Nr. 3 20. 3. 2015
die zeitung
www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation
AZB 3001 Bern Adressänderungen sind zu richten an: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern
Telecom/IT
Cablecom streicht 250 Stellen, gemeinsam mit syndicom werden Lösungen gesucht Seite 5 NZZ Print
Immerhin: ein guter Sozialplan Der grosse Einsatz der Personal- und Betriebskommissionen und von syndicom konnte die Schliessung der NZZ-Druckerei nicht verhindern. Immerhin wurde ein guter Sozialplan für die 125 Entlassenen ausgehandelt. Dennoch: dass die (rentable!) Druckerei in Schlieren geschlossen wird und die Argumente der Personal- und Betriebskommission vom Verwaltungsrat ohne Gegenargumente vom Tisch gewischt wurden, bleibt ein Skandal, dessen Ausmass nur von wenigen erkannt wurde. › Seite 8
ziegler Druck
Noch mehr Drucker arbeitslos Tamedia wird die Ziegler Druck in Winterthur Ende 2015 schliessen. 73 Mitarbeitende verlieren ihre Stelle. Ende 2014 wurde bereits ein Sozialplan für zukünftige Entlassungen ausgehandelt. Tamedia versicherte damals aber, die Schliessung von Ziegler sei noch nicht entschieden. Nur zwei Monate danach erreicht uns bereits der unsoziale Schliessungsentscheid. Klar ist, es geht Tamedia rein um Profit: die Geschäfte laufen wie geschmiert. Der Grosskonzern ist weit entfernt von finanziellen Engpässen. › Seite 8
Medien
Zweite Anhörung der Eidgenössischen Medienkommission EMeK zum Service public Seite 8
IG Frauen
Nationale Frauendemo: Über 12 000 Menschen forderten Lohngleichheit! Seiten 10–11
Letzte
Eine Neuregelung stellt die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament Seite 16
GAV Post 2016: «Alles Gelbe unter einem Dach»
Das haben wir erreicht
Der Gesamtarbeitsvertrag 2016 für die Post liegt vor. Die zentrale syndicom-Forderung « Alles Gelbe unter einem Dach» konnte eingelöst werden. Die drei Konzerngesellschaften erhalten je einen neuen GAV, die Eckwerte sind aber in einem übergeordneten Dach-GAV geregelt. Ein wichtiger Erfolg im ausgehandelten GAV ist, dass neu auch die Lernenden und die Aushilfen dem GAV unterstellt sind. Zudem profitiert das Fahrpersonal der privaten Postautounternehmen (PU) in Zukunft von einer Neuregelung der Arbeitsbedingungen. Die PU-FahrerInnen sind endlich ihren KollegInnen von PostAuto gleichgestellt. Das ist ein grosser Durchbruch. Darüber hinaus ist es gelungen, einen befürchteten Abbau bei Lohn und Arbeitsbedingungen abzuwenden. Trotz einigen Veränderungen im System ändert sich bei den Löhnen und der Arbeitszeit wenig. Neu sind die meisten Zulagen in der Pensionskasse der Post versichert und somit rentenbildend. Bei den Treueprämien mussten wir eine Verschlechterung hinnehmen. Verbesserungen wurden dafür beim Mutter- und Vaterschaftsurlaub und bei der Alters-Teilzeit erreicht.
Analysen und Einschätzungen zum Verhandlungsergebnis findest du auf den Seiten 6 und 7.
Dienstleistungsabkommen Tisa
Tisa: Service public in Gefahr Es geht um fast alles, was wir zum Leben brauchen: vom Trinkwasser bis zur Abfallentsorgung, vom Kindergarten bis zum Altersheim, von Post und Bank über Eisenbahn und Elektrizitätswerke bis zum Theater. Der ganze Service public ist vom Freihandelsabkommen Tisa bedroht. Bettina Dyttrich Seit 2012 laufen die Verhandlungen zum Tisa (Trade in Service Agreement) unter strenger Geheimhaltung. Fünfzig Länder sind dabei, darunter die ganze EU und auch die Schweiz. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verhandelt im Auftrag des Bundesrats – ohne Mandat des
Parlaments. Nur weiss das kaum jemand. «Im Frühjahr 2014 haben wir eine Pressekonferenz zu Tisa gemacht», sagt Stefan Giger, Generalsekretär der Gewerkschaft VPOD: «Niemand ist gekommen.» Dabei wird Tisa, sollte es zum Abschluss kommen, enorme Auswirkungen auf unseren
Alltag haben. Das Ziel des Abkommens ist: liberalisieren, so weit es irgendwie geht. Private Unternehmen sollen Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Tisa-Länder erhalten und müssen behandelt werden wie öffentliche Institutionen.
Fortsetzung auf Seite 3
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
T isa – GEFAHR FÜR SERVICE PUBLIC
Alles privatisieren, was geht
Im Dunstkreis der Welthandelsorganisation wird das Trade in Services Agreement (Tisa) verhandelt, das Dienstleistungen aller Art den Prinzipien der demokratischen Öffentlichkeit entziehen will. Bedroht sind bestehende Angebote und solche, die erst noch erfunden werden. Kommt das Abkommen zustande, unterwirft es auch die Schweiz der Willkür der Konzerne. Yves Sancey, Isolda Agazzi Umfeld) der Welthandelsorganisation (WTO) voranzutreiben. Der Name ist ein Witz: das Herz dieser «wirklich guten» oder «wahren Freunde der Dienstleistungen» schlägt nicht für den Service, sondern für die Gewinne, die sich mit den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in einem totalliberalisierten Markt für private Unternehmen herausschlagen liessen.
© ERIC ROSET
Geheimverhandlungen kurz vor dem Abschluss?
gegen den geplanten Ausverkauf der Dienstleistungen ∙ Ausser Tisa werden derzeit weitere grosse, intransparente Abkommen ausgehandelt, etwa die TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft, Warenhandel). All diese Abkommen sind durch neoliberale Projekte für schrankenlosen Freihandel samt Privatisierung geprägt.
Noch nie unterstand ein internationales Abkommen einer derart strikten Geheimhaltung wie das Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen oder Trade in Services Agreement — kurz Tisa. Über den Inhalt des sogenannten «Freihandelsabkommens» ist nur das bekannt, was dank Wikileaks im Juni 2014 zur Presse durchgesickert ist. Kurz zuvor, im Januar 14, hatte die Schweiz als erstes Land ihre Tisa-Offerte öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Norwegen folgte dann dem Schweizer Beispiel zwar, die anderen Länder aber halten sich wei-
terhin bedeckt. Die USA haben ihre Offerte sogar für eine Dauer von fünf Jahren mit dem «Top Secret»-Siegel versehen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird nicht nur syndicom mit ihren drei grossen Sektoren Post, Telekommunikation und Medien ganz direkt betreffen.
Es droht der Ausverkauf des Service public Jedes öffentliche Gut steht zur Debatte, ohne dass Bürger oder ParlamentarierInnen etwas dazu zu sagen hätten. Verhandelt wird über die Öffnung des «Dienstleistungsmarktes» zugunsten
des globalen Wettbewerbs: Also über Bildung, Gesundheit, Verkehr, Post, Telekommunikation, Radio, Fernsehen … Auch die Regulierung der Finanzmärkte und der Schutz von Personendaten stehen auf dem Spiel. Alle im Service public enthaltenen Dienstleistungen und weitere, die zukünftig entstehen könnten, sind bedroht. Die Spielregeln der Demokratie und der Einflussbereich der öffentlichen Hand sollen in einem nie dagewesenen Mass eingeschränkt werden. Die teilnehmenden demokratischen Staaten europäischer Prägung
werden danach nicht mehr wiederzuerkennen sein.
Ganz Dicke FREUNDe Fünfzig Länder sind bei Tisa dabei, darunter die Europäische Union, die allein 28 Länder vertritt, und die Schweiz. Nachdem 2001 die Ministerkonferenz von Doha (Hauptstadt von Katar am Persischen Golf ), bekannt als «Doha-Runde» der Welthandelsgespräche, spektakulär gescheitert war, schlossen sich 50 Staaten zu den «Really Good Friends of Services» zusammen, um ihre wirtschaftspolitischen Interessen ausserhalb (aber dennoch im
Konkret wurden die Tisa-Verhandlungen Anfang 2012 aufgenommen. Sie könnten bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein. Die jüngste Verhandlungsrunde fand Anfang Februar 2015 in Genf statt. Das Ziel des Abkommens ist, dass private Unternehmen Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliederstaaten erhalten und gleich wie öffentliche Institutionen behandelt werden. Wenn also eine amerikanische Privatklinik in der Schweiz eine Filiale eröffnen würde, hätte sie den gleichen Anspruch auf staatliche Alimentierung wie ein Kantonsspital oder eine Uniklinik (man spricht vom Wegfall der «Inländerbevorzugung»).
«Freiheit» der Daten Den durch Snowden bekannt gemachten NSA-Skandalen zum Trotz setzen sich die USA für die totale «Freiheit» der Dienstleistungen im Internet ein. Würde sie im Rahmen von Tisa umgesetzt, wäre es den einschlägigen Konzernen fortan möglich, unbegrenzt persönliche Daten zu sammeln und diese über Staatsgrenzen hinweg weiterzugeben (und zu vermarkten).
4 Klauseln – 4 Katastrophen 1. Future-Proofing-Klausel Gemäss Tisa-Abkommen sind sämtliche künftigen Dienstleistungen, die heute noch nicht erfunden sind, zwingend der Marktöffnung ausgeliefert. Konnten die Menschen des 18. Jahrhunderts voraussehen, dass wir heute ein staatliches Stromnetz brauchen und eine staatliche SBB betreiben? Können wir heute voraussehen, welche Leistungen des Service public wir in zehn, zwanzig oder hundert Jahren benötigen und ob wir diese dann als private Monopole oder in der Hand des Gemeinwesens organisieren wollen?
2. Negativliste Gemäss Tisa-Abkommen muss jeder Vertragsstaat eine Liste der Dienstleistungen erstellen, welche von der Marktöffnung ausgenommen werden. Für alles, was auf der Liste fehlt, gilt zwingend Marktöffnung. Ein heute noch nicht bekannter Energieträger wird zwingend der Marktöffnung unterstehen, ein staatliches Monopol wie bei der Elektrizität zum Beispiel die staatliche Netzgesellschaft Swissgrid wäre nicht möglich. Aber auch alle weiteren künftigen Dienstleistungsarten, die wir heute noch nicht kennen und die deshalb
auf der Negativliste fehlen, wären zwingend der Marktöffnung unterstellt. 3. «Ratchet»-Klausel Gemäss Tisa-Abkommen darf eine einmal gemachte Marktöffnung nicht mehr zurückgenommen werden. Selbst wenn eine Marköffnung völlig versagt hat, wäre die Rücknahme einer Deregulierung für immer ausgeschlossen. 3. Standstill-Klausel Gemäss Tisa-Abkommen darf die Regulierungsdichte, wie sie bei Unterzeichnung
des Abkommens bestand, nicht mehr erhöht werden. Wenn es beispielsweise im Kanton Aargau keine gesetzliche Einschränkung der Ladenöffnungszeiten gibt, so ist es nicht mehr möglich, später die Ladenöffnungszeiten gesetzlich einzuschränken. Dieses Prinzip gilt auch für andere Einschränkungen, beispielsweise beim Alkohol- oder Tabakverkauf. In amerikanischen Walmart-Supermärkten kann man heute schon Waffen kaufen – das stellt sich Walmart wohl auch für Läden in der Schweiz vor, wenn diese Kette dereinst in die Schweiz expandieren sollte. (VPOD)
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
kritiK und besorgnis Was noch alles? In ihrem Bericht «Tisa versus Public Services» bezeichnet die Internationale der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes (Public Services International, PSI) die Situation auch aufgrund der verschwörerischen Geheimhaltungspolitik als alarmierend: «Wir wissen jetzt, dass Tisa den Finanzsektor weiter deregulieren wird, die Rücküberführung von gescheiterten Privatisierungen verhindern wird und Datenschutzgesetze unterwandert. Was halten unsere Regierungen eigentlich sonst noch vor uns geheim?», fragt die Generalsekretärin der PSI, Rosa Pavanelli.
irreversibel Tisa ist als sogenanntes «lebendes Abkommen» ausgelegt. Das bedeutet, dass es auch für Dienstleistungen gelten soll, die es heute vielleicht noch gar nicht gibt. Sollte also in Zukunft ein neues Service-Angebot für die Allgemeinheit entstehen, müsste es von Anfang an privatwirtschaftlich organisiert werden und folglich Gewinn abwerfen. Die mitunter immensen Investitionen (man denke an die Entwicklung einer alternativen Energieversorgung), die heute oft vom Staat und letztlich solidarisch von der Bevölkerung mitgetragen werden, müssten plötzlich Gewinn abwerfen und die Leistungen würden entsprechend teurer.
len. Dabei ist der Begriff «staatseigene Unternehmen» äusserst dehnbar. In der Schweiz würde er querbeet Einrichtungen wie öffentliche Schwimmbäder, Friedhöfe, Seilbahnunternehmen, die SBB, die Kantonalbanken, die Post, Fussballplätze, städtische Verkehrsbetriebe,
noch für Reiche erschwinglich. Die anderen hätten einfach keine Krankenversicherung, keine Ausbildung, kein öffentliches Trinkwasser. Als Erstes dürften die «halbstaatlichen Betriebe» ins Visier der Privatisierer geraten, öffentliche Dienstleistungen also, die bereits jetzt zum Teil von privaten UnterDie Petition gegen die nehmen erbracht werden und mit Einführung von Tisa kann Tisa leicht für eine weiterhin auf «stop-tisa.ch» totale Marktöffnung unterschrieben werden! angreifbar werden. Als schwacher Trost kann festgehalSchulen, Museen, Universitä- ten werden, dass bezüglich der ten, den Strassenbau, Bibliothe- inhaltlichen Bestimmungen des ken und Flughäfen umspannen. Abkommens noch heftige VerBesonders gefährdet sind die handlungen im Gange sind – Wasserversorgung, die Gesund- obwohl die Integration der oben heitspflege und das Bildungswe- erwähnten Dienstleistungen im sen. Hier lässt sich von Privaten Prinzip bereits durch die Unterzeichnerstaaten akzeptiert ist. richtig Geld verdienen.
Zwei-Klassen-Welt
Rolle der Schweiz?
