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Landkr is Landkreismagazin 8.2015

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

30.4.2015 Ausgabe 8

„Mademoiselle Marie“: Neues Musical erinnert an Kriegsende vor 70 Jahren [Seite 9]

Gleichstrompassage Süd-Ost: Informieren Sie sich! [Seite 3]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Nachwuchs auf der Bühne: Klostermäuse begeistern seit Jahren [Seite 10–11]

„BesonderLand“: Von Jakobsmuscheln, fleißigen Müllsammlern und akrobatischen Kindern [Seite 22–23]

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Das nächste Landkreis Magazin Fürth erscheint am 15.05.2015. Anzeigenschluss ist am 05.05.2015. Wir beraten Sie gerne!

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Aktuell

Gleichstrompassage Süd-Ost: Trassenführung durch Landkreis Fürth nach Planänderung wahrscheinlich Landkreis Fürth - Die umstrittene Gleichstrompassage Süd-Ost könnte durch den Landkreis führen. Hintergrund ist eine anstehende Änderung des Netzentwicklungsplans 2024, wonach die Trassenführung mit hoher Wahrscheinlichkeit insbesondere durch die Gemeinden Cadolzburg, Großhabersdorf, Obermichelbach, Puschendorf, Roßtal, Seukendorf, Tuchenbach und Veitsbronn verlaufen würde. Matthias Dießl und die Bürgermeister der Kommunen rufen deswegen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich über die Thematik umfassend zu informieren. Sie finden dazu unter www. stromautobahn.de aktuelle Informationen zu den Entwicklungen und einen

Link zur Verfassung einer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur. Hier läuft die Frist noch bis zum 15. Mai 2015. Bereits Anfang letzten Jahres haben Landrat Matthias Dießl und die Bürgermeister der 14 Kommunen im Landkreis Fürth gemeinsam eine Ortstermin vor dem Umspannwerk in Roßtal-Raitersaich Resolution untertransport mit Nachweis der objektizeichnet und die Einstellung aller Plaven Notwendigkeit neuer Stromleitunnungen zur Realisierung der Gleichgen erforderlich. Seit dem wurde auch strompassage Süd-Ost gefordert. Für eine Energiewende mit Augenmaß sei in Zusammenarbeit mit den örtlichen Bürgerinitiativen der Dialog gesucht ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Energieerzeugung und zum Energieund Aufklärung betrieben.

ÖPNV

Tarifzonen sollen übersichtlicher werden In der jüngsten Sitzung des Umweltund Verkehrsausschusses hat Landrat Matthias Dießl dem Gremium bekannt gegeben, dass die Verwaltung derzeit ein neues Modell für die Gestaltung der Tarifzonen im Landkreis Fürth entwickelt und in einer der nächsten Sitzungen vorstellt. Ziel dieser Überlegungen ist es, eine bes-

Herzlichen Dank! Für die freundliche Bereitschaft zur Mithilfe bei der diesjährigen AKTION „SAUBERE LANDSCHAFT“ (siehe Seite 23) am Samstag, den 18.04.2015 darf ich mich im Namen des Landkreises Fürth bei allen Helferinnen und Helfern recht herzlich bedanken. Der Wettergott hatte in diesem Jahr wieder großes Einsehen. Es stellten sich alle Beteiligten in vorbildlicher und selbstloser Weise in den Dienst der Allgemeinheit und

sere Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Tarifzonen im Landkreis zu erreichen, z. B. dass sich jede Gemeinde vollständig in einer Tarifzone befindet. Die einzelnen Tarifzonen würden sich voraussichtlich vergrößern. Außerdem wird geprüft, ob auf die Teilzonen verzichtet werden kann. Die Tarifzonenstruktur des VGN ist sehr feingliedrig angelegt, um eine größt-

mögliche Tarifgerechtigkeit zu erreichen. Die um die Kernorte Nürnberg, Fürth und Erlangen ringförmig angeordneten zahlreichen Tarifzonen – in der Regel aus zwei Teilzonen bestehend - ermöglichen eine differenzierte Abstufung bei der Preisbildung, führen jedoch derzeit noch zu größerer Unübersichtlichkeit bei der Ermittlung des Fahrpreises für die Nutzer.

sorgten somit für einen reibungslosen und vor allen Dingen unfallfreien Verlauf der Aktion.

hilfe zahlreicher Vereine und sonstiger Organisationen nicht möglich gewesen, eine Säuberung der Landschaft von wilden Ablagerungen in diesem Umfang und mit diesem Erfolg durchzuführen. Sie alle haben damit einen wesentlichen Beitrag für eine saubere Umwelt und einen schönen Landkreis erbracht.

Besonders hervorheben möchte ich, dass sich wieder eine sehr große Zahl von Schülerinnen und Schülern aus den verschiedensten Schulen an der Aktion beteiligt haben. Auch die Mitwirkung der Landwirte in den Gemeinden ist für diese Aktion immer eine große zusätzliche Hilfe. Ferner wäre es ohne die kostenlose Mit-

Ihr Matthias Dießl, Landrat

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Aktuell

Türen, Fenster, Tresore: So schützen Sie sich besser vor Einbrechern Landkreis Fürth - Aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Einbruchdiebstählen in Bayern ist es empfehlenswert, den privaten Wohnbereich ausreichend gegen unberechtigtes Eindringen zu schützen. Gerade bei Neubau, Umbau und Renovierung ist mit relativ geringen Mehrkosten ein deutlich höherer Einbruchschutz zu erreichen. Eine Nachrüstung sicherheitsrelevanter Technik ist dagegen teurer. Auch die psychischen Folgen nach einer Verletzung der Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen. Manchmal leiden Einbruchsopfer mehrere Jahre an den Folgen eines Einbruches. Deswegen wollen wir Sie über die Möglichkeiten informieren, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Einbrechern besser schützen können. Die nachfolgenden Tipps stammen von der Kriminalpolizei Fürth (Techn. Prävention.) Tatzeiten Die Einbrecher dringen meist über unzureichend gesicherte Fenster und vor allem Terrassentüren ein. Leicht erreichbare Fenster, Türen und Terrassentüren überwiegend im Erd- und Kellergeschoß sind stark gefährdet. Aber auch Fenster und Balkontüren in anderen Geschossen sind Angriffsziele, wenn sie über Aufstiegshilfen wie Mülltonnen, Sichtschutz, Ziergitter, ungesicherte Leitern oder auf andere Weise zu erreichen sind. Zum Überwinden der Türen und Fenster wird meist einfaches Hebelwerkzeug oder körperliche Gewalt angewandt. Dies funktioniert jedoch nicht bei einbruch“hemmenden“ Elementen. Grundsätzlich gilt: – Mechanische Sicherung vor elektronischer Sicherung (Alarmanlage). Die mechanische Sicherung verhindert/ hemmt, die elektronische meldet nur! – Außenhaut (Fassade, Gitterroste usw.) sichern, nicht im Inneren z.B. Türen absperren. Dies verursacht nur höheren Schaden. Der Einbrecher ist nur an

der Außenhaut dem Entdeckungsrisiko ausgesetzt! – M aßnahmen wie heruntergelassene Rollos, Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder, elektronisches oder echtes Hundegebell, Fake-TV (Vortäuschen eines eingeschalteten Fernsehgerätes) oder Anwesenheitssimulation (durch z.B. zeitgesteuerte Innenbeleuchtung) sind nur ergänzend zu den mechanischen Sicherungsempfehlungen zu sehen. Sie ersetzen sie nicht! „Wirkungsvoller Schutz“ bedeutet keineswegs, dass die betreffenden Bereiche zu „Burgen“ oder „Festungen“ ausgebaut werden müssen! Zum sicherheitsbewußten Verhalten gehört zwingend, dass bei Verlassen des Hauses/der Wohnung auch nur für 15 Minuten (z.B. Einkauf, Pizza holen) sämtliche Fenster geschlossen sind! Ein gekipptes Fenster ist - auch versicherungsrechtlich! - ein offenes Fenster, d.h.: in einem solchen Fall kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf! Türen Haus- und Wohnungstüren sollten „einbruchhemmend“ sein! Man erreicht durch den Einbau von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Türen ab der Widerstandsklasse RC 2 (oder höher) nach EN 1627 einen guten Einbruchschutz. Diese Türen werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. Vom äußeren Erscheinungsbild unterscheiden sich einbruchhemmende Türen nicht von „normalen“ Türen. Bei Neu- oder Umbauten sollten solche Türen bevorzugt werden. Der Einbruchschutz kann aber im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden. Wichtig ist, dass die Nachrüstung für Türblatt, Türrahmen, Türbänder, Türschlösser, Beschläge sowie Schließbleche und auch Zusatzsicherungen sinnvoll aufeinander abgestimmt und die fachgerechte Montage sichergestellt wird. Bei Haus- und Nebeneingangstüren

sollten einbruchhemmende Mehrfachverriegelungen (3- oder 5-fach) in Verbindung mit einbruchhemmenden Schließblechen mit massiver Mauerverankerung oder Querriegelschlösser (sog. „Panzerriegel“) nachgerüstet werden. Normale Schließbleche sind nur mit ein paar Schrauben in der Türzarge (Verkleidung) verschraubt. Bei einem mechanischen Angriff (Fußtritt) splittert das Holz und die Türe steht offen. Fenster und Fenstertüren Grundsätzlich sollten alle - auch die mit einfachen Aufstiegshilfen (Leitern, Mülltonnen, Ziergitter, Terassenabtrennungen) - leicht erreichbaren Fenster oder Fenstertüren gesichert werden. Einen guten Einbruchschutz bieten geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Fenster oder Fenstertüren ab der Widerstandsklasse RC 2 nach EN 1627. Diese Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. Bei Neuoder Umbauten sollten solche Fenster bevorzugt werden. Nachrüstung von Fenstern Der Einbruchschutz kann auch hier im Nachhinein immer noch deutlich verbessert werden, z.B. durch den Austausch der vorhandenen Beschläge gegen geprüfte einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit abschließbaren Fenstergriffen. Diese verdeckten Fensterbeschläge haben (um den Flügel) umlaufend circa alle 60 bis 70 cm eine Pilzkopfverriegelung mit ent-


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sprechendem Gegenstück am Rahmen in Form eines C-Profiles. Eine Nachrüstung mit aufschraubbaren Zusatzsicherungen (Fensterschloß, Fensterstangenschloß) ist aber immer möglich. Wichtig ist auch hier die fachgerechte Montage. Absperrbare Fenstergriffe alleine genügen nicht! Die absperrbaren Fenstergriffe (mind. 100 Nm Widerstand) sollten immer verschlossen bleiben und nur zum Öffnen aufgesperrt werden. Der Schlüssel sollte außer Sicht und Reichweite (2 m) aufbewahrt werden! Eine „einbruchhemmende“ Verglasung hat die Bezeichnung P4A. Sie sollte zumindest bei neuen Elementen eingebaut werden. Einbruchhemmende Rollläden Übliche Standardrollläden haben keine einbruchhemmende Wirkung! Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Rollläden ab der Widerstandsklasse RC 2 nach EN 1627 sichern die Außenhaut des Hauses nur in geschlossenem und verriegeltem Zustand. Da Einbrüche jedoch auch tagsüber begangen werden, sollten vorrangig Fenster und Türen gemäß Widerstandsklasse RC 2 abgesichert werden. Beleuchtung Licht schreckt Einbrecher ab und erhöht das Entdeckungsrisiko. Deshalb sollte dort, wo es möglich ist, eine ausreichende Beleuchtung vorgesehen werden. Diese kann auch über automatische Lichtanschaltgeräte, Dämmerungsschalter oder Zeitschaltuhren geschaltet werden. Bewegungsmelder sollten so eingestellt sein, dass sie erst unmittelbar an der Hauswand/ Außenhaut des Objekts (20 cm) einen Schaltimpuls auslösen. Eine Beleuchtung ersetzt nicht die mechanische Absicherung! Einbruchmeldeanlage (EMA) Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann im Einzelfall die Installation einer Einbruchmeldeanlage (Alarmanlage) empfehlenswert sein (z.B. bei Alleinlage eines Objektes; großes nicht einsehbares Grundstück). Die mechanischen Sicherungen sollten aber bei der Sicherheitsplanung an oberster Stelle stehen. Sie sind die wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz! Aus taktischen Gründen sollte Wert darauf gelegt werden, die Einbruchmelde-

anlage so auszulegen, dass ein Einbruch möglichst früh gemeldet wird. Falls eine sogenannte Außenhautüberwachung des Bereiches nicht realisierbar ist, wird eine fallenmäßige Raumüberwachung mit Bewegungsmeldern vorgeschlagen. Welche Alarmierungsart empfehlenswert ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Es wird empfohlen, mit der Projektierung und Installation der Einbruchmeldeanlage eine Firma zu beauftragen, die im Errichternachweis „Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ des Bayerischen Landeskriminalamtes genannt ist. Die Anlage sollte mindestens der Klasse B gemäß VdS-Richtlinien entsprechen. Bargeld/Wertgegenstände/ Wertschutz­schränke („Tresore“) Der Bargeldbestand sollte grundsätzlich gering gehalten und das Geld möglichst zur Bank gebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Aufbewahrung in einem geprüften Wertschutzschrank erfolgen. Dieser sollte von der Forschungs- und Prüfgemeinschaft (FuP) in Frankfurt/Main oder von der VdSSchadenverhütung in Köln zertifiziert sein. Der Widerstandsgrad hängt von den aufzubewahrenden Werten bzw. der Bargeldsumme ab. Diesbezüglich sollte mit dem Versicherer Kontakt aufgenommen werden. Das Behältnis sollte zumindest dem Widerstandsgrad „Euro O“ entsprechen und am Aufstellungsort gegen die Wegnahme gemäß Herstellerangabe fachgerecht befestigt werden. Individuelle Kennzeichnung/Identifizierung gestohlener Geräte Um den Verbleib beispielsweise eines gestohlenen Gerätes zu ermitteln, benötigt die Polizei alle verfügbaren Kennzeichen mit denen sich dieses identifizieren lässt, z.B. die individuelle Gerätenummer. Fehlt diese, empfiehlt es sich, eine individuelle Kennzeichnung selbst vorzunehmen, z.B. mit unvergesslichen Daten

