syndicom - die zeitung

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Nr. 8 20. 6. 2014

die zeitung

www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation

AZB 3001 Bern Adressänderungen sind zu richten an: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern

Logistik

Telecom

Gemischtwarenladen? Die Post in der Kritik von Angestellten und Kunden  Seite 4

Swisscom-Lernende besuchen syndicom und SP-Nationalrat Corrado Pardini  Seite 6

Medien

Event für typophile Grafik­ designer: Tag der Schrift 2014 in Zürich  Seite 7

Kultur

Wieder gibt es einen Bücher­ gutschein zu gewinnen beim syndicom-Literaturquiz  Seite 14

Verhandlungspause beim Gav

Nationaler Frauentag

Ein Signal an die Post

Lohngleichheit gefordert Am nationalen Frauentag 2014 forderten die Gewerkschaftsfrauen in einem offenen Brief an den Bundesrat, unverzüglich gesetzliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu ergreifen. Der Ende Februar mit dürftigen Resultaten abgeschlossene Dialog zur Lohngleichheit sowie die wieder angestiegenen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zeigen: es braucht eine nationale Behörde, welche die Löhne von Amtes wegen überprüfen und entsprechende Schritte einleiten kann. › Seite 9

syndicom hat in den GAV-Verhandlungen mit der Post eine Pause eingelegt. Die Zeit soll genutzt werden, um Kernfragen nochmals zu diskutieren und griffige Lösungen zu entwickeln.  › Seite 5

Familie und Arbeitsleben

Kinderbetreuung

© Margareta Sommer

Gleich drei Artikel dieser Zeitungsausgabe diskutieren die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitsleben: Wie sieht es aus, wenn ein Kind pflegebedürftig wird und ein arbeitendes Elternteil die Pflege des Kindes übernehmen will? Die aktuelle Rechtslage wird hier erläutert. Und eine Erfolgsgeschichte für syndicom: Die Gewerkschaften und die Post haben die Leistungen für familienergänzende Kinderbetreuung neu verhandelt und deutlich ausbauen können. Im «Recht so!» geht es schliesslich um Wissenswertes bezüglich Kündigungsschutz- und fristen im Mutterschaftsurlaub. › Seiten 9 und 11

Zapatistische Bewegung

© C atherine Bar tocci

20 Jahre gelebte Utopie in Chiapas, Mexiko 2014 jährt sich der Aufstand der Zapatistinnen und Zapatisten zum 20. Mal. Seit ihren Anfängen geniesst die zapatistische Bewegung breite internationale Solidarität. Viele reisten schon als Beobachter nach Chiapas, um über die Geschehnisse zu berichten und um Projekte voranzubringen. Die westlichen Mainstream-Medien haben diese Geschichte jahrelang totgeschwiegen. Darum beschlossen die Zapatisten letztes Jahr, innerhalb ihrer Gemeinschaften Schulungs-Workshops,

sogenannte Escuelitas, «kleine S ­ chulen», zu organisieren und sich vor Ort Gehör zu verschaffen. Aufgrund der grossen Nachfrage wurden seither insgesamt drei solche Escuelitas organisiert. Um Zutritt zu den Gebieten zu erhalten, die im Laufe der Jahre besetzt wurden, benötigt man sonst die Genehmigung eines der Anführer. Unsere Autorin Petra Demarchi nutzte diese Möglichkeit und nahm im Januar an einer Escuelita teil. So eng mit den Zapatistinnen und Zapatisten zusammen-

zuleben war also ein Privileg, weil man kaum je direkt an ihrem Alltag teilhaben kann. Jeder Gast, der sich auf die prägende Erfahrung mit der Escuelita einlässt, wird von einer Familie der autonomen Gemeinschaften aufgenommen und während des fünftägigen Aufenthalts in den Dörfern von einem «Votan» (BetreuerIn) begleitet, die oder der bemüht ist, allfällige Fragen zu beantworten. › Seiten 2–3

Weitere Infos: http://chiapas.ch


2 | Hintergrund  Chiapas

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Bewaffneter Widerstand für Autonomie

Um Freiheit bittet man nicht, man muss sie sich nehmen

Der lange Weg der Zapatistinnen und Zapatisten zur Unabhängigkeit: Zwanzig Jahre nach dem bewaffneten Aufstand der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung (Ejército Zapatista de Liberación Nacional, EZLN) und dreissig Jahre nach ihrer Gründung soll hier gezeigt werden, was sie mit ihrem Kampf für die Rechte und die Würde der mexikanischen Urbevölkerung erreicht hat. Unser Dossier beruht auf einer direkten Erfahrung in der Escuelita zapatista im vergangenen Januar auf dem Gebiet des mexikanischen Bundesstaates Chiapas, wo die autonomen Gemeinschaften leben und Widerstand leisten.  Petra Demarchi* Subcomandante Marcos hat unter vielem anderen das Folgende gesagt: «Glaubt mir, ich rede aus direkter Erfahrung – was man hier am meisten lernt, ist, Fragen zu stellen. Es lohnt sich.» Es lohnt sich – vor allem, weil zum ersten Mal eine Revolutionsbewegung ein Projekt dieser Art umsetzt. Sie nennt es Escuelita zapatista, aber es gibt weder Schulzimmer noch Wandtafeln und auch keine Noten. «Wir haben eine Tür geöffnet», sagt der «Sup», «und wir haben euch eingeladen einzutreten ...»

Das Verschwinden von Subcomandante Marcos Er war das Sprachrohr des Aufstands und der zapatistischen Armee, ein charismatischer Mann, der sein Gesicht unter einer schwarzen Sturmmütze verbarg, der Subcomandante Marcos. Ein seltsamer Anführer, der verkündete: «Das Hauptziel dieser Armee ist es, zu ver­ schwinden.» Nicht zuletzt faszinierte Marcos mit seinen lyrischen «Comunicados», die er in den Bergen Mexikos verfasste. «Gegen die Internationale des Schreckens, den Neoliberalis­ mus, müssen wir die Internatio­ nale der Hoffnung errichten», schrieb er in seiner ersten Erklärung vom 6. Januar 1996. Die Stärke der zapatistischen Bewegung ist zu einem grossen Teil auf das Zusammentreffen des jahrhundertealten Widerstands der Indios und ihrer Erzählkunst mit der urbanen Linken zurückzu­ führen. Der Subcomandante wollte «über Grenzen, Sprachen, Hautfarben, Kulturen, Geschlech­ ter, Strate­gien und Denkschulen hinweg die Einheit all derer, die für die lebendige Entwicklung der Menschheit eintreten. Nicht die Herrschaft in einem neuen Gewand.» Statt seine Armee aufzulösen, wie er gewollt hatte, kündigte Marcos im Mai ironisch an, er gebe die Führung ab: «Marcos existiert ab heute nicht mehr.» Aber weiterhin gelte die Notwendigkeit, «eine neue Welt zu erschaffen. Eine Welt, in der viele Welten Platz haben. In der alle Welten Platz finden.» (ys)

Die Tage in der Gemeinschaft beginnen sehr früh, besonders für die Frauen, die wir um 4 Uhr morgens in den rauchgeschwärzten Küchen antreffen, wo sie, mit dem unvermeidlichen Kaffeetopf auf dem Feuer, Tortillas zubereiten. Wir helfen beim Maismahlen. Bald taucht der Rest der Familie auf, und man isst gemeinsam Frühstück. Durch die Luft schwirren die Nachrichten von Radio Insurgentes («Radio der Aufständischen»). Um 5 Uhr morgens beginnt der Sender mit seinem Programm, das Lektionen zur rus-

sischen Geschichte oder Lieder gegen die mexikanische Missregierung (so nennen das die Zapatisten) bietet. Ich lasse meinen Blick durch das kleine Holzhaus schweifen: Innerhalb der Familie und in der gesamten zapatistischen Gesellschaft bemüht man sich um die Förderung einer neuen politischen Kultur. Die Männer beteiligen sich an der Hausarbeit, die dennoch weiterhin zum grössten Teil auf die Frauen zurückfällt, und hüten die Kinder, wenn die Frauen ausser Haus sind, um andere Aufgaben wahrzunehmen.

Die zapatistische Bewegung im Laufe der Zeit 1994 januar  Aufstand der Urbevölkerung im mexikanischen Bundesstaat Chiapas. Die bisher unbekannte Zapatistische Armee der Nationalen Befreiung (EZLN) lehnt sich gegen das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen den USA, Kanada und Mexiko (NAFTA) auf. In der ersten Deklarati­ on aus der Selva Lacandona, dem Urwaldgebiet im Südosten Mexikos, erklärt sie der neoliberalen Regie­ rung von Salinas den Krieg und fordert Freiheit, Demokratie und

Die Nacht weicht langsam dem Tag. Es ist Zeit für die Arbeit, natürlich im Kollektiv. Die Männer machen sich auf zur Milpa (Maisoder Bohnenfeld), wo sie einen grossen Teil des Tages verbringen. Das Land, über das die Gemeinschaften verfügen, bebauen sie gemeinsam. Die Kollektivwirtschaft bildet für sie eine wichtige Lebensgrundlage: Die Familien sind nicht in die kapitalistische Wirtschaft eingebunden und kommen kaum mit dem Markt in Berührung. Sie produzieren fast alle ihre Nahrungsmittel selbst, und was sie nicht selber herstellen (Salz, Öl, Seife, Zucker), kaufen sie in zapatistischen Läden. Familien- und Gemeinschaftsüberschüsse investieren sie in Vieh, von dem sie bei Bedarf, z. B. für die Gesundheitsversorgung oder den Kampf, ein paar Stück verkaufen. In Puebla, einem kleinen Dorf aus einem Dutzend Häusern, das vor etwa zehn Jahren auf einem sanften Hügel errichtet wurde, lernen wir jeden Tag gemeinsam. Wir arbeiten, schlafen und essen unter einem Dach, unter denselben Bedingungen, wir treten auf demselben Land herum und lassen uns vom selben Regen durchnässen. Hier lebt man ein bescheidenes, hartes, würdevolles und entschlossenes Leben. In der Wildnis organisiert man sich kollektiv: alles für alle, nichts für uns. Denn man weiss: «Solo unido el pueblo jamas serà vencido» (nur geeint wird das Volk niemals besiegt). Wirtschaftlich geeint, im Gesundheits- und Bildungswesen und in Bezug auf die Macht: eine vollständige Autonomie, die alle Aspekte des Lebens

umfasst. Die Gemeinschaft entscheidet, wer ihre Kinder unterrichtet (BildungsförderInnen) und wer sich um die Gesundheit kümmert (GesundheitsförderInnen). In jedem Dorf gibt es eine Schule und eine medizinische Praxis (oder Klinik), wo Parteras (Hebammen), Hueseras («Knochenrichterinnen») und Hierberas (Kräuterfrauen) gemeinsam wirken. An einem sonnigen Nachmittag warten wir, mit dem Rücken an die Schulmauer gelehnt, darauf, dass die Instrumente gestimmt werden: Es sollen Revolutionslieder folgen. Hier sprechen alle miteinander, die Beteiligung wird unabhängig von ihrer Art gefördert: Worte sind Waffen, deine, meine, unsere. Integrität und Würde sind unverhandelbare Werte für die Zapatistinnen und Zapatisten: Nur so können sie sich der «gegen Aufrührer» gerichteten Sozialpolitik der Regierung widersetzen, mit der diese die rebellierenden indigenen Gruppen zu zerschlagen und zu unterwerfen versucht. Ne-

Gerechtigkeit für alle Mexikanerin­ nen und Mexikaner. 1995 januar  Die EZLN gibt die dritte Erklärung aus der Selva Lacandona ab, in der sie der Zivilgesellschaft die Bildung einer Bewegung für die nationale Befrei­ ung vorschlägt. februar  Angriff der Bundesarmee auf die zapatistischen Gebiete. märz  Der Dialog wird in San Andrés wieder aufgenommen. august–september  Die EZLN beruft eine nationale und inter­ nationale Anhörung ein, um den weiteren Weg ihres Kampfes zu

bestimmen. Über eine Million Menschen sprechen sich für einen politischen, unbewaffneten Kampf aus. 1997 januar  Die EZLN kündigt an, dass sie nicht an den Verhandlungs­ tisch zurückkehrt, bis die Regierung die Verträge von San Andrés einhält. 1998 februar Eine internationale Zivilkommission zur Beobachtung der Menschenrechte hebt in einem Bericht folgende Missstände hervor: 1. intensive Militarisierung des Bundesstaates Chiapas, 2. straffreie Verletzung der Menschenrechte durch Regierung und Armee,


Chiapas  Hintergrund | 3

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Verteidigung der eigenen Rechte

Eine echte partizipative Demokratie Als die mexikanische Regierung 2003 die Verträge von San Andrés brach, indem sie die Rechte der Urvölker faktisch nicht anerkannte, verzichteten die ZapatistInnen darauf, wieder zu den Waffen zu greifen, arbeiteten aber weiterhin am Aufbau der Autonomie in den Rebellengebieten. Die Ureinwohnerinnen und Ureinwohner, die jahrhundertelang unterdrückt und von den Regierungen der letzten Jahrzehnte mit Füssen getreten wurden, haben schon immer ausserhalb der politischen Parteien gekämpft, denn in ihren Augen sind die Parteien nicht in der Lage, auf die realen Bedürfnisse der Bevölkerung einzugehen. Wie in den meisten westlichen Demokratien steckt die politische Vertretung, die immer mehr wirtschaftlichen und finanziellen Diktaten zu unterliegen scheint, auch in Mexiko in einer Krise.

ben jeder zapatistischen Gemeinschaft gibt es andere Gemeinschaften mit Backsteinhäuschen, die der Missregierung nahe stehen, Beihilfen erhalten und das Land fast nicht mehr bebauen. Tausende von Familien haben aufgegeben und die Geschenke von oben angenommen. Aber das Ausserordentliche dabei ist, dass Tausende von anderen Familien weitermachen, ohne sich bestechen zu lassen. In ganz Lateinamerika ist keine andere Bewegung bekannt, die sich so entschlossen zur Wehr setzt und eine solche politische Klarheit und unerschöpfliche Opferbereitschaft besitzt. Es ist Abend geworden, und bei

schummerigem Kerzenlicht bemühe ich mich, noch ein Kapitel des Handbuchs zu lesen, das die zapatistischen Genossinnen und Genossen für die Escuelita verfasst haben. Es trägt den Titel «Die Freiheit nach dem Verständnis der Zapatistinnen und Zapatisten» und hat sicher viel Zeit und Energie gekostet. Aber, wie man weiss, was in den Bergen im Südosten Mexikos zählt, sind, um es noch einmal mit Marcos Worten auszudrücken, «nicht die akademischen Laufbahnen oder das Dienstalter, sondern die Herzen». Ein grosses Danke an alle Zapatistinnen und Zapatisten, die seit dreissig Jahren im Widerstand le-

ben, um Autonomie aufzubauen. Für die Freiheit.

