syndicom - die zeitung

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Nr. 6 12. 6. 2015

die zeitung

www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation

AZB 3001 Bern Adressänderungen sind zu richten an: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern

logistik

telecom/it

Mit neuen Aufgabenprofilen will die Post den Verkaufsdruck am Schalter mildern Seite 5

syndicom unterzeichnet GAV mit der Contact- und Callcenter-Branche Seite 6

abstimmen!

grafische industrie

Nach Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags durch Viscom: wieder Frontalangriff Seite 7

zentralvorstand

Interview mit Alain Carrupt zum Strategieprojekt «syndicom 2020» Seiten 10–11

die digitale revolution und ihre folgen #3

Big Business mit Daten

Darum und trotzdem Am 14. Juni stimme ich Ja zum RTVG, Ja zur Stipendien-Initiative und Ja zur Erbschaftssteuer. Es war wieder einmal ein gehässig geführter Abstimmungskampf: Die Gegner der Erbschaftssteuer nutzten ihre Vermögen, um den Leuten Angst einzujagen. Auf Plakaten behaupteten sie, «die Linke» wolle den Grosseltern ans magere Sparsäuli. Dabei wären nur gerade 2% der Bevölkerung betroffen! Es stimmt auch nicht, dass Erbschaften mehrfach besteuert würden. Es ist Gratisgeld, das den Erben zuströmt und von dem sie all jenen ein bisschen zurückgeben sollen, die ihren Eltern zum Reichtum verholfen haben, indem sie in deren Firmen gearbeitet und oft genug geschuftet haben! Auch gegen die neue Pauschalgebühr für Radio und Fernsehen wurde mit finanziellem Grossaufwand und verdrehten Argumenten Stimmung gemacht. Dabei geht es um handfeste Sonderinteressen: Nicht zuletzt, weil die immer noch guten Arbeitsbedingungen der SRG-JournalistInnen sowohl finanziell wie qualitativ Massstäbe für andere Medienschaffende setzen. Und ausserdem hätte man gern ein noch grösseres Stück vom Werbekuchen. Zuletzt zeigt die Digitalisierung: eine gute Ausbildung wird immer wichtiger. Kinder von schlecht verdienenden Eltern müssen die gleichen Chancen haben wie die Sprösslinge der Reichen! Darum Ja zur Stipendien-Initiative. Nur bei der Präimplantations-Vorlage schwanke ich noch. Ich werde mir erst – nicht zuletzt mit Hilfe von Radio und TV – ein besseres Bild von der Vorlage machen. (nis)

© HEIKE GRASSER

Post und Swisscom erschliessen neue Geschäftsmodelle: Beide positionieren sich als Player im nationalen Datenmanagement. In der Digitalisierung und Vernetzung sensibler Daten stehen hohe Investitionen an, werden Arbeitsplätze geschaffen. Teil 3 unserer Serie beleuchtet den Kampf um das elektronische Gesundheitsdossier – den ökonomischen wie den politischen. › Seiten 2 und 3

die krankengeschichte im netz ∙ Sie kann lebensrettend sein – sie kann auch die Persönlichkeitsrechte kompromittieren. Und sie ist ein grosses Geschäft.

durchmarsch der service-public-abbauer verhindern

Ja zum Radio- und Fernsehgesetz

© S YNDICOM

Die Abstimmung über die pauschale Radio- und Fernsehgebühr ist zur Service-public-Debatte geworden. Ein Nein am 14. Juni würde die kommerziellen Gewinninteressen von Privatsendern unterstützen und gleichzeitig der SRG das Wasser abgraben. Thomas Zimmermann, SGB Über die Qualität des Schweizer Fernsehens wird derzeit heftig gestritten. Die einen empören sich, wenn beliebte Serien wie «Lüthi & Blanc» abgesetzt werden. Andere finden die privaten Sender mit den liebesuchenden Bauern, den Geissens und Bellers sowieso viel spannender. Wie-

der andere kritisieren das Informationsund Kulturangebot als zu mager und schlecht und halten die Unterhaltungsprogramme für zu seicht. Wer so argumentierend die SRG zurechtstutzen will, vergisst dabei, dass diese nicht nur aus Fernsehen besteht. Das

Radio gehört genauso dazu. Das zuverlässige Schweizer Radio, das vielen am Morgen die neusten Infos ins Badezimmer, ins Auto oder in den Stall übermittelt und viele Kulturbeflissene den ganzen Tag mit klassischer Musik versorgt.

Fortsetzung auf Seite 8


2 | Hintergrund

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

die digitale revolution und ihre folgen #3

Voller Zugriff auf meine Krankenakte? Die Vernetzung hat längst auch sensible Daten erfasst: die Bankenwelt, das Gesundheitswesen. Medizinische Berichte, Laboranalysen, Röntgenbilder und Zahnkarten liegen digital vor, HandyApps und Fitnessgeräte senden detaillierte Messwerte. Das persönliche Gesundheitsdossier wird zur Fundgrube für Datensammler. Was bedeutet das für uns? Leo Keller* Im Spital und in mancher Arztpraxis wird die Krankengeschichte jedes Patienten, jeder Patientin schon lange elektronisch aufbewahrt. Diese «klassischen medizinischen Daten» werden aber in Zukunft massiv erweitert durch Gesundheitsdaten, die in «Echtzeit», also im Zeitpunkt ihrer Entstehung, ermittelt und ausgewertet werden. Mit speziellen Sport-Armbändern, Waagen und einfachen Schrittzählern oder über sensorgekoppelte Apps auf dem Smartphone können permanent Messungen zu Energieverbrauch, Blutzuckerspiegel, Puls oder Gewichtskurve und noch viel mehr dieser Gesundheitsdaten im Zeitverlauf gesammelt und analysiert werden. Auf der regulatorischen Ebene sind zahlreiche Länder mit der Einführung von elektronischen Versichertenkarten und Patientenausweisen befasst. In der Schweiz ist die Strategie «Gesundheit 2020: Die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates» aus dem Jahr 2013 wegweisend. Darin ist unter anderem festgehalten, dass «eHealth» gefördert werden soll: «Mit eHealth-Instrumenten können die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit verbessert werden, indem alle Behandelnden jederzeit und überall Zugriff auf relevante Informati084501267

serie digitalisierung der arbeitswelt Die Internet-Technologie verändert unsere Welt radikal – in allen Bereichen des Lebens und der Arbeit. In loser Folge beleuchten wir deren Wirkungen auf die verschiedenen Branchen unserer Gewerkschaft. Die einzelnen Beiträge gibt es auch gesammelt auf der syndicom-Webseite zum Nachlesen (Suchwort: Dossier).

onen und Unterlagen der PatientInnen haben. Damit leistet eHealth einen Beitrag zu mehr Effizienz, weil Doppelspurigkeiten in der Diagnostik vermieden werden. Bei der Umsetzung ist dem Schutz persönlicher Daten grosse Bedeutung beizumessen.»

sämtliche gesundheitsdaten einer person an einem platz Die entscheidende Veränderung ist die Einführung des elektronischen Patientendossiers, das sämtliche verfügbaren Gesundheitsdaten eines Menschen enthält. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) enthalten. Es wurde im Juni 2014 im Ständerat behandelt und mit kleinen Veränderungen ohne Gegenstimme an den Nationalrat überwiesen. Ausgerüstet mit einer vernetzten persönlichen Krankengeschichte, kann sich ausgewiesenes, berechtigtes medizinisches Personal (Ärztinnen, Therapeuten, Spitäler) viel einfacher als heute einen Gesamtüberblick über die Gesundheitsgeschichte einer Person verschaffen. Dies kann zu rascheren Diagnosen führen und sich im Notfall als lebensrettend erweisen. Versicherungen, Behörden, Arbeitgeber, Verbände, Pharma- und andere Firmen im Gesundheitsund Ernährungsbereich haben jedoch ebenfalls ein sehr grosses Interesse an anonymisierten und nicht-anonymisierten Patientendaten und Dossiers.

dateneigentum und persönlichkeitsschutz: die grossen herausforderungen Die grösste Gefahr bei eHealth betrifft den Persönlichkeitsschutz, den Datenschutz und vor allem die Eigentumsrechte an den persönlichen Gesundheitsdaten. Stichwort ist der «gläserne Patient». Sowohl der gesetzlich geregelte Zugriff auf die Gesundheitsdaten durch Krankenkassen, Pharmakonzerne, Informatikanbieter, der aber dennoch den Persönlichkeitsschutz kompromittieren kann, aber natürlich auch der illegale

Kampf der Giganten

Die Post und die Swisscom zeigen beide starkes Interesse am Grossauftrag für das elektro Es geht um Hunderte Millionen Franken und um eine Zukunft jenseits der Kerngeschäfte v Auf der einen Seite steht der Blaue Riese, die Swisscom. Auf der anderen der Gelbe Riese, die Post. Und dazwischen die weissen Kittel der Gesundheitsfachleute und vor allem die medizinischen Daten ihrer Patientinnen und Patienten. Nun, da das elektronische Gesundheitsdossier in der Schweiz auf dem Vormarsch ist, streiten sich die beiden ehemaligen Staatsbetriebe, die sich 1998 getrennt haben, um den

Zugriff – dies alles ist ein grosses, ungelöstes Problem. Gesundheits- oder eben Krankheitsdaten sind begehrte Informationen: Immer wieder und immer häufiger werden Fälle bekannt, wo auch Arbeitgeber veritable Krankheits-Fichen über ihre Mitarbeitenden anlegen und unter Umständen untereinander austauschen. Der flächendeckende Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten ist längst kein Hirngespinst mehr.

arztgeheimnis unter druck Das Arztgeheimnis – und damit auch das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient – steht unter enormem Druck. Die Online-Abfrage

eHealth-Markt. Wenn die beiden Titanen aufeinanderprallen, dürften die Funken stieben.

die sportler im visier der swisscom Kommen wir zuerst zum Blauen Riesen: Über seine neue eHealth-Abteilung «Swisscom Health» (200 Angestellte, nicht genau bezifferter Umsatz von «mehreren zehn Millionen Franken») wickelt die Telefonnetzbetreiberin ihre Geschäfte ab.

von Krankheits- oder Behandlungsdaten durch die Krankenkasse würde dieser in Zukunft ermöglichen, umgehend zu intervenieren und damit sowohl auf die behandelnden ÄrztInnen als auch auf die PatientInnen noch mehr Druck auszuüben: Behandlungen zu stoppen, PatientInnen auszuschliessen oder Behandlungen zu rationieren. Und das Hauptproblem: die Umsetzung unserer unbestrittenen Eigentumsrechte an unseren eigenen Gesundheitsdaten ist technisch noch keineswegs geklärt, geschweige denn gesichert, auch wenn das neue Gesetz dies vorsieht. ETH-Professor Ernst Hafen, Mitbegründer des Vereins «Daten und Gesund-

Jüngste Errungenschaft ist die H-Net AG, eine Gesellschaft, die im Bereich der elektronischen Übermittlung von Arztrechnungen tätig ist. Die Swisscom verkauft bereits ein eigenes elektronisches Patientendossier an die Spitäler. Sie hat auch «Evita» lanciert; das ist ein persönliches Gesundheitsdossier, das die Patientin, der Patient selbst verwaltet und Daten eigener Wahl speichert und zugänglich macht. Dazu

heit», kämpft dafür, dass alle auch in der Praxis die Hoheit über ihre Daten behalten. In einem Interview mit dem «Beobachter» führt Hafen aus: «Es braucht einen Kulturwandel. Erstens bei den Bürgern, indem

Prof. Ernst Hafen, Verein Daten und Gesundheit:

«Wir sind alle Daten-Milliardäre, und diesen Schatz wollen wir nicht Google überlassen.»

sie erkennen, dass ihre Daten einen Wert haben, unabhängig davon, ob jemand in der Schweiz oder den USA oder in Afrika


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syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015 kommentar

auch die post strebt eine leaderposition an

können auch über das Mobiltelefon erfasste Daten gehören: Blutzuckerspiegel, Herzfrequenz, körperliche Betätigung. Swisscom Health vermarktet auch Data Sport, wo die Daten von Volkswettkämpfen (Startnummern, Zeitmessung) verwaltet werden. «Davon ist eine Million gesundheitsbewusster Sportlerinnen und Sportler betroffen», erklärt Stefano Santinelli, Geschäftsführer von Swisscom Health.

lebt. Datenmässig sind wir alle Milliardäre, und diesen Schatz wollen wir nicht länger Google oder Apple überlassen. Zweitens braucht es ein Bewusstsein, dass man die persönlichen Daten in digitaler Selbstbestimmung so verwalten kann wie das eigene Geld. So kann jeder und jede zu einer effektiveren Gesundheitsversorgung und zur Forschung einen Beitrag leisten. Das ist die wahre personalisierte Medizin.»

«ich bestimme, was ich preisgebe» Die Risiken sind gemäss der SPO Patientenschutz erheblich. In einem Interview zum Thema «Digitale Gesundheitsdaten als Allheilmittel?» führt die

Bei Redaktionsschluss erreichten uns zwei Meldungen, die eng mit den Themen auf dieser Doppelseite verknüpft sind: Am 2. Juni verkündete die Post, dass es ihr gelungen ist, zwei weitere medizinische Datennetzwerke in die eHealth-Plattform «vivates» zu integrieren. Damit werden ein Grossteil der Schweizer Ärztinnen und Ärzte und rund 70% aller Apotheken mit dem System verbunden. Es geht um ein Vermögen: Eine interne Erhebung der Post ergab, dass sich mit der flächendeckenden Einführung von «vivates» jährlich mehrere hundert Millionen Franken einsparen liessen. Unbeantwortet bleibt, wozu diese Millionenbeträge eingesetzt werden. Wie wäre es, wenn damit die Arbeitsbedingungen des medizinischen Personals verbessert würden, statt die Saläre der Konzernchefs? Wenn das Pflegepersonal wieder mehr Zeit für die Betreuung der Patienten hätte, statt für die Dateneingabe am Computer? Sparen macht nur einen Sinn, wenn es zum Vorteil der Menschen geschieht. Doch wir werden uns dafür wehren müssen.

