Nr. 15 19. 12. 2014
www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation
die zeitung
AZB 3001 Bern Adressänderungen sind zu richten an: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern
Logistik
telecom/it
Lohnrunde mit Post und Postfinance: 0,4 Prozent generelle Lohnerhöhung Seite 4
Swisscom führt per April 2015 ein transparenteres Lohn system ein Seite 5
Grafische Industrie
syndicom beschreitet den Rechtsweg gegen den Arbeitgeberverband Viscom Seite 7
Konsumentenschutz
Die Stiftung für Konsumentenschutz feiert ihr 50-Jahr-Jubiläum Seite 10
NZZ Print
Entlassungen als Weihnachtsgeschenk Die Nachricht schlug ein wie eine Bombe, und sie ist ebenso zerstörerisch: Die NZZ-Druckerei in Schlieren soll Ende Juni 2015 geschlossen werden. 125 Angestellten drohen Entlassung und Arbeitslosigkeit. syndicom fordert die Rücknahme des Schliessungsentscheids und warnt vor der drohenden Blocherisierung der «alten Tante». Nina Scheu Entsetzen herrscht nicht nur bei den Betroffenen in Schlieren und Zürich, sondern auch bei Gewerkschaften und Fachleuten. Auch wenn die Branche sonst unbestreitbar in der Krise steckt: Der NZZ-Druckerei geht es gut! Erst vor wenigen Monaten zog sie den lukrativsten Druckauftrag der Schweiz an Land. 600 000 Coop-Zeitungen laufen (noch) Woche um Woche in Schlieren über die Rollen. Der Detailhandelsriese finanzierte der NZZ extra eine neue Schneidmaschine für drei Millionen Franken, und erst vor wenigen Wochen wurden MitarbeiterInnen von St. Gallen nach Schlieren transferiert, um Überlasten abzubauen.
Spekulation um Immobilienschacher NZZ-CEO Veit Dengler begründet die geplante Schliessung mit sonst «notwendigen Investitionen in Millionenhöhe». Nun erfährt man, dass nicht die modernen Druckmaschinen das Problem sein sollen, sondern das renovationsbedürftige Dach des vor zehn Jahren erst erbauten Fabrikgebäudes.
Fortsetzung auf Seite 6 syndicom-Delegiertenversammlung 2014
syndicom 2020 – für eine starke Zukunft! Die 175 TeilnehmerInnen der Delegiertenversammlung von syndicom haben verschiedene branchen- und gewerkschaftspolitische Themen diskutiert. Abschliessend wurde das Projekt «syndicom 2020» vorgestellt, das zum Ziel hat, die Gewerkschaft gestärkt in die Zukunft zu führen. Yves Sancey Voller Emotion erhoben sich die am 29. November im Stade de Suisse in Bern eingetroffenen Delegierten von syndicom zu Beginn der Versammlung, um ihre Solidarität mit 156 KollegInnen aus der Druckbranche zu bekunden. Ihnen droht infolge der geplanten Schliessungen von
Zeitungsdruckereien in Schlieren (NZZ) und Neuchâtel (SNP) die Arbeitslosigkeit. Die statutarischen Geschäfte nahmen anschliessend einen Teil des Vormittags ein (Tätigkeitsberichte, Jahresrechnungen 2013, Budget 2015 und Reglement Sektionsbeiträge).
Anschliessend wurde syndicom offiziell als Mitglied der «Blue Community» anerkannt (s. Kasten auf Seite 2). syndicom ist nun Teil einer internationalen Initiative, die sich für den Zugang zu Trinkwasser als Menschenrecht und Wasser als öffentliches Gut einsetzt. syndicom-Präsident
Alain Carrupt ist stolz auf dieses Engagement und freut sich über die «nachhaltige Zusammenarbeit». Im Anschluss daran gaben die Themen Europa, Strommarktliberalisierung und Service public Anlass zum Austausch unter den Delegierten.
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014
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syndicom-Delegiertenversammlung 2014
Gemeinsam vorwärts schauen ∙ Die Stärke von syndicom liegt in der Branchenvielfalt und den verbindenden Anliegen.
syndicom 2020 – für eine starke Zukunft! Fortsetzung von Seite 1 Bernadette Häfliger-Berger, syndicom-Vizepräsidentin, erinnerte die Delegierten gegen Ende der Versammlung daran, dass in den letzten vier Jahren viel für die Unterstützung unserer Mitglieder in den Regionen und den Abschluss neuer Gesamtarbeitsverträge unternommen worden ist. Auch unsere Mitglieder seien solidarisch und setzten viele Stunden ihrer Freizeit für das gewerkschaftliche Engagement ein.
«Das gemeinsame Dach fehlt» «Trotz diesen unbestrittenen Stärken sind wir noch nicht dort, wo wir sein möchten und sein müssten», bedauerte Häfliger-Berger. «Dem starken Fundament fehlt das gemeinsame Dach. Wir sind in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt und werden schlecht wahrgenommen. Und wir konnten vor allem zu
wenig junge Menschen gewerkschaftlich organisieren. Was muss sich ändern, damit es besser wird?» Nach der für einen Fusionsprozess üblichen turbu lenten Phase sei es an der Zeit, zu einer «Integrationsphase» überzugehen.
Ausgleich der Finanzen In diesem Sinn setze die Geschäftsleitung auf das Projekt «syndicom 2020», das die am Kongress vom Dezember 2013 vorgezeichnete «Vision 2020» weiterführt. Das Hauptziel von «syndicom 2020» ist, dass alle Bereiche und Ebenen von syndicom eng und für den gemeinsamen Zweck und die Interessen aller Mitglieder zusammenarbeiten. «Das Gemeinsame soll uns leiten und stärken», sagte Bernadette Häfliger-Berger. Dazu gehören die Erhöhung der Mitgliederzahlen, ausgegli-
chene Finanzen, die Stärkung und Erneuerung unseres Netzes von Aktivisten und eine grössere Beteiligung der Mitglieder.
Zukunftswerkstat t Eine Arbeitsgruppe wird das Projekt 2020 koordinieren, informierte Häfliger-Berger. «syndicom 2020» ist kein Reorganisationsprojekt: «Es geht darum, basierend auf einer gemeinsamen Strategie konkrete und langfristige Lösungswege zu erarbeiten.» Dieser Prozess soll nicht von der Zentrale verordnet, sondern mit der Beteiligung aller umgesetzt werden. Bereits geplant sind eine Angestelltenumfrage im Dezember und eine Zukunftswerkstatt im Februar. Im April/Mai dann haben die Sektionen, die Branchen und die Interessengruppen die Möglichkeit, die Strategie intensiv zu diskutieren und ihre eigenen
0 2 0 2 orschläge einzubringen. Mit V diesem Projekt «sollen neue Arbeitsformen und Methoden getestet und eingeführt werden». Für Häfliger-Berger «ist syndicom 2020 unsere Chance, die Gewerkschaft zu konsolidieren, wieder zu wachsen und eine stolze Gewerkschaft zu sein. Wir sind unserer Zukunft nicht ausgeliefert. Und diese Zukunft wird stark, kämpferisch und gewerkschaftlich prägend sein», sagte die Vizepräsidentin überzeugt.
In Anbetracht der laufenden Restrukturierungen bei der Post sowie in den Bereichen Telecom und Druck äusserte Samuel Sigrist aus Bern die Befürchtung, dass das Ziel von 50 000 Mitgliedern eine Vision bleibt. Ein anderer Delegierter rief dazu auf, «unser Engagement und unsere Erfolge bekannter und sichtbarer zu machen». Ein Mitglied sagte, syndicom 2020 «höre sich zwar gut an», aber er befürchte, das Projekt werde zu Baustellen führen. Bernadette Häfliger-Berger meinte dazu: «Natürlich werden wir vielen Herausforderungen begegnen. Umso mehr brauchen wir eine starke Gewerkschaft, um uns für unsere KollegInnen einsetzen zu können und die Zukunft positiv anzugehen. Jede und jeder von uns kann etwas für die Zukunft von syndicom tun.» – «Die tägliche Arbeit geht weiter und morgen ist wieder Alltag», schloss seinerseits Alain Carrupt.
Beschlüsse der DV
Blue Community
Wasser ist lebenswichtig – und gehört zum Service public dent von syndicom. Konkret heisst das: Ab sofort wird bei allen internen Veranstaltungen, bei Versammlungen und an den Arbeitsplätzen nur noch Wasser aus der öffentlichen Versorgung – also: Hahnenwasser – angeboten. Das damit eingesparte Geld ermöglicht es der Gewerkschaft, einen Beitrag für die Trinkwasserversorgung in Moçambique zu leisten. syndicom unterstützt ein Projekt des Hilfswerks Solidar Suisse, welches Brunnen in Dörfern, Schulen und Gesundheitszentren installiert oder repariert. Nebst der Gewerkschaft syndicom wurden bisher die Stadt Bern, die Universität Bern und die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Bern-Johannes als «Blue Community» zertifiziert. Zahlreiche weitere öffentliche Körperschaften und Organisationen interessieren sich derzeit für eine Mitgliedschaft. www.bluecommunity.ch © BRUNO SCHMUCKI
Die Gewerkschaft syndicom hat sich als erste Non-Profit-Organisation der Schweiz der internationalen Initiative «Blue Community» angeschlossen, welche sich für den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht und als öffentliches Gut einsetzt. «Mit unserem Beitritt können wir als Gewerkschaft des Service public ein klares Zeichen für eine gute Grundversorgung setzen. Zudem fördern wir damit ökologisches und solidarisches Verhalten im Alltag», erklärt Alain Carrupt, Präsi-
(v. l. n. r.): Alain Carrupt (Präsident syndicom), Elisabeth Krebs (Koordinatorin Blue Community) und Heinz Bichsel (Leiter Bereich OeME-Migration der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn)
• Jahresrechnung syndicom 2013: mit zwei Gegenstimmen angenommen. • Revisionsbericht syndicom 2013: einstimmig angenommen. • Budget 2015 : ohne Gegenstimmen angenommen. • Klärung und Respektierung der Kompetenzen: kein Beschluss. • Nationale Tagung der syndicom-Aktivisten: geänderter Antrag von Alain Carrupt (die Tagung wird nicht im Jahr 2015, sondern bis Mitte 2016 durchgeführt) ohne Gegenstimmen angenommen. • Anpassung des Mitgliederbeitrags für Auszubildende/Studierende: Änderungsantrag Sektion Aargau wird abgelehnt. Der Antrag wird ebenfalls abgelehnt. • Fusion mit der Gewerkschaft SSM und Kooperation mit dem SEV: Gegenantrag der GL (Zusammenarbeit mit den anderen SGB-Gewerkschaften wird im Rahmen des Projekts «syndicom 2020» eingehend geprüft und konkretisiert) angenommen. • Position von syndicom gegenüber dem institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU: Gegenantrag der GL angenommen. • Ersatzwahl in den Zentralvorstand: Cornelia Ziehler als Nachfolgerin von Gilles Rodari zur Wahl in den Zentralvorstand einstimmig gewählt. • Genehmigung Reglement Sektionsbeiträge und Sektionsausgleichsfonds: Änderungsantrag des ZV angenommen. Änderungsantrag Sektion Region Basel 901 abgelehnt. Das Reglement wird angenommen.
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Barbara Aebi, Buchhändlerin, Langenthal «Eine starke Gewerkschaft soll den Gewerkschaftsmitgliedern ein verlässliches und kompetentes Netzwerk an Leuten bieten, die einen bei Problemen unmittelbar betreuen und unterstützen können. Eine besondere Stärke von syndicom sehe ich in der Kooperation der unterschiedlichen Branchen, beispielsweise zwischen dem Logistiksektor und dem Sektor Medien.» (nku)
Tito Pfund, Post, Immobilien-Management und Services (IMS), Brè sopra Lugano «Es braucht die Gewerkschaft, weil es über sie erst möglich ist, geregelte Beziehungen zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern aufzubauen. So ist es die Gewerkschaft, die den Gesamtarbeitsvertrag verhandelt, und nicht jede und jeder für sich allein. Es ist die Gewerkschaft, die aktiv wird, wenn es Probleme mit den Chefs gibt, und es ist die Gewerkschaft, die die Angelegenheiten auf einer höheren Ebene regelt, als das Personal es könnte. Wir müssen nicht selbst mit den Chefs verhandeln, das macht die Gewerkschaft für uns. Eine Stärke von syndicom ist, dass wir so gut organisiert sind. Unsere Gewerkschaft ist stabil. In meinem Sektor wird gut verhandelt. Dass wir jetzt so viele Branchen vertreten, hat vor allem Vorteile für die Kleinen. Sie finden Unterstützung in der grossen Organisation.» (nis)
Levia Stauber, Polygrafin, Greifensee, IG Jugend «Das Wichtigste an einer Gewerkschaft ist, dass ich mich an jemanden wenden kann, der meine Interessen vertritt, dass ich mich als Arbeitnehmerin nicht alleine durchkämpfen muss. Gerade in der grafischen Branche, die immer im Wandel ist – mal negativ, mal positiv –, ist mir syndicom sehr wichtig. Zusammen will ich dagegen ankämpfen, dass wir Menschen immer mehr zu arbeitenden Maschinen werden müssen. Ich geniesse auch den Austausch mit anderen Menschen, die sich für Politik sowie syndicom interessieren.» (nku)
Markus Müller, Poststellenleiter, Bern «Alleine hat man keine Chance, also muss man sich zusammenschliessen – in der Gewerkschaft. Wir, die Mitglieder, machen die Gewerkschaft aus. Man könnte auch sagen: Wir sind die Gewerkschaft. Ich bin jetzt schon 44 Jahre bei der Postgewerkschaft und habe schon einige Fusionen mitgemacht. Darum hat sich auch mein persönliches Engagement und meine Einschätzung nicht verändert: ob VSPB, GeKo oder syndicom: Das ist für mich darum nur ein neuer Name für meine alte Gewerkschaft. Früher war unsere Stärke der Zusammenhalt: Wir waren eine grosse Familie. Im Moment fällt uns das leider etwas schwerer, dafür sind wir vielfältiger geworden.» (nis)
Wara Kocher, Buchhändlerin, Bern «Die Gewerkschaften müssen sich der Zeit anpassen, den heutigen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es sollte wieder selbstverständlich sein, sich bei der Gewerkschaft zu engagieren oder Mitglied einer Gewerkschaft zu sein, darauf muss hingearbeitet werden. Eine Stärke von syndicom ist sicher, dass durch die Fusion – das merkt man jeweils an den diversen Anlässen – viel Fachwissen aus unterschiedlichen Branchen dazugekommen ist. Zudem sind wir auch wesentlich präsenter geworden. Gerade an den Demos finde ich es wichtig, dass neben den Unia-Fahnen auch syndicom-Fahnen wehen.» (nku)
Die Arbeiterbewegung im Ersten Weltkrieg 1914–1918 Vor einem Jahrhundert begann der erste weltweite Krieg, an dem 72 Länder beteiligt waren, und der erste industrielle Krieg, der 60 Millionen Männer auf das Schlachtfeld und 10 Millionen davon in den Tod führte. 20 Millionen Menschen wurden verwundet oder verstümmelt. Welche Rolle spielte die Schweizer Arbeiterbewegung angesichts dieses Krieges? Interview: Yves Sancey syndicom: Wie positionierte sich die Schweizer Arbeiterbewegung zum Krieg? Alain Clavien* : Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) akzeptierte 1914 den «Burgfrieden» und verzichtete auf die sozialen Forderungen und ihren Antimilitarismus der Vorkriegszeit, um die nationale Verteidigung zu gewährleisten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund folgte dieser Linie. Bis 1912 sah die Zweite Internationale im Generalstreik das Mittel gegen den Krieg. Dieser fand aber nicht statt, und alle europäischen Arbeiterbewegungen fühlten sich angegriffen: Die Franzosen glaubten, ihre Republik müsse verteidigt werden, da sie arbeiterfreundlicher sei als das Deutsche Reich. Die Deutschen glaubten, ihre parlamentarische Monarchie müsse gegen die zaristische Autokratie verteidigt werden.