* Petra Demarchi ist Korrektorin bei syndicom. Sie ist seit Jahren Mitglied des zapatistischen Kollektivs Marisol in Lugano.

Die 7 zapatistischen Grundsätze der «Guten Regierung»: ∙ Vorschlagen statt aufzwingen ∙ Vertreten statt verdrängen ∙ Aufbauen statt zerstören ∙ Gehorchend befehlen ∙ Demut statt Arroganz ∙ Überzeugen statt besiegen ∙ Dienen statt sich bedienen

Zu den Bildern Von oben, im Uhrzeigersinn: Frauen und Kinder decken den Tisch. Alle werden zusammen essen und diesen festlichen Moment mit Maistortillas, Bohnen und dem Birnenkürbis Chayote gemeinsam begehen ∙ Wandmalerei im Dorf («Aufwachen – standhalten») ∙ Ein junger Zapatist lernt die Technik der Viehhaltung. Diese Arbeit wird kollektiv innerhalb der Gemeinschaft verrichtet ∙ Arbeit auf der Milpa (Feld) in Puebla, einem kleinen Dorf des Land­kreises Francisco Gomez, Caracol III La Garrucha, Chiapas, Mexiko. Alle Fotos wurden zwischen dem 2. und dem 8. Januar 2014 aufgenommen von Catherine Bartocci vom zapatistischen Kollektiv Marisol in Lugano.

3. strukturelles Elend der Ureinwoh­ nerinnen und Ureinwohner, 4. fehlender politischer Wille der Regierung, zu einer friedlichen Einigung zu gelangen. 2000 dezember  In Chiapas fordert die EZLN drei Signale von der Regierung, um den Friedensdialog wieder aufzunehmen: 1. Verabschie­ dung eines Gesetzes, das die Verträge von San Andrés aufnimmt, 2. Freiheit für alle zapatistischen politischen Gefangenen, 3. Aufgabe von mindestens 7 der 259 strategi­ schen Basen der Armee im Konflikt­ gebiet.

2001 märz  Am 28. März ergreifen die EZLN, Comandante Esther und Vertreter des Nationalen Indigenen Kongresses im Parlament an einer historischen Session das Wort. Nur Wochen danach verabschiedet der Kongress der Republik eine Verfas­ sungsreform, die den Inhalt der Verträge von San Andrés umgeht und für die mexikanischen Urvölker blanker Hohn ist. 2003 august  Geburtsstunde der «Caracoles» (s. Artikel oben rechts). Die zapatistische Autonomie nimmt offiziell Gestalt an. 2005 juni  Es erscheint die sechste

Erklärung aus der Selva Lacandona, die eine nationale Kampagne für ein neues Kampfprogramm und eine neue Verfassung vorschlägt. 2006 januar Es beginnt die lange Reise der «Anderen Kampagne», um Gruppen und Einzelne zu finden, die mit der Zivilgesellschaft diese neue, schwierige Herausforderung ausserhalb aller politischen Parteien voranbringen wollen. 2008 januar  Das letzte Kapitel der NAFTA tritt in Kraft: vollständige Öffnung der mexikanischen Grenze für den Import von Mais, Bohnen, Rohrzucker und Milchpulver, was der

zermürbten mexikanischen Landwirt­ schaft den Todesstoss versetzt. 2010 dezember  Der Aufstand der EZLN dauert nun 17 Jahre; 4 aufeinanderfolgende Bundesregierungen und 6 Staatsverwaltungen haben ihre Forderungen ignoriert. 2011 august  Die kollektiven Rechte der Urvölker werden «ernst­ haft bedroht von Regierungsprojek­ ten und -plänen, welche die Plünde­ rung des Gebiets aus für die Urbevölkerung fremden Interessen fördern», hält das Zentrum für Menschenrechte Frayba fest. dezember  Die EZLN wird volljährig.

Der Alltag in den zapatistischen Gemeinden ist geprägt von der Verteidigung der eigenen Rechte. Männern, Frauen und Kindern ist es gelungen, aus der Not eine Tugend zu machen: in Form einer neuen Gesellschaftsstruktur. Das zapatistische Modell ist ein Beispiel für die partizipative Demokratie, wo die gesamte Gemeinschaft zur Entscheidungsfindung beiträgt. Es findet ein unumkehrbarer Neuorganisationsprozess von unten her statt, hier entsteht echte Autonomie. Die demokratische Architektur in den zapatistischen Gebieten gliedert sich in drei Ebenen: die Gemeinden, die Landkreise und die «Räte der G ­ uten Regierung» der fünf «Caracoles» (I Oventic, II Roberto Barrios, III La Garrucha, IV Morelia und V La Realidad). Die «Caracoles» (Schneckenhäuser) sind die Verwaltungsregionen, in die das gesamte von den ZapatistInnen kontrollierte Gebiet eingeteilt ist. Es gibt keine BerufspolitikerInnen. Der Grundsatz ist, dass jeder Mensch die Fähigkeit besitzt, in der kollektiven Verwaltung die Entscheidungsfunktionen zu übernehmen. Die Ämter werden turnusmässig bekleidet. Die Gemeinschaften ernennen ihre eigenen Lokalautoritäten, die je nach Bedürfnis der Männer, Frauen und Kinder bestimmte Aufgaben haben und im Bewusstsein leben, dass ihre Ernennung widerrufen wird, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen. Es gilt der Grundsatz «Das Volk befiehlt, die Regierung gehorcht». Bei den Räten der Guten Regierung variiert die Amtsdauer zwischen drei Monaten und einem Jahr, je nach den Modalitäten, die in den fünf Caracoles beschlossen wurden. Zur Kontrolle des Rats gibt es eine Aufsichtskommission, deren Mitglieder nach denselben Prinzipien gewählt werden. Diese Kommission sorgt dafür, dass die Aufgaben, welche die Versammlungen dem Rat übertragen haben, fristgerecht erledigt werden. Diese Form der Selbstverwaltung wird von den Zapatistinnen und Zapatisten unnachgiebig verteidigt. (pd)

Ihre politische Reife äussert sich in der täglichen Arbeit von mehr als tausend indigenen Gemeinschaften, die ihre Autonomie und Freiheit gestalten. In den 5 aufständischen Regionen in Chiapas gibt es weiterhin eine bewaffnete Armee, die jedoch ihre Waffen ruhen lässt, da die Friedens­ verpflichtung verbindlich ist. 2013–2014 Es wird die erste Escuelita zapatista organisiert, die angesichts der regen Teilnahme dreimal wiederholt wird. Insgesamt reisen dazu Tausende von Menschen aus aller Welt an. (pd)


4 | Sektoren  Logistik

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Poststellen & Verkauf

Druck auf das Schalterpersonal

Im eidgenössischen Blätterwald raschelt es: Die Poststellen würden zu Gemischtwarenläden, liest man. Zu reden gibt auch der Verkaufsdruck, der auf vielen Postangestellten am Schalter lastet. Dem sind wir nachgegangen.  Nina Scheu Es gebe Schalterangestellte, welche die Produkte, die sie in ihrer Poststelle zum Verkauf anpreisen sollten, in mehrfacher Ausführung selbst erwerben, um die hochgesteckten Verkaufsziele aus ihren Vorgaben zu erreichen. Das stand in den vergangenen Wochen in «SonntagsBlick», «Blick» und «20 Minuten». Bratpfannen, Gummibärchen, aber auch Natel-Abonnemente und Reiseversicherungen werden in den Schalterhallen feilgeboten. Manch einer fühlt sich da eher auf einem Basar als auf der guten alten Post. Dass die Post den rückläufigen Umsatz im Brief- und Pakettransport mit anderen Angeboten wettmachen will, steht hier nicht zur Debatte. Nicht zuletzt, weil schon jeder dritte Franken der Einnahmen aus diesen Zusatzverkäufen stammt. Sie sind die Grundlage der Argumentation, dass über die breite

Produktepalette ein substanzieller Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen geleistet werde. Das Bild vom gemütlichen Postamt, in dem die Dorfbewohner mit den Briefen auch ihre Alltagssorgen deponieren, stimmt schon lange nicht mehr. Damit haben viele Kunden Mühe, die ihr Unbehagen jetzt in den Online-Foren der Zeitungen kundtun. Aber es gibt auch zahlreiche Postangestellte, die sich durch die neuen Aufgaben unter Druck gesetzt fühlen. Sie wurden als Fachleute für postalische Geschäfte ausgebildet und sollen heute ihren Kunden und Kundinnen ausserdem die Vorzüge von Kinderspielzeug oder Reiseversicherungen näherbringen. Auch wenn zur Unterstützung Weiterbildungskurse angeboten werden, fällt die Umstellung manchmal schwer. Thomas Geiser, Rechtsprofessor an der Uni St. Gallen, meint dazu: «Dem

Personal können zwar nur Aufgaben zugemutet werden, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Aber selbstverständlich können sich Anforderungen mit der Zeit auch verändern. Dann muss der Vertrag im gegenseitigen Einverständnis angepasst werden». Die Frage sei ja eher, wie Problemsituationen angegangen würden: «Wenn keine Einigung erzielt wird, kommen die Gewerkschaften auf den Plan. Sie können nicht nur im Einzelfall helfen, sondern achten auch darauf, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden.»

Auch hier wieder gehört es seiner Meinung nach zu den Aufgaben der Gewerkschaft, auf Missstände hinzuweisen. Es bringe ja auch nichts, wenn ein Vorgesetzter oder eine Vorgesetzte unrealistische Ziele vorgebe. So würden Ziele nicht als Ansporn und Unterstützung empfunden, wie es die Wirtschaftstheoretiker einst gedacht hatten, sondern als willkürliche Befehle und Stress.

Letztlich liege das Problem in der Politik, sagt Thomas Geiser: «Da wurden in den letzten Jahren zum Teil völlig unkoordiniert Entscheide gefällt, die weitreichende Folgen haben und sich manchmal sogar widersprechen.» Auch da hofft er auf die Gewerkschaften, die immer wieder den Finger auf Fehlentwicklungen legen. «Das wird uns noch jahrelang beschäftigen», ist Geiser überzeugt.

Kontrolle ist gut, Vertrauen wäre besser Oft seien es auch zwischenmenschliche Probleme: «Es gehört zu den grossen Herausforderungen heutiger Unternehmen, eine vernünftige Kultur zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden zu etablieren.»

Verkaufsziele in den Poststellen

Zwei Bratpfannen pro Tag? 1. Sind Zielvorgaben in der Form von Verkaufszielen, wie sie die Post ihren Angestellten auferlegt, zulässig? Grundsätzlich sind Zielvorgaben nach schweizerischem Arbeitsrecht zulässig. Sie stellen eine Form der Ausübung des arbeitgeberischen Weisungsrechts dar. Der Arbeitgeber ist befugt, einseitig den Inhalt des Arbeitsvertrags zu konkretisieren. Das Weisungsrecht räumt dem Arbeitgeber aber nicht die Befugnis ein, den Inhalt des Vertrags einseitig abzuändern.

2. Gilt das Weisungsrecht schrankenlos? Das Weisungsrecht findet seine Schranken dort, wo übergeordnete Rechtsgüter tangiert werden: im öffentlichen Recht etwa bei den Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes zu Arbeitszeit, Ruhezeit und dergleichen, ähnlich im Strafrecht und im Strassenverkehrsgesetz, in den Normen des Privatrechts. Rechts- oder sittenwidrige Weisungen müssen nicht befolgt werden. Das Weisungsrecht wird sodann durch das Persönlichkeitsrecht der Angestellten und die Fürsor-

gepflicht des Arbeitgebers beschränkt. Ferner ergeben sich Grenzen aus den konkreten Arbeitsverträgen, wobei die Abgrenzung zwischen berechtigter Weisung und unzulässiger einseitiger Vertragsänderung auch einmal strittig oder unklar sein kann. Im Prinzip gilt: Wer laut Vertrag für die Ausübung eines bestimmten Berufes angestellt ist, muss nicht die Weisung befolgen, dort künftig einen anderen Beruf auszuüben. Dies gilt auch für zusätzliche Aufgaben, welche durch Weisung übertragen werden sollen: Da die

Eröffnung von Postkonti, Vermittlung von PostFinanceBeratungen, Abschluss von Reiseversicherungen und Mobiltelefon-Abos. Werden die Schranken überschritten?

Mehr als fraglich erscheint, ob sich insbesondere die Vorgaben betreffend Abschlüsse von Reiseversicherungen und HandyAbos noch als zulässige Konkretisierungen des Vertragsinhaltes bezeichnen lassen oder ob es sich nicht schon um eine unzulässige einseitige Vertragsänderung handelt, was die genannten Schranken überschreiten würde. Letztlich lässt sich diese Frage aber nur im Hinblick auf «Geschuldet ist sorgfältiges einen konkreten ArTätigwerden, aber nicht ein beitsvertrag beantbestimmter Arbeitserfolg.» worten. Im Einzelfall wäre dann auch zu prüfen, ob die ZielZielvorgaben nicht von einem vorgaben zu einer ÜberfordeKonsens der Vertragsparteien rung der Angestellten und damit getragen werden, ist der Arbeit- zu Stress und gesundheitlichen geber nicht berechtigt, Ziele aus­ Problemen führen. Die Fürsorserhalb der ursprünglich verein- gepflicht des Arbeitgebers gebiebarten Tätigkeit vorzugeben. tet den Schutz der Gesundheit der Arbeitenden. Weisungen, 3. Die Zielvorgaben der Post welche die Gesundheit beeinbelegen die Mitarbeitenden trächtigen, verletzen die Fürmit zusätzlichen Aufgaben wie sorgepflicht und können eine

© RETO SINNIGER/Keys tone

Martin Scheidegger vom syndicom-Rechtsdienst hat die GAV-Verhandlungen mit der Post als Rechtsberater begleitet. Hier beantwortet er vier arbeits­ rechtliche Kernfragen über die Verkaufsziele als Weisung des Arbeitgebers.

