Masterthesis Vorgärten - Über Raumcharakteristika grüner Wohnstraßen im Mietsgeschosswohnungsbau

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Masterthesis Urban Design Sommer 2014


Danksagung Ich bedanke mich innigst bei allen, die durch ihre Unterstützung auf unterschiedlichste Weise zu dieser Arbeit beigetragen haben. Besonderer Dank gilt: Prof. Bernd Kniess – Dekan des Studiengangs Urban Design Prof. Dr. Kathrin Wildner – Professur für Kulturtheorie & kulturelle Praxis – Studiengang Kultur der Metropole Katja Heinecke Meinen Kommilitoninnen Lisa Brunnert, Charlotte Herbst und Patricia Roth sowie Christian Oberle für den gedanklichen Austausch Markus Tanne – Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG Meinen Eltern


vorgärten Über Raumcharakteristika grüner Wohnstraßen im Mietsgeschosswohnungsbau Masterthesis Urban Design (M.Sc.) Stefanie Graze

Betreuung Prof. Bernd Kniess / Urban Design & Prof. Dr. Kathrin Wildner / Kultur der Metropole

HafenCity Universität Hamburg Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung

Sommer 2014


Wohnen ist eine sonderbare Tätigkeit. Man wohnt und wohnt und merkt es nicht. Max Goldt – Die Radiotrinkerin (zitiert nach Cooperative Landschaft 1993: VIII)

Hinweis In dieser Arbeit wird der Gender_Gap verwendet. Angesprochen werden somit nicht nur männliche und weibliche, sondern alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten. Dies steht über der eventuell damit einhergehenden punktuell weniger guten Lesbarkeit.


Vorwort Die vielen Vorgärten in der eigenen Wohnstraße und des ganzen Stadtteils entzogen sich beinahe ein ganzes Jahr lang meinem Bewusstsein. Erst nach der Rückkehr einer Reise durch Japan wurde sichtbar, dass hier im Vergleich zu Tokio deutlich weniger Spuren des Gebrauchs im Straßenraum zu finden sind. Zahlreiche Tontöpfe auf dem Gehweg, auf allen Balkonen hängende Wäscheladungen und japanische Gärten auf kleinstem Raum an Hausfassaden vor dem inneren Auge, schien die eigene Wohnstraße plötzlich so steril. Akkurat geschnittene Hecken, gemähte Rasenflächen und blühende Sträucher befinden sich vor den viergeschossigen Rotklinkergebäuden der Genossenschaften. Innerhalb eines Jahres wurde dabei kein einziges Mal ein Aufenthalt in den Vorgärten beobachtet. Fachliteratur zum Thema Vorgarten ist rar. Im Gesamtverbund der norddeutschen Bibliotheken fanden sich zum Schlagwort „Vorgarten“ 72 Treffer, davon 22 Ratgeber zur Vorgartengestaltung: „Vorgärten einladend gestalten“, „Vorgärten, Carports und Müllstellplätze planen, entwerfen und kalkulieren“, „Selbst Vorgärten, Einfahrten und Eingänge gestalten“. Dem gegenüber stand eine einzige Fachpublikation. Existiert der Vorgarten hauptsächlich in den Köpfen der Eigenheimbesitzer_innen? Im Forschungsfeld sollte sich bestätigen, dass auch den Bewohner_innen ihre Vorgärten oft nicht bewusst sind. Sogar ich selbst als Urban Design studierende Landschaftsarchitektin war irritiert, dass mir die vielen Vorgärten und deren scheinbarer Nicht-Gebrauch zunächst nicht auffiel. Im eigenen Landschaftsarchitekturstudium wurde der Vorgarten als eigener

Raum nie behandelt. Viel mehr übte man an fertigen Grundrissen des Mietsgeschosswohnungsbaus, in denen es galt, den weißen Rest des Papiers zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze mit einer Freiraumgestaltung zu versehen. Barrierefrei und pflegeextensiv sollte sie vorrangig sein. In der Praxis stellt der Vorgarten keinen Raum dar, für den man sich innovative Konzepte überlegt, so wie es bei Parks, Friedhöfen oder Plätzen der Fall ist. Der Vorgarten ist ein blinder Fleck – in der Planung, in der Theorie und bei Bewohnern. Hier setzt diese Arbeit an. Diese Forschungsarbeit ist stark an den Alltag der Stadtbewohner_innen geknüpft. Ein Vorgarten ist weder Spektakel- oder Freizeitraum wie ein Park, den man bewusst zum Grillen, Sonnenbaden oder Spielen ansteuert. Durch den Vorgarten kommt man Zuhause an oder verlässt dieses. Kein zu beobachtender Aufenthalt, die Alltäglichkeit und die Unreflektiertheit der Bewohner_innen bezüglich dieses Raums machte den Vorgarten zu einem nicht ganz einfachen Forschungsfeld. Wie forschen, wo sich niemand aufhält? Was fragen, wenn kaum jemand etwas dazu zu sagen hat? Schnell wurde deutlich, dass der Vorgarten sehr stark an den ihn umgebenden Raum geknüpft und nicht von diesem zu lösen ist. Diese Forschungsarbeit beschäftigt sich daher mit dem gesamten Straßenraum, dessen Charakteristika aufgedeckt werden, um schließlich die gewonnenen Erkenntnisse in den planerischen Umgang mit Vorgärten im Bestand einfließen zu lassen.

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Inhalt Einleitend 8 Forschungsprozess & Methodologie 10

I Auftakt: Zwei Stadtteile 14 Die Vorgärten zweier Stadtteile in Bildern Portrait Hamm 30 Portrait Harvestehude 30 Parallelen & Kontraste 50 Fokus Hamm 52

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II Katalog der Straßenraumcharakteristika 54 Entrée 56 Aus sich überlagernden und nebeneinanderliegenden Räumen bestehen 58 Uneindeutig sein 62 Grün sein 66 Repräsentieren 70 Ordentlich sein 72 Fremdbestimmt sein 74 Abstand bieten 76 Kommunikationsraum sein 78 Akklimatisieren 84 Auf das Öffentliche vorbereiten 86 Schlafendes Klubgut sein 88 Reglementiert sein 92 Semi-permeable Membran sein 96 Infrastruktur beherbergen 100 Einladen und Ausladen 104 Ort der Fluktuation und Beständigkeit sein 108


Unauffällig sein 110 Erschließen und verbinden 112 Vollgeparkt sein 116 Lebensmittel produzieren 120 Biotop sein 122 Dysfunktional gebraucht werden 124 Einer von vielen sein 128 Bedroht sein? 130 Produkt planerischer Empfehlungen und Gesetze sein 134 III Szenarien 138 Systematik 140 Szenario 1: Komplizierte Wege und Uneindeutigkeit des Raums 142 Szenario 2: Vielfalt, Privatheit & Eindeutigkeit im Dazwischen 144 Szenario 3: Uneindeutigkeit & Tristesse 146 Szenario 4: Uneindeutigkeit, Kompliziertheit & Tristesse 148 Szenario 5: Teures, grünes Klubgut 150 Szenario 6: Die verdichtete Wohnstraße 152 Szenario 7: Die Straße als Garten ^154 IV Reflexion 158

Quellen 162 Anhang 164 Tätigkeitskartierungen 165 Videoanalyse 172


Einleitend

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Vorgärten haben vor allem repräsentativen Charakter. Besonders bei Einfamilienhäusern kommt der Gestaltung einen hohen Stellenwert zu, gilt er schließlich als „Visitenkarte des Hauses“. Doch auch im Mietsgeschosswohnungsbau sind gestaltete Vorgärten zu finden, wie beispielsweise besonders ausgeprägt im Hamburger Stadtteil Hamm. Dieser Stadtraum ist geprägt durch üppig begrünte alleeartige Wohnstraßen mit Blockrandbebauung, einem Straßenquerschnitt, der gewollt ist und für Wohnqualität sorgen soll, und der sich durch den gesamten Stadtteil zieht: Als Flaneur_in wird man so stets von grünen Vorgartenbändern begleitet, die parallel zur Straße verlaufen. Dabei fällt auf: Diese Vorgärten scheinen nicht genutzt zu werden. Es wird nicht gepicknickt, es spielen keine Kinder, es gibt kein Mobiliar für nachbarschaftlichen Austausch. Ausgehend von diesen Beobachtungen im eigenen Stadtteil Hamm, in dessen Vorgärten nie ein Aufenthalt zu sehen war, stand zu Beginn dieser Forschungsarbeit die These: In Vorgärten findet kein Gebrauch statt. Untersucht werden sollten somit Funktion und Gebrauchs des Vorgartens. Daran knüpften sich eine Reihe von Fragen: Wieso werden diese Flächen nicht genutzt? Dürfen sie überhaupt genutzt werden? Gibt es Reglementierungen? Ist ein Gebrauch dieser Flächen vorgesehen – und würde er geduldet werden? Gibt es überhaupt einen Bedarf, diese Vorgärten zu nutzen, obwohl Mieter_innen mit Balkonen und einem Stadtteilpark ausgestattet sind? Mit welcher Intention wurden diese Flächen geplant? Welcher Funktion dienen sie? Wie sieht die groß- und gesamträumliche Betrachung auf Stadtteilebene aus? Liegt hier ein Potenzial?

Kann diesen Flächen auf zusammenhängender Stadtteilebene eine Funktion zukommen? Wie könnte eine neue Perspektive auf diesen „Layer“ im Stadtteil aussehen? Sind Vorgärten im Mietsgeschosswohnungsbau heute vielleicht sogar überholt? In dieser Arbeit werden Vorgärten im niedrigeren, drei- bis viergeschossigen Mietsgeschosswohnungsbau untersucht, die sich in ruhigen Wohnstraßen befinden. Zunächst bedarf es dabei einer Definition des Begriffs „Vorgarten“: Wie der Begriff schon andeutet, handelt es sich bei Vorgärten um einen „Garten“, der einem Gebäude „vor“gelagert ist, er liegt also zwischen Wohngebäude und Straße. Er ist somit in erster Linie unmittelbar mit dem Haus und damit mit dem Hausinneren verknüpft. Er ist jedoch ebenso Teil des öffentlichen Straßenraums: Zwischen Wohnhaus und Straße gelegen, wird er beim Betreten bzw. Verlassen des Hauses durchschritten. Er kann beim Flanieren auf öffentlichen Wegen immer gesehen werden. Er ist – zumindest teilweise – bepflanzt, wobei die Pflanzflächen von den Fußwegen, die zur Haustür führen, unterbrochen werden. Vorgärten sind nicht an eine bestimme Gebäudetypologie gebunden, sondern können überall vorkommen: am Reihenhaus, am Einfamilienhaus, an Hochhäusern. Aus städtebaulicher Sicht ist die bereits beschriebene Blockrandtypologie, wie sie in Hamm zu finden ist, besonders interessant: Hier treffen im Bereich des Vorgartens sich unbekannte Menschen einer Hausbewohnerschaft aufeinander, und die Vorgärten verschmelzen mit dem öffentlichen Straßenraum. Dies ist verknüpft mit Uneindeutigkeiten bezüglich Eigentumsverhältnissen und Nutzungsrechten.


Die Eigentumsgrenzen sind nur administrativ von Bedeutung, in Wahrheit sind sie diffus, in ihrer Gestalt und ihrem Gebrauch. In dieser Arbeit wird dabei deshalb bezüglich dieser diffusen Schwelle zwischen dem privaten Haus und dem öffentlichen Gehweg vom Dazwischen und nicht vom halböffentlichen Raum gesprochen, da eine Reduktion dieses Raums auf seine Eigentumsverhältnisse nicht genügt. Hinzu kommt, dass im Mietsgeschosswohnungsbau mehrere, sich größenteils unbekannte Bewohner_innen aufeinandertreffen, anders als beispielsweise im Eigenheim. Damit grenzt sich die Arbeit deutlich von Grünflächen wie Innenhöfen oder dem Abstandsgrün von Zeilenbauten ab. Zwar können auch solche Grünflächen den Wohngebäuden zugeordnet werden und gelten als „wohnungsnahe Freiräume“, durch ihre Lage verschmelzen sie jedoch nicht oder nur gering mit dem öffentlichem Raum. Der Vorgarten kann nicht isoliert betrachtet werden, er ist Teil eines komplexen Raumgefüges, in dem Straßenfahrbahn, Grünstreifen, Gehwege, Gärten, Hauseingänge und andere Räume mit Menschen aufeinandertreffen, sich überlagern oder nebeneinander liegen. Private Eigentumsverhältnisse treffen auf öffentliche, verschwimmen jedoch in ihrem Gebrauch miteinander. Es muss also zunächst der gesamte Raum betrachtet und verstanden werden, um Rückschlüsse auf Funktion und Gebrauch von Vorgärten ziehen zu können. Für diesen Raum als Ganzes existiert jedoch kein Begriff, sondern nur für seine Teilräume. Aus diesem Grunde wird in dieser Arbeit vom Straßenraum gesprochen. Er beschränkt sich nicht nur auf die Verkehrsflächen für Autos oder Fußgänger, sondern umfasst all jene Räume zwischen zwei gegenüberliegenden Hausfassaden. Es ist also von einem erweiterten Verständnis des klassischen Straßenraumbegriffs die Rede, weshalb er durch eine kursive Schreibweise stets hervorgehoben ist, um an das ganzheitliche

Verständnis zu erinnern. Die Arbeit gliedert sich in drei Teile: Als Auftakt wird im ersten Teil zunächst die Entstehungsgeschichte von Vorgärten am Beispiel Hamms, aber auch des ebenfalls in Hamburg liegenden Stadtteils Harvestehude vergleichend betrachtet. Beide Stadtteile sind geprägt von Blockrandstruktur und Vorgärten. Während Hamm im zweiten Weltkrieg fast komplett zerstört und unter starkem Einfluss der Gartenstadtidee als Wohnstandort mit Mietsgeschosswohungsbauten wieder aufgebaut wurde, wurde Harvestehude, das bis heute zu den höherpreisigen Lagen Hamburgs gehört, im 19. Jahrhundert als „Gesamtlandschaft“ mit Reihenvillen geplant und erbaut. Die vergleichende Untersuchung soll Parallelen und Kontraste aufdecken und somit den Blick für die im zweiten Teil der Arbeit folgende nähere Betrachtung Hamms schärfen. Für die tieferreichende Untersuchung wird somit der Fokus auf den Stadtteil Hamm gelegt. Hier ist der Vorgarten Teil einer Hausgemeinschaft, die aus mehreren mehr oder weniger anonymen Parteien besteht. Aus der Untersuchung Hamms entstand der Katalog der Straßenraumcharakteristika, der Teil II dieser Arbeit darstellt. Auch wenn dieser an manchen Stellen Teilräume behandelt, die auf den ersten Blick nicht direkt an den Vorgarten geknüpft sind, steht der Vorgarten immer über dieser Arbeit. Der Katalog fügt sich in seiner Gesamtheit zur Darstellung der Funktionsweise des Straßenraums zusammen, in dem auch immer der Vorgarten eine Rolle spielt – nur so kann der Vorgarten als Raum verstanden werden. In Teil III werden die gewonnenen Erkenntnisse über den Straßenraum wieder mit dem Vorgarten rückgekoppelt: In sieben Szenarien werden grundlegende Parameter des Vorgartens – Dimension und Eigentumsverhältnis – verändert und die möglichen Auswirkungen auf den Straßenraum dargestellt.

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ForschungsProzess & Methodologie

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Innerhalb eines Zeitraum von drei Monaten galt es, eine Forschungsfrage zu formulieren, die Untersuchung durchzuführen, zu analysieren sowie eine Syntheseleitung aus dem generierten Material zu erbringen. Dabei kamen unterschiedliche Forschungsmethoden zum Einsatz. Zunächst wurden mittels Feldforschung die beiden Stadtteile vergleichend untersucht: Für einen ersten Einstieg in das Feld wurden in mehreren Streifzügen durch Hamm und Harvestehude deren Vorgärten und Straßenräume betrachtet. Die während der Streifzüge entstandene Fotodokumentation aus rund 140 Aufnahmen wurde geclustert und analysiert und bauliche Merkmale sowie die Vielfalt der Dysfunktionen – also ein sich von der intendierten Funktion eines Objekts lösender Gebrauch – im Straßenraum festgestellt. Vor dem Hintergrund des knappen Zeitrahmens wurde in beiden Stadtteilen schließlich je eine Straße ausgewählt, deren Vorgärten kartiert wurden. Diese Kartierungen dienten als Grundlage für die Tätigkeitskartierungen nach der BURANO-Methode: Auf einer Karte wird eine Momentaufnahme menschlicher durch den Raum bedingter Bewegungen festgehalten. Somit konnten für den Einstieg in kurzer Zeit in beiden Stadtteilen mehrere Momentaufnahmen festgehalten werden. Die Tätigkeitskartierungen wurden an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten durchgeführt. Es wurden außerdem narrative Kurzinterviews mit Bewohner_innen und Passant_innen geführt. Gleichzei-

tig wurde die Geschichte der beiden Stadtteile untersucht, um die Entstehung der Vorgärten nachvollziehen zu können. An dieser Stelle wurde das bereits generierte Material analysiert. Für die weitere Untersuchung wurde der Fokus aus den bereits aufgeführten Gründen auf den Stadtteil Hamm gelegt. Dort wurden die Tätigkeitskartierungen fortgesetzt. Da diese jedoch nur einen kurzen Moment festhalten können, wurde zusätzlich in der eigenen Wohnstraße, nur unweit der kartierten Straße, eine 12-stündige Videodokumentation vom eigenen Balkon aus durchgeführt. Der entstandene Film wurde in zwei Durchläufen gesichtet: einmal mit 64-facher Geschwindigkeit, die die 12 Stunden in 10 Minuten zeigte und somit einen ersten Einblick in die Bewegungsabläufe im Raum gab, und ein zweites Mal mit 32-facher Geschwindigkeit. Hier konnten in 20 Minuten sämtliche Bewegungen und Interaktionen gesichtet und protokolliert werden. Hinzu kamen zahlreiche Beobachtungen vom Balkon aus und am offenen Fenster, was sich als hochergiebig herausstellte. Da beispielsweise sprachliche Kommunikation in einer eher ruhigen Wohnstraße selten und punktuell stattfindet und bei einer Momentaufnahme durch Tätigkeitskartierungen verpasst werden kann (und mangels Aufenthaltsmöglichkeiten im Feld auch verpasst wurde), konnte so über einen längeren zusammenhängenden Zeitraum von mehreren Stunden sprachliche Kommunikation nachgewiesen und in ihrer Form


beschrieben werden. Aus einem protokollierten Nachmittag entstand das Entrée in den Katalog dieser Arbeit. Außerdem wurde Literatur zu den Themen Vorgärten und Hauseingängen recherchiert und auch philosophische Werke berücksichtigt. Das generierte Material wurde bereits während der Feldorschung in seinen Teilaspekten vor allem grafisch analysiert. Das gesamte aus Feldforschung und Literatur generierte Material wurde schließlich kodiert, wobei sich in Teilen der Methodik der Grounded Theory bedient wurde. Die Kodes waren die Grundlage für den Katalog der Straßenraumcharakteristika. In Szenarien konnte die Veränderung grundlegender Parameter von Vorgärten – Dimension und Eigentumsverhältnis – mit den im Katalog beschriebenen Raumcharakteristika rückgekopppelt werden.

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Vorgärten Ausgangsthese „In Vorgärten findet kein Gebrauch statt“

Vorgärten

REFLEXION

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Forschungsprozess & Methodologie der Arbeit

7 Szenarien Dimension und Eigentumsverhältnis von Vorgärten als Parameter


FELDFORSCHUNG Hamm

Harvestehude

Streifzüge Fotodokumentation

Streifzüge Fotodokumentation

Zoom: eine Straße

Zoom: eine Straße

Vorgartenkartierung

Vorgartenkartierung

Tätigkeitskartierungen

Tätigkeitskartierungen

Fokus Hamm Feldforschung

Recherche

Tätigkeitskartierung Videodokumentation Beobachtungen vom Balkon narrative Kurzinterviews Experteninterview

Stadtteilarchiv Staatsarchiv Literatur (Raum)Theorie

Material Kodierung

Katalog der Charakteristika Rückkopplung mit Raumcharakteristika

StraSSenraum

Erste Analyse

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I Auftakt: Zwei Stadtteile


Für einen Einstieg werden zunächst die beiden Hamburger Stadtteile Hamm und Harvestehude vergleichend betrachtet. Beide Stadtteile weisen eine ausgeprägte Blockrandstruktur sowie Vorgärten auf. Während in Hamm der viergeschossige Mietsgeschosswohnungsbau vorherrschend ist, finden sich in Harvestehude vor allem Reihenvillen. In Hamm wurde der Fokus der Untersuchung auf den nördlichen Teil des Stadtteils gelegt, der bis 2011 als Hamm-Nord eigenständiger Stadtteil war und historisch bedingt besonders durch Vorgärten geprägt ist. In Harvestehude wurde vor allem das Gebiet um den Innocentiapark betrachtet. Auch dieses ist aufgrund seiner Historie besonders von Vorgärten geprägt. Zunächst soll eine Fotoserie einen unkommentierten und unvoreingenommenen Eindruck der Vorgärten beider Stadtteile vermitteln. Im Anschluss wird die Geschichte der Wohnsiedlungen und damit auch ihrer Vorgärten nachvollzogen. Zudem werden erste bauliche Merkmale dargestellt. Die beiden Stadtteile werden zunächst zwar einzeln behandelt, für eine bessere Vergleichbarkeit dabei jedoch nebeneinandergestellt. Auf den folgenden Seiten befindet sich somit Harvestehude stets auf der linken Seite, Hamm auf der rechten.

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Harvestehude


Hamm

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Harvestehude

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Hamm

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Harvestehude

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Hamm

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Harvestehude

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Hamm

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Harvestehude

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Hamm

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Harvestehude

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Hamm

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Harvestehude

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Fläche: Bevölkerungsdichte:

2,0 qkm² 8 274 Pers./qkm²

Bevölkerung: unter 18-Jährige: 65-Jährige und älter: zwischen 18 und 65:

16 706 2 513 (15%) 3 440 (20,6%) 10 753 (64,4%)

Wohngebäude: Wohnungen: ...davon in 1-/2-FH*: Wohnungsgröße: Personen je Haushalt: 1-Pers.-Haushalte: Haushalte mit Kindern:

1 318 9 944 5% 95,1 qm durchschnittlich 1,7 6 137 (59,5%) 1 586 (15,4%)

Wohnungen 2011: ...davon mit 1 Raum: ...davon mit 2 Räumen: ...davon mit 3 Räumen: ...davon mit 4 Räumen: ...davon mit 5 Räumen: ...davon mit 6 Räumen: ...davon mit 7 o.mehr:

9 978 626 956 2 482 2 653 1 539 942 780

*Ein- bzw. Zweifamilienhaus Quelle der Daten: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein


HAMM

HAMBURg

Fläche: 3,8 qkm² Bevölkerungsdichte: 10 035 Pers./qkm²

Fläche: 755,3 qkm² Bevölkerungsdichte: 2 351 Pers./km²

Bevölkerung: unter 18-Jährige 65-Jährige und älter zwischen 18 und 65:

37 607 4 023 (10,7%) 5 833 (15,4%) 27 751 (73,9%)

Bevölkerung: unter 18-Jährige: 65-Jährige und älter: zwischen 18 und 65:

1 775 659 277 273 (15,6%) 334 173 (18,8%) 1 164 213 (65,6%)

Wohngebäude: Wohnungen: ...davon in 1-/2-FH*: Wohnungsgröße: Personen je Haushalt: 1-Pers.-Haushalte: Haushalte mit Kindern:

2 222 22 538 1% 58,1 qm²durchschn. 1,5 17 911 (68,6%) 2 745 (10,5%)

Wohngebäude: Wohnungen: ...davon in 1-/2-FH*: Wohnungsgröße: Personen je Haushalt 1-Pers.-Haushalte: Haushalte mit Kindern:

244 331 929 785 19,9% 74,9 qm durchschn. 1,8 Personen 573 932 (54,2%) 172 459 (17,4%)

Wohnungen 2011: ...davon mit 1 Raum: ...davon mit 2 Räumen: ...davon mit 3 Räumen: ...davon mit 4 Räumen: ...davon mit 5 Räumen: ...davon mit 6 Räumen: ...davon mit 7 o.mehr:

22 192 548 1 875 10 537 7 764 1 190 180 98

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Portrait Harvestehude

500 Meter

Schwarzplan Harvestehude

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Es kann wohl kein Zweifel darüber obwalten, daß man in dieser Gegend einen ländlicheren Character erhalten will und [...] gewiß zu empfehlen, auf Anlegung von Vorgärten zu halten [...]. Oberingenieur Christian Wilhelm Plath, 1868 (zit. nach Hipp 1976: 31) Heute trägt der Stadtteil Harvestehude vor allem das Attribut „repräsentativ“, was Stimmen aus dem Stadtteil und Immobilienexposés zu entnehmen ist. Vor den in Blockrandbauweise errichteten Reihenvillen sind üppig bepflanzte, blühende Vorgärten zu sehen. Dieses Erscheinungbild unterscheidet sich nicht sehr stark von dem vor rund 100 Jahren. Dieses Bild ist ein

Produkt eines gesamtplanerischen Leitbilds, das Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde und bis heute durch Bauleitpläne streng geschützt ist - auch die Vorgärten. So heißt es für einen bedeutenden Anzahl der Blöcke im heute gültigen Bebauungsplan „Vor- und Hintergärten sind zu erhalten und von jeglicher Bebauung freizuhalten“ (siehe Bebauungsplan Harvestehude 9, S. 42). Auf einer Fläche von 2 km² beherbergt Harvestehude heute rund 16 700 Einwohner_innen. Die weitere Statistik ist durch den Einbezug der Grindelhochhäuser, die ebenfalls im Stadtteil Harvestehude liegen, nicht repräsentativ für die Villengegend um den Innocentiapark im Nordwesten des Stadtteils, die Untersuchungsgegen-


Portrait Hamm

500 Meter

Schwarzplan Hamm Hervorgehoben ist das Gebiet des ehemaligen Stadtteils Hamm-Nord, hier sind die Vorgärten historisch bedingt besonders ausgeprägt.

