Nr. 3 7. 3. 2014
www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation
die zeitung
AZB 3001 Bern Adressänderungen sind zu richten an: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern
GAV Presse
syndicom und Impressum klagen Tamedia und Ringier vor Arbeitsgericht an. Seite 7 GAV Post
Erste Ergebnisse aus den Verhandlungen Die syndicom-Kampagne «Alles Gelbe unter einem Dach» trägt Früchte. Im offiziellen Communiqué werden die ersten Zwischenergebnisse aus den GAV-Verhandlungen vorgelegt. syndicom ist ihrem Ziel, einen Mantelvertrag für alle Konzerngesellschaften zu erreichen, näher gerückt. › Seite 5
Grafische Industrie
Wie läuft es 1½ Jahre nach Schliessung der Druckerei und Gründung von IRL+? Seite 8
Interessengruppen
Mindestlöhne wirken gegen die doppelte Diskriminierung der Frauen. Seite 9
syndicom Intern
Wasser ist ein Menschenrecht: syndicom wird Mitglied der «Blue Community». Seite 14
Lohnabschlüsse 2014/2015 mit Swisscom und cablex
Bessere Löhne verhandelt
Für die Angestellten bei Swisscom und Cablex gibt es in den nächsten zwei Jahren Lohnerhöhungen. Die verhandelte Lohnsumme ist so unterschiedlich wie die Freude der Beschäftigten. › Seite 6
Petition an Tamedia
Begleitet durch ein lautes Pfeifkonzert, überreichten die Redaktionsmitglieder des «Landboten» in Winterthur am 19. Februar und ihre Kolleginnen und Kollegen von «Zürichsee-Zeitung» und «Zürcher Unterländer» praktisch geschlossen der Konzernleitung eine Petition mit 443 Unterschriften aus den Tamedia-Standorten der ganzen Schweiz. Es ist rar, dass JournalistInnen für ihre Rechte auf die Strasse gehen. Doch die chronischen Sparmassnahmen von Tamedia und die Arroganz der Konzernleitung, die alle Lösungsvorschläge ignoriert, bedrohen die Presse in ihrer Substanz. Die Journalistinnen und Journalisten kämpfen nicht nur um ihre Arbeitsplätze, sondern auch um das, was ihren Beruf ausmacht: Die Qualität der Medien. › Seite 7
© Jens Friedrich
Protest bei den Zürcher Landzeitungen
Diese Arbeit ist mehr wert · Die Mitarbeiter bei Cablex arbeiten bei jeder Witterung – damit wir schneller im Internet surfen und noch mehr telefonieren können.
Dossier Mindestlohn
Schweiz ist eines der letzten Länder Mindestlöhne liegen im Trend. 21 von 28 Staaten der EU haben sie eingeführt. Selbst die USA kennen dieses Instrument. Es gleicht Lohnunterschiede aus und die höhere Binnennachfrage gibt Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Ein Dossier von Peter Krebs Mit einem Zitat des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt aus dem Jahr 1933 startete der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB vor sechs Jahren seine Kampagne zur Einführung des Mindestlohns in Deutschland: «Unternehmen, deren Existenz lediglich davon abhängt, ihren Be-
schäftigten weniger als einen zum Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben.» Nun stehen die deutschen Gewerkschaften kurz vor dem Ziel. Laut dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien SPD, CDU und
CSU soll in der grössten europäischen Volkswirtschaft ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gelten. Damit schliesst sich eine der letzten Lücken auf der Europakarte der M indestlöhne.
Fortsetzung auf Seite 2
2 | Dossier Mindestlohn
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014
Mindestlöhne in Europa
Die Schweiz ist eines der letzten Länder ohne Fortsetzung von Seite 1 21 der 28 EU-Länder legen ge setzliche Mindestlöhne fest. Eine Ausnahme bilden noch die skandinavischen Staaten. In Dänemark, Schweden und Finnland wird die Höhe der Mindestlöhne aber in Verträgen zwischen den Tarifparteien geregelt. Die gros se Mehrheit profitiert davon, über 90 Prozent der Beschäftigten sind in Gesamtarbeitsverträgen erfasst – weit mehr als in der Schweiz. Und selbst in diesen Ländern werden angesichts der zunehmenden Liberalisierung des Dienstleistungssektors und der damit einhergehenden Arbeitsmigration gesetzliche Mindestlohnmodelle diskutiert. Auch Österreich konnte auf gesetzliche Lohnuntergrenzen verzichten, da es über eine sehr hohe Tarifbindung verfügt. 2007 einigten sich die Sozialpartner jedoch auch hier auf eine feste Lohnuntergrenze.
Bedenken haben sich europaweit zerstreut
Fast ganz Europa kennt den Mindestlohn ∙ Höchste Zeit, dass die Schweiz da aufholt (syndicom-Aktion im Zürcher Hauptbahnhof).
Natürlich werden auch in Deutschland Bedenken gegen den Mindestlohn vorgebracht. Der «Wirtschaftsweise» Christoph Schmidt behauptet, er werde hunderttausende Stellen kosten. Solche Befürchtungen gab es schon, bevor die Niederlande 1968 den gesetzlichen Mindestlohn als eines der ersten Länder einführten. Sie haben sich nicht
bestätigt. In Holland ist der Mindestlohn heute unbestritten. Es besteht ein Konsens darüber, dass eine Vollzeitbeschäftigung die angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen muss. Der Mindestlohn wird regelmässig an die Entwicklung der Preise und der Tariflöhne angepasst und liegt heute bei 9,11 Euro pro Stunde. Fast gleich hoch ist er in Belgien, wo
sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer 1975 auf einen nationalen Mindestlohn einigten. Keine relevante soziale Kraft stellt ihn mehr in Frage. Mit 11,10 Euro besitzt Luxemburg mit seiner offenen Volkswirtschaft den höchsten Mindestlohn in Europa, für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt er noch 20 Prozent höher. Frankreich hat eine
Lohn untergrenze sogar schon 1950 eingeführt. Seit 1970 sorgt der SMIC, der wachstumsorientierte berufsübergreifende Mindestlohn für ein angemessenes Kaufkraft-Niveau der untersten Einkommensgruppen. Zwar sind die Auswirkungen des in Europa zweithöchsten Mindestlohns von heute 9,53 Euro auf die Beschäftigung umstritten. Es steht jedoch fest, dass er dazu
Die Initiative «Für den Schutz fairer Löhne»
Vier gute Gründe für den Mindestlohn
Was sie will, wo sie wirkt
Ob Schuhverkäuferin, Flugbegleiterin oder Gartenbauer: viele von ihnen verdienen weniger als 4000 Franken im Monat. Die Mindestlohn-Initiative will das nun ändern. sowie von politischen Parteien (u. a. SP, Grüne und CSP) mitgetragen wird. Dabei ist der Mindestlohn ein international anerkanntes Instrument zum Schutz gegen Lohndumping und zur Sicherung eines minimalen Einkommens für Berufstätige. Die Es sieht nicht schlecht aus: 73% der Bevölkerung sind «voll» oder Schweiz ist eines der letzten Länder in Eu«eher» für einen Mindestlohn. ropa, die noch keinen gesetzlichen Mindestlohn kennen. Befragten «voll» oder «eher» für Das Anliegen ist umso dringeneinen Mindestlohn von 4000 der und berechtigter, weil nur Franken. Den Bundesrat und 45 Prozent der Arbeitnehmendas Parlament liess das kalt. Sie den einem Gesamtarbeitsverlehnten die Initiative in den Be- trag mit verbindlichen Lohn ratungen ab und liessen sich untergrenzen unterstellt sind: auch zu keinem Gegenvorschlag ein im internationalen Vergleich zu der Volksinitiative bewegen, sehr niedriger Wert. Viele Ardie von zahlreichen Gewerk- beitgeber in der Schweiz weigern sich, solche Verträge abzuschaften, darunter syndicom, Die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund lancierte Mindestlohn-Initiative findet in der Bevölkerung breite Unterstützung. Laut einer repräsentativen Link-Umfrage vom letzten November sind 73 Prozent der
beiträgt, Ungleichheiten abzubauen und die Binnennachfrage zu stützen. Er setzt Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Auch in Grossbritannien hat die Zahl der Arbeitsplätze zugenommen, seit das Land 1999 einen einheitlichen nationalen Mindestlohn einführte. Inzwischen geniesst er deshalb in der Politik und bei der Bevölkerung ein hohes Ansehen. Gleiches gilt
schliessen. Das ist mit ein Grund, weshalb die Gewerkschaften die Mindestlohn-Initiative lanciert haben. Diese will den Bund und die Kantone in erster Linie dazu veranlassen, «die Festlegung von orts-, berufs- und branchenüblichen Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und deren Einhaltung» zu fördern, steht im Initiativtext. Als unterste Absicherung für alle Beschäftigten legt die Volksini tiative einen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde fest, was rund 4000 Franken im Monat ausmacht. Das sind 61 Prozent des mittleren Lohns aller Arbeitnehmenden. Der Mindestlohn wird, wie international üblich, regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst: analog zur AHV-Rente. Erwerbstätige mit besonderen Vertragsformen wie Lehr-
linge oder Personen in anderen Ausbildungen (Praktika) sind ausgenommen. Die ungefähr 330 000 Beschäftigten, die vom Mindestlohn profitieren würden, sind keineswegs nur Jüngere in einer Übergangssituation: Vier von fünf Betroffenen sind über 25 Jahre alt. Etwa ein Drittel verfügt über eine abgeschlossene Berufslehre. Tieflöhne unter 4000 Franken sind in zahlreichen Berufen und Branchen verbreitet: im Detailhandel, in Reinigungsunternehmen, Callcentern, im Gesundheits- und Sozialwesen, bei Kurierdiensten, in Gärtnereien und teils auch noch im Gastgewerbe. Der Einsatz für dieses wichtige Anliegen lohnt sich also. Mehr Informationen gibt es hier: www.mindestlohn-initiative.ch. (pk)
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Der Mindestlohn ist notwendig. Wer voll arbeitet, soll davon auch voll leben können. Das müsste eigentlich selbstverständlich sein. Tieflöhne widersprechen diesem Grundsatz. Eine Familie lässt sich mit einem Einkommen unter 4000 Franken nicht ernähren, und bei ausserordentlichen Auslagen wird es rasch eng. In der Schweiz verdienen besonders viele Frauen weniger als 22 Franken pro Stunde (siehe auch unseren Artikel auf Seite 9). Der Mindestlohn fördert deshalb auch die Lohngleichheit. Ausserdem ist er ein Mittel gegen den unlauteren Wettbewerb von Firmen, die sich mit Lohndumping einen Vorteil verschaffen wollen.
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Der Mindestlohn verteilt den Wohlstands-kuchen besser. Die Schweizer Wirtschaft ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Auch die Produktivität nahm zu. Viele Angestellte konnten davon kaum profitieren. Zwischen 2002 und 2010 stieg der mittlere Lohn nur um 3,5 Prozent. In der gleichen Zeit legten die obersten Kaderlöhne um 14 Prozent zu, die Aktionäre strichen hohe Gewinne ein. Inhaber von Kleider- und Schuhgeschäften wie Stefan Persson (H & M) oder Amancio
Mindestlohn Dossier | 3
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014 Interview
© zvg
Obama erhöht den Mindestlohn Und wie sieht es in den wirtschaftsliberalen USA aus? Präsident Roosevelt hat 1938 tatsächlich einen (bescheidenen) gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Seitdem wurde er regelmässig erhöht, zuletzt auf 7,25 US-Dollar. Für Beschäftigte von Unternehmen, die auf Vertragsbasis für die Regierung tätig sind, hat Präsident Obama den Mindestlohn inzwischen auf 10,10 US-Dollar angehoben (9 Franken). «Ich werde tun, was ich kann, um die Gehälter der arbeitenden Amerikaner zu erhöhen», sagte er bei der Unterzeichnung des Dekrets. Die einzelnen US-Bundesstaaten können den Mindestlohn übrigens höher ansetzen: Die gleiche Kompetenz räumt die Mindestlohn-Initiative des SGB den Schweizer Kantonen ein.
Peter Krebs
«Das Tieflohnproblem betrifft gestandene Berufsleute» In der Schweiz verdienen viele Personen mit abgeschlossener Berufslehre weniger als 4000 Franken im Monat. Das ist ein Skandal, wie Daniel Lampart, Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, erläutert. Von der Mindestlohn-Initiative, über die wir am 18. Mai 2014 abstimmen, profitieren 330 000 schlecht bezahlte Angestellte. syndicom: Die SGB-Initiative verlangt einen Mindestlohn von 4000 Franken für eine Vollzeitstelle. Warum gerade diesen Betrag? Daniel Lampart: Wir führten vor der Lancierung der Initiative eine intensive Diskussion zu dieser Frage. Es ging einerseits darum, was es braucht, damit man einigermassen davon leben kann, und andererseits um die Machbarkeit. Am Ende haben wir uns auf die 22 Franken pro Stunde geeinigt. Das ergibt bei einer 42-Stunden-Woche und bei 12 Monatslöhnen pro Jahr rund 4000 Franken im Monat.
Im internationalen Vergleich scheint das viel zu sein. In Deutschland diskutiert man über einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, also etwa zehn Franken. Die Schweiz hat ein hohes Lohnniveau, deshalb braucht es natürlich auch einen hohen Mindestlohn, um die Löhne zu schützen, sonst wäre er unwirksam. Im Vergleich zum mittleren Lohn sieht die Sache des-
sehr unterschiedlich. Müsste man nicht differenzieren?
halb schon anders aus. Da liegen wir hinter Frankreich und nur leicht höher als die Niederlande. Schaut man schliesslich, wie viele Leute davon profitieren, kommen wir auf neun Prozent der Beschäftigten. In Deutschland wären es bei 8,50 Euro 15 bis 20 Prozent. In den USA bei 10,10 Dollar fast 15 Prozent. Bei uns ist das Tieflohnproblem glücklicherweise etwas weniger gross als in anderen Ländern.