Allerdings nur, wenn die Dienste auch bezahlt werden können. Entstehen würde so ein Zwei-Klassen-Bildungsund Gesundheitssystem: Fortschrittliche Operationen, vertiefende Bildungsabschlüsse wären nur
So hat die Schweizer Delegation in ihrer individuellen Offerte (ihr Angebot an die Verhandlungspartner, welche Bereiche sich zuerst privatisieren liessen) zu allen «Klauseln» (vgl. Kasten «4 Klauseln – 4 Katastro-
phen») Vorbehalte angemeldet. Beim gegenwärtigen Stand der Dinge sollte der Service public in der Schweiz somit nicht gefährdet sein. Doch es gibt da zwei Haken: Es ist unmöglich vorauszusehen, wie lange diese Vorbehalte aufrechterhalten werden können. Und es ist unsicher, ob am Ende die individuelle (Schweizer) Offerte (und ihre Ausnahmen) oder die Anhänge, die noch verhandelt werden, vorrangig durchgesetzt werden.
Widerstand formiert sich
Bereits jetzt werden im Rahmen von Tisa zusätzliche Vertragsanhänge verhandelt, welche die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand (Vorschlag der EU) oder von Staatsund halbstaatlichen Betrieben (Vorschlag der USA) der freien Marktwirtschaft überlassen sol-
© ERIC ROSET
Privatfriedhöfe
Der Protest hat begonnen ∙ Mindestens 2000 DemonstrantInnen machten sich in Genf am 11. Oktober 2014 stark gegen die Freihandelsabkommen.
Dass ein Abkommen dieser Tragweite komplett von privatem Gewinninteresse diktiert wird, untergräbt die Demokratie und ist ein Skandal. Gewerkschaften und NGOs wehren sich vehement gegen Tisa und mobilisieren weltweit. Die grösste Sorge der Gewerkschaften und der NGOs betrifft die Liberalisierung der öffentlichen Dienstleistungen, den Service public. Zumal aufgrund der Geheimhaltung unklar bleibt, was die Liberalisierung im Energie- und Postsektor genau umfassen soll. In der Schweiz führt das Komitee Stop Tisa eine Petition durch (stop-tisa.ch), die vom Bundesrat verlangt, sich aus den Verhandlungen zurückzuziehen. Im Januar forderten die Berner Stadtparlamentarierinnen Katha rina Gallizzi und Regula Bühlmann (beide Grünes Bündnis) im Rat, Bern zur «Tisa-freien Zone» zu erklären. Dieselben Forderungen gab es auch in Genf und Zürich, Carouge ist bereits als «Tisa-freie Zone» deklariert. Der Widerstand ist umso wichtiger als neben Tisa bereits weitere Handelserleichterungsabkommen wie TTIP/TAFTA und CETA verhandelt werden oder bereits abgeschlossen sind.
Breiter Protest der Gewerkschaften Seit sich im Sommer 2014 das Ausmass der Deregulierungspläne abzuzeichnen begann, wird die Kritik am Tisa-Abkommen immer lauter. Mehrere internationale Gewerkschaftsverbände fordern den unbedingten Abbruch der internationalen Geheimverhandlungen. Für den Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) bezweckt das ohne parlamentarische Kontrolle von den Regierungsvertretern verhandelte Abkommen, «die Regulierung der Finanzdienstleistungen zu schwächen und neue Möglichkeiten für den Zugang zu den Finanzmärkten zu erschliessen». Das Europäische Gewerkschaftskomitee für Bildung und Wissenschaft (EGBW) äusserte sich «sehr besorgt über die Absicht der Europäischen Union, die Bildungsdienstleistungen in die laufenden Tisa-Verhandlungen zu integrieren». Zu den protestierenden Organisationen gehören ausserdem: Die Internationale der Öffentlichen Dienste (PSI), die 669 Gewerkschaften der öffentlichen Dienste vertritt, UNI Global Union (900 Gewerkschaftsorganisationen und 20 Millionen Mitglieder weltweit in Gesundheitswesen, Medien, Telekommunikation und Finanzwesen), IndustriALL (50 Millionen Arbeitnehmende aus Industrie, Bergbau und Energie) und die IUL (Internationale Union der Lebensmittel- und Landwirtschaftsarbeiter-Gewerkschaften, 383 Mitglieds organisationen). (YS)
Dienstleistungsabkommen Tisa
Tisa: Service public in Gefahr Fortsetzung von Seite 1 Angenommen, ein luxem bur gischer Konzern gründet in der Schweiz eine Privatschule, so muss diese die gleiche Unterstützung erhalten wie eine öffentliche Schule.
Service public nur ausnahmsweise gestattet «Die Staaten dürfen zwar auf einer Negativliste festhalten, welche Bereiche sie nicht deregulieren wollen», sagt Stefan Giger, «aber alles, was darauf nicht steht, wird dereguliert, auch Dienstleistungen, die erst in Zukunft entstehen.» Neue gesetzliche Regulierungen eines Dienstleistungsbereichs schliesst Tisa aus. Damit wäre etwa eine Steuer auf allen Finanztransaktionen definitiv vom Tisch.
Und was einmal privatisiert ist, darf nicht mehr verstaatlicht werden. Obwohl genau das zurzeit in vielen Ländern geschieht: Deutsche Gemeinden, unzufrieden mit dem teuren und unzuverlässigen Angebot privater Energiefirmen, holen ihre Stromversorgung unter die demokratische Kontrolle zurück. Und mehrere Länder, etwa Para guay, haben ihre Wasser versorgung wieder verstaatlicht. Mit Tisa ist das nicht mehr möglich. «Das öffnet einem neuen Kolonialismus die Tür», sagt Stefan Giger. «Wenn sich ein Diktator von einem Konzern bestechen lässt und das Wasser privatisiert, bleibt es für immer privatisiert – auch nach seinem Sturz.» Hält sich ein Land nicht daran, kann es von Kon-
zernen verklagt werden. Willi Eberle vom Schweizer Komitee «Stop Tisa» hält das Gesundheitswesen für einen besonders gefährdeten Bereich. «Dort ist am meisten Geld zu holen.» Die Privatisierung der Neuenburger Klinik La Providence, bei welcher der Gesamtarbeitsvertrag gebrochen und Streikende entlassen wurden, habe einen Vorgeschmack auf Tisa gegeben.
Petition lanciert Stop Tisa hat eine Petition lanciert, die den Bundesrat auffordert, die Verhandlungen abzubrechen. Noch harzt es mit der Mobilisierung. Willi Eberle: «Von Gewerkschaftern höre ich oft: ‹Der Bundesrat wird schon dafür sorgen, dass es nicht so schlimm kommt.› Dieses Vertrauen teile ich überhaupt nicht. Die Schweiz hat eine sehr wirt-
schaftsliberale Tradition.» Mit Tisa könnte die Schweiz nicht einmal mehr ihre Ladenöffnungszeiten selbst festlegen, fürchtet Stefan Giger. Das muss auch die BuchhändlerInnen und die Shop-Angestellten bei Swisscom und Post, die bei syndicom organisiert sind, alarmieren.
Eine Neuauflage des Gats Vieles am Tisa kommt bekannt vor: Um die Jahrtausendwende hiess das Abkommen Gats (General Agreement on Trade in Services) und war Teil der Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Bereits mit dem Gats drohte der Ausverkauf der Hochschulen und vieler anderer öffentlicher Einrichtungen. Kampagnen gegen das Abkommen waren ein wichtiges Thema der sogenannten Antiglobalisierungs-
bewegung. Der Widerstand auf der Strasse beeinflusste die Verhandlungen: Schwellenländer und arme Länder verweigerten die Liberalisierung der öffentlichen Dienste genauso wie das geplante Agrarhandelsregime. Mit Tisa versuchen die Wirtschaftsnationen nun, den Handel unter sich auszumachen. Die Gefahr von «fremden Richtern», die die Rechten so gerne heraufbeschwören, wenn es um die Durchsetzung der Menschenrechte geht – bei Tisa ist sie real. Dieses Abkommen gefährdet die Demokratie.
Die Basis dieses Berichts bilden zwei Artikel von Bettina Dyttrich, die im Oktober und November in der Wochenzeitung (WOZ Nr. 43 und 45/2014) erschienen sind. Man findet die vollständigen Versionen im Archiv auf woz.ch.
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015 syndicom-Tagung «Entgrenzung der Arbeit»
Referate auf Youtube aufgeschaltet Am 21. November letzten Jahres hat in Bern die syndicom-Tagung zum Thema «Entgrenzung der Arbeit» stattgefunden. Die spannenden Beiträge der verschiedenen FachreferentInnen wurden auf Video aufgezeichnet und stehen nun auf dem Youtube-Kanal von syndicom zur Verfügung. So kann man sich zum Beispiel am Bildschirm den Vortrag von Soziologie-Professor Ueli Mäder nochmals anhören und anschauen. Bruno Schmucki cher Breite und Tiefe das Thema bearbeitet wurde.
«Flexibilisierung führt zur Prekarisierung.» Dies ist eine von Ueli Mäders zentralen Thesen, welche er an der syndicom-Tagung präsentierte. Und: Die Gesundheit der Angestellten mit den tiefsten Salären leide in dieser Situation gemäss einer Studie am meisten. Deshalb plädiere er dafür, dass in die Arbeit mehr Ruhe und Gelassenheit integriert werden müsse.
Umfassende OnlineDokumentation
Bei Klaus Pickshaus (IG Metall) heisst der Begriff «Humanisierung der Arbeitswelt». Pickshaus skizzierte in seinem Referat zudem die Rolle der Gewerkschaften im Zusammenhang mit den neuen Arbeitsmodellen: «Wir müssen die Angestellten für die Gefahren flexibler Arbeitsorganisationen sensibilisieren, sodass sie in einer zunehmend individualisierten Arbeitswelt gemeinsam ihre Interessen vertreten.» SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano zeigte auf, wie
© SCREENSHOT S YNDICOM
Moderne Arbeitsmodelle kritisch überdenken
Plädiert für mehr Ruhe und Gelassenheit am Arbeitsplatz ∙ Professor Ueli Mäder an der Tagung «Entgrenzung der Arbeit».
die Arbeitgeber Druck ausüben, um die bestehenden Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes auszuhebeln und zu deregulieren. Und Maggie Graf (Seco) wies in ihrem Beitrag zuerst einmal auf die Vorteile in der Flexibilisierung der Arbeit hin – sowohl
bei Arbeitgebern wie bei Arbeitnehmenden. Doch sie zitierte auch aus Studien, welche Nachteile belegen, nämlich die «Ökonomisierung der Zeit, die zu Entfremdung führt». Und Giorgio Pardini (syndicom) berichtete in seinem Vortrag von den ersten
UPC Cablecom streicht 250 Stellen
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www.youtube.com/syndicomCH www.syndicom.ch/entgrenzung
Lohnband Cablex
Sozialplan für Cablecom
Nach der Zusammenlegung der Schweizer mit der österreichischen Ländergesellschaft baut UPC Cablecom in den nächsten drei Jahren 250 Stellen ab. Die Arbeitsplätze werden vor allem in der Schweiz gestrichen, ein herber Schlag für die Beschäftigten des Unternehmens und der gesamten Branche. syndicom geht aber davon aus, dass bis 2018 ein beträchtlicher Teil des Stellenabbaus durch natürliche Fluktuation aufgefangen wird. syndicom wurde von UPC
Resultaten der Umfrage, welche syndicom bei den Beschäftigten der Telecom-Branche im letzten Jahr zum Thema «Entgrenzung der Arbeit» durchgeführt hat. Diese Schlaglichter aus den verschiedenen Referaten der syndicom-Tagung zeigen auf, in wel-
Alle Vorträge vom 21. November wurden auf Video aufgenommen und mit den Präsentationen ergänzt auf den Youtube-Kanal von syndicom aufgeschaltet (deutsch und französisch). Interessierte finden zudem auf der syndicom-Homepage (Dossier «Entgrenzung der Arbeit») alle Folien und Vortragsnotizen der Tagung und die ausführliche Broschüre mit den «20 Antworten von 3500 Beschäftigten der Schweizer Telekombranche zu ihrer Arbeitssituation» zum Online-Lesen und als PDF. Dank dieser umfassenden Dokumentation ist der Boden gelegt für eine fundierte gewerkschaftliche Diskussion über die Veränderungen der Arbeitswelt im Zeitalter der Digitalisierung.
Cablecom immerhin frühzeitig über die Abbau-Massnahme informiert und in die Suche nach sozialverträglichen Lösungen eingebunden. In einem sozialpartnerschaftlichen Dialog wurden Alternativen zu Kündigungen und Begleitmassnahmen für Betroffene diskutiert. Im Zuge dieser Gespräche wurde ein Sozialplan verabschiedet, der Mittel für gezielte Outplacement-Unterstützung, Umschulungen und finanzielle Absicherungen zur Verfügung stellt. (syndicom)
Generelle Lohnerhöhung um 0,5% An mehreren Firmenkonferenzen Ende letzten Jahres wurden die Arbeitsbedingungen von Cablex-Mitarbeitern für unhaltbar befunden. Trotz mehrerer Interventionen von syndicom kamen die Verhandlungen nur schleppend voran. Schliesslich wurde Cablex bis Ende Februar 2015 Zeit gegeben, um spürbare Verbesserungen einzuleiten. Nun hat sich syndicom mit Cablex per 1. April 2015 auf eine generelle Lohnerhöhung von 0,5% für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin-
nen geeinigt. Ausgenommen sind Mitarbeitende, die über dem Lohnband liegen. Diese erhalten eine Einmalprämie in der Höhe von 450 Franken. Die Lohnerhöhung erfolgt parallel zur Einführung der neuen Job-Architektur und den Funktionsbeschreibungen bei Swisscom und Cablex. Solltet ihr Fragen zu eurer Einreihung haben, könnt ihr euch an eure Vorgesetzten, das HR oder an die Regionalsekretariate in eurer Nähe wenden und euch beraten lassen. (syndicom)
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
Bewertung des neuen GAV Post 2016
Post: Ausbau, Umbau, Abbau? So wurde bewertet Die wichtigsten Ergebnisse der GAV-Verhandlungen wurden am 4. Februar 2015 an einer Sitzung des Soundingboards in Bern von den anwesenden TeilnehmerInnen diskutiert und evaluiert.
© ARCHIV S YNDICOM
Die rund 50 gewählten Mitglieder am Soundingboard haben seit dem Sommer 2013 regelmässig an GAV-Veranstaltungen teilgenommen und mit ihrem kri tischem Feedback und konkreten Vorschlägen die syndicom-Verhandlungsdelegation begleitet und unterstützt.
Ausbau Umbau Abbau
1. Grosse GAV-Abdeckung Post CH AG, PostFinance AG und PostAuto AG kommen unter einen gemeinsamen Dach-GAV: «Alles Gelbe unter einem Dach» klappt! Die Auslagerungspolitik der Post schuf ungleiche Anstellungsbedingungen. Der neue Dach-GAV stellt wieder Gleichheit her. Neu kommen sowohl die Aushilfen als auch die Lernenden unter den schützenden GAV. Der Gesamtarbeitsvertrag wird die Arbeitsbedingungen von 90 Prozent aller Mitarbeitenden von Post CH AG und PostAuto AG sowie 75 Prozent von PostFinance AG schützen. Der GAV wird am 1. 1. 2016 in Kraft gesetzt. Er läuft bis Ende 2018.