Erschienen in «La Liberté», 15. April 2015.

big data – was ist das eigentlich? Big Data bezeichnet Datenmengen, die sehr gross oder sehr uneinheitlich oder sehr unstrukturiert sind und die sich sehr schnell verändern oder wachsen, sodass es kaum mehr möglich ist, sie mit den klassischen Methoden der Datenverarbeitung in Datenbanken auszuwerten. Die gesammelten Daten können aus nahezu allen Quellen stammen: angefangen bei jeglicher elektronischer Kommunikation (Mail, SMS, Twitter), über von Behörden und Firmen gesammelte Daten bis hin zu den Aufzeichnungen verschiedenster Überwachungssysteme. Dank Big-Data-Technologie können heute Daten in unbegrenzter Menge und Geschwindigkeit ausgewertet werden. Damit wurden technische Barrieren überwunden, die bisher auch einen praktischen Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Datenschutzbestimmungen bildeten. Darum werden nun die Probleme in diesen Bereichen grösser – und dringender. (lk)

Geschäftsführerin der SPO, Lotte Arnold-Graf («IT for Health» 1/2014), aus: «Missbrauch ist hier sicher ein Thema. Wer kontrolliert den Datenschutz? Daten sind viel wert. Kürzlich ist bekannt geworden, dass ein amerikanischer Konzern Patientendaten verkauft hatte, die nicht anonymisiert waren. (…) Fehldiagnosen oder Verdachtsfälle könnten ein weiteres Problem sein. Ein Arzt muss nur notieren: ‹Verdacht auf ...› Was passiert, wenn das festgehalten wird und diskriminierende, stigmatisierende Folgen für den Patienten hat? Deshalb ist es wichtig, dass sich der Patient mündig macht. Die Freiwilligkeit von Patientenseite her ist

Technologie zu wessen Vorteil

datenschützer interveniert Tags darauf erfuhren wir, dass die Post vom Datenschutzbeauftragten zurückgepfiffen wurde: In Zukunft können Kunden von Postfinance die Analyse ihrer Finanzdaten, die durch die Zwangseinführung von «e-Cockpit» zum Kinderspiel wurde, jederzeit verweigern. Die Post ist mit ihrer Datenschnüffelei zu weit gegangen. Auch hier gilt: Wir müssen uns für unsere Persönlichkeitsrechte zur Wehr setzen – heute und in Zukunft, mehr denn je. Nina Scheu

gesundheitsdossier-verwalter: post oder swisscom? Obwohl der Markt für die Verwaltung der eHealth-Dossiers noch sehr embryonal ist, kämpfen bereits verschiedene Anbieter um eine gute Ausgangsposition. Prof. Matthias Fringer (ETH Lausanne, Professur für Infrastruktur/Network Industries MIR) schätzt, dass die beiden rein Schweizer Unternehmen Post und Swisscom, die grossteils dem Bund gehören, eine bessere Ausgangslage haben als Unternehmen wie Google, da die Menschen ihre Gesundheitsdaten eher einer öffentlichen Akteurin anvertrauen. Fringer vermutet, dass die Post immer noch mehr Vertrauen geniesst als die Swisscom, da sie zu 100% der Öffentlichkeit gehört und sich schon deutlich länger in diesem Markt bewegt. Nach Auffassung der Post selber wäre der eHealth-Markt eine natürliche Weiterentwicklung ihrer Basiskompetenz als «Daten- und Güter-Zwischenhändlerin» – aus der physischen in die digitale Welt. (lk)

vordergründig: Ich bestimme, was ich preisgebe.»

dass mögliche «Service-Provider» für deren Verletzung haften, und diese müssen zwingend nachweisen, wie sie den Datenschutz und die Cyber-Crime-Abwehr umsetzen können. Damit sind Firmen mit Sitz in der Schweiz und MitarbeiterInnen in der Schweiz nicht benachteiligt und der Zugriff durch ausländische Dienste und Firmen kann deutlich reduziert werden. • Die Umsetzung erfordert

was heisst das für uns? Als GewerkschafterInnen müssen wir die Gesundheits-Gesetzgebung aus 3 verschiedenen Perspektiven kritisch diskutieren: • Aus der Perspektive des Persönlichkeitsschutzes, des Datenschutzes und der Datenautonomie – das Gesetz muss diese Ziele sehr gut definieren und auch griffige Mittel für deren Umsetzung und Verteidigung enthalten, damit die Interessen der Gewerkschaftsmitglieder als PatientInnen gewährleistet sind. • Das Gesetz muss die Anforderungen an die technische Umsetzung so klar definieren,

© Z VG

onische Patientendossier. von gestern. Serge Gumy

Der Blaue Riese liegt jedoch nicht allein im Rennen. Mit 30 Angestellten im eHealth-Bereich und einem Jahresumsatz, der laut Geschäftsbereichsleiter Renato Gunc bei «einigen Millionen Franken» liegt, strebt auch die Post eine Leaderposition auf dem Markt der elektronischen Gesundheitsdossiers an. Erfahrung hat sie mit der Leitung von Pilotprojekten in Genf und im Tessin (auf dem Gebiet der Onkologie) erworben. «In einem kostspieligen Gesundheitssystem kann das elektronische Dossier die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsleistungen verbessern», betont Renato

Gunc. Mit der Datenübermittlung von der Arztpraxis zum Spital und weiter zum Reha-Zentrum oder zur Spitex lassen sich unnötige Wiederholungen von Untersuchungen vermeiden. «Das kann sogar Leben retten», bekräftigt Gunc. Auch für die Post lohnt sich die Weiterentwicklung des Marktes. «Wir müssen Alternativen zur physischen Post suchen, deren Volumen stetig abnimmt», stellt Renato Gunc fest. «eHealth ist ein sehr interessanter Sektor, wo wir unser Know-how in der gesicherten Kommunikation, der digitalen Identität, in Archivierung und Scanning nutzen können.» Swisscom gegen Post – der Wettkampf hat begonnen. Wenn das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier, über das die eidgenössischen Kammern derzeit debattieren, in Kraft tritt, werden die Kantone oder nach regionalen Spitälern organisierten Gesundheitsdienstleister die Baustelle ihrer Digitalisierung ausschreiben. Der Wettkampf erfolgt somit in mehreren Dutzend Partien. Auf dem Spiel stehen Hunderte Millionen von Franken.

© MARGARETA SOMMER

Bei diesen beiden auf den ersten Blick unterschiedlichen Tätigkeiten sieht der Blaue Riese eine Gemeinsamkeit: «Das Gesundheitswesen hat einen enormen Digitalisierungsbedarf: Jedes Jahr werden noch 250 Millionen Dokumente in Papierform verschickt», hält Stefano Santinelli fest. Auf diese Datenmengen hat es Swisscom Health abgesehen und führt dabei ihre Erfahrung mit der gesicherten Datenübertragung und dem Aufbau von komplexen Netzwerken ins Feld.

nicht nur griffige Gesetze, sondern auch firmeninterne soziale Innovationen, die für die Umsetzung der technischen Erneuerungen (eHealth-Dossiers) wie auch der Umsetzung des Persönlichkeitsschutzes, der Datensicherheit und der Datenautonomie von Bedeutung sind.

Dieser Beitrag und weiterführende Links zum Thema sind auf unserer Webseite aufgeschaltet.

*leo keller ist Gründer und Inhaber der Internet-Firmen Netbreeze GmbH (verkauft an Microsoft) und der Blue Ocean Semantic Web Solution GmbH. Ausserdem ist er Leiter der Expertenkommission Internet Politik der SP.


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syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

tempora mutantur

«Früher waren hier überall Wände» Die Sankt Galler Hauptpost: Seit Jahren arbeiten die beiden Briefträger schon nicht mehr in dem Gebäude. Inzwischen ist auch die Post fast ausgezogen, nur der Schalter und die Postfächer bleiben. Am 29. Mai 1994 war Arnold Rüdisühlis und Erich Bischofs letzter Arbeitstag am Bahnhofplatz. Als die vollautomatisierte Briefsortierung eingeführt wurde, zogen sie mit 120 Kollegen an die Oberstrasse. «Damit genügend Platz für dieses Projekt vorhanden sein wird, ziehen die Briefträger aus dem ersten Stock der Hauptpost aus», stand damals in der «Ostschweiz». Die Briefträger kamen zwar nochmals ein paar Jahre zurück in den dritten Stock. Doch heute ist der letzte sortierte Postsack verschwunden. Seit Ende Februar ist die Halle im ersten Stock voller Bücher und heisst «Kantonsund Stadtbibliothek Hauptpost».

«epochen!» Erich und Arnold schreiten wie früher die Treppe hinauf und reden über ihren ehemaligen Arbeitsplatz. «Links war die Philatelie mit dem Verkaufsschalter», sagt Arnold im ersten Stock und zeigt auf das heutige Bibliothekscafé. Über die Abteilungen, die weiter hinten lagen, ist sich sein Kollege weniger sicher. Das liegt daran, dass die beiden Briefträger für verschiedene Generationen bei der Hauptpost St. Gallen stehen, obwohl sie lange zusammengearbeitet haben. «Epochen!», sagt Erich mit leichtem Pathos. Er ist 1952 geboren, begann als 16-Jähriger mit der Lehre. Seit letztem Juli ist er in Pension. Arnold ist 44, fast zwanzig Jahre jünger. Er arbeitet weiterhin als Pöstler an der

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© MICHAEL SCHOCH

Früher fassten die Briefträger Arnold Rüdisühli und Erich Bischof in der Hauptpost St. Gallen ihre Postsäcke. Jetzt ist ihr alter Arbeitsplatz voller Bücher. Ein Rundgang und ein technologischer Rückblick: teils flapsig, teils leicht melancholisch. Sina Bühler

auf den ersten blick sieht es hier nicht nach technologischer revolution aus, aber das täuscht · Arnold Rüdisühli und Erich Bischof in der Hauptpost St. Gallen.

Oberstrasse. 1987, als der junge Appenzeller in der Lehre war, lernte er den älteren St. Galler kennen.

der «nachschlag» sitzt heute in vietnam Die Säulenräume im ersten Stock sind heute hell, weiss und riesengross. Früher seien überall Wände, dicke Türen, Sortiertische und Holzregale gewesen. «In der Ecke nach Norden war der Chef und sein Stellvertreter. Da standen einfach zwei Pulte im selben Raum.» Später kam eine Glaswand dazwischen. Gleich da war auch der «Nachschlag», wo ein Beamter nachforschte, wo die falsch oder ungenügend adressierte Post hin sollte. Erich Bischof hat eine Geschichte: «Ich hatte die Tour am Rosenberg, zur Universität, und einmal kamen über 200

Werbebriefe an Professoren, die es in St. Gallen gar nicht gab. Einer davon hatte einen sehr lustigen Namen.» Dieser «Professor» ist den Kollegen immer noch ein Begriff. Nur das Entziffern läuft nicht mehr wie früher: Heute werden eingescannte unleserliche Handschriften auf Schweizer Paketen von Postmitarbeitenden in Vietnam gelesen.

zet telkasten Erich und Arnold zeigen, wo früher ihre Garderobe war, erinnern sich beim Abschreiten von Büchergestellen an Chefs, Kolleginnen und Anekdoten. Sie erzählen von den Zeitungen, die früher alle ohne Adresse geliefert wurden. Wer welches Abo hatte, konnte in einem Zettelkasten kontrolliert werden. «Am Rosenberg verteilten wir viel die NZZ, eine Qual mit der dicken

Samstagsausgabe. Und im Bähnlerquartier Schoren die AZ, die ‹Arbeiterzeitung›», erinnert sich Erich. Die AZ gibt es nicht mehr, die dickste NZZ erscheint jetzt am Sonntag und wird von ZeitungsverträgerInnen gebracht. Früher, vor den Maschinen, sortierten die Briefträgerinnen und Briefträger morgens ihre Post und zogen dann in ihr zugeteiltes Quartier. «Der Arbeitstag war eine Tour, jeden Tag die gleiche», erzählt Erich Bischof. Wer schneller war, hatte Glück, wer langsamer war, musste das auf die eigene Kappe nehmen. Er hat

nere Reparaturen am Töffpark zuständig.» Arnold ist – laut seinem Kollegen – der «bibliophilste Briefträger der Stadt». Nicht nur weil er gerne liest, vor allem Fachbücher und Sangallensia. Er hatte früher die Tour zur Vadiana: «Ich konnte dort die Zeitungsroller zwischenlagern, die wir früher benutzten, eine Art Poschti-Wägeli ...»

internet in bananenkisten

Erich braucht keine Bibliothek: «Ich habe selber eine, in über 500 Bananenschachteln. 15 Jahre lang habe ich auf dem Heimweg einen Stopp im Brockenhaus gemacht und Bücher gekauft.» «Ja, ja, ich weiss, du hast keine Die stapeln sich in Zeit!», haben sie mir zugerufen. einem Lager in der Ex-Konservenfabrik Mir hat das nicht mehr gefallen. Winkeln. «Ich wollte die Antwort auf alles im Haus haben. Ich in den Jahren vor seiner Früh- wusste ja nicht, dass das Internet pensionierung noch im neuen kommt!» Das Internet, das die System gearbeitet. «Mir hat das beiden Branchen stark getrofnicht mehr gefallen. Die Kun- fen hat. Die Post, weil immer dinnen und Kunden haben mir mehr Mails verschickt werden, manchmal von weitem zugeru- während die Paketpost Tausende fen: ‹Ja, ja, ich weiss, du hast kei- Onlineschnäppchen ausliefern ne Zeit!›. Das war mir zu streng», muss. Die Bücher, weil die kleierzählt der engagierte Gewerk- nen Buchhandlungen von den schafter und Präsident der Ost- Netzgiganten zerdrückt werschweizer syndicom. den und immer mehr Leute mit E-Reader lesen. 1994, als die Pöstler hier wegzoder bibliophilste pöstler gen, hatte kaum ein Privathausder stadt Arnold kannte die fixen Touren halt Anschluss ans Internet. Und auch noch, jetzt müssen alle so schloss der damalige «Ostmehrere Touren kennen. Und schweiz»-Artikel allzu optimiswenn er mit dem Elektro-Dreirad tisch: «Mit der freien Fläche ist zurück in den Betrieb kommt, die St. Galler Hauptpost vorläuspringt er bis zum Schichtende fig für die Briefpost der Zukunft dort ein, wo es dem Team gera- gerüstet.» Es war eine kurze de nützt: «Ich bin auch für klei- Zukunft.


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syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015 pilotprojekte bei poststellen/verkauf

postalische grundversorgung politisch absichern

Petition gegen den Abbau der Hauszustellung eingereicht Am 8. Juni wurden 8360 Unterschriften der Petition «Touche pas à ma boîte» im Sekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) deponiert. Die UnterzeichnerInnen der Petition wehren sich dagegen, dass die Post die gesetzliche Möglichkeit hat, die Postlieferung in entlegene Häuser einzustellen. Die öffentliche Petition wurde von Julien Jaquet aus Neuenburg als private Initiative lanciert. Er reagierte auf eine Mitteilung der Post, dass sie keine Briefe, Pakete oder Zeitungen mehr an seine Wohnadresse liefern werde. Die Post begründete ihr Vorgehen mit dem Verweis auf die Postverordnung des Bundesrates, welche in dünn besiedelten Gebieten Ausnahmen von der Pflicht zur Hauszustellung vorsieht. Die Petition löste vor allem in der Romandie eine breite Diskussion aus und führte zu einem politischen Vorstoss im Nationalrat. syndicom unterstützte die Petition «Touche pas à ma boîte», denn sie zeigt das Engagement betroffener BürgerInnen für einen starken Service public. Zudem macht sich die Petition stark für den Erhalt der Arbeitsplätze und für gute Arbeitsbedingungen in der Postzustellung. syndicom fordert den Bundesrat auf, den Service public für alle durch die Post zu garantieren. Ausnahmebestimmungen der Postverordnung sollen kritisch überprüft werden. Gleichzeitig weist syndicom darauf hin, dass sowohl Bundesrat als auch Parlament die Rahmenbedingungen schaffen müssen, welche die Erbringung der Grundversorgung durch die Post finanziell nachhaltig absichern. Diese Forderung ist besonders wichtig im Hinblick auf die Diskussion über die Aufhebung des Monopols für Briefe unter 50 Gramm. Für syndicom ist heute schon klar, dass bei einer kompletten Liberalisierung des Briefmarkts die Dienstleistungen in den Randgebieten nur noch stärker unter Druck geraten werden. (syndicom) solidaritätsbotschaft an die verdi-mitglieder

Wir stehen hinter Verdi!