Das haben wir uns überlegt. Wir kamen zum Schluss, dass es besser ist, auf eine Differenzierung zu verzichten. Erstens sind mehr als die Hälfte der Haushaltskosten in der ganzen Schweiz identisch. Der Einkauf im Laden, das Benzin und die Zugbillette sind überall gleich teuer. Zweitens ist es schwierig, die Regionen abzugrenzen. Das Oberengadin und das Bergell liegen direkt nebeneinander, das Preisniveau ist aber sehr unterschiedlich. Kommt dazu, dass staatliche Leistungen wie die AHV-Rente im ganzen Land gleich hoch sind.
330 000 arbeiten in der Schweiz für tiefe Löhne. Werden sie alle fair bezahlt, wenn die Initiative eine Mehrheit findet? Sie bekommen dann alle mehr Geld. Das ist auch dringend nötig. 4000 Franken im Monat sind ein einigermassen anständiger Lohn, eine Familie kann davon aber immer noch nicht leben. Und wenn jemand mit einer abgeschlossenen Lehre nur 4000 Franken verdient, bleibt das unfair.
Die Gegner argumentieren, die betroffenen Arbeitgeber würden weniger Leute einstellen, wenn die Löhne steigen. Bedroht die Initiative Arbeitsplätze, wie der Bundesrat warnt? Bei jeder Verbesserung für die Arbeitnehmer malen die Arbeitgeberverbände und zum Teil auch der Bundesrat rabenschwarze Szenarien. Die Geschichte zeigt jedoch, dass Verbesserungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen jeweils mit wirtschaftlichen Verbesserungen einhergingen. Auch bei unserer Kampagne «Keine Löhne unter 3000 Franken» warnten konservative Ökonomen wie Aymo Brunetti vor einer Massenarbeitslosigkeit. Im Gastgewerbe traf genau das Gegenteil ein. Dort
Der Mindestlohn würde für die ganze Schweiz gelten, die Lebenskosten sind jedoch je nach Region
Ortega (Zara), die ihren Beschäftigten in den Schweizer Filialen Tieflöhne zahlen, besitzen selber Milliardenvermögen. Dank des Mindestlohns fällt für die hart arbeitenden Beschäftigten am anderen Ende der Skala etwas mehr ab als bisher.
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Mindestlohn entlastet den Staat. Tieflöhne drängen viele Betroffene in die Sozialhilfe ab. Das belastet die öffentliche Hand, die für zu niedrige Löhne gerade stehen muss. Der Mindestlohn bremst diese ungesunde Entwicklung. Er sorgt für existenzsichernde Saläre und entlastet so die staatliche Sozialhilfe. Laut einer neuen Studie spart die Sozialhilfe dadurch jedes Jahr 100 Millionen Franken. Ausserdem: Dank der steigenden Lohnsumme nehmen die Sozialversicherungen 300 Millionen Franken mehr ein. Und die Steuererträge steigen um 173 Millionen Franken.
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© Claudio de Capi tani
Der Mindestlohn kurbelt die Wirtschaft an. Dank der etwas höheren Löhne steigt die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das fördert die Nachfrage nach Konsumgütern, wirkt sich positiv auf die Konjunktur aus und schafft so neue Arbeitplätze. (pk) Es sind viele, und sie haben kein Gesicht ∙ SGB-Aktion vor dem Bundeshaus.
© SGB
für Irland, das den Mindestlohn ein Jahr später beschloss – 2000. Auf der Grünen Insel, die in den 1980er-Jahren ein enormes Wirtschaftswachstum verzeichnete, war «Armut trotz Arbeit» zuvor weit verbreitet. Die meisten neuen EU-Mitgliedstaaten in Mittel- und Osteuropa kennen ebenfalls Mindestlöhne. Sie sind vergleichsweise tief angesetzt und dienten nicht zuletzt dazu, die Folgen des wirtschaftlichen und sozialen Umbaus nach dem Zusammenbruch der Planwirtschaft abzufedern.
Daniel Lampart ist Sekretariatsleiter und Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund.
Ja. Die 4000 Franken sind eben plausibel, und die Detailhändler haben gemerkt, dass sie faire Löhne zahlen müssen, weil sonst die Kunden ausbleiben. Das Beispiel zeigt gleichzeitig, dass selbst die harten Discounter diesen Mindestlohn zahlen können. Es müsste deshalb für alle möglich sein.
Offenbar kann man als Arbeitgeber mit dem Mindestlohn sogar werben. Das ist so. Die Discounter haben wahnsinnig viel Geld für diese Kampagne ausgegeben.
Wie steht es mit der Berufslehre? Verliert die nicht an Wert, wenn man auch ohne Abschluss auf 4000 Franken Lohn kommt? Das Schlimme ist doch vor allem, dass viele mit einer Lehre nicht einmal auf 4000 Franken kommen. Ein Drittel der Leute mit Tieflöhnen hat eine Lehre absolviert, der grösste Teil ist über 25 Jahre alt. In der Schweiz betrifft das Tieflohnproblem gestandene Berufsleute. Man muss dafür sorgen, dass jene, die eine Lehre gemacht haben, einen anständigen Lohn bekommen, sonst steigen die Jungen aus.
Wie ändert die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative die Ausgangslage? Nimmt der Lohndruck nun ab, sodass die Mindestlohn-Initiative als flankierende Massnahme überflüssig wird?
Nein, leider im Gegenteil. Die Einführung von KontingenAuch andere staatliche Leistungen ten ist überhaupt kein Schutz vor tiefen Löhwie die Mindest-AHV-Rente nen. Wenn die Bausind im ganzen Land gleich hoch. wirtschaft in China 10 000 Leute zu Billiglöhnen holen kann, ist das Lohndumping hat man die Löhne seit 1998 un- schlimmer als heute. gefähr um 50 Prozent angeho- Im ehemaligen Regime mit Konben, gleichzeitig ging die Ar- tingenten verdienten die Saibeitslosigkeit im Vergleich zur son-Arbeiter für die gleiche Argesamten Arbeitslosigkeit in der beit fast 14 Prozent weniger als Schweiz zurück. Werden alle tie- Schweizerinnen und Schweizer. fen Löhne auf 22 Franken pro Das hat Druck auf alle Löhne erStunde erhöht, steigt die Ge- zeugt. Es ist sonnenklar, dass samtlohnsumme um etwa 0,4 Kontingente ohne Mindestlöhne Prozent. und Kontrollen vor Ort zu mehr Lohndruck führen. MindestlöhLidl und Aldi haben von sich aus ne bleiben deshalb so nötig wie einen Mindestlohn von 4000 bzw. eh und je.
4200 Franken eingeführt. Ein Erfolg der Initiative?
Interview: pk
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Logistik Sektoren | 5
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014 Verhandlung Gesamtarbeitsvertrag Post: 1. Themenpaket
GAV 2015: Die ersten Ergebnisse
Die Verhandlungsdelegationen der Schweizerischen Post, der Gewerkschaft syndicom und des Personalverbands Transfair konnten sich einigen in den Fragen des Geltungsbereiches, der Arbeitszeit und der Lohnsystematik. Bei der Einigung handelt es sich um vorläufige Zwischenresultate. Zudem müssen die Entscheidgremien der Post und der Gewerkschaften das Gesamtergebnis nach Abschluss der Verhandlungen gutheissen. kutiert. Die Mitarbeitenden der Konzerngesellschaften werden einen GAV für ihren Betrieb erhalten, der die Regelungen des Dach-GAV umfasst.
• Arbeitszeit Seit August 2013 verhandeln wir mit Transfair und der Post über den GAV 2015. Folgende Themen wurden bisher verhandelt:
• Geltungsbereich Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass ein gemeinsamer Dach-GAV für die Post CH AG, die PostFinance AG und die PostAuto Schweiz AG verhandelt wird. Im Dach-GAV werden alle grundsätzlichen Elemente geregelt. Einzelne Sonderthemen werden mit den Konzerngesellschaften in separaten Verhandlungen dis-
Die wöchentliche Sollarbeitszeit bleibt unverändert bei 42 Stunden. Im Sinne einer Vereinfachung soll die heutige «Ausgleichswoche» in eine Ferienwoche umgewandelt werden. Die Nacht- und Sonntagszulagen sollen in der Pensionskasse versichert werden.
zur Verfügung stehen. Nach wie vor können individuelle und generelle Lohnmassnahmen im Rahmen der jährlichen Lohnverhandlungen in den Lohn eingebaut werden. Statt der bisherigen Einstiegslohnbänder soll für jede Funktionsstufe ein Mindestlohn festgelegt werden. Als Ersatz für die Arbeitsmarktzulage (AMZU) soll es künftig für jede Funktion regional abgestufte Lohnbänder geben – die aktuelle Arbeitsmarktzulage soll in den Lohn integriert werden.
• Betriebliche Mitwirkung • Lohnsystem Bei der Lohnsystematik soll künftig auf den automatischen Lohnanstieg auf Basis der Erfahrungsjahre verzichtet werden. Im Gegenzug sollen jährlich 0,4 Prozent für den Lohnaufstieg
Einigung besteht auch bei der betrieblichen Mitwirkung. Diese wird grundsätzlich unverändert in den neuen GAV integriert. Damit können weiterhin Fach- sowie Personalkommissionen aktiv sein. Neu soll eine
Gründung bereits ab 50 Mitarbeitenden möglich sein (aktuell ab 100 Mitarbeitenden).
• Sozialplan Ebenfalls einig ist man sich, dass der bewährte Sozialplan in den GAV Post 2015 unverändert übernommen werden soll.
Wie geht es weiter? Es ist möglich, dass im Verlauf der weiteren Verhandlungen bereits verhandelte Themen nochmals auf den Tisch kommen. Die bisherigen Resultate sind daher als vorläufige Zwischenergebnisse zu betrachten. Selbstverständlich müssen auch die Entscheidgremien der Post und der Gewerkschaften das Gesamtergebnis nach Abschluss der Verhandlungen gutheissen. Das Ziel ist, mit dem neuen GAV
der wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Unternehmens, den Anliegen der Mitarbeitenden und den gesellschaftlichen und neuen rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Noch dieses Jahr sollen die Verhandlungen zum GAV Post für die Post CH AG, die PostFinance AG und die PostAuto Schweiz AG abgeschlossen werden. 2014 und 2015 werden die Anstellungsbedingungen der Konzerngesellschaften verhandelt (z. B. DMC, Mobility Solutions, Post Immobilien Management und Services AG, SecurePost AG). Der GAV Post soll 2015 in Kraft treten und bis 2018 gültig bleiben.
Schweizerische Post, syndicom und Transfair
© Margareta Sommer
Kommentar
Erste Erfolge der Kampagne «Alles Gelbe unter einem Dach» Nach langem, zähem Ringen können die Delegationen von syndicom und der Post erste Zwischenergebnisse aus den GAV-Verhandlungen präsentieren. Noch haben die Resultate vorläufigen Charakter, aber es zeichnen sich erste, fest umrissene Konturen des Gesamtarbeitsvertrags Post 2015 ab. Kampagne wirkt Besonders erfreulich ist die Regelung des Geltungsbereiches. Die Verhandlungspartner haben sich auf einen Dach-Gesamtarbeitsvertrag für die drei grossen
Konzernbereiche geeinigt. Die Gewerkschaft syndicom rückt somit ihrem vertragspolitischen Ziel einen Schritt näher: «Alles Gelbe unter einem Dach» lässt sich für die grosse Mehrheit der Mitarbeitenden der Post realisieren! Unsere bereits im Vorfeld der Verhandlungen entwickelte GAV-Kampagne ermöglichte auch die Integration des Kurierbetriebs und der Mix-Nachmittagstouren in den GAV Post. Zurzeit steht zwar die Integration der Chauffeure und Chauffeusen der Postautounternehmen in den neuen GAV noch aus.
Aber auch hier ist die Gewerkschaft auf gutem Weg, und ein Expertenteam prüft mögliche Lösungs ansätze. GAV 2015: Chance packen Mit dem Dach-GAV könnte es syndicom gelingen, das nach den Auslagerungen zersplitterte und unübersichtliche Vertragswerk mit der Post zu ordnen und wieder zu vereinheitlichen. In dieser Hinsicht will syndicom die Verhandlungen als echte Chance nutzen. Fritz Gurtner, Leiter Sektor Logistik
Bereichsvorstand Mail
Bericht der Sitzung vom 24. Januar Hanspeter Truniger leitete die erste Vorstandssitzung dieses Jahres, an der zehn Kolleginnen und Kollegen sowie syndicomZentralsekretär Heinz Suter teilnahmen. Die Traktandenliste war mit 14 Punkten gut bestückt. Didier Liardon* Im Protokoll der letzten Sitzung wird daran erinnert, dass die Post Handygebühren zurückerstattet, wenn das Handy während der und für die Arbeit benutzt wird. Der Preisüberwacher hatte die Post wegen der vorgesehenen Preiserhöhungen kritisiert. Wir hoffen, dass der Druck auf die Angestellten wegen des vor kurzem bekannt gegebenen Verzichts auf diese Erhöhungen nicht zunehmen wird.
