Surselva Tourismus AG Bahnhofstrasse 25 7130 Ilanz Schweiz
Tel. 0041 81 920 11 00 Fax 0041 81 920 11 01 info@surselva.info www.surselva.info
Corona Schutzmassnahmen mira!cultura Führungen Gästeprogramm Surselva Tourismus AG Sommer 2021 Mit den Corona Schutzmassnahmen schützen wir unsere Guides und unsere Gäste. 1. Grundprinzipien Es gelten folgende Grundschutzmassnahmen.
Gründlich Hände waschen.
Hände schütteln vermeiden.
In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.
Abstand halten.
Maskenpflicht in Innenräumen und wenn Abstandhalten nicht möglich ist
2. Kontaktdaten Um die Rückverfolgung gewährleisten zu können, werden die Kontaktdaten der Gäste erfasst. Bei Personen, die im gleichen Haushalt leben, genügen die Kontaktdaten einer Person. Für die Aufnahme der Kontaktdaten ist der Vor- und Nachname sowie die Mobil- oder Festnetznummer notwendig. Die Daten werden bei der Anmeldung im Voraus von den Infobüros der Surselva Tourismus AG erfasst. Die Kontaktdaten von Teilnehmern, die ohne vorgängige Anmeldung an der Führung teilnehmen, werden von den Guides erhoben und dem jeweiligen Infobüro übermittelt. Die Guides erhalten vom jeweiligen Infobüro vor der Führung eine Liste mit allen angemeldeten Teilnehmern. Die Kontaktdaten werden nur auf behördliches Verlangen weitergegeben, wenn ein Erkrankungsfall von COVID-19 in der entsprechenden Führung zu beklagen wäre. In diesem Fall kann es zu einer Quarantäne kommen. Eine anderweitige Verwendung der Kontaktdaten (wie z.B. Werbezwecke) wird ausgeschlossen und die Kontaktdaten müssen nach 14 Tagen gelöscht werden. Die Meldung über eine allfällige Erkrankung erfolgt über die Koordinationsstelle der STAG, Céline Meury, Tel. +41 81 920 11 05.
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3. Zertifikatspflicht Für
Führungen,
welche
ausschliesslich
draussen
stattfinden,
gilt
keine
Zertifikatspflicht. Es gelten die Regeln unter 8. Distanzregel und Maskenpflicht. Für kurzzeitige Kirchenbesichtigungen bei einer Kulturführung besteht keine Zertifikatspflicht. Dies unter den Voraussetzungen, dass die Teilnehmer der Führung eine beständige Gruppe sind, einer maximalen Personenanzahl von 30 Personen und einer Auslastung der Kirche zu max. 2/3 ihrer Kapazität. Sodann besteht für die Besucher und Besucherinnen Maskenpflicht für die Besichtigung und die Mindestabstände
sind
einzuhalten.
In
Innenräumen
von
Museen
und
Gastronomiebetrieben gelten die allgemeinen Branchenregelungen, d.h. die Zertifikatspflicht. Wenn möglich werden für andere Innenräumen die Informationen im Freien vermittelt und die Räume von den Teilnehmenden einzeln und nacheinander betreten. In diesem Fall gilt keine Maskenpflicht. Bei
Führungen,
für
die
ein
Zertifikat
vorhanden
sein
muss,
wird
die
Zertifikatskontrolle von den KulturführerInnen zu Beginn der Führung durchgeführt (vgl. Dokument im Anhang FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate). Hat ein/e KulturführerIn
kein
Smart-Phone
und
kann
das App
zur
Kontrolle
nicht
herunterladen, muss sich diese Person beim jeweiligen Infobüro melden und es wird eine Lösung gesucht (Kontrolle durch Infobüro oder durch jeweiliges Museum, Restaurant etc). Bei Führungen, auf welchen ein Zertifikat vorhanden sein muss, werden die Gäste im Voraus bei der Anmeldung darüber informiert. Ebenso wird dies in Publikationen und Marketingmassnahmen kommuniziert. 4. Gesundheit Guides, welche aufgrund ihres Gesundheitszustands zu der Risikogruppe gehören und/oder älter als 65 Jahre sind, entscheiden selber, ob sie Führungen durchführen möchten. Falls Führungen gemacht werden, benötigt Surselva Tourismus deren schriftliches Einverständnis. Als schriftliches Einverständnis dient die Unterzeichnung der Vereinbarung.