Lösli, Bratpfannen, Orchideen ∙ Die Poststellen sind zu Gemischtwarenläden geworden – das schafft Unruhe auf beiden Seiten des Schalters.

Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers begründen.

4. Welche Konsequenzen darf ein Nichterreichen der Verkaufsziele für das Postpersonal haben? Definitionsgemäss schulden die Arbeitnehmenden ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht aber einen bestimmten Arbeitserfolg. Die Möglichkeit der Zielvorgabe stösst an Grenzen, wenn damit eine Pflicht der Arbeitnehmenden zur Herbeiführung eines bestimmten Arbeitserfolgs begründet werden soll. Lautet die Vorgabe etwa auf Verkauf einer bestimmten Anzahl Produkte oder auf Abschluss einer bestimmten Anzahl von Rechtsgeschäften, ist das der Fall. Solche Zielvorgaben sind aber nicht als unzulässig abzutun, sondern als «Wunsch» des Arbeitgebers zu qualifizieren. Die Zielerreichung kann sich auch dann auf einen allfälligen Leis-

tungslohn auswirken, wenn sie keine Verpflichtung schafft, die postulierte Verkaufszahl zu erreichen. Die Vorgabe ist verpflichtend insofern, als die angewiesenen Mitarbeitenden ihre Anstrengungen darauf auszurichten haben, das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage nach allfälligen Konsequenzen der Unterschreitung der Vorgaben zu verstehen: Die blosse Unterschreitung der Verkaufs- oder Abschlusszahlen ist keine Pflichtverletzung und darf nicht sanktioniert werden. Der Arbeitgeber ist aber berechtigt, in Gesprächen eine Evaluation der Ursachen durchzuführen. Nur wenn die Evaluation ergibt, dass die Unterschreitung der Vorgaben auf eine Verletzung der Sorgfalts- oder Treuepflicht des Arbeitnehmenden zurückzuführen ist, dürften arbeitsrechtliche Sanktionen erfolgen.


Logistik  Sektoren | 5

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014 GAV-Verhandlungspause

«Unsere Positionen diskutieren und konsolidieren» Die Gewerkschaft syndicom hat am Dienstag, 3. Juni, den Sozialpartner Post informiert, dass sie eine Verhandlungspause einlegen und die Gespräche über den neuen Gesamtarbeitsvertrag Post vorübergehend aussetzen wird. Der Unterbruch soll genutzt werden, um die Eckwerte des GAV nochmals intensiv zu diskutieren und Lösungen zu entwickeln, welche von der Gewerkschaftsbasis und dem Personal der Post breit mitgetragen werden können.

Offene Fragen in zentralen Bereichen Letzte Woche hat syndicom den Post-Verantwortlichen mitgeteilt, dass sie bei den GAV-Verhandlungen eine Pause einlegen will. Die «Blick»-Schlagzeile machte daraus eine «Streikdrohung». syndicom-Präsident Alain Carrupt erklärt in einem Interview die Hintergründe des Entscheids und appelliert an die Post, den Unterbruch auch als Denkpause zu nutzen.  Interview: Bruno Schmucki

veranstaltung zu den GAV-Verhandlungen im August letzten Jahres habe ich in meiner Rede gesagt: «syndicom sagt Ja zum Umbau, aber Nein zu Verschlechterungen.» Für uns ist dies selbstverständlich, und unterdessen dürfte das auch der Post klar sein. Die Änderung der Unternehmensform und die neue Struktur der Post dürfen niemals als Vorwand dienen, um die Arbeitsbedingungen des Personals zu verschlechtern. Ich habe aus­serdem gesagt: «Jetzt erwarten wir auch von der Post ein vernünftiges und transparentes

enthält. In den letzten Wochen hat uns die Verhandlungsdelegation zudem über verschiedene Resultate informiert, bei denen noch keine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Sie betreffen die Zuschläge für die Nacht- und Sonntagsarbeit, die Pausen, die Ferienregelung und die Treueprämien. Das sind Themen, welche viele unserer Mitglieder betreffen und beschäftigen.

War das nicht auch eine Reaktion auf die öffentlichen Äusserungen der Post-Spitze?

Es kam hinzu, dass Spitzenleute der Post in der Sonntagspresse in der heissen Verhandlungsphase Signale gaben, die wir ernst nehmen mussten. PostChefin Susanne Ruoff kündigte etwa am 9. März in der Zeitung «Schweiz am Sonntag» an, dass Alain Carrupt: wegen der Redukti«Unser Ziel ist und bleibt on der Briefmenge ein guter GAV mit der Post, den «in den nächsten fünf Jahren Tausende von alle mittragen können.» Jobs wegfallen» würden. Verwaltungsrat Peter Hasler stellte Vorgehen. Sie muss ihrem Per- eine Woche später in der gleisonal möglichst rasch beweisen, chen Zeitung in Aussicht, dass dass sie den Umbau nicht im Sin- die aktiven Mitarbeiter in Zune eines Abbaus versteht.» kunft höhere Beiträge in die PenAn diesen Vorgaben haben wir sionskasse einzahlen müssten. die Zwischenresultate der GAV- syndicom hat eine  «Verhandlungs­ Verhandlungen gemessen und pause» eingelegt. Was passiert sind deshalb zum Schluss ge- jetzt? kommen, dass wir unsere Positionen intern nochmals eingehend diskutieren müssen. Es gibt verschiedene offene Fragen in zentralen Bereichen.

© Yoshiko Kusano

syndicom: Letzte Woche hat syn­ dicom die Verhandlungen zum GAV Post vorübergehend ausgesetzt. Was führte zu dieser Entschei­ dung? Alain Carrupt: An der Auftakt-

Die internen Gremien von syndicom werden die Situation analysieren und das weitere Vorgehen beschliessen. Ich bin mir bewusst, dass diese Diskussion kontrovers geführt wird – ihr müssen wir uns stellen. Gemeinsames Ziel ist und bleibt, dass wir einen guten GAV mit der Post abschliessen wollen, den unsere Mitglieder und alle Angestellten der Post breit mittragen können.

Will syndicom damit Druck auf die Post ausüben? Die Verhandlungspause ist ein Signal an die Post. Sie soll sich Zeit nehmen, zu überlegen, ob ihre Strategie die richtige ist. Wir haben eine lange Tradition

der Sozialpartnerschaft bei der Post, mit Höhen und Tiefen. In der Vergangenheit konnten wir Meinungsverschiedenheiten regeln. Wir nutzen die Verhandlungspause auch, um eine Mobilisierung vorzubereiten. Für uns ist es wichtig, dass sich auch unsere Mitglieder für einen guten GAV engagieren.

In den Medien war bereits von Streikdrohungen zu lesen. Ein Streik kann nie das Ziel sein. Er ist das letzte Mittel, wenn die Gespräche scheitern und unsere Mitglieder keine anderen Lösungen mehr sehen als Kampfmassnahmen. Wann es so weit ist, entscheiden die Mitglieder, nicht die Gewerkschaft.

Seit letztem Sommer hat syndicom als Sozialpartnerin mit den Verantwortlichen der Post intensiv über einen GAV für mehr als 40 000 Angestellte verhandelt. Jetzt sind Geschäftsleitung und Regionalleitungen von syndicom zum Schluss gekommen, dass es eine Verhandlungspause braucht, um die bisherigen Resultate kritisch zu analysieren. Mit diesem Vorgehen will syndicom auch ihre Verhand­ lungsdelegation und die Leitung des Sektors Logistik unterstützen und stärken. syndicom wird die nächsten Wochen intensiv nutzen, um in internen Gremien ihre Positionen zu diskutieren und zu konsolidieren. Es sollen Lösungen entwickelt werden, welche von der Gewerkschaftsbasis und dem Personal bei der Post akzeptiert werden. Vorgese­ hen ist unter anderem am 26. September 2014 eine Firmenkonferenz der Post in Bern. syndicom

Wir erwarten, dass der GAV für möglichst viele Mitarbeitende der Post gilt. Es ist wichtig, dass wir damit die Arbeitsbedingungen und den Schutz für die Angestellten der Post garantieren können. Dazu gehört für uns auch die Gleichbehandlung des Fahrpersonals der privaten Postautounternehmer mit dem Fahrpersonal von PostAuto AG. Hier fehlen uns immer noch konkrete Vorschläge. Entscheidend ist für uns auch, wie der Kündigungsschutz im neuen GAV geregelt ist. Die aktuelle Diskussion über den Verkaufsdruck der Schalterangestellten zeigt auf, wie wichtig ein guter Schutz ist. Und schliesslich erwarten wir vom neuen GAV, dass er griffige Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

© Margareta Sommer

Wo liegen konkret die Probleme?

Das ist die deutliche Position von syndicom ∙ Auftaktkundgebung zu den GAV-Verhandlungen mit der Post, Bern, 21. September 2013.


6 | Sektoren  Telecom

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Ringier, Tamedia und die JobCloud AG

Wäscht da eine Hand die andere? Timing ist alles. Im Kampf zwischen Tamedia und Swisscom um die Übernahme der PubliGroupe und ihres einträglichen Online-Verzeichnisdienstes Local.ch fällt auf, wie sich eine Ankündigung an die andere reihte ... Yves Sancey

Der Bieterkampf um Local.ch hat ein Ende syndicom begrüsst die Einigung von Swiss­com und Tamedia, die Dienstleister Local.ch und Search.ch in ein gemeinsames Tochterunternehmen einzu­ bringen und damit die Preistreiberei an der Börse zu beenden. Der Bieterstreit um die PubliGroupe hat damit eine überraschende Wendung genommen. Für syndicom ist klar, dass das zukünftige Unternehmen dem GAV Local.ch unterstellt werden muss. «Im Interesse der Mitarbeitenden von Local.ch wäre eine vollständige Integration in die Swiss­com das einzig Richtige», hatte Giorgio Pardini, Leiter Sektor Telecom/IT bei syndicom, am 20. Mai festgehalten. Die überraschend eine Woche später erfolgte Mitteilung über die Zusammenführung beider Adressdaten-Vermarkter in ein von Swisscom und Tamedia gemeinsam geführtes Tochterunter­ nehmen begrüsst die Gewerkschaft syndicom. Die klare Besitzstruktur mit der Aktienmehrheit von 69 Prozent bei Swisscom bietet den Mitarbeitenden

von Local.ch und Search.ch gute Zukunftsperspek­ tiven: die Aussicht, dem GAV Local.ch unterstellt zu werden und so von guten Arbeitsbedingungen zu profitieren. syndicom fordert von Tamedia und Swisscom, ihre soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden wahrzunehmen und keinen Stellenabbau vorzunehmen. Sämtliche Mitarbei­ tenden von Search.ch und Local.ch müssen im künftigen gemeinsamen Unternehmen gleichwertig beschäftigt werden. syndicom wird mit Swisscom und Tamedia Verhand­ lungen zu den Überführungsmodalitäten aufneh­ men, mit dem Ziel, für alle Mitarbeitenden eine gute Lösung zu finden. syndicom pflegt mit Swisscom seit deren Gründung eine konstruktive Sozialpartnerschaft mit einem sehr guten Gesamtarbeitsvertrag und vorbildlichen Mitwirkungsrechten. Auch mit Local.ch pflegt syndicom eine konstruktive Sozialpartnerschaft. (syndicom)

Swisscom-Lernende

26. Mai: Die Ringier AG teilt mit, dass sie ihre Beteiligung an der JobCloud AG durch eine Zahlung von rund 59 Millionen Franken aufstockt und damit per 30. Juni 2014 wieder 50 Prozent an der Gesellschaft hält. Die JobCloud betreibt unter anderem die lukrativen Stellenportale Jobs.ch und Jobup.ch. Bisher belief sich die Beteiligung von Ringier auf 37,1%, die Mehrheit hielt mit 62,9% Tamedia. 27. Mai: Tamedia bestätigt ihr Übernahmeangebot für die PubliGroupe, allerdings zu einem seltsam anmutenden Preis: die Zürcher Mediengruppe bietet 190 Franken pro Aktie – 10 Franken weniger als ihre Konkurrentin Swisscom. Damit stehen ihre Chancen, das Rennen zu machen, quasi bei null. Eine eher merkwürdige Strategie. 30. Mai: Man erfährt, dass Swiss­ com und Tamedia zusammenspannen, um Local.ch und Search.ch als «Alternative zu Google» zu entwickeln. Auch

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wenn der Ausgleich der Beteiligungen an JobCloud zwischen Tamedia und Ringier lange geplant war, wie behauptet wird, deutet die Abfolge der Ereignisse stark darauf hin, dass Tamedia diese Änderung im Tausch gegen Ringiers Verzicht auf die PubliGroupe hingenommen hat. Denn dies ebnete ihr den Weg, um nach der geplanten Übernahme der PubliGroupe durch Swiss­com die beiden Verzeichnisdienste in eine gemeinsame Tochtergesellschaft einzubringen. Und es erklärt das 190-FrankenAngebot von Tamedia, die damit bereits auf ihre Teilnahme am Kampf um die P ­ ubliGroupe verzichtete. Tamedia begnügt sich mit einer Partnerschaft mit Swisscom, macht aber mit ­ihren PubliGroupe-Aktien, deren Wert gestiegen ist, und mit den Millionen von Ringier ein gutes Geschäft. Willkommen in der grausamen Welt der neuen Raubtiere der Medienbranche.