Haben sich diese Positionen im Verlauf des Kriegs weiterentwickelt? Die starke Teuerung und die fehlende Verdienstausfallentschädigung während der Mobilisierung führten ab 1916 und noch stärker ab 1917 in einem Teil der Schweizer Bevölkerung, vor allem bei den städtischen Lohnempfängern (Arbeiter, Beamte und Angestellte), zu Notlagen. So waren im Sommer 1914 beispielsweise fast 250 000 Personen mobilisiert. Bei den Mobilisierungen 1916 und 1917 herrschte ein Gefühl der Ungerechtigkeit angesichts der Bereicherung durch eine Minderheit.
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100 Jahre Erster Weltkrieg
Für kurze Zeit übernahmen die Frauen in den Fabriken ∙ 1917 streikten die Schneiderinnen in Paris gegen die Teuerung und die niedrigen Löhne.
Die Verarmung führte zu einer politischen Radikalisierung der Basis. Die Chefetage der Sozialdemokratischen Partei folgte etwas zaghafter. Der Generalstreik von 1918 in der Schweiz ist somit sehr eng mit dem Krieg verknüpft.
Wie war nach dem Krieg die politische Situation in der Schweiz? Politisch vollzog sich in der Schweiz eine klare Wende nach rechts. Die SP wurde kriminalisiert. Wegen des Generalstreiks herrschte in der Schweizer Bourgeoisie grosse Angst. Mit der Einführung des Proporzwahlrechts verloren die Freisinnigen ihre erdrückende Mehrheit zugunsten der Schweizerischen Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei (BGB), der Vorgängerin der SVP.
Und das Verhältnis zwischen Männern und Frauen? Obwohl während des Krieges viele Frauen die Männer in den Fabriken und in der Landwirtschaft ablösten, war der Krieg kein Schrittmacher für die Emanzipation der Frauen, sondern
eher eine Art Intermezzo. Nach Kriegsende wollte man die Frauen zurück an den Herd. Auch die Gewerkschaften waren nicht sonderlich geneigt, den Frauen mehr Platz einzuräumen.
2014 gedenkt man des Beginns des Grossen Krieges. Sollte man nicht eher sein Ende feiern? Dieser Meinung bin ich auch. Es ist schon seltsam, wenn nicht unangebracht, diesen Grabenkrieg auf solch voyeuristische Weise zu feiern. Auf eine Art stellt die Jahreszahl 1914 den Übergang vom 19. ins 20. Jahrhundert dar. Aber feiert man das Gemetzel, die Opfer, den Todesmut? Das kann man sich fragen. Beim Zweiten Weltkrieg kennt man den Bösen, und er wurde besiegt. Der Erste Weltkrieg ist in vieler Hinsicht ein Krieg für nichts. Millionen Tote für nichts. Das ist schwieriger zu erklären, also begnügt man sich mit dem Leben in den Schützengräben.
* Alain Clavien ist Professor für zeitgenössische Geschichte an der Universität Fribourg
2 Fragen zur Rolle der Presse während des Krieges Alain Clavien, blieb die Schweizer Presse neutral? Wie bei der politischen Elite gab es einen Sprachengraben. Die Presse in der Romandie war insgesamt eher frankreichfreundlich, zum Beispiel die im Sommer 1915 von den Franzosen übernommene Tageszeitung «Tribune de Genève». Die Deutschschweizer Presse hingegen war Deutschland zugeneigt. Die an der Gründung des «Tages-Anzeigers» beteiligten Familien Girardet und Coninx stammten ursprünglich aus Deutschland. Die Zürcher Tageszeitung, die eine der grössten Auflagen der damaligen Zeit hatte (84 000 Exemplare im Jahr 1917), war während des Kriegs nicht nur sehr deutschfreundlich, sondern stand auch teilweise unter dem Einfluss der Abteilung Presse und Propaganda der deutschen Gesandtschaft.
Wie Wirkte sich der Krieg auf die Gewerk schaften der Journalisten aus? Vor dem Krieg waren die Journalistengewerkschaften Vereinigungen, in denen sowohl die Verleger als auch die Journalisten vertreten waren – die grosse Familie der Presse. Bei Kriegsende waren die Journalisten reichlich verärgert über die Verleger, die sich bereichert hatten, ohne die Journalistenlöhne zu erhöhen. In der Romandie wurde die Gewerkschaft «Syndicat romand des journalistes» gegründet. Am Ende des Krieges gab es also eine Art Radikalisierung. In der Deutschschweiz waren die Spannungen nicht so stark. Die ersten Gesamtarbeitsverträge wurden kurz nach Kriegsende unterzeichnet. Die Westschweizer Verleger waren dagegen.
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014
Lohnverhandlungen 2015 Solidaritätsresolution der Syndicom-PostMailgruppe Sektion Logistik Zürich
Reallöhne bei der Post steigen
Die Postfächer in Riesbach Zürich sollen geschlossen werden. Die Postmailgruppe syndicom Zürich bekundet ihre Solidarität mit den Kollegen und Kolleginnen. Es ist wichtig, dass es eine breite Solidarität und Öffentlichkeit gibt und die KollegInnen nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Postfächer sollen an verschiedenen Orten in der Schweiz (ähnlich etlichen Poststellen) geschlossen werden, weil sie nicht profitabel genug sind. An einigen Orten ist es gelungen, die Schliessung der Poststellen durch Widerstand und breiten Protest zu verhindern. Um unserer Solidaritätsbekundung Nachdruck zu verleihen, verfasste die Postmailgruppe syndicom Zürich eine Resolution und schickte diese an Ruoff und Hasler. Der Text ist auf unserer Website einsehbar.
Die Post hat mit den Gewerkschaften eine generelle Lohnerhöhung von 0,4 Prozent für die Mitarbeitenden von Post, Postfinance und Postauto ausgehandelt. Hinzu kommt der Erfahrungsanstieg von weiteren 0,4 Prozent, Einmalzahlungen und individuelle Lohnmassnahmen. In den Lohnverhandlungen für die rund 35 000 Angestellten von Post und Postfinance haben sich die Delegationen von Post, syndicom und Transfair nach drei Runden gefunden. Sie haben folgende Massnahmen für 2015 vereinbart: • Das Personal erhält eine generelle Lohnerhöhung von 0,4 Prozent. • Aufgrund des zu erwartenden guten Jahresergebnisses 2014 erhalten alle Mitarbeitenden eine Einmalzahlung von 400 Franken pro rata Beschäftigungsgrad, mindestens aber 50 Franken. • Für individuelle Honorierung von guten Leistungen im aktuellen Jahr sollen 0,8 Prozent der
Lohnsumme eingesetzt werden. Im GAV ist zudem ein Erfahrungsaufstieg von 0,4 Prozent für die ersten 12 Jahre festgelegt.
Postauto: abgestufte Erhöhungen Auch bei PostAuto Schweiz AG haben sich die Sozialpartner bei den Löhnen für 2015 geeinigt. Das Personal mit einem Jahresgrundlohn bis 74 351 Franken und das übrige Personal in der unteren Hälfte des Lohnbandes erhalten eine generelle, eingebaute Lohnerhöhung von 0,4 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 250 Franken. Das Personal in der oberen Hälfte des Lohnbandes erhält eine generelle, eingebaute Lohner-
höhung von 0,2 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 500 Franken. Die Lohnerhöhungen sowie die Einmalzahlungen werden an den Beschäftigungsgrad angepasst. Zudem werden für die individuelle, leistungsbezogene Honorierung 0,5 Prozent der gesamten Lohnsumme eingesetzt. Hinzu kommt der Erfahrungsanstieg gemäss GAV.
Auch ihr könnt eure Solidarität kundtun: Protestschreiben direkt nach Bern an die Post sowie eine Kopie an uns! Die Adressen: Die Schweizerische Post AG, Verwaltungsrat, z. Hd. Herr Dr. P. Hasler, Viktoria strasse 21, 3030 Bern, und Die Schweizerische Post AG, Konzernleitung, z. Hd. Frau Susanne Ruoff, Viktoriastrasse 21, 3030 Bern.
PostCom-Entscheid
Die Post muss Höfe bedienen
Weitere Ergebnisse folgen Die Verhandlungen für das Personal der Post Immobilien-Management und Services AG, der SecurePost AG und der Swiss Post Solutions AG/SwissSign AG sind noch nicht abgeschlossen und werden separat kommuniziert. (syndicom)
André Windlin hat es der Post in Bern gehörig gezeigt, wie im «Blick» zu lesen war. Diese hatte im Obwaldner Dorf Melchtal vor einem Jahr die Poststelle geschlossen. Den 146 Haushalten wurde dafür Hausservice versprochen. Bald darauf erhielten sieben entlegene Häuser der Gemeinde die Nachricht, dass sie gar nicht mehr bedient würden. Künftig hätten die Anwohner ihre Post im 10 Kilometer entfernten Kerns abholen sollen. Was hat das noch mit Service public zu tun, fragte sich André Windlin verärgert. Schliesslich schickte er einen wütenden Protestbrief nach Bern.
Kürzung der Kurzpausen
Einfach GAV anwenden! PostLogistics will die Kurzpausen «den aktuellen Gegebenheiten anpassen». Im Klartext ist damit gemeint, dass die Kurzpausen für die PaketzustellerInnen unter AZB (Arbeitszeitberechnung) von 18 auf 15 Minuten gekürzt werden sollen. Grund für diese Massnahme ist eine statistische Auswertung der gescannten Zustellzeiten: Heute berechtigt die Länge der Dienstzeiten am Nachmittag nicht mehr zu einer zweiten bezahlten Kurzpause.
Die Regel mit der 18-minütigen Pause ist eine faire Regel, die unter AZB einfach zu handhaben war. Deshalb gab syndicom vor Jahren grünes Licht dazu. Die auf 1. Januar 2015 verfügte Verkürzung der Kurzpause auf 15 Minuten erfolgt ohne Einverständnis von syndicom. Der GAV Post sagt, dass pro 3,5 Stunden ununterbrochener Arbeit das Anrecht auf 15 Minuten bezahlte, als Arbeitszeit geltende Kurzpause entsteht. Das kann am Morgen sowie auch am Nachmittag der Fall sein.
5,0 Std.
© PETER KL AUNZER, KEYS TONE
Was sagt syndicom zur Pausenkürzung?
PostCom fordert Transparenz
Kurzpausen: Das timing ist entscheidend ∙ Den PaketzustellerInnen werden künftig die Kurzpausen gekürzt – ausser, sie pausieren zum richtigen Zeitpunkt.
Eine kurze Gebrauchsanweisung Wer seine Mittagspause um eine Stunde vorverlegt, hat plötzlich Anrecht auf zwei Kurzpausen. Aus 18 Minuten werden plötzlich 2 x 15 Minuten. Das hat auch PostLogistics gemerkt. Deshalb heisst es: «Die Mittagspause wird nicht tangiert und ist weiterhin in den heutigen Zeitfenstern zu machen.» Tipp: Beziehe deine Mittagspause wie im Beispiel-Dienstplan unten.
3,5 Std. + 15 Min.
6.00 15 Minuten 11.00 11.30 15 Minuten 15.15 Arbeits- Kurzpause Mittags- Mittags- Kurzpause Arbeitsbeginn beginn ende ende
Solange PostLogistics kein legitimes betriebliches Interesse an der Bestimmung der Lage deiner Mittagspause hat, hast du das Recht, frei zu entscheiden, wann du deine Pause einlegst. Es ist an dir, zu entscheiden, ob du deinen Dienst am Mittag so unterbrichst, dass die beiden Dienstteile zu je einer Kurzpause berechtigen. Wichtig ist dabei, dass die erste Kurzpause automatisch per Arbeitszeitberechnung angerechnet wird. Die allfällige zweite Kurzpause muss mit dem Statistikbogen verlangt werden.
Bei Fragen wendet euch an eure Regionalsekretariate!
Unterstützt wurde Windlin aus dem Melchtal von Postregulator Hans Hollenstein, ehemaliger Zürcher Regierungsrat und seit 2012 Präsident der Aufsichtsbehörde Postcom. Dieser rügte in seiner ersten Verfügung die Post für ihr Vorgehen im Melchtal. Für Hollenstein geht es hier um eine grundsätzliche Diskussion: Privatverträge oder Grundversorgungsauftrag? Letzteres, ent-
schied die Postcom. Und: Wenn die Post entscheidet, eine Poststelle zu schliessen und den Haus service anzubieten, müsse dies ein verbindlicher Entscheid bleiben, zumindest während einer Frist von 5 Jahren. Die Post hat den Entscheid bisher nicht kommentiert. Ungewiss bleibt, ob gegen die Verfügung Beschwerde eingereicht wird. Aus der Verfügung der Postcom geht jedoch hervor, dass die Post in zukünftigen ähnlichen Fällen den Hausservice nur drei Jahre unverändert garantieren will.