Hatte die Gartenstadtbewegung „Grün“ zum Ziel der Stadtflucht gemacht, so holte Fritz Schumacher dieses Grün in die Stadt zurück. (Hipp 1989: 97)

Der Stadtteil Hamm trägt heute vor allem das Attribut „grün“, was Stimmen aus dem Stadtteil, Immobilienexposés und dem Stadtteilportrait der offiziellen Webseite der Stadt Hamburg zu entnehmen ist. Die von Alleen geprägten Wohnstraßen, der große Hammer Park und nicht zuletzt die vielen Vorgärten vor den viergeschossigen Mietsgeschosswohnungsbauten in Blockrandbauweise tragen hierzu wesentlich bei.

Dies geht vor allem zurück auf die sozialen Ziele im Städtebau der Weimarer Republik der 1920er Jahre, die mit dem Dreiklang Licht, Luft und Sonne für höhere Qualitäten beim Wohnungsbau sorgte – auch in Hamm. Es verbesserten sich nicht nur die hygienische Qualität der Wohnungen, auch die Freiräume im Mietsgeschosswohnungsbau wurden in dieser Zeit zum wichtigen Planungsthema. In dieser Zeit wurde Fritz Schumacher im Jahre 1909 zu Hamburgs Baudirektor berufen, womit ein bedeutender Abschnitt in der Stadtbaugeschichte Hamburgs begann. Nicht nur Hamm, auch weitere Stadtteile wurden zu dieser Zeit geprägt: Der „Gürtel um Hamburgs alten Leib“ (Hipp 1989: 79) wurde geplant, ein dicht bebauter Ring um

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Harvestehude

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stand dieser Arbeit ist. Die durchschnittliche Haushaltsgröße ist mit 1,7 Personen dennoch höher als in Hamm, außerdem zeigen sich hier enorme Unterschiede der Flächenverfügung. So liegt der anteilige Schwerpunkt zwar wie in Hamm ebenfalls bei 3- und 4-Zimmerwohnungen – was wohl wie erwähnt auf die Grindelhochhäuser zurückzuführen ist. Der Anteil der Stadtvillen zeigt sich jedoch in der Zimmeranzahl: So haben von den insgesamt rund 10 000 Wohnungen des Stadtteils über 1 500 Wohnungen immer noch fünf, über 900 Wohnungen sechs und fast 800 Wohnungen sieben oder mehr Zimmer. Die durchschnittliche Wohnungsgröße beträgt 91,5 m², was trotz Einbezug der Grindelhochhäuser im Vergleich zu Hamm (58,1 m²) deutlich mehr Fläche pro Haushalt darstellt. Auch der Anteil der Kinder ist höher. So beträgt der Anteil der Haushalte mit Kindern in Harvestehude 15,4% (Hamm 10,5%). Das durchschnittliche Jahreseinkommen je steuerpflichtiger Person betrug im Jahr 2007 rund 89 000 Euro (Hamm: rund 22 000 Euro). Harvestehude gehört zu den einkommensstärksten Stadtteilen Hamburgs. (Statistisches Amt für Hamburg und Schlewsig-Holstein) Die Geschichte Harvestehudes beginnt im Jahre 1295, als Zisterzienser-Frauenkloster „Zum Jungfrauenthal“ von St. Pauli am Herwerdeshuder Weiher in das heutige Harvestehuder Gebiet umsiedelte. Das Kloster entwickelte sich in den nächsten Jahrzehnten zum bedeutendsten Grundherren in Hamburgs Umgebung und besaß die umliegenden Ländereien. Das Kloster stand unter Hamburgs Schutz, aber auch unter dessen Kontrolle: Das Kloster verpflichtete sich, seine Ländereien bis zur Stadtgrenze Hamburgs nicht zu bebauen. Nach der Reformation 1530 zogen die Nonnen in die Stadt, und die Klostergebäude in Harvestehude wurden abgerissen. Das gesamte Klosterland verblieb jedoch im Besitz einer Stiftung, in die das Kloster umgewandelt wurde. Ein Verkauf musste erst durch die

Stadt Hamburg genehmigt werden. Das gesamte Land bliebt somit lange Zeit im Besitz eines Grundherren. Dies machte die heutige Entwicklung erst möglich. Das Land wurde jedoch an mehrere Pächter vergeben, zunächst für Viehweidewirtschaft genutzt und im Laufe der Zeit auch zum beliebten Ausflugsort (vgl. Hipp 1976: 10f). Im Verlauf der nächsten hundert Jahre wurde das an der Alster gelegene Harvestehude für Sommersitze der Hamburger Stadtbürger_innen entdeckt, weshalb Ende des 18. Jahrhunderts zahlreiche klassizistische Landhäuser entstanden. (Vgl. Hipp 1976: 13f) Im Zuge der aufkommenden Industrialisierung um die Jahrhundertwende entwickelte sich großer Druck auf die Wohnsituation Hamburgs, das Stadtgebiet dehnte sich auf das Umland aus. Der britische Ingenieur William Lindley wurde damit beauftragt, Straßeneinteilungspläne für das Gebiet der Klosterländereien zu entwickeln, welche jedoch nie realisiert wurden. Mit Aufhebung der Torsperre 1860 verschmolz Hamburg immer enger mit dem Umland, wodurch Harvestehude schließlich zum Vorort Hamburgs wurde. Seit 1837 versuchte die Stiftung, das Land zu verkaufen, was die Stadt Hamburg jedoch verhinderte. 1866 schließlich signalisierte ein Consortium aus acht Privatpersonen Interesse am Kauf des gesamten Klosterlandes. Die Stadt Hamburg sah die Chance, das Land zusammenhängend zu entwickeln, konnte aber die Summe nicht selbst aufbringen. Sie ließ somit den Kauf durch das Consortium zu, erhob allerdings Auflagen an selbiges. An den Kauf gebunden war somit die infrastrukturelle Erschließung des Gebiets, die Kanalisierung der Isebek sowie das Schaffen öffentlicher Plätze. Außerdem sollten die alten Eichenbestände sowie romantische Plätze erhalten bleiben. (Vgl. ebd.: 37) 1868 hielt der mit der Planung beauftragte Oberingenieur Christian Wilhelm Plath in einem Bericht fest, dass der ländlich geprägte Charakter des Gebiets erhalten bleiben müsse, wie dies auch schon in


Hamm Hamburgs Innenstadt, um die Stadtstruktur in das Umland hinaus nicht ausdünnen zu lassen. Von Westen nach Osten gesehen gehören vor allem Eimsbüttel, Eppendorf, Winterhude (Jarrestadt), Barmbek-Nord, Dulsberg, und schließich Hamm, Horn und Veddel zu dieser Entwicklung. Prägend sind dabei bis heute die Großsiedlungen in Backsteinbauweise, wie sie auch Hamm zu finden sind. (Vgl. Hipp 1989: 76ff) Die 1920er Jahre waren von hoher Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot geprägt. Die Lösung letzterer stand im Mittelpunkt der staatlichen Wohnungspolitik der Weimarer Republik. Die „verhasste gründerzeitliche Stadt“ (Spitthöfer 2002: 29) gab dabei Anlass zu einem starken Reformwillen. Im Gegensatz zur bisherigen Stadtstruktur, in der neben Industrie in schlecht ausgestatteten Mietskasernen unter katastrophalen hygienischen Bedingungen gewohnt wurde, galt von nun an die Trennung dieser Funktionen als Ziel: Im Rahmen von Stadterweiterung und (staatlich gefördertem) Wohnungsneubau sollten die Stadtzentren nun vorrangig der Arbeit dienen und das Wohnen außerhalb stattfinden. Auch die stärkere Durchgrünung der Stadt war wichtiger Teil der Städtebaureform: Vorhandene Grünräume wurden vernetzt, neue geschaffen. Es enstanden großräumliche Planungskonzepte. Die primäre Funktion der Repräsentation des Stadtgrüns sollte durch einen Nutzungs- und Erholungswert ersetzt werden. In Hamburg entstand so Schuhmachers Federplan, nach welchem sich die Stadtentwicklung vom Zentrum aus fingerförmig ins Umland erstrecken und Grünräume gleichzeitig keilartig in das Stadtinnere verlaufen sollten. (Vgl. Spitthöfer 2002: 30) Ab 1924 wurde verstärkt der Geschosswohnungsbau gefördert. Zahlreiche große Wohnsiedlungen mit integrierten nutzbaren Grünzügen und wohnungsnahen Freiräumen entstanden. Deren Gestalt unterschied sich auf vielfältige Weise: Es entstanden offene und geschlossene Blockrandbauten, bei denen der

Innenhof aus Besonnungsgründen freigehalten wurde, sowie verschiedenartig arrangierte Zeilenbauten, die noch gleichberechtiger Tageslicht in alle Wohnungen ließ. Auch bezüglich der Freiräume wurden verschiedenartige Möglichkeiten eingesetzt, wie öffentliche Grünzüge, Mieter_innengärten, einfache Rasenflächen, Spielplätze und Plätze zum Aufhängen von Wäsche. In vielen Blockrandbauten dieser Zeit wurde der Innenhof zugunsten der gesamten Gemeinschaft mit schlichtem Rasen ausgestattet. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Fläche so von allen gemeinsam genutzt werden kann und nicht nur einzelne Parteien bevorzugt werden. (Vgl. Spitthöfer 2002: 36ff) Gelegenheiten zur Aneignung wohnungsnaher Freiräume beschränkten sich dadurch meist auf die Mieter_innengärten. Die gemeinschaftlich nutzbaren Freiräume waren bereits damals reglementiert, was durch Hausmeister_innen vor Ort auch kontrolliert wurde. Häufig wichen somit die Wohnungsbaugesellschaften von den durch Planer_innen intendierte gemeinschaftliche Nutzungsmöglichkeiten ab. Schumacher strebt in Hamburg außerdem eine reduzierte Geschosshöhe der Wohnungsbauten an. Stand die Weimarer Republik auch unter dem Zeichen der Entlastung der Frau, sollten in den neuen zwei- bis viergeschossigen Wohnhäusern die Kinder leichteren und selbstständigen Zutritt – im Vergleich zu den sechsgeschossigen Mietskasernen – nach außen bekommen. (Vgl. Spitthöfer 2002: 43ff) In Hamburg wurde ab 1923 in diesem Zuge „Oben-Hamm“ – das heute nördliche Drittel des Stadtteils und Forschungsgebiet dieser Arbeit (siehe Schwarzplan) – als eines der größten zusammenhängenden Wohngebiete Hamburgs bebaut. Die Wohnungen galten als modern ausgestattet. Historische Fotos aus dem Stadtteilarchiv Hamm sowie Luftbilder von 1930 zeigen, dass bereits zu dieser Zeit Vorgärten die Straße prägten (siehe Luftbild Hamm 1930, S. 45),

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Historische Karte Hamburgs von 1909 Während sich Harvestehude bereits im Bau befindet (links), ist Hamm noch größtenteils unbebaut (rechts). (Quelle: Informations- und Medienzentrum - Kartografie - HafenCity Universität Hamburg)


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Harvestehude

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den Jahren vorher durch Lindley vorgeschlagen wurde. Aus diesem Grunde sei die Anlage von Vorgärten zu empfehlen und somit eine Baulinie festzulegen. (Vgl. ebd. 31) Ein Jahr später lag der endgültige Entwurf des Klosterland-Konsortiums mit der noch heute prägnanten rechtwinkligen Straßeneinteilung (siehe Schwarzplan) und dem sich darin eingliedernden Innocentiapark vor. Diese strikte Rechtwinkligkeit galt bereits damals als konservativ. 1880 waren alle Grundstücke verkauft, 1882 die Straßen aus dem Besitz des Consortiums an den Staat übergegangen. Doch durch die Bodenspekulation der Käufer, die ungünstige wirtschaftliche Lage und die Cholera blieben viele Grundstücke lange unbebaut. Die Käufer erwarben manchmal ganze Blöcke, manchmal einzelne Parzellen. (Vgl. ebd.: 41f) Dabei wurden den Käufern mehrere Auflagen zur Bebauung der Grundstücke übertragen. So wurden beispielsweise der Bau kleiner Wohnungen gänzlich verboten, wodurch sich die Käufergruppe auf den oberen Mittelstand konzentrierte, was den ursprünglichen Absichten der Stadterweiterung in gewisser Weise widersprach. Die Wohnungen sollten zu Gartenwohnungen ohne Geschäfte ausgebaut werden, und die Baulinien wurden so definiert, dass eigentlich nur freistehende und Doppelhäuser möglich waren. Hier liegt auch die rechtliche Grundlage für die damaligen und heutigen Vorgärten. Die tatsächliche Entwicklung jedoch zeigt eine nahezu geschlossene Blockrandbauweise (siehe Grafik Vorgärten und Parzellierung in Harvestehude, S. 48) was dem fehlenden Passus über den Abstand zwischen den Gebäuden geschuldet ist. (Vgl. ebd.: 46ff) Der prägnanteste Gebäudetyp Harvestehudes ist somit die Reihenvilla. Die schmalen Grundstücke mit Vor- und Hintergarten brachte das Eigenheim zu bürgerlichen Leuten, die sich keine freistehende Villa leisten konnten. (Vgl. ebd.: 65) Die tatsächliche Festschreibung als Villenviertel vollzog sich mit dem Bebauungs-

plan für Harvestehude von 1906. Dieser schrieb nun unter anderem fest, dass in umliegendem Bereich des Innocentiaparks nur Einzelwohnhäuser gebaut werden durften. Mit den festgesetzten Baulinien entstand in diesem Gebiet eine einheitliche Bebauung mit Vorgärten, die auch Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist. (Vgl. ebd.: 46f) Bald wurde das Gebiet durch den Hochbahnring und später durch die U-Bahn öffentlich erschlossen. Der zweite Weltkrieg verschonte das Gebiet weitestgehend, traf aber das südwestliche gelegene Grindelviertel umso schlimmer. Hier entstanden in der Nachkriegszeit die Grindelhochhäuser als bedeutenste städtebauliche Gesamtanalage der Nachkriegszeit. (Vgl. ebd.: 53f) Während der Streifzüge und Tätigkeitskartierungen wurde kein Aufenthalt der Eigentümer_ innen in den Vorgärten beobachtet, stattdessen waren darin zahlreiche beauftragte Gärtne_innen mit dem Schneiden von Hecken beschäftigt. Die Bewegungen im Straßenraum waren geprägt vom Durchqueren der Straße zu Fuß, vom Verlassen des Hauses und vom Sichverabschiedens an der Haustüre.


Hamm unter anderem mit schmiedeeisernen Zäunen. Diese wurden, ebenso wie Hecken, sogar in der amtlichen Kartierung des Gebietes festgehalten (siehe topografische Grundkarte Hamm 1930, S. 45). Die Grundlage hierfür stellte der damals gültige Fluchtlinienplan dar, der jedoch laut Staatsarchiv Hamburg durch Kriegszerstörung heute nicht mehr existiert. Er bestimmte die Abstandsflächen zwischen Straße und Gebäude. Heute sind diese in der Hamburgischen Bauordnung definiert und im Bebauungsplan festgesetzt. Bewohner_innen waren zu dieser Zeit vor allem von gehobenen Berufsgruppen wie Angestellte oder Kaufleute. Die weit verbreitete Beschreibung Hamms als altes Arbeiter_innenviertel trifft also nur eingeschränkt zu. Diese wohnten vor allem in Unten-Hamm, das wegen der Bodenfeuchtigkeit durch das Marschland zunächst fünf Meter aufgeschüttet werden musste und schließlich mit weniger gut ausgestatteten Schlitzbauten bebaut wurde. Die Grenze zwischen Oben-Hamm und Unten-Hamm bildete die Geestkante an der heutigen Hammer Landstraße. Der Hammer Park im Zentrum des Gebietes wird bereits 1920 für die Bewohnerschaft öffentlich zugänglich gemacht, nachdem er bis 1914 im Privatbesitz der Familie Sieveking war. In diesem Zuge gestaltet Gartenbaudirektor Otto Linne den Park mit Sportanlagen, Restaurants, Planschbecken und weiteren Naherholungsmöglichkeiten. (Vgl. Rasmußen/Wulf 2006: 13) Bis heute gibt der Hammer Park den Bewohner_innen des Stadtteils Raum zum Grillen mit Freunden auf der Picknickdecke oder mit der Familie an herbeigeschleppten Tafeln, zum Sport auf dem Bolzplatz, zum Joggen auf den geschwungenen Wegen oder Kindern zum Baden. Auf 3,8 km² leben heute rund 37 600 Menschen im gesamten Stadtteil Hamm. Davon sind rund 74% zwischen 18 und 65 Jahre alt (Hamburg gesamt 65,6%). Das durchschnittliche Jahreseinkommen je steuerpflichtiger Person betrug 2007

rund 23 000 Euro. Hamm gehört damit zu den Stadtteilen mit dem geringsten Einkommen. Hamm ist kein sehr kinderreicher Stadtteil, der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 10,5% (Hamburg gesamt: 17,4%). (Statistisches Amt für Hamburg und Schlewsig-Holstein) Dies ist wohl dem unter Wohnungsnot getätigten Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg geschuldet: Durch Bombenangriffe britischer Fliegereinheiten und dem dadurch unter außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen entstandene Feuersturm wurden im Juli 1943 96% des Stadtteils zerstört. (Vgl. Rasmußen/Wulf 2006: 12-21) Für den Wideraufbau ab 1950 wurden die alten Baustrukturen genutzt, der Usprung der heutigen Vorgärten liegt somit in den Plänen der 20er Jahre. Wegen der großen Wohnungsnot gingen hieraus jedoch deutlich kleinere Wohnungen hervor. (Vgl. ebd.) Die durchschnittliche Wohnungsgröße liegt heute bei rund 58 m², es befinden sich im Stadtteil vor allem 1-PersonenHaushalte (68,6%, Hamburg gesamt: 54,2 %). Der Schwerpunkt der Zimmeranzahl in den rund 22 500 Wohnungen liegt bei 3 Zimmern (rund 10 500 Wohnungen) und 4 Zimmern (rund 7 800 Wohnungen). Im Gegensatz dazu gibt es nur rund 1 900 Wohnungen mit zwei Zimmern. (Quelle: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig Holstein) Sehr viele Wohnungen befinden sich in genossenschaftlichem Besitz, was den entsprechenden Logos der unterschiedlichen Genossenschaften an den Hausfassaden abzulesen ist, und vor dem Hintergrund der Nähe zum Stadtzentrum mit relativ günstigen Mietpreisen einhergeht. Dabei gab es eine Zeit, in der Hamm von bürgerlichen Villen geprägt war. Im Jahr 1256 wurden die Ländereien zwischen den Dörfern Eilenbeke und Hamme durch zwei Grafen an die Stadt Hamburg verpachtet. Die Urkunde stellt die erste Erwähnung Hamms dar. Der Name leitet sich von dem Wald „Hamme“ ab, in dessen Lichtung das Dorf lag. Die Lage Hamms am

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Hamm Übergang zwischen Geest und Marsch und die damit verbundene verschiedenartige Bodenbeschaffenheit erbrachte dem Dorf artenreiche landwirtschaftliche Erträge. Um den Boden intensiver nutzen zu können, wurde die feuchte Marsch eingedeicht, nachdem die Stadt Hamburg über Umwege im Besitz sämtliche Ländereien des Dorfgebietes war. Die Deiche wurden im Laufe der Jahrhunderte jedoch immer wieder durch Fluten zerstört. Durch die Nähe zur Stadt Hamburg – das Gebiet erstreckte sich im Westen bis zum Hamburger Wallring – wurde Hamm für viele Städter_innen interessant: Ab Anfang des 17. Jahrhunderts wurden hier durch wohlhabende Stadtbürger_innen unzählige Sommersitze errichtet. Hamm wandelte sich so schließlich zu einem der beliebtesten Villenvororte Hamburgs mit vielen Lustgärten. Erst ab dem 19. Jahrhundert verlagerte sich die Begehrtheit für Sommersitze in den Westen Richtung Blankenese. 1813 und 1814 wurde das Dorf Hamm durch die napoleonischen Truppen stark zerstört, und fehlendes Geld für den Wiederaufbau führte zum Verkauf der Besitztümer an Städter_innen. Ab 1842 nutzten diese ihre in Hamm gelegenen Sommerhäuser als Wohnhaus, da ihre Wohnungen in der Stadt dem Hamburger Brand zum Opfer gefallen waren. Die erste Omnibusanbindung in die Stadt Hamburg war die Folge. Nach der Aufhebung der Hamburger Torsperre 1860 schließlich zog es nun viele weitere Stadtbewohner_innen in das Umland, bis elf Jahre später das Dorf Hamm den Hamburger Behörden unterstellt wird. Im Zuge der Industrialisierung wird die Wohnbebauung schließlich immer dichter. Als 1894 rund 14 697 Menschen im Stadtteil leben, wird Hamm zum Stadtteil Hamburgs erklärt, der zu diesem Zeitpunkt nur punktuell dicht bebaut ist, vor allem im Nordwesten. Der Nordosten blieb bis zu den Plänen Schumachers unbebaut. (Vgl. Rasmußen/Wulf 2006: 12ff) 1951 wurde Hamm in drei Stadtteile mit je eigener Verwaltung eingeteilt:

Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd. 2011 schließlich wurde das gesamte Gebiet wieder zum Stadtteil Hamm zusammenführt. Die ersten Tätigkeitskartierungen ergaben keinen zu beobachtenden Aufenthalt in den Vorgärten. Das Verlassen und Ankommen sowie das Durchqueren der Straße zu Fuß, auf dem Rad und mit dem Auto waren die vorherrschenden Bewegungen im Straßenraum.

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Harvestehude

*

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Aktueller Bebauungsplan Harvestehude Der Plan stammt aus dem Jahre 1955 und zeigt für das Gebiet um den Innocentiapark im Nordwesten (*) die Baustruktur, wie sie bereits im Jahr 1869 geplant wurde. In den gesonderten Vorschriften ist die Erhaltung der Vor- und Hintergärten in bestimmten Gebieten festgeschrieben. Ausgehend vom Innocentiapark im Nordwesten steigt die Höhe der Blockrandbebauung nach außen von zwei bis vier Geschosse. Im Westen sind die zeilenartigen Grindelhochhäuser zu sehen. (Quelle: Planportal der Stadt Hamburg)


Hamm

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Aktueller Bebauungsplan Hamm Der Plan zeigt den Stadtteil nach dem Wiederaufbau 1955. Es dominiert der 4-geschossige Blockrandbau im Wohngebiet. Schmale Abstandsflächen - die Fläche der Vorgärten - zwischen Straße und Gebäude sind zu erkennen. (Quelle: Planportal der Stadt Hamburg)


Harvestehude

Bebauungsplan Harvestehude 9 Deutlich abzulesen sind Straßenverkehrsfläche, die Parzellierung sowie die Flächen der Vor- und Hintergärten. Für den Vorgarten gilt der Ausschluss von Nebenanlagen. (Quelle: Planportal der Stadt Hamburg) HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGBLATT (über Bebauungsplan Harvestehude 9)

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3m 2m

„Gesetz für den Bebauungplan Harvestehude 9“ Für diesen Bebauungsplan gelten besondere Reglementierungen. So darf kein Staffelgeschoss auf das Gebäude gesetzt werden, es sei denn es handelt sich um ein Mansarddach (oben). Die Vorgartenfläche ist von baulichen Nebenanlagen freizuhalten, Ausnahmen sind in ihren Dimensionen und in ihrer Bestimmung festgesetzt (unten). (Quelle: eigene Grafik)


Hamm

Luftbild von Hamm 1930 (Ausschnitt mit östlichem Teil des Hammer Parks) Zu erkennen sind die Vorgartenflächen, ebenso die orthogonalen Wege von Gehweg zu Hauseingängen. (Quelle: Staatsarchiv Hamburg)

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Topografische Grundkarte von Hamm 1930 (gleicher Ausschnitt) Kartiert wurden auch teilweise die Einfriedungen der Vorgärten. Zu sehen sind schmiedeeiserne Zäune und Hecken. (Quelle: Staatsarchiv Hamburg)


Harvestehude

privat

öffentlich

Einfahrt

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Weg und Treppe zur Haustür

Seitentrennstreifen mit Straßenbäumen, teilweise als Parkpläche genutzt Zaun mit Hecke

Gehweg

Bepflanzter Bereich zur Trennung der Einfahrt und des Fußwegs

privat

Parkende Autos auf Straße

Straßenquerschnitt und Lageplan Harvestehude (schematisch)


Hamm

privat

öffentlich

privat

Seitentrennstreifen mit Straßenbäumen

Gehweg

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Weg zur Haustür Parkende Autos auf Straße Vorgarten mit Rasenfläche

Straßenquerschnitt und Lageplan Hamm (schmetaisch)

Hecke


PARZELLIERUNG Harvestehude

Tür vs. Garageneinfahrt Heckenhöhe Tore

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Vorgärten und Parzellierung in Harvestehude Im Vergleich zu Hamm sind die Vorgärten hier von Vielfalt geprägt. Die Parzellierung (s.o.) ist sehr viel schmaler, die Vorgartenflächen somit tiefer und insgesamt je Haus größer. Die orange Linie kennzeichnet die Grundstücksgrenze, die an den öffentlichen Gehweg grenzt. Auch wird deutlich, dass die Blöcke nicht immer gänzlich geschlossen sind.


Hamm

PARZELLIERUNG

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Vorgärten und Parzellierung in Hamm Die Gebäude der westlichen Straßenseite sind durch zahlreiche unterschiedliche Eigentümer vermietet. Alle drei Teilblöcke der östlichen Seite dagegen sind im Besitz einer Genossenschaft. Dies zeigt sich in der Vorgartengestaltung: Auf der östlichen Seite sind viele Vorgartenabschnitte identisch gestaltet. Die Parzellierung (s.o.) ist weder von der Straße noch im Innenhof zu erkennen. Die orange Linie kennzeichnet die Grundstücksgrenze, die an den öffentlichen Gehweg grenzt. Die Wohnwege des dreigeteilten Blocks sind nur schwer vom öffentlichen Gehweg zu unterscheiden.