wie: eigenes Geburtsdatum, eigenes KfzKennzeichen oder den Initialen des eigenen Namens. Diese Kennzeichnung sollte deutlich sichtbar und dauerhaft sein. Darüber hinaus wird das Führen einer Wertsachenliste empfohlen. Damit steigen die Chancen, gestohlene Geräte zurück zu bekommen; auch wird der Tatnachweis dadurch erleichtert. Darüber hinaus wird das Diebesgut für Hehler uninteressant. Näheres hierzu kann der Broschüre „Kennen Sie Ihre Werte?“ des Bayerischen Landeskriminalamtes entnommen werden (siehe Internet: www. polizei.bayern.de). Sonstige Empfehlungen und Hinweise – Beim Verlassen des Hauses/der Wohnung sollten Türen abgeschlossen und Fenster verschlossen werden. Gekippte Fenster sind offene Fenster und können von Einbrechern leicht überwunden werden! Falls Einbruchmeldeanlagen installiert sind, sollten diese scharfgeschaltet werden. – Tresorschlüssel sollten unbedingt sicher aufbewahrt werden. Schlüsselkästen sind dafür ungeeignet. Bei Neuanschaffungen sollte der Kauf eines Tresors mit einem Zahlenkombinationsschloss (sog. „geistiger Verschluss“) in Erwägung gezogen werden. – Bei einem evtl. Einbruch sollte eine Konfrontation mit dem Einbrecher vermieden werden! – Bei verdächtigen Wahrnehmungen (Personen, Fahrzeuge) sollte über Notruf 110 sofort die Polizei verständigt werden. – „Einbruchhemmende“ Produkte entsprechen der o.g. Widerstandsklasse RC 2 und haben fünf Minuten Widerstandszeit. Diese Zeitkomponente ist äußerst wichtig! „Einbruchsicher“, „WK 2 ähnlich“ und vergleichbare Beschreibungen sind nicht ausreichend für sinnvollen Einbruchschutz!

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Weitere Informationen finden Sie im Internet z.B. mit: www. polizei.bayern.de, www.k-einbruch.de / interaktives Haus; „Einbruchhemmung“; „Widerstandsklasse RC 2“; „Pilzkopfverriegelung“; „Fensterschloss“; „Fensterstangenschloss“; „ungebetene Gäste“ usw. (siehe obige Begriffe).

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Aktuell

Frischer Spargel aus dem Landkreis: Guten Appetit! Zirndorf - Bei strahlendem Sonnenschein und frühlingshaften Temperaturen ist die diesjährige Spargelsaison im Landkreis Fürth offiziell eröffnet worden. Ein paar Tage später als ursprünglich geplant versammelten sich die Mitglieder der Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land“ in Wintersdorf auf dem Spargelacker der Familie Gugel. Orkan Niklas hatte die Planen auf dem Feld zerstört und die kühle Witterung in den vergangenen Wochen war auch nicht gerade förderlich für das Wachstum des empfindlichen Edelgemüses. „Der Spargel braucht Wärme, vor allem im Boden“, erklärt Landwirtin Marion Gugel, „mindestens zwölf Grad Celsius müssen es in 20 Zentimetern Tiefe sein“. Doch in den letzten Tagen war das Wetter ideal und die ersten Spargelstangen reckten nun vorsichtig ihre Köpfe aus dem sandigen Boden. „Mal sehen, ob ich das noch kann“, scherzt Landrat Matthias Dießl und setzt gekonnt das Messer an, „ich hab das ja schon öfter gemacht, aber halt immer nur einmal im Jahr!“ Schon holt er eine stattliche Spargelstange aus der Erde und legt sie in den Korb, den ihm Marion Gugels Nichte Sophia hinhält. Zirndorfs erster Bürgermeister Thomas Zwingel steht ihm in nichts nach und hält kurz darauf seine erste selbstgestochene Spargelstange der Saison 2015 daneben. „Eine lange Leidenszeit geht zu Ende“, freut sich der bekennende Spargelliebhaber und wünscht den heimischen Spargelbauern alles Gute und eine hervorragende Ernte – „auch im eigenen Interesse“. Landrat Dießl ist überzeugt, dass mit dem schmackhaften Gemüse aus der Region „ab sofort die Zungen schnalzen werden“. Tatsächlich soll der Spargel aus dem heimischen Keupersandsteinboden ganz besonders schmackhaft sein. „Er schmeckt in jeder Region anders, aber richtig gut ist er nur, wenn er frisch gestochen ist“, erklärt der Leiter des Fürther Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Horst Krehn. In den vergangenen Jahren hat sich in Sachen Direktvermarktung sehr viel ge-

tan. Inzwischen werden 80 Prozent des Spargelbedarfs in Bayern durch die heimischen Betriebe gedeckt. Das sei ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der regionalen Landwirtschaft, fügt der Landrat hinzu und freut sich über die vielen Betriebe im Landkreis, die ab sofort wieder das weiße Gold unter den Gemüsen direkt ab Hof anbieten, wie zum Beispiel Familie Gugel aus Wintersdorf. Mit 0,8 Hektar Fläche ist ihr Spargelanbau überschaubar und damit noch sehr traditionell. Der Spargel wird lediglich mit schwarzer Folie abgedeckt, damit er nicht violett wird und die ganze Familie hilft jeden Morgen beim Stechen mit. Der Spargel kommt auch nicht in Eiswasser, um länger frisch zu bleiben. „Wir produzieren ja (v.l.) Konrad Müller, 1. Vors. des Imkervereins Cadolzburg; Anni Schlager, keine so große Men- 2. Kreisbäuerin Landkreis Fürth; Thomas Zwingel, 1. Bürgermeister Zirnge und verkaufen al- dorf; Matthias Dießl, Landrat; eine Schülerin ; Marion Gugel, Landwirtin; les täglich frisch ab Siegfried Tiefel, Kreisobmann im bayerischen Bauernverband Hof“, erklärt Marion Gugel und ihre Mutter ergänzt, dass auch kalt ist nichts und auch zu trocken oder immer wieder Kunden leer ausgehen und zu feucht darf es nicht sein. Bisher ist es auf den nächsten Tag vertröstet werden eigentlich zu trocken, aber wir bewässern müssen, „das tut mir dann immer ganz noch nicht“, erklärt Marion Gugel. leid!“ Weitere Adressen, bei denen die weiMit 6,50 Euro pro Kilo Spargel sind die ßen Stangen frisch ab Hof gekauft werGugels auch dieses Jahr im Preis stabil den können, finden sich in der Direktgeblieben und halten diesen auch über vermarkter-Broschüre „Gutes aus dem die gesamte Saison bis zum Johannitag Fürther Land“. Sie ist im Landratsamt am 24. Juni, egal wie die Ernte wird. Dar- erhältlich. Außerdem sind die Adressen über lässt sich leider noch nicht viel spe- auch auf dem Online-Marktplatz unter kulieren, aber es ist bekannt, dass Spar- www.landkreis-fuerth.de/marktplatz zu gel sehr heikel ist, „zu warm ist nichts, zu finden.

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Viel Lob für den neuen Jugendhilfeplan - Teilplan Jugend Landkreis Fürth - Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung an den Kreistag die Empfehlung gefasst, den Jugendhilfeplan zu beschließen. „Eigentlich war der neue Jugendhilfeplan bereits 2014 fertig“, sagte Landrat Matthias Dießl. Wegen der Auflösung des Kreistags konnte die Planung dann aber nicht mehr beschlossen werden. Umso mehr freuten sich alle Beteiligten, dass nun grünes Licht gegeben werden konnte. Zu 19 Themenfeldern wurden knapp 130 Empfehlungen erarbeitet. Bei einer zweitägigen Klausurtagung in Neumarkt (Oberpfalz) wurden die Vorschläge ausgewertet und sondiert. Rund 40 Personen aus allen gesellschaftlichen Bereichen diskutierten dabei eifrig. Matthias Dießl bedankte sich bei allen, die sich „so engagiert in die Ausarbeitung einbrachten.“ Die Empfehlungen sollen nun nach den festgelegten Priori-

täten „portionsweise“ umgesetzt werden. Wichtig eingestufte Projekte stehen dabei ganz oben auf der Liste. „Man muss natürlich auch die Entwicklung im Auge haben, der Jugendhilfeplan ist nicht als starres Dokument zu sehen“, erläuterte der Landrat. „Es kann sein, dass Dinge, die wir dort hineingeschrieben haben, in drei oder vier Jahren wieder anders gesehen werden.“ Mit Hilfe des Jugendhilfeplans sollen Probleme identifiziert und nach Möglichkeit beseitigt werden. Die Schlagworte lauten etwa „Schule als Ganztagsjob“, „Neue Medien“, „Teilhabe von Jugendlichen vor Ort“, „Vernetzung“, „Erzieherische Hilfen“ und vieles mehr. Bertram Höfer (CSU) bewertete die Erarbeitung des neuen Jugendhilfeplans rückblickend als „konstruktiven Prozess.“ Als erfreulich bezeichnete er es, dass auch viele Bürgermeister aktiv dabei gewesen seien. „Jetzt gilt es, den Teilplan Jugend mit Leben zu füllen.“ Christian

Löbel vom Kreisjugendring hob hervor, dass die Diskussionen um die einzelnen Empfehlungen „immer an der Sache orientiert waren.“ Diesmal seien gleich drei Kreistage mit dem Jugendhilfeplan beschäftigt gewesen, was durchaus bemerkenswert sei. Elke Zahl (SPD) fand es toll, dass „so viele unterschiedliche Themenfelder bearbeitet wurden“. Franz X. Forman (Freie Wähler) sprach die Hoffnung aus, „dass die Umsetzung genauso flutscht wie die Erarbeitung.“ Bereits in seiner Sitzung am 24. Mai 2012 hat der Jugendhilfeausschuss den Unterausschuss „Runder Tisch Familie“ mit der Fortschreibung des Jugendhilfeplans Teilplan Jugend beauftragt. Im Oktober 2012 wurde der Fortschreibungsprozess mit einer Klausurtagung eingeleitet, auf der die zu diskutierenden Themen benannt und erste Ansätze zur Verbesserung der Lebenswelt der jungen Menschen im Alter von zehn bis 25 Jahren im Landkreis Fürth besprochen wurden.

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Vorgeschmack auf „Mademoiselle Marie“: Viel Applaus für neues Musical von Fritz Stiegler und Matthias Lange Cadolzburg - Die Bühne wird erst noch gebaut, die Kostüme sind gerade in Arbeit: Die Vorbereitungen für die Premiere des neuen Musicals „Mademoiselle Marie“ der Cadolzburger Burgfestspiele laufen auf Hochtouren. Ende April gaben Autor Fritz Stiegler und Komponist Matthias Lange bei einer Matinée aber schon einmal einen Vorgeschmack auf das mit Spannung erwartete Werk. Fritz Stiegler greift in „Mademoiselle Marie“ das Thema 70 Jahre Kriegsende auf - mit martialischer Musik, hübschen Mädels, der schönen Natur und einem erschöpften Soldaten. „Fritz Stiegler beschreibt in dem neuen Musical nicht nur eine Fiktion sondern viel Reales“, sagte der 1. Vorsitzende der Burgfestspiele, Thomas Dröge. Vor allem gehe es Stiegler um die Aussöhnung. „Für ein Musical ist das natürlich ein schwieriges Thema - eines, das in dieser Form noch nie auf die Bühne gebracht wurde“, betonte Dröge. Im Mittelpunkt des Stücks steht Marie, eine selbstbewusste Bäuerin aus einem fränkischen Dorf. Sie wartet nach Ende des Zweiten Weltkriegs noch immer auf den in Russland vermissten Mann. Der heimlichen Liebe von Francois, dem französischen Kriegsgefangenen, der am Hof stationiert war und geblieben ist, verschließt sie sich zunächst. Während der Heuernte beugt sie sich aber seinem Werben und begleitet ihn zu seinen Eltern in der Nähe von Oradour-sur-Glane in Frankreich. Dort wird das Paar mit Eiseskälte empfangen. Bekannt wurde der Ort vor allem durch ein während des Zweiten Weltkrieges am 10. Juni 1944 von der Waffen-SS verübtes Kriegsverbrechen, bei dem der komplette Ort zerstört und fast alle seine Einwohner ermordet wurden. Einer der letzten noch lebenden Zeitzeugen, Robert Hebras, hat angekündigt, zur Premiere des Musicals nach Cadolzburg zu kommen.

