Barrierefreier Tourismus

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Barrierefreier Tourismus Referent f체r Gesundheitstourismus 1 M채rz 2007 bis 29. Februar 2008

29. Februar 2008


2

Inhaltsverzeichnis 1.

Was bedeutet barrierefreier Tourismus?

S. 3

1.1

Barrierefreier Tourismus = Tourismus für Alle

S. 3

2.

Problemstellung

S. 4

2.1

Demographische Entwicklungen in Deutschland

S. 4

2.2

Altersaufbau der Bevölkerung Deutschlands

S. 5

3.

Rechtslage

S. 6

4.

Zielgruppe eines barrierefreien Tourismus

S. 6

4.1

Definitionen der Zielgruppen

S. 7

4.2

Mobilitätsbehinderte Personen im engeren und weiteren Sinne

S. 7

5.

Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen

S. 8

6.

Reiseverhalten

S. 8

6.1.

Reisezieltreue mobilitätseingeschränkter Urlauber

S. 9

6.2.

Reiseverhalten mobilitätseingeschränkter Personen

S. 10

7.

Qualifizierungsoffensive

S. 11

8.

Bereits bestehende Angebote im barrierefreien Tourismus am Beispiel Burg im Spreewald

S. 12

8.1

Die Natur-Erlebnis-Uhr

S. 12

8.2

Erlebnisort Slawendorf Brandenburg Havel

S. 13

8. 3

Informationsbroschüre

S. 13

9.

Kategorisierung

S. 14

9.1

Ausrichtung Anhand der Kategorie C

S. 14

9.2

Erhebungsbogen zu einem touristischen Angeboten / Reisenformationen für blinde und/oder sehbehinderte Menschen

S. 15

9.3

Kurzbeschreibung eines Angebotes des AURA HOTELS im Bereich Prävention

S. 17

9.4

Gesundheit und Vorsorge Angebote anhand eines AURA HOTELS

S. 18

10.

Resümee

S. 18


3 1. Was bedeutet barrierefreier Tourismus? Viele Menschen verbinden mit dem Wort „behindert“ meist Rollstuhlfahrer oder auch Blinde. Dass aber nicht nur geh- und sehbehinderte Menschen zu dieser Bevölkerungsgruppe zählen, ist lediglich wenigen klar. Das Wort „behindert“ trifft auf jeden zu, der in irgendeiner Weise in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist. Dazu gehören natürlich hör- und gehbehinderte, blinde, psychisch eingeschränkte und stumme Menschen, als auch schwangere Frauen, übergewichtige, kleinwüchsige und großwüchsige Personen. Dieser Kreis muss erweitert werden um Leute, die aufgrund von Unfällen oder Operationen Spätfolgen davongetragen haben und somit in ihren Freiheiten eingeschränkt und behindert sind. Kleinere Kinder wie auch ältere Menschen zählen genauso unter den Begriff „barrierefrei“ wie die Personen, die sie begleiten und auf sie achten müssen. Daraus ergibt sich, dass auch die Kinderwagen der Babys für die Eltern eine Einschränkung darstellen, ebenso, wie zu schweres Gepäck. Personen mit vorübergehenden Verletzungen aus Unfällen oder Folgen von Operationen müssen ebenfalls als potenzielle Kunden für einen barrierefreien Tourismus angesehen werden. Auch deshalb kann jeder von uns vorübergehend als „behindert“, im Sinne von „verhindert“, gelten und somit schwerer in einer fremden Umgebung zu Recht kommen. Es ist also notwendig, Lösungen und Hilfestellungen für alle diese Gruppen von unterschiedlichen Menschen zu finden und bereit zu stellen. Am Anfang des Jahres 2004 gab es 6,7 Millionen registrierte schwer behinderte Menschen in Deutschland. Interessant ist, dass die Hälfte aller eingeschränkten Personen ältere Leute sind, das heißt, sie sind über 65 Jahre alt. Ebenso beachtenswert ist, dass der Anteil der Älteren in der Zukunft stark zunehmen wird. Es wird erwartet, dass bald 1/3 aller Deutschen über 60 Jahre alt sein wird. Somit wäre ein Anlaufpunkt für den barrierefreien Tourismus geschaffen, der immer mehr gefragt ist.

1.1 Barrierefreier Tourismus = Tourismus für Alle Die Idee eines Tourismus für Alle besteht darin, dass jede Person in der Lage sein sollte zu einem Land seiner Wahl zu reisen, sowie innerhalb eines Landes alle Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen zu besuchen, die sie möchte. Damit wird der Wunsch der Integration aller Gesellschaftsgruppen in den Tourismus ausgedrückt. Ein barrierefreier Tourismus bedeutet, dass touristische Angebote über die gesamte Servicekette von Menschen mit verschiedensten Behinderungen und daraus resultierenden Mobilitätseinschränkungen, aber auch älteren Personen, Familien und Menschen mit vorübergehenden Unfallfolgen, möglichst ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Diese Angebote steigern somit für alle Menschen den Komfort beim Reisen, von der Informationsbeschaffung über die Auswahl des Reiseziels bis zur Nutzung der touristischen Angebote vor Ort (Deutscher Bundestag, 2005, S.1).