Harvestehude

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Punktuell keine Begrenzung Trotz Öffnung in der Begrenzung, die nicht schließbar ist, ist das Eigentumsverhältnis angedeutet und somit ersichtlich

Temporär offene Begrenzung Ein offenstehendes Tor ist in diesem Moment keine phsysische, jedoch eine symbolische Grenze

Randbepflanzung Die Erschließung nimmt fast das gesamte Dazwischen ein. Unbebaute Flächen werden von Sträuchern geziert.

Exemplarische Vorgärten in Harvestehude Die Gestaltung erinnert eher an einen bepflanzten Hof als eine Gartenfläche. Rasenflächen im Vorgarten sind weniger vertreten.


Hamm

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Fließender Übergang Gehweg und Zuweg verschmelzen oft optisch durch ähnlichen Plattenbelag Grenze zum Gehweg Der Vorgarten grenzt sich zur Öffentlichkeit ab, bleibt jedoch für die Bewohnerschafft offen

Komplett begrenzt Die niedrige und somit symbolische Grenze zeigt, dass ein Betreten der Fläche nicht gewünscht ist

Rasenfläche und Sträucher Keine Begrenzung Gestalt des Vorgartens ähnelt der des benachbarten Seitentrennstreifens

Exemplarische Vorgärten in Hamm Als Vorgarten werden jene Flächen zwischen den Hauseingängen bepflanzt. Die Rasenfläche ist dabei das Grundelement. Hinzukommen können Begrenzungen verschiedener Art sowie Gehölze oder Stauden. Die Grafik stellt eine Collage verschiedener Möglichkeiten dar.


PArallelen und Kontraste

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Auch wenn das heutige Bild Harvestehudes rund 90 Jahre älter ist als das von Hamm, zeigt die vergleichende Untersuchung, dass in beiden Fällen der grüne Straßenraum durch planerische Maßnahmen bewusst hergestellt wurde: Waren es in Hamm die sozialen Ziele der Weimarer Republik, die erstmals den Grünräumen im Wohnungsbau besondere Bedeutung zukommen ließen, ist Harvestehude als landschaftliches Gesamtkonzept geplant und umgesetzt worden. In beiden Fällen spielt der Vorgarten eine zentrale Rolle dabei, die Straße mit Grünvolumen zu versorgen, was durch baurechtliche Festsetzungen verankert wurde. Dieses Bild existiert bis heute. In beiden Stadtteilen war während der Untersuchung jedoch kein Aufenthalt in den Vorgärten zu beobachten, mit Ausnahme von Gärtner_innen der Gartenbaufirmen in vielen Privatgärten Harvestehudes. Auch in Hamm werden die Gärten fremdgepflegt. In beiden Stadtteilen scheint der Vorgarten also eher repräsentative Funktionen zu erfüllen. Trotz der ähnlichen städtebaulichen Struktur – Blockrandbauweise, Vorgärten und Alleen in ruhigen Wohnstraßen – lassen sich einige Kontraste feststellen. Grenzen Während in Harvestehude durch die deutlich erkennbare Einfamilienhausstruktur klare Eigentumsverhältnisse erkennbar sind, herrscht in Hamm teilweise Unklarheit. In Harvestehude

gibt es eine_n Eigentümer_in, die Besitzverhältnisse und Nutzungsregelungen sind eindeutig. Eine Person ist im Besitz eines Grundstücks und kennt alle Rechte und Pflichten. Reglementierungen bezüglich der Nutzung gibt es nicht. Nach außen grenzt sich ein Grundstück ab, sichtbar und physisch durch geschlossene Zäune und Tore, aber auch symbolisch durch offenstehende Tore. Auch bei Grundstücken ohne physische Grenze zeigt Pflasterwechsel oder das parkende Auto in der Einfahrt, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Auch die klare Begrenzungen des Nachbargrundstücks lassen Fußgänger_innen darauf schließen, dass es sich bei einem physisch unbegrenzten Grundstück um ein nicht zu betretendes Privatgrundstück handelt. In Hamm ist dies weit weniger eindeutig. Wo beginnt der private Raum, wo endet der öffentliche? Darf ich als Flaneur_in auf unbegrenzte Rasenflächen treten? Gehören diese zum Straßengrün oder schon zum Gebäude? Darf ich als eine_r von vielen Bewohner_innen den Vorgarten betreten, wenn dieser nur teilweise begrenzt ist? Hier ist man als Bewohner_ in Mieter_in und eine von vielen unbekannten Personen, niemand ist im alleinigen Besitz eines Grundstücks. Es herrscht Unsicherheit bezüglich der Nutzungsregelungen. Zwar ist diese auch in der Hausordnung festgesetzt, oft aber nur auf die „Außenanlagen“ bezogen. Gehört die Rasenfläche vor dem Gebäude dazu? Hier sind Grenzen oft nicht vorhanden, oder wenn doch,


dann in Form von niedrigen Pflasterkanten (bei Rasenflächen) oder Hecken und Zäunen, die mit rund 50 bis 80 Zentimeter deutlich niedriger sind als in Harvestehude (oft höher als einen Meter). Soziale Struktur Bezüglich des Einkommens stehen sich hier zwei sehr gegensätzliche Stadtteile gegenüber. Während Harvestehude zu den einkommensstärksten Stadtteilen gehört, befindet sich Hamm unter den Stadtteilen mit dem geringsten Einkommen. Die Bewohnerschaft einer Reihenvilla ist somit in der Regel die besserverdienende Familie. Es kann somit von einer geringeren Fluktuation ausgegangen werden als in Hamm. Dort wohnen mehrere Mietparteien in einem Mietsgeschosshaus, oft 1- oder 2-Personenhaushalte mit geringerem Einkommen und geringerem Kinderanteil. Raumverfügbarkeit In Harvestehude ist der verfügbare Wohnraum deutlich größer. Zu der größeren Wohnfläche und dem größeren Vorgarten addiert sich ein privater rückwärtiger Garten. Die Wohnungen in Hamm sind im Vergleich hierzu wesentlich kleiner, und es gibt keine privaten Gärten. Stattdessen gibt es eine Reihe von Gemeinschaftsräumen wie den Innenhof, der jedoch mit einer starken Reglementierung einhergeht. Im Einfamilienhaus gibt es diese Nutzungsreglementierung nicht. Gestaltung Die Vorgärten in Hamm sind im Vergleich zu den Vorgärten in Harvestehude einheitlicher gestaltet, was mit der einheitlichen Planung eines ganzen Blocks bzw. der Vermietung eines größeren Gebäudes durch eine Genossenschaft einhergehen kann. Während in Hamm Vermieter_ in bzw. Genossenschaft eine Firma beauftragt und für die Bewohner_innen „fremdbestimmt“, entscheiden in Harvestehude Eigentümer_innen

selbst, wie die Gestaltung des Vorgartens auszusehen hat. Dies führt dazu, dass kein Vorgarten dem anderen gleicht, wenn sich auch einzelne Elemente immer wieder finden lassen, wie die Buchskugel oder der Rosenstrauch. In den Vorgärten Harvestehudes ist zwar eine üppigere und vielfältigere (und damit pflege- und dadurch kostenintensivere) Pflanzung vorzufinden, jedoch kaum Rasenflächen. Die Pflanzungen reihen sich hier vielmehr um den Zuweg zum Hauseingang oder die Einfahrt, was eher einem teilbepflanzten Hof nahekommt. In Hamm dagegen stellt die Rasenfläche den Grundbaustein des Vorgartens dar. Zu ihm addieren sich in unterschiedlichen Kombinationen geschnittene Hecken, niedrige Zäune oder Mauern, Sträucher entlang Fassaden und seltener Solitärgehölze im Zentrum einer Rasenfläche.

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Fokus Hamm

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Die vergleichende Untersuchung deckte in den Vorgärten der beiden Stadtteile Hamm und Harvestehude eine Reihe von Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Dabei wurden besonders in Hamm folgende Fragen aufgeworfen: Ist der Vorgarten durch Vermieter_innen reglementiert? Hält die Bewohnerschaft sich daran? Welche Rolle spielt der Vorgarten für sie? Gibt es einen Gebrauch der Vorgärten, der sich nicht auf den ersten Blick erkennen lässt? Finden Aushandlungsprozesse untereinander statt? Begegnen sich hier die unterschiedlichen Bewohner_ innen eines Hauses? Stellt er einen Raum der Kommunikation für die eher anonyme Hausgemeinschaft dar? Welche Rolle spielt der Vorgarten für Vermieter_innen? Wie gestalten sich die Bewegungen im Straßenraum? Wie funktioniert dieses Dazwischen, in dem Privatheit und Öffentlichkeit miteinander verschmelzen und in dem die unbekannte Bewohnerschaft mit der Öffentlichkeit aufeinandertrefft? Vor dem Hintergrund des privaten Eigentumsverhältnisses erübrigen sich in Harvestehude viele dieser Fragen. Für die weitere Untersuchung wird der Fokus aus diesem Grunde auf den Stadtteil Hamm gelegt. Um den Fragen, die in Hamm aufgeworfen wurden, nachzugehen, wurden für die weitere Forschung neben der bereits kartierten Straße eine weitere – die eigene – Straße ausgewählt, in der eine Videodokumentation und Beobachtungen durchgeführt wurden.

Wie zu Beginn dieser Arbeit erwähnt, bedarf es dabei des Blicks auf den gesamten Straßenraum. Die Forschungsergebnisse – Videodokumentation, Tätigkeitenkartierungen, Beobachtungen sowie einbezogene Literatur – werden im nachfolgenden Katalog als Straßenraumcharakteristika aufgeführt und beschrieben.


Tätigkeitskartierung (7.30/11/15/18/22 Uhr)

12-stĂźndige Videodokumentation (Samstag / 10-22 Uhr) Beobachtungen

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II Katalog der StraSSenraumcharakteristika


Der folgende Katalog beschreibt die Charakteristika von Wohnstraßen im Mietsgeschosswohnungsbau. Sie ergeben sich zum einen aus dem Forschungsmaterial, das im Forschungsfeld in Hamm generiert wurde, aber auch aus Literatur und weiteren Recherchen. Dieser Katalog beschreibt die Eigenschaften des Straßenraums und nicht dessen Räume. Die einzelnen Räume funktionieren nicht isoliert voneinander, sondern fügen sich unter relationaler Betrachtung des Raums zum gesamten Straßenraum zusammen, der in seiner Gesamtheit verschiedene Charakteristika besitzt. Diese wiederum können sich auf einzelne Teilräume beziehen. Der Katalog ist nicht zwingend linear zu lesen, sein Aufbau hilft jedoch dem sukzessiven Kennenlernen des Straßenraums. Da die Charakteristika miteinander verknüpft sind, verweisen innerhalb der einzelnen Artikel Links zu anderen Straßenraumcharakteristika. Dieser Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Entrée

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Es ist sehr warm, fast heiß, und die Sonne scheint auf den Balkon. Von hier oben aus dem ersten Obergeschoss fällt der Blick auf die Straße und die rote Backsteinfassade des gegenüberliegenden viergeschossigen Blockrandbaus. Mehrere schmale Wege führen im rechten Winkel vom Gehweg in die einzelnen Hauseingänge. Sie unterbrechen die Hainbuchenhecke, die die Vorgärten vom Gehweg – und nur vom Gehweg, denn zur Seite sind sie offen – trennt. In der grünen Wohnstraße formen sich Linden mittleren Alters zu einer Allee. Zu dieser Jahreszeit sorgen sie für viel Schmutz auf dem Balkon, das Fahrrad vor der Haustür wird auch bald anfangen zu kleben und die Autos schmutzig zu werden. Hier im ersten Stock versperren die Bäume teilweise die freie Sicht auf die gegenüberliegenden Nachbarwohnungen in den höheren Stockwerken, wie ein teildurchlässiger Vorhang. Bei starkem Wind, wie es in Hamburg oft der Fall ist, rauschen und rascheln die Blätter und werden zu einer angenehm lauten Geräuschkulisse. Je nachdem, wie die Sonne steht, erzeugen die sich bewegenden Blätter ein Funkeln. Ein wohliger Anblick. Ansonsten ist es ruhig. Nur punktuell wird es lauter: Ein Flugzeug ist im Landeanflug, es donnert und dröhnt für einige Sekunden. Beim Lärmhöhepunkt versteht man für einige Sekunden seine erzählende Freundin auf dem Balkon nicht mehr. Über Hamm fliegen die Flugzeuge nur unregelmäßig, manchmal aber auch im 5-Minuten-Takt, dann hört man für einige Tage wieder gar nichts. Die Gedanken werden unterbrochen von einem Türsummer, der schrill durch die Straße hallt, ich schaue herunter, ein paar Häuser weiter auf der gegenüberliegenden Seite betritt jemand das Haus, und die Tür fällt langsam in das Schloss zurück. Mein Blick fällt auf

einen alten Mann, dessen Kopf über die Brüstung einer der Balkon im Erdgeschoss gegenüber ragt. Er bewegt sich nicht, vielleicht liest er oder er guckt einfach nur. Leute laufen die Straße entlang, meist allein, und meist sind sie jung, zwischen 20 und 35. Gepflegt und ordentlich gekleidet, aber nicht zu schick. Es gibt keine klackernd-lauten Schuhe. Ein Radfahrer fährt auf dem Gehweg und nähert sich der Frau, die vor ihm läuft. Er bremst ab – dabei quietscht seine Bremse ein wenig – und schlängelt sich langsam und vorsichtig überholend vorbei, um dann wieder in die Pedale zu treten. Viele Radfahrer fahren hier auf dem Gehweg, die Straße aus Kopfsteinpflaster ist unangenehm holprig. Ein paar wenige Balkontüren sind geöffnet, Fenster gekippt. Ein Tellerklackern tönt über die Straße. Vermutlich isst jemand auf dem Balkon oder hantiert in der Küche, deren Fenster geöffnet ist. Zwei junge Frauen laufen die Straße entlang, sie unterhalten sich. Sie laufen aus dem Bild. Einige Minuten passiert nichts. Der alte Nachbar von gegenüber sitzt noch immer auf seinem Balkon. Eine Frau tritt aus der Wohnung heraus auf den Balkon und setzt sich zu ihm. Ein weiterer älterer Mann kommt aus der Haustür heraus und winkt den beiden im Vorbeigehen auf ihren Erdgeschossbalkon. Auch er läuft auf dem Gehweg entlang aus dem Bild hinaus. In der Ferne hört man eine Kinderstimme, undeutlich. Gegenüber wartet ein junger Mann mit Rollkoffer auf dem Eingangsweg im Vorgarten. Er schaut auf sein Handy. Eine Gruppe Kinder läuft vorbei, sie unterhalten sich, ein Mädchen rennt vor die Gruppe und sagt was, die Jungs kontern, sie albern herum und laufen weiter. Ein Radfahrer radelt ins Bild, er trägt einen Helm und nutzt die Straße. Vereinzelt fahren Autos durch die Einbahnstraße, sie produ-


zieren in Kombination mit dem Kopfsteinpfaster ein lautes Rattern. Das laute aber angenehme Vogelgezwitscher wird dabei kurz übertönt. Immer wieder laufen Leute alleine durch die Straße, sie hören Musik über ihre Kopfhörer, schauen auf ihr Handy während sie gehen, manch einer telefoniert, viele schauen einfach nur nach vorn. Nähern sie sich dem Haus, kann ich genau verstehen, was sie sagen. Der Mann mit dem Koffer verlässt nun das Grundstück, der typische Rollkoffersound, den man hier interessanterweise mehrmals die Woche wahrnehmen kann. Eine Frau kommt aus dem Haus, sie trägt eine Mülltüte, die sie ein paar Meter weiter in den Müllcontainer wirft. Auf dem Rückweg ins Haus grüßt sie den alten Mann, der noch immer auf dem Balkon sitzt. Ab und zu fahren Autos weg oder kommen an und parken, dann prescht das Geräusch vom Zuschlagen der Autotür laut durch die Straße. Die parkenden Autos bilden zwei Reihen auf der Fahrbahn, links und rechts, jeweils direkt an der hohen Bordsteinkante zum Seitenstreifen, in dem die Linden stehen und Gras wächst. Sie verkleinern die Fahrbahn. Die Straße ist heute Nachmittag nicht komplett zugeparkt, es finden sich viele Lücken zwischen den Parkreihen. Wird die Straße überquert, dann in einer solchen Lücke. Noch ein Rollkoffer, der mit einer jungen Frau und einem jungen Mann die Straße entlang rattert. Wochenendbesucher? Eine Stimme ertönt kurz von weiter weg, ich habe nicht verstanden, was gesagt wurde oder wo sie herkommt, als ich schnell aufschaue, ertönt nur noch das schrille Türsummen und ein Mann huscht in eine Haustür hinein. Eine junge Frau läuft vorbei..

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Aus sich ßberlagernden und nebeneinanderliegenden Räumen bestehen 58


Der Straßenraum besteht aus verschiedenen Räumen, die sich überlagern und bzw. oder nebeneinander liegen. Diese Räume können nicht isoliert voneinander betrachtet werde, sie stehen zueinander in Beziehung. Sie besitzen unterschiedliche Grenzen und Schwellen und können so gestaltet sein, dass sie getrennt wahrnehmbar sind: Neben der Fahrbahn (auch „Straße“) liegt der Seitentrennstreifen, in dem Bäume zu Alleen gepflanzt sind, daneben der Gehweg, daran angrenzend der Eingangsbereich, der wiederum jedoch auch mindestens einen Teil der Vorgärten umfasst, die wiederum zwar auch als eigener Raum erkennbar sind, aber auch Teil der Außenanlage der Wohnanlage sind, und so weiter. In der Verkehrstechnik werden die drei Elemente Fahrbahn, Trennstreifen und Gehweg zum „Straßenraum“ zusammengefasst. Er stellt in der Regel öffentliches Eigentum dar, während sich das daran angrenzende Grundstück in privatem Eigentum befindet. Diese Grenze ist jedoch nur administrativ trennscharf, nicht jedoch im Gebrauch des Raumes: Das Dazwischen bezeichnet in dieser Arbeit die Fläche und den Luftraum (denn auch Balkone, Fassade und Fenster gehören hierzu), auf bzw. über privatem Grund, der jedoch auch vom öffentlichen Bereich aus einsehbar und begehbar ist. Für das Dazwischen, also auch der Raum, in dem sich die Vorgärten befinden, finden sich eine Reihe von Bezeichnungen: Pufferzone, Abstandsgrün, Vorgarten, Hauseingang, Außenanlage, Gartenanlage, unbebaute Fläche, Abstandsfläche, Eingangszone. In der Wikipedia beispielsweise fehlt der Eintrag zum Begriff „Straßenraum“ gänzlich. Er verlinkt automatisch zum „Straßenquerschnitt“, der den „Verkehrsraum sowie die notwendigen Sicherheitsabstände“ umfasst (Wikipedia).

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Der Straßenraum in seinem erweiterten Verständnis Die meisten sich hier überlagernden Räume sind trennscharf. Mit Ausnahme des Dazwischen sind ihre Bezeichnungen geläufige Begriffe.


Eingangsbereich

Vorgarten

Dazwischen

Gehweg Grundstücksgrenze Grünstreifen/Seitentrennstreifen Straßenverkehrsbereich Straße

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Uneindeutig sein 62


Mancher Vorgarten ist durch seine Gestaltung dem Haus zuzuordnen. Ziert beispielsweise eine Hecke die am Gehweg liegende Seite des Vorgartens, signalisiert dies eine Ausladung an Personen, die den Gehweg nutzen (>>EINLADEN UND AUSLADEN). Ist er gleichzeitig an den beiden orthogonal zum Gehweg bzw. dem Gebäude liegenden Seiten offen, signalisiert dies: Der Vorgarten ist der Hausbewohnerschaft zuzuordnen. Mancher Vorgarten besteht dagegen lediglich aus einer Rasenfläche. Diese ist zwar durch eine sehr niedrige Pflasterreihe von ca. 3 Zentimetern Höhe eingefasst, eine Grenze stellt dies jedoch nicht dar. Zu allen Seiten offen und lediglich von der Hausfassade begrenzt, kann zwar erahnt werden, dass der Vorgarten dem Haus zuzuordnen ist, eindeutig ist dies jedoch nicht ablesbar. Wieder andere Vorgärten sind trotz einer sehr geringen Größe komplett eingefriedet und im Inneren mit Rasenflächen versehen. Hier wird jeder ausgeschlossen: Hausbewohnerschaft wie auch Fußgänger_innen auf dem öffentlichem Gehweg. Die Summe der vielen Vorgärten im Stadtteil (>>EINER VON VIELEN SEIN), die so einheitlich gestaltet einerseits und doch so unterschiedlich zu sein scheinen (>>GRÜN SEIN), sind ihrer Gesamtheit uneindeutig. Es ist nicht immer eindeutig abzulesen, wem sie zuzuschreiben sind, wer sie nutzen darf oder wozu sie zu gebrauchen sind. Liegt hier der Grund dafür, dass kein Aufenthalt stattfindet? Der Raum des Vorgartens ist im Zusammenspiel mit den anderen Räumen des Straßenraums (>>AUS SICH ÜBERLAGERNDEN UND NEBENEINANDERLIEGENDEN RÄUMEN BESTEHEN) nicht immer ausreichend definiert. Das Umfeld der eigenen Wohnung wird vor allem in Verbindung mit arbeitsähnlichen Tätigkeiten genutzt, wie das Forschungsprojekt „Freiraumnutzung im Geschosswohnungsbau“ bestätigte. Das Beaufsichtigen von Kindern, einkaufen und das Entsorgen von Müll bringt keine moralischen Hürden mit sich. (Vgl. Tessin 2004:

36) Dagegen ist der „[...] ‚nichtstuende‘ Aufenthalt im Wohnumfeld für Erwachsene verboten, aber er wird oft auch nicht ‚nahegelegt‘ (etwa durch Bänke) – und schon entsteht Verhaltensunsicherheit.“ (ebd.) Der Vorgarten gibt in seiner Erscheinung keinen eindeutigen Anlass zu einer Nutzung.

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Verschiedenartige Gestaltung der (Nicht)Begrenzungen Je nach Gestalt der Begrenzungen herrschen verschiedene Grade der Uneindeutigkeit. Während eine komplett eingegrenzte Fläche signalisiert, diese nicht zu betreten zu dürfen (links und rechts oben), ist dies dem Raum bei einer offenen Rasenfläche (links unten) weniger abzulesen. Eine Abrenzung lediglich zur Gehwegseite hin (rechts unten) grenzt nur Fußgänger_innen auf dem Gehweg symbolisch aus, der Vorgarten kann dem Haus zugeordnet werden. Ein Aufenthalt konnte in allen Vorgartentypen jedoch nicht festgestellt werden.


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GrĂźn sein 66


Grün ist das wohl am häufigsten genannte Attribut des Stadtteils Hamm. In Immobilienexposés, der Stadtteilbeschreibung der Stadt Hamburg auf deren offizieller Webseite oder auch im Gespräch mit Bewohner_innen taucht es regelmäßig auf. Die Farbe steht stellvertretend für den hohen Anteil an Pflanzen. Sie ist positiv besetzt und bezieht sich auf die vielen Grünflächen und Straßenbäume des Stadtteils. Ein grüner Straßenraum hat positive hygienische Einflüsse auf die Umgebung. So binden Pflanzen Staub und können Lärm und Erschütterungen in Gebäuden reduzieren. Das sogenannte „Straßenbegleitgrün“ sowie die Vorgärten bilden einen physischen Schutzbereich zur Straße, und können die direkte Einsicht in Wohnungen verhindern. Sie wirken sich auf das Mikroklima der Straße aus (>>BIOTOP SEIN), vor allem Straßenbäume durch ihren Schattenwurf. Hier spielt die Gattung und Art, das Alter und die Abstände der Bäume zur Straße bzw. zur Hausfassade eine Rolle. Ein Baum mit lichter Krone, die weit oben ansetzt, wie eine Birke, wirft einen schwächeren Schatten als eine alte Linde.

Unsere Straße ist toll mit Linden bepflanzt und ruhig! Sehr grün. Bewohnerin Pflanzen im Straßenraum wirken außerdem raumprägend. Sie begrenzen den Raum nach oben und Alleen führen den Blick ebenso wie Hecken, vor allem geometrisch geschnittene Hainbuchenhecken, die oft im Straßenraum verwendet werden und in den Vorgärten die Straßenflucht entlang gepflanzt werden. Sie sind schnittverträglich und ihr vertrocknetes Laub bleibt im Herbst noch lange an den Ästen, sodass ein Sichtschutz beinahe das ganze Jahr gewährleistet ist. Sie lenken auch Fußgänger_innen und halten sie „in der Spur“. Die Bepflanzung einer Straße kann auch identitätsstiftend

wirken, wie am Beispiel von Hamm erkennbar ist. Aber auch einzelnen Straßen kann auf diese Weise ein Wiedererkennungswert zukommen und somit der Orientierung dienen. Vorgärten können in ihrer Raumprägung das öffentliche Straßengrün ergänzen und sogar ersetzen. (Vgl. FGSV 2011: 51ff)

Hier kommt immer der ganze Schmodder auf den Balkon. Erdgeschossbewohnerin Jedoch eignen sich nicht alle Pflanzen gleichermaßen. Gattung, Art, Größe, Lage im Zusammenspiel mit der umliegenden Bebauung und das Wurzelverhalten sind Faktoren, die innerhalb von Bebauungen berücksichtigt werden müssen. Einige Lindenarten beispielsweise, die auch in Hamm gepflanzt sind, sind für ihre erhebliche Verschmutzung des Straßenraums bekannt. Im Sommer saugen Läuse an ihren Blättern und scheiden Honigtau aus – dadurch verkleben Autos und Fahrräder. Je nach Breite der Straße und Wahl des Baumes und dessen Alter kann dieser die Wohnungen stark verdunkeln. Viele Erdgeschossbewohner_innen beklagen die Dunkelheit in den Wohnungen, empfinden gleichzeitig die Bäume in ihrer Straße aber als positiv. Sie sorgen mit ihren großen Kronenvolumen für eine besonders „grüne“ Straße.

