1 minute read
Sicherheit
Sicher kuppeln
In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) sind in Artikel 91 die Anforderungen an «Verbindungseinrichtungen» umschrieben. Darunter fallen Anhängerkupplungen an Zugfahrzeugen, Anhängevorrichtungen an Anhängern und Sattelkupplungen.
Ruedi Hunger
Anhängevorrichtungen am Zugfahrzeug
Die Anhängevorrichtung muss mit einem Typenschild versehen sein. Die maximale Stützlast für Kugelkopfkupplungen beträgt 4000 kg, jene für Vorrichtungen mit Zugmaul 2000 kg. Massgebend sind aber in jedem Fall die auf den Typenschildern angegebenen Werte (Verstellschlitten und Zugmaul). Beachtet werden muss auch der sogenannte D-Wert – das Gewichtsverhältnis von Zugfahrzeug und Anhänger.
… Zugöse und Deichsel (Anhänger vorne)
Zugöse und Deichsel müssen für Stützlast und Gesamtzuggewicht ausgelegt sein. Die Anhängevorrichtung am Zugfahrzeug darf nur mit einem zugelassenen «Gegenstück» an der Zugdeichsel kombiniert werden. Siehe SVLT-Merkblatt «Fahrzeuge in Land- und Forstwirtschaft».
… Anhängevorrichtung (Anhänger hinten)
Viele hintere Anhängevorrichtungen sind zu schwach konstruiert, um einen zusätzlichen Anhänger mitzuführen. Das Gesetz schreibt vor, dass auch die hintere Anhängevorrichtung mit einem Typenschild versehen sein muss. Stütz- und Anhängelast der Anhängevorrichtung müssen für einen Zweitanhänger ausgelegt sein. Ein zweiter Anhänger darf nur mitgeführt werden, wenn beim ersten eine Zulassung für einen zweiten Anhänger vorhanden ist. Fehlt diese, wird in einem Schadenfall der Fahrzeughalter zuerst haftbar gemacht.
Fazit
«Verbindungseinrichtungen (Zugvorrichtung und Anhängedeichsel) müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen», so steht es im Gesetz. Wer einen Anhänger kauft, kauft ihn für die nächsten zwanzig Jahre. Deshalb ist es notwendig, den Stand der Technik zu beachten. Es lohnt sich aber, auch die älteren Zugfahrzeuge und Anhänger wieder einmal auf ihren Ausrüstungsstandard hin zu überprüfen. Entsprechen Zugvorrichtung und Anhängedeichsel noch dem aktuellen Stand der Technik, so wie ihn das Gesetz umschreibt?
Anhängekupplungen
Die Bolzenkupplung ist nach wie vor die weitverbreitetste Zugvorrichtung am
Traktor. Bilder R. Hunger
Die Zugöse am Anhänger ist oft ausgeschlagen und weist ein unzulässiges Spiel auf.
Merkblatt bestellen
Das SVLT-Merkblatt «Fahrzeuge in Landund Forstwirtschaft» können Sie bestellen beim Schweizerischen Verband für Landtechnik SVLT, 5223 Riniken, Tel. 056 462 32 00 oder zs@agrartechnik.ch. SVLT-Mitglieder können das Merkblatt im Mitgliederbereich auf der Homepage von www.agrartechnik.ch gratis herunterladen.