Thomas Dröge, Fritz Stiegler, Jan Burdinski, Matthias Lange, Bernd Obst, 1. Bürgermeister von Cadolzburg und Landrat Matthias Dießl bei der Matinée

Für die Zuschauer wird die Geschichte von Marie zu einer Achterbahn der Gefühle. „Wenn die Zuschauer ganz unten sind, holen wir sie aber auch wieder rauf“, sagte Fritz Stiegler. Will heißen: Es wird auch der typische Stiegler-Humor nicht fehlen. Inspiriert hat den Gonnersdorfer Landwirt beispielsweise seine Mutter. Der sind im realen Leben einmal die Tomaten - „ihr ganzer Stolz“ (Stiegler) - erfroren. „Das mussten wir uns dann ein Jahr lang anhören. Das habe ich im Musical eingearbeitet.“ Das Stück spielt in drei Regionen: Franken, Frankreich und Russland. Komponist Matthias Lange hat landestypische Stücke komponiert. Der Chor und einzelne Darsteller gaben bei der Matinée einige Kostproben - und wurden mit sehr viel Applaus bedacht. „Wir sind schon sehr gespannt auf das komplette Stück. Allen, die daran wieder mitwirken, danke ich sehr herzlich“, sagte Landrat Matthias Dießl, Schirmherr des diesjährigen Musicals in Cadolzburg. Regisseur Jan Burdinski: „Es ist ein Musical über die Völkerverständigung. Ich war von Anfang an begeistert. Aber Fritz Stiegler fordert von uns diesmal wirklich sehr, sehr viel ab. Es ist noch ein-

mal eine Steigerung zum letzten Musical.“ Über 150 Personen stemmen das neue Musical, jede Schauspielrolle ist doppelt besetzt, um für eventuelle Ausfälle gerüstet zu sein. Es handelt sich ausnahmslos um Laiendarsteller, die aber mittlerweile wie Profis auf der Bühne agieren. Der jüngste Darsteller ist fünf, die älteste Darstellerin 82 Jahre alt.

Premiere ist am 18. Juni 2015. Gespielt wird das Stück bis zur ersten Augustwoche. Karten gibt es unter www.cadolzburger-burgfestspiele.de

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Interview

Klostermäuse Langenzenn: Erfolgreiche Theaterschmiede für den Nachwuchs

Die sieben Zwerge ohne Schneewittchen

Langenzenn - Die Klosterhofspiele sind weit über Langenzenn hinaus bekannt. Aber auch der Nachwuchs begeistert: Seit rund 13 Jahren gibt es mittlerweile die „Klostermäuse“. Die Leiterin Sonja Soydan hat uns erzählt, wie das erfolgreiche Kindertheater entstand und welches Stück in diesem Jahr gespielt wird. Frau Soydan, wann wurden die Klostermäuse gegründet, wie entstand die Idee? Die Idee, den eigenen Nachwuchs für die Klosterhofspiele zu fördern, bestand bereits seit vielen Jahren. Umgesetzt wurde der Wunsch im Mai 2002 nachdem mit Christoph Traud ein erfahrener Kindertheaterleiter sowie Regisseur gefunden wurde. Ich habe zeitgleich organisatorische Leitung übernommen. Ohne große vorherige Werbung zeigten circa 28 Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren Interesse. Die meisten Jungdarsteller waren erblich vorbelastet, die Eltern standen selbst auf oder hinter der Bühne der Klosterhofspiele und der Hans-Sachs-Spiele. Im Dezember 2002 hieß es zum ersten Mal „Vorhang auf“: In einer Scheune in Laubendorf mit knapp 50 Zuschauern wurde dem Publikum „Schneewittchen und die sieben Zwerge“ präsentiert. Nach einer kleinen Wintertour folgte „Die Reifeprüfung“ im Sommer 2003 im Kloster. Ins-

Peter Pan

gesamt besuchten rund 1734 Zuschauer die erste Inszenierung. Wie ging es danach weiter? In den Jahren 2004 bis 2006 übernahm Jan Burdinski die Regie und ich die Kindertheaterleitung. Von 2007 an übernahm ich auch die Regie. Unterstützt werde ich durch Sandra Fritsch und Sue Rose. Wie entstand der Name? Im Jahr 2004 wurde endlich ein Name für das Ensemble gefunden: Klostermäuse. Auslöser hierfür war das kleine Mäuschen, das im Kreuzgang bei den Proben von den Kindern entdeckt wurde. Somit haben die Klosterhofspiele ihre eigene Nachwuchsschmiede? Die aktive Nachwuchsförderung, die Investitionen in die Zukunft und das Motto „Kinder spielen für Kinder“ hat in allen Bereichen gefruchtet. Viele Klostermäuse sind aktiv in allen Bereichen der Klosterhofspiele, ob im JugendTheaterClub (gegründet 2012) und/oder auf der Sommerbühne/Winterbühne der Klosterhofer, ob als Darsteller oder als Helfer in Technik oder Maske tätig. Aber auch auf Entscheidungsebene wurden sie ein fester Bestandteil in der Vereinsstruktur. Welches Stück wird in diesem Jahr gespielt? Um was geht es dabei?

Ein großer Wunsch vieler Darsteller wird 2015 verwirklicht, das SAMS zieht in das Kloster ein. „Eine Woche voller Samstage“ eine rasante, fröhliche und spannende Familienunterhaltung von Paul Maar, einem der meistgespielten deutschsprachigen Kinderbuchautoren. Das Sams, ein quirliges, respektloses Wesen mit Schweineschnäuzchen, wählt sich den schüchternen Herrn Taschenbier zum Papa und wirbelt dessen wohl geordnetes Leben tüchtig durcheinander. So kommt er bei seiner Vermieterin Frau Rotkohl, beim Einkauf in einem großen Kaufhaus oder bei der Arbeit im Büro von einer Verlegenheit in die nächste. Aber das Sams kann auch Wünsche erfüllen und verhilft Herrn Taschenbier zu wichtigen Einsichten und neuem Mut. Und da ein Sams nur von Samstag bis Samstag bleiben kann, wird Herrn Taschenbier bald richtig bang ums Herz. Gibt es schon Karten? Der Kartenvorverkauf ist gestartet und in nur drei Wochen waren die sechs Vormittagsvorstellungen für Kindergärten und Schulen ausgebucht. Premiere ist am Sonntag, 5. Juli 2015 um 16 Uhr. Welche Stücke wurden in den vergangenen Jahren gespielt? 2014 wurde in einer Neuauflage Peter Pan inszeniert, mit modernen Elementen und einem echten Piratenschiff.


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2013 im Jubiläumsjahr wurde „Schneewittchen“ entstaubt und aufgepeppt mit Musik. 2012 spielten wir „Urmel aus dem Eis“. Absoluter Kassenschlager war „Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer“ mit 4600 Zuschauern. Wir haben auch schon „Der Zauberer von Oz“ und „Die kleine Hexe“ aufgeführt. Wer kann bei den Klostermäusen mitmachen und wie laufen die Proben ab? Die Aufnahme im Kindertheater ist immer abhängig von der Stückwahl und wie viele Klostermäuse wieder mitspielen möchten. Das Stück für 2016 steht noch nicht fest, sehr gute Chancen haben Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, bei Interesse kann man eine Mail an kindertheaterleitung@klostermaeuse.de schicken. Der Erfolg unserer Inszenierungen ist nur möglich durch eine lange und intensive Probenarbeit. Diese beginnt im Januar ein - bis zweimal wöchentlich und in der heißen Phase - ab April - intensivieren sich diese bis auf drei Proben in der Woche. Bei der Festlegung des Probenplanes werden die persönlichen, schulischen Bedürfnisse soweit wie möglich mit eingeplant. Neben dem Textlernen, werden die Klostermäuse auch in Theaterworkshops geschult. Ein Theaterpädagoge begleitete die gesamte Probenzeit. Im April fahren alle Darsteller auf ein gemeinsames Probenwochenende, das mit einer Werkstattpremiere abgeschlossen wird. Können sich auch junge Techniker bewerben? Was ist ein Theater ohne Licht und Ton, ohne Bühnenbild oder Kostüme? Wir suchen deshalb auch Nachwuchs für alle Bereiche eines Theaterbetriebs. Ist es einfacher, mit Kindern zu proben oder mit Erwachsenen? Beides ist nicht vergleichbar und auch abhängig von der Anzahl der Darsteller und in welchem Alter diese sind. 2015 sind viele Grundschüler und nur drei Jugendliche im Ensemble, da nimmt die Beaufsichtigung einen größeren Part ein. Die Kindertheaterleitung ist nicht nur Regie, sondern auch eine wichtige Bezugsperson und Vorbild für die Kinder und Jugendlichen. So liegt neben dem Textbuch, auch immer ein Taschentuch

Gruppenbild mit der Leiterin

für die laufende Nase und ein Pflaster für ein aufgeschlagenes Knie parat. Aber auch das Pflaster für die Seele, schlechte Noten, Liebeskummer oder Streit. Zudem besteht ein enger Kontakt zu den Eltern. Denn diese stehen mit in der Verantwortung, dass Termine eingehalten werden und der Text gelernt wird. Um die Leitung zu unterstützen, werden Jugendleiter gewählt, die sich um ein ausgewogenes Gruppengefüge und Wohlbefinden der Klostermäuse kümmern. Welche Talente werden beim Kindertheater gefördert? Im Bereich Theater wird die Sprache, Mimik und Bewegung gefördert. Hierbei steht in der Probenphase die Theaterpädagogin Sue Rose den Klostermäusen zur Seite. So manches Talent steht im Klosterhof immer noch auf der Bühne

wie zum Beispiel die Klostermäuse der ersten Stunde Helen Schottenhamml, Christiane Sobisch und Samira Soydan. Diese waren 2014 in der Inszenierung „Ein Sommernachtstraum“ im Klosterhof zu sehen. Aber auch die Sozialkompetenzen werden gestärkt. Die Kinder und Jugendlichen sind selbstbewusster, kreativer und finden leichter ihre Rolle in einer Gruppe. Das Erfolgserlebnis auf der Bühne zu stehen, gleicht den Leistungsdruck in der Schule aus. Bei manchen verbessern sich die Noten, die Sprache wird facettenreicher, Referate in der Schule werden selbstsicher vorgetragen, Bewerbungsgespräche mit Bravour geführt, ein Grundstein für die Zukunft wird gelegt. Vielen Dank für die Informationen und viel Erfolg mit dem neuen Stück!

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Aktuell

Bunte Bildungsrevue: Das „Hope Theatre“ gastiert an der Realschule Zirndorf - Fair Trade-Markt Zirndorf - Am 3. Mai besucht das Hope Theatre aus Nairobi die Fairtrade-Stadt Zirndorf und gibt ein Konzert an der Realschule Zirndorf. Die Bühnenshow wird umrahmt von Essen und Trinken, Begegnung und Informationen rund um das Thema Fairtrade. Das Hope Theatre Nairobi wurde 2009 vom deutsch-österreichischen Theatermacher Stephan Bruckmeier gegründet und reist seit 2012 regelmäßig nach Europa. Die Tournee wird auch von „Brot für die Welt“ gefördert. Der faire Handel ist dem Ensemble ein großes Anliegen, da die Truppe die Auswirkungen sowohl der Ausbeutung als auch der fairen wirtschaftlichen Partnerschaft in Kenia kennt und aus afrikanischer Sicht erörtern kann. Das Hope Theatre fasziniert mit einer packenden, multimedialen Bühnenshow mit Szenen, Tänzen, Songs und Videos. Es vermittelt einen gleichermaßen politischen wie unterhaltsamen Zugang zu Themen wie Fairness im Alltag, Umgang mit Anderen, das Verhätnis zwischen reichen und armen Ländern sowie Handel

HOPE THEATRE NAIROBI

und Konsum. Das junge Ensemble aus den Armenvierteln afrikanischen Sonntag, der 3. Mai Einlass 15:30 Uhr: Marktein der Fairen Möglichkeiten, Metropole entwirft unsentimentales, Austausch, Kulinarisches; 17 Uhr: Bühnenshow urbanes desZirndorf, facettenreichen, komStaatlicheBild Realschule Jakob-Wassermann-Str. 1 Eintritt: 10 € / 5 € plexen Beziehungsgefl echts zwischen Afrika und Europa. Die bunte Bildungsrevue ist in Englisch www.hope-theatre.info und ab 16 Jahren info@kenyaartprojects.com wunderbar zu genießen. Vor der Veranstaltung gibt es einen bunten „Markt der Fairen Möglichkeiten“, der von den Partnern der Fairtrade-Town gestaltet wird. Man kann einen BananenFairShake probieren, fair gehandelte Produkte erwerben, eine Tasse Kaffee und Kuchen genießen oder sich vom Ensemble die Grundschritte eines afrikanischen Tanzes zeigen lassen. o Zirndorf www.hope-theatre.info Veranstalter: Eine-Welt-Laden Zirndorf; Vorverkauf: Touristinformation, Evang. Pfarramt, Kulturamt, Eine-Welt-Laden Unterstützt von:

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Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2015 Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Stiftung loben im Jahr 2015 erneut den Bayerischen Verkehrssicherheitspreis aus. Ob alleine, in der Gruppe, als Kommune oder als Schulklasse - mitmachen kann jeder, der sich für mehr Verkehrssicherheit eingesetzt hat. Dabei kann es sich um eine Kampagne, einen Medienbeitrag, ein Bauprojekt oder ein anderes kreatives Projekt handeln. Die Teilnehmer müssen in Bayern wohnen und das Projekt muss in Bayern umgesetzt worden sein. Das Mindestalter für die Teilnehmer beträgt zehn Jahre.

Es winkt ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 7500 Euro. Die Jury besteht aus Vertretern der Versicherungskammer Stiftung, der Landesverkehrswacht Bayern sowie dem Staatssekretär des Innern. In der Beurteilung liegen der Jury Punkte wie Nachhaltigkeit, ehrenamtlicher Einsatz oder Originalität besonders am Herzen - persönliches Engagement ist hier gefragt. Wettbewerbsbeiträge müssen bis zum 30. Mai 2015 bei der Landesverkehrswacht Bayern eingereicht werden. Die Adresse: Landesverkehrswacht Bayern e. V., Ridlerstraße 35 a, 80339 München.