syndicom bekundet ihre Solidarität mit allen Mitgliedern der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die sich bei der Deutschen Post/DHL im Streik befinden. Mit grosser Besorgnis lasen wir die Einzelheiten des aggressiven Plans der Deutschen Post, 10 000 Beschäftigte im Paketdienst aus dem bei der Deutschen Post bestehenden Tarifvertrag abzuziehen und ihre Bezahlung um 3500 Euro pro Jahr zu kürzen. Die einseitige Verschiebung dieser Beschäftigten, die gegen die bestehenden Verträge mit ihrer Gewerkschaft verstösst, ist eine zynische Strategie der Kostenreduzierung. Diese Auslagerung untergräbt das Konzept der Mitbestimmung, das zentraler Bestandteil des deutschen Modells der Arbeitsbeziehungen ist. Im Hinblick auf den gesamteuropäischen Postsektor, der immer noch mit den Folgen der Liberalisierung kämpft, ist die Lage bei der Deutschen Post besonders bedenklich. Wir wissen, dass andere Postunternehmen bei der Entwicklung ihrer Zukunftspläne auf Deutschland blicken. Das Modell, das die Deutsche Post vorschlägt, darf sich weder in Deutschland durchsetzen noch woanders nachgeahmt werden. (syndicom) auszeichnung für lyreco

Zertifizierte Lohngleichheit

Seit 2010 bezieht syndicom das Büro- und Werbematerial bei Lyreco Switzerland. Als erster Betrieb in der Deutschschweiz erhält nun Lyreco für den Nachweis der Lohngleichstellung von Frauen und Männern das Equal-Salary-Zertifikat. Bei der Zertifizierung durch die gleichnamige Stiftung arbeitet das Observatoire universitaire de l’emploi der Universität Genf mit, finanzielle Unterstützung leistet das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Der Bundesrat hat kürzlich Massnahmen zur Überprüfung der Lohnpolitik von Unternehmen angekündigt. Im Herbst soll ein Vorschlag in die Vernehmlassung gehen. (red)

Unter dem Namen «Weiterentwicklung PV» lanciert die Post in verschiedenen Regionen Pilotprojekte in Poststellen. Im Fokus stehen die Ausweitung der Öffnungszeiten, differenzierte Aufgabenprofile für das Schalterpersonal und eine Straffung des Sortiments an Drittprodukten. Im Rahmen einer Begleitgruppe beteiligen sich aktive syndicom-Mitglieder aus dem Bereich Poststellen/Verkauf (PV) an der Auswertung dieser Pilotprojekte. Bruno Schmucki Letzten Sommer brach eine heftige mediale Kritik am «Verkaufsdruck» in den Poststellen aus. Verschiedene Post-Angestellte schilderten gegenüber JournalistInnen, dass die hohen Verkaufsziele eine grosse Belastung seien. Ein Kurz-Umfrage der Gewerkschaft syndicom beim Schalterpersonal in den Kantonen Aargau, Bern und Zürich brachte ebenfalls eine klare Rückmeldung: Ja, der Verkaufsdruck ist hoch und macht vielen zu schaffen. Mit dem Hinweis auf die hohen Zufriedenheitswerte in ihrer Personalumfrage hat die Post diese Kritik immer relativiert. Doch in der Fachkommission des Bereichs (FaKo PV) war das Thema Verkaufsziele in den letzten Jahren vermehrt auf der Traktandenliste. «Als Mitglied des Bereichsvorstandes PV habe ich die Thematik Verkaufsdruck in der FaKo PV und an mehreren ergebnisoffenen Workshops mit den Bereichsverantwortlichen der Post eingehend diskutiert», stellte der Poststellenleiter Carlo Mächler in einem Interview mit der syndicom-Zeitung im Januar 2015 fest.

poststellen werden «weiterentwickelt» Diese Workshops waren auch die Grundlage für die Ausarbeitung von konkreten Massnahmen, wie das Geschäft in den Poststellen weiterentwickelt werden soll. Im Februar orientierte die Post darüber, dass mit Pilotprojekten in verschiedenen Regionen evaluiert wird, ob zum Beispiel die Öffnungszeiten ausgedehnt und den Kundenbedürfnisse besser angepasst werden könnten. Weiter soll erprobt werden, ob mit der Aufteilung in sogenannte «Beratungsgeschäfte und Transaktionsgeschäfte» ver-

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© YVES SANCEY

© YVES SANCEY

Post testet neue Profile fürs Schalterpersonal

aufgabenprofile ∙ Damit will die Post den Verkaufsdruck am Schalter mildern.

schiedene Aufgabenprofile für das Schalterpersonal geschaffen werden könnten. Das würde die Teamarbeit verstärken und den direkten Verkaufsdruck für einzelne Mitarbeitende mildern. Aber auch das Sortiment an Drittprodukten, die Führungsstrukturen, systematische Zielsetzungen und die Möglichkeit für zusätzliche Dienstleistungen im Online-Handel soll überprüft werden.

begleitgruppe eingesetzt Die ersten Pilotprojekte sind bereits im April gestartet. Gleichzeitig wurde eine Begleitgruppe mit VertreterInnen von syndicom und Transfair eingesetzt. In dieser Gruppe informieren die Verantwortlichen der Post regelmässig über den Stand der Projekte. Zudem soll der

gegenseitige Austausch intensiviert und gepflegt werden. Ein erstes Treffen hat bereits am 23. April 2015 stattgefunden. Thematisiert wurden dabei auch der Pilotversuch mit bereinigtem Drittproduktesortiment sowie die Pilotierung von kundenorientierten Öffnungszeiten in acht Gebieten. Aus Sicht von syndicom ist erfreulich, dass beim Projekt «Öffnungszeiten» die Kundenbedürfnisse und nicht Kostenoptimierungen im Zentrum stehen. Wenn im Herbst die ersten Auswertungen der Versuche vorliegen, wird die Post entscheiden, was definitiv umgesetzt wird. Dank der Mitarbeit der syndicom-VertreterInnen in der Begleitgruppe können so die Interessen der Mitarbeitenden direkt eingebracht werden.


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syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

fernmeldegesetz

syndicom nimmt Stellung zur Revision des Fernmelderechts

Aus wirtschaftspolitischer Sicht handelt es sich beim Fernmeldegesetz (FMG) um eines der wichtigsten Gesetze. In diesem Sinne hat sich syndicom bei der anstehenden FMG-Revision bereits bei der Anhörung in der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen für den Ausbau der Netzkapazitäten eingebracht. Franz Schori, Politischer Fachsekretär Telecom/IT der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten ist die Netzneutralität. Einig ist syndicom mit dem Bundesrat, dass der KonsumentInnenschutz mit besonderem Augenmerk auf den Jugendschutz verbessert werden muss.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz hängt stark davon ab, ob genug Kapazitäten für die Datenübertragung vorhanden sind. Ist dies der Fall, können sich Unternehmen optimal entwickeln, was auch im Interesse der Beschäftigten ist. Werden Unternehmen durch verzögerten Ausbau der Leitungskapazität an der Entwicklung gehindert, ist mit einem Rückgang der Arbeitsplätze zu rechnen – besonders in der ICT-Branche.

datensicherheit zurückgewinnen

aufholen bei der glasfaser Als Messindikator für den Ausbau von Infrastruktur gilt der Versorgungsgrad der Haushalte, aufgeschlüsselt nach Zugangstechnologien. Die Schweiz schneidet hier international gut ab, hat aber besonders bei der wichtigen Glasfaserabdeckung Aufholbedarf. Nach dem Fernmeldebericht 2014 leitete der Bundesrat die Revision des Fernmeldegesetzes ein. Im Frühjahr gab es Anhörungen in der Nationalrats-Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen; Giorgio Pardini, Leiter Sektor Telecom/ IT, brachte die Schwerpunkte von syndicom ein.

netzausbau in den randgebieten Für die Gewerkschaft syndicom ist wichtig, dass der Ausbau der Netzinfrastruktur vorangetrieben wird – und zwar nicht nur in den Zentren, sondern auch in den Agglomerationen und in den Randregionen muss ausgebaut werden. Finanziert werden könnte der flächendeckende Netzausbau,

indem die Einnahmen aus der Versteigerung von Frequenznutzungsrechten nicht mehr in die Bundeskasse fliessen würden, sondern in einen nationalen Netzinfrastrukturfonds. Weiter teilt syndicom die Haltung des Bundesrats, dass durch das Präzisieren der Definition der Fernmeldedienste für alle Akteure Chancengleichheit geschaffen werden soll.

netzneutralität muss ins gesetz Netzneutralität ist eine wichtige Voraussetzung für Innovationen. Dass sich die Telekom-Unternehmen in einer freiwilligen Vereinbarung zur Netzneutralität verpflichtet haben, ist erfreulich; besser wäre eine gesetzliche Verankerung. syndicom fordert ein vielfältiges Angebot an Diensten; Grundlage

contact- und callcenter

Unsere detaillierte Stellungnahme kann auf syndicom.ch/FMG nachgelesen werden.

skyguide

Ein GAV für die Branche Am 20. Mai unterzeichneten die Vertreter von syndicom und die VertreterInnen von Contactswiss erstmals einen Gesamtarbeitsvertrag, im September tritt er in Kraft. Angestrebt wird auch die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV durch den Bundesrat. nehmen deren Kundinnen und Kunden telefonisch bei Fragen zu Produkten und Dienstleistungen, wickeln Verkäufe und das Zahlungswesen ab und neh-

© JENS FRIEDRICH

Contact- und Callcenter sind in den letzten Jahren zu einem wichtigen Bestandteil der Schweizer Wirtschaft geworden. Sie betreuen im Auftrag vieler Unter-

Der masslose Überwachungseifer einiger Geheimdienste hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit ihrer Daten und den Schutz ihrer Privatsphäre untergraben. Dies birgt das Risiko, dass der Ausbau beispielsweise durch Einsprachen, Finanzreferenden und rigide Bauvorschriften ins Stocken gerät. Damit dies nicht geschieht, muss das verlorene Vertrauen mit verbesserten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit zurückgewonnen werden. Gelingt dies, bietet sich für die Schweiz die Chance, einen internationalen Standortvorteil zu schaffen.

die verhandlungsdelegation · syndicom und der Arbeitgeberverband Contactswiss unterzeichnen den GAV.

men Marktforschungsaufgaben wahr. Die Anforderungen an die Mitarbeitenden in der Contact- und Callcenter-Branche sind parallel zum Wachstum dieses Marktes gestiegen. Einheitliche Minimalstandards bei den Arbeitsbedingungen schützen die Mitarbeitenden vor Lohnund Sozialdumping und leisten in den Contact- und Callcenter-Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung. syndicom und der Arbeitgeberverband der Contact- und Callcenter-Branche, Contactswiss, haben sich Ende 2014 auf den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) geeinigt. Die Unterzeichnung des GAV erfolgte am 20. Mai, der GAV tritt ab September in Kraft. Gemeinsam wird das Ziel verfolgt, die Arbeitsbedingungen in der Contact- und Callcenter-Branche zu regeln und den GAV durch den Bundesrat allgemeinverbindlich (AVE) erklären zu lassen. (syndicom)

Wieder am Verhandlungstisch Am 6. Mai haben die Verhandlungen über die Erneuerung des GAV Skyguide AOT begonnen. Die Verhandlungsdelegation der Arbeitnehmerseite, in der VertreterInnen der Personalverbände von Administration, Operation und Technik (AOT) und der Gewerkschaften syndicom und VPOD zusammenarbeiten, ist überzeugt, dass in den Verhandlungen über die Erneuerung des GAV eine zukunftsfähige Lösung erzielt werden kann, die sowohl den Interessen der AOT-Mitarbeitenden als auch jenen des Unternehmens dienen wird. syndicom bedankt sich bei allen, die anlässlich der Vernehmlassung beigetragen haben, dass eine seriöse und breit abgestützte Eingabe gemacht werden konnte. Skyguide beschäftigt rund 1400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zwei Drittel in der Flugsicherung, ein Viertel im technischen Dienst, die übrigen mehrheitlich in der Verwaltung. Im Auftrag der Eidgenossenschaft ist Skyguide für die Sicherung des gesamten Luftraums der Schweiz und des angrenzenden Luftraums der Nachbarländer zuständig. (syndicom)


Branchen | 7

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015 gav 2016 für die grafische industrie!

Viscom inszeniert Frontalangriff

Die Arbeitgeber der grafischen Industrie haben den erst zwei Jahre alten Gesamtarbeitsvertrag per Ende 2015 offiziell gekündigt und gehen zum Angriff über: Normalarbeitszeit 42 Stunden, sogar bis 44 Stunden pro Woche; Kürzung der Nachtzuschläge in der Nachtarbeits-Branche Zeitungsdruck; Mindestlöhne nur für ausgebildetes Personal und so weiter. Dazu verlangt der Verband Viscom auch noch den absoluten Arbeitsfrieden. Angelo Zanetti* In der letzten Ausgabe unserer Zeitung wurde über die Kündigung des GAV für die grafische Industrie berichtet. Die Kündigung wurde von den Delegierten von Viscom am 23. April beschlossen und syndicom 5 Tage später offiziell mitgeteilt. Vor Beginn dieser Delegiertenversammlung in Zürich haben syndicom und Syna einen Flyer verteilt mit dem Aufruf, über ein Frühpensionierungsmodell zu verhandeln und von einer GAV-Kündigung abzusehen. Der Appell verhallte ungehört, wie es von diesem in der Schweiz einmaligen Arbeitgeberverband nicht anders zu erwarten war – ein Verband, der sich nicht einmal an selbst unterzeichnete Vereinbarungen hält. Denken wir nur an den Abbruch des Verfahrens für die AVE. Erinnern wir uns: Die Umsetzung der Allgemeinverbindlicherklärung ist das, was die Gewerkschaften im Gegenzug für die

mögliche Einführung der 42 Stunden und die Kürzung der Zuschläge für Nachtarbeit im Akzidenzdruck erhalten haben.

bereit, chinesische Arbeitsbedingungen in die Schweiz zu importieren. Glückwunsch!

absoluter arbeitsfrieden? chinesische verhältnisse? Die 42-Stunden-Woche als normale Arbeitszeit mit der Möglichkeit, im Akzidenz- wie auch im Zeitungsdruck auf 44 Stunden zu erhöhen. Mindestlöhne nur für qualifiziertes Personal. Kürzung der Zuschläge für Nachtarbeit, wie sie bereits im Akzidenzdruck erfolgt ist, nun auch im Zeitungsdruck – ohne Besitzstandswahrung notabene! Kein Zuschlag für Überstunden, mehr Flexibilität bezüglich Jahresarbeitszeit und absoluter Arbeitsfrieden. Viscom erhebt diese Forderungen nach eigener Aussage, um die im internationalen Vergleich hohen Arbeitskosten zu senken. Die grafische Industrie, die dafür kämpft, dass man nicht in China drucken lässt, ist nun also

Viscom will den absoluten Arbeitsfrieden, weil er Stabilität an den Arbeitsplätzen gewährleistet. Wir sind der Meinung, dass man die Stabilität der Arbeitsplätze vor allem mit einer ernsthaften und glaubwürdigen Sozialpartnerschaft gewährleisten kann. Um einen fairen Wettbewerb zu erreichen, ist die Allgemeinverbindlich-

erklärung des GAV unerlässlich. Damit wird der inakzeptable, selbstzerstörerische Preiskrieg eingeschränkt, den die Druckereien seit Jahren führen. Wir brauchen stattdessen nachhaltige Weiterbildungskonzepte und

ein Modell zur vorzeitigen Pensionierung, damit jüngere Arbeitnehmende mehr berufliche Möglichkeiten finden und Ältere in Würde aus dem Berufsleben zurücktreten können. Ist all das gegeben, kommt der Arbeitsfrieden von selbst.

kämpfen oder resignieren? syndicom hat nicht die Absicht, an den Verhandlungstisch zu gehen wie ein Opferlamm zum Altar. Wie bereits mehrfach gesagt wurde, sind die Arbeitnehmenden nicht für die schwierige Lage unseres Sektors verantwortlich. Und schon bei der letzten Vertragserneuerung sind die Belegschaften dem Viscom nicht unwesentlich entgegengekommen, indem sie die 42-Stunden-Woche und die Kürzung der Zuschläge für Nachtarbeit hingenommen haben. Nun gibt es keinen Zweifel mehr bei der Wahl zwischen kämpfen oder noch mehr einstecken: Wir

kämpfen und vertreten unsere Forderungen mit Überzeugung. Zeter und Mordio zu schreien bringt nichts.

wir müssen uns entscheiden! Vielmehr müssen wir unsere Entschlossenheit bekräftigen, für unser Ziel und unsere Forderungen hinzustehen: keine Verschlechterung des derzeitigen GAV, Allgemeinverbindlicherklärung jetzt und Einführung eines Modells zur vorzeitigen Pensionierung. Der Aufruf ist nicht neu, aber nötig: Schliesst euch uns an, werdet syndicom-Mitglied! Unterstützt die Verhandlungsdelegation und den Branchenvorstand! Intensiviert den Kontakt mit den Regionalsekretariaten und mobilisiert euch an den Arbeitsplätzen! Wir müssen jetzt kämpfen und dürfen nicht aufgeben!