Bildquelle: Privat


4 2. Problemstellung „Zukünftig wird es nicht darauf ankommen, dass wir überall hinfahren können, sondern ob es sich lohnt, dort anzukommen.“ Hermann Hesse Dieses Zitat hat gerade für Menschen mit Behinderungen einen wichtigen Hintergrund. Obwohl die Entwicklungen im Tourismus im letzten Jahrhundert rasant voranschritten, ist die selbstbestimmte Teilnahme aller Menschen am Tourismus immer noch nicht ausnahmslos möglich und durch vielfältige Barrieren versperrt. Dabei stellt die Zielgruppe, zu der auch Menschen mit vorübergehenden Mobilitätsbeeinträchtigungen, ältere Menschen aber auch kleine Kinder gehören, ein nicht zu unterschätzendes Marktpotenzial dar. Auf Grund unzureichender Angebote in vielen touristischen Zielgebieten in Deutschland, sowie fehlender Bereitstellung von spezifischen Hilfestellungen der Tourismusanbieter, verzichtet ein Großteil der betroffenen Bevölkerungsgruppe auf einen Urlaub. Die Potenziale in diesem Marktsegment sind demzufolge immer noch nicht ausgeschöpft und touristische Anbieter und Reiseregionen sowie mobilitätseingeschränkte Reisende können von dem Ausbau des Marktsegmentes profitieren. Anfang der 90er Jahre kam es verstärkt zu Bemühungen der Vereinten Nationen zum Thema Chancengleichheit von Behinderten und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Akzeptanz von „Menschen die anders sind“, hat in der heutigen Gesellschaft spürbare Fortschritte gemacht. Nicht nur durch die gesetzlichen Bestimmungen der letzten Jahre versuchen die europäischen Staaten die Bevölkerung für diese Themen zu sensibilisieren, auch die Arbeit der Behindertenorganisationen und Interessenverbände ist richtungsweisend auf dem Weg zu einer Antidiskriminierung benachteiligter Gruppen.

2.1 Demographische Entwicklungen in Deutschland Laut Statistischem Bundesamt lebten in Deutschland am Ende des Jahres 2004 rund 82,5 Millionen Menschen. Der Anteil der älteren Menschen hat sich dabei wegen des andauernden Geburtenrückgangs und der gestiegenen Lebenserwartung in Deutschland stetig erhöht. Wie aus der nachfolgenden Tabelle hervorgeht, stieg der Anteil der mindestens 60-jährigen innerhalb von 50 Jahren (von 1950 bis 2001) um fast 10 Prozentpunkte an. Die Werte ab dem Jahr 2010 stellen Schätzwerte der koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung dar. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird im Jahr 2050 die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre und mehr als ein Drittel der Einwohner über 60 Jahre alt sein. Das entspricht einer Anzahl von 28 Millionen Menschen, die mindestens 60 Jahre alt sein werden und 9,1 Millionen im Alter über 80 Jahre (2001: 3,3 Millionen Menschen über 80 Jahre) (Statistisches Bundesamt, 2003).


5 2. 2 Altersaufbau der Bevölkerung Deutschlands Davon im Alter

von

bis…Jahren

Insgesamt am Jahresende

Millionen in % 1950 1970 1990 2001 2010 2030 2050

69,3 78,1 79,8 82,4 83,1 81,2 75,1

unter 20

20-59

30,4 30,0 31,7 20,9 18,7 17,1 16,1

55,0 50,1 57,9 55,0 55,7 48,5 47,2

60 u. älter 14,6 19,9 20,4 24,1 25,6 34,4 36,7

80 und älter 1,0 2,0 3,8 3,9 5,0 7,3 12,1

Quelle: Statistisches Bundesamt 2003, Bevölkerung in Deutschland bis 2050 koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung

Bildquelle: Innovationsreport

„Die demographische Entwicklung begünstigt Überlegungen zum barrierefreien Tourismus.“