Mode durch Frauenpower Freiheit statt Kinderhandel Mode für Freiheit! Aus einem Traum aus Seide und Baumwolle der feinsten, nämlich natürlichen Art, und dem Willen, tatkräftig zu helfen, entwickelte sich eine einzigartige Geschäftsidee. Mit der Überzeugung, dass faire Handelswege in der Textilbranche möglich sind, hat das gemeinnützige Unternehmen FARCAP gGmbH - faire Mode in Fürth – in Zusammenarbeit mit der indischen Organisation „STOP“ (Stop Trafficking and Oppression of children and Women) und mit Unterstützung der Modeschulen in Nürnberg ein völlig innovatives Geschäftsmodell gegründet: „AZADI“, Schicke Mode, fair made in India mit westlichem Flair – „Azadi“, der indische Begriff für Freiheit. „Derzeit wird mit Unterstützung der von der deutschen Umweltstiftung betriebenen nachhaltigen Crowdfunding- Plattform „EcoCrowd“ das Startkapital gesammelt“, berichtet Regina Vogt-Heeren aus Langenzenn, die Vorsitzende des STOP-Freundeskreises. Wer das Projekt unterstützen möchte, kann dies auf der Seite www. ecocrowd.de/en/projects/16071AZADI---Mode-fur-Freiheit tun. FARCAP ist ein Modegeschäft in Fürth und betreibt ausschließlich Kleidung aus fairem Handel. Seit Januar 2015 hat FARCAP den Status der Gemeinnützigkeit erhalten. Kollektionen aus aller Welt, z. B. aus Ghana, Mauritius, Bolivien und den Philippinen erfreuen die KundInnen und verhelfen gleichzeitig Menschen aus den genannten Ländern zu einem Leben in finanzieller Unabhängigkeit und Freiheit. Ergänzt wird das Sortiment nun mit einer Kollektion aus Indien. Probeverkäufe im letzten Jahr zeigten ein reges Interesse an den farbenfrohen gehandelten Textilien.


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Umwelt

Den heimlichen Mitbewohnern auf der Spur: Fledermaussuche im Landkreis Fürth Landkreis Fürth - Wussten Sie schon, dass der Landkreis Fürth einige sehr seltene Fledermäuse beherbergt? Die Koordinationsstelle für Fledermausschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sucht zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt nach den nachtaktiven Säugetieren im Landkreis. Bitte helfen Sie mit, das Wissen über die Fledermäuse in Fürth Land zu mehren, damit wir diese faszinierenden Geschöpfe in unserem Landkreis noch besser schützen können. Kennen Sie Fledermausquartiere oder beherbergen Sie sogar selbst heimliche Untermieter der besonderen Art? Bitte erzählen Sie uns davon und werden Sie Teil unserer gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz dieser besonderen und bedrohten Tiergruppe.

Unser Landkreis beherbergt eines der wenigen bekannten Fortpflanzungsquartiere des seltenen Kleinabendseglers in Bayern, Foto: D. Cordes

Meldungen werden gerne hier entgegen genommen: Untere Naturschutzbehörde: naturschutz@lra-fue.bayern. de, 0911-9773-1417 (Fr. Steinmetz) oder Landkreisbetreuung Fledermausschutz: Fr. Bettina Cordes bud.cordes@t-online. de

Osterkorb geht nach Langenzenn Viele Leserinnen und Leser haben bei unserer Ostereiersuche mitgemacht. Insgesamt waren drei Ostereier mit Landkreiswappen im Magazin versteckt - wer das Ei bei der Gewinnspielbeschreibung mitzählte,

kam auf vier Eier. Beide Lösungen ließen wir natürlich gelten. Den Überraschungskorb vom Hofladen Paulus in Cadolzburg hat gewonnen: Dieter Dürschinger aus Langenzenn. Herzlichen Glückwunsch!

Zusammen fahren, Sprit sparen:

Aktuelle Angebote der Mitfahrzentrale Von Zirndorf nach Ansbach Tage: Mo, Di, Mi, Do, Fr Hinfahrt zwischen 6.00 und 6.15 Uhr. Rückfahrt zwischen 16.00 und 17.00 Uhr. Infos und Kontakt zu den beiden Angeboten unter: www.landkreis-fuerth.mifaz.de

Einladung zur 1. Mitgliederversammlung Leader Region Landkreis Fürth e.V. Seit dem 12.03.2015 ist der Landkreis Fürth offizielle LEADER Region. Um den Schwung der Bewerbungsphase nicht abbrechen zu lassen und möglichst bald die ersten Projekte mit Hilfe der Fördermittel umsetzen zu können, möchten wir alle Mitglieder und Interessierten zur 1. Mitgliederversammlung am 06. Mai 2015, 19.00 Uhr in den Bürgersaal Wilhermsdorf (Hauptstraße 46) einladen. Der 1. Vorsitzende des Vereins, Landrat Matthias Dießl, wird über den aktuellen Sachstand, die nächsten notwendigen Schritte und Aktivitäten informieren.

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@ lra-fue.bayern.de Telefon 0911 692 05 00 Telefax 0911 699 54 08

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Aktuell

Vorsicht bei Haustür-Geschäften Sogenannte Haustürgeschäfte sind Verträge, bei denen der Kunde zur Abgabe einer Erklärung veranlasst werden: durch mündliche Verhandlungen nicht nur im Bereich der eigenen vier Wände, sondern auch im Rahmen von Freizeitveranstaltungen, bei einer Kaffeefahrt oder auf der Straße. Bei solchen „Haustürgeschäften“ kann der Kunde seine Erklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne irgendwelche weiteren Verpflichtungen schriftlich widerrufen. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, auch an der „Haustür“, d.h. in den eigenen Räumen, eine Bestellung aufzugeben, besonders, wenn man den Anbieter als seriösen Partner kennt. Aber leider gibt es bei dieser Vertriebsform auch schwarze Schafe. So erkundigt sich beispielsweise ein netter Herr telefonisch, ob es im Haushalt Tiere gibt und lässt sich die Adresse geben. Beim anschließenden Hausbesuch „bestätigen“ die Kunden (oft ältere, alleinstehende Damen) dem „gut aussehenden freundlichen Herrn“, dass sie z. B. eine Probe Katzenfutter erhalten. Das alles geschieht in einer harmonischen Atmosphäre, gerne auch bei einer Tasse Kaffee. Ein Woche später erhält der Kunde per Post ein Paket, z.B. mit Tierfutter, oft auch ein extra Paket mit Tabletten und/ oder Kosmetik, mit einer Rechnung von

deutlich über 100 Euro. Sollte der Kunde dann die „Bestätigung“ über die beim Hausbesuch erhaltene Probe genauer anschauen, dann hat sie ein Abonnement unterschrieben und erhält z.B. ein Jahr lang jeden Monat Katzen- oder Hundefutter, Tabletten oder Kosmetikartikel. Im dem Fall, der dem Landratsamt bekannt ist, stand in dem Vertrag kein Datum des Vertragsabschlusses, sodass die Frist für den Widerruf nicht ersichtlich war. Spätestens jetzt denkt der Normalbürger, man muss lesen, was man unterschreibt. Aber bei dem geschilderten Vorgehen wird auf die Einsamkeit älterer Menschen und ihre Dankbarkeit für ein nettes Gespräch spekuliert und auch auf die Eitelkeit (Lesebrille!). Daher folgende Hinweise der Polizeiberatung: • Lassen Sie sich Zeit! • Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu. • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht beeindrucken oder verwirren, auch nicht von netten Komplimenten. • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“. • Wenn Sie etwas unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab! • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf

Informationsveranstaltung zur EU-Erbrechtsverordnung Die EU-Erbrechtsverordnung ist mit wichtigen Änderungen vor allem für unsere ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Kraft getreten: Bisher war beim Erbfall meistens die Staatsangehörigkeit des oder der Verstorbenen für die Erbfolge entscheidend und damit das vertraute Heimatrecht anzuwenden. Für Sterbefälle ab dem 17. August 2015 ist nun in der Regel der gewöhnliche Aufenthalt und damit das deutsche Recht maßgeblich. Umgekehrt gilt ausländisches Erbrecht auch für Deutsche, wenn sie sich gewöhnlich im Ausland aufhalten. Das Amtsgericht Fürth und der Bayerische Notarverein laden am Dienstag, 05. Mai 2015, um 18 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in das Amtsgericht, Bäumenstraße 32, Sitzungssaal 3, ein. Dabei werden die neuen Regelungen vorgestellt. Der Eintritt ist frei.

das Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung des Widerrufrechts. • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. • Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss an den Verkäufer. • Außerdem: Nehmen Sie für Ihre Nachbarn nur Lieferungen entgegen, die Ihnen angekündigt wurden.

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Information und Beratung gibt es auch bei der Verbraucherzentrale Bayern Beratungsstelle Nürnberg, Albrecht-Dürer-Platz 6, 90403 Nürnberg, E-Mail nuernberg@vzbayern.de, Telefon (09 11) 24 26 501, Fax: (09 11) 24 26 504 Weitere Hinweise finden Sie unter www.polizei-beratung.de/ und in der Landkreis-Broschüre POLITIPP – Sicherheit für Seniorinnen und Senioren im Landkreis Fürth (über die örtlichen Seniorenvertretungen, direkt bei der Koordinationsstelle für Seniorenangelegenheiten, Frau M. Körner, Tel. (09 11) 97 73 12 26, E-Mail m-koerner@lra-fue.bayern. de oder als download unter www. landkreis-fuerth.de/zuhause-imlandkreis/jugend-familie-undsenioren/senioren/politipp.html.


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Aktuell

Weiterer Bürgerbus in Langenzenn eingeweiht: Gute Fahrt für „BüBLA 2“ Langenzenn - Auf den Tag genau ist nach vier Jahren in Langenzenn der zweite Bürgerbus eingeweiht worden. Der Landkreis hat die Anschaffung mit einer Förderung von 50 Prozent der Nettokosten unterstützt. Zukünftig werden deswegen VGN-Tickets im Bürgerbus anerkannt. Inhabern von VGN-Tickets entstehen bei der Benutzung des Bürgerbusses keine weiteren Kosten. Mobilität auf dem Land ist für Bürger ohne Auto nicht denkbar, da die öffentlichen Verkehrsmittel zum Kernort bzw. der nächsten größeren Stadt in der Regel nicht ohne Anfahrt erreichbar sind. Das bedeutet für die Betroffenen, dass Arztbesuche, Behördengänge oder eigenständiges Einkaufen ohne Hilfe nicht möglich wären und soziale Kontakte nicht gepflegt werden könnten. Nicht immer stehen Familienangehörige oder Freunde zur Verfügung, Fahrdienste zu übernehmen. Deshalb startete nach dreijähriger Planung des „Bürgerbus e.V.“ am 11. April 2011 der erste Bürgerbus, in dem acht Fahrgäste Platz haben. Mittlerweile ist der Bürgerbus mehr als 200 000 Kilometer gefahren und hat reparaturbedingte Ausfallzeiten, die mit einem zweiten Bürgerbus aufgefangen werden sollen. Da die meisten Fahrgäste überwie-

gend älter sind und zum großen Teil ihren Rollator dabei haben, wurde der Bürgerbus behindertengerecht ausgestattet. Bei der Neuanschaffung des zweiten Busses wurde genau darauf geachtet, dass der Bus dem ersten wie ein Zwilling gleicht, damit er für die Fahrgäste vertraut ist. „BüBLA2“ wird im täglichen Wechsel mit „BüBLA1“ fahren, oder - falls mehr als acht Fahrgäste zu befördern sind - ergänzend eingesetzt. Eine Fahrt kostet einen Euro. Für Kinder unter fünf Jahren und Schwerbehinderte ist die Fahrt frei. Jährlich fahren circa tausend zahlende Fahrgäste mit. Die Betriebskosten werden von der Stadt übernommen und durch Werbesponsoren das Darlehen der Anschaffungskosten an die Stadt zurückbezahlt. Landrat Matthias Dießl würdigte das Engagement der dreißig Fahrer, „die dieses Amt nicht ausüben, weil sie gerne Bus fahren, sondern dieses Projekt aus Überzeugung unterstützen und damit Gemeinschaft leben.“ An fünf Wochentagen werden sechs verschiedene Routen nach Fahrplan gefahren. Der Landrat betonte, dass es durch den Fahrbetrieb der Bürgerbusse für viele Menschen, die in den Außenorten Langenzenns woh-

nen, wieder möglich sei, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Außerdem dient der Bürgerbus im Landkreis als Vorbild für andere Gemeinden. Symbolisch überreichte Matthias Dießl dem Vorstand Hans-Peter Krippner ein Schlüsselband des Landkreises Fürth. Auch Langenzenns 2. Bürgermeister Erich Ammon freute sich über den Start von „BüBLA 2“ und bedankte sich bei allen Beteiligten. Anschließend segnete Pfarrer Christian Wolfram die Fahrer und bat um stets unfallfreies Fahren. Bevor die erste Fahrt mit „BüBLA 2“ stattfand, durchschnitten die Verantwortlichen symbolisch das rote Band am Einstieg. Danach starteten die Gäste gleich zu einer ersten Probefahrt. Auch viele Bürger, Fahrer und Fahrgäste feierten die Jungfernfahrt des BüBLA 2“.

