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5 Fazit und Ausblick
Der vorliegende Handlungsleitfaden stellt zahlreiche zum Teil sehr konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen von Freiluftveranstaltungen im öffentlichen Raum vor. Der Handlungsleitfaden versteht sich als modulares Angebot, aus dem Veranstaltende sich die jeweils relevantesten und machbarsten Instrumente für ihre Veranstaltung „herauspicken“ können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der Handlungsleitfaden als aktuelle Maßnahmensammlung (Stand Februar 2021) versteht und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Trotzdem ist es das Ziel des Handlungsleitfadens, zum Standardwerk in der Veranstaltungsszene in Berlin zu werden. Darüber hinaus wünschen sich die Verfassenden, dass der Handlungsleitfaden in die Genehmigungspraxis der Berliner Verwaltung eingebunden wird.
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Um der Herausforderung „Klimaneutrale Veranstaltungen umsetzen“ näherzukommen, soll der Handlungsleitfaden dazu beitragen, die Veranstaltungsakteur*innen im Land Berlin zu unterstützen und ihnen Handlungskompetenz zu vermitteln. Denn nur gemeinsam und mit gegenseitiger Unterstützung können von Veranstaltungen ausgehende CO2-Emissionen signifikant reduziert werden. Dafür bedarf es des Engagements aller Beteiligten und vor allem des Willens zur Umsetzung.
Viele „gute Beispiele“ und proaktive Akteur*innen (siehe Kapitel 3 Best-Practice-Beispiele) sind Inspiration, aber auch Gradmesser für klimarelevante Veränderungsmöglichkeiten. Dabei ist es entscheidend, die eigenen Handlungsspielräume zu kennen, zu nutzen und gegebenenfalls zu erweitern.
Im Handlungsleitfaden lassen sich in allen Handlungsfeldern Ansatzpunkte für die Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen identifizieren. So könnte im Handlungsfeld Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der große Beratungsbedarf der Veranstaltenden durch die Einrichtung einer entsprechenden Beratungsstelle aufgefangen werden. Im Rahmen der BEK-2030-Maßnahme „Stufenplan Klimaneutrale Veranstaltungen“ ist die Schaffung einer Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Veranstaltungen mit Beratungsfunktion zu prüfen.
Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin sind Infrastrukturmaßnahmen eine weitere wichtige Stellschraube. Für das Handlungsfeld Energieversorgung könnten beispielsweise die Einführung eines Ökostromtarifs als Standard für alle Veranstaltungen und die Erweiterung der Netzinfrastruktur durch die Anbindung von allen veranstaltungsrelevanten Plätzen an das Stromnetz zielführend sein. Im Handlungsfeld Abfallmanagement könnten die verpflichtende Nutzung von Mehrweggeschirr auf Veranstaltungen und die damit einhergehende Entwicklung eines Ausleihsystems für Leihgeschirr sowie der Einsatz eines Geschirrspülmobils maßgebliche Maßnahmen darstellen.
Im Handlungsfeld Beschaffung und Catering könnten Ressourcen durch die Etablierung von gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit geretteten Lebensmitteln geschont werden. Auch eine bezirksübergreifende Erweiterung eines Lastenfahrrad-Ausleihsystems und die Förderung von dezentralen Lagern in den Bezirken könnten im Handlungsfeld Mobilität zur Reduzierung von CO2-Emissionen beitragen.
Um weitere CO2-Emissionen im Handlungsfeld Wasser und Sanitär zu reduzieren, könnte der Aufbau einer Infrastruktur mit Sanitäranlagen an Orten mit häufig stattfindenden Veranstaltungen durch die Berliner Bezirke gefördert werden. Zudem könnte eine Verpflichtung zur Vorlage eines Klimaschutzkonzeptes für Veranstaltungen ab einer bestimmten Größe dazu beitragen, die Maßnahmen im Handlungsfeld Datenerhebung und Evaluation effektiver umzusetzen.
Wir hoffen, dass der Handlungsleitfaden allen Akteur*innen sowie der Stadtgesellschaft nützliche Ansatzpunkte für die eigene Arbeit gibt, und wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung.
Auf ein klimaneutrales Berlin 2050, Ihre GRÜNE LIGA Berlin e.V.