Umbau mit Fairness Fakt ist, dass sich die Post in einer gewaltigen Umbauphase befindet. Dies zeigen auch die Zahlen der Postcom: die direkte Postzustellung nimmt ab. Es geht nicht nur um sieben Bauernhöfe in Melchtal, sondern um viel mehr: In vielen Dörfern werden Poststellen abgebaut und nur zum Teil ersetzt. Die KundInnen müssen aber informiert und die Mitarbeitenden fair behandelt werden – so die Lektion des Postcom-Bescheids. (red)
Paketversand der Bundesverwaltung
Kriterien für die Vergabe? Bisher war es selbstverständlich, dass die Post den Grossteil des Paketversandes der Bundesverwaltung erledigt. Da die Post neu eine Aktiengesellschaft ist, hat der Bund den Paketversand öffentlich ausgeschrieben. Alle Postunternehmen, ob staatlich oder privat, können sich um den Auftrag bewerben. Der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard wollte vom Bundesrat wissen, ob «der Bund, bevor er einem Unternehmen diesen Auftrag erteilt, spezifische Bedingungen berücksichtigen wird wie
zum Beispiel das Vorhandensein eines Gesamtarbeitsvertrags oder die Mindestlöhne». Am 8. Dezember antwortete Bundesrätin Widmer-Schlumpf, dass die öffentliche Ausschreibung «in Übereinstimmung mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen» lanciert worden sei und «ausdrücklich die Einhaltung der Verfahrensgrundsätze» verlange. Das Problem: die fehlende Kontrolle bei der Umsetzung. Es gibt keine Sanktionen für Anbieter, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. (YS)
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014 Neues Lohnsystem der Swisscom
Aussicht auf mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit bei Swisscom
Integration von ITS in Swisscom Schweiz Die Mitarbeitenden der ehemaligen ITS haben den nachstehenden Bestimmungen zur Überführung der Mitarbeitenden von Swisscom IT Services in die Swisscom Schweiz AG zugestimmt:
Vor mehreren Jahren stellte syndicom bei den Lohnverhandlungen mit Swisscom fest, dass die Lohnbänder noch nie Thema gewesen waren und dies zu Verzerrungen der Verhandlungsergebnisse geführt hatte. syndicom verlangte in der Folge von Swisscom mehr Transparenz und mehr Mitsprachemöglichkeiten bei den Löhnen.
Vorbild Swisscom IT Services Umgesetzt wurde diese Forderung zuerst bei Swisscom IT Services (ITS), wo mit dem Projekt «Ariane» ein neues Lohnsystem eingeführt wurde – kurz bevor die Konzernleitung die Integration von ITS in Swisscom Schweiz beschloss. Die positiven Erfahrungen des Projekts «Ariane» flossen vollumfänglich in die Neugestaltung der «Job-Architektur» bei Swisscom Schweiz ein (Projekt «Claire»). Giorgio Pardini, Sektorleiter Telecom/IT bei syndicom, würdigt die Arbeit von Swisscom positiv: «Wir konnten bei der Definition von sogenannten Marktlöhnen mitreden. So konnten wir sicherstellen, dass die Löhne der technisch hoch qualifizierten Call-Center-Mitar-
© JENS FRIEDDRICH
Am 1. April 2015 führt Swisscom ein Lohnsystem ein, das auf einer transparenten sog. Job-Architektur aufbaut. Künftig können alle Swisscom-Mitarbeitenden jederzeit überprüfen, ob sie richtig eingereiht sind oder nicht. Am 28. November hat die versammelte Firmenkonferenz Swisscom Group dem neuen Lohnsystem zugestimmt. Franz Schori*
Allgemeine Zustimmung ∙ Die Firmenkonferenz Swisscom Group heisst das neue Lohnsystem gut.
beitenden mit den Löhnen in den Inhouse-Call-Centern von Banken und Versicherungen verglichen werden.»
Keine unerklärbaren Lohnunterschiede mehr Speziell am neuen Lohnsystem ist die Definition von «Job-Familien» (entsprechend den einzelnen Berufsbildern), die sicherstellen, dass dieselbe Tätigkeit konzernweit gleich entlöhnt wird. So werden künftig Mitarbeitende der Field Services in allen Geschäftseinheiten nach denselben Grundsätzen eingereiht. Nicht erklärbare Lohnunterschiede sollten künftig nicht mehr möglich sein. Bei der Überführung aller Mitarbeitenden in die neuen Lohnbänder haben die Sozialpartner
vereinbart, sich ein paar Jahre Zeit zu lassen, bis sich mit wenigen Ausnahmen alle Mitarbeitenden innerhalb der Lohnbänder befinden werden. Im März 2015 werden alle Swisscom-Mitarbeitenden über ihre vorgesehene Einreihung informiert. Hierzu gehört auch die Zuteilung zu einer der 1700 Funktionsbeschreibungen oder «Job-Descriptions». Wer mit seiner Funktionsbeschreibung und seiner Einreihung nicht einverstanden ist, hat das Anrecht, dass beides überprüft wird. syndicom wird allen Mitgliedern zur Seite stehen, die auch nach einer Intervention bei ihrem Vorgesetzten und bei HR mit ihrer Funktionsbeschreibung und ihrer Einreihung nicht einverstanden sind.
Die neue Lohnsystematik • Für sämtliche Mitarbeitenden, die dem GAV Swisscom unterstellt sind, gilt ab 1. April 2015 das variable Lohnsystem. Der Ziellohn setzt sich zusammen aus dem Basislohn und dem Ziel-Erfolgsanteil. • Es besteht eine einheitliche neue Job-Architektur, die sechs GAV-Job-Level (D, E, F, G, H, I) umfasst. Die Maturitäten werden einheitlich beschrieben (sogenannte Job-Descriptions), bewertet und den einzelnen Job-Levels (Dienstaltersstufen) zugeordnet. • Swisscom definiert den Prozess bei allfälligen Differenzen betreffend Einstufung der oder des Mitarbeitenden. Lohngerechtigkeit: Löhne unterhalb der Lohnbänder • Löhne von Mitarbeitenden, die im Lohnband unterhalb von 80% des mittleren Lohns (= Untergrenze des Lohnbands) positioniert sind, werden grundsätzlich innerhalb von maximal 24 Monaten in die Lohnbänder überführt. • Individuelle Erhöhungen erfolgen im Rahmen der Lohnrunde und gemäss der Verteilmatrix jeweils per 1. April 2015, 1. April 2016 und 1. April 2017. Lohngerechtigkeit: Löhne oberhalb der Lohnbänder • Die Sozialpartner sind sich einig, grundsätzlich auf Lohnsenkungen zu verzichten; Korrekturen sollen über die Zeit erfolgen. • Lohnrunden erfolgen in den nächsten 5 Jahre nach den Grundsätzen der Verteilmatrix 2014. • Mitarbeitende, deren Lohn mehr als 120% des mittleren Lohns beträgt (= Obergrenze des Lohnbands), werden von den Lohnrunden ausgeschlossen. • Die Löhne von Mitarbeitenden, die zwischen 120% und 140% über dem mittleren Lohn liegen, werden eingefroren. • Löhne von Mitarbeitenden, die 140% oder mehr über dem mittleren Lohn liegen, werden angepasst und an die Korridorobergrenze von 140% herangeführt (das sind nur einige Dutzend Mitarbeitende). Die Kürzung erfolgt linear innerhalb von maximal 24 Monaten. • Mitarbeitende, die vor dem 1. April 2016 das 58. Altersjahr vollendet haben werden, sind von Lohnkürzungen ausgenommen.
syndicom-Forderung nach Transparenz erfüllt An der Firmenkonferenz Swisscom Group würdigten die anwesenden Kolleginnen und Kollegen die neue Lohnsystematik positiv. Besonders erfreut sind die Swisscom-Mitarbeitenden über die Transparenz, die nun endlich geschaffen wird; denn bis anhin wusste kaum jemand, wie man eingereiht ist. Noch diffuser war bisher, auf welcher Basis die Einreihungen vorgenommen wurden. Weil mit der neuen Lohnsystematik eine jahrelange gewerkschaftliche Forderung erfüllt wird, stimmte die Firmenkonferenz Swisscom Group dem Verhandlungsresultat in allen Punkten zu.
* Fachsekretär Telecom/IT
Überführung in die Lohnbänder Die Überführung in die neuen Job-Level und Lohnbänder erfolgt lohnneutral. Der alte Fixlohn inkl. einer allfälligen Überführungszulage I entspricht dem neuen Ziellohn (gemäss den Überführungsregeln aus Projekt Ariane»). Den Mitarbeitenden wird für das Kalenderjahr 2015 der gesamte Ziel-Erfolgsanteil monatlich als Vorbezug ausbezahlt. Im Kalenderjahr 2016 beträgt der monatliche Vorbezug 50 Prozent des Ziel-Erfolgsanteils. Arbeitswegregelung Für die Bereiche Field Services und Network Operations, Bauleitung und Sales: Regelung gemäss Gesamtarbeitsvertrag (Artikel 2.2.2). Für Mitarbeitende des Solutions-Centers, der Business Process Solutions und Services (BIZ): Beginnt oder endet der Arbeits einsatz beim Einsatzort, so beginnt respektive endet die Arbeitszeit beim Einsatzort. Übersteigt die Wegzeit zwischen Einsatzort und Wohnort der Mitarbeitenden 50 Minuten pro Weg, gilt die übersteigende Wegzeit als Arbeitszeit. Bei Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann die während der Wegzeit effektiv geleistete Arbeit als Arbeitszeit geltend gemacht werden.
In Kürze
Firmenkonferenz Cablex stellt Ultimatum Im Anschluss an die Firmenkonferenz Swisscom Group vom 28. November diskutierten mehrere Dutzend Cablex-Mitarbeitende an einer Firmenkonferenz einmal mehr die unhaltbaren Arbeitsbedingungen. Trotz mehrerer Interventionen von syndicom sind die zugesicherten Verbesserungen bisher nur in ungenügendem Mass erfolgt. Die Firmenkonferenz Cablex hat beschlossen, Cablex bis Ende Februar 2015 Zeit
zu geben, spürbare Verbesserungen einzuleiten. Wie diese aussehen sollen, haben syndicom und Cablex gemeinsam vereinbart. An der nächsten Firmenkonferenz Cablex vom 6. März werden die Mitarbeitenden gewerkschaftspolitische Massnahmen beschliessen, wenn sich bis dahin ihre Arbeitsbedingungen überhaupt nicht oder nur unwesentlich verbessert haben sollten. (SF)
Zwei Tage mehr Ferien für Mitarbeitende ab 45 Seit dem 1. Januar 2013 haben Swisscom-Mitarbeitende ab dem 50. Altersjahr zwei Tage mehr Ferien. Per 1. 1. 2015 erhalten auch Mitarbeitende zwischen dem 45. und 50. Altersjahr zwei zusätzliche Ferientage. Dies haben syndicom
und Swisscom bei den Verhandlungen zum GAV Swisscom 2013 vereinbart. Es entspricht dem Wunsch der meisten Mitarbeitenden im mittleren und oberen Alterssegment, die hohe Arbeitsbelastung mit mehr Ruhezeit ausgleichen zu können. (SF)
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014
nzz Print
Entlassungen als Weihnachtsgeschenk
• Die ernsthafte Prüfung einer Weiterführung der Druckerei in Verhandlungen mit dem Personal und den Gewerkschaften. • Kein Fait accompli! Vor einer Einigung mit dem Personal und den Gewerkschaften dürfen keine Verträge für die externe Vergabe von NZZ-Druckaufträgen abgeschlossen werden, die die Schliessung unausweichlich machen.
Fortsetzung von Seite 1 Das führt zum Stichwort Immobilie – dem wahrscheinlich wahren Grund des absurd anmutenden Entscheids: Ein Komplex dieser Grösse im Agglomerationsgebiet von Zürich liesse sich tatsächlich vergolden. Wenn man den Faden weiterspinnt und erfährt, dass die Zürcher Tamedia-Druckerei, die den Druck der publizistischen Erzkonkurrentin übernehmen will, von den anrollenden Papiervolumen überfordert sein d ürfte – dann ist es nur ein kleiner Schritt zur Spekulation, ob nicht gar Tamedia sich für den Kauf der Schlieremer Druckerei inter essiert. Das Bubenberg-Gelände beim Albisgüetli liesse sich danach noch teurer verschachern als der Bau in Schlieren.
Parlament solidarisiert sich Eine ähnliche Petition, formuliert von den Personalkommissionen der Druckerei und der Redaktion, kursiert seit der Ankündigung der Schliessungsabsicht in Schlieren und an der Falkenstrasse. Bis zum Redaktionsschluss wurde sie von über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NZZ unterschrieben. Mittlerweile haben auch 37 ParlamentarierInnen eine entsprechende Petition unterzeichnet. Mit den auf www.syndicom.ch/ NZZprint gesammelten Unterschriften wehren sich somit bereits über 700 Personen gegen den angekündigten Tod des Traditionsunternehmens.
Petitionen im Umlauf Den vom Abbau Betroffenen bei NZZ Print sind solche Spekulationen kein Trost. Die Belegschaft muss jetzt im gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsverfahren bis zum 9. Januar Vorschläge präsentieren, wie eine Schliessung der traditionsreichen Druckerei verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden können. Selbstverständlich steht syndicom der Belegschaft zur Seite. Nicht zuletzt deshalb kann auf der Website von syndicom eine Petition unterzeichnet werden, die den Betroffenen in den Verhandlungen mit der Geschäftsleitung den Rücken stärken soll. Sie fordert: • Die Rücknahme des Schlies sungsentscheids.
