: „Ein Generationenpark“, freute sich der Bürgermeister. (mg)

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Landkreismagazin 1.2014

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Aktuell

Landkreishaushalt einstimmig verabschiedet Landkreis Fürth - Die Fraktionen im Kreistag haben den Haushalt des Landkreises Fürth einstimmig genehmigt. Landrat Matthias Dießl dankte den Kreisräten für die konstruktive Mitarbeit an dem Zahlenwerk. Es knüpft in wichtigen Aufgabenfeldern, wie Familie, Senioren, Schulen, Klimaschutz, Verkehr an bereits bestehende, vom Kreistag beschlossene strategische Konzepte an und schafft die Basis für deren kurz- bis mittelfristige Umsetzung. „Diese strategische Ausrichtung des Haushaltsentwurfs zeigt sich beispielsweise in einer Vielzahl von darin vorgesehenen Maßnahmen und Projekten in den Bereichen Jugend- und Familien-

förderung”, betonte der Landrat. Darunter fallen auch Investitionen im Bereich der energetischen Sanierungen an Landkreisgebäuden, die mit Ausgaben von rund 16,3 Millionen Euro im Budgetentwurf für 2014 bis 2017 enthalten sind. Die Kreisumlage, die von den Gemeinden gezahlt wird, wurde um 1,2 ProzentPunkte gesenkt. Der Hebesatz der Kreisumlage 2014 liegt jetzt bei 44,9 Prozent. Landrat Matthias Dießl konnte somit „für unsere kreisangehörigen Gemeinden im kommenden Jahr eine Entlastung von knapp über einer Million Euro erzielen“. Der Landkreis fängt damit sämtliche Mehr-Belastungen des Jahres 2014 aus eigener Kraft im Ergebnishaushalt auf und leitet seine möglichen eigenen Einnahmeverbesserungen fast in voller

Höhe an die kreisangehörigen Gemeinden weiter. Mit dieser Maßnahme bestätigt der Landkreis erneut sein Bestreben, so Matthias Dießl, „innerhalb der kommunalen Familie zu einer ausgewogenen Finanzierung der verschieden Ebenen aktiv beizutragen.“ Dies ist eine Fortsetzung der schon in den letzten Jahren überaus moderaten Kreisumlagenpolitik im Landkreis Fürth, der damit nach wie vor den mit Abstand niedrigsten Hebesatz in Mittelfranken hat. Im Vergleich dazu sehen die Haushaltsentwürfe der übrigen mittelfränkischen Landkreise eine ganz andere Entwicklung vor, deren Hebesätze sich aktuell zwischen 48,0 und 52,5 Prozent bewegen.

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Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Inhaltsverzeichnis 010 Landratsamt Fürth Verleihung Landkreis-Ehrenzeichen 011 Landratsamt Fürth Taxitarifordnung 012 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 013 Stadt Oberasbach Straßenreinigungstermine der Stadt Oberasbach 2014 010 Landratsamt Fürth Verleihung des Landkreis-Ehrenzeichens In der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 20.01.2014 wurden Herrn Dieter Sieber aus Zirndorf, Herrn Friedhelm Laaß aus Oberasbach und Herrn Wolfgang Meding aus Cadolzburg in Würdigung ihrer besonderen Verdienste um den Landkreis Fürth, mit der Landkreismedaille ausgezeichnet. Zirndorf, den 21.01.2014 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 011 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Taxitarifordnung Das Landratsamt Fürth erlässt aufgrund § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl.I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2013 (BGBl.I S. 1738), und § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025, BayRS 9210-2- W), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.09.2013 (GVBl S. 624) folgende Verordnung: § 1 Geltungsbereich 1) Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen gel-

