Stadtrat
Rathausplatz 1 5620 Bremgarten Tel. 056 648 74 61 Fax 056 648 74 60 stadtkanzlei@bremgarten.ch www.bremgarten.ch
Pressebulletin der Stadt Bremgarten
(13.05.01)
Gemeindeversammlungsbeschlüsse: Rechtskraft Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse der Einwohnerund Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Dezember 2016 bzw. 29. November 2016 in Rechtskraft erwachsen. Crowdfunding-Projekt „Schwimmen für alle“: Neuigkeiten Aktuell unterstützen rund 450 Personen das Crowdfunding-Projekt „Schwimmen für alle“. Dadurch sind erst 10 % der für das Gelingen des Projekts notwendigen Summe von Fr. 600‘000.-- eingegangen.
Direktlink zum Projekt: http://www.100-days.net/de/projekt/schwimmen-fuer-alle
Sofern vorgängig Fr. 600‘000.-- eingenommen werden, kommen die am Crowdfunding-Projekt beteiligten Personen in den Genuss der günstigen Ganzjahresabos. Während der Crowdfunding-Aktion gilt der Preis sowohl für Einheimische als auch für Auswärtige. Nach der Crowdfunding-Aktion werden wieder die normalen, von der Gemeindeversammlung genehmigten Gebühren verlangt.
Ganzjahresabo CrowdfundingAktion
Betrag ohne Crowdfunding
Fr. 50.--
statt
Fr. 75.--
statt
Fr. 100.--
statt
Fr. 250.--
für
Fr. 210.-- für Einheimische Fr. 270.-- für Auswärtige Fr. 335.-- für Einheimische Fr. 390.-- für Auswärtige Fr. 420.-- für Einheimische Fr. 510.-- für Auswärtige
Kinder (6 bis 16 Jahre) Jugendliche Studenten AHV- oder IV-Bezüger Erwachsene
Familien (mind. ein Elternteil mit eigenen Kindern ab 6 Jahren)
Sollte das Finanzierungsziel nicht erreicht werden, gehen alle Beiträge (abzügl. Gebühren der Finanzdienstleister) für bestellte Abonnemente an die Interessenten zurück.
Laufzeit angepasst Die Sanierung der Badanlage Isenlauf ist Ende Februar 2017 abgeschlossen. Am Montag, 27. Februar 2017, wird das Hallenbad wiedereröffnet. Aus diesem Grund wurde auch die Laufzeit des Crowdfunding-Projektes angepasst und bis Sonntag, 19. Februar 2017, verlängert. Es stehen somit zwei Wochen mehr zur Verfügung, um die benötigte Summe von Fr. 600‘000.-- zu sammeln.
Unterstützung ohne Kreditkarte möglich Ab sofort können auch Personen, die keine Kreditkarte besitzen, das Projekt unterstützen. Gegen Barzahlung des gewünschten Betrages können sich Interessierte auf einer Liste eintragen lassen. Sollte das Crowdfunding-Projekt nicht zustande kommen, wird der Betrag auf das ebenfalls bei der Eintragung entgegengenommene Konto (IBAN-Nummer) zurückbezahlt. Bitte melden Sie sich am Schalter der Stadtkanzlei.
Entschädigung bei Nichtzustandekommen Trotz Bemühungen seitens Stadtkanzlei wäre es technisch nicht möglich, die Gebühren der Finanzdienstleister, die bei der Rückzahlung anfallen würden, zu Lasten der Stadt Bremgarten übernehmen zu können. Aus diesem Grund hat der Stadtrat entschieden, sollte das Crowdfunding-Projekt nicht zustande kommen, allen
Boosters einen kostenlosen Einzeleintritt ins Hallen- und Freibad Isenlauf zu gewähren. Boosters sind die einzelnen Personen, die das Projekt finanziell unterstützen.