Ich wohne in einer wunderbaren Straße, es ist so schön, gerade mit den Bäumen. Im dritten Stock wohne ich und vor meinen Fenstern sind die Baumkronen. Ich kann nackt durch die Küche laufen und keiner sieht´s. Allerdings wäre es mir mit den Bäumen im Erdgeschoss zu dunkel. Bewohnerin

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Die Straße hier ist echt schön, vor allem mit den Bäumen. Ich wohne nach hintenraus – im Erdgeschoss – leider! Da ist es zu dunkel. Junger Mann

Unsere Straße ist grün und voller Laub, aber nicht störend. Bewohnerin, 20

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Grünräume erfordern immer eine mehr oder weniger aufwändige Pflege. Die Pflanzen müssen geschnitten werden, Bäume in ihren Kronen mit erheblichem Aufwand durch Klettern oder Maschinen. Besonders bei geschädigten Bäumen muss die Stadt als Eigentümerin und somit Verantwortliche bei Schäden durch herabfallende Äste für die Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen. Hierfür kommen in vielen Städten Baumkontrolleur_innen zum Einsatz, deren Aufgabe es ist, Schäden und potenzielle Gefahrenquellen, aber auch den allgemeinen Gesundheitszustand der Bäume auf öffentlichem Grund festzustellen und entsprechende Handlungsanweisungen aufzustellen. Diese werden in der Regel an Gartenbaufirmen weitergegeben. Auf den privaten Grundstücken wird die Pflege in der Regel ebenfalls von Firmen durchgeführt. Sie können Daueraufträge über beispelsweise drei Jahre erhalten. Sie haben meist Vorgaben, wie das Schneiden der Hecke und das Freischneiden der Wohnungsfenster. Hier greifen Bewohner_innen informell ein, indem sie persönliche Wünsche äußern, die auch teilweise berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise das Übernehmen der Pflege von Selbstgepflanztem oder auch das Nicht-Freischneiden von Fenstern für den persönlichen Blick ins Grüne (>>KOMMUNIKATIONSRAUM SEIN).

Ich passe immer auf, wann die Gärtner kommen und versuche sie dann zu überreden, alles wachsen zu lassen. Dieses Jahr hatte ich Glück und nun schaue ich direkt ins Grüne und nicht nur auf ein Haus gegenüber. Erdgeschossbewohnerin Die Kosten, die mit der Planung, Herstellung und vor allem der langfristigen Pflege der Grünflächen einhergehen, stehen im Konflikt mit dem Anspruch der Genossenschaften, günstigen Mietraum zu schaffen: Die Pflegekosten werden als Betriebskosten auf den Mietpreis umgelegt. Außerdem führen die derzeit hohen Baukosten zur Schmälerung des Budgets, was vor allem auch zur Einsparung bei den Grünflächen führt (>>BEDROHT SEIN). Die Grünflächen spielen eine nachgeordnete Rolle im Wohnungsbau, was sich oft in der Qualität der Grünflächen zeigt.

Unser Vorgarten ist ziemlich öde, obwohl viel bepflanzt. Der Rasen ist total vermoost. Die Pflanzen, die da sind, gefallen mir, weil immer etwas blüht oder duftet. Bewohnerin Eine intensive Bepflanzung des Straßenraums sorgt auch für eine sich stetig transformierende Straße über das Jahr hinweg. Durch die hierzulande sehr ausgeprägten Jahreszeiten ist die Straße über den Winter eher „kahl“, während sich im Frühling die Blüten entfalten und im Sommer alles ergrünt. Die Vorgärten Hamms tragen neben dem Straßengrün auf öffentlichem Grund erheblich zur „grünen“ Wahrnehmung des Stadtteils bei. Ihre Dimensionen richten sich nach den einzuhaltenden Abstandsflächen und sind sich daher ähnlich (>>EIN PRODUKT PLANERISCHER REGELWERKE UND GESETZE SEIN). Ist eine Person Vermieter_in eines Gebäudes über


mehrere Hauseingänge hinweg, kann sogar ihre Gestaltung identisch sein. Über den gesamten Stadtteil betrachtet sind die Vorgärten zwar unterschiedlich gestaltet, ihre Gestaltungselemente wiederholen sich jedoch und treten nach dem Baukastenprinzip in unterschiedlichen Kombinationen auf. Die „grüne“ Wirkung auf den Straßenraum war von Vertreter_innen der Gartenstadtbewe-

gung beabsichtigt. Nach Leberecht Migge, Landschaftsarchitekt und Mitglied des Werkbundes habe der Vorgarten „weniger auf die Interessen des Besitzers als auf diejenigen der Passanten Rücksicht zu nehmen.“ (Migge 1913: 13, zit. nach Cooperative Landschaft 1993: 57). Dieses Bild scheint noch heute zu bestehen. Dem Bewohner der Hauses steht der Vorgarten nicht zur Nutzung offen (>>REGLEMENTIERT SEIN).

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Baukastenprinzip der Vegetationsgestaltung im Vorgärten Geschlossene oder halboffene Hecke, Rasenfläche, Sträucher (häufig blühend) entlang der Fassade und Solitärgehölze tauchen gemeinsam mit baulichen Elementen wie geschlossenen oder halboffenen Mauern in verschiedenen Kombinationen auf.


Repräsentieren 70


„Der Hauseingang? Ist die Visitenkarte des Hauses.“ Architekt aus Hamburg

Die Ursprünge von Vorgärten reichen zurück in die Zeit, in der „Haus und Hof“ die verbreitete Wohnform war. Wir blicken also einige Zeit zurück in dörfliche Strukturen, in der am selben Ort gewohnt und gearbeitet wurde: Auf dem Hof befand sich der Straße zugewandt das Wohnhaus. Dahinter lag das Arbeitsgebäude, beispielsweise ein Stall. Da das Wohngebäude in der Regel zwischen Straße und Arbeitsgebäude lag und kurze Wege die Arbeit erleichterten, hatte das Wohnhaus zwei Eingänge – einen zur Straße gewandten sowie einen rückwärtigen, zum Arbeitsgebäude gelegenen. Nahestehende Besucher _innen gingen häufig über den Hof direkt zum hinteren Eingang. Unbekannter, entfernter oder offizieller Besuch wurde jedoch an dem der Straße zugewandten „offiziellen“ Eingang empfangen. Aus repräsentativen Gründen wurde der Bereich „vor“ dem „Haus“ bepflanzt. (Vgl. Böse 1982: 116ff) Dieses Prinzip wurde in der Stadt übernommen (vgl. Cooperative Landschaft 1993: 55). Als in Preußen Ende des 19. Jahrhunderts die Straßen- und Baufluchtlinien zum Gesetz wurden, war die rechtliche Grundlage für den den Raum geschaffen, in dem die heutigen Vorgärten ihren Platz finden: zwischen Gehweg

Haus und Hof mit repräsentativem, der Straße zugewandten Vorgarten

und Haus (>>EIN PRODUKT PLANERISCHER EMPFEHLUNGEN und GESETZE SEIN). Die Funktion des Repräsentierens besteht bis heute. Die „Visitenkarte des Hauses“ soll einen guten Eindruck vermitteln (>>ORDENTLICH SEIN) und freundlich wirken (>>EINLADEN UND AUSLADEN).

„Wem ist ein sauberes und gepflegtes Gesamtbild der eigenen Wohnanlage nicht wichtig? Alle Hausbewohner sollen deshalb zu dem guten Eindruck ihres Hauses beitragen. Selbstverständlich wirft man in den Anlagen keine Abfälle fort oder füttert Tiere. Doch auch das achtlose Wefwerfen von Zigarettenkippen sorgt für einen ungepflegten Eindruck.“ Aus dem Genossenschaftsmagazin „bei uns“

Denn wir sehen Eingangsbereiche immer auch als Visitenkarte des Hauses und sind bemüht, die Gestaltung entsprechend so zu machen, dass es auch ansprechend ist. Das betrifft natürlich auch den Weg dorthin. Markus Tanne, Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG 71


Ordentlich sein 72


Vorgärten im Mietsgeschosswohnungsbau sind ordentlich, ein neben dem Grünsein sehr häufig erwähntes Merkmal. Bei Bewohner_innen ist dies mit Wohlfühlen verknüpft. Ordentlichkeit bedeutet Ordnung, verschafft Überblick und somit Sicherheit. Die Ordentlichkeit der Vorgärten ist primär auf die gärtnerische Pflege (>>GRÜN SEIN) zurückzuführen, aber auch auf den Umgang mit ihm, vor allem Bewohner_innen und Fußgänger_innen. In Hausordnungen ist dieser pflegliche Umgang mit den Außenflächen einer Wohnanlage festgeschrieben (>>REGLEMENTIERT SEIN). Dabei spielen Hausmeister_innen eine bedeutende Rolle: Sie sorgen für Ordnung und Funktionstüchtigkeit im Inneren des Hauses, aber auch außerhalb dessen. Es wird kontrolliert, ob die in der Hausordnung festgeschriebenen Verhaltensregeln eingehalten werden und die Außenanlagen ordentlich sind. Vor allem Müll sorgt dafür, dass dies nicht der Fall ist. Schließlich sorgen sie für die Wiederherstellung des Soll-Zustandes.

Die Straße hier ist schön, könnte nur mal wieder etwas ordentlicher gemacht werden, da hinten zum Beispiel [im Seitenstreifen] liegt Müll.

Autoreihen ist Müll weniger sichtbar, und selbst wenn nur schwer erreichbar. Auch manche Bewohner_innen packen selbst mit an, um die gewünschte Ordentlichkeit herzustellen, und beseitigen Müll aus dem Vorgarten. Die Alleebäume in den Seitentrennstreifen werden auch dafür genutzt, Aushänge anzubringen, die die eigenen Nachbar_innen in der Straße auf den Umgang mit Müll hinweisen und zur Ordentlichkeit aufrufen (>>KOMMUNIKATIONSRAUM SEIN).

Unser Vorgarten ist immer ordentlich. Bewohner, 34

Bei mir vor der Haustüre ist es immer ordentlich. Manchmal sammel ich da auch den Müll raus, der Hauswart ist ja nicht immer da. Ich finde es auch wichtig, dass es ordentlich ist, es ist ja mein Zuhause, ob nur gemietet oder nicht. Bewohnerin

Briefträger

Dabei endet die Zuständigkeit nicht mit der Grundstücksgrenze, einbezogen werden bei Rundgängen auch der Gehweg und der Seitentrennstreifen, und werden von Müll befreit. Der Gehweg ist mit dem Weg zur Haustüre verbunden und verschmilzt bei gleichem oder ähnlichem Plattenbelag über die unsichtbare Grundstücksgrenze hinweg optisch stark mit ihm. Auch aus dem den Gehweg begleitenden Seitentrennstreifen wird Müll durch Hausmeister_innen beseitigt. Diese freiwillige Tätigkeit scheint mit der oft höheren Bordsteinkante zur Straße zu enden. Unter am Fahrbahnrand parkenden

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Fremdbestimmt sein 74


Die Gestalt einer Straße ist nicht sich selbst überlassen, sondern stark beeinflusst von unterschiedlichen Akteur_innen. Zunächst sind es Menschen, die diesen Straßenraum herstellen, in Konzeption, Planung und Ausführung. Dabei gelten rechtliche Grundsätze, die zu beachten sind, sowie Empfehlungen, auf die meist zurückgegriffen wird (>>EIN PRODUKT PLANERISCHER EMPFEHLUNGEN UND GESETZE SEIN). Bezogen auf die Pflanzenverwendung sind auch klimatische Aspekte zu berücksichtigen (>>GRÜN SEIN). Der Straßenraum beherbergt auch unsichtbare technische Infrastruktur. In seinem Untergrund befinden sich zahlreiche Leitungen, mit denen der Wurzelraum der Bäume konkurriert.

Bauherr_innen Budget Interessen

Auch die Gebäude werden durch Planer_innen geplant und von Bauherr_innen beeinflusst. Je nach Konzept und Budget nehmen die Gebäude unterschiedliche Gestalt an. Bauliche Gegebenheiten wie Fassaden, Freisitze oder Vorgärten werden somit vorbestimmt, aber auch die Bewohner_innenstruktur durch die Festlegung der Mietpreise. Ist der Straßenraum gebaut, greifen weitere Menschen in die Gestalt der Straße ein, indem sie den Straßenraum gebrauchen oder ihre Grünräume pflegen (>>GRÜN SEIN).

Empfehlungen FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau) Neufert Bautechnik Leitungen / Fundamente / Baumgruben / ...

Planer_innen Architekt_innen Landschaftsarchitekt_innen

Baurecht BauGB BauNVO Bewohner_innen HBauO Gebrauch, Aneignung Bebauungsplan Hamburgisches Wegegesetz Klima Eignung der Pflanzengattungen

75 Gärtner_innen Gestaltung & Pflege


Abstand bieten 76


Das Dazwischen, der Raum zwischen öffentlichem Gehweg und dem Wohnhaus, wird als Puffer wahrgenommen. In manchen Straßen, beispielsweise in Gegenden mit alter Gründerzeitbebauung, ist dieser Puffer nicht vorhanden. Tritt man dort aus der Haustür, steht man unmittelbar im Öffentlichen (>>AKKLIMATISIEREN). Der Vorgarten ist dabei nur eine mögliche Art der Gestaltung dieses Dazwischen. Im Untersuchungsgebiet übernehmen sie unter anderem diese puffernde Funktion. Das Private öffnet sich dem Öffentlichen durch Fenster und Balkone (>>SEMI-PERMEABLE MEMBRAN SEIN). Viele Bewohner_innen genießen es, auf dem Balkon zu sein, ob alleine oder mit Familie oder Freunden, an offenen Fenstern zu sitzen oder zu stehen und dabei viellleicht zu telefonieren (>>DYSFUNKTINOAL GEBRAUCHT WERDEN). Dabei ist es wichtig, nicht unmittelbar an den öffentlichen Raum zu grenzen, denn die Sicherung der Privatsphäre ist von großer Bedeutung. Als negativ wird es empfunden, wenn der öffentliche Straßenraum Einsicht in die Wohnungen gewährt. Das Hereingucken durch fremde Personen stört ihre Privatsphäre. Die vielen Milchglasfolien an Erdgeschossfenstern gründerzeitlicher Gegenden erzählen dies auf anschauliche Weise. Diese Öffnungen in der Wohnmembran, die das Öffentliche mit dem Privaten verbinden, werden allerdings auch als

ebendieses Bindeglied genutzt: zum Kommunizieren über diese beiden Räume hinweg (>>KOMMUNIZIEREN). Hierbei spielt die Größe des Puffers eine zentrale Rolle: Ist der Puffer zu klein oder nicht vorhanden, wird der harte Übergang vom Privaten ins Öffentliche als negativ empfunden. Ist er andererseits zu groß, ist ein Kommunizieren nicht mehr möglich.

Ginge meine Wohnung nach vorne raus und da wären keine Vorgärten... kommt auf die Leute an, die da vorbeilaufen. Laufen sie nur vorbei, okay aber glotzen die rein, wär´s scheiße. Bewohner, 30

Also so ohne Vorgärten, fänd ich nicht so gut, so hat man ja hier schön viel... (macht eine ausladende Bewegung Richtung Vorgarten). Erdgeschoss-Beowhnerin, ca. 50 Die Dimensionen des Straßenquerschnitts und somit die Abstandsfunktion von Haus zu Haus in den Regelwerken (>>EIN PRODUKT PLANERISCHER GESETZE UND REGELWERKE SEIN) dienen auch der Sicherheit. So sorgt der Abstandfür eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht sowie eine Minimierung der Gefahr bei einem Brand in der Nachbarschaft.

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Kommunikationsraum sein 78


Im Straßenraum finden mehrere Formen der Kommunikation statt. Es sind nicht nur Fußgänger_innen, die verbal durch Sprache miteinander kommunizieren. Es findet auch verbale Kommunikation durch Schrift statt, und auch nonverbale Kommunikationsmuster wiederholen sich. In Hamm gehen viele Menschen alleine durch die Straße, sie kommen Zuhause an oder verlassen dieses. Dabei wird manchmal telefoniert, das Gesprochene ist so für andere Menschen in der unmittelbaren Umgebung hörbar – ob auf der Straße, den Balkonen oder am Fenster. Auch Gruppen unterhalten sich auf der Straße. Es wird sogar vom Balkon aus mit Bekannten oder Nachbar_innen kommuniziert, die sich auf dem Gehweg befinden, oder von Balkon zu Balkon. Briefträger_innen halten sich je nach Umfang der zuzustellenden Briefe für einige Zeit vor der Haustüre auf und können so mit Bewohner_innen ins Gespräch kommen. Auch die von Genossenschaften oder Vermieter_innen beauftragten Gärtner_innen halten sich über einen längeren Zeitraum in den Vorgärten auf (>>GRÜN SEIN). Diese Gelegenheit wird genutzt, persönliche Wünsche zu äußern.

Gerade vorhin hat mich eine Frau vom Balkon aus gefragt, ob was für sie dabei ist, damit sie nicht unnötig zum Briefkasten laufen muss. Briefträger

Manchmal kommen Bewohner raus zu uns und fragen, ob wir was mitpflegen können, was sie angelegt haben, aber nicht mehr pflegen können. Gärtner Nicht hör-, aber sichtbar dagegen ist die verbale Kommunikation durch Schrift. Sie manifestiert sich in verschiedenster Form: Bewohner_innen verbreiten Aushänge, wenn etwas verloren

wurde, oder ermahnen sich gegenseitig zum ordentlicheren Umgang mit Müll im Straßenraum (>>ORDENTLICH SEIN). Hierfür werden unterschiedliche Objekte des Straßenraums genutzt: Aushänge, die keine bestimmten Häuser ansprechen, sondern die weitreichendere Nachbarschaft in der Straße, werden meist an Bäumen oder Laternenmasten auf öffentlichem Grund im Seitentrennstreifen angebracht. Informationen, die an ein bestimmtes Haus oder eine bestimmte Bewohnerschaft gerichtet sind, werden an Haustüren bzw. Hausfassaden aufgehängt. So finden sich beispielsweise Vorrichtungen zum Aufhängen eines A4-Zettels an der Fassade eines Hauses, in dem sich das Büro eines Hauswarts befindet. Muss eine Sprechstunde kurzffristig ausfallen, wird es hier kommuniziert. Auch Protest kann im Straßenraum durch Schrift kommuniziert werden und sich so längere Zeit – als durch Sprache – im Raum festschreiben. Der Protest gegen den Abriss eines Wohngebäudes schreibt sich auf diese Weise beispielsweise in Balkone ein, indem Schilder aufgehängt werden, aber auch an Fahrrädern, die am Zaun befestigt sind (>>DYSFUNKTINOAL GEBRAUCHT WERDEN). Auf diese Weise können sogar schriftliche Dialoge geführt werden: Ein_e Bewohner_in nutzte ein Rad nicht nur zur Verbreitung von Informationen zum Protest gegen den Abriss, die an das Rad am Gehweg befestigt waren, sondern auch für den Hinweis an die dazugehörige Genossenschaft, dass das Rad Privateigentum sei und nicht durch die Genossenschaft geräumt werden dürfe. Einige Zeit später fand sich ein weiterer Zettel, diesmal von der Genossenschaft, an dem Rad, auf dem geschrieben war, dass das Rad nicht mehr fahrtüchtig sei und somit bald durch die Genossenschaft geräumt werden würde, werde es nicht umgehend entfernt. Dysfunktionaler Gebrauch ist auch in Form von nonverbaler Kommunikation zu beobachten. Mobile Verkehrsschilder vor einer Baustelle werden im Seitentrennstreifen aufgestellt oder

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Fenster und Balkone zur Äußerung der eigenen Haltung im Rahmen eines Sportereignisses genutzt, um Landesflaggen aufzuhängen. Wird etwas offensichtlich Verlorenes gefunden, wie beispielsweise in einzelner Turnschuh, wird er sichtbar auf einem Objekt platziert, was dem Suchenden erleichtern soll, das Verlorene wiederzufinden. Das Platzieren eines gefundenen Gegenstandes drückt somit aus: Ich habe gefunden, was du suchst. All diese Informationen schreiben sich temporär im Straßenraum nieder.

PROTEST!

NEIN! DOCH!

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Collage: Verbale Kommunikation durch Sprache

KLACK KLAPPER


PROTEST!

KLACK KLAPPER

NEIN! NEIN DOCH!

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Collage: Verbale Kommunikation durch Schrift


PROTEST!

NEIN!

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DOCH!

Collage: Non-verbale Kommunikation

KLACK KLAPPER


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Akklimatisieren 84


Das Dazwischen kann in seiner Dimensionierung mehrere Meter tief sein. Man schreitet also für eine gewisse Zeit durch diesen Raum hindurch, in der Regel auf dem angelegten und mit Platten belegten Weg, der Haustür und Gehweg miteinander verbindet, während man das Private verlässt und im Öffentlichen ankommt. Oder umgekehrt. Die Diffusität des Raums ist die gleiche sowohl beim Verlassen (Weggehen) als auch beim Ankommen (nach Hause kommen). Doch dem Moment des Verlassens kommt (im Gegensatz zum Ankommen) eine besondere Bedeutung zu.

„Wenn ich meine Wohnung verlasse, bin ich gleich mittendrin, dann ist es laut und viel los. Ich gucke erst nach rechts, wer so auf den Bierbänken vor dem Restaurant sitzt, dann nach links, damit ich nicht von einem Radfahrer umgefahren werde. Dann gehe ich los.“ Bewohner (27) in St. Pauli Beim Verlassen des Wohnhauses stellt das Durchschreiten des Dazwischen ein Akt des psychischen Akklimatisierens dar. Man verlässt das Private, das Bekannte, denn man kann die wenigen Menschen, denen man im Haus begegnet, zuordnen. Sie sind Bewohner_innen oder deren Bekannte. Die Bewegungen im Treppenhaus sind vorgegeben, ein Nach-Oben oder Nach-Unten oder ein Hinein oder ein Hinaus. Hält sich jemand hier auf, was äußerst selten vorkommt, kann man es frühzeitig hören. Man kennt auch die Beschaffenheit des Hausflurs. Verlässt man dagegen das Haus, tritt man in die Öffentlichkeit, die sich täglich ändern kann, in der man fremden Menschen begegnet, zu denen man keinerlei Bezug hat. Man weiß nicht, wer einem gleich auf welchem Gefährt den Weg kreuzen wird. Jemand auf dem Rad, Skateboard, im Auto? Eine Gruppe Schulkinder? Sind Baustellen entstanden? Steht jemand vor der Haustüre und möchte hinein?

Wird jemand auf das Grundstück einbiegen, wenn man dabei ist, es zu verlassen? Georg Simmel beschreibt in seinem Essay „Brücke und Tür“ eben jene beiden Elemente als Ausduck dafür, etwas Getrenntes verbinden zu wollen (wie eine Brücke zwei Ufer) bzw. etwas Zusammenhängendes zu trennen (zwei Räume in einem Haus). Dabei geht einerseits dem Verbindenwollen voraus, das Getrennte als zusammengehörig zu betrachten: „Nur für uns sind die Ufer des Flusses bloß nicht auseinander, sondern „getrennt“; wenn wir sie nicht zunächst in unseren Zweckgedanken, unseren Bedürfnissen, unserer Phantasie verbänden, so hätte der Trennungsbegriff keine Bedeutung.“ (Simmel o.J.: 2). Die Brücke verbinde „Endliches mit Endlichem“ (ebd.: 4), dagegen trennt eine Tür, was ursprünglich zusammengehört. Führt man diese Gedanken fort, überträgt ihn auf den Straßenraum und betrachtet nun das eigene Wohnhaus mit seinen gebauten Wänden als Endlichkeit, die bekannt ist, und die Stadt als Unendlichkeit, die in Relation dazu unbekannt, oder sagen wir, nur teilbekannt ist, ist es die Haustür, die diese beiden Räume voneinander trennt, welche jedoch auch als zusammengehörig betrachtet werden können. Mit dem Verlassen der Haustür entfernt man sich also vom Bekannten und betritt das Unbekannte, was ein Akt des Akklimatisieren notwendig macht. Man muss sich zunächst orientieren. Dieser Moment des psychischen Akklimatisierens im Unbekannten bekommt mit dem Vorgarten im Dazwischen einen physischen Raum.

„Wenn ich in Hamm aus dem Haus gehe, dann ist das im Vergleich zu St. Pauli viel entspannter. Da ist natürlich auch nicht so viel los wie hier, aber man kann sich erstmal akklimatisieren und sammeln und sich umgucken, bevor man schließlich auf den Gehweg abbiegt. Bewohner (27) in St. Pauli

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Auf das Ă–ffentliche vorbereiten 86


Jane jacobs spricht in ihrem Werk „The Death And Life Of Great American Cities“ von der Relevanz des Gehwegs für Kinder während des Heranwachsens: „In real life, only from the ordinary adults of the city sidewalks do children learn – if they learn it at all – the first fundamental of succcesful city life: People must take a modicum of public responsibility for each other even if they have no ties to each other. This is a lesson nobody learns by being told. It is learned from the experience of having other people without ties of kinship or close friendship or formal responsibility to you take a modicum of public responsibility for you“ (Jacobs 1961: 82). Nach Jacobs sind es also gerade die gänzlich Unbekannten oder losen Bekanntschaften, denen man auf dem Gehweg begegnet, von denen Kinder die Öffentlichkeit „erlernen“. Erwachsene übernehmen mit Verantwortung gegenüber Heranwachsenden, indem sie zum Beispiel ein auf die Straße rennendes Kind schützen. Sie repräsentieren die Öffentlichkeit, die von Kindern erst erlernt werden muss. Dies geschieht auch, wenn Kinder Fremden beim Navigieren durch das Wohnumfeld helfen, wenn diese sich verfahren haben. Es sind diese ersten Kontakte mit der Öffentlichkeit im Alltag und die stark mit dem eigenen Wohnumfeld verknüpft sind, die Kinder auf das Öffentliche vorbereiten . (Vgl. ebd.: 82f) Auch Inge Meta Hülbusch zeigt die Bedeutung des Außenraumes für das soziale Einfinden im Umfeld auf. Nach ihr ist das „Innenhaus“ unmittelbar mit dem „Außenhaus“ verknüpft, womit Vorgarten, Eingang, Hof und Garten gemeint sind, also jene Außenräume, die auf privatem Grund liegen. Sie sind „verknüpfende Orte zwischen privater Verfügung und öffentlichem Kontakt: kontrolliert zwar, eingeschränkt, aber verfügbar“ (Hülbusch 1978: 7). Das Außenhaus ist somit eine Erweiterung des Innenhauses, das zur Kontaktaufnahme mit dem Quartier beiträgt. Im geschützten Außenhaus trifft man

auf Gesichter, macht soziale Erfahrungen und kann den Kontakt mit dem Quartier erproben, ohne „katastrophale Niederlagen“ befürchten zu müssen (Hülbusch 1978: 7). Sowohl das private „Außenhaus“ als auch die öffentliche Straße sind Teil des Straßenraums, und bereiten auf die Öffentlichkeit vor. Nicht nur Kinder, auch Erwachsene.