Nr. 2 vom 30. Januar 2014 ten für Taxiunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Fürth. 2) Der Pflichtfahrbereich umfasst das Gebiet des Landkreises Fürth, der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach und Herzogenaurach. 3) Der räumliche Geltungsbereich teilt sich in fünf Tarifzonen auf. Die Grenzen einer jeden Tarifzone bilden die Verwaltungsgrenzen der jeweiligen Gemeinde, sofern nicht in der Anlage „Anfahrtszonen nach Betriebssitz“ abweichende Grenzen festgelegt sind: (Tarif-)Zone 1 das gesamte Gemeindegebiet, in der sich der jeweils genehmigte Standort (Betriebssitz) befindet. Abweichend hiervon bilden die Gemeindegebiete der Städte Oberasbach und Zirndorf eine einheitliche Tarifzone. (Tarif-)Zonen 2 bis 5 übriges Pflichtfahrgebiet gemäß der Anlage „Anfahrtszonen nach Betriebssitz“ §2 Begriffsbestimmungen 1) Anfahrten sind bestellte Leerfahrten zur Abholadresse. 2) Zielfahrten sind Fahrten, bei denen das Taxi vom Kunden am Ziel entlassen wird. 3) Auftragsfahrten sind Fahrten ohne Personenbeförderung zur Erledigung von Aufträgen und Beförderung von Sachen. 4) Wartezeit ist jedes durch den Fahrgast veranlasste Halten des Taxis. Als Wartezeit gilt auch von der Taxifahrerin oder dem Taxifahrer nicht zu vertretendes Anhalten aus verkehrlichen Gründen. §3 Beförderungsentgelte 1) Das laufende Entgelt wird in Schaltschritten von 0,20 Euro berechnet. Diese 0,20 Euro sind jeweils im Voraus fällig (Abfahrttarif). 2) Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus a) dem Grundpreis nach Abs. 3, b) dem Kilometerpreis nach Abs. 4, c) dem Zeitpreis nach Abs. 5, d) dem Zuschlag für Kombi- bzw. Großraumfahrzeuge nach Abs. 6,

e) dem Zuschlag bei Zahlung mittels Kreditkarte nach Abs. 7 und f) dem nach Zonen gestaffelten pauschalen Entgelt für die Anfahrt nach Abs. 8. 3) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 2,80 Euro. Der Mindestfahrpreis beträgt 3,00 Euro. In diesem Mindestfahrpreis ist das Entgelt für eine Fahrleistung bzw. Warteleistung in Höhe von 0,20 Euro eingeschlossen. 4) Der Kilometerpreis beträgt für den ersten Kilometer 3,00 Euro, d.h. 0,20 Euro je 67 m. Der Kilometerpreis ab dem zweiten Kilometer beträgt 1,50 Euro, d.h. 0,20 Euro je 133 m. 5) Der Zeitpreis beträgt 24 Euro je Stunde, die Fortschaltzeit beträgt 30 s je 0,20 Euro. Er wird bei verkehrsbedingter und kundenbedingter Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit fällig. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt im ersten Kilometer 8 km/h und ab dem zweiten Kilometer 16 km /h. 6) Für die Nutzung oder Bestellung eines Kombifahrzeuges wird ein Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro erhoben. Dieser Zuschlag wird fällig bei Nutzung durch Gepäck oder Ladung, das nicht in einer Limousine zu befördern ist oder bei Bestellung eines Kombifahrzeuges. Für die Nutzung oder Bestellung eines Großraumfahrzeuges von mindestens 5 Fahrgastsitzplätzen wird ein Zuschlag von 5 Euro erhoben. Dieser Zuschlag wird fällig bei einer Nutzung von mindestens 5 Fahrgästen bzw. Gepäck oder Ladung, das nicht in einer Limousine oder einem Kombifahrzeug zu befördern ist oder bei Bestellung eines Großraumfahrzeuges mit mindestens 5 Fahrgastsitzplätzen. 7) Bei Bezahlung des Fahrpreises mittels Kreditkarte wird ein Zuschlag von 1,00 Euro pro Zahlvorgang erhoben. 8) Zusätzlich zu den Tarifen nach Abs. 3 bis 6 sind Anfahrtspauschalen zu erheben Die Anfahrtspauschalen betragen: für Zone 1: 0,00 Euro für Zone 2: 5,00 Euro für Zone 3: 10,00 Euro für Zone 4: 15,00 Euro für Zone 5: 20,00 Euro Bei Fahrten, die in den Zirndorfer Stadtteilen Wintersdorf und Weinzierlein beginnen und Richtung Roßtal oder Ammerndorf ge-