6 3. Rechtslage Das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Im Rahmen der Grundgesetzänderung im Jahr 1994 wurde der Artikel 3, Absatz 3 um folgenden Satz ergänzt:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Mit der Konsolidierung im Grundgesetz wurde das Benachteiligungsverbot zu geltendem Recht in Deutschland (Grundgesetz 2001, S.6-7). Ein weiterer Meilenstein in der Behindertenpolitik wurde mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 1. Mai 2002 gelegt. Mit diesem Gesetz soll eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichergestellt und die Benachteiligung von behinderten Menschen abgewendet werden (BGG §1, 2002). Wichtiger Inhalt des Gesetzes zur Schaffung von Barrierefreiheit ist nicht nur die Beseitigung baulicher Barrieren für Gehbehinderte, sondern auch die Zugänglichkeit der elektronischen Medien für blinde und sehbehinderte Menschen. Übergeordnetes Ziel soll dabei die selbständige Nutzung aller Lebensbereiche ohne fremde Hilfestellungen sein. Auf der Grundlage des Beschlusses des BGG folgten die Landesgleichstellungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden in den meisten Bundesländern die Landesgleichstellungsgesetzte verabschiedet. In Brandenburg trat das Brandenburgische Behindertengleichstellungsgesetz am 25. März 2003 in Kraft. Breite politische Unterstützung in Deutschland erhielt auch das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen im Jahr 2003. In Brandenburg fanden zu diesem Anlass über 100 Veranstaltungen im kulturellen, touristischen und behindertenpolitischen Bereich statt, die zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die Fähigkeiten behinderter Menschen beitragen sollten. In Bezug auf behinderte Reisende trifft man in der Praxis auf Grund von „Barrieren in Köpfen“, noch immer auf Kontaktvermeidung, Unwissenheit und Mutmaßungen, was die Wahrnehmung der touristischen Zielgruppe und damit die Einbindung in die Planung von Destinationen betrifft. Es sind massive Benachteiligungen dieser Zielgruppe im Bereich Freizeit und Tourismus leider immer noch vorhanden. Nicht nur die Unterkunft stellt ein Problemfeld dar sondern auch die Reisevorbereitung mit der dazugehörigen Informationsbeschaffung. Die Erreichbarkeit des Urlaubsortes, die Mobilität vor Ort und Zugänglichkeit zu Freizeiteinrichtungen stellen den Reisenden vor teilweise unüberwindbare Hindernisse.

4. Zielgruppe eines barrierefreien Tourismus Wie bereits aus den vorangestellten Gliederungspunkten deutlich wird, spricht der barrierefreie Tourismus eine heterogene Zielgruppe an. Darum sollen im Tourismus Menschen mit den verschiedenartigsten Formen von Behinderungen, Nichtbehinderte, die durch vorübergehende Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, Familien mit kleinen Kindern, im Endeffekt alle Menschen, profitieren. Menschen mit Behinderungen werden schon seit einigen Jahren als potenzielle Zielgruppe wahrgenommen. Aus diesem Grund spezialisieren sich viele Reiseveranstalter auf die Klientel der behinderten Reisenden. Es existieren Reiseführer für Rollstuhlfahrer und Behinderte, sowie zahlreiche Ratgeber und Erfahrungsberichte von Urlaubern im Internet. Im Rahmen der wissenschaftlichen Literatur gibt es einige hilfreiche Untersuchungen und Studien, die sich mit den besonderen Bedürfnissen und Problemen dieser Zielgruppe auseinandersetzten und Handlungsempfehlungen für eine barrierefreie Angebotsgestaltung für touristische Leistungsträger geben.


7 Auch im Marktsegment des „Tourismus für Senioren“, die bedingt durch ihr Alter auch gleichzeitig in der Zielgruppe der Behinderten vertreten sein können, findet sich der Markt für einen barrierefreien Tourismus wieder. Trotz der weitgefassten Zielgruppendefinition kann eine Abgrenzung für das Marktsegment der mobilitätseingeschränkten Menschen vorgenommen werden, die in erster Linie von den Maßnahmen der Gestaltung einer baulich barrierefreien Umwelt profitieren sollen.

4.1 Definitionen der Zielgruppen Der Allgemeine Deutsche Automobilclub e.V. (ADAC) hat eine Ergänzung der Definition der Mobilitätsbehinderung des Bundesministeriums für Verkehr aus dem Jahr 1997 in seiner aktuellen Studie zum Tourismus für Alle vorgenommen (ADAC, 2003). Darin werden die Zielgruppen der mobilitätsbehinderten Personen im engeren und weiteren Sinne abgegrenzt.

4.2 Mobilitätsbehinderte Personen im engeren und weiteren Sinne Im engeren Sinne

Im weiteren Sinne

Gehbehinderte Personen Personen im Rollstuhl

Personen mit Kinderwagen Werdende Mütter

Blinde und sehbehinderte Personen Chronisch erkrankte Personen

Ältere Personen Übergewichtige Personen

Geistig und lernbehinderte Personen

Kleine Kinder

Greifbehinderte Personen

Klein- und großwüchsige Personen Analphabeten

Personen mit Gleichgewichtsstörungen Gehörlose, schwerhörige und ertaubte Personen

