Fit & Gesund Vereinspaket

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FIT-UND-GESUND-VEREINSPAKET Der Fitness- und Gesundheitssport gewinnt in unserer Gesellschaft immer mehr an Wichtigkeit und Interesse. Wir als SPORTUNION können in der Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag für mehr Sport und Bewegung, und somit für die Gesundheit, leisten. Mit dem fit-und-gesund-Vereinspaket unterstützt dich die SPORTUNION bei der Umsetzung deines neuen Fitness- und Gesundheitssport-Kurses. Ziel ist es, dass sich dein Kurs nach dieser Anschubfinanzierung finanziell selber trägt. Diese Fördervereinbarung gliedert sich in drei Teile. Zuerst wird erläutert, welche Punkte dein Verein erfüllen muss. Dafür bekommt dein Verein von der SPORTUNION im zweiten und dritten Teil aber auch Unterstützung. Diese Unterstützung beinhaltet Materialien und Know-how, aber auch finanzielle Förderungen.

Kriterien an den Verein Aufbau deines Fitness- und Gesundheitssport-Kurses

Know-how für den Verein Beratungsgespräch mit deinem Landesverband Hilfe bei Umsetzung, Organisation und Bewerbung des Kurses und Mustervoralgen

Finanzielle Förderungen ÜbungsleiterIn/TrainerIn Halle und Material Öffentlichkeitsarbeit Aus- und Fortbildungen

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Kriterien an den neuen Kurs und deinen Verein Aufbau deines Fitness- und Gesundheitssport-Kurses

Kriterien, die dein neuer Fitness- und Gesundheitssport-Kurs und dein Verein erfüllen müssen: Dein neuer Kurs ist mit dem Fit Sport Austria (FSA)-Qualitätssiegel zertifiziert und somit auf der FSAHomepage online abrufbar. Die Fit Sport Austria Zertifizierung kann online durchgeführt werden. Hilfestellungen und alle Information für die Zertifizierung findest du hier www.fitsportaustria.at

Qualitätskriterien des Fit Sport Austria Qualitätssiegels  Ausbildungsniveau: Die Person, die deinen Kurs durchführt, hat mindestens eine ÜbungsleiterInnen-Ausbildung für Erwachsene und/oder Senioren abgeschlossen.  Die maximale TeilnehmerInnenzahl in deinem neuen Kurs beträgt 20 Personen pro ÜL  Dein neuer Kurs darf kein Leistungssportangebot sein (Abgrenzung: Lizensierung)  Dein/e ÜbungsleiterIn weiß, was im Notfall zu tun ist. Passiert ein Zwischenfall während des Kurses, gibt ein Notfallplan Sicherheit. Auf einen Blick findest du wichtige Telefonnummern (Notruf, Ärzte, Verantwortliche wie Schulwart) und die Schritte der Hilfeleistung. Außerdem ist in der Sportstätte ein Erste-Hilfe-Package bzw. hat dein/e ÜbungsleiterIn eines dabei. Zielgruppe deines neuen Fitness- und Gesundheitssport-Kurses sind erwachsene Personen, die noch nicht aktiv Fitness- und Gesundheitssport-Kurse besuchen. Insbesondere sollen neue Mitglieder gewonnen werden. Für die Ansprache und Werbung von neuen Mitgliedern ist ein Budget vorgesehen. Für nähere Details siehe „Finanzielle Förderungen“. Dein neuer Fitness- und Gesundheitssport-Kurs wird im Semesterbetrieb umgesetzt und hat 15 Einheiten oder mehr zu je mindestens 45 Minuten. Du bietest ein kostenloses Schnuppertraining für interessierte Personen an. Die Kontaktdaten des Vereins und die des/der ÜbungsleiterIn dürfen an den Evaluator weitergegeben werden. Die Evaluierung beinhaltet das Ausfüllen eines Fragbogens (Online), sowie die Ausgabe von Fragebögen an die KursteilnehmerInnen. Die Auswertung personenbezogener Daten erfolgt anonymisiert, sodass kein Rückschluss auf die Person oder den Verein möglich ist.