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hen, wird ein Zuschlag von 5,00 Euro erhoben. Bei Fahrten, die in der Tarifzone 1 beginnen, enden oder bei deren Durchfahrt die Zone 1 durchfahren wird, wird keine zusätzliche Anfahrtspauschale erhoben. Die Anfahrtspauschale richtet sich nach der Zone mit der niedrigsten Nummer, die bei der Beförderung berührt bzw. durchfahren wird. Die Zuordnung der Zonen ergibt sich aus der Anlage „Anfahrtszonen nach Betriebssitz“ zu dieser Verordnung in Abhängigkeit vom jeweiligen Betriebssitz des Taxiunternehmens. 9) Vor Auftragserteilung ist die Bestellerin oder der Besteller über anfallende Zuschläge und Anfahrtspauschalen hinreichend zu informieren. 10) Wird von der Bestellerin oder dem Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt, ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, inklusive eventuell anfallender Anfahrtspauschalen und Zuschläge, mindestens jedoch der Grundpreis zu zahlen. §4 Abweichende Fahrpreise 1) Von den in § 3 festgesetzten Tarifen abweichende Beförderungsentgelte im Pflichtfahrbereich (insbesondere zur Krankenoder Schülerbeförderung) sind nur mit Genehmigung des Landratsamtes Fürth zulässig. 2) Bei Beförderungen über den Pflichtfahrbereich hinaus ist das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke vor Antritt der Fahrt mit dem Fahrgast frei zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtbereich festgesetzten Beförderungsentgelte Anfahrtszonen nach Betriebssitz

als vereinbart.

Die Bestellerin oder der Besteller sind bereits vor Auftragserteilung hierauf hinzuweisen. 3) Bei Auftragsfahrten kann, wenn die Dienstleistung eine Nebenleistung einschließt, neben dem Beförderungsentgelt ein zusätzliches Entgelt für die Besorgung vereinbart werden. §5 Fahrpreisanzeiger 1) Fahrten sind im Pflichtfahrbereich ausschließlich mit eingeschaltetem Fahrpreisanzeiger durchzuführen, es sei denn, es handelt sich um Fahrten im Sinne von § 4 Abs. 1. 2) Bei Anfahrt zur Bestellerin oder zum Besteller darf der Fahrpreisanzeiger erst nach Meldung des Fahrers bei der Bestellerin oder dem Besteller, bei Vorbestellung frühestens zur vorbestellten Zeit, eingeschaltet werden. 3) Wartezeiten bis zu fünf Minuten dürfen bei Störungen des Fahrpreisanzeigers nicht berechnet werden. Übersteigt die Wartezeit fünf Minuten, so sind für die gesamte Wartezeit 0,35 Euro je Minute zu berechnen. §6 Abrechnung und Zahlungsweise 1) Für Fahrten innerhalb und außerhalb des Pflichtfahrbereiches kann, wenn es angezeigt erscheint, eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Fahrpreises verlangt werden. 2) Die Fahrerin oder der Fahrer muss während des Dienstes stets einen Betrag von bis zu 50,00 Euro wechseln können. Fahrten zum

Zweck des Geldwechselns gehen lediglich bis zu diesem Betrag zu Lasten der Fahrerin oder des Fahrers. 3) Verlangt der Fahrgast eine Quittung über das Beförderungsentgelt, so ist ihm diese unter Angabe der Fahrtstrecke und der Ordnungsnummer sowie des Namens der Unternehmerin bzw. des Unternehmers und der Betriebssitzadresse zu erteilen. 4) Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen. §7 Beförderungspflicht 1) Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur innerhalb des Pflichtfahrbereiches. 2) Ein Anspruch auf die Durchführung von Auftragsfahrten besteht nicht. 3) Gepäck und Tiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch ihre Mitnahme Gefahren für eine ordnungsgemäße und sichere Beförderung ausgehen können. §8 Zuwiderhandlungen Nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 PBefG kann mit Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Taxi­ fahrerin oder Taxifahrer entgegen den Vorschriften 1. des § 3 die Fahrpreise oder die Zuschläge überschreitet, unterschreitet oder nicht anwendet, soweit kein abweichender Fahrpreis i.S.d. § 4 abgerechnet werden darf, 2. des § 6 Abs. 2 Fahrten zum Zweck des Geldwechselns zu Lasten des Fahrgastes ausführt,


Amtsblatt 2.2014

3. des § 6 Abs. 3 über die Ausstellung und Verwendung von Quittungen zuwiderhandelt.

012 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze

§9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01.02.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landrats­ amtes Fürth über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 24.11.2011 außer Kraft.

Mit Bescheid vom 15.01.2014, Az: 441-BV-5192013, erteilte das Landratsamt Fürth Conny Brandstätter, Hubertusstr. 15 , 90768 Fürth, die Baugenehmigung zur Veränderten Ausführung des mit Bescheid vom 19.04.2012 (BV-6222011), 25.05.2012 (BV-234-2012) und vom 10.10.2012 (BV-395-2012) genehmigten Lagergebäudes mit Business-Loft/Büros (Veränderung der Grundrisse + Errichtung von Balkonen) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 230/2 der Gemarkung Zirndorf (90513 Zirndorf, Fürther Str. 37).