Bilanz der Bereichsversammlung Mail vom 22. 11. 2013: Das Interesse für die behandelten Themen war gross. Viel Diskussionsstoff lieferte ein Referat
von zwei Vertretern des CaseManagements bei PostMail. Sie zeigten, wie die Post gemeinsam mit den von Gesundheitsproblemen betroffenen Angestellten nach Lösungen sucht. Diese Massnahmen ergänzen die bereits bestehenden.
per Mehrheit gutgeheis sen. Die Kolleginnen und Kollegen sind von der sehr geringfügigen Lohnerhöhung wenig begeistert. Ebenfalls diskutiert und angenommen wurde die Forderung, den Zustellschluss von 12.30 Uhr auf eine spätere Uhrzeit zu verschieben.
Bilanz des Kongresses: Alle unseren Bereich betreffenden Punkte werden an den Vorstandssitzungen in diesem Jahr aufgegriffen.
Bilanz der Delegiertenversammlung Branche Post vom 13. 12. 2013: Die Lohnverhandlungen wurden mit knap-
Für 2014 wird vorgeschlagen, die Aufgabe «Informieren – mobilisieren» in den Vordergrund zu stellen. Dies bezieht sich auf alle Projekte von PostMail und auf die Anliegen unserer Kolleginnen und Kollegen wie Kaizen, Distrinova 2, GAV, Personaleinstufung, Uniform
und weitere laufende Projekte. Wir möchten den Kontakt zu den Sektionen verstärken und deren Anliegen im Bereich PostMail besser kennenlernen. Dazu werden wir an entsprechenden Sitzungen teilnehmen.
Vorläufig beschäft igen uns die folgenden Themen: Kaizen darf nicht Teil der Focus-Ziele sein. In der Realität ist aber genau das der Fall. Bei Distrinova 2 führt die Verringerung der Arbeitszeit zu Organisationsproblemen. Pensionierungen oder Vertragsänderungen werden zu leichtfertig vorgeschlagen. Eine Arbeitsgruppe wird nach Lösun-
gen suchen, um den Zustellschluss auf eine spätere Uhrzeit zu schieben. Bei der Kartenzahlung in den Betriebsrestaurants stellt sich die Frage des Datenschutzes. Ein neues Problem ist die Sicherheit bei der Zustellung der LeShop-Bestellungen mit dem DXP: Es kann gefährlich werden, wenn die Fahrzeuge stark beladen sind. Auch die Verteilzentren beschäftigen uns mit geplanten Arbeitszeitveränderungen und dem Rückgang der Briefmenge. Wie sollen für alle gerechte Lösungen gefunden werden?
* Mitglied Bereichsvorstand Mail
6 | Sektoren Telecom
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014
Lohnabschlüsse 2014/2015
Unterschiedliche Lohnerhöhungen bei Swisscom und Cablex
Die Lohnabschlüsse mit Swisscom und Cablex gaben an der Firmenkonferenz Swisscom Group vom 7. Februar viel zu diskutieren. Während die Zustimmung zum Lohnabschluss mit Cablex eher knapp ausfiel, wurde der hervorragende Lohnabschluss mit Swisscom einstimmig genehmigt. Zudem wurde an der Firmenkonferenz Kritik an die Adresse von Swisscom geäussert, weil kaum jemand weiss, wo seine Lage im Lohnband ist. Franz Schori* laubt es jüngeren Mitarbeitenden, rascher aufzuholen. Zudem wird der lang bemängelten Willkür bei der individuellen Verteilung der Lohnsumme weitgehend der Riegel geschoben: Eine generelle Lohnerhöhung von 0,3 Prozent erfolgt sowohl 2014 (ein Viertel der Lohnsumme) als auch 2015 (ein Sechstel); davon profitieren 95 Prozent der Swisscom-Angestellten. Bei der Diskussion über die Verteilung der Lohnsummenerhöhung trat ein Kommunikationsproblem zutage: Kaum jemand kennt seine eigene Lage im Lohnband, womit sich die meisten Swisscom-Mitarbeitenden in Bezug auf die jetzt vereinbarten Lohnerhöhungen im Blindflug befinden. syndicom fordert deshalb von Swisscom, Transparenz zu schaffen. Zudem wird syndicom darauf achten, wie sich die neue Lohnmatrix bewährt, und allenfalls auf 2015 hin für Korrekturen sorgen.
© Margareta Sommer
Der Bund verkauft Swisscom-Aktien: Eine Anmerkung
Ein stabiles Aktionariat dient allen
Der Bund hat als Mehrheitsaktionär der Swisscom innerhalb weniger Wochen seinen Aktienanteil von 56,7 Prozent auf 51,2 Prozent reduziert. Daraus resultierte ein Verkaufserlös von 1,247 Milliarden Franken zur Erfüllung der Bundesaufgaben. Dieser Aktienverkauf ist noch kein Grund zur Besorgnis, nutzt doch der Bund nur seinen gesetzlichen Spielraum. Es ist aber Grund genug, wieder einmal darauf hinzuweisen, dass ein stabiles Aktionariat allen dient: • Dem Bund selbst und damit den Steuerzahlern, weil der Bund die Dividende von Swisscom budgetieren kann und jedes Jahr rund eine halbe Milliarde Franken einnimmt. Unter Börsenanalysten gelten Swisscom-Aktien als ideale Anlage für alle, die weniger an der Performance als vielmehr an einer stabilen Dividende interessiert sind. • Der Swisscom und ihren Konzerngesellschaften, weil sie wissen, was der Mehrheitsaktionär von ihnen erwartet, und weil sie sich langfristig darauf verlassen können. Dies ermöglicht es Swisscom, langfristige Investitionen in Milliardenhöhe zu tätigen und nicht nur den Gewinn zu maximieren. • Den Mitarbeitenden von Swisscom und ihren Konzerngesellschaften, weil der Bund von der Swisscom die Pflege einer konstruktiven Sozialpartnerschaft erwartet. Zudem sitzen im Verwaltungsrat zwei VertreterInnen der Sozialpartner, die sich für eine sozialverträgliche Strategie der Aktiengesellschaft engagieren. • Der Volkswirtschaft, weil die Swisscom jedes Jahr von neuem Milliardeninvestitionen tätigt und damit eine Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen auf höchstem internationalem Niveau gewährleistet. Giorgio Pardini, Leiter Sektor Telecom/IT
Cablex-Angestellte vorerst nur mässig begeistert Noch vor wenigen Jahren war nicht klar, ob Cablex ein Unternehmen der Swisscom-Gruppe bleiben wird oder nicht. In der Zwischenzeit hat sich Swisscom klar zu ihrem Netzbau-Unternehmen bekannt. Die Schwierigkeit von Cablex ist, dass sich das Unternehmen genau gleich wie seine Mitbewerber um jeden Auftrag bei Swisscom bewerben muss. Hinzu kommt, dass die Netzbau-Branche wegen des Widerstands einzelner Akteure noch nicht reguliert ist, was Lohn- und Sozialdumping nicht ausschliesst und sich negativ auf die Wertschöpfung auswirkt. Entsprechend fiel der Lohnabschluss mit Cablex weniger erfreulich aus als derjenige mit Swisscom.
Endlich Spesenpauschale In der Vergangenheit gab es bei Cablex immer wieder Diskussionen über Spesen. Deshalb erteilte der Firmenvorstand Cablex syndicom das Mandat, eine Spesenpauschale zu verhandeln. Mit 350 Franken pro Monat (12-mal pro Jahr) fällt nun diese Spesenpauschale zur Zufriedenheit der meisten Cablex-Angestellten aus. Dafür müssen sie sich mit einer Lohnsummenerhöhung von je 0,5 Prozent für die Jahre 2014 und 2015 begnügen. syndicomZentralsekretär Daniel Münger reagierte an der Firmenkonferenz pragmatisch auf die Kritik:
© Jens Friedrich
Einen der schweizweit besten Lohnabschlüsse dieses Jahres hat syndicom mit Swisscom verhandelt: Die Lohnsumme wird verteilt über die Jahre 2014 und 2015 um 3 Prozent erhöht. Davon entfallen 1,2 Prozent auf 2014 und 1,8 Prozent auf 2015. Dieser Lohnabschluss ist bemerkenswert, weil in den letzten Jahren praktisch keine Teuerung zu verzeichnen war. Damit führt der Lohnabschluss für die meisten Swisscom-Mitarbeitenden zu einer Reallohnerhöhung. «Das Öffnen der Verhandlungen auf einen Lohnabschluss über zwei Jahre ermöglichte eine bessere Lösung als einjährige Abschlüsse», schilderte Giorgio Pardini, Leiter des Sektors Telecom/ IT, an der von rund 100 Kolleginnen und Kollegen besuchten Firmenkonferenz. Bei der Verteilung kommt erstmals die zwischen syndicom und Swisscom verhandelte Lohnmatrix zur Anwendung. Diese er-
Kabel runter, Löhne rauf ∙ Die Lohnpolitik von Cablex hat noch Potenzial.
«Wir hätten auch sagen können, wir diskutieren nicht über die Spesenpauschale, aber über eine höhere Lohnsummenerhöhung. Das wollte aber Cablex nicht. Also haben wir das Mögliche herausgeholt.» Die Cablex-Mitarbeitenden stimmten schliesslich dem Lohnabschluss mit ei-
ner Zweidrittelsmehrheit zu. Ein deutliches Zeichen für Cablex, am eingeschlagenen Kurs mit spürbaren Verbesserungen für die Mitarbeitenden nicht nur festzuhalten, sondern noch einen Zahn zuzulegen.
* Fachsekretär Telecom/IT
Gemeinsames Communiqué
Einigung über Löhne 2014 und 2015 bei Swisscom Swisscom und die Sozialpartner syndicom und Transfair haben sich über die Lohnentwicklung der nächsten zwei Jahre (2014/2015) geeinigt. Die Lohnsumme wird um insgesamt 3 Prozent erhöht. Swisscom und die Sozialpartner haben sich auf einen Lohnabschluss über zwei Jahre geeinigt. 2014 wird die Lohnsumme um 1,2 und 2015 um 1,8 Prozent erhöht. Die Erhöhung der Löhne der Mitarbeitenden richtet sich nach deren Leistung und Höhe des aktuellen Lohnes, wobei für die grosse Mehrheit der Mitarbeitenden eine Lohnerhöhung von mindestens 0,3 Prozent pro Jahr festgelegt worden ist. «Mit dem Abschluss stellen wir sicher, dass gute Leistungen der Mitarbeitenden honoriert werden und sich die Löhne marktgerecht entwickeln», sagt Hans Werner, Leiter Personal und Mitglied der Konzernleitung von Swisscom. «Mit dem Abschluss über zwei Jahre geben wir unseren Mitarbeitenden
gleichzeitig eine Gewähr für die Zukunft.» Auch die Sozialpartner sind mit dem Lohnabschluss zufrieden: «Die Verteilung nach gemeinsam festgelegten Kriterien garantiert eine transparente und gerechte Umsetzung des Lohnabschlusses», sagt Giorgio Pardini, Leiter Sektor Telecom/IT bei der Gewerkschaft syndicom. Auch für Robert Métrailler, Branchenleiter des Personalverbandes Transfair, ist das Verhandlungsergebnis ausgewogen und entspricht den Erwartungen. Der Lohnabschluss gilt für alle dem Gesamtarbeits vertrag von Swisscom und Swisscom IT Services unterstellten rund 13 700 Mitarbeitende. Die Lohnerhöhungen werden jeweils per 1. April umgesetzt.
Medien Sektoren | 7
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014 Dauerabbau bei Tamedia
Der Widerstand formiert sich
Der Widerstand gegen die epidemischen Abbaupläne von Tamedia formiert sich: Am 19. Februar überreichten 100 KollegInnen des «Landboten» und der Zürcher Landzeitungen den Tamedia-Oberen eine Petition mit hunderten Unterschriften, in der ein «sozialer Sozialplan» gefordert wird – den der Konzern sich auch problemlos leisten kann. Roland Kreuzer* jetzt angekündigten Entlassungen fordern sie die Anwendung des Sozialplans 2009 des «TagesAnzeigers» inklusive der damaligen Frühpensionierungsmodelle. Noch hat Tamedia auf die Petition nicht reagiert. Ein erstes Folgegespräch mit den Personalkommissionen der aktuell betroffenen Zeitungen blieb ohne konkrete Ergebnisse.
Winterthur, Stäfa, Bülach, Lausanne, Genf, Bussigny: Wir haben in unserer letzten Zeitung über die neuen Abbauvorhaben informiert, mit denen der Tamedia-Konzern seine Gewinnmargen in Fantasiehöhen halten will, koste es Arbeitsplätze und Medienqualität, wo und wie es wolle. In den gesetzlichen Konsultationsverfahren machten die Betroffenen zahlreiche Vorschläge zum Erhalt von Stellen und Qualität beim «Landboten» und den Zürcher Regionalzeitungen. Doch Tamedia stellt sich taub.