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Schlafendes Klubgut sein 88


Innerhalb eines Wohnblockes gibt es gestaffelte Einheiten von Hausgemeinschaften, die auf veschiedene gemeinschaftlich nutzbare Räume Zugriff haben: vom Stockwerk mit zwei, drei oder mehr Parteien, die sich zum Beispiel die Reinigung des Flurs teilen, über den „Hauseingang“, also die Einheit aus Bewohner_innen, die zu diesem Zugang haben, bis hin zum gesamten Block, der Zugang zum gemeinsamen Innenhof hat. Die räumliche Ausdehnung geht mit einer größer werdenden Personenzahl einher. Die gemeinschaftlich nutzbaren Räume im genossenschaftlichen Mietsgeschosswohnungsbau sind – zumindest theoretisch und im Gegensatz zu den Wohnungen – allen Bewohner_innen der entsprechenden Einheit zuschreibbar. Damit sind Räume gemeint, die im Innen- sowie im Außenraum liegen können, wie der Hauseingang, der Innenhof oder der Hausflur. Bei dieser Betrachtung spielt eine Reglementierung und in der Folge eine Zugangsbeschränkung eine sekundäre Rolle: Im Vergleich zur Wohnung des Nachbarn hätte theoretisch jede_r Mieter_in des Hauses Zugang zum Vorgarten oder Innenhof (>>REGLEMENTIERT SEIN).

Hauseingänge haben vielleicht ein geschlosseneres Miteinander. Umso enger die Nachbarschaften sind, umso eher tauschen sie sich aus im Vergleich zu anonymeren Hausgemeinschaften. Markus Tanne, Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG

dahin einteilte. Neu an Buchanas Klubgut-Theorie war also die Berücksichtigung von Gütern mit begrenztem Öffentlichkeitsgrad. Als Beispiel führt er den Golfklub an, der mit einer Mitgliedschaft nur begrenzt der Öffentlichkeit zugänglich ist. (Vgl. Helfrich 2014: 88) Das Klubgut wird also durch den Ausschluss von Personen – Exklusion – und das Nichtvorhandensein von Rivalität – die Außenanlagen werden nicht verbraucht – definiert. Mit anderen Worten beschreibt das Klubgut also eine beschränkte Nutzergruppe und ein nicht zu verbrauchendes Gut. (Vgl. ebd.: 89) Auf den Innenhof bezogen bedeutet dies, dass nur die Bewohner_innen der Wohnanlage eine Zutrittsberechtigung haben, die Außenanlagen aber durch ihre Nutzung nicht verbraucht werden. Vom Golfklub unterscheidet dies, dass man sich den Zutritt zum Innenhof nicht bewusst und aktiv verschafft, wie mit der Anmeldung in einem Golfklub. Auch ist die Limitierung nicht so streng, da auch Bekannte der Bewohner_innen durch diese Zutritt haben. Das Prinzip ist dennoch vergleichbar. Das System des funktionierenden Klubguts hat seine Grenzen, wenn zu viele Mitglieder auf dieselbe Fläche zugreifen und somit eine Rivalität, also eine Flächenkonkurrenz im Innenhof entsteht. (Vgl. ebd.: 88).

Wir haben hier direkt den Balkon im Erdgeschoss. Wäre das mein privater Mietergärten... ja, wäre natürlich auch nicht schlecht, aber braucht´s eigentlich gar nicht. Ich hab auch gleich zu meinen Nachbarn gesagt, sie können hier mitmachen. Junge Mutter, die Kartoffeln im Vorgarten pflanzt

Außenanlagen einer Wohnanlage können daher auch mit einem Klubgut verglichen werden. In der Commonstheorie ergänzt dieser Begriff seit dem mit dem Nobelpreis geehrten James MacGill Buchanan die Lücke zwischen privaten, also komplett unteilbaren Gütern einerseits, und öffentlichen, also komplett teilbaren Gütern andererseits, wie die Wirtschaftstheorie Güter bis

Betrachtet man vor dem Hintergrund der Klubgut-Theorie den Innenhof im Vergleich zum Vorgarten, wird klar, dass der Vorgarten eine andere Art von potenziellem Aushandlungsprozess durch die Nutzer_innengruppe mit sich zieht. Könnten auf den Innenhof vielleicht 160 Par-

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teien zugreifen, könnte dem Vorgarten nur der jeweilige Hauseingang mit vielleicht 16 Parteien zuzuordnen sein. Es stellt sich die Frage, inwiefern die Größe der Gruppe und die Größe der Fläche in Relation auf einen Aushandlungsprozess eines Raums auswirkt. Ist die Aushandlung im Innenhof schwieriger, weil mehr Menschen aushandeln können als im Vorgarten? Oder gestaltet sich der Aushandlungsprozess im Innenhof einfacher, weil durch die größere Fläche weniger Raumkonkurenzen entstehen wie im Vorgarten, deren Nutzer_innengruppe zwar deutlich kleiner, ebenso jedoch seine Fläche ist? Da Innenhöfe im Rahmen dieser Arbeit nicht in der Tiefe untersucht wurden, kann hier keine Aussage getroffen werden. Es kann aber gesagt werden, dass die „Außenanlagen“ einer Wohnanlage nicht die gleichen Eigenschaften haben, eben weil die unterschiedlichen Räume unterschiedliche Personen und Einheiten zuordenbar sind. Da eine Nutzung des Vorgartens nicht vorgesehen ist, manche_r Bewohner_in aber erfolgreich ein Nutzungsrecht erfragt (>>KOMMUNIKATIONSRAUM SEIN), eine Nutzung also trotz Reglementierung nicht völlig auszuschließen ist, kann der Vorgarten eher als schlafendes Klubgut bezeichnet werden: Diese Eigenschaft kann aktiviert werden. Es besteht zwar kein Recht des Bewohners, kann aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Obwohl Bewohner_innen eines Genossenschaftswohnhauses auch Eigentümer_innen sind und das Miteinander in der Philosophie der Genossenschaften stärker verankert ist als bei privaten Vermieter_innen, können sie nicht direkt mitentscheiden, sondern über ein komplexer organisiertes System Vertreter wählen, die über mehrere Ebenen den Vorstand und somit die Entscheidungsträger_innen bestimmen. Die Genossenschaften zeigen sich Veränderungen gegenüber jedoch offen.

Grundsätzlich arbeiten wir ja für alle Mitglieder und auch im Interesse der Mitglieder. Wir müssen natürlich immer das Interesse aller abwägen [...]. Wenn vermehrt Mitglieder sagen, wir wollen eine Bank im Vorgarten haben, dann würde ich von Seiten des Vorstands nicht sagen „wollen wir nicht“. Da spricht ja grundsätzlich erst einmal nichts dagegen. Markus Tanne, Vorstandsmitglied der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG

Betrachtet man den Vorgarten also als schlafendes Klubgut, das bei Bedarf von den Bewohner_ inneb selbst und nach ihren Bedürfnissen aktiviert werden kann, stellt er eine Erweiterung des häuslichen Spielraumes dar: „So wie das Haus, die Wohnung zu allererst die notwendige Grundlage und den Spielraum für die Bewältigung des Alltags bildet, werden auch die Freiräume nicht aus Übermut, Langeweile oder für „höhere Zwecke“ gebraucht. Sie haben bar Notwendiges zu gewährleisten: die Basis für die häusliche Produktion des Alltäglichen zu ergänzen und zu erleichtern sowie die Spielräume zu erweitern.“ (Böse 1981: 52).


Einheiten der Hausgemeinschaft in der Blockrandbebauung Stockwerk, Hauseingang und Block

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Hausgemeinschaften zuordenbaren Flächen eines Wohnungsblocks: Innenhof und Vorgärten


Reglementiert sein 92


Mit Ausnahme der Wohnungen und ihren dazugehörigen Keller- und Dachbödeneinheiten sind die Räume im Mietsgeschosswohnungsbau – Hausflur, Hauseingang, Innenhof, Müllanlagen, etc. – gemeinschaftlich zugängliche Räume. Ihr Gebrauch ist daher stark reglementiert, was sich in der Hausordnung niederschreibt. Reglementierungen der Haus- und Wohnanlage sollen in erster Linie dem nachbarschaftlichen Miteinander dienen. Beschwerden aufgrund von Störungen wie Lärm sollen vermieden werden. Die Reglementierungen beschränken sich dabei nicht nur auf die Innenräume, sondern betreffen auch den Straßenraum. So darf beispielsweise Wäsche auf Balkonen nicht über Brüstungshöhe aufgehängt, Autos nicht auf dem Grundstück gewaschen, Hunde und Katzen nicht in den Grünflächen ausgeführt und Teppiche nicht aus Fenstern oder von Balkonen ausgestaubt werden. Darüberhinaus bestehen eine Reihe weiterer Reglementierungen. Für diese Regelungen existiert eine Vielzahl von Begriffen, wie die Kodierung einer genossenschaftlichen Hausordnung ergab: Hausordnung, Anordnung, Nutzungsvertrag, Benutzungsordnung, Anweisung, Regelung, Vorschrift. Im Falle der kodierten Hausordnung existiert diese bereits seit langer Zeit in der Genossenschaft und wurde vor allem sprachlich, weniger inhaltich angepasst. So stellt sich auch die Frage der Aktualität vor dem Hintergrund der sich ständig wandelnden Gesellschaft. Hausordnungen sollen zur Ordnung beitragen, sie produzieren einen Konsens innerhalb der Hausgemeinschaft. Nicht immer hält man sich an sie. So wird man keine Ermahnung bekommen, wenn man seine Jacke zum Lüften über Brüstungshöhe auf seinem Balkon aufhängt, mit höherer Wahrscheinlichkeit aber schon, wenn man neben eine ganze Wäscheladung auch einen Fisch zum Trocknen auf eine Wäscheleine hängt, der auch noch auf dem Balkon darüber zu riechen ist, wie es in einem berichteten Beispiel hieß. Die Reglementierungen

sind also nicht immer wörtlich und streng zu verstehen, es muss immer auch selbst abgewogen werden. Feiert man den eigenen Geburtstag und „bricht“ die Nachtruhe, kann dies mit einer freundlichen Ankündigung im Hausflur entschädigt werden. Für diese Kommunikation wird der Hausflur als gemeinschaftlicher Raum genutzt. Wird es einer Person jedoch zu laut, kann sie sich beim Kommunizieren ihres Anliegens auf die Hausordnung berufen. Wohnen im Mietsgeschosswohnungsbau ist also ein Aushandlungsprozess, der durch die Hausordnung erleichtert wird. Auch, wenn eine Hausordnung in ihrer Interpretation (auch von Seiten des Genossenschaftsvorstands) dehnbar ist, wirkt sie sich auf den Straßenraum aus. So ist in der untersuchten Straße mit zwei gegenüberliegenden Blöcken einer Genossenschaft tatsächlich nie Wäsche auf den Balkonen oder spielende Kinder in den Vorgärten zu sehen.

Wir haben Kartoffeln im Vorgarten angepflanzt und gucken gerade, ob schon was da ist. Wir haben den Hauswart gefragt, und der sagte:„Ja, klar“. Junge Mutter Hausmeister_innen spielen beim Umgang mit Reglementierungen eine bedeutende Rolle. Durch die Vor-Ort-Präsenz und als direkte Ansprechperson in vielen Belangen wirkt sie als relativierende Instanz. Hier kann gefragt werden, ob man nicht doch ein paar Kartoffeln im Vorgarten anpflanzen oder ein Planschbecken im Innenhof aufstellen darf. Mit einer Zusage kann von der Hausordnung abgewichen werden – oder sich auf sie berufen werden und die Anfrage ablehnen.

Mit dem neuen Hausmeister ist es hier wesentlich entspannter geworden. Bewohnerin

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Wohnungs- und Treppenhäuser sollen während der Heizperiode nur kurzzeitig geöffnet werden (Stoßlüftung) Auf Balkonen darf Wäsche nur bis zur Brüstungshöhe aufgehängt werden Trockner am Fenster sind nicht gestattet Die Benutzung der Balkone, Loggien und Terrassen darf für andere Hausbewohner nicht zu Belästigungen irgendeiner Art führen Balkone und Loggien ohne einen unmittelbaren Abfluss in ein Entwässerungsrohr dürfen nur feucht gewischt und nicht gespült werden. Blumenkästen müssen fachgerecht angerbracht sein. Beim Gießen der Bepflanzung ist darauf zu achten, dass niemand durch herabtropfendes Wasser belästigt wird und Brüstungen, Wände und unter der Wohnung liegende Anlagen nicht verunreinigt oder beschädigt werden. Hunden und Katzen darf innerhalb der Wohnanlagen kein freier Auslauf gewährt werden Die Inhaber der Wohnungen im Erdgeschoss reinigen den Zugang zum Haus, die Haustür, die Treppen zu ihrem Geschoss und zum Keller sowie die dazugehörigen Podeste und Flure einschließlich der Wand-, Decken- und Glasflächen. Die Müllkeller bzw. -boxen sind stets sauber zu halten. Vorbeigefallener Müll ist sofort in die Gefäße zu werfen. Private Parabolantennen, Antennenspiegel jeder Art und/oder andere Empfangseinrichtungen, die außen angebracht werden sollen und sichtbar sind (…) dürfen nicht installiert werden. Alle Hauseinwohner sollen zur Erhaltung eines sauberen und gepflegten Gesamtbildes der Wohnanlage beitragen. Es ist verboten, in den Anlagen Abfälle fortzuwerfen oder Tiere zu füttern. Hunde und Katzen sind fernzuhalten Die Spielplätze stehen den Kindern täglich von 8 Uhr bis Dunkelwerden zur Verfügung Die Gartenanlagen sind kein Kinderspielplatz. Eltern haben ihre Kinder zur Schonung und Sauberhaltung dieser Anlagen anzuhalten. Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht sind die Eltern für durch ihre Kinder verursachte Beschädigungen verantwortlich. Das Abstellen von Fahrzeugen auf Gehwegen und Grünflächen ist nicht erlaubt Fahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlage nicht gewaschen werden. Ausnahmen bilden die besonders eingerichteten Waschplätze Ölwechsel und Reparaturen an Fahrzeugen sind nicht gestattet.

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Falls eine Treppenhaus- oder andere Lampe ausfällt, ist dies sofort der zentralen Reparaturannahme oder dem Verwalter zu melden. Das Abstellen von Gegenständen – gleich welcher Art – in Treppenhäusern, Vorkellern, Kellergängen, Torwegen usw. ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gestattet. Das Ausstauben von Teppichen, Läufern, Decken, Staubtüchern und anderen Gegenständen im Hausflur, vom Balkon oder zum Fenster hinaus ist untersagt. Keller-, Boden- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten es darf nur kurzzeitig gelüftet werden. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu schließen und zu verriegeln. Die Keller- und Hoftüren sind stets verschlossen zu halten.

Auszug aus einer genossenschaftlichen Hausordnung Punkte, die den Sraßenraum betreffen


Dies wiederrum kann sich auf die umliegenden Freiräume der Stadt auswirken, wenn für ein nicht genehmigtes Bedürfnis auf einen anderen Raum ausgewichen wird. Dies passiert übrigens auch, wenn man es aufgrund der räumlichen Struktur nicht möchte. So führt das Verbot, ein Planschbecken für seine Kinder im Innenhof aufzustellen, zur Pacht eines Kleingartens in der Nähe, und aufgrund des Panoptikum-Charakters des Innenhofs ist der Park zum Sonnenbaden attraktiver. Die Sprachregelung der Hausordnung offenbart nicht nur Verbote (dürfen nicht, ist untersagt, gehören nicht), sondern auch Pflichten der Bewohner_innen: sollen, müssen, beachten, ist darauf zu achten, ist dafür zu sorgen, hat zu beseitigen, muss erwartet werden, pfleglich behandeln. Sie haben in gewisser Weise auch also auch eine aktive Rolle. Auch der Gebrauch öffentlicher Straßen ist reglementiert. Das Hamburgische Wegegesetz regelt in §2, was zu den öffentlichen Wegen zählt, nämlich „alle Wege, Straßen und Plätze, die dem Gemeingebrauch gewidmet sind und nicht zu einer öffentlichen Grün- und Erholungsanlage gehören“. Zu ihm zählen außerdem der Wegekörper, der Luftraum darüber sowie das Wegezubehör, also Beleuchtung oder Verkehrszeichen. §§16 und 16 regeln die Nutzung des öffentlichen Wegs, der zum einen durch Gemeingebrauch sowie Anliegergebrauch definiert ist.

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Semi-permeable Membran sein 96


Das Hausinnere ist kein in sich geschlossenes System, es dringt durch die Wohnmembran, die Hausfassade, nach außen in den Straßenraum. Fenster, Türen und Balkone sind Öffnungen, die in beide Richtungen nur Bestimmtes durchlassen. Sie kann daher als semi-permeable Membran bezeichnet werden. Sie ist folglich auch zum Innenhof durchlässig. Im Straßenraum sind es eine Reihe von bestimmten Informationen, die von außen nach innen oder von innen nach außen gelangen: Geräusche wie Tellerklackern oder Gespräche, aber auch Gerüche von Gekochtem oder andere Formen der Kommunikation (>>KOMMUNIKATIONSRAUM SEIN) aus den Wohnungen sind im Straßenraum wahrnehmbar. Aber auch von außen gelangen Geräusche wie Gespräche, der schrille Sound von Türsummern, Autos, Fahrradklingeln, Elektroheckenscheren, Baustellenlärm, das Blätterrauschen oder Schritte in das Innere. Auch Licht, Luft, der Wind oder das Grün der Bäume (>>GRÜN SEIN) ist im Inneren wahrnehmbar. Es werden sogar Informationen von Innen nach Innen befördert: das Klackern von Tellern oder Staubsauger gelangt von Wohnungen über den Straßenraum in andere Wohnungen hinein. Semi-permeabel ist die Wohnmembran deshalb, weil sie nicht alle Informationen durchlässt – zu beiden Seiten. Nur mit erheblichem Aufwand und unter günstigen Umständen (Nacht und erleuchtete Zimmer) kann man beispielsweise jemanden durch das Fenster am Schreibtisch sitzen sehen, wenn dieser fern des Fensters steht. Sitzt man im ersten Stock nicht unmittelbar am Fenster, sieht man dagegen auch nicht, wer gerade auf der Straße läuft. Je nachdem, wie der Vorgarten gebraucht wird, gelangt eine Information von dort also auch nach Innen, oder eine Information in den Vorgarten hinaus. Im dritten Stock sind durch

Bewohner gepflanzte Stauden nicht wahrnehmbar, außer man lehnt sich aus dem Fenster, das ur Straße gerichtet ist. Ein Picknick im Vorgarten bei offenen Fenstern dagegen wird im Inneren zu hören sein.

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Blockbewohnerschaft I Innenhof 1

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Blockbewohnerschaft II Straße

Innenhof 1

Blockbewohnerschaft I + Blockbewohnerschaft II + „Öffentlichkeit“

Wohnmembran zum Straßenraum - Draufsicht und Schnitt (schematisch) Die Wohnmembran ist auch zum Innenhof durchlässig. Im Straßenraum jedoch vermischen sich die Informationen mit der „Öffentlichkeit“, die im Vergleich zu Blockbewohnerschaft dynamischer ist.


PROTEST!

KLACK KLAPPER

NEIN! DOCH!

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Durchlässigkeit der Hausfassade Die Hausfassade funktioniert wie eine semi-permeable Membran – sie lässt Informationen nach außen, aber auch nach innen.


Infrastruktur beherbergen 100


Da die Wohnstraße das Quartier, die Grundstücke und somit auch die einzelnen Wohnungen erschließt (>>ERSCHLIESSEN UND VERBINDEN), sind bestimmte Objekte notwendig, die dabei behilflich sind. Betrachten wir den Hauseingang: Meist an der Hausfassade ist die Hausnummer angebracht. Sie bietet Orientierung, ist Teil unserer amtlichen Meldeadresse und dient der Identifikation unter Nachbar_innen, wenn Sätze fallen wie „Ich wohne drüben in der Zehn.“ Nachts, wenn sie beleuchtet sind, tritt die Nummerierung der Straße besonders zum Vorschein. Möchte man das Haus betreten und hat keine Zugangsberechtigung und somit keinen Schlüssel (>>EINLADEN UND AUSLADEN), dient die Klingel als Informationsübermittlerin. Alle (offiziell gemeldeten) Bewohner_innen des Hauses stehen hier mit Nachnamen geschrieben, das Haus bekommt hier seine individuelle Identität. Auch die Klingeln sind nachts beleuchtet. Sind die Briefkästen nicht innenliegend, benötigen Briefträger_innen keinen Schlüssel zur Zustellung der Post, sondern werfen sie am außenliegenden Hauseingang in die Briefkastenanlage, an der sich die Namen der Klingeln wiederholen. Durch das Verteilen der Post halten sich Briefträger_innen hier einige Sekunden, vielleicht manchmal auch eine oder zwei Minuten auf. Mit der Dauer des Aufenthalts erhöht sich die Wahrscheinlichkeit des Zusammentreffens mit der Bewohnerschaft (>>KOMMUNIKATIONSRAUM SEIN). In den außenliegenden Räumen eines Gebäudes befinden sich auch die Müllanlagen. Sie wird von der Bewohnerschaft eines Hauses oder auch mehreren Häusern genutzt. Ihr Abstand zum Gebäude ist in der Hamburgischen Bauordnung geregelt (>>EIN PRODUKT PLANERISCHER RELEGWERKE UND GESETZ SEIN). Häufig sind sie nur mit einem Schlüssel zugänglich, damit ist die Nutzung auf die Bewohnerschaft limitiert. Auf dem Weg zur Haustüre befinden sich manchmal Fahrradbügel. Der Gebrauch von

anderen Gegenständen zum Abschließen der Räder, wie Zäune, Straßenlaternen oder Baumschutzbügel (>>DYSFUNKTIONAL GEBRAUCHT WERDEN) lässt auf einen Mangel schließen.

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Infrastruktur des Wohngebäudes im AuĂ&#x;enraum


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Einladen und ausladen 104


Die Gestaltung des Straßenraums sendet eine Vielzahl an Signalen des Ein- und Ausladens. An manchen Stellen ist man willkommen, an anderen nicht. Dies drückt sich vor allem in Objekten aus, ihrer Gestalt und Funktionsweise. Im Straßenraum finden wir eine Vielzahl von Räumen, Schwellen, physischen und symbolischen Grenzen. Die Gestaltung und der Eindruck des Hauses und seiner Außenanlage kann ordentlich (>>ORDENTLICH SEIN) und somit einladend wirken, vor allem wenn der Weg vom Gehweg zur Haustür öffentlich zugänglich, also nicht begrenzt ist. Diese Wirkung verstärkt sich, wenn sich der Plattenbelag nicht (klar ersichtlich) wechselt. Dass die Haustür eine Einladung und zugleich eine Ausladung ist, zeigt sich bereits im alten Rom, wo die Haustür einerseits mit Symbolen zur Abwehr von Unglücken, andererseits mit Willkommensgrüßen geschmückt war. (Vgl. Mäckler 2009: 18) Es wird selektiert, wer hereindarf. Die in der Regel geschlossene Haustüre ist eine Ausladung für diejenigen, die keinen Schlüssel für das Schloss besitzen. In diesem Falle wird

das Eintreten-Wollen zunächst durch das Klingeln signalisert. Die Klingel kommuniziert das Eintreten-Wollen über eine räumliche Distanz hinweg, allerdings ohne zu verraten, wer eintreten möchte. Hier übernimmt die Türsprechanlage die Zugangskontrolle. Auf symmetrische Weise können zwei Menschen kommunizieren, während sich eine Person im öffentlichen Raum, die andere in der eigenen Privatwohnung aufhält. Somit kann der Zutritt verweigert – oder durch den Türsummer gewährt werden, der häufig durch die Straße summt (>>SEMI-PERMEABLE MEMBRAN SEIN). Diese Funktion übernahmen vor der Erfindung der Türsprechanlage Portier_innen. Heute gibt es Systeme, die noch weitergehen. Das „Informationsgefälle“ (Arch+ 2009: 126) entwickelt sich immer weiter zugunsten der Bewohner_innen. Durch das asymmetrische Kommunizeren über eine Videosprechanlage können sie sehen, wer sich vor der Türe befindet, ohne selbst gesehen zu werden. Dies wirkt sich direkt auf manche Praktiken im Straßenraum aus, wie Überraschungsbesuche von Freunden oder das Hausieren von Vertreter_in-

StraSSenquerSchnitt haMM

SCHWELLEN Gegensprechanlage Klingel Tür Türschwelle Hecke Bordstein

Haus

Vorgarten

Gehweg

Seitentrennstreifen

Straße

RÄUME

Räume und Schwellen im Straßenraum Die unterschiedlichen Räume im Straßenraum sind von unterschiedlichen Schwellen geprägt. Sie senden Signaler der Einladung oder Ausladung.

