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Privatvermieter 19

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Bauernhöfe

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ANREISE

Bahnhof Landeck. Direkt ab Bahnhof verkehren Postautobusse - Busfahrpläne können kostenlos beim Tourismusbüro Nauders angefordert werden. Fahrzeit Landeck – Nauders ca. 1 Stunde. Schnelle Verbindungen aus der Schweiz über den Vereinatunnel. Flughafen Innsbruck (110 km), München (300 km), Zürich (270 km). Von Innsbruck und Zürich gibt es gute Zugverbindungen. Rent a car an allen Flughäfen.

GETTING HERE

Landeck railway station: Austrian post buses operate straight from the railway station – free bus timetables can be requested from the Nauders Tourist Board. The bus ride from Landeck to Nauders takes about one hour. There are also new, rapid tra c links from Switzerland via the Vereina Tunnel. Innsbruck Airport (110 km), Munich Airport (300 km); from Zurich there are good rail connections. Car hire available at all airports.

ARRIVÉE

Gare de Landeck. Des bus partent directement de la gare - vous pouvez demander gratuitement les horaires de bus à l‘o ce du tourisme de Nauders. Durée du trajet Landeck- Nauders : environ 1 heure. Nouvelle liaison rapide à partir de la Suisse en passant par le tunnel du Vereina. Aéroport Innsbruck (110km), Munich (300 km), bonne liaison en train à partir de Zurich. Rent a car dans tous les aéroports.

HEENREIS

Station Landeck. Direct vanaf het station vertrekken er postbussen - dienstregelingen voor de bus kunnen kosteloos bij de toeristenbond Nauders worden opgevraagd. Reistijd Landeck - Nauders ca. 1 uur. Nieuwe snelle verbinding vanuit Zwitserland via de Vereina tunnel. Met vliegveld Innsbruck (110 km), München (300 km), Zürich zijn er goede verbindingen met de trein. Rent a car op alle luchthavens.

COME ARRIVARE

Stazione di Landeck. Dalla stazione circolano bus postali. Gli orari sono disponibili gratuitamente presso l‘Ente turistico di Nauders. Tempo di viaggio Landeck - Nauders ca. 1 ora. Nuovi collegamenti veloci dalla Svizzera attraverso il tunnel Vereina. Buoni collegamenti ferroviari dagli aeroporti di Innsbruck (110 km), Monaco (300 km) e Zurigo. Rent a car in tutti gli aeroporti.

TAXI

Transfer von München nach Innsbruck und nach Nauders mit dem Sammeltaxi oder Taxi. // Transfer from Munich to Innsbruck and to Nauders by standard or collective taxi: // Transfert de Munich vers Innsbruck et vers Nauders en taxi collectif ou en taxi : // Transfer van München naar Innsbruck en naar Nauders met de taxi voor groepsvervoer of taxi: // Trasferimento da Monaco a Innsbruck e a Nauders con il taxi collettivo o il taxi:

Taxi Schmid: Tel. +43 664 121 70 50 Homepage: www.schmid-nauders.com E-Mail: info@bikeshuttle.at

Rechtliche Beurteilung bei Abbestellung von reservierten Zimmern. Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte- und – p ichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtslage nicht zubilligt. Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will. Die Fachgruppe der Hotels und Beherbergungsbetriebe hat hierzu die folgenden Geschäftsbedingungen zusammengestellt, die in ständiger Rechtsprechung Anerkennung nden:

§ 1 Allgemeines

Die (allgemeinen) Österreichischen Hotelvertragsbedingungen stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen. Die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande. (2) Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. (3) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

(1) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. (2) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer

Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. (3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert. (4) Wird ein Zimmer erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. (5) Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 12 Uhr frei zu machen.

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

(1) Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. (2) Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungs vertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen. Die

Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des

Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. (3) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten

Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer

Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. (4) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert. (5) Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verp ichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinan spruchnahme seines Leistungsangebotes erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Bis 3 Monate vor Absage fallen keine Stornogebühren an, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % und in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis. (6) Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in

Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (4 1107 ABGB).

