Ein Bild der Vertreterversammlung 2019: Der Vorstand der VR Bank hofft, dass die Veranstaltung auch 2022 wieder mit persönlichen Kontakten stattfinden kann.
FUSION
Selbstverwaltung der VR Bank Ein genossenschaftliches Institut wird von den Mitgliedern getragen. Sie bestimmen über die MitgliederForen und die Vertreterversammlung den Kurs der Bank. „Eine Genossenschaft ist eine Gruppe von Personen, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, um gemeinsam wirtschaftliche, soziale und kulturelle Be-
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ie Ursprünge der Genossenschaften gelten bis heute und damit ihre Prinzipien: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Mitglieder der Bank stellen ihr Kapital zur Verfügung und können somit auch über dessen Verwendung bestimmen.
dürfnisse durch ein gemeinsam getragenes und demokratisch kontrolliertes Unternehmen zu befriedigen.“ Definition des internationalen Genossenschaftsbundes
In den rechtlichen Organen sind die Mitglieder selbst vertreten: die MitgliederForen bzw. die Vertreterversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. Die Vertreterversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft und die Ausrichtung des gemeinsamen Handelns. Sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Vorstand und Aufsichtsrat sind ihr zur Rechenschaft verpflichtet.
8 · EINBLICKE Nr. 37 | Oktober 2021
Die Mitglieder legen auch die Aufteilung des Genossenschaftsvermögens fest: Wie viel soll für das gemeinsame Wirtschaften in der Genossenschaft verbleiben und wie viel des Gewinns der Genossenschaft an die Mitglieder ausgeschüttet werden? Der Vorstand führt die Geschäfte der VR Bank im Alltag und vertritt ihre Interessen in der Öffentlichkeit, auch vor Gericht. Er ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern zur Rechenschaft verpflichtet. Der Aufsichtsrat hat im Interesse der Mitglieder den Vorstand zu beraten und zu beaufsichtigen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Sie oder er darf nicht durch den Vorstand oder die Vertreterversammlung bestimmt werden. Das Aufsichtsgremium überwacht umfas-