Seit dem 1. Januar 2013 sind bei Swisscom auch die Lernenden dem GAV unterstellt. Dies war eine von vielen Verbesserungen, die syndicom bei der letzten Weiterentwicklung des GAV Swisscom erreichte. Eine Folge der GAV-Unterstellung der Lernenden ist, dass diese auch an den Wahlen zur Personalvertretung teilnehmen können. Als Alternative zu einer reinen Lehrlings-PV haben sich die Sozialpartner mit Swisscom auf ein «Quali-Projekt Personalvertretung» geeinigt. So haben jedes Jahr zwei Lernende die Möglichkeit, einen vertieften Einblick in die PV-Arbeit zu erhalten. Jasmin Jörg da Silva und Frédéric Horner sind die beiden ersten Lernenden, die das Quali-Projekt nutzen. Betreut werden sie von Michael In Albon, Präsident der Personalvertretung Group Functions. Am 3. Juni waren Jasmin und Frédéric zuerst im Zentralsekretariat von syndicom zu Besuch. Jugendsekretär Loïc Dobler und Franz Schori, Fachsekretär Tele-

© François Gribi

Das «Quali-Projekt Personalvertretung»

Besuch bei syndicom und im Bundeshaus ∙ Jasmin Jörg da Silva, Frédéric Horner, SP-Nationalrat Corrado Pardini und Franz Schori (syndicom) vor den drei ­Eidgenossen.

com/IT, schilderten den beiden den hohen Stellenwert, der den Personalvertretungen bei der gewerkschaftlichen Arbeit zukommt und wie die Zusammenarbeit konkret aussieht. Einen weiteren Teil der gewerkschaftlichen Arbeit lernten die beiden Jugendlichen bei einem Besuch im Bundeshaus kennen. SP-Nationalrat und Unia-Geschäftsleitungsmitglied Corrado Pardini führte sie und erklärte

die Wichtigkeit von parlamentarischer Arbeit, um die Arbeitsbedingungen für die vier Millionen Beschäftigten in der Schweiz auf Gesetzesebene zu verbessern. Denn: jeder Minimalstandard, der im Gesetz verankert ist, muss nicht mehr sozialpartnerschaftlich in GAVs ausgehandelt werden. Die gewerkschaftliche Arbeit in den Betrieben geht mit der parlamentarischen Arbeit Hand in Hand. (sf )


Medien  Sektoren | 7

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014 Tag der Schrift

Fachtreffen der Kreativen ∙ Die geladenen Referentinnen und Referenten Céline Odermatt, Tim Ahrens, Richard Frick (Moderation), Simon Egli und Susanne Burri (v. l. n. r.).

Zum diesjährigen Tag der Schrift – durchge­ führt von syndicom und der Berufsschule für Gestaltung Zürich am 14. Juni – fanden sich 152 GrafikdesignerInnen, Studierende und Interessierte ein. Ein spannendes Programm führte durch den Anlass: Susanne Burri stellte die von ihr konzipierte Plattform für unabhängige Type Foundries, «New Type», vor, Volker Schnebel referierte über die Di­ gitalisierung ausländischer Scripte. Thema war auch die von Céline Odermatt präsen­ tierte Dialekt-Schrift, für welche ergänzend zum lateinischen Alphabet eigene Buchsta­ ben entworfen wurden. Nicht nur Schriften, sondern auch Design-Software und WebApplikationen standen bei Tim Ahrens im Zentrum. Abschliessend zeigte der ausge­ zeichnete Schweizer Grafikdesigner Simon Egli verschiedene Designs von Schriftfami­ lien und Schriftsystemen. (red)

AFFÄREN ROCCHI UND GIROUD

Eine immer noch sehr labile Pressefreiheit Anzeige Stiftung Stipendienkasse für den Schweizer Buchhandel

Bilden Sie sich weiter ! Wir unterstützen Sie mit Stipendien und Ausbildungsbeihilfen. Die Stiftung Stipendienkasse der Gewerkschaft Medien und Kommunikation (syndicom) und des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes (SBVV) richtet Stipendien und Ausbildungsbeihilfen aus an: ➡ Auszubildende des Buchhandels und des Verlagswesens. ➡ Angestellte des Buchhandels, des Zwischenbuchhandels und des Verlagswesens. ➡ SeiteneinsteigerInnen, welche im Buchhandel eine Zweitausbildung absolvieren. Antragsstellende müssen Mitglied von syndicom sein oder die aktuelle Arbeitgeberin ist ordentliches Mitglied im SBVV. Die Stipendiatin soll nach der Ausbildung mindestens zwei Jahre in der Branche tätig bleiben. Unterstützt werden Auszubildende und Angestellte, wenn die Kosten für die Aus- oder Weiterbildung nicht oder nur sehr schwer zu erbringen sind. Interessiert? www.syndicom.ch/stipendienkasse

Die Hausdurchsuchungen beim Journalisten Ludovic Rocchi vom letzten Sommer, über welche auch «Le Matin» berichtete, waren illegal und unverhältnismässig. Die Pressefreiheit hätte gegenüber dem Untersuchungsbedürfnis Vorrang haben müssen, erklärte das Zwangsmassnahmengericht, welches am 22. Mai das Vorgehen der Neuenburger Staatsanwaltschaft verurteilte und sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention berief. Am 13. August 2013 (siehe syndicom-Zeitung Nr. 12/2013) war die Wohnung des Journalisten durchsucht worden, und man hatte seinen Computer und weiteres Material beschlagnahmt. syndicom hatte sich sehr besorgt um die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus geäussert. Die Hausdurchsuchung erfolgte im Zusammenhang mit der Verleumdungsklage eines Professors der Universität Neuenburg: Rocchi hatte in mehreren Artikeln Indizien von Plagiat in den Schriften des Professors veröffentlicht.

Stärkt dieses Urteil vom 22. Mai die Pressefreiheit? Der noch anfechtbare Rechtsspruch wird sicher Geschichte machen und schafft einen Präzedenzfall. Die Affäre wird aber Spuren hinterlassen. Die Energie, die Rocchi in seine Verteidigung stecken musste, hätte anderen Recherchen dienen können. Zwar wird der Quellenschutz durch dieses Urteil gestärkt: Die Journalisten können ihn in Anspruch nehmen, wenn sie als Zeugen aussagen müssen, aber auch, wenn sie selbst Beklagte in einem Verfahren sind. Die Untersuchung gegen den Journalisten läuft dennoch weiter.

Sendeverbot Das Sendeverbot für zwei Reportagen des Westschweizer Fernsehens RTS zur Affäre Giroud, die am 12. Mai ausgestrahlt werden sollten, hatte einen Aufschrei der Empörung zur Folge. Zum zweiten Mal innerhalb von drei Monaten zensurierte das Bezirksgericht Sion die RTS. Am 21. Mai konnten die beiden Beiträge endlich ausgestrahlt werden. Die zunehmenden Einschüchte-

© Jean-Chris tophe Bott/Key

Im Nachhinein wurden sie für illegal erklärt, doch die Hausdurchsuchungen bei einem «Le Matin»-Journalisten und die Zensur zweier Reportagen des Westschweizer Fernsehens RTS zeigen, dass der investigative Journalismus in Gefahr ist. Mit der Verurteilung des Vorgehens der Neuenburger Staatsanwaltschaft bekommt eine noch blasse Pressefreiheit nun wieder etwas Farbe.  Yves Sancey

Bekam eigentlich Recht, aber ... «Le Matin»-Journalist Ludovic Rocchi.

rungen und Drohungen gegenüber Journalisten, die ihre – in der Demokratie zentrale – Informationsarbeit machen, sind beunruhigend. Während Trivia und das Prominenten-Leben immer mehr Seiten füllen, wird der investigative Journalismus in der Schweiz immer stärker bedrängt. Die Pressekonzentration beschränkt die Informationsvielfalt bereits genügend, der Einfluss der Werbekunden führt schon zu einer ziemlich wirksamen versteckten Selbstzensur, sodass nicht auch noch die Justiz den Recherche-Journalismus eingrenzen sollte. «La Cité», die WOZ oder «investigativ.ch» verteidigen die Recherche mit Erfolg. Achten wir darauf, dass dies nicht zu einem Rückzugsgefecht wird.


8 | Sektoren Medien

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Ist die digitale Revolution ein Trugbild?

Iistige – Usstige

Soll ich den Ratschlägen, mich der Digitalisierung zu stellen, folgen? Die Schwärmerei um das E-Book macht mich misstrauisch. Stimmt es beispielsweise, dass während des Weihnachtsgeschäftes in den USA mehr digitale als herkömmliche Bücher verkauft wurden? Werden die Autoren fair entschädigt? Wird die Weltkultur tatsächlich kostenlos, frei verfügbar und der Traum einer universalen Bibliothek wahr? Allein für die Digitalisierung der Kataloge haben die USA dem Verlagswesen Unsummen zur Verfügung gestellt. Denn die Kosten für die Digitalisierung bleiben hoch. Auch weil die Verleger in Abhängigkeit von der Informatik geraten. Die digitale Revolution verspricht uns die grosse Freiheit:

Peter Ackermann – Redak­ tionsleitung «Beobachter Natur». Neu: Offen für Neues. David Bauer – «TagesWo­ che». Neu: Offen für Neues.

Obwohl sie gerne Buchseiten umblättert und Buchumschläge in den Händen hält, hat sich Valérie Solano als Antwort auf unseren Artikel über E-Reader in Ausgabe Nr. 6 überlegt, ob ihr Verlag ein solches Medium braucht. Schluss mit schweren Büchern, Schluss mit zensierenden Verlegern, Schluss mit Urheberrechten, die sich die Zwischenverdiener einverleiben … Doch die Realität enttäuscht: 1% des Marktes in der Schweiz, 20% in den USA, und «Publishers Weekly» kündigte Anfang 2014 an, dass das Wachstum im Jahr 2013 drastisch zurückgegangen sei. Der Hype hat nachgelassen. Findet die Revolution vielleicht gar nicht statt?

Und was ist mit dem Datenschutz? Wer Kunde in einer Buchhandlung ist, hat die Möglichkeit, «Die Kartause von Parma» oder «Das Manifest der Kommunistischen Partei» anonym zu kaufen. Bei Amazon hingegen wird

man identifiziert, registriert und stimmt den Nutzungsbedingungen zu. Mein Exemplar von Baudelaires «Blumen des Bösen» ist nirgends unter meinem Namen registriert und ich kann es nach Belieben an Leute verleihen. Die elektronische Version erlaubt mir nur fünf «Ausleihen» und nur an Nutzer derselben Plattform. 2009 löschte Amazon «1984» von George Orwell aus dem Angebot und gleich auch von den Lesegeräten. Solche «Büchervernichtung» wird sich wiederholen, da man die Datensätze beunruhigend einfach vom Reader löschen kann. Könnte das digitale Buch wenigstens die Waldzerstörung verhindern? Vielleicht, aber sicher nicht die Klimaerwärmung und den Abbau der für die Herstel-

Helen Brügger – «Edito + Klartext». Neu: Offen für Neues in der Deutschschweiz. Bal z Bruppacher – Associa­ ted Press. Neu: NZZ.

lung der Lesegeräte benötigten Edelmetalle. Für den Kauf von digitalen Büchern lassen sich die Kunden weiterhin in der Buchhandlung beraten. Das sieht man an den Verkaufszahlen der einzelnen Titel: Die Absätze der E-Books folgen denselben Kurven wie die gedruckten Bücher. Digitale Bücher sind nur ein zusätzliches Medium, das die Verleger und Buchhändler zur Diversifizierung in ihr Sortiment aufnehmen. Bei den Lesern findet sich das Lesegerät schliesslich auf dem Stapel neben ihrem Bett wieder. Ich werde jedenfalls noch lange keine E-Books produzieren!

Sina Bühler – «work». Neu: Pressebüro St. Gallen. Felix Burch – «Ostschweiz a. S.». Neu: Offen für Neues. Rudolf Burger – «Der Bund». Neu: Pension. Alice Chalupny – «Sonn­ tagsZeitung». Neu: Stv. Leitg. Kommunikation Fenaco. Michael Fleischhacker – «Die Presse» (Österreich). Neu: Entwicklung ÖsterreichAusgabe der NZZ. Marc Forster – SDA. Neu: «Cash». Colet te Gradwohl – «Landbote». Neu: Stellv. Chefredaktorin NZZ.

Valérie Solano, Verlagsleiterin Editions des Sauvages

Thomas von Grünigen – «Rundschau». Neu: TVKorrespondent SRF New York.

Pensionierung Hanspeter Graf, Zentralsekretär Grafische Industrie

Volker ter Haseborg – «Hamburger Abendblatt». Neu: Chefreporter «Bilanz».

Em Hampi si Letscht

© Margareta Sommer

Olivia Kühni – «Handels­ zeitung». Neu: Offen für Neues.

© Peter Berger

Es ist kein Witz, Hampi Graf hört Ende Juni auf und «wird Rentner». Das löst Erstaunen aus, weil er doch jünger aussieht und denkt als viele Jüngere – und weil er einfach bei uns präsent war all die Jahre und Auskunft gab, organisierte, schrieb, «megaphonte», sich ärgerte, verhandelte, lachte, polterte und kämpfte. Hampi ist seit 1968 aktives Gewerkschaftsmitglied beim Schweizerischen Typographenbund – diesem trat er zwei Wochen nach Beginn der Schriftsetzerlehre bei. Ebenfalls war er Mitglied der Gewerkschaft Druck und Papier, bei comedia und syndicom. Nein, er hat nicht ständig die Gewerkschaft gewechselt, er blieb seiner Gewerkschaft treu. Es war die Gewerkschaft, die mit seiner aktiven Mithilfe fusionierte und sich wandelte, da auch die grafische Industrie, in der es heute keine «Schriftsetzer» mehr gibt, sich veränderte. Hampis Gewerkschaftsleben ist Teil einer dynamischen Geschichte. Die Anekdoten dazu müsst ihr euch jedoch von ihm selbst erzählen lassen, das kann nur er so richtig farbig schildern – nicht gerade von den alten Mönchen zum Digitaldruck, aber von den spontanen Lehrlingskämpfen bei ­ Orell Füssli Druckerei über «Tat», Tamedia

Andreas Kneubühler – Pressebüro St. Gallen. Neu: SDA St. Gallen

Hampi IN aKTION ∙ Am Aro-Streik (27. 8. 2003) und neun Jahre danach an der Branchenkonferenz GIV (8. 12. 2012).

und Swissprinters bis zu den GAV-Kämpfen. Ein Dauerthema in diesen Jahren war der Arbeitszeitkampf: 1977 war der Typographenbund die erste schweizerische Gewerkschaft, welche die 40-Stunden-Woche erkämpfte, die 1979 schliesslich umgesetzt wurde.