Konsultationsverfahren für Lösungsvorschläge Anständig wäre es, wenigstens das Konsultationsverfahren zu verlängern. Weil es eine Zumutung ist, dass die DruckerInnen unter dem Weihnachtsbaum Lösungsvorschläge erarbeiten sollen, die die Geschäftsleitung nicht formulieren wollte. Aber auch, weil die Betriebskommission, die diese Arbeit leisten müsste, erst letzte Woche gewählt werden konnte. Andere und vor allem sozialere Lösungen als eine Schliessung gäbe es bestimmt, selbst wenn sich die NZZ tatsächlich aus dem Druckgeschäft zurückziehen will. Denn, man muss es noch einmal betonen: Es geht hier nicht darum, Defizite abzubauen. Arbeit gibt es in Schlieren genug und der Betrieb ist rentabel. Der einzige Grund für eine Schliessung ist die vom Ex- McKinsey-Manager und jetzigen CEO der NZZ-Gruppe, Veit Dengler, angestrebte kurzfristige Profitmaximierung. Ihr opfert er die Unabhängigkeit der Zeitung ebenso wie ihr Renommee. Wenn man bei der Konkurrenz
Schliessung des SNP-Druckzentrums in Neuchâtel Mit Befremden hat syndicom vom Entscheid der Société Neuchâteloise de Presse (SNP) erfahren: auch ihr Druckzentrum, in Neuenburg, soll Anfang Mai 2015 geschlossen werden. Betroffen sind die Zeitungen «L’Express», «L’Impartial» und «La Côte». SNP will diese künftig in der Tamedia-Druckerei Centre d’Impression Lausanne (CIL) in Bussigny (VD) drucken lassen. 31 Arbeitsplätze werden abgebaut. syndicom kritisiert diese Entlassungen und die Tatsache, dass vor der Bekanntgabe weder die Personalkommission noch die Gewerkschaft konsultiert wurden. Es ist bedauerlich, dass nicht alle notwendigen Massnahmen getroffen wurden, um die Arbeitsplätze in der Region zu erhalten. Offerten von anderen Unternehmen als Tamedia hätten dies vielleicht ermöglicht. SNP bekundet zwar guten Willen mit der «Umsetzung eines Sozialplans, um die Auswirkungen dieses Entscheids auf die betroffenen 31 Arbeitsplätze so weit wie möglich abzufedern». Den Gesamtarbeitsvertrag für die grafische Industrie, welcher grundlegende Bestimmungen zu Kündigungsfristen und den Sozialplan enthält, hat SNP jedoch nie unterzeichnet. syndicom wird deshalb den Kontakt mit der Direktion suchen, um gemeinsam mit der Personalkommission zu prüfen, wie sich Entlassungen verhindern oder die Auswirkungen durch einen vorbildlichen Sozialplan möglichst mildern lassen. Nicht zuletzt fordert syndicom, dass Tamedia nicht nur die Aufträge der SNP übernimmt, sondern auch MitarbeiterInnen einstellt, die in Neuenburg entlassen werden. Unsere Solidarität und Unterstützung ist zugesagt! (YS)
zum Dumpingpreis drucken lassen kann, spielen Tradition und Ideologie offenbar keine Rolle mehr. 125 Mitarbeiter eines rentablen Betriebs auf die Strasse zu stellen, rechtfertigt sich nur mit neoliberalen Vorstellungen von Erfolg. Profitmaximierung als einziges Ziel schadet am Ende jedem Unternehmen, denn man wird nicht zum besseren Arbeitgeber, wenn das eigene Portemonnaie mehr Gewicht erhält als die soziale Verantwortung. Bis vor kurzem wusste man das noch bei der NZZ – trotz zutiefst konservativ-bürgerlichen Werten. Jetzt rollt sogar der Kopf des linientreuen Chefredaktors, weil er sich nicht in die gnadenlose «Vorwärts-ins-Unbekannte»-Strategie der Wirtschaftsmanager einordnen liess. Das weckt Erinnerungen an Chris-
toph Blochers Übernahme der «Basler Zeitung», die ebenfalls die Schliessung der Druckerei und den Abstieg einer renommierten Zeitung zur SVP-Postille zur Folge hatte. Dazu passt, dass der jetzige BaZ-Chefredaktor Markus Somm bereits als Nachfolger Spillmanns gehandelt wird. Der findet es wahrscheinlich völlig in Ordnung, dass die Steuerzahler in Zukunft für den Lebensunterhalt der in die Arbeitslosigkeit gestossenen NZZ-Drucker aufkommen sollen. Dann bleibt mehr übrig für die Taschen in der Teppichetage.
Einladung zur Übergabe DER Petition: Freitag, 19. Dezember, 10.00 Uhr, vor der NZZ, Falkenstrasse 11, Zürich.
syndicom-Herbst tagung «Entgrenzung der Arbeit»
Humane Arbeit ist ein Gewerkschaftsprojekt Am Rande der syndicom-Herbsttagung «Entgrenzung der Arbeit» vom 21. November führte syndicom ein Interview mit dem Gastreferenten Klaus Pickshaus, der seit vielen Jahren im Bereich des Arbeitsschutzes tätig ist. Interview: Alfred Arm*
© BRUNO SCHMUCKI
syndicom: Die neuen Möglichkeiten der Profitmaximierung und Steuerung der Arbeitenden durch grosse Unternehmen sind ja haarsträubend. Was können Gewerkschaften tun? Klaus Pickshaus: Wir müssen
Klaus Pickshaus, Politikwissenschaftler, leitete bei der deutschen IG Metall den Bereich Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik.
der Arbeit wieder ein gesundes Mass geben. Die Gesundheit der Arbeitenden ist ein zentraler Zugang dazu: «Gute Arbeit» ist aus gewerkschaftlicher Sicht der Orientierungspunkt für die Regulierung der Flexibilität. Die tatsächliche Arbeitszeit muss auf 8 Stunden beschränkt werden, denn Arbeitende sollen ihre Freizeit planen können. Und die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit ist zentral.
Ausserdem sind die Entscheidungsräume der Beschäftigten zu sichern.
Wie wehren Sie sich gegen die Prekarisierung, gegen die zu nehmende Verunsicherung der Arbeitsverhältnisse?
Diese Diskussion kennen wir auch in der Schweiz, die Erfassung der Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben, wird aber nicht immer gemacht. Aus deutscher Erfahrung: Was ist die wichtigste Forderung, um der Entgrenzung der Arbeit Einhalt zu gebieten?
Minijobs, Teilzeit-, Temporärund Projektarbeit nehmen tatsächlich zu. In der Tarifpolitik kämpfen wir dafür, die Leiharbeit zu verteuern, d. h. die Honorare der Freischaffenden zu erhöhen.
Wir stellen gute, humane Arbeit ins Zentrum unserer Kampagnen. Die Humanisierung der Arbeit ist kein veralteteter Begriff. Im Gegenteil: Humane Arbeit wird gut verstanden als Gegenbegriff zur Flexibilisierung der Arbeit.
Erschreckend in der Schlussdiskussion war die Feststellung, dass immer mehr Arbeitende krank arbeiten, also «Präsentismus» markieren. Zu ähnlichen Befunden kommt auch der «DGB-Index Gute Arbeit». Viele Arbeiten-
de machen sich auf diese Art kaputt, da sie Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes haben. Präsentismus steckt andere KollegInnen an und wirkt sich keineswegs produktiv aus. Es ist letztlich auch für das Unternehmen schädlich, kranke Menschen arbeiten zu lassen.
* Alfred Arm, Mitglied syndicom-Gesundheitskommission, selbständiger Talentcoach
Die ausführliche Berichterstattung zur Tagung ist auf unserer Website einsehbar: syndicom.ch
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014 Medienförderung
Iistige – Usstige
Subventionen für den Boulevard Der SGB ist enttäuscht über den Bericht des Bundesrats zur Medienförderung. Der Bericht enthält keine griffigen Massnahmen, wie die Erosion der Arbeitsbedingungen bei den Zeitungen aufzuhalten wäre. Die Arbeitsbedingungen der Freischaffenden sind miserabel, insbesondere sind die Honorare im freien Fall. Bei den Festangestellten ist das Arbeitstempo mittlerweile unerträglich, und die Arbeitszeiten sind überlang.
Vernünftige Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel für einen qualitativ hochstehenden Journalismus. Und nur ein solcher ist Gegenstand des Service-public-Auftrages, den die Medien haben. Die demokratiefördernde Wirkung der Medien stützt sich auf eine differenzierte Berichterstattung, die der Bevölkerung die Grundlage zur Meinungsbildung bietet. Der hochstehende Journalismus ist wegen der massiv verschlechterten Arbeitsbedingungen akut gefährdet. Der Bericht des Bundesrats hat hier tatsächlich wenig zu bieten: Dem Bundesrat sind die Arbeitsbedingungen gerade einen Satz wert. Es werden Fördermassnahmen nach dem Giesskannenprinzip vorgeschlagen, die allen, also auch den grossen, Medienunternehmen zugute
© Z VG
Service-Public-auftrag
Freude herrscht bei den Zeitungs-Bonzen ∙ Die grosse Giesskanne des Bundes beregnet auch die grossen Verlagshäuser.
kommen, ungeachtet der wirtschaftlichen Kapazität. Der Bundesrat führt das Malaise auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Medienverlage zurück. Das ist nur die halbe Wahrheit. Es sind nämlich gerade die gros sen Medienunternehmen, die bis heute beträchtliche Gewinne erwirtschaften, Freischaffenden miserable Honorare bezahlen und kleine Verlage unter Druck setzen. Die grossen Medienunternehmen hintertreiben die Sozialpartnerschaft.
GAV ist unabdingbar Der SGB ist überzeugt, dass nur ein Gesamtarbeitsvertrag, der auch die Situation der Freischaffenden regelt, die weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verhindern kann. Die grossen Medienunternehmen sind hier in die Pflicht zu nehmen. Ohne sozialpartnerschaftliche Absicherung der Arbeitsbedingungen gibt es keinen Grund, diesen Grossunternehmen eine Medienförderung zukommen zu lassen, wie dies der Bundesrat
jetzt vorsieht: in Form eines tieferen Mehrwertsteuersatzes für Onlinemedien und einer Basis unterstützung für die SDA, die sich in Mehrheitsbesitz der gros sen Verlagshäuser befindet. Der SGB ist froh, dass sich der Bundesrat für die indirekte Presseförderung ausspricht. Die Verbilligung der Posttarife ist für kleine Zeitungen und die Mitgliederpresse existenzsichernd. Gerade die kleinen Zeitungen garantieren die Vielfalt der Medienlandschaft. (sgb/red)
Peter Burkhardt – «Schweiz am Sonntag», Wirtschaftsredaktor. Neu: «SonntagsZeitung», stellvertr. Ressortleiter Wirtschaft. Peter Düggeli – SRF, «10 vor 10», Redaktor. Neu: SRF, Korrespondent in Washington. Luciano Ferrari – «TagesAnzeiger», Ressortleiter Ausland. Neu: SP, stellvertr. Generalsekretär. Samuel Hufschmid – «20 Minuten» Basel, stv. Büroleiter. Neu: «bz Basel», Redaktor. Katharina Locher – SRF, «Schweiz aktuell», Redaktorin. Neu: Moderatorin. Anna Maier – SRF, «Focus», Moderatorin. Neu: «Schweiz aktuell», Moderatorin. Armin Müller – «Handelszeitung», Chefökonom. Neu: «SonntagsZeitung», Textchef. Nadja Pastega – «SonntagsZeitung», Ressortleiterin Nachrichten. Neu: Nachrichtenredaktorin. Rafi Reza – «SonntagsZeitung», Redaktor. Neu: «SonntagsZeitung», Ressortleiter Nachrichten. Benjamin Rosch – «20 Minuten» Basel, Redaktor. Neu: «bz Basel», Redaktor. Markus Spillmann – NZZ, Chefredaktor. Neu: Offen für Neues.
Allgemeinverbindlichkeit
syndicom will AVE durchsetzen Der Arbeitgeberverband der grafischen Industrie, Viscom, stoppt die Vorbereitungen zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV für die grafische Industrie. syndicom beschreitet den Rechtsweg. Roland Kreuzer, Sektorleiter Medien Das Ergebnis der Verhandlungen im Mai letzten Jahres zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags für die grafische Industrie sieht unter anderem Folgendes vor: «Die Vertragsparteien beantragen beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des GAV für alle Teile, die vom Seco als allgemeinverbindlich erklärbar akzeptiert werden» (Art. 109.3a).
AVE-Verfahren muss wieder aufgenommen werden Anderthalb Jahre nach der Unterzeichnung des GAV haben die ArbeitgebervertreterInnen nun das AVE-Verfahren abrupt und einseitig abgebrochen. Ein inakzeptabler, schwerwiegender Entscheid, der ganz klar gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstösst. Eingegangene Verpflichtungen sind zu achten: Wenn man einen Vertrag unterzeichnet hat, dann hält man sich auch daran. Viscom jedoch scheint die Sozialpartnerschaft egal zu sein, stattdessen redet er bereits wieder von
einer Kündigung des GAV per Ende 2015. syndicom und Syna beschreiten nun den Rechtsweg, um Viscom zu einer Wiederaufnahme des AVE-Verfahrens zu zwingen. Noch nie ist es vorgekommen, dass ein Arbeitgeberverband das Verfahren zur Einführung der Allgemeinverbindlichkeit abgebrochen hat. Im Gegenteil, immer mehr Branchen haben die Bedeutung dieses Instruments erkannt und verlangen dessen Einführung.
Viscom muss seine Pflicht als Sozialpartner ernst nehmen Die syndicom-Delegiertenversammlung vom 29. November in Bern brachte ihre volle und bedingungslose Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen der grafischen Industrie zum Ausdruck und ruft den Viscom dazu auf, seiner Pflicht als Sozialpartner nachzukommen. Die Delegierten unterstützen weitere Aktionen, um die Allgemeinverbindlichkeit zu erreichen: Es braucht gute Arbeitsbedingungen, die für alle auf dem
Schweizer Staatsgebiet tätigen Betriebe gelten. Die Unternehmer und ihr Verband müssen endlich damit aufhören, die Probleme, die sich der Branche stellen, auf die Arbeitnehmenden abzuwälzen.
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GAV überall in der Schweiz! In der Praxis bedeutet die AVE, dass der Gesamtarbeitsvertrag obligatorisch von allen in der Schweiz tätigen Betrieben der Branche angewendet wird, unabhängig davon, ob der Betrieb
Mitglied im Viscom ist. Die AVE wurde in den Verhandlungen damit bezahlt, dass verbands treue Akzidenzdruckereien die 42-Stunden-Woche einführen und die Zuschläge für Nachtarbeit kürzen können.
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014
«Journalismus in Zeiten von Konflikten»
Tagungsort Moskau führte zu Boykotten Der Ort der Jahrestagung der Europäischen JournalistInnen-Föderation vom 21. November war umstritten. syndicom lancierte an der Konferenz eine Erklärung gegen die Kriegspropaganda in Russland und der Ukraine. Roman Berger* Russland hat im Westen eine schlechte Presse. Präsident Putins Politik in der Ukraine steht am Pranger. So überraschte der Entschluss der Europäischen JournalistInnen-Föderation (European Federation of Journalists, EFJ), ihre Jahres tagung zum Thema «Journalismus in Zeiten von Konflikten» ausgerechnet in Moskau abzuhalten. Mehrere der rund 60 Mediengewerkschaften und -Verbände, die in der EFJ zusammengeschlossen sind, haben die Konferenz aus Protest boykottiert. Nicht nach Moskau kamen u. a. die Mediengewerkschaften aus der Ukraine, aus Polen und Tschechien sowie der DJV, die deutsche Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten.
Der Generalsekretär der EFJ Ricardo Gutierrez rechtfertigte die Wahl Moskaus als Tagungsort: «Wir gehen dorthin, wo es Probleme gibt.»