© Andreas Taverner
Weitere Aktionen, bis Tamedia zuhört
Aussprache verweigert In der Romandie wird sogar jegliches Gespräch verweigert: syndicom und die KollegInnen der Lausanner Druckvorstufe verlangten eine gemeinsame Aussprache über die Vertragsänderungen, mit denen rund 30 Personen dem GAV-Schutz entzogen werden und zum Teil die Arbeitszeit erhöht oder Löhne und Pensen gekürzt werden sollen. Eine individuelle Information genüge, meinen die Tamedia-Verantwortlichen. Sozial partnerschaft gilt ihnen nichts mehr. Auch nicht im Fall der ungefähr 16 Chauffeure, die in Bussigny und Genf über die Klinge springen müssen. Von den Stellenangeboten bei N aville und Morand, die Tamedia in Aussicht gestellt hatte, haben die Betroffenen bis jetzt
Zusammenstehen und protestieren ∙ Eine immer noch ungewohnte Art Öffentlichkeit für die Journalisten und Journalistinnen.
nichts gehört. Trotzdem verweigert Tamedia auch hier das Gespräch mit syndicom, ein Brief der Chauffeure wurde ebenfalls in diesem Sinne beantwortet.
verhandlung obligatorisch Mit Macht und Arroganz soll der Stellenabbau in der ganzen Schweiz möglichst billig vollzogen werden. Zu diesem Zweck zauberte das oberste Management einen «Sozialplan» aus dem Hut, der ab sofort im ganzen Konzern angewendet werden soll. Sozialpartnerschaftliche Gepflogenheiten – wie dass ein Sozialplan mit den Gewerkschaften und den Betroffenen verhandelt wird – scheinen die Tamedia-Oberen beim einseiti-
gen Erlass ihres Papiers «vergessen» zu haben, ebenso, dass die auch bei Tamedia geltenden GAV für die Produktionsbereiche und die Redaktionen der Romandie Verhandlungen vorschreiben. Selbst die Anwendbarkeit des am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetzes, das für Grossbetriebe ab 250 Beschäftigten bei mehr als 30 Entlassungen Sozialplanverhandlungen zwingend vorschreibt, wird von Tamedia bestritten. Die juristische Prüfung von syndicom ist im Gang.
Geschlossenes Auftreten der Journalistinnen Beim «Vergessen und Ignorieren» hat Tamedia vor allem ihre Angestellten unterschätzt:
Mit ihrer Petitions-Aktion vom 19. Februar haben die rund 100 KollegInnen von «Landbote», «Zürichsee-Zeitung» und «Zürcher Unterländer» ein erstes starkes Zeichen gesetzt. So etwas sah man bisher noch selten in der Deutschschweiz: Sie versammelten sich praktisch geschlossen und vollzählig in Winterthur vor dem Sitz der «Landboten»-Redaktion, um den Konzernvertretern klarzumachen, dass der «Asozialplan» nicht geschluckt wird. Die Petition wurde von 443 Personen unterschrieben, unter anderen von zahlreichen Personalkommissionen und Kolleginnen und Kollegen von Tamedia-Standorten in der ganzen Schweiz. Für die
Da Tamedia die Abbau- und Asozialplan-Strategie konzernweit durchboxen will, braucht es koordinierten Widerstand von Personalkommissionen, Angestellten und Gewerkschaften. syndicom kann sich vorstellen, dass ein Konzern-Sozialplan tatsächlich sinnvoll sein könnte – vorausgesetzt, er wäre das Ergebnis von fairen Verhandlungen. Vor anderthalb Jahren erst hatte Tamedia in einem Gespräch mit Delegierten von Impressum und syndicom jegliches Interesse an einem Konzernsozialplan verneint; der aktuelle Erlass entlarvt ihre damalige Haltung als reine Gesprächsverweigerung. Weitere Aktionen gegen die Abbauwelle von Genf bis Winterthur und für soziale Sozialpläne werden wenn nötig folgen. Bis Tamedia bereit ist, die Probleme am Tisch zu lösen.
* Leiter Sektor Medien
Arbeitsgesetz
Arbeitsbedingungen in Redaktionen angezeigt syndicom und Impressum haben mit Anzeigen beim Arbeitsinspektorat und Aktionen bei Tamedia und Ringier auf die Überlastung der Medienschaffenden hingewiesen. Beide Unternehmen verstossen gegen das Arbeitsgesetz, weil sie die Arbeitszeiten der Redaktions-Angestellten nicht erfassen. Wir verlangen, dass sie die Situation zusammen mit dem Arbeitsinspektorat überprüfen. Überzeit sind die Stunden, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 45 Wochenstunden hinaus geleistet werden. Diese sind zwingend zu kompensieren. Um Überzeit zu messen, braucht es Arbeitszeiterfassung. Überlange, gesetzeswidrige und nicht erfasste Arbeitszeiten existiert jedoch nicht nur bei Tamedia und Ringier, sondern in der ganzen Medienbranche.
Hoher Einsatz bei ungenügender Gegenleistung Viele Medienschaffende sind bereit, im Interesse der Qualität, der Information und des Diens-
tes an der Öffentlichkeit ungewöhnlich lange und zu unregelmässigen Zeiten zu arbeiten. Das funktioniert aber nur, solange die Arbeitgeber den aussergewöhnlichen Einsatz ihrer Mitarbeitenden schätzen und solange sie diese mit guten, durch einen Gesamtarbeitsvertrag gesicherten Arbeitsbedingungen schützen. Tempi passati: 2014 jährt sich der vertragslose Zustand zum 10. Mal!
Stete Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Die technologische Entwicklung bringt einen stets schneller wer-
denden Arbeitsrhythmus. Manche Medienunternehmen halten die Anzahl Mitarbeitender auch nur so tief wie möglich, um höhere Renditen zu erzielen.
ist, einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für JournalistInnen in der Deutschschweiz und im Tessin auszuhandeln.
Flucht aus dem Beruf
Es geht nicht um Stempeluhren
Die Arbeitsbelastung durch wiederholte Sparmassnahmen, Stellenabbau und Tempodruck haben ein Mass erreicht, das für viele nicht mehr erträglich ist. Krankheiten und die Flucht aus dem Beruf sind die Folgen. Das beeinflusst auch die Qualität der Medien negativ. Die aktuellen Fälle zeigen vor allem, wie dringend notwendig es
Mit den Anzeigen beim Arbeitsinspektorat soll die übermässige Arbeitsbelastung gestoppt werden. Die Redaktionen müssen wieder ausreichend dotiert werden, Überstunden müssen erfasst und mit Kompensationsmöglichkeit und Ferien abgegolten werden. Es gibt Möglichkeiten, die Arbeitszeit gesetzeskonform zu erfassen,
ohne den Arbeitsablauf zu beeinträchtigen. So kann das Gesetz eingehalten, die Gesundheit geschützt und die Flexibilität gewahrt werden.
Es geht um Sozialpartnerschaft syndicom und Impressum fordern die Medienhäuser und den Verband Schweizer Medien auf, die Sozialpartnerschaft in der Deutschschweizer und Tessiner Medienbranche wieder aufzubauen und der Neuverhandlung eines zeitgemässen Gesamtarbeitsvertrags Hand zu bieten. (red)
8 | Sektoren Medien
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014
Grafische Industrie
Einladung
IRL+ erholt sich
3. ordentliche Branchenkonferenz Grafische Industrie und Verpackungsdruck (GIV) Samstag, 5. April 2014, 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr Volkshaus, Blauer Saal, Stauffacherstrasse 60, Zürich
1½ Jahre nach der Auflösung der Druckerei Swissprinters Renens (Waadt) ziehen wir Bilanz über ihre Nachfolge-Gesellschaft IRL+. Die Mehrheit der Angestellten wurde nicht entlassen, musste aber eine Lohnkürzung von 15 Prozent hinnehmen. Wie sieht ihre Situation heute aus? Yves Sancey
An dieser ersten Branchenkonferenz nach dem syndicom-Kongress 2013 werden im ersten Teil die statutarisch vorgeschriebenen Themen behandelt: Diskussion und Verabschiedung des bereinigten Branchenreglements; Wahl des Präsidiums und der Mitglieder des Branchenvorstandes (max. 3 KollegInnen pro Region, davon mindestens eine Frau); Wahl der Branchendelegierten für die Delegiertenversammlung von syndicom. Danach wollen wir uns austauschen über die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung des GAV 2013 seit der Inkraftsetzung am 1. Juli 2013 und über die notwendigen GAV-Aktivitäten in den nächsten Monaten.
© Neil L abrador/L’Evénement syndic al
Dann geht es um das Hauptthema der Branchenkonferenz: Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Einleitend wird Maya Griesser von der Gesundheitsabteilung syndicom euch einen Überblick geben über die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten auf betrieblicher Ebene im Bereich des Gesundheitsschutzes, und auf welche Unterstützung von syndicom ihr dabei zählen könnt.
Nach einem langen Kampf im Jahr 2012 für das Weiterbestehen von IRL nach der Auflösung von Swissprinters in Renens entstand die neue Gesellschaft IRL+. Die Partnerschaft mit der Sandoz-Stiftung hat Vorteile, wirft aber auch verschiedene Fragen auf.
Vor bald anderthalb Jahren, im Oktober 2012, wurde aus den Überresten von Swissprinters Renens IRL+ gegründet. Dank der Mobilisierung der Angestellten, der Bevölkerung und des Kantons wurde die Druckerei vor der Schliessung gerettet. Die Angestellten mussten aber einen hohen Preis zahlen.
Teuer erkaufte Ret tung 55 Angestellte wurden schliesslich vor die Tür gesetzt – 42 von ihnen wurden entlassen, 13 vorzeitig pensioniert –, mit einem lächerlichen Sozialplan des milliardenschweren Besitzers Michael Ringier. Ringier bezahlte weder eine Abgangs- noch eine Dienstaltersentschädigung. Die 71 Personen, die in der neuen IRL+ weiterbeschäftigt wurden, mussten eine Kürzung der Lohnsumme von 15% hinnehmen. Die Lohneinbussen sind gross. Für einige Angestellte wird es am Monatsende eng. 17 Monate nach der Gründung ist das Unternehmen in Fahrt gekommen. Die Rotation wird in zwei Schichten betrieben. IRL+ ist per 1. Januar 2014 Viscom
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und damit dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die grafische Industrie beigetreten. Es wurde eine Betriebskommission gegründet.
Sandoz-Stiftung beteiligt sich an IRL+ Erneut in den Schlagzeilen der Westschweizer Presse stand IRL+ am 24. Januar 2014, als die Gesellschaft einem Pool von Druckereien der in Pully basierten Sandoz-Familienstiftung beitrat. Die Sandoz-Stiftung übernimmt knapp die Hälfte, 49 Prozent, des Aktienkapitals von IRL+. Michel Berney, Direktor von IRL+, wird Generaldirektor des Pools, der heute 270 Angestellte zählt. Die Partnerschaft bietet IRL+ eine gewisse finanzielle Sicherheit und sorgt für eine Pause im Preiskrieg. Der «Pool» ist besser gewappnet, um die Herausforderungen im Digitaldruck zu bewältigen. Positiv ist auch die Erhaltung der Arbeitsplätze. Dennoch bleiben viele Fragen offen. Es gibt keinerlei Garantie, dass die Angestellten innerhalb der Holding nicht versetzt werden. Ausser IRL+ hat nur ein wei-
terer Betrieb im Pool (von insgesamt sechs Druckereien) den GAV unterzeichnet. Auf Seiten von Viscom ist man zuversichtlich, die Sandoz-Stiftung als Mitglied und Unterzeichnerin des GAV gewinnen zu können.
Konflikt trächtige Mitglieder des «Pools» Wird sich dies mit Berney an der Spitze der Gruppe ändern? Wird seine Doppelfunktion als Direktor einer der Gesellschaften und zugleich des gesamten Pools nicht Spannungen hervorrufen? Wer wird entscheiden, wo Aufträge gedruckt werden, die an mehreren Standorten ausgeführt werden können? Dass die Druckerei Musumeci, Aosta, Mitglied im Pool ist, wirft ebenfalls Fragen auf. Wie kann man sicherstellen, dass die Aufträge nicht zu Dumpingpreisen nach Italien vergeben werden? Die Personalkommission von IRL+ wird von der Direktion ein Gespräch verlangen, um Antworten auf verschiedene Fragen zu erhalten, die sich die Beschäftigten noch stellen. Wir halten euch auf dem Laufenden.
Beim letzten Traktandum werden wir über die eingereichten Anträge beraten und beschliessen. Alle Anträge sind bis Montag, 17. März 2014, schriftlich und begründet an das Zentralsekretariat GIV zu senden: hanspeter.graf@syndicom.ch. Eingeladen an die Branchenkonferenz und antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Branche GIV, die Vorstände der Branchensektionen, die Branchengruppen und der Branchenvorstand. Stimmberechtigt sind aber nur jene Mitglieder, die in einem Betrieb der Branche GIV arbeiten, ausserdem die Mitglieder des Branchenvorstandes GIV und je 2 pensionierte und 2 erwerbslose Mitglieder pro Region. Bitte gebt in eurer Anmeldung an, in welchem Betrieb ihr arbeitet. Alle An- und Abmeldungen bitte bis spätestens Freitag, 28. März 2014, 16 Uhr an Caroline Vogt, caroline.vogt@syndicom.ch, senden oder per Post an syndicom, Zentralsekretariat GIV, Postfach 6336, 3001 Bern. Danach werden wir dir alle notwendigen Unterlagen zukommen lassen. Zentralsekretariat Branche GIV Hans-Peter Graf und Roland Kreuzer
Iistige – Usstige Franco Bat tel – Auslandredaktor Radio SRF. Neu: Italienkorrespondent Radio SRF.
Sandra Jean – Chefredaktorin «Le Matin». Neu: Redaktionsleiterin «Le Nouvelliste».
Thomas Bigliel – Co-Chefredaktor «Politnetz.ch». Neu: Offen für Neues.
Nina Jecker – Reporterin «20 Minuten». Neu: Ressortchefin Basel-Stadt «Basler Zeitung».
Pascal Blum – «Züritipp». Neu: «Tages-Anzeiger» Kultur/ Film.
Güzin Kar – Autorin und Regisseurin. Neu: «TagesAnzeiger»-Kulturkolumnistin.