40-Stunden-Woche erkämpft Die Arbeitszeitverkürzung blieb Hampi und seiner Gewerkschaft ein Anliegen. Doch in den 90erJahren gab es weniger Rückhalt für den nächsten Schritt, die 35-Stunden-Woche. In seiner letzten Vertragsrunde 2013 musste Hampi miterleiden, wie in die branchenweite 40-Stunden-Woche Löcher geschlagen wurden. Für die Gewerkschaft der grafischen Industrie, die in den 70ern ein «Eisbrecher» für die fortschrittliche Gewerkschaftspolitik war, ist es nach den Jahren des Stellenabbaus und der

Schlies­ sungen schwieriger geworden, an die früheren erfolgreichen Kämpfe anzuknüpfen. Hampi erlebte als Akteur das mitreissende kämpferische Auf und das zermürbende Ab, war bei mehreren GAV-Verhandlungen in der Verhandlungsdelegation und bei zahlreichen Streiks für GAV-Forderungen, gegen Abbau und Schliessung, für betriebliche Forderungen mittendrin und zuvorderst dabei. Am 1. Mai 2001 wurde Hampi comedia-Regionalkoordinator in Zürich und zuständiger Sekretär für die grafische Industrie. In dieser neuen Rolle waren seine damals schon 30-jährigen gewerkschaftlichen, betrieblichen und beruflichen Erfahrungen, sein Wissen und seine Streikpraxis ein unermesslicher Fundus für die Unterstützung von Betriebskommissionen, Mitgliedern und jüngeren Sekretären. 2005 wurde Hampi zum Zent-

ralsekretär für die grafische Industrie und zum Mitglied der Geschäftsleitung von comedia gewählt. Was viele verwunderte: Den Urzürcher und FCZ-Anhänger zog es damals sogar nach Bern – wobei da vor allem die Liebe (nicht YB) die Hauptrolle spielte … Lieber Hampi, wir werden uns anstrengen, den Standard von all dem, was du gelöst, organisiert und betreut hat, in Zukunft zu halten. Verdienstoder Leninorden verleihen wir nicht, doch wir danken dir für alles, was du in diesen vielen Jahren für die Gewerkschaft geleistet und gearbeitet hast. Wir hoffen, es bleibt dir nach diesem jahrzehntelangen Einsatz noch viel Energie für den ruheständlichen Kampf für eine gerechtere (Arbeits-)Welt!

Roland Kreuzer, Leiter Sektor Medien und Mitglied der Geschäftsleitung

René Lenzin – «TagesAnzeiger». Neu: Informations­ dienst der Bundeskanzlei. Patrick Marcolli – Korres­ pondent BaZ. Neu: Presse­ sprecher Herzog & de Meuron. Thom Nagy – «NZZ Labs». Neu: «TagesWoche». Peter Sennhauser – «Blog­ werk», «TagesWoche». Neu: Publiz. Leitung «NZZ.ch». Peer Teeuwsen – «Zeit» Schweiz und Hamburg. Neu: Publizist. Entwicklung NZZ. David Schaffner – «Ost­ schweiz am Sonntag». Neu: «Tages-Anzeiger». Natascha Schwyn – «Tages­ schau». Neu: Inlandkorres­ pondentin SRF Fernsehen. Thomas Wehrli – Politikchef BaZ. Neu: Noch geheim.

Nachfolge Hampi Graf Angelo Zanetti, ehemaliger Re­ gionalsekretär aus dem Tessin, ist neuer Zentral­ sekretär für die grafische Indust­ rie. (red) © zvg

© Margareta Sommer

«Weshalb ich nicht an eine E-Book-Revolution glaube»


Frauen  Interessengruppen | 9

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

© SGB

© Felix Graf

© SGB

© Felix Graf

Nationaler Frauentag

Lohngleichheit jetzt: Transparenz und Kontrollen! Zum nationalen Frauentag 2014 forderten die Gewerk­ schaftsfrauen den Bundesrat in einem offenen Brief dazu auf, die nötigen gesetzlichen Schritte für die Durchsetzung der Lohngleichheit «zügig» zu ergreifen. Denn der Ende Februar mit mageren Ergebnissen been­ dete Lohngleichheits-Dialog und der wieder angestie­ gene Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen zeigen aufs Neue, dass mit Freiwilligkeit zu wenig er­ reicht werden kann. Zusammen mit den SGB-Frauen verlangt auch syndi­ com: Jetzt braucht es gesetzlich festgelegte Kontrol­ len! Die Unternehmen sollen die Löhne regelmässig überprüfen müssen. Sie haben innerbetriebliche Lohntransparenz herzustellen. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es eine nationale Behörde, die die Kompetenz hat, solche Überprüfungen auch von Amtes wegen durchzuführen und Massnahmen zur

Wenn die Kinder krank sind Das Kind ist krank oder verunfallt und muss zu Hause gepflegt werden, beide Elternteile arbeiten. Ein Elternteil beschliesst, die Pflege zu übernehmen. Wie lange kann diese Mutter oder dieser Vater freinehmen? Und wie lange hat sie oder er Anrecht auf Lohn?  Christina Werder, SGB

3 Tage pro Ereignis, nicht pro Jahr! Wichtig zu wissen ist: Das Anrecht auf 3 Tage Urlaub gilt pro Krankheitsfall und nicht pro Jahr. Das scheinen Arbeitgeber immer wieder mal zu vergessen! Und auch viele Arbeitnehmende glauben, sie hätten ihren Anspruch nach 3 Tagen ausgeschöpft. Wie verhält es sich aber mit dem Lohnersatz? Die Arbeitsbefreiung zur Pflege kranker Kinder «wird der unverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung im Sinne von Art. 324a OR gleichgestellt» (Seco). Das heisst konkret: Der Elternteil, der zu

Mehr Fotos und der Link zum offenen Brief der SGB-Frauen an den Bundesrat auf syndicom.ch.

Erfolg von syndicom

Die aktuelle Rechtslage

Braucht ein krankes oder verunfalltes Kind zu Hause Pflege von einem arbeitenden Elternteil, dann hat der Arbeitgeber dieser Person bis zu drei Tage freizugeben. Dabei ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzumachen, wann und unter welchen Umständen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist. «Unter Umständen kann ein Arbeitnehmer aber auch länger von der Arbeit befreit werden, wenn dies gerechtfertigt ist», sagt das Seco.

Durchsetzung der Lohngleichheit einzuleiten. Sei es mittels Klage, Busse oder Verfügung. Bei festgestellter Diskriminierung gilt Nulltoleranz. Im Hinblick auf den 14. Juni 1991, den Tag des legen­ dären Frauenstreiks in der Schweiz, forderten die Ge­ werkschaftsfrauen in einem farbenfrohen Protest­ marsch am 12. Juni in Bern, dass der Bundesrat die Gleichstellung nach nunmehr 33 Jahren (Verfassungs­ artikel) respektive 18 Jahren (Gleichstellungsgesetz) endlich durchsetzen müsse. In den von syndicom vertretenen Branchen erhielten die Frauen Besuch von unseren Regionalsekretärinnen, die Fragen beantworteten und Broschüren und Flugbät­ ter verteilten. (red)

Hause beim kranken oder verunfallten Kind bleibt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit drei Monaten gilt und mindestens auch für drei Monate abgeschlossen ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung für Eltern, die mehrere solche Befreiungen pro Jahr brauchen (auch für eigene Krankheit), ist jedoch begrenzt.

Die Lohnfortzahlung ist uneinheitlich Sie richtet sich je nach Arbeitsort nach anderen Regeln. Unterschieden wird eine Basler, Berner oder Zürcher Skala. Alle drei Skalen sehen für das erste Anstellungsjahr höchstens 3 Wochen solcher bezahlten Arbeitsbefreiung vor. Im 2. Dienstjahr sehen dann die Berner 4, die Zürcher 8 und die Basler Skala insgesamt 9 Wochen bezahlten Urlaub vor. Empfehlenswert ist, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche Skala zur Anwendung kommt. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt in jedem Dienstjahr von neuem.

was ist mit dem kranken Neugeborenen? Immer wieder kommt es vor, dass ein neugeborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen länger im Spital bleiben muss. Weil der Mutterschaftsurlaub auch dazu dient, sich in den ersten Monaten intensiv um das Neugeborene zu kümmern, kann in diesem Fall die Mutter den Erwerbsersatz bei Mutterschaft aufschieben und erst dann beziehen, wenn das Kind aus dem Spital kommt. Diese Situation wird nach den gewöhnlichen Regelungen bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung behandelt, also im Sinne von Art. 324a OR. Konkret heisst das: Die Mutter hat während des Aufenthalts des Kindes im Spital eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Der Anspruch ist derselbe, wie wenn sie wegen Krankheit eines älteren Kindes nicht arbeiten könnte. Anzumerken bleibt, dass obige Ausführungen sich auf die Privatwirtschaft beziehen. Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse (Verwaltung oder staatliche Unternehmen) unterstehen eigenen Regeln.

Post: Modernisierte Kinderbetreuung Seit längerer Zeit ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für syndicom ein wichtiges politisches Thema. Die Post als Arbeitgeberin hat bisher die Betreuung von Kindern bis vier Jahren finanziell unterstützt – aber nur auf Antrag und ohne garantierten Anspruch. Die Gewerkschaften und die Post haben nun die Leistungen für familienergänzende Kinderbetreuung neu verhandelt und deutlich ausgebaut. Das ist ein grosser Erfolg von syndicom und ein grosser Fortschritt!

Ein starkes Zeichen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie! Die Neuerungen, die alle rückwirkend auf 1. Januar 2014 in Kraft treten, lassen sich sehen: 1. Zuschüsse für familienexterne Kinderbetreuung (Kita, Tages­ mütter, Tagesschule) werden ausgebaut und gelten neu für Kinder bis zum 10. Altersjahr. 2.  Es besteht ein Rechtsanspruch, das heisst die Unterstützung kann von der Post nicht mehr verwehrt werden. 3. Das für die Berechnung massgebende Haushaltseinkommen wird ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind um 5000 Franken reduziert.

Der Antrag auf Unterstützung wird weiterhin benötigt – so wirds gemacht: Hole dir auf dem Intranet der Post alles zum Thema: Register HR-Portal / HRGrundlagen / Prozesse und Dokumente / HR-Managementprozesse / Management der Vielfalt / Familie und Beruf / Kinderbetreuung. Den Antrag sendest du ans Servicecenter Personal (SCP). Ganz wichtig: Die Beiträge werden immer für das vergangene Jahr ausbezahlt. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni beim SCP eingereicht werden, damit die Unterstützungsbeiträge fürs vor­angegangene Jahr ausbezahlt werden. Die Auszahlung des finanziellen Unterstützungsbeitrags erfolgt einmal jährlich, nach Möglichkeit mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung. Gerätst du durch die nachschüssige Zahlung in eine schwierige finanzielle Situation, kannst du dich an die Sozialberatung wenden. Gerne hilft dir auch das Regional­ sekretariat von syndicom in deiner Nähe weiter. syndicom macht sich stark für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie! Mach du dich stark für syndicom: werde Mitglied! Gemeinsam erreichen wir mehr für Mütter und Väter! René Stucki


10 | Kultur

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Neu im Kino

Landschaften, versehrt und vom Wasser geprägt

«Wie wir das Wasser verändern und wie das Wasser uns verändert» lautet der Untertitel des Dokumentarfilms «Watermark». Der Fotograf Edward Burtynsky und die Dokumentarfilmerin Jennifer Baichwal unternehmen eine Reise um die Welt und zeigen in erschreckenden wie faszinierenden Bildern den Wert des Wassers.  Geri Krebs Leben ist. Und da dieses Leben ein langer Fluss ist, erlaubt sich der Film am Ende auch eine meditativ lange Fluss-Fahrt.

«Manufactured Landscapes» hiess ein erster gemeinsamer Dokumentarfilm von Edward Burtynsky und Jennifer Baichwal. Dort zeigte das kanadische Regieduo – Burtynsky seit den 1990er-Jahren einer der bedeutendsten Fotokünstler Kanadas, Baichwal seit über 20 Jahren eine international bekannte Dokumentarfilmerin – monumentale, meist weitwinklige Aufnahmen von Landschaften, die durch menschliche Eingriffe massiv verändert worden sind: Tagebau-Minen in den USA, Ölraffinerien in Bangladesch, Staudämme in China.

Gigantismus und Entfremdung

«Watermark» ist die Fortsetzung jenes vielfach preisgekrönten Films aus dem Jahr 2006. In einer weltumspannenden Reise erzählen Burtynsky und Baichwal über weite Strecken kommentarlos in einzigartigen Bildfolgen 20 Geschichten aus 10 Ländern, in denen immer jenes Element im Zentrum steht, ohne das es kein Leben gäbe. Mit Bildern von den Wassermas­ sen im chinesischen Xiao­langdiStaudamm, kontrastiert mit Aufnahmen vom ausgetrockneten Flussdelta des einst mächtigen Colorado in Mexiko beginnt

© Praesens

Bildfolgen aus zehn Ländern

Atemberaubend schön und doch beklemmend ∙ Ein Still aus Edward Burtynsky und Jennifer Baichwals «Watermark».