Schwindende Medienfreiheit in Russland Fragen gab es auch zur einladenden Russian Union of Journalists (RUJ): Wie unabhängig ist die Journalistengewerkschaft in einem Land, in dem viele Gewerkschaften «sowjetisch» geprägt, also vom Staat abhängig sind und die Rechte der ArbeiterInnen nicht vertreten können? Doch die RUJ überraschte durch ihre Kreml-kritische Haltung. Sie verurteilte in schärfster Form die «rasch schrumpfende Medienfreiheit in Russland».
die Mediengewerkschaften von Weissrussland, der Ukraine und Aserbaidschans sind der EFJ beigetreten. In Moskau konnten die westeuropäischen JournalistInnen erfahren, dass in Russland nicht einfach eine vom R egime trockengelegte Medienwüste herrscht. «In meinem Land gibt es auf lokaler Ebene immer noch viele kleine Oasen von Glasnost [Transparenz],» berichtet Azhgikhina. Allerdings zahlen die Journalistinnen und Journalisten einen hohen Preis. Dutzende wurden in den letzten zwanzig Jahren ermordet.
Zahlreiche neue Gesetze zielten darauf ab, die wenigen noch unabhängigen Medien und Internetportale unter staatliche Kontrolle zu bringen. Die RUJ distanzierte sich auch vom Informationskrieg in Russland und in der Ukraine: «Journalisten sind keine Soldaten». Wegen ihrer unabhängigen und kritischen Haltung, so stellte die RUJ fest, werde sie von Regierungsmitgliedern scharf attackiert. Die 50 000 Mitglieder zählende Gewerkschaft ist erst vor zwei Jahren der EFJ beigetreten. «Wir mussten in der Gewerkschaft zuerst Bedenken überwinden, die EFJ sei nur ein Anhängsel der EU-Bürokratie», berichtet die Pressesprecherin der RUJ, Nadeshda Azhgikhina. Auch
die mediale Kriegspropaganda in Russland und in der Ukraine verurteilt. Die Erklärung solidarisiert sich mit den Medienschaffenden in beiden Ländern, die sich für ihre Unabhängigkeit wehren. Von der Desinformation in der Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt sind alle Medien in der übrigen Welt betroffen. Eine zweite, ebenfalls einstimmig unterstützte Resolution fordert von den Verlegern in der Schweiz die Aufnahme von GAV-Verhandlungen. Beide Resolutionen können auf www.syndicom.ch/Pressefreiheit nachgelesen werden.
Gegen Kriegspropaganda Auf Initiative von syndicom wurde in Moskau einstimmig eine Motion verabschiedet, welche
* syndicom-Delegierter an der Konferenz, war u. a. «Tagi»Korrespondent in Moskau
Aktionswochen
Junge Leute in die Gewerkschaft! Im Dezember und Januar finden in den Regionen verschiedene Aktionen zur Anwerbung junger Mitglieder statt. Viele junge Menschen in Ausbildung oder am Berufsstart kennen die Idee der gewerkschaftlichen Mobilisierung nicht oder nur aus zweiter Hand über die Medien. Der Erfolg der HUGO-Kampagne 2012/13 hat das Potenzial gezielter Jugend-Aktionen bewiesen. Eine starke Präsenz schafft für uns Sichtbarkeit. Szabolcs Mihalyi, stv. Zentralsekretär Interessengruppen
© Z VG
In allen Branchen sind die jungen Arbeitnehmenden auf eine starke Gewerkschaft angewiesen, die sich für ihre spezifischen Bedürfnisse einsetzt. Sei dies in den Bereichen Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitszeiten oder Vereinbarung von Privat- und Arbeitsleben. syndicom geht auf die jungen Leute zu ∙ Hier in der Berner Hochschule der Künste.
Jugendliche brauchen eine starke Gewerkschaft Der alte Gesamtarbeitsvertrag der Post beispielsweise schloss Lehrlinge bisher aus, der neue voraussichtlich nicht mehr. Viele Call-Center, die Jugendlichen
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kurzfristig Jobs bieten, unterliegen noch keinem GAV. Gerade für SchichtarbeiterInnen und Teilzeitkräfte sind angemessene und verlässliche Arbeitsnormen unentbehrlich. Eine Mit-
gliedschaft bei der Gewerkschaft stärkt die Jungen auch in Branchen, die von Zukunftsängsten geprägt sind, wie die Druckoder die Medienindustrie. Als Gewerkschaftsmitglieder lernen
sie ihre Rechte im Betrieb kennen und sind nicht mehr hilflos den Vorgaben der Arbeitgeber ausgesetzt. Nur eine funktionierende Sozialpartnerschaft schafft hinreichende berufliche Perspektiven auch für junge Arbeitnehmende.
Syndicom freut sich auf frischen Wind Junge Mitglieder in Ausbildung profitieren bei syndicom von einem Ausbildungsbonus. Sie erhalten jährlich einen festen Beitrag für Lehrmaterial. Zu guter Letzt profitiert auch unse-
re Gewerkschaft langfristig von einem wachsenden Bestand an jungen Mitgliedern. Der Nachwuchs sorgt für frischen Wind und nachhaltiges Wachstum in der Organisation. Er vernetzt uns noch besser in den einzelnen Branchen und stärkt unsere Glaubwürdigkeit gegenüber den Arbeitgebern. Die Aktionen mit Lebkuchen und Beitrittsformularen finden statt bei Lehrlingspoststellen, Swisscom-Shops, Buchhandlungen, Medienhäusern und auch Bildungseinrichtungen wie der Hochschule der Künste Bern.
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014
Ausstellung
Filmtipp
Von Terror und Widerstand © Z VG
Abderrahmane Sissako hatte 2006 in «Bamako» einen fiktiven Gerichtsprozess der afrikanischen Zivilgesellschaft gegen die Weltbank und den IWF inszeniert. «Timbuktu», sein neuer Film, ist eine zornige und zärtliche Hymne auf den Mut der Leute, die sich dem islamistischen Terrorregime in Mali widersetzten. Geri Krebs
© TRIGON
Schweizer Pressekarikatur 2014
Die islamistische Terrorherrschaft ∙ Ein dunkles Kapitel in der Erinnerung der Zivilbevölkerung Malis.
Die Anfangsszene: Gazellen werden von Männern mit einem offenen Geländewagen gehetzt und abgeknallt. Diese Szene wiederholt sich zum Schluss des Filmes, nun ist es die Flucht eines Bauernmädchens in die Wüste hinaus – ein starkes Symbol in einem Film, der bald realistisch, bald metaphorisch überhöht davon erzählt, was 2012 in der Gegend um die in Mali gelegene Stadt Timbuktu geschah. Es sind kleine, fragmentiert erzählte und oft nur locker miteinander verbundene Geschichten aus einer finsteren, fast ein Jahr dauernden Zeit der Besatzung.
Lebensgeschichten unter der Terrorherrschaft Fundamentalistische Fanatiker hatten alles verboten, was das Leben lebenswert machte: Jugendliche werden wegen häuslichen Musizierens angeklagt; eine junge Frau wird in
eine arrangierte Ehe gezwungen; eine Gruppe junger Männer spielt in einer der schönsten Szenen des Films das – ebenfalls für illegal erklärte – Fussballspiel ohne Ball; eine Fischverkäuferin weigert sich, die ihr aufgezwungenen Handschuhe zu tragen; zwei unverheiratete Liebende werden zum Tod durch Steinigen verurteilt. Immer wieder aufgenommen wird das Drama eines Viehzüchters, der im Gegensatz zu seinen Berufskollegen nicht geflüchtet ist. Zusammen mit Frau und Tochter lebt er weiter wie bisher, ignoriert die absurden Vorschriften der neuen Herren, die jeweils aus ihren Geländewagen steigen, um neue Direktiven und Verbote durch ein Megafon zu brüllen. Als der Mann eines Tages am Fluss bei einem Streit einen Fischer ungewollt tötet, wird er verhaftet und in einem absurden Prozess zu einem Blutgeld verurteilt, das so hoch ist,
dass er es niemals bezahlen kann – was sein Todesurteil bedeutet.
Produktion in Timbuktu unmöglich Angesichts des Terrors, den dieser Tage Islamisten von Isis in Syrien und Irak, Boko Haram in Nigeria oder Al Shahab in Ostafrika verbreiten, ist jene Gewaltherrschaft unter islamistischem Vorzeichen schon fast vergessen, die 2012 die Terrorbande Ansar Dine in ihrem Herrschaftsgebiet Mali den Menschen aufgezwungen hatte. Der 1961 in Mauretanien geborene, heute meist in Mali lebende Regisseur Abderrahmane Sissako gehört seit 15 Jahren durch Filme wie «Bamako», «En attendant le bonheur» oder «La vie sur terre» zu Afrikas profiliertesten und international bekanntesten Cineasten. Eigentlich hatte er im September 2013 seinen neuesten Film am Originalschauplatz im – sieben Monate zuvor – befrei-
ten Timbuktu drehen wollen. Doch kurz vor Drehbeginn zeigte ein schwerer Bombenanschlag mit vielen Toten, wie fragil die Ruhe in der Gegend war. Sissako und sein Team mussten ausweichen ins 450 Kilometer westlich in Mauretanien gelegene O ualata. Dies ist Sissakos Geburtsstadt, ein wie Timbuktu viele Jahrhunderte alter mythischer Ort inmitten der Sahara, dessen Bewohner stolz sind auf ihre reiche Kultur und ihre seit je gelebte Toleranz.
Mali schon bald vergessen? In einem Interview mit der Zeitschrift «Jeune Afrique» sagte der Regisseur im Mai, vor der Weltpremiere am Filmfestival Cannes: «Man spricht viel von Fanatismus und Barbarei, wenn es um einige Geiseln geht, aber kaum, wenn es Zehntausende sind, wie damals 2012 in Timbuktu. Ich habe in dieser Stadt gelernt, was Mut heisst.»
«Gezeichnet», die grosse JahresAusstellung der Schweizer Pressezeichnerinnen und -zeichner, geht zum siebten Mal an den Start. Vom 20. Dezember 2014 bis 11. Januar 2015 werden im Stadtsaal des Berner Kornhauses die 200 besten publizierten Karikaturen und Cartoons von rund 50 ZeichnerInnen zu sehen sein. Die Liste der Teilnehmenden ist ein «Who’s Who» der Schweizer Szene: Natürlich fehlen auch bekannte Federn wie Felix Schaad («Tages-Anzeiger»), Orlando Eisenmann («Südostschweiz»), Michael Streun («Nebelspalter»), Peter Schrank («Basler Zeitung»), Chappatte («Le Temps», «NZZ am Sonntag»), Ruedi Widmer («Tages-Anzeiger», WOZ) und unsere Hauszeichner Max Spring und Tom Künzli nicht. Zur Vernissage am Samstag, 20. Dezember, ziehen ab 14 Uhr der Journalist und CVP-Mann Filippo Lombardi und der ehemalige Walliser SP-Präsident Peter Bodenmann im Gespräch mit «Rundschau»-Moderator Sandro Brotz ihre persönliche Jahresbilanz. Ausserdem wird die preis gekrönte Slam-Poetin Lara Stoll auftreten. Viele der ausstellenden KünstlerInnen werden nicht nur zur Vernissage im Kornhausforum persönlich anwesend sein: An zahlreichen Ausstellungstagen kann das interessierte Publikum Karikaturistinnen und Cartoonisten bei der Arbeit über die Schulter schauen. Kornhaus Bern/red
Buchtipp
6,8 Kilo CO2 sind 100 Punkte Ich wohne gerne in der Stadt und geniesse das kulturelle und kulinarische Angebot, das mir zur Verfügung steht. Dabei lebe ich – wie unzählige meiner Freundinnen und Nachbarn – ökologisch über meine Verhältnisse und verbrauche pro Tag weit mehr als die Ressourcen, die mir «von Natur aus» zustehen. Wie schaffe ich es, die Grenze von 6,8 kg CO2 nicht ständig zu überschreiten, ohne dabei ein asketisches Leben führen zu müssen? Der Wiener Journalist Thomas Weber weiss Rat und stellt uns im vorliegenden (notabene umweltbewusst gedruckten) Band 100 Punkte für jeden Tag
zur Verfügung. Dies erst noch fröhlich in rot-weisser Schrift! «EinguterTag.org», die österreichisch-schweizerische Kampagne, die dem Buch zugrunde liegt, bewertet Alltagsaktivitäten, Nahrungsmittel und beliebte Produkte mit Punkten. Denn während Kilo Kohlendioxid eine nebulöse Grösse sind, zählt es sich mit Punkten simpel. Dass dies erfolgversprechend ist, hat sich schon oft bewiesen, ich denke nicht zuletzt an die Weight Watchers! Nicht mit Regeln und Verboten, mit Fantasie werden alte Gewohnheiten durch neue ersetzt. In dreissig kurzen
Kapiteln stellt Thomas Weber bewährte Initiativen wie die Ökokiste, das Foodsharing oder Bauernhof-Ferien vor, erklärt, warum wir unsere Bücher- und Kleiderschränke für andere öffnen sollten, oder wie wirs schaf-
fen, weniger einzukaufen. Im Kapitel «Sei romantisch, iss Karp fen» habe ich leider erfahren, dass ich Forellen eher meiden sollte, aber die Fischstände auf dem Wochenmarkt bieten Alternativen, und erst noch günstige. Präsentiert wird ein Sammelsurium guter, frecher Ideen. Zu vielen Themen gibt es ausserdem Listen mit hilfreichen weiterführenden Webseiten. Dabei bleibt jegliche Entscheidung der Leserschaft überlassen und die 100-Punkte-Kampagne ist in keiner Weise sektiererisch, vielmehr schafft sie Bewusstsein, lässt uns solidarischer werden, erweitert den Horizont. Des-
halb schlage ich vor, mit der Lektüre des letzten Kapitels zu beginnen: «Lebe intensiv, arbeite weniger». Die «alltagstauglichen Ideen für eine bessere Welt» überzeugen, ja beflügeln mich. Aber bevor ich abhebe, muss ich an den Kommentar einer Freundin denken: «Weisst du, schade ist nur, dass die, welche es am nötigsten hätten, dieses Buch nicht lesen!»
Christine Hunziker, Buchhändlerin und Museumsmitarbeiterin Thomas Weber, «Ein guter Tag hat 100 Punkte», Residenz Verlag 2014, 224 Seiten, ca. Fr. 25.40, ISBN 978-3-7017-3342-2.
