Landtagsklub
Bozen, den 2. August 2018
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages Schriftliche Anfrage:
Wurden Kriterien für Zugang zu Kostenrückerstattungen im Gesundheitswesen verschärft? Ein Bürger aus dem Pustertal musste einen notwendigen, unumgänglichen aber sehr kostspieligen zahnärztlichen Eingriff in Anspruch nehmen. Um einen Teil der Summe über den Laborfond ausbezahlt zu bekommen, wurde ein Ansuchen um Genehmigung an die Ärztekommission in Bozen eingereicht. Das Ansuchen wurde von der Ärztekommission abgelehnt, da angeblich nur ein Kriterium (von drei) erreicht wurde. Es wurde in der Folge ein Rekurs bei der Rechtsmedizin mit neuem detaillierten zahnärztlichem Gutachten eingereicht. Dieser Rekurs wurde ohne weitere Angaben abgelehnt, da anscheinend die notwendigen Kriterien nicht erfüllt wurden. Offensichtlich wurden in letzter Zeit die Kriterien für Kostenrückerstattungen deutlich verschärft. Zuletzt wurde ein Schreiben an Sanitätsdirektor Dr. Thomas Landthaler mit einer Darstellung der Situation geschickt. Die Gefertigten stellen folgende Fragen an die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge um Anerkennung zur Kostenrückerstattung für Gesundheitsleistungen wurden von der Ärztekommission in Bozen im Jahr 2017 und wieviel im Jahr 2018 eingereicht? 2. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt und wie viele abgelehnt? 3. Wurden die Zugangskriterien geändert? Wenn ja, wann und warum? 4. Welches Gewicht hat dabei noch das ärztliche Gutachten des Vertrauens- bzw. Behandlungsarztes?
L.-Abg. Bernhard Zimmerhofer
L.-Abg. Sven Knoll
L.-Abg. Myriam Atz Tammerle
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