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nen. (Vgl. ebd.) In Hamm wurde während der Streifzüge jedoch keine Videosprechanlage gesichtet. Auch die Beschaffenheit des Vorgartens kann signalisieren, ob die Fläche betreten werden darf oder nicht (>>UNEINDEUTIG SEIN). Bei einem Streifzug durch den Stadtteil sind drei grundlegende Arten der Vorgartenbegrenzung aufgefallen: offen, geschlossen und halboffen. Diese Begrenzung kann in allen Varianten durch eine gebaute Mauer oder durch eine gepflanzte Hecke hergestellt werden. Eine Begrenzung bedeutet eine Änderung der Umstände, hier beginnt ein anderes Besitzverhältnis oder ein anderes Nutzungsverhältnis. Eine Grenze wirkt ausladend. Bereits der Ursprung des Begriffs „Garten“ ist auf seine Einfriedung zurückzuführen. So geht der Begriff zurück auf das indo-germanische „hortu-s“ bzw. „hordo-s“, was umfassen, umzäunen oder einhegen bedeutet. Auch das mittelhochdeutsche „garte“ bzw. „garto“ sowie das Gotische „garda“ meinen eine Hürde, also eine Einzäunung. Das Einzäunen von Land wird seit der Sesshaftigkeit der Menscheit praktiziert. Nomaden kennen keine Einzäunungen. (Vgl. Bürger 2004: 6) Ein Vorgarten, der an einer Seite durch die Fassade und an den restlichen Seiten durch eine Hecke begrenzt ist und auch keine Öffnung hat, signalisiert eindeutig, dass kein Betreten vorgesehen ist, selbst wenn dies durch ein Überdie-Hecke-Steigen möglich wäre. Dies ist ein Hybrid aus physischer und symbolischer Grenze. Symbolische Grenzen sind dabei etwas rein Menschliches: Tiere kennen und respektieren symbolische Grenzen nicht, weshalb sich Hunde, Vögel und Katzen in Vorgärten aufhalten und sie durchwandern. Bei halboffenen, also nur zur Gehwegseite begrenzten Vorgärten ist zwar eine deutliche Grenze und ein symbolischer Ausschluss zum Gehweg hin sichtbar, als vor der Haustür stehende Person gäbe es jedoch die

Möglichkeit, die Rasenfläche durch die offene Seite zu betreten. Ist in deren Mitte wiederum ein Solitärgehölz wie eine Rose gepflanzt, wirkt diese als Besetzer des Raums – und eine Nutzung scheint nicht gewollt.


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Ort der Fluktuation und Beständigkeit sein 108


Bewohner_innen berichten von einem häufigen Mieter_innenwechsel, der sich durch Baulärm durch die Renovierungsarbeiten nach Auszügen bemerkbar macht. Ein Bewohner vermutet hinter der hohen Fluktuation unter anderem die Hellhörigkeit der Nachkriegswohnungen. Die überdurchschnittlich vielen 1-Personen-Haushalte (68,6%, Hamburg gesamt 54,2%) und die unterdurchschnittlich großen Wohnungen (58 m², Hamburg gesamt 75 m²) (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein) könnten ebenfalls zu hoher Fluktuation beitragen. Dies wirft die Frage auf, ob eine Fluktuation, die mit mangelnder Bindung an das eigene Wohnumfeld einhergeht, zur Nicht-Aneignung des Vorgartens beiträgt. Andererseits gibt es Menschen, die schon seit mehreren Jahrzehnten im Stadtteil wohnen, und auch Menschen, die innerhalb des Stadtteils oder sogar der eigenen Straße umziehen. Genossenschaften ermöglichen es, innerhalb des eigenen Wohnungsbestandes die Wohnungen zu wechseln, beispielsweise wenn sich ein

Haushalt durch Kinder vergrößert. In der Regel haben Genossenschaftsmitglieder bei Neuvermietungen Vorrang vor Nicht-Mitgliedern. In einer Straße in Hamm, in der eine Genossenschaft zwei gegenüberliegende Blöcke besitzt, ziehen sogar sich vergrößernde Haushalte, aber auch Einzelpersonen innerhalb der gleichen Straße um. Somit kann sich die Wohnsituation auf sich ändernde Wohnbedürfnisse anpassen, ohne eine bekannte Nachbarschaft verlassen zu müssen.

Hier nebenan sind ja die 3-Zimmerwohnungen, in die ziehen die Familien von da drüben. Innerhalb der Genossenschaft kann man ja immer recht einfach wechseln, hab ich vor zwei Jahren auch gemacht. Erdgeschossbewohnerin (rund 50), wohnte bis vor zwei Jahren im Haus gegenüber

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Unauffällig sein 110


Einige Bewohner_innen haben zu Vorgärten nichts zu sagen. Sind Vorgärten ist in Hamm so verbreitet, weil in so gut wie jeder Straße zu finden, sodass manche_r sie gar nicht bewusst wahrnimmt?

Ganz ehrlich? Ich hab keinen Plan, wie unser Vorgarten aussieht. Bewohner, 26 Der Vorgarten kann als „institutionalisierter Raum“ (Löw 2001: 164) betrachtet werden. Institutionalisierte Räume sind Räume, „bei denen die (An)Ordnung über das eigene Handeln hinaus wirksam bleibt und genormte Sytheseleistungen und Spacing nach sich zieht“ (ebd.) Spacing und Synthese des Vorgartens gestaltet sich immer gleich mit der Position zwischen der Haustüre und der Straße und den Menschen, die sich um ihn herumbewegen. Er kann als Raum verallgemeinert werden: Er ist eine bepflanzte Fläche neben dem Weg zur Haustüre, man geht an ihm vorbei, wenn man das Zuhause verlässt oder dort ankommt. Ein Angebot zum Aufenthalt, beispielsweise in Form einer Bank, gibt es nicht. Es gibt keinen Anlass, sich in ihm aufzuhalten. Weil dies überall so ist, geht man mit diesem Raum überall gleich um, egal wo man hinzieht: man betritt ihn nicht. Solche repetitiven Verhaltensmuster erleichtern unseren Alltag, weshalb wir uns ihnen immer wieder bedienen (Vgl. Löw 2001: 161) Nutzungsreglementierungen in Hausordnungen konservieren diese Routine. Ein Blick in eine Genossenschafts-Hausordnung offenbart viele Begriffe für den Raum, in dem der Vorgarten liegt, jedoch nicht den Begriff des Vorgartens selbst. Räume, die genannt werden, sind Haus, Wohnung und Anlagen der Genossenschaft, Balkon, Loggien, Terrassen, Wohnanlage, Müllraum, Hausflur, Wascheinrichtungen, Trockenräume, Hof- und Gartenanlagen. Der Vorgarten ist in letzteren inbegriffen,

als eigenständiger Raum existiert er nicht. Somit gelten für den Vorgarten zwar keine gesonderten Regeln, aber es gelten Regeln (>>REGLEMENTIERT SEIN). Präsenter im Sprachgebrauch und räumlich dem Vorgarten am nähsten ist der „Hauseingang“, der zwar nicht in der Hausordnung, aber im Gespräch mit dem Vorstand der Genossenschaft mehrfach erwähnt wurde. Der Hauseingang dient der Erschließung des Gebäudes und der Unterbringung zweckmäßiger Objekte wie Briefkästen, Klingeln oder Fahrradbügel (>>INFRASTRUKTUR BEHERBERGEN). Der Hauseingang ist aufgrund seiner Repräsentationsfunktion nicht gänzlich von den Vorgärten zu trennen, denn auch diese fallen dem Betrachtenden beim Blick auf den Hauseingang ins Auge. Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Vorgarten in Gänze zum Raum des Hauseingangs zu zählen ist, oder nur in seinen direkt an den Hauseingang grenzenden Teilen. In beiden Fällen ist der Vorgarten jedoch nur stiller Begleiter und kein eigenständiger Raum.

Zu den Vorgärten? Da fällt mir spontan nichts ein. Junger Mann

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ErschlieĂ&#x;en und verbinden 112


Straßen sind die Adern einer Stadt, sie verbinden Orte miteinander und dienen der Erschließung von Grundstücken, ganz gleich ob man sich zu Fuß, im Auto, auf dem Rad, Skateboard oder Tretroller fortbewegt. So läuft man auf dem Weg zu seinem eigentlichen Ziel auch durch Straßen, zu denen man keine Verbindung hat. Diese Straßen vermitteln dennoch Eindrücke.

Ich nehme den Weg zu meiner Wohnung extrem unterschiedlich wahr, je nachdem ob ich an der S- oder an der U-Bahn-Haltestelle aussteige. Im einen Fall laufe ich nur über Kopfsteinpflaster durch grüne ruhige Straßen. Im anderen Fall laufe ich durch die eine größere Straße mit Läden, muss eine Hauptverkehrsstraße kreuzen, die zur Autobahn führt, und fühle mich ein bisschen wie am Ende der Welt, wenn ich Zuhause ankomme. Bewohner, 26 Die Wohnstraße ist geprägt von menschlichen Bewegungen des Ankommens und Verlassens, aber vor allem des Transits, vor allem für Fußgänger_innen Dennoch wird dem Auto nach wie vor in den meisten Straßen die Rolle der Dominante zugeteilt, ihm ist die anteilig größte Verkehrsfläche vorbehalten. Dabei bewegen sich in

der kartierten Straße deutlich mehr Personen zu Fuß, auf dem Rad, Skateboard oder auf Tretrollern durch den Raum. So fuhren beispielsweise in einer Momentaufnahme während einer Tätigkeitskartierung an einem Montagmorgen um 7.30 Uhr nur 7 Autos durch die untersuchte Straße, während 10 Personen zu Fuß, 4 auf dem Rad, zwei auf Tretrollern und eine Person auf dem Skateboard unterwegs war. Alle weiteren Momentaufnahmen zeigten das gleiche Verhältnis: Die Gruppe der fahrenden Autos war kleiner als die der restlichen Personen. Dabei gab es anteilig weniger kommunizierende Menschen als solche, die sich ohne verbale Kommunikation durch die Straße bewegten. Ein Aufenthalt auf der Straße war äußerst selten zu beobachten: Mit Ausnahme von Handwerkern und einem Hauswart, der sich mit einem Mann unterhielt, bewegten sich die meisten Menschen durch die Straße. Allerdings waren häufiger Personen auf den Balkonen zu beobachten. Die untersuchte Straße ist somit ein Raum des Transits. Es existieren mit Ausnahme eines kleinen Foto-BlitzGeschäftes keine Läden, auch Bänke gibt es nicht. Die Bewegungsströme fließen somit von der Straße zu den Hauseingängen oder Parklücken und umgekehrt, sowie durch die Straße hindurch. Alle beobachteten Bewegungen fließen somit um den Vorgarten herum.

KLACK KLAPPER

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Menschliche Bewegungsströme im Straßenraum


Freitag 11.00

Donnerstag 15.00

Personen

fahrende Autos

Montag 7.30

?

?

65% 25% 0%

sich bewegend stehend sitzend

94% 6% 0%

sich bewegend stehend sitzend

90% 0% 10%

mit/ohne Kommunikation

Kommend/ Gehend

Rad fahrend

Tätigkeit

... davon:

Momentaufnahmen durch Tätigkeitskartierungen Die stehenden Personen um 7.30 Uhr ergeben sich aus Handwerkern einer Baustelle. Alle sitzenden Personen befinden sich auf Balkonen.

sich bewegend stehend sitzend


Sonntag 15.00

Freitag 18.00

Montag 22.00

? ?

89% 0% 11%

sich bewegend stehend sitzend

96% 4% 0%

sich bewegend stehend sitzend

78% 0% 22%

sich bewegend stehend sitzend

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Vollgeparkt sein 116


Für Autos werden Straßen in erster Linie geplant und gebaut (>>ERSCHLIESSEN UND VERBINDEN). Die Regelwerke, an denen sich die Straßenplanung orientieren, stellen das Auto nach wie vor ins Zentrum des Verkehrs (>>EIN PRODUKT PLANERISCHER EMPFEHLUNGEN UND GESETZE SEIN). Obwohl in ruhigeren Wohnstraßen mehr Fußgänger als Autos zu beobachten sind, ist die größte zusammenhängende Fläche – die Fahrbahn – dem Auto zugordnet. Von anderen Teilnehmern des Straßenverkehrs wird sie nur selten gebraucht, allen voran Radfahrern, seltenst von Fußgängern. Vor allem die am Fahrbahnrand längs parkenden Autos bilden eine Barriere (>>EINLADEN UND AUSLADEN) zum Gehweg, die nur durch Parklücken unterbrochen wird. Wird auf beiden Seiten geparkt, verringert dies die Fahrbahnfläche außerdem um rund die Hälfte. Parklücken bestimmen hier die Wege der straßenüberquerenden Fußgänger_innen. Die Parksituation wird von Bewohner_innen erwähnt, wenn sie auf ihre Straße angesprochen werden, und als „Parkplatznot“ bezeichnet. Vor allem zum Abend füllen sich die Parklücken. Vor allem vor dem Hintergrund des Mobilitätswandels stellt sich die Frage, inwiefern bzw. wie lange noch die Situation des Autos als vorherrschendes Verkehrsmittel auf den Straßen, ob im fahrenden oder parkenden Zustand, bestehen bleibt. Es gibt bereits Mobilitätskonzepte, die dem Auto seine Dominanz auf den Straßen nimmt. Besonders bei Quartieren, die gut durch den ÖPNV angeschlossen sind, sind Parkflächen vor der eigenen Haustüre zu hinterfragen. Tiefgaragensysteme schaffen Platz auf den Straßen und können als Sammelparkplatz für ein Quartier genutzt werden. Die Zukunft des Mobilitätsverhaltens wirkt sich also folglich auch auf den Straßenraum aus – und somit möglicherweise auch auf die Dimensionierung der Vorgärten.

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KLACK KLAPPER

118

Parkende Autos bestimmen die Bewegungen im StraĂ&#x;enraum


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Mental Map des eigenen Hauseingangs einer 20-jährigen Bewohnerin


Lebensmittel produzieren 120


In der klassischen Gartenkunst kann unterschieden werden zwischen Nutzgarten und Ziergarten. Letzterer dient, wie der Name bereits verrät, primär der Zierde und wirkt – wenn für die Öffentlichkeit sichtbar – repräsentierend (>>REPRÄSENTIEREN). Ist ein Vorgarten üppig bepflanzt, kann dieser also auch als Ziergarten bezeichnet werden (wobei dies niemals die einzige Funktion eines solchen Raumes darstellt). Der Nutzgarten dagegen definiert sich über den Anbau von Obst, Gemüse, Nüssen, Kräutern oder auch der Produktion von Honig. Beim Streifzug durch Hamm wurde ein Vorgarten entdeckt, der den repräsentierenden und Abstand bietenden Vorgarten zum Anbau von Kartoffeln nutzt. Initiiert von einer jungen Mutter können die später zu erntenden Kartoffeln nicht nur selbst gekocht und gegessen werden, sondern das Gärtnern selbst kann erlernt, erprobt und das Wissen darüber weitergegeben werden, an Nachbarn, Freunde oder die eigenen Kinder. Die eigene Tochter und das Tageskind im Kleinkindalter erkundeten mit ihren Schaufeln die jungen Pflanzen und spielten und rannten schließlich auf der kleinen Rasenfläche des Vorgartens umher. Somit wird der Vorgarten durch die Bewohner teilweise mitgestaltet und selbst gepflegt (>>GRÜN SEIN) und somit zum Aufenthalt genutzt.

Der Aufenthalt beim Gärtnern im Vorgarten bietet Raum für Kommunikation (>>KOMMUNIKATIONSRAUM SEIN). Man begegnet sich nicht nur, sondern hat durch das Gärtnern gleich ein Gesprächsthema. Verlässt oder betritt jemand das Haus, wird in der Regel gegrüßt, oder man kommt über das Thema des Gärtnerns leicht ins Gespräch. Der Vorgarten ist jedoch nicht für den Selbstanbau von Obst und Gemüse gedacht, weshalb in der Regel dieser Punkt nicht in der Hausordnung explizit auftaucht. Häufig ist jedoch der Aufenthalt in den Gartenflächen untersagt (>>REGLEMENTIERT SEIN). Hier spielen Hausmeister_innen eine bedeutende Rolle. Nach persönlicher Einschätzung kann von ihnen ein Gebrauch des Vorgartens erlaubt werden, sofern gefragt wird, wie es auch die junge Mutter getan hat. Das kleine Nutzbeet im repräsentierenden Vorgarten wurde jedoch nur entdeckt, weil eben durch die drei im gleichen Moment gegärtnert wurde. Die kleinen Jungpflanzen, die auf kleiner Fläche direkt an die Fassade und neben größere Sträucher gepflanzt wurden, wären sonst auf den ersten Blick nicht erkennbar gewesen. Dies wirft die Frage auf, in wievielen Vorgärten gegärtnert wird, ohne dass es zunächst auffällt.

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Biotop sein 122


Ein bepflanzter Vorgarten ist Lebensraum für Tiere und somit von ökologischer Bedeutung. Dessen Qualität hängt deutlich ab von der Gestaltung (>>GRÜN SEIN). Hecken und Sträucher beispielsweise bieten kleinen Tieren wie Vögeln, Hasen und Eichhörnchen Unterschlupf und Sicherheit. Ein Vorgarten beherbergt außerdem unzählige Insekten, vor allem blühende Pflanzen ziehen Bienen, Hummeln und Schmetterlinge an, die wiederum andere Pflanzen bestäuben. Die vielen vor allem mit blühenden Stauden bepflanzten Balkonkästen, die meist zum Wohnungsinventar gehören, tragen hierzu einen bedeutenden Teil bei. Eine bepflanzte Bodenfläche, ob mit Rasen oder anderen Pflanzen gestaltet, stellt eine unversiegelte Fläche dar, durch die Niederschlag in den Boden eindringen und dem Grundwasser zugeführt werden kann. Das Versickern stellt beim Bauen im Vergleich zum Kanalisieren einen anzustrebenden Umgang mit Oberflächenwasser dar. Im Erdreich leben zudem unzählige Lebewesen. Auch Straßenbäume stellen ein wichtiges Biotop dar. Ihre ökologische Qualität hängt von der Baumart sowie vom Alter ab. Sie produzieren nicht nur Sauerstoff, sondern sind auch Lebensraum für Vögel, Insekten und Eichhörnchen. Auch auf das Mikroklima haben Pflanzen in Wohnstraßen unmittelbaren Einfluss: Ihr Schattenwurf wirkt im Sommer auf Fußgänger_innen angenehm. Organisches Material wie Pflanzen und Boden speichert Wärme zudem weniger als mineralisches Material wie Gebäude und Straßen. Im kleinen wie großen Maßstab (>>EINER VON VIELEN SEIN) tragen Vorgärten positiv zur sogenannten Stadtnatur bei.

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Dysfunktional gebraucht werden 124


Objekte haben meist eine Aufgabe, die erfüllt werden soll, also eine bestimmte Funktion. Ein Fenster soll Licht und Luft in Gebäuden garantieren, ein Zaun ein Grundstück begrenzen und Unerwünschte fernhalten, und ein begrünter Seitentrennstreifen Fußgänger_innen vor dem Autoverkehr schützen. Diese Objekte bzw. Räume sind funktional. Sie können aber auch dysfunktional gebraucht werden. Georg Heinemann und Karla Pommerening beschreiben die Dysfunktion eines Objektes nicht als gestörte Funktion im medizinischen Kontext, wie es der Duden definiert, sondern als „eine Offenheit für verschiedene andere Möglichkeiten des Funktionierens“ von Objekten (Heinemann/Pommerening 1979: 63). Im Straßenraum werden zahlreiche Objekte dysfunktional gebraucht, diese Spuren sind im Straßenraum sichtbar. So wird das Fenster während der Fußballweltmeisterschaft dysfunktional dafür gebraucht, eine Landesflagge im Außenraum aufzuhängen, indem sie im Fensterrahmen eingeklemmt wird, was eine Form der nonverbalen Kommunikation darstellt (>>KOMMUNIKATIONSRAUM SEIN). Somit wird die eigene Position zur favorisierten Mannschaft nach außen in der Öffentlichkeit gezeigt. Eine weitere Dysfunktion kann sein, am Fenster zu stehen und zu telefonieren oder Dekoration daran aufzuhängen. Die Vielzahl an Objekten im Straßeraum bietet somit eine Vielzahl von Dysfunktionen. Sie können aus Mängeln entstehen, wenn das Fahrrad an einem Baum oder Zaun abgeschlossen wird, weil zu wenig Fahrradbügel vorhanden sind (>>INFRASTRUKTUR BEREITSTELLEN). Bei einer Baustelle im Haus wird der Vorgarten als dauerhaftes Materiallager genutzt oder der Weg zur Haustür zum kurzzeitigen Abstellen beim Ausladen des Autos.

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Der Zaun des Vorgartens wird dysfunktional verwendet, um Räder anzuschließen oder verlorene Gegenstände zu platzieren.


Raum/Element

Funktion

Dysfunktion

Fenster

Lüften Licht

Flagge raushängen Dran sitzen und telefonieren Dekoration aufhängen

Balkon

Freisitz

Protest kommunizieren Dekoration aufhängen Lebensmittel produzieren

Fassade

Schutz

Informationen aushängen

Sicherheit

Zeitung aufhängen Fahrrad anschließen

Weg

Erschließung

Material lagern Dinge abstellenn Fahrräder abstellen

Haustür

Erschließung

Informationen aushängen

Handlauf

Lagerung Baustellenmaterial Aufstellen von Vogeltränken

Vorgarten

Vorgartenzaun

Begrenzung

Fahrräder anschließen Schilder anbringen Schriftlich kommunizieren

Vorgartenmauer

Begrenzung

Ablegen gefundener Gegenstände

Mülltonnenhaus

Müllbeseitigung

Blumentöpfe aufstellen Protest kommunizieren

127 Seitent trennstreifen

Stromkasten

StraSSenlaterne

Sicherheit

Aufstellen mobiler Verkehrsschilder Aufstellen Baustellendixies Müllabladen Aushänge an Bäumen anbringen Fahrräder an Bäumen abschließen

Versorgung

Graffiti sprayen Aufkleber anbringen

Beleuchtung

Fahrräder anschließen Informationen aushängen

Beobachtete Dysfunktionen verschiedener Räume und Objekte im Straßenraum


Einer von vielen sein 128


Ein Vorgarten ist immer einer von vielen. Alleine um einen Hauseingang kann er paarweise vorkommen, wenn er durch den Weg zur Haustüre zerschnitten wird. In der Regel beherbergt eine Straße mehrere Vorgärten, auf mehreren Grundstücken des gleichen Vermieters kann er dabei einheitlich gestaltet sein (>>ORDENTLICH SEIN / >>GRÜN SEIN). In der Regel sind die Grundstücke einer Straße im Besitz unterschiedlicher Vermieter, was unter anderem an der Vielfalt der Vorgartengestaltung ablesbar ist.

Betrachtet man Vorgärten auf Stadtteilebene, ergibt sich eine Flächensumme, die für einen Stadtteil nicht zu vernachlässigen ist. In der Summe können sie die Fläche eines kleinen oder großen Stadtteilparks ergeben. Die Vorgärten können als zusätzlicher Layer im Raum betrachtet werden. Dies eröffnet ein Potenzial einer großräumlichen, zusammenhängenden Entwicklung. (>>BEDROHT SEIN?).

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Vorgärten in Hamm-Nord Das schemagrafische Experiment auf Grundlage eines Orthofotos veranschaulicht die Flächensumme der Vorgärten des Stadtteils (Einschnitte durch Hauseingänge wurden nicht berücksichtigt) auf Stadtteilebene. Die gestrichelte Linie zeigt den Hammer Park.


Bedroht sein?

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Mit der aktuellen baulichen Entwicklung Hamburgs wächst der Nutzungsdruck auf städtische Freiräume. Das Wohnungsbauprogramm strebt eine jährliche Neubausumme von 6 000 Wohnungen in der Stadt an. Dabei wird auch im Inneren der Stadt nachverdichtet. Somit verschwinden nicht nur Brachflächen – die zwar nicht für eine Nutzung vorgesehen und meist nicht zugänglich sind, dennoch einen unbebauten und ungenutzten Raum und somit einen „Frei“raum darstellen – es steigt auch die Zahl der Bewohner_innen die auf die vorhandenen Freiräume wie beispielsweise Parks, Spiel- und Sportplätze zugreifen. Von der Multicodierung von Freiräumen ist in der Landschaftsarchitektur schon lange die Rede, einem Freiraum sollen somit mehrere Nutzungen zukommen. Das Budget im Wohnungsbau gilt primär dem Gebäude, für Freiräume bleibt oft nur wenig übrig. Auch in der Grünflächenpflege werden die Kosten gering gehalten. Dabei wirken sich Grünflächen auf den Bodenrichtwert aus: Das mehrjährige Forschungsprojekt „Bedeutung von Freiräumen und Grünflächen für den Wert von Grundstücken und Immobilien“ kam zu dem Ergebnis, dass sich ein grünes Wohnumfeld kostensteigernd auswirken kann, insbesondere Alleen und gepflegte Vorgärten sorgen für höhere Preise. (Vgl. Baumgarten/Gruehn/Hoffmann 2011: 24) Dies wirft die Frage auf, inwieweit die Qualität von Grünflächen und Freiräumen vor dem Hintergrund steigender Baukosten überhaupt noch gehalten werden kann, hier steckt ein Paradoxon. Aufgrund der steigenden Dichte Hamburg beschäftigt sich die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in ihrem Programm „Mehr Stadt in der Stadt“ mit der Zukunft der Hamburger Freiräume. Dabei sollen auch neue Freiräume erschlossen werden, beispielsweise Dächer, öffentlicher Straßenraum oder private Wohnhöfe. Der Ansatz einer kooperativen Freiraumentwicklung soll verfolgt werden, also eine

stärkere Zusammenabeit zwischen städtischen und privaten Akteuren, insbesondere der Wohnungswirtschaft, aber auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen wie Vereinen oder Initiativen. (Vgl. BSU 2013: 7) In diesem Zuge wird darüber nachgedacht, die Dichotomie von Privatheit und Öffentlichkeit bezüglich Eigentum, Herstellung, Nutzung und Pflege einer Freifläche aufzuweichen: Privateigentum könnte so zum Beispiel privat hergestellt, aber öffentlich genutzt und gepflegt werden. Oder öffentliches Eigentum könnte öffentlich genutzt, jedoch privat hergestellt und gepflegt werden. Die Kombinationsmöglichkeiten sind vielfältig. (Vgl. ebd: 13ff) Rücken auch die vielen Vorgärten Hamms (>>EINER VON VIELEN SEIN) in das Blickfeld einer solchen Freiraumstrategie? Bedient man sich der Systematik der BSU und überträgt sie auf die Vorgärten Hamms, sind viele Kombinationen denkbar, wie die Grafik auf der folgenden Seite zeigt. Dabei sind vor allem die Kombinationen 1 bis 4 übertragbar, da sich die Vorgärten derzeit in Privateigentum befinden. Kombinationen 5 bis 8 gehen von einer Übertragung in öffentliches Eigentum, was im dritten Teil dieser Arbeit noch eine Rolle spielen wird.

