syndicom - die zeitung

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Nr. 11 19. 9. 2014

die zeitung

www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation

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Logistik

Soundingboard und Vorstände erarbeiten Empfehlungen zur GAV-Post-Finalrunde  Seite 5 mehr Lohn für Berufsleute

Lohnforderungen der SGB-Verbände Der Schweiz geht es wirtschaftlich gesehen in vielen Bereichen gut. Die Lohnentwicklung der Normalverdienenden hat jedoch trotz Zunahme der Arbeitsproduktivität nicht Schritt gehalten. Nach Branchen abgestuft fordern die SGB-Gewerkschaften nun Lohnerhöhungen von 2 bis 2,5 Prozent. Besonders profitieren müssen Berufsleute mit abgeschlossener Lehre. Ihre Löhne erhöhten sich zwischen 2002 und 2012 nur um gerade 3 Prozent, während jene der oberen Kader um rund 18 Prozent zulegten.  › Seite 14

Grafische Industrie

Viscom sträubt sich gegen Allgemeinverbindlichkeit des GAV grafische Industrie  Seite 7

Medien

Gelungener Austausch von Medienschaffenden am «Tag der Freien»  Seite 8

IG Jugend

Bundesrat will die Berufsbildung stärken. Der SGB begrüsst den Entscheid  Seite 9

erhöhung der transportkosten für Mitgliederzeitungen

Medienförderung

Der Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) zeigt: journalistische Qualität und Vielfalt sind in der Schweiz noch immer gefährdet. Dies gilt vor allem für die Regional- und Mitgliederpresse, deren demokratiepolitischer Beitrag übersehen wird. › Seiten 5 und 6

Syndicom-umfrage bei postfinance

Aussprache brachte Verbesserungen

© z vg

Letzten Herbst hat eine syndicom-Umfrage bei den Call-AgentInnen von PostFinance ergeben, dass die Angestellten mit dem neuen Planungssystem unzufrieden sind. Nun können die Mitarbeiter einen Teilerfolg verbuchen. Die konkreten Forderungen wurden in Gesprächen auf den Punkt gebracht. «An allen Standorten sind nun gleiche Diensteinteilungen über mehrere Tage innerhalb einer Woche die Regel geworden», freut sich die zuständige syndicom-Zentralsekretärin Sonja Oesch.  › Seite 5

Hintergrund: Arbeitsmarkt und Psychische Gesundheit

Der lange Weg zurück in den Betrieb Der aktuelle OECD-Bericht «Psychische Gesundheit und Arbeit» zeigt, dass die Schweiz mehr dafür tun könnte, Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder im Arbeitsmarkt zu halten.  Simone Leuenberger, Agile 2012 erschien der erste OECD-Bericht zum Thema psychische Gesundheit und Beschäftigung. Er beschrieb die Zusammenhänge zwischen psychischer Gesundheit, Arbeit und Invalidität in den OECDLändern. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Problematik noch kaum erforscht. Auf Basis der Erkenntnisse wurde die Situation in einzelnen Ländern analysiert.

Nun liegt der Bericht über die Schweiz vor. Der OECD-Bericht zeigt, dass die Schweiz, verglichen mit anderen OECDLändern, sehr gut dasteht. Die Arbeitslosenquote von Personen mit psychischen Störungen ist tief und die Armutsrate ebenfalls. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Schweiz die Anzahl der IV-Rentenbezüge infolge

psychischer Krankheiten stärker zugenommen hat als die infolge anderer Invaliditätsrisiken und immer noch steigt: 40 Prozent aller IV-Leistungsbeziehenden erhalten die Leistung aufgrund einer psychischen Störung. Untersucht haben die Autoren auch die Arbeitsbedingungen. Zwar sieht das Gesetz vor, dass sich die Arbeitgeber um den

Schutz der Gesundheit (die psychische Gesundheit wird explizit erwähnt) ihrer Angestellten kümmern müssen. Handlungsanweisungen und Kontrollen gibt es aber nicht oder kaum. Da beschränkt man sich auf die leichter feststellbaren physischen Risiken. Führungskräfte fühlen sich schnell überfordert, wenn es um ­Arbeitnehmende mit › Seiten 2 und 3


2 | Hintergrund  Invalidität

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Arbeitsmarkt und Psychische Gesundheit

dem Hintergrund psychischer Störungen nicht förderlich. Erwähnt wird auch, dass die Pflichten der IV-BezügerInnen zugenommen haben und die Schwelle für den Anspruch auf IV-Leistungen angehoben wurde. So müssen IV-Leistungen seit 2011 auf einer Krankheit mit klarer organischer Grundlage basieren. Gibt es diese nicht, ist die Person per Definition nicht (mehr) invalid und hat keinen Anspruch (mehr) auf IV-Leistungen. Bei psychischen Störungen gibt es nur IV-Leistungen, wenn anhand klinischer psychiatrischer Untersuchungen eine klare Diagnose gestellt werden kann, wie zum Beispiel bei Depressionen, Schizophrenie, Zwangs-, Ess-, Angst- und Persönlichkeitsstörungen. Die typischen IV-BezügerInnen mit psychischen Störungen haben eine Persönlichkeitsstörung, eine Depression oder eine Somatisierungsstörung. Ihr Bildungsniveau ist niedrig, ebenso ihr Einkommen. «Mitarbeiter mit Persönlichkeitsstörungen fallen am Arbeitsplatz als ‹schwierige Mitarbeiter› auf. Ihr problematisches Verhalten wird oft nicht als psychische Störung wahrgenommen. Deshalb wechseln sie häufig den Job, bis sie irgendwann arbeitslos werden. Während dieser Zeit hat sich die

psychischen Beeinträchtigungen geht, und «lösen» die Probleme durch Kündigung. Ausreichende Unterstützung und Informationen fehlen. Krankheitsmanagement am Arbeitsplatz gibt es nicht flächendeckend. Aufgrund der Früherkennungsmassnahmen der IV haben private Krankenversicherungen ihre Aktivitäten sogar abgebaut. Doch die IV-Massnahmen nützen den Arbeitnehmenden mit psychischen Einschränkungen wenig, wenn die Arbeitgeber schlecht darüber informiert sind. Hinzu kommt, dass Menschen mit psychischen Störungen den Arbeitsplatz viel häufiger wechseln. Und weil sich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall an den Dienstjahren orientiert, ziehen sie auch da den Kürzeren.

IV auf dem langen Weg in die richt ige Richtung Die IV bekommt gute Noten von der OECD. Sie habe einen Wechsel von der Rentenverwaltung zur Eingliederungsorientierung vollzogen. Allerdings müssten einige Leistungen noch flexibler gehandhabt werden. Die zeitliche Begrenzung einiger Massnahmen und das Erfordernis eines Berufsabschlusses für die Inanspruchnahme von Weiterbildungen sind gerade vor

© ian Nixon

Der lange Weg zurück in den Betrieb  Fortsetzung von Seite 1

«Schwierige Mitarbeiter» ∙ Oft werden psychische Störungen im Berufsleben verkannt.

psychische Gesundheit oft weiter verschlechtert», meint David Scheid­ egger von der GEWA-Stiftung für berufliche Integration. Je bescheidener der Bildungshintergrund der Betroffenen sei, desto

schwieriger falle tendenziell eine erfolgreiche Eingliederung aus. Die Früherfassung und Frühintervention der IV mit ihren auf Menschen mit psychischer Beeinträchtigung ausgerichteten Mass-

nahmen hätten zwar Potenzial, aber nachhaltige Eingliederung bleibe schwierig: Der Verlauf von psychischen Krankheiten ist oft schwierig zu prognostizieren. Viele Arbeitgebende haben Angst vor

GEWA-St iftung für berufliche Integrat ion

Integration kann das Betriebsklima verbessern nicht: Die Erfolgsquote seiner Abteilung liege bei über 40 Prozent, was sehr gut sei. Die Akquise von Arbeits- und Praktikumsplätzen macht Andreas Herrmann meist per Telefon. Er erstellt zunächst mit den KandidatInnen ein Jobprofil und macht dann die UnternehAndreas Herrmann: men auf die Vorteile der «Die psychischen Erkrankungen Integration aufmerksam: von Arbeitnehmenden «Sie ist gut für das Image und kann das Betriebsklinehmen tatsächlich zu.» ma menschlich positiv beeinflussen.» Nebst einzelnen grossen Firmen ist besondere für Leute über 50 und auch mancher kleinere Betrieb zur im Bereich der seriell-repetitiven Zusammenarbeit bereit. Tätigkeiten ist es laut Herrmann Andreas Herrmann weiss, dass das sehr schwierig, einen Arbeitsplatz Verständnis grös­ser ist, wenn die zuständigen Personen selber im zu finden. Grosse Firmen wie die Post haben privaten Umfeld mit psychischen Programme entwickelt, die darauf Schwierigkeiten oder Behinderung ausgerichtet sind, zunächst die ei- konfrontiert sind. Auch er kennt genen Angestellten mit Problemen die Anliegen der Integration aus im Betrieb zu behalten. Ganz aus- der eigenen Familie – eins seiner sichtslos ist die Suche allerdings vier Kinder hat ein Down-Syndrom.

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Schritt absolvieren die meisten ein Praktikum von drei Monaten, das im besten Fall einmal um weitere drei Monate verlängerbar ist. Dann müssen sie eine Stelle finden. So wollen es die Fristen der IV. Ins-

Sein Job sei nicht einfach, sagt Andreas Herrmann. Der 50-Jährige, ein ehemaliger Postangestellter, ist Eingliederungsfachmann bei der GEWA, der Stiftung für berufliche Integration. Er betreut psychisch erkrankte Personen mit dem Ziel, sie wieder in den Ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Sie werden von der Invalidenversicherung zur GEWA vermittelt, haben oft ein Arbeits- und ein Belastbarkeitstraining hinter sich. Als nächsten

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Wie sieht der steinige Weg der beruflichen Reintegration konkret aus? syndicom fragte bei der GEWA-Stiftung für berufliche Integration nach und sprach mit Betreuenden und Betroffenen über ihren Alltag.  Peter Krebs

Cornelia Spizzi arbeitet in der Buchhaltung der Stiftung Aarhus in Gümligen BE. Das dreimonatige Praktikum in der Behinderteninstitution ist der letzte Schritt von vielen, mit denen sie sich wieder dem Ersten, dem «normalen» Arbeitsmarkt angenähert hat. Sie habe entdeckt, dass ihr auch die Buchhaltung liege, sagt sie: «Buchhaltung hat etwas Repetitives, das mir Sicherheit durch Routine gibt.» Sicherheit hat die zuvorkommend wirkende Frau nötig. Vor fünf Jahren geriet ihr Leben aus der Bahn. Eine lange Beziehung ging in die Brüche, die Kauffrau, eine frühere Swisscom-Angestellte, kündigte die Stelle als Assistentin eines Bereichsleiters beim Bund. Sie wollte sich anschliessend selbständig ma-

chen. «Aber ich hatte die Energie nicht.» Cornelia Spizzi fühlte sich ausgebrannt. Es dauerte eine Weile, bis sie sich eingestehen konnte, dass es sich um eine Depression handelte. Auf einmal war sie «draussen, auf dem Abstellgleis».

Cornelia Spizzi:

«Es braucht Zeit, um wieder Fuss zu fassen.»

Es war eingetreten, was sie sich vorher nie hätte vorstellen können. Eine harte Zeit folgte, die ihre Spuren hinterliess. Sozialdienst, IV-Anmeldung, verschiedene Therapien und Medikamente.


Invalidität  Hintergrund | 3

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Gesundheitsrisiko Überzeit

Von der ALV zur Sozialhilfe und/oder zur IV In der Schweiz gelangen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen häufig über die ALV und die Sozialhilfe zur IV. Das ist deshalb problematisch, weil eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt umso erfolgversprechender ist, je schneller sie in Angriff genommen wird. Um ein Hin- und Herschieben von einer Stelle zur anderen zu vermeiden, wurde die «Interinsti­ tutionelle Zusammenarbeit» (IIZ) eingeführt und laufend den Gegebenheiten angepasst.

RAV-Beraterinnen überfordert Zu denken gibt, dass das Bewusstsein für psychische Störungen bei den RAV sehr gering ist. Psychische Beeinträchtigungen werden nicht erfasst. Die BeraterInnen sind nicht ausgebildet für die Re­ integration von Arbeitslosen mit psychischen Schwierigkeiten. Solche Klientel wird an die IV überwiesen, die ihrerseits nur Personen mit erheblichen psychischen Störungen in ihre Massnahmen aufnimmt. Wer psychisch angeschlagen ist und mit wenig Aufwand und Unterstützung wieder

Bei der GEWA begann sie sich wieder auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Sie arbeitete zunächst zwei Stunden am Tag, inzwischen sind es 70 Prozent. Ein Job-Coach berät und unterstützt sie, er hilft ihr auch bei der Stellensuche: «Das ist auf jeden Fall gut, alleine hätte ich es nicht geschafft», sagt sie. Aber der «Wiederaufbau» braucht Zeit. Und die ist knapp bemessen. Wenn Spizzi nicht bald eine Stelle gefunden hat, läuft die von der IV vorgegebene Frist zur Wiedereingliederung ab – und dann droht wieder der Gang aufs RAV. Sie brauche manchmal einen Schubser, aber wenn der Druck zu gross sei, werde das zur Belastung, so Spizzi. Dies umso mehr, als sie vor einigen Wochen den geschützten Rahmen des betreuten Wohnens aufgab und jetzt selbständig in einer eigenen Wohnung lebt: «Da muss man aufpassen, dass man nicht ins Schleudern gerät.» So wechseln sich Momente der Zuversicht mit Phasen ab, in denen Spizzi an sich zweifelt. Auf dem Arbeitsmarkt sind Leute gefragt, die funktionieren. Aber Spizzi weiss auch, dass sie etwas kann. Sie hat eine solide Ausbildung, mag den Kontakt zu Kunden, ist erfahren und zupackend.

fit werden könnte für den Arbeitsmarkt, fällt durch die Maschen. Solchen Menschen wird erst geholfen, wenn sie krank genug sind. Der Aufwand für eine erfolgreiche Wiedereingliederung ist dann erheblich grösser.

Psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung mit Lücken Das Gesundheitssystem der Schweiz funktioniert gut, auch die Versorgung mit ärztlicher Psy-

gen ohne Kontakt zur Arbeitswelt macht den Wiedereinstieg noch schwieriger. Selten kontaktiert ein Psychiater einen Arbeitgeber. Auch Tageskliniken sind nicht auf die berufliche Integration ausgerichtet und beschäftigen in der Regel keine SpezialistInnen für Eingliederung.

einrichtungen durchlaufen müssen und die Gefahr besteht, dass sie dort hängen bleiben. Die Abklärungen müssten multidisziplinär werden, was heisst, dass nicht nur eine medizinische, sondern auch eine berufliche Abklärung getätigt werden soll. Arbeit müsse lohnenswert werden. Schwelleneffekte, wie sie beispielsweise im IV-Rentensystem vorkommen, sollen beseitigt werden. RAV und Sozialdienste sollen psychische Probleme identifizieren und ihre Klientel im Umgang damit unterstützen. Auch das Gesundheitswesen solle als Partner in die Interinstitutionelle Zusammenarbeit aufgenommen werden. Psychiaterinnen und Psychiater müssten mit den Betrieben zusammenarbeiten, auf ambulante Behandlung setzen und vermehrt auch Personen mit leichten psychischen Beeinträchtigungen behandeln. Die Schulen sollten besser informiert werden, wie sie Schülerinnen und Schüler mit psychischen Gesundheitsproblemen unterstützen können. Eine frühe Berentung möge durch Arbeitsanreize vermieden werden. Bleibt abzuwarten, was die Politik mit diesen Erkenntnissen anfängt.

Fortschrit te bei der Jugendpsychiatrie

Je früher eine psychische Störung erkannt wird, desto grösser ist die Chance, sie erfolgreich zu behandeln, das gilt auch für Kinder Die IV hilft den Menschen erst, und Jugendliche. Vor alwenn sie krank genug sind; lem der Übergang von der die einfacheren Fälle gehen Schule in die Berufswelt muss gut begleitet werdurch die Maschen. den. In den letzten Jahren hat sich die Strategie der IV bezüglich jugendlicher chotherapie. Allerdings wird der Betroffener stark geändert: es wird Behandlung von schweren psychi- sehr viel versucht, um sie im Arschen Störungen viel mehr Beach- beitsmarkt zu integrieren. tung geschenkt als der Behandlung von leichten, obwohl gerade das EingliederungsEingliederungspotenzial bei Letz- massnahmen teren sehr viel grösser wäre. Die Studie der OECD schlägt konUnd da fördert die Studie ein wei- krete Massnahmen vor. So sollen teres Problem zutage: Im Allgemei- den Betrieben bessere Instru­mente nen fokussieren Ärztinnen und zur Verfügung gestellt werden. Die Ärzte zu stark auf das medizini- finanziellen Anreize sollen versche Problem. Es gibt praktisch stärkt werden. Die IV möge sich keine eingliederungsorientierten auf arbeitsplatzbezogene FrühinBehandlungen. Die starke Ausrich- tervention konzentrieren, damit tung auf stationäre Behandlundie Versicherten nicht erst Sonder-

Dieser Artikel erschien erstmals in «agile – Behinderung und Politik» 2/2014. Überarbeitung GEWA und syndicom-Redaktion.

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Ausfällen und Kostenfolgen, wenn sie Menschen einstellen, die in der Vergangenheit von psychischen Problemen betroffen waren.

Kurt Jampen machte bei der PTT und später der Swisscom Karriere. Der gelernte Elektromonteur bildete sich auf dem zweiten Bildungsweg zum Fernmeldespezialisten weiter, er absolvierte auch die Technikerschule. Er erlebte den Wandel des Unternehmens mit, die Revolution im Telecommarkt. Er begriff sie als Chance: «Ich habe nie gewartet, bis man mich irgendwo platziert hat», sagt der eloquente 52-Jährige zurückblickend, «sondern immer selber geschaut, was ich gerne tun würde.» Am Ende bekleidete er eine Kaderposition im Qualitätsmanagement der Firma. Dann kam der Bruch. Eines Abends vor vier Jahren sah er die Fernsehbilder nur noch verschwommen und hatte starkes

Kopfweh. Der Schlaganfall stellte sein Leben auf den Kopf. Sein Blickfeld blieb von 180 auf 90 Grad eingeschränkt, er hat Mühe, sich zu orientieren, und ermüdet rasch, weil das Hirn, das glücklicherwei-

Kurt Jampen: «Am schwierigsten war es,

die Grenzen des Machbaren zu erfahren.»

se noch gut funktioniert, viel kompensieren muss. Fortan musste er auf manches verzichten, was früher selbstverständlich war. Es stellte sich besonders die Frage nach der beruflichen Zukunft. Bei der

Swiss­com sei er «gut und professionell» betreut worden. Er hat am Anfang bei vollem Lohn 20 Prozent weitergearbeitet. Nach zwei Jahren wurde er ordentlich pensioniert, ausserdem bezieht er eine IV-Rente (der Betrag entspricht einer AHV-Rente). Jampen muss finanzielle Einbussen in Kauf nehmen, aber wirkliche Geldsorgen kennt der verheiratete Familienvater dank der guten Pensionskasse nicht. Nach der Pensionierung hat sich Kurt Jampen von einem Coach beraten lassen, eine Art Bilanz über das Leben unter den geänderten Vorzeichen gezogen. Schliesslich kam er bei der GEWA unter, ein «Glücksfall»: Er wurde zu 30 Prozent als Qualitätsmanager angestellt. Jampen bezeichnet sich selber als «eine Art Hofnarr, der Fragen zum Managementsystem stellt» und beratend tätig ist. Er lässt sein gutes Beziehungsnetz spielen, um neue Kunden zu gewinnen und angepasste Arbeitsplätze zu vermitteln. So kann Jampen trotz der plötzlich eingeschränkten Leistungsfähigkeit sein Wissen und Können sinnvoll einbringen, was wichtig ist für das Selbstwertgefühl: «Wenn man mit dem Schicksal zu hadern beginnt, geht es bergab.»

Erfasst eure Arbeitszeiten! Die Schweizer und die Schweizerinnen arbeiten immer länger. Sie arbeiten vermehrt auch in der Freizeit, an Sonntagen und in den Ferien. Der Stress am Arbeitsplatz wird stärker. Man schläft schlechter. Das Familien- und Sozialleben leidet. Burnouts sind die Folge, Depressionen, in extremen Fällen Herzinfarkte und Suizide. Wie sehr die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zunehmen, hat jüngst wieder die Gesundheitsbefragung des Bundes gezeigt: Die Befragten nannten Überarbeitung und fehlende Pausen als sehr grosse Risiken. Dass immer mehr gearbeitet wird (oft mehr als gesetzlich erlaubt!) und die Sonntags- und Nachtruhe nicht mehr eingehalten wird, hat meist damit zu tun, dass die Arbeitszeit nicht mehr erfasst wird. Wenn Arbeitgeber mehr oder weniger sanft Druck ausüben, verzichten Arbeitnehmende häufig darauf, ihre Arbeitszeit und vor allem die Überstunden zu notieren. Manchmal passiert dies auch auf Initiative des Angestellten: Aus Angst vor Entlassung gaukelt man mehr Produktivität vor und stempelt aus, obwohl man weiter­ arbeitet. Versteckte Sparmass­ nahmen erhöhen den Druck am Arbeitsplatz, etwa weil Firmen bei gleichbleibender Arbeitslast Personal reduzieren. Das Arbeitsgesetz hat bei der Arbeitszeit jedoch klare Grenzen gesetzt. Es unterscheidet richtigerweise zwischen Überstunden, Überzeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit und schreibt obligatorische Pausen zur Erholung vor. Denn die Arbeitsmedizin weiss: Der menschlichen Leistungsfähigkeit sind Grenzen gesetzt, und diese müssen respektiert werden. Sonst müssen wir horrende Gesundheitskosten tragen und viel menschliches Leid. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Gesetze zum Schutz der psychischen Gesundheit, indem die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Dokumente müssen alle Betriebe von Gesetzes wegen bei einer Inspektion bereithalten, sonst droht eine Busse oder Anzeige. Die Arbeitszeiterfassung ist ein einfaches, aber effektives Instrument, um den Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen. Doch was fordern nun bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreterinnen? Ausgerechnet die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung! Das Ziel ist klar: Die Angestellten sollen mehr arbeiten und dank fehlender Überstundenerfassung vermehrt gratis arbeiten. Die sozialen, medizinischen und finanziellen Folgen soll derweil die Gesellschaft tragen. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften! (sgb)


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Logistik  Sektoren | 5

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014 Soundingboard GAV Post und Firmenvorstände

Gebündelte Anträge, geschlossene Reihen Die Mitglieder des Soundingboards zum GAV Post und die Firmenvorstände von Post CH AG, PostFinance AG und PostAuto AG haben an ihrer Sitzung in Bern die Teilsektorenkonferenz vom 26. September in Bern vorbereitet. Sie empfehlen den Delegierten, mit einem klaren Programm in die Schlussrunde der Verhandlungen mit der Post einzusteigen.  Bruno Schmucki eine Empfehlung für die Delegierten zu erarbeiten.

Keine Verzet telung Die grosse Menge an Anträgen zeigt, dass an der Gewerkschaftsbasis eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Inhalten des GAV stattgefunden hat. Und die Anträge widerspiegeln auch die vielfältigen Probleme im Arbeitsalltag und Befürchtungen der Mitglieder. Für die Teilnehmenden an den Versammlungen war aber klar, dass die GAV-Verhandlungen nur dann erfolgreich wieder aufgenommen werden können, wenn die Anträge gebündelt werden. Deshalb schlagen Soundingboard

FAKO Postfinance

© Margareta Sommer

Es wartete am 10. September ein dicker Packen Papier und eine anspruchsvolle Aufgabe auf die rund 40 TeilnehmerInnen der Versammlung – übrigens alles gewählte Basismitglieder aus den verschiedenen Geschäftsbereichen der Post. Denn in den letzten Wochen wurden in der ganzen Schweiz an zahlreichen Mitgliederversammlungen die Zwischenergebnisse der GAVVerhandlungen analysiert und intensiv debattiert. Die regionalen Sektionen haben abschliessend rund 120 Anträge für die Teilsektorenkonferenz formuliert. Soundingboard und Firmenvorstände hatten diese Vorschläge nun zu prüfen und

Teilsektorenkonferenz am 26. 9. 2014 ∙ Die Veranstaltung beginnt programmgemäss um 10 Uhr im Kursaal Bern (die Auftaktveranstaltung auf dem Kornhausplatz entfällt). Nähere Informationen zum Rahmenprogramm sind auf unserer Website abrufbar.

und Firmenvorstände mit einer klaren Mehrheit den Delegierten ein 10-Punkte-Programm vor. Dieses soll zentrale GAV-Bestimmungen umfassen wie Ferien- und Feiertagsregelungen, die betriebliche 5-Tage-Woche und die Treueprämien. Zudem empfiehlt die Versammlung, die Verhandlungsdelega­ tion personell zu verstärken. Sie schlägt nämlich vor, dass syndicom-Präsident Alain Carrupt in der Verhandlungsdelegation Einsitz nimmt und diese politisch unterstützt. Der Tenor an der Versammlung war: Mit geschlossenen Reihen sich gemeinsam für einen guten GAVAbschluss engagieren.