«Watermark». Später geht es weiter zu indischen Stufenbrunnen, aufgebaut wie umgekehrte Pyramiden, um Grundwasserschwankungen durch den Monsun auszugleichen, unheimlich tief und doch ausgetrocknet. In Los Angeles kommt die Geschichte des legendären Aquä-

dukts von Ingenieur Mulholland zur Sprache (die Sache, bei der in Polanskis «Chinatown» Jack Nicholson die Nase dran hatte). Die Wasserversorgung der Metropole hatte weit entfernt in den Bergen einen ausgetrockneten See mit katastrophaler Staubbelastung zur Folge, der nun wieder

mit Milliarden-Kosten künstlich von Wasser besprüht werden muss. Faszinierend wiederum die jahrtausendealten ReisfeldTerrassen in Zentralchina, die ein junger «Wasserwächter» mit seinem Handy kontrolliert. «Watermark» ist ein Bilderfluss voller Leben, der zeigt, wie Wasser

Buchtipp

Ein Familienmythos wird aufgedeckt Bettina Spoerri ist durch ihr «Gastspiel» als Verantwortliche der Solothurner Literaturtage 2013 bekannter als durch ihre Publikationen. Mit dem vorliegenden Romandebüt «Konzert für die Unerschrockenen» aber hat die Autorin von Kurzgeschichten und Theaterstücken meiner Meinung nach den Durchbruch geschafft! Das langjährige syndicom-Mitglied spielt auf über 400 Seiten mit einem ganzen Orchester auf, die inein­ ander verwobenen Geschichten klingen teils zurückhaltend und leise, teils sind es Fanfaren­stösse, welche den Lesenden ebenso wie der Hauptperson Anna um die Ohren brausen. Eine spannende Familiengeschichte in Dur und Moll: Die Studentin Anna reist von Zürich nach London, um an der Beerdi­ gung ihrer jüdischen Gross-

tante Leah, einer berühmten Cellistin, teilzunehmen. Es ist Abschied und eigener Neuanfang zugleich. Anhand von Tage­ bucheinträgen und Fotografien erfährt Anna vom bewegten Leben der Musikerin, die als jüdische Künstlerin, Mutter und Frau ihren eigenen Weg zu gehen versuchte, immer wieder scheiterte und trotz Krieg und Verlust nie aufgab. Anna geht den Spuren nach – und gerät gleich selbst in eine verwirrende Liebesgeschichte ... Das Thema, das den ganzen Roman durchzieht, ist der Antisemitismus. In verschiedenen Textpassagen wird bewusst gemacht, wie auch latenter Antisemitismus Beziehungen erschüttern und zerbrechen kann. Dabei verzichtet die Autorin auf Pauschalurteile oder Belehrungen. Es ist eine Stärke des Textes,

dass das Ende der Geschichte offen bleibt. Bei der Sprache allerdings wäre weniger mehr. Die blumigen Beschreibungen wirken zum Teil etwas konstruiert und nehmen den Lesenden die Möglichkeit, ihre eigenen Bilder

zur Geschichte zu entwickeln. Der 1783 gegründete Wiener Braumüller-Verlag ist eines der ältesten operablen Verlagshäuser im deutschsprachigen Raum. Das Programm des ehemaligen Wissenschafts- und Universitätsverlags konzentriert sich seit zwei Jahren ausschliesslich auf Sachbücher und Literatur. Spoerris Roman passt hervorragend ins Programm, und – ich traue mich kaum, es zu gestehen – dass das Buch mit einem Lesebändchen kommt, ist für mich das Tüpfelchen auf dem i!

Christine Hunziker, Buchhändlerin und Museums­ mitarbeiterin Bettina Spoerri, «Konzert für die Unerschrockenen», Braumüller Literaturverlag 2013, 464 Seiten, ca. 33 Fr., ISBN 978-3-99200-096-8.

«Watermark» macht ohne Kommentar den Gigantismus der Staudamm-Projekte klar, wenn mit der ästhetischen Handschrift des Fotografen Edward Burtynsky verschwindend kleine ArbeiterInnen aus der Vogelperspektive abgelichtet werden. In einer Szene sieht man erst Arbeiter vor einer Betonwand. Nachdem die Kamera ohne Schnitt abhebt und das Ausmass der Staumauer zeigt, schrumpft der Mensch. In seiner Abstrahierung durch gros­ sen Abstand erreicht «Watermark» eine ähnliche Verfremdung vom Wirken des Menschen in der Natur wie Godfrey Reggios «Koyaanisqatsi», jenem dialoglosen Film­essay aus dem Jahr 1982, der damals in seiner Zivilisationskritik beispiellos war.

Spektakuläre Einblicke Im Gesamtblick ergibt sich ohne jegliche Belehrung viel Wissenswertes über Wasser, seine Verwendung und Verschwendung auf der ganzen Welt. Durch Montage stellt der Film immer wieder überraschende Verbindungen her: so von der Erforschung ewig alter Eisschichten zu den Wasserfontänen in Las Vegas. Dabei entstehen spektakuläre Momente wie die Schlamm­reinigung an einem chinesischen Staudamm und Bauarbeiten an einem anderen, die wie aus einem ScienceFiction-Film wirken. Wasser als Rahmen für schwimmende Fischerdörfer (mit sinkendem Ertrag) in China und als Medium für religiöse Rituale in Indien oder für sportlichen Kult bei Surfmeisterschaften in den USA beschreibt «Watermark» in einer Art und Weise, dass man sich seine eigenen Gedanken machen kann. Dann gibt es auch noch die Eigenwerbung des Fotografen Edward Burtynsky, der bei der Erstellung eines neuen Bildbandes zum Film im renommierten Steidl-Verlag gezeigt wird (s. syndicom-Zeitung v. 9. 11. 2012 zum Dokumentarfilm «How to Make a Book with Steidl»). «Watermark» ist ein Film, in dem vieles Platz hat.


Aktuell | 11

syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014 Mitgliederporträt

Der Marketing-Mann

Ein Eishockey-Fan, der sich für seinen Verein engagiert und seinen ArbeitskollegInnen die Gewerkschaft schmackhaft machen will. Marcel Jäggi ist der neue Peko-Präsident bei Local.ch und sitzt auch im Firmenvorstand.  Suleika Baumgartner

Plötzlich wird die Gewerkschaft zum Thema «In meinen früheren Positionen waren ArbeitnehmerInnenRechte nie ein Thema», sagt er nachdenklich, «was aber in erster Linie damit zu tun hat, dass es sich um kleinere und mittlere Betriebe gehandelt hat, und dort geht man bei Problemen direkt zum Chef.» Das habe immer funktioniert. In einem grösseren Unternehmen sei das nicht mehr so einfach.

ternehmenskunden –, davon überzeugen lassen, dass sie zusätzlich zum einfachen Telefon­ eintrag auch ein Inserat schalten, ihren Eintrag hervorheben lassen oder für Suchfavoriten bezahlen. Als seine Stärken bezeichnet der Marketingfachmann die Fähigkeiten, vernetzt zu denken und gut hinzuhören. Er sei ein positiv denkender Mensch, der nicht immer alles bierernst nehme: «Das ist vielleicht die Verbindung zum Eishockey-Spiel.»

«Gewerkschaft ist wie ...» © Silvia Luckner

Marcel Jäggi ist ein «Frischling», aber was für einer. Seit November 2013 ist er Mitglied bei syndicom, und bereits amtet er als Präsident der Personalkommission (Peko) von Local und ist Mitglied des Firmenvorstands. «Als ich mich auf einen Aufruf im Intranet meldete, wusste ich gar noch nicht, worauf ich mich einlasse», sagt der 49-Jährige. Für Local.ch – die Vermarkterin der Adressdatenbanken von Swisscom Directories und LTV Gelbe Seiten – arbeitet Jäggi auch erst seit zwei Jahren. Der Betrieb benötigte aufgrund der organisatorischen Veränderungen eine Personalkommission – seit einem Jahr sind die 400 Angestellten des gesamten Innendienstes nämlich einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Wie kommt es, dass sich der Marketingmanager das erste Mal in seinem Leben für gewerkschaftliche Anliegen stark macht?

Grosses ehrenamtliches Engagement ∙ Neben syndicom unterstützt Marcel Jäggi auch den lokalen Eishockeyclub.

Ganz am Anfang seiner beruflichen Laufbahn stand bei Marcel Jäggi, der im zürcherischen Dübendorf aufgewachsen ist, eine kaufmännische Lehre im Detailhandel. Danach landete er in der Welt des Versandhandels und damit im Direktmarketing. Über eine Werbeagentur führte ihn sein Weg später in einen Zeitschriftenverlag, wo er für das Lesermarketing verantwortlich war. Anschliessend war er während zehn Jahren im Management einer Inkasso-Firma. Dort machte er aber auch eine neue, unangenehme Erfahrung: «Als das Unternehmen redimensioniert

wurde, musste ich das erste Mal auf Stellensuche gehen.» Oder anders ausgedrückt: Statt sich nach Lust und Laune wieder einem weiteren Wunschjob zuzuwenden, wurde er erstmals dazu gezwungen, sich etwas Neues zu suchen.

Eine Aufgabe von A bis Z machen können Im Winter verbringt Marcel Jäggi fast jedes Wochenende mit seinen beiden Eishockey spielenden Söhnen in einer Eishalle. Noch dazu investiert er sieben bis acht Stunden pro Woche als Marketingchef und Vorstandsmitglied des EHC Winterthur in

seinen Verein. Sein ehrenamtliches Engagement sei sinnstiftend und mache einfach Freude: «Wenn Kinder und Jugendliche Sport betreiben, ist das grundsätzlich eine gute Sache.» Das Schönste an seiner bezahlten Arbeit wiederum sei, dass er eine Aufgabe von A bis Z ausführen könne: «Ich habe eine Marketingidee, dann erarbeite ich ein Konzept, stelle es vor, bekomme das O. K. und kann mich an die Umsetzung machen, die ich mit dem Controlling abschliesse.» Jäggi ist unter anderem dafür zuständig, dass sich KundInnen von Local – in diesem Fall Un-

Diese Fähigkeiten kann er bei syndicom gut gebrauchen, gilt es doch, bei Local noch viel Mobilisierungsarbeit zu leisten: «Nur 10 Prozent der Angestellten sind Gewerkschaftsmitglieder.» Sein Hauptargument: «Mitglied sein bei einer Gewerkschaft ist wie Versicherungs-Prämien bezahlen. Ob man eine Leistung beanspruchen muss oder nicht, weiss man am Anfang nicht.» Weil in der Telekommunikationsbranche so viel in Bewegung sei, müssten gute Strukturen und Bedingungen jetzt geschaffen werden: «Dafür sensibilisiere ich meine KollegInnen.» Dass er als Frischling so einen guten Start hinlegen konnte, verdanke er, sagt Jäggi, nicht zuletzt auch dem Movendo-Kurs für neue Peko-Mitglieder, dessen Besuch er jedem Peko-Mitglied nur ans Herz legen kann.

Recht so

Ich bin derzeit in einem 80-Pro­ zent-Pensum angestellt und erwarte mein erstes Kind. Nach der Geburt möchte ich den Beschäftigungsgrad reduzieren. Sollte dies bei meinem jetzigen Arbeitgeber nicht möglich sein, würde ich die Stelle künden. Wie muss ich vorgehen, welche Fristen sind zu beachten? Wie sieht mein Schutz gegen eine Kündigung vom Arbeitgeber aus? Viele Frauen möchten nach der Geburt mit einem reduzierten Pensum weiterarbeiten. In diesem Fall ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, eine passende Teilzeitstelle anzubieten. Er kann also darauf bestehen, dass der bisherige Vertrag weiterhin erfüllt wird. Wenn die schwangere Arbeitnehmerin diesen nicht erfüllen will oder kann, muss sie selbst kündigen.

Hier muss darauf geachtet werden, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt, andernfalls müsste die Arbeitnehmerin nach dem Mutterschaftsurlaub in ihrem angestammten Pensum an den Arbeitsplatz zurückkehren. Also musst du das voraussichtliche Ende deines Mutterschaftsurlaubs ausrechnen und dann die für dich gültige Kündigungsfrist (siehe Einzelarbeitsvertrag, GAV oder Obligationenrecht) abziehen. Dein errechneter Geburtstermin ist Mitte Februar, also endet dein gesetzlicher Mutterschaftsurlaub 14 Wochen später, das heisst Ende Mai. Bei einer Kündigungsfrist von 2 Monaten müsstest du spätestens per Ende März 2015 dem Arbeitgeber deine Kündigung zustellen. Es empfiehlt sich also, rechtzeitig mit deinem oder deiner

Vorgesetzten ein Gespräch über die Pensenreduktion in Angriff zu nehmen, damit du – solltet ihr keine stimmige Lösung finden – noch rechtzeitig kündigen kannst. Denn bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bleibst du verpflichtet, den Arbeitsvertrag einzuhalten. Ich empfehle dir, nicht auf einen Zeitpunkt vor dem oder innerhalb des Mutterschaftsurlaubs zu kündigen, weil dir sonst das Mutterschaftsgeld verlustig geht. Ist deine Vorgesetzte jedoch mit einer Reduktion einverstanden, wird sie mit dir einen modifizierten Arbeitsvertrag mit abgeänderten Arbeitszeiten für die Zeit nach der Geburt aushandeln. Das Arbeitsverhältnis muss dazu nicht gekündigt werden. Dies hat unter anderem den wichtigen Vorteil, dass Dienstjahre weitergezählt werden.