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

(1) Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. (2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die

Räume) unbenützbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. (3) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

§ 7 Rechte des Gastes

(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingung den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. (2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. (3) Ist Vollpension oder Halbpension vereinbart, so hat der Gast das Recht, für Mahlzeiten, die er nicht in Anspruch nimmt, eine angemessene Ersatzverp egung (Lunchpaket) oder einen

Bon zu verlangen, sofern er dies rechtzeitig, das ist 18 Uhr des Vortages, gemeldet hat. (4) Sonst hat der Gast bei Leistungsbereitschaft des Beherbergers, wenn er die vereinbarte

Mahlzeit nicht innerhalb der üblichen Tageszeiten und in den hierfür bestimmten Räumlichkeiten in Anspruch nimmt, keinen Ersatzanspruch.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort bzw. das für den Betriebsort sachlich zuständige Gericht. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufwendungen handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch, der auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendungen durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast das reservierte Zimmer nicht in Anspruch nehmen konnte.

WICHTIGE, ALLGEMEINE INFORMATIONEN FÜR UNSERE GÄSTE:

HINWEISE:

Der in der vorliegenden Preisliste enthaltene Zimmerpreis wurde dem Tourismusverband von den Vermietern beigestellt. Der rechtsgültige Preis kommt nur durch die Vereinbarung mit dem Vermieter zustande. Für Kurzaufenthalte (bis zu 3 Tagen) sind die angegebenen Preise nicht bindend. Bei den Ferienwohnungen ist die Endreinigung teilweise zusätzlich zu entrichten. Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe) nach lokalen Tarifen pro Person und Nacht. Für alle Betriebe gilt das Österreichische Hotelreglement und das Gegenseitigkeitsabkommen. Angaben ohne Gewähr.

PLEASE NOTE:

The above room prices were supplied to the Tourist O ce by the room renters themselves. The legally binding price is that wich is agreed upon between renter and guest. For short stays (up to 3 days), the above prices are not binding. In holiday apartments, a supplement is charged for end-of-stay cleaning. Di erent local tax per person per night For all hotels and pensions, the Austrian Hotel Regulations and the Cooperation Agreement apply. Information without guarantee.

REMARQUES:

les prix des chambres indiqués dans la présente liste ont été communiqués à l’o ce du tourisme par les hotels. Le tarif applicable est celui convenu avec l’hotelier. Les prix indiqués peuvent varier pour les séjours de courte durée (jusqu’à 3 jours). Pour les appartements de vacances, le nettoyage nal est en sus. Taxe (locale) de séjour par personne et par jour La réglementation hotelière autrichienne et l’accord de réciprocité sont valable pour tous les établissements. Informations sans aucune garantie.

AVVISO:

Si prega di notare che i prezzi delle camera sopra elencati sono stati dati all’u cio del turismo dagli a ttacamere. Legalmente vincolante sarà il prezzo convenuto fra l’a ttacamere ed il cliente. Per brevi soggiorni ( no a 3 giorni) i prezzi sopra elencati non sono vincolanti. Per l’a tto di appartamenti di vacanza, viene fatturato un supplemento per la pulizia dei locali al termine della permanenza. Tassa locale per persona e per giorno La regolamentazione alberghiera austriaca e l’accordo di reciprocità sono valevoli per tutti i luoghi di permanenza. Informationi senza garanzia.

OPMERKINGEN:

De kamerprijzen in de klaarliggende prijzenlijst werden middels de verhuurders aan de bond voor toerisme doorgegeven. De rechtsgeldige prijs komt slechts door afspraak met de verhuurder tot stand. Voor verblijven van korte duur (tot 3 dagen) zign de aangegeven prijzen niet verp ichtend. Bij de vakantiehuizen is de grote schoonmaak extra te betalen. Verblijfsafgifte (plaatselijke taks) per person en dag Voor alle bedrijven geldt het oostenrijkse hotelreglement en de overeenkomst van wederkerigheid. Alle opgaven onder voorbehoud.

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