2. Lohn und Lohnsystematik Die Löhne werden nicht angetastet. Sie werden unverändert in den neuen GAV überführt. Die bisherige Lohnsumme des Erfahrungsanstiegs wird jedes Jahr für die Lohnentwicklung aller eingesetzt; dabei wird Leistung und die Lage im Lohnband berücksichtigt. Neu werden nicht nur die generellen Lohnmassnahmen in den Lohn eingebaut, sondern in der Regel auch die individuellen. So kann im neuen GAV eine Bewegung durch die Lohnbänder stattfinden; die Lohnperspektive wird grösser. Die Arbeitsmarktzulage (AMZU) wird neu in den Lohn eingebaut bzw. die bisherige Zulage wird überführt. Es werden vier Lohn-Regionen gebildet. Die Lohnbänder werden im Ausmass der heutigen AMZU angehoben.
5. Versicherter Lohn Die meisten Zulagen sind neu in der Pensionskasse Post versichert. Es betrifft: Pikett-, Abend-, Nacht- und Sonntagszulagen sowie Prämien. Für sehr viele Mitarbeitende sind diese Zulagen ein wichtiger Lohnbestandteil, d. h. sie sind für den Lebensunterhalt unerlässlich. Es wäre fatal, wenn sie im Alter fehlen! Damit dies nicht mehr geschieht, sind sie neu versichert und somit rentenbildend. Das Einkommen aus Zulagen wird dann bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
6. Zulagen für Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit Die Zuschläge für unregelmässige Arbeitszeiten müssen im GAV neu geregelt werden. Hier ist der Umbau am deutlichsten, denn das alte Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht grosszügigere Zeitzuschläge vor als das neue Arbeits gesetz (ArG); es regelt hingegen den Sonntag nicht. Das ArG kennt jedoch nur einen Zeitzuschlag von 10 Prozent für die Nachtarbeit (23–6 Uhr) und lässt Platz für eine Abgeltung durch Geld. Folgende Regelung wurde im GAV getroffen: Die Zulage für Abend- und Nachtarbeit (20–6 Uhr) wird auf 7 Franken angehoben. Die Zeitzuschläge während den Kernstunden der Nacht von 24 bis 4 Uhr (bis 5 Uhr, wenn Dienstantritt früher als 4 Uhr) werden auf 30 Prozent erhöht. Die Sonntagszulage beträgt neu 11 Franken, und wer an weniger als sechs Sonntagen arbeitet, bekommt einen Lohnzuschlag von 50 Prozent.
7. Spesen 3. Arbeitszeit ∕ Ferien Bei der Arbeitszeit und bei den Ferien ändert sich praktisch nichts: Neu beträgt die wöchentliche Arbeitszeit offiziell 42 Stunden pro Woche und die sogenannte Ausgleichswoche wird im Gegenzug zu einer echten Ferienwoche. Eine Änderung betrifft einzig die 50–59-Jährigen – sie erhalten 6 Wochen Ferien, d. h. sie verlieren drei Tage – und die 60–65-Jährigen – sie erhalten 7 Wochen, d. h. sie verlieren einen Tag. Diese Verschlechterung wird für das ArG-Personal wettgemacht durch die Nachgewährung der Feiertage: Die Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen, gelten nicht wie üblich als bezogen. Sie können zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Im Durchschnitt sind es 2 bis 3 Tage, die so wie ein Ferientag eingesetzt werden können.
Auch bei den Spesen war ein Umbau nötig. Die neuen GAV-Bestimmungen tragen der geänderten gesetzlichen Grundlage Rechnung. Der GAV legt im Detail fest, wann jemand «auswärts» arbeitet und dadurch ein Anrecht auf eine Spesenentschädigung hat.
8. Sozialplan Der vorbildliche und innovative Sozialplan von 2011 hat sich bewährt. Das sogenannte Cafeteria-System gibt allen die freie Wahl, diejenigen Massnahmen zu wählen, die für die berufliche Perspektive am geeignetsten sind. Der effektivste Kündigungsschutz findet sich im Sozialplan: Aus wirtschaftlichen Gründen kann niemand mit über 55 Jahren und mehr als 20 Dienstjahren gekündigt werden. Der Sozialplan wird unverändert in den neuen GAV übernommen.
4. Bezahlte Pausen
Ein harter Brocken in den Verhandlungen waren die bezahlten Kurzpausen. Sie bleiben auch im neuen GAV bestehen. Pro Arbeitstag haben die Mitarbeitenden das Anrecht auf eine bezahlte Kurzpause von 15 Minuten, wenn mindestens 3,5 Stunden an einem Stück gearbeitet werden. Bei PostFinance sind nach wie vor zwei Kurzpausen bezahlt.
gung war sie nicht. Neu wird eine hohe Entschädigung von bis zu 12 Monatslöhnen präventiv vor missbräuchlichen Kündigungen schützen. Mitglieder von Personalkommissionen etc., die sich für faire Anstellungsbedingungen ihrer Kolleginnen und Kollegen stark machen und sich für die korrekte Einhaltung des GAV einsetzen, geniessen so einen zusätzlichen Schutz. Grundsätzlich kann ohne vorgängige Verwarnung nicht gekündigt werden. Ältere MitarbeiterInnen haben zudem das Recht, ihre Kündigungsfrist auf fünf Monate zu verlängern.
10. Treueprämien Die Post wird in Zukunft zwar früher, d. h. ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit, eine Treueprämie ausrichten, aber generell eine viel geringere: 1500 Franken oder eine Woche Ferien sollen es künftig sein. Ein Kahlschlag bei den langjährigen Mitarbeitenden konnte verhindert werden: Wer während der Laufzeit des GAV sein 20. Dienstjubiläum oder höher feiert, bekommt wie bisher drei bzw. vier Wochen Ferien (jedoch keine Abgeltung in Geld).
Und dann noch PostAuto wird weiterhin dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterstehen. Der GAV wird deshalb mehrere abweichende Punkte gegenüber dem Dach-GAV enthalten. Diese Punkte orientieren sich an den bisherigen Ansätzen für Zeit- und Geldzuschläge bei Nachtoder Sonntagsarbeit. Neu werden die Geldzuschläge in der Pensionskasse versichert. Das Personal erhält zudem einen Ruhetag mehr, und die Ausgleichswoche bleibt bestehen.
Top-Ergebnisse in Kürze Die Anstellungsbedingungen des neuen GAV gelten jetzt auch für das Fahrpersonal der PU ! Die Ungleichbehandlung des Fahrpersonals ist somit Vergangenheit. Alle Postautounternehmen mit Personalreglement werden die normativen GAV-Bestimmungen für ihr Personal übernehmen. Der Mutterschaftsurlaub wird von 16 auf 18 Wochen, der Vaterschaftsurlaub von 2 auf 10 Tage erhöht.
9. Kündigungsschutz Die Wiedereinstellung bei einer missbräuchlichen Kündigung fällt weg (im Bundespersonalgesetz wurde sie bereits für Bund und SBB vor über einem Jahr gestrichen). Davon Gebrauch gemacht hat bisher kaum jemand, die Wiedereinstellung war im besten Fall eine präventive Massnahme; eine Rettung nach der Kündi-
Ab dem 58. Lebensjahr haben Mitarbeitende neu einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Sie können den Beschäftigungsgrad auf bis zu 50 Prozent, auf Basis einer Vollzeitstelle, reduzieren.
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015 kommentar
«GAV on Tour» Zürich ∕ Ostschweiz Ort Hinwil Hinwil Urdorf Chur Mülligen Wil SG Berneck Wädenswil Wädenswil Schaffhausen Zürich Zürich Chur Zürich Davos St. Gallen Gossau St. Gallen St. Gallen Mülligen Frauenfeld Frauenfeld Winterthur Siebnen Netstal Zürich Winterthur St. Gallen Bülach Bülach Limmattal Schänis Frauenfeld
Datum Montag, 23. März 2015 Montag, 23. März 2015 Montag, 23. März 2015 Montag, 23. März 2015 Dienstag, 24. März 2015 Dienstag, 24. März 2015 Dienstag, 24. März 2015 Freitag, 27. März 2015 Freitag, 27. März 2015 Samstag, 28. März 2015 Montag, 30. März 2015 Montag, 30. März 2015 Montag, 30. März 2015 Dienstag, 31. März 2015 Dienstag, 31. März 2015 Mittwoch, 1. April 2015 Mittwoch, 1. April 2015 Dienstag, 7. April 2015 Dienstag, 7. April 2015 Dienstag, 7. April 2015 Mittwoch, 8. April 2015 Mittwoch, 8. April 2015 Mittwoch, 8. April 2015 Donnerstag, 9. April 2015 Donnerstag, 9. April 2015 Freitag, 10. April 2015 Montag, 13. April 2015 Montag, 13. April 2015 Dienstag, 14. April 2015 Dienstag, 14. April 2015 Freitag, 17. April 2015 Freitag, 17. April 2015 Freitag, 17. April 2015
Zeit 11:30 14:00 15:00 18:00 14:00 11:30 17:00 – 20:00 11:30 13:30 15:00 11:30 14:00 18:30 11:30 18:30 11:30 18:00 11:30 14:00 14:00 11:30 14:30 19:30 11:30 14:30 19:00 11:30 19:00 11:30 14:00 11:30 19:30 19:30
Treffpunkt BZR Hinwil DiBa Hinwil PostLogistics Bowling-Anlass Sektion Rhätia, BCC City West Briefzentrum Mülligen BZR Wil SG Restaurant Rössli BZR Wädenswil DiBa Wädenswil La Résidence ∕ G V Sektion Schaffhausen Post BZR Zürich Nord DiBa Zürich Nord Hotel Chur, Arvensaal BZR Zürich Süd Hotel Grischa, Saal Rinerhorn in der Mensa V Z St. Gallen PostFinance vor Restaurant Apropos ∕ Subzentrum Gossau vor dem Pausenraum BZR St. Gallen-Appenzell DiBa St. Gallen im Pausenraum Briefzentrum Mülligen BZR Thurgau BZR Thurgau Paketzentrum Steakhouse Argentina BZR Siebnen PostFinance Volkshaus ∕ G V Sektion Zürich Sektor Logistik BZR Winterthur Walhalla, Raum Rosen, a. o. MV Sektion Ostschweiz BZR Bülach DiBa Bülach BZR Limmattal Restaurant Bahnhof ∕ G V Sektion Linth Post Rest. Blumenstein ∕ G V Sektion Thurgau Post
Datum Montag, 23. März 2015 Dienstag, 24. März 2015 Mittwoch, 25. März 2015 Donnerstag, 26. März 2015 Freitag, 27. März 2015 Montag, 30. März 2015 Dienstag, 31. März 2015 Dienstag, 31. März 2015 Donnerstag, 9. April 2015 Donnerstag, 9. April 2015 Montag, 13. April 2015 Dienstag, 14. April 2015 Dienstag, 14. April 2015 Mittwoch, 15. April 2015 Mittwoch, 15. April 2015 Mittwoch, 15. April 2015 Donnerstag, 16. April 2015
Zeit 14:30 – 16:30 19:00 – 21:00 20:00 – 21:30 14:30 – 16:30 19:00 – 21:00 14:30 – 16:30 19:00 – 21:00 14:30 – 16:30 14:30 – 16:30 19:15 – 21:15 19:15 – 21:15 14:30 – 16:30 18:30 – 20:30 14:30 – 16:30 17:00 – 19:00 19:00 – 21:00 19:00 – 21:00
Treffpunkt Schulungsraum, Mösli rechts, Milchstrasse 1 Restaurant Weisses Kreuz, Marktplatz 15 Sitzungsz. Galerie, Logistikzentrum, Milchstr. 8 Ascom-Kantine, Freiburgstrasse 251 Hotel Freienhof, Kyburgsaal 1 BZR, Südstrasse 17 Hotel Bern, Zeughausgasse 9 Sitzungszimmer PostLogistics, Rosenau, Seestr. 12 Restaurant Schützenhaus, Wynigenstrasse 13 Restaurant Schützenhaus, Wynigenstrasse 13 Parkhotel, Weststrasse 90 Regionalsekretariat syndicom, Murtenstrasse 33 Regionalsekretariat syndicom, Murtenstrasse 33 BZR, Marktgasse 1 Hauptsitz Post CH AG, Raum 0 -9, Viktoriastr. 21 Hotel Carlton Europe, Höheweg 94 Hotel Good Night Inn, Englisch-Gruss-Strasse 6
Zeit Einladung folgt 19:30 19:30 19:30 19:30 19:30 19:30 19:30 19:30 19:30
Treffpunkt Sekretariat syndicom Restaurant Kaserne, Kantinenweg 6 Grosser Saal des Gewerkschaftshauses, Rebgasse 1 Rathausgarten, Obere Vorstadt 36 Hotel Linde, Mellingerstrasse 22 Gemeinderatssaal Landhaus Bahnhof buffet Restaurant Rebstock, Menznauerstrasse 41 Restaurant Bahnhof, Rynächtstrasse 2 Restaurant Schützenhaus, Horwerstrasse 93
Bern ∕ Oberwallis Ort Ostermundigen Lyss Ostermundigen Bern Thun Lyss Bern Thun Burgdorf Burgdorf Langenthal Biel Biel Interlaken Bern Interlaken Brig
Nordwest- / Zentralschweiz Ort Härkingen Liestal Basel Aarau Baden Solothurn Olten Wolhusen Altdorf Luzern
Datum 23. März – 17. April 2015 Mittwoch, 15. April 2015 Freitag, 17. April 2015 Montag, 23. März 2015 Mittwoch, 25. März 2015 Dienstag, 31. März 2015 Freitag, 27. März 2015 Donnerstag 26. März 2015 Montag 30. März 2015 Mittwoch 25. März 2015
Gute Gesamtarbeitsverträge mit guten Arbeitsbedingungen sind keine Selbstverständlichkeit. Es braucht das Engagement und die spürbare Kraft von vielen, um gemeinsam mehr erreichen zu können. Jetzt gibt es noch ein gutes Argument, deine Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft bei syndicom zu gewinnen: Für jedes angeworbene Mitglied erhältst du eine Prämie von 100 Franken!
Ein akzeptables und ausgewogenes Ergebnis nach zähen Verhandlungen Liebe Kollegin, lieber Kollege Im August 2013 haben wir die Verhandlungen über den neuen Gesamtarbeitsvertrag mit der Post aufgenommen. Es war schon damals klar, dass diese Verhandlungen kein Spaziergang sein würden. Denn es ging darum, den GAV aus dem Jahre 2002 abzulösen und ihn den stark geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.