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Guides die Krankheitssymptome aufweisen, die sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen das Gästeprogramm nicht durchführen. Teilnehmer die Krankheitssymptome aufweisen, die sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19-Erkrankten hatten, dürfen am Gästeprogramm nicht teilnehmen.
5. Hygienemassnahmen Der Guide stellt am Anfang der Führung gemäss interner Instruktion jedem Teilnehmer Desinfektionsmittel zur Verfügung. Dasselbe gilt am Ende der Führung, wo wiederum alle Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihre Hände erneut zu desinfizieren. Der Guide selber desinfiziert seine Hände jeweils am Anfang und am Ende der Führung. Je nach Situation erfolgt während der Tour eine zusätzliche Desinfektion der Hände. Geteilte Gerätschaften wie z.B. Kugelschreiber oder Kontaktflächen werden nach Benutzung sofort durch den Führer/Guide gereinigt und desinfiziert. 6. Instruktionen Die Guides werden wie folgt geschult: Vorliegendes Schutzkonzept wird vermittelt. Jeder Guide erhält ein Handout. Anwendungsbereiche Desinfektionsmittel Gebrauch Schutzmasken mittels Schulungsvideo https://www.youtube.com/watch?time_continue=5&v=ThZQukP50zI&feature=emb_logo
Teilnehmerkontrolle sicherstellen Wo notwendig Zertifikatskontrolle durchführen Der Guide informiert die Teilnehmenden im Rahmen der offiziellen Begrüssung über die besonderen Schutzmassnahmen: Grundprinzipien (siehe weiter oben) Besonders auf Abstände von 1.5m untereinander ist hinzuweisen. Info, dass bei Bedarf zusätzliches Desinfektionsmittel vorhanden ist. Es gibt keine Handouts an Teilnehmer. Dort, wo das Tragen von Schutzmasken Pflicht ist, werden die Teilnehmer darauf hingewiesen.
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Wenn immer möglich nichts anfassen. Es ist verboten, die Masken der Teilnehmer am Ende der Führung einzusammeln. Jeder Teilnehmer ist selber für die Entsorgung seiner Maske zuständig. Es gilt die Eigenverantwortung. Alle Teilnehmer müssen selber entscheiden, ob sie die
Führung
antreten
wollen
oder
nicht.
Teilnehmer
und
Guides,
die
Krankheitssymptome aufweisen, die sich krank fühlen oder Kontakt mit COVID-19Erkrannkten hatten, dürfen am Gästeprogramm nicht antreten.
7. Inkasso Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt, wenn möglich kontaktfrei z.B. in einem Körbchen/Dose. Ist dies nicht möglich besteht die Möglichkeit, mit Hilfe von Plastikhandschuhen einzukassieren oder nach dem Inkasso die Hände zu desinfizieren. 8. Distanzregel und Maskenpflicht In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht oder wenn der 1,5 Metern Abstand zu anderen Personen nicht durchgehend einhalten werden kann. Die Maskenpflicht im Freien ist aufgehoben. Bei den Teilen der Führungen, welche im Freien stattfinden und bei welchen der Abstand von 1,5 Meter immer eingehalten werden kann, muss keine Maske getragen werden. Zu Beginn der Führungen und situativ während den Führungen informieren die Guides alle Beteiligten über die Distanzregel. Auf lärmigen Plätzen und entlang von Strassen wird zur besseren Verständlichkeit ein Sprachverstärker verwendet. So können der Abstand und die Verständigung gewährleistet werden. In engen Kapellen und Innenräumen werden die Infos im Freien vermittelt. Bei der Besichtigung von Innenräumen wird die Gruppengrösse den Platzverhältnissen angepasst (Für die Regelung der Zertifikatspflicht für Innenräume vgl. 3.)
9. Gesichtsmasken und Desinfektionsmittel Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bringen selbst eine Gesichtsmaske mit.
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Die Guides geben bei Bedarf Masken ab für 1 CHF und führen Desinfektionsmittel mit. Diese wird ihnen vom jeweiligen Informationsbüro zur Verfügung gestellt und muss vorgängig dort abgeholt werden. Die Schutzmassnahmen sind auf der Webseite der Surselva Tourismus AG publiziert.