Erhöhung der Transportkosten von Mitgliederzeitungen

Verbesserungen im Es braucht Presseförderung Kontaktcenter Stellungnahme zur Übergabe des offenen Briefes an Bundesrätin Doris Leuthard am 3. September in Bern.  Marie-Josée Kuhn, Chefredaktorin von «work»

Letzten Herbst hat eine syndicom-Umfrage bei den Call-AgentInnen von PostFinance ergeben, dass die Angestellten mit dem neuen Planungssystem unzufrieden sind. Eine Aussprache mit den Sozialpartnern zeigt: die PostFinance-Verantwortlichen haben gehandelt.  Bruno Schmucki In der Fachkommission (FAKO) vom 29. August bildete die Rückmeldung zur Situation im Kontaktcenter einen Schwerpunkt. Die Verantwortlichen von PostFinance haben das System der Dienstplanung im ersten Halbjahr analysiert, um die Verbesserungsmassnahmen auszuwerten. Fazit: 80% aller Mitarbeitenden des Kontaktcenters sind zwischen 7 und 19 Uhr eingeteilt. Im Privatkundenbereich gibt es keine Unterschiede mehr im Planungssystem zwischen den einzelnen Standorten. Trotz hoher Arbeitsbelastung im Winter konnten Überstundenguthaben gesenkt werden. In den letzten Monaten wurden 50 neue Mitarbeitende eingestellt, was die Situation entschärfte. Die Verbesserungen im Kontaktcenter schlagen sich auch in den neuen Resultaten der geschäftsinternen Personalumfrage zur Arbeitszufriedenheit nieder. Besonders die Arbeitszeitregelung wird mit acht Punkten deutlich positiver bewertet.

sich zusammen mit der Gewerkschaft syndicom für Verbesserungen engagiert haben, einen Teilerfolg verbuchen. Die Umfrage, bei der sich über ein Drittel der Mitarbeitenden beteiligten, habe das Problem auf den Tisch gebracht.

erfolgreiche Umsetzung Die konkreten Forderungen wurden in Gesprächen auf den Punkt gebracht: Die Angestellten wollen eine regelmässige wöchentliche Diensteinteilung. Diese Massnahmen sind von PostFinance umgesetzt worden. «syndicom begrüsst diesen Schritt sehr. An allen Standorten sind nun gleiche Diensteinteilungen über mehrere Tage innerhalb einer Woche die Regel geworden. Wir danken allen, die sich dafür eingesetzt haben», kommentiert Sonja Oesch. Für sie ist auch klar, dass sowohl die Angestellten als auch die Gewerkschaft die weitere Entwicklung in den Kontaktcentern aufmerksam beobachten und kritisch begleiten werden.

Teilerfolg fürs Personal Für die zuständige syndicomZentralsekretärin Sonja Oesch können die Angestellten, welche

Ein ausführlicher Bericht über die FAKO-Sitzung ist auf der syndicomWebsite abrufbar.

40 000 Franken zu haben oder nicht, das macht für eine Zeitung einen Unterschied. Um etwa diesen Betrag erhöht die Post dieses Jahr die Transportkosten für die Gewerkschaftszeitung «work». Plus 2 Rappen pro Exemplar bei 21 Ausgaben im Jahr und einer Auflage von 91 484 Exemplaren. (Anmerkung der Redaktion: Die syndicomZeitung erscheint 15 Mal pro Jahr in einer Auflage von 48 000 Exemplaren.)

Preiserhöhung von 30% Das kommt einer Preiserhöhung von 30% gleich. Eigentlich sind es dieses Jahr sogar 3 Rappen mehr pro Exemplar, denn der Bund musste die indirekten Fördergelder an die Mitgliederpresse durch eine grössere Anzahl Titel teilen. Und: Der Gelbe Riese wird die Zustelltarife im nächsten und übernächsten Jahr erneut um je 2 Rappen erhöhen.

Einbussen für die Freien Pro Nummer hat «work» ein Budget für Honorare und Bilder von Freischaffenden von 10 000 Franken. Was die Post uns mit diesen Preiserhöhungen abknöpft, sind also 12-mal die Gehälter für unsere Freien. Rechnen wir auch die Porti-Erhöhungen für unsere Westschweizer und Tessiner Schwesterzeitungen «L’Evénement syndical» und «Area» dazu, heisst das für die Herausgeberin, die Gewerkschaft Unia: Etwa 300 000 Franken mehr für die Post. Und 300 000 Franken weniger für Redaktion, Recherchen, Fotos, Löhne etc. Dies, nachdem uns das neue Postgesetz bereits 2012 happige Mehrkosten einbrachte.

Im Würgegriff der Post Immer weniger Medienkonzerne fressen immer mehr Zeitungen auf. Und trimmen sie auf

Stopp den Preiserhöhungen der Post Die Post hat den gesetzlichen Auftrag, die Zustellung von regionalen/lokalen Zeitungen sowie der Mitgliederpresse zu garantieren. Über eine indirekte Presseförderung mit verbilligten Posttarifen. Doch bereits 2013 hat die Vereinheitlichung des Preissystems den Versand um durchschnittlich 6 Prozent verteuert. Anfang 2014 hat die Post eine weitere Preiserhöhung für den Zeitungsversand eingeleitet. Diese bedroht die Lokal- und Mitgliederpresse in ihrer Existenz! In einem offenen Brief an Bundesrätin Doris Leuthard fordern nun syndicom und zahlreiche weitere Organisationen und Zeitungen den Bund auf, bei der Post zugunsten der betroffenen Zeitungen zu intervenieren.

maximalen Profit. Jetzt nimmt auch die Post die Printmedien in den Würgegriff. Und dies ohne Not. Sie behauptet zwar, der Zeitungstransport sei defizitär, aber sie weigert sich, ihre Rechnung offenzulegen.

Leuthard gibt sich passiv Mit ihrer Preispolitik hebelt die Post die vom Parlament beschlossene Presseförderung aus. Eine absurde Situation. Doch niemand pfeift die Post zurück. Am allerwenigsten Medienministerin Doris Leuthard. Dabei gehört die Post immer noch dem Bund, also uns allen. Aus dem Departement Leuthard kommen ausserdem beunruhigende Töne in Sachen Förderung der Mitgliederpresse: viele der bisher geförderten Vereinsund Verbandsblätter seien «von geringer demokratiepolitischer Bedeutung», vernahm man aus einem vertraulichen Dokument. Der Bakom-Kommentar ist doppelt brisant, wenn man die riesige Liste der aktuell geförderten Mitglieder-Titel durchgeht. Was einem auf www.bakom.admin.ch/themen da an Publikationen entgegenfliegt, ist nichts anderes als ein starkes Stück Demokratie.

Die ungekürzte Stellungnahme von Marie-Josée Kuhn sowie der offene Brief an Bundesrätin Doris Leuthard können auf unserer Website eingesehen werden. www.syndicom.ch/news


6 | Sektoren  Medien

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014

Stellungnahme von syndicom, der SP sowie von Arbus

Verlegerkongress

Mehr Mut für eine neue Medienpolitik Der Bericht der Eidgenössischen Medienkommission (EMEK) vom 5. September kommt in der Analyse zum nicht neuen, aber leider noch immer richtigen Schluss, dass journalistische Qualität und Vielfalt in der Schweiz gefährdet sind. Trotz einigen wichtigen Vorschlägen fehlt es aber am Mut, die infolge der Medienkrise ausgelösten Fehlentwicklungen offensiv anzugehen.

Um die Gretchenfrage hat sich die EMEK gedrückt: Wie wäre eine direkte und gattungsübergreifende Medienförderung konkret auszugestalten, um eine vielfältige Medienlandschaft zu sichern? Wie sind Fördermassnahmen aus neuen Quellen zu finanzieren? Bevor die indirekte Presseförderung für die Regional- und Lokalpresse durch eine neue direkte Medienförderung abgelöst werden kann, müssen deren Kriterien festgelegt werden.

Beitrag der Mitgliederpresse wird verkannt! Bezüglich der indirekten Förderung der Mitgliederpresse sind die Vorschläge der Kommission verheerend: Die Mehrheit der EMEK ignoriert den Beitrag, den die Mitgliedschaftspresse in der demokratischen Meinungsbildung erbringt. Ihr Vorschlag, dass diese zukünftig auf Printprodukte verzichten soll, zielt völlig an den realen Bedürfnissen vorbei. Für die Mitgliederpresse kann eine indirekte Förderung via Posttaxenverbilligung die richtige Lösung sein.

Definitionen zur Aus- und Weiterbildung erforderlich Die Aussagen der EMEK zur Förderung von journalistischer Ausund Weiterbildung sind zwar richtig, aber zu allgemein. Was konkret gefördert werden soll, wird offen gelassen. Es braucht genügend personelle Ressourcen, damit Absenzen infolge Ausoder Weiterbildung in den Redaktionen aufgefangen werden können. Stagiaires und VolontärInnen müssen auf den Redak-

tionen angemessen und professionell betreut werden können. Aus- und Weiterbildungskurse müssen für Freischaffende vergünstigt werden.

Stärkung der SdA erwünscht Wir begrüssen den Vorschlag, die SDA (und damit den Informationsaustausch zwischen den Sprachregionen) unter Auflagen zu stärken. Wenn man keinen publizistischen Wettbewerb durch eine zweite, öffentlich finanzierte Nachrichtenagentur will, dann muss die SDA zu einer Institution des publizistischen Service public mit erweitertem Leistungsauftrag werden: Die SDA soll nicht nur Agenturjournalismus anbieten, sondern auch zu einem Zentrum für Recherchejournalismus werden.

Lösungsansätze gibt es Damit die Abhängigkeit der Me-

dien vom Werbemarkt, von profitmaximierenden Medienkonzernen und milliardenschweren Meinungsmachern reduziert werden kann, wird es erhöhte öffentliche Fördermittel brauchen. Gleichzeitig darf natürlich auch Medienförderung die Unabhängigkeit des Journalismus nicht gefährden, sondern muss sie ermöglichen und stärken. Wir teilen die Einschätzung der EMEK. Medienförderung muss an einen Informationsauftrag gekoppelt sein. Entscheidend sollten aber nicht inhaltliche Kriterien, sondern die Rahmenbedingungen der journalistischen Produktion sein: Kriterien wie Arbeitsbedingungen, Personalressourcen, Mitbestimmungsrechte oder Aus- und Weiterbildung. Im 2013 veröffentlichten medienpolitischen Positionspapier der SP Schweiz werden solche Kriterien aufgeführt. Darin fin-

den sich auch Vorschläge, wie eine entsprechende Förderung zu finanzieren wäre. Der weitreichendste und begrüssenswerte Vorschlag der EMEK ist die Schaffung einer Stiftung Medienförderung. Leider bleibt der Bericht bezüglich Umsetzung einer solchen Stiftung noch ziemlich vage. Eine Kombination der Stiftungsidee der EMEK mit dem im SP-Positionspapier entwickelten Fördermodell hätte das Potenzial, Medien und Demokratie in der Schweiz langfristig zu stärken. In der Vergangenheit scheiterten Anläufe, die indirekte Presseförderung durch eine direkte Förderung zu ersetzen, nicht zuletzt an der Hürde der dazu nötigen Verfassungsänderung. In der Zwischenzeit gilt es, die bestehenden Möglichkeiten einer direkten Förderung insbesondere von Onlinemedien/Onlinejournalismus im Rahmen der bestehenden Verfassung zu prüfen.

Septemberaktion «Jetzt schlägts 13» syndicom und Impressum forderten am Verlegerkongress einen neuen GAV für alle Medienschaffenden. Am Kongress des Verbands Schweizer Medien im noblen Hotel Jungfrau in Interlaken feiern sich die Schweizer Zeitungs- und Zeitschriftenverleger alljährlich selbst. syndicom und der JournalistInnenverband Impressum nutzten am 11. September die Anwesenheit der Arbeitgeber, um noch einmal darzulegen, was sie zur monatlichen Aktionsreihe «Jetzt schlägts 13» veranlasst hat: Sie fordern die Verleger des Tessins und der Deutschschweiz auf, endlich einen neuen GAV auszuhandeln. In den zehn Jahren des vertragslosen Zustands haben sich die Arbeitsbedingungen massiv verschlechtert, die Löhne stagnieren und die Honorare der Freischaffenden befinden sich im freien Fall.

Jeden Monat eine Aktion Aufruf zur progressiven Medienpolitik syndicom, SP und Arbus arbeiten daran, das «Bündnis für eine demokratiegerechte Medienpolitik» mit verschiedensten Akteuren auf eine überparteiliche Basis zu stellen. Wir rufen engagierte Kräfte auf, sich dem Bündnis anzuschliessen. Wir wollen uns für eine Medienvielfalt und gute Arbeitsbedingungen im Journalismus einsetzen und versuchen, Mehrheiten in Bevölkerung und Parlament für eine progressive Medienpolitik zu gewinnen!

Der ausführliche Bericht der Eidg. Medienkommission und das Positionspapier zur Medienpolitik der SP stehen auf der syndicomWebsite zum Download bereit.