Personen mit schwerem oder unhandlichem Gepäck

Personen mit Sprach- oder Sprechstörungen

Personen mit postoperativen Beeinträchtigungen

Psychisch und seelisch behinderte Personen

Personen mit vorübergehenden Unfallfolgen

Quelle: Eigene Darstellung, modifiziert nach ADAC, 2003, S.14


8 5. Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen Das Prinzip der Barrierefreiheit wird leider immer noch lediglich auf die Zielgruppe der behinderten Menschen bezogen. Das ist unverständlich, zumal deutschland- und europaweit Berichte und Gutachten immer wieder herausstellen, dass die Herstellung von Barrierefreiheit im Interesse aller Menschen und nicht einer bestimmten Personengruppe mit besonderen Anforderungen erfolgt. Nach Umfragen ist bekannt, dass eine barrierefrei zugängliche Umwelt für etwa 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich ist und für etwa 30 bis 40 % notwendig. Alle der Befragten also auch Nichtbehinderte oder Jüngere sind sich einig, dass eine barrierefreie Umwelt äußerst komfortabel ist.

Interesse aller Menschen an barrierefreier Umw elt

zw inge nd notw e ndig 7%

notw e ndig 27%

kom forta be l 66%

6. Reiseverhalten 82 % der mobilitäts- und aktivitätseingeschränkten Reisenden sehen ihren Urlaub als Gesundheits-/Erholungsurlaub an. Die Zahlen der Reiseanalyse zeigen, dass mobilitätseingeschränkte Personen ihre Haupturlaubsreise ebenfalls zum Großteil als Ausruh-Urlaub (45,9 %) sowie Strand-/Bade-/Sonnen- Urlaub (45,8 %) unternehmen.

R eiseverhalten mobilitätseingeschränkter Personen

Stra nd-Ba de -Sonne nUrla ub

46%

Ausruh-Urla ub

46%

Ge sundhe its/Erholun gs-Urla ub

82%

0%

20%

40%

60%

80%

100%


9

6.1. Reisezieltreue mobilitätseingeschränkter Urlauber Die Reisezieltreue mobilitätseingeschränkter Urlauber liegt bei 26 %; über 70 % bevorzugen unterschiedliche Urlaubsorte sowohl im Urlaub als auch im Kurzurlaub.

u n te rsch ie d lich e Re ise z ie le

70%

Re ise z ie ltre u e

26%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

Bezogen auf die Länder Brandenburg und Berlin mit insgesamt 517.000 Schwerbehinderten (Statistisches Bundesamt, 2003), kann eine potenzielle Zielgruppe von 280.773 Reisenden berechnet werden, die für das Reiseland Brandenburg auf Grund der räumlichen Nähe und Erreichbarkeit als Quellmarkt interessant sind. Diese Marktdaten erhöhen sich erheblich, wenn die weiteren Zielgruppen, wie Senioren, Familien oder vorübergehend mobilitätseingeschränkte Menschen hinzugezählt werden. Weiterhin bestehen Potenziale in den Bereichen des Geschäftsreisetourismus und Tagestourismus, bei Verwandten- und Bekanntenübernachtungen, der Hinzurechnung der Begleitpersonen und der ausländischen Touristen.

Bildquelle: Privat


10 6.2. Reiseverhalten mobilitätseingeschränkter Personen Reiseverhalten der Befragten laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie - deutlich geringe Reiseintensität im Vergleich zur Gesamtbevölkerung - überwiegend Individualreisen - Erholung und Gesundheit sind wichtige Reisemotive - Reisen erfolgen weitgehend saisonunabhängig - verhältnismäßig hohe Reiseausgaben - hoher Anteil an Deutschlandreisen - Kurzurlaube sind meist Städtereisen

Reiseverhalten der Befragten würden häufiger Verreisen bei mehr barrierefreien Angeboten

48%

Verzichten wegen mangelnder Angebote

37%

Reisen in Begleitung

52%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

Besonders die 37 % der mobilitätseingeschränkten Menschen, die sich in den Bereichen An- und Abreise, Ausflüge, kulturelle Aktivitäten sowie Fortbewegung beeinträchtigt fühlen, haben schon einmal auf eine Reise verzichtet, weil es keine barrierefreien oder behindertengerechten Angebote, Einrichtungen oder Dienstleistungen gab.