Daniel Böniger – «Züritipp» und «Vinum». Neu: Gastrokritiker «Tages-Anzeiger».
Daniele Muscionico – Freischaffend. Neu: «TagesAnzeiger» Kultur.
Tristan Brenn – Stv. Chefredaktor und Nachrichtenchef SRF. Neu: Chefredaktor SF. Mario Carnevale – Tessinund Italienkorrespondent SRF. Neu: Telegiornale RSI. Vincent Fragnière – Redak tionsleiter TV Canal 9. Neu: Chefredaktor «Le Nouvelliste». Christoph Heim – Feuilletonchef «Basler Zeitung». Neu: Reporter und Autor.
Michèle Roten – «Magazin». Neu: Zusätzlich «TagesAnzeiger» Kultur. Daniel Schäfer – Redaktor «Tagesschau». Neu: Tessin- und Italienkorrespondent SRF. Reto Scherrer – NZZ. Neu: Kommunikationsleiter Stadt polizei Zürich. Raphael Suter – Ressortchef Basel-Stadt «Basler Zeitung». Neu: Leitung Feuilleton BaZ.
Paul Imhof – «Tages-Anzeiger» Gastro. Neu: In Pension.
Paulina Szczesniak – «Züritipp». Neu: «Tages-Anzeiger» Kultur.
Marc Jäggi – Moderator Radio 1. Neu: Programmleiter Radio 24.
Mariano Tschuor – Leiter RTR. Neu: Leiter Stabsbereich Märkte und Qualität SRG.
Frauen – Migration Interessengruppen | 9
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014 MINDESTLOHN UND FRAUEN
Spezialangebot
Schub für die Lohngleichheit Frauen sind viel häufiger von Tieflöhnen betroffen als Männer. Siebzig von hundert Personen mit Stundenlöhnen unter 22 Franken sind Frauen. Wenn die Mindestlohn-Initiative am 18. Mai angenommen wird, profitieren sie viel stärker als die Männer. Lohnungerechtigkeiten würden korrigiert. Yves Sancey Wie soll man Miete, Krankenkassenprämien und Rechnungen bezahlen mit weniger als 4000 Franken im Monat? Eine unerwartete Rechnung kann den Absturz in die Armut bedeuten. Über 400 000 Arbeitnehmende stehen trotz Vollzeitarbeit jeden Monat vor dem Problem, dass sie von ihrem Lohn kaum leben können. Ein Drittel dieser Personen hat eine Lehre abgeschlossen, zwei Drittel sind über 25 Jahre alt und zwei Drittel sind Frauen. Diese Situation ist inakzeptabel! Auch im internationalen Vergleich steht die Schweiz miserabel da: Dass der Tieflohnanteil bei den Frauen drei Mal höher ist als bei den Männern, ist in kaum einem anderen Land zu beobachten.
Frauen sind zweifach unterprivilegiert Frauen sind überdurchschnittlich stark von Tieflöhnen betroffen. 16 Prozent der F rauen verdienen weniger als 22 Franken pro Stunde, nur 6 Prozent der Männer. Am häufigsten kommen Tieflöhne in Branchen mit überdurchschnittlich vielen Frauen vor: im Verkauf (95 000 Personen), in den persönlichen Dienstleistungen wie Reinigung und Wäscherei (50 000 Personen) sowie im Gesundheitsund Sozialwesen (20 000 Personen). Frauenarbeit wird immer noch schlecht angesehen und schlecht bezahlt, trotz dem Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit». Frauen sind gleich zweifach unterprivilegiert: vor
Drei Gründe, um für die Frauen Ja zu sagen Abgesehen davon, dass alle das Recht haben sollten, anständig von ihrem Lohn zu leben, erzielen Mindestlöhne Fortschritte vor allem für die Frauen. Ein Ja zur Einführung des Mindestlohns am kommenden 18. Mai ist aus mindestens drei guten Gründen angebracht: • Zwei Drittel der Personen, die von den neuen Mindestlöhnen profitieren würden, sind Frauen. • Durch Mindestlöhne würde die Arbeit der Frauen eine höhere Wertschätzung erfahren; ein Teil der Lohnungleichheiten würde korrigiert. • Mit Mindestlöhnen kann gegen Lohndumping in Branchen mit hohem Frauenanteil vorgegangen werden, in denen sich die Arbeitgeber weigern, GAV mit anständigen Lohn-Untergrenzen abzuschliessen.
allem sie arbeiten in Tieflohnbranchen, und dann erhalten sie dort für dieselbe Arbeit noch weniger Lohn. Durchschnittlich 1800 Franken weniger pro Monat als die Männer verdienen die Frauen in der Schweiz. Ein Teil der Differenz beruht auf objektiven Unterschieden wie Alter, Ausbildung oder Tätigkeitsbereich. Im Durchschnitt 37,6 Prozent oder 677 Franken sind aber auf Diskriminierung zurückzuführen. Frauen verdienen also monatlich 677 Franken weniger als Männer einzig und allein, weil sie Frauen sind.
Lehrabschluss schützt nicht Je nach Branche betragen die nur vom Geschlecht abhängigen Anteile an den Lohndifferenzen zwischen 13,5 und 87 Prozent. Auch ein Lehrabschluss schützt nicht vor Tieflohn. 15,7% der Frauen mit abgeschlossener
Berufslehre verdienten 2010 nur einen Tieflohn, also zwei Drittel des mittleren Lohns von 3986 Franken. Der Tieflohnanteil bei den Männern mit Lehrabschluss war drei Mal tiefer, 5,6%. Praktisch die gleichen Zahlen wie bei Männern und Frauen insgesamt.
Schub für die Lohngleichheit Diese Zahlen zeigen, dass korrekte Mindestlöhne, wie sie die Initiative fordert, dringend nötig sind. Sie würden einen bedeutenden Teil der Lohndiskriminierung eliminieren. Mit der Einführung eines Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde würden die tiefsten Löhne steigen, vor allem in den Branchen mit einem grossen Frauenanteil. Die Einführung von Mindestlöhnen dürfte zudem eine Wirkung auf alle Löhne haben, vor allem bei Berufen, die eine geringe Wertschätzung erfahren.
8. März 2014
Faire und gleiche Löhne für alle! Gesetzlicher Mindest lohn gegen Lohn diskriminierung! Selbstbewusste Frauen sagen JA
Seit mehr als 30 Jahren ist in der Bundesverfassung der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit» verankert. Seit 17 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Trotzdem sind wir in der Schweiz von tatsächlicher, gelebter Lohngleichheit noch weit entfernt: Frauen verdienen rund 18 Prozent weniger als Männer! Besonders stossend ist die Lohnungleichheit in Tieflohnbranchen: Von den rund 400 000 Menschen, die in der Schweiz weniger als 4000 Franken pro Monat verdienen, sind rund 300 000 Frauen! In der Kombination mit Lohnkontrollen stellt ein gesetzlicher Mindestlohn ein effizientes Instrument dar, um der Lohndiskriminierung auf Grund des Geschlechtes entgegenzuwirken. Also engagiert sich syndicom auch am Internationalen Tag der Frau für ein Ja am 18. Mai zur Mindestlohn-Initiative «Für den Schutz fairer Löhne». Wir beteiligen uns an den Aktionen am 8. März in der ganzen Schweiz und sind in den Regionen und in verschiedenen Betrieben unterwegs. Sei dabei, mach mit und melde dich bei der Ansprechperson für die IG Frauen in deiner Region: Bern/Oberwallis: Susanne.Oehler@syndicom.ch Nordwest-/Zentralschweiz: Juna.Lala@syndicom.ch (Basel) und Daniela.Kiener@syndicom.ch (Luzern) Zürich/Ostschweiz: Nicole.Weber@syndicom.ch Romandie: Elisabeth.DiBlasi@syndicom.ch Tessin/Moesano: Barbara.Bassi@syndicom.ch
Filme über Menschen und ihre Arbeit Alexander J. Seiler gehört zu den Grossen des Schweizer Dokumentarfilms. Immer stellte er die Menschen ins Zentrum seiner Filme – und damit ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen. Jetzt gibt es auf DVD eine Sammlung seiner wichtigsten Werke. «Man hat Arbeitskräfte gerufen und es kommen Menschen» – das berühmte Zitat von Max Frisch eröffnet den berühmtesten Film von Alexander J. Seiler, «Siamo Italiani» aus dem Jahr 1964. Seiler zeigt darin die Lebensumstände der Saison niers in der Schweiz und stellt sie der schon damals grassierenden Fremdenangst gegenüber. Der Film sorgte für Aufruhr, denn viele sahen zum ersten Mal, wie unwürdig die eingereisten Arbeiter behandelt wurden und wie unbegründet viele Vorurteile waren, die ihnen entgegenschlugen. 1970 wurde die «Überfremdungsinitiative» von James Schwarzenbach abgelehnt, wenn auch knapp. Heute, nach der Annahme der Abschottungs-Initiative, erscheint der Film aktueller denn je. Vielleicht hätte sich die Waage auch diesmal in die andere Richtung geneigt, wenn er noch einmal zu sehen gewesen wäre. Oder der fast 40 Jahre später entstandene «Septemberwind», in dem Seiler die Protagonisten von «Siamo Italiani» nochmals aufsucht und die Folgen der Migration thematisiert. Seiler hat in seinen Filmen immer die Menschen in den Mittelpunkt gestellt – Gastarbeiter, Schriftsteller, Musiker, Künstler – und dadurch ihre oft prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen deutlich gemacht. Seine Artikel, Filme und Bücher waren glasklare politische Stellungnahmen. Daneben war er Mitgründer des Schweize-
rischen Filmzentrums (heute Swiss Films), Sekretär und Vorstand des Verbands Schweizerischer Filmgestalter und Mitglied der Eidgenössischen Filmkommission; er gehörte zu den Gründern der Solothurner Filmtage, gab mit Bruno Schärer die Zeitschrift «Einspruch» heraus und war jahrelang Chefredaktor der Zeitschrift «Gazzetta» der Pro Litteris, in deren Vorstand er sich ebenfalls engagierte. Kurz: Die Schweizer Film- und Medienlandschaft sähe ohne ihn heute anders, aber bestimmt nicht besser aus. Am 21. März wird Alexander J. Seiler anlässlich der Verleihung des Schweizer Filmpreises mit dem Ehrenpreis für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Rechtzeitig erschien jetzt auch eine Sammelbox mit zwölf seiner wichtigsten Filme auf DVD. Neben «Siamo Italiani» und «Septemberwind» findet sich da auch seine zweieinhalbstündige Geschichte der Schweizer Arbeiterbewegung, «Früchte der Arbeit», von 1977. Oder «Palaver, Palaver» (1990), Seilers Beitrag zur Diskussion über eine Abschaffung der Armee, und der Zweiteiler «Roman Brodmann. Der Nestbeschmutzer/Der Unruhestifter» (1995). Weil syndicom einen Unterstützungsbeitrag an die Produktion der DVD-Box geleistet hat, können Mitglieder der Gewerkschaft sie zum vergünstigten Preis von 90 Franken direkt bei office@dschointventschr.ch beziehen. (nis)
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10 | Kultur
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014
Neu im Kino
Kinderspiele am Abgrund
© Frenet ic films
Mit ihrem ersten langen Spielfilm «Cœur animal» hat die Lausannerin Séverine Cornamusaz den Schweizer Filmpreis 2010 gewonnen. Während dort ein etwas «anderes» Leben in den Schweizer Bergen im Zentrum stand, erzählt sie nun in «Cyanure» eine Pubertäts- und Familiengeschichte, wie man sie noch in kaum einem Schweizer Film gesehen hat. Geri Krebs
US-Filmklischee, mit Schweizer Augen neu gesehen · Der Vater (R. Dupuis) zeigt dem Sohn (A. Etzlinger), wie man schiesst. Die Folgen sind unerwartet – und verheerend.
Die Geschichte vom Kriminellen, der nach Jahren im Knast endlich freikommt, zu seiner Frau zurückkehrt und erfahren muss, dass sie einen anderen hat – sie ist älter als das Kino. Was für US-amerikanische Gangsterfilme durch die ganze Filmgeschichte hindurch als Ausgangslage ein Allgemeinplatz sein mag, ist allerdings im einheimischen Filmschaffen noch kaum je aufgegriffen und vor allem noch nie so packend umgesetzt worden wie nun von Séverine Cornamusaz in «Cyanure».