Abgesehen von der Probezeit darf grundsätzlich von Arbeitgeberseite das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft und in den 14 Wochen nach der Geburt nicht gekündet werden. Eine während dieser Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig, sie entfaltet keine Wirkung, auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht. Gegen eine solche Kündigung wehrt man sich am besten mit einem eingeschriebenen Brief, belegt die Schwangerschaft mit einem ärztlichen Zeugnis und bietet weiterhin die Arbeit an. In deinem Fall kann dir der Arbeitgeber also nicht mehr rechtsgültig kündigen. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber noch vor einer Schwangerschaft kündigt, dann ist die Kündigung gültig. Die Schwangerschaft unterbricht allerdings

© zvg

Kündigungsschutz und -fristen im Mutterschaftsurlaub

Néomie Nicolet, Juristin Mitarbeiterin Rechtsdienst anschliessend den Ablauf der Kündigungsfrist während der gesamten Sperrzeit. Erst 14 Wochen nach der Geburt läuft die Kündigungsfrist weiter. Zusammengefasst: Du musst nun vorab versuchen, eine einvernehmliche Pensenreduktion mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Sollte diese nicht möglich sein, musst du rechtzeitig kündigen, wenn du nicht Gefahr laufen willst, nach den 16 Wochen Mutterschaftsurlaub wieder zu 80 Prozent arbeiten gehen zu müssen.


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syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Weiterbildung Bildungsinstitut Movendo Arbeiten in einem multikulturellen Umfeld D2.5.1409: 26. August; Bern, Hotel Ambas­ sador. Inhalt: Hintergrundwissen Migration und Asyl, Kultur und Werte, transkulturelle Kom­ munikation. Referentinnen: Thuy-Trang Ngoc (Flücht­ lingshilfe SFH), Barbara Z­ ahrli (SFH). Beruflich am Ball bleiben – persönlich weiterkommen D2.5.1407: 29. August und 12. September; St. Gallen, Hotel Walhalla. Inhalt: Ausführliche berufliche und persön­ liche Standortbestimmung, Ressourcen, Fähigkeiten und Stärken erkennen, beruf­ liche Möglichkeiten kennen, Berufs- und Le­ bensziele, Aktionsplan. Referent: Christoph Dengler (S&B Institut). Basisseminar Gewerkschaftspolitik (syndicom, SEV, vpod, Garanto) D1.8.1405: 1. und 2. September; Sigriswil, Solbadhotel. Inhalt: Funktion der Gewerkschaft, aktuel­ le Themenschwerpunkte, Mobilisierung und Aktionsfelder. ReferentInnen: Judith Bucher (VPOD), An­ dré Eicher (Garanto), Fritz Gurtner (syndi­ com) Jérôme Hayoz (SEV), Christine Goll (­Movendo). Einführung ins Arbeitsrecht D2.2.1401: 11. und 12. September; Winter­ thur, Hotel-Restaurant Römertor. Inhalt: Einzel- vs. Gesamtarbeitsvertrags­ recht, Arbeitszeit, Kündigung, Gleichstel­ lung. Referent: Arthur Andermatt (Rechtsanwalt). Anlage von Pensionskassengeldern D1.8.1430: 15. bis 17. September; Vitznau, Hotel Flora Alpina. Inhalt: Anlagepolitik, Rendite, Lebenser­ wartung; Verwaltungskosten in der berufli­ chen Vorsorge, soziale und nachhaltige Mo­ delle der Anlage. ReferentInnen: Istvan Akos (Stiftung Abend­ rot), Jasmin Aregger (SGB), Daniel Kopp (SGB). Bewerbungsdossier wirkungsvoll gestalten (Word 2010) D2.6.1427: 16. September; Zürich, Techno­

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park. Inhalt: Bewerbungs- bzw. Motivati­ onsbrief sprachlich korrekt formulieren, Lebenslauf wirkungsvoll darstellen, Bewer­ bungsdossier in PDF-Dokument umwandeln. Referent: Peter Schriber (Informatikbera­ ter). Soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall und Invalidität D1.8.1413: 22. und 23. September; Männe­ dorf ZH, Seminarhaus Boldern. Inhalt: Funktionsweise, Leistungen, An­ spruchsvoraussetzungen und Finanzierung der IV, UV und KV, politische Streitfelder, Zu­ kunftsperspektiven und gewerkschaftliche Positionen. Referentinnen: Christina Werder (SGB), Christine Goll (Movendo). Finanzkrisen: ihre Ursachen und unsere Antworten D2.1.1406: 26. September; Olten, Restau­ rant Aarhof. Inhalt: Ursachen und Folgen der Finanz-, Schulden und Eurokrise, gewerkschaftliche Antworten darauf. Referenten: Oliver Fahrni (Redaktor der Zei­ tung «work»), Daniel Gallusser (SGB). Vertrauensleute-Netze aufbauen und stärken D1.8.1414: 30. September; Bern, Hotel Bern. Inhalt: Rollen, Handlungsfelder und Arbeits­ instrumente von Vertrauensleuten, Erfah­ rungsaustausch, Entwicklung eines Akti­ onsplans für die künftige gewerkschaftliche Arbeit. Referentin: Christine Goll (Movendo). S.O.S. Stammtisch: Schlagfertigkeit und Argumentation D2.4.1410: 15. Oktober; Sigriswil, Solbad­ hotel. Inhalt: Regeln der Schlagfertigkeit, Tipps für verschiedene Gesprächssituationen; wann ist diplomatisches, wann direktes Vorgehen angebracht? Ref.: Michael Liechti (Erwachsenenbildner). Infos und Anmeldung: Die Kosten übernimmt meist deine Gewerk­ schaft. Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich. Anmel­ den und weitere Kurse auf Movendo.ch, per info@movendo.ch, Tel. 031 370 00 70 oder Fax 031 370 00 71.

syndicom bei Movendo syndicom-Pensionierte Internet einsetzen für die Arbeit in der Pensioniertengruppe D4.6.1406: 12. September; Bern, Bildungs­ zentrum syndicom. Inhalt: Nützliche Internetportale für die In­ fobeschaffung und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Zahlungsverkehr im Internet, Schnittstellen zu anderen elektro­ nischen Medien, Vereinsverwaltung im Inter­ net, Mail-Client versus Webmail, Verhaltens­ regeln im E-Mail-Verkehr. Referent: Peter Berger, Webmaster. Einführungskurs Neu in der Gewerkschaft syndicom? D4.1.1401: 12. und 13. September; Nottwil, Seminarhotel Sempachersee. Inhalt: Geschichte, Werte und Visionen der Arbeiterbewegung in der Schweiz, Struktu­ ren von syndicom, Vernetzungsmöglichkei­ ten. ReferentInnen: Bernadette Häfliger, Gleichstellungsverantwortliche, A ­ drian Zim­ mermann, Historiker, Loïc Dobler, Jugendse­ kretär, Toya Krummenacher, Zentralsekretä­ rin Frauen. Branche Post Mitarbeiter-Beurteilungssystem Focus D4.4.1401: 21. und 22. Oktober; Balsthal, Hotel Balsthal. Inhalt: Beurteilung der Arbeitsleistung der Postmitarbeitenden. Referenten: Carlo Mächler, Poststellenleiter, und Peter Lüthi, Team- und Organisations­ berater. Branche Post Arbeiten als Team­ leaderin: Führung und Organisation D4.6.1404: 23. bis 25. Oktober; Olten, Ho­ tel Olten. Inhalt: Focus-Mitarbeiter-Beurteilungssys­ tem der Post (vertieft), Konflikte und Ge­ sprächsführung, Üben von Interventions­ möglichkeiten an konkreten Beispielen, Führen im Team, Arbeitszeit und Arbeitszeit­ berechnung für TeamleaderInnen und Stell­ vertreterInnen bei PM und PL, Organisation und Arbeitsabläufe, Umgang mit Zielen, Ak­ tuelles aus den Bereichsvorständen PM und PL, Gewerkschaft syndicom. ReferentInnen: Carlo Mächler (Poststel­ lenleiter), Emiliana Della Torre (Movendo), Thomas Neuhaus (PM, Org.-/Pers.-Planer), Heinz Suter (Zentralsekretär syndicom).

Branche Post Arbeiten im Verkauf: Basiskurs D4.6.1401: 10. bis 12. November; Vitznau, Hotel Flora Alpina. Inhalt: Telco, Verkauf und Produktschulung, Lohn und Arbeitszeit, Focus, Gesprächsvor­ bereitung, Umgang mit Zielen, Motivation, Umgang mit Konflikten, Aktuelles aus der Gewerkschaft syndicom, Infos über Projek­ te usw. Themen und Kursinhalte werden lau­ fend an die Aktualität angepasst. ReferentInnen: Beatrice Gäggeler (Mitarbei­ terin Verkauf), Carlo Mächler (Poststellen­ leiter), Hans Schilling (Poststellenleiter), Barbara Kipfer (Mitarbeiterin Verkauf), Sil­ via Schwab (Mitarbeiterin Verkauf). Infos und Anmeldung: Mit deiner Anmeldung klären wir die Kosten­ frage ab und informieren dich. Anmeldung auf syndicom.ch (Kursangebote / syndicomWeiterbildungskurse). Helias-Fachkurse Medien Gestaltung von Buchcovern 15. bis 17. September. Referent: Niklaus Troxler. Anmeldeschluss: 26. August. Photoshop: T ipps und Tricks 18. und 19. September. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 26. August. Weiterbildung für Korrektorinnen und Korrektoren 9. bis 11. Oktober, Hotel Kreuz, Balsthal. Re­ ferentInnen: Peter Gallmann, Werner Meier, Verena Hermansen, Margrit Zwicky. Anmel­ deschluss: 9. September. Adobe Lightroom 5: Einstieg 13. und 14. Oktober. Referent: Michel Mayer­ le. Anmeldeschluss: 23. September. Ipad and more: interaktive InDesign-Layouts 15. bis 17. Oktober. Referent: Peter Laely. Anmeldeschluss: 23. September. Adobe Lightroom: Killertipps 20. Oktober. Referent: Michel Mayerle. An­ meldeschluss: 30. September. Photoshop: Killertipps 21. Oktober. Referent: Michel Mayerle. An­ meldeschluss: 30. September. Bildbearbeitung mit GIMP: Die Gratis-Alternative zu Photoshop 24. Oktober. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 30. September. Infos und Anmeldung: Die Kurse finden – wo nicht anders vermerkt – im syndicom-Bildungszentrum, Looslistras­ se 15, Bern, statt. Anmeldung: Helias.ch. Maz CAS Wissenschaftsjournalismus 25. August 2014 bis 2. März 2015 (25 Tage). Leitung: Dozierende aus der Praxis. CAS Professionelle Medienarbeit 2014/15 15. September 2014 bis 25. Februar 2015 (21 Tage). Leitung: Fachkräfte aus der Kommuni­ kations- und Medienbranche. Infos und Anmeldung: MAZ.ch


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syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014 Unsere Pensionierten laden ein

Wir nehmen Abschied von

Pensionierten-Vereinigung Lötschberg Post Liebe KollegInnen, am Dienstag, 1. Juli, treffen wir uns ab 11 Uhr im Restaurant D ­ iana in St. Stephan. Der RegioExpress fährt ab Interlaken Ost 9.08 Uhr, West ab 9.11 Uhr, Spiez ab 9.36 Uhr, Zweisimmen ab 10.37 Uhr, Stöckli an 10.43 Uhr. Der «Lötschber­ ger» fährt Thun ab 10.01 Uhr, Spiez ab 10.18 Uhr, Zweisimmen ab 11.03 Uhr, Stöckli an 11.09 Uhr. Anmeldungen nimmt unser Ob­ mann Markus Stender, Tel. 033 335 17 18, entgegen. Den Kranken wünschen wir gute Besserung. Werner + Margrit Haldi

Walter Belina, Sektion Rhätia, 94 Jahre, Mitglied seit 1945.

Pensioniertengruppe Post Solothurn und Umgebung Am Dienstag, 1. Juli, machen wir einen Aus­ flug auf den Obergrenchenberg. Ortsunkun­ dige treffen sich um 11 Uhr beim AirportParkplatz in Grenchen. Alle anderen warten auf uns um 11.15 Uhr bei der Holzerhüt­ te Grenchen. Für die Fahrt auf den Gren­ chenberg bilden wir Fahrgemeinschaften. Bei schönem Wetter besteht die Möglichkeit für eine gemütliche Wanderung vom Unterauf den Obergrenchenberg, Dauer etwa eine halbe Stunde. Mittagsverpflegung im Res­ taurant Oberberg. Wir hoffen auf schönes Bergwetter und freu­ en uns, wenn möglichst viele an unserem Ausflug teilnehmen. Der Organisator Heinz Leutwiler

Urs Flückiger, Sektion EmmentalOberaargau Post, 65 Jahre, Mitglied seit 1992.

Pensioniertes Postpersonal Sankt Gallen Liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir möch­ ten euch ganz herzlich einladen zur nächs­ ten Versammlung am Dienstag, 1. Juli, um 14 Uhr, die in der «Krone» in Gais über die Bühne gehen wird. Es würde uns sehr freuen, wenn aus der Mitgliedschaft ein Vorschlag geboren würde, damit doch die Wanderung noch durchgeführt werden könnte. Der Vor­ stand würde es begrüssen, wenn wieder vie­ le Kolleginnen und Kollegen bereits zum Mit­ tagessen eintreffen. Nach dem Mittagessen besteht dann noch die Gelegenheit, Erinne­ rungen auszutauschen, um dann um 14 Uhr die Versammlung in Angriff zu nehmen. Voranzeige: Am 11. September wird unser Herbstausflug durchgeführt, und zwar die Fahrt mit der Öchsle-Dampfbahn. Im Namen des Vorstandes alles Gute und bis bald Kaspar Gallati Pensionierten-Vereinigung Post + Swisscom Winterthur Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir laden euch herzlich ein zur Monatsversammlung vom 10. Juli ins Hotel Wartmann. Beginn um 14.15 Uhr. All denjenigen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns sein können, wünschen wir von Herzen

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Ernst Dit tmar, Sektion Zürich Telecom, 93 Jahre, Mitglied seit 1946. Hans Jakob Egger, Sektion Ostschweiz, 77 Jahre, Mitglied seit 1971. Bernhard Eng, Sektion Aargau, 86 Jahre, Mitglied seit 1947.