Mit der Aktionsreihe «Jetzt schlägts 13» machen syndicom und Impressum jeden Monat auf die ständig verschlechterten Arbeitsbedingungen im Journalismus aufmerksam. Im Januar, Februar und März wurden Tamedia, NZZ und Ringier wegen Verletzung des Arbeitsgesetzes eingeklagt. Die Überstunden der JournalistInnen sind für die Verlage zum Geschäftsmodell geworden. Ohne GAV müssen die Medienschaffenden vom Gesetz geschützt werden, und dieses verlangt eine Erfassung der Arbeitszeiten, damit Überstunden belegt kompensiert werden können. Weitere Infos zum Thema und die Testimonials prominenter Medienschaffender (10 Gründe für den GAV) finden sich auf unserer Website. (nis)

Einladung zur Branchenkonferenz der Medienschaffenden 11. Oktober 2014 von 13.30 bis 17 Uhr in Fribourg, Brasserie de la Gare, Place de la Gare 1, mit anschliessendem Apéro Wir bringen die Arbeitsbedingungen in den Medien an die Öffentlichkeit: Mit der Aktionsreihe «Jetzt schlägts 13» am 13. eines jeden Monats und mit unseren Anzeigen gegen die Grossverlage: NZZ, Ringier, Tamedia. Stellenabbau, Arbeitstempo, Überstunden, Honorarmisere, Lohn­dumping, Urheberrechtsklau bestimmen die Arbeit der RedaktorInnen wie der Freien. Immer noch fordern wir einen neuen GAV in der Deutschschweiz und im Tessin. Schliesslich klappt das mit denselben Verlagshäusern auch in der Romandie. 10 gute Gründe für den GAV: Testimonials von zehn prominenten Medienschaffenden auf unserer Website. Mit vereinten Kräften können wir es schaffen! Wir wollen in den Westschweizer GAV eintreten und bei der aktiven Umsetzung des Vertrags mitwirken. Können wir uns in der Schweiz eine Aufsplitterung der gewerkschaftlichen Kräfte noch leisten? Um schlagkräftiger zu werden, müssen wir besser zusammenarbeiten. An der Branchenkonferenz diskutieren wir die drei Hauptthemen Aktionsreihe «Jetzt schlägts 13», Aufnahme in die Westschweizer CCT, Zukunft und Zusammenarbeit der Verbände mit euch und eingeladenen Fachleuten. Allfällige Anträge können noch bis 22. September gemailt werden an stephanie.vonarburg@syndicom.ch. Alle Mitglieder der Branche Presse und elektronische Medien sind herzlich eingeladen und stimmberechtigt. Programm und Anmeldeformular der Branchenkonferenz auf syndicom.ch.


Medien  Sektoren | 7

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014 Allgemeinverbindlichkeit GAV grafische Industrie

Die AVE – eine Bedrohung der «Viscom-Kultur»? Der Branchen-Arbeitgeberverband Viscom verzögert das Verfahren für den Antrag zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des GAV für die grafische Industrie. Man schrieb den Monat Mai 2013. Praktisch in letzter Minute der letzten Verhandlungsrunde für den aktuellen GAV für die grafische Industrie rang sich Viscom dazu durch, das Einreichen des Gesuchs für dessen Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) zu akzeptieren. Damit erzielten wir einen schönen Erfolg, auch wenn ein schmerzhafter Preis dafür zu bezahlen war mit der Reduktion der Nachtzuschläge sowie der möglichen betrieblichen Einführung der 42-Stunden-Woche; aber für die AVEForderung hatten wir seit Jahren gekämpft. Im Juli des gleichen Jahres setzten sich die Maschinen der Bürokratie in Marsch. Es war eine aufwendige Arbeit, auch weil das Verfahren für uns völlig neu war. Zudem lasteten

alle Vorbereitungsarbeiten ausschliesslich auf unseren Schultern. Aber das hat uns nicht gestört und stört uns auch heute noch nicht. Wir halten uns an den Art. 109 Abs. 3a des GAV (das Gesuch für die AVE wird eingereicht), und wenn wir einen Vertrag unterzeichnen, dann gilt er für uns auch, und wir sorgen für seine Umsetzung. Was uns dagegen wirklich geärgert hat, das ist die Haltung von Viscom, der diese Abmachung zwar unterzeichnet hat, aber seither nur noch auf Zeit spielt. Begonnen hat es mit der Bestimmung der GAVArtikel, welche allgemeinverbindlich erklärt werden sollen, und dann wurde das Reglement für das Organ zur Kontrolle der Einhaltung des GAV infrage gestellt. Viscom behauptet, dass

Neuerscheinung «Grundlagen der Farbreproduktion»

Ein Kompass im Farbendschungel Die Farbreproduktion ist ein weites Feld, auf dem man gerne mal die Orientierung verliert. Das geht auch langjährigen Berufsleuten so, wenn sie mit Farbeinstellungen, Arbeitsfarbräumen, Farbprofilen oder Colormanagement konfrontiert sind. Oft liegt es an lückenhaftem Grundlagenwissen oder an der Unsicherheit im Umgang mit den scheinbar unendlichen Möglichkeiten der Software. Mit der Neuerscheinung «Grundlagen der Farbreproduktion» können diese Wissenslücken geschlossen und Berührungsängste abgebaut werden. Es ist eine vollständig überarbeitete und aktualisierte Fassung einer vor fast zehn Jahren publizierten Auflage, damals noch im comedia-Verlag erschienen. In fünf Kapiteln werden die Grundlagen zu Farbe und zur Reproduktion von Farben erläutert. Im Zentrum steht dabei das Colormanagement, das für viele Anwender auch nach 20 Jahren Praxiseinsatz noch immer

ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Auf über 130 Seiten und mit vielen Abbildungen werden die Grundprinzipien, die realen Bedingungen, der Schwarzaufbau oder die konkrete Anwendung in Photoshop besprochen. Erläutert werden auch Begriffe wie Farbmetamerie, GamutMapping oder Unbuntaufbau. Das Buch stellt somit einen hilfreichen Kompass dar, falls der Begriffsnebel im Farbendschungel zu dicht wird. Jedes Kapitel schliesst mit einer «Lernkontrolle», also einigen Seiten mit Übungen und Fragen zu den vorangegangenen Erklärungen. So lässt sich im Selbststudium überprüfen, ob die wichtigsten Punkte verstanden wurden. Das Handbuch ist der erste Band einer neuen Lehrmittelreihe unter dem Begriff «Bildbearbeitung», die für all diejenigen interessant sein dürfte, die im Alltag mit Bildern, deren Erstellung, Bearbeitung und Reproduktion zu tun haben – unter anderem also für Fotografen und Mediengestalter. In der Reihe «Satztechnik und Typografie» des syndicom-Verlags sind bereits acht empfehlenswerte Bände erhältlich, welche Themenfelder wie Zeitungsdesign, Bildschirmtypografie oder Typografie mit InDesign behandeln und vertiefen.

Patrick Bachmann, Geschäftsleiter der typisch GmbH Fritz Maurer, «Bildbearbeitung: Farbreproduktion», syndicom-Verlag 2013, 136 Seiten, Fr. 46.15 zzgl. Versand. Bestellbar bei syndicom.

der Kontrollmechanismus, wie er in den Umsetzungsbestimmungen für die AVE eines GAV vorgesehen ist, nicht vereinbar sei mit seinen Vorstellungen von Kontrollmechanismen. Der Zutritt zu den Unternehmen, um die Einhaltung des GAV zu prüfen, widerspreche seiner Kultur. Aber was haben die Viscom-Betriebe denn zu verstecken? Vielleicht müsste man ihren Slogan «Printed in Switzerland» ergänzen mit: «Aber fragt uns nicht, wie!» Man hat den Eindruck, sich im falschen Film zu befinden; davon haben wir jetzt aber die Nase voll. In der Schweiz gibt es über achtzig GAV, die auf kantonaler oder nationaler Ebene allgemeinverbindlich erklärt wurden, davon zahlreiche schon seit Jahren. Wir können uns

nicht vorstellen, dass irgendein Arbeitgeberverband ein ähnliches Theater aufgeführt hat wie aktuell Viscom. Viscom weiss, dass gleiche Regeln für alle bei den Arbeitsbedingungen nicht nur nützlich sind, sondern notwendig – und wir erlauben uns den Nachsatz: vor allem in einem immer globalisierteren und von Dumping geprägten Markt. Welches Ziel hat diese Verzögerungstaktik des Viscom? Sucht Viscom einen Vorwand, um den GAV nächstes Jahr zu kündigen und noch einmal dessen Errungenschaften zu attackieren, bevor die AVE in Kraft tritt? Wir sind sicher, dass viele ViscomMitglieder auf die AVE warten. Sie fragen sich vermutlich, weshalb sie nicht schon längst in Kraft getreten ist. Beim Verfas-

sen dieser Zeilen war noch nicht bekannt, zu welchen Schlüssen die Viscom-Kommission für Arbeitgeberpolitik, die sich am 17. September mit dem Thema befasst hat, in dieser Frage gekommen ist. Wir hoffen auf positive Folgerungen und Fortschritte, damit wir das Gesamtpaket endlich dem Seco einreichen können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir nicht zuschauen, sondern alles unternehmen, um unser Ziel zu erreichen. Wir nehmen die Sozialpartnerschaft nämlich ernst. Und auch wir haben unsere Kultur: Wir pflegen getroffene Abmachungen einzuhalten.

Angelo Zanetti, Zentralsekretär Branche Grafische Industrie und Verpackungsdruck

In Kürze Pet it ion bei Orell Füssli Thalia: 503* Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern «keine Arbeitszeitverlängerung ohne Ausgleich!» Im August lancierten die MitarbeiterInnenvertretungen (MAV) bei der Buchhandelskette Orell Füssli Thalia (OFT) und syndicom eine Petition an die Unternehmensleitung. Die OFT-Angestellten verlangen, dass die geplante Arbeitszeitverlängerung finanziell oder zeitlich kompensiert wird. Bis zum Redaktionsschluss dieser Zeitung sind 503 Unterschriften zusammengekommen. Das ist weit mehr als die Hälfte des gesamten Personals. Die Petition wird am 25. September am Direktionssitz (Dietzingerstrasse 3, Zürich) übergeben. Im Vorfeld ist eine Vollversammlung der StandortvertreterInnen geplant. Genauere Angaben macht eure MAV oder buch@syndicom.ch. * Stand: 8. September

Tamedia: Weiterer Abbau beiM Korrektorat Tamedia beglückt ihre Aktionäre Jahr für Jahr mit hohen Dividendenausschüttungen. Während sich die Unternehmensleitung ob der fetten Zahlen den Bauch reibt, bleibt den Mitarbeitenden oftmals nur der Biss in den sauren Apfel. Noch vor der Bilanzmedienkonferenz vom 13. März wurden auf den Redaktionen des «Landboten» und der «Zürichseezeitung» Journa­ listInnen entlassen und mit einem wahren Asozialplan den staatlichen Sozialeinrichtungen zugeschoben. Sogar ein Reingewinn von 119 Millionen Franken wie 2013 verschaffte den Mitarbeiten-

den von Tamedia keine Luft zum Durchatmen. Keine drei Monate nach Bekanntgabe der Erfolgsbilanz, im vorsommerferienverschlafenen Juni, wurden dem gesamten Korrektorat des «TagesAnzeigers» Anpassungen der Arbeitsverträge vorgelegt, die eine deutliche Lohnkürzung vorsahen. Bis zu 25% weniger Lohn! Besonders perfide: Die Kolleginnen und Kollegen hatten nur die Wahl zwischen einer direkten Lohnkürzung von rund 10 Prozent und einer indirekten über die Erhöhung ihrer Arbeitszeit ohne Lohnanpas-

sung. Des weiteren wurden in den neuen Verträgen die bisher als Arbeitszeit bezahlten Pausen gestrichen. Auch vor einer Kürzung oder gar Streichung der Zuschläge für Zusatzarbeit in der Nacht, an Samstagabenden und am Sonntag macht Tamedia keinen Halt. Die geplanten Massnahmen bedeuten für die Mehrheit der KorrektorInnen eine Lohnsenkung in der Grössenordnung von 10 bis 25 Prozent. syndicom unterstützt die Betroffenen im Konfliktfall und wenn nötig auch mit professioneller Rechtsberatung. Dominik Dietrich, Regionalsekretär


8 | Interessengruppen  Freischaffende Tag der Freien

Wir fordern korrekte Honorare Nach zwei Jahren Pause feierte der «Tag der Freien» für JournalistInnen und FotografInnen ein anregendes und gutbesuchtes «Comeback».  Nina Scheu

Resolution verabschiedet Zu Beginn der Tagung wurde eine Resolution von syndicom und der Arbeitsgemeinschaft Deutschschweiz der freien Berufsjournalistinnen und -journalisten von Impressum verabschiedet. Sie beklagt, dass der Spardruck in den Redaktionen zuerst auf die freischaffenden Journalistinnen und Fotografen abgewälzt wird. Ohne Selbstaus-

und Honorare wurden laufend schlechter. Darum kämpfen syndicom und Impressum gemeinsam für einen neuen GAV.

Die Forderungen

© Patrick Gutenberg

Wie eh und je sorgte der «Tag der Freien» mit seinen GastrednerInnen und Meeting-Points für spannende Inputs, Diskussionen und Gespräche zwischen den meist festangestellten ReferentInnen und den rund fünfzig freischaffenden TeilnehmerInnen. Nach einer Einführung von Constantin Seibt, ­Edelfeder am Revers des «Tages-Anzeigers», stellten sich Matthias Daum (Leiter Schweiz-Redaktion der «Zeit»), David Sieber (Chefredaktor «Südostschweiz»), E ­veline Dudda (Chefredaktorin «Freude am Garten») und Daniel Rihs (freier Fotograf ) den Fragen ihrer KollegInnen.