11 7. Qualifizierungsoffensive Das Land Brandenburg hat bereits eine Qualifizierungsoffensive für einen barrierefreien Tourismus in der Region gestartet. Ziel der Kampagne ist es, kleine und mittelständische Tourismusunternehmen in Brandenburg für die Interessen und Bedürfnisse behinderter Menschen zu interessieren und zu sensibilisieren. Besonderst zu erwähnen sei hier jedoch , dass die Angebote zum barrierefreien Essen, Trinken und Übernachten nicht alleine stehen dürfen. Wer ein barrierefreies Angebot plant, muss die gesamte Tourismuskette von Information und Buchung, über An- und Abreise, bis zu Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten im Blick haben. Mit einer Abschlussveranstaltung, wurde in Potsdam die Qualifizierungsoffensive Innopunkt 6 "Barrierefreier Tourismus für Alle im Land Brandenburg" erfolgreich abgeschlossen. 40 touristische Leistungsträger und Partner aus den Modellregionen Ruppiner Land, Barnimer Land / Uckermark, Potsdam / Havelland, Fläming und Südbrandenburg wurden in den vergangenen zwei Jahren für das immer mehr an Bedeutung gewinnende Marktsegment barrierefreier Tourismus qualifiziert und beraten. Neben vielen Einzelergebnissen konnte dabei darauf verwiesen werden, dass es mit dieser Qualifizierungsoffensive gelungen ist, die Zusammenarbeit in den Regionen für mehr barrierefreie Angebote zu stärken. Die weitere Vernetzung von Angeboten wurde als Kernpunkt der Arbeit auf diesem Gebiet herausgestellt. Auf Einladung der Tourismusakademie Brandenburg und des Landestourismusverbandes Brandenburg e.V. trafen sich am 11.10.2007 Vertreter der Reisegebiete Brandenburgs und Vertreter der verschiedenen Behindertenverbände des Landes, um bei einem ersten Arbeitstreffen über die Notwendigkeit einer Datenbank mit barrierefreien Tourismusangeboten für das Reiseland Brandenburg zu beraten. Datenbanken als Informationsquelle im barrierefreien Tourismus existieren bereits jedoch waren die Angaben in der Datenbank bisher in erster Linie auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern zugeschnitten. In Zukunft sollen in besonderer Weise auch die Belange Hörgeschädigter, sehbehinderter und lerneingeschränkter Menschen Berücksichtigung finden. Ebenso werden die Informationen Senioren, Eltern mit Kinderwagen oder Touristen mit Gepäck als hilfreiche Orientierung dienen. Ziel einer solchen Datenbank ist es, ein Informationssystem zu schaffen, das den verschiedenen Nutzergruppen die Möglichkeit einer Vernetzung mit Dienstleistungsanbietern wie dem öffentlichen Nahverkehr, Tourismus-Unternehmen, Gastronomen und Einrichtungen aus Kunst, Kultur und Sport bietet. Wie eingangs bereits erwähnt, ist für alle Bevölkerungsgruppen Barrierefreiheit komfortabel. Für Berlin und Brandenburg ist Barrierfreiheit auch ein Ausdruck von Modernität, Weltoffenheit und Gastfreundschaft und stellt im Vergleich mit anderen Destinationen einen wertvollen Imagegewinn dar.


12 8. Beispiele bereits bestehender Angebote im barrierefreien Tourismus Burg im Spreewald und Brandenburg an der Havel „Unternehmen touristischer Regionen können schon mittels relativ geringen Aufwands vom barrierefreien Tourismus profitieren“.

Nach all den Begriffsbestimmungen und der Erörterung der gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen gilt als weitere Voraussetzung für die Gestaltung eines barrierefreien Tourismus die Kenntnis der gegenwärtigen Marktsituation.

8.1 Die Natur-Erlebnis-Uhr In der Natur-Erlebnis-Uhr auf dem Freigelände des Schlosshofes, dem Informationszentrum Burg im Spreewald, verzichtet der Besucher erst einmal auf das Sehen, um dann aber in den jeweils einem Sinn zugeordneten Viertel der Uhr um so intensiver Natur zu schmecken und zu riechen, zu tasten und zu hören. Zusätzlich kann der Besucher hier auch den Gleichgewichtssinn testen. Die Pflanzen und Naturmaterialien zum Kosten, Fühlen und Riechen in den Hochbeeten und Holzvitrinen haben laut Betreiber, schon so manchen Besucher überrascht. Entwickelt wurde die durchgehend barrierefreie und damit auch für Rollstuhlfahrer zugängliche Uhr zunächst für Blinde und Sehbehinderte, um ihnen zu ermöglichen, auf ihre Weise die Natur zu erleben. Mittlerweile hat sich diese Natur-Erlebnis-Uhr als ein attraktives Angebot für jedermann bewährt. Zu Führungen kann man sich von Anfang Mai bis September beim Infozentrum Schlossberghof Burg und Natur-Erlebnis-Uhr anmelden.

Quelle: Arznei- und Gewürzpflanzengarten Burg e. V.