* Zentralsekretär Grafische Industrie und Verpackungsdruck

massenentlassung bei 1818

Versetzt nach Marrakesch

© YVES SANCEY

Die Globalisierung treibt manchmal seltsame Blüten. Die US-amerikanischen Besitzer des Callcenters Conduit Europe/1818 fanden es zumutbar, ihre Angestellten von Biel nach Marrakesch oder Wien zu verlegen. syndicom hat umgehend interveniert und konnte den MitarbeiterInnen unerwartete Perspektiven aufzeigen. Franz Schori*

Am 20. Mai trauten die rund 60 Mitarbeitenden des Auskunftsdienstes Conduit Europe/1818 ihren Augen nicht: Ihre Arbeitgeberin teilte ihnen in einem Brief mit, dass der Standort in Biel geschlossen werde und dass sie stattdessen ab August eine neue Arbeitsstelle in Marrakesch oder Wien antreten könnten. Mit dieser Vorgehensweise erhoffte sich Conduit Europe, das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere bei einer Massenentlassung zu umgehen. Sowohl syndicom als auch der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Bern Andreas Rickenbacher (SP) intervenierten umgehend und forderten Conduit Europe auf, das Konsultations-

verfahren gemäss Artikel 335 OR aufzunehmen. An drei innert Kürze einberufenen Betriebsversammlungen erteilten die Mitarbeitenden syndicom ein Verhandlungsmandat für das Konsultationsverfahren und für einen Sozialplan. Zudem wählten sie aus ihren Reihen eine Begleitgruppe, um gemeinsam mit syndicom die Verhandlungen vorzubereiten und die Zwischenresultate zu beurteilen. Kurz darauf erklärte sich Conduit Europe zu Verhandlungen mit syndicom bereit. Gemeinsam sollen Massnahmen ausgearbeitet werden, um die Folgen von allfälligen Entlassungen sozial abzufedern. Parallel dazu nahm syndicom mit den Sozialpartnern Kontakt auf, die in der Westschweiz Callcenter betreiben. Hierbei stellte sich heraus, dass die Mitarbeitenden von Conduit Europe dort solide Chancen auf eine neue Anstellung haben. Sowohl die Verhandlungen mit Conduit Europe als auch die Gespräche mit Betreibern anderer Callcenter sind in vollem Gang – Fortsetzung folgt.

* Politischer Fachsekretär Telecom/IT

syndicom ist die führende Gewerkschaft in den Branchen Post, Logistik, Telekommunikation, Informationstechnologie sowie Medien und zählt landesweit rund 37 000 Mitglieder. Wir setzen uns ein für die Rechte der Arbeitnehmenden und für eine soziale und weltoffene Schweiz. Für unsere Kommunikationsabteilung suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eineN

Projektleiterin/Projektleiter Marketing-Kommunikation/ Mitgliederwerbung (60–80 %) Sie unterstützen die Abteilung Kommunikation/Marketing in der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Mitgliederwerbung und andere Kampagnen. Als ProjektleiterIn sind Sie insbesondere für die Implementierung von Prozessen und die Umsetzung für Marketing- und Kommunikationsmassnahmen auf verschiedenen Kanälen zuständig (Print, Online). Wir erwarten von Ihnen • Erfahrung und/oder Ausbildung im Bereich Marketing/Marketing-Kommunikation • Grosse sprachliche Gewandtheit und Stilsicherheit in Deutsch oder Französisch • Sehr gute Kenntnis der anderen Landessprachen – besonders Deutsch und Französisch • Flair für Prozessorganisation und integrierte Kommunikation • Technisches und fachliches Know-how in der Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen – sowohl Print als auch Online • Affinität zu audiovisuellen Medien resp. Social Media Kenntnisse über das Funktionieren von Non-Profit-Unternehmen und die von syndicom vertretenen Branchen und Berufe erleichtern die Aufgabe. Auf eine aufgestellte, teamorientierte Persönlichkeit wartet ein anspruchsvoller und interessanter Job. Die Stelle ist auf zwei Jahre befristet. syndicom bietet nicht nur vielseitige Tätigkeiten in einem spannenden Arbeitsumfeld, sondern auch sehr gute Arbeitsbedingungen. Interessiert? Dann senden Sie Ihre vollständige Bewerbung bis 26. Juni 2015 an syndicom, Personalabteilung, Monbijoustrasse 33, 3011 Bern. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bruno Schmucki, Leiter Kommunikation, unter Tel. 058 817 18 14, bruno.schmucki@syndicom.ch. Siehe auch www.syndicom.ch.


8 | Branchen

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

wissenswertes im arbeitsalltag der freien

Wie verkaufe ich meine Arbeit?

Übers Honorar sprechen Freie viel zu selten, wenn sie einen Artikel anbieten. Dabei sind schwarze Zahlen auf dem Konto zentral, um auf einen grünen Zweig zu kommen. Pieter Poldervaart* Gute Ideen und eine flotte Schreibe, was brauchts mehr, um als Freie und Freier erfolgreich zu sein? Wers probiert hat, weiss: Die kargen Honorare sind häufig zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Umso wichtiger ist es, nicht nur tolle Themen und fulminante Einstiege auszutüfteln, sondern auch die Buchhaltung im Lot zu halten.

das honorar muss aufs tapet Der Kampf um ein faires Honorar beginnt bereits bei der Besprechung eines Auftrags. Neben Thema, Form, Länge und Termin muss auch das Finanzielle verbindlich vereinbart werden. Basis sollte der zu erwartende Aufwand sein – so wie auch jeder Handwerksbetrieb in erster Linie den Stundenaufwand verrechnet. Als Mindesthonorar pro Tag, das man unbedingt zur Sprache bringen sollte, empfiehlt das «Regulativ 2014» 516 Franken. Weitere Komponenten sind variable Spesen

Tipps und Tricks für Freischaffende gibt die als PDF verfügbare Publikation «Der Leitfaden für den Arbeitsalltag von Freien JournalistInnen». Der Leitfaden wurde von der Kommission Freie (FreKo) aktualisiert und kürzlich auf der syndicom-Webseite online gestellt. (pld)

für Reise und Kommunikation sowie die Infrastrukturentschädigung in der Höhe von 56 Franken. Ein Merkblatt zu dieser Entschädigung ist wie das Regulativ online bei syndicom verfügbar und zeigt auf, was es braucht, um als FreieR ein eigenes Büro zu betreiben. Dazu gehören Miete (auch wenn man den Arbeitsplatz daheim eingerichtet hat), Zeitungs- und Zeitschriftenabos, Prämie für Taggeldversicherung und Rücklage für die IT.

monat publizierten Artikel abrechnen und Mitte des Folgemonats die Honorare auszahlen – Geduld und ein Notgroschen auf dem Konto sind deshalb gefragt. Wer die eigene Geschichte analysiert, entdeckt häufig, dass andere Medien ebenfalls am Thema interessiert sein könnten. Denn nach dem einmaligen Abdruck ist es der geistigen Eigentümerin freigestellt, ihr Werk nochmals zu publizieren.

Samstag, 5. September 2015 13 bis 17.15 Uhr, Zentrum Karl der Grosse, Zürich

Tag der Freien 2015 Multimediales Storytelling: Gefahr oder Chance für freie Journalistinnen und Journalisten? Infos und Anmeldung: syndicom.ch/TdF2015

keine angst vor dem feilschen Beim Gespräch selbst sind Verkäuferqualitäten gefragt: Es gilt, der Redaktorin vorzurechnen, wie viele Stunden man für Recherche und Schreiben benötigt. Dann multipliziert man den Aufwand mit dem Ansatz aus dem Regulativ. Weiter erklärt man die – auf den Redaktionen leider meist unbekannte – Infrastrukturpauschale und führt die variablen Spesen auf. Kommts zum Kompromiss, kann das auch heissen, dass man vereinbart, nicht nur das Honorar abzuspecken, sondern auch die Recherche weniger aufwendig zu halten. Beispielsweise kann ein Interview per Telefon statt persönlich geführt werden.

der text gehört uns Bezahlt werden muss ein Text innert 30 Tagen nach Abgabe, wobei viele Medienhäuser jeweils Ende Monat die im Vor-

Idealerweise beginnt die Zweitverwertung schon bei der Planung des ursprünglichen Artikels: Hat man zwei oder drei Abnehmer im Visier, kann die Recherche aufwendiger gestaltet werden. Je systematischer diese Verwertungskaskade aufgebaut ist und konsequent umgesetzt wird, desto satter lacht einem das Bankkonto entgegen. Schummeln hat allerdings kurze

Beine: Wer einen gut abgehangenen Artikel als Primeur verkaufen will, dem kommt die Redaktion schnell auf die Schliche.

mehrsprachiges angebot kostet geld

gleichen Liga wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland, ARD und ZDF.

sparen stat t stressen Nebst Mehreinnahmen zu generieren kann man auch seine Ausgaben reduzieren. Viele Zeitungsverlage gewähren syndicom-Mitgliedern mit Presseausweis einen Abo-Rabatt. Medien,

für die man regelmässig arbeitet, richten zudem auf Wunsch häufig ein Gratisabo mit Online-Zugang ein. Sparpotenzial bietet auch die unbeliebteste Arbeit des Jahres: die Steuererklärung. Wer alle Belege sauber ablegt und konsequent die Quittungen sammelt, die im Zusammenhang mit der journalistischen Arbeit anfallen, kann beträchtliche Abzüge realisieren. Selbstverständlich gehört auch der Mitgliederbeitrag bei syndicom dazu. Und es empfiehlt sich, bei Pro Litteris Mitglied zu werden und an der jährlichen Ausschüttung der Kopierentschädigung zu partizipieren.

* Freier Journalist in Basel und Leiter des Kurses «Wie verkaufe ich meine Arbeit?» (nächster Termin: 20. April 2016).

durchmarsch der service-public-abbauer verhindern

Ja zu Radio- und Fernsehgesetz Das Schweizer Radio, das uns im «Echo der Zeit» täglich die Welt erklärt: Seine Qualität wird nur selten in Frage gestellt. Dennoch sind auch diese Angebote in Gefahr. So stellt etwa FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen

Fortsetzung von Seite 1

in der «Schweiz am Sonntag» offen die Existenzberechtigung von Radio SRF 3 in Frage. Denn die SRG solle sich zurückhalten, wenn Private Radio- und TV-Angebote mit «ausreichender» Qualität produzieren könnten.

revision des radio- und fernsehgesetzes Die RTVG-Revision schafft die Voraussetzung dafür, dass die Gebühren für das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen im Zeitalter des Internets nicht irgendwann versiegen. Denn viele konsumieren TV und Radio heute übers Internet, und immer mehr Menschen glauben, dies alles sei plötzlich gratis, da sie ja keinen Fernsehanschluss mehr hätten. Dass künftig alle bezahlen müssen – ausgenommen BezügerInnen von Ergänzungsleistung –, ist richtig. Denn die SRF-Programme sind für alle verfügbar, in allen Sprachen und im entferntesten Winkel, auch ohne ein besonderes Fernsehgerät. Für alle Privatpersonen werden die Gebühren sinken, von heute 462 Franken pro Haushalt und Jahr auf noch 400 Franken. Auch viele KMU profitieren, insbesondere Gastrobetriebe. (sgb)

Vor allem in der Deutschschweiz vergessen die SRG-Kritiker auch, dass wir in einem mehrsprachigen Land leben. Und selbst der Deutschschweizer Medienmarkt ist ein Zwerg im Vergleich zu unseren Nachbarländern. Bei 4,5 Millionen Einwohnern ist er nur halb so gross wie jener Österreichs. Der deutsche Markt ist derweil gar 20-mal grösser. Nicht zu sprechen von den Vergleichen zwischen dem Tessin und Italien oder der Romandie und Frankreich. Mit den Gebühren müssen in der Schweiz zudem drei verschiedene Sprachregionen mit einem Vollprogramm und eine Sprachregion mit einem Rumpfprogramm bedient werden. Das Deutschschweizer Fernsehen spielt allein aufgrund der Grössenverhältnisse nicht in der

lukrative live-sendungen nur bei den privaten? Mit Christian Wasserfallen fordern auch SVP-Nationalrätin Nathalie Rickli sowie zahlreiche Mitstreiter aus SVP und FDP, dass sich die SRG auf Informations-Angebote konzentriert. Zurückhaltung fordern sie von der SRG in jenen Bereichen, die (nicht nur) für Private besonders lukrativ sind: In der Unterhaltung – etwa im Sport. Spannende Spiele der Champions League könnten auf privaten TV-Sendern gezeigt werden, findet Wasserfallen. Was das konkret heisst, sehen wir bei unseren nördlichen Nachbarn: In Deutschland finden diese beliebten Sendungen vornehmlich bei Sky TV im Bezahlfernsehen statt.

Kostenpunkt für ein Sport-Abo mit Champions League und Bundesliga: über 60 Franken pro Monat – also deutlich mehr, als die gesamten Schweizer TV- und Radio-Gebühren heute und auch in der Zukunft kosten.

die blochers stehen parat Auch wer Spielfilme und Serien sehen will, müsste gemäss Konzept der rechten Medienpolitiker mehr auf Pay-TV-Angebote ausweichen. Im sogenannten Free-TV hätten die KonsumentInnen nur mehr die Unterhaltungsangebote der Privatsender zur Auswahl. Der Berlusconisierung der Schweizer Medienlandschaft würde Tür und Tor geöffnet. Blocher und Konsorten stehen schon am Start, um sich nach der BAZ und der «Weltwoche» auch im Fernseh- und Radiomarkt breit zu machen.


Interessengruppe Frauen | 9

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

chancengleichheit in der schweiz

neue nationalfonds-studie

Lohndiskriminierung ab dem ersten Arbeitstag Junge Berufseinsteigerinnen verdienen 7 Prozent weniger als die identisch ausgebildeten Kollegen. Diese Differenz lässt sich für einmal nicht mit schlechterer Qualifikation und weniger Berufserfahrung schönreden. Wer anzweifelt, dass vorliegende Lohnunterschiede diskriminierend sind, mag dann auch den Sinn von Lohnkontrollen nicht einsehen. Eine nationale Studie zeigt jedoch, dass junge Frauen von Beginn weg schlechter gestellt sind.