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Jubiläum ST iftung für Konsumentenschutz
Was war schon wieder in den Ravioli? Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mitbegründet und ist bis heute eine ihrer sechs Trägerorganisationen geblieben. Inzwischen feiert die SKS ihr 50-Jahr-Jubiläum und blickt auf eine erfolgreiche Geschichte zurück. Naomi Kunz
Für die Verkäufer war es früher ein Leichtes, ihre Artikel zu saftigen Preisen anzubieten. Dies, obwohl in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts die aufkommende Konkurrenz und steigende Kaufkraft zu einer enormen Komplizierung des Güteraustauschs führten. Nur scheinbar waren die Kunden dadurch im Vorteil: sie konnten zwar zwischen verschiedenen Marktartikeln auswählen. De facto blieben sie aber im Hintertreffen. Warum? Den Überblick im Dickicht der Massenproduktion zu wahren, war kaum mehr möglich. Bereits im 19. Jahrhundert entstanden erste Konsumgenossenschaften. Diese versuchten als Selbsthilfeorganisationen ihre Mitglieder mit Gütern des täglichen Bedarf zu erschwinglichen Preisen zu versorgen. So entstand 1851 der Konsumverein Zürich, 1890 schlossen sich einige Konsumvereine zum Verband Schweizerischer Konsumvereine (VSK – seit 1969 Coop) zusammen. Zwei Jahre danach wurde der gemeinsame Grosseinkauf eingeführt mit dem Ziel, preisgünstige Waren in einwandfreiem Zustand zu garantieren. Auch das Institut für Hauswirt-
• 1978 sorgt der Büchsenravioli-Test für Aufruhr und lässt den Ravioli-Umsatz einbrechen. Beigaben von Körperteilen wie Magen, Herz, Nieren, Bauchspeicheldrüsen, Lunge und Schweineköpfe wurden gefunden.
Die Anbieter regten sich anfänglich enorm über die vergleichenden SKS-Warentests (z. B. der «Töffli-Test») auf und liessen an ihnen kein gutes Haar.
schaft (SIH) in Zürich setzte sich früh mit konsumentenpolitischen Themen auseinander.
Konsumentenpolitik ab dem Zweiten Weltkrieg In der Zwischenkriegszeit setzten sich in der Schweiz neben Genossenschaftsbewegungen und Frauenverbänden auch die Gewerkschaften für Konsumentenanliegen ein. Konsumentenpolitik als Bedürfnis nach Konsumentenschutz, -information und -mitsprache entstand aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg. 1955 wurde die Aktionsgemeinschaft der Arbeitnehmer und Konsumenten als erste gesamtschweizerische Vereinigung vom SGB, der Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände (VSA), dem Schweize-
© SK S
• Bei einem Test über Baumwollkleider wurden 1991 bei acht von zwölf Herrenhemden und bei fünf von acht Mädchenröcken äusserst bedenkliche Formaldehydwerte festgestellt.
Insbesondere die Hausfrauen wurden mit den aufkommenden Massenkonsumgütern konfrontiert. Ihr Bedürfnis nach konsumrelevanten Informationen war entsprechend gross.
rischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und dem Verband schweizerischer Konsumvereine (VSK) gegründet. Dieselbe Aktionsgemeinschaft begründete 1964 die SKS. 1981 schliesslich ist der Konsumentenschutzartikel (Art. 97 BV 1999) in der eidgenössischen Volksabstimmung angenommen worden. Im internationalen Vergleich bietet er jedoch leider einen relativ geringen Konsumentenschutz.
Sensation Warentest Die Einrichtung der SKS bedeutete einen Wendepunkt in der Schweizer Wirtschaftspolitik. Obwohl vorerst von der Wirtschaft als nichtiger, unverschämter Quälgeist verschrien, hat sich die SKS bald landes-
weit bekannt gemacht. Dies vor allem durch ihre unabhängigen Warentests, welche die SKS ab 1966 publizierte. Diese sorgten schweizweit für Aufsehen, da die Produkte erstmals beim Namen genannt wurden (s. Fotos oben). Die wohl wichtigste Errungenschaft des SKS bis heute: bei Lebensmitteln müssen Zutaten, Nettogewicht und der Preis ersichtlich sein. Eine Deklarationspflicht, die uns heute selbstverständlich scheinen mag. Was bedeutet, dass die SKS hier volle Arbeit geleistet hat.
Im Wandel der Zeit Natürlich haben die Informationsangebote durch das Internet und die neuen Medien gewaltig zugelegt. Und auch die Ange-
• Lebensmittelskandale wie gepanschte Weine aus Österreich und Italien, Listerien im Salami, Hormone im Kalbfleisch verunsicherten 1980–1990 die Konsumentinnen und Konsumenten.
botsvielfalt hat sich um ein Vielfaches gesteigert. Entsprechend hat sich auch das Tätigkeitsfeld der SKS gewandelt und wird auch künftig mit der Zeit Schritt halten müssen. So deckt der Aktionsradius der SKS heute die Bereiche der Telekommunikation ab, ebenso wie den Dienstleistungssektor. Unverändert bleibt jedoch die Forderung nach Transparenz.
Die Ausstellung im Käfigturm Bern läuft noch bis zum 20. März. Dazu wird ein Rahmenprogramm durchgeführt mit Referaten, Diskussionen, Podiumsgesprächen und einem Lernmodul für Schulen. www.konsumentenschutz.ch.
Ausstellung «Zur Kasse bit te!»
© MATTHIAS LUGGEN
Anfänge des Konsumentenschutzes
Beispiele skandalöser Aufdeckungen:
© SK S
Die Stiftung für Konsumentenschutz ist eng mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund verbunden – und das seit Beginn. Zweck der Stiftung war es, die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten zu wahren. Bis heute ist die SKS die deutschsprachige Konsumentenschutz-Organisation in der Schweiz. Erster Präsident der Stiftung war Alt-Bundesrichter Harald Huber, erster Sekretär der damalige Juso-Präsident Ernst Flück. Abgelöst wurde dieser von Ferdinand Troxler, der wiederum nach zwei Jahren zum SGB-Pressechef gewählt wurde. Bereits in den ersten Jahren und in kleiner Besetzung wurde die Stiftung für ihre Warentests berühmt und wirbelte oft ziemlich Staub auf … Auch dank prominenter Köpfe wie Alfred Neukomm oder Simonetta Sommaruga hat sich die SKS immer weiter entwickelt, sich neue Strukturen und Leitbilder gegeben – und kann dieses Jahr auf ein halbes Jahrhundert erfolgreiche schweizerische Konsumentenschutzgeschichte zurückblicken.
Zu ihrem runden Geburtstag hat die SKS eine Ausstellung geschaffen. Sie zeigt, wie Unternehmen die KonsumentInnen zur Kasse bitten, wie die Unternehmen von der SKS zur Kasse gebeten werden, und welche Rückschläge die SKS ab und zu einstecken musste. Aber auch der Allgegenwart des Konsums wird ein Raum gewidmet. Weitere Themen sind die digitale
Revolution und der «Etiketten-Schwindel: Im Innern der Lebensmittelverpackung». Zu den Abbildungen (v. l. n. r.): Im Krämerladen sind alte Produktverpackungen und Geschichten aus 50 Jahren Konsumalltag zu entdecken. Im Raum mit dem Geldfussboden wird das Haushaltsbudget thematisiert: Wie viel gibt ein durchschnittli-
cher Haushalt aus für Wohnen, Energie, Mobilität, Essen, Unterhaltung, Telekommunikation, und wo gibt es Einsparmöglichkeiten ohne Qualitätseinbussen? Durch den grossen Lasagnekarton kann man hindurchlaufen und man findet im Innern der Lasagne allerhand, was auf der Packung nicht so deutlich gesagt wird. Thema: Der schöne Schein der Verpackung und die Realität.
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014 Mitgliederporträt
Designer und Freelancer
Der 23-jährige Alessandro Bianchi ist Designer in visueller Kommunikation. Nach dem Gymnasium besuchte er vier Jahre die Kunstgewerbeschule in Lugano und ist heute Freelancer. Giovanni Valerio*, Felix Graf**
Rundumsicht Am CSIA haben Alessandro besonders die Workshops gefallen. «Die Chance, eine Rundumsicht zu gewinnen und mit Fotografie, Grafik, 3D, Motion usw. zu arbeiten, war toll.» Die beiden Schulen haben ihm das theoretische Wissen vermittelt: so habe er die Software kennengelernt und ein «gutes Auge» entwickeln können. Auf die Praxis seien die SchülerInnen nur teilweise vorbereitet worden: «Es gibt gravierende Lücken bei allem, was den Wert der Arbeit – Tarife und Verträge – angeht.» Diese Lücken fülle die Schule deshalb nicht aus, weil sie glaube,
nur eine Minderheit der Studierenden werde später Freelancer. «Manche Lücken können wir mit Ausbildungspraktika schliessen. Für den Rest braucht man Neugierde», sagt Alessandro.
Auf dem Weg zum Freelancer Zuerst war Alessandro einige Monate als Praktikant bei einer Webagentur. Dabei lernte er sehr viel und gewann Einblicke in das Arbeitsklima einer Firma mit vielen Angestellten. Mit einem weiteren Praktikum, das 6 Monate dauerte, hatte er weniger Glück. Mobbing und inakzeptable Arbeitsverträge und -zeiten bestimmten den Alltag. Alessandro geht und wechselt zu einer Firma, die ihm bereits während der Schulzeit ermöglichte, Projekte zu machen. Seit Oktober 2013 arbeitet er selbständig (www.abianchidesign. info). «Ich kümmere mich um Grafik und Websites und arbeite auch im mobilen Bereich, der im Tessin noch Potenzial hat.» Alessandro arbeitet in Balerna
fekte Lösung ist: Man kann von anderen mit mehr Erfahrung viel lernen, gemeinsame Projekte umsetzen, Freundschaften knüpfen und aus finanzieller Sicht bei der Miete sparen», meint Alessandro. Wie sieht seine finanzielle Situation generell aus? «Das hängt vom Arbeitsvolumen ab; ich werde das erst auf lange Sicht einschätzen können.» Jedoch habe er bereits in den ersten Monaten zwar nicht viel verdient, jedoch genug, um die Ausgaben abzudecken.
«Ganz sicher sein» Zu syndicom gestossen ist Alessandro durch die Angebote, die den Studierenden gemacht werden. Aber nicht nur: «Als ich die negative Erfah rung mit dem
«Man darf einfach nicht aufgeben, auch nicht, wenn man arbeitslos wird.»
Praktikum machte, hat mir syndicom geholfen. Ich begriff, dass ich diesem Betrieb den Rücken kehren musste.» syndicom könne bei der Sensibilisierung der Studierenden für die Schwierigkeiten der Branche helfen. Wer sich für Alessandros Bildungsweg entscheidet, solle «sich ganz sicher sein», rät er, denn: «Die meisten Studierenden arbeiten – entgegen dem, was man uns glauben lässt – nach Abschluss ihrer Ausbildung in einem ganz anderen Bereich.» Eigeninitiative brauche man, wenn man sich in dieser Branche durchbeissen wolle: «Man muss über das hinausgehen, was unterrichtet wird, Praktika und hoffentlich positive Erfahrungen sammeln.» Und nicht zuletzt sagt der Freelancer: auch bei Schwierigkeiten oder in Zeiten der Arbeitslosigkeit darf man einfach nicht aufgeben.
*Journalist **ehemaliger syndicom-Praktikant Kommunikation
in einem Workspace, den er mit drei anderen Freelancern teilt. «Ich habe begriffen, dass Co-Working für einen Freelancer am Anfang die per-
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Alessandro Bianchi begann seine Ausbildung am CSIA (Centro Scolastico per le Industrie Artistiche/Kunstgewerbeschule Lugano) in der Abteilung Design in visueller Kommunikation. Alessandro war eine Art Pionier, denn bei der vierjährigen Grundbildung handelte es sich um ein interdisziplinäres Pilotprojekt aus dem Bereich Grafik und Design. Das Spektrum reichte von herkömmlichen grafischen Arbeiten bis zu bewegten 3D-Projekten. «Ich war schon immer ein leidenschaftlicher Webfan und habe ich mich in den letzten zwei Jahren immer mehr in diese Richtung bewegt», sagt Alessandro. Er entdeckte, dass es an der Fachschule der angewandten Künste in Lugano einen Kurs in Digitaler Webgrafik gibt, und belegte ihn gleich.
Recht s0!
Ich bin in einem 100%-Pensum angestellt und war dieses Jahr vermehrt arbeitsunfähig, da ich mich zwei verschiedenen Operationen unterziehen musste. Über die Weihnachtszeit wollte ich die verbliebenen Ferientage beziehen. Dabei hat mich meine Vorgesetzte darauf hingewiesen, dass aufgrund meiner Abwesenheit in diesem Jahr die Ferientage anteilsmässig gekürzt werden. Ist das zulässig? Ferien dienen der Erholung von der Arbeit. Der Ferienanspruch wächst mit der geleisteten Arbeit, und umgekehrt wird der Ferienanspruch durch jede nicht geleistete Arbeitszeit reduziert. Diese Thematik regelt Artikel 329b des Schweizerischen Obligationenrechts. Im Grundsatz gilt, dass bei Verhinderung an der Arbeitsleistung während mehr als einem Monat der Ferienanspruch um einen Zwölftel des Jahresanspruchs gekürzt werden kann. Das Gesetz unterscheidet, ob
eine Arbeitsverhinderung «verschuldet» oder «unverschuldet» ist. Der zweite Absatz dieses Artikels sieht bei schuldloser Verhinderung – zum Beispiel bei Krankheit – eine Privilegierung vor. Schuldlose Verhinderung an der Arbeitsleistung löst nach einem Monat noch keine Kürzung aus. Erst ab vollendetem zweitem Monat der Verhinderung tritt eine Kürzung von einem Zwölftel des Jahresferienanspruchs pro vollem Abwesenheitsmonat ein. Die Verhinderung muss
nicht an einem Stück erfolgen; vielmehr werden die Ausfälle addiert, unabhängig vom Verhinderungsgrund. Zur Berechnung: Eine Arbeitsverhinderung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie auf einen Arbeitstag fällt, daher kann ein «Monat» im Sinne des Gesetzes nicht ein Kalendermonat sein. Massgebend sind bloss die Arbeitstage eines Monats. In der Praxis zählt der Monat zu 21,75 Arbeitstagen, was bedeutet, dass bei einer Absenz von 21,75 Arbeitstagen ein voller Monat im Sinne von Artikel 329b OR vorliegt. Gerechnet wird nur mit vollen Monaten, angebrochene Monate bleiben unberücksichtigt. In deinem Fall heisst das: für die ersten 21,75 Krankheitsta-
ge musst du keine Kürzung der Ferientage befürchten. Warst du während mindestens weiteren 21,75 Arbeitstagen abwesend, wird dein Ferienanspruch um einen Zwölftel gekürzt, also bei einem jährlichen Ferienanspruch von 4 Wochen um 1 2/3 Tage. Bei jedem weiteren vollen abzugsfähigen Monat wird um weitere 1 2/3 Tage gekürzt. Übrigens: Ist man nur zum Teil arbeitsunfähig, zum Beispiel nur 50%, verlängert sich die Schonfrist! Bei 50% AUF tritt die Ferienkürzung erst nach vier Monaten Teilarbeitsunfähigkeit ein, weil erst dann ein ganzer zweiter Monat Arbeitsleistung entfällt. Und: Die Kürzung errechnet sich immer an den Ausfalltagen nur des laufenden Jahres. Mit
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Kürzung der Ferien bei Krankheit
Néomie Nicolet MLaw, Rechtsanwältin Rechtsdienst syndicom
dem Beginn eines neuen Dienstjahres haben Arbeitnehmende Anspruch auf neue Schonfristen gemäss Artikel 329b OR. Das hier Gesagte gilt für Arbeitsverhältnisse, die dem Obligationenrecht und keinem GAV unterliegen. In einem Gesamtarbeitsvertrag kann zugunsten der Angestellten vom OR abgewichen werden.