Constantin Seibt ∙ macht sich Gedanken zum Printjournalismus jenseits der News.

beutung erlauben deren Honorare kaum noch seriöses Arbeiten, häufig werden ohne Zuschlag auch Fotos oder ein Videobeitrag verlangt, und schliesslich schränken immer mehr Verlage das Nutzungsrecht der Freien ein. Das Regulativ, das auch nach der Kündigung des GAV während Jahren beachtet wurde, ist heute in vielen Redaktionen nicht einmal mehr bekannt. Arbeitsbedingungen, Löhne

1. Die Arbeits- und Honorarbedingungen von freien Medienschaffenden müssen wieder ein akzeptables Niveau erreichen. Die Verlage sollen das im gekündigten Gesamtarbeitsvertrag verankerte Regulativ so lange respektieren, bis ein neuer GAV unterzeichnet ist. 2. Zusatzleistungen der freien Journalistinnen und Journalisten wie Fotos, Film- oder Videobeiträge müssen gemäss Regulativ entschädigt werden. Das Nutzungsrecht an den Beiträgen der Freien muss vollumfänglich bei den Medienschaffenden bleiben. 3.  Die Redaktionsmitglieder sollen den Spardruck nicht einfach an die freien Journalistinnen und Journalisten weitergeben, sondern gemeinsam und solidarisch mit den Freien für bessere Arbeitsbedingungen einstehen. Dafür braucht es einen GAV!

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014

Iistige – Usstige Katharina Baumann – «Ostschweiz am Sonntag», Reporterin. Neu: Freie Journalistin. Stéphane Benoit-Godet – «Bilan», Chefredaktor. Neu: «Le Temps», Chefredaktor. Rolf Cavalli – «Nordwestschweiz», Leiter digitale Medien. Neu: Ausserdem stv. Chefredaktor «Aargauer Zeitung». Jonas Dreyfus – «20 Minuten Friday». Neu: «SonntagsBlick Magazin», Redaktor. Alexandra Fitz – «SonntagsBlick Magazin». Neu: AZ Zeitungen. Michael Fleischhacker – «Die Presse», Wien, Chefredaktor. Neu: «NZZ.at», Chefredaktor. Marc Friedli – «TeleBärn». Neu: «Telesuisse», Geschäftsleitung. Simon Hehli – «20 Minuten», stv. Inlandchef. Neu: NZZ, Inlandredaktor. Ueli Kägi – «Tagi» und «SonntagsZeitung», stv. Ressortleiter Sport. Neu: Ressortleiter Sport. Seraina Knobler – «Sonntagszeitung», Reporterin Wirtschaftsressort. Neu: NZZ, Inlandredaktorin. Caroline Lüchinger – SRF 3, Moderatorin und Redaktorin. Neu: SRF 2 Kultur, Moderatorin.

Simone Morger – «Video Artwork», Videojournalistin. Neu: AZ Zeitungen, OnlineBereich. Barbara Mooser – «Computerworld», stv. Chefredaktorin. Neu: Chefredaktorin. Jonas Projer – SRF, Auslandskorrespondent in Brüssel. Neu: SRF «Arena», Redaktionsleitung. Ulrich Reitz – «Westdeutsche Allgemeine», Chefredaktor. Neu: «Focus», Chefredaktor. Belinda Sallin – SRF, «Dok»und «Reporter»-Autorin. Neu: SRF, «Dok»-Eigenproduktion, Redaktionsleiterin. David Scarano – «Ostschweiz am Sonntag». Neu: Unbekannt. Nina Siegrist – «Schweizer Illustrierte», Leitung Ressort Wirtschaft. Neu: «Schweizer Illustrierte Travel», Redaktionsleiterin. Nicola Steiner – SRF, Literaturredaktorin. Neu: «Literaturclub», Modera­ torin. Fredy Wet tstein – «TagesAnzeiger» und «SonntagsZeitung», Ressortleiter Sport. Neu: Ruhestand. Sascha Zäch – «PCtipp», stv. Chefredaktor. Neu: Chefredaktor.


Jugend  Interessengruppen | 9

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014 überfälliges Signal zur Förderung der höheren Berufsbildung

© z vg

Vorwärts mit der Bildung!

Der Bundesrat hat seine Absicht bekannt gegeben, die Berufsbildung zu stärken. Er will insbesondere Gelder freigeben zur finanziellen Entlastung von Personen, die sich auf eidgenössische Berufsexamen vorbereiten. Er will zudem für eine bessere Vergleichbarkeit und Anerkennung der höheren Berufsbildungsabschlüsse im In- und Ausland sorgen. Aus Sicht des SGB ist es höchste Zeit, dass der Bundesrat in diesen Fragen tätig

wird. Bereits 2009 hatte der SGB gefordert, dass der Bund «Bildungsgutscheine» einführt, die es jungen Menschen nach Abschluss ihrer Berufslehre erlauben, ihre Berufsausbildung ohne exzessive Kostenfolgen weiterzuführen. Es brauchte mehr als fünf Jahre Gespräche und Verhandlungen, damit sich die Sozialpartner, der Bund und die Kantone auf ein Finanzierungskonzept einigen konnten: Künftig soll a­ llen Personen, die sich

Jugendkonferenz 2014 27. und 28. September 2014, Sa 13.30 bis So 13.00 Uhr Jugendherberge Zürich, Mutschellenstrasse 114 Samstag, 27. September 13.30  Empfang, Begrüssung durch Bernadette Häfliger Berger, Vizepräsidentin von syndicom 14.30  «Neue Technologien: Welche Auswirkungen haben sie auf das Berufs- und Privatleben?» mit der Teilnahme von Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) 17.30  Petition «Mehr Schutz für Lehrlinge!» 19.00  Nachtessen und Ausgang in der Stadt Zürich Sonntag, 28. September 10.00  Statutarischer Teil 10.30  Gewerkschaftliche Situation in den verschiedenen Sektoren von syndicom 13.00  Schluss der Konferenz Bist du dabei? Melde dich bei Loïc Dobler, Jugendsekretär (loic.dobler@syndicom.ch oder 079 385 66 95).

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auf Berufsexamen vorbereiten, die Hälfte der Studiengebühren finanziert werden. Die Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen würde die Diskriminierung der Berufsausbildung gegenüber der Gymnasial­ ausbildung beenden. Während heute ein Gymnasiast oder eine Gymnasiastin die Ausbildung ohne grosse Kostenfolgen fortsetzen kann, müssen nach Abschluss einer Berufslehre im Schnitt 10 000 Franken für einen Eidgenössischen Fachausweis und 15  000 Franken für ein höheres Fachdiplom (nota­ bene ohne Prüfungsgebühren) bezahlt werden.

reform gefährdet «Lehrlinge, die ihre Ausbildung ausserhalb der akademischen Bildungsgänge fortsetzen, werden heute finanziell benachteiligt», erklärt die für Berufsbildungsfragen verantwortliche SGB-Zentralsekretärin Véronique Polito. «Eine finanzielle Unterstützung bringt Berufsleuten heute viel mehr als die von verschiedener Seite geforderte und vom Bundesrat nun verworfene Einführung eines ‹Professional Bachelor›.» Bundesbeiträge an höhere Berufsausbildungen bedingen jedoch eine Gesetzesänderung und müssen durch das Parlament beschlossen werden. «Da der Bundesrat parallel dazu Steuersenkungen plant, sind Bildungsreformen akut gefährdet. Denn die massiven Steuerausfälle erhöhen den Druck auf die Budgets von Bund und Kantonen», so Polito. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet im Zusammenhang mit den Plänen des Bundesrats zur höheren Berufsausbildung hitzige Diskussionen über deren Auswirkungen auf die Verteilung von Bundesgeldern. (sgb)

Extrablat t syndicom-Zeitung/Swiss Skills Gerade die jungen Arbeiter und Arbeiterinnen sind unserer Gewerkschaft ein besonderes Anliegen. Speziell an sie richtet sich darum unser Extrablatt für Lernende. Es beantwortet die häufigsten Fragen in Bezug auf die Rechte der Lehrlinge, porträtiert interessante Mitglieder und zeigt natürlich auch auf, wieso es sich lohnt, schon als Lernende/Lernender bei syndicom mitzumachen. Das Extrablatt wird nicht der syndicom-Zeitung beigelegt, sondern an Berufsschulen, in Lehrbetrieben und an Veranstaltungen aufgelegt oder verteilt. Wir nehmen die SwissSkills in Bern zum Anlass, das Extrablatt erstmals unter die jungen Leute zu bringen. Die SwissSkills sind die Schweizer Berufsmeisterschaft, an der sich junge Wettkämpferinnen und Wettkämpfer aus rund 70 verschiedenen Berufen in ihren Disziplinen messen. Daneben werden auch über 130 Berufe aus Dienstleistung, Handwerk und Industrie inklusive Weiterbildungsmöglichkeiten vorgestellt. Die SwissSkills sind also die ideale Veranstaltung für junge Leute, um sich für die Berufswahl inspirieren zu lassen und die eigene Karriere zu planen. syndicom wird mit einem Stand präsent sein und das Extrablatt an Besucher und Besucherinnen verteilen. Bestimmt finden sich auch einige potenzielle Neu-Mitglieder darunter. Das Extrablatt wurde von unserem ehemaligen Praktikanten Felix Graf quasi als «Abschlussarbeit» selbständig produziert, hier noch mal ein grosses Dankeschön für seinen Einsatz. (red)


10 | Kultur

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014

Ab 25.September im Kino

Chronik eines angekündigten Todes Der irische Regisseur und Drehbuchautor John Michael McDonagh («The Guard») hat mit «Calvary» einen Film geschaffen, der mit seinem grimmigen Humor als Satire auf den schwarzen Krimi, aber auch als flammende Anklage gegen die Verbrechen der katholischen Kirche funktioniert.

terlassenschaft aus seinem weit zurückliegenden früheren Leben. Souverän getragen wird dieses so wahnwitzige wie immer wieder in tiefschürfende Dialoge abdriftende Abschiednehmen vom irischen Ausnahmeschauspieler Brendan Gleeson. Mit ihm in der Hauptrolle hat Regisseur John Michael McDonagh nach seinem Erstling «The ­Guard» – der 2011 zum international erfolgreichsten irischen Film avanciert war – erneut eine so knorrige wie liebenswerte Figur im sturmgepeitschten Klima seiner Heimat verortet.

James Lavelle ist Priester in einem Dorf an der rauen Westküste Irlands. Eine quälend lange Eingangssequenz zeigt den Gottesmann bei der sonntäglichen Abnahme einer Beichte der besonderen Art: Man hört die Stimme eines Unbekannten, der in allen Einzelheiten beschreibt, wie er einst als Siebenjähriger erstmals von einem katholischen Priester sexuell missbraucht wurde und wie diese Vergewaltigung nur der Anfang eines viele Jahre dauernden Leidensweges gewesen sei. Der unsichtbare Mann beschliesst seine Schilderungen mit einer sehr konkreten Drohung.

Lavelle hält den Kopf hin

In sieben Tagen, am nächsten Sonntag, werde er Father Lavelle töten. Und in verquerer Logik erklärt der Unsichtbare, dass er mit dem Wissen um Father Lavelles Unschuld seinem Rachemord ein ganz besonderes Gewicht verleihen wolle. Die biblische Symbolik, die bereits im «Kreuzweg» (zur Hinrichtung auf dem Kalvarienberg) des Filmtitels anklingt, setzt sich hier nahtlos fort mit den sieben Tagen der Schöpfung und dem Opfermotiv vom Tod am Kreuz. Die Unbekümmertheit, mit der

© Ascot eli te

Biblische Symbolik

Father Lavelle und der Metzger ∙ Die irischen Schauspieler Brendan Gleeson und Chris O’Dowd in «Calvary».

«Calvary» (Untertitel: «Am Sonntag bist du tot») sich solcher biblischer Elemente bedient, gibt den Ton vor in einem Film, bei dem man nie so genau weiss, wo der Spass beginnt und der Ernst aufhört – und umgekehrt. Auf jeden Fall ist Vater L­ avelle – als spät berufener Priester, wie man im Lauf des Films erfährt – ein durchaus integrer Mann. Sei-

ne Integrität geht so weit, dass er bei jener Eröffnungs­szene nicht nur im Beichtstuhl sitzenbleibt, sondern danach auch das Beichtgeheimnis wahrt und auf einen Gang zur Polizei verzichtet.

Das Kreuz des Priesters Lavelle scheint bereit, sein Schicksal zu akzeptieren, macht sich aber in den ihm verblei-

benden Tagen in seiner Gemeinde auf Mördersuche. Und wir treffen ein Sammelsurium wunderlicher Existenzen: da ist ein durchdrehender Investment-Banker, ein grenzenlos zynischer Chirurg, ein geheimnisvoller Dorfmetzger – und schliesslich auch noch La­velles stets missgelaunte und permanent suizidale Tochter, eine Hin-

Father Lavelle ist jenem bärbeis­ sigen und gottlosen Cop, der in «The G ­ uard» eine Drogenhändler-Gang zur Strecke gebracht hatte, durchaus ebenbürtig. Wie Father Lavelle für alle Vergehen und Verbrechen, die im Namen der Kirche in Irland begangen wurden, den Kopf hinhält, ist schlicht grossartig. Es erweist sich bei aller Dialog­lastigkeit als absolut kinogerechte Ausgangslage für packende Szenen in einem Film, der überrascht und viele Erwartungen in genial-hinterhältiger Weise unterläuft.

Geri Krebs, Filmjournalist

Buchtipp

Die Kinder der italienischen Saisonniers Wie fühlt sich das an als Kind, die meiste Zeit eingeschlossen daheim und ohne Kontakt zu anderen Kindern? Was macht eine solche Situation mit einer Familie, und wie findet sie trotzdem ihren Weg? Geschichten eines humanitären Skandals.