Rahmenbedingungen, die für deinen Verein zu beachten sind: Gerade in der heutigen Zeit sind Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen wichtig. Ein Versicherungsschutz für ÜbungsleiterInnen, FunktionärInnen und deine Mitglieder ist verpflichtend. Dein Landesverband hat einen langjährigen und verlässlichen Partner. Im Zuge des Beratungsgesprächs informiert dich ein Landesverband über die Konditionen. Ein Haftungsausschluss wird von allen TeilnehmerInnen unterschrieben. Damit erklären sich die TeilnehmerInnen einverstanden, auf eigene Gefahr im Kurs mitzumachen. Die Vereinsstatuten müssen dem Vereinsgesetz 2002 entsprechen. Einen kostenlosen Vereinsstatutencheck kannst du auf folgender Seite durchführen http://gemeinnuetzig.at/serviceleistungen/erstberatung-von-leitungsorganen/ Bei Online-Auftritten und Bewerbung verwendest du das SPORTUNION-Logo ordnungsgemäß und in seiner aktuellen Version, zu finden auf der Homepage www.sportunion.at unter fit-und-gesundVereinspaket. Die Kontakt-E-Mail-Adresse und Telefonnummer vom Verein müssen aktuell sein. Antworten und Rückrufe sollen innerhalb von zwei Werktagen passieren. Für einen professionellen Außenauftritt kann dein Verein und dein/e ÜbungsleiterIn eine SPORTUNION-E-Mail-Adresse anfordern.

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Know-how für den Verein Beratungsgespräch mit deinem Landesverband Hilfe bei Umsetzung, Organisation und Bewerbung des Kurses und Mustervoralgen

Beratungsgespräch mit deinem Landesverband Vereinbare einen Termin mit deinem Landesverband und erhalte umfangreiche Beratung zu den Themen Homepage, E-Mail-Adressen, Versicherung, FSA-Zertifizierung, Statutencheck und Drucksorten. Die Praxishilfe ist auf der Homepage www.sportunion.at unter fit-und-gesund-Vereinspaket zu finden. Sie liefert dir hilfreiche Tipps für die Umsetzung, Organisation und Bewerbung des Kurses sowie Mustervorlagen: Praxisbeispiele für Fitness- und Gesundheitssport-Kurse: Informationen zu Inhalten, ÜbungsleiterInnen-Qualifikationen, Voraussetzungen (Raum, Material), Rahmenbedingungen, Erfolgsfaktoren, Kosten. Anleitung und ein Berechnungstool für die richtige Kalkulation deines Fitness- und Gesundheitssport-Kurses. Maßnahmen zur Überbrückung von Barrieren, um Sport zu treiben. Besonders Bewegungseinsteiger und -wiedereinsteiger sind davon betroffen. Fotos von Fitness- und Gesundheits-Kursen für deine Online-Kursbeschreibung und für MarketingAktionen. Gerade im Fitness- und Gesundheitssport sind tolle Fotos ein wichtiger Bestandteil von gelungener Öffentlichkeits- und Überzeugungsarbeit. Tricks für die richtige Darstellung und Bewerbung deines Fitness- und Gesundheitssport-Kurses auf deiner Homepage oder auf Drucksorten. Argumente und Mustertexte helfen dir bei Marketing-Aktivitäten oder Pressearbeit überzeugend zu wirken. Für den neuen Kurs stellt dir die SPORTUNION das Tool „Mein Mitglied“ kostenlos zur Verfügung. Damit kannst du mit wenigen Klicks auf deinem Laptop oder Smartphone die Anwesenheit deiner KursteilnehmerInnen überprüfen in wenigen Schritten automatisch die PRAE für deine ÜbungsleiterInnen erstellen. Mustervorlagen:  Musteranmeldeformular  Haftungsausschluss  Mustertext für eine ÜbungsleiterInnen-Ausschreibung  PRAE Abrechnungsformular  Notfallplan  Fitness- und Gesundheitssport-Kurse richtig kalkulieren

Einen Leitfaden zur Entwicklung von neuen Fitness- und Gesundheitssport-Kursen findest du auf der Homepage www.sportunion.at unter fit-und-gesund-Vereinspaket zu finden.

Darin findest du eine Schritt für Schritt Anleitung um einen neuen Kurs in deinem Verein auf die Beine zu stellen. Andere Vereine geben ihre Erfahrungen aus der Praxis weiter.

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Finanzielle Förderungen ÜbungsleiterIn/TrainerIn -- Halle und Material -- Öffentlichkeitsarbeit -- Aus- und Fortbildungen