Joe heisst der Gangster hier, vom frankokanadischen Schauspieler Roy Dupuis verkörpert, und er verbüsst in einem Westschweizer Gefängnis eine langjährige Haftstrafe wegen schweren Raubüberfalls. Dass seine Frau (Sabine Timoteo) Pénélope heisst und sein inzwischen dreizehnjähriger Sohn, den er nie kennengelernt hat, Achille (der 14-jährige Genfer Alexandre Etzlinger spielt den Jungen sehr eindrücklich), mag ein bisschen dick aufgetragen sein. Doch diese Namen aus
der griechischen Sagenwelt – die Frau, die auf Odysseus wartet, und der Halbgott, der unverwundbar scheint – passen gut zur bisweilen Comic-artigen Überzeichnung, mit der «Cyanure» nicht nur inhaltlich, sondern auch formal aufwartet: In gewissen Momenten sind unerwartete Manga-Elemente ins dramatische Geschehen eingebaut. Deren Ausgangspunkt sind jeweils die überbordenden Fantasien des pubertierenden Achille, der für sich selbst ein Leben imaginiert, das Papa Joe und Mama
Pénélope wohl seinerzeit zusammen gehabt haben dürften. Die Ernüchterung des sensiblen Jungen ist gross, als Joe, der bereits in den ersten zwanzig Filmminuten freigelassen wird, seinem Sohn zu verstehen gibt, dass er eigentlich nichts mit ihm zu tun haben will. Doch so wie Achille sich nicht mit dieser Tatsache abfinden will, so wenig akzeptiert Joe, dass Pénélope jetzt mit Alexis liiert ist, ihrem biederen und langweiligen Chef im Supermarkt einer Westschweizer
Kleinstadt, wo sie Arbeit gefunden hat. Achille lässt nicht locker, und ihm bleiben die ambivalenten Gefühle seiner Mutter zu Joe nicht verborgen. Er versucht alles, um die beiden wieder zusammenzubringen. Doch das Gift, das der Filmtitel suggeriert (dt. Zyanid) und das gegen Ende einer Geschichte voller Sprünge und überraschender Wendungen auch noch handfest eine Rolle spielen wird, das Gift steckt in den Beziehungen aller Beteiligten in diesem so rohen wie zärtlichen Film. War «Cœur animal» eines der ungewöhnlichsten Bergdramen, die je von Schweizer Filmschaffenden auf die Leinwand gebracht wurden, so ist «Cyanure» eine der eigenwilligsten Pubertätsgeschichten, die man je im Schweizer Kino gesehen hat. Die Erwachsenenfiguren in diesem kühnen Genre-Mix aus düsterem Familiendrama, Gangsterfilm und Coming-ofAge-Geschichte sind keine Helden des moralischen Lebens: Séverine Cornamusaz orientiert sich, wie sie in einem Interview erklärte, ganz offen an Vorbildern wie den frühen Filmen von Martin Scorsese. Sie ist damit eine singuläre Erscheinung im einheimischen Filmschaffen, und ihr ist mit «Cyanure» etwas gelungen, das dennoch eigenständig ist und gleichzeitig sehr weit weg von dem, was man sich landläufig unter einem Schweizer Film vorstellt.
Buchtipp
«Frauen ohne Männer» – in Persien «Sehnsucht Persien»: Die Winter-Ausstellung im Museum Rietberg öffnete mir Augen und Ohren für die moderne iranische Kunst. Und verlockte mich, auch die iranische Literatur näher kennenzulernen. Eine wunderbar reiche Auslage erwartete mich im Museumsshop: So wurden flugs ein persisches Kochund Fotobuch und das Taschenbuch «Women Without Men» mein eigen, das ich nur schon wegen des Titels unbedingt lesen wollte. Der Roman, welcher in den 70erJahren entstand, ist erst 2012 ins Deutsche übersetzt worden, nachdem er mit grossem Erfolg verfilmt und bei den Filmfestspielen in Venedig ausgezeich-
net worden war. Die iranische Autorin Shahrnush Parsipur und die iranisch-amerikanische Filmemacherin Shirin Neshat verbindet seither eine tiefe Freundschaft. Wer sind aber die Frauen ohne Männer? Hauptpersonen der Erzählung sind fünf ganz unterschiedliche Frauen aus Teheran, die angesichts der Gefährdung ihres Lebens aufs Land flüchten. Sie finden alle zusammen Zuflucht im edlen Hause und magischen Garten einer vermögenden Frau, die kurz zuvor ihren Ehemann umgebracht hat. Sie teilen miteinander Ängste, Wünsche, Poesie. Parsipur schildert packend und bildreich das Leben der fünf Frauen. Sie
alle können ihrem ausweglosen Schicksal nur für kurze Zeit entgehen, denn es sind die Jahre vor der iranischen Revolution. Es ist mir fast unmöglich, die Geschichte sauber zusammenzufassen, denn die Magie der Erzählung wird erst beim Lesen spürbar. Parsipur ist eine Meisterin des Surrealismus, ihre Sprache entfaltet sich geheimnisvoll wie ein Safranfaden im persischen Reisgericht. Die 1946 in Teheran geborene Autorin studierte Soziologie in Teheran und Chinesisch an der Sorbonne und war der iranischen Regierung schon früh ein Dorn im Auge. Sie wurde wegen ihrer politischen Aktivitäten viermal zu Gefängnisstra-
fen verurteilt, einmal unter dem Schah und dreimal in der Islamischen Republik. Auch der Weg von «Frauen ohne Männer» war zäh, Parsipur geriet damals unter Druck, künftig «derartige» Literatur nicht mehr zu schreiben. Doch sie schrieb weiter, auch im Gefängnis. Schliesslich verliess sie den Iran angesichts der Unmöglichkeit, dort als Schriftstellerin zu leben, und ist heute im Exil in den USA. Diese grosse Erzählerin hat die seltene Gabe, Schönheit, Absurdität und Grausamkeit im Leben einer Frau treffend in Worte zu fassen.
Christine Hunziker, Buchhändlerin und Museums mitarbeiterin
Shahrnush Parsipur, «Frauen ohne Männer», Suhrkamp Verlag, 208 Seiten, ca. Fr. 32.–, ISBN 978-3-518-22471-7.
Aktuell | 11
syndicom | Nr. 3 | 7. März 2014 Mitgliederporträt
Die Schnellzeichnerin
Giovanna Gould malt und zeichnet: Grossformatige Bilder und Szenen am Gericht. Nach einem abenteuerlichen Leben als Lehrerin auf verschiedenen Kontinenten ist sie vor 20 Jahren in Vaduz sesshaft geworden. Seit 2013 ist sie Mitglied der Frauenkommission von syndicom. Suleika Baumgartner
Grossformatige Bilder «Am liebsten male ich grossflächige Bilder», erzählt die Künstlerin im Bahnhofrestau-
dicom, ist letztes Jahr in die Frauenkommission gewählt worden. Dabei greift Gould auf ihre Erfahrungen in der Frauenbewegung der 1960er- und 1970er-Jahre zurück.
Das Wesen der Menschen erfassen
© Sabine Rock
Einige Tage vor dem Termin am Gericht macht Giovanna Gould Fingerübungen: Sie skizziert. Schnell und mit sicherem Strich. Denn darauf wird es ankommen, wenn sie am Prozess ihren vom Richter zugewiesenen Platz eingenommen hat. Der Sitzplatz wird auch ihre Perspektive bestimmen: Sieht sie den Angeklagten von hinten? Die Zeugin von der Seite? Dem Opfer ins Gesicht? Neben der Technik braucht es eine ausgeprägte Beobachtungsgabe, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und gute Nerven. «Der Moment kommt, und dann ist er vorbei», so Giovanna Gould. Körperhaltung, Mimik, Atmosphäre im Saal – das gibt sie wieder, ohne Partei zu sein. Meistens geht die Zeichnung umgehend an die Zeitung, die über den Fall berichtet. Goulds Arbeit ist getan. Mordprozesse oder grosse Betrugsfälle sind in Vaduz nicht an der Tagesordnung. «Es muss schon etwas Relevantes sein, damit ich angefragt werde», sagt die Gerichtszeichnerin. Die Tätigkeit ist anstrengend: sie verlangt starke Präsenz. Manchmal komme es vor, dass das Gehörte sie noch mehrere Tage begleite.
A4 nimmt sie nur, wenns unauffällig sein soll · Giovanna Gould mit dem Zeichenblock
rant Sargans: «Die grossen Expressionisten sind meine Vorbilder.» Gemalt hat sie schon alles: Vom Stillleben über Porträts bis zu Landschaften. Diesen Winter stellte sie an der Biennale von Florenz aus. Studiert hat sie in den 1970er-Jahren an der dortigen Kunstakademie. Später schloss sie mit der «Laurea di Dottore» in moderner italienischer Literatur ab, ebenfalls in Florenz. Die Weitgereiste, die unter anderem in Afrika und Südamerika unterrich-
tete, spricht Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Englisch. Sie arbeitet zielbewusst und würzt ihr Leben mit Musik, Tanz und gutem Essen. Gezeichnet habe sie seit jeher, sagt Giovanna Gould. Aber erst auf ihren Reisen habe sie begonnen, Skizzen von Menschen anzufertigen. Heute hat sie stets einen Block dabei: «Soll es unauffällig geschehen, nehme ich das Format A4, sonst gerne A3.» Am liebsten zeichnet sie auf
Flughäfen und im Zug, manchmal auf Märkten oder in Bibliotheken. Dabei hilft ihr der gute Draht zu Menschen.
Frauen vernetzen Im Februar 2013 kandidierte sie für den Landtag, das Liechtensteiner Parlament. Für die Gesellschaft wichtiger sind ihrer Meinung nach jedoch die Gewerkschaften, die sie von Italien her bestens kennt. Giovanna Gould, Mitglied der Branche Visuelle Kommunikation von syn-
«Wenn wir eine Person antreffen, erfassen wir automatisch ihr Wesen. Ich schaue bloss genauer hin, sehe mehr Details. Und beschreibe sie zeichnenderweise.» Es falle ihr leicht, so die lebhafte Frau, sich in andere Kulturen zu versetzen: «Überall, wo ich bisher gelebt habe, wollte ich Teil der Gesellschaft sein.» Sie brauche diese menschliche Wärme. Die Malerin, die selber viel Wärme ausstrahlt, mag Ungerechtigkeiten nicht mit ansehen. Und so verbindet sie ihre Kunst oft mit sozialem Engagement. Bei ihren Projekten konnte sie unter anderem den Liechtensteiner Entwicklungsdienst, den Migros Genossenschaftsbund und Amnesty International für sich gewinnen; zum Beispiel im Kampf gegen Frauenhandel und für eine Schule in Simbabwe. Das Wichtigste überhaupt ist Giovanna Gould der Brückenschlag – zwischen Menschen, zwischen Kulturen. Ihre Zeichnungen sind deshalb auch auf eine Art Dokumente: Sie erzählen von der Zeit, in der wir leben.
Recht so!
«
Das Gesetz nennt den Fall, dass ein Arbeitnehmer vereinbarungsgemäss zur Arbeit erscheint und der Arbeitgeber die Annahme der angebotenen Arbeitsleistung verweigert, einen «Annahmeverzug» des Arbeitgebers (Art. 324 OR). Als Rechtsfolge ist im Gesetz festgehalten, dass der Lohn trotzdem auszuzahlen und die Arbeitsleistung später nicht nachzuholen ist. Die Lohnzahlungspflicht besteht auch, wenn die Arbeitgeberseite keine Schuld trifft an der fehlenden Arbeitsmöglichkeit. Sie trägt das Betriebsrisiko, welches sich zum Beispiel in Form von Lieferengpässen, Auftragsmangel und Maschinenausfall verwirklichen kann.
Da nach dem Willen der Legis lative nicht die angestellte Person dieses Risiko zu tragen hat, hast du keine Lohnkürzungen zu befürchten. Auch die Arbeitgeberbeiträge an die Sozial versicherungswerke und Vorsorgeeinrichtungen bleiben geschuldet und sind durch deinen Betrieb wie bisher einzuzahlen. Um den «Annahmeverzug» des Arbeitgebers zu konstituieren, muss der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbieten, was in verschiedenen Formen möglich ist. Er kann seine Bereitschaft, dass er arbeiten will, mündlich, schriftlich oder durch Erscheinen am Arbeitsort kundtun. Damit es nicht zu Beweisproble-
men kommt, empfiehlt es sich, das Arbeitsangebot schriftlich festzuhalten. Wichtig ist, dass die angestellte Person gegenüber dem oder der Vorgesetzten ausdrückt, dass sie mit dem Verhalten nicht einverstanden ist. Es empfiehlt sich, gleich zu widersprechen, wenn der Vorgesetzte dich deine Arbeit nicht verrichten lässt. Erkläre unmissverständlich, dass du zum Arbeiten erschienen bist und auch arbeiten willst. Wirst du trotzdem nach Hause geschickt, schreibe anschliessend gleich eine Mitteilung an deinen Arbeitgeber. Halte fest, dass du deine Arbeit angeboten hast, diese aber nicht angenommen wurde. Um wiederum eventuelle spätere Beweis-
probleme zu vermeiden, rate ich dir, dies per eingeschriebenem Brief zu tun. Wirst du wiederholt von der Arbeit weggeschickt, dann musst du nicht täglich auf der Arbeit erscheinen. Du kannst zu Hause warten, vorausgesetzt, die Annahme der Arbeit wurde klar und unmissverständlich verweigert und du bist für deine Vorgesetzten erreichbar und auffindbar. Für durch Annahmeverzug des Arbeitgebers ausgefallene Stunden besteht ganz klar keine Pflicht, diese nachzuholen. Ebenso wenig dürfen dir diese Tage als Ferien angerechnet werden. Weiterhin ist wichtig, dass während der Dauer des Verzugs le-
© zvg
Als ich vor einigen Tagen wie gewohnt zur Arbeit erschien, hat mich mein Vorgesetzter wieder nach Hause geschickt, was er mit der aktuell schlechten Auftragslage begründete. Muss ich nun für diese ausfallenden Stunden mit einer Lohnkürzung rechnen, oder muss ich mein restliches Ferienguthaben beziehen? Wie soll ich vorgehen, damit ich keine Nachteile zu befürchten habe?»
Néomie Nicolet Master of Law, Rechtsanwältin Mitarbeiterin Rechtsdienst diglich die Arbeitspflicht entfällt – das Arbeitsverhältnis (wie eben auch die Lohnzahlungspflicht) bleibt bestehen. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer wären demnach berechtigt, das Arbeitsverhältnis gestützt auf den Annahmeverzug fristlos zu beenden. Wolltest du die Arbeitsstelle wechseln, müsstest du dich an die ordentliche Kündigungsfrist halten.