Leben im Schrank Der dunkelrote Alfa Romeo hält an einem Waldrand an der Stras­ se von Marchirolo zum Grenzübergang Ponte Tresa. Der Mann steigt vorsichtig aus und öffnet

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den Kofferraum. Die Frau schiebt das Mädchen, dem die Angst ins Gesicht geschrieben steht, zum Kofferraum, es schlüpft hinein. Die beiden Erwachsenen setzen sich wieder ins Auto und überqueren die Grenze mit versteinerten Mienen, die Normalität markieren sollen. Für das Mädchen aus Florenz beginnt eine weitere Saison im Schrank. «Ich fühle mich moralisch verpflichtet, über meine Erfahrungen als verstecktes Kind zu sprechen», sagt die 1950 geborene

Fotografin und Sozialpädagogin Catia im neuen Buch von Marina Frigerio. Das Saison­ nier-Statut wurde 1934 in der Schweiz eingeführt. Es stellte Eltern vor eine schwierige Entscheidung: Entweder hörten sie ihre Kinder am Telefon aufwachsen oder sie brachten sie illegal mit in die Schweiz. In den 1960er- und 70er-Jahren gingen Kinder ohne Aufenthaltsbewilligung in der Regel nicht zur Schule – sie sind es, von denen dieses Buch berichtet. Aber auch von jenen, die

nach Como, Novara oder Domodossola in Internate geschickt wurden, wo ihre Eltern sie einmal im Monat besuchen konnten. Die Existenz illegal in der Schweiz lebender Kinder wurde von offizieller Seite während vieler Jahre schlicht ignoriert. Und erst Ende der 1980er-Jahre begannen sich Kinderhilfsorganisationen für die Abschaffung dieses Status einzusetzen.

1934 und 2014 Mit dem Ja zur Abschottungsinitiative der SVP vom 9. Februar 2014 ist das Gespenst Saisonnier-Statut wieder aufgetaucht – denkbar sei nämlich, dass Arbeitskräfte für eine beschränkte Zeit in die Schweiz kämen, selbstverständlich ohne Familie. Was wiederum für hoch qualifizierte EinwanderInnen nicht gelten würde. Die «Geschichte unseres glücklichen Landes ist voll von Geschichten unglücklicher Kinder», schreibt Franz

Hohler in seinem Vorwort, und: «Die nächsten verbotenen Kinder sind schon unterwegs (...).»

Suleika Baumgartner, freie Journalistin BR Marina Frigerio, «Verbotene Kinder: Die Kinder der italienischen Saisonniers erzählen von Trennung und Illegalität», Rotpunktverlag 2014. 179 S., ca. 29 Franken. ISBN 978-3-85869-587-1.


Aktuell | 11

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014 Mitgliederporträt

«Die Buchhandlung ist unser Patron» Am 27. September feiert die Librairie du Midi in Oron-la-Ville in der Waadt ihren 10. Geburtstag. Ein guter Anlass für ein Gespräch mit der linken Patronne der Buchhandlung, Marie Musy, die mit dem Kauf der Librairie du Midi in die Landschaft ihrer Kindheit zurückgekehrt ist.  Patricia Alcaraz und Yves Sancey

Faszinierende Bücherwelt Marie Musy ist ein Landmensch. Hätte sie nicht den Buchhandelsberuf gewählt, wäre sie wahrscheinlich Holzfällerin geworden. «Aber ich hatte nicht ganz den Körperbau dafür.» Als die Berufswahl anstand, beschloss Marie Musy, ein Zwischenjahr einzuschalten. Sie suchte einen Job und wurde bei Payot in Lausanne für den Weihnachtsverkauf eingestellt. Voller Bewunderung entdeckte sie die Welt der Buchhändlerinnen und Buchhändler: «Ich fand es überwältigend, wie sie Bücher finden konnten: entweder hatten sie die entsprechenden Angaben im Kopf oder sie wälzten tonnenschwere Papierkataloge.»

Und so machte sie bei Payot in Lausanne eine Buchhandelslehre. Dass die Löhne in diesem Beruf so tief sind, kümmerte sie nicht. «Ich finde es absurd, einen Beruf nach dem Lohn auszuwählen.»

Alltag als Buchhändlerin Nach dem Lehrabschluss arbeitete Marie Musy bei der Buchhandelskette Forums von Coop. «Das war mein erster Arbeitsvertrag als Buchhändlerin. Darauf stand aber nicht Buchhändlerin, sondern Non-Food-Verkäuferin!» Die Arbeit sei allerdings interessant gewesen, der Chef super, und es ging darum, das Geschäft in Signy einzurichten. Einziger Wermutstropfen waren die sehr langen Arbeitszeiten mit zwei Abendverkäufen pro Woche.

Entscheid zur Veränderung Sie kehrte dann zurück zu Payot, zuerst nach Lausanne, dann nach Vevey. Dreissig Jahre alt war sie und merkte ziemlich rasch, dass ihr an ihrer Stelle wenig Entwicklungsmöglichkeiten offen standen. «Kurz und gut, ich hatte genug!» Allerdings dachte sie überhaupt nicht daran, eigenständig eine Buchhandlung zu übernehmen. Aber ein Kollege, der in der Librairie du Midi arbeitete, sagte ihr, dass die Be-

© ZVG

Marie Musy empfängt uns an der Tür zur Buchhandlung. Ihr Kollege und Teilhaber ist noch nicht eingetroffen, das kleine Geschäft ist bereits gut besucht. Sie beantwortet Fragen links und rechts, während wir einen kleinen Rundgang in der ehemaligen Eisenwarenhandlung machen, die heute eine Vielzahl von Büchern beherbergt. Wir wollen herausfinden, weshalb diese Buchhandlung auf dem Land immer grös­seren Erfolg hat.

Buchhändlerin auf neuen Wegen ∙ Mit innovativen Ideen versucht Marie sozialen Zusammenhalt zu schaffen.

sitzerin ihr Geschäft verkaufe. Ungefähr zur selben Zeit verlor Marie ihren Vater, der ihr eine Erbschaft hinterliess. «Ich sagte mir, es war vielleicht kein Zufall, dass dies gerade jetzt geschah.»

Verankerung in der Region Gemeinsam kauften Marie Musy und ihr Kollege die Librairie du Midi. Eine – zwar «linke», wie sie sagt – Patronne zu sein, konnte sie sich schwer vorstellen. «Die Buchhandlung ist unser Patron.» Ein Patron, der grossen Einsatz verlangt, aber zunehmend Er-

folg hat. Die Kundschaft ist treu und wächst ständig. Der Umsatz ist gut. Für Marie Musy zählt, dass die Buchhandlung in der Gegend verankert ist. «Für uns war es wichtig, einen sozialen Zusammenhalt zu schaffen, Teil des lokalen Lebens zu sein. Wir sind zwar Buchhändler, aber wir können auch am Herbstfest Bier zapfen!» Die Librairie du Midi hat auch die Bibliothek der Hafteinrichtung für Jugendliche in Palé­ zieux eingerichtet. «Das war eine schöne Herausforderung für

Zehn Jahre, zehn Bücher, ein Fest Marie Musy hat auf Facebook dazu aufgerufen, ein Foto der persönlichen Top Ten der wichtigen Bücher einzustellen. Die Idee lancierte sie im Rahmen des 10-JahreJubiläums der Buchhandlung. Über 250 Personen posteten ein Foto mit ihren Lieblingsbüchern – fast schon ein Hype. «Mit solchem Erfolg hatte ich nicht gerechnet. Das ist der Beweis, dass die sozialen Netzwerke intelligent sein können! Und dass ein virtuelles Ding Bücher bekannt machen kann.» Lieblingsbücher und Infos: Facebook/Librairie du Midi

uns. Diese Jugendlichen haben keine Handys, dürfen Fernsehen nur begrenzt und in der Gruppe schauen, haben wenig Besuch. Bücher sind ihre einzige Fluchtmöglichkeit.» Und auch Wein verkaufen sie, im Sinne der Vorgänger der Librairie: «Diese Tradition wollen wir respektieren. Und praktisch ist es auch», sagt Marie lachend.

Recht so!

«Ich arbeite seit 3 Jahren in einer Druckerei und bin dem Betriebs­leiter unterstellt. Ein wichtiger Kunde hat meinem Arbeitgeber einen grossen Auftrag anvertraut und das Gut zum Druck unterschrieben. Der Druckauftrag wurde unter Stress gedruckt. Erst danach wurden gravierende Fehler festgestellt. Nun will der Kunde den Auftrag nicht bezahlen. Mein Arbeitgeber hat Rückgriff auf den Betriebsleiter genommen, der die Arbeit überwacht hatte. Dieser wiederum will mich zur Verantwortung ziehen, da ich die Arbeit tatsächlich ausgeführt habe. Was habe ich für Rechte? Kann mein Arbeitgeber mir ein Verschulden vorwerfen und welche Sanktionen sind möglich?» Deine Frage betrifft nicht nur deine Haftung als Arbeitnehmer für einen möglichen Schaden, den du dem Arbeitgeber bei der Ausübung deiner Tätigkeit zufügst, sondern auch die Anwendung der vertraglichen Regelungen zwischen deinem Arbeitgeber und seinen Kunden. Für eine umfassende Antwort empfehle ich dir, dich an dein Regionalsekretariat zu wenden, damit eine klare Darstellung deiner Situation erfasst werden kann. In der Zwischenzeit kann ich dir aber eine allgemeine, grundsätzliche Antwort geben:

Trifft dich ein Verschulden? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob du das Gut zum Druck persönlich hättest überprüfen müssen, obwohl es vom Kunden unterschrieben war. Wenn dein Pflichtenheft oder deine Funktion eine vorgängige Überprüfung vorsieht, so ist dies ein erster Hinweis auf mögliches Verschulden deinerseits. Liefert dieser Kunde gewöhnlich Arbeiten, die vor dem Druck kontrolliert werden müssen? Das wäre ein zweiter Hinweis. Hat dein Betriebsleiter dich ausdrücklich aufgefordert, das Gut zum

Druck nach der Unterschrift zu überprüfen, oder ist dies in deinem Betrieb so üblich? Das ist auch ein Hinweis. Allgemein muss die oder der Vorgesetzte klare Anweisungen für die auszuführenden Arbeiten geben und trägt die Verantwortung für mangelhafte Anweisungen, es sei denn, die Tätigkeit erfordere keine besonderen Erklärungen. Bei neuen Mitarbeitenden ist die Verantwortung noch grösser. Gemäss Obligationenrecht ist der Arbeitnehmer für den Schaden verantwortlich, den er, auch fahrlässig, zufügt. Das Mass der Sorgfalt, für die er e­ inzustehen hat, bestimmt sich nach dem Arbeitsverhältnis (Pflichtenheft und Funktion) unter Berücksichtigung des Berufsrisikos, des Bildungsgrades oder der Fachkenntnisse, die zu der Arbeit verlangt werden, sowie seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften.

Bei einem fahrlässigen Verschulden darf der Arbeitgeber den Schaden mit der Lohnforderung nur soweit verrechnen, wie der Schaden im Sinne des Schuldbetreibungsrechts pfändbar ist. (Ein absichtlich zugefügter Schaden darf unbeschränkt verrechnet werden.) Zwei weitere Faktoren sind in deinem Fall zu berücksichtigen: die Tatsache, dass deine Arbeit durch den Betriebsleiter beaufsichtigt werden sollte, und die Tatsache, dass die Arbeit aufgrund der knappen Frist unter Stress ausgeführt werden musste, was dem Arbeitgeber angelastet werden kann. Dieser muss dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen die Ausführung der Arbeit ermöglichen. Sind die Fristen zur Ausführung der Arbeit im Unternehmen regelmäs­ sig sehr knapp und werden die Arbeitsbedingungen nicht entsprechend angepasst, ist es unangemessen, vom Arbeitnehmer

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Schlechter (Ein-)druck Isabelle Pauchard Rechtsanwältin Mitarbeiterin Rechtsdienst zu verlangen, ein bereits unterschriebenes Gut zum Druck zu kontrollieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob das Endprodukt seinen Wünschen entspricht. Sind die nach dem Druck festgestellten Fehler dem Kunden selbst zuzuschreiben, trägt grundsätzlich dieser die Verantwortung für den fehlerhaften Druck. Dein Arbeitgeber möchte vielleicht keine gros­ se Sache daraus machen, weil er befürchtet, einen wichtigen Kunden zu verlieren. Dennoch soll nicht der Angestellte dafür bezahlen müssen!