© MARGARETA SOMMER
Schweizweite Informationsveranstaltungen
Alain Carrupt, Präsident syndicom
Der Arbeitsalltag der Mitarbeitenden bei der Post hat sich in den letzten 10 Jahren stark verändert: durch den technologischen und gesellschaftlichen Wandel, den wirtschaftlichen Druck und zahlreiche interne Reorganisationen. Aus dem öffentlich-rechtlichen Staatsunternehmen Post ist die privatrechtliche Schweizerische Post AG mit den Konzerngesellschaften Post CH AG, PostAuto Schweiz AG und PostFinance AG entstanden. syndicom ist unter dem Motto «Umbau ja – Abbau nein» in die Verhandlungen eingestiegen. Wir sagten damit klar, dass das Unternehmen Post trotz grossen Veränderungen seinen Mitarbeitenden, unseren Mitgliedern, weiterhin gute und faire Arbeitsbedingungen garantieren muss. Es handelt sich dabei nicht einfach um eine Verpflichtung aus der Vergangenheit, sondern um ein wichtiges Versprechen und die beste Investition in die Zukunft. Das Selbstverständnis, dass die Post eine gute und soziale Arbeitgeberin ist, ist für uns Grundlage und wichtiger Bestandteil jeglicher Vision für das Unternehmen. Weder der Post noch uns selber haben wir die Verhandlungen leicht gemacht. Sowohl am Verhandlungstisch als auch an den vielen Veranstaltungen mit unseren Basis-Mitgliedern haben wir harte Forderungen, drängende Probleme und realistische Lösungen diskutiert. Wir haben gestritten, gerungen und – weil nötig – auch eine mehrmonatige Verhandlungspause eingelegt. Jetzt, rund 20 Monate nach dem Verhandlungsauftakt, liegt das Resultat dieser Anstrengungen auf dem Tisch. Im vorliegenden GAV 2016 steckt ein grosses und zähes Stück Arbeit der Verhandlungsdelegation. Die Delegation blickt deshalb mit Zufriedenheit und ein bisschen Stolz auf das Erreichte. Sie ist überzeugt, dir heute eine akzeptable, ausgewogene Neuregelung deiner Arbeitsbedingungen zu präsentieren. Ähnlich sieht es auch unsere 50-köpfige GAV-Begleitgruppe, das sogenannte «Soundingboard». An dieser Stelle möchte ich allen KollegInnen herzlich danken, die sich mit grossem persönlichem und zeitlichem Engagement und mit viel Fachwissen für dieses Resultat eingesetzt haben. Nun ist es an dir, liebe Kollegin, lieber Kollege, das Ergebnis nüchtern und kritisch zu beurteilen. Du kannst dich an einer der zahlreichen Veranstaltungen von syndicom im Detail über den neuen GAV informieren (Veranstaltungskalender «GAV on Tour» siehe links). Bilde dir deine Meinung – und als Gewerkschaftsmitglied hast du auch immer die Gelegenheit, mitentscheiden zu können.
Dein GAV – Deine Zukunft. Mach Dich stark mit syndicom!
Informationen zur Mitgliedschaft und Online-Beitritt: www.syndicom.ch oder auf jedem Regionalsekretariat.
8 | Branchen
syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
Tamedia schliessT Ziegler druck
eidg. medienkommission
73 auf der Strasse
Nichts bezahlen, aber abkassieren
Tamedia wird die Ziegler Druck AG in Winterthur Ende 2015 schliessen: Wieder maximiert der Medienkonzern seine Profite auf Kosten der Angestellten.
Die Eidgenössische Medienkommission befasst sich derzeit mit dem medialen Angebot im Service public. Eindrücke von einer Anhörung. Nina Scheu Sie wollen auch ein Stück vom Kuchen. Ein so grosses, dass nachher kaum noch etwas übrig bliebe von der SRG. Dass sich die Vertreter des Verbands «Schwei zer Medien» (VSM) damit letzt lich selbst schaden, ist ihnen nicht bewusst. Diesen Eindruck erhielt jedenfalls, wer an der 2. Anhörung zum Service pub lic der Eidgenössischen Medien kommission EMeK zugegen war.
© KEYS TONE
kommerZialisierung auf kosTen der bevölkerung
«Ziegler verbindeT WelTen!» ∙ Im nächsten Winter gibt es auch diese Druckerei nicht mehr.
Das Damoklesschwert, das seit Monaten über Winterthur hing, ist gefallen. Vorsorglich wurde ja auch schon im November und Dezember ein Sozialplan für zukünftige Entlassungen aus gehandelt. Tamedia versicher te da noch, die Schliessung von Ziegler sei noch nicht beschlos sen. Nur zwei Monate später sind diese Beteuerungen nichts mehr wert, der Konzerngewinn geht vor.
keine Überraschung Tamedia ist kein Kleinbetrieb, der demnächst Konkurs anmel den müsste. Noch im Februar konnte der Grosskonzern über 250 Millionen aufwerfen, um Ricardo und Tutti.ch zu über nehmen. Der Akzidenzbetrieb in Winterthur wurde offensichtlich nur in Zusammenhang mit der vertraglich gekoppelten Über nahme des Winterthurer «Land
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boten» in Kauf genommen, ein «notwendiges Übel». Dass Tame dia die Druckerei jetzt abstösst, erstaunt also wenig. Nichts destotrotz ist der Zeitpunkt des unsozialen Schliessungsent scheids völlig absurd: In den kommenden Monaten werden im Grossraum Zürich aufgrund der ebenfalls bevorstehenden Schliessung der NZZDruckerei in Schlieren gegen 200 Drucker und Druckereiangestellte eine neue Stelle suchen. Ihre Chan cen, Arbeit zu finden, sind nicht gross. Doch das scheint weder Tamedia noch der NZZ schlaflo se Nächte zu bereiten.
die billige konkurrenZ im ausland sahnT ab Die Geschäfte von Tamedia und NZZ laufen wie geschmiert, egal, ob es einigen Betrieben der Schweizer Druckbranche nicht gut geht. Eingekauft wird
im billigen Ausland, transpor tiert wird mit dem Lastwagen quer durch Europa, verkauft und Gewinn gemacht wird zu Schweizer Preisen im Inland. Grosse Schweizer Unternehmen – bei Ziegler zog vor gut zwei Jahren Denner einen langjähri gen Grossauftrag zurück – erhö hen so ihre Profite auf Kosten der Schweizer Wirtschaft und der Bevölkerung. Auch Migros lässt ihre Kataloge im Ausland drucken und sogar Tamedia und NZZ drucken ihre eigenen Zeit schriften seit Jahren bei der bil ligen Konkurrenz. Mit Stämpfli und Schellenberg übernehmen zwei Schweizer Fir men Teile von Ziegler Druck, das ist ein schwacher Trost. Es zeigt immerhin, dass Unternehmen auch anders handeln können als Tamedia und NZZ, wenn sie sich nicht ausschliesslich am Maxi malprofit orientieren. (nis)
Neben der vom Gewerbeverband betriebenen Kampagne gegen das neue Radio und Fernsehge setz RTVG und der Initiative zur Abschaffung der Billag ist dieser Vorstoss des VSM ein weiterer Angriff auf die einzige Anbiete rin eines medialen Service pub lic in der Schweiz, die diesen Namen verdient: die SRG. Kein Privatsender bekundet Interes se, Minderheitenprogramme zu finanzieren, eine demokratie relevante Auseinandersetzung oder gar das Schweizer Film schaffen zu fördern. Zahlen will man zwar nichts an die Gebüh ren (darum das Referendum gegen das RTVG), abkassieren aber schon. Zum Beispiel, indem man Sportsendungen (für die die SRG – mit dem Geld der Bevöl kerung – hohe Lizenzgebühren bezahlt) gratis auf den eigenen Websites streamt und mit Wer bung anreichert.
6 minuTen fÜr syndicom Neben den Vertretern des VSM und der SRG konnten auch zwei Chefredaktoren, eine «Jungjour nalistin» und die Gewerkschaf
ten kurz ihren Standpunkt dar legen. Die je sechs Minuten, die dem SSM und syndicom zur Ver fügung standen, werden immer hin durch je ein PDF ergänzt, das auf der Website der Medi enkommission (zusammen mit den anderen Präsentationen) nachgelesen werden kann.
2 x 40 min. fÜr srg und vsm Mehr Zeit erhielten die Vertrete rInnen aus den Redaktionen der SRG und der Verlegerverband, der von Pietro Supino (Tamedia), Marc Walder (Ringier) sowie Axel Wüstmann und Roger Else ner (TV24/AZMedien) repräsen tiert wurde. Ähnlich wie zuvor die Chefredaktoren Hansi Voigt («Watson») und Pierre Ruetschi («Tribune de Genève») forder ten sie, dass die privaten Medi en die Inhalte der SRG kostenlos für ihre Websites übernehmen und kommerzialisieren können. Gleichzeitig dürfe die SRG aber nicht noch mehr Werbung aus strahlen und ganz bestimmt kei ne auf ihrem OnlinePortal auf schalten. Bleibt zu hoffen, dass die Über nahmeversuche des VSM kein Verständnis finden, denn eine schwache SRG würde vor allem die Werbefenster aus dem Aus land beflügeln, statt den priva ten Medienhäusern die erhofften Zusatzeinnahmen zu bringen.
Weiterführende Info (auch zum Thema Medienförderung) im Dossier auf der syndicom-Website: www.syndicom.ch/emek. Medienkommission: www.emek.admin.ch / Themen / Service public.
nZZ PrinT
Letzter Trost: ein Sozialplan
Der grosse Einsatz der Personal- und Betriebskommission und von syndicom hat die Schliessung der NZZ-Druckerei nicht verhindern können. Immerhin wurde ein guter Sozialplan für die 125 Entlassenen ausgehandelt. Nina Scheu Nein, als Gewerkschaft kön nen wir nicht zufrieden sein. Auch wenn der Sozialplan für die Angestellten von NZZ Print recht gut ausgefallen ist. Für eine Zeit, in der die Wirtschaft nach Arbeitszeiterhöhung und Lohnkürzungen schreit, sogar aussergewöhnlich und über durchschnittlich gut. Aber dass die Schliessung der (rentablen!) Druckerei in Schlieren nicht ver hindert werden konnte, dass
die stichhaltigen Argumente der Personal und Betriebskommis sion vom Verwaltungsrat ohne neue Gegenargumente vom Tisch gewischt wurden, ist ein Skandal, dessen Ausmass nur von wenigen erkannt wurde.
es ging um mehr als somm Das Debakel um den vorüber gehend designierten Chefre daktor Markus Somm sorgte zwar für Aufruhr in den Redak
tionen und der Öffentlichkeit, doch der Beschluss, die Drucke rei zu schliessen, wurde ausser halb der NZZ kaum hinterfragt. Seit der Bekanntgabe des Ent scheids war zudem ein Dop pel der Druckdaten an Tamedia übermittelt worden, sodass die NZZ auch bei einem Streik hät te erscheinen können. Die Dru ckereiAngestellten wussten das und sahen auch darum wenig Möglichkeit zum Widerstand.
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
in kÜrZe
arbeiTslosigkeiT im Journalismus
Die leise Abschaffung einer Branche Die Redaktionen werden ausgedünnt, die KollegInnen verschwinden, der Nebentisch bleibt leer. Sie schlagen sich irgendwie durch, hofft man. Wie viele Journis gehen dennoch aufs RAV? Harry Rosenbaum* Das Seco, das monatlich den Bericht «Die Lage auf dem Arbeitsmarkt» veröffentlicht, definiert den Beruf der Jour nalistin, des Journalisten ent sprechend der «Schweizerischen Berufsnomenklatur 2000». Die se Datenbank des Bundesamts für Statistik umfasst 17 000 Berufe. Unter dem Sammelbe griff «Wort, Bild und Printme dienschaffende» werden Jour nalistInnen, RedaktorInnen, KorrektorInnen, LektorInnen, ÜbersetzerInnen, Dolmetsche rInnen und übrige Wort, Bild und Printmedienschaffende ein sortiert. Zu dieser Spezies zählt die Schweizerische Arbeitskräf teerhebung (Sake) in der ganzen Schweiz rund 14 000 Personen.
berufsregisTer halbierT die JournalisTenZahl
ZWei ZählarTen beim seco
Das Seco weist die von den syndicom und das Syndikat RAV gelieferten Arbeitslosen Schweizer Medienschaffender zahlen nach «Wirtschaftszwei SSM sowie der Berufsverband gen» und nach «Berufsgruppen» Impressum hingegen ordnen aus. Unter «Wirtschaftszweigen» nur 7100 Personen im Berufsfeld figurieren in der Untergruppe Journalismus ein. Massgebend «Medien und Kommunikation» dafür ist das von diesen Organi Unternehmen und Arbeitsstät ten der Medienbran che. Bei den «Berufs gruppen» werden die «Die wirkliche Zahl der Medienleute der Unter arbeitslosen Journalisten und gruppe «Medienschaf Journalistinnen lässt sich fende und verwand te Berufe» zugeordnet. nicht eruieren.» Die «Berufsnomenkla Natalie Weber, Impressum tur 2000» gilt hier als Definitionsschema. Die beiden Zählarten sationen geführte Berufsregister liefern eklatant unterschiedli «Medienschaffende BR». Wer die che Arbeitslosenzahlen. Unter geschützte Berufsbezeichnung «Wirtschaftszweige», Untergrup tragen darf, muss sein Haupter pe «Medien und Kommunikati werbseinkommen mit Journa on» werden ausgewiesen: lismus bestreiten und den Pres – 4381 Stellenlose im Januar 2015 sekodex anerkennen. Zu den – 4469 im Januar 2014 im BR erfassten Berufsleuten – 4244 im Januar 2013 zählen neben den klassischen – 3233 im Januar 2012. Medienschaffenden auch Reali Im Vergleich dazu die Zahlen satorInnen, Mediendokumenta bei den «Berufsgruppen», Unter listInnen, MedienillustratorIn gruppe «Medienschaffende und verwandte Berufe»: nen sowie RegisseurInnen.