131


öffentlich

Eigentum

privat

Nutzung

Eigentum

Pflege

Eigentum

Nutzung

Pflege

3

Pflege

Eigentum

Nutzung

Pflege

Eigentum

Nutzung

Pflege

Eigentum

Nutzung

Pflege

Eigentum

Nutzung

Pflege

4

Eigentum

Nutzung

Pflege 6

5

Eigentum 7

Nutzung

2

1

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Herstellung

Nutzung

Pflege 8

Kombinationsmöglichkeiten der „Co-Produktion“ von Vorgärten in Hamm Der Punkt „Herstellung“ fällt hier heraus, da die Vorgärten Hamms bereits hergestellt sind. Kobination 1 stellt den Ist-Zustand dar.


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Ein Produkt planerischer Empfehlungen und Gesetze sein 134


Nach Walter Meißner liegt der Ursprung planerischer Rahmenbedingungen für den Vorgarten im Preußischen Bauflichtlinieingesetz von 1875. Es schreibt erstmals fest, dass beim Straßenbau zwei Fluchtlinien festzulegen sind: die Straßenfluchtlinie und die Baufluchtlinie. Die Fläche dazwischen ist zwar dem Grundstückeigentümer zuzuordnen, könne diesem aber bei einer Straßenerweiterung durch die Stadt wieder entzogen werden. Eigentümer_innen wurden dazu verpflichtet, diese Flächen 1,50 m hoch „einzugittern, gartenmäßig anzulegen und zu pflegen“ (Meißner 1990: 12). Diese Flächen wurden durch Eigentümer_innen oft nach dem Vorbild barocker Gärten bepflanzt, die von Rechtwinkigkeit und geometrischen Hecken geprägt sind. (Vgl. ebd.) Heute liefert das Bauplanungsrecht eine Reihe von Auflagen, die zur Entstehung von Vorgärten führen. Auf Bundesebene greift das Baugesetzbuch sowie die Baunutzungsverordnung und bestimmt, was gebaut werden darf. Auf Landesebene regelt das Bauordnungsrecht, wie im Einzelnen gebaut werden darf. In der Hamburgischen Bauordnung ist der Vorgarten als geplanter Raum nicht vorhanden. Sie definiert Vorgärten zwar als „Flächen zwischen Straßenlinie oder Straßengrenze und der vorderen Fluchtlinie des Gebäudes“, jedoch nur in einem Nebensatz. Vorgärten ergeben sich vielmehr aus den Festlegungen von Abstandsflächen, die bepflanzt werden müssen und nicht unbegrenzt eingefriedet werden dürfen: § 6 Abstandsflächen (1) 1 Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Flächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten (Abstandsflächen). (2) 1 [...] müssen auf dem Grundstück liegen (5) 1 Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mind. 2,50 m.

§ 9 Nicht überbaute Flächen [...] müssen wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen sowie durch Begrünung und Bepflanzung gärtnerisch zu gestalten. § 11 Einfriedungen 1 Bauliche Einfriedigungen an der Grenze zu öffentlichen Wegen und Grünflächen sowie an der Grenze zu benachbarten Grundstücken in der Tiefe der Vorgärten sind bis zu einer Höhe von 1,50 m, vom eigenen Grund gemessen, zulässig. Die aktuelle Hamburgische Bauordnung beinhaltet somit einige Parallelen zum Preußischen Bauflichtliniengesetz. In der Bauplanung ist der Vorgarten heute sozusagen ein Produkt der Nicht-Bebauung. Neben Gesetzen und Verordnungen gibt es eine Reihe von Regelwerken und Empfehlungen, derer sich Planer bezüglich der Straßengestaltung bedienen, die sich jedoch nur auf Teilbereiche beziehen. Der Straßenquerschnitt wird in einer Vielzahl von Ausformungen, je nach Einsatzgebiet, in technischen Regelwerken festgehalten. Blickt man beispielsweise in die „Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg – Teil 3: Querschnitte“, kurz PLAST 3, einem für die Stadtstraßen verbindlichen Regelwerk der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, das seit 1988 gilt, liegt der Schwerpunkt hier auf der technischen Planung. In Abschnitt 1 unter dem Punkt „Allgemeines“ wird jedoch auch erwähnt, dass „neben den funktionalen und technischen Erfordnernissen gleichermaßen wirtschaftliche Aspekte sowie Umweltbelange und städtebaulich-gestalterische Gesichtspunkte zu beachten“ sind (PLAST 3 1988: 3). Auch das Standardwerk Neufert bietet eine Vielzahl an Straßenquerschnitten und sonstigen Hinweisen für die Straßenplanung. Auch hier steht jedoch die Dimensionierung des Verkehrsraums im Vordergrund. In einem Textblock daneben wird erwähnt: „Es ist ein unverwech-

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selbares Bild des Trassenraumes anzustreben. Dies kann erreicht werden durch deutliche, differenzierte Abmessungen, unterschiedliche Anordnungen der einzelnen Querschnittsteile, ein ausgewogenes Verhältnis von Breite und Höhe des Straßenraumes, abwechslungsreiche Bepflanzung: Straßenraumgestaltung soll das Zurechtfinden in der Straße und in der Stadt selbst unterstützen. Die beidseitig der Fahrbahn gelegenen Querschnittsteile beeinflussen die funktionale und visuelle Raumbildung. Bei der Gestaltung sind nach Funktion und Wirkung folgende Elemente abzustimmen: fahrbahnbegleitende Geh- und Radwege, Verweil- und Freisitzflächen, Flächen für den ruhenden Verkehr, Abschirm- und Schutzflächen, Anlieferflächen sowie Wirtschaftsflächen für Anlagen und Verkauf“ (Neufert 1998 :201). Über die technische Planung hinaus geht die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). In ihrer Publikation „Empfehlungen zur Straßenraumgestaltung innerhalb bebauter Gebiet“ werden eine Reihe von Aspekten der Straßenplanung dargestellt, vor allem die Raumwirkung, die durch Auswahl und Anordnung von Elementen und Räumen geprägt wird.

Der Arbeitskreis Straßenbäume der Deutschen Gartenamtleiterkonferenz (GALK) e.V. publiziert regelmäßig die GALK-Straßenbaumliste, auf die von Planern zurückgegriffen werden kann. Hier sind Eigenschaften verschiedener Bäume wie Maße, Lichtdurchlässigkeit, Lichtbedarf und Eignung kommentiert gelistet. Gelistet sind unter anderem auch ungeeignete Lindenarten, die große Mengen an Honigtau absondern (>>GRÜN SEIN). Eine ganzheitliche und relationale Betrachtung des Straßenraums, wie sie in diesem Katalog dargestellt, ist dabei nicht zu finden. Der reine technische Straßenquerschnitt mag für die Kommunikation der Straßendimensionierung hilfreich und ein Anhaltspunkt sein, schließlich haben Autos, Menschen und Fahrräder gewisse Proportionen. Als Instrument für die Planung des Straßenraums sind sie jedoch nicht ausreichend. Sie können die ganzheitliche Betrachtung des Straßenraums nicht leisten. Es fehlt der Gesamtraum bis zur Hausfassade, es fehlt die Tiefe in den Raum und es fehlt die Darstellungsmöglicheit eines relationalen Raumverständnisses.

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PLAST 3 links: Anliegerstraße mit Bäumen im Gehwegbereich, die Vorlage für Wohnstraßen in Hamburg (Quelle: PLAST 3 1988: 19) rechts: Regelanordnung der Ver- und Entsorgungstrassen und zweckmäßige Anordnung im Straßenraum (Quelle: ebd.: 10)


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Neufert Unterschiedliche StraĂ&#x;enquerschnitte und Raumdimensionen (Quelle: Neufert 1998: 201ff)


III Szenarien 138


Die Charakteristika des Straßenraums wurden aufdeckt und diese als komplexes Gefüge beschrieben. Nun wird der Vorgarten wieder in den Fokus der Betrachtung gerückt: Wie wirkt sich der planerische Umgang mit Vorgärten auf den Straßenraum aus? Die folgenden sieben Szenarien beschreiben Eingriffe in den Vorgarten. Es wird auf die gewonnenen Erkenntnise zurückgegriffen und die Auswirkungen auf den Straßenraum überprüft. Dabei wird vom Bestand ausgegangen: Die Szenarien stellen den Zustand nach einem Transformationsprozess derzeitiger Vorgärten dar, wie sie untersucht wurden. Dadurch sollen Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit bestehenden Vorgärten im Mietsgeschosswohnungsbau aufgezeigt werden.

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Systematik

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In Szenarien sollen bestimmte Maßnahmen im Bezug auf den Vorgarten und deren mögliche Auswirkungen auf Funktion und Gebrauch des Vorgartens selbst, aber auch auf den gesamten Straßenraum aufgezeigt werden. Dabei dienen zwei grundlegende Eigenschaften als Parameter. Zum einen die Dimensionierung des Raums: Ausgehend vom Ist-Zustand führt ein MIN-MAX-Regler zur Abwesenheit des Vorgartens einerseits, zur Vergrößerung der Fläche andererseits. Zum anderen werden mögliche Eigentumsverhältnisse einbezogen: Ausgehend vom Ist-Zustand wird eine Veröffentlichung der Fläche sowie die Umwandlung zum Privatgarten betrachtet. Dabei werden alle Szenarien als eine Transformation des Ist-Zustands betrachtet, ausgegangen wird also vom bereits gebauten Straßenraum. Daraus ergeben sich in den Kombinationsmöglichkeiten sieben Szenarien, wobei die beiden folgenden aus der Betrachtung herausfallen: Die Kombination beider Ist-Zustände wird im Katalog bereits ausführlich beschrieben. Zudem heben sich das Wegfallen der Vorgärten und die Umwandlung zu Privatgärten gegenseitig auf.


Eigentumsverhältnis IST:PRIVAT

Öffentlich

Privatgärten

Dimensionierung

1

IST

2

1 Veröffentlichung derzeitiger Vorgärten

2 Umwandlung derzeitiger Vorgärten zu Privatgärten

MIN

3 Verschwinden des Vorgartens bei gleichbleibenden Eigentumsverhältnissen

4 Verschwinden des Vorgartens bei Veröffentlichung der Fläche

– (nicht möglich)

141 3

MAX

5 Vergrößerung derzeitiger Vorgärten

6 Vergrößerung und Veröffentlichung der Vorgärten

7 Vergrößerung der Vorgärten und Umwandlung zu Privatgärten


Szenario 1 VerÜffentlichung derzeitiger Vorgärten

Komplizierte Wege und uneindeutigkeit des Raums

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Au verb fenthalt oten !


In Szenario 1 ist die Flächendimensionierung im Vergleich zum Ist-Zustand unverändert, allerdings befindet sich der Raum nun in öffentlichem Eigentum. Es ist geprägt von Kompliziertheit und dem Verlust von Freiraumqualität. Dies muss sich nicht unbedingt auf das Grünvolumen des Straßenraumes auswirken, sofern die Grünflächenpflege aufrecht erhalten wird. Da der Stadt Hamburg hierfür allerdings ein stark begrenztes Budget zur Verfügung steht, verringert sich die Qualität der Grünfläche und somit seine Funktion als Biotop stark. Die Rasenfläche löst den gärtnerisch gestalteten Vorgarten ab. Der Vorgarten wird zum Abstandsgrün ohne Hecken als Begrenzung, und löst sich somit vom Wohnhaus. Die Uneindeutigkeit der Raumzugehörigkeit wird verstärkt, Bewohner_innen und Passant_innen sehen die Fläche als nicht zum Haus zugehörig. Vermieter_innen haben keinen Einfluss auf die Repräsentationsfunktion des Vorgartens. Auch nachträgliches Installieren von Infrastruktur, wie beispielsweise Fahrradplätze, sind mit dem Weg über Anträge bei der Behörde nun nur mit Aufwand umzusetzen. Konnte die Bewohnerschaft zuvor auf kurzen Wegen auch mit Hausmeister_innen die Erlaubnis zu eigenen Anpflanzungen von Stauden oder Gemüse aushandeln, ist auch dieser Weg nun von Bürokratie geprägt. Das Bearbeiten gesichtsloser offizieller Anfragen dauert länger, diese werden eher abgeblockt. Die Schwelle zur Eigeninitiative liegt nun höher, die meisten der ohnehin wenigen Bewohner_innen, die etwas auf der Fläche vor ihrer Wohnung gestalten möchten, lassen es von vornherein bleiben. Nur wer sich von den rechtlichen Bestimmungen nicht beeindrucken lässt, eignet sich den „Vorgarten“ informell an. Dies bringt jedoch Konflikte mit Vermieter_innen mit sich. Anders gestaltet sich das Szenario, wenn Vermieter_innen im Rahmen der kooperativen

Freiraumentwicklung die Pflege der Flächen übernehmen. Somit ist wieder eine gewisse Kontrolle über die Gestaltung der Fläche gegeben und die Bewohnerschaft hat kürzere Wege zur erlaubten Nutzung. Unabhängig davon gilt die Fläche dennoch als öffentlicher Freiraum, was allen Stadtbewohner_innen ein Nutzungsrecht zukommen lässt. Dies führt bisweilen zu Konflikten, da sich die Hausbewohnerschaft, besonders bei einem Aufenthalt von Leuten am Abend oder nachts, gestört fühlen. Die Folge sind reglementierende Hinweisschilder. Durch die uneindeutige Zugehörigkeit der Fläche halten sich aber relativ wenige bis keine Personen auf den Flächen auf. Die Bewohnerschaft erhält kein offizielles Vornutzungsrecht der öffentlichen Fläche. Als Klubgut kommt nur noch der Innenhof in Frage, wo man jedoch unter sich ist und keinen Kontakt mit dem öffentlichen Raum hat. Der Status des öffentlichen Raums wirkt andererseits auf manche_n Bewohner_in jedoch niedrigschwelliger, es etablieren sich hier und dort informelle Sitzecken für die Nachbarschaft. Da die Stadt Hamburg als Eigentümerin auch Entscheidungsträgerin ist, können die vielen Vorgärten in ihrer Flächensumme für großräumliche Entwicklungen konzipiert und entwickelt werden. Auch wenn Vermieter_innen in Entwicklungsprozesse miteinbezogen werden, haben sie rechtlich keine Entscheidungsmacht. Konflikte der Wohnungswirtschaft mit der öffentlichen Hand sind die Folge. Es müssen Wege gefunden werden, die mit einer freiwilligen und aktiven Teilnahme einhergeht.

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Szenario 2 Umwandlung derzeitiger Vorgärten zu Privatgärten

Vielfalt, Privatheit & Eindeutigkeit im Dazwischen

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Bei gleichbleibender Flächendimensionierung ist die Nutzung der Vorgärten den jeweils sich angliedernden Erdgeschosswohnungen zugeschrieben. Über Balkone oder eine Terrassentür sind sie direkt von der Wohnung aus zugänglich. Der Vorgarten wird eindeutig als Fläche definiert und die Vielfalt im Straßenraum steigt. Der Privatgarten addiert sich nun zu den sich überlagernden und nebeneinanderliegenden Räumen im Straßenraum, er liegt im Dazwischen und wird privat von nur einer Mietpartei genutzt, die das alleinige Nutzungsrecht innehat. Auf das Grünvolumen der Straße wirken sie sich positiv aus, viele Mieter_innen pflanzen in ihrem Garten selbst Pflanzen an, deren Menge und Höhe oft die der vorherigen einheitlichen Bepflanzung übersteigt. Dies wiederum führt zu einer größeren Vielfalt in der Bepflanzung, die Qualität als Biotop steigt. Je nach Gestaltung jedoch wirkt sich dies auch auf die wahrgenommene Repräsentationsfunktion und die wahrgenommene Ordentlichkeit im Straßenraum aus. Vermieter_innen haben nur begrenzte Kontrolle über die Gestaltung des Privatgartens und fürchten Uneinheitlichkeit, es sei denn es werden Reglementierungen durch zusätzliche Passus im Mietvertrag geschaffen, die die Gestaltung betreffen. So ist beispielsweise das Pflanzen von Bäumen langfristig problematisch, wenn deren Wurzelwerk das Gebäude beschädigen oder den oberen Geschossen das Tageslicht nehmen. Der zu stellende Fällantrag ab einer gewissen Größe des Baums kann abgelehnt werden und dadurch Probleme verstärken. Auch die Höhe der Einfriedung wird festgelegt oder eine einheitliche Einfriedung durch Vermieter_innen hergestellt. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Straße vom Akklimatisierungsraum aus einsehbar ist. Der Privatgarten ist ein zusätzlicher Raum der Kommunikation, unter anderem wenn Besuch empfangen wird, wofür im Vergleich zum

Balkon mehr Platz vorhanden ist. Der Privatgarten ist als solcher von außen eindeutig zu erkennen und wirkt somit wie eine implizite Ausladung – die Fläche kann durch andere nicht genutzt werden. Auch vor Freiraumstrategien seitens der Stadt sind die Vorgärten geschützt – sie sind den Mieter_innen nicht zu nehmen. Die Produktion von Lebensmitteln im Vorgarten obgliegt nun den jeweiligen Mieter_innen. Sind sie nicht daran interessiert, werden auch keine Lebensmittel produziert. Andere an einer Anpflanzung von Gemüse oder Obst interessierte Mieter_innen weichen auf den Hinterhof aus. Dieser rückt – inspiriert durch die Privatgärten – verstärkt in den Blick der Hausbewohnerschaft ohne Garten und wird zum aktivierten Klubgut. Der Innenhof bietet zwar genügend Platz, das Geschehen strahlt jedoch nicht direkt nach außen. Die Möglichkeit einer nachträglichen Platzierung von Infrastruktur wie Fahrradstellplätzen ist eingeschränkt, da ein Ausweichen auf die Fläche der Privatgärten nicht immer problemlos in Absprache mit den aktuellen Mietern vorgenommen werden kann. Aus diesem Grund werden zusätzliche Fahrradstellplätze bereits vor der Umwidmung zum Privatgarten hergestellt oder erst bei einem Mieter_innenwechsel. Der dysfunktionale Gebrauch wird insofern eingeschränkt, als ein Lagern von Baustellenmaterial oder das Zwischenlagern von Dingen, beispielsweise beim Ausladen des Autos, nun nur noch auf dem Weg zur Haustüre möglich ist, was den Weg zum Haus versperren kann. Wird der Eingangsbereich vergrößert, geht dies zu Lasten der ohnehin schon recht kleinen Vorgartenfläche.

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Szenario 3 Verschwinden des Vorgartens bei gleichbleibenden Eigentumsverhältnissen

Uneindeutigkeit & Tristesse

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In Szenario 3 ist der Vorgarten verschwunden. Es bleibt eine unbepflanzte Fläche zurück, die sich nach wie vor in privatem Besitz der Vermieter_innen befindet. Tristesse und undefinierte Räume prägen die Straße. Obwohl dieses Szenario den §§ 6 und 9 der Hamburgischen Bauordnung widerspricht – Abstandsflächen müssen bepflanzt werden – wird es an dieser Stelle durchgespielt. Mit dem fehlenden Vorgarten besteht der Straßenraum aus einem Raum weniger, der sich mit anderen überlagert und nebenen anderen liegt. Das Grünvolumen der Straße ist bis auf die Straßenbäume verschwunden, weshalb sich auch die Repräsentationsfunktion des Raums verringert, die nach wie vor stark an Pflanzen gebunden ist. Der Eingangsbereich wirkt somit uneindeutig in der Raumzugehörigkeit, eher ausladend und wird als Tristesse empfunden. Eine Reglementierung ist nach wie vor gegeben. Verschwinden die Vorgärten aus den Straßen, sind sie in der Folge nicht mehr charakteristisch für den gesamten Stadtteil. Die folgenden Raumcharakteristika sind stark abhängig von der Gestaltung des verbleibenden Straßenraums. Die Funktion des Abstandhaltens ist nur dann gegeben, wenn Fußgänger_innen und sonstiger Verkehr nicht direkt an der Hausfassade vorbeiführt. Ist dies der Fall, fühlen sich Bewohner_innen gestört, Vorhänge und Milchglasfolien an Fenstern nehmen zu. Geht man davon aus, dass die Wege hierfür sich nach wie vor auf öffentlichem Grund befinden, ist ein Abstand und somit Raum zum Akklimatisieren räumlich zwar gegeben, geht jedoch bei vielen Bewohner_innen mit einem weniger starken Wohlbefinden im Vergleich zum Vorgarten einher. Für das Installieren von Infrastruktur bietet sich nun mehr Platz. Dabei gestaltet sich die Definition des zum Wohngebäude zugehörigen Feiraums schwieriger: Es ist im Raum nicht abzulesen, welche Fläche sich in öffentlichem

oder privatem Besitz befindet. Der „nutzungsoffenen“ Fläche kommt somit keine eindeutige Bedeutung zu. Als Klubgut fällt sie damit aus dem Blick der Bewohnerschaft.

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Szenario 4 Verschwinden des Vorgartens bei VerÜffentlichung der Fläche

Uneindeutigkeit, Tristesse & Kompliziertheit

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Auch in Szenario 4 existiert der Vorgarten nicht mehr. Der entstehende Raum befindet sich jedoch in öffentlichem Eigentum. Dies macht ein Umgang mit dem Vorgarten für alle Beteiligten komplizierter. Trotz der Tatsache, dass dieses Szenario den §§ 6 und 9 der Hamburgischen Bauordnung widerspricht, wird es an dieser Stelle durchgespielt. Es stellt sich die Frage, welche Nutzung dem Raum im gebauten Querschnitt zukommt. Wird er Teil der Fahrbahn, so minimiert sich der Straßenraum hinsichtlich seiner sich überlagernden und nebeneinanderliegenden Räumen. Ein Grünvolumen der Straße ist bis auf die Bäume nicht vorhanden, was die Bewohner_innen als trist empfinden. An die Stelle des Attributs „grün“ ist nun „grau“ getreten. Das Herstellen von Grünvolumen obliegt nun der öffentlichen Stadt, die jedoch kaum Budget für Grünpflege hat. Vermieter_innen positionieren stattdessen große Pflanzkübel vor ihren Hauseingang. In anderen Fällen übernehmen sie in Aushandlung mit der öffentlichen Hand die Grünpflege und stellen einen Vorgarten auf öffentlichem Grund her, womit Auflagen verbunden sind. Hier wird nicht nur die Uneindeutigkeit der Wirkung des Raumes verstärkt, auch die der Nutzungsverhältnisse sind zunehmend diffuser. Manche_r handelt aus Kostengründen gar nicht, der Raum bleibt an dieser Stelle „ungrün“. Bewohner_innen beginnen nun selbst, auf den außenliegenden Fensterbänken und vor der Haustür, auf Müllanlagen oder entlang der Fassade Pflanztöpfe aufzustellen. Der Stadtteil ist somit geprägt von verschiedenartigen (Grün)räumen und Eingangssituationen. Die Zahl grüner Vorgärten im gesamten Stadtteil ist insgesamt dennoch stark zurückgegangen, die versiegelten Fläche wirken sich negativ auf die Ökologie der Stadt aus. In allen Fällen ist auch ein nachträgliches Installieren von Infrastrukur nur mit Genehmigung der Stadt Hamburg möglich, die Wege verkomplizie-

ren sich für alle Beteiligten. Je nach Gestaltung durch den Vermieter können nun Passant_innen direkt an die Hausfassade treten, was eine Kommunikation durch die Wohnmembran möglich macht. Die Erdgeschossbewohner_innen fühlen sich dabei jedoch gestört und statten sich zunehmend mit Vorhängen oder Milchglasfolien aus. Da sich der Außenbereich der Wohnanlage nun auf den Innenhof beschränkt, können Vermieter_innen keine Reglementierungen bezüglich des Straßenraums – zumindest dessen Grund – festlegen. Einfluss und Kontrolle ihrerseits reduzieren sich auf ein Minimum. Da jedoch der in öffentlichem Eigentum befindliche Straßenraum insgesamt größer ist und der Autoverkehr sich stark minimiert hat, können dem Straßenraum zusätzliche Nutzungen hinzugefügt werden, für die Teile des Straßenraums verkauft oder verpachtet werden. Je nach Anordnung der Räume im Straßenraum bleibt nun beim Verlassen des Hauses keine Gelegenheit zum Akklimatisieren, da kein Abstand mehr vorhanden ist. Auch die Funktion des Klubguts entfällt bzw. kann nur durch Aushandlung und Vereinbarungen mit der öffentlichen Hand umgesetzt werden, auch hier werden die Wege komplizierter. Als der Hausgemeinschaft zuordenbare Freiraum kommt nun in erster Linie der Innenhof in Frage. Somit isoliert sich die Bewohnerschaft eines Blocks vom Straßenraum. Aufgrund der Panoptikum-Wirkung des Innenhofs wird er von vielen Bewohner_innen jedoch gemieden.