13 8.2 Das Projekt Erlebnisort "Slawendorf Brandenburg an der Havel Dieser Erlebnisort stellt die Nachbildung einer slawischen Siedlung mit einer kleinen Wallburg aus der Zeit des 11. Jahrhunderts dar. Die Gäste erhalten die Möglichkeit, neben der Besichtigung von Ausschnitten aus der Geschichte, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Slawen vor etwa 1.000 Jahren selbst aktiv im Rahmen von verschiedenen Projekten nachzuempfinden und kennen zu lernen. Das Slawendorf Brandenburg an der Havel entstand auf einer mehr als 11.000 Quadratmeter großen Fläche im Zentrum der Stadt und besteht aus mehreren Bereichen wie Wohnhütten, einem Bootshaus, einer Schmiede, zwei Backhäusern, Brunnen und einem Holzlagerhaus. Großer Wert wurde bei der Planung des Slawendorfes von Beginn an auf die barrierefreie Nutzung des gesamten Geländes gelegt, denn fast alle Hütten sind schwellenlos zugänglich. Tastmodelle verschiedener Hütten ermöglichen blinden und sehbehinderten Gästen detaillierte Eindrücke, die die Lebensumstände der Slawen in dieser Zeit „begreifbar“ werden lassen.

Quelle: Slawendorf Brandenburg an der Havel

8. 3 Informationsbroschüre Wegweiser Barrierefreier Tourismus Im April 2007 ist die zweite Ausgabe des "Wegweiser Berlin/Brandenburg Barrierefreier Tourismus“ erschienen. Die Broschüre spricht Menschen mit Behinderungen ebenso an, wie vorübergehend Mobilitätseingeschränkte, Familien mit Kindern und auch Senioren. Der Leser findet hier ausgewählte Reiseziele und Ausflugstipps - ohne Barrieren - zur Erholung und Entspannung in den Reisegebieten des Landes Brandenburg und in der Hauptstadt Berlin. Der Leser wird in dem Material darüber informiert, wo man sich ungehindert bewegen und erholen kann - und wo welche Einschränkungen "in Kauf zu nehmen" sind. Der Wegweiser ist im Internet unter dem Link http://www.vsr-gmbh.de/produkte/ww_bb_2007/ nachzulesen.


14 9. Kategorisierung So hat sich der DEHOGA Bundesverband gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung „Selbstbestimmt Leben“ auf eine Zielvereinbarung in Kategorien eingeteilt und geeinigt.

Kategorien: A

B

C

D

E

A. Gäste mit einer Gehbehinderung, die zeitweise auch auf einen nichtmotorisierten Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sein können

B. Rollstuhlnutzer, die gehunfähig und ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind

C. Sehbehinderte und blinde Gäste D. Gehörlose und schwerhörige Gäste E. Alle Kategorien zusammen 9.1 Anhand der Kategorie C werden die Richtlinien für Hotels mit der Ausrichtung für Blinde und Sehbehinderte genauer dargestellt C. Sehbehinderte und blinde Gäste (1) Als einziger Zugang zum Beherbergungsbetrieb ist eine Karussell- bzw. Rotationstür unzulässig. (2) Der Eingangsbereich sowie alle Flure, Treppen, Aufzüge, Zimmer usw., die für sehbehinderte Menschen nutzbar sein sollen, sind hell und blendfrei ausgeleuchtet. (3) Eingänge, Durchgänge und Türen bzw. Türrahmen in Bereichen, die für sehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, sind farblich kontrastierend zur Umgebung abgesetzt; Ganzglastüren sind mit Kontraststreifen versehen. (4) Alle Schilder, Tafeln, etc., die der Information der Gäste dienen, weisen einen guten Hell-Dunkel-Kontrast zwischen Hintergrund und Schrift auf. Zimmernummern an Zimmern und Informationen an Funktionsräumen (z. B. WC, Restaurant, Bar), sind taktil erfassbar. Wesentliche Hinweise, deren Informationsgehalt über die Angabe einzelner Zahlen, Buchstaben oder Piktogramme hinausgeht, sind zusätzlich auch in Braille-Schrift ausgebildet. (5) Bedienelemente/Befehlsgeber (z. B. Türgriffe, Aufzugtaster, Lichtschalter, Steckdosen, Notruftaster), die für sehbehinderte und blinde Gäste nutzbar sein sollen, sind kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar. Sensortasten sind unzulässig. (6) Aufzüge, die für sehbehinderte und blinde Gäste nutzbar sein sollen, sind mit einer Sprachausgabe ausgestattet. Mindestens jedoch ist alternativ in der Türlaibung oder im Türrahmen der Aufzugstür jeder Etage die Etagennummer in Kopfhöhe taktil erfassbar angebracht.