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Weiterbildung Bildungsinstitut Movendo Als Vertrauensperson erfolgreich an Verhandlungen teilnehmen D1.8.1416: 18. März; Bahnhofbuffet, Olten. Inhalt: Verhandlungsvorbereitung, Argumentationstechniken, Umgang mit schwierigen VerhandlungspartnerInnen, Verhandlungserfolge erzielen. Referentin: Danièle Lenzin (Sozialwissenschaftlerin, Ex-Co-Präsidentin syndicom). Aufbaukurs für Mitglieder von Stiftungsräten und Vorsorgek ommissionen D1.8.1427: 19. bis 21. März; Hotel Freienhof, Thun, oder D1.8.1428: 19. bis 21. November; Hotel Freienhof, Thun. Inhalt: Freizügigkeits- und Wohneigentumsförderungs-Gesetz, Teilliquidation; Anlageorganisation BVV 2, Risiken, Deckungsgrad, internes Kontrollsystem, Strukturreform. Referenten: Sabino Di Mambro (Fachmann für Personalvorsorge), Roman Kahr (Fachspezialist BVG), Heinrich Nydegger (Unia). AHV-plus: Für eine starke AHV D2.3.1402: 27. März; Hotel Bern, Bern. Inhalt: Aufbau der Altersvorsorge, Funktionsweise, Finanzierung und Leistungen der AHV, Generationensolidarität. Referentin: Christine Goll (Movendo). Basisseminar Gewerkschaftspolitik (SEV, vpod, syndicom und Garanto) D1.8.1404: 31. März bis 1. April; Solbadhotel, Sigriswil. Inhalt: Funktion der Gewerkschaft, aktuelle Themenschwerpunkte, Mobilisierung und Aktionsfelder. ReferentInnen: Judith Bucher (VPOD), André Eicher (Garanto), Fritz Gurtner (syndicom), Jérôme Hayoz (SEV), Christine Goll (Movendo). Die Wirtschaft verstehen D1.8.1406: 2. bis 3. April; Seminarhaus Boldern, Männedorf ZH. Inhalt: Ökonomische Grundbegriffe, wirtschaftliche Zusammenhänge, bezahlte und unbezahlte Arbeit, Rezepte der Gewerkschaften für eine gerechtere Wirtschaft. ReferentInnen: David Gallusser (SGB), Daniel Lampart (SGB), Danièle Lenzin (Ex-CoPräsidentin syndicom). Rechte für Migrantinnen und Migranten D1.8.1411: 11. April; Trigon-Bildungszentrum, Zürich. Inhalt: Personenfreizügigkeitsabkommen, flankierende Massnahmen, Ausländergesetz (AuG), gewerkschaftliche Positionen. Referent: Marc Spescha (Rechtsanwalt). Wie funktioniert die Altersvorsorge? D2.3.1401: 22. Mai; Trigon-Bildungszentrum, Zürich. Inhalt: Funktionsweise, Leistungen, Finanzierung, Zusammenspiel, Zukunftsperspektiven, gewerkschaftliche Positionen in der Altersvorsorge. Referentin: Christine Goll (Movendo). Als Vertrauensperson selbstsicher handeln D1.8.1415: 26. Mai; Hotel Olten, Olten. Inhalt: Selbstsicherheitstraining, um erfolgreich und überzeugend aufzutreten, zu argumentieren und Anliegen durchzusetzen. Referentin: Christine Goll (Movendo).
Sachgerecht und erfolgreich verhandeln für PeKo-Mitglieder D1.7.1412: 27. bis 28. Mai; Fortbildungszentrum, Oberdorf SO. Inhalt: Verhandlung vorbereiten und beeinflussen, Interessen und Positionen durchsetzen, Berichte aus GAV-Verhandlungen von erfahrenen GewerkschafterInnen. Referenten: Roland Christen (Organisationsentwickler), Jérôme Hayoz (SEV), Beat Keller (Unia). Basisseminar für Mitglieder von Personalvertretungen D1.7.1402: 2. bis 4. Juni; Seminarhotel Sempachersee, Nottwil. Inhalt: Aufgaben und Rechte einer Personalvertretung, Rollenverständnis. Referent: Peter Lüthi (Team- und Organisationsberater). für Mitglieder von Stiftungsräten und Vorsorgekommissionen öffentlicher Pensionskassen D1.8.1429: 11. bis 12. Juni; Seminarhaus Boldern, Männedorf ZH. Inhalt: Änderungen der gesetzlichen Grundlagen von öffentlichen Pensionskassen, Leistungsniveau unter geänderten Rahmenbedingungen, Parität, Teil- / Vollkapitalisierung, Ausfinanzierung. Referenten: Aroldo Cambi (SEV), Stefan Giger (VPOD), Jorge Serra (VPOD), Alfred Wyler (syndicom). Infos und Anmeldung: Die Kosten übernimmt meist deine Gewerkschaft. Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich. Anmelden und weitere Kurse auf Movendo.ch, per info@movendo.ch, Tel. 031 370 00 70 oder Fax 031 370 00 71. syndicom bei movendo Migration Meine Rechte am Arbeitsplatz D4.2.1405: 16. Mai; syndicom-Bildungszentrum, Bern. Inhalt: Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz als MigrantIn. Referentin: Bernadette Häfliger (Rechtsanwältin, Vizepräsidentin syndicom). syndicom-Pensionierte Internet einsetzen für die Arbeit in der Pensioniertengruppe D4.6.1406: 12. September; Bern, Bildungszentrum syndicom. Inhalt: Nützliche Internetportale für die Infobeschaffung und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Zahlungsverkehr im Internet, Schnittstellen zu anderen elektronischen Medien, Vereinsverwaltung im Internet, Mail-Client versus Webmail, Verhaltensregeln im E-Mail-Verkehr. Referent: Peter Berger (Webmaster). Einführungskurs: Neu in der Gewerkschaft syndicom? D4.1.1401: 12. bis 13. September; Nottwil, Seminarhotel Sempachersee. Inhalt: Geschichte, Werte und Visionen der Arbeiterbewegung in der Schweiz, Strukturen der syndicom, Vernetzungsmöglichkeiten. ReferentInnen: Bernadette Häfliger (Gleich stellungsverantwortliche), Adrian Zimmermann (Historiker), Loïc Dobler (Jugendsekretär), Toya Krummenacher (Zentralsekretärin Frauen).
Presse und elektronische Medien Wie verkaufe ich als Freischaffender meine Arbeit? D4.6.1407: 23. April; Volkshaus Zürich. Inhalt: Platzierung von Ideen und Themen, Organisation von Zweit- und Mehrfachverwertungen, Fragen rund um Honorar und Spesen, Kundenfindung und -pflege, Betriebskosten und Steuern. Referent: Pieter Poldervaart (Journalist). Infos und Anmeldung: Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich. Anmeldung auf syndicom.ch (Kursangebote › syndicomWeiterbildungskurse). Helias Fachkurse Medien
Up-to-date mit der Adobe Creative Suite CS6 und Creative Cloud 12. und 13. November. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 21. Oktober. Infos und Anmeldung: Die Kurse finden – wo nicht anders vermerkt – im syndicom-Bildungszentrum, Looslistras se 15, Bern, statt. Anmeldung: Helias.ch. Maz Kompaktkurs Social Media: Unternehmen im Dialog 14. März bis 27. Juni (11 Tage). Leitung: FachspezialistInnen aus der Praxis. Hunger, Migration, Klima: Journalismus global 24. bis 26. März (3 Tage), Leitung: Markus Mugglin, Redaktionsleiter SRF-Studio Bern. Kompaktkurs Lokal journalismus 2014 10. April bis 4. Juli (14 Tage). Leitung: FachspezialistInnen aus der Praxis.
InDesign für Fachleute 3. und 4. April. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 11. März. PDFX-ready-Workflow 7. April. Referent: Beat Kipfer. Anmeldeschluss: 18. März. Corporate Design 14. bis 17. April. Referent: Thomas Hofmann. Anmeldeschluss: 25. März. Typo3-Workshop 5. bis 7. Mai. Referent: Jon Uhlmann. Anmeldeschluss: 15. April. Digitalfotografie 26. und 27. Mai. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 6. Mai. Printmedienverarbeiterin: Ausbildungsgrundlagen 3. Juni, Schule für Gestaltung Bern. Referent: Patrick Rotzetter. Anmeldeschluss: 13. Mai. Workshop Schneidmaschine/Compucut 5. Juni, Schule für Gestaltung Bern. Referent: Patrick Rotzetter. Anmeldeschluss: 13. Mai. Photoshop: Tipps und Tricks 18. und 19. September. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 26. August. Adobe Lightroom 5: Der perfekte Einstieg 13. und 14. Oktober. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 23. September. Ipad and more: interaktive InDesign-Layouts 15. bis 17. Oktober. Referent: Peter Laely. Anmeldeschluss: 23. September. Adobe Lightroom: Killertipps 20. Oktober. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 30. September. Photoshop: Killertipps 21. Oktober. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 30. September.
Magazinjournalismus: Analysieren, erzählen, überraschen 8. und 9. April, 20. Mai (3 Tage). Leitung: Sacha Batthyany, Redaktor «Das Magazin»; Miklos Gimes, redaktioneller Mitarbeiter Tamedia. Digitales Kuratieren: Storify & Co. redaktionell gekonnt einsetzen 28. Mai (1 Tag). Leitung: Thom Nagy, Journalist, «Neue Zürcher Zeitung». Infos und Anmeldung: MAZ.ch
SUDOKU Die Lösung des syndicom-Sudokus aus Nr. 2 lautet: 138. Gewonnen hat Heinz Ruchti aus Spiez. Er erhält einen Tankgutschein im Wert von 30 Franken, gespendet von unserer Dienstleistungspartnerin ENI. Wir gratulieren herzlich!
impressum «syndicom» Chefredaktion: Nina Scheu, Tel. 058 817 18 18, redaktion@syndicom.ch layout: Katja Leudolph korrektorat: Ulrike Krüger adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern inserate: stab@syndicom.ch druck: Ringier Print Adligenswil, Postfach 3739, 6002 Luzern ISSN 1664-8951 verlegerin: syndicom – Gewerkschaft Medien und K ommunikation, Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern, Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17 «syndicom» erscheint 15 Mal im Jahr. Die nächste Ausgabe erscheint am 28. März 2014 (Redaktionsschluss: 10. März).