Jugend

Mädchen unter sich Ihr habt Lust mit euren Freundinnen einen Mädchenabend zu machen? Ohne dass Erwachsene oder Jungs euch dabei stören? Dann meldet euch bei uns an! Wir, Ines und Amela, machen ein Freiwilliges Soziales Jahr in der Offenen Jugendarbeit Puschendorf/Obermichelbach und in der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt Fürth und laden euch herzlich zu unserem Mädchenabend ein! An

diesem Abend wollen wir mit euch kreativ sein, uns entspannen und natürlich über die neuesten Trends plaudern. Als besondere Highlights könnt ihr euch Schlafmasken, Lippenbalsam und Badekugeln selber machen. Im Wellnessbereich könnt ihr mit einer Gesichtsmaske eure Haut verwöhnen und im Beautybereich habt ihr die Möglichkeit, euch zu schminken und die Nägel zu lackieren. Für den „kleinen Hunger“ werden wir gemeinsam Pizzabrötchen zubereiten.

Der Mädchenabend findet am Mittwoch, 13. Mai 2015, von 17.00 Uhr bis etwa 22.00 Uhr (Achtung! Donnerstag, 14. Mai 2015 ist ein Feiertag) im Jugendtreff Obermichelbach, Zum Eichweiher 2-4, 90587 Obermichelbach, statt. Der Unkostenbeitrag von 5,00€ ist an dem Abend in bar zu bezahlen. Wenn ihr zwischen zehn und 14 Jahre alt seid, ruft oder schreibt uns an und sagt Bescheid! Anmeldefrist: 8. Mai! Telefon: 01773481811 E-Mail: ines.papassava@web.de

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Für die beste Mutter der Welt!

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Wirtschaft

Dritter Unternehmertag: Zwischen Spielplatz und Arbeitsplatz Beim dritten Unternehmertag im Landkreis Fürth standen Themen für eine familiengerechte Personalpolitik auf der Tagesordnung. Nach einer Begrüßung durch Gastgeber Landrat Matthias Dießl und einem Grußwort von Dr. Christian Bühler, Vorsitzender des IHKGremiums Fürth, gab es praktische Beispiele, wie Firmen richtig handeln. Im Impulsreferat: „Zwischen Spielplatz und Arbeitsplatz – Erfahrung einer Unternehmerfamilie“ berichteten Iris und Michael Leibrecht von Beyers Aktivpark GmbH bzw. der Firma machen.de über ihre Erfahrungen. Dass sich „Prävention und Gesundheitsförderung im Unternehmen immer rechnet“, darüber berichte Dr. Johannes Kiesel vom Institut für Arbeit-, Sozialund Umweltmedizin an der Uni Erlangen-Nürnberg. Wie große Firmen auf der einen Seite und kleine Betriebe auf der anderen Seite familienbewusste Betriebsführung praktizieren, das erfuh-

Unternehmertag im Landratsamt Zirndorf

ren die Teilnehmer durch Susanne Lang von der Mekra Lang GmbH & Co. KG und von Rosmarie Kolb von der Zimmerei Kolb in Oberasbach. Heiko Linder, vom Franken Fernsehen, moderierte die vom IHK-Gremium organisierte Veran-

staltung. Zum Abschluss wurden die ebenfalls sehr gewichtigten, aktuellen Herausforderungen für die Pflegebranche vor Ort von Michael Bischoff vom Diakonischen Werk Fürth dargelegt und diskutiert.

Aktuell

Hilfe für Tschernobylkinder sucht Gasteltern für Kindersommer 2015 Stein - Die Initiative „Hilfe für Tschernobylkinder“ der Paul-GerhardtKirchengemeinde Stein sucht wieder Gastfamilien für Kinder aus der Tschernobylregion in Weißrussland. Der Erholungsaufenthalt in Stein findet mittlerweile zum 23. Mal in Folge statt. Jungen und Mädchen zwischen sieben und 17 Jahren stehen erneut auf der Warteliste und würden sich gerne bei uns in der Region vom 11. Juli bis 8. August 2015 erholen.

„Gefällt mir!“ Der Landkreis bei Facebook

Tschernobyl hat seine Einzigartigkeit verloren. Die Folgen des Supergaus im Kernkraftwerk von Tschernobyl sind in den besonders betroffenen Regionen immer noch in vollem Umfang zu spüren. Die Kinder aus Jelsk, Mozyr und Kritschew sind immer noch tagtäglich erhöhter radioaktiver Strahlung und radioaktiv belasteten Grundnahrungsmitteln ausgesetzt. Der Gesundheitszustand der Kinder verbessert sich allerdings signifikant, wenn sie (nur!) vier Wochen hier in Besuchen Sei uns auf unserer facebook-Seite unter http:// facebook.de/landkreisfuerth. Sie finden dort viele Veranstaltungstipps und Ausflugsziele in der Region.

Deutschland verbracht haben. Im Sommer 2014 waren 106 Kinder und fünf Begleitpersonen aus Mozyr, Jelsk und Kritschew bei Gastfamilien in der Region zu Gast.

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Kontakt: Karin Schaepe k.schaepe@pg-hilfe-fuertschernobylkinder.org Telefon (0911) 674339 Um die wichtigen Erholungsaufenthalte fortführen zu können, ist die Initiative auf Spenden angewiesen. Bankverbindung: PG-Kirche/Tschernobylhilfe IBAN DE35 7625 0000 0000 3102 01 BIC BYLADEM1SFU

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Umwelt

Umweltpakt Bayern: Firma Hillebrand mit Urkunde ausgezeichnet Mit dem Unternehmen Hillebrand Paletten Handel & Service wurde nun der 43. Teilnehmer aus dem Landkreis Fürth in den „Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB)“ aufgenommen. Landrat Matthias Dießl händigte dazu eine entsprechende Urkunde an Firmeninhaberin Sabine Hillebrand aus. Die Firma ist ein in Veitsbronn ansässiges Handelsunternehmen, das auf den Ankauf und Verkauf von Ladungsträgern, insbesondere Europaletten, spezialisiert ist. Die Stärken des Unternehmens liegen dabei in der Fachberatung und logistischen Kundenbetreuung. Bei der bundesweiten Regulierung von Palettenkonten und der Abwicklung von Reparaturaufträgen sind möglichst kurze Transportwege die Basis jeder Auftragsplanung, um auch hier einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. „Ich gratuliere Ihnen zur Aufnahme in den Umweltpakt und dazu, dass Sie sich bereit erklären durch Ihre Teilnahme freiwillige Leistungen zur nachhaltigen Betriebsführung zu erbringen“, so Landrat Matthias Dießl. Ziel des Umweltpaktes Bayern ist es, möglichst viele Unternehmen für den freiwilligen betrieblichen Umweltschutz

zu gewinnen - zur Verbesserung der Umweltqualität und zur Kostenreduktion bei den Betrieben. Denn ein richtiger Umweltschutz schlägt sich positiv in der Firmenbilanz nieder. Im Rahmen des Umweltpaktes Bayern sind daher Anreize vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen eingerichtet worden. Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation. Die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Wirtschaft erklären im Umweltpakt ihre nachdrückliche Überzeugung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen mit Hilfe einer freiwilligen und zuverlässigen Kooperation von Staat und Wirtschaft besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Bayernweit gibt es rund 4.200 Unternehmen im Umweltpakt Bayern. Wenn auch Sie an der Teilnahme durch Ihr Unternehmen interessiert sind, steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Fürth, Herr Gieler, unter der Telefonnummer 0911/9773-1060 oder per E-Mail unter wirtschaft@lra-fue. bayern.de gerne für nähere Informationen zur Verfügung.

Aktuell

Engagementkalender freigeschaltet Die 11. Woche des bürgerschaftlichen Engagements wird am 11. September 2015 feierlich in Berlin eröffnet und dauert bis zum 20. September 2015.
Die Pflege von SeniorInnen oder Kranken, die Fürsorge für Menschen mit Handicap, Nachhilfe für sozial benachteiligte Kinder oder der Einsatz für Natur-, Klima- und Tierschutz sind nur einige der vielen wichtigen Engagementbereiche. Gefragt ist Ihr Engagement, egal ob Sie sich als Einzelperson oder in Initiativen, Vereinen, Stiftungen, Verbänden oder durch Ihr Unternehmen

engagieren.

 Tragen Sie Ihre Veranstaltung in den Engagementkalender ein!

 Außerdem bietet der Kalender Ihnen unter dem Hinweis „Engagierte gesucht“ einen Überblick, an welchen Aktionen Sie sich beteiligen können.

„Engagement macht stark“- in diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre rege Beteiligung.
Seien Sie dabei!

 http://www.engagement-macht-stark. de/aktionswoche/engagementkalender

Urkundenübergabe im Landratsamt

Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises

Mittwoch, 6.5.2015 von 15.30–17.30 Uhr im Landrats­ amt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen z. Unternehmensführung u. Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.


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Familie

U3-Betreuung: In diesem Jahr entstehen 144 neue Plätze Landkreis Fürth - Im Landkreis Fürth ist die Kleinkindbetreuung in den vergangenen Monaten weiter ausgebaut worden: Wie Jugendhilfeplanerin Tabea Höppner im Jugendhilfeausschuss berichtete, wurden in der institutionellen Betreuung, also den Kindertageseinrichtungen, zwischenzeitlich so viele Plätze geschaffen, dass zum Stichtag 31. Dezember 2014 insgesamt 963 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut werden konnten. Zusammen mit den bestehenden 193 Plätzen in der Kindertagespflege (Tagesmütter) standen 1156 Betreuungsplätze für die genannte Altersgruppe zur Verfügung. Damit wurde eine Versorgungsquote von 40 Prozent im Landkreis erreicht. Eigentlich waren 44 Prozent angestrebt, sagte Tabea Höppner. Dennoch kann von einem bedarfsgerechten Angebot gesprochen werden, da es sowohl in der Kindertagespflege als auch in einigen

Krippen noch freie Plätze gibt. Ziel ist es, auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Hauptgrund für die Abweichung um vier Prozentpunkte ist laut der Jugendhilfeplanerin die Zunahme von Kindern im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung, denn Kindertagesstätten belegten ihre freien Plätze tendenziell zuerst mit älteren Kindern – schließlich sind Kindergärten primär für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen gedacht. UnterDreijährige bekämen in Kindergärten in der Regel nur dann einen Platz, wenn keine Warteliste für Kindergartenkinder mehr vorhanden seien. „Diese sogenannten „flexibel zu vergebenden Plätze“ wurden für den U3-Bereich eingeplant, standen aber dann tatsächlich nicht zur Verfügung“, schilderte Tabea Höppner. Eine weiteres Problem sei der Fachkräftemangel. Der vom Gesetzgeber vorgegebene Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel müsse eingehalten werden,

um das Kindeswohl und eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Wenn qualifiziertes Personal fehle, habe das aber zur Folge, dass zur Wahrung des Anstellungs- und Qualifikationsschlüssels nicht alle Plätze, die von der Betriebserlaubnis her eigentlich zur Verfügung stünden, belegt werden könnten. Landrat Matthias Dießl äußerte sich dennoch zufrieden: „Gemeinsam mit den Gemeinden haben wir sehr viel erreicht in den vergangenen Jahren.“ Es bestehe derzeit ein bedarfsgerechtes Angebot. 83 Prozent der betreuten U3Kinder waren in Kindertageseinrichtungen untergebracht, 17 Prozent in der Tagespflege. In diesem Jahr sollen weitere 144 neue U3-Plätze im Landkreis entstehen. Auch in Zukunft würden weitere Angebote benötigt, sagte die Jugendhilfeplanerin. Denn: Erfreulicherweise sei der Geburtenrückgang überwunden, es kämen wieder mehr Kinder auf die Welt.

Landratsamt Fürth als attraktiver Arbeitgeber Das Landratsamt Fürth bietet jährlich Ausbildungsplätze in der Verwaltung an. Derzeit gibt es 24 Auszubildende im Bereich der inneren Verwaltung, wovon sich fünf Anwärter/innen im Studium zum/zur Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) befinden. 16 junge Menschen absolvieren eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in der Fachrichtung innere Verwaltung und Kommunalverwaltung. Im Landratsamt erwartet sie ein breit gefächertes Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum. Sie bearbeiten z. B. Anträge und beraten Bürger unter Anwendung entsprechender Rechtsvorschriften. Die Ausbildung dauert drei Jahre und beginnt zum 1. September eines Jahres. Die Ausbildung ist in theoretische

und praktische Abschnitte gegliedert. Nach der Ausbildung erfolgt in der Regel eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Bei entsprechenden Leistungen besteht die Möglichkeit, an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Ausbildung zu Verwaltungswir-

ten durchlaufen derzeit drei Anwärter. Hierzu ist es erforderlich an der Auswahlprüfung des Bayerischen Landespersonalausschusses teilzunehmen. Diese findet in ganz Bayern jährlich an einem Tag, meistens im Juli, statt. Das Ergebnis setzt sich aus der schriftlichen Auswahlprüfung und den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik oder Rechnungswesen zusammen. Die Ausbildungszeit beträgt zwei Jahre und beginnt am 1. September eines Jahres. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Zu Beginn der Ausbildung wird man in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und zum/zur Verwaltungssekretäranwärter/-in ernannt. Sie finden die Stellenausschreibungen dazu auf Seite V im Amtsblatt.