© ERIC ROSET

befangenheit der arbeitgeber

Der Lohnunterschied zwischen männlichen und weiblichen Erwerbstätigen beträgt rund 20 Prozent. Auch wenn unterschiedliche Qualifikationen, Anforderungen und Tätigkeiten berücksichtigt werden, bleibt knapp die Hälfte des Lohnunterschieds (9 Prozent) übrig, die sich objektiv nicht erklären lässt. Diese Lohndifferenz ist sexistisch und diskriminierend.

lohnkontrollen helfen Der Bundesrat schlägt deshalb regelmässige Lohnkontrollen vor, um dem Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Die GegnerInnen von Lohnkontrollen argumentieren, dass diese objektiv nicht erklärbaren Lohnunterschiede

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nicht diskriminierend seien. Es gäbe Faktoren wie die individuelle Leistung, die lohnrelevant seien, sich aber statistisch nicht erfassen liessen.

nationale studie belegt diskriminierung Eine Studie, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 60 zur Gleichstellung der Geschlechter durchgeführt wurde, zeigt ein anderes Bild. Die Studie legt dar, dass Frauen bereits beim Berufseinstieg 7% weniger verdienen als ihre Kollegen mit einem identischen Berufsabschluss. Unterschiedliche Berufserfahrung und Qualifikationen kommen beim Berufseinstieg noch nicht zum Tragen. Dennoch starten junge Frauen mit einem

Das Studienteam führt dies auf die divergente Erwartungshaltung der Arbeitgeber zurück. Diese gehen davon aus, dass weibliche Angestellte eher ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen werden, um sich einer Familie zu widmen. Es lohnt sich für die Arbeitgeber also vermeintlich nicht, zu viel in den Lohn und die Laufbahn von Frauen zu investieren. Demgegenüber steigen die Löhne der jungen Männer auch schneller an. Das Argument, die Lohndiskriminierung sei herbeigeredet und weitere lohnrelevante Faktoren durch die gewählte statistische Methode nicht erfassbar, sticht also nicht. Im Gegenteil: Bereits am Start verdienen Frauen bei gleicher Ausbildung 7% weniger als die Kollegen. Dieser Wert unterscheidet sich nur wenig von der durchschnittlichen Lohndiskriminierung von 9% über alle Altersklassen.

Angela Zihler, Zentralsekretärin Frauen/Migration/Freischaffende

QUELLE: NFP60

beträchtlichen Lohnrückstand ins Berufsleben. Abschlussnoten und Kompetenzen spielen für die Lohnhöhe kaum eine Rolle. Entscheidend ist das Geschlecht. Dieser Befund lässt sich auch in Berufen beobachten, wo Frauen und Männer ausgeglichen vertreten sind.

Es bleibt noch viel zu tun Das 2007 lancierte nationale Forschungsprogramm «Gleichstellung der Geschlechter» (NFP 60) hat in 21 Forschungsprojekten den Stand der Gleichstellung der Geschlechter in der Schweiz unter die Lupe genommen. Der zentrale Befund: Die Gleichstellung der Geschlechter ist in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie soziale Sicherheit erst teilweise realisiert. • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordert günstige Betreuungsangebote für Kinder. Insbesondere punkto Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung liegt die Schweiz im internationalen Vergleich zurück. • Damit sich Erwerbsarbeit lohnt, müssen Einkommen, Steuern, Sozialtransfers und Betreuungskosten so aufeinander abgestimmt werden, dass höherer Lohn ein höheres verfügbares Einkommen zur Folge

hat. Eine Bildungsoffensive könnte unqualifizierte Erwerbslose darin unterstützen, den Abschluss nachzuholen. • Generell sollten die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe die Vielfalt von Familienmodellen berücksichtigen. Wegen der Koppelung der Sozialversicherungsbeiträge an eine kontinuierliche, vollzeitliche Erwerbsbiografie sind Frauen über fünfzig oft schlechter gestellt oder in Notlagen nicht hinreichend gesichert und auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen der AHV/IV angewiesen: Männer, die – entlastet von der unbezahlten Familienarbeit – oft kontinuierlich Vollzeit arbeiten und sich dadurch absichern können, erhalten im Pensionsalter bis zu dreimal mehr Rente als Frauen. (NFP 60)

Der Synthesebericht kann auf NFP60.ch heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden bei nfp60@snf.ch.


10 | Zentralvorstand

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

strategieprojekt «syndicom 2020»

Breite Debatte über Strategie

Die Debatte über eine künftige Strategie für syndicom ist lanciert. Im Interview erklärt Präsident Alain Carrupt, wie dabei Mitglieder und Mitarbeitende mitentscheiden können. Interview: Bruno Schmucki

«syndicom 2020» knüpft an die Vision an, die der Kongress im Dezember 2013 verabschiedet hat. Dieses Projekt will unter anderem, dass unsere Mitglieder und Mitarbeitenden die Vision mittragen und überzeugt sind, dass wir als Gewerkschaft eine Zukunft haben. Wir brauchen eine Strategie, die eine nachhaltige Entwicklung garantiert. Der in die interne Vernehmlassung gegebene Bericht enthält eine Situationsanalyse und schlägt die Eckwerte dieser Strategie vor: Zunächst soll unsere Organisation konsolidiert und danach weiterentwickelt wer-

den. Mit dieser strategischen Stossrichtung sollen die GAV-Politik, die Gewerkschaftsarbeit und die gewerkschaftliche Aufbauarbeit in den Betrieben, den Branchen und den Sektoren priorisiert werden.

Du sprichst von einer breiten internen Vernehmlassung zu diesen Papieren. Wer kann hier mitreden? Und wie sieht der Fahrplan für die Vernehmlassung aus? Die Debatte hat am Kongress 2013 mit der Diskussion über die Vision 2020 begonnen. Wir befinden uns jetzt in der Phase, in der diese Vision konkretisiert wird. Eine Arbeitsgruppe hat eine umfassende Analyse durchgeführt. Gestartet wurde diese mit dem Personaltag am 25. November 2014, an dem sich sowohl das politische wie auch das administrative Personal intensiv mit den Stärken und Schwächen von syndicom befasste. Mit einer Personalumfrage im Januar 2015 wurden

unsere Mitarbeiter ein weiteres Mal in das Projekt involviert. An der Delegiertenversammlung vom 29. November 2014 konnten sich zudem die Delegierten zu den Stärken von syndicom äussern. Die Zukunftswerkstatt vom 21./22. Februar 2015, zu der die Mitglieder des Zentralvorstandes sowie die Präsidien der Branchen und Interessengruppen eingeladen waren, befasste sich ebenfalls mit der Ist-Situation von syndicom. Danach wurde intensiv über die zukünftige Strategie diskutiert und es wurden verschiedene Stossrichtungen formuliert. Der Bericht der Arbeitsgruppe «syndicom 2020», die von der Zukunftswerkstatt diskutierten Stossrichtungen, ein Strategiepapier der Sektorleiter sowie weitere Diskussionsbeiträge dienten als Grundlage für das Dokument, das nun in die Vernehmlassung gegeben wurde. Die Vernehmlassung wird von Juni bis September 2015 bei den

© MARGARETA SOMMER

syndicom: Am 20. April hat die Geschäftsleitung dem Zentralvorstand einen Bericht über das Strategieprojekt «syndicom 2020» vorgestellt. Gleichzeitig hat sie verschiedene Vorschläge für eine Strategie in die interne Vernehmlassung gegeben. Was steht im Bericht? Und in welche Richtung gehen diese Vorschläge? alain carrupt: Das Projekt

verschiedenen Organen (Zentralvorstand, Interessengruppen, Kommissionen, Branchenund Sektorvorstände, Sektionen etc.) und bei den Mitarbeitenden durchgeführt. Nach dieser Vernehmlassung wird die Geschäftsleitung dem Zentralvorstand Grundsatzanträge

zuhanden der Delegiertenversammlung vom November 2015 unterbreiten. Gewisse Aspekte müssen auch am Kongress Ende 2017 behandelt werden.

Was muss aus deiner Sicht beachtet werden, damit dieser Prozess, gemeinsam eine Strategie zu for-

Anzeige zentralvorstand wählte am 30. mai drei neue zentralsekretärinnen

Gleich drei neue Gesichter ...

© YVES SANCEY

© Z VG

© BRUNO SCHMUCKI

Der ZV hat mit der Wahl von Sheila Winkler und Roland Lamprecht die Sektorleitung Logistik vervollständigt und mit Michael Moser einen neuen Zentralsekretär Jugend gefunden. Die 34-jährige sheila winkler verjüngt das Team im Sektor Logistik und bringt mehrjährige berufliche Erfahrung bei der Post und in anderen Organisationsbereichen von syndicom mit. Dank ihrer Mehrsprachigkeit und ihrer Ausbildung als Psychologin verfügt sie über sehr gute Qualifikationen für ihre neuen Aufgaben. Der 37-jährige roland lamprecht ist kein Unbekannter bei syndicom. Er war Mitglied des Zentralvorstandes und engagierte sich auch als Delegierter in verschiedenen Firmen- und Sektorgremien. Als langjähriger Kundenberater von PostFinance bringt er zudem das wichtige Know-how über das Unternehmen und die Branche mit. Mit der Wahl von michael moser (30) regelte der ZV auch die Nachfolge von Loïc Dobler als Zentralsekretär Jugend. Der ausgebildete Polygraf Michael Moser verfügt über gute Branchenkenntnisse. Als ZV-Mitglied (seit 2012) und Präsident der IG Jugend (seit 2013) kann er auch eine breite gewerkschaftliche Erfahrung vorweisen. In den letzten Monaten nahm er bereits die Stellvertretung von Loïc Dobler wahr, der seinen Zivildienst absolvierte. Der ZV und die GL freuen sich sehr, dass die offenen Stellen mit kompetenten BewerberInnen besetzt werden konnten, und wünschen allen dreien alles Gute in ihrer neuen Funktion. (syndicom)

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syndicom ist die führende Gewerkschaft in den Branchen Post, Logistik, Telekommunikation, Informationstechnologie sowie Medien und zählt landesweit rund 37 000 Mitglieder. Wir setzen uns ein für die Rechte der Arbeitnehmenden und für eine soziale und weltoffene Schweiz. Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung eineN

RegionalsekretärIn (80 %) Arbeitsort: Basel (und übrige Region Nordwest-/Zentralschweiz) Als RegionalsekretärIn der Region Nordwest-/Zentralschweiz werben, organisieren und beraten Sie unsere Mitglieder. Die Mitgliederwerbung, die Unterstützung der Mitglieder bei Konflikten und die Vernetzung sind Ihre Hauptaufgaben. Sie entwickeln im Team Projekte und Kampagnen, sind für deren Umsetzung verantwortlich und koordinieren nationale Kampagnen des Sektors Medien in der Region. Wir wünschen uns eine initiative Kollegin oder einen initiativen Kollegen mit – abgeschlossener Berufsausbildung oder Fachhochschulabschluss, – beruflicher Erfahrung in der grafischen Industrie oder im Journalismus, – Erfahrung in gewerkschaftlicher Arbeit, – Erfahrung in der Mitgliederwerbung, – Erfahrung in Projektmanagement, – hoher Identifikation mit der gewerkschaftlichen Interessenvertretung, – Interesse an branchenpolitischen Fragen und mit sozialpolitischem Engagement, – Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit, – hoher Kommunikations- und Sozialkompetenz, – gutem schriftlichem Ausdruck und guten Sprachkenntnissen in Deutsch, – Französischkenntnissen (mindestens passiv). Zudem sind Sie bereit, Ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und bei Bedarf abends oder am Wochenende zu arbeiten. syndicom bietet nicht nur vielseitige Tätigkeiten in einem menschlichen Arbeitsumfeld, sondern auch aussergewöhnlich gute Arbeitsbedingungen. Sind Sie interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung bis 22. Juni 2015 an syndicom, Personalabteilung, Monbijoustrasse 33, 3011 Bern. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Roland Kreuzer, Leiter Sektor Medien, Tel. 058 817 18 53, oder die Vizepräsidentin Bernadette Häfliger Berger, Tel. 058 817 18 34.


Zentralvorstand | 11

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

mulieren, erfolgreich ist? Wo siehst du Gefahren und Probleme?

sehr emotional. Und natürlich besteht die Gefahr, dass einGewöhnlich findet die Diskus- zelne Teile der Analysen oder sion über die Strategie einer Diskussionsbeiträge aus dem genommen Gewerkschaft an den Kongres- Zusammenhang sen statt, häufig auf Basis von und als Entscheide präsentiert Anträgen oder Diskussionspa- werden, obwohl die Diskussion pieren, welche die Delegierten gerade erst beginnt. Zu diesen Schwierigkeiten, die sich aus einige Wochen zuvor erhalten. Wir haben uns für einen ande- dem gewählten Weg ergeben, ren Weg entschieden. Wir wol- kommt eine weitere hinzu: die len, dass diese Strategie aus Anpassung unserer personellen Ressourcen aufgrund der seit Jahren stetig «Wir wollen eine nachhaltige rückläufigen Mitgliederzahl. Zukunft für syndicom im Für den Erfolg unseDienste ihrer Mitglieder.» res Vorhabens ist es wichtig, dass wir klar und transparent einer breiten Debatte auf allen kommunizieren, möglichst vieEbenen unserer Organisation le Mitglieder in die Diskussion entsteht. Dieser Weg ist klar einbeziehen, die Kompetenzen schwieriger und anspruchsvol- der verschiedenen demokratisch gewählten Organe beachler, aber auch demokratischer. Die Diskussionen über die künf- ten und Kulissenschiebereien tige Strategie müssen offen und vermeiden. Vor allem aber müsohne Tabu geführt werden kön- sen wir eine Diskussionskultur nen. Sie sind deshalb häufig pflegen, die das Interesse der

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Organisation in den Mittelpunkt stellt. Und wir müssen uns ständig unser Ziel vor Augen halten: die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft für eine starke Gewerkschaft im Dienste ihrer Mitglieder.

An der letzten Sitzung des ZV hat eine Gruppe von Basismitgliedern mit einer Aktion gegen das «undemokratische» Vorgehen und gegen Geheimniskrämerei der Geschäftsleitung protestiert. Stimmen diese Vorwürfe? Kann die Basis von syndicom nicht mitreden? Ich begrüsse das Engagement dieser Mitglieder. Es ist der Beweis, dass unsere Gewerkschaft lebendig ist. Wie ich bei ihrem Besuch sagte, stimme ich dem Grossteil ihrer Forderungen zu. Sie haben in guter Absicht gehandelt und ich kann ihnen nicht den geringsten Vorwurf machen. Lediglich den, dass sie sich im Voraus nicht besser informiert haben. Sie hät-

© BRUNO SCHMUCKI

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basisprotest an der sitzung des zv Rund 25 Mitglieder forderten die Einberufung eines ausserordentlichen Kongresses und kritisierten das Vorgehen bei der Ausarbeitung des Strategiepapiers. Das sorgte im Zentralvorstand für Diskussionsstoff und Widerspruch. Die Aktion passte aber bestens in den Zeitplan und läutete symbolisch eine intensive Phase der internen Vernehmlassung und Debatte ein. (bs)

ten sonst festgestellt, dass dieses Projekt mit ihren Anliegen im Einklang steht. Ihre Vorstellung von Basisdemokratie, beispielsweise die Forderung nach einem syndicom-Kongress, der allen 37 000 Mitgliedern offen steht, geht jedoch weit über unsere demokratisch verabschiedeten Statuten hinaus. Alle interessierten Mitglieder sind eingeladen, an der Vernehmlassung teilzunehmen. Wenn sie nicht Vorstandsmitglieder oder Delegierte sind,

können sie sich dafür an ihre Sektion wenden. Ab 20. Juni können sie auch die Vernehmlassungsunterlagen beim Zentralsekretariat (sp@syndicom.ch) anfordern. Ausserdem werden wir im September dieses Jahres einen Workshop für die Sektionen durchführen. Im ersten Teil des kommenden Jahres werden wir einen Tag für Vertrauensleute organisieren, an dem alle aktiven Mitglieder teilnehmen können.


