Corona Schutzmassnahmen für mira!cultura Führungen

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Corona Schutzmassnahmen mira!cultura Führungen Gästeprogramm Surselva Tourismus AG Winter 2021/2022 •

Mit den Corona Schutzmassnahmen schützen wir unsere Guides und unsere Gäste.

Das Konzept wird den aktuellen Bestimmungen des Bundes laufend angepasst (Stand 21.12.2021); gültig bis auf Weiteres

1. Grundprinzipien Es gelten folgende Grundschutzmassnahmen.

2. Kontaktdaten Um die Rückverfolgung gewährleisten zu können, werden die Kontaktdaten der Gäste erfasst. Bei Personen, die im gleichen Haushalt leben, genügen die Kontaktdaten einer Person. Für die Aufnahme der Kontaktdaten ist der Vor- und Nachname sowie die Mobiloder Festnetznummer notwendig. Die Daten werden bei der Anmeldung im Voraus von den Infobüros der Surselva Tourismus AG erfasst. Die Kontaktdaten von Teilnehmern, die ohne vorgängige Anmeldung an der Führung teilnehmen, werden von den Guides erhoben und dem jeweiligen Infobüro übermittelt. Die Guides erhalten vom jeweiligen Infobüro vor der Führung eine Liste mit allen angemeldeten Teilnehmern. Die Kontaktdaten werden nur auf behördliches Verlangen weitergegeben, wenn ein Erkrankungsfall von COVID-19 in der entsprechenden Führung zu beklagen wäre. In diesem Fall kann es zu einer Quarantäne kommen. Eine anderweitige Verwendung der 1


Kontaktdaten (wie z.B. Werbezwecke) wird ausgeschlossen und die Kontaktdaten müssen nach 14 Tagen gelöscht werden. Die Meldung über eine allfällige Erkrankung erfolgt über die Koordinationsstelle der STAG, Céline Meury, Tel. +41 81 920 11 05.

3. Gesundheit und Teilnahmebedingungen Guides, welche aufgrund ihres Gesundheitszustands zu der Risikogruppe gehören und/oder älter als 65 Jahre sind, entscheiden selbst, ob sie Führungen durchführen möchten. Falls Führungen gemacht werden, benötigt Surselva Tourismus deren schriftliches Einverständnis. Als schriftliches Einverständnis dient die Unterzeichnung der Vereinbarung. Guides die Krankheitssymptome aufweisen, die sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen das Gästeprogramm nicht durchführen. Teilnehmer die Krankheitssymptome aufweisen, die sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen am Gästeprogramm nicht teilnehmen. Grundsätzlich gilt die Eigenverantwortung: Alle Gäste müssen selbst entscheiden, ob sie an der Führung teilnehmen wollen oder nicht.

4. Hygienemassnahmen Der Guide stellt am Anfang der Führung gemäss interner Instruktion jedem Teilnehmer Desinfektionsmittel zur Verfügung. Dasselbe gilt am Ende der Führung, wo wiederum alle Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihre Hände erneut zu desinfizieren. Der Guide selbst desinfiziert seine Hände jeweils am Anfang und am Ende der Führung. Je nach Situation erfolgt während der Tour eine zusätzliche Desinfektion der Hände. Geteilte Gerätschaften wie z.B. Kugelschreiber oder Kontaktflächen werden nach Benutzung sofort durch den Führer/Guide gereinigt und desinfiziert. Wenn immer möglichst nichts anfassen.

5. Instruktionen Die Guides von mira!cultura halten sich an die geltenden Corona-Massnahmen des Bundes und die Hygiene-Verordnungen. Diese werden wie folgt geschult: 2


• Grundprinzipien • Vorliegendes Schutzkonzept wird vermittelt. • Anwendungsbereiche Desinfektionsmittel und Bereitstellung durch STAG und an Teilnehmer bei Bedarf. • Teilnehmerkontrolle sicherstellen • Verantwortung der Guides, dass auf ihren Führungen die geltenden Massnahmen eingehalten werden (2G Zertifikat, Kontaktdaten, Abstand halten, Maskenpflicht etc.)

Der Guide informiert die Teilnehmenden im Rahmen der offiziellen Begrüssung über die besonderen Schutzmassnahmen: • Grundprinzipien • 2G-Zertifikat und Maskenpflicht in Innenräumen • Maskenpflicht im Freien während der ganzen Führung empfohlen, zwingend wo Abstände nicht eingehalten werden können • Besonders auf Abstände von 1.5m untereinander ist hinzuweisen. • Info, dass bei Bedarf zusätzliches Desinfektionsmittel vorhanden ist. • Es gibt keine Handouts an Teilnehmer. • Wenn immer möglich nichts anfassen. • Jeder Teilnehmer ist selbst für die Entsorgung seiner Maske zuständig. Es ist verboten, die Masken der Teilnehmer am Ende der Führung einzusammeln. • Es gilt die Eigenverantwortung. Alle Teilnehmer müssen selbst entscheiden, ob sie die

Führung

antreten

wollen

oder

nicht.

Teilnehmer

und

Guides,

die

Krankheitssymptome aufweisen, die sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19Erkrannkten hatten, dürfen am Gästeprogramm nicht antreten.

6. Inkasso Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt, wenn möglich kontaktfrei z.B. in einem Körbchen/Dose oder Twint. Ist dies nicht möglich besteht die Möglichkeit, mit Hilfe von Plastikhandschuhen einzukassieren oder nach dem Inkasso die Hände zu desinfizieren.

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7. Zertifikatspflicht 2G (Impf- und Genesungszertifikat) Für das Betreten jeglicher Innenräume, während einer Führung (Kirche, Kapelle, Aula, Museum etc.) gilt die Zertifikatspflicht 2G (Impf- und Genesungszertifikat). Ein solches Zertifikat ist für Personen über 16 Jahre erforderlich. Jeder Gast hat sein Zertifikat und seinen amtlichen Ausweis dem Guide zur Kontrolle vorzulegen. Der Guide ist verpflichtet dies zu kontrollieren. Kann eine Gast eins von beidem nicht vorweisen, kann er an der Führung resp. an diesem Teil der Führung nicht teilnehmen und muss draussen warten.

8. Distanzregel und Maskenpflicht Im Freien wird allgemeine das Tragen der Maske für die Guides und die Teilnehmenden empfohlen. Im Freien muss zwingend eine Maske getragen werden, wenn der 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten werden kann. Zu Beginn der Führungen und situativ während den Führungen informieren die Guides alle Beteiligten über die Distanzregel und weisen, wo nötig auf die Maskenpflicht hin. Auf lärmigen Plätzen und entlang von Strassen wird zur besseren Verständlichkeit ein Sprachverstärker verwendet. So können der Abstand und die Verständigung gewährleistet werden. In engen Kapellen und Innenräumen werden die Infos, wenn immer möglich, im Freien vermittelt. Bei der Besichtigung von Innenräumen gilt 2G und Maskenpflicht. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 12 Jahren.

9. Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen selbst eine Gesichtsmaske mit. Die Guides geben bei Bedarf Masken ab für 1 CHF und führen Desinfektionsmittel mit. Diese wird ihnen vom jeweiligen Informationsbüro zur Verfügung gestellt und muss vorgängig dort abgeholt werden. Die Schutzmassnahmen sind auf der Webseite der Surselva Tourismus AG publiziert.

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