Ob von Bremgarten oder einer umliegenden Gemeinde: Helfen Sie mit und unterstützen Sie das Crowdfunding-Projekt „Schwimmen für alle“! Baubewilligungen Der Stadtrat hat unter Bedingungen und Auflagen folgende Baubewilligungen erteilt: APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Basel; Plakatträger F200 auf Parz.-Nr. 4605, Wohlerstrasse 41a BDWM Transport AG, Bremgarten; Änderungsgesuch und Reklamekonzept zum Neubau Dienstgebäude auf Parz.-Nrn. 2336 und 2378, Depotstrasse 7 Egert Claire und Müller Jwan, Bremgarten; Umgestaltung Südfassade, Geb.-Nr. 189 auf Parz.-Nr. 254, Reussgasse 17 Hüsser Generalbau AG, Bremgarten; Hochzaun für Hackschnitzeldepot auf Parz.-Nr. 4496, Oberebenestrasse 22 Schaub Michael, Bremgarten; Neubau Gartenhaus auf Parz.-Nr. 4763, Birrenbergstrasse 5 Nutzungseinschränkung Sportplatz Isenlauf Der Baukredit für die Erneuerung der Sport-Aussenanlage des Schulhauses Isenlauf wurde von der Gemeindeversammlung am 10. Dezember 2015 genehmigt. Die Realisierung beginnt im Frühling 2017 und dauert ca. zwei Monate.
Der neue Sportplatz wird mit einem roten Tartanbelag ausgestattet. Daraus ergeben sich Einschränkungen gegenüber der bisherigen Nutzung. Der Sportplatz (Tartanplatz) beim Schulhaus Isenlauf dient künftig nur noch dem schulischen Turn- und Sportunterricht und sportlichen Freizeitaktivitäten der Bevölkerung.
Die bisherige erweiterte Nutzung des Platzes wird nicht mehr gestattet. Insbesondere sind das Aufstellen von Festzelten und die Nutzung als Parkplatz untersagt. Der Stadtrat dankt für das Verständnis. Sirenentest 2017 Am Mittwochnachmittag, 1. Februar 2017, findet von 13.30 bis 14.00 Uhr (Allgemeiner Alarm) sowie von 14.15 bis 15.00 Uhr (Wasseralarm) in der ganzen Schweiz die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt.
Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Einwohnerinnen und Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen „Allgemeiner Alarm“: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Im Gebiet Bremgarten wird zudem das Zeichen „Wasseralarm“ getestet: zwölf tiefe Dauertöne von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ ertönt immer nach dem Zeichen „Allgemeiner Alarm“ und bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll.
Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter www.sirenentest.ch. Amtliche Feuerungskontrollen Die im 2017 fälligen amtlichen Feuerungskontrollen (Öl- und Holzfeuerungsanlagen) müssen zwischen Januar und Dezember ausgeführt werden. Die Anlagebesitzer haben die Wahl, die Kontrolle entweder durch eine anerkannte, private Servicefirma oder aber vom amtlichen kommunalen Feuerungskontrolleur (Heinz Schmid,
Bremgarten, 056 633 48 28) durchführen zu lassen. Der amtliche Feuerungskontrolleur bittet um Nachricht, sofern im 2017 eine andere Wahl vorgenommen und dadurch von den bisherigen Abmachungen abgewichen wird.
Bei den bisher durch Servicefirmen kontrollierten Feuerungsanlagen, die bis Ende 2017 nicht kontrolliert werden, wird die Feuerungskontrolle im 2018 durch den amtlichen Feuerungskontrolleur, Heinz Schmid, Bremgarten, vorgenommen. Versand Steuererklärung 2016 / Vernichtung der Steuererklärung nach dem Scanning Anfang Februar 2017 werden die Steuererklärungsformulare für das Jahr 2016 zugestellt. Ebenso wird ab diesem Zeitpunkt das EasyTax-Programm 2016 auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau zum Download zur Verfügung stehen.
Das Steueramt macht darauf aufmerksam, dass eingereichte Belege aus verfahrensökonomischen Gründen nicht mehr retourniert werden. Die eingereichten Akten werden ab sofort nach der Erfassung vernichtet und stehen dem Gemeindesteueramt daher nicht mehr in Papierform zur Verfügung.
Lohnausweise und BVG-Bescheinigungen sind weiterhin im Original der Steuererklärung beizulegen. Ansonsten sind dem Steueramt gut lesbare Belegkopien (im A4-Format) einzureichen. Weitere Informationen sind in der Rubrik „Wie gehen Sie beim Ausfüllen vor?“ in der Wegleitung zur Steuererklärung zu finden.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Für weitere Auskünfte steht das Steueramt gerne zur Verfügung (056 648 74 81).
5620 Bremgarten, 18. Januar 2017
Stadtkanzlei Bremgarten