12 | Kultur

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

ab 18. juni im kino

140 Minuten ohne Schnitt

Einer der besten deutschen Filme seit langem: Sebastian Schippers «Victoria» ist ein Schlag in die Magengrube. Das Grossstadtdrama um eine Handvoll junger Leute in einer Berliner Nacht ist vordergründig ein Gangsterfilm, doch so roh, authentisch und direkt hat man ein Lebensgefühl in Zeiten neoliberaler Verunsicherung noch kaum im Kino gesehen. Geri Krebs Wahrscheinlich ist die Titelheldin eine jener Zehntausenden Spanierinnen, die aus der Arbeits- und Perspektivlosigkeit Richtung Norden geflohen sind, um in der Fremde ein prekäres Auskommen zu finden. Victoria (grandios: die 30-jährige Katalanin Laia Costa) lebt seit wenigen Monaten in Berlin und jobbt für 4 Euro Stundenlohn in einem Bio-Kaffeeladen.

Nach einer durchtanzten Aprilnacht in einem Club trifft sie beim Aufschliessen ihres Velos auf vier schon ziemlich angeheiterte junge Typen. Sie stellen sich ihr als «Sonne», «Boxer», «Blinker» und «Fuss» vor, stolz darauf, «echte Berliner» zu sein. In einem Anflug von Verrücktheit und Abenteuerlust und weil sie ja gerne neue Leute kennenlernen möchte, lässt Victoria sich auf das Angebot ein, mit ihnen noch ein bisschen auf einer Dachterrasse weiterzufeiern, bis sie um sieben den Kaffeeladen öffnen muss. Man albert herum, erzählt sich auf Deutsch und Englisch Geschichten, von Boxer erfährt man, dass er im Knast war. Als es dann zwi-

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sonne, boxer, blinker, fuss

die spanische titelheldin und die halbseidenen «echten berliner» ∙ Frederick Lau und Laia Costa in «Victoria».

fall – mit Victoria als Fahrerin des Fluchtwagens. Aus einem Spiel wird plötzlich Ernst, der Wahnsinn nimmt seinen Lauf, der Überfall ist ein voller Erfolg. Doch da befinden wir uns als «Victoria» ist in 7 Kategorien Zuschauer erst in der für den Deutschen Hälfte von 140 atemlosen Filmminuten. Filmpreis nominiert. Und das ist ganz wörtlich zu verstehen, der Gruppe wieder auf, eine denn «Victoria» ist ein durch und Knastbekanntschaft von Boxer durch atemloser Film, ständig in fordert einen Gefallen: Chauf- Bewegung – und in einer einzifeurdienste für einen Banküber- gen Einstellung gedreht. schen Sonne und Victoria zu knistern beginnt, begeben sich die beiden allein zum Kaffeeladen. Plötzlich taucht der Rest

parforce-leistung auch des kameramanns Der deutsche Regisseur und Drehbuchautor Sebastian Schipper («Absolute Giganten», «Ein Freund von mir») hat zusammen mit dem norwegischen Kameramann Sturla Brandth Grovlen eine Parforceleistung hingelegt, die erst wenige Cineasten gewagt haben – der junge Iraner Shahram Mokri hat es kürzlich mit «Fish & Cat» geschafft, und einige Jahre zuvor machte es der Russe Alexander Sokurow in «Russian Ark» vor. Doch

verglichen mit diesen beiden Filmen ist «Victoria» nicht künstlich-verspielt, sondern von brutaler Unmittelbarkeit. Vom ersten Moment an hat man das Gefühl, dieser durch die Berliner Nacht taumelnden jungen Frau und ihren verrückten Bekannten ganz nahe zu sein. Und man fiebert mit der unglaublichen Kraftanstrengung dieses Films unweigerlich mit, man kann nicht anders bei der Wucht aus Liebe und Angst, Gewalt und Vertrauen, Zukunftswillen und Ausweglosigkeit, die einem da entgegengeschleudert wird. In seiner Einheit von Raum und Zeit erschafft «Victoria» eine ganz eigene Welt, und doch spiegelt sich darin unsere Gegenwart perfekt. Dabei kann Sebastian Schippers Coup trotz seiner spektakulär experimentellen Form nicht nur ein cinephiles, sondern auch ein breites Publikum begeistern. So ist «Victoria» für den deutschen Filmpreis Lola – er wird eine Woche nach Erscheinen dieser Zeitung verliehen – in nicht weniger als sieben Kategorien nominiert. Manchmal gibt es cineastische Wunder.

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Gute Besserung, Demokratie Patientin Demokratie: Die Prognosen für die Erkrankte sind düster. Stefan Howald lädt zu einer umfassenden Untersuchung ein und erklärt anhand der Krankheitssymptome, warum die Patientin geheilt werden muss – und zwar sofort. Das Wort Demokratie bedeutet «Herrschaft des (einfachen) Volkes», die antiken Demokratien in Athen und Rom sind unsere Vorläufer. Das vorliegende Buch handelt von den Möglichkeiten und Grenzen der Demokratie hier und heute. Howald stellt die «Confoederatio Helvetica» in den internationalen Kontext, er beleuchtet die Frage nach dem Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen, die Entwicklung eines neuen EU-Bürgerrechts und die Möglichkeiten zur Demokratisierung der Wirtschaft. Theoretische Überlegungen werden, aufgeteilt in sieben Kapitel, mit aktuellen praktischen Analysen verbunden. Das gut strukturierte Sachbuch ist umfangreich und durchaus auch anspruchsvoll. Umso mehr schätze ich die Fussnoten, die

vielen aktuellen Fallbeispiele aus dem In- und Ausland und die wertvollen (auch belletristischen!) Literaturhinweise. Stefan Howald, vielen bekannt durch seine Arbeit als WOZ-Redaktor, ist blitzgescheit und kann sehr gut schreiben. Dass es

auch seine «Berufung» ist, beweisen die unzähligen Bücher, die er bereits geschrieben, aus dem Englischen übersetzt und publiziert hat. Der 1953 in Brugg geborene Howald, der in Zürich und Berlin Germanistik, Geschichte und Literaturkritik studiert hat, beeindruckt mich mit der Breite seines Wissens. Er ist ein scharfer Beobachter, nicht nur, was Politisches anbelangt. Es reicht also nicht, der Demokratie einfach «Gute Besserung» zu sagen. Wir werden alle aufgefordert, Demokratie weiterzudenken – und aktiv zu werden.

Christine Hunziker ist Buchhändlerin und Museumsmitarbeiterin. Stefan Howald, «Volkes Wille?», Rotpunktverlag 2014, 288 Seiten, ca. Fr. 34, ISBN 978-3-85869-619-9.


Aktuell | 13

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015 mitgliederporträt

Der Preis und der Lohn der Freiheit

© Z VG

Flavia Leuenberger ist 29 Jahre, Tessinerin mit Berner Wurzeln. Seit 2004 hat sie das Grafikdiplom der CSIA in Lugano. Kaum hatte sie die Ausbildung abgeschlossen, trat sie eine Stelle im Grafik- und Fotostudio Immagina bei Adriano Heitmann in Stabio an. Sie arbeitete dort 4 Jahre und entdeckte ihre eigentliche Leidenschaft für die Fotografie. Die Annäherung geschah über die Grenzen der Disziplinen hinweg: Als Fotoassistentin vertiefte sie ihre Fachkenntnisse, und als Grafikerin spezialisierte sie sich auf die Bildbearbeitung. Dann wurde die gelassen wirkende Flavia von der Neugierde auf die Welt gepackt und verreiste drei Monate nach Australien. Zum ersten Mal unternahm sie allein eine so lange Reise, und diese Erfahrung hat sie geprägt. Einerseits brach die Neugier auf fremde Welten und Kulturen aus, und andererseits ermöglichte ihr die Reise, in praktischen Dingen und auch innerlich zu wachsen. Nach der Rückkehr in die Schweiz ging es wieder ans Geldverdienen, und bald keimte in Flavia der Wunsch, sich selbständig zu machen. Im Wissen, dass die Welt voller Tücken ist und man Rat und Unterstützung braucht, nutzte sie die Gelegenheit und trat in die Gewerkschaft ein, damals comedia, heute syndicom. Zunächst ging sie ihr Projekt bescheiden an und richtete sich einfach zu Hause ein Büro ein: Schreibtisch, Computer, alles Nötige. Rasch

© SWISS PRESS PHOTO/FL AVIA LEUENBERGER

Flavia Leuenberger bekommt den Swiss Press Photo Award 2015 in der Kategorie Porträt. Wir hier im Tessin sind begeistert: Eine Tessinerin, eine von syndicom, wir kennen sie und sind auf sie stolz. Auch in der Deutschschweiz sollte man jetzt etwas mehr über Flavia erfahren. Barbara Bassi

die fotografin · Seit 5 Jahren ist Flavia Leuenberger selbständig. Es war nicht einfach, aber bereut hat sie es nicht.

das beste schweizer pressebild 2015, kategorie porträt · Giovanni Vassalli (80), Schreiner, Lehrer, Fahrradsammler.

lern, dass sie mit ihrer Ambition nicht alleine war, handelte und machte sich mit einer Kollegin und einem Kollegen auf die Suche nach einer Räumlichkeit für ein Coworking-Studio. Die Ausstellung im LandesSeit fünf Jahren ist Flavia Leuenbermuseum Zürich läuft bis 5. Juli jetzt selbstänund reist dann durch die Schweiz. ger dig. Heute arbeiten in ihrem Atelier in Balerna vier Freibezu verleihen. Zufällig, wie es im ruflerInnen, alle mit eigenem Leben geschieht, hörte Flavia im Spezialgebiet: Web, Zeichnen Gespräch mit einigen Kollegin- oder Fotografie. «Es ist nicht einnen und ehemaligen Mitschü- fach, zwei Berufe auszuüben; ich kam jedoch das Bedürfnis, aus den eigenen vier Wänden herauszukommen und der Arbeit einen professionelleren Auftritt

glaube, meine Stärke liegt gerade darin, dass ich Grafik und Foto verbinde», sagt Flavia. Der Übergang von der Grafikerin zur Fotografin geschah schrittweise und wurde eher von der Nachfrage als von einem bewussten Entscheid bestimmt. Mit dem Gewinn des Swiss Press Photo Award in der Kategorie Porträt ist Flavia jedoch mehr denn je davon überzeugt, dem richtigen Weg gefolgt zu sein. Es ist nicht einfach, den Weg der Selbständigkeit zu gehen. «Die ersten zwei Jahre waren wirtschaftlich schwierig», räumt

sie ein. «Das Problem ist, dass es viele Fixkosten gibt, während das Einkommen schwankt; auch deshalb war das Co-Working eine gute Wahl.» Als Selbständige muss man immer aktiv bleiben, die ständige Herausforderung erzwingt die Kreativität. Dagegen kann man seine Zeit selbst einteilen, und manchmal kann man sich sogar erlauben, einen Auftrag mehr mit dem Herzen als mit dem Blick auf die Brieftasche zu wählen. Und, erklärt uns Flavia, man muss die Angst überwinden: «Du kannst einen wichtigen Kunden verlieren, wie du auch eine Festanstellung verlieren kannst.» Die grösste Kunst scheint zu sein, die Einnahmen und Ausgaben in der Waage zu halten. Flavia hat sich entschieden, im Val di Muggio zu leben, einen Steinwurf von der italienischen Grenze, ausserhalb der Städte, wo die Mieten tiefer sind. «Aber ich bin glücklich, denn das ist der Preis der Freiheit.» Sie sagt das mit einem breiten Lächeln, und das Lebensglück, von dem sie spricht, wird spürbar. Auch wenn sie sich glücklich schätzt, direkt nach der Ausbildung eine Stelle gefunden zu haben – was immer weniger selbstverständlich ist –, rät sie jungen Menschen, in die Welt zu ziehen, Erfahrungen zu sammeln und zu entdecken, was es ausserhalb der Schweiz gibt. Sie selbst tut das immer wieder, und mit ihrem Preisgeld bezahlt sie das nächste Flugticket, nach Amerika.

recht so!

Ich bin Drucker und arbeite im Betrieb mehrheitlich alleine an derselben Druckmaschine. Ich bin deshalb auch verantwortlich für deren Reinigung und Wartung. Nach einem grösseren Defekt an der Maschine wurde mir vorgeworfen, ich würde die Wartung nicht sachgemäss vornehmen. Ich war vor dem Ausfall der Maschine drei Wochen in den Ferien und hatte eine Stellvertretung. Mein Chef kündigte mir an, man würde mir bei der nächsten Lohnzahlung einen Lohnrückbehalt von einem halben Monatslohn machen, um die Kosten für den Schaden an der Maschine sicherzustellen. Dürfen sie das? Ein Lohnrückbehalt dient als Sicherheit für bereits entstandene oder für künftige Forderungen des Arbeitgebers gegenüber der angestellten Person aus dem Arbeitsverhältnis. Diese Forderungen müssen inhaltlich selbstverständlich berechtigt sein. Der Arbeitgeber darf den Rückbehalt nur dann verwerten, wenn er dir nachweisen kann, dass du den

Schaden absichtlich oder fahrlässig verursacht hast. Da du die letzten drei Wochen vor Eintritt des Schadens in den Ferien warst, bestehen berechtigte Zweifel daran, dass du für den Schaden überhaupt verantwortlich bist. Das Gesetz sieht vor, dass ein Lohnrückbehalt gemacht werden kann, sofern ein solcher

verabredet, üblich oder im Normal- oder Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist. Im GAV für die grafische Industrie ist jedenfalls keiner statuiert. Folglich ist zu klären, ob in deinem Einzelarbeitsvertrag oder im Betriebsreglement die Möglichkeit eines Lohnrückbehalts grundsätzlich vorgesehen ist. Das Gesetz begrenzt einen Lohnrückbehalt in zweierlei Hinsicht: Erstens darf das Total des Rückbehalts die Höhe eines Wochenlohns nicht überschreiten, zweitens darf der Lohnrückbehalt pro Monat maximal einen Zehntel des Lohnes ausmachen. Hiervon kann nur im Rahmen eines Normal- oder Gesamtarbeitsvertrags abgewichen werden. Ein Lohn-

abzug darf überdies nicht in das Existenzminimum des Arbeitnehmers eingreifen. Sofern es die Möglichkeit des Lohnrückbehalts in deinem Arbeitsverhältnis gibt, hat der Arbeitgeber diese gesetzlichen Begrenzungen zu berücksichtigen. Die Hälfte eines Monatslohnes abzuziehen, ist somit doppelt unzulässig: Es überschreitet nämlich sowohl den pro Zahltag möglichen Rückbehalt (ein Zehntel) als auch den Totalbetrag (Lohn für eine Arbeitswoche). Der Arbeitgeber kann stattdessen über mehrere Monate den Lohn im Umfang von jeweils einem Zehntel zurückbehalten, bis die Schadensumme oder – falls früher – der Lohn für

© Z VG

Hafte ich mit dem Lohn für «meine» Maschine?

Kathrin Melzani syndicom-Rechtsdienst

eine Arbeitswoche erreicht ist. Ich empfehle dir deshalb, vom Arbeitgeber zunächst die Klärung des Sachverhalts und gegebenenfalls die Auszahlung des Rückbehalts zu verlangen. Wir unterstützen dich gerne dabei.