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Wir nehmen Abschied von
Unsere Pensionierten laden ein Region Basel Wandergruppe Zu meinem Anfang als Wander- und Reiseleiter heisse ich euch herzlich willkommen. Unsere erste von mir organisierte Wanderung führt uns nach Therwil. Wir treffen uns am 20. März um 14 Uhr an der Endstation der Tramlinien 15/16 Bruderholz. Von dort spazieren wir in 1½ Stunden nach Therwil ins Restaurant Grossmatt. Es sind auch alle, die nicht mehr so gut zu Fuss sind, herzlich eingeladen. Mit dem Tram 10/17 bis Haltestelle Känelmatt. Auch die Sektionen 2 und 3, Ehefrauen und Freundinnen sind eingeladen. Für die Jasser wird sicher ein Teppich bereitliegen. Ich hoffe auf eine grosse Wanderschar. Euer Wanderleiter Othmar Trösch P.S.: Ich habe den Posten von Robert Furrer übernommen. Meine Daten: Othmar Trösch, Ackerstr. 30, 4057 Basel, Tel. 061 631 18 05, 079 319 55 25, othmar.troesch@bluewin.ch. Bern syndicom Am Dienstag, 15. April, um 15 Uhr findet im Hotel Bern unser Höck statt. Selbstverständlich gibt es wie immer die neuesten Informationen von der Sektion, eventuell ein Referat von der Geschäftsleitung syndicom. Ich hoffe, viele Kolleginnen und Kollegen an diesem Höck begrüssen zu dürfen, und verbleibe mit freundlichen Grüssen, Präsident IG Pensionierte, Roland Gutmann Berner Oberland/ Emmental-Oberaargau Medien Besuch einer Alphornmacherei Am Donnerstag, 13. März, führt unser Frühjahrsausflug ins Emmental. Wir besuchen die Alphornmacherei Bachmann im Knubel bei Eggiwil. Wir werden mit einem Car ins Emmental reisen, da der Hof von Bachmanns etwas abseits liegt. Die Reise beginnt in Thun, führt dann über Konolfingen nach
Signau. Dort werden Kolleginnen und Kollegen der Ortsgruppe Emmental-Oberaargau zusteigen, die sich neu unserer Ortsgruppe angeschlossen haben. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und ein kollegiales Zusammensein, wobei natürlich ein gutes Mittagessen im Restaurant Siehen in Eggiwil das Seine dazu beitragen wird. Ferdinand Hostettler, Sekretär IG Pensionierte Biel Wir laden euch herzlich zu unserer Generalversammlung am Dienstag, 18. März, 14.30 Uhr, im Restaurant Büttenberg, Geyisriedweg 63, 2504 Biel, ein. Wir freuen uns auf einen informativen und geselligen Nachmittag mit möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen. Denen, die aus gesundheitlichen Gründen an unserer Generalversammlung nicht teilnehmen können, wünschen wir eine gute Genesung und hoffen, dass sie an der nächsten Veranstaltung dabei sein können. Voranzeige unserer Aktivitäten 2014: Wir besuchen das Seewasserwerk in Ipsach am 10. April. Zur Grillparty am Bielersee treffen wir uns am 7. August. Der Jahresausflug findet am 16. September statt. Zum traditionellen «Chlouser» treffen wir uns am 2. Dezember. Der Vorstand Olten P + T Einladung zu unserer Hauptversammlung, Mittwoch, 12. März, um 15 Uhr im Restaurant zur Kapelle in Trimbach. Wiederum zeigt uns Walter Keist schöne Bilder von unseren Ausflügen. Danach wird allen Teilnehmenden ein Imbiss aus der Kasse offeriert. Die Traktandenliste wird persönlich zugestellt. Es wird im Vorstand einige Veränderungen geben. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Besonders unsere Pensionierten von der Swisscom ermuntern wir, bei uns mitzumachen. Allen Mitgliedern, die gesundheit-
lich verhindert sind, wünscht der Vorstand alles Gute und baldige Genesung. Freundliche Grüsse Der Vorstand Post + Swisscom Winterthur Nachdem die 75. Generalversammlung schon wieder Vergangenheit ist, freuen wir uns, euch herzlich einzuladen zur Monatsversammlung vom 13. März ins Hotel Wartmann. Beginn 14.15 Uhr. Allen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns sein können, wünschen wir gute Besserung und hoffen auf baldiges Wiedersehen. Neu pensionierte Kolleginnen und Kollegen sind herzlich willkommen. Wir weisen hier noch auf die nächste Wanderung vom 27. März hin. Wir wissen zwar noch nicht, wohin es geht, aber unter der bewährten Leitung von Werner Schärer werden wir sicher als Erste dort sein. :) Euer Vorstand Zürich Medien Unsere nächste Versammlung findet am Donnerstag, 13. März, um 14.30 Uhr im Volks haus Zürich statt. Achtung: weisser Saal! Christian Sailer wird uns über «sein» Velorennen (das er gewonnen hat!) von Kairo nach Kapstadt Bilder zeigen und Kommentare geben. Ein sicher sehr interessanter Vortrag. Wir zählen auf grosse Beteiligung. Freundliche Grüsse Der Vorstand Zürich Telecom + Logistik Nach der Auflösung des Pensionierten-Vereins Zürich sollen weiterhin alle Pensionierten der beiden Sektionen die Möglichkeit haben, sich mit Gewerkschaftspolitik auseinanderzusetzen oder sich an geselligen Anlässen zu treffen. Deshalb haben wir 2014 eine Reihe von Anlässen organisiert. Wir starten mit der Besichtigung der Glasi Hergiswil am 20. März. Mit dem Zug um 9.35 Uhr ab Zürich HB fahren wir nach Hergiswil, werden ein feines Mittagessen einnehmen und die Glasi besichtigen. Rückfahrt mit dem Zug nach Zürich, Ankunft 16.56 Uhr. Zugfahrt geht zu Lasten der Teilnehmenden, Mittagessen und Eintritt bezahlen die Sektionen. Anmeldung bis 10. März. Das Jahresprogramm ist zu finden unter: www.syndicomzh.ch › Informationen › Pensionierte oder im Regionalsekretariat Zürich unter 058 817 18 98. Zürich-Land Logistik und Telecom/IT Zu unserer Hauptversammlung im Restaurant Hirschen in 8340 Hinwil am 19. März um 15.15 Uhr laden wir euch herzlich ein. Persönliche Einladung mit Traktandenliste ist jedem Mitglied zugestellt worden. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen. Im Anschluss an die Versammlung gibt es den traditionellen Imbiss. Denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, wünschen wir gute Genesung und hoffen, dass sie bald wieder dabei sein können. Voranzeige Jahresprogramm. Pensioniertenreise: Mittwoch, 14. Mai; am Mittwoch, 2. Juli, besichtigen wir das Stromhaus Burenwisen Glattfelden (alles über die Stromversorgung), am Mittwoch, 3. September, besuchen wir das Zivilschutzmuseum in Zü-
Walter Aebischer, Sektion Zürich Telecom, 89 Jahre, Mitglied seit 1946. Doris Agostinis-Keller, Sektion GIV Basel, 78 Jahre, Mitglied seit 1999. Wilhelm Büschlen, Sektion BernLötschberg, 89 Jahre, Mitglied seit 1947. Werner Ellenberger, Sektion Bern Postpersonal, 99 Jahre, Mitglied seit 1932. Paul Furter-Brugger, Sektion GIV Aargau, 85 Jahre, Mitglied seit 1949. Hansruedi Herren, Sektion Bern syndicom, 84 Jahre, Mitglied seit 1957. Erich Hofmann, Sektion Bern Postpersonal, 89 Jahre, Mitglied seit 1957. Siglinde Kern, Sektion GIV Zürich, 63 Jahre, Mitglied seit 1990. Alois Kunz, Sektion Olten-Solothurn, 59 Jahre, Mitglied seit 1970. Werner Leu, Sektion Zürich Telecom, 61 Jahre, Mitglied seit 1975. Hansueli Schmid, Sektion Zürich Post, 67 Jahre, Mitglied seit 2000. Walter Siegenthaler, Sektion syndicom Biel, 65 Jahre, Mitglied seit 1967. Roland Sommer, Sektion GIV Biel, 50 Jahre, Mitglied seit 1988. Willy Vogt, Sektion Aargau Post, 83 Jahre, Mitglied seit 1954. Peter Waldburger, Sektion Rhätia Post, 85 Jahre, Mitglied seit 1947. Emil Zumbrunnen, Sektion Lötschberg Post, 89 Jahre, Mitglied seit 1947.
rich. Unsere Herbstversammlung findet am 19. November in Kloten statt. Der Vorstand Postveteranen Zürich Wandergruppe Ende März wandern wir von Bad Zurzach nach Kaiserstuhl. Donnerstag, 27. März, Zürich HB ab 8.40 Uhr Gleis 18, Bülach 9.00/9.07 Uhr, Bad Zurzach an 9.33 Uhr. Nach einem feinen Kaffee im Restaurant Schwert wandern wir dem Rhein entlang nach Mellikon. Wanderzeit 1 Std. 30 Min., Mittagessen im Restaurant Jägerhof, 5 Gehminuten ab Bahnhalt Mellikon. Am Nachmittag folgen wir weiter dem Rhein bis Kaiserstuhl, Zeit 2 Std., Kaiserstuhl ab -36, Zürich HB an -21. Billette Wohnort nach Bad Zurzach via Bülach und retour ab Kaiserstuhl AG, Fahrpreis Halbtax ab Zürich HB Fr. 15.50. Kontakt: 044 302 40 51 oder 079 459 74 71. Nächste Wanderung: 25. April mit Kurt Hakios im Thurgau von Siegershausen nach Kreuzlingen. Wir freuen uns auf rege Beteiligung und grüssen euch herzlich: Willi Wacker, Sepp Hüsser und Kari Bichsel Sektion Bern Postpersonal Unsere nächste Hauptversammlung findet statt am Samstag, 22. März, wie gewohnt im Hotel Bern in Bern. Beginn 14.00 Uhr. Wir hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen. Der Sektionspräsident Samuel Siegrist
Das syndicom-Kreuzworträtsel Zu gewinnen gibt es ein gemütliches Sitzkissen mit Decke, gespendet von unserer Dienstleistungspartnerin KPT. Das Lösungswort wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffentlicht. Lösung und Absender auf einer A6-Postkarte senden an: «syndicom, die zeitung», Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern. Einsendeschluss: 17. März 2014
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syndicom wird Mitglied der «Blue Community»
Wasser ist ein Teil des Service public Lebensstandard und wirtschaftliche Prosperität sorgt. Viele Menschen leben derweil in Verhältnissen, in denen die viel existenziellere Versorgung mit ausreichend und sauberem Trinkwasser nicht garantiert ist. 2010 hat die UNO-Generalversammlung den Zugang zu Wasser zum Menschenrecht erklärt. Hier setzt die «Blue Community» an, welche Wasser als öffentliches Gut für alle erhalten will. Eine zentrale Forderung der Initiative ist, dass die Wasserversorgung in allen Ländern Aufgabe der öffentlichen Hand ist und bleibt. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass alle Menschen ungehinderten Zugang zu Trinkwasser bekommen bzw. behalten. Mit dem Beitritt zur Blue Community, der vom Zentralvorstand der Gewerkschaft bereits im Januar beschlossen wurde, un-
Nebst der bewussten politischen Positionierung bedeutet dieses Engagement für syndicom, dass bei internen Veranstaltungen, bei Versammlungen und am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden nur noch Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung angeboten wird. Soweit wie möglich soll auf abgepacktes und transportiertes Flaschenwasser verzichten werden. Für syndicom ist eine starke und sichere öffentliche Grundversorgung zentral. Etwa der Austausch von Informationen und Daten über die Netze von Post und Telekommunikation ist für unsere Gesellschaft lebenswichtig. Ist der Zugang eingeschränkt oder wird er gar behindert, hat das gravierende Auswirkungen auf unseren Alltag. Diese Netze sind ein wichtiger Teil der öffentlichen Infrastruktur, welche in der Schweiz für einen hohen
Tomz
terstützt syndicom dieses Anliegen und verpflichtet sich, fünf Grundsätze einzuhalten (siehe rechts). Nebst dem bereits erwähnten politischen Engagement fordert die Initiative, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen, die Nutzung von Trinkwasser aus der öffentlichen Versorgung zu fördern und andere Länder beim Unterhalt und Ausbau der öffentlichen Trinkwasserversorgung zu unterstützen.
«Ökologisches und solidarisches Verhalten im Alltag» «Mit unserem Beitritt können wir als Gewerkschaft des Service public ein klares Zeichen für eine gute Grundversorgung setzen. Zudem fördern wir damit ökologisches und solidarisches Verhalten im Alltag», erklärt Alain Carrupt, Präsident von syndicom. Für syndicom heisst dies konkret: in Zukunft wird bei allen internen Veranstaltungen, bei Versammlungen und an den Arbeitsplätzen nur noch Wasser aus der öffentlichen Versorgung – also: Hahnenwasser – angeboten. Auf die Bereitstellung von abgepacktem Flaschenwasser verzichten wir. Diese Massnahme macht zunächst aus ökologischen Gründen Sinn: Abfüllung, Verpackung und Transport von Flaschenwasser brauchen bis zu tausend Mal mehr Energie als die Verteilung der gleichen Menge Leitungswasser.
Geld für Solidar Suisse Hahnenwasser kostet zudem nur einen Bruchteil der gleichen Menge an abgefülltem Mineral- oder Tafelwasser – bei geringen Unterschieden in der Zusammensetzung. Das eingesparte Geld ermöglicht es der Gewerkschaft, einen Beitrag für die
1. Sie anerkennt das Menschenrecht des Zugangs zu Wasser. 2. Sie setzt sich dafür ein, dass die Wasserversorgung Aufgabe der öffentlichen Hand ist und bleibt. 3. Sie verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Wasser. 4. Sie fördert die Nutzung von Trinkwasser aus der öffentlichen Infrastruktur. 5. Sie unterstützt andere Länder dabei, eine funktionierende öffent liche Trinkwasserversorgung bereit zustellen. Die internationale Initiative Blue Community wurde vom Council of Canadians – der grössten zivilgesellschaftlichen Organisation Kanadas für soziale und ökologische Gerechtigkeit – lanciert. Präsidentin des Council ist Maude Barlow, Trägerin des Alternativen Nobelpreises. www.bluecommunity.ch
Trinkwasserversorgung in Moçambique zu leisten. syndicom unterstützt ein Projekt des gewerkschaftlichen Hilfswerks Solidar Suisse, welches Brunnen in Dörfern, Schulen und Gesundheitszentren installiert oder repariert. Schliesslich hofft syndicom-Präsident Alain Carrupt, dass das Engagement von syndicom von anderen Organisationen und auch von Personalkommissionen in Unternehmen nachgeahmt wird. «Mit einem geringen Aufwand können wir viel erreichen», so Carrupt. (red)
12 000 Menschen kamen am 1. März nach Bern, um für eine offene und solidarische Schweiz zu demonstrieren. Drei Wochen nach der Abstimmung vom 9. Februar verschafften sich die 49,7 Prozent Gehör, die gegen die Initiative der SVP gestimmt hatten. Rund 60 Organisationen, Parteien und Gewerkschaften – darunter auch syndicom – hatten zur Kundgebung aufgerufen. Denn wir kämpfen für die Gleichbehandlung der Menschen – aller Menschen!
© Claudio de Capi tani
... Persönlichkeit des Jahres 2013 Philip Jennings wurde von den Leserinnen und Lesern der Tageszeitung «La Côte» zur Persönlichkeit des Jahres 2013 der Genferseeregion gewählt. Als Generalsekretär des GewerkschaftsDachverbandes UNI Global Union mit Sitz in Nyon, dem auch syndicom angehört, hat sich der Brite aus Wales durch sein Engagement für die Textilarbeiter ausgezeichnet. 2013 erzielte UNI Global Union ein Abkommen mit den internationalen Textilkonzernen für einen besseren Schutz der Fabrik arbeiterInnen in Bangladesch. Am Fusionskongress vom 3. Dezember 2010 in Bern (Foto) hatte Philip Jennings die Gründung von syndicom – «Cindy Com» in seinem Akzent – humorvoll gewürdigt. (ys)
Die Grundsätze einer «Blue Community»
Kundgebung gegen Fremdenhass und Abschot tung
© Margareta Sommer
Philip Jennings ...
© syndicom
syndicom möchte sich der internationalen Initiative «Blue Community» anschliessen, als erste Non-Profit-Organisation in der Schweiz. Die Blue Community wurde in Kanada lanciert und setzt sich für den Zugang zu Trinkwasser als Menschenrecht und Wasser als öffentliches Gut ein.