Fritz Gilgen, Sektion Bern Postpersonal, 77 Jahre, Mitglied seit 1959. Alfred Heuscher-Frehner, Sektion Zürich Telecom, 83 Jahre, Mitglied seit 1955. Tobias Meier, Sektion Bern Postpersonal, 95 Jahre, Mitglied seit 1938. Franz Niggli, Sektion Region Basel, 87 Jahre, Mitglied seit 1946. Manfred Salomon, Sektion Ostschweiz Post, 51 Jahre, Mitglied seit 1982. Leonhard Schlegel, Sektion Ostschweiz Post, 83 Jahre, Mitglied seit 1955. gute Besserung und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. Neu pensionierte Kolleginnen und Kollegen sowie schon länger Pensionier­ te sind herzlich willkommen. Wir hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen! Euer Vorstand Pensionierte Zofingen Medien Wegen des Kinderfestes findet die Juliwan­ derung erst am Fr., 11. Juli, statt. Mit Bus ab Zofingen um 13.35 Uhr Richtung Reiden bis St. Urban. Wanderung: über «Sagi» dem Rot­ kanal entlang, Walliswil bis Murgenthal ins Restaurant Bistro «Holzbrücke». Eure Wan­ derkollegen F. und P. Postveteranenverein Zürich Wandergruppe Liebe Wanderkolleginnen, liebe Wanderkol­ legen, auf unserer Tessin-Wanderung lernen wir diesmal einen Teil des Gotthard-Wan­ derwegs kennen. Dieser wurde am 28. Juni 2007 zum 125-Jahr-Jubiläum der GotthardBahn eingeweiht. Die Piottinoschlucht ist ein imposantes Naturschauspiel und einer der wichtigsten Orte in der Geschichte des Nord-Süd-Verkehrs. Von Varenzo gelangen wir in gut einer Stunde zum Dazio Grande, dem von den Urnern 1561 erstellten Gros­ sen Zollhaus. Im Dazio Grande verpflegen wir uns im gleichnamigen Restaurant. Wer

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Conceptis Puzzles

nur zum Mittagessen anreisen möchte: Zü­ rich HB ab 9.09 mit Umsteigen in Goldau und Airolo, Dazio Grande an 11.50. Am Nachmit­ tag folgen wir dem jahrhundertealten Saum­ pfad und begleiten die Gotthardbahn auf ihrer Fahrt entlang von spektakulären Kehr­ tunnels und Brücken. Grosszügig gestalte­ te Tafeln erzählen uns dabei Näheres über die Strecke, die technischen Bauwerke und Sehenswürdigkeiten. Wanderzeit 2 Stunden, 350 m bergab, 180 m bergauf. Der Fahrplan für Donnerstag, 26. Juni: Zürich HB ab 7.09, mit Umsteigen in Goldau treffen wir um 9.00 in Airolo ein. Nach einem kurzen Kaffeehalt fahren wir um 9.30 mit dem Postauto bis Va­ renzo Paese. Rückfahrt ab Faido Stazione 16.40, Arth-Goldau 18.06/13, Zürich HB an 18.51. Billette: Wohnort–Varenzo Paese und retour ab Faido Stazione. Fahrpreis Halbpreis ab Zürich HB Fr. 46.–. Achtung: Aus organisatorischen Gründen (Platzangebote im Postauto und im Dazio Grande) bin ich auf eure Anmeldung bis zum 23. Juni angewiesen. Tel. 044 734 48 42 oder E-Mail nino.vieceli@bluewin.ch. Wir freu­ en uns auf viele gut gelaunte Wanderlus­ tige. Arrivederci! Nächste Wanderung: 24. und 25. Juli Boltigen mit Übernachtung im Hotel Simmenthal. Mit kollegialen Grüssen, euer WL Ticino Nino Vieceli

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Das syndicom-Sudoku Zu gewinnen gibt es Reka-Checks im Wert von 50 Franken, gespendet von unserer Dienstleis­ tungspartnerin Reka. Die Lösung (die dreistellige Zahl aus den farbigen Feldern, von links nach rechts) wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinne­ rin veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Lösung und Absender auf einer A6-Postkarte senden an: «syndicom, die zeitung», Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern. Einsendeschluss: 30. Juni.

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Kreuzworträtsel Die Lösung des syndicom-Kreuzworträtsels aus Nr. 7 lautet: Gleichstellung. Gewonnen hat Rudolf von Känel-Hurni aus Reichenbach. Er erhält ein Taschenmesser von unserer Dienst­leistungs­partnerin KPT. Wir gratulieren!

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Jakob Bösch, Sektion Region Basel, 86 Jahre, Mitglied seit 1959.

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Kurt Beusch, Sektion Schaffhausen Post, 90 Jahre, Mitglied seit 1947.

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Hermann Schneider, Sektion Zürich Telecom, 88 Jahre, Mitglied seit 1947. Fred Schranz, Sektion Lötschberg Post, 84 Jahre, Mitglied seit 1948. Rolf Schweighauser, Sektion Presse Nordwest- und Zentralschweiz, 66 Jahre, Mitglied seit 1968. Josef Uebelhard, Sektion Ostschweiz, 88 Jahre, Mitglied seit 1954. Erwin Wyt tenbach, Sektion Lötschberg Post, 87 Jahre, Mitglied seit 1947. Paul Zesiger, Sektion syndicom Biel/ Bienne, 58 Jahre, Mitglied seit 1972. Roland Zingg, Sektion Bern Postpersonal, 67 Jahre, Mitglied seit 1965. impressum «syndicom» Chefredaktion: Nina Scheu Redaktion: Naomi Kunz Tel. 058 817 18 18, redaktion@syndicom.ch layout: Katja Leudolph korrektorat: Ulrike Krüger adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung, Monbijou­strasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern inserate: stab@syndicom.ch druck: Ringier Print Adligenswil, Postfach 3739, 6002 Luzern ISSN 1664-8951 verlegerin: syndicom – Gewerkschaft Medien und K ­ ommunikation, Monbijou­strasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern, Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17 «syndicom» erscheint 15 Mal im Jahr. Ausgabe Nr. 9 erscheint am 11. Juli 2014 (Redaktionsschluss: 23. Juni).


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syndicom | Nr. 8 | 20. Juni 2014

Das syndicomLiteraturquiz 3/6 6 Mal 5 Fragen an alle Bücherwürmer: syndicom testet deine Belesenheit! Zu gewinnen gibt es jeweils einen Bücher­ gutschein im Wert von 50 Franken, gesponsert vom Schweizer Bücherbon. Los gehts: 1. Welcher Roman erzählt die Geschichte einer Lübecker Kaufmannsfamilie? 2. Welcher weltberühmte irische Roman spielt an einem einzigen Tag? 3. Welcher Romantitel von Max Frisch kann mit «Mensch als Verfertiger» übersetzt werden? 4. «Ich will Leben und Tod, geistige Gesundheit und Wahnsinn zum Ausdruck bringen.» Über welches ihrer Werke spricht Virginia Woolf hier? 5. Zu Zeiten welches Königs spielt E. T. A. Hoffmanns «Fräulein von Scuderi»? Die Auflösung wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffent­ licht. Die Antworten mit Absender auf einer A6-Postkarte senden an: syndicomZeitung, Literaturquiz, Monbijoustr. 33, Postfach 6336, 3001 Bern. Einsendeschluss: 30. Juni 2014. Auflösung Literaturquiz 2/6 1. Agosta Kristof, geb. 1935, gest. 27. Juli 2011 in Neuenburg. Die ungarisch-schweizerische Schriftstellerin schrieb in französischer Sprache. 2. Bella Swan. 3. Klett-Verlag bzw. der Schulbuch-Verleger Michael Klett kaufte die Lizenz für den Verlag Klett-Cotta. 4. «Der Name der Rose». 5. Albert Camus (1913–1960). 1957 erhielt er den Nobelpreis für Literatur. Sabine Lüdi aus Worb gewinnt einen Büchergutschein. Wir gratulieren!

Grosse Mitgliederumfrage Kommunikation 1431 Personen haben unsere Online-Umfrage beantwortet, 30 haben den Print-Fragebogen ausgefüllt. Wir bedanken uns herzlich bei allen, die sich beteiligt haben. Über die Resultate werden wir euch nach den Sommerferien informieren.

Konferenz der internationalen Arbeitsorganisation ILO

Schluss mit der Zwangsarbeit Am 11. Juni wurden an der ILO-Konferenz in Genf zwei wegweisende Dokumente verabschiedet: Zum ersten Mal wurde eine Empfehlung zum Thema informelle Ökonomie verabschiedet. Das Dokument zeigt den ILO-Mitglied­ staaten auf, welche Massnahmen ergriffen werden können, um die Arbeitssituation der betroffenen Menschen zu verbessern. Zoltan Doka, stellvertretender Geschäftsleiter von Solidar Suisse: «Eine Mehrheit der Beschäftigen weltweit ist in der informellen Ökonomie tätig, etwa als Hausangestellte oder StrassenhändlerIn­ nen. Sie haben meist keine Sozialversicherungen und leiden unter prekären Arbeitsbedingungen. Die Empfehlung der ILO ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.» Zudem beschloss die ILO, die Zwangsarbeitskonvention aus dem Jahr 1930 zu erneuern. Damit wurde dieses Übereinkommen an die heutigen Herausforderungen in der Bekämpfung der Zwangsarbeit angepasst. «Das ist ein starkes Signal gegen Zwangsarbeit», so Zoltan Doka, «und macht es möglich, diese menschenverachtende Ausbeutung wirksam zu eliminieren.» Infos: www.solidar.ch

Jetzt noch einfacher zu Reka-Checks

Reka-Checks online bestellen Mitglieder von syndicom haben die Möglichkeit, vergünstigte Reka-Checks zu beziehen. Der Mitgliederrabatt beträgt 7 Prozent, maximal können Checks im Wert von 700 Franken pro Jahr bezogen werden. Neu gibt es die Möglichkeit, die Bestellung online aufzugeben: Dazu unter www.syndicom.ch/reka das Bestellformular aufrufen, ausfüllen und elektronisch absenden. Die Bestellung wird um­ gehend verarbeitet. Das Mitglied erhält den Einzahlungsschein innerhalb der nächsten zwei Wochen zugestellt. Nach dem Eingang der Zahlung erfolgt der Versand der Checks mit eingeschriebener Post direkt von der Reka. Wer im Besitz einer Reka-Card ist, bekommt automatisch eine Gutschrift auf diese Karte – ohne Versand von Checks. Man kann jedoch unter www.rekanet.ch und «Mein Reka-Kontingent» Checks in Papierform bestellen. Die Angaben für das Login bekommt das Mitglied zusammen mit dem Einzahlungsschein zugestellt. Für den Bezug stehen folgende Beträge zur Auswahl: Bezug Fr. 700.– Fr. 400.– Fr. 300.–

Einzahlung* Fr. 651.– Fr. 372.– Fr. 279.–

Rabatt Fr. 49.– Fr. 28.– Fr. 21.–

* Bearbeitungsgebühr (Fr. 8.–) geschenkt

Bei Fragen oder Unklarheiten: reka@syndicom.ch. Wir wünschen allen viel Vergnügen mit ihrem Reka-Geld.

nachrichten aus der romandie Hier geht es um Rohre, Leitungen und Kabel. Was von der Funktion her das Gleiche ist: Es fliesst etwas hindurch. Durch Hörrohre verständigten sich unsere Urahnen, wenn sie im Alter taub geworden waren. Durch Wasserleitungen wird das kostbare Allgemeingut Wasser gleichmässig in alle Haushalte verteilt. Durch Kabel fliessen ...

Und UPC Cablecom begann zu sperren. So lange, bis die linke Stadtregierung entnervt das Handtuch warf und den Verkauf

© Yves Sancey

Doch beginnen wir beim Beginn. Die Mär, dass man Geschäfte besser den Privaten als dem Staat überlasse, hat sich in den letzten Jahren bis in die Reihen der Linken an der Macht verbreitet. Die Stadt Genf, glückliche Besitzerin eines öffentlichen Kabelnetzes, suchte also nach einem privaten Minderheitsaktionär für ihr Netz, genannt «Télégenève» oder auch, geprägt vom Ursprungsidiom der neoliberalen Einheitsideologie: «Naxoo». Sie fand einen willigen Partner in Gestalt von UPC Cable­ com. Dem Charme des neuen Partners verfallen, räumte sie ihm eine Sperrminori­ tät ein.

zes. Und offenbar hatten die Gewerkschaf­ ten mit ihrem Argument Gehör gefunden: Wer das Kabel kontrolliert, kontrolliert auch, was durch das Kabel fliesst. Zugespitzt gesagt: Amerikanischer Einheitsbrei oder Service-public-Informationen.

Oui ou Non? · Unerhörterweise lehnte das Volk die Privatisierung ab!

ihres Mehrheitsanteils beschloss. Natürlich an UPC Cablecom, denn diese hatte sich auch das Vorkaufsrecht gesichert. Am 9. Februar 2014, im Schatten einer gewissen SVP-Initiative, stimmten die Genfer Stimmberechtigten über die Zukunft ihres Kabelnetzes ab. Die Gewerkschaften

und die Linke links von SP und Grünen hatten das Referendum gegen den Verkaufs­ entscheid ergriffen. Das Resultat war unerhört: Das Volk lehnte die Privatisierung einer öffentlichen Dienstleistung ab! Vorausgegangen war eine aufschlussreiche Debatte über die Aufgaben eines Kabelnet­

Doch die Linke an der Macht hat oft eine lange Leitung. Bis heute warten Kunden und Angestellte von «Naxoo» auf ein klärendes Wort der Regierung. Sodass der Minderheitsaktionär weiterhin tut, was private Aktionäre nicht lassen können: Er senkt die Zahl der Mitarbeitenden und erhöht die Profitrate. Derweil die Linke an der Macht und die Linke links der Macht sich streiten, wer von ihnen im Verwaltungsrat von «Naxoo» welche Projekte vertritt. Jetzt, im Juni, werden erste Kündigungs­ briefe an die lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versandt. Wie wäre es, wenn statt streitenden Parteien das Personal im Verwaltungsrat etwas zu sagen hätte? Doch dazu braucht es wohl ein Hörrohr für die tauben Magistraten. Helen Brügger ist freie Journalistin und berichtet aus der Romandie.


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