12 | Service

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014

Weiterbildung Bildungsinst itut Movendo Einführung ins Arbeitsrecht D2.2.1401: 11. und 12. September; Winterthur, Hotel-Restaurant Römertor. Inhalt: Einzel- vs. Gesamtarbeitsvertragsrecht, Arbeitszeit, Kündigung, Gleichstellung. Referent: Arthur Andermatt (Rechtsanwalt). Über 50, stellenlos – und jetzt? D2.5.1416: 15. und 16. September; Interlaken, Hotel Carlton-Europe. Inhalt: Chancen älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt, Energie- und Geldressourcen, das soziale Netz. Referentinnen: Heidi Minder (Erwachsenenbildnerin), Doris Bianchi (SGB). Anlage von Pensionskassengeldern D1.8.1430: 15. bis 17. September; Vitznau, Hotel Flora Alpina. Inhalt: Anlagepolitik, Rendite, Lebenserwartung; Verwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge, soziale und nachhaltige Modelle der Anlage. ReferentInnen: Istvan Akos (Stiftung Abendrot), Jasmin Aregger (SGB), Daniel Kopp (SGB). Die Firma auf dem sozialen Prüfstand der Personalvertretung D1.7.1416: 18. und 19. September; Sigriswil, Solbadhotel. Inhalt: PV-Cockpit fürs Sozial-Controlling. Referent: Peter Lüthi (Team-/Organisationsberater). Soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall und Invalidität D1.8.1413: 22. und 23. September; Männedorf ZH, Seminarhaus Boldern. Inhalt: Funktionsweise, Leistungen, An-

spruchsvoraussetzungen und Finanzierung der KV, UV und IV, politische Streitfelder, Zukunftsperspektiven und gewerkschaftliche Positionen. Referentinnen: Christina Werder (SGB), Christine Goll (Movendo). S.O.S. Stammt isch: Schlagfertigkeit und Argumentat ion D2.4.1410: 15. Oktober; Sigriswil, Solbadhotel. Inhalt: Regeln der Schlagfertigkeit, Tipps für verschiedene Gesprächssituationen; wann ist diplomatisches, wann direktes Vorgehen angebracht? Referent: Michael Liechti (Erwachsenenbildner). Doppelte Buchhaltung: Aufbaukurs D1.8.1424: 27. und 28. Oktober; Thun, Hotel Freienhof. Inhalt: Erweiterung der Kenntnisse in der doppelten Buchhaltung. Referentinnen: Karin Baumann (Unia), Anna-Barbara Kappeler (Fachmitarbeiterin Treuhand). Infos und Anmeldung: Die Kosten übernimmt im Regelfall deine Gewerkschaft. Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich. Anmelden und weitere Kurse auf Movendo.ch, per info@movendo.ch, Tel. 031 370 00 70 oder Fax 031 370 00 71. syndicom bei Movendo Branche Post Mitarbeiter-Beurteilungssystem Focus D4.4.1401: 21. und 22. Oktober; Balsthal, Hotel Balsthal. Inhalt: Beurteilung der Arbeitsleistung

der Postmitarbeitenden. Referenten: Carlo Mächler, Poststellenleiter, und Peter Lüthi, Team- und Organisationsberater. Branche Post Arbeiten im Verkauf: Basiskurs D4.6.1401: 10. bis 12. November; Vitznau, Hotel Flora Alpina. Inhalt: Telco, Verkauf und Produkteschulung, Lohn und Arbeitszeit, Focus, Gesprächsvorbereitung, Umgang mit Zielen, Motivation, Umgang mit Konflikten, Aktuelles aus der Gewerkschaft syndicom, Infos über Projekte usw. Themen und Kursinhalte werden laufend an die Aktualität angepasst. ReferentInnen: Beatrice Gäggeler (Mitarbeiterin Verkauf), Carlo Mächler (Poststellenleiter), Hans Schilling (Poststellenleiter), Barbara Kipfer (Mitarbeiterin Verkauf), Silvia Schwab (Mitarbeiterin Verkauf). Branche Post Arbeiten in Poststellen D4.6.1403: 3. bis 15. November; Vitznau, Hotel Flora Alpina. Inhalt: Verkaufsführung und Umgang mit Zielen, Telco, Verkauf und Produkteschulung, Arbeitszeit, Focus (vertieft), Gesprächsführung, Organisation und Arbeitsabläufe, Konflikte und Führung im Team, Aktuelles aus der Gewerkschaft syndicom. ReferentInnen: Beatrice Gäggeler (Mitarbeiterin Verkauf), Carlo Mächler (Poststellenleiter), Hans Schilling (Poststellenleiter), Barbara Kipfer (Mitarbeiterin Verkauf), Silvia Schwab (Mitarbeiterin Verkauf). Freischaffende Wie mache ich mich selbständig? D4.5.1403: 18. November; Zürich, Technopark. Inhalt: UnternehmerInnenszene Schweiz, Persönlichkeitsprofile von FirmengründerInnen, Wege in die Selbständigkeit, Formen selbständiger Erwerbstätigkeit, Geschäftsidee und -strategie, Marktanalyse, Rechtsformen, Versicherungsschutz, Steuern, Finanzierung, Businessplan. Referent: Norbert Winistörfer (Dozent Fachhochschule Nordwestschweiz). Infos und Anmeldung: Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich. Anmeldung auf syndicom.ch (Kursangebote/syndicomWeiterbildungskurse).

Das syndicom-Kreuzworträtsel Zu gewinnen gibt es einen HotelcardGutschein, gespendet von unserer Dienst­leistungs­partnerin Hotelcard. Das Lösungswort wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffentlicht. Lösungswort und Absender auf einer A6-Postkarte senden an: syndicom-Zeitung, Monbijoustr. 33, Postfach 6336, 3001 Bern. Einsendeschluss: 29. September 2014.

SUDOKU Die Lösung des syndicom-Sudokus aus Nr. 10 lautet: 616. Gewonnen hat René Felder aus Emmenbrücke. Er erhält Reka-Checks im Wert von 50 Franken von unserer Dienst­leistungs­ partnerin Reka. Wir gratulieren herzlich!

Helias Workshop Plakatgestaltung Schweiz - Kuba 10. bis 12. Oktober. Pregassona-Lugano, Indica-Studio, Atelier Patrizia Pfenninger. Referent: José Alberto Menendez. Killertipps Adobe Lightroom 13. Oktober. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 23. September. Adobe Lightroom 5: Der perfekte Einstieg 13. und 14. Oktober. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 23. September. Ipad and more: interaktive InDesign-Layouts 15. bis 17. Oktober. Referent: Peter Laely. Anmeldeschluss: 23. September. Killertipps Photoshop 21. Oktober. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 23. September. Bildbearbeitung mit GIMP: Die Gratis-Alternative zu Photoshop 24. Oktober. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 30. September. Corporate Design, mit Workshop 27. bis 29. Oktober. Referent Thomas Hofmann, Fachklassenleiter Visuelle Gestaltung. Anmeldeschluss: 7. Oktober. Besuch der Druckerei Saint-Paul, Fribourg 31. Oktober, 14–17 Uhr. Fribourg. Referent: Thomas Burri. Anmeldeschluss: 7. Oktober. Schriften bearbeiten mit TypeTool 3. und 4. November. Referent: Daniel Lanz. Anmeldeschluss: 14. Oktober. PDFX-ready Workflow 5. und 6. November. Referent: Beat Kipfer, PubliCollege. Anmeldeschluss: 14. Oktober. Up-to-date mit der Adobe Creative Suite CS6 und Creative Cloud 12. und 13. November. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 21. Oktober. Photoshop: Bildbearbeitung für Print und Web 20. und 21. November. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 28. Oktober. Infos und Anmeldung: Die Kurse finden – wo nicht anders vermerkt – im syndicom-Bildungszentrum, Looslistras­ se 15, Bern, statt. Anmeldung: Helias.ch. Maz Professionelles Schreiben: Texte verkaufen 6. und 7. November. Leitung: Arno Makowsky, Chefredaktor «Die Abendzeitung». Kompaktkurs Online II: Video, Apps, Animation & Interaktion 17. November 2014 bis 13. Januar 2015 (6 Tage). Leitung: Frank Hänecke. Drit ter Schweizer Recherchetag 26. Jan. 2015. Leitung: Dominique Strebel. Infos und Anmeldung: MAZ.ch


Service | 13

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014 Unsere Pensionierten laden ein AARAU MEDIEN Mittwoch, 8. Oktober, 14.15 Uhr: Monatshock im Restaurant Viva in Aarau. Peter Rymann Pensioniertenverein Region Basel Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Nach der erfreulichen 1. Sitzung nach den ­Ferien dürfen wir euch bereits auf die Oktober-Sitzung einladen. Durch die Harmonisierung ist auch der Weg für uns Pensionierte steinig geworden. Nur den steinigen Weg betrachten bringt uns aber nicht weiter, sondern Steine sind da, um aus dem Weg geräumt zu werden. Und dafür brauchen wir auch Deine Hände. Keine Hand ist zu klein, ein grosses Werkzeug zu sein … Ganz in diesem Sinne laden wir euch alle zur nächsten Sitzung des Pensioniertenvereins ein. Diese findet am Montag, dem 6. Oktober, wie immer im Rest. Bundesbahn, Hochstrasse 59, 4053 Basel, statt. Treffpunkt ist wie immer um 14.30 Uhr. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen. Für den Vorstand Ernst Knaus, Präsident Pensioniertenvereinigung Bern Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Unsere Monatsversammlung findet am Donnerstag, 2. Oktober, um 15 Uhr im Saal des Restaurants Casa d’Italia, Bühlstrasse 57, 1. Stock, in Bern statt. Die Abteilung Prävention der Kantonspolizei Bern wird unsere Versammlung mit einem Referat bereichern. Thema: «Sicherheit zu Hause und unterwegs». Bringt euer Wissen auf den neusten Stand und besucht diesen interessanten Anlass! Allen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht dabei sein können, wünschen wir gute Besserung. Beat Thierstein, Sekretär

Pensionierten-Vereinigung Lötschberg Post Liebe KollegInnen, am 7. Oktober treffen wir uns ab 11 Uhr zum Wild-Essen im Hotel-Restaurant Krone an der Lenk. Der RegioExpress fährt ab Interlaken Ost 9.08, West ab 9.11, Spiez ab 9.36, Zweisimmen ab 10.37, Lenk an 10.56 Uhr. Der «Lötschberger» fährt Thun ab 10.01, Spiez ab 10.18, Zweisimmen ab 11.03, Lenk an 11.21 Uhr. Anmeldungen bis 3. Oktober nimmt unser Obmann Markus Stender, Tel. 033 335 17 18, entgegen und erteilt auch Auskunft. Den Kranken wünschen wir gute Besserung. Werner + Margrit Haldi Pensionierten-Gruppe Schaffhausen Medien Unsere nächste Zusammenkunft: Mittwoch, 1. Oktober, um 15 Uhr im Restaurant Stauffacher. Mit kollegialen Grüssen Arthur Müller, Präsident PensioniertenVereinigung Post + Swisscom Winterthur Nach unserer schönen Jubiläumsreise laden wir euch nun herzlich ein zur Monatsversammlung vom 9. Oktober im Hotel Wartmann. All denjenigen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns sein können, wünschen wir von Herzen gute Besserung und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. Neu pensionierte Kolleginnen und Kollegen sowie schon länger Pensionierte sind herzlich willkommen. Für den Vorstand Hanspeter Stauch Pensionierte Zürich Medien Am 15. Oktober um 15 Uhr treffen wir uns am Escher-Wyss-Platz zu einer weiteren Stadt-

besichtigung. Wir besuchen das «richtige» Züri West mit Marius Kindlimann, der viel Wissenswertes erzählen wird aus Vergangenheit und Gegenwart. Ein Teil wird per Tram zurückgelegt, also Fahrkarte besorgen. Anmelden bis 13. Oktober bei Ruth Brunner, Zelgstr. 33, 8003 Zürich, Tel. 044 461 12 95 oder brunnerruth@gmx.ch. Ruth Brunner Postveteranenverein Zürich Unsere erste Versammlung nach der Sommerpause findet am Donnerstag, 9. Oktober, 14.30 Uhr im Volkshaus Zürich statt. Frau Bernadette Häfliger wird uns über «Wie geht es weiter mit unserer AHV?» ein Referat halten. Ein Thema, das uns alle interessiert und auch alle betrifft. Wir erwarten einen Grossaufmarsch. Allen, die krankheitshalber am Erscheinen verhindert sind, wünschen wir gute Besserung. Mit freundlichen Grüssen Der Vorstand Postveteranenverein Zürich Wandergruppe Zweitageswanderung mit Übernachtung in Laupen, beim Zusammenfluss von Saane und Sense. Donnerstag, 25. Sept., verlassen wir Zürich HB um 7.49, fahren via Bern nach Laupen und treffen dort um 9.51 ein. Im Hotel Bären kehren wir zu Kaffee und Gipfeli ein und beziehen unsere Zimmer (Einzelzimmer 60–95 Fr., Doppelz. 120–170 Fr.). «Römerweg»: Laupen–Auriedsteg–Laupen, knapp 2 Std., 80 m bergauf und bergab. Mittag im «Bären». Wer zum Mittag anreisen möchte: Zürich HB ab 10.02, Bern an 10.58, ab 11.20 mit S2 bis Laupen, an 11.51. Am Nachmittag via Bärfischhausen–­Flüelenmüli nach Gümmenen, 2 Std., 120 m bergauf und bergab.