15 (7) Treppen, die zu Zimmern und anderen Bereichen führen, die für sehbehinderte Gäste nutzbar sein sollen, weisen auf jeder Stufe eine Kantenmarkierung auf. Dabei kontrastiert die Kante jeder Stufe mit der waagerechten und senkrechten Fläche der Stufe. Der Fußbodenbelag/die Fußbodenstruktur vor Treppenaufund –abgängen ist gegenüber dem angrenzenden Bodenbelag/der angrenzenden Bodenstruktur optisch und taktil kontrastierend (8) Sofern kein Aufzug vorhanden ist oder dieser die Kriterien nach Ziffer C nicht erfüllt, weisen Treppen, die zu Zimmern und Bereichen führen, die für blinde und sehbehinderte Personen nutzbar sein sollen, durchgehende Handläufe – mindestens auf einer Seite – auf. Anfang und Ende der Handläufe/des Handlaufs werden mindestens 30 cm über die erste/letzte Stufe weitergeführt. Bei Treppenhäusern, die über mehr als ein Geschoss gehen, sind am Anfang und Ende der Handläufe taktil erfassbare Informationen zum Stockwerk angebracht. (9) Ausstattungs- und Möblierungselemente dürfen nicht ohne kontrastreiche Markierung und sichere taktile Erfassbarkeit in Bewegungsräume hineinragen, die für sehbehinderte und blinde Gäste nutzbar sein sollen. (10) Der Fußbodenbelag/die Fußbodenstruktur auf den wesentlichen Wegebeziehungen sind gegenüber dem angrenzenden Bodenbelag/der angrenzenden Bodenstruktur optisch und taktil kontrastierend, sofern nicht die Wand selbst als Orientierungsleitlinie genutzt werden kann. (11) Mindestens ein Zweibett- oder Doppelzimmer entspricht den vorstehenden Kriterien. (12) Gastronomie In Gastronomiebetrieben gelten für Schilder, Bedienelemente, Aufzüge, Treppen, Handläufe, Beleuchtung und kontrastreiche Gestaltung. Die Speise- und Getränkekarte ist in gut kontrastierender, schnörkelloser Schrift, sowie in Braille vorhanden. Alternativ kann die Karte auch auf einer barrierefreien Homepage zugänglich sein. Quelle: DEHOGA

9.2 Erhebungsbogen des DBSV zu touristischen Angeboten / Reisenformationen für blinde und/oder sehbehinderte Menschen Im Jahre 2006 wurde die Koordinationsstelle Tourismus (KoST) beim DBSV gegründet. Dieser Koordinationsstelle gehören alle in den Landesverbänden und Vereinen benannten Tourismusbeauftragten sowie eine Vertreterin des DVBS an. Als erste Maßnahme wurden Empfehlungen für eine barrierefreie Gestaltung von Museen und Ausstellungen formuliert und als Handreichung veröffentlicht. In Zusammenarbeit mit Dr. Rüdiger Leidner (Leiter der Koordinierungsstelle Tourismus des DBSV), wird nun eine Umfrage zu touristischen Angeboten und Reiseinformationen für blinde und sehbehinderte Menschen durchgeführt. Ziel dieser Umfrage ist es, einen möglichst genauen aktuellen Überblick über derartige Angebote vor Ort zu erhalten. Der Erhebungsbogen soll nach derzeitigem Kenntnisstand beantwortet werden.


16 Ort / Kreis:… 1. Zur Vorbereitung der Reise sind erhältlich: 2. Allgemeine touristische Informationen sind zu erhalten über das örtliche Fremdenverkehrsamt 3. Folgende hilfreiche Einrichtungen sind im Ort bei Anreise vorhanden: - Taktiles Leitsystem (z. B. Bahnhof / U-/S-Bahn) :. - Handlaufmarkierungen (z. B. Bahnhof / U-/S-Bahn) :… - Taxistand am Bahnhof:

Ja/Nein

- Taxirufnummer: - ÖPNV-Auskunft, Telefonnummer: 3.1. 4.1

Telefonnummer der 3-S-Zentrale im örtlichen Bahnhof (Service, Sicherheit, Sauberkeit) für kurzfristige Assistenzanforderungen im Bahnhof: taktiles und/oder vergrößertes Kartenmaterial: Ja/Nein

- leihweise:

Ja/Nein

- kostenlos:

Ja/Nein

- Leihgebühr:

Ja/Nein

- käuflich zu erwerben:

Ja/Nein

erhältlich bei: 4.2

Reisezielinformationen in einer für blinde/sehbehinderte Touristen selbstständig zugänglichen Form sind erhältlich (bitte nähere Angaben z. B. Ortsbeschreibung, StadtHotel- Museumsführer):

- in Braille: - in Großdruck: - als elektronisches Dokument: - als akustisches Medium: - Leihweise: - Kostenlos: - Leihgebühr: - käuflich zu erwerben:

Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein Ja/Nein

erhältlich bei: ….. 4.3.

Weitere Informationen sind abrufbar über die barrierefreie Internetseite: www……………

5.

Assistenz/Begleitservice kann vermittelt werden: Wofür: Kontakt: Kosten:

6. Gibt es ein barrierefreies Hotel, das die Kategorie C erfüllt, das heißt, blinden/sehbehindertengerecht ist (siehe die beigefügte Anlage: Anschrift, Kontaktdaten:

Ja/nein

Ja/Nein

Gibt es unabhängig von diesen Kriterien ein Beherbergungsunternehmen, das über Erfahrungen mit blinden Gästen verfügt? Ja/Nein


17 Adresse, Kontaktdaten:… 7. -

Speisekarte in Braille vorhanden in folgendem Restaurant:…

-

im Internet unter www…………….