– 1113 Stellenlose im Januar 2015 – 1191 im Januar 2014. – 1235 im Januar 2013 – 1091 im Januar 2012. Vergleicht man in diesen Jahren die von den Kantonen geliefer ten Zahlen, gibt es in der Ten denz zwischen der deutschen, französischen und italienischen Schweiz keine Unterschiede.
fliessende grenZen bei der berufsdefiniT ion «Es gibt unterschiedliche Zahlen und Einschätzungen über offene Stellen und Arbeitslose im Jour nalismus», sagt Roland Kreuzer, Leiter Sektor Medien bei syndi com. «Einerseits wird der Journa listenberuf nicht überall gleich definiert. Die Grenzen sind heu te sehr fliessend. Andererseits lassen sich nicht alle Journalis ten, die gekündigt worden sind, bei den RAV registrieren. Eini ge werden Freiberufler und ver suchen so über die Runden zu kommen. Neben den statisti schen Erfassungen gibt es sicher eine beachtliche Dunkelziffer. » Das journalistische Stellenange bot sei insgesamt geschrumpft, jedoch unterschiedlich, meint
der Gewerkschaftler. Wegen des Rückgangs bei der Werbung sei der Anteil der gestrichenen Stel len bei den Printmedien grösser als bei Radio und Fernsehen, «wo die Gebühren stabilere Einnah men darstellen und der Informa tionsauftrag auch einen Teil der Arbeitsplätze sichert.»
«Wir konsulTieren das seco gar nichT ersT» Nathalie Weber, Zentralsekre tärin JournalistInnenverband Impressum, sagt: «Die wirkliche Zahl der arbeitslosen Journalis ten und Journalistinnen lässt sich nicht eruieren. Viele Betrof fene melden sich nicht beim RAV, weil sie entweder freibe ruflich weiterarbeiten oder noch andere Jobs haben und den Weg fall der journalistischen Arbeit kompensieren können. Ein Teil war schon immer als Freelancer tätig oder ist nicht berechtigt, Arbeitslosengeld zu beziehen. Im Zusammenhang mit Arbeits losigkeit konsultieren wir die Statistiken des Seco nicht, weil sie zu unverbindlich sind.»
* Freier Journalist
gleiche sTudiengebÜhren fÜr alle an der gbs sT. gallen Ab dem Studienjahr 2015/2016 können Studierende aus anderen Kantonen zu gleichen Bedingungen an der Schule für Gestaltung des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St. Gallen (GBS) studieren wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus St. Gallen – dank der neuen Interkantonalen Vereinbarung der Höheren Fachschulen (HFSV). Ausserkantonale mussten bisher rund 50% mehr Studiengebühren bezahlen als ihre St. Galler Mitstudierenden. Jetzt wird der Lastenausgleich für die Höheren Fachschulen erstmals nach den gleichen Prinzipien funktionieren wie für die Fachhochschulen und die universitären Hochschulen. Wenig bekannte Lehrgänge wie Interactive Media Design oder Schrift und Typografie sollen besonders von der neuen Regelung profitieren. (GBS/red) Werbung, die uns gefällT: aldi druckT in der schWeiZ Seit 2005 verkauft der deutsche Discounter Aldi Waren in der Schweiz. Man mag von Billigst-Angeboten halten, was man will, aber für das jüngst versendete Communiqué aus dem Hause Aldi gibts von unserer Seite Lob: Unter dem Titel «Aldi Suisse legt Wert auf Schweizer Herkunft» rühmt sich der Discounter, der mit 4200 Franken schon seit längerem Mindestlöhne weit über dem Branchendurchschnitt zahlt, dass der wöchentlich erscheinende Werbeprospekt des Unternehmens weiterhin in der Schweiz gedruckt werden soll. Das Bekenntnis zum Produktionsstandort Schweiz sei sehr wichtig für Aldi Suisse, heisst es in der Mitteilung, so könnten Arbeitsplätze und die Umwelt geschont werden. Aldi Suisse setze bewusst ein Zeichen im Kampf zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweizer Druckindustrie. Die Versuchung sei zwar gross gewesen, mit der Auflösung der Euro-Mindestgrenze die Produktion der Drucksachen ins kostengünstige Ausland zu verlagern. Für die «Aldi Woche» verarbeitet die Swissprinters-Druckerei in Zofingen 100% FSC-zertifiziertes Papier aus Schweizer Produktion. Der Werbeprospekt landet jede Woche in rund 2,1 Millionen Schweizer Haushalten. (nis)
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Wir gratulieren unserer langjährigen Partnerin KPT zu ihrem 125-Jahr-Jubiläum und danken für die gute Zusammenarbeit. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zukunft und wünschen weiterhin gute Gesundheit.
10 | Interessengruppen
syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
NatioNale FraueNdemo iN BerN
Über 12 000 Menschen fordern Frauen und Männer trafen sich am 7. März zur nationalen Kundgebung und forderten die konsequente Umsetzung der Lohngleichheit. Unter verlangt ein breites Frauenbündnis vom Bundesrat nun wirkungsvolle Massnahmen.
Gesetze siNd Nicht FreiwilliG Ein Bündnis von 48 Organisationen unter der Leitung von Alliance F und dem SGB hat deshalb anlässlich des Tags der Frau und zwei Tage vor dem Equal Pay Day (Equal-
payday.ch) zur grossen Demo in Bern aufgerufen. Mehr als 12 000 Frauen und Männer sind dem Aufruf gefolgt und fordern mit dem Bündnis die rasche und konsequente Umsetzung der Lohngleichheit. Dazu braucht es Kontrollen. Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin von
Alliance F, betonte die Relevanz für Wirtschaft und Gesellschaft: «Lohnungleichheit prägt Lebensläufe, wenn junge Frauen bereits mit 8 Prozent weniger Lohn in den Arbeitsprozess einsteigen. Lohnungleichheit prägt aber auch die Volkswirtschaft, wenn fähige Talente sich aus dem Arbeitspro-
© FRANT IŠEK MATOUŠ
ihren Familien und den Rentnerinnen.
© SUSANNE OEHLER
rung, Verantwortung und Teilzeitarbeit erklärt werden. 40 Prozent des Lohnunterschieds aber sind mit objektiven Kriterien nicht begründbar, also diskriminierend. Jedes Jahr entgehen den Frauen wegen ihres Geschlechts 7,7 Milliarden Franken. Dieses Geld fehlt den erwerbstätigen Frauen,
© SANDRA GUIGNARD
Auf freiwilliger Basis hat es nicht funktioniert. Die Lohngleichheit ist 34 Jahre nach ihrer Verankerung in der Verfassung noch immer nicht Realität. In der Schweiz verdienen Frauen immer noch 18,9 Prozent weniger als ihre Kollegen. Ein Teil der Lohnungleichheit kann mit ungleich verteilter Berufserfah-
Interessengruppen | 11
syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
die Die KampaGNe Kampagne GeGeN gegen die die lohNdisKrimiNieruNG Lohndiskriminierung Geht geht weiter! weiter!
Wirksame Lohnkontrollen jetzt.
© FRANT IŠEK MATOUŠ
taGuNG Tagung des des GewerKschaFtsBuNds, Gewerkschaftsbunds, FreitaG, Freitag, 12. 12. JuNi Juni 2015 2015 9.30 9.30 –16.30 – 16.30 uhr, Uhr, hotel Hotel BerN, Bern, zeuGhausGasse Zeughausgasse 9, 9, 3011 3011 BerN Bern
© YOSHIKO KUSANO
Jedes JedesJahr Jahrentgehen entgehenden denFrauen Frauender derSchweiz Schweizaufgrund aufgrundder derLohndiskrimiLohndiskriminierung nierung7,7 Milliarden 7,7 MilliardenFranken. Franken.Frauenorganisationen Frauenorganisationenund undGewerkschaften Gewerkschaften setzen setzensich sichseit seitJahrzehnten Jahrzehntenein, ein,um umdiesen diesenMissstand Missstandzu zubeseitigen. beseitigen. Freiwillige FreiwilligeMassnahmen Massnahmenführen führennicht nichtzum zumErfolg, Erfolg,wie wieder derLohngleichheitsLohngleichheitsdialog dialogzeigt, zeigt,der deraufgrund aufgrundmangelnder mangelnderBeteiligung Beteiligungvon vonUnternehmen Unternehmen beendet beendetwurde. wurde. Jetzt Jetztist istder derBundesrat Bundesratin inder derPflicht: Pflicht:Der DerBundesrat Bundesratwird wirdim imSommer Sommereine eine Gesetzesvorlage Gesetzesvorlagegegen gegendie dieLohndiskriminierung Lohndiskriminierungpräsentieren. präsentieren.Er Erwill will Arbeitgeber Arbeitgebermit mit50 50und undmehr mehrMitarbeitenden Mitarbeitendenverpflichten, verpflichten,regelmässig regelmässig Lohnanalysen Lohnanalysendurchzuführen durchzuführenund unddiese diesevon vonDritten Drittenkontrollieren kontrollierenzu zulassen. lassen. An Ander derTagung Tagungvom vom12. 12.Juni Juniwerden werdendie dievorgeschlagenen vorgeschlagenenMassnahmen Massnahmen diskutiert. diskutiert.In Inden denWorkshops Workshopshaben habendie dieTeilnehmenden TeilnehmendenGelegenheit, Gelegenheit,sich sich mit mitverschiedenen verschiedenenAspekten Aspektender derLohngleichheit Lohngleichheitauseinanderzusetzen. auseinanderzusetzen. Die DieTagung Tagungrichtet richtetsich sichbesonders besondersan anPersonen, Personen,die diein inden denBranchen Branchenund und Betrieben Betriebenan anLohnverhandlungen Lohnverhandlungenteilnehmen. teilnehmen.(Angela (AngelaZihler/sgb) Zihler/sgb)
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© FRANT IŠEK MATOUŠ
Referentinnen, Referentinnen,Programm Programmund undAnmeldung: Anmeldung:www.movendo.ch www.movendo.ch
Lohngleichheit! der Leitung von Alliance F und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund
Damit die Forderung nachhaltig umgesetzt wird, lancierte das Bündnis einige Tage vor der Kund-
CVP-Politikerin Barbara Schmid-Federer, Bäuerinnenpräsidentin Christine Bühler und Alt-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. 5504 Personen hatten innert nur einer Woche das Manifest unterzeichnet, als es am 9. März Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga übergeben wurde. (sgb)
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maNiFest war eiN GrosserFolG
gebung das Manifest «Lohngleichheit ist keine Konjunkturfrage!». Zu den Erstunterzeichnerinnen zählen Persönlichkeiten wie Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch, Unternehmerin Rosmarie Michel, Publizistin Esther Girsberger, Künstlerin Pipilotti Rist, Bankenprofessorin Gabrielle Wanzenried,
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die bezahlte und die unbezahlte Arbeit gleichmässig verteilt werden kann, aber auch, damit Frauen im Alter eine faire Rente erhalten.»
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zess zurückziehen, weil sie nicht ihren Fähigkeiten entsprechend entlohnt werden.» Für SGB-Zentralsekretärin Regula Bühlmann ist die Lohngleichheit eine Frage der Gerechtigkeit: «Freiwilligkeit ist bei der Einhaltung von Gesetzen eindeutig der falsche Ansatz. Wir brauchen Lohngleichheit, damit
GleichstelluNGs-Quiz Im Extrablatt der syndicom-Zeitung 1/2015 gab es ein Gleichstellungs-Rätsel zu lösen. Der Hauptpreis, ein Ticketcorner-Gutschein im Wert von 200 Franken, geht an: Kremena Lehmann in Härkingen. Die GewinnerInnen der Trostpreise werden direkt benachrichtigt. Wir gratulieren!
12 | Kultur
syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015 AKtioNswoche 2015
Neu im KiNo
Von toughen Frauen und rohen Machos
meroN GetNet Als meAzA ∙ Eine 14-jährige Schülerin sollte ihren Vergewaltiger und Entführer heiraten und wehrte sich. Die Menschenrechtsanwältin Meaza riskiert viel, als sie versucht, das Mädchen vor der Todesstrafe zu bewahren.
Eine Frau kommt ins Büro einer Rechtshilfeorganisation von Anwältinnen, die kostenlosen Rechtsbeistand für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen leisten. Sie trifft auf Meaza Ashenafi, die engagierte junge Begründerin der Ethiopian Woman Lawyers Association. Nachdem diese sich die Geschichte von Schlägen und dem Alkoholismus des Ehemannes angehört hat, verspricht Meaza, den Mann zu verwarnen. «Keine Angst, es gibt Gesetze in diesem Land, niemand steht ausserhalb des Gesetzes», sagt sie der eingeschüchterten Frau zum Abschied, und es ist dieser Grundsatz, den die 1995 gegründete Organisation strikt
umzusetzen versucht. Doch wie weit Theorie und Praxis auseinanderklaffen und wie sehr Welten liegen zwischen den Verhältnissen in Äthiopiens Hauptstadt – wo die Eingangsszene spielt – und jenen auf dem Lande, davon erzählt «Difret». Drei Fahrstunden von der Hauptstadt Addis Abeba entfernt wird das 14-jährige Bauernmädchen Hirut auf dem Schulweg von einer Reiterbande entführt und vergewaltigt. Gemäss einem «Telefa» genannten, archaischen Brauch soll es daraufhin mit einem der Täter zwangsverheiratet werden. Doch so weit kommt es nicht. Zu Hiruts Glück ist der Mann mit geradezu unglaublicher Blödheit geschlagen und
vergisst eines Tages, die Tür zu dem Verschlag, in den er das Mädchen gesperrt hat, abzuschliessen, und lässt auch noch sein Gewehr dort liegen. Hirut greift die Waffe und flieht, wird jedoch rasch von ihren Peinigern eingeholt und erschiesst im Gerangel ihren Vergewaltiger. Zu ihrem Glück taucht just in dem Moment die Polizei auf und bewahrt sie gerade noch davor, gelyncht zu werden. Statt im Verschlag ihres Peinigers lebt Hirut fortan in einer Zelle des Polizeigefängnisses und wartet auf ihren Prozess. Meaza Ashenafi hört von Hiruts Fall und reist mit einer Mitstreiterin der Woman Lawyers Association in das Gefängnis.
«Hirut braucht keine Anwältin, sie weiss, was sie getan hat. Sie hat einen Mann getötet und sie wird dafür bestraft werden, mit dem Tod», so versucht der Polizeichef dreist die beiden Frauen abzuwimmeln, doch da ist er an die Falschen geraten. Ashenafi beginnt den Kampf gegen bürokratische und von Traditionen bestimmte Hindernisse und bereitet die Verteidigung des Mädchens vor – dem sie erst einmal erklären muss, was eine Anwältin ist. Allerdings scheint ihr Plädoyer auf Notwehr zunächst hoffnungslos, noch nie wurde in Äthiopien eine Frau in einem vergleichbaren Fall freigesprochen. Die Anwältin setzt sich ausserdem mit ihrem Engagement persönlich grossen Gefahren aus. Regisseur und Drehbuchautor Zeresenay Mehari, der mit 15 Jahren in die USA gegangen war, um dort Film zu studieren, und der seit 2002 wieder zeitweise in seinem Heimatland lebt, hörte 2005 von diesem Fall, der sich 1996 real zugetragen hatte, und er war tief beeindruckt. Er kontaktierte die reale Meaza Ashenafi und begann mit der Arbeit an dem Film. Die Suche nach Finanzierung zog sich über viele Jahre hin – kein Wunder in einem Land, in dem bis heute gerade mal vier Spielfilme auf 35 mm realisiert wurden. «Difret» war in Äthiopien so erfolgreich, dass die «Telefa» von der Regierung offiziell verboten wurde.