Leserbrief

Die zweite Säule steht auf wackeligen Füssen Während der aktiven Generation immer mehr Prämiengelder abgezapft werden und der Mindestumwandlungssatz zu ihren Lasten drastisch gesenkt werden soll, verdienen sich die Privatversicherer mit ihren Vorsorge-Sammeleinrichtungen goldene Nasen. Ungeachtet des Anlageerfolges und der Fähigkeit unzähliger Experten werden der Privatassekuranz mit staatlichem Segen 10% ihrer Bruttoeinnahmen garantiert mit dem Resultat, dass den Versicherten Jahr für Jahr rund 600 Millionen Franken weggenommen werden, um so die Gewinne der Versicherungskonzerne zu maximieren. Die über 2200 autonomen Pensionskassen generieren zudem Verwaltungs- und Administrativkosten in Milliardenhöhe. Wie der SPÖkonom Rudolf Strahm 2012 errechnete, wurden im Jahre 2011 den Pensionskassen für die Vermögensverwaltung und die Bezahlung externer Berater 3,9 Milliarden und für die Administrationskosten zusätzlich 1,8 Milliarden Franken verrechnet. Diese enorme Summe von 5,7 Milliarden Franken entspricht rund 19% aller jährlichen Rentenund Kapitalauszahlungen sämtlicher Kassen. Dass die Abrechnung der BVG-Beiträge den KMU dreimal höhere Administrativkosten beschert als die Abrechnung der AHV-Prämien, hat der Schweizerische Gewerbeverband in einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie belegt. Viele Pensionskassen geraten durch Schwankungen und Unsicherheiten auf dem Kapitalmarkt und durch globale Wirtschaftskrisen immer wieder in finanzielle Schieflagen und können eine volle Deckung der Rentenansprüche ihrer Versicherten kaum mehr garantieren. Deshalb ist die Initiative über die BVG-Revision im Jahre 2010 infolge mangelnder Transparenz und der offensichtlichen Selbstbedienungsmentalität sowie wegen mangelndem Vertrauen in die Anlagepolitik und in die Finanzmärkte mit 73% Nein-Stimmen verworfen worden. Geldanlagen in schmutzige Geschäfte Die BVG-Renten werden mittels Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Das bedeutet, dass die Pensionskassengelder auf dem Kapitalmarkt gewinnbringend angelegt werden müssen und deshalb naturgemäss riesigen Schwankungen unterworfen sind. Von moralischen und ethischen Bedenken im Zusammenhang mit der Anlagepolitik

wird kaum gesprochen. Dabei fliessen Pensionskassengelder in Milliardenhöhe via Hedgefonds in Rüstungsbetriebe, Atomkraftwerke und weltweit tätige Rohstoffhandelsbetriebe. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass uns eine Mitschuld trifft, wenn beispielsweise der Rohstoffgigant Glencore mit Sitz in Zug durch seine Tochterfirma Mopani in einer Kupfermine in Sambia Raubbau an Mensch und Natur betreibt, um seine Gewinne noch mehr in die Höhe zu treiben, und damit zusätzlich die Geldgier seiner Aktionäre befriedigt. Es ist hinlänglich bekannt, dass multinational tätige Firmen in Schwellen- und Entwicklungsländern Menschenrechte verletzen und die Gewerkschaften durch äusserst repressive Methoden daran hindern, eine Besserstellung für die unterdrückte Arbeiterschaft zu erreichen. Bekannt ist auch, dass der Börsenwert einer Firma sprunghaft in die Höhe schnellt, wenn durch sogenannte Restrukturierungsmassnahmen die Personalkosten durch einen massiven Stellenabbau minimiert werden. St imme aus dem bürgerlichen Lager Christian Wanner, ehemaliger freisinniger solothurnischer Finanzdirektor und Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, äusserte sich kürzlich in der Zeitung «Nordwestschweiz» über die Finanzierung der Pensionskassen. Als Nationalrat war er einer der bürgerlichen Vertreter, die bei der Einführung der zweiten Säule – zusammen mit der Versicherungslobby und unter gütiger Mitwirkung von sozialdemokratischen Parlamentariern – das Kapitaldeckungsverfahren gegen das von der PDA bevorzugte Umlageverfahren durchgeboxt haben. «Es ist aus heutiger Sicht zwar müssig, der Vergangenheit nachzutrauern, obwohl das Umlageverfahren seine eindeutigen Vorteile gehabt hätte. Nur hätten wir weniger Milliarden anlagesuchendes Kapital, das irgendwo investiert werden muss oder an der Börse verloren geht.» Die AHV stärken Der SGB sollte den Fokus markanter auf den Umbau der zweiten Säule zugunsten der ersten Säule richten, um damit die AHV für die Zukunft nachhaltig zu stärken. Mit der Volksinitiative AHVplus ist ein erster Schritt in diese Richtung getan. Heinz Thommen

Gümmenen ab 16.35, Zürich HB an 17.58. Freitag, 26. Sept., um 8.52 per Postauto nach Düdingen. Die Wanderung führt zur Staumauer Schiffe­nen­see. Am Nachmittag nach Fendringen, wo wir schöne Weiler und eine intakte Landschaft bestaunen können. Wanderzeit je 2 Stunden. Wer uns am 2. Tag begleiten möchte: Zürich HB ab 7.32, Bern an 8.28, ab 8.45 mit S1 bis Düdingen, an 9.09, oder nur zum Mittag: Zürich HB ab 10.02, Bern an 10.58, ab 11.15, bis Düdingen an 11.39, ab 11.50 mit Postauto 122 bis Düdingen Staumauer, an 11.54. Heimfahrt: Laupen ab 16.10, Zürich HB an 17.58. Anmeldung möglichst bald! Telefon: 044 302 40 51. Herzliche Grüsse Kari Bichsel Wir nehmen Abschied von

Giordano Agosti, Sektion Zürich Telecom, 84 Jahre, Mitglied seit 1956. Hans Bieri, Sektion GIV Zürich, 84 Jahre, Mitglied seit 1949. Priska Bieri-Sturzenegger, Sektion Zentralschweiz, 53 Jahre, Mitglied seit 2001. Wolfgang Dit tmer, Sektion GIV Bern, 83 Jahre, Mitglied seit 1953. Theo Frei, Sektion GIV St. Gallen, 68 Jahre, Mitglied seit 1966. René Grimm, Sektion Zürich Telecom, 59 Jahre, Mitglied seit 1982. Werner Grunder, Sektion Bern Postpersonal, 91 Jahre, Mitglied seit 1945. Willi Hänni, Sektion Bern syndicom, 81 Jahre, Mitglied seit 1961. Marcel Juillard, Sektion Region Basel, 80 Jahre, Mitglied seit 1995. Ernst Knöri, Sektion Lötschberg Post, 93 Jahre, Mitglied seit 1945. Josef Koch, Sektion Zentralschweiz, 69 Jahre, Mitglied seit 1981. Josef Kriech, Sektion Ostschweiz Post, 86 Jahre, Mitglied seit 1946. Jean-Daniel Liengme, Sektion syndicom Biel/Bienne, 91 Jahre, Mitglied seit 1999. Walter Linder, Sektion Bern syndicom, 89 Jahre, Mitglied seit 1946. Walter Marti, Sektion Bern Postpersonal, 78 Jahre, Mitglied seit 1954. Josef Schaller, Sektion Region Basel, 87 Jahre, Mitglied seit 1955. Willi Schluep, Sektion Olten-Solothurn Post, 65 Jahre, Mitglied seit 1969. Eugen Wyss, Sektion Olten-Solothurn, 69 Jahre, Mitglied seit 1973. impressum «syndicom» Chefredaktion: Nina Scheu Redaktion: Naomi Kunz redaktion@syndicom.ch, Tel. 058 817 18 18 layout: Katja Leudolph korrektorat: Ulrike Krüger adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung, Monbijou­strasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern inserate: stab@syndicom.ch druck: Ringier Print Adligenswil, Postfach 3739, 6002 Luzern ISSN 1664-8951 verlegerin: syndicom – Gewerkschaft Medien und K ­ ommunikation, Monbijou­strasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern, Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17 «syndicom» erscheint 15 Mal im Jahr. Ausgabe Nr. 12 erscheint am 10. Oktober. (Redaktionsschluss: 22. September).


14 | Letzte

Zum letzten Mal 5 Fragen an alle Bücherwürmer. Zu gewinnen gibt es auch diesmal einen Büchergutschein im Wert von 50 Franken, gesponsert vom Schweizer Bücherbon. Los gehts: 1. Wie heisst die umfassende Rezeptsammlung aus der ersten Schweizer Privatkochschule, die 2013 ein grosses Comeback feierte? 2. Gabrielle Vincents BilderbuchklassikerReihe «Ernest und Célestine» handelt von einer Freundschaft zwischen welchen beiden Tieren? 3. Mit welchem Titel wurde Richard David Precht, deutscher Philosoph und Publizist, im Jahr 2007 bekannt? 4. Welcher deutsche Philosoph und Soziologe schrieb Werke wie «Dialektik» und «Minima Moralia» und gilt als Hauptvertreter der «kritischen Theorie»? 5. «Schwarze Milch der Frühe wir trinken sie abends / wir trinken sie mittags und morgens wir trinken sie nachts». Wer schrieb die «Todesfuge»? Die Auflösung wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffentlicht. Die Antworten mit Absender auf einer A6-Postkarte senden an: syndicomZeitung, Literaturquiz, Monbijoustr. 33, Postfach 6336, 3001 Bern. Einsendeschluss: 29. September. Auflösung Literaturquiz 5/6 1. «Vom Winde verweht» von Margaret Mitchell (1937). 2. «Der Fänger im Roggen» erzählt drei Tage im Leben des 16-jährigen Holden Caulfield. 3 Meyers Lexikonverlag bzw. Wissenmedia. 4 «Sein oder Nichtsein, das ist hier die Frage»: So beginnt der berühmte Monolog des dänischen Prinzen Hamlet aus der gleich­ namigen Tragödie. 5 Bergverlag Rother, 1920 in München ge­ gründet. B. Mühlematter aus Köniz gewinnt einen Büchergutschein. Wir gratulieren!

Grosser Nachholbedarf für Leute mit Lehre

Lohnforderungen 2015 der SGB-Verbände Grosse Teile der Schweizer Wirtschaft laufen rund. Die Firmen präsentierten gute Abschlüsse. Geld für Lohnerhöhungen ist vorhanden. Für substanzielle Lohnfortschritte spricht auch der Nachholbedarf bei den Normalverdienenden. Denn deren Lohnentwicklung hat mit der Zunahme der Arbeitsproduktivität nicht Schritt gehalten. Nach Branchen abgestuft fordern die SGB-Gewerkschaften Lohnerhöhungen von mehrheitlich 2 bis 2,5 Prozent. Besonders profitieren müssen Berufsleute mit abgeschlossener Lehre. Ihre Löhne erhöhten sich zwischen 2002 und 2012 nur um gerade 3 Prozent, während die Löhne der oberen Kader um rund 18 Prozent zulegten. Hält dieser Trend an, wird das viel gelobte System der Schweizer Berufslehre immer mehr untergraben. «Die Berufslehre hat nur eine Zukunft, wenn die Arbeitnehmenden mit Lehrabschluss von ihrem Lohn auch anständig leben und eine Familiengründung ins Auge fassen können», sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner. Damit die unteren und mittleren Einkommen ihren verdienten Anteil am guten Gang der Wirtschaft erhalten, müssen die Lohnerhöhungen generell gewährt werden. Denn bei individuellen Lohnrunden profitieren vor allem die hohen und höchsten Einkommen. Vorgehen müssen die Firmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen: mit gezielten Lohnerhöhungen und voller Lohntransparenz. Eine deutliche Reallohnerhöhung verdient haben die Bauleute. Die Gewinne der Baufirmen steigen. «Die Bauarbeiter leisten in immer kürzerer Zeit immer mehr. Druck und Stress nehmen zu, doch die Reallöhne hinken hinter der Produktivitätssteigerung hinterher», sagte UniaCo-Präsidentin Vania Alleva. Auch die Industrie ist gut ausgelastet. Für Chemie und Pharma fordert die Unia mindestens 150 Franken mehr für alle. Für die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Lebens- und Genussmittelindustrie 100 Franken.

© sbg

Das syndicomLiteraturquiz 6/6

syndicom | Nr. 11 | 19. September 2014

Die SGB-Verbände ∙ (v.l.n.r.) Vania Alleva (Co-Präsidentin Unia), Paul Rechsteiner (Präsident SGB), Daniel Lampart (Chefökonom SGB), Alain Carrupt (Co-Präsident syndicom).

Für Post, PostFinance und PostAuto AG fordert die Gewerkschaft syndicom eine Lohnerhöhung von 2,5 Prozent. Angesichts der Gewinne ist es laut syndicomPräsident Alain Carrupt angebracht, «die Saläre der Angestellten signifikant anzuheben». Bereits im Februar festgelegt wurde bei Swisscom ein LohnsummenWachstum von 1,8 Prozent. Sonst fordert syndicom in der Telecom-Branche aufgrund der guten Halbjahreszahlen eine Erhöhung von 2 Prozent. Und in der Druck- und Medienbranche braucht es 100 Franken für alle. Bei der SBB gilt es, den zuletzt eingehandelten Rückstand bei der Lohnentwick-

lung aufzuholen. Bei vielen konzessionierten Transportunternehmen werden die Forderungen der Gewerkschaft SEV um rund 2 Prozent liegen. Und für die öffentliche Hand verlangt der VPOD, die vorgesehenen Erhöhungen, Stufenanstiege und Beförderungen voll zu gewähren. (sgb) Anzeige


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