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Szenario 5 VergröSSerung derzeitiger Vorgärten

Teures, grünes, Klubgut

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Bei gleichbleibenden Eigentumsverhältnissen vergrößert sich die Vorgartenfläche. Das Grünvolumen der Straße ist nun abhängig von der Grünflächenpflege: Bei der großen Fläche steigen die Pflegekosten, sodass ein Rückgang der Bepflanzung vermehrt zu einfachen Rasenflächen führt. In diesem Fall leidet nicht nur die Repräsentationsfunktion, sondern auch der grüne Eindruck der Straße sowie die Qualität als Biotop. Wird allerdings eine extensive und somit kostengeringere Staudenmischung gepflanzt, für die die Fläche nun ausreichend groß ist, lassen sich die Kosten relativ gering halten, aus der „grünen“ Straße wird somit eine „bunte“ Straße, woran sich die Bewohnerschaft erfreut. Es steigt auch die Qualität als Biotop. Allerdings steigt das Vermüllungsrisiko, in einer „wilden Wiese“ verschwindet vom Gehweg aus geworfener Müll schneller aus dem Sichtfeld als auf einer Rasenfläche. Die Funktion des Abstandhaltens intensiviert sich, die Eindeutigkeit des Raums in Bezug auf Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse ist schlechter ersichtlich. Das Kommunizieren von den Balkonen oder aus den Fenstern mit Nachbar_innen im Straßenraum allerdings gestaltet sich wegen des größeren Abstands nun schwieriger und ist nicht mehr in normaler Sprachlautstärke möglich. Die nun erheblich größere Flächensumme wird vor dem Hintergrund der kooperativen Freiraumstrategie durch die öffentliche Hand nun attraktiver für eine Neucodierung, beispielsweise einer öffentlichen Nutzung oder Pflegepatenschaften. Auch die Nutzungsmöglichkeiten als Klubgut für die Hausgemeinschaft steigen: Durch den größeren Abstand zu den Erdgeschosswohnungen ist eine Nutzung besser zu vereinbaren. Dies hängt jedoch stark von der Nutzung selbst ab: Sitzmöbel im vorderen Bereich des Vorgartens sind besser zu vereinbaren als ein Spielplatz an der dem Haus zugewandten

Seite. Somit kann eine Nutzung dennoch Konfliktpotenzial in sich tragen. Die Bewohner_innen müssen somit einen Aushandlungsprozess durchlaufen oder Vermieter_innen neue Reglementierungen schaffen. Das Produzieren von Lebensmitteln ist nun in großem Umfang möglich und kann auch über die Einheit einer Hausgemeinschaft hinausgehen. Allerdings tritt der Vorgarten nun in größere Konkurrenz mit dem Innenhof. Das Auto ist von den Straßen weitgehend verschwunden. Der ÖPNV wurde weiter optimiert, außerdem kann sich ein Auto kaum jemand mehr leisten und in den sehr schmalen Straßen ist kein Plätz zum Parken. Aufgrund der verfügbaren Fläche des Vorgarten können nun zahlreiche abschließbare und überdachte Fahrradstellplätze aufgestellt werden. Daher bringt die Verkleinerung der Fahrbahn keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr mit sich. Das Auto ist nun keine Dominante mehr und erhält Vorrang in Einnahme der Fläche, sondern nun teilen sich alle gleichberechtigt eine Fahrbahn, während sich vor allem Fußgänger_innen, Radfahrer_innen und Skateboarder_innen vorher auf engem Raum arrangieren mussten.

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Szenario 6 VergröSSerung und Veröffentlcihung der Vorgärten

Die verdichtete WohnstraSSe

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In Szenario 6 vergrößert sich die Vorgartenfläche erheblich und ist zudem öffentliches Eigentum der Stadt. Das Grünvolumen der Straße verringert sich insgesamt, da die größere Fläche höhere Pflegekosten mit sich bringt und der Vorgarten somit lediglich aus Rasenfläche besteht. Der öffentlichen Hand steht nur ein stark eingeschränktes Budget zur Verfügung. Die Uneindeutigkeit des Raums bezüglich Nutzungs- und Eigentumsverhältnissen wird stärker. Wird die Grünflächenpflege im Rahmen einer kooperativen Freiraumentwicklung durch die Vermieter_innen übernommen, führt dies bei dieser Flächengröße zu höheren Betriebkosten und somit auch zu höheren Mietpreisen. Daher sind sie bestrebt, die Vorgärten von Mieter_innen pflegen zu lassen. Diese können somit zwar das Grünvolumen sicherstellen und sogar erhöhen. Aufgrund der erheblichen Flächensumme und des hohen Pflegeaufwands jedoch erklären sich anteilig nur wenige Mieter hierzu bereit, in der Folge trifft dies nur bei einer geringen Zahl der Vorgärten ein. Das Kommunizieren gestaltet sich über die größere Fläche hinweg schwieriger, Nachbar_innen können sich von ihrem Balkon oder aus ihren Fenstern nur schwer in normaler Lautstärke mit Personen auf dem Gehweg oder der Straße unterhalten. Durch den größeren Abstand zum restlichen Straßenraum dringt nun auch weniger Information von außen durch die Wohnmembran in das Innere, mit Ausnahme der zunehmend rufenden Nachbar_innen. Als öffentliches Eigentum mit einem sehr hohen Flächenanteil im gesamten Stadtteil bekommt der Vorgarten nun große Aufmerksamkeit hinsichlich der neuen Freiraumstrategien. Hier kann zwar mit den Bewohner_innen und Vermieter_innen gemeinsam agiert werden, die Bewohner_innen haben jedoch keine endgültige Entscheidungsgewalt. Die Fläche wird geöffnet für öffentliche Nutzungen oder auch teilweise

verkauft bzw. verpachtet und kommt nun anderem für ehemalige Kleingärtner_innen in Frage, die ihre Parzelle wegen Neubauvorhaben aufgeben mussten und nun in den Grünflächen vor den Häusern Lebensmittel wie Gemüse anbauen können. Um die Anwohner_innen nicht zu stören und die Anbaufläche vor Fremdeinwirkungen zu schützen, werden die Flächen eingezäunt und dürfen ausschließlich für das Gärtnern genutzt werden – Musikhören, in Gesellschaft zusammensitzen oder lautes Gerät ist verboten. An anderer Stellen haben Bewohner_innen die Möglichkeit, über die Behörde eine Nutzung offiziell zu beantragen, was jedoch mit Kosten und starken Reglementierung bezüglich des Straßenbildes und der Ruhestörung verbunden ist. Da die Stadt öffentlich damit wirbt, nehmen viele Bewohner _innen dieses Angebot wahr. Viele Erdgeschossbewohner _innen fühlen sich dabei jedoch gestört und es kommt zu Konflikten. Wer Wert auf einen ruhigen Wohnort legt, zieht aus oder in die Häuser an stark genutzten Vorgärten erst gar nicht ein. Andere dagegen schätzen die Möglichkeit, am Wohnort zu gärtnern und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen.

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Szenario 7 VergröSSerung der Vorgärten und Umwandlung zu Privatgärten

Die StraSSe als garten

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Die vergrößerten Vorgartenflächen werden den Mietern der jeweils angrenzenden Wohnung zur privaten Nutzung zugeordnet. Er wird eindeutig in seiner Raumbedeutung definiert, auch der Innenhof rückt wieder in den Blick der Bewohner_innen. Dadurch addiert sich der Privatgarten zu den sich überlagernden und nebeneinanderliegenden Räumen und schafft einen zusätzlich genutzten Raum im Straßenraum. Auf das Grünvolumen der Straße wirken sich die vergrößerten Privatgärten verstärkend aus, sofern die entsprechende Mietpartei eigene Pflanzungen und deren Pflege übernimmt. Das Grünvolumen der Straße ist nun auch vielfältiger. Die Straßenbäume und der Seitentrennstreifen fallen in die neuen Flächen der Privatgärten. Während die vormaligen Seitentrennstreifen nun aus der Grünpflege der Stadt Hamburg fallen und somit Kosten eingespart werden, liegen die Straßenbäume nach wie vor in der Kontrolle und Pflege der Stadt Hamburg. So soll ein Überblick über den Baumbestand der Stadt behalten werden und Haftungsprobleme bei Schäden ausgeschlossen werden. Die Privatgärten sind im Vergleich zum Balkon erheblich größer und können vielfältiger genutzt werden. Dies macht die Vorgärten zum zusätzlichen Kommunikationsraum, da sich hier nun nutzende Mieter_innen häufiger aufhalten, eher Besuch einladen und dies auch Anlass zum Gespräch mit Nachbar_innen bietet. Dies birgt jedoch auch Konfliktpotenzial, die Mieter_innen der darüberliegenden Wohnungen fühlen sich bei häufigen und geselligen Runden im Mieter_innengarten in ihrer Ruhe gestört, da die Nutzung je nach Art durch die Wohnmembran in das Innere dringt. Die Nutzung des Mieter_innengartens ist daher zugunsten der Hausgemeinschaft teilweise reglementiert. Es gilt eine Nachtruhe. Die Reglementierung ist jedoch im Vergleich zur vorigen Vorgartenfläche, die

nicht genutzt werden durfte, äußerst gering. Die verfügbare private Gartenfläche bei gleichzeitig günstigen Mietpreisen zieht auch verstärkt kleine Familien ohne großes Einkommen in den Stadtteil. Die Repräsentationsfunktion des Privatgartens ist bedingt durch das Engagement der entsprechenden Mietpartei. Pflegt diese ihren Vorgarten nicht, nimmt diese Funktion ab und der Raum wirkt weniger ordentlich, was auch die Hausgemeischaft stört. Da jede bepflanzte Fläche ein Mindestmaß an Pflege braucht, verpflichten sich der jeweiligen Mieter_innen, ihren Garten gärtnerisch zu pflegen, ob durch Selbst– oder Fremdpflege. Bei einer Verwahrlosung des Gartens können Vermieter_innen somit einschreiten. Sie sind nun finanziell nicht mehr für die Pflege zuständig, was sich positiv auf die Mietpreise aufwirkt. Mit der Vielfalt der Pflanzungen in den vielen Gärten auf Stadtteilebene stellen Vorgärten bedeutende Biotope dar, in denen auch Lebensmittel produziert werden können. Der in seiner Dimension verkleinerte Verkehrsraum reicht für alle Beteiligten aus und dient nach wie vor der Erschließung und Verbindung von Orten. Der bisher schon gering auftretende Autoverkehr in den Wohnstraßen schwindet durch die gute ÖPNV-Anbindung weiter, wenige Sammelparkflächen in der Nachbarschaft genügen. So befinden sich kaum parkende Autos auf der Straße, die sich alle Beteligten gleichberechtigt teilen. Radfahrer_innen und Skateboarder_innen kommen nun nicht mehr in den Konflikt mit Fußgänger_innen. Somit wird im Straßenraum die Gruppe begünstigt, die die Dominante darstellt. Bei Bauarbeiten an den unter dem vormaligen Gehwegbereich liegenden Leitungstrassen muss in die Privatgärten eingegriffen werden. Dieser seltene und unwahrscheinliche Fall im Laufe eines Mietverhältnisses steht aber einer beinahe täglichen Gartennutzung gegenüber.

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Dieser Bereich ist daher von Bebauung freizuhalten. Eine zusätzliche Installation von Infrastruktur wie überdachte Fahrradstellplätze ist möglich, Vermieter_innen haben das Recht, die Vorgartenfläche vorher, nachträglich oder bei einem Mieter_innenwechsel zugunsten von Radstellplätzen für die Hausgemeinschaft zu verkleinern. Die vergrößerte Fläche lässt dies zu. Kinder können im Privatgarten – sofern der Grad der Abschottung nach außen nicht zu hoch ist – in besonders geschützten Maße auf das Öffentliche vorbereitet werden. Auch das Akklimatisieren beim Verlassen des Hauses ist bei dem vergrößerten Abstand gegeben, sofern die Einfriedung eine gewisse Höhe nicht übersteigt, sodass der Gehweg bzw. Verkehrsraum rechtzeitig eingesehen werden kann. Die eindeutige Besetzung des Vorgartens als Privatgarten kann als Ausladung verstanden werden, es entstehen keine Unklarheiten bezüglich der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der Fläche. Der Vorgarten ist nun vollständig aus dem Modus des schlafenden Klubguts gelöst, hierfür kommt nur noch der gemeinsame und für die ganze Blockbewohnerschaft zugängliche Innenhof in Frage. Dieser spielt nun wieder eine größere Rolle für die Hausgemeinschaft. Wer keinen Mietergarten hat, agiert im Innenhof gemeinschaftlich. Durch die Panoptikum-Wirkung des Innenhofs zieht die Bewohnerschaft für das Sonnenbaden den in der Nähe befindlichen Park zwar dem Innenhof vor, da im Park jedoch das geschützte Gärtnern oder das Aufstellen von Sitzmöbeln wiederum nicht möglich ist, wird der Innenhof zur Gartenfläche. Um einen Konsens für die gesamte Blockgemeinschaft herzustellen, geht dies mit gewissen Reglementierungen und Absprachen einher, damit es nicht zur Verwahrlosung des Innenhofs kommt, an der sich Bewohner_innen gestört fühlen. Engagierte Bewohner_innen der Blockgemeinschaft können sich in einer organisierten Gruppe freiwillig für

die Zuständigkeit bereit erklären. Auch Bewohner_innen und Vermieter_innen agieren gemeinschaftlich. Dabei spielen Hausmeister_innen als direkte Ansprechpersonen vor Ort sowie als Vermittlunsgpersonen zwischen Bewohnerschaft und Vermieter_innen eine wichtige Rolle.


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IV Reflexion 158


Die heutigen Vorgärten in den Blockrandbauten des Mietsgeschosswohnungsbaus sind keine Freiräume. Steht es den Stadtbewohner_innen in Freiräumen (weitestgehend) „frei“, was sie tun, dürfen sie sich in den Vorgärten meist erst gar nicht aufhalten. Selbst ohne Reglementierung scheinen sie in der Regel keinen Bedarf zu haben, die Fläche zu nutzen. Die Ausgangsthese, dass in Vorgärten kein Gebrauch stattfindet, konnte nicht ganz bestätigt werden: Aufgedeckt wurden verschiedene Arten des dysfunktionalen Gebrauchs wie das Anschließen von Rädern am Vorgartenzaun oder das Platzieren von gefundenen Gegenständen. Auch Gärtner_innen gebrauchen den Vorgarten, um ihre Arbeit zu verrichten. Tiere wie Eichhörnchen und Vögel halten sich täglich in den Vorgärten auf, weshalb in den Vorgärten bisweilen Vogeltränken zu finden sind. Bisweilen wird die Grünpflege nach eigenen Vorstellungen optimiert, indem Stauden gepflanzt werden oder Kartoffeln. Es wurden somit also eine Reihe von Gebrauchsweisen festgestellt. Dennoch gilt für nahezu alle Vorgärten im Untersuchungsgebiet, dass kein Aufenthalt durch Mieter_innen stattfindet und dies an der Beschaffenheit des Raumes, aber auch an dessen starker Reglementierung liegt. Der Raum ist unklar in seiner Bedeutung und oft auch unattraktiv, wobei die Intensität der Pflege in den vielen verschiedenen Vorgärten stark variiert. Dennoch werden viele Eigenschaften des Vorgartens wertgeschätzt, was schließlich auch seine Funktion beschreibt: Er bietet seinen Bewohner_innen Abstand zur Straße und ist Akklimatisierungsraum, was sich positiv auf die Kommunikation im Straßenraum auswirkt. Seine grüne Erscheinung, die ursprünglich intendierte Funktion, erfreut sie, und sie spielt eine wichtige Rolle in der Stadtökologie. Vorgärten sind somit vielmehr reglementierte Grünflächen, die für Abstand und Grünvolumen in der Straße sorgen. Sie sind ein Produkt von Nichtbebauung und der Verordnung, diese

Fläche zu bepflanzen, eben um ein Grünvolumen in der Straße herzustellen. Dabei bekommen sie weder von Planer_innen noch von Bewohner_innen die Aufmerksamkeit, wie sie Parks, Plätze oder Spielplätze erhalten. Da das Wohnen jedoch etwas Alltägliches ist und kein Spektakel, muss auch der Vorgarten dieser Alltäglichkeit gerecht werden. Somit kann nicht jede mögliche Nutzung eines Freiraums auf den Vorgarten projiziert werden, und gleichzeitig muss nicht jeder Raum der Stadt mit einer Nutzung belegt sein. Der Blick in die Vorgärten Harvestehudes zeigt: Während in Harvestehude der Vorgarten eher als bepflanzter Hof mit Einfahrt und Hauseingang verstanden werden kann und somit sehr stark dem Ursprung des Vorgartens (Haus und Hof) nahekommt, wurden die heutigen Vorgärten Hamms „falsch kopiert“: Der Hauseingang liegt daneben, und die eingezäunten Rasenflächen sollen nicht genutzt werden. Die reglementierten Vorgärten, wie sie heute aus der Planung der Weimarer Republik heraus noch immer bestehen, vertragen dennoch durchaus ein Update. Eine dichtbebaute und weiter wachsende Stadt wie Hamburg muss nicht weiter an einem hundert Jahre alten Konzept festhalten und die Wohnwirtschaft verfügbaren Raum denjenigen vorenthalten, die an diesem Ort leben. Während die öffentliche Hand sich immer weiter den Praktiken ihrer Bewohner_innen öffnet, die sich ihren Lebensraum zunehmend aneignen, eben weil sie dieses Bedürfnis verspüren, müssen nun auch Vermieter_innen offener werden und ihre Angst vor Unordentlichkeit verlieren. Dabei muss das Straßenbild nicht unordentlich, sondern kann sogar vielfältiger werden, sofern Rahmenbedingungen bezüglich der Pflege geschaffen werden. Hier stellt sich jedoch die Frage nach dem Bedürfnis: Im Feld konnte kein eindeutiges Bedürfnis, die Vorgärten zu nutzen – das von außen unterdrückt wird – festgestellt werden. Es stellt sich jedoch wiederum die Frage, inwiefern die

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Institutionalisierung des uneindeutigen Raums solche Gedanken bei den Bewohner_innen gar nicht erst aufkommen lässt. Aus diesem Grunde lässt sich an dieser Stelle keine konkrete Handlungsempfehlung aussprechen. In einer Fortführung dieser Arbeit könnten hierfür – ausgehend von der Bewohnerschaft, beispielsweise mit gezielten Interventionen – weitere Forschungserkenntnisse gewonnen werden. Nichtsdestotrotz gibt der Vorgarten den Bewohner_innen derzeit keinen Anlass, diesen zu nutzen. Der Raum ist unzureichend definiert und die Zuständigkeiten uneindeutig. So sagt auch Mario Haag: „Die ausschließlich dekorative Besetzung der Vorgärten repräsentiert die Bedeutungslosigkeit des Freiraums vor dem „Haus“. Die Leute können mit diesen Bereichen - z.B. an stark befahrenen oder aufgeweiteten Straßen nichts anderes mehr anfangen.“ (Cooperative Landschaft 1993: 90). Damit bezieht Haag sich zwar auf flächig bepflanzte Vorgärten an stärker befahrenen Straßen – es lässt sich jedoch auch auf die Rasenvorgärten der untersuchten Wohnstraßen übertragen. Der Vorgarten kann als institutionalisierter Raum betrachtet werden, den man nicht nutzt, sondern nur betrachtet. Sollen die Vorgärten zu einem nutzbaren Raum werden, um den Wohnraum und den häuslichen Spielraum zu erweitern, kann dies beispielsweise erreicht werden, indem sie den angrenzenden Wohnungen zugeordnet und auch physisch begrenzt werden. Die Bedeutung des Vorgartens als Beitrag zum Grünvolumen in den Straßen, das primär für das Auge der Flanierenden und Durchquerenden produziert wird, muss hierfür jedoch nicht weichen. Diese Funktion kann mit der weiteren Funktion des Privatgartens überlagert und somit erweitert werden. Somit zeigen die Szenarien, dass verschiedenartige Eingriffe in den Vorgarten sich stark auf den gesamten Straßenraum auswirken können. Das Aufdecken der Straßenraumcharakteristika zeigt außerdem, dass ein technischer Stra-

ßenquerschnitt kein ausreichendes Planungsinstrument darstellt. Hier kann kein relationales Raumverständnis angewandt werden, in dem Objekte und menschliche Akteur_innen miteinander in Beziehung stehen und den Raum somit erst produzieren. Auch die Wohnmembran fällt in ihrer Tiefe aus dem Blick. Beim Umgang mit Vorgärten muss – wie bei allen Planungsprozessen – immer von lokalen Gegebenheiten ausgegangen werden. Auch kann es selbstverständlich niemals eine Pauschallösung für alle Orte der Stadt geben. Auch müssen neue Mobilitätskonzepte, die im Rahmen dieser Arbeit nicht tiefer behandelt werden konnten, in einen planerischen Umgang mit Vorgärten einfließen. Diese Arbeit kann jedoch als Anstoß gesehen werden, die Ordnung des Straßenraums zu überdenken. Es gilt, von den Ideen der wohnungsnahen Freiräume der 1920er Jahre zu lernen und diese auf die Bedingungen und Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft zu updaten, ohne dessen positive Raumcharakteristika zu verlieren.


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163


Anhang Tätigkeitskartierungen Hamm Auswertung der Videoanalyse

164


Mann Frau Kind unbekannt

tigkeitskartierung 7.30 Uhr (Montag)

Rad fahrend

M F K ?

sitzend

M F K ?

stehend

39

M K F ?

K ?

37

M F

fahrendes Auto parkendes Auto

35

40 38

?

gehend

junger Mann verlässt Hauseingang junger Mann auf Skateboard

36

33

M

31

M

Frau und Kind verlassen Mittelgang

29

M FK

27

Kind auf Tretroller

32

K

Kind auf Tretroller

K

25

30

M

Handwerker stehen vor Baustelle und reden

M 26

M M

?

28

M M M M M

3 parkende Baustellenfahrzeuge

F jM

M

Junger Mann verlässt Mittelgang

M

13

18

F

16

jM

M

Tätigkeitskartierung 7.30 Uhr (Montag) Wetter: bedeckt, frisch, unbeständig / Sounds: Baustellenlärm, rufende Handwerker / Sonst offene Balkontüren und Fenster

165


37

39

gkeitskartierung 11 Uhr (Freitag 11.05-11.40)

35

Mann betritt Haus

40

M

Frau und Mann mit Kinderwagen

38

jMjF

36

33

F

Mann verlässt Grundstück mit Rad

31

M

29

M

Mann verlässt Haus mit Hackenporsche

jF

27

32

äF jF

junge Frau verlässt Haus

M 25

30 28

F M

26

äM jMjF

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jF äF M M

F

Hausmeister spricht mit Mann Polizist älterer Mann verlässt Haus

M äM 18

F

13

äF

M

16

jM

M jF

jF

M

äF Tätigkeitskartierung 11 Uhr (Freitag) F Wetter:sonnig, mild / Sounds: Sievekingsallee, Flugzeuge, Baustellenlärm

Frau mit Hund


39

Mann Frau Kind unbekannt

gkeitskartierung 15 Uhr (So., 15-15.10 Uhr) M K F ?

Rad fahrend

M F K ?

sitzend

M F K ?

stehend

M F

K ?

gehend

37

fahrendes Auto parkendes Auto

35

40 38

M 33

M F KK K

Familie unterhält sich

31

F

Mann und Frau sitzen auf Balkon 36

M F

M K F K

F 29

äM

27

32

F

drei Männer unterhalten sich

MMM 25

30

M

F

älterer Mann und ältere Frau trinken Bier auf Balkon 28

F

junge Frau und junger Mann räumen Küchenplatte von Auto ins Haus Mann verlässt Haus

M F M 26

M

F M

Frau betritt Haus Mann klopft Teppich auf Balkon aus

M

167

M F FK

F

13

18

MF F äF

Mann und zwei Frauen unterhalten sich

M 16

M

F

Mann betritt Haus

M

Tätigkeitskartierung 15 Uhr (Sonntag) Wetter: bedeckt, kühl / Sounds: Flugzeuge, Staubsauger/Sonst: offene Balkontüren & Fenster


37

39

gkeitskartierung 15 Uhr (Do., 15-15.20)

35

40

31

36

33

38

jF jF

29

zwei junge Frauen unterhalten sich

27

M

Mann telefoniert an offenem Fenster

M 30

25

M F M

jF K 28

K

zwei Frauen mit Kinderwägen und einem Kind unterhalten sich junger Gärtner schneidet Hecke

32

F FK

M M

Dachbaustelle: zwei Handwerker reden zu Mann auf Dach 26

jF

FK

Auto fährt weg

jM M

168

äF jF K

junger Mann mit Einkäufen

13

18

jM

16

K

junge Frau betritt Haus

jF F KK M

F

F ? ?

Tätigkeitskartierung 15 Uhr (Donnerstag) Wetter:sonnig, warm / Sonst: Vögel hüpfen durch Vorgärten

drei Personen sitzen auf dem Balkon und unterhalten sich


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Mann Frau Kind unbekannt

gkeitskartierung 18 Uhr (Freitag, 18-18.10)

M K F ?

Rad fahrend

M F K ?

sitzend

M F K ?

stehend

37

M F

40

Frau verlässt Haus mit Rad

fahrendes Auto parkendes Auto

35

F

gehend

K ?

38

M

Mann verlässt Haus

36

33

F

Mann auf Rad kommt an und schließt Rad an Vorgartenzaun ab

29

31

M

Mann verlässt Haus

27

32

M

25

30

Frau verlässt Haus

F M

28

??

M 26

Frau läuft und telefoniert

F

M FF

2 Frauen unterhalten sich Auto parkt ein

M 18

F

Mann schüttelt Kissen aus Fenster

13

Frau verlässt Haus Auto parkt ein 16

M

F

Mann mit Hund

F M

Mann mit Hund

Tätigkeitskartierung 18 Uhr (Freitag) Wetter: bedeckt, „frischmild“ / Sounds: Sievekingsallee, Flugzeuge, starkes Blätterrascheln / Sonst: offene Balkontüren & Fenster

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39

Mann Frau Kind unbekannt

gkeitskartierung 22 Uhr (Mo., 22.15-22.30)

M K F ?

Rad fahrend

M F K ?

sitzend

M F K ?

stehend

M F

K ?

gehend

37

fahrendes Auto parkendes Auto

35

40

M

31

36

33

38

jF

jF jF

29

?

Person biegt in Mittelgang ein Mann telefoniert auf Balkon

M 27

32

25

30

Frau zündet Laterne auf Balkon an

F 28 26

?

170 M

13

18 16

Tätigkeitskartierung 22 Uhr (Montag) Wetter: Dämmerung, frischmild, windig / Sounds: Vogelzwitschern., üchengeklapper aus Fenster, osteuropäische Gespräche aus Fenster Sonst:Straßenlaternen gehen an, Fenster teils erleuchtet


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BEWEGUNGEN Ankommen Weggehen Durchgehen/Durchfahren Ausweichen Auf dem Balkon sitzen Auto beladen Sich verabschieden (Auf Türsummer warten) (Mit Briefträger reden) (Helm aufsetzen) SOUNDS Flugzeuge Lautes Blätterrascheln Staubsauger Tellerklackern Baustellenlärm Verkehrslärm Elektroheckenschere Türsummer Gespräche

172

Auswertung Videoanalyse Bewegungen & zwischenmenschliche Kommunikation

KLACK KLAPPER


173

Screenshot Videodokumentation



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