Buchtipp
Keine Schlaftablette «Arztroman» – wer einen solchen Titel für sein Buch wählt, ist einfach frech. Hat man damit nicht die Hälfte der potenziellen Leserschaft schon gegen sich? Zumindest alle, die es immer peinlich berührte, wenn sie eines der Heftchen aus dem Verlag Bastei in die Hand kriegten. Auch ich staunte nicht schlecht, als ich die Neuerscheinung aus dem renommierten Literaturverlag Kunstmann (mit feministischer Prägung) entdeckte. Trotzdem ging der dicke Band in meinen Besitz über, und ich bereute es nicht. Nur schon, weil die Geschichte mitten in Berlin spielt. Hauptperson ist indes kein schöner jun-
ger Arzt in Weiss, sondern eine Frau in den Vierzigern, die an einem grossen Krankenhaus als Notärztin arbeitet. Sie liebt ihre Arbeit und die nächtlichen Einsätze, nur in ihrem Alltag als frisch Geschiedene kommt sie schlecht zurecht. Wir begleiten sie rund um die Uhr und lernen Freunde, Feinde und PatientInnen mit ihren Ängsten und Leiden kennen. Wir beatmen und betäuben mit – und können uns auch nicht vor Frau Doktors Gefühlsschwankungen retten. Steigt ihr Adrenalinspiegel, steigt auch unserer. Versprochen: Der Roman ist alles andere als eine Schlaftablette. Ist der Autor Kristof Magnusson selbst
son liess sich zum Kirchenmusiker ausbilden. Nach zwei Jahren Sozialarbeit in der Obdachlosenhilfe von New York studierte er am Deutschen Literaturinstitut in Leipzig und an der Universität Reykjavik. Er nimmt die Lesenden gern etwas auf die Schippe, auch mit dem süssen Happyend des «Arztromans». Ist das eine Hommage an die unsterblichen Heftchen vom Kiosk? Danke, Dr. M.!
Mediziner? Er bedient sich eines eindrücklichen Vokabulars, als hätte er sein Leben im Spital verbracht. Dem ist aber nicht so. Der 1976 geborene Magnus-
Christine Hunziker, Buchhändlerin und Museumsmitarbeiterin Kristof Magnusson, «Arztroman», Verlag Antje Kunstmann 2014, 320 Seiten, ca. 31 Franken, ISBN 978-3-88897-966-8.
Die jährliche Aktionswoche der Stadt Bern widmet sich vom 21. bis 27. März 2015 dem Thema «Rassismus im öffentlichen Raum» und bringt mit Veranstaltungen und Aktivitäten ein Kernthema unserer Gesellschaft aufs Tapet: Wer hat nicht schon rassistische Situationen erlebt oder beobachtet – subtile Aussagen, Beschimpfungen oder offensichtliche Diskriminierungen? Auf der Strasse, im Kino, im Tram, im Fussballstadion, im Park … Orte, wo Menschen sich begegnen, können immer auch Schauplätze von Rassismus sein: Das können rassistische Äusserungen oder Beleidigungen an der Tramhaltestelle oder in der Schlange vor der Kasse sein; die Verweigerung einer Bedienung im Restaurant oder einer Ware in einem Geschäft; eine Einlassverweigerung in der Disco oder im Kino. Rassismus im öffentlichen Raum kann in Form von beiläufigen Beleidigungen
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«Difret» von Zeresenay Berhane Mehari ist einer der ersten in Äthiopien realisierten Spielfilme überhaupt und erzählt, angelehnt an einen wahren Fall, vom Kampf einer Anwältin gegen archaische, frauenverachtende Traditionen. Geri Krebs
bis zur Ausübung von physischer Gewalt auftreten. Welche Rolle wollen wir als Mitglieder einer Gesellschaft spielen, wenn es um Rassismus und Diskriminierung geht? Ob Täter, Opfer, Zuschauerin, Zuhörer, ob wir uns eingeschüchtert abwenden oder couragiert eingreifen – wir spielen je nach Situation unterschiedliche Rollen. Und es sind die Menschen, die den Unterschied machen und Raum lassen für Rassismus – oder eben nicht. Die Veranstaltungen der Aktionswoche gegen Rassismus geben Gelegenheit, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen. Erstmals wurde die Aktionswoche von der Stadt Bern 2011 lanciert, seither findet sie jährlich statt. Sie startet jeweils am 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus. (red)
Theater, Kunst, Ausstellungen, Forschung und vieles mehr: Schau dir das Programm der 5. Aktionswoche an! www.berngegenrassismus.ch
Aktuell | 13
syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015 mitGliederporträt
Vernetzung, Förderung, Inspiration Mari Buonocore studiert in Lugano Visuelle Kommunikation. Dabei befasst sie sich unter anderem mit Fotografie und Videobearbeitung. syndicom ist für Mari ein Ort der Vernetzung. ArBeiteN für freuNde uNd BeKANNte Mari absolviert ein Vollzeitstudium, daher fehlt ihr momentan die Zeit für praktisches Lernen und Arbeiten in einem Betrieb. Trotzdem erledigt sie immer wieder kleinere Aufträge: «Die Arbeiten, die ich ausführe, sind für Freunde und Bekannte bestimmt. Normalerweise bezahlen sie mich nach einem von ihnen gewählten Stundensatz.» Zu syndicom kam Mari über Kameraden, die sie auf die Gewerkschaft aufmerksam machten. «Nach einem Gespräch
«Eine Gewerkschaft ist in der Lage, Lösungen zu bieten, die man allein nur schwer finden würde!»
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«Endlich kann ich mich an der Schule mit den Fächern befassen, die für mich früher nur ein Hobby waren!» So beginnt das Gespräch mit Mari Buonocore, 23, die zurzeit im zweiten Jahr des Bachelor-Studiums in Visueller Kommunikation an der SUPSI (Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana) in Lugano-Trevano ist. Dort studiert sie alles, was visuelle Kommunikation betrifft, von Verlagswesen über Fotografie bis zu Video und Web. Schon oft konnte sie im Unterricht erlernte Ansätze und Methodiken bei eigenen Projekten in die Praxis umsetzen. «Mir gefällt der Ansatz mit den Kursen in Form von Projekten, wo nach der Prüfung meistens etwas Wertvolles zurückbleibt. Das kann man in seinen Lebenslauf aufnehmen oder auf Online-Plattformen wie Flickr stellen, wo ich die meisten meiner Fotos hochlade.» Mari ist ein Fan von allem, was mit Bildund Videobearbeitung zu tun hat. Schon seit ihrem 13. Lebensjahr ist das eine ihrer Leidenschaften. Mari besuchte das Gymnasium und absolvierte dann den propädeutischen Kurs am CSIA (Centro scolastico per le industrie artistiche, Kunstgewerbeschule), um schliesslich an die SUPSI zu gelangen. «Dabei merke ich oft, dass viele Dinge ohne die gymnasiale Grundlage nicht so unmittelbar zugänglich wären, wie sie es jetzt sind.»
mAri BuoNocore · Dies ist kein Selfie, sondern ein richtiges Selbstporträt.
mit Sekretärin Giulia Centemeri Fontana verstand ich, dass syndicom mir vieles bieten kann, beispielsweise durch die fortlaufende Organisation von Kursen und vor allem durch die Bereitschaft, mir zu helfen und beizustehen.» Die von syndicom organisierten Anlässe spielen für Mari dabei eine wichtige Rolle. Dabei erhalte sie Anregungen, die für die Fachleute in visueller Kommunikation ganz wichtig seien. Ein solcher Anlass sei zum Beispiel der «Communico», ein Tag an Maris Universität für Mitglieder
aus dem Bereich der Grafik und visuellen Kommunikation. Ein Projekt, das Mari sehr begeistert, sind die «Profile» auf der Website von syndicom, die sich derzeit in der Entwicklungsphase befinden. Daraus soll eine Plattform entstehen, wo jedes «kreative» syndicom-Mitglied sich registrieren und eigene Arbeiten hochladen kann.
iNspirAtioNsquelle Mari ist der Meinung, dass es vor allem für junge Leute wichtig ist, gewerkschaftlich organisiert zu sein. «Denn oft sind die Probleme Einzelner in Tat und Wahrheit Probleme, mit denen sich auch andere abquälen. Eine Gewerkschaft ist in der Lage, Lösungen zu bieten, die man allein nur schwer finden würde!» Sie sage ihren Kameraden immer wieder, dass es keine Entschuldigung dafür gebe, auf einen Beitritt zu verzichten. Die Mitgliedschaft biete Unterstützung und sei manchmal eine Quelle der Inspiration. «Während der von syndicom organisierten Anlässe ist es möglich, Berufskolleginnen und -kollegen zu treffen, neue Bekanntschaften zu schliessen und nützliche Kontakte für die berufliche Zukunft zu knüpfen!»
Giovanni Valerio und Felix Graf
recht so!
Nach 10-jähriger Tätigkeit für den gleichen Arbeitgeber habe ich mündlich den Bezug eines dreimonatigen unbezahlten Urlaubs mit meinen Arbeitgeber vereinbart, um eine längere Auslandreise machen zu können. Zu Hause zurück, finde ich das Kündigungsschreiben meines Arbeitgebers in der Post. Nachdem niemand den eingeschriebenen Brief auf der Post abgeholt hatte, wurde mir dieser per normaler Post zugestellt. Dem Schreiben entnahm ich, dass man mir unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von zwei Monaten das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, und zwar bereits drei Wochen nach meiner Abreise. Was soll ich tun? Kündigung während eines unbezahlten Urlaubs ist im Prinzip zulässig. Arbeitsleistung und Lohnzahlung ruhen zwar, jedoch besteht das Arbeitsverhältnis mit Rechten und Pflichten weiter. Die Frage ist erstens, ob dir die Kündigung gültig zugestellt wurde, und zweitens, ab wann die Kündigungsfrist eigentlich zu laufen anfängt.
Eine Kündigung ist immer «empfangsbedürftig». Sie gilt als zugestellt, wenn sie im Machtbereich des Adressaten eingetroffen ist. Dir wurde ein Einschreiben geschickt. Weil der Brief nicht abgeholt wurde, gilt juristisch bereits der letzte Tag der Abholfrist als Empfangsdatum, die Kündigung wurde also in der Tat gültig zugestellt.
Unabhängig von der Zustellung ist die Frage nach dem Beginn der Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber hat dir mit Wissen um deine Abwesenheit gekündigt. Eine Kündigungsfrist hat aber den Sinn und Zweck, der gekündigten Person Zeit für die Stellensuche einzuräumen. Du konntest erst nach deiner Rückkehr Kenntnis von der Kündigung nehmen und hattest vorher keinen Anlass, dich um eine neue Stelle zu bemühen. Da dies dem Arbeitgeber bewusst war, beginnt die Kündigungsfrist erst nach Ablauf deines unbezahlten Urlaubs. Entsprechend läuft das Arbeitsverhältnis ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der zweimonatigen Kündigungsfrist weiter, und
der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir gegen Erbringung der Arbeitsleistung den Lohn zu bezahlen. Sollte sich dein Arbeitgeber auf einen früheren Kündigungstermin berufen, wäre dies als missbräuchlich zu bezeichnen: Mit einer Kündigung während des Urlaubs hätte der Arbeitgeber erreicht, die Kündigungsfrist nicht zahlen zu müssen. Zudem hast du den unbezahlten Urlaub im Vertrauen bezogen, nach dessen Ablauf weiterbeschäftigt zu sein, was es zu schützen gilt. Teile deinem Arbeitgeber umgehend eingeschrieben mit, dass die Kündigungsfrist erst nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs zu laufen beginnt und du für die Zeit der Kündigungsfrist dei-
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Kündigung während eines unbezahlten Urlaubs
Kathrin Melzani Rechtsberaterin syndicom Rechtsdienst
ne Arbeitsleistung anbietest. Für den Fall, dass man sich auf einen früheren Beginn der Kündigungsfrist beruft, erhebe sofort Einsprache wegen missbräuchlicher Kündigung.
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
WeiterBildung Kurse Branche Post 2015 syndicom bietet 2015 wieder attraktive Weiterbildungskurse an. Die folgenden Kurse sollen syndicom-Mitglieder der Branche Post unterstützen, ihre Aufgaben kompetent erfüllen zu können. Focus – MitarBeiterBeurteilungs systeM der Post D4.4.1501: 22. und 23. Oktober, Thun, Hotel Freienhof. Inhalt: Was ist das Ziel von Focus? Welche Vorund Nachteile bringt Focus? Welche Erfahrungen haben die Kursteilnehmenden bisher mit Focus gemacht? Wie wehrt man sich gegen ungerechte Beurteilung? Wie wird die Leistungshonorierung angewendet? Vorbereitung auf das Focus-Gespräch. Referenten: Carlo Mächler (Poststellenleiter), Peter Lüthi (Team- und Organisationsberater). arBeiten iM VerKauF: BasisKurs D4.6.1501: 9. bis 11. November, Nottwil, Seminarhotel Sempachersee. Inhalt: Du arbeitest im Verkauf und möchtest zusammen mit anderen dein Wissen rund um deinen Arbeitsplatz erweitern? Willst du deine Rechte kennenlernen und Erfahrungen mit anderen austauschen? Telco, Verkauf und Produktschulung, Lohn und Arbeitszeit, Focus, Gesprächsvorbereitung, Umgang mit Zielen, Motivation, Umgang mit Konflikten im Team, Aktuelles aus der Gewerkschaft syndicom, Infos über Projekte usw. Themen und Inhalte werden laufend an die Aktualität angepasst. ReferentInnen: Carlo Mächler (Poststellenleiter), Beatrice Gaggeler, Barbara Kipfer und Silvia Schwab (alle MA Verkauf). arBeiten iM VerKauF: FolgeKurs D4.6.1502: 16. bis 18. November, Thun, Hotel Freienhof. Inhalt: Du arbeitest im Verkauf und möchtest zusammen mit anderen dein Wissen rund um deinen Arbeitsplatz erweitern und vertiefen? Willst du deine Rechte kennenlernen
und Erfahrungen mit anderen austauschen? ReferentInnen: Carlo Mächler (Poststellenleiter), Beatrice Gäggeler, Barbara Kipfer und Silvia Schwab (alle MA Verkauf). arBeiten in Poststellen D4.6.1503: 12. bis 14. November, Nottwil, Seminarhotel Sempachersee. Inhalt: Bist du interessiert, die Themen Führung, Organisation und Verkauf zu vertiefen und Neues zu lernen? Du bist LeiterIn Betrieb oder LeiterIn Poststellengebiet. Du leitest eine Poststelle, möchtest einmal PoststellenleiterIn werden oder du arbeitest als Ablösung. Möchtest du mit anderen deine Erfahrungen austauschen und dein Wissen erweitern? ReferentInnen: Carlo Mächler (Poststellenleiter), Beatrice Gäggeler, Barbara Kipfer und Silvia Schwab (alle MA Verkauf). onlineanMeldung und inFos: www.syndicom.ch/syndicom-kurse
MoVendo Wie Bin ich als arBeitnehMerin Versichert? D2.3.1505: 26. März; Zürich, Unia. Inhalt: System der sozialen Sicherung, Sozialversicherungszweige, Rechte als Arbeitnehmende. Referentin: Christine Goll (Movendo). FinanzKrisen, ihre ursachen und unsere antWorten D2.1.1507: 27. März; Olten, Restaurant Aarhof. Inhalt: Ursachen und Folgen der Finanz-, Schulden- und Eurokrise, gewerkschaftspolitische Antworten darauf. Referenten: Oliver Fahrni (Redaktor «work»), David Gallusser (SGB). BeruFlich aM Ball BleiBen, Persönlich WeiterKoMMen D2.5.1506: 14. April und 5. Mai; Olten, Restaurant Aarhof.
das syndicoMsudoKu Zu gewinnen gibt es Tankgutscheine im Wert von 30 Franken, gespendet von unserer Dienstleistungspartnerin ENI. Die Lösung (die dreistellige Zahl aus den farbigen Feldern, Reihenfolge: von links nach rechts) wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffentlicht. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Lösung und Absender senden an: syndicom-Zeitung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern. Einsendeschluss: 7. April. das syndicoMKreuzWorträtsel Die Lösung des syndicom-Kreuzworträtsels aus Nr. 2 lautet: gaVtool. Gewonnen hat: Elisabeth Gugelmann aus Aarau. Sie erhält einen Reka-Check im Wert von 50 Franken, gespendet von unserer Dienstleistungspartnerin Reka. Wir gratulieren herzlich!