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Aktuell

Kunstausstellung „Tag der Schönen Künste“ im Landkreis Fürth vom 15. bis 17. Mai 2015 Bereits zum 4. Mal findet dieses Jahr der „Tag der schönen Künste“ in den Räumen der Akademie Faber-Castell in Stein (Mühlstr. 2) statt. Vom 15. bis 17. Mai präsentieren 34 Künstler der Region unterschiedlichste Bilder, Skulpturen und Fotografien. In den drei Räumen der Akademie, die durch die weißen Paneele und großen Fenster nicht wie eine alte Fabrik, sondern wie eine moderne Galerie wirken, werden rund 80 Werke ausgestellt. Die Kunstausstellung gibt einen guten Einblick in die Kreativszene des Landkreises Fürth und spiegelt ihr Potenzial wider – ein Querschnitt des Kunstschaffens im Landkreis. Hier finden Kunstschaffende, Kunstfreunde und Kunstkäufer im Dialog zusammen. Die Künstler sind während der Ausstellung vor Ort und führen die Besucher gerne durch die Kunstausstellung. Unterstützt wird das Projekt vom Regionalmanagement des Landkreises Fürth und der Akademie Faber-Castell. Die Eröffnung ist am 15. Mai 2015 um 17.30 Uhr durch Landrat Matthias Dießl und Akademieleiter Uli Rothfuss. Musikalische Intermezzi gibt es an dem Abend vom Duo „Honey & Moon“. Der Eintritt zur Ausstellung ist kostenlos und alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Öffnungszeiten: Samstag 13 bis 18 Uhr und Sonntag 11 bis 18 Uhr. Tipp

Ernst Weiers-Ausstellung im Schloss Stein Stein - In drei Räumen des Graf von Faber-Castell’schen Schlosses in Stein sind von dem Künstler Ernst Weiers noch bis 19. Juli 2015 Ölgemälde und grafische Arbeiten aus allen seinen Schaffensphasen zu sehen. Die 60 Werke stammen aus der Sammlung Faber-Castell sowie aus weiteren Privatsammlungen. Daneben runden Fotos aus dem Leben des Künstlers und Briefe des mit Weiers befreundeten Karl Schmidt-Rottluff die Ausstellung ab. Die künstlerische Begabung von Ernst Weiers wurde früh erkannt und durch Kontakte zu den expressionistischen und avantgardistischen Künstlern Christian Rohlfs, Johan Thorn Prikker, Karl Schmidt-Rottluff und Edvard

Munch gefördert. Nach dem 1929 aufgenommenen Studium an der Akademie in Düsseldorf bei Heinrich Campendonk und Paul Klee schien für Ernst Weiers eine vielversprechende Laufbahn möglich. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 galt er jedoch als verfemt und seiner Existenz als Künstler in Deutschland wurde damit der Boden entzogen. Im Zweiten Weltkrieg zeichnete Ernst Weiers weiter. Ab 1939 als Soldat der Wehrmacht u.a. in Polen und Russland im Einsatz dokumentierte er in Bildern den Krieg. „Darauf kommt es an: dass die Bilder gemalt werden, dass sie gut sind. Wie wir dabei gelebt haben, das ist unwichtig“. Er gibt Zeugnis von zerstörten polnischen Städten und russischen Dör-

fern, von erschossenen Menschen und verkrüppelten Familien. In ihrer Eindringlichkeit und Schlichtheit zeigen die kleinen Werke eine humanistische Gesinnung, die in diesen Jahren wenig Vergleichbares fand. Für die brisanten, wehrmachtszersetzenden Arbeiten wäre Ernst Weiers im Falle einer Denunziation höchstwahrscheinlich ins KZ gekommen. Glücklicherweise konnte er einen Teil der Arbeiten von der Front nach Hause schmuggeln, wie auch intensive Portraits, die Weiers in russischer Gefangenschaft von Mithäftlingen schuf. Zu seinen Lebzeiten wurden alle diese Arbeiten nie ausgestellt. Veranstalter der Ausstellung ist der Förderkreis des FaberCastell’schen Schlosses in Stein e.V.


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Verkehr

Sanierung der Bibertbrücke Weinzierlein Das Staatliche Bauamt Nürnberg saniert seit 20.04.2015 die Bibertbrücke Weinzierlein im Zuge der Staatsstraße 2245 - Großhabersdorf – Nürnberg bis September 2015 umfassend. Der öffentliche Verkehr wird dabei mit Ampeln über die halbseitig gesperrte Brücke geführt. Die 51 Jahre alte Brücke über die Bibert wird generalüberholt und für die Zukunft fit gemacht. Alle Verschleißteile auf dem 30 Meter langen Bauwerk werden abge-

brochen und erneuert. So erhält die einfeldrige Tragkonstruktion aus einer vorgespannten Stahlbetonhohlplatte unter anderem eine neue Abdichtung gegen das Tausalz und einen neuen Fahrbahnbelag aus Asphalt. Seitlich werden Kappen aufbetoniert, die die Geländer und die den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechenden Stahlschutzplanken tragen. Die Baumaßnahme wird rund 330.000 Euro kosten. Noch während der Brückeninstandsetzungsarbeiten wird von Weinzierlein bis

zur Lichtsignalanlage östlich Wintersdorf die Fahrbahndecke erneuert. Für die Maßnahme ist vorgesehen, die Fräsarbeiten unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen und die neue Fahrbahndecke unter Vollsperre an einem Wochenende einzubauen. Die Vollsperre soll voraussichtlich im September stattfinden. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit im Bereich des Baufelds und um Verständnis für die unabdingbaren Beeinträchtigungen des Verkehrs.

Frühstück zum Tag der Pflegenden

Tag der schönen Künste 15. bis 17. Mai 2015 Akademie Faber Castell, Mühlstraße 2, 90547 Stein Ausstellungseröffnung: 15. Mai 2015, 17.30 Uhr • Begrüßung durch Landrat Matthias Dießl und Akademieleiter Uli Rothfuss • Einführende Worte zur Ausstellung • LiveAct: „Honey & Moon“ und „get together“ Öffnungszeiten: 16. Mai, 13 bis 18 Uhr und 17. Mai, 11 bis 18 Uhr, der Eintritt ist kostenlos

Teilnehmende Künsterlerinnen und Künstler: Frauke Delatron, Sabine Döhla, Ilse Feiner, Ute Frenzel, Ana Ghibauer, Alois Häuser, Carola Häußler, Karin Helmreich, HaVo Hildebrand, Petra Kattendick, Gerhard Köhler, Gerhard Langner, Andrea Lederer, Reinhardt Lehmeier, Gudrun Lüdtke, Günter Ludwig, Hannes Mann, Birgit Müller, Jürgen Müller, Karin-Anna Popp, Walburga Popp, Feng Qian, Wolfram Reuter, Ingrid Riedl, Dieter Rückert, Jürgen Schimmel, Reinhard Schuster, Sabine Schwarz, Wolfgang Seitz, Günther Spath, George Treiber, Tomas Tzen, Weber und Hermann, Marlene Weindler

www.landkreis-fuerth.de regionalmanagement@lra-fue.bayern.de

www.facebook.com/pages /Kulturmacher-Landkreis-Fürth

In Deutschland werden nach wie vor etwa 70 Prozent der Pflegebedürftigen zuhause betreut. Insgesamt sind dies etwa 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Weiterhin sind es in erster Linie Frauen, die Angehörige pflegen. Seit 1999 gibt es für Fürth und den Landkreis Fürth die Fachstellen für pflegende Angehörige, die eine kostenlose und individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die Pflege anbieten. Dabei wird immer die persönliche Situation des Einzelnen betrachtet und neben kurzfristigen Informationen auch die Möglichkeit einer längeren Begleitung und psychischen Unterstützung angeboten. Die Fachstellen für pflegende Angehörige des Caritasverbands Fürth, Hana Reinhardt und des Diakonischen Werks Fürth, Barbara Ehm laden Sie herzlich zu einem gemeinsamen Frühstück ein! Termin: 12.5.15 Zeit: 9 Uhr bis 11 Uhr Ort: Cafe Caritasse in den Räumlichkeiten des Caritasverbandes Fürth im City-Center, Königsstr. 112-114, 90762 Fürth. Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen und bitten um eine kurze Anmeldung unter Tel: 0911/ 7405031 Frau Reinhardt oder Tel. 7493323 Frau Ehm. Vielen Dank!

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BesonderLand Land Entdecken Sie mit uns die Besonderheiten des Landkreises Fürth! BesonderLand Im Zeichen der Jakobsmuschel Der Entertainer Habe Kerkeling hat es schon getan, Papst Johannes Paul II. und Schauspielerin Katy Karrenbauer: Wer auf dem berühmten Jakobsweg wandert, sucht Einkehr und Ruhe. Der „Camino de Santiago“ führt von St. Jean-Pied-de-Port in Frankreich nach Santiago di Compostela in Spanien. Vor allem aber: Der Weg führt auch durch den Landkreis Fürth. Von Stein geht er über Oberweihersbuch, Unterbüchlein, Weitersdorf, Roßtal, Buttendorf, Fernabrünst nach Wendsdorf. Hier wechselt der Weg aus dem Landkreis Fürth in den Landkreis Ansbach. Eine Jakobsmuschel - angebracht an Bäumen oder Straßenschildern - weist Wanderern den Weg. Die uralten Regeln besagen, dass man den Weg zu Fuß, mit dem Rad, auf einem Pferd oder einem Esel zurücklegen darf. Als Papst Johannes Paul II. auf dem Weg wanderte, sagte er: Der Jakobsweg stehe ganz im Zeichen einer europäischen Kultur. Seit dem Mittelalter und noch heute gehöre man auf dem Jakobsweg keiner Nationalität an, sondern sei einfach Pilger. Die Jakobswege sind ein Netz von Pilgerstraßen, die sich seit dem Mittelalter nach Santiago de Compostela in Spanien erstrecken, wo der Legende nach der heilige Jakobus begraben ist. Die Kirchen St. Jakobus in Stein-Oberweihersbuch und St. Jakob in Roßtal-Buttendorf erinnern nicht nur durch ihren Namen an Jakobus - an beiden Kirchen führt der Jakobsweg auch vorbei. Der mittelfränkische Teil des Wegs wurde erst 1992 vom Heilsbronner Pfarrer Geißendörfer aus der Vergessenheit geholt. Drei Jahre später

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BesonderLand

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wurde die etwa 90 Kilometer lange Wegstrecke vom Fränkischen Albverein durchgehend mit der Jakobsmuschel auf blauem Grund markiert. Am 25. Juli 2000 startete eine Pilgergruppe der Steiner Kirchengemeinde St. Jakobus in Richtung Santiago de Compostela. Initiiert wurde das Unternehmen vom damaligen Pfarrer Martin Wirth. Die Gruppe begann mit 20 Personen aus der Region und nahm sich regelmäßig einzelne Etappen des Wegs vor. Die Landkreis-Pilger erreichten schließlich mit zwölf Personen am 19. Juni im Jahr 2011 das Ziel. Bild: © 1971markus (de.wikipedia.org)

Kennen Sie auch besondere Orte, Menschen oder Eigenheiten unseres Landkreises, die wir unbedingt an dieser Stelle vorstellen sollten? Dann schreiben Sie uns: regionalmanagement@lra-fue.bayern.de

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ebensFroh.

LeistungsFähig

LebensFroh

Die Landkreis-Aufräumer

Der Mitmachzirkus in Ammerndorf

Der Landkreis Fürth zeichnet sich durch herrliche Wälder, geschwungene Bachläufe und viele grüne Wiesen aus. Doch es gibt leider immer noch viele Zeitgenossen, die die Natur als Mülleimer ansehen. Zum Glück stehen ihnen viele Bürgerinnen und Bürger gegenüber, die das nicht hinnehmen. Sie beteiligen sich jedes Jahr an der Aktion „Saubere Landschaft“. Kinder mit ihren Eltern, Mitglieder von Vereinen und Seniorengruppen laufen dann durch die 14 Landkreisgemeinden, um Wälder und Wiesen von achtlos weggeworfenen Unrat zu befreien. Vor wenigen Tagen fand die Aktion zum 47. Mal im Landkreis statt. Die Menge an gefundenem Müll war – leider - wieder beachtlich: 20 Tonnen Haus- und Sperrmüll sammelten die fleißigen Ehrenamtlichen ein. Diese Müllmenge setzte sich zusammen aus 550 Liter Altglas, 17 Kubikmeter Metall, 506 PKW-Reifen ohne Felgen, 201 PKW-Reifen mit Felgen, 40 LKW-und Traktorreifen und 80 Liter Haushaltsbatterien. Außerdem wurden gefunden: zehn Autobatterien, 16 Elektrogeräte, 200 Liter Altöl, 15 Eimer Dispersionsfarbe, 15 Spraydosen, 15 Kilogramm asbesthaltige Wellplatten, vier Fahrrädern und sogar eine komplette Wohnzimmersitzgarnitur. „Man wundert sich schon, was Leute einfach in den Wald werfen“, meinte eine Teilnehmerin in Obermichelbach. Am dortigen Feuerwehrhaus gab Landrat Matthias Dießl in diesem Jahr das Sammelergebnis zusammen mit dem örtlichen Bürgermeister Herbert Jäger bekannt und verteilte die Urkunden an die Teilnehmer. Zur Stärkung gab es für die Helferinnen und Helfer eine leckere Suppe, die das BRK zubereitet hatte. „Jedes Jahr zeigen die Bürgerinnen und Bürger nicht zuletzt bei der Aktion „Saubere Landschaft‘, dass ihnen die Umwelt am Herzen liegt“, freute sich derLandrat. Er betonte aber auch, dass aufgrund der hervorragenden Möglichkeiten im Landkreis Fürth niemand seinen Müll in die Landschaft „wild entsorgen“ müsse. Sowohl im südlichen Landkreis, in Zirndorf-Leichendorf, als auch im nördlichen Landkreis, in Langenzenn-Horbach, gibt es einen Wertstoffhof.