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syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

weiterbildung movendo geschäftsberichte lesen und verstehen D1.7.1513: 18./19. Juni, Olten, Hotel Olten. Inhalt: Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Liquiditätsnachweis, wichtige ökonomische Kennzahlen, Informationssammlung. Referent: Thomas F. Meier (Unternehmensberater). welche wahrheit schreibt die zeitung? D2.1.1510: 26. Juni, Olten, Restaurant Aarhof. Inhalt: Themenwahl und -gewichtung, Folgen der Medienkonzentration auf wenige grosse Verleger. Referent: Thomas Zimmermann (SGB). der weg der frau: wen-do D2.5.1510: 29. und 30. Juni, Winterthur, Hotel-Restaurant Römertor. Inhalt: Gesellschaftliche Rollenerwartungen, verbale und körperliche Selbstverteidigung. Referentin: Jeanne Allemann (Wen-Do-Trainerin). arbeiten und leben online Tagung in Zusammenarbeit mit dem SGB B2.1.1501: 30. Juni, Freiburg, NH Hotel. An dieser Tagung diskutieren wir anhand von Fachreferaten und anschliessend in Workshops, wie die virtuellen Arbeitsformen positiv genutzt und die negativen Folgen eingeschränkt werden können. Inhalt: Auswirkungen «virtueller» Arbeitsformen auf Berufs- und Privatleben, rechtliche Lage, Arbeitszeiterfassung, Arbeitszeitkontrolle, Ausgestaltung der GAV, psychosoziale und gesundheitliche Folgen, Prekarisierung, gewerkschaftliche Forderungen und Ansätze. ReferentInnen: Elodie Baerlocher (Fachstel-

le UND), Nicola Cianferoni (Universität Genf), Luca Cirigliano (SGB), Pierluigi Fedele (Unia), Rafaël Weissbrodt (Ergorama). arbeiten im team der personalvertretung D1.7.1516: 2. und 3. Juli, Oberdorf SO, Fortbildungszentrum. Inhalt: Teamdefinition, Teamentwicklung, Kriterien eines leistungsfähigen PV-Teams, Rollen und Arbeitsteilung. Referent: Wolfram Müller (Movendo). aktiv in meiner gewerkschaft: basisseminar für vertrauensleute D1.8.1504: 31. August und 1. September, Sigriswil, Solbadhotel. Inhalt: Funktion der Gewerkschaft, aktuelle Themenschwerpunkte, Mobilisierung und Aktionsfelder. Referentin: Bildungsverantwortliche aus den Verbänden, Christine Goll (Movendo). beruf und familie: herausforderungen im alltag meistern D2.5.1508: 8. September und 10. November, Olten, Hotel Olten. Inhalt: Grenzen der Vereinbarkeit, Strategien für den Alltag, Arbeitsteilung, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Referentin: Elisabeth Häni (Fachstelle UND). beruflich am ball bleiben, persönlich weiterkommen D2.5.1507: 8. September und 22. September, Zürich, Trigon Bildungszentrum. Inhalt: Ausführliche persönliche und berufliche Standortbestimmung, Ressourcen, Fähigkeiten und Stärken erkennen, berufliche Möglichkeiten kennen, Berufs- und Lebensziele, Aktionsplan. Referent: Christoph Dengler (S&B Institut).

gesund bleiben am arbeitsplatz: führungsaufgabe gesundheit 14. und 15. September, Sigriswil, Solbad-Hotel. Inhalt: Analyse des eigenen Führungsstils, Umgang mit Belastung und Leistungsansprüchen, Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden, Ressourcen-Management. Referent: Samuel Woodtli (Erwachsenenbildner).

info und anmeldung Die Kosten werden für Gewerkschaftsmitglieder meistens von deiner Gewerkschaft getragen. Mit deiner Anmeldung klären wir die Kostenfrage ab und informieren dich unverzüglich. Anmeldung: online auf Movendo.ch, per Mail: info@movendo.ch, Telefon 031 370 00 70 oder Fax 031 370 00 71. helias homepage-baukasten: websites erstellen mit jimdo 27. August und 10. September, jeweils 18 bis 21 Uhr. Referent: Diobe Wyss. Anmeldeschluss: 18. August. up-to-date mit der adobe creative cloud 3. und 4. September. Referent: Andreas Burkard. Anmeldeschluss: 11. August. gäbig chläbrig … Ein Leimkurs beim Profi. 4. September, Bern, Kumagra. Referent: Leandro Ferruggia. Anmeldeschluss: 11. August. workshop: ein plakat analog gestalten Theorie: 9. September, Workshop: 14. bis 16. September, Allmendingen BE, Gasthof Hirschen. Referent: Niklaus Troxler. Anmeldeschluss: 10. August. workshop: einführung in die schriftgestaltung mit glyphs 11. und 12. September, Zürich, Sihlquai 131, in Kooperation mit Colab Zürich. Referent: Rainer Erich Scheichelbauer. Anmeldeschluss: 18. August. photoshop: tipps und tricks 24. und 25. September. Referent: Dieter Wassmer. Anmeldeschluss: 1. September.

das syndicom-kreuzworträtsel Zu gewinnen gibt es Gutscheine im Wert von 100 Franken, gespendet von unserer Dienstleistungspartnerin Coop. Das Lösungswort wird in der nächsten Ausgabe zusammen mit dem Namen des Gewinners oder der Gewinnerin veröffentlicht. Lösungswort und Absender auf einer A6-Postkarte senden an: syndicom-Zeitung, Monbijoustr. 33, Postfach, 3001 Bern. Einsendeschluss: 29. Juni 2015.

sudoku Die Lösung des syndicom-Sudokus aus Nr. 5 lautet: 726. Gewonnen hat: Walter Henggi aus Bern. Er erhält Schecks im Wert von 50 Franken von unserer Dienstleistungspartnerin Reka. Wir gratulieren herzlich!

infos und anmeldung: Helias-Kurse finden in der Regel im syndicom-Bildungszentrum, Looslistrasse 15, Bern, statt. Anmeldung: Helias.ch. maz arbeitstechnik: im druck sein ohne stress 24. und 25. August (2 Tage). Leitung: Thomas Spielmann, Fachpsychologe für Psychotherapie FSP. auslandjournalismus: fremdes näher bringen 25. bis 27. August (3 Tage). Leitung: Daniel Voll, Auslandredaktor, SRF Schweizer Radio und Fernsehen; Christof Münger, Co-Leiter Ausland «Tages-Anzeiger», und weitere. texten für korrespondenten von lokal zeitungen 4. und 11. September (2 Tage). Leitung: Christine Nydegger, freie Journalistin, ehem. Lokalchefin der BZ. maz-multimediatag 15 9. September (1 Tag). Leitung: Dozierende aus der Praxis. digitales kuratieren: storify & co. redaktionell gekonnt einsetzen 11. September (1 Tag). Leitung: Thom Nagy, Digitalstratege, «TagesWoche». infos und anmeldung: MAZ.ch sektion bern frauen-wanderung Wir syndicom-Frauen gehen wandern. Wir geniessen eine wunderschöne Rundwanderung am Fusse des voralpinen Stockhorns. Familienangehörige und Vierbeiner willkommen. Wann: Sonntag, 14. Juni, 9.30 Uhr, Treffpunkt Bahnhof Erlenbach im Simmental (anschliessend gemeinsam Richtung Stockhornbahn). Wir empfehlen Bergschuhe, Picknick und genügend Flüssigkeit, Sonnenschutz, Hut, Sonnenbrille, Kamera, Wanderstöcke. Tourdaten: 6,2 km lang, 2 ½ Stunden Wanderzeit, je 430 m Auf- und Abstieg, familiengerecht. Die Route führt zu zwei idyllischen Bergseen. Der grünschimmernde Hinterstockensee unter der Mittelstation ist eine Augenweide. Ein Rundweg führt um den See. Auf Felsenweg gelangen wir zum Bergwanderweg, über saftige Alpweiden geht es zum Oberstockensee hinunter. Auch um diesen ist ein Rundweg angelegt. Wir erreichen den Wald, den man nun im Aufstieg zur Alp Oberstocken streift. Durch eine verkarstete Waldmulde, in welcher wir seltene Bergblumen sichten können, gelangt man nach Hinterstocken hinunter. Hier gibt es einen Picknickplatz. Vom See steigt man zurück zur Mittelstation der Stockhornbahn. Anmeldungen bis 12. Juni: susanne.oehler@syndicom.ch oder Tel. 058 817 18 81. Angaben: Name, Wohnort, Mobilnummer, E-Mail, Anzahl Personen, GA oder Halbtax? Bei unsicheren Wetterverhältnissen wird einen Tag vorher per Handy oder Mail informiert. Nicht vergessen, am 14. Juni ist noch Abstimmungssonntag. Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV und Radio- und Fernsehgesetz sowie zwei weitere Abstimmungen. Wir werden spannende Diskussionen auf unserer Wanderung haben. Herzliche Grüsse Susanne


Service | 15

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015 unsere pensionierten laden ein pensionierte medien aarau Mittwoch, 1. Juli, 14.15 Uhr: Monatshock im Restaurant Viva in Aarau. Das wird der letzte Höck bei den Wirtsleuten Kyburz sein. Nach dem Wirtewechsel bleibt das Viva voraussichtlich für ca. drei Monate geschlossen. Peter Rymann pensioniertenverein region basel Wanderung Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Wanderung vom 18. Juni führt uns über kurze Wege. Wir treffen uns um 13.45 Uhr Schalterhalle Basel SBB, Abfahrt des Zuges 14.01 Uhr nach Itingen, wo wir 14.22 Uhr eintreffen. Nach einer Wanderung von ca. 35 Min. treffen wir Kurt Mohler beim Schulhaus in Lausen: der Schwalbenspezialist (nicht im Fussball) macht mit uns eine Exkursion und zeigt uns die verschiedenen Schwalbenarten, danach kehren wir zwischen 15.30 und 16 Uhr im Restaurant Bernerhof in Lausen ein. Es sind alle, auch diejenigen, welche nicht gut zu Fusse sind, Kolleginnen, Kollegen der Sektoren 2 + 3 sowie Ehefrauen und Partner/innen recht herzlich eingeladen. Nicht-Wanderer nehmen den Zug Basel SBB ab 15.31 Uhr, danach ca. 5 Min. an die Hauptstrasse zum Bernerhof. Sommerhock 2015 Am 23. Juli wird der Sommerhock organisiert, an dem alle dabei sein können. Der Wander- und Reiseleiter macht auch dieses Jahr etwas Neues. Wir treffen uns um 10.45 Uhr an der Tramhaltestelle der BLT-Linie 10 in Flüh, um 11.13 Uhr fährt uns das Postauto nach Mariastein, wo uns um 12.30 Uhr das Mittagessen im Hotel Post serviert wird. Wir werden nach dem Essen gemütlich zusammensitzen, danach kann jedermann/frau für sich entscheiden: will man seine Sünden in der Klosterkirche ablegen, im Kloster- oder Kerzenladen etwas einkaufen oder einfach die Beine vertreten. Nach Hause gehen kann jedes, wenn es Lust hat. Das Billett besorgt jedes selber. Auch unter www.pensyba.ch nachzulesen. Euer Wander- und Reiseleiter Othmar

wir nehmen abschied

pensionierten-vereinigung post sektion lötschberg post Liebe KollegInnen, am Dienstag, 7. Juli, treffen wir uns ab 11 Uhr im Restaurant Diana in St. Stephan. Der Zug Lötschberger fährt Thun ab 10.01, Spiez ab 10.18, Zweisimmen ab 11.03, Stöckli an 11.09 Uhr. Interlaken Ost ab 9.29, West ab 9.32, umsteigen in Spiez auf Lötschberger 10.18, zu den TeilnehmerInnen aus Thun. Es würde uns freuen, neue Pensionierte inkl. Lebenspartner begrüssen zu können. Anmeldungen nimmt unser Obmann Markus Stender, Tel. 033 335 17 18, entgegen und erteilt auch Auskunft. Den Kranken wünschen wir gute Besserung. Werner und Margrit Haldi pensioniertenverein olten Liebe KollegInnen, unsere Frühlingsreise findet am Dienstag, 16. Juni, statt. Die Reise führt uns von Zofingen über Olten–Bern (mit Kaffeehalt in Rubigen) und Simmental–Saanen nach Gstaad. Mit der Gondelbahn fahren wir auf die Wispile, wo wir im Berghaus das Mittagessen geniessen und anschliessend eine Spaziergelegenheit haben. Nach der Talfahrt freier Aufenthalt in Gstaad bis 16.30 Uhr. Heimfahrt über Chateau d’Oex– Bulle–Autobahn Zofingen/Olten, an ca. 18.30 Uhr. Anmeldung bis 8. Juni an Walter Künzli, Tel. 062 751 64 57. Der Vorstand hofft auf gutes Wetter und grüsst freundlich. Dora Muster pensioniertengruppe post solothurn und umgebung Lust, mit der neuen Gondelbahn auf den Weissenstein zu fahren? Wir treffen uns am Dienstag, 30. Juni, um 10.50 Uhr bei der Talstation der Gondelbahn in Oberdorf. Wir empfehlen die Bahn bis Oberdorf (mit Tarifverbund Libero). Abfahrt in Solothurn HB um 10.32 Uhr auf Gleis 3CD, Ankunft in Oberdorf Station um 10.46 Uhr. Mittagessen auf dem Weissenstein im Kurhaus oder im Sennhaus. Wir hoffen, dass möglichst viele an diesem Ausflug teilnehmen können, und hoffen auf prächtiges Bergwetter. Der Vorstand

postpersonal st. gallen/umgebung Voranzeige. Bitte nicht vergessen: Am Dienstag, 7. Juli, findet die Monatsversammlung in der «Krone» Gais um 14 Uhr statt. Ich würde mich im Namen des Vorstandes sehr freuen, wenn wieder viele Kolleginnen und Kollegen sich um 12 Uhr zum Mittagessen einfinden würden. Mit lieben Grüssen: Kaspar Gallati post + swisscom winterthur Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir laden euch herzlich ein zur Monatsversammlung vom 9.Juli ins Hotel Wartmann. Beginn um 14.15 Uhr. All denjenigen Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bei uns sein können, wünschen wir von Herzen gute Besserung und hoffen auf ein baldiges Wiedersehen. Neue Kolleginnen und Kollegen sind herzlich willkommen. Wir hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen! Euer Vorstand pensionierte zofingen medien Unsere Sommerwanderung findet am 10. Juli statt. Mit dem Bus Linie 8, Zofingen ab 14.35 Uhr Richtung Reiden-Pfaffnau bis Brunnmatt. Wanderung: Scharleten–Usser Rossweid– Stampfi zum Zvieri in die Söilichäller-Besenbeiz. Der Heimweg geht über Usser Rossweid bis Liebigen, mit dem Bus bis Zofingen. Auch neue KollegInnen und besonders Frauen sind willkommen! Bus ab Liebigen ca. 20 Uhr. Eure Wanderkollegen F. und P. postveteranenverein zürich Donnerstag, 25. Juni, besuchen wir unsere sehr geschätzten Wanderkolleginnen und Wanderkollegen vom Züri-Oberland und wandern mit ihnen ab Rüti ZH zum Restaurant Buurstube auf der Dachsegg. Das Programm: Zürich HB ab 8.55 mit S5 Gleis 43/44, Rüti ZH an 9.23. Im Café Bürgi werden uns Kaffee und Gipfeli serviert. Wanderzeit am Morgen 2 Std., bergauf 240 m, am Nachmittag 1 Std. 20 Min., bergab 220 m. Billette: Wohnort–Rüti ZH und zurück. Nächste Wanderung: Donnerstag und Freitag 30./31. Juli mit Übernachtung in Disentis. Kontakt: 044 302 40 51oder 079 459 74 71. Ich grüsse euch herzlich. Kari Bichsel

leserbriefe sozialdemolierer im viscom Mit der GAV-Kündigung auf Ende 2015 und mit den Forderungen, die Wochenarbeitszeit von 40 auf 44 Stunden zu erhöhen sowie die Nachtzuschläge massiv zu kürzen, setzt der grafische Arbeitgeberverband Viscom seine lange Tradition als Speerspitze der neoliberalen Sozialabbauer fort. Bereits 1994 hatte derselbe Unternehmerverband die Absicht, der grafischen Industrie einen völlig liberalisierten GAV aufzudrücken. Dabei wäre die Arbeitszeit völlig flexibilisiert worden und weder Mindestlöhne noch Schicht- und Nachtzuschläge hätten darin Platz gefunden. Mit einem landesweiten 24-stündigen Streik wehrte die Gewerkschaft Druck und Papier diesen kapitalen Angriff auf die Sozialpartnerschaft erfolgreich ab. Das Ganze wiederholte sich im Jahr 1999, als die neu gegründete Gewerkschaft comedia dem Unternehmerverband Viscom mit einem landesweiten Warnstreik eine Lektion im Befolgen einer gegenseitig respektierten Sozialpartnerschaft erteilen musste. Die über Jahrzehnte aufgebaute schweizerische Sozialpartnerschaft wird seit den Neunzigerjahren von bürgerlichen Sozial-

demolierern mit zunehmender Rücksichtslosigkeit in Frage gestellt. Dabei sollen im Endeffekt sowohl unsere Sozialwerke wie der gesamte Service public den Marktkräften überlassen werden. Die Gesamtarbeitsverträge werden als überflüssige Regulierung bezeichnet, wie das der Schweizerische Verlegerverband unter Hanspeter Lebrument seit Jahren vorbetet und praktiziert. Will die Gewerkschaftsbewegung weiterhin für die Erhaltung der sozialen Errungenschaften und des sozialen Friedens wirksam einstehen, wird sie dezidierter und kämpferischer auftreten müssen. Den Klassenkämpfern von oben muss von unten eine entschlossene und selbstbewusst auftretende Gewerkschaftsbewegung entgegengesetzt werden. Heinz Thommen ig pensionierte wohin? Am syndicom-Kongress wurde verschlimmert, was schon vorher nicht ideal war: Mit der Gründung der IGs wurde den Pensionierten und Sektionen der Boden weggezogen. Die Beziehung der Pensionierten zu den Sektionen war ab da fast nicht mehr möglich, ja unterbunden. Plötzlich waren zwei

Sektionen in einer, dies machte die Arbeit der Vorstände nicht leichter. Nach dem Kongress, wo die Beitragsharmonisierung beschlossen wurde, hat das grosse Gerangel begonnen. Die verschiedenen Pensioniertengruppen der Sektoren wollen oder können sich nicht finden. Dies führt zu grotesken Situationen unter Gleichgesinnten. Wer ist für wen zuständig? Wer ehrt an welcher Versammlung die Altgedienten? Woher kriegen wir die Daten, die dann auch stimmen? Wie viel vom lieben Geld wird mir bleiben? Dabei wäre es alles so einfach: Die Zentralkasse macht die nötigen Überweisungen und jeder Kassier hat das, was er zu erhalten hat! Basta! Die Betroffenen müssen sich zusammensetzen und die Themen ausdiskutieren. Ich verstehe, dass dies Kopfzerbrechen bringen wird. Sonst ist aber zu befürchten, dass alle noch weiter auseinanderdriften und das ganze Gefüge zerbricht. Allen ist sicher klar, wie sehr wir uns beistehen müssen, um zu bestehen. Die Zukunft verlangt von uns keine Grabenkämpfe, sondern aufrichtige, erwachsene Persönlichkeiten, die zu ihrer Sache stehen. Ueli Schärrer, Sektionssekretär Biel

samuel aellig, Sektion Zürich Logistik, 64 Jahre, Mitglied seit 1999. walter aliesch, Sektion Zürich Logistik, 45 Jahre, Mitglied seit 1985. got tlieb ambühl, Sektion Zürich Logistik, 80 Jahre, Mitglied seit 1960. eva böni, Sektion Ostschweiz, 85 Jahre, Mitglied seit 2000. konrad bösch, Sektion Zentralschweiz, 74 Jahre, Mitglied seit 1962. alfred brühlmann, Sektion Bern, 77 Jahre, Mitglied seit 1978. anna feuz, Sektion Zentralschweiz, 69 Jahre, Mitglied seit 1990. jürg frei, Sektion Presse und elektronische Medien Zürich-Ostschweiz, 75 Jahre, Mitglied seit 2000. rita fries-oet terli, Sektion Zentralschweiz, 81 Jahre, Mitglied seit 1955. walter früh, Sektion Ostschweiz, 95 Jahre, Mitglied seit 1943. rudolf gurtner, Sektion Zürich Logistik, 90 Jahre, Mitglied seit 1944. jakob himmelberger, Sektion Bern Postpersonal, 88 Jahre, Mitglied seit 1948. hans künzi, Sektion Lötschberg Post, 89 Jahre, Mitglied seit 1948. max leiser, Sektion Bern, 72 Jahre, Mitglied seit 1965. fritz lutz, Sektion Ostschweiz, 88 Jahre, Mitglied seit 1980. willi michel, Sektion Rhätia, 73 Jahre, Mitglied seit 1981. ernst perrot, Sektion Bern, 81 Jahre, Mitglied seit 1972. werner romang, Sektion Lötschberg Post, 80 Jahre, Mitglied seit 1958. andreas schmid, Sektion Rhätia, 70 Jahre, Mitglied seit 1961. josef schmied, Sektion Ostschweiz, 65 Jahre, Mitglied seit 1989. rudolf stähli, Sektion Bern Postpersonal, 89 Jahre, Mitglied seit 1941. johann steinemann, Sektion Zürich Telecom, 74 Jahre, Mitglied seit 1967. paul steiner, Sektion Zentralschweiz, 88 Jahre, Mitglied seit 1950. walter tschopp, Sektion Zentralschweiz, 65 Jahre, Mitglied seit 2000. armin wipf, Sektion Schaffhausen Post, 79 Jahre, Mitglied seit 1959. karl wuermli, Sektion GIV Zürich/Ostschweiz, 56 Jahre, Mitglied seit 1980. alois würsch, Sektion Zentralschweiz, 70 Jahre, Mitglied seit 1972. walter zulliger, Sektion Lötschberg Post, 86 Jahre, Mitglied seit 1949. impressum

syndicom-zeitung Redaktion: Naomi Kunz Tel. 058 817 18 18, redaktion@syndicom.ch layout: Katja Leudolph lektorat: Ulrike Krüger adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung, Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17 inserate: stab@syndicom.ch druck: Ringier Print Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil verlegerin: syndicom – Gewerkschaft Medien und Kommunikation. «syndicom» erscheint 12 Mal im Jahr. ausgabe nr. 7 erscheint am 10. Juli. Redaktionsschluss: 22. Juni.


16 | Letzte

syndicom | Nr. 6 | 12. Juni 2015

arbeitszeiterfassung muss sein

der aktuelle kompromiss

Ausstempeln ist Gesundheitsschutz

Das sagt der Gewerkschaftsbund: Mit zwei Motionen im Parlament haben FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann und CVP-Ständerat Paul Niederberger versucht, die Arbeitszeiterfassung für ganze Branchen abzuschaffen. Doch der Kompromiss, den die Sozialpartner nun ausgehandelt haben, könnte das abwenden. Luca Cirigliano, Zentralsekretär beim Gewerkschaftsbund, sagt: «Die neue Regelung sieht zwar Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vor, diese sind aber sehr restriktiv formuliert.» Wichtig sei vor allem, präzisiert Cirigliano, dass Ausnahmen nur dann möglich sind, wenn die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Dieser muss auch Gesundheitsschutzmassnahmen und Anlaufstellen vorsehen. «Ausserdem müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schriftlich ihr Einverständnis geben, von der Zeiterfassung abzusehen.» Das heisst: Sie können diese Unterschrift auch verweigern. Auch die vereinfachte Arbeitszeiterfassung setzt das Einverständnis der Betriebskommission oder Gewerkschaft und der Angestellten voraus.

Arbeitnehmende müssen ihre Arbeitszeit erfassen können. Das steht im Arbeitsgesetz. Warum das so ist, erklärt Corina Müller. Sie ist beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zuständig für den Arbeitnehmerschutz. Sina Bühler* Corina Müller, ein wichtiger Aspekt des Arbeitnehmerschutzes ist die Arbeitszeiterfassung. Warum? Nur damit hat man die Kontrolle, ob die vom Gesetz festgelegten Grenzen der gesundheitlichen Belastung überschritten werden. Deswegen steht diese Erfassungspflicht auch im Arbeitsgesetz. Auch die Betriebe können damit überprüfen, ob sie ihre Verantwortung in Sachen Gesundheitsschutz wahrnehmen. Und die Arbeitsinspektoren brauchen die Zahlen, um die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren.

Das hängt grundsätzlich von der Branche, dem Alter der Angestellten und dem Beruf ab. Nicht alles ist gesundheitlich gleich belastend. Gesetzlich liegt die Grenze bei der Höchstarbeitszeit: Diese beträgt allgemein 50 Stunden pro Woche. Für Angestellte in Büros, industriellen Betrieben und Grossbetrieben des Detailhandels sind es maximal 45 Stunden in der Woche. Wichtig ist auch, dass die Ruhezeiten jeweils eingehalten werden, das bedeutet konkret: Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden liegen. Und auch tagsüber müssen Arbeitnehmer Pausen machen können.

Der Lohn hat also nichts damit zu tun? Nein, es geht dabei um den Schutz der Gesundheit.

Seit wann ist das vorgeschrieben? Die Erfassungspflicht steht seit 1966 im Arbeitsgesetz. Die heutige Formulierung stammt aus dem Jahr 2000. Seither sieht

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Wo liegt diese Belastungsgrenze?

so wird die arbeitszeiterfassung nicht empfohlen ∙ Im Film «Safety last» klammert sich Harold Lloyd an den Zeiger einer riesigen Uhr.

Dann liegt die Verantwortung ja aber trotzdem bei den Arbeitnehmenden ... Nein. Es ist wie bei der Helmpflicht auf dem Bau: Der Bauarbeiter muss den Helm zwar selber anziehen, aber die Firma ist dafür verantwortlich, dass er es tut.

Und was passiert, wenn eine Firma die Verantwortung nicht wahrnimmt? Die kantonalen Arbeitsinspektoren werden die Firma darauf aufmerksam machen und ihr eine gewisse Frist geben, bis wann sie die Erfassung eingeführt haben muss. Setzt sie das vorsätzlich nicht um, erlässt das Inspektorat eine Strafandrohung. Bei Nichteinhaltung wird das mit einer Busse bestraft.

Corina Müller: «Wenn sich

die Betriebskommission für eine vereinfachte Erfassung ausspricht, könnte man das machen.»

Ganz grundsätzlich: Was gehört denn eigentlich alles zur Arbeitszeit?

Wer muss die Arbeitszeit erfassen?

Gelten diese Regeln für alle?

Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei den Arbeitgebern. Die Betriebe können die Arbeitszeiterfassung aber jeweils an die Arbeitnehmenden delegieren, zum Beispiel indem sie ihnen entsprechende Instrumente zur Verfügung stellen.

Nein, ausgenommen ist, wer nicht unter das Arbeitsgesetz fällt – wie das oberste Kader. Zudem gibt es heute eine vereinfachte Erfassung für gewisse Gruppen von Kadermitarbeitenden, die eine grosse Autonomie bei der Arbeitsein-

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das Gesetz für Nachtarbeit Zeitzuschläge vor. So darf in der Nacht höchstens an 9 von 10 Stunden gearbeitet werden, am Tag sind innerhalb von 14 Stunden maximal 12½ Stunden Arbeit erlaubt. Das ist die tägliche Höchstarbeitszeit.

Die ganze Zeit, in der sich eine Angestellte, ein Angestellter für den Betrieb zur Verfügung zu halten hat. In einem Modegeschäft bedeutet das beispielsweise, dass auch die Vorbereitung am Morgen und die Abrechnung am Abend dazugehören. Und für Angestellte, die ihren Platz nicht verlassen dürfen, zählen auch die Pausen zur Arbeitszeit – beispielsweise wenn eine Maschine überwacht werden muss.

teilung haben und keine regelmässige Sonntags- oder Nachtarbeit leisten. Sie können auf ein Ein- und Ausstempeln verzichten und stattdessen nur die Zahl der täglichen Arbeitsstunden aufschreiben. Dazu braucht es aber das schriftliche Einverständnis dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bald soll die Erfassung der Arbeitszeit einfacher werden ... Ja, im Moment läuft eine Anhörung. Diese Vorlage basiert auf einer Einigung zwischen den Sozialpartnern, die dank der Vermittlung von Bundesrat Schneider-Ammann zustande kam. Der Bundesrat wird im Sommer die Resultate dieser Anhörung zur Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Wie sieht denn diese Vereinbarung genau aus? Die Sozialpartner können in einem GAV, also einem Gesamtarbeitsvertrag, auf die Arbeitszeiterfassung verzichten: Allerdings gilt das nur für Arbeitnehmende, die mehr als 120 000 Franken im Jahr verdienen und sich ihre Arbeitszeit selber einteilen können. Der GAV müsste dann besondere Massnahmen für den Gesund-

vorausschauen! Die Anhörungsfrist zur Verordnung lief bis Anfang Juni. Weil die Verordnung ab jetzt sehr rasch in Kraft treten kann, ist es wichtig, dass die Betriebskommissionen gut vorbereitet sind, wenn eine Firma sie auch anwenden will. Wenn du merkst, dass dein Arbeitgeber eine Einführung plant, solltest du so schnell wie möglich mit deiner Gewerkschaft in Kontakt treten. Nur gut vorbereitet kann man auch einen guten Gesamtarbeitsvertrag aushandeln! (sgb)

heitsschutz und eine interne Anlaufstelle für Arbeitszeitfragen vorsehen. Ausserdem soll die vereinfachte Erfassung auch ausgeweitet werden. Wenn sich eine Betriebskommission oder die Arbeitnehmervertretung einer Branche für die Vereinfachung ausspricht, könnte diese auf weitere Gruppen von Angestellten ausgeweitet werden, die ihre Zeit selber einteilen können. Auch hier ist eine paritätische Begleitung vorzusehen.

Würde das für alle Angestellten dieser Gruppen gelten? Nein, die betroffenen Arbeitnehmer müssten sich mit dem Verzicht schriftlich einverstanden erklären. Und jene, die die vereinfachte Arbeitszeiterfassung nicht wollen, müssen weiterhin die Möglichkeit der Arbeitszeiterfassung haben.

Es gibt auch Arbeitnehmer, die keine Stempeluhren wollen. Sie finden es umständlich. das steht im gesetz Wie lange muss ich arbeiten? Wie viel Ruhezeit steht mir zu? Was gilt an Sonntagen? Auf der Webseite des Seco (Seco.admin.ch) sind zum Thema Arbeitszeiterfassung alle einschlägigen Bestimmungen veröffentlicht und erklärt, auch die Vorlage im Wortlaut. Unter «Dokumentation» gibt es Merkblätter und Checklisten zum Thema.

Die Erfassung der Arbeitszeit kann auf verschiedene Arten erfolgen. Grundsätzlich ist sie aber ein wichtiges Instrument, um zu erkennen, ob beim Arbeitnehmerschutz etwas schief läuft. Wir brauchen das, um reagieren zu können, wo es notwendig ist. Es ist einfach ein Warninstrument, wie ein Geigerzähler.

* Freischaffende Journalistin beim Pressebüro St. Gallen.


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