Inhalt: Ausführliche persönliche und berufliche Standortbestimmung, Ressourcen, Fähigkeiten und Stärken erkennen, berufliche Möglichkeiten kennen, Berufs- und Lebensziele, Aktionsplan. Referent: Christoph Dengler (S&B Institut). die WirtschaFt Verstehen D1.8.1505: 22. und 23. April; Männedorf ZH, Seminarhaus Boldern. Inhalt: Ökonomische Grundbegriffe und Zusammenhänge, bezahlte und unbezahlte Arbeit, Rezepte der Gewerkschaften für eine gerechtere Wirtschaft. ReferentInnen: David Gallusser (SGB), Daniel Lampart (SGB), Danièle Lenzin (Unia). Welche PersPeKtiVen Für den serVice PuBlic? D1.8.1506: 24. April; Zürich, VPOD-Zentralsekretariat. Inhalt: Gewerkschaftliche Positionen zur Zukunft des Service public. Referentinnen: Dore Heim (SGB), Judith Bucher (VPOD). Meine stärKen – Mein ProFil: ein lauFBahnseMinar Für Frauen D4.5.1501: 25. April und 9. Mai, Luzern, Hotel Cascada. Inhalt: Persönliche und berufliche Standortbestimmung mit folgenden Etappen: Aktuelle berufliche Situation, Stärken erkennen und darstellen, Zukunftsbilder entwickeln, Impulse für Entwicklung und persönliches Laufbahnmanagement. Referentin: Luzia Amrein (Laufbahnberatung, Coaching, Psychotherapie). Was, Wenn die rente nicht zuM leBen reicht? D2.3.1504: 27. April; Zürich, VPOD-Zentralsekretariat. Inhalt: System der Ergänzungsleistungen zu AHV und IV (1. Säule), Funktionsweise, Anleitung zur Berechnung des Anspruchs. Referentin: Christine Goll (Movendo). Mitgestalten als PersonalVertretung D1.7.1518: 18. bis 19. Mai, Nottwil, Seminarhotel Sempachersee. Inhalt: Mitgestaltungsfelder einer PV, Mitwirkungsformen, Beteiligung an Projekten und in Arbeitsgruppen, Zusammenarbeit mit Führungskräften, Stabsstellen, Projektleitenden und Gewerkschaften, Einbezug der Mitarbeitenden. Referent: Peter Lüthi (Team- und Organisationsberater). Wie regelt die schWeiz die einWanderung? D1.8.1510: 27. Mai, Zürich, VPOD-Zentralsekretariat. Inhalt: Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, flankierende Massnahmen, Ausländergesetz, gewerkschaftliche Positionen. Referenten: Daniel Lampart (SGB), Marc Spescha (Rechtsanwalt).
inFo und anMeldung Die Kosten werden für Gewerkschaftsmitglieder meistens von deiner Gewerkschaft getragen. Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich unverzüglich. Anmeldung: online auf Movendo.ch, per Mail: info@movendo.ch, Telefon 031 370 00 70 oder Fax 031 370 00 71.
helias BildBeurteilung (Für leute ohne FotoausBildung) 23. April. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 24. März. indesign Für Fachleute 29. und 30. April. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 7. April. erarBeiten Von ausBildungsgrund lagen und PrüFungsBeWertung Für BerufsbildnerInnen in der Printmedienverarbeitung. 4. Mai, Schule für Gestaltung, Bern. Referent: Patrick Rotzetter. Anmeldeschluss: 14. April. WorKshoP schneiden 6. Mai, Schule für Gestaltung, Bern. Referent: Patrick Rotzetter. Anmeldeschluss: 14. April. datenhandling Für VerKauFsPersonal 7. und 8. Mai. Referenten: Ueli Baumgartner, Beat Kipfer. Anmeldeschluss: 24. März. PhotoshoP: uPdate 12. Mai. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 21. April. uPtodate Mit der adoBe creatiVe cloud 3. und 4. September. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 11. August. gäBig chläBrig … Ein Leimkurs beim Profi. 4. September, Kumagra, Bern. Referent: Leandro Ferruggia. Anmeldeschluss: 11. August. WorKshoP: ein PlaKat analog gestalten Theorie: 9. September, Workshop: 14. bis 16. September, Hirschen Allmendingen. Referent: Niklaus Troxler. Anmeldeschluss: 10. August. hoMePageBauKasten Websites erstellen mit Jimdo. Einfach, schnell, individuell. 17. September. Referent: Diobe Wyss. Anmeldeschluss: 25. August.
inFos und anMeldung: Die Kurse finden – wo nicht anders vermerkt – im syndicom-Bildungszentrum, Looslistrasse 15, Bern, statt. Anmeldung: Helias.ch. Maz MAZ-Angebote mit freien Plätzen datenjournalisMusgrundlagen: recherche und auFBereitung 24. April (1 Tag). Leitung: Julian Schmidli, Datenjournalist, SRF Schweizer Radio und Fernsehen. tools aus deM WeB: Visualisieren Wie ein ProFi 28. April (1 Tag). Leitung: Beat Rüdt, MAZ-Studienleiter. storytelling Mit BildrePortagen: FotostrecKen Für Print und online 5. und 6. Mai (2 Tage). Leitung: Sabina Paries, Fotografin, Fotoredakteurin, Fotovermittlerin.
inFos und anMeldung: MAZ.ch
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syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015 unsere Pensionierten laden ein
PensioniertenVerein region Basel Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bedingt dadurch, dass der erste Montag im April Ostermontag ist, verschiebt sich unsere April-Versammlung auf den 13. April. Nach dem guten Besuch an der GV erwarten wir auch an der Monatsversammlung vermehrt ein zahlreiches Erscheinen. In der Zwischenzeit wünschen wir allen ein frohes Osterfest, den Kranken baldige Genesung und freuen uns auf das Wiedersehen. Für den Vorstand: Ernst Knaus, Präsident region Basel Wanderung Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die April-Wanderung führt uns wieder über neue Wege: Von Rheinfelden nach Augst ins Restaurant Salmeck. Treffpunkt 13.25 Uhr Schalterhalle Basel SBB. Der Zug fährt um 13.40 Uhr ab. Wir treffen um 13.51 Uhr in Rheinfelden ein, was gleichzeitig Abmarschzeit ist. Nach einem kurzen Trip durch Rheinfelden laufen wir dem Rhein entlang nach Augst, wofür wir 1½ bis 2 Std. brauchen, je nach Tempo, ins «Salmeck» an der Rheinstrasse 1. Es sind alle, auch wer nicht mehr gut zu Fusse ist, Kolleginnen, Kollegen der Sektoren 2 + 3 sowie Ehefrauen und PartnerInnen recht herzlich eingeladen. Nicht-Wanderer nehmen von Liestal oder Basel den Bus 81 bis Haltestelle Augst, von dort ca. 5 Min. zum Restaurant Salmeck. Auch für den Jass ist gesorgt. Jetzt fehlt nur noch die GROSSE Wanderschar! Euer Wanderleiter Othmar PensioniertenhöcK syndicoM Bern Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, am Dienstag, 14. April, findet um 15 Uhr unser jährlicher Höck im Hotel Bern statt. Wie immer gibt es die neusten Informationen von der Sektion, von der Swisscom kommt eventuell ein Referent. Ich hoffe, viele KollegInnen an diesem Höck begrüssen zu dürfen, und verbleibe mit freundlichen Grüssen Roland Gutmann, Präsident PensioniertenVereinigung Bern Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Unsere Monatsversammlung findet am Donnerstag, 2. April, um 15 Uhr im Saal des Restaurants Casa d’Italia, Bühlstrasse 57, 1. Stock, in Bern statt. Als Gast konnten wir die Redaktorin der syndicom-Zeitung gewinnen. Am 10. April findet der Ausflug der PVB statt. Wir fahren mit der Bahn nach Vevey und besuchen dort das Museum Alimentarium. Nach dem Mittagessen Rückfahrt mit der MOB durchs schöne Berner Oberland. Preis 60.– (mit GA 30.–). Anmeldung (bis am 29. März) und Auskunft bei Bruno Binggeli, Tel. 031 721 13 11 oder E-Mail bbinggeli@bluewin.ch. Beat Thierstein, Sekretär PensioniertenVereinigung lötschBerg Post Liebe KollegInnen, am Dienstag, 7. April, treffen wir uns ab 11 Uhr im Hotel Kreuz und Post in Grindelwald beim Bahnhof. Die BOB fährt Interlaken Ost ab 10.05, Grindelwald an 10.39 oder Interlaken Ost ab 11.05, Grindelwald an 11.39. Anmeldungen nimmt unser Obmann Markus Stender, Tel. 033 335 17 18, entgegen und erteilt auch Auskunft. Den Kranken wünschen wir gute Besserung und hoffen, dass sie bald wieder mitmachen können. Werner + Margrit Haldi
rentnertreFF der MediengruPPe schaFFhausen Der nächste Hock findet am Mittwoch, 1. April, 15 Uhr im Restaurant Stauffacher statt. Das ursprüngliche Datum, 8. April, war ein Versehen. Vielen Dank! Mit kollegialen Grüssen i. A. Herbert Villinger
Beginn 14.15 Uhr. Allen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns sein können, wünschen wir gute Besserung und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. Neu Interessierte sind immer herzlich willkommen. Auch in unserer Wandergruppe. Hanspeter Stauch Pensionierte zoFingen Medien Unsere Aprilwanderung findet Freitag, 10. April, statt. Wir treffen uns um 14.10 Uhr beim Bahnhofbrunnen in Zofingen. Wanderung: Personenunterführung gegen Henzmannstrasse, rechts den Gleisen nach Richtung Oftringen bis Wässermattenweg, dann links Richtung Wigger, links der Wigger nach bis Strengelbacherstrasse, Napfweg 1 ins Bistro am Tich. Eure Wanderkollegen F. und P.
PensioniertengruPPe Post solothurn und uMgeBung Einladung zu unserer Hauptversammlung vom Donnerstag, 26. März, um 14 Uhr im Restaurant Bellevue im Lüsslingen. Einladungen mit Traktandenliste werden den Mitgliedern persönlich zugestellt. Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und freuen uns, auch neue Mitglieder bei uns begrüssen zu dürfen. Für den Vorstand Heidi Leutwyler Pensionierte st. gallen Medien Am 20. Februar trafen sich im «Dufour» in St. Gallen 19 Mitglieder der Pensionierten des Sektors 3 der Sektion Ostschweiz zur Hauptversammlung. Anwesend waren als Gäste aus Zürich Ruth Brunner und Mario Brusadin. Die Mehrheit der Anwesenden kannte das Problem der St. Galler Pensionierten, es wurde im Vorfeld der HV mehrfach darüber gesprochen: Es war die letzte Hauptversammlung. Der künftige Status ist der einer Gruppierung, geleitet wird sie weiterhin von Fritz Heinze, Sepp Weiss, Horst Weisheimer und Heinz Schmid. Stein des Anstosses war die neue Weisung des Zentralvorstands, die der Form der Pensioniertenvereinigungen nicht viel Spielraum lässt. Der St. Galler Vorstand hatte sich der Einfachheit halber für das Modell entschieden, das die Pensionierten Sektor 1 und 2 schon lange kennen. Die teils vorherrschenden Zweifel entkräftete das Führungsgremium mit der Bemerkung, dass das Vereinsleben auch ohne den offiziellen Status eines Vereins seinen gewohnten Lauf gehen werde.
PostVeteranenVerein zürich An unserer nächsten Versammlung vom Donnerstag, 9. April, 14.30 Uhr im Volkshaus Zürich wird uns Max Huber über eine Reise in das Landleben in Israel erzählen: «Mit Kasimir von Nazareth nach Bethlehem». Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher, ist doch Herr Huber als brillanter Erzähler bei uns bestens bekannt. Mit freundlichen Grüssen, für den Vorstand Hannes Pfeiffer
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Pensionierte Medien aarau Mittwoch, 1. April, 14.15 Uhr: Monatshock im Restaurant Viva in Aarau. Peter Rymann
Wir nehMen aBschied
Revisor Peter Huber lässt an der HV über den Kassabericht abstimmen.