Wenn der Zirkus im Ort gastiert, schlagen Kinderherzen höher. Zauberer, Artisten und Jongleure ziehen besonders die kleinen Besucher in ihren Bann. Und so manch junger Zuschauer denkt sich dann: Wie schön wäre es, selbst einmal auf der Bühne zu stehen. Beim Ammerndorfer Kulturzirkus ist genau das möglich. Nach 2011 und 2013 fand das Event bereits zum dritten Mal statt. Der Zuspruch war wieder enorm: Es haben 180 Kinder aus dem gesamten Landkreis Fürth mitgemacht! Bei der durch die Landkreisstiftung unterstützten Veranstaltungswoche lernten Kinder das authentische Leben einer Zirkusfamilie kennen. Im Training mit der Familie Ortmann vom „Circus Rondel“ aus Hannover kamen sie mit Akrobatik, Clowns, Trapez, Seiltanz, Zauberei, Tieren und Jonglage in Berührung. Das Projekt endete mit Kindergala-Vorstellungen. Die Kinder führten dabei ihr Programm vor. Angefangen hat alles als KindergartenProjekt. Einige der Organisatoren waren Elternbeiräte in den Kindergärten „Spatzennest“ und „Pusteblume“. Die Kassen waren leer, ein größerer Event war nicht möglich. „Nichts tun wollten wir aber auch nicht, da die Kinder sich schon auf irgendetwas tolles gefreut hatten“, erinnert sich Olaf Seltmann, der 1. Vorsitzende vom Verein Ammerndorfer Kulturzirkus. Er selbst kannte die Zirkusfamilie Ortmann durch eine Veranstaltung seines Arbeitgebers und so war die Idee für den Kulturzirkus schnell geboren. Es ist ein echter Mitmachzirkus - nicht nur für die Kinder sondern auch für deren Eltern. „Wir brauchen Unterstützung beim Kuchen backen, Essen zubereiten, Aufbau und Abbau und vor allem bei der Kinderbetreuung“, schildert Olaf Seltmann. Zentraler Bestandteil bei dem Projekt sind jugendliche Praktikanten im Alter von 14 bis 19 Jahren. Jeder Praktikant organisiert dabei eine eigene Trainingsgruppe. „Wir haben ein tolles Team“, sagt Olaf Seltmann.

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Amtsblatt 8.2015

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Nr. 8 vom 30. April 2015 043 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte

Inhaltsverzeichnis 043 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte 044 Landratsamt Fürth Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung 045 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 046 Stadt Oberasbach Veränderungssperre 047 Stadt Oberasbach Satzung zum Eigenbetrieb Oberasbach der Stadt Oberasbach 048 Stadt Oberasbach Satzung für den Kinderhort der Stadt Oberasbach 049 Stadt Oberasbach Satzung für die Mittagsbetreuung der Stadt Oberasbach 050 Stadt Oberasbach Satzung für die Kindertagesstätte der Stadt Oberasbach

Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen: Zeitpunkt: 04.05. – 29.05.2015 Art der Übung: Einsatzübung Fahrzeuge Radfahrzeuge: ja Kettenfahrzeuge: nein Luftfahrzeuge Hubschrauber: ja Flugzeuge: nein Außenlandungen: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army unter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, den 07.04.2015 Landratsamt Fürth

051 Stadt Oberasbach Haushaltssatzung der Stadt Oberasbach für das Haushaltsjahr 2015 052 Stadt Oberasbach Verunreinigung der öffentlichen Straßen, Gehwegen und Grünanlagen durch Hunde 053 Stadt Oberasbach Bekannmachung

044 Landratsamt Fürth Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung zur Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroatose Das Landratsamt Fürth erlässt folgende Allgemeinverfügung: 1.

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Busverkehrsleistungen auf der VGN-Linie 714 Unter www.landkreis-fuerth.de finden Sie weitere Informationen

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www.landkreis-fuerth.de

Landkreis Fürth

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Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 977 30 | info@landkreis-fuerth.de

Die Besitzer von Bienenvölkern im Gebiet des Landkreises Fürth werden verpflichtet, diese Bienenvölker gegen die Varroatose zu behandeln. Die in der vorstehenden Nummer 1. angeordnete Behandlung ist befristet für das Behandlungsjahr 2015 und hat nach dem Ende der Tracht mit einem zugelassenen Mittel zu erfolgen. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

H i n w e i s e: 1. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 37 Satz 1 Nr. 2 des Tiergesundheitsgesetzes kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Ein Rechtsbehelf gegen die Nummern 1. und 2. dieser Allgemeinverfügung hat keine

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aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung). Von dieser Anordnung können auf Antrag Völker ausgenommen werden, die für Versuchszwecke vorgesehen sind, die die Zucht auf Varroaresistenz vorantreiben sollen. Entsprechende Anträge sind beim Landratsamt Fürth, Dienststelle Fürth, Sachgebiet 21, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Tel.: 0911/9773-1208, zu stellen. Imker, die die Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker dem Landratsamt Fürth, Veterinäramt, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Telefon: 0911/9773-1901, noch nicht mitgeteilt haben, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Nach Art. 41 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Fürth, Dienststelle Fürth, 1. Stock, Zimmer 1.07, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, aus und kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Fürth, den 14.04.2015 Landratsamt Fürth Göller Regierungsdirektorin 045 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); hier: Inkrafttreten der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“ Der Stadtrat Oberasbach hat in seiner Sitzung am 13. April 2015 den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 „Amalienstraße“, gemäß § 10 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich des Baugebietes an der Amalienstraße liegt westlich des Baugebietes „Auf der Höhe“ an der Banater Straße und umfasst folgende Straßen: Amalienstraße, Sophienstraße, Julienstraße, Straße „Auf der Höhe“ und Donauschwabenstraße. Der Geltungsbereich dieser 1. Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Planblatt. Die Bauleitplanunterlagen werden im Rathaus

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Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach, Stadtbauamt, II. Stock, Zimmer 207, während der allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt der Bauleitplanung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 99/2 gemäß § 215 Absatz 1 BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden: 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 4. nach § 214 Absatz 2 a Nr. 3 und Nr. 4 BauGB beachtliche Mängel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Oberasbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Weiterhin wird hingewiesen auf die Vorschriften über die Entschädigung von durch die 1. Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplanes oder durch seine Durchführung eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB). Die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 99/2 tritt gemäß § 10 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. Oberasbach, den 14.04.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

046 Stadt Oberasbach Veränderungssperre Die Stadt Oberasbach erlässt auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2014 (GVBl., S. 286), folgende

Darstellung der Ausgleichsfläche, Grundstück Fl.Nr, 1165, Gmkg Leichendorf M 1:5000

Stadt Oberasbach Bebauungsplan 99/2 'Amalienstraße' 1.Änderung Stand 26.01.2015 76/176 60

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Satzung §1 Der Stadtrat Oberasbach hat in seiner Sitzung am 01. September 2014 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Stadt Oberasbach im Ortsteil Unterasbach einen Bebauungsplan Nr. 14/1 „Hölzleshoffeld“ aufzustellen. Zur Sicherung dieser Planung wird die Veränderungssperre Nr. 1/2015 erlassen. §2 Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke Flurnummern 145/1, 145/2 (Teilfläche), 147/3 bis 147/5, 148/2 bis 148/11, 597, 597/4 bis 597/8, 597/10 bis 597/21, 597/23 bis 597/33, 597/35 bis 597/38, 597/40 bis 597/52, 597/54 bis 597/57, 597/59 bis 597/64, 597/67 bis 597/77, Gemarkung Oberasbach. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan und befindet im Bereich Tannenweg, Fich-

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tenweg, Ahornweg, Platanenweg und Oberer Locher Weg. §3 In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen: 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind: a) Vorhaben welche die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird. b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, sowie Ausschachtungen,


Amtsblatt 8.2015

Stadt Oberasbach folgende Satzung: § 1 Aufhebung Die Betriebssatzung vom 07.07.2014 für den „Eigenbetrieb Oberasbach“ der Stadt Oberasbach wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 30.06.2015 in Kraft. Oberasbach, den 14.04.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

048 Stadt Oberasbach Satzung der Stadt Oberasbach zur 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Kinderhort der Stadt Oberasbach vom 14. April 2015 Die Stadt Oberasbach erlässt aufgrund der Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG (BayRS 2024-1-I) folgende

Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind; 2. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden. §4 Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren – vom Tag der Bekanntmachung gerechnet – außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bebauungsplanaufstellung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger

Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Oberasbach, den 14.04.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 047 Stadt Oberasbach Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Oberasbach der Stadt Oberasbach Aufgrund von Art. 23 S. 1, 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2014 (GVBl S. 286) erlässt die

Satzung §1 § 3 Abs. 1 und Abs. 3 erhalten folgende Fassung: (1) Für den Besuch des Kinderhortes gelten folgende monatliche Gebühren, die nach der gebuchten Nutzungszeit berechnet werden: a) von 4 bis 5 Stunden 84,00 € b) von 5 bis 6 Stunden 92,00 € c) von 6 bis 7 Stunden 100,00 € d) von 7 bis 8 Stunden 108,00 € e) von 8 bis 9 Stunden 116,00 € f) von 9 bis 10 Stunden 124,00 € Die Gebühr umfasst auch die Buchungszeiten während der Ferienzeiten. Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig den Kinderhort, so ist nur für ein Kind die volle Gebühr zu entrichten. Für jedes weitere Geschwisterkind ermäßigt sich die zu zahlende Gebühr um 50 %. (3) Für das angebotene Mittagessen ist ein Betrag von monatlich 57,00 € und für Getränke monatlich 1,50 € pro Kind zu entrichten. Für den Monat August entfällt die Gebühr für das Mittagessen und für Getränke als Ausgleich für alle Ferienzeiten. §2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01. September 2015 in Kraft. Oberasbach, den 14.04.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

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Amtsblatt 8.2015

049 Stadt Oberasbach Satzung der Stadt Ober­asbach zur 8. Änderung der Gebührensatzung für die Einrichtungen „Mittagsbetreuungen an den Grundschulen Altenberg und Kreutles“ vom 14. April 2015

Kinderkrippe, so ist nur für ein Kind die volle Gebühr zu entrichten. Für jedes weitere Geschwisterkind ermäßigt sich die zu zahlende Gebühr um 50 %. Die Kosten für eine evtl. Mittagsverpflegung sind nicht in den Betreuungsgebühren enthalten.

Die Stadt Oberasbach erlässt aufgrund der Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG (BayRS 2024-1-I) folgende

§2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01. September 2015 in Kraft.

Satzung §1 § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Für die Benutzung der Einrichtungen „Mittagsbetreuung“ werden Gebühren (sogenannte „Elternbeiträge“) erhoben. Die Benutzungsgebühr beträgt für jedes angemeldete Schulkind a) bei einer Betreuung bis 13.00 Uhr mtl. 43,00 € b) bei einer Betreuung bis 14.00 Uhr mtl. 48,00 €

Oberasbach, den 14.04.2015 Stadt Oberasbach

Für den Erlass und die Niederschlagung von Gebühren gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Oberasbach folgende Haushaltssatzung:

§2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01. September 2015 in Kraft.

§1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt

Oberasbach, den 14.04.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 050 Stadt Oberasbach Satzung der Stadt Oberasbach zur 4. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Kindertagesstätte der Stadt Oberasbach vom 14. April 2015 Die Stadt Oberasbach erlässt aufgrund der Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes KAG (BayRS 2024-1-I) folgende Satzung §1 § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Gebührenhöhe Für den Besuch der Kinderkrippe gelten folgende monatliche Gebühren; die nach der gebuchten Nutzungszeit berechnet werden: a) von 4 bis 5 Stunden 177,00 € b) von 5 bis 6 Stunden 192,00 € c) von 6 bis 7 Stunden 207,00 € d) von 7 bis 8 Stunden 222,00 € e) von 8 bis 9 Stunden 237,00 € f ) von 9 bis 10 Stunden 252,00 € Besuchen Geschwisterkinder gleichzeitig die

Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 051 Stadt Oberasbach Haushaltssatzung der Stadt Oberasbach (Landkreis Fürth) für das Haushaltsjahr 2015

im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 30.082.727 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 29.933.044 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 149.683 € im Finanzhaushalt mit aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 29.033.543 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 26.402.950 € und dem Saldo von 2.630.593 € aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und dem Saldo von aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von und dem Saldo von und dem Saldo des Finanzhaushalts mit ab.