Zirndorf, den 08.01.2014 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat

Stellenausschreibung Der Landkreis Fürth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

technische Sachbearbeiterin/ technischen Sachbearbeiter für das Energiemanagement der Landkreisliegenschaften in Vollzeit vorerst befristet auf zwei Jahre im Sachgebiet Gebäudewirtschaft.

Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen: •D ie Ergänzung, Betreuung und Begleitung, Bearbeitung und Realisierung des Energiemanagementkonzeptes des Landkreises • Die energetische Untersuchung von Gebäuden und deren Haus- und Betriebstechnik auf mögliche Einsparpotentiale • E rmittlungen zum Investitionsbedarf und –volumen einschließlich Wirtschaftlichkeitsanalysen als Entscheidungsgrundlage für künftige Bau- und Unterhaltsmaßnahmen • P lanung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung von Vorhaben in Zusammenarbeit mit Planern und Projektanten einschließlich der Beantragung von Fördermitteln • E nge Zusammenarbeit mit der Regionalplanungsstelle beim Landkreis Fürth Wir erwarten von Ihnen: •D ipl.-Ing. (FH) oder Bachelorabschluss in einer der Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Versorgungstechnik oder vergleichbare Qualifikation •B erufserfahrung auf dem Gebiet des Energiemanagements und des Klimaschutz­ managements ist von Vorteil •M S-Office Kenntnisse • K enntnisse in der Handhabung von Ausschreibungsprogrammen (California pro) sowie von CAD-Programmen (Nemetscheck Allplan 2013) •B afa-Zulassung erwünscht Aufgrund von Außendiensttätigkeiten sind der Führerschein Klasse B und ein eigener PKW erforderlich. Das Arbeitsverhältnis sowie die Vergütung richten sich nach den Bestimmungen des TVöD. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Eckert (Tel. 09 11 / 9773 – 1608) gerne zur Verfügung. Schwer behinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 16. Februar 2014 an das Landratsamt Fürth, Personalmanagement, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. E-Mail: bewerbung@lra-fue.bayern.de www.landkreis-fuerth.de

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Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, s chriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 232/74, 230/18, 238, 238/11, 238/16, 238/23, 238/32, 238/50, 238/51, 238/52, 238/66, 238/68, Gemarkung Zirndorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, 15.01.2014 Landratsamt Fürth Hahn Regierungsamtmann

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013 Stadt Oberasbach Straßenreinigungstermine der Stadt Oberasbach 2014 Nachstehend werden die Straßenreinigungstermine für die Stadtgebiete der Stadt Oberasbach für das Jahr 2014 aufgeführt. Bemerkung: Bei Frosttemperaturen ist eine Straßenreinigung aus technischen Gründen nicht möglich. Der Termin wird dann verlegt oder fällt aus! Oberasbach, den 17.12.2013 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Öffnungszeiten LANDRATSAMT FÜRTH Tel.: 0911 9773–0 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORF Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Fax: 0911  97 73–11 13 DIENSTGEBÄUDE FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Fax: 0911 / 97 73–17 72

Straßenreinigungstermine der Stadt Oberasbach 2014 Stadtteile/Gebiete

Kreutles

Unter­asbach, Petershöhe

Altenberg

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

27.01.14 24.02.14 24.03.14 22.04.14 19.05.14 16.06.14 14.07.14 11.08.14 08.09.14 06.10.14 03.11.14 01.12.14

28.01.14 25.02.14 25.03.14 23.04.14 20.05.14 17.06.14 15.07.14 12.08.14 09.09.14 07.10.14 04.11.14 02.12.14

29.01.14 26.02.14 26.03.14 24.04.14 21.05.14 18.06.14 16.07.14 13.08.14 10.09.14 08.10.14 05.11.14 03.12.14

Linder Siedlung, Oberasbach, Rehdorf 30.01.14 27.02.14 27.03.14 25.04.14 22.05.14 20.06.14 19.07.14 14.08.14 11.09.14 09.10.14 06.11.14 04.12.14

Der Landkreis Fürth sucht ab 1.September 2014 bis einschl. 31.August 2015 für die Stelle:

Freiwilliges soziales Jahr in der Kultur (FSJ-K) in Vollzeit einen jungen Mann/ eine junge Frau zwischen 18 und 27 Jahren. Das Aufgabengebiet ist im Arbeitsbereich der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Fürth angesiedelt und umfasst u.a. folgende Bereiche: • Vorbereitung und Durchführung kultureller Aktionen (Kinderaktivwochen, Kinder-und Jugendkulturherbst, Theaterreisen etc.) • Unterstützung bei Veranstaltungen (Berufsinformationsmesse, Jobchecker, Turniere, Fachsymposien, Elternabende) • Mitorganisation und aktive Teilnahme an den Spielmobileinsätzen • Entwicklung neuer Spielprojekte und eventuell Bau neuer Spiele/Spielgeräte • Eigenverantwortliche Durchführung eines Projektes

KFZ-ZULASSUNGSSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 44, Fax: 97 73–13 62 Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr

Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit wären von Vorteil, sind jedoch keine Voraussetzung. Wir erwarten Zuverlässigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und vor allem Freude an der Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen. PC-Kenntnisse und Führerschein der Klasse B sind von Vorteil. Es wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 320 € gewährt. Während des FSJ-K sind insgesamt 25 Seminartage in 3 – 5 Blöcken (nicht vor Ort) abzuleisten. Im gesamten Zeitraum findet eine pädagogische Betreuung statt.

FÜHRERSCHEINSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 29 Fax: 0911  97 73–13 39 Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 Uhr Di. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr

Eine Bewerbung zum FSJ-Kultur ist nur online und zentral bei der BAG Spielmobile möglich. Bewerbungsschluss ist der 31.03.2014. Nähere Informationen zum FSJ-Kultur und den Bewerbungsbogen finden Sie unter: www. fsj.spielmobile.de.

VETERINÄRBEHÖRDE FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Tel.: 0911 97 73–19 01, Fax: 97 73–19 20 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr Ab sofort stehen die Amtstierärzte nach vor­heriger telefonischer Terminverein­barung in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr zur Verfügung.

Da Ihre Online-Bewerbung zentral bei der BAG Spielmobile eingeht, wäre es schön, wenn Sie uns gleichzeitig über Ihr Interesse an der oben genannten Stelle informieren würden: Landratsamt Fürth, Kommunale Jugendarbeit, z.Hd. Frau Breitenbach/Frau Eißler, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, E-Mail: jugendarbeit@lra-fue.bayern.de. Für Auskünfte stehen Ihnen die Arbeitsbereichsleiterin der Kommunalen Jugendarbeit, Frau Breitenbach (0911 9773-1274) oder die Leiterin des Spielmobils, Frau Eißler (0911 9773-1273), gern zur Verfügung.

www.landkreis-fuerth.de

Landkreis Fürth

LeistungsFähig. LebensFroh.


Landkreismagazin 1.2014

Termine 01.02.2014 | 19:30 Uhr Tuchenbach: Freiwillige Feuerwehr Tuchenbach: Faschingsball 2014 Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Tuchenbach | Ort: Gasthaus „Zum weißen Lamm“ Hauptstrasse, Tuchenbach 01.02.2014 | 20:00 Uhr Cadolzburg: Wolfgang Buck „Genau underm Himml“ Zu Gast im Kulturbauhof Cadolzburg ist der Bamberger Songschreiber Wolfgang Buck mit seinem neuen Soloprogramm „Genau underm Himml“. Veranstalter: Kulturbauhof Cadolzburg | Ort: Bauhofscheune Restaurant Bauhof, Bauhof 1, Cadolzburg 02.02.2014 | 14:00 Uhr Sonderausstellung ‚60 Jahre Kath. Pfarrei Christkönig Roßtal‘ Die Ausstellung geht der Gründung der Pfarrei nach und zeigt deren Kirchen. Auch Gruppen der Pfarrei erhalten Raum, sich in ihren Entwicklungen darzustellen. Veranstalter: Heimatverein Markt Roßtal e.V. | Ort: Heimatmuseum, Schulstraße 13, Roßtal 03.02.2014 | 18:00 Uhr Obermichelbach: Jugendparlament Sitzung Veranstalter: Jugendparlament (JUPA) | Ort: Bürgerhalle Obermichelbach Trauzimmer/Sitzungssaal , Obermichelbach 03.02.2014 | 19:30 Uhr Oberasbach: Recht rund ums Kind Sorgerecht und Umgangsrecht Veranstalter: vhs Oberasbach | Ort: Pestalozzi-Mittelschule, IV E 1 Musikzimmer, Schulstr. 2, Oberasbach 05.02.2014 | 14:00 Uhr Tuchenbach: Altenkreis Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde | Ort: Bürgerhaus, Tuchenbach 05.02.2014 | 14:30 Uhr Oberasbach: Seniorennachmittag Gemütliches Beisammensein Veranstalter: Sudetendeutsche Landsmannschaft Oberasbach | Ort: Milbenweg 2, Oberasbach