Donnerstag, 30. April: Präsentation Plakate Stefan Heezen (bei syndicom). Mittwoch, 10. Juni: Besuch Museum Kornhaus und Würth-Sammlung in Rorschach. Einladungen werden versandt. Der nächste Monatshöck im Restaurant Papagei ist am Donnerstag, 4. April, von 14 bis 16 Uhr. Fritz Heinze Pension. PostPersonal st. gallen Hauptversammlung am Freitag, 20. 3., im Restaurant Apropos Logistikzentrum Gossau, die Sektion offeriert das Nachtessen. Am 7. 4. findet im «Hirschen» St. Fiden um 14 Uhr die Frühjahrsversammlung statt, Mittagessen 12 Uhr. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass am Dienstag, dem 12. 5., unser traditioneller Ausflug an den Hallwilersee durchgeführt wird. Bitte anmelden und die Einzahlung vornehmen. Den Kranken und Verhinderten alles Gute und bis ein andermal. Kaspar Gallati PensioniertenVereinigung Post + sWisscoM Winterthur Wir laden euch herzlich ein zur Monatsversammlung vom 9. April ins Hotel Wartmann.
PostVeteranenVerein zürich Wandergruppe Donnerstag, 26. März, wandern wir im Ruedertal, einem der schönsten Wandergebiete im Aargau. Die «Ruedere» bildet ein enges V-Tal, das wenig Raum für Siedlungen lässt. Dafür sind die Hügelrücken zu beiden Seiten breit, mit reichlich Platz für die Anlage von Bauernhöfen, die häufig im Berner Stil erbaut wurden («aargauisches Emmental»). Unsere Wanderung führt von Gontenschwil (Startcafé) über den Hasel nach Schmiedrued zum Mittagessen im «Sternen» (170 m Steigung, 1½ Std.). Anschliessend auf dem Hügelzug der andern Talseite nach Schlossrued (130 m Steigung, 1½ Std.). Fahrplan: Zürich HB ab 9.04, Aarau an 9.27, weiter mit der WSB bis Gontenschwil, an 10.06. Schlossrued ab 15.47, Zürich HB an 16.52, Umsteigen in Schöftland und Aarau. Billett: Wohnort–Gontenschwil, retour ab Schlossrued Dorf (Halbtax ab Zürich 27 Fr.). Nächste Wanderung: 30. April mit Kurt Hakios von Berg TG nach Altnau. Kontakt: 044 302 40 51. Wir freuen uns auf eure rege Teilnahme und grüssen euch herzlich: Willi Wacker, Sepp Hüsser und Kari Bichsel iMPressuM
syndicoMzeitung Redaktion: Naomi Kunz Tel. 058 817 18 18, redaktion@syndicom.ch layout: Katja Leudolph leKtorat: Ulrike Krüger adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17 inserate: stab@syndicom.ch drucK: Ringier Print Adligenswil AG Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil Verlegerin: syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation, «syndicoM» erscheint 12 Mal im Jahr. Ausgabe Nr. 4 erscheint am 17. April (Redaktionsschluss: 30. März).
Willy BaldauF, Sektion GIV Zürich/Ostschweiz, 80 Jahre, Mitglied seit 1989. hans BaMert, Sektion Zürich Sektor Logistik, 88 Jahre, Mitglied seit 1999. Max Bärtschi, Sektion Olten/Solothurn, 85 Jahre, Mitglied seit 1953. ot to Blaser, Sektion Emmental-Oberaargau Post, 89 Jahre, Mitglied seit 1945. Werner Bruderer, Sektion Zürich Sektor Logistik, 92 Jahre, Mitglied seit 1938. Martin caMinada, Sektion Rhätia, 77 Jahre, Mitglied seit 1968. Felix distel, Sektion Zentralschweiz, 83 Jahre, Mitglied seit 1967. Maria ehrler, Sektion Bern Postpersonal, 83 Jahre, Mitglied seit 2000. WilFried ehrsaM, Sektion Zürich Telecom, 86 Jahre, Mitglied seit 1951. Martin gartMann, Sektion Bern Postpersonal, 82 Jahre, Mitglied seit 1951. hans gerBer, Sektion Zürich Telecom, 88 Jahre, Mitglied seit 1959. heinrich graF, Sektion Zürich Sektor Logistik, 70 Jahre, Mitglied seit 1999. hansPeter hungerBühler, Sektion Thurgau Post, 66 Jahre, Mitglied seit 1964. hansrudolF KauFMann, Sektion Bern, 81 Jahre, Mitglied seit 1958. ManFred Klose, Sektion Zürich Telecom, 84 Jahre, Mitglied seit 1950. eVa KnoteKPosKocil, Sektion Region Basel, 78 Jahre, Mitglied seit 1970. gert Kohli, Sektion GIV Zürich/Ostschweiz, 81 Jahre, Mitglied seit 1953. Walter lehMann, Sektion Ostschweiz, 69 Jahre, Mitglied seit 1965. hans Meier, Sektion Ostschweiz, 79 Jahre, Mitglied seit 1954. roland Met tler, Sektion Ostschweiz, 81 Jahre, Mitglied seit 1972. joseF reichMuth, Sektion Rhätia, 64 Jahre, Mitglied seit 1990. rudolF roelli, Sektion Zentralschweiz, 90 Jahre, Mitglied seit 1946. Marinet te roPrazBalliF, Sektion Fribourg, 60 Jahre, Mitglied seit 2010. Peter rothenBühler, Sektion Bern Postpersonal, 83 Jahre, Mitglied seit 1948. Walter rüegg, Sektion Zürich Telecom, 88 Jahre, Mitglied seit 1964. Werner schenK, Sektion Zürich Sektor Logistik, 57 Jahre, Mitglied seit 1974. sonja siegrist, Sektion Bern Postpersonal, 81 Jahre, Mitglied seit 1954. hans stadler, Sektion Ostschweiz, 89 Jahre, Mitglied seit 1953. hans störK, Sektion GIV Zürich/Ostschweiz, 88 Jahre, Mitglied seit 1952. Beat tanner, Sektion Olten/Solothurn, 69 Jahre, Mitglied seit 1977. giusePPe tonolla, Sektion Zürich Sektor Logistik, 83 Jahre, Mitglied seit 1952. Karl johann trachsel, Sektion Bern Postpersonal, 83 Jahre, Mitglied seit 1950. silVia urechWalder, Sektion Aargau, 55 Jahre, Mitglied seit 2002. joseF Von Mentlen, Sektion Bern, 89 Jahre, Mitglied seit 1946. Max WenK, Sektion Zürich Sektor Logistik, 87 Jahre, Mitglied seit 1999. eriKa Wintsch, Sektion Zürich Telecom, 87 Jahre, Mitglied seit 1948. Kurt zBinden, Sektion Bern Postpersonal, 84 Jahre, Mitglied seit 1949.
16 | Letzte
syndicom | Nr. 3 | 20. März 2015
Einigung zur ArbEitszEitErfAssung
Gratisarbeit ist kein Kavaliersdelikt ... Endlich ist das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung tätig geworden und hat eine Neuregelung der Arbeitszeiterfassung vorgelegt, die von den Dachverbänden akzeptiert wurde. men für den Gesundheitsschutz und zum Schutz vor psychosozialen Risiken enthalten. Nicht zuletzt braucht es das individuelle, schriftliche Einverständnis der betroffenen Angestellten.
Die Firmen in der Schweiz sind verpflichtet, die Arbeitszeiten fast aller ihrer Angestellten zu erfassen. Diese Vorgaben wurden jedoch bisher ungenügend angewendet. Wirtschaftsverbände, Parlament und Bundesrat machten Druck, bei der Arbeitszeiterfassung dieser Realität Rechnung zu tragen. Jetzt stellt eine Neuregelung die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament. Die Regelung wurde vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vorgeschlagen und von den Dachverbänden akzeptiert.
schlimmErEs VErhindErt
Nun ist es an den Arbeitgebern und den Behörden, die neuen Bestimmungen auch durchzusetzen. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeit grösstenteils
© MAR T IN RUETSCHI
AusnAhmE nur mit gAV-rEgElung
dAhin wollEn ViElE nicht zurück ∙ Die Stempeluhr ist heute fast ein Symbol des proletarischen Zeitalters, doch «unternehmerische» Zeiteinteilung kann für Angestellte böse enden. Einstempeln bei ABB, 1994.
selbst festlegen können und mehr als 120 000 Franken pro Jahr verdienen. Diese Ausnahme muss in einem Gesamtar-
beitsvertrag (GAV) mit den repräsentativen Sozialpartnern geregelt werden. Der GAV muss zudem spezifische Massnah-
Mit der neuen Regelung wurde verhindert, dass die Arbeitszeiterfassung für ganze Branchen abgeschafft wird, wie es zwei in den eidgenössischen Räten hängige Motionen verlangten. Es bestand zudem die Gefahr, dass der Bundesrat in eigener Regie über eine Verordnungsänderung Ausnahmen beschliesst. Verhindert wurden zudem Möglichkeiten zum automatischen Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung, etwa eine blosse Lohngrenze, ab welcher ohne weiteres auf die Erfassung verzichtet werden kann. Oder Regelungen, wonach es genügt, dass ein Angestellter im Handelsregister eingetragen ist, um automatisch die Arbeitszeit nicht mehr erfassen zu müssen, wie das Seco ursprünglich wollte. (sgb)
zukunft dEr ArbEitszEitErfAssung
Was bringt die Neuregelung konkret? Die Neuregelung der Arbeitszeit-Erfassung betrifft bei syndicom vor allem die Angestellten in den Medien und in der Telekommunikation. Wie werden sich die neuen Bestimmungen auf den Arbeitsalltag in diesen Branchen auswirken? Wir haben bei den syndicom-Zentralsekretären Roland Kreuzer (Leiter Sektor Medien) und Giorgio Pardini (Leiter Sektor Telecom/IT) nachgefragt. Wie soll die Neuregelung der Arbeitszeiterfassung in euren Branchen umgesetzt werden? rolAnd krEuzEr: Unmittelbar betroffen sind im Medienbereich von syndicom die Redaktionen. Dort haben wir zusammen mit Impressum seit einem Jahr mit Strafanzeigen Druck gemacht, dass die Arbeitsinspektorate Kontrollen durchführen zur Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten. Jetzt brauchen wir nach beinahe 11 Jahren vertragslosem Zustand zuerst mal einen GAV für die Redaktionen der Deutschschweiz und des Tessins, und dieser GAV muss den Rahmen stellen für Aufhebung oder Vereinfachung der Arbeitszeiterfassung im Rahmen der neuen Verordnung.
giorgio PArdini: In einigen GAV der
© JENS FRIEDRICH
ICT-Branche haben wir bereits verschiedene Regelungen, die den Verzicht auf die
Arbeitszeiterfassung ermöglichen. Diese Regelungen waren zwar in den GAV klar umschrieben, befanden sich aber bis jetzt in einer Grauzone. Mit der neuen Regelung, die teilweise von unseren bestehenden GAV-Lösungen abgeleitet ist, können wir nun eine gängige Praxis konsolidieren. Dies mit dem Vorteil, dass die Mindestanforderungen nun für alle Unternehmen die gleichen sind. Die Sozialpartnerschaft wird durch diese Neuregelung gestärkt, insbesondere im Bereich des Gesundheitsschutzes.
Was hilft der politische Entscheid konkret? krEuzEr: Wir zählen darauf, dass der Verband Schweizer Medien einsieht, dass er ohne GAV und ohne Sozialpartnerschaft mit syndicom und Impressum nicht weiterkommt. Die Verleger Tamedia, Ringier und NZZ jammerten letztes Jahr gegenüber dem Bundesrat, dass die alte Regelung der Arbeitszeiterfassung «längst nicht mehr den Realitäten in der Arbeitswelt und den modernen Führungs- und Arbeitsformen» entspreche. Jetzt sind wir gespannt: Wenn die Verleger bereit sind zum Abschluss eines GAV für die JournalistInnen und sich damit den Realitäten der Arbeitswelt und den Bedürfnissen ihrer Angestellten stellen, wird es in diesem GAV auch für Arbeitszeiterfassung und Gesundheitsschutz Regelungen geben.
PArdini: Im Laufe der politischen DebatRoland Kreuzer, Leiter Sektor Medien
Giorgio Pardini, Leiter Sektor Telecom/IT
te haben etliche Unternehmen der ICT-Branche begonnen, die Arbeitszeit-
erfassung wieder einzuführen, zum Teil unter dem Druck der Arbeitsinspektorate. Die Einführung erfolgte zum Teil mit provisorischen Tools, was in Anbetracht der zum Teil verwirrenden Diskussionen verständlich war. Jetzt, da es klar ist, unter welchen Bedingungen auf eine Arbeitszeiterfassung verzichtet werden kann, gehe ich davon aus, dass wir mit einzelnen Unternehmungen die GAV-Diskussionen konkretisieren werden.
Was könnten die Probleme sein, die jetzt auftauchen? krEuzEr: Es könnte sein, dass die Verleger unter ihrem Verbandspräsidenten Hanspeter Lebrument den Ausgang aus dem Schützengraben nicht mehr finden, in dem sie sich während der letzten bald 11 Jahre mit ihrer Verweigerung von GAV-Verhandlungen verschanzt haben. Wir werden ihnen gerne helfen, da herauszufinden. Denn es bringt weder den JournalistInnen noch den Verlegern etwas, wenn durch die Verweigerung von GAV-Verhandlungen die neue Verordnung in den Redaktionen nicht richtig umgesetzt werden kann.
PArdini: Wenn diese neuen Regelungen im Rahmen einer GAV-Lösung vereinbart werden, sehe ich in der ICT-Branche keine Probleme, sofern die Regelungen korrekt umgesetzt werden. Ein mögliches Problem orte ich im Bereich der vereinfachten Arbeitszeiterfassung, sofern diese in individuellen Firmenvereinbarungen durch die Personalvertretungen
festgelegt wird. Aus Erfahrung erachte ich diesen Lösungsansatz als wenig nachhaltig. Denn PersonalvertreterInnen kommen und gehen, Gewerkschaftsorganisationen hingegen sind dauerhaft. Hinzu kommt, dass die Gewerkschaften unabhängig sind, während PersonalvertreterInnen in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen und daher tendenziell eher bereit sind, auf Forderungen seitens der Firma einzugehen.
Seht ihr griffige Lösungsansätze? krEuzEr: In einem GAV muss es für JournalistInnen eine definierte Höchstarbeitszeit pro Woche geben, damit klare Grenzen gesetzt sind, die nicht überschritten werden dürfen. Für den Gesundheitsschutz muss genauer diskutiert werden, wo und wie für JournalistInnen die Schwerpunkte gesetzt werden. Technisch ist es heute möglich, mit Hilfsmitteln wie einer App die tägliche Arbeitszeit auf einfache Art und Weise und ohne Bürokratie und Schikanen zu erfassen.
PArdini: Diese müssen in Gesamtarbeitsverträgen festgehalten werden. So muss beispielsweise auch der zivilrechtliche Aspekt mitberücksichtigt werden: In einem Streitfall muss die persönliche Arbeitszeiterfassung von Mitarbeitenden als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden, so, wie wir dies in etlichen GAV bereits vereinbart haben.
Interview: Naomi Kunz