5.208.630 € 18.436.400 € -13.227.770 €

0€ 673.600 € -673.600 € -11.270.777 €

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 9.618.000 € festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 280 v. H. für die Grundstücke (B) 330 v. H. Gewerbesteuer 325 v. H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungen von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft Oberasbach, den 26.01.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin Hinweis: Die in der Sitzung des Stadtrates am 26.01.2015 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Oberasbach für das Haushaltsjahr 2015 liegt in der Zeit vom 30.04. bis einschließlich 11.05.2015 während der Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Oberasbach, Zimmer 112, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth hat mit Schreiben vom 02.04.2015, Az.: 213-941-Kög/Ord, die Haushaltssatzung genehmigt. 052 Stadt Oberasbach Verunreinigung der öffentlichen Straßen, Gehwegen und Grünanlagen durch Hunde Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung auf die Grünanlagensatzung und auf die Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen der Stadt Oberasbach hin. Danach ist es verboten eine öffentliche Straße, einen Gehweg oder eine Grünanlage durch Hunde verunreinigen zu lassen. Mit einem Bußgeld bis zu 500,00 € kann gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG und Art. 24 Abs. 2 GO belegt werden, wer vorsätzlich oder fahr-


Amtsblatt 8.2015

Der Landkreis Fürth stellt ab 01.09.2016 Auszubildende für den Beruf der / des

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K) ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth - in den Dienststellen Zirndorf und Fürth - in der Berufsschule II in Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, senden Sie bitte bis spätestens Montag, 07.09.2015 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth / Aus- und Fortbildung - Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf | E-Mail: aus-undfortbildung@lra-fue.bayern.de Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 06.10.2015 und 07.10.2015 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911/9773-1104 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: „Ausbildung im Landratsamt“. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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Der Landkreis Fürth bietet zum 01.09.2016 eine Ausbildung zum /zur

Verwaltungswirt/in für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst Wir erwarten • zum Beginn der Ausbildung den qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss, mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss • die erfolgreiche Teilnahme an dem vom Bayerischen Landespersonalausschuss durchzuführenden Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2016 Weitere Voraussetzung ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtensteins, Norwegens oder Islands besitzen, da die Einstellung im Beamtenverhältnis erfolgt. Wir bieten eine zweijährige qualifizierte und fundierte fachtheoretische und praktische Ausbildung an der Bayerischen Verwaltungsschule in Nürnberg und in den verschiedenen Sachgebieten des Landratsamtes Fürth in den Dienststellen Zirndorf und Fürth. Die Einstellung erfolgt zum 01.09.2016 im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Bereits während der Ausbildung sind Sie finanziell abgesichert. Die Anwärterbezüge betragen zur Zeit monatlich 1.029,93 €. Nach der Ausbildung erwarten Sie abwechslungsreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und gute Aufstiegschancen. Ihre Bewerbung können Sie online unter www.lpa.bayern.de (Ausbildungsplätze – Anmeldung – Online Antrag) bis 03.05.2015 absenden. Bitte tragen Sie im Online-Antrag bei Ausbildungsrichtung „Ausbildung als Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung“ den Arbeitsort Landkreis Fürth ein. Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen an den Landkreis Fürth ist dann nicht mehr erforderlich. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911 / 9773 - 1104 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter: „Ausbildung im Landratsamt“. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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lässig eine öffentliche Straße, einen Gehweg oder eine Grünanlage verunreinigen lässt oder seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt. Wer in öffentlichen Grünanlagen Hunde mitführt, hat dies so zu tun, dass andere Benutzer nicht gefährdet oder belästigt und die Grünanlagen nicht verunreinigt werden. Öffentliche Grünanlagen sind alle Flächen, die mit Rasen, Blumen oder Gehölzen bestanden sind, gärtnerisch gepflegt werden und die die Stadt der Allgemeinheit zugänglich gemacht hat. Dazu gehören auch alle Bestandteile der Grünanlagen wie Wege, Plätze, Spielplätze, Sportplätze, Wasserflächen, Bänke, Zäune usw. Ein Hundehalter bzw. -führer, der entgegen

den Verboten eine Grünanlage, eine öffentliche Straße oder einen Gehweg verunreinigen lässt, ist verpflichtet den Hundekot umgehend zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Hunde sind in Grünanlagen stets an einer reißfesten Leine zu führen. Es ist vor allem untersagt Hunde auf Kinderspielplätzen oder Bolzplätzen mitzuführen oder frei laufen zu lassen. Die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Oberasbach und die Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen können im Bauamt und auf der Internetseite der Stadt Oberasbach eingesehen werden. Die Stadtverwaltung bittet alle Hundehalter im Interesse aller Bürger unserer Stadt die Hunde-

haufen – wo auch immer - zu beseitigen. An einigen Stellen im Stadtgebiet stehen dafür bereits Tütenspender zur Verfügung. Auch dort, wo dies nicht der Fall ist, appellieren wir an die Hundehalter Abfalltüten mit zu führen und die Hinterlassenschaften zu entfernen. Auch Sie möchten sich doch allerorts an einem sauberen Stadtbild erfreuen und saubere Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Plätze aber auch Wanderoder Feldwege benutzen und die Kinder auf sauberen Spielplätzen spielen lassen. Oberasbach, den 16.04.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Der Landkreis Fürth sucht für das Sachgebiet 24 „Jugendamt“ zum 01.07.2015 eine/n

Sozialpädagogin / Sozialpädagoge (Dipl. FH oder B.A.) in Teilzeit mit einem Umfang von 50 % einer Vollzeitstelle im Arbeitsbereich Pflegekinderdienst. Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen: • B etreuung der Pflegekinder in den Pflegefamilien • B eratung / Begleitung der Pflegefamilien im Landkreis Fürth • F eststellung der Geeignetheit von Pflegeeltern • E inleitung / Durchführung von erzieherischen Hilfen in den Pflegefamilien • M itwirkung in familiengerichtlichen Verfahren • B egleitung von Umfangskontakten mit der Herkunftsfamilie • F eststellung der Geeignetheit von Tagespflegepersonen Wir erwarten von Ihnen: • A bgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit • A usgeprägte soziale Fachkompetenz • Z uverlässigkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung • F ahrerlaubnis der Klasse B Wir bieten Ihnen: • E ine interessante und vielseitige Tätigkeit • G ute Fortbildungsmöglichkeiten • F amilienfreundliche Arbeitszeiten • L eistungsgerechte Vergütung je nach persönlichen Voraussetzungen nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (Stellenwert S 12) Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Hallenberger (0911/ 9773-1250) gerne zur Verfügung. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eig-nung bevorzugt berücksichtigt. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 03.05.2015 an das Landratsamt Fürth, Personalmanagement, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. E-Mail: bewerbung@lra-fue.bayern.de Da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden können, bitten wir bei schriftlicher Bewerbung ausschließlich um Übersendung von Kopien.

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053 Stadt Oberasbach Bekannmachung Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlungen und der Grundsteuer Am 15.05.2015 wird jeweils die 2. Vierteljahresrate 2015 für die Gewerbesteuervorauszahlungen und die Grundsteuer fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt zugestellten Bescheiden zu entnehmen und sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, auf Konten der Stadt Oberasbach zu überweisen oder einzuzahlen. Dabei sind unbedingt Debitor-Konto und Forderungsart anzugeben. Verrechnungsschecks sind an die Stadtkasse Oberasbach zu senden. Während der Öffnungszeiten sind auch Bareinzahlungen in der Stadtkasse möglich. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlung mit Verrechnungsscheck eine wirksame Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks bei der Stadtkasse als rechtzeitig gilt (Neufassung des § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO), d.h. Scheckzahler müssen den Zugang des Schecks 3 Tage vor Fälligkeit der Steuern bei der Stadtkasse sicherstellen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,Euro nach unten abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten. Fristversäumnisse können durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vermieden werden. Unter www.oberasbach.de/leben/formulare/ einzugsermaechtigung sind im Internet Antragsformulare abrufbar. Auf Wunsch werden die Formulare auch zugesandt. Auskunft erhalten Sie bei der Stadtkasse Oberasbach, Telefon 9691-126. Oberasbach, den 13.04.2015 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin


Landkreismagazin 8.2015

Termine 20.04.-08.05.2015 Langenzenn: Wanderausstellung: „Selbstbestimmtes Wohnen auch im Alter“ Veranstalter: Seniorenrat Langenzenn und Stadt Langenzenn | Ort: Bürgerhaus im Rathaus, Friedrich-Ebert-Str. 7, Langenzenn 05.05.2015 | 14:00 Uhr Oberasbach: Begegnungscafé des Diakonievereins Oberasbach Veranstalter: Diakonieverein Oberasbach e.V. Ort: Diakoniestation Oberasbach, Friedhofsweg 5, Oberasbach 06.05.2015 | 14:00 Uhr Tuchenbach: Altenkreis Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde | Ort: Bürgerhaus, Birkenstraße 2, Tuchenbach

07.05.2015 | 14:00 Uhr Großhabersdorf: Seniorenclub Veranstalter: AWO Ortsverein Großhabersdorf e.V. | Ort: Gasthaus Breidenstein, Oberreichenbach, Großhabersdorf 08.05.2015 | 19:30 Uhr Cadolzburg: Johannes Pramsohler und Jadran Duncumb „Begegnung mit Bach“ (Barockgeige, Laute) Veranstalter: Johann-Georg-PisendelGesellschaft Cadolzburg e.V. | Ort: Ev. Markgrafenkirche (Burgstraße 6) - 90556 Cadolzburg, Cadolzburg

09.05.2015 | 08:00 Uhr Stein: Bauernmarkt Veranstalter: Stadt Stein Ort: Mecklenburger Platz, Stein 09.05.2015 | 13:30 Uhr Veitsbronn: 750 Jahre Raindorf Die kleine Ortschaft Raindorf feiert 2015 ihr 750 Jähriges Jubiläum. Veranstalter: Gemeinde Veitsbronn Ort: Dorfstraße 1 Festhalle, Veitsbronn 09.05.2015 | 14:00 Uhr Obermichelbach: Zwetschgenblütenfest Veranstalter: Zwetschgerli e.V. Ort: Burgstallstrasse 14, Kinderkrippe, Obermichelbach 09.05.2015 | 14:00 Uhr Langenzenn: Naturschutz im Wald anlässlich des Aktionsjahres „Waldnaturschutz 2015“ Beispiele von praktischem Naturschutz im Wald Veranstalter: Naturamt Langenzenn Ort: Spitalwald bei Laubendorf, Langenzenn

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth Pinderpark 2 90513 Zirndorf

08.05.2015 | 20:00 Uhr Großhabersdorf: Königsschießen Veranstalter: Bibertgrundschützen 1992 Großhabersdorf e.V. | Ort: Schützenhaus, Nürnberger Str. 1, Großhabersdorf

Redaktion:

08.05.2015 | 20:00 Uhr Zirndorf: Konzert mit Wolfgang Buck „Kummdmernaham“ Veranstalter: Kulturamt Zirndorf | Ort: PaulMetz-Halle, Volkhardtstr. 33, Zirndorf

Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07 info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de

09.05.2015 | 08:00 Uhr Oberasbach: Trempelmarkt Der Oberasbacher Trempelmarkt speziell für Sammler und Schnäppchenjäger Veranstalter: Stadt Oberasbach Ort: Rathausplatz, Oberasbach

09.05.2015 | 20:00 Uhr Tuchenbach: Bühne Erholung 27 Fürth zeigt: Witwendramen von Fitzgerald Kusz Veranstalter: Bühne Erholung 27 Fürth e.v. Ort: Bürgerhaus, Birkenstraße, Ecke Bergstraße, Tuchenbach 10.05.2015 | 07:30 Uhr Langenzenn: Vögelchen, Vögelchen piep einmal! Vogelstimmenwanderung Veranstalter: Naturamt Langenzenn Ort: Naturerlebnisfeld Reutgraben / Zollner Str. / Veit-Stoß-Str., Langenzenn 10.05.2015 | 9:00 Uhr Roßtal: 70 Jahre Frieden Gedenk-Gottesdienst mit Professorin Dr. Johanna Haberer, anschließend Friedenstrunk im Gemeindehaus Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Roßtal | Ort: St. Laurentius-Kirche, Schulstr. 17, Roßtal

Bitte beachten Sie die aktuellen Stellenausschreibungen unter www. landkreis-fuerth.de unter „Aktuelles“.

Verteilung des Landkreismagazins Landkr is 5.2014 Landkreismagazin

13.3.2014 Ausgabe 5

mit dem Das Magazin Fürth Landkreises Amtsblatt des

1

Landkr is Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreis es Fürth

Landkreism agazin 6.2014

1

27.3.2014 Ausgabe 6

Schokolade zum Erleben [Seite 17]

Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00

Ergebnisse der Landrats- und Kreistagswahl 2014 auf Seite 3

r tion: Pflegekinde Foto: Peter v. Beyer Kinder-Mitmachaks zeichnen Bilder aus dem Landkrei Projektseminare an den [Seite 19] Gymnasie

Anzeigenverwaltung:

n des Landkreis es [Seite 4-5]

Scharvogel Grafikdesign Pfalzhausweg 69 90556 Cadolzburg-Egersdorf

: Sonderteil Ehrenamt und Ehrenamtskarte Ehrenabend 2014 [Seite 9-13]

Megatrends: skreis blickte Der Wirtschaft in die Zukunft [Seite 23]

n: JugendAktivWoche der Veranstaltungen Jugendarbeit Kommunalen [Seite 25]

LeistungsFähig

. LebensFroh.

Bauarbeiten an der Fernabrücke [Seite 6-7]

Leitsätze für die Seniorenpolitik [Seite 23]

www.landkreis

-fuerth.de

roh. gsFähig. LebensF

Leistun

Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 4.5.2015 Anzeigen-Annahmeschluss:

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5.5.2015

Für den Fall, dass Sie das Landkreismagazin einmal nicht bekommen sollten oder Sie jemanden kennen, bei dem die Verteilung nicht ordentlich klappt: Auf der Landkreis-Homepage (Startseite, rechte Seite, Stichwort „Landkreismagazin“) gibt es ein Beschwerde-Formular. Wir leiten die Mitteilungen direkt an die für die Verteilung zuständige Firma weiter.


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Landkreismagazin 8.2015

berufsbegleitend

STUDIUM BILDENDE KUNST DESIGN LITERATUR UND JOURNALISMUS Mappenkurse | Vorstudium JUGENDKUNSTSCHULE KUNST- UND GESTALTUNGSTHERAPIE

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