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Weiterbildung Bildungsinstitut MOvendo Älter werden im Beruf D2.5.1512: 11. und 12. Februar; Läufelfingen, Kurhotel Bad Ramsach. Inhalt: Stärken und Schwächen herausarbeiten, Balance von Berufs- und Privatleben, Veränderungen planen und in Angriff nehmen, Umgang mit der eigenen Energie. Referentin: Astrid Mehr (Erwachsenenbildnerin). Aggressionen im öffentlichen Dienst D2.4.1525: 26. und 27. Februar; Nottwil, Seminarhotel Sempachersee. Inhalt: Aggressionen und ihre Ursachen, Kommunikation und Wahrnehmung, Deeskalationsstrategien, Selbstmanagement. Referent: Fritz Zurflüh (Ausbildner und Berater). Der Weg der Frau: Wen-Do D2.5.1509: 5. und 6. März; Zürich, Trigon Bildungszentrum. Inhalt: Gesellschaftliche Rollenerwartungen, verbale und körperliche Verteidigung. Referentin: Jeanne Allemann (Wen-Do-Trainerin).
Inhalt: Umfassende Google-Suche und Google-Tricks, verschiedene Suchwerkzeuge nutzen, Überprüfung der Informationen, Sicherheitstipps für den Umgang mit dem Internet. Referentin: Claudine Traber (Mediengewerkschaft SSM). Bewerbungsdossier wirkungsvoll gestalten (Word 2013) D2.6.1530: 27. März; Bern, Computerschule Bern. Inhalt: Bewerbungs- bzw. Motivationsbrief sprachlich korrekt formulieren, Lebenslauf wirkungsvoll darstellen, Bewerbungsdossier in PDF-Dokument umwandeln. Referent: Peter Schriber (Informatikberater). Die Kosten übernimmt im Regelfall deine Gewerkschaft. Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich. Anmelden und weitere Kurse auf M ovendo.ch, per info@movendo.ch, Tel. 031 370 00 70 oder Fax 031 370 00 71. Helias
Joomla: Einführung Websites erstellen mit dem Opensource-WebContent-Management-System. 12. und 13. Januar. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 23. Dezember. Adobe Lightroom 5: Der perfekte Einstieg 27. und 28. Januar. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 6. Januar.
Up-to-date mit der Adobe Creative Cloud 8. und 9. Januar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 23. Dezember.
Suchen und finden – sicher im Internet D2.6.1527: 13. März; Zürich, Technopark.
Von Aperture nach Lightroom 20. Januar. Referent: Michel Mayerle. Anmeldeschluss: 6. Januar.
Webseiten erstellen mit Adobe Muse 5. März. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 10. Februar.
Umsteigen von Windows auf Mac 29. Januar. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 6. Januar.
Konzeption und Gestaltung von interaktiven Webseiten 9. bis 11. März, «Hirschen» Allmendingen. Referent: Memi Beltrame. Anmeldeschluss: 10. Februar.
Photoshop: Bildbearbeitung für Print und Web 11. und 12. Februar. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 20. Januar.
Homepage-Baukasten: Websites erstellen mit Jimdo 12. und 13. März. Referent: Diobe Wyss. Anmeldeschluss: 17. Februar.
Workshop Einführung in die Schriftgestaltung mit Glyphs 13. und 14. Februar, Colab Zürich. ReferentInnen: R. E. Scheichelbauer, Janine Fuchs. Anmeldeschluss: 20. Januar.
Schwarzweiss-Meisterkurs 19. März. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 3. März.
Workshop Kalligrafie 16. bis 18. Februar, «Hirschen» Allmendingen. Referentin: Kate Wolff. Anmeldeschluss: 27. Januar.
Beruflich am Ball bleiben, persönlich weiterkommen D2.5.1505: 12. und 26. März; Bern, Novotel Bern Expo. Inhalt: Ausführliche berufliche und persönliche Standortbestimmung, Ressourcen, Fähigkeiten und Stärken erkennen, berufliche Möglichkeiten kennen, Berufs- und Lebensziele, Aktionsplan. Referent: Christoph Dengler (S&B Institut).
Print-Publishing mit OpenSource-Programmen 4. bis 6. März. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 17. Februar.
Bildbearbeitung mit GIMP 17. Februar. Referent: Ueli Baumgartner. Anmeldeschluss: 27. Januar.
Tablet Publishing 25. und 26. März. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 3. März. PDFX-ready-Workflow 27. März. Referent: Beat Kipfer. Anmeldeschluss: 3. März. Bilder perfekt schärfen 13. April. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 17. März.
Interaktive Dokumente und Magazine für Tablets 18. bis 20. Februar. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 27. Januar.
Adobe After Effects: Grundkurs 14. April. Referentin: Jane Gebel. Anmeldeschluss: 17. März.
Porträt-Bearbeitung mit Photoshop 25. Februar. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 20. Januar.
Bildbeurteilung für Anfänger 23. April. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 24. März.
Camera RAW: Intensivkurs 26. Februar. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 4. Februar.
InDesign für Fachleute 29. April. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 7. April.
PSO: ProzessStandard Offsetdruck 26. Februar, UGRA St. Gallen. Referent: Erwin Widmer. Anmeldeschluss: 4. Februar.
Infos und Anmeldung: Die Kurse finden – wo nicht anders vermerkt – im syndicom-Bildungszentrum, Looslistras se 15, Bern, statt. Anmeldung: Helias.ch.
Up to date mit Adobe Illustrator CC/CS6 2. und 3. März. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 10. Februar.
Das syndicom-Kreuzworträtsel Zu gewinnen gibt es einen schnittigen Design-Kugelschreiber von Colani, gespendet von unserer Dienstleistungs partnerin KPT. Das Lösungswort wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffentlicht. Lösungswort und Absender auf einer A6-Postkarte senden an: syndicom-Zeitung, Monbijoustr. 33, Postfach 6336, 3001 Bern. Einsendeschluss: 12. Januar 2015.
SUDOKU Die Lösung des syndicom-Sudokus aus Nr. 14 lautet: 622. Gewonnen hat: Nelly Scheidegger-Kissling aus Langnau im Emmental. Sie erhält eine Hotelcard von unserer Dienstleistungspartnerin Hotelcard. Wir gratulieren herzlich!
MAZ Nonlineares Storytelling: Die Reportage als Multimediaerlebnis 23. bis 25. Februar (3 Tage). Leitung: Bernhard Riedmann, Redaktor Multimedia, «Der Spiegel». Porträt: Du sollst dir (k)ein Bildnis machen 2. bis 4. und 23. März (4 Tage). Leitung: Dozierende aus der Praxis. Schreibwerkstat t: Frei-Schreiben 2. bis 6. März (5 Tage). Leitung: Zora del Buono, Redaktorin «Mare» in Berlin und Schriftstellerin. Kommentar: Worte zu Taten 3. und 4. März (2 Tage). Leitung: Guido Kalberer, Leiter Kulturredaktion, «Tages-Anzeiger». CAS Professionelle Medienarbeit 5. Februar bis 26. August (21 Tage). Leitung: Dozierende aus der Praxis. Infos und Anmeldung: MAZ.ch
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syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014 Adressen
Unsere Pensionierten laden ein Pensionierte Medien Aarau Mittwoch, 7. Januar 2015, 14.15 Uhr: Monatshock im Restaurant Viva in Aarau. Peter Rymann Pensioniertenverein Region Basel Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Bald öffnet wiederum ein neues Jahr seine Tore. Die Fest- und Feiertage gehen vorbei, Verwandtschafts- und Speisegelüste werden bald gestillt, und wir können uns bereits auf das Wiedersehen mit Freunden und Kollegen freuen. Unsere erste Monats- und damit Januarversammlung findet am 5. Januar 2015 statt. Wir treffen uns wie gewohnt um 14.30 Uhr im Rest. Bundesbahn, Hochstrasse 59, 4053 Basel. Wir freuen uns, wenn wir auch 2015 auf euch zählen und gemeinsam das kommende Jahr bei Freud und Leid teilen und begehen können. Ganz in diesem Sinn hoffen wir auf ein zahlreiches Erscheinen und wünschen allen kranken Kolleginnen und Kollegen recht baldige Genesung, in der Hoffnung, sie bald wieder an unseren Versammlungen begrüssen zu können. Für den Vorstand: Ernst Knaus, Präsident Wanderung, Region Basel Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Wanderung vom 22. Januar 2015 führt nach Rothenfluh ins Restaurant Rössli. Wir treffen uns um 13.15 Uhr in der Schalterhalle Basel SBB, Abfahrt 13.31 Uhr (sofern die SBB den Fahrplan nicht ändert). Wir wandern dann in ca. 1½ Std. von Gelterkinden nach Rothenfluh ins Restaurant Rössli. Es sind alle, auch diejenigen, die nicht mehr gut zu Fusse sind, Kolleginnen, Kollegen der Sektion 2 + 3 sowie Ehefrauen und PartnerInnen recht herzlich eingeladen. Nichtwanderer nehmen den Zug um 15.17 Uhr und in Gelterkinden den Bus 102 um 15.40 Uhr bis Rothenfluh Hirschengasse. Nur wenige Schritte von der Haltestelle bis zum Rest. Rössli. Für die Jasser ist auch gesorgt. Ich wünsche allen Kranken gute Besserung, frohe Weihnachten und ein gutes gesundes neues Jahr. Euer Wanderleiter Othmar Jahresschluss der Pensionierten Thurgauer Posthalter Am 27. November trafen sich 41 Mitglieder der pensionierten Posthaltervereinigung im bewährten Restaurant Ochsen in Bänikon. Zur Begrüssung durften wir einen Apero geniessen, den Willi und Hedi Egli spendierten. Gestärkt vom anschliessenden feinen Mittagessen, eröffnete unser Präsident
Hans Bader die Versammlung. Es wurde das Rentnerlied gesungen und von Hans Blöchlinger auf dem Schwyzerörgeli begleitet. Speziell begrüsst wurden die Herren Blöchlinger, Weber und Pfeiffer von der ehemaligen KPD Zürich sowie Roger und Roswitha Burger. Durch die Todesfälle Willi Etter, Ruedi Frei, Albert Scherrer und Gertrud Schümperlin reduzierte sich unsere Mitgliederzahl auf 64. Wir gedachten ihrer mit einer Schweigeminute. Sodann liess der Präsident das vergangene Jahr Revue passieren. Für das kommende Jahr wurden der Tagesausflug und die Ferienwoche vorgestellt, es gab eine Abstimmung für den Halbtagesausflug (Besuch der Seepolizei in Romanshorn), dieser wurde mit grossem Mehr angenommen. Kassier Paul Iseli erklärte die Rechnung und beantwortete Fragen. Besten Dank an Paul für die Arbeit. Hans Bader bat, dass sich die Mitglieder, die eines der Ämter des Vorstands übernehmen würden, sich bei Thury Schranz oder Paul Iseli melden. Nach über 10 Jahren möchten die beiden zurücktreten. Zum krönenden Abschluss wurde der Film von der Ferienwoche in Ladis gezeigt. Mit freudiger Erwartung kann jetzt das neue Jahr kommen und dann sehen sich alle bei dem einen oder anderen Anlass wieder. Besten Dank an alle, die immer an den Veranstaltungen teilnehmen. Eveline Schranz Pensionierten-Vereinigung Post + Swisscom Winterthur Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir laden euch herzlich ein zur Monatsversammlung vom 8. Januar 2015 ins Hotel Wartmann. Beginn um 14.15 Uhr. All denjenigen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns sein können, wünschen wir von Herzen gute Besserung und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. Neu pensionierte Kolleginnen und Kollegen sowie schon länger Pensionierte sind herzlich willkommen. Wir wünschen allen Mitgliedern ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes, gesundes neues Jahr. Für den Vorstand Hanspeter Stauch Pensionierte Zofingen Medien Am Freitag, 9. Januar 2015, findet unser Kegelnachmittag statt. Mit dem Bus um 13.54 Uhr ab Zofingen fahren wir bis zum «Milch hüsli» in Mühlethal. Eure Wanderkollegen F. und P. Postveteranenverein Zürich Unsere erste Versammlung des neuen Jahres findet am Donnerstag, 15. Januar 2015,
um 14.30 Uhr im Volkshaus Zürich statt. Kollege Peter Hürzeler wird uns unter dem Motto «Wein kennen – Wein geniessen» in das Geheimnis der Weinkunde einführen (Degustation!). Wir wünschen allen Mitgliedern eine frohe Adventszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Allen Kranken entbieten wir unsere besten Genesungswünsche. Mit freundlichen Grüssen Der Vorstand Sektionen Grafische Industrie und Verpackung Nordwest- und Zentralschweiz Samstag, 10. Januar, 10 bis 13 Uhr im Hotel Raben, Zofingen: Vertrauensleute-Jahresversammlung der GIV-Sektionen Aargau, Basel, Luzern, Solothurn. Wie immer gilt diese Versammlung als Auftakt ins neue Jahr. Auch dieses Jahr wieder mit interessanten Referaten. Nach der Versammlung gemeinsames Mittagessen. Wir heissen alle Kolleginnen und Kollegen aus den Betrieben herzlich willkommen. Anmeldung bis spätestens 3. Januar an Peter Rymann, Spiegelgasse 9, 5200 Brugg, 056 441 44 87 oder 076 436 00 93 oder perymann@gmail.com. Peter Rymann Wir nehmen Abschied
Georges André, Sektion syndicom Biel/ Bienne, 75 Jahre, Mitglied seit 1973. Hans Bänziger, Sektion Zürich Post. 86 Jahre, Mitglied seit 1947. Heinz Bandi, Sektion Bern Postpersonal, 67 Jahre, Mitglied seit 1973. Ot to Flury, Sektion Region Basel, 89 Jahre, Mitglied seit 1948. Rudolf Frischknecht, Sektion Bern Postpersonal, 67 Jahre, Mitglied seit 1966. Max Gloor, Sektion Bern Postpersonal, 87 Jahre, Mitglied seit 1946. Walter Häberli, Sektion Bern Post personal, 90 Jahre, Mitglied seit 1948. Werner Haberthür, Sektion Zürich Telecom, 76 Jahre, Mitglied seit 1961. Hermann Hari, Sektion Bern syndicom, 83 Jahre, Mitglied seit 1962. Rolf Lindenmann, Sektion GIV Aargau, 74 Jahre, Mitglied seit 1960. Karl Meyer, Sektion Zentralschweiz, 79 Jahre, Mitglied seit 1963. Hilda Nietlisbach, Sektion Zentralschweiz, 80 Jahre, Mitglied seit 1987. Hans Reichen, Sektion GIV Zürich, 86 Jahre, Mitglied seit 1946. Fridolin Schiesser, Sektion Zürich Telecom, 86 Jahre, Mitglied seit 1964. Sektion Bern Postpersonal, 36 Jahre, Mitglied seit 1995. Gérard Talon, Sektion Presse Nordwest-Zentralschweiz, 69 Jahre, Mitglied seit 2001.