05.02.2014 | 15:30 Uhr Oberasbach: Kreativkurse immer Mittwoch in der Kinderkunstwerkstatt www.kidskunst-oberasbach.de/kurse/ Veranstalter: KidsKunst Oberasbach | Ort: Fichtenweg 10, Oberasbach 08.02.2014 | 06:30 Uhr Zirndorf: Skiwochenende für Kids + Teens Veranstalter: WSC Zirndorf e.V. | Ort: Abfahrt Parkplatz BibertBad, Zirndorf 08.02.2014 | 08:00 Uhr Stein: Bauernmarkt Veranstalter: Stadt Stein - Heimat- und Kulturverein | Ort: Mecklenburger Platz, Stein 08.02.2014 | 11:00 Uhr Cadolzburg: Schlachtschüssel der FF Cadolzburg 31. Schlachtschüssel der FF Cadolzburg Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Cadolzburg | Ort: Brunnenstr. 1 im Feuerwehrhaus, Cadolzburg 08.02.2014 | 19:00 Uhr Großhabersdorf: Gwennyn und ihre Band mit bretonischer Musik Bretonische Musik in neuem Gewand hat eine Stimme: Gwennyn und Band! Veranstalter: Deutsch-Französischer Freundschaftskreis Roßtal e.V. mit der TheaterHalle Galgenbuck | Ort: TheaterHalle Galgenbuck, Am Galgenbuck 6, 90613 Großhabersdorf, Großhabersdorf 08.02.2014 | 19:30 Uhr Roßtal: Zu Zweit unterwegs - Eine Fackelwanderung mit Impulsen Veranstalter: Landeskirchliche Gemeinschaft Roßtal | Ort: Firma Schmidt, Gewerbering 34, Roßtal, Roßtal 08.02.2014 | 20:00 Uhr Zirndorf: Konzert mit The Ramblers Die Band lebt den Blues Veranstalter: Alte Scheune | Ort: Alte Scheune, Rathausplatz 4, Zirndorf 09.02.2014 | 14:00 Uhr Zirndorf: Großer Kinderfaschingsball der Cyrenesia Zirndorf Großer Kinderfaschingsball der Cyrenesia Zirndorf. Eintrittskarten zum Preis von vier Euro an der Tageskasse. Veranstalter: ASV Zirndorf e.V. - Faschingsgesellschaft Cyrenesia Zirndorf | Ort: Paul-Metz-Halle, Volkhardtstr. 33, Zirndorf

Alle Veranstaltungen im Internet: www.landkreis-fuerth.de/ veranstaltungskalender.html 10.02.2014 | 19:30 Uhr Zirndorf: Filmvortrag „Sydney Australien“ „Sydney - Australien“ ein Filmvortrag von Klaus Gauger, Veranstalter: Heimatverein Zirndorf, Tel. 0911/9600108 | Ort: Paul-Metz-Halle, Volkhardtstr. 33, Zirndorf 11.02.2014 | 19:00 Uhr Roßtal: Selbsthilfegruppe „Leben mit Demenz“ Veranstalter: AWO Pflegeheim Roßtal | Ort: Wichernstaße 1, 90574 Roßtal, Roßtal 13.02.2014 | 19:30 Uhr Roßtal: Offenes Singen Veranstalter: Bayerischer Landesverein für Heimatpflege - Singleitung: Clemens Schellenberger | Ort: Im evangelischen Gemeindehaus in Buchschwabach, Magdalenen­weg 4, Roßtal 14.02.2014 | 15:00 Uhr Roßtal: Basar rund ums Kind Frühjahr/Sommer Veranstalter: Elternbeirat der Kindertagesstätte Sonnenblume | Ort: Aula Mittelschule, Roßtal

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalz­hausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 3.2.2014 Anzeigen-Annahmeschluss: 4.2.2014

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