Die Fördersumme von 500 Euro kann entweder in die folgenden Teilbereiche gesplittet werden oder Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem neuen Fitness- und Gesundheits-Kurs stehen, können auch mit einem einzigen Beleg aus diesen Positionen abgerechnet werden. Zum Beispiel kann der gesamte Betrag von 500 Euro als ÜbungsleiterInnen-Förderung abgerechnet werden. Förderung ÜbungsleiterInnen/TrainerInnen Hol dir Unterstützung für die Entschädigung des/r ÜbungsleiterIn deines neuen Fitness- und Gesundheitssport-Kurses. Hierbei können Original-Rechnungsbelege wie PRAE, Jahreslohnkonto oder Honorarnote abgerechnet werden. Förderung Halle und Material Du kannst dir Unterstützung für deinen neuen Fitness- und Gesundheitssport-Kurs holen und Hallenkosten sowie Material für deinen Kurs abrechnen. Hierbei können Original-Rechnungen wie Hallenmieten oder Sportmaterialien vorgelegt werden. Pauschalrechnungen sind nicht abrechenbar, die zugrundeliegenden Positionen müssen auf der Rechnung nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein. Bleiben Sportbekleidung, Sportgeräte usw. nicht im Eigentum des Vereins, sondern werden an Sportler/innen weitergegeben, so ist auf dem Beleg zu vermerken: „Hiermit wird bestätigt, dass sich der Verein verpflichtet, die angeführten Artikel kostenlos an aktive Vereinsmitglieder weiterzugeben.“ Dieser Vermerk ist mit Datum und vereinsmäßiger Zeichnung zu versehen. Förderung Öffentlichkeitsarbeit Mit unterschiedlichen Drucksorten wie Poster, Handzettel, Folder kannst du deinen neuen Kurs bewerben. Bei der Erstellung des passenden Layouts unterstützt dich dein Landesverband. Die Drucksorten müssen dem SPORTUNION-CD-Manual entsprechen. Auf der Homepage www.sportunion.at findest du passende Vorlagen. Hierbei können Original-Rechnungen wie Druckkosten abgerechnet werden. Förderung Aus- und Fortbildung Um die Qualität deines neuen Fitness- und Gesundheitssport-Kurses zu erhöhen, unterstützen wir dich mit einer kostenlosen SPORTUNION-Akademie Ausbildung und einer kostenlosen Fortbildung für deine/n ÜbungsleiterIn. Die erste Stufe in der ÜbungsleiterInnen-Karriere deckt die ÜbungsleiterInnen-Ausbildung ab. In 44 Einheiten werden praktische, methodisch-didaktische und theoretische Grundkenntnisse für den Fitness- und Gesundheitssport vermittelt. Kursform: 2 Wochenenden mit insgesamt 44 Einheiten. Fortbildungen sind eintägige Weiterbildungen zu spezifischen Themen wie Herz-Kreislauf, Kommunikation oder Fitness-Tests. Mach dir mit deinem Landesverband aus, welche Aus- und Fortbildung dein/e angehende/r ÜbungsleiterIn in der SPORTUNION-Akademie absolvieren will. Es können nur Aus- und Fortbildungen kostenlos besucht werden, die Fitness- und Gesundheitssportrelevante Inhalte haben. Dein Landesverband berät dich bei der Auswahl von passenden Angeboten.

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Abrechnungsrichtlinien Für alle gewährten Förderungen gelten die Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6 bis 15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017). Dabei gilt immer: Der Leistungszeitraum entspricht dem Kalenderjahr 2019. Rechnungen müssen grundsätzlich auf den Verein lauten und im Original vorgelegt werden. Teilentwertungen von Rechnungen sind möglich. Folgende Informationen müssen enthalten sein: Name und Anschrift des Rechnungslegers Name und Anschrift des Empfängers (Verein, z.B. zu Hd. FunktionärIn) Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz, bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese Ausstellungsdatum Eindeutige Nummerierung

Bei Nichtvorliegen einer Originalrechnung (z. B. bei Online-Buchungen, Online-Bestellungen etc.), so gelten Rechnungsausdruck, Buchungs- oder Auftragsbestätigung als Beleg. Der Förderungsnehmer (Verein) muss aber auf diesem Beleg schriftlich bestätigen, dass dieser Beleg bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnung vorgelegt wurde und die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden. „Dieser Beleg wird/wurde bei keinem anderen Förderungsgeber zur Abrechnung vorgelegt und nicht durch Dritte übernommen.“ Nach Möglichkeit ist vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen. Der Zahlungsfluss ist jedenfalls immer vom Konto des Vereins bis zum Letztverbraucher lückenlos nachzuweisen. Bei Rechnungen, die nicht bar bezahlt wurden, ist der Nachweis durch Vorlage von Kontoauszügen in Kopie und bei Sammelüberweisungen zusätzlich durch entsprechende Überweisungslisten zu erbringen. Bei Rechnungen, die bar bezahlt wurden, ist der Zahlungsfluss durch die Vorlage einer Kopie des Vereins-Kassabuchs mit vereinsmäßiger Zeichnung zu erbringen.

Bei Fragen zur Abrechnung steht dir dein Landesverband zur Verfügung. Zur Abrechnung sind die Abrechnungsunterlagen zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und ein Nachweis der FSA-Zertifizierung beim Landesverband vorzulegen. Dein Landesverband prüft die übermittelten Belege auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit und überweist im Anschluss an die Prüfung die zugesagte Förderung an deinen Verein. Sollten die eingereichten Unterlagen unvollständig oder nicht schlüssig sein, so behält sich die SPORTUNION das Recht vor, weitere Informationen einzufordern. Im Falle des Nichtnachkommens dieser Aufforderung gilt ein Ansuchen als zurückgezogen.

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