Erscheinungsdaten 2015 der syndicom-zeitung Nr. Redaktionsschluss Erscheint 1 Montag, 5. Januar Freitag, 23. Januar 2 Montag, 2. Februar Freitag, 20. Februar 3 Montag, 2. März Freitag, 20. März 4 Montag, 30. März Freitag, 17. April 5 Montag, 27. April Freitag, 15. Mai 6 Dienstag, 26. Mai Freitag, 12. Juni 7 Montag, 22. Juni Freitag, 10. Juli 8 Montag, 10. August Freitag, 28. August 9 Montag, 7. September Freitag, 25. September 10 Montag, 5. Oktober Freitag, 23. Oktober 11 Montag, 2. November Freitag, 20. November 12 Montag, 30. November Freitag, 18. Dezember
Fritz Tessaro, Sektion Bern syndicom, 82 Jahre, Mitglied seit 1969. Kurt Widmer, Sektion Region BaMarlène Stucki, sel, 87 Jahre, Mitglied seit 1988. Walter Wiedenmeier, Sektion GIV Basel, 97 Jahre, Mitglied seit 1937. Kurt Willi, Sektion Zürich Telecom, 92 Jahre, Mitglied seit 1947. Korrigendum: In der letzten Ausgabe haben wir irrtümlich den Tod von Urs Bänziger gemeldet. Wir bedauern diese Verwechslung sehr und bitten um Entschuldigung.
syndicom-Zentralsekretariat Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern Tel. 058 817 18 18 · Fax 058 817 18 17 mail@syndicom.ch Regionalsekretariat Fribourg Route de Beaumont 22, 1700 Fribourg Tel. 058 817 19 90 · Fax 058 817 19 91 fribourg@syndicom.ch Regionalsekretariat Biel Murtenstrasse 33, 2502 Biel/Bienne Tel. 058 817 19 85 · Fax 058 817 19 86 bienne@syndicom.ch Regionalsekretariat Bern Looslistrasse 15, Postfach 382, 3027 Bern Tel. 058 817 18 81 · Fax 058 817 18 97 bern@syndicom.ch Regionalsekretariat Thun Seestrasse 12, Postfach 2528, 3601 Thun Tel. 058 817 19 95 · Fax 058 817 18 97 thun@syndicom.ch Regionalsekretariat Basel Rebgasse 1, Postfach, 4005 Basel Tel. 058 817 19 47 · Fax 058 817 19 55 basel@syndicom.ch Regionalsekretariat Olten Hauptgasse 33, 4600 Olten Tel. 058 817 19 56 · Fax 058 817 19 60 olten@syndicom.ch Regionalsekretariat Härkingen Altgraben 29, 4624 Härkingen Tel. 058 817 19 56 · Fax 058 817 19 60 haerkingen@syndicom.ch Regionalsekretariat Zentralschweiz Brünigstrasse 18, Postfach, 6002 Luzern Tel. 058 817 19 40 · Fax 058 817 19 46 luzern@syndicom.ch Regionalsekretariat Chur Gürtelstrasse 24, Postfach, 7001 Chur Tel. 058 817 19 75 · Fax 058 817 19 76 chur@syndicom.ch Regionalsekretariat Zürich Stauffacherstrasse 60, Volkshaus, Postfach, 8026 Zürich Tel. 058 817 18 98 · Fax 058 817 19 09 zuerich@syndicom.ch Regionalsekretariat Ostschweiz Zwinglistrasse 3, Postfach, 9001 Sankt Gallen Tel. 058 817 19 11 · Fax 058 817 19 15 stgallen@syndicom.ch
IMpressum
«syndicom» Chefredaktion: Nina Scheu Redaktion: Naomi Kunz redaktion@syndicom.ch, Tel. 058 817 18 18 layout: Katja Leudolph korrektorat: Ulrike Krüger adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern inserate: stab@syndicom.ch druck: Ringier Print Adligenswil, Postfach 3739, 6002 Luzern. ISSN 1664-8951 verlegerin: syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation, Monbijoustrasse 33, Postfach 6336, 3001 Bern, Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17 Ausgabe Nr. 1/2015 erscheint am 23. Januar, Redaktionsschluss: 5. Januar
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Regionalsekretariat Zürich
Ausstellung
Meilenstein der Gewerkschaften: Das Arbeitsgesetz Die Eidgenössische Arbeitskommission hat im Beisein von Bundesrat SchneiderAmmann und der Sozialpartner das 50-Jahr-Jubiläum des Schweizer Arbeitsgesetzes gefeiert. Das Arbeitsgesetz wurde 1964 dank dem jahrzehntelangen Kampf der Gewerkschaften eingeführt. Es regelt den Schutz der Gesundheit, die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den speziellen Schutz am Arbeitsplatz für Jugendliche, Schwangere und stillende Frauen. Das Arbeitsgesetz hat sich als Hauptinstrument des Arbeitnehmendenschutzes bewährt. (sgb) Weihnachtsgrüsse
Stille Nacht Vereint hinter der Gewerkschaftsfahne Stille Nacht, heilige Nacht, das Feuerwerk am Himmel kracht, speit Feuergarben in die Welt, mal rabenschwarz – mal grell erhellt – das Palästina-Feeling ist komplett. Nun Kinder aber schnell ins Bett! Am Buffet stehen sie schon lange und ungeduldig Schlange. Stille Nacht, heilige Nacht, fünf Sterne leuchten voller Pracht. Die Könige aus dem Morgenland, aus Filmbusiness und Adelsstand, aus Politik und Industrie, verzückt, geblendet folgen sie dem Gleissen der besagten Sterne; Bethlehem liegt ferne. Stille Nacht, heilige Nacht, zehn Gänge bis um Mitternacht: Langusten aus der Südtürkei, mit Gänseleber, Wachtelei; und Stierenhoden aus Iran in Stutenmilch aus Kurdistan drei Tage lange mariniert und mit Vieux Prune flambiert. Stille Nacht, heilige Nacht, von der Security bewacht. Der Kaviar wird nachgereicht, die Korken knallen, Sekt perlt leicht. Und eine Davidoff zum Schluss markiert Noblesse beim Rauchgenuss. Und ein Orchester mit Posaune hält ein blasiertes Pack bei Laune. Stille Nacht, heilige Nacht hat den Erlöser uns gebracht. S’ist allerdings schon lange her, wir brauchen ihn im Grund nicht mehr. Die Erde, voller Schrott und Schutt, sie geht auch ohne ihn kaputt. Und dann herrscht endlich mal hienieden der lang ersehnte Frieden. Aus: «Hüttenbuchverse» von syndicom-Mitglied Edgar Hermann, erhältlich in allen Buchhandlungen oder direkt beim Autor: Edgar Hermann, Kirchbühlweg 2A, 7206 Igis, Mail: edgar.hermann@bluewin.ch
Eine Fahnensammlung erzählt die Geschichte der Waadtländer Arbeiterbewegung ab der Mitte des 19. Jahrhunderts. Yves Sancey Eine aussergewöhnliche Sammlung von 46 Fahnen ist von Unia dem kantonalen Archiv in Lausanne übergeben, restauriert und nun ausgestellt worden. «Die Fahnensammlung deckt den Zeitraum von 1873 bis 2004 ab. Sie zeigt eine Vielfalt der Berufe und Branchen mit typischen Darstellungen von Werkzeugen, symbolischen Motiven oder Szenen», erzählt Patrick Auderset, Mitkurator der Ausstellung zusammen mit Marianne Enckell. Enckell sagt: «Wir haben versucht, anhand der Fahnen Impressionen der damaligen Arbeits- und Lebensbedingungen zu zeigen.» Auch die Gewerkschaften der Typografen und Pöstler haben ihre Fahnen zur Verfügung gestellt. Die Fahnen bieten die einmalige Möglichkeit, einen Blick auf die Waadtländer Arbeitergeschichte zu werfen, von ihrer Entstehung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zu den jüngsten Veränderungen. «1890 wurde der 1. Mai erstmals als Tag der Arbeit
gefeiert. Dies war der Beginn der gewerkschaftlichen und politischen Arbeiterbewegungen. Seither wurden an allen Arbeiterversammlungen Fahnen getragen. Stolz verkündeten die damals meist rot eingefärbten Fahnen die Klassenzugehörigkeit und forderten eine neue Gesellschaft, die auf Solidarität und sozialer Gerechtigkeit beruht», erklärt Patrick Auderset. Nach dem Zweiten Weltkrieg werden kämpferische Parolen wie «Einigkeit macht stark» langsam durch den Namen der Gewerkschaft ersetzt. Erst im Zusammenhang mit den Gewerkschaftsfusionen entwickelte sich eine Logo-Kultur, welche die Fahnentradition ablöste. Ebenso wurden ab den 70er-Jahren zunehmend Transparente und Schilder verwendet, um politischen und gewerkschaftlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Info: www.aehmo.org/expo
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Seit der Fusion zu syndicom war Sara Vogt als Regionalsekretärin in Zürich für die Medienschaffenden zuständig. Per Ende Jahr verlässt sie unsere Organisation. Sie möchte sich nach ihrer Weiterbildung, einem CAS in Corporate Responsibility und Social Management, nun beruflich in diese neue Richtung entwickeln. Der Nachfolger Ihre Nachfolge konnte innerhalb des Teams des Regionalsekretariates geregelt werden. Die Branchenbetreuung übernimmt neu Idris Djelid, der seit August in der Adminis tration der syndicom-Region arbeitet. Der 32-Jährige hat Betriebswirtschaft studiert und verfügt über Erfahrungen in Gewerkschafts- und Kampagnenarbeit. Gleichzeitig kommt es im Regionalsekretariat in Zürich zu einem weiteren Wechsel. Die langjährige Gewerkschaftssekretärin Elisabeth Fannin wechselt in die Administration und reduziert freiwillig ihr Pensum. Elisabeth Fannin schafft sich so einen Freiraum, um sich einer beruflichen Weiterbildung zu widmen. Wir wünschen Idris Djelid viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe. Sara Vogt danken wir herzlich für ihr grosses Engagement und wünschen ihr alles Gute und «Bon vent» auf dem weiteren Lebensweg! syndicom-Branchenleitung Presse und elektronische Medien und Regionalleitung Zürich-Ostschweiz
Streik der Genfer Verkehrsbetriebe
Entlassungen verhindert syndicom freut sich für die Kolleginnen und Kollegen der Genfer Verkehrsbetriebe (Transports publics genevois, TPG). Der kämpferische Einsatz der TPG-Angestellten und der Gewerkschaften verhinderte sämtliche Entlassungen bis 2018. Am 19. November streikten die Buschauffeure und Tramführer in Genf einen ganzen Tag und legten damit den Stadtverkehr lahm. Sie protestierten gegen die drohenden Entlassungen und Leistungskürzungen, welche die Direktion der Genfer Verkehrsbetriebe im September angekündigt hatte. Am 3. Dezember kam es schliesslich – nach zweitägigen Verhandlungen – zu einer Einigung zwischen den TPG-Gewerkschaften (SEV, ASIP und Transfair) und dem TPG-Verwaltungsrat. In der Einigung garantierte die Direktion, dass es zwischen 2015 und 2018 zu keinen Entlassungen kommen werde. Ausserdem bleiben die statutarischen Lohnmechanismen sowie der Personalbestand 2015 unverändert. In der Folge dieses Übereinkommens sagten die
TPG-Angestellten an einer ausserordentlichen Generalversammlung einen weiteren geplanten Streik am 4. Dezember ab. Dieser Kampf hat sich gelohnt und hat gezeigt, wie wertvoll die Solidarität zwischen den Gewerkschaften ist!
Weniger Autobusse, aber keine Entlassungen Am selben Abend kam die TPG-Debatte auch vors Parlament. Nach hitzigen Diskussionen wurde der neue Leistungsvertrag für die Jahre 2015 bis 2018 zwischen dem Kanton und der TPG gutgeheissen. Abgelehnt wurden die beiden Änderungsvorschläge der Sozialisten und der Grünen, die eine Erhöhung der Subventionen zuhanden der TPG verlangt hatten. Damit erhalten die TPG von der
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Stille Nacht, heilige Nacht bei Sekt und Lachs, bis um halb acht, mit Tschingel Bells und Santa Cla statt Krippe und Marroni-Maa, und Lichterketten überall, so feiern wir das Kind im Stall. Die Rega sucht noch auf den Pisten nach einigen Vermissten.
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Sara Vogt übergibt an Idris Djelid
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50 Jahre Arbeitsgesetz
syndicom | Nr. 15 | 19. Dezember 2014
öffentlichen Hand 845 Millionen Franken über die kommenden vier Jahre verteilt. Im Klartext heisst das: Das Angebot der Verkehrsbetriebe muss um 7 Prozent reduziert werden (beispielsweise sollen künftig auf einigen Linien am Sonntag weniger Busse fahren). Aber es bleibt dabei: Entlassungen gibt es keine. (YS)