8.

Name/Bezeichnung, Adresse und Kontaktdaten von touristischen Angeboten, die für unseren Personenkreis besondere Einrichtungen/Service bieten ( z. B. Museum, Baudenkmäler, Möglichkeiten in der Naturlandschaft:

Quelle: Deutscher Blinden und Sehbehinderten Verband

9.3 Kurzbeschreibung eines Angebotes des AURA HOTELS im Bereich Prävention „Für Ihre Sicherheit tun wir alles“. Das AURA-HOTEL ist ganz auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen abgestimmt. Es ist taktil, kontrastreich und besonders beleuchtet gestaltet - vor allem Treppen und Türen. Spezial-Ausstattung: • • • • • • •

Braille und Großbeschriftung im gesamten Haus. Transfer-Service zwischen Bahnhof und Hotel bei Ankunft und Abfahrt. Begleit-Service bei Arztbesuchen und Einkäufen. Tisch- und Buffet-Assistenz im Restaurant auf Wunsch. Kühlmöglichkeiten für Medikamente auf den Zimmern. Rollstuhlfahrergeeignetes Haus. Ferien-Dialyse vor Ort möglich.

Zimmer Die Einzel- und Doppelzimmer sind mit Dusche, WC, Telefon, 24-Stunden-Notrufeinrichtung, Kühlschrank, Schließfach sowie mit Color-TV ausgestattet. Auf Wunsch stehen Kassettenradios mit CD-Player zur Verfügung. Zimmer zur Verfügung. Großenteils sind die Zimmer rollstuhlgerechte und mit Balkon oder Terrasse ausgestattet. Blinden- und behindertengerechte Sonderausstattung Zur blinden- und behindertengerechten Sonderausstattung zählen außerdem folgende Punkte: * sämtliche Etagen sind über Lift zu erreichen * das gesamte Haus ist rollstuhlgerecht ausgebaut * Blindenführhunde sind uns willkommen * eigener Bustransfer vom/zum Bhf. Horn-Bad Meinberg und zu den Kureinrichtungen * Kur- und Rehabilitationsangebote im Haus * taktile Haus-Ausschilderung * Zwei Mal pro Woche (mittwochs und freitags) bieten wir gegen ein geringes Entgelt im Rahmen unseres hauseigenen Fahrdienstes einen Einkaufsservice an, bei dem unsere Mitarbeiter Sie begleiten.


18 9.4 Gesundheit und Vorsorge Angebote anhand eines AURA HOTELS Auch wenn das "Beine hochlegen" zu jedem Urlaub dazugehört - Gesundheit und aktive Vorsorge sollten nicht fehlen! Es stehen daher zusätzlich eine große Auswahl an Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung, so dass auch sicherlich für jeden Geschmack etwas dabei ist. Fit und aktiv - auch im Urlaub! • Wasser- und Trockengymnastik • Ergometer-Training und leichtes Fitness-Training • Wirbelsäulengymnastik • Kohlensäureperl- und Trockenbäder • Hauff'sche Arm- und Beinbäder • Fangopackungen, Handmassagen • Kneipp'sche Wechselduschen und Moorpackungen • Kneipp'sche Tretkuren • Inhalationen, Unterwassermassagen

Außerdem wird ein kostenloser Fahrdienst zu Kurmittelverabreichungen außer Haus angeboten. Die Vermarktung des Angebotes erfolgt hauptsächlich über die barrierefreie Homepage im Internet. Der Grossteil der Gäste (95 Prozent) ist über diesen Weg auf das Aura Hotel aufmerksam geworden. Vom Betreiber werden auch zielgruppengerichtete Mailingaktionen durchgeführt, die auf die Gewinnung von Neukunden abzielen. Eintragungen zu dem barrierefreien Angebot finden sich auch in Verbandszeitungen wie z. B. der „Gegemwart“ des DBSV.

10. Resümee Barrierefreiheit rund um die touristische Servicekette ist also weit mehr als ein Spezialangebot für Reisende mit Behinderungen. Barrierefreier Tourismus für Alle ist ein Qualitätsmerkmal, das allen Reisenden, Behinderten wie Nichtbehinderten, älteren Menschen oder Familien mit Kindern zu Gute kommt und in Zeiten des demographischen Wandels neue, ökonomisch attraktive Zielgruppen erschließt. So besteht in der Umsetzung eines barrierefreien Tourismus für Alle“ die Ansprache eines bisher noch unausgeschöpftes Kundenpotenzial, das durch geeignete Angebotsgestaltung und gezielte Marketingmaßnahmen angesprochen